Einzelplan 07

Einzelplan 07

10. September 2026·Sitzung 93··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (18)

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Einzelplan 07 geht es um mehr als um den Haushalt eines Ministeriums – es geht um unseren Rechtsstaat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist das Rechtsstaatsministerium. Hier läuft zusammen, was den Rechtsstaat ausmacht: gute Justiz und Gesetzgebung, Verfahren, die funktionieren, und die konsequente Achtung unserer Verfassung. Deshalb reden wir über mehr als den Etat eines Ressorts; wir reden heute über den Rechtsstaat: den Rechtsstaat, auf den sich 84 Millionen Menschen hier in Deutschland tagtäglich verlassen. Er ist Grundlage, er ist Basis für unser tägliches Leben, und das ist für ganz viele Menschen selbstverständlich. Aber mit dem Rechtsstaat ist es wie mit der Luft zum Atmen: Man schätzt ihn nicht, wenn er da ist, aber man merkt es sofort, wenn er fehlt. Wer in den vergangenen Jahren nach Polen oder Ungarn geschaut hat, der weiß, wie rasch der Rechtsstaat in Bedrängnis geraten kann. Wir wissen, wie es dort losging: Urteile wurden als politisch motiviert dargestellt, Gerichte als Instrument einer Elite; Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter wurden beleidigt oder sogar bedroht. Deswegen besorgt es mich zutiefst, wenn solche Angriffe auf den Rechtsstaat auch hier in Deutschland geschehen. Wir kennen die Attacken und die Angriffe gegen einzelne gerichtliche Entscheidungen, gegen einzelne Juristinnen und Juristen. Das Ziel dieser Angriffe ist es, zu schwächen und verächtlich zu machen, wofür der Rechtsstaat steht: Er ist Garant dafür, dass die Ausübung staatlicher Macht Gesetzen unterliegt, dass die Menschenwürde hier geschützt und Minderheiten gehört und geachtet werden. Wer diese Prinzipien des Rechtsstaats angreift, greift nie nur einzelne Institutionen an, er greift das Fundament unserer Demokratie an. Dieses Fundament müssen wir schützen. Wir brauchen starke Institutionen und effiziente Verfahren. Deshalb investieren wir in unseren Rechtsstaat. Im Juni haben Bund und Länder einen neuen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen und damit den Weg freigemacht für mehr Personal, für mehr Digitalisierung in der Justiz und für schnellere Verfahren. Rund eine halbe Milliarde Euro steuert der Bund bei; das ist so viel Geld wie noch nie zuvor. Ich will hier ausdrücklich sagen: Dass diese Einigung mit den Ländern gelungen ist, war harte Arbeit. Wir haben miteinander diskutiert und um den besten Weg gerungen. Aber es ist uns gemeinsam gelungen. Gemeinsam investieren wir in eine leistungsfähige Justiz, damit die Menschen nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür, dass die Menschen im Alltag erleben, dass Recht sie schützt, sorgen wir. Erstens: Stichwort „Miete“. Wir stärken die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Mit dem Mietrechtspaket, das derzeit im Bundestag verhandelt wird, schließen wir Schlupflöcher im Mieterschutz. Das Ziel ist mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei möblierten Wohnungen, Kurzzeitvermietung und Indexmietverträgen. Wir wollen keine Umgehung der Mietpreisbremse. Wir werden die Mietpreisbremse scharfstellen, und wir werden auch gegen Wucher vorgehen. Zweitens. Wir sorgen für mehr Fairness auf dem Markt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir haben den Widerrufsbutton eingeführt. Mit einem Klick kann man künftig den Kauf genauso leicht rückgängig machen, wie man ihn vorher tätigen kann. Und wir gehen die Mondpreise auf dem Ticketzweitmarkt an, damit Tickets für die Fans da sind und nicht für die Spekulanten. Drittes Beispiel – und das ist ein ganz wichtiges –: Frauen brauchen in diesem Land mehr Schutz vor Gewalt: mit der elektronischen Fußfessel, mit einer besseren Begleitung von Opfern durch das Strafverfahren, mit Regeln zum Umgangs- und zum Sorgerecht bei häuslicher Gewalt. Wir ermöglichen den Frauen, sich einfacher aus Mietverträgen zu lösen, damit sie ein neues, ein gewaltfreies Leben führen können. Und wir stehen auf der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen. Deshalb bauen wir den Schutz vor Gewalt auch weiter aus. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen, um Opfer zu vergewaltigen, ist künftig mit mindestens fünf Jahren bedroht. Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigung verlängern wir. Kein Täter darf sich sicher fühlen. Und das wird auch im Netz gelten. So, dann stoppe ich die Redezeit, Frau Ministerin. Das ist nett. Wir machen unsere Handys aus. – Es wird schon leiser. Ein paar kämpfen noch, höre ich. – So, jetzt ist es schon leiser, als Zwischenrufe sind. – Okay, wir setzen fort. Dann mache ich gerne weiter. Ich war gerade beim digitalen Gewaltschutzgesetz. Wir haben jetzt, glaube ich, alle digitale bzw. technische Kompetenz bewiesen. Aber wir müssen im digitalen Bereich noch stärker werden. Wir müssen Strafbarkeitslücken schließen. Wir müssen den Betroffenen von Deepfakes, von Beleidigungen und Bedrohungen die Instrumente an die Hand geben, die sie brauchen, damit schnell Inhalte gelöscht werden und damit Accounts sogar gesperrt werden können. Gewalt darf sich auch im Netz nicht abspielen. Meine Damen und Herren, zum Schluss: Wir haben gerade ganz viel über Sicherheit diskutiert, völlig zu Recht, weil wir in Zeiten massiver Bedrohungen von innen und von außen leben. Aber bei alldem sage ich auch: Sicherheit ohne Freiheit ist nichts. Deshalb werden wir sicherstellen, dass auch und gerade der Staat und seine Institutionen an Recht und Gesetz gebunden sind, dass der Zweck nicht alle Mittel heiligt, dass Minderheiten in diesem Land geschützt sind und alle Menschen hier die gleichen Grundrechte haben und dass sie ihre Rechte auch durchsetzen können. Resilienz heißt, auch unter Druck den eigenen Werten treu zu bleiben. Dafür steht der Rechtsstaat, und dafür steht auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Unser Haushalt steht für eine Investition in unseren Rechtsstaat, aber eben auch in unsere Freiheit. Vielen Dank. Jetzt dürften auch alle Warntöne ausgeschaltet sein. – Wunderbar. Der Warntag hat funktioniert. Auch das ist sehr schön. Wir setzen dann jetzt fort mit der AfD-Fraktion. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Mirco Hanker. Den Kollegen, die ihre Handys ausgeschaltet hatten, empfehle ich: Lassen Sie sie noch einen Moment ausgeschaltet! Denn wenn Sie sie einschalten, ertönt immer noch der Warnton. Wir haben vielleicht mal eine Viertelstunde handyfreie Zeit. Ist auch nicht schädlich, glaube ich, für niemanden. – Sehr gut. Dann starten wir jetzt. Herr Hanker, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig, viele Sachen, die Sie gesagt haben, sind wichtig. Das sehen wir genauso. Auch ich werde meinen Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit legen. Allerdings ist natürlich auch eines klar: Die Beratungen aller Einzelpläne dieser Woche stehen unter dem wirtschaftlichen Druck in Deutschland. Dazu kommt innenpolitisch eine krasse Entwicklung. Herr Kollege, warten Sie einen Moment! – So, ich bitte jetzt einfach noch mal, alle Handys auszuschalten. – Eigentlich egal, wo es jetzt herkam. Auf jeden Fall ist jetzt Ruhe. Gut. – Ich hatte doch gesagt: Es schadet nichts, wenn wir mal eine Zeit lang nicht aufs Handy gucken. Gut, dann setzen wir jetzt fort. Danke schön. – Also, wir haben innenpolitisch eine krasse Entwicklung. Das Vertrauen in die Institutionen sinkt. Wir haben linksextreme Anschläge auf unsere Energieanlagen, Enteignungsfantasien und Klassenkampf; da gucke ich natürlich nach links. Wir haben Rechts- und Linksextremismus und seit vielen Jahren immer mehr Islamisten im Land, die hier schalten und walten können, wie es ihnen gefällt – könnte man meinen. Hunderte von Gefährdern! Fußfesseln? Eher nicht. Dafür Bewährungsstrafen, basierend auf schwacher Rechtsauslegung und schwacher Menschenkenntnis. Was war passiert? Ein Berliner Gericht lässt einen polizeibekannten Gefährder frei, weil er sich vom Terror verabschiedet habe. Ergebnis: Terror – eine tote Polin, rund 20 Verletzte auf dem Berliner CSD. Die Gesellschaft zahlt mittlerweile auf allen Ebenen einen hohen Preis: mit ihren Steuern, mit ihrer Sicherheit, mit ihrer Gesundheit. Nürnberg: Eine Grooming-Gang – mit momentan 18 Verdächtigen – macht junge Mädchen drogenabhängig, vergewaltigt sie. Und was hört man von unseren Berufsempörten, von den vermeintlichen Feministinnen? Nichts. Auf meine Frage vom Juni 2026 zu Fallzahlen kam unter anderem diese Antwort: „Das in der Frage genannte Phänomen sogenannter ‚Grooming-Gang‘-Delikte wird im Rahmen der PKS hingegen nicht erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS als Jahresstatistik angelegt ist.“ – Ja, vielen Dank. – Auf Deutsch: Man konnte keine Auskünfte geben über andere Grooming-Gangs dieser Art in Deutschland. Nachdem es jahrelang in England nach gleichem Muster zu solchen ekelhaften Verbrechen – auf Deutsch: Vergewaltigungen, Versklavungen, Erniedrigungen, Zwangsprostitution – kam, hat man in Deutschland keine Übersicht über diese Verbrechen und scheint – mal wieder – überrascht. Weitere Fakten aus der PKS: bei Vergewaltigungen im letzten Jahr ein weiterer Anstieg um 9 Prozent. Seit 2018 sind die Fallzahlen um 72 Prozent gestiegen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 38,5 Prozent. Und die Zahlen sind noch erschreckender, als in der Statistik abgebildet; denn die Anzeigequote liegt gerade einmal bei 6,2 Prozent im Jahr 2023. Darin spiegelt sich eines ganz klar: Resignation und Misstrauen gegenüber einer wahrscheinlich relativ ineffizienten Justiz. Daran müssten Sie arbeiten: am Vertrauen und Zutrauen in die Justiz. Im Bereich schwere Gewaltverbrechen sind 8,5 Prozent der Jugendlichen Opfer einer Körperverletzung geworden. Immer mehr Kinder begehen Straftaten, um die 3,3 Prozent Steigerung. Was macht die Regierung dagegen? Auf meine Frage nach den Maßnahmen zur Stärkung der Justiz und zur Stärkung der Abschreckung einer Strafverfolgung gegenüber der potenziellen Täterschaft und zu den circa 2 000 fehlenden Stellen bei Staatsanwälten und Richtern kam die Antwort: „Mit der Personalsäule der geplanten Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat soll den Ländern finanzielle Unterstützung für die Schaffung von 2000 neuen Stellen in der Justiz geleistet werden. Hierfür plant der Bund 240 Mio. Euro bereitzustellen.“ Das ist lobenswert. Nur habe ich diese im EP 07 nicht gefunden und freue mich darauf, im Berichterstattergespräch Näheres zu erfahren. Die Aufklärungsquote liegt übrigens in Summe über alle Straftaten bei 57,9 Prozent. Vielleicht liegt dieses Ergebnis auch an dem fehlenden Fachpersonal in den Gerichten? Eine Aufklärungsquote von 57,9 Prozent wird die Kriminellen sicher nicht beeindrucken. Wir wollen uns nicht damit abfinden. Sie sollten es auch nicht tun. Und ich hoffe, Sie haben das im Blick. Mich macht besonders der Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung betroffen. Noch mal ein Anstieg um 9 Prozent – und das nur im letzten Jahr. Wieder Berlin: Ein Mann wird vom Landgericht Berlin wegen dreifacher Vergewaltigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Doch im Januar muss er aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Grund ist nicht etwa eine neue Beweislage, sondern weil das Protokoll einer 33 Verhandlungstage umfassenden Hauptverhandlung nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde. Und allein 2025 gab es 751 Gruppenvergewaltigungen. Häufig sind Syrer, Iraker und Afghanen die registrierten Täter. Jetzt schauen Sie auf den Anteil dieser Staatsbürger an der Gesamtheit aller Bürger im Land. Frau Dr. Hubig, helfen Sie den Frauen! Für den Einzelplan 07 bedeutet das: Die Kosten einer verfehlten Politik werden der Gesellschaft in Form von hohen und zugleich erschreckenden Fallzahlen aufgedrückt – bezüglich Gewalttaten, Femiziden, Raubüberfällen, Messerangriffen, Gruppenvergewaltigungen und dergleichen mehr. Vor diesem Hintergrund ist jeder Euro im Einzelplan 07 gut angelegt. Zumindest fast jeder. Denn auch hier gibt es exotische Blüten. Ich rede mal nicht vom Forum Recht, das immer noch nicht mehr als 26 Stellen besetzt hat, wofür aber mehr als 3 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ich meine auch nicht den Internationalen Seegerichtshof. Ich rede von merkwürdigen Dingen wie dem DBH; das ist die Deutsche Bewährungshilfe e. V., ein Fachverband, der seinen Schwerpunkt auf die Stärkung der Rechte von Straftätern legt. Der DBH ist ein bundesweit und international aktiver Fachverband für soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Die Interessen von Geschädigten scheinen dabei leider nur sekundäre Bedeutung zu haben. Ich zitiere die Webseite des DBH: „Unsere Vision ist ein […] Diskurs über den Umgang mit abweichendem Verhalten, in dem vermehrt Alternativen zum traditionellen Strafverfahren und insbesondere zum Freiheitsentzug zum Einsatz kommen. […] Eine Straftat ist in vielen Fällen nicht ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten. […] Abweichendes Verhalten versteht der DHB […] als gesellschaftliches Konstrukt […].“ Wir sind auch für die Resozialisierung. Aber bitte, Frau Ministerin, normieren Sie diesen Fachverband durch ein gesellschaftlich notwendiges und rechtsethisch gefordertes Konstrukt, und zwar durch die Einstellung Ihrer politischen Unterstützung und Streichung der Steuergelder für den DBH. Es geht in dem Titel um 200 000 Euro. Die Menschen klammern sich an die Hoffnung, dass der Rechtsstaat seinen grundlegenden Verpflichtungen nachkommt, sie vor Gewalt und Terror schützt und die Täter selbstverständlich sanktioniert. Aber Frau Ministerin, es soll auch erwähnt werden, was gut läuft: Gut ist die Umstellung auf digitale Akten, die elektronische Gerichtsakte, die Digitalisierung der Justiz, der Verbraucherschutz und dessen Stärkung. Dort wird nicht gekürzt, zumindest bei der Schuldnerberatung und bei der Verbraucherzentrale. Die Probleme mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach sind hoffentlich gelöst. Gut ist eine im Kern reduzierte Beauftragung externer Berater. Und eine, wie mir scheint, unaufgeregte Arbeitsweise des Ministeriums und der Ministerin kann man auch mal erwähnen. Dafür vielen Dank! Ausführungen zu den Stiftungen, insbesondere zu Forum Recht, erspare ich mir – habe ich gerade angesprochen. Allerdings finde ich die Unterstützung einer Organisation mit 600 000 Euro jährlich problematisch. Gemeint ist HateAid. Ich rede vom Titel 684 01. Frau Ministerin, ich bin gespannt, welche Ausgaben in Bezug auf die geplante Generalsanierung Ihres Haupthauses angedacht sind. Ich freue mich auf die Berichterstattung und die Gespräche. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Susanne Hierl für die Unionsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hanker, wenn man Ihnen zugehört hat, fragt man sich: Sprechen Sie für Inneres, oder sprechen Sie für Recht? Haben Sie von der Gewaltenteilung schon mal was gehört? Ich glaube, damit ist es bei Ihnen nicht weit her. Ich möchte mich aber damit jetzt nicht weiter auseinandersetzen. Liebe Kolleginnen, die Wirkung des Einzelplans 07 geht weit über die Summe von 1,2 Milliarden Euro, die wir im Etat haben, hinaus. Es geht darum, ob Gerichte erreichbar sind, ob Staatsanwaltschaften handlungsfähig sind und ob Rechtsstreite zügig beendet werden. Der Faktor Zeit ist einer, der uns im Rechtsstaat immer begleitet. Es geht um die Dauer von Strafprozessen, darum, wie lange Unternehmen warten müssen, bis gerichtliche Klärungen erfolgen, und wie lange sich gegebenenfalls zermürbende Konflikte in einer Familie hinziehen, bis sie abschließend entschieden sind. Wenn Recht zu spät durchgesetzt wird, dann verliert es an Wirkung. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat braucht drei Dinge: eine gute personelle und materielle Ausstattung, einen klaren Rechtsrahmen – er muss aber auch für sich werben. Was die Ausstattung betrifft, so hat die Ministerin schon den Pakt für den Rechtsstaat angesprochen. Und ich möchte mich da ganz herzlich bei Ihnen bedanken; denn es war ein Kraftakt, aber es ist gelungen. Danke an Sie und Ihr Haus dafür! Mit rund 450 Millionen Euro unterstützt der Bund die Bundesländer bei der Schaffung neuer Stellen, aber auch bei der Digitalisierung. Somit stärken wir auch den Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass Forderungen durchgesetzt, Verträge geklärt und Streitigkeiten in angemessener Zeit entschieden werden. Aber Geld allein reicht nicht. Das bringt mich zum rechtlichen Rahmen. Wir brauchen genauso moderne und effiziente Verfahrensordnungen. Es braucht schlankere und schnellere Verfahrensabläufe und eine konsequentere Nutzung digitaler Instrumente. Die Reform der Verwaltungsgerichtsordnung befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren. Die Reformen der ZPO und der StPO müssen zeitnah folgen, damit die Gerichte und die Staatsanwaltschaften zuverlässig arbeiten können und Recht in angemessener Zeit durchgesetzt wird. Wir brauchen auch eine leistungsfähige Strafverfolgung in unserem Rechtsstaat, im analogen wie im digitalen Bereich. Nachdem sich die Kriminalität zunehmend in den digitalen Bereich verlagert, müssen wir sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch mit dieser Entwicklung Schritt halten können. Im Koalitionsvertrag haben wir die IP-Adressen-Speicherung vereinbart; die ist auf dem Weg. Auch über die Weiterentwicklung der digitalen Ermittlungsbefugnisse müssen wir sprechen. Denn das sind wichtige Bausteine, um Straftaten im Netz verfolgen zu können. Auch der Verbraucherschutz hat in dieser Wahlperiode wieder eine große Rolle gespielt, vom Recht auf Reparatur bis hin zum Widerrufsbutton. Diese Arbeit wollen wir weiterführen. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass, wenn Sie sich eine Konzertkarte kaufen, Sie nicht durch künstliche Verknappung, verschleierte Gebühren oder völlig überhöhte Wiederverkaufspreise über den Tisch gezogen werden. Ein Punkt, bei dem es auch noch weitergehen muss, ist die flächendeckende Elementarschadenabsicherung. Wir sehen, dass Extremwetterereignisse zunehmen und zu viele Hauseigentümer nach Hochwasser oder Starkregen noch immer ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wehrhafter Rechtsstaat muss mehr denn je erklären, wofür er steht und dass er nicht selbstverständlich ist. Daher unterstützt der Justizhaushalt die Stiftung Forum Recht. Und dem Kollegen Hanker würde ich vielleicht empfehlen, die Dienste der Stiftung Forum Recht mal in Anspruch zu nehmen. Diese greift nämlich aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat auf. Mit Workshops, Ausstellungen, Gesprächsreihen, Stadtrundgängen macht die Stiftung den Rechtsstaat in der Gesellschaft erfahrbar und die Bedeutung von Demokratie sichtbar. Auch der Zuschuss von über 800 000 Euro an das Anne Frank Zentrum ist gut angelegtes Geld. In Zeiten, in denen Antisemitismus und Rassismus immer mehr um sich greift, brauchen wir das mehr als je zuvor. Auch die Förderung des Instituts für Ostrecht in Regensburg verdient unsere Unterstützung. Das Institut stellt wissenschaftliche Expertise über die Rechtsordnungen Mittel-, Ost- und Südeuropas bereit. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine ist dies von besonderem Wert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die drei Beispiele, die ich gerade genannt habe, sind nicht Nice-to-have. Sie sind Ausdruck einer notwendigen Arbeit an der demokratischen und rechtsstaatlichen Resilienz unseres Landes. Die Demokratie und der Rechtsstaat leben vom Verständnis und von der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Der Einzelplan 07 ist zwar klein, aber die Bürgerinnen und Bürger messen den Rechtsstaat auch daran, ob das Versprechen einer erreichbaren, modernen, schnellen und effizient arbeitenden Justiz eingelöst wird. Hierfür steht maßgeblich dieser Etat. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Julia Schneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche, ungefähr um diese Zeit, war ich in Tangerhütte in Sachsen-Anhalt an einem Wahlkampf-Infostand. Ich war im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, zusammen mit meinem Kollegen Herrn Heuberger, und wir wurden von der Seite von rechts angepöbelt und bedroht. Die Bürger/-innen sagten dann mit einem Schulterzucken: Ja, wir kennen den schon. Der tritt hier öfter so auf, und der bedroht häufiger Menschen. – Ich sagte: Na ja, wäre es nicht vielleicht eine Idee, wenn Sie häufiger bedroht werden, die Polizei zu rufen oder eine Anzeige zu stellen? – Und sie sagten: Das bringt doch hier sowieso nichts, da passiert doch gar nichts. Und das ist wirklich schlimm. Das ist etwas, was in unserem Rechtsstaat überhaupt nicht passieren darf. Denn der Rechtsstaat ist eine richtig gute Sache. Der Rechtsstaat gibt uns allen ein Versprechen: Auch wenn du nicht mächtiger bist, auch wenn du schwächer bist, bist du nicht schutzlos. Aber gleichzeitig liegen bei den Staatsanwaltschaften rund 1,1 Millionen offene Verfahren. Und das wird natürlich für Stimmungsmache, für Delegitimierung ausgenutzt. Denn hinter jeder Akte steht ein Mensch, steht ein Gefühl von Ohnmacht, ein Warten auf eine Entscheidung, auf eine richtige Entscheidung, auf Gerechtigkeit. Das ist nicht nur wichtig für die einzelnen Betroffenen, sondern es ist auch ein Problem für die Demokratie, wenn Menschen den Eindruck haben, dass der Staat sie nicht schützt, dass er nicht schnell genug ist. Das zeigt: Der Rechtsstaat ist keine abstrakte Idee, er ist die Infrastruktur unserer Demokratie. Und dafür ist der Etat des Bundesjustizministeriums erstaunlich klein: gerade mal 0,2 Prozent des Bundeshaushalts für den Schutz unserer Rechte, unserer Freiheit und unserer Demokratie. Eine riesige Verantwortung. Und gleichzeitig wachsen die Herausforderungen. Der Hackerangriff auf den Berliner Senat hat doch gezeigt: Der Staat ist doppelt verwundbar. Wenn staatliche Strukturen angegriffen werden, ja, dann können Behörden nicht mehr arbeiten; aber dann fließen möglicherweise auch sensible Daten ab und schwindet das Vertrauen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Digitalisierung der Justiz vorangeht. Und dass 70 Millionen Euro aus dem Sondervermögen hierfür bereitstehen, begrüßen wir. Aber der digitale Fortschritt hat auch Schattenseiten, und er ist deutlich schneller als unsere Gesetzgebung. Mit Technik verändert sich auch Gewalt. Sie erreicht Kinder und Jugendliche direkt übers Smartphone: über Endlos-Feeds, personalisierte Werbung, Cybermobbing, versteckte Kaufanreize. Junge Menschen brauchen im digitalen Raum Schutz, und nicht erst, wenn es zu spät ist. An dieser Stelle will ich mich einmal herzlich bedanken beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch seine Förderung ist wichtig. Denn Verbraucherschutz ist Demokratieschutz, und der setzt genau hier an. Wir brauchen sichere Voreinstellungen. Wir brauchen klare Regeln für Plattformen, die dann aber auch durchgesetzt werden müssen. Wir brauchen einen Staat, der Kinderrechte nicht an den AGBs der Techkonzerne enden lässt. HateAid weist zu Recht auf diese Gefahren hin, und auch ihnen gilt mein Dank. Auch hier ist die finanzielle Förderung umso wichtiger, gerade jetzt, wo Ihre Kabinettskollegin Prien die Förderung kürzt. Recht sichert Freiheit – das war 1975 ein Grundmotiv christdemokratischer Rechtspolitik. Und ja, wirkliche Freiheit existiert nur im demokratischen Rechtsstaat. Aber das bedeutet eben auch, das Grundgesetz anzuwenden. Artikel 21 des Grundgesetzes macht unsere Demokratie wehrhaft. Und genau deshalb, liebe Union, füllen Sie Ihr eigenes Leitmotiv „Recht sichert Freiheit“ mit Leben! Nutzen Sie das Recht, unsere Freiheit zu sichern. Gehen Sie doch durch die Tür, ein Parteienverbot prüfen zu lassen. Denn das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt zeigt: Die politische Auseinandersetzung allein reicht nicht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben doch das Parteienverbot nicht zufällig ins Grundgesetz geschrieben. Sie wussten: Eine Demokratie kann sich selbst abschaffen, wenn sie nicht wehrhaft ist. Ich danke all denjenigen, die dafür seit Langem Druck machen: den PRÜF-Demos, den Aktivistinnen und Aktivisten, den Bürgerinnen und Bürgern, die demonstrieren, weil sie dieses Land nicht den Feinden der Demokratie überlassen wollen. Wir sehen euch, wir hören euch, und wir stehen an eurer Seite! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union – Sie lächeln nur bzw. hören gar nicht mehr zu –, Ihr geschätzter Kollege Hendrik Wüst – vielleicht erregt das ja die Aufmerksamkeit – hat die Türen zu Ihrem Gewissen geöffnet. Treten Sie durch, folgen Sie Ihrem Gewissen, und unterstützen Sie uns bei unserer Pflicht – ja, das ist unsere Pflicht –, diese Demokratie zu schützen. Dieser Haushalt ist klein im Verhältnis zum Bundeshaushalt; aber die Aufgaben sind immens. Der Rechtsstaat muss handlungsfähig sein. Menschen müssen wirksam geschützt werden. Das Recht muss sich schnell entwickeln, und es muss Freiheit sichern und die Demokratie verteidigen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Dietmar Bartsch für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihr Ressort ist das mit den geringsten Mitteln in diesem Bundeshaushalt. 1,3 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. Das entspricht etwa 1 Prozent – 1 Prozent! – dessen, was der Verteidigungsminister zur Verfügung hat – auch für den Etat bin ich in meiner Fraktion zuständig –, und das steht, ehrlich gesagt, in einem krassen Missverhältnis. Sie haben völlig recht mit dem, was Sie zum Rechtsstaat gesagt haben. Nur, das muss sich irgendwie im Haushalt widerspiegeln – spiegelt sich aber nicht wider. Und das Schlimme ist, dass der Rotstift von Finanzminister Klingbeil vor Ihrem Etat nicht haltmacht. Das Justizressort mit Einnahmen in Höhe von fast 760 Millionen Euro trägt sich zu zwei Dritteln selbst, und trotzdem wird radikal gekürzt. Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Dass insbesondere beim Verbraucherschutz gekürzt wird, ist ein Skandal. Mit Ihnen fällt die notwendige Stärkung des Verbraucherschutzes leider aus, und das empfinde ich als skandalös. Und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Ihrer Rede zu tun. Meine Damen und Herren, die Zahl der Straftaten im Land war zuletzt leicht rückläufig. Das ist aber nicht der Arbeit der Koalition geschuldet, sondern das hat mit der teilweisen Entkriminalisierung von Cannabiskonsum zu tun; das ist die Wahrheit. Bei einem anderen Thema steigen die Zahlen, nämlich bei den Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Diese Zahlen sind schlicht erschreckend: Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden mehr als 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Opfer von Straftaten: Körperverletzungen, Bedrohungen usw. Das sind mehr als fünf Opfer jeden Tag. Das sind Höchststände. Uns alle hat der gewaltsame Tod des Zugbegleiters Serkan Ç. zu Beginn des Jahres tief betroffen gemacht. Danach wurde ganz viel angekündigt, aber real geändert hat sich wenig. Jetzt hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft damit gedroht, die Arbeit zum Jahresende einzustellen. Seit mehr als einem halben Jahr wird in der Bundesregierung über eine Strafverschärfung diskutiert. Na Donnerwetter, es wird diskutiert! Wir brauchen aber Ergebnisse. Es ist kein Wunder, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bahn total frustriert sind. Ich habe gerade im Wahlkampf vielfach erlebt, wie toll die arbeiten. Aber sie sind natürlich frustriert ob dieser Übergriffe. Meine Damen und Herren, klar ist – und das gilt grundsätzlich –: Sie müssen raus aus dem Ankündigungsmodus, Sie müssen rein ins Handeln, sonst zeigen Ihnen diejenigen die rote Karte, die jeden Tag ihren Kopf hinhalten. Und sehr grundsätzlich: Entscheidend ist, dass der heute schon mögliche Strafrahmen ausgeschöpft wird; da hat sogar Frau Hierl recht. Entscheidend ist, dass die Verfahrensdauer reduziert wird; das ist doch total wichtig. Recht, das gar nicht oder erst Jahre später gesprochen wird, hilft den Betroffenen nicht, und das lässt auch das Sicherheitsgefühl im Land weiter erodieren. Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Debatten angemahnt, dass Sie das Problem der unbesetzten Stellen bei Staatsanwälten und Richtern gemeinsam mit den Ländern angehen. Der Pakt für den Rechtsstaat – um Stellen zu besetzen und die Digitalisierung der Justiz voranzubringen – war richtig und überfällig. Ich sage aber auch: Wir hatten in der Vergangenheit bereits einen Pakt für den Rechtsstaat, und die Missstände in der Justiz sind eher größer als kleiner geworden. Dass Sie nun einmalig Geld zur Verfügung stellen, ist dringend notwendig; aber die Summe ist aus unserer Sicht viel zu gering. Was aber inakzeptabel ist: Sie haben nicht endlich Instrumente geschaffen, um umfassend zu evaluieren. Das ist ein Versäumnis, das Ihren Pakt am Ende zu einem teuren Placebo machen kann, der strukturelle Probleme leider nicht löst. Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen, wie man die Justiz spürbar entlasten könnte: die Entkriminalisierung des sogenannten Erschleichens von Leistungen. Oder, wie mir eben gesagt worden ist, auf Deutsch: Schwarzfahren. Um Hunderttausende Fälle könnte das die Justiz entlasten. Kapazitäten würden frei für schwerwiegende Delikte. Die Ministerin teilt diesen Ansatz offenbar. Sie haben kürzlich gesagt – ich will Sie zitieren –: „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung.“ Das sieht auch der Deutsche Anwaltverein so. Woran scheitert die Stärkung der Justiz? An der Union, an den Widersprüchen in dieser Koalition scheitert es. Und das kann doch nicht sein. Ein zweites Beispiel. Die Bundesjustizministerin hat sich nach dem furchtbaren Anschlag auf den CSD dafür ausgesprochen, Artikel 3 des Grundgesetzes zu ergänzen und ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu verankern. Eine solche Ergänzung würde den Artikel 3 sinnvoll ergänzen. Aber die Union hat bisher nichts – nichts! – in diese Richtung unternommen. Ich könnte mit Beispielen zum Wohnungsmarkt und vielen anderen Dingen fortsetzen. Übrigens: Als sich die Ministerin in ihrer Rede in besonderer Weise für den Schutz von Frauen eingesetzt hat, ging der Alarmton los. Das ist, glaube ich, kein Zufall, sondern bezeichnend. Bitte nehmen Sie das ernst! Kommen Sie ins Handeln! Angesichts der Herausforderungen müssen wir handeln und nicht den Status quo verwalten. Es ist unverantwortlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die jeden Tag den Kopf hinhalten, sowohl bei der Bahn als auch bei anderen. So können wir dem Haushalt nicht zustimmen. Hier wäre es dringend notwendig, mehr zu tun. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Esther Dilcher für die SPD-Fraktion.

Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Genesungswünsche an meine Kollegin Svenja Schulze schicken, die ich heute hier vertreten darf, weil sie erkrankt ist. 1,21 Milliarden Euro, gerade einmal 0,23 Prozent des Bundeshaushalts – das ist der Einzelplan 07. Aber gemessen an seiner Bedeutung für unseren Rechtsstaat ist dieser Etat ein Schwergewicht. Denn hier finanzieren wir die Institutionen, die Recht durchsetzen und Rechtssicherheit garantieren: den Bundesgerichtshof mit 78,6 Millionen Euro, das Bundesverwaltungsgericht mit 30,1 Millionen Euro, den Bundesfinanzhof mit 23,2 Millionen Euro und das Bundespatentgericht mit 16,3 Millionen Euro. Für den Generalbundesanwalt, der gerade bei Terrorismus, Spionage und Staatsschutzdelikten eine zentrale Rolle spielt, stehen 75 Millionen Euro bereit. Und wir modernisieren unseren Rechtsstaat. 70 Millionen Euro investieren wir 2027 aus dem Sondervermögen in die Digitalisierung der Justiz. Weitere jeweils 70 Millionen Euro sind für 2028 und 2029 vorgesehen. Elektronische Akten, digitaler Rechtsverkehr und digitale Beweismittel sollen Verfahren schneller und effizienter machen. Hinzu kommen dann noch 3,4 Millionen Euro für die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa. Auch dieser Einzelplan leistet seinen Konsolidierungsbeitrag. Stelleneinsparungen wurden erbracht. Die globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen beträgt 6 Millionen Euro. Das heißt, diese müssen im laufenden Verfahren auch noch eingespart werden. Sparen und effizienter werden – ja. Aber: Ein handlungsfähiger Rechtsstaat ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ich möchte einen vergleichsweise kleinen Titel ausdrücklich nennen – er ist auch schon benannt worden; aber, ich denke, mit einem ganz anderen Hintergrund –: 600 000 Euro für HateAid. Denn Demokratie findet nicht nur hier im Deutschen Bundestag statt. Sie findet in Gemeindevertretungen statt, in Kreistagen, in Vereinen und Initiativen. Immer häufiger erleben gerade ehrenamtlich engagierte Menschen Beleidigungen, Hass und persönliche Bedrohungen, bis hinein in ihre Familien. Wenn Menschen irgendwann sagen: „Ich kandidiere nicht mehr, ich engagiere mich nicht mehr, ich halte diese Drohungen nicht mehr aus“, dann haben diejenigen gewonnen, die unsere Demokratie durch Einschüchterung verändern wollen. – Herr Brandner, ich brauche nicht HateAid. Ich kann mich gegen Sie auch ganz gut so wehren. Aber quatschen Sie ruhig weiter rein. Man muss ja nicht auf jede Ihrer dämlichen Bemerkungen eingehen. Hass im Netz sind nicht einfach schlechte Umgangsformen – so wie Ihre zum Beispiel. Wenn Menschen durch Drohungen und Einschüchterungen aus dem demokratischen Raum gedrängt werden, wird daraus ein Angriff auf unsere Demokratie. HateAid berät Betroffene, hilft bei Beweissicherung und Rechtsdurchsetzung. Diese 600 000 Euro sind unserer Auffassung nach sehr gut angelegtes Geld. Nach Sonntag müssen wir über den Schutz unserer demokratischen Institutionen noch deutlicher sprechen. 43,8 Prozent für die AfD in Sachsen-Anhalt! Wir sind Demokraten. Wir akzeptieren dieses Wahlergebnis. Aber: Wir müssen deshalb noch lange nicht akzeptieren, was die AfD mit unserer Demokratie vorhat. – Herr Brandner, Sie werden doch Ihr Regierungsprogramm kennen. – Schauen wir in ihr Regierungsprogramm: Die AfD will den Verfassungsschutz zu einem Inlandsgeheimdienst umbauen. Sie will die Verfassungsschutzberichte abschaffen, also ausgerechnet die öffentliche Information darüber beseitigen, welche Kräfte unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zurückdrängen. Sie kündigt eine Remigrationspolitik und einen massiven Umbau staatlicher Strukturen an. Meine Damen und Herren, Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit. Demokratie bedeutet Mehrheit und Recht, Mehrheit und Grundrechte, Mehrheit und unabhängige Gerichte, Mehrheit und eine Verfassung, die auch die Minderheiten vor der Mehrheit schützt. Genau deshalb brauchen wir einen starken Rechtsstaat und diesen Einzelplan 07. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einigkeit, Recht, Freiheit. Diese Güter benennt „Das Lied der Deutschen“ als die höchsten der Nation. Die Reihung mag zuerst verwundern. Sollte nicht an erster Stelle die Freiheit stehen? Doch das ist nicht eine Stufenleiter der Wertigkeit, sondern eine der Logik. Es muss ein Volk zuerst ein seiner selbst bewusstes, handlungsfähiges Subjekt sein, um nach Freiheit streben zu können. Dafür steht die Einigkeit in der Trias der Hymne. Es ist der Nationalstaat, der zur Zeit Hoffmanns sehnlichst erstrebt, dann errungen und heute durch die Auflösung unserer Grenzen und unserer Staatlichkeit zugunsten der EU wieder zerstört wird. Auch dem Recht kommt ein logisches Prä gegenüber der Freiheit zu, wäre doch ohne das Recht die Freiheit in Gefahr, zu gewalttätiger Anarchie zu entarten. Die Werte unserer Nationalhymne sind auch die Werte unserer Verfassung, begründet sie doch die Bundesrepublik Deutschland als eine nationale, freiheitliche und rechtsstaatliche Republik. Zur Verwirklichung dieser Grundwerte berufen ist nicht zuletzt der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber. Hier nun nimmt der Innenausschuss für sich in Anspruch, der Verfassungsausschuss zu sein. Doch ist das ein Missverständnis, das nur darin gründet, dass eben der Innenausschuss durch den Zufall des Herkommens als für Fragen des Wahlrechts zuständig betrachtet wird. Recht eigentlich wird man aber doch den Rechtsausschuss als den ersten Hüter unserer Verfassungswerte von Recht und Freiheit ansehen müssen. Als Rechtsausschuss haben wir es seit dem vergangenen Jahr mit einer neuen Justizministerin zu tun – der sechsten, seit ich dem Ausschuss angehören darf. Ihr Amtsvorgänger war der Gelsenkirchener Marco Buschmann. Sein Streben galt zuvörderst der Verwirklichung wirrer Drogenträume in der Gesellschaftspolitik – Stichwort „Selbstbestimmungsgesetz“ – und ansonsten der totalen Digitalisierung aller Dinge. Wie nun macht sich die neue Ministerin, welche Rechtspolitik zeichnet sich nach ihrem ersten Jahr ab? Frühe Gesetzgebungsverfahren betrafen noch Hinterlassenschaften Ihres Vorgängers auf dem Gebiet der Digitalisierung. Mittlerweile liegen uns aber neue Gesetzentwürfe vor, die ein eigenes, ganz anderes Profil erkennen lassen. Wir sehen das Gesetz zum Schutz des Gemeinwesens. Das soll es ermöglichen, bei einer Verurteilung wegen des überdehnten und schwammigen, in seiner heutigen Form an sich schon mehr als bedenklichen Gummiparagrafen der Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Man muss kein Zyniker sein, um darin ein maßgeschneidertes Werkzeug zur Oppositionsbekämpfung zu erkennen. Wir sehen das Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt. Das soll es ermöglichen, nach anonymen Meinungsäußerungen im Netz den Äußernden auf zivilrechtlichem Wege niederschwellig zu entanonymisieren. Der generelle abschreckende Effekt vor Meinungsäußerungen im Netz ist offensichtlich und dürfte beabsichtigt sein. Wir sehen das Gesetz über digitale Ermittlungsmaßnahmen. Das soll es ermöglichen, mit KI-Einsatz, dafür ohne rechtsstaatliche Sicherungen wie einen Richtervorbehalt, sämtliche Personenbilder im Netz auszuwerten – Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage. – nein, danke – und Datenbestände zu umfassenden Personenprofilen zusammenzuführen, und das keineswegs nur bei Straftätern. Wir sehen das Gesetz zur Einführung einer IP-Adress-Speicherung. Das soll es ermöglichen, nach vielen gescheiterten Anläufen nun endlich den Albtraum von der totalen Nachvollziehbarkeit der Internetnutzung von Millionen unbescholtenen Bürgern wahr werden zu lassen. Das ist nur eine Auswahl – vier aktuelle Beispiele, die die Tendenz der Rechtspolitik unter der neuen SPD-Ministerin abstecken. Diese Tendenz ist eine, die dem Auftrag des Ressorts als Schild der bürgerlichen Freiheit ganz und gar nicht gerecht wird. Als Bürgerrechtspartei wird die AfD im Rechtsausschuss diese Tendenz aufmerksam und kritisch beobachten und, wo immer nötig, deutlich widersprechen. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für den weiteren Verlauf der Debatte würde ich darum bitten, die Redezeiten wieder stärker zu beachten. In der ersten Runde waren wir ein bisschen großzügig. Wir sind auch noch nicht so doll im Verzug. Aber gucken Sie jetzt einfach darauf. Ich möchte nur einmal daran erinnern. Der Nächste in dieser Runde ist für die Unionsfraktion Sebastian Steineke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Ein kleiner Hinweis, Herr Bartsch: Justiz ist Ländersache. Wenn Sie Ausgaben vergleichen, müssen Sie natürlich die Ausgaben der Länder dazuaddieren. Dann sind wir nämlich bei ganz anderen Größenordnungen. – Dann sind wir bei 16 oder 17 Milliarden Euro. Das ist eine andere Größenordnung als 1,2 Milliarden Euro. Verbraucherschutz ist für viele Menschen kein abstraktes Politikfeld. Verbraucherschutz entscheidet sich jeden Tag ganz konkret: an der Supermarktkasse, an der Tankstelle, beim Abschluss des Kreditvertrages, beim Kauf von Flugtickets oder beim Versuch, am Monatsende Geld für die Familie zurückzulegen. Wir reden hier viel über die großen Themen Migration, Sozialsysteme und, und, und. Das ist alles nachvollziehbar und richtig. Aber wir müssen auch viel öfter darüber reden, was die Menschen tagtäglich im Alltag bewegt, welche Dinge, die sie machen, sie bewegen, an der Supermarktkasse oder beim Einkauf. Gerade beim Verbraucherschutz kann man eine Menge verbessern. Das ist gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten extrem wichtig. Wir müssen auch bei den Ursachen ansetzen. Dazu gehören natürlich die Dinge, die wir schon tun: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder dass wir das Thema Energiepreise auf die Tagesordnung setzen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Märkte besser funktionieren. Bei den Lebensmitteln spüren die Deutschen die Preisentwicklung jeden Tag. Deshalb sollten wir hier auch über alle Möglichkeiten der Entlastung nachdenken und keine Denkverbote haben. Wir wollen funktionierenden Wettbewerb. Gerade bei stark gestiegenen Preisen soll das Bundeskartellamt die Möglichkeit haben, missbräuchliches Verhalten schneller – vielleicht noch schneller und wirksamer als heute – zu überprüfen. Unternehmen haben hier eine Verantwortung. Das gilt insbesondere für die Mineralölkonzerne. Wenn die Preise an den Tankstellen steigen, erwarten die Menschen zu Recht, dass sinkende Rohölpreise nicht nur irgendwann, sondern auch nachvollziehbar und schnell beim Verbraucher wieder ankommen. Das ist aktuell nicht immer ersichtlich. Deshalb müssen wir die Konzerne noch stärker in die Pflicht nehmen, wo der Wettbewerb nicht vollständig funktioniert. Wir müssen uns auch um die Preiserhöhungen kümmern, die auf den ersten Blick gar nicht wie Preiserhöhungen aussehen. Sprechen wir das Thema Shrinkflation noch einmal an. Wenn in einer Packung plötzlich 20 Gramm weniger enthalten sind, der Preis aber gleich bleibt oder schlimmstenfalls sogar noch steigt, dann ist das für die Verbraucher faktisch eine Preiserhöhung. Der Koalitionsvertrag gibt uns hier einen klaren Auftrag: Wir wollen mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, dass ein Produkt kleiner geworden ist und dadurch der Preis pro Einheit steigt. Hier brauchen wir klare Regeln, und wir brauchen eine konsequente Rechtsdurchsetzung. Das gilt auch für den Bereich Mobilität. Ein aktuelles Beispiel kommt aus Österreich. Der Oberste Gerichtshof hat dort im Fall Ryanair im August, also erst vor kurzer Zeit, 14 von 15 beanstandeten Zusatzgebühren für unzulässig erklärt, darunter unter anderem Gebühren für den Check-in am Flughafen und für die Ausstellung einer Bordkarte. Das zeigt: Verbraucherschutz wirkt. Auch in Deutschland wird ja durch die Verbraucherzentrale bereits geklagt. Sie geht gegen mehrere Airlines wegen zusätzlicher Gebühren für das Handgepäck vor. Das ist genau die Art von Verbraucherschutz, die wir brauchen. Nicht der Staat schreibt den Unternehmen vor, wie sie ihr Geschäftsmodell zu führen haben; aber dort, wo Verbraucher systematisch benachteiligt oder Kosten verschleiert werden, müssen wir klare Grenzen setzen. Das gilt auch für den Ticketzweitmarkt; wir haben es schon gehört. Wer einmal versucht hat, kurzfristig an ein begehrtes Konzert- oder Kulturticket zu kommen, kennt das Problem: Tickets werden systematisch aufgekauft und anschließend zu einem deutlich überhöhten Preis angeboten. Wer verhindert ist und sein Ticket privat weiterverkaufen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Aber spekulative Geschäftsmodelle, völlig überhöhte Preise, automatisierte Aufkäufe dürfen nicht dazu führen, dass normale Verbraucher faktisch ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir auch hier im Koalitionsvertrag eine klare Vereinbarung, den Ticketzweitmarkt stärker zu regulieren. Es geht um Transparenz bei Preisen, Gebühren, um den Schutz vor missbräuchlichem Weiterverkauf, um faire Bedingungen für Verbraucher, Veranstalter und Künstler. Hier freuen wir uns auf den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Ministerium, der ja wohl bald kommen wird. Ein starker Verbraucherschutz braucht aber auch starke Institutionen. Deshalb sind die Mittel für den Verbraucherzentrale Bundesverband in diesem Haushalt so wichtig. Der vzbv und die Verbraucherzentralen der Länder leisten jeden Tag konkrete Arbeit für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher: durch Beratungen, Informationen und vor allem auch durch die Möglichkeit, Unternehmen dort rechtlich entgegenzutreten, wo einzelne Verbraucher kaum eine Chance hätten. Zum Schluss sei mir gestattet, noch einen Punkt aus meinem Wahlkreis zu nennen, der, glaube ich, von besonderer Bedeutung ist: Die Deutsche Richterakademie mit ihrem Standort in Wustrau ist die zentrale Einrichtung für die Fortbildung unserer Richterinnen und Richter in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund trägt gemeinsam mit den Ländern in hohem Maße Verantwortung dafür, dass unsere Justiz fachlich stark und leistungsfähig bleibt. Deshalb ist es richtig – so ist es bereits im Haushalt vorgesehen –, dass der Bund seinen Anteil zur Finanzierung weiterhin verlässlich leistet. Ich hoffe, das bleibt dann auch so. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Der Aufschrei war groß, als Collien Fernandes Anfang des Jahres öffentlich machte, dass ihr Ehemann mutmaßlich ihre Identität stahl und sexualisierte Deepfakes von ihr verbreitete. Die Bundesjustizministerin versprach schnelle Hilfe. Doch beschlossen wurde bis heute nichts. Damals, bei der Pressekonferenz zum Fall Collien Fernandes, haben Sie, Frau Hubig, den Betroffenen geraten: Wenden Sie sich an HateAid. Schauen wir also einmal, was aus HateAid in diesem Haushalt geworden ist. Ausgerechnet die Organisation, die Betroffene berät, unterstützt und ernst nimmt, bekommt zwar weiterhin Mittel aus Ihrem Ministerium. Aber was aus der Förderung durch das Bundesfamilienministerium wird, ist vollkommen unklar – obwohl es immer mehr Betroffene gibt. Wir sehen doch, wie sehr zivilgesellschaftliche Organisationen wie HateAid inzwischen unter Druck geraten, auch durch politische Einflussnahme aus dem Ausland. Wer Betroffene an diese Organisationen verweist, der muss auch dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit machen können. Mehr Geld für HateAid wäre ein klares Zeichen der Solidarität mit der Organisation und den Betroffenen. Dass der aktuellen Bundesfrauenministerin Frauen eher egal sind, ist ja nichts Neues. Dass sie deswegen die Förderung des Feministischen Juristinnentages streicht, ist wenig überraschend. Sehr geehrte Frau Hubig, das wäre doch Ihre Gelegenheit! Nach den vielen Ankündigungen, wie Sie das Recht für Frauen verbessern wollen, können Sie auch ein Forum fördern, in dem über feministische Reformen des Rechts diskutiert wird, eine Konferenz, bei der es um reproduktive Rechte, um Antifeminismus, um digitale Gewalt geht. Da geht es nur um einen kleinen Preis: Wir reden von gerade einmal 30 000 Euro. Ich sehe die Irritation, auch bei den Männern der Union: Wozu braucht es denn feministische Perspektiven auf das Recht? Doch ich möchte Sie daran erinnern: Der Feministische Juristinnentag wurde erstmals von Rita Süssmuth gefördert. Man darf aber auch mal loben, wenn was gut läuft: Die bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt wird weitergeführt. Diese Aufklärung über Gewalt an Frauen braucht es an jedem öffentlichen Ort: in der Notaufnahme, auf den Brötchentüten, wie bei mir im Landkreis Verden, in jedem Hausflur oder auch als Werbung bei Streaminganbietern oder vor Blockbustern im Kino. Apropos Blockbuster. Im aktuellen Podcast „Die Schill-Show“ geht es um den Aufstieg und Fall des als „Richter Gnadenlos“ bekannten Rechtspopulisten Ronald Schill. Der hat ja versucht, Anerkennung mit stupider Law-and-Order-Politik zu gewinnen. Die SPD hat damals mit Olaf Scholz den Einsatz von Brechmitteln eingeführt und wollte so nach Stimmen am rechten Rand fischen – ohne Erfolg. Auch 25 Jahre später beißen sich Politiker in der Innen- und Rechtspolitik langfristig die Zähne daran aus, sich mit möglichst hart klingenden Maßnahmen zu profilieren. Was es stattdessen im Bundeshaushalt braucht: Mehr Geld für Empathie und Menschlichkeit, mehr Geld für feministische und kritische Perspektiven auf das Recht, mehr Unterstützung für Menschen, denen es schwerfällt, für sich und ihre Familien zu sorgen. Das ist immer noch das beste Mittel gegen Kriminalität. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Christin Willnat für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 07 ist erschreckend: Kürzungen auf Kosten des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Menschlichkeit, aber dafür Milliarden für den Kriegshaushalt. Zum Vergleich mal in Zahlen: Die Militärausgaben sollen auf insgesamt 139,6 Milliarden Euro steigen. Für die Verbraucherpolitik sind lediglich 40,6 Millionen Euro übrig und damit sogar 374 000 Euro weniger als in diesem Jahr. Gleichzeitig wächst der Bundeshaushalt auf 555 Milliarden Euro und damit um fast 6 Prozent. Es ist also nicht so, dass weniger Geld da ist. Nur dort, wo Menschen Unterstützung brauchen, kommt nichts an. Viele Beratungsstellen, Vereine, Verbände und Organisationen übernehmen seit Jahren Aufgaben, die eigentlich der Staat absichern müsste. Was der Staat durch diese Arbeit spart, ist enorm. Ob bei den Tafeln oder der Jugendhilfe – überall fangen andere auf, was die Politik liegen lässt. Auch beim Bundesverband der Verbraucherzentralen sehen wir dieses Problem. Die institutionelle Förderung bleibt bei 26,2 Millionen Euro stehen, trotz steigender Kosten für Personal und Sachmittel. Gleiches gilt für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. 2026 wird sie mit 490 000 Euro gefördert. Für das Jahr 2027 ist keine Steigerung vorgesehen. Die Förderung bleibt gleich, während die Kosten steigen – eine faktische Mittelkürzung. Genau das ist das Problem. Wir sehen, dass immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aber die Regierung schafft es nicht einmal, steigende Personal- und Sachkosten für existenzsichernde Beratungsangebote auszugleichen. Dabei sind viele Beratungsstellen für die Menschen gerade die einzigen Anlaufstellen, an die sie sich in Notlagen wenden können. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 07 weist darüber hinaus eine gravierende Lücke auf: Es fehlt die Haushaltsstelle zur Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste. Das vom Bundestag beschlossene Schuldnerberatungsdienstegesetz ist im Bundesrat gescheitert und hängt noch immer im Vermittlungsausschuss fest. Trotzdem muss der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt werden. Das lässt sich nur durch bundeseinheitliche Zugangsvoraussetzungen und Qualitätsanforderungen gewährleisten. Dazu bedarf es einer Finanzierung der Beratungsdienste durch den Bund. Das erfordert das Prinzip der Veranlassungskonnexität. Werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, überarbeiten Sie den Haushaltsplan. Notwendig für den Einzelplan 07, gerade im Verbraucherschutz, sind erstens eine Erhöhung des Kostenansatzes für den Verbraucherzentrale Bundesverband, zweitens eine auskömmliche Finanzierung durch Bundesmittel für Beratungsstellen, Vereine, Verbände und Organisationen, zum Beispiel HateAid, Stiftung Forum Recht oder BAG-SB, und drittens eine Haushaltsstelle für einen Bundesfonds zur Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste. Kostenansatz: mindestens 206 Millionen Euro im Jahr 2027 und ab 2028 mindestens 412 Millionen Euro jährlich. Und wenn jemand fragt: Finanzierbar sind die Erhöhungen der Haushaltsansätze durch Kürzungen der Militärausgaben und Reaktivierung und Neuregelung der Vermögensteuer. Reden wir darüber. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung. Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Justizhaushalt stecken die Haushalte für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundespatentgericht und den Generalbundesanwalt. Und wir verhandeln heute auch in einem extra Einzelplan den Haushalt des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Haushalt sichert damit unsere Demokratie und in erster Linie einen funktionierenden Rechtsstaat. Wenn Autoritäre und Rechtsextreme an die Macht kommen, dann nehmen Sie sich mit als Erstes das Justizsystem vor. Drei Beispiele. Erstens Trump. Er setzt auf den Supreme Court, den er mit ihm wohlgesonnenen Richterinnen und Richtern umgebaut hat. Denn Trump sieht die Justiz als sein Werkzeug, nicht als gleichberechtigte Gewalt neben seinem Amt. Und es funktioniert. Man muss sich nur die Zahlen anschauen. In zwei aufeinanderfolgenden Monaten 2025 wurde in 94,3 Prozent der Verfahren an Bezirksgerichten in den USA zulasten der US-Regierung entschieden. Im gleichen Zeitraum sprachen die obersten Richter, also der Supreme Court, in 93,7 Prozent der Fälle das Recht der US-Regierung zu. Da kann was nicht stimmen. Zweites Beispiel. Die Rechtspopulistin Meloni ist in Italien damit gescheitert, eine Justizreform zu verabschieden, die vordergründig auf mehr Unabhängigkeit für Richter und Staatsanwälte abzielte, in Wirklichkeit aber den Einfluss der Politik auf die Justiz vergrößert hätte. Eine Mehrheit der Italienerinnen und Italiener erteilte diesen Plänen im Referendum eine Absage. Gut so. Drittes Beispiel. Die AfD vertritt ein Weltbild, wonach Gerichte und Richter/-innen durch Regierungen und andere Parteien gesteuert sind und keine unabhängigen Entscheidungen treffen. Dies schafft den Boden für weitreichende Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz. Immer wieder gibt es Abgeordnete der AfD, die fordern, Richterinnen und Richtern für ihre Urteile selbst den Prozess zu machen. In Sachsen-Anhalt will die AfD den Besetzungsprozess von Richterinnen und Richtern verändern oder in die Unabhängigkeit der Richter/-innen bei der Verurteilung von Straftäterinnen und Straftätern eingreifen. Mit diesen Beispielen vor Augen gilt einmal mehr: Wir müssen die Unabhängigkeit unserer Justiz noch besser sichern. Das machen wir mit Geld. Das machen wir mit Gesetzesänderungen. Und das machen wir, wenn wir solidarisch sind mit Richterinnen und Richtern, die angefeindet werden. Geld aus dem Haushalt unterstützt konkret die richterliche Unabhängigkeit. Denn richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht nur, dass Richter/-innen bei ihren Entscheidungen keinen Weisungen unterliegen. Gerichte müssen auch organisatorisch, personell und technisch in der Lage sein, unabhängig und zügig Recht zu sprechen. Bürger/-innen erwarten zu Recht, dass sie mit ihren Anliegen bei der Justiz gehört werden, dass Verfahren nicht ewig dauern und ihre Anträge zügig bearbeitet werden. Diese Erwartungen teilen wir. Unser Ziel für die Haushaltsverhandlungen ist es, die Gerichte weiterhin gut auszustatten, damit sie ihr Personal finanzieren können. Hier kürzen wir nicht. Das muss man auch mal so sagen. Wir erneuern außerdem den Pakt für den Rechtsstaat. Sehr, sehr großen Dank an Ministerin Stefanie Hubig für den großen persönlichen Einsatz, dass wir das hinbekommen haben. Denn es bedeutet: Wir investieren gemeinsam mit den Ländern in eine leistungsfähige Justiz, in 2 000 Stellen in den nächsten drei Jahren und in die Digitalisierung an den Gerichten. Das bedeutet zum Beispiel mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit der hohe Bestand offener Strafverfahren besser bewältigt und jede Strafanzeige mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet werden kann. Mit dem Geld können wir insbesondere auch den Aufbau einer bundeseinheitlichen Justiz-Cloud weiterverfolgen. Die Unabhängigkeit der Justiz stärken wir aber nicht nur mit Geld allein. Deshalb wollen wir uns in dieser Legislaturperiode noch einmal ganz genau anschauen, wie wir die Gerichte auch mit Gesetzesänderungen stärken können. Beispielsweise dürfen Standorte oder Zuständigkeiten von Gerichten durch die Politik nicht gezielt verändert werden können. Denn damit schwächt man die Unabhängigkeit von Gerichten, kann Verfahren aus sachfremden Gründen verlagern oder politisch missbillige Richter/-innen aus ihren Ämtern drängen. Über diesen Punkt und viele weitere werden wir in dieser Legislaturperiode noch miteinander reden müssen. Die richterliche Unabhängigkeit stärken heißt neben Geld fürs Justizsystem und kluger Gesetzgebung auch Solidarität mit allen Beschäftigten im Justizsystem. In einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ berichtet Justizpersonal, dass Verfahrensbeteiligte und Zuschauer immer emotionaler reagieren und die Neigung sinkt, Gerichtsverfahren und Urteile zu akzeptieren. In der Folge haben Bedrohungslagen und kritische Situationen in den Gerichten zumindest subjektiv zugenommen. In den Hauptverhandlungen sei eine gestiegene Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu beobachten. Für die betroffenen Richterinnen und Richter sind solche Angriffe zutiefst belastend. Für uns müssen sie alarmierend sein; denn diese Angriffe richten sich nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen das Recht und den Rechtsstaat selbst. Klar ist: Kritik an gerichtlichen Entscheidungen wird durch das Recht zur freien Meinungsäußerung geschützt. Persönliche Angriffe auf Richter richten sich aber nicht nur gegen diese Einzelpersonen, sondern auch gegen den Rechtsstaat. Deswegen bin ich persönlich auch dafür, dass Gerichte und Justizverwaltungen auf Wunsch der Betroffenen Schutzmaßnahmen sowie straf- und zivilrechtliche Schritte organisieren können und die notwendigen Kosten in solchen Fällen tragen sollten. Liebe Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspfleger/-innen und Justizfachangestellte, wir stehen an eurer Seite, und wir verhandeln den Haushalt 2027 in eurem Sinne. Weil ich jetzt noch 20 Sekunden Redezeit habe und die AfD gerade sehr erstaunt war über die Aussagen, die ich getroffen habe, möchte ich hier gerne ausführen, was Abgeordnete der AfD zum Rechtsstaat sagen. Björn Höcke sagte, die verantwortlichen Richter und Staatsanwälte in einem Strafverfahren gehörten vor Gericht gestellt und der Gerechtigkeit zugeführt. Auch der Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf äußerte sich auf X positiv zu Trump, der 250 Richterinnen und Richter inhaftierte, und sagte dann: In Deutschland werden wir das irgendwann auch tun. – Nur damit Sie wissen, – Frau Kollegin. – wes Geistes Kind diese Partei ist. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Thomas Fetsch für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Haushälter meiner Fraktion haben bereits ausführlich dargelegt, wie dramatisch die Haushaltslage des Bundes ist und welche negativen Folgen die exorbitante Neuverschuldung gemäß der Finanzplanung der Bundesregierung hätte. Angesichts dieser Lage würde verantwortungsvolle Haushaltspolitik darin bestehen, sämtliche Ausgabenpositionen in allen Haushaltstiteln auf Sparpotenziale zu überprüfen, damit die wichtigen Aufgaben weiter in angemessenem Maß erfüllt werden können. Sparpotenzial besteht auch im Einzelplan 07, etwa bei der Zuwendung – wir haben es bereits gehört – in Höhe von 600 000 Euro an die Lobbyorganisation HateAid, die wegen ihrer tendenziösen Arbeit nicht nur von der AfD kritisch hinterfragt wird, oder bei der Zuwendung an die Stiftung Forum Recht – auch das wurde schon erwähnt – in Höhe von abermals 4,45 Millionen Euro, deren Nutzen aller Lobpreisungen zum Trotz kaum erkennbar ist – ich habe mir das einmal näher angeschaut – und für die noch immer Stiftungsneubauten an den zwei Standorten Karlsruhe und Leipzig mit veranschlagten Baukosten von unglaublichen 140 Millionen Euro geplant sind. Das ist angesichts der knappen Haushaltskassen nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren. In Zeiten der aktuellen Haushaltslage muss sich der Staat auf die Erfüllung seiner Kernaufgaben konzentrieren. Eine dieser Kernaufgaben ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen Justiz. Ausgerechnet hieran fehlt es jedoch eklatant. In der Justiz besteht akuter Personalmangel, der zu Frustrationen, Überlastungen und verzögerten Verfahren führt. Dies belastet nicht nur die Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sondern beschädigt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass der dringende Bedarf an Justizpersonal in den Ländern trotz prognostizierter Steuereinnahmen von rund 830 Milliarden Euro in Bund und Ländern im Jahr 2027 nicht gedeckt werden kann, ist das Resultat einer strukturellen Fehlsteuerung in der Haushaltspolitik sowie einer fragwürdigen Prioritätensetzung bei den Staatsausgaben auf Bundes- und Landesebene. Besonders plastisch zeigen sich die Folgen am Beispiel der Strafrechtspflege: Mit knapp 5,5 Millionen neuen Verfahren pro Jahr verzeichnen die Staatsanwaltschaften einen Zuwachs von rund 800 000 Fällen im Vergleich zu vor zehn Jahren. Die Folge ist ein Bearbeitungsrückstand von rund 1 Million unerledigten Ermittlungsverfahren. Parallel dazu steigt die Bearbeitungsdauer der Verfahren. In Baden-Württemberg wuchs die Ermittlungsdauer seit 2021 von 1,4 auf 1,7 Monate. Bei den Landgerichten, zuständig für schwere Kriminalität, kletterte die Verfahrensdauer von 6,3 Monaten 2020 auf 8,5 Monate 2024. Die Konsequenzen sind fatal. Allein 2025 mussten mehr als 50 dringend Tatverdächtige schwerer Delikte wegen überlanger Dauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Diese Folgen der personell und strukturell überforderten Justiz untergraben das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und den Rechtsstaat, und sie sind auch eine Folge Ihrer Haushaltspolitik, meine Damen und Herren. Übrigens: Auch Ihre im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission aus 70 Praktikern, sehr geehrte Frau Ministerin, brachte nach Angaben einzelner Mitglieder bislang keine klaren Lösungen hervor. Fakt ist, dass etwa 2 000 Justizjuristen bundesweit fehlen, vor allem Strafrichter und Staatsanwälte. Da scheint mir der Pakt für den Rechtsstaat, der bis 2029 240 Millionen Euro an die Länder für Justizpersonal ausreicht, eher ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein. Auch der für die Digitalisierung vorgesehene Betrag in Höhe von 210 Millionen Euro, unter anderem für eine Justizcloud, dürfte bei Weitem nicht reichen. Wir verzeichnen insgesamt Rekordeinnahmen in unserem Staat. Sparen Sie, und geben Sie das Geld da aus, wo es dem Rechtsstaat wirklich nützt! Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Tijen Ataoğlu für die Unionsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit finden in meinem Wahlkreis die sogenannten Hohenlimburger Schloss-Spiele statt. Das ist ein ehrenamtlich organisiertes Kultur- und Theaterfest. Das zentrale Theaterstück in diesem Jahr ist „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Für diejenigen, die das gleichnamige Buch nicht gelesen haben, in aller Kürze: Ein Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord wird von einem Terroristen gekapert, der das Flugzeug auf das ausverkaufte Stadion in München, auf die Allianz Arena, stürzen lassen will. Um das zu verhindern, schießt ein Kampfpilot der Luftwaffe gegen den Befehl seines Vorgesetzten das Flugzeug ab. Alle 164 Menschen an Bord sterben. Der Mann wird angeklagt, und am Ende der Beweisaufnahme wird dem Publikum die entscheidende Frage gestellt: Verurteilung oder Freispruch? Viele Menschen im Publikum haben in der vergangenen Woche spontan eine Antwort gehabt: Wenn 70 000 Menschen gerettet werden können, dann müssen wir in Kauf nehmen, dass 164 Menschen in dem Flugzeug sterben. – Moralisch kann man das sicher gut vertreten, aber auch rechtlich? Moralisch können wir eine Entscheidung für richtig halten, und trotzdem kann sie rechtlich verboten sein. Und umgekehrt kann eine Entscheidung rechtmäßig sein, die wir moralisch für falsch halten. Das wirkt auf viele Menschen anscheinend regelmäßig wie eine Schwäche des Rechtsstaates. Aber in Wahrheit ist gerade das die Stärke des Rechtsstaates: eine Justiz, die nicht nach Moral entscheidet, eine Justiz, die sich nicht danach richtet, was politisch opportun ist, eine Justiz, die sich nicht davon beeinflussen lässt, was in sozialen Medien gefordert wird. Nein, wir haben eine Justiz, die ausschließlich nach Recht und Gesetz handelt. Deshalb ist der heute eingebrachte Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2027 auch so relevant. Wie im Jahr 2026 beträgt das Ausgabevolumen des Ministeriums für das Jahr 2027 1,2 Milliarden Euro. Diese 1,2 Milliarden Euro sind mehr als nur Investitionen in Bundesgerichte, in Verwaltung oder in Digitalisierung. Diese 1,2 Milliarden Euro sind Investitionen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Halte ich diese Summe in Anbetracht des Gesamtvolumens des Haushalts von 555 Milliarden Euro für deutlich zu gering? In jedem Fall. Glaube ich dennoch, dass ein vernünftiger Einzelplan vorliegt? Ja. Wir haben es heute des Öfteren gehört: Eines der relevantesten Themen in dieser Legislaturperiode ist für uns der Pakt für den Rechtsstaat. Mit einer bedauerlichen Verzögerung haben sich Bund und Länder nun im Juni endlich geeinigt. Mit einer halben Milliarde Euro werden wir die Länder in der Justiz unterstützen. In dieser Größenordnung hat es so etwas noch nicht gegeben. Das ist doppelt so viel wie bei unserem Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahre 2019. Die Verhandlungen waren sehr mühselig. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich danke Ihnen, dass Sie da nicht aufgegeben haben; ich danke Ihnen für Ihr Durchhaltevermögen und Ihr Engagement, bis auch das letzte Bundesland zugestimmt hatte. Der Pakt für den Rechtsstaat hat drei Säulen. Erstens: personelle Stärkung. Wir haben es schon gehört: 240 Millionen Euro für Personal in der Justiz in den Ländern. Damit werden wir 2 000 neue Stellen für Staatsanwälte, Richter, aber auch im nachgeordneten Bereich in den Gerichten schaffen. Das heißt, bei der Vielzahl von offenen Strafverfahren und bei den langen Prozessdauern wird das eine Entlastung der Justiz sein. Das werden auch die Bürgerinnen und Bürger spüren. Erlauben Sie mir aber in Bezug auf das Personal auch noch einen Wunsch an Sie, liebe Frau Ministerin, und alle Ministerinnen und Minister, die hier sitzen, zu richten. Es ist sehr hilfreich, wenn wir nicht so viele Richterinnen und Staatsanwälte in die Bundes- und Landesministerien abordnen, wenngleich ich verstehe, warum Sie diese hochkarätigen Leute bei Ihnen haben wollen. Aber wir brauchen jetzt jeden Richter und jeden Staatsanwalt vor Ort in seinem Gericht bzw. in seiner Staatsanwaltschaft. Die zweite Säule des Pakts für den Rechtsstaat, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Digitalisierung der Justiz. Dort haben wir 210 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode eingeplant, 70 Millionen Euro pro Jahr. Das ist auch dringend notwendig, weil die Justiz eben noch nicht auf dem Stand ist, auf dem sie sein möchte. Wir haben aber in diesem Jahr und im vergangenen Jahr viel getan. Ab 2027 wird wirklich jede Gerichtsakte in Deutschland digital geführt. Wir erproben derzeit ein digitales Onlineverfahren. Beurkundungen beim Notar sind digital möglich, und auch Gerichtsvollzieher können digital zustellen. Denn wir wissen: Nur eine digitale Justiz ist eine schnelle Justiz. Damit kommen wir auch zur dritten Säule unseres Pakts für den Rechtsstaat: die Beschleunigung von Verfahrensabläufen. Schnelle Verfahren werden für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen, nämlich dann, wenn Recht sich wie schnelle Entscheidungen anfühlt und nicht wie Akten, die immer größer werden und jahrelang in den Gerichten liegen. Unsere Prozessordnungen sind aber leider noch aus der analogen Welt, und deshalb müssen wir diese sehr schnell überarbeiten – das werden wir auch tun –, nämlich die Zivilprozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung, die Strafprozessordnung und das familiengerichtliche Verfahren. Erlauben Sie mir ein kritisches Wort als Berichterstatterin für die Zivilprozessordnung: Wir warten jetzt doch schon relativ lang auf den Gesetzentwurf. Ich sehe ihm in den nächsten Wochen wirklich entgegen, mit einer Reform des achten Buches, nämlich der Zwangsvollstreckung. Das brauchen unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dringend. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezeichnet sich zu Recht auch als Gesetzgebungsministerium. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen brauchen wir Gesetze, die den Menschen Orientierung und auch ein Gefühl von Gerechtigkeit geben, auch wenn Justiz das nicht immer leisten kann. Zwei Themen sind für mich besonders relevant: die Organisierte Kriminalität und der Sozialleistungsmissbrauch. Die Organisierte Kriminalität ist nicht nur in NRW und im Ruhrgebiet, das ich hier vertreten darf, ein Problem, sondern in ganz Deutschland. Mit dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität haben das Finanzministerium, das Innenministerium und das Justizministerium einen wichtigen Bestandteil unserer Strategie jetzt umgesetzt. Wir müssen da, wo es den Kriminellen wehtut, ansetzen, nämlich beim Geld, bei Luxuskarossen und bei Immobilien. Deshalb sehen wir einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Vermögensabschöpfung jetzt wirklich entgegen. Beim Sozialleistungsmissbrauch ist es sehr ähnlich. Frau Ministerin Bas ist uns da noch einen Aktionsplan schuldig. Auch das Ministerium der Justiz muss schauen, ob wir dort Gesetze verschärfen müssen, um Sozialleistungsmissbrauch endgültig bekämpfen zu können. Frau Dr. Gumnior, erlauben Sie mir einen Hinweis: Fragen Sie mal Ihre Kollegen aus NRW, ob Law and Order mit unserem Minister Herbert Reul ganz gut funktioniert. Ich glaube, an ihm können wir uns ein Beispiel nehmen. Ganz am Ende, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Stück „Terror“ zurück. Die Frage ist nicht: Was ist moralisch richtig? – Die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet nach welchen Regeln? – Das tut unsere Justiz nach Recht und Verfassung. Deshalb unterstützen wir sie auch mit diesem Haushalt. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es seit Sonntag oft gehört: Das Wahlergebnis von Sachsen-Anhalt ist ein tiefer Einschnitt. Aber was bedeutete es eigentlich, wenn tatsächlich ein AfD-Politiker Justizminister von Sachsen-Anhalt würde? Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt Vertreter einer Partei, die den Rechtsstaat offen verachtet. Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die offen erklärt hat, das Strafrecht und die Justiz für politische Rachefeldzüge missbrauchen zu wollen. Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die queeren Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte grundlegende Menschenrechte verwehren will. Darauf, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, müssen Sie Antworten finden, darauf müssen alle Demokratinnen und Demokraten Antworten finden, Antworten nicht für so etwas Abstraktes wie den Rechtsstaat, sondern Antworten vor allem für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Die Menschen erwarten von uns, dass wir sie jetzt nicht im Stich lassen, sondern dass der Rechtsstaat sie gerade jetzt beschützt. Wenn die Gefahr real ist, dass staatsanwaltschaftliche Daten systematisch in falsche Hände gelangen, dann ist es umso dringender, die Datensammelwut des Staates zurückzudrehen, Stichwort „Telefonüberwachung“, Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“, Stichwort „Kennzeichenerfassung“ und vieles Weitere. Weniger Datenspeicherung, eine Eingrenzung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften und eine Stärkung anwaltlicher Rechte – das müssen Konsequenzen aus dem Wahlergebnis von Sonntag sein, meine Damen und Herren. Der Wahlsieg der AfD ist natürlich auch eine Bedrohung für queere Menschen; auch darauf brauchen wir Antworten. Es ist an der Zeit, eine Ergänzung des Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz vorzunehmen. Artikel 3 sollte ergänzt werden: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. – Auch das wäre die richtige Antwort auf Sonntag. Meine Damen und Herren, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bundesweit. Es ist ein großartiges Gesetz. Und die richtige Antwort auf das Wahlergebnis wäre, wenn wir gerade jetzt – gerade jetzt! – dieses Gesetz modernisieren und den Diskriminierungsschutz umfassend ausweiten. Die Menschen in Sachsen-Anhalt erwarten von uns, dass wir ihnen die rechtlichen Mittel an die Hand geben, um sich rechtsstaatlich zur Wehr zu setzen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie von der AfD genießen gerade siegesbesoffen Ihren Wahlsieg. Aber verschätzen Sie sich nicht! Demokratie und Rechtsstaat stehen Ihnen und Ihrem Wirken nicht hilflos gegenüber. Durch eine Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung, durch eine Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz und eine Ausweitung rechtsanwaltlichen Beistands können wir den Menschen in Sachsen-Anhalt beistehen und Rechtsstaat und Demokratie dort verteidigen. Auch in Sachsen-Anhalt gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts. Und eines noch zum Abschluss: Ich habe noch mal in Artikel 21 GG nachgeschaut: Eine Regierungsbeteiligung schützt nicht vor einem Parteiverbotsverfahren. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Axel Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Recht haben ist das eine, und recht bekommen ist etwas anderes. Recht bekommen heißt in einem demokratischen Rechtsstaat, dass ein Rechtsstreit von einer unabhängigen und leistungsfähigen Justiz bearbeitet wird. Wenn dabei keine Einigung erzielt werden kann, muss er in angemessener Zeitdauer entschieden werden. Dies ist auch ein wichtiger Standortfaktor für Investitionsentscheidungen. Dazu braucht es eine leistungsfähige Justiz mit gut aus- und fortgebildeten Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Dass im vorgelegten Einzelplan 07 der Zuschuss an die beiden Bildungsstätten der Deutschen Richterakademie nicht gekürzt wurde, ist ein wichtiges Signal. Insbesondere sage ich das aus meiner eigenen Erfahrung als Richter. Auch die Zuschüsse für weitere Einrichtungen, die der Einzelplan vorsieht, sind allesamt mit Bedacht zugewiesen und in einem überschaubaren Rahmen und erfüllen die Voraussetzungen von Transparenz und Sparsamkeit. Drei Einrichtungen greife ich heraus; sie sind hier zum Teil auch schon genannt worden: zum einen der gleichbleibende Zuschuss an die Verbraucherzentralen, die Verbraucher vor irreführender Werbung schützen und bei Überschuldung beraten. – Aber es ist nicht nur der Bund, der die Verbraucherzentralen bezuschusst, sondern es sind auch die Länder und die Kommunen, die eigene Schuldnerberatungen unterhalten. Wer fordert, der Bund möge alle diese Kosten übernehmen und alle Kostensteigerungen tragen, so wie es nämlich hier eine Rednerin getan hat, verkennt dies. Mindestens genauso wichtig sind – zweitens – die Mittel für den Opferschutzbeauftragten und für die Opfer terroristischer Straftaten, ergänzt – genauso wichtig – um die Ausgaben für die Deutsche Bewährungshilfe. Also, was ich da gehört habe! Das war echt ein Schwurbler. Ich war selber Vorsitzender eines Bewährungshilfevereins. Die Deutsche Bewährungshilfe ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten und Sozialer Arbeit. Wenn da jemand „Soziale Arbeit“ liest, sieht er offenbar rot. Wir haben eine Verbesserung bei der psychosozialen Prozessbegleitung erreicht. Das sind alles klare Signale, dass wir die Opferseite verbessern, aber dabei die Täterseite nicht aus dem Blick verlieren. Wir geben hier allen, glaube ich, ein gerechtes Ohr und schauen gerecht auf alle. Der dritte Punkt ist der Zuschuss an das Forum Recht. In einer Zeit, in der der Justiz, was ihre Arbeit anbelangt, zu Unrecht die Unabhängigkeit und die Freiheit von politischer Einflussnahme abgesprochen werden, ist es wichtig, über ihre Arbeit und über die Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat zu informieren. PR ist nicht Sache der Justiz; das weiß ich selber. Das würde auch gar nicht zu ihr passen. Ihre sprichwörtliche Bescheidenheit zeigt sich sogar bei den Repräsentationsmitteln: Für Besprechungen der drei Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe in der Zuständigkeit des BMJV sind gerade einmal 2 500 Euro vorgesehen, aber nicht monatlich, sondern jährlich. Meine Damen und Herren, die halbe Butterbrezel ist ein Markenzeichen der Justiz. In einer Welt, in der KI-generierte, Hunderte Seiten umfassende Schriftsätze insbesondere Massenverfahren belasten, braucht es eine personelle und technische Antwort. Der Pakt für den Rechtsstaat und auch die Mittel, die dafür bereitgestellt werden, sind bereits genannt worden. Wir setzen das fort. Digitalisierung ist eben wichtig. Genauso wichtig ist jetzt die Anpassung der Verfahrensordnungen. Nach der Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung braucht es eine ebensolche für die Zivilprozessordnung; das ist auch schon angeklungen. Sie haben das ja auch angekündigt, Frau Ministerin. Das ist, glaube ich, wichtig. Seriosität und Maßhalten kennzeichnen auch den vorgelegten Haushaltsplan des BMJV – wir haben es gehört: nur 0,21 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes. Das sind 1,2 Milliarden Euro, round about. Und was nicht gesagt wurde: Der Etat finanziert sich zu 65 Prozent aus den Einnahmen, vorwiegend durch das Patent- und Markenamt; aber auch das Bundesamt für Justiz leistet einen Beitrag. Der Aufwuchs beim Bundesamt für Justiz ist mit Blick darauf, wie stark die Aufgaben des Bundesamtes angewachsen sind, gerade bei internationaler Rechtshilfe, durchaus zu begründen. Das genannte Maßhalten wünsche ich mir allerdings auch manchmal bei Gesetzesvorhaben, insbesondere im Bereich des Strafrechts. Der Hang der Politik, hier immer mehr Vorgaben zu machen – was die Strafzumessung anbelangt – und den Strafrichtern Entscheidungsspielräume zu entziehen, ist meines Erachtens nach falsch. Er konterkariert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der klar gesagt hat: Das ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters. Reformen dürfen nicht zu weit gehen; sie dürfen aber auch nicht unvollendet bleiben. Die aktuellen Reformen im Sexualstrafrecht und beim Menschenhandel sind richtig und wichtig. Rund wird die Sache aber erst, wenn wir den Titel „Deutschland: Bordell Europas“ verlieren. Ich plädiere nochmals dafür, dass wir ein Sexkaufverbot nach dem nordischen Modell einführen. Zum Schluss noch eine Anmerkung: Gegen eine weitere Harmonisierung des Rechts in einem vereinten Europa ist sicher nichts einzuwenden. Aber wir dürfen diejenigen, die das umzusetzen haben, nicht aus dem Blick verlieren. Aktuelle Verordnungen – von der Verpackungsverordnung über die Entwaldungsverordnung – braucht in der Form, wie sie hier eingebracht worden sind, niemand. Mein Appell an die Bundesregierung: – Herr Kollege, die Redezeit. – Passen Sie bitte auf europäischer Ebene besser auf, dass solche Dinge das Licht der Rechtswelt nicht erblicken. Danke schön. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste aus der Gewinnerstadt Gera auf der Tribüne! – Irgendjemand hat seine Büroklammer hier vergessen; ich lege sie mal hierhin. – Meine Damen und Herren! Frau Hubig, also die Justizministerin, will mehr Schutz für queere Menschen. Frau Hubig wirbt für erweiterte Haftung bei E-Rollern. Frau Hubig will besseren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht. Frau Hubig muss sich für sexistischen Social-Media-Post entschuldigen usw. usf. Man kann kaum glauben, dass dies die Themen sind, die eine Justizministerin, die in ihrem Ministerium über 1 000 Mitarbeiter beschäftigt, nahezu ausschließlich umtreiben. Eine einfache Google-Suche bestätigt leider dieses Problem der Bundesregierung bzw. der Bundesjustizministerin. Es ist offensichtlich keine einzige Idee und keine einzige Antwort zu den Herausforderungen unserer Zeit im Ministerium unterwegs. Aber das ist typisch für die SPD. Und das erklärt auch, warum die SPD sich inzwischen bei jeder Wahl eine Bürgerklatsche abholt. Die Spezialdemokraten in Deutschland leben in ihrer eigenen, völlig abgedrehten Welt an der Realität, an den Bedürfnissen und an den Wünschen der Bürger meilenweit vorbei. Ich formuliere jetzt einmal, auch Ihnen, Herr Limburg, ein paar Beispiele dafür, wie Schlagzeilen aussehen sollen, die die Bürger sich von einem Justizminister erwarten und die von einem AfD-Bundesjustizminister kämen: „AfD setzt Entpolitisierung der Justiz um und stärkt die Unabhängigkeit der Gerichte.“ „AfD schafft politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ab.“ „AfD bringt drastische Entbürokratisierung in der Justiz voran.“ „AfD senkt die Strafbarkeitsgrenze auf zwölf Jahre und schafft Jugendstrafrecht für Volljährige ab.“ „AfD stärkt Informationsfreiheit.“ „AfD erhöht Strafrahmen für schwere Straftaten.“ „AfD senkt Ausländerkriminalität drastisch.“ „AfD reformiert das Wahlverfahren der Richter zum Bundesverfassungsgericht.“ „Anzahl der Sexualstraftaten: historischer Tiefstand.“ „Freiwillige Ausreisen auf historischem Höchststand.“ „Abschieberekord: Noch nie haben so viele Illegale das Land verlassen.“ „AfD stärkt die direkte Demokratie.“ „Endlich wieder richtige Gewaltenteilung in Deutschland.“ Das sind die Themen, die wir angehen würden; das sind die Schlagzeilen, die wir als Alternative für Deutschland produzieren würden, wenn wir einen Justizminister, egal ob im Land oder im Bund, stellten. Das ist nämlich unsere Überzeugung, meine Damen und Herren. Niemanden interessiert dieses Geschwurbel von Frau Hubig und Ihnen über die Strafbarkeit des Hinterherpfeifens. Niemand hat Interesse an medial aufgeblasenen Rosenkriegen, um absurde Gesetzesvorhaben durchzusetzen. Das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, interessiert die Menschen draußen. Die Bürger und auch wir von der Alternative für Deutschland wollen in Freiheit und Sicherheit leben. Wir wollen, dass der Staat die Kernaufgaben erfüllt, Recht und Ordnung durchsetzt und dass die Politik sich um die wahren Probleme kümmert, die unseren Alltag tatsächlich bestimmen, und uns ansonsten mit jedem ideologischen Firlefanz in Ruhe lässt. Das ist unsere Überzeugung. Das können die Wähler am übernächsten Sonntag in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin auch wieder bestätigen, wenn sie eine richtige demokratische – Auch Sie, Herr Brandner: Die Redezeit, bitte. – und rechtsstaatliche Politik wollen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Uwe Feiler für die Unionsfraktion.

