Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvC 4/26 Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 184 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 185 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 186 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 187 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 188 zu Petitionen
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvC 4/26 Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 184 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 185 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 186 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 187 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 188 zu Petitionen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (3)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau so machen wir es jetzt. – 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. 8 Millionen Menschen, die im Alltag mit vielen Hürden und Problemen konfrontiert sind und unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen. 8 Millionen Menschen, die den entsprechenden Nachweis bislang aber physisch mit sich führen müssen. Das wollen und das werden wir beenden. Wir digitalisieren für Menschen mit Behinderungen. Wer möchte, kann den Schwerbehindertenausweis bald auch digital mit sich führen. Damit lösen wir nicht nur ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, wir setzen auch das um, was die Menschen im Land aktiv an das Parlament herantragen. Der Anlass der heutigen Rede ist eine Petition aus der Bevölkerung, die genau das fordert: eine Digitalisierung des Schwerbehindertenausweises. Meine Damen und Herren, indem wir die Petition dem Ministerium zuleiten, wollen wir auch ein Signal senden: Wir Parlamentarier nehmen die Anregungen der Menschen ernst. Wie ernst, zeigt auch der Beschluss im Ausschuss, den wir über Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig gefasst haben. An dieser Stelle vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute dieses Signal senden können: Petitionen lohnen sich. Das gilt insbesondere, wenn es um solch wichtige Dinge wie die Belange von Menschen mit Behinderungen geht. Das Ministerium muss jetzt zügig vorankommen und Ergebnisse liefern. Genau das ist unser Ziel, und genau das schaffen wir, wenn die Petition die entsprechende Berücksichtigung findet. Andere Länder in der EU sind bei der Digitalisierung des Ausweises schon weiter. Deutschland wird jetzt dank des Handelns nachziehen und damit einen wichtigen Schritt gehen, die Karte EU-weit zu digitalisieren und zu standardisieren. Damit machen wir das Leben der Betroffenen in vielen Alltagssituationen einfacher, sei es im öffentlichen Verkehr, bei Kulturangeboten oder eben auch im EU-Ausland. Mit dem digitalen Schwerbehindertenausweis zeigen wir auch: Digitale Teilhabe ist Inklusionspolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese seltene Gelegenheit hier im Plenum aber auch dazu nutzen, um den Menschen, die jetzt zuhören, ein paar grundsätzliche Dinge zum Petitionsrecht zu sagen: Jeder hat das Recht, eine Petition einzureichen. Dafür braucht es keine privaten Portale, keine Mitzeichnungen und keine Kampagnen. Eine Petition reicht man direkt, am besten digital, hier beim Deutschen Bundestag ein. Insofern kann ich nur dafür werben, auch bei den jungen Menschen, die heute hier auf der Tribüne sitzen: Nutzen Sie, nutzt ihr diese Möglichkeit, euch einzubringen! Dafür ist das Petitionsrecht da, und es ist ein Grundrecht in Deutschland. Es ist gelebte Demokratie, es ist Bürgernähe, und es ist Mitbestimmung. Wenn diese Mitbestimmung genutzt wird, um sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen, dann ist das gut für unser Land. Und ich kann nur eines sagen: Vielen Dank für das Engagement!
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landsleute auf der Tribüne! Heute spreche ich nicht nur als Vertreter der Alternative für Deutschland, sondern stellvertretend für den gesamten Petitionsausschuss. Wir haben in der letzten Sitzung gemeinsam einstimmig mit dem höchstmöglichen Votum beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, ein Versorgungseffizienzsteigerungsgesetz für Gesundheitsleistungen vorzulegen. Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Versorgung und Pflege erkrankter und hilfebedürftiger Menschen zu einer der zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Der Petitionsausschuss ist für dieses Haus gewissermaßen ein Fenster zur Wirklichkeit. Hier bringen die Bürger dieses Landes ihre Erfahrungen, ihre Sorgen und ihre Hoffnungen ein. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich kurz schildern, wie der Petent das System beschreibt: Als multimorbider Patient mache ich eine tägliche Erfahrung, die mich ärgert, weil sie unnütz erscheint. Zwar erhalte ich die Verschreibung meines Arztes mittlerweile in einer App auf dem Handy und kann mir dadurch einen zusätzlichen Gang zur Praxis sparen. Doch sobald ich lediglich ein Wiederholungsrezept benötige, werde ich auf die Pflicht zum quartalsweisen Einlesen der Chipkarte hingewiesen. Warum gelingt es uns nicht, einen automatischen digitalen Abgleich zwischen Krankenkasse und Praxis herzustellen? Warum braucht es immer noch den physischen Nachweis der Chipkarte? Ähnlich ist es bei Überweisungen. Ich nehme gern an dem hausarztzentrierten Modell teil, doch der Papierkram macht es mir als Rollstuhlfahrer schwer. Manche Mediziner berichten mir, sie müssten mich quartalsweise sehen, um altbekannte Medikamente verordnen zu können, aus Gründen der Leistungsabrechnung. Obwohl objektiv kein Besuch notwendig wäre, verlangt es offenbar die Regel. Bis heute fehlt vielerorts ein flächendeckendes und verbindliches Angebot für Video- oder Telefonsprechstunden. Selbst für einfache Verlaufsgespräche soll ich persönlich erscheinen. Und dann erfolgt oft langes Warten am Empfang, weil die Strukturen überlastet sind. Viele Aufgaben könnten selbstverständlich auch von den Gemeindeschwestern, von aufsuchenden Diensten oder Gesundheitspflegekräften übernommen werden. Ich möchte eine Versorgung nach Bedarf und Nutzen, nicht nach starren Plänen. Potenzial ist vorhanden, doch es braucht auch den Willen. – Zitat Ende. Verehrte Kollegen, unser Gesundheitswesen steht im Alltag vieler Menschen vor Herausforderungen, die unsere volle Aufmerksamkeit verlangen – heute und in den kommenden Jahrzehnten. Lassen Sie uns diese Probleme, hier insbesondere die bürokratischen Probleme, gemeinsam angehen! Der Petitionsausschuss fordert die Regierung hierzu mit einstimmigem Votum auf. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein geliebter Mensch stirbt, verlieren Hinterbliebene nicht nur einen nahestehenden Menschen, sie verlieren häufig auch einen Teil ihrer wirtschaftlichen Sicherheit. Genau an diesem Punkt setzt die Hinterbliebenenrente an. Sie ist ein Versprechen unseres Sozialstaates. Niemand soll nach einem schweren Schicksalsschlag alleingelassen werden oder in wirtschaftliche Not geraten. Die Hinterbliebenenrente hat dabei zwei klare Aufgaben: Sie schützt vor Armut, und sie hilft dabei, in einer schwierigen Lebenslage zurück ins eigene Berufsleben zu finden. Aber: In der Praxis funktioniert das häufig nicht, und das liegt an der Hinzuverdienstgrenze. Das ist eine Regelung aus einer anderen Zeit – aus einer Zeit, in der man davon ausgegangen ist, dass Hinterbliebene dauerhaft vom Einkommen des Partners abhängig sind. Heute sieht die Realität ganz anders aus. Und trotzdem gilt: Wer über den Freibetrag hinaus verdient, muss hinnehmen, dass die Rente um 40 Prozent des darüberliegenden Einkommens gekürzt wird. Die Konsequenz ist ganz offensichtlich: Jede zusätzliche Arbeitsstunde führt dazu, dass ein Teil der Rente verloren geht. Das ist kein Randproblem, sondern ein Problem, das viele Menschen betrifft, besonders häufig Frauen. Besonders hart trifft es Hinterbliebene mit Kindern – Menschen, die eigentlich durchstarten wollen, die Verantwortung übernehmen und mitten im Aufbau ihres Berufslebens ganz plötzlich alleine dastehen. Gerade sie erleben, dass die bestehenden Regeln den Schritt in eine stabile Erwerbstätigkeit erschweren. Denn die Folgen sind klar: Wer mehr arbeitet, verliert einen Teil der Hinterbliebenenrente. Wer weniger arbeitet, verliert langfristig die eigenen Rentenansprüche. Der Petitionsausschuss hat dieses Problem erkannt. Das Anliegen der Petentin ist berechtigt. Deshalb haben wir die Petition mit der höchsten Votierung, mit der höchsten Empfehlung an die Bundesregierung überwiesen, zur Berücksichtigung und mit der klaren Erwartung, dass eine neue, eine zeitgemäße Regelung geprüft und umgesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es ernst meinen mit der Chancengerechtigkeit in diesem Land, wenn wir Familien wirklich unterstützen und die eigene Erwerbsfähigkeit stärken wollen, dann dürfen wir diesen Widerspruch nicht länger ignorieren. Wir müssen Menschen dabei unterstützen, nach einem schweren Verlust wieder Schritt für Schritt in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden, und genau dafür machen wir heute den Weg frei.
Redner nach Fraktion
3 Redner insgesamt