# Wahlen zu Wehrbeauftragtem und Richterausschüssen

*4	Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 5	a)	Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes b)	Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuss)*

**Datum:** 2025-05-21
**Sitzung:** 6
**Tagesordnungspunkt:** 5

## Zusammenfassung

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um mehrere Personalwahlen im Bundestag.

Gewählt wurde der oder die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages auf gemeinsamen Vorschlag von CDU/CSU und SPD. Der Wehrbeauftragte ist die Ansprechperson für Soldatinnen und Soldaten und kontrolliert im Auftrag des Parlaments die Bundeswehr.

Außerdem wurden die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie die Mitglieder des Richterwahlausschusses für die obersten Gerichtshöfe des Bundes gewählt. Diese Gremien wirken an der Auswahl hoher Richterinnen und Richter mit.

Es handelt sich um reine Wahl- und Verfahrensvorgänge auf Vorschlag der Fraktionen; eine Debatte mit Redebeiträgen gab es zu diesem Punkt nicht.

## Zentrale Argumente

- Wahl des oder der Wehrbeauftragten des Bundestages
- Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für Bundesverfassungsrichter
- Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses für oberste Bundesgerichte
- Formaler Wahlvorgang auf Vorschlag der Fraktionen ohne Aussprache