Uwe FeilerCDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für das Jahr 2027 sind im Einzelplan 07 rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt kein großer Betrag; aber man muss natürlich den Anteil der Länder immer mit hinzurechnen. Für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates ist dieser Haushalt aber von zentraler Bedeutung. Ein Rechtsstaat ist nicht allein dadurch stark, dass er gute Gesetze beschließt, er muss diese Gesetze auch umsetzen können. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Gerichte erreichbar sind, dass Verfahren bearbeitet werden und dass ihnen zu ihrem Recht verholfen wird. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar sein und sich an Recht und Gesetz halten. Und am Ende muss für jeden gelten: Nicht der Stärkere setzt sich durch, sondern das Recht. Dieses Vertrauen entsteht vor allem dann, wenn der Rechtsstaat im Alltag funktioniert, wenn ein Verfahren nicht jahrelang liegen bleibt, wenn eine Entscheidung umgesetzt wird oder wenn man ein konkretes Problem hat und weiß, an wen man sich wenden muss. Genau dafür brauchen wir eine leistungsfähige Justiz. Und dafür brauchen wir auch entsprechende finanzielle Mittel. Der Justizhaushalt ist dabei traditionell ein sehr personalgeprägter Haushalt. Hinter unserer Justiz stehen die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspfleger, Justizfachangestellte und viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erarbeiten Verfahren, treffen Entscheidungen und sorgen jeden Tag dafür, dass unsere staatlichen Strukturen funktionieren. Deshalb können wir auch nicht einfach pauschal mit dem Rotstift durch den Haushalt gehen. Wir müssen vielmehr genau hinschauen, wo wir Prioritäten setzen, wo wir effizienter werden können und welche Strukturen wir langfristig brauchen. Der Einzelplan 07 deckt dabei ein sehr breites Arbeitsspektrum ab. Es reicht vom Bundesamt für Justiz über das Deutsche Patent- und Markenamt bis hin zu unseren höchsten Bundesgerichten. Die Bundesgerichte sind die Spitze der Rechtsprechung und stehen für einen wichtigen Teil unseres Rechtsstaates. Aber der Rechtsstaat findet eben nicht nur in Gerichtssälen statt. Er zeigt sich auch darin, ob Menschen ihre Rechte kennen, ob sie Unterstützung bekommen und ob sie mit ihren Anliegen tatsächlich jemanden erreichen können. Deshalb ist es umso mehr zu begrüßen, dass die parlamentarischen Initiativen des letzten Jahres, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, auch in diesem Haushalt trotz angespannter Haushaltslage ihre Fortsetzung gefunden haben. An dieser Stelle deswegen mein herzlicher Dank an Sie, Frau Ministerin, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses! Zu diesen Initiativen gehört insbesondere die Stiftung Forum Recht, unser parlamentarisches Kind – nicht jedermanns Kind, aber unser parlamentarisches Kind. Die Stiftung leistet wichtige Arbeit, weil sie den Rechtsstaat und seine Funktionsweise greifbar macht. Sie macht deutlich, dass Recht nichts Abstraktes ist, das nur in Gesetzbüchern oder Gerichtsurteilen vorkommt, sondern etwas, das unser tägliches Leben ganz unmittelbar betrifft. Sie schafft vielfältige Formate, bei denen man sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen kann. Mit mobilen Ausstellungen kommt die Stiftung zu den Menschen in ganz Deutschland. Gerade in einer Zeit, in der staatliche Institutionen und ihre Rolle immer häufiger infrage gestellt werden, halte ich diese Arbeit für enorm wichtig. Menschen müssen wissen, wie unser Rechtsstaat funktioniert, warum bestimmte Regeln gelten und welche Möglichkeiten sie selber haben. Deshalb ist es richtig, dass die Stiftung auch 2027 entsprechend berücksichtigt wird und ihre Arbeit fortsetzen kann. An alle Kritiker hier auf der rechten Seite: Schauen Sie sich doch die Arbeit dieser Stiftung erst mal richtig an! Vielleicht kommt sie ja auch mal in einen Ihrer Wahlkreise. Ich bin mir sicher, da kann jeder noch etwas lernen. Ich möchte in meiner Rede noch auf ein anderes wichtiges Thema eingehen, genau genommen auf eine Zahl: 187 128. Hinter dieser Zahl stehen 187 128 Schicksale von Frauen und Mädchen, die im Jahr 2024 in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt wurden. Deswegen ist es gut so, dass Projekte zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt weiterfinanziert werden. Denn wenn die Unterstützung nicht überall gleichermaßen ankommt, muss hier nachgeschärft werden. Gerade im ländlichen Raum sind die Wege häufig länger, und Beratungsangebote liegen teilweise deutlich weiter auseinander als in Städten. Betroffene müssen sich an Hilfsangebote wenden können. Entsprechende Strukturen müssen deswegen auch im ländlichen Raum vorgehalten werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Einzelplans 07 ist der Verbraucherschutz. Auch hier sehen wir, dass die Aufgaben eher zunehmen als abnehmen. Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder mit neuen Produkten und Bezahlsystemen konfrontiert werden. Genau deshalb brauchen wir einen Verbraucherschutz, der mit dieser Entwicklung Schritt hält. Dabei kommt den Verbraucherzentralen eine wichtige Bedeutung zu. Die Verbraucherzentralen sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle, wenn sie rechtliche Probleme oder Fragen zum Verbraucherschutz haben. Sie beraten, sie informieren, und sie helfen den Menschen dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Klar ist aber auch: Wir sollten nicht erst dann ansetzen, wenn das Problem bereits entstanden ist. Verbraucherbildung ist mindestens genauso wichtig wie die spätere Beratung. Gerade junge Menschen wachsen heute digital auf. Angebote wie „Buy now, pay later“ wirken auf den ersten Blick unkompliziert. Aber gerade für junge Menschen und unerfahrene Verbraucherinnen und Verbraucher besteht die Gefahr, dass man sich übernimmt und unbewusst finanzielle Risiken eingeht. Um junge Menschen zu erreichen, muss daher insbesondere das Angebot des Onlineverbraucherschutzes weiter gestärkt werden. Der Verbraucherschutz – das zeigt dieser Haushalt – ist vielfältig. Neben dem Verbraucherschutz auf nationaler Ebene gibt es noch das Europäische Verbraucherzentrum. Das Europäische Verbraucherzentrum kümmert sich – wie der Name schon sagt – um den Verbraucherschutz über Grenzen hinweg. Verbraucherschutz darf nicht an Ländergrenzen haltmachen. Deswegen müssen wir auch hier entsprechend unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Regierungsentwurf für den Einzelplan 07 schafft eine solide Grundlage für die weiteren Beratungen. Die Vorhaben – ich habe es schon angedeutet –, die wir im letzten Jahr beschlossen haben, haben wir entsprechend weiterberücksichtigt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Haushaltsverfahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der letzte Redner in dieser Aussprache ist für die AfD-Fraktion Thomas Ladzinski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Pünktlich zur ersten Lesung des Bundeshaushalts hier im Plenum rufen Linksextremisten auf Indymedia zur „Aktionswoche gegen den deutschen Staat“ auf. In dem Aufruf fordern die Verfasser zu Angriffen auf unsere staatliche Infrastruktur auf, also auf Bahnstrecken, Strom- und Wärmeversorgung. Bereits in den vergangenen Wochen kam es in Sachsen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erneut zu Angriffen auf Umspannwerke und Hochspannungsmasten. Angriffe auf unsere Schieneninfrastruktur, zuletzt auf der Strecke Köln–Düsseldorf, sind mit zunehmender Regelmäßigkeit zu beobachten. Wir alle können uns noch an die Bilder erinnern, als Kranke und Pflegebedürftige nach dem linksextremistischen Terroranschlag auf das Stromnetz in Berlin im letzten Winter aus ihren kalten Wohnungen evakuiert werden mussten. Die Bundesregierung muss hier endlich aktiv werden. Der Ermittlungsdruck gegen diese Saboteure, gegen diese Links- und Ökoterroristen, muss signifikant erhöht werden. Der im Haushaltsentwurf vorgeschlagene Stellenaufwuchs beim Generalbundesanwalt um weitere 26 Planstellen für Staatsanwälte ist zu diesem Zweck deshalb mehr als gerechtfertigt. Denn egal wie sie sich nennen, ob Switch off, Vulkangruppe oder Antifa Ost, das Ziel der Links- und Ökoterroristen ist immer dasselbe: Sie wollen die Grundstruktur unserer Gesellschaft, unsere Infrastruktur und damit die Art, wie wir leben, zerstören. Das dürfen wir nicht zulassen. Dennoch muss ich als Haushälter darauf hinweisen, dass auch der Geschäftsbereich für Justiz und Verbraucherschutz dem vom Finanzministerium vorgegebenen Einsparziel von 2 Prozent je Haushaltsjahr unterliegt. Der Stellenaufwuchs beim Generalbundesanwalt muss durch einen Stellenwegfall an anderer Stelle mindestens kompensiert werden. Im aktuellen Entwurf ist diese Stelleneinsparung jedoch nirgends zu finden. Wir werden uns in den Haushaltsverhandlungen noch mal genauer damit auseinandersetzen müssen, wie die Bundesregierung ihr selbsterklärtes Einsparziel in diesem Einzelplan realisieren will. Dass die Aufgaben in der Gesetzgebung nicht weniger werden, ist dabei vollkommen klar. Noch immer ist der Rechtsrahmen im Umgang mit Drohnen in der Nähe kritischer Infrastrukturen ein föderaler Flickenteppich. Bevor Drohnen so weitverbreitet marktverfügbar wurden, mussten Klimakleber noch Zäune überwinden und sich auf Landebahnen festkleben, um den Flugbetrieb zu stören. Dabei machten es die Täter den Ermittlungsbehörden besonders leicht: Sie konnten ja nicht fliehen, und wer klebt, der muss auch haften. In der Zwischenzeit haben diese Klimaterroristen leider erkannt, dass sie mit einer einfachen MediaMarkt-Drohne denselben Effekt mit einem wesentlich geringeren persönlichen Risiko erreichen können. Zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur ist es deshalb dringend notwendig, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung der erforderlichen Rechtsverordnung aus dem KRITIS-Dachgesetz nun endlich aus der Deckung kommt. Es braucht hier einen verbindlichen und bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Drohnendetektion und zur Drohnenabwehr, nicht nur an Flughäfen, sondern auch an Umspannwerken, Wasser- und Kraftwerken und überhaupt allen kritischen Infrastrukturen. Auch die Forderungen des BDEW nach der Einschränkung von Transparenz- und Datenschutzrichtlinien im Umfeld kritischer Infrastrukturen müssen bei der dringend notwendigen Anpassung des Rechtsrahmens ernst genommen werden. Neuralgische Punkte in Umspannwerken und bei wichtigen Kabeltrassen dürfen von den Links- und Ökoterroristen nicht länger durch Google Maps und frei zugängliche Leitungspläne über das Internet aufgeklärt werden können. In der Abwägung zwischen staatlicher Transparenz und Versorgungssicherheit muss das Pendel immer zugunsten der Versorgungssicherheit ausschlagen. Für uns als Alternative für Deutschland ist klar: Der Schutz unserer Infrastruktur ist wesentlich für den Schutz unserer Bevölkerung. Rechtslücken, unklare Zuständigkeiten und falsch verstandene Transparenz müssen deswegen schnellstmöglich beseitigt werden. Wir stehen gerne bereit, uns hier konstruktiv einzubringen, um unser Land sicherer zu machen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion