Glossar
Politische Fachbegriffe rund um den Bundestag — kurz und in einfacher Sprache erklärt.
- Abgeordnete
- Eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter des Volkes im Bundestag.
- Aktuelle Stunde
- Eine kurze, lebhafte Debatte über ein aktuelles Thema. Sie wird oft von einer Fraktion verlangt und dauert ungefähr eine Stunde.
- Antrag
- Ein Vorschlag einer Fraktion oder mehrerer Abgeordneter, über den der Bundestag beraten und abstimmen soll.
- Ausschuss
- Eine kleinere Arbeitsgruppe von Abgeordneten, die sich um ein bestimmtes Fachgebiet kümmert, zum Beispiel Gesundheit oder Verkehr. Ausschüsse bereiten die Entscheidungen vor.
- Beratungsstand
- Der aktuelle Stand eines Gesetzes oder Antrags im Verfahren — also wie weit die Beratung schon fortgeschritten ist.
- Beschlussempfehlung
- Der Vorschlag eines Ausschusses an das Plenum, wie über eine Vorlage entschieden werden sollte — zum Beispiel Annahme oder Ablehnung.
- Bundeskanzler
- Die Person, die die Bundesregierung leitet und die Richtung der Politik bestimmt. Der Bundestag wählt sie.
- Bundespräsident
- Das Staatsoberhaupt Deutschlands. Die Aufgaben sind vor allem repräsentativ; unter anderem werden Gesetze hier unterschrieben.
- Bundesrat
- Die Vertretung der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Bei vielen Gesetzen muss auch der Bundesrat zustimmen.
- Bundesregierung
- Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler zusammen mit den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie führt die Regierungsgeschäfte.
- Bundestag
- Das vom Volk gewählte Parlament Deutschlands. Hier werden Gesetze beschlossen und die Regierung kontrolliert.
- Dritte Lesung
- Die letzte Besprechung eines Gesetzentwurfs. Am Ende stimmt der Bundestag endgültig über das ganze Gesetz ab.
- Drucksache
- Ein offizielles Dokument des Bundestags, zum Beispiel ein Gesetzentwurf oder ein Antrag. Jede Drucksache hat eine Nummer, damit man sie wiederfinden kann.
- Enthaltung
- Wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter bei einer Abstimmung weder mit Ja noch mit Nein stimmt.
- Erste Lesung
- Die erste Besprechung eines Gesetzentwurfs im Bundestag. Hier wird der Vorschlag vorgestellt und meist an einen Ausschuss weitergegeben.
- Fraktion
- Der Zusammenschluss aller Abgeordneten einer Partei (oder verbündeter Parteien) im Bundestag. Eine Fraktion arbeitet im Parlament als Team zusammen.
- Fraktionsdisziplin
- Die freiwillige Einigkeit innerhalb einer Fraktion, bei Abstimmungen geschlossen aufzutreten. Anders als beim 'Fraktionszwang' bleibt die eigene Entscheidung frei.
- Fraktionszwang
- Die (umgangssprachliche) Erwartung, dass Abgeordnete so abstimmen, wie es ihre Fraktion vereinbart hat. Rechtlich verbindlich ist das nicht — Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
- Geschäftsordnung
- Das Regelwerk, das festlegt, wie der Bundestag arbeitet — zum Beispiel wer wann reden darf und wie abgestimmt wird.
- Gesetzentwurf
- Der ausformulierte Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung. Über ihn wird im Bundestag beraten und abgestimmt.
- Große Anfrage
- Eine umfangreiche schriftliche Frage einer Fraktion an die Regierung, über deren Antwort anschließend auch im Plenum debattiert werden kann.
- Hammelsprung
- Ein besonderes Zählverfahren: Die Abgeordneten verlassen den Saal und kommen durch verschiedene Türen (Ja, Nein, Enthaltung) wieder herein, damit man sie genau zählen kann.
- Haushalt
- Der Plan, wie viel Geld der Staat in einem Jahr einnimmt und wofür er es ausgibt. Der Bundestag beschließt ihn.
- Immunität
- Ein besonderer Schutz für Abgeordnete: Gegen sie darf in der Regel nur dann strafrechtlich vorgegangen werden, wenn der Bundestag das vorher erlaubt.
- Kleine Anfrage
- Eine schriftliche Frage einer Fraktion an die Regierung, die diese schriftlich beantworten muss.
- Koalition
- Ein Bündnis aus mehreren Parteien, die zusammen die Regierung bilden, weil keine Partei allein genug Stimmen hat.
- Legislaturperiode
- Der Zeitraum, für den der Bundestag gewählt wird — in der Regel vier Jahre. Danach gibt es eine neue Wahl.
- Lesung
- Eine Besprechung eines Gesetzentwurfs im Bundestag. Ein Gesetz wird in der Regel in drei Lesungen behandelt, bevor darüber abgestimmt wird.
- Mandat
- Der Auftrag und das Recht, als gewählte Abgeordnete oder gewählter Abgeordneter im Bundestag zu sitzen.
- namentliche Abstimmung
- Eine Abstimmung, bei der festgehalten wird, wie jede einzelne Abgeordnete und jeder einzelne Abgeordnete gestimmt hat. So ist die Entscheidung öffentlich nachvollziehbar.
- Opposition
- Die Parteien im Bundestag, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Sie kontrollieren die Regierung und machen eigene Vorschläge.
- Plenum
- Die Versammlung aller Abgeordneten im großen Sitzungssaal. Im Plenum werden die wichtigen Debatten geführt und Gesetze beschlossen.
- Quorum
- Die Mindestzahl an Abgeordneten, die anwesend oder dafür sein müssen, damit eine Entscheidung gültig ist.
- Tagesordnung
- Die Liste der Themen, die in einer Sitzung der Reihe nach behandelt werden.
- Überweisung
- Wenn ein Thema vom Plenum an einen Ausschuss weitergegeben wird, damit es dort genauer geprüft und vorbereitet wird.
- Vermittlungsausschuss
- Ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Es sucht einen Kompromiss, wenn sich beide bei einem Gesetz nicht einig sind.
- Verordnung
- Eine Regel, die die Regierung auf Grundlage eines Gesetzes erlässt, ohne dass der Bundestag erneut abstimmen muss.
- Wahlperiode
- Anderer Begriff für Legislaturperiode: die Zeit von einer Bundestagswahl bis zur nächsten, meist vier Jahre.
- Zweite Lesung
- Die zweite Besprechung eines Gesetzentwurfs. Jetzt wird über die einzelnen Teile diskutiert und es können Änderungen beschlossen werden.