Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2025

Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2025

10. Juni 2026·Sitzung 82··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (12)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Jahresbericht des Petitionsausschusses aufschlägt, begegnet man zunächst vielen Zahlen: 12 399 Petitionen im Jahr 2025 mit mehr als einer halben Million Unterstützungen. Davon wurden 652 Petitionen veröffentlicht. Somit erreichten den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 50 Petitionen pro Tag, 50 Menschen also, die sich Tag für Tag mit ihrem Anliegen an unser Parlament wenden. Besonders bemerkenswert ist dabei die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 2024 ist die Zahl der Petitionen um rund 34 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung verdient Aufmerksamkeit. Denn hinter diesem deutlichen Anstieg stehen nicht nur mehr Verfahren und mehr Arbeit für den Ausschuss. Er macht auch deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin an den Deutschen Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen. Je länger man über diese Zahl nachdenkt, desto deutlicher wird, was sich dahinter verbirgt. Denn hinter jeder Petition steht ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allen Dingen ernst genommen wird. Und vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichtes. Denn in einer Zeit, in der häufig über Politikverdrossenheit, über gesellschaftliche Polarisierung und über schwindendes Vertrauen in staatliche Institutionen gesprochen wird, haben sich im vergangenen Jahr mehr als 12 000 Menschen bewusst dafür entschieden, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden. Und das ist keineswegs selbstverständlich. Wer eine Petition schreibt, nimmt die Demokratie beim Wort. Er erwartet, dass sich staatliche Institutionen mit seinem Anliegen auseinandersetzen und dass Argumente auch Gehör finden. Genau darin liegt die besondere Stärke des parlamentarischen Petitionswesens. Denn nur für Petitionen an den Deutschen Bundestag gilt die verfassungsrechtlich verankerte Dreifachgarantie: Jede Petition wird entgegengenommen, geprüft und beschieden, und zwar unabhängig davon, ob sich eine einzelne Person oder viele Tausend Menschen mit einem Anliegen an uns wenden. Dieses Vertrauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein hohes Gut, und es ist zugleich ein Auftrag an uns. Meine Damen und Herren, das Jahr 2025 war für den Petitionsausschuss ein besonderes Jahr. Zum einen war es geprägt vom Wechsel der Wahlperiode, zum anderen konnten wir zwei wichtige Jubiläