Antrag

25 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten David Schliesing, Nicole Gohlke, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten David Schliesing, Christian Görke, Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken Das Freiwilligenprogramm „kulturweit“ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken

25 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten David Schliesing, Nicole Gohlke, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten David Schliesing, Christian Görke, Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken Das Freiwilligenprogramm „kulturweit“ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken

10. Juli 2026·Sitzung 90··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Start von „Kultur macht stark“ im Jahr 2013 haben weit mehr als 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche an den Programmen teilgenommen. Das sind 1,5 Millionen junge Menschen, deren Leben durch kulturelle Teilhabe konkret bereichert wurde; denn „Kultur macht stark“ ist mehr als ein Förderprogramm für kulturelle Bildung. Es ist ein wirksames Instrument gegen Bildungsarmut, soziale Spaltung und ungleiche Lebenschancen, insbesondere mit Blick auf Ostdeutschland. Mit unserem Antrag wollen wir das Programm auf Basis seiner bewährten Strukturen weiterentwickeln und ausbauen. Sie von der Koalition wollen zwar das Programm grundsätzlich fortsetzen – das ist gut und längst überfällig –, aber Sie kündigen auch Kürzungen an und entziehen dem Programm somit die langfristige Perspektive. Unfassbar, aber irgendwie auch erwartbar; denn dieser mutwillige Angriff auf die Bildungsgerechtigkeit reiht sich ein in Ihre Angriffe auf den Sozialstaat. Ihre Politik richtet sich gegen Menschen mit geringen Einkommen. Sie und Ihre gut betuchte Klientel wissen gar nicht, was es bedeutet, wenn der 25-Euro-Kindersofortzuschlag wegfällt oder wenn ein Tanzprojekt gestrichen wird. Wir als Linke finden uns aber nicht damit ab, dass die soziale Herkunft immer stärker über den Bildungserfolg und die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe entscheidet. Bildungsgerechtigkeit beginnt ganz am Anfang, in der frühkindlichen Bildung. „Kultur macht stark“ holt Kinder genau dort ab. Das Programm erreicht hochgradig präzise exakt die Kinder, die sonst keinen Zugang zu kultureller Bildung hätten. Die positiven Effekte dieses Programms sind empirisch längst belegt: eine enorme Steigerung der Selbstwirksamkeit. Kinder, die durch das Raster des formellen Bildungssystems fallen, erleben hierbei oft zum ersten Mal Erfolgserlebnisse. Wir schaffen damit ganz praktisch das, was in Sonntagsreden oft beschworen, aber im Haushalt selten finanziert wird: echte Medienbildung. Anstatt uns in hilflosen Debatten über Social-Media-Verbote zu verstricken, wird Medienkompetenz damit aktiv gefördert. Gerade heute, in krisenhaften Zeiten, ist all das ein unschätzbarer Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung. Es geht um resiliente Kinder, es geht um eine resiliente Gesellschaft. Bei diesen Strukturen bewusst zu kürzen, ist eine bildungspolitische Geisterfahrt. Kehren Sie um! Und damit Sie nicht weiterhin alle sinnvollen Programme sofort zusammenstreichen, wenn Sie nicht gesetzlich zur Finanzierung verpflichtet sind, benötigen wir generell einen Paradigmenwechsel: die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz. Kultur gehört wie Sport zur unabdingbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir brauchen dieses Staatsziel; denn Kulturförderung ist keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit. Sie ist harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst unserer Demokratie. Hören Sie also auf, auf dem Rücken der Kinder und unserer demokratischen Resilienz zu sparen! Sichern Sie „Kultur macht stark“ dauerhaft ab! Machen Sie Kultur und Sport endlich zum Staatsziel! Es ist auch nicht schwer: Unterstützen Sie einfach unsere Anträge! Sie sind sehr gut. Danke und einen schönen Sommer. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Michael Hose.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde in Weimar geboren. Wer aus Weimar kommt, der lernt sehr früh: Verfassungen sind keine Wunschzettel. Verfassungen sind Grundordnungen, die unsere Gesellschaft über Jahrzehnte tragen müssen. Genau deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich sehr skeptisch, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz zu schreiben. Herr Schliesing, die Idee dahinter ehrt Sie ja. Kultur ist natürlich keine Nebensache, Sport ist keine Nebensache, und das Ehrenamt, das beides trägt, ist erst recht keine Nebensache. Aber eine gute Absicht macht noch keinen guten Verfassungstext. Das Grundgesetz ist kein Ort für spontane Bekenntnisse. Es ist ein Ort für Regeln, die über Jahrzehnte rechtliche Stabilität sichern. Ein Blick in die Geschichte zeigt: Als der Umweltschutz 1994 und der Tierschutz 2002 zu Staatszielen wurden, gingen dem lange, sorgfältige Debatten voraus. Beides war richtig, aber beides wurde mit Zeit und Sorgfalt debattiert und dann mit breiter Mehrheit beschlossen. Deswegen: Die Verfassung ändert man doch nicht ohne Not, zwischen zwei anderen Anträgen, an einem Freitagmittag. Ihr Antrag ist deswegen nicht mehr als reine oppositionelle Symbolpolitik. Denn mal ganz ehrlich: Was würde sich durch ein Staatsziel Kultur oder Sport konkret ändern: für ein Theater, einen Sportverein oder ein Museum vor Ort? Ich sage Ihnen: Nichts. Es gibt keinen Cent zusätzlich, keinen einzigen zusätzlichen Ehrenamtlichen, kein einziges zusätzliches Projekt. Der Bund hat in der Kulturpolitik nur begrenzte Regelungskompetenz. In den meisten Länderverfassungen ist Kultur als Staatsziel längst verankert. Denn Kultur, Frau Roth, ist im Kern eben Ländersache. Sie verknüpfen Ihren Antrag dann auch noch mit einer großen Formel: Sie wollen Demokratie stärken. Deswegen sage ich Ihnen: Demokratie wird nicht einfach durch einen zusätzlichen Satz im Grundgesetz gestärkt, sondern Demokratie wird doch gestärkt durch Vertrauen in Institutionen, durch verlässliche Politik und durch Menschen, die spüren: Der Staat hält, was er verspricht. Und genau da müssen wir doch liefern, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen nicht darüber reden, wir müssen machen, vor Ort und vor allem – ich habe es gesagt – in den Ländern, die zuständig sind. Ein positives Beispiel ist mein Heimatland Thüringen. Kultur- und Bildungsminister Christian Tischner setzt sich aktuell dafür ein, dass kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe in alle Lehrpläne kommt. Das zeigt doch: Es gibt konkrete Wege, Kultur zu stärken und nicht einfach einen neuen Satz im Grundgesetz zu schaffen. Herr Schliesing hat aber auch recht: Bundesprojekte können zeigen, wie konkrete Förderung wirken kann. Ich habe als Kind selbst bei einem Kinderzirkus mitgemacht. Ehrlicherweise: Talent hatte ich nicht, aber ich hatte eine Menge Spaß. Dieser Kinder- und Jugendzirkus „Tasifan“ existiert bis heute, auch dank der Hilfe von „Kultur macht stark.“ Wer von Ihnen schon einmal eine Aufführung eines Kinderzirkus gesehen hat, der weiß genau, wovon ich spreche: Die Kinder wachsen dort über sich hinaus. Sie erleben Gemeinschaft, sie haben Mut, und sie erleben auch die Magie der Manege. Kinder, die sonst vielleicht keinen Zugang zu Kultur haben, bekommen ihn jetzt. Das ist gelebte Kulturpolitik, und zwar ganz ohne neuen Verfassungstext. Kollege Schliesing hat darauf hingewiesen – das ist kein Einzelfall –: 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche werden durch dieses Programm erreicht. Es ist das größte Förderprogramm kultureller Bildung in Deutschland. Deswegen bin ich der Bundesregierung so dankbar, dass sie gesagt hat: Trotz extrem schwieriger haushalterischer Rahmenbedingungen wird dieses Programm fortgeführt. – Die Weichen für die nächste Förderperiode sind gestellt. Das Programm kann über 2027 hinaus weitergehen. Vielen Dank an die Bundesregierung, dass sie das ermöglicht! – Genau. Da kann man auch mal klatschen. – Wir als Union stehen zu diesem Programm und werden uns in den Haushaltsberatungen für eine verlässliche Finanzierung einsetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen abschließend: Kultur wird nicht stark durch einen neuen Verfassungsartikel. Demokratie wird nicht stark durch leere Bekenntnisse. Beides wird stark durch engagierte Menschen vor Ort. Und denen möchte ich an dieser Stelle ganz konkret danken. Vielen Dank an die vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich für kulturelle Jugendbildung, für Sport und für Gemeinschaft in unserer Gesellschaft einsetzen! Wer das Grundgesetz bei jedem guten Anliegen erweitern will, der schwächt es am Ende nur – nicht weil die Anliegen falsch wären, sondern weil eine Verfassung beständig sein muss, ein Fels in der Brandung und nicht eine Fahne im Wind. Ich sagte es eingangs: Wer aus Weimar kommt, der weiß, wie zerbrechlich Verfassungsordnungen sein können. Deswegen, wenn es nicht unbedingt sein muss: Hände weg von der Verfassung! Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gereon Bollmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken werben mit ihrem Antrag für ein Bundesprogramm, das ausweislich der Richtlinie Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche fördern soll, „die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden“. Nun bescheinigt man dem Programm mit einer Evaluation vom letzten Sommer einen außerordentlichen Erfolg. Man sollte also glauben, eine Fortführung und Verstetigung des Programms sei gut, jedenfalls auf den ersten Blick. Schaut man allerdings etwas genauer hin, regt ein zweiter Blick zum Nachdenken über das an, was hier geschehen soll. Denn nach Artikel 7 Grundgesetz steht das „gesamte Schulwesen […] unter der Aufsicht des Staates“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass allen Schülern angemessene Bildungschancen geboten werden. Meine Damen und Herren, Bildung und Schule sind nach dem Grundgesetz der Gestaltung und Regelung des Staates unterstellt. Damit hat der Staat auch die Verantwortung für die Gewährleistung von Erziehung und Bildung. In der juristischen Literatur hierzu heißt es, Artikel 7 des Grundgesetzes könne als eine grundrechtlich aufzufassende, objektive Grundsatznorm verstanden werden, zumal sie zum besonders geschützten Katalog der Grundrechte gehört. Das Bundesverfassungsgericht nennt Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz ein objektives Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung, gerichtet darauf, die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern. Dieses Recht umfasst die Schulbildung in ihrer Gesamtheit. Meine Damen und Herren, gehört nicht genau das, was die Bündnisse für Bildung hier leisten, zum originären Pflichtenkreis des Staates? Es geht um Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung. Es ist aber ohne jeden Zweifel so, dass sich eine eigenverantwortliche Persönlichkeit nur entwickeln kann, wenn sie als Kind und Jugendlicher Zugang zu Literatur, Musik, Bildender Kunst, Theater usw. hatte. Und das eben muss der Staat gewährleisten. Nun mögen die Linken einwenden, der Staat fördere doch durch dieses Programm „Kultur macht stark“ gerade die Bildung. Aber genau hier läuft etwas schief. Die Bildungsverpflichtung des Staates ist nämlich gekoppelt an das Neutralitätsgebot, eines der wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gegründet auf die Artikel 3, 20, 21 des Grundgesetzes. Der Staat darf und soll Werte vermitteln, nämlich die aus dem Grundgesetz, den Landesverfassungen, dem einfachen Recht, dem untergeordneten Recht und dem Völkerrecht. Der Staat darf aber nicht differenzieren in gewünschte und ungewünschte Meinungen und Forderungen. Er darf insbesondere nicht Parteien diskriminieren. Wenn nun aber der Staat eigene Aufgaben an Privatorganisationen vergibt, kann er sich dieser Neutralitätspflicht entziehen; denn die privaten Bildungsträger und Vereine sind an diese gerade nicht gebunden. Das ist das Problem dieses Antrags, liebe Linke. Einmal mehr soll die Vergabe an NGOs verschleiern, dass man die Neutralitätspflichten des Staates unterlaufen und einseitige Indoktrination ermöglichen will. Das, meine Damen und Herren, ist definitiv der falsche Weg. Haben Sie Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Ich wünsche allen eine schöne Sommerpause. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Martin Rabanus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwerpunkt meiner Rede wird das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ sein, aber vorher, sehr geschätzter Kollege Hose, will ich hier schon noch einmal hinterlegen, dass die Sozialdemokratie für die Aufnahme des Staatsziels Kultur in die Verfassung nicht nur war, sondern immer noch ist. Ich halte es für richtig, dieses Ziel anzustreben, auch wenn ich weiß, dass wir dazu in Maßen unterschiedliche Auffassungen in der Koalition haben. Das vorausgeschickt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Programm „Kultur macht stark“, ja, kulturelle Bildung an sich eröffnet Chancen. Sie stärkt Kreativität und Selbstvertrauen, sie entwickelt Persönlichkeit, und sie eröffnet gesellschaftliche Teilhabe. Das Programm „Kultur macht stark“ erreicht Kinder und Jugendliche, die sonst häufig eben nicht die Möglichkeit haben, von Inhalten der kulturellen Bildung zu profitieren. Genau deshalb ist das Programm „Kultur macht stark“ seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Es bringt Schulen, Bibliotheken, Musikschulen, Vereine, Volkshochschulen zusammen und damit viele, viele weitere Partnerinnen und Partner, die Angebote dort schaffen, wo sie wirklich gebraucht werden. Dieses Programm wirkt. Das zeigt jede Evaluierung; das ist schon gesagt worden. Tausende von Bündnissen für Bildung hat es gegeben. 1,5 Millionen junge Menschen sind damit erreicht worden. Deswegen ist es wichtig genauso wie die klare Botschaft: Dieses Programm muss weitergehen. Und dieses Programm wird auch weitergehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir – „wir“ meint natürlich das Ministerium, sehr geschätzte Frau Staatssekretärin – müssen jetzt dafür sorgen, dass der Übergang bruchlos geschieht, damit wirklich direkt angeschlossen werden kann. Ich weiß, dass das Ministerium mit Hochdruck daran arbeitet, und das ist auch gut so. Deswegen, liebe Linke, lieber David Schliesing, ist dieser Antrag überflüssig. Er kommt im Übrigen auch zu spät. Wenn wir jetzt erst anfangen würden, gemeinsam daran zu arbeiten, die unterschiedlichen Themen zu bewegen, die nötig sind, dann würden wir mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr rechtzeitig um die Kurve kommen. Aber die gute Botschaft ist: Wir machen das längst. Ich möchte an dieser Stelle einmal ein herzliches Dankeschön sagen an das Ministerium, aber auch an die Kolleginnen und Kollegen der Union. Wir sind sehr vertrauensvoll dabei, einen ganzen Strauß von Themen zu bewegen. Wir machen das sehr unaufgeregt. Wir machen das sachlich. Wir machen das vertrauensvoll und ergebnisorientiert. Genau deswegen – das ist die harte Botschaft – brauchen wir Ihren Antrag nicht. Danke schön.

Ganz herzlichen Dank, sehr geschätzte Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung ist jetzt ein Jahr im Amt. Das erste Jahr war sehr stark von Kulturkämpfen geprägt. Auf diese Kulturkämpfe folgt nun der Kulturabbau. Gespart und gekürzt wird tatsächlich vor allem bei Kindern und Jugendlichen – also da, wo sie lesen lernen, da, wo sie auch eigene Kreativität entwickeln. Ich will zwei Beispiele nennen, die bisher nicht genannt wurden. Den KulturPass für junge Menschen hat Kulturstaatsminister Weimer bereits im letzten Jahr unter fadenscheiniger Begründung beerdigt. Eine große Fehlentscheidung übrigens! Jetzt legt Bildungsministerin Prien – ich betone: Bildungsministerin – nach, und zwar bei dem Programm „Lesestart 1-2-3“. Dieses Programm unterstützt Kinder und ihre Eltern bei der frühen Sprach- und Leseförderung. Es erreicht Familien genau dort, wo wir eben fast alle Kinder erreichen: Kinderärztinnen und Kinderärzte verteilen bei den Vorsorgeuntersuchungen Bücher an Eltern und werben dafür, dass sie ihren Kindern vorlesen. Das ist übrigens oft das erste Buch für viele Familien. Das ist eine bestechende, eine einfache und eine wirksame Idee. Dieses Programm soll jetzt ohne Not und ohne Ersatz eingestampft werden, und das darf nicht passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das ausgerechnet von einer Ministerin, die in Sonntagsreden immer wieder die Bedeutung vorschulischer Bildung betont, die übrigens auch im Kuratorium der Stiftung Lesen sitzt – genauso wie ich – und die eigentlich wissen müsste, dass wir in Deutschland eine Lesekrise haben! Diese bekommen wir ganz sicher nicht in den Griff, indem wir Kindern und Familien weniger Bücher geben. Wir brauchen mehr Bücher für Kinder und Familien in diesem Land. Deswegen appelliere ich an Sie, liebe Kollegin und Kollegen der Koalition: Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass Lesestart weitergeht. Der Kulturstaatsminister spricht ja sehr gerne von einem „Leuchtland“ Deutschland. Wenn aber Kinder und Jugendliche weniger lesen, weniger Zugang zu Kultur haben, dann leuchtet irgendwann gar nichts mehr, und dann wird es ganz schön dunkel, und das sollten wir mit aller Kraft verhindern. Vielen herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Mayer.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich muss ganz ehrlich sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Linken: Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass dieser Antrag ausgerechnet in dieser Woche und ausgerechnet heute debattiert wird. Wenn ich mir diese Woche anschaue: Was ist für den Sport passiert? Am Montag hat die Bundesregierung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beschlossen, der einen Rekordsporthaushalt vorsieht; sage und schreibe 367 Millionen Euro stehen im Entwurf der Bundesregierung. Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an. Gestern ist das Gründungsdokument für das Zentrum für Safe Sport unterzeichnet worden. Und heute Nachmittag werden wir in zweiter und dritter Lesung das erste Sportfördergesetz des Bundes debattieren und, wie ich hoffe, auch verabschieden. Das waren jetzt nur drei Ereignisse, die zeigen, dass die jetzige Bundesregierung und auch die sie tragenden Koalitionsfraktionen unheimlich viel für den Sport tun. Ich möchte einmal behaupten: Es ist selten so viel für den Sport passiert wie in dieser Legislaturperiode. Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind? Und genau darauf achten die Sportvereine in Deutschland: 86 000 Sportvereine in Deutschland, 29 Millionen Sporttreibende in Deutschland. Ich möchte behaupten, für die ist nicht entscheidend, ob der Sport als Staatsziel im Grundgesetz steht. Für die ist entscheidend, dass Geld zur Verfügung gestellt wird, um die marode Turnhalle wieder zu sanieren und das Freibad wieder in Gang zu setzen. Das sind die entscheidenden Punkte. Und dafür tut gerade die jetzige Bundesregierung unheimlich viel. Zum Beispiel in Form der Sportmilliarde. Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden. Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen. Aber ich finde es richtig, dass der Bund sich hier nicht seiner gesellschaftlichen Verantwortung entzieht und die Länder und Kommunen ganz konkret finanziell unterstützt, wenn es darum geht, die Sportinfrastruktur in Deutschland wieder auf Vordermann zu bringen, wieder zu modernisieren. Das tut diese Bundesregierung ganz energisch und konstruktiv. Ein anderes wichtiges Beispiel: Wir haben dem Ehrenamt in dieser Legislaturperiode so viel Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit gegeben wie noch nie zuvor. Es gibt eine eigene Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Unsere Staatsministerin Christiane Schenderlein macht einen tollen Job, engagiert sich in herausragender Art und Weise und gibt dem Sport und dem Ehrenamt in Deutschland auch wirklich Gesicht. Wir haben den Ausschuss aufgewertet. Es gibt erstmals in der Geschichte unseres Landes einen Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Jetzt wird der eine oder andere sagen: Na ja, was bringt denn ein Ausschuss, was bringt denn eine Staatsministerin? Wir wollen ganz konkret vor Ort bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement haben. – Genau dafür sorgt diese Bundesregierung. Wir sind momentan dabei, einen Zukunftspakt Ehrenamt zu erarbeiten, in den ganz konkrete Vorschläge einfließen werden, wie wir ehrenamtliches Engagement in Deutschland wieder attraktiver machen können. Es geht darum, das Gemeinnützigkeitsrecht zu novellieren sowie das Zuwendungsrecht, das Steuerrecht und die Abgabenordnung zu verbessern. Es wird an ganz konkreten Vorschlägen gearbeitet, das Vereinsregister zu vereinfachen. Beispiel Once-Only-Prinzip: Der Verein muss nur einmal die Daten melden und nicht bei jeder Behörde. Wir werden Haftungserleichterungen ins Werk setzen, beispielsweise die schon bewährte Business Judgment Rule im Stiftungsrecht auf das Vereinsrecht übertragen und ins Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen. Das sind ganz konkrete Verbesserungen, die den Ehrenamtlichen vor Ort helfen, weil sie dann nicht Gefahr laufen, die Gemeinnützigkeit im Nachhinein zu verlieren. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, deswegen komme ich zu dem Ergebnis: Konkretes, gutes Regierungshandeln ist viel besser für den Sport als ein Staatsziel im Grundgesetz. Deswegen bitte ich nachdrücklich um eine Ablehnung dieses Antrags. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste und Zuschauer! Die Linken möchten Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Die Stärkung von Kultur und Sport ist grundsätzlich ein nachvollziehbares Anliegen. Ich glaube kaum, dass irgendjemand in diesem Hohen Haus ernsthaft bestreitet, dass Kultur und Sport einen hohen Wert für unsere Gesellschaft haben. Sie stiften Identität, schaffen Gemeinschaft, verbinden Generationen. Insbesondere der Schutz der deutschen Kultur – und welche andere sollte man im Grundgesetz verankern wollen? – ist ein durchaus ehrenwertes Ziel. Spätestens bei diesem Gedanken müssen dem geneigten Leser angesichts der Verfasser jedoch Zweifel an deren Absichten kommen. Und in der Tat, schon nach den ersten sechs Sätzen spricht man von „wachsender Polarisierung, zunehmender Demokratiefeindlichkeit und rechter Unterwanderung“. Da offenbart sich dann die eigentliche Intention: die Sicherung linker Hegemonie durch mehr staatlichen Einfluss. Dabei ist der von linker Seite so oft beklagte Rechtsruck nichts anderes als eine normale, gesunde Reaktion der Bevölkerung nach Jahrzehnten einer völlig ausgeuferten linken Politik. Der Antrag zeugt jedoch vom üblichen Unverständnis dieser Situation. So beklagt er das Schwimmbadsterben. Dann heißt es: „Wo der Staat […] Sportstätten schließt, füllen rechtextreme Gruppen gezielt dieses Vakuum auf.“ Dabei ist heutzutage das Gegenteil der Fall, nämlich dass gerade ein Besuch im Schwimmbad viele Besucher radikalisiert. Das sind Orte, an denen die Folgen der gescheiterten linken Migrations- und Integrationspolitik offensichtlich werden. Aber natürlich hat Sport generell eine integrative Wirkung und ist gut für die menschliche Entwicklung nicht nur in Bezug auf reine physische Fitness. Es geht auch um die Vermittlung eines positiven Leistungsgedankens, die Wettkampf- und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade linke progressive Kräfte arbeiten aber seit Jahren daran, diese grundlegenden positiven Effekte mit Konzepten wie „Fußball, ohne Tore zu zählen“ abzuschwächen. Das wird Ihnen letztendlich aber wohl kaum gelingen. Denn – und das auch den Grünen zur Warnung, die ihren männlichen Anhängern jetzt das Krafttraining erlauben wollen – es gibt Studien, die eine Verbindung von physischer Stärke mit rechter Weltsicht nachgewiesen haben. Also Vorsicht, sonst haben Sie hier bald noch etwas mehr Wählerwanderung, wenn Herr Hofreiter einen Aufnahmeantrag bei uns stellt. Aber zurück zur vorliegenden Drucksache. Es wäre kein Antrag der Linken, wenn nicht noch im letzten Absatz die übliche Umverteilung gefordert würde. So etwas ins Grundgesetz? Eher nicht. Aber auch generell muss man sich fragen, ob das Grundgesetz, das Fundament unseres Staates, alle naselang geändert, ergänzt und umgeschrieben werden muss. Jedes neue Staatsziel stärkt zwangsläufig den Einfluss des Staates auf den jeweiligen Bereich. Doch gerade die Kunst lebt davon, dass sie frei ist, nicht davon, dass sie sich immer stärker an staatlichen Leitbildern und politischen Erwartungen orientieren muss. Und die Antragsteller haben ganz offensichtlich die Erwartung, Kultur und Sport in ihrem „Kampf gegen rechts“ zu instrumentalisieren. Das wäre ganz sicher nicht im Sinne der Verfasser unseres Grundgesetzes. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Aydan Özoğuz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt: Diese Koalition bringt den Sport in Deutschland richtig voran, und es lohnt sich wirklich, das noch mal zu sagen. Daher danke für den Antrag. So haben wir die Gelegenheit, noch mal dazu auszuführen. Gestern wurde im Bundeskanzleramt das Zentrum für Safe Sport gegründet. Die Umsetzung des Safe Sport Codes wird bis Ende 2028 für alle Bundessportfachverbände verbindlich sein. Ich möchte daran erinnern, dass gestern eine Betroffene sehr deutlich sagte: Bisher war es ein großes Problem, überhaupt etwas zu sagen. Das Schlimmste, wenn man darüber berichtet hat, aber war, dass sich dann nichts getan hat. – Jetzt gibt es eine ordentliche Begleitung und eine fachliche Verankerung, und wir sind der Staatsministerin sehr dankbar, dass sie sich so sehr dafür eingesetzt hat und wir das gestern verabschieden konnten. Wir verankern das entsprechend im Sportfördergesetz, das wir später hier noch verabschieden wollen. Das ist ganz wichtig; denn damit wird der Spitzensport grundlegend reformiert. Und das ist wirklich ein riesiger Schritt. Das haben wir so noch nicht gemacht, und es ist wichtig, dass das auf eigene Füße gestellt wird. Also auch hier bringen wir den Spitzensport wirklich voran. Wir unterstützen die Kommunen beim Ausbau ihrer Infrastruktur. Das wurde auch schon gesagt. Ich glaube aber, man muss ab und zu erwähnen, dass eigentlich die Bundesländer dafür zuständig sind, der Bund aber im Besonderen unterstützt, weil wir sehen, dass der Bedarf groß ist. Wir tun das für Sportstätten, wir tun das für Schwimmbäder, und das machen wir mit großem Elan. Das ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass wir es tun. Ich möchte auch noch sagen, dass die Medaillenprämien der Sporthilfe seit diesem Jahr nicht mehr besteuert werden. Das wird gerade die Athletinnen und Athleten, die erfolgreich sind, auch noch mal voranbringen. Die Debatte über die Aufnahme von Sport und Kultur als Staatsziel ist nicht so ganz neu, wir haben sie hier durchaus schon geführt. – Ja, Herr Reichardt, das sind wieder Ihre Fake News. Das kann man immer schön behaupten. Ich wollte nur sagen, wir haben hier schon mal darüber debattiert, und ich persönlich habe dafür durchaus sehr große Sympathien. Ich möchte Ihnen aber sagen: Im Bundesland Hamburg zum Beispiel erreichen laut dem letztjährigen DKV-Report 77,7 Prozent der Menschen tatsächlich die Ziele der Bewegungsempfehlung der WHO, und Hamburg hat das in seiner Verfassung nicht als entsprechendes Staatsziel. Ich möchte nur deutlich machen: Es ist trotzdem möglich, aber es ist nicht das Wichtigste und einzig Notwendige, – Frau Kollegin, Ihre Redezeit. – um hier wirklich erfolgreich zu sein. Aber wir debattieren ja noch weiter darüber. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Claudia Roth.

Liebe Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Kulturelle Bildung endet nicht an unseren Landesgrenzen. Sie lebt ja gerade vom internationalen Austausch, von Begegnungen und von jungen Menschen, die Brücken bauen zwischen Gesellschaften. Und genau dafür gibt es seit mehr als 15 Jahren „kulturweit“. Das Programm ermöglicht jungen Menschen, internationale Freiwilligendienste zu leisten: an Goethe-Instituten, an deutschen Auslandsschulen, an UNESCO-Projekten weltweit. Gleichzeitig bringt es junge Menschen aus aller Welt zu uns nach Deutschland. Viele Tausende haben so internationale Erfahrungen gesammelt und konkret zu kultureller Verständigung beigetragen. Umso unverständlicher ist es, dass dieses bewährte und erfolgreiche Angebot jetzt ersatzlos gestrichen werden soll. Ich sage: Wer heute bei „kulturweit“ kürzt, der spart nicht nur an einem Programm, er spart an internationaler Verständigung, an kulturellem Austausch, vor allem aber spart er an jungen Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen, und das obwohl das Auswärtige Amt selbst dem Programm bescheinigt, dass es – ich zitiere – „in der Qualität seiner Arbeit Maßstäbe setzt und über einen hervorragenden Ruf verfügt“. Zitat Ende. Es geht um 5 Millionen Euro; das ist ein vergleichsweise niedriger Betrag im Haushalt des Auswärtigen Amts. Der politische Schaden aber ist um ein Vielfaches größer. Denn was ist das denn für ein Signal an die jungen Menschen? KulturPass – weg, „kulturweit“ – weg, für den Wehrdienst werden sie allerdings gebraucht. Und deshalb: Nehmen Sie die Entscheidung zurück! Sichern Sie „kulturweit“, und zeigen Sie bitte, dass Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik mehr ist als ein Sparposten. Sie ist eine Investition in Frieden, in Verständigung und in die Zukunft unseres Landes.

Redner nach Fraktion