Glossar

Politische Fachbegriffe rund um den Bundestag — kurz und in einfacher Sprache erklärt.

Abgeordnete
Eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter des Volkes im Bundestag.
Aktuelle Stunde
Eine kurze, lebhafte Debatte über ein aktuelles Thema. Sie wird oft von einer Fraktion verlangt und dauert ungefähr eine Stunde.
Antrag
Ein Vorschlag einer Fraktion oder mehrerer Abgeordneter, über den der Bundestag beraten und abstimmen soll.
Ausschuss
Eine kleinere Arbeitsgruppe von Abgeordneten, die sich um ein bestimmtes Fachgebiet kümmert, zum Beispiel Gesundheit oder Verkehr. Ausschüsse bereiten die Entscheidungen vor.
Beratungsstand
Der aktuelle Stand eines Gesetzes oder Antrags im Verfahren — also wie weit die Beratung schon fortgeschritten ist.
Beschlussempfehlung
Der Vorschlag eines Ausschusses an das Plenum, wie über eine Vorlage entschieden werden sollte — zum Beispiel Annahme oder Ablehnung.
Bundeskanzler
Die Person, die die Bundesregierung leitet und die Richtung der Politik bestimmt. Der Bundestag wählt sie.
Bundespräsident
Das Staatsoberhaupt Deutschlands. Die Aufgaben sind vor allem repräsentativ; unter anderem werden Gesetze hier unterschrieben.
Bundesrat
Die Vertretung der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Bei vielen Gesetzen muss auch der Bundesrat zustimmen.
Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler zusammen mit den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie führt die Regierungsgeschäfte.
Bundestag
Das vom Volk gewählte Parlament Deutschlands. Hier werden Gesetze beschlossen und die Regierung kontrolliert.
Dritte Lesung
Die letzte Besprechung eines Gesetzentwurfs. Am Ende stimmt der Bundestag endgültig über das ganze Gesetz ab.
Drucksache
Ein offizielles Dokument des Bundestags, zum Beispiel ein Gesetzentwurf oder ein Antrag. Jede Drucksache hat eine Nummer, damit man sie wiederfinden kann.
Enthaltung
Wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter bei einer Abstimmung weder mit Ja noch mit Nein stimmt.
Erste Lesung
Die erste Besprechung eines Gesetzentwurfs im Bundestag. Hier wird der Vorschlag vorgestellt und meist an einen Ausschuss weitergegeben.
Fraktion
Der Zusammenschluss aller Abgeordneten einer Partei (oder verbündeter Parteien) im Bundestag. Eine Fraktion arbeitet im Parlament als Team zusammen.
Fraktionsdisziplin
Die freiwillige Einigkeit innerhalb einer Fraktion, bei Abstimmungen geschlossen aufzutreten. Anders als beim 'Fraktionszwang' bleibt die eigene Entscheidung frei.
Fraktionszwang
Die (umgangssprachliche) Erwartung, dass Abgeordnete so abstimmen, wie es ihre Fraktion vereinbart hat. Rechtlich verbindlich ist das nicht — Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Geschäftsordnung
Das Regelwerk, das festlegt, wie der Bundestag arbeitet — zum Beispiel wer wann reden darf und wie abgestimmt wird.
Gesetzentwurf
Der ausformulierte Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung. Über ihn wird im Bundestag beraten und abgestimmt.
Große Anfrage
Eine umfangreiche schriftliche Frage einer Fraktion an die Regierung, über deren Antwort anschließend auch im Plenum debattiert werden kann.
Hammelsprung
Ein besonderes Zählverfahren: Die Abgeordneten verlassen den Saal und kommen durch verschiedene Türen (Ja, Nein, Enthaltung) wieder herein, damit man sie genau zählen kann.
Haushalt
Der Plan, wie viel Geld der Staat in einem Jahr einnimmt und wofür er es ausgibt. Der Bundestag beschließt ihn.
Immunität
Ein besonderer Schutz für Abgeordnete: Gegen sie darf in der Regel nur dann strafrechtlich vorgegangen werden, wenn der Bundestag das vorher erlaubt.
Kleine Anfrage
Eine schriftliche Frage einer Fraktion an die Regierung, die diese schriftlich beantworten muss.
Koalition
Ein Bündnis aus mehreren Parteien, die zusammen die Regierung bilden, weil keine Partei allein genug Stimmen hat.
Legislaturperiode
Der Zeitraum, für den der Bundestag gewählt wird — in der Regel vier Jahre. Danach gibt es eine neue Wahl.
Lesung
Eine Besprechung eines Gesetzentwurfs im Bundestag. Ein Gesetz wird in der Regel in drei Lesungen behandelt, bevor darüber abgestimmt wird.
Mandat
Der Auftrag und das Recht, als gewählte Abgeordnete oder gewählter Abgeordneter im Bundestag zu sitzen.
namentliche Abstimmung
Eine Abstimmung, bei der festgehalten wird, wie jede einzelne Abgeordnete und jeder einzelne Abgeordnete gestimmt hat. So ist die Entscheidung öffentlich nachvollziehbar.
Opposition
Die Parteien im Bundestag, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Sie kontrollieren die Regierung und machen eigene Vorschläge.
Plenum
Die Versammlung aller Abgeordneten im großen Sitzungssaal. Im Plenum werden die wichtigen Debatten geführt und Gesetze beschlossen.
Quorum
Die Mindestzahl an Abgeordneten, die anwesend oder dafür sein müssen, damit eine Entscheidung gültig ist.
Tagesordnung
Die Liste der Themen, die in einer Sitzung der Reihe nach behandelt werden.
Überweisung
Wenn ein Thema vom Plenum an einen Ausschuss weitergegeben wird, damit es dort genauer geprüft und vorbereitet wird.
Vermittlungsausschuss
Ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Es sucht einen Kompromiss, wenn sich beide bei einem Gesetz nicht einig sind.
Verordnung
Eine Regel, die die Regierung auf Grundlage eines Gesetzes erlässt, ohne dass der Bundestag erneut abstimmen muss.
Wahlperiode
Anderer Begriff für Legislaturperiode: die Zeit von einer Bundestagswahl bis zur nächsten, meist vier Jahre.
Zweite Lesung
Die zweite Besprechung eines Gesetzentwurfs. Jetzt wird über die einzelnen Teile diskutiert und es können Änderungen beschlossen werden.