Sammelberatung: Gesetze und Petitionen im Bundestag
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Der behandelte mehrere Punkte gebündelt, darunter zur Deutschen Post, zum ERP-Wirtschaftsplan und zu EUROCONTROL sowie mehrere Petitionen. Nur die SPD sprach und warb für das Petitionsrecht. Eine Petition zur ambulanten ärztlichen Versorgung wurde zur Prüfung ans Gesundheitsministerium .
Zusammenfassung
Es handelte sich um eine gebündelte mehrerer Tagesordnungspunkte. Dazu gehörten der zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei der Deutschen Post AG, zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens 2026 und zu Änderungen einer EUROCONTROL-Vereinbarung sowie mehrere Sammelübersichten mit Petitionen. Zu diesen Punkten wurde in der vorliegenden Aufzeichnung nur eine Rede gehalten. Der SPD- sprach über das Petitionsrecht. Er betonte, dass die meisten Petitionen im einstimmig berücksichtigt würden und dass das Petitionsrecht als Grundrecht (Artikel 17 Grundgesetz) Bürgerinnen und Bürger direkt mit dem Parlament verbinde. Er ermutigte dazu, Petitionen bei Bürgeranliegen stärker zu nutzen, um Entfremdung von der Demokratie entgegenzuwirken. Inhaltlich ging es in seiner Rede um eine konkrete Petition: Ein Bürger forderte ein Ende ungleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei ambulanten Leistungen und sah eine Doppelfinanzierung der Krankenhäuser. Der Petitionsausschuss folgte der Bewertung des Gesundheitsministeriums, dass keine Doppelfinanzierung vorliege, erkannte aber Reformbedarf an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung an. Die Petition wurde deshalb zur Erwägung an das Bundesgesundheitsministerium .
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Mehrere Tagesordnungspunkte (Deutsche Post, ERP-Wirtschaftsplan 2026, EUROCONTROL, Petitionen) wurden gebündelt beraten.
- •Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht (Artikel 17 GG) und verbindet Bürger direkt mit dem Parlament.
- •Die meisten Petitionen werden im Bundestag einstimmig berücksichtigt.
- •Eine Petition zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern wurde behandelt.
- •Der Ausschuss sieht keine Doppelfinanzierung, erkennt aber Reformbedarf an und überweist die Petition ans Gesundheitsministerium.
Reden (1)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben gerade bei den Abstimmungen gesehen, dass die Mehrzahl der Petitionen im Bundestag tatsächlich einstimmig Berücksichtigung findet. Das Petitionsrecht ist ein besonderes Recht und auch Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Man kommt nicht als Bittsteller, sondern durch Artikel 17 unseres Grundgesetzes mit dem Verfassungsrecht im Rücken, um eine Petition zu stellen, und zwar nicht an eine Behörde oder an ein Amt, sondern direkt an das Parlament gerichtet. In einer Zeit, in der die Fliehkräfte in der Gesellschaft zunehmen, der Kitt in der Gesellschaft bröckelt und wir alle diese Entfremdung ja auch ein bisschen spüren, bringt das Petitionsrecht diejenigen, die regieren, die in den Parlamenten sitzen, wieder etwas näher mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Mit der vorliegenden Petition haben wir uns im Petitionsausschuss befasst. Es ging um die Forderung des Petenten, die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Erbringung ambulanter Leistungen zu beenden. Der Petent argumentiert, dass Krankenhäuser durch die Investitionsförderung der Länder und die gleichzeitige EBM-Vergütung – das ist ein einheitlicher Bewertungsmaßstab – strukturell bevorzugt und somit doppelt finanziert würden. Dies ginge mit entsprechenden Nachteilen für die Vertragsärzteschaft einher. Der Petitionsausschuss teilt die rechtliche Bewertung des Bundesministeriums für Gesundheit, wonach eine solche Doppelfinanzierung nicht vorliegt. Er erkennt jedoch den Reformbedarf an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung an. Deshalb empfiehlt der Ausschuss, die Petition zur Erwägung an das Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, soweit es um die Stärkung der sektorübergreifenden Versorgungssicherheit geht. Die Eingabe gibt Anlass, noch mal zu prüfen und nach Möglichkeiten zu schauen, wie Abhilfe geschaffen werden kann, und das Verfahren ist im Übrigen auch abzuschließen. Ich will die Kolleginnen und Kollegen in diesem Zusammenhang noch mal ermuntern und sensibilisieren, auch das Instrument der Petitionen bei Bürgerbeschwerden in ihren Wahlkreisen immer wieder im Blick zu haben. Dies ist wichtig, um die Entfremdung von der Demokratie, von gesellschaftlicher Teilhabe zu überwinden und die Barrieren, die es manchmal gibt, abzubauen. Hierfür gibt es die Petitionsausschüsse der Landesparlamente und den Petitionsausschuss des Bundestages. Man muss auch sagen: Das Petitionsrecht, dieses Verfassungsrecht, und die Teilhabe gibt es nur dann, wenn es eine Demokratie gibt. Das haben wir am 24. März 1933 erlebt, als mit dem Ermächtigungsgesetz auch sofort das Petitionsrecht abgeschafft worden ist. Lassen Sie uns das Petitionsrecht in unserer Verfassung gemeinsam weiterhin lebendig halten und den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam eine laute Stimme geben! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Redner nach Fraktion
1 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertNeutral/würdigend: Hebt die Bedeutung des Petitionsrechts als Grundrecht hervor und unterstützt die Überweisung der Petition zur ambulanten Versorgung ans Gesundheitsministerium.
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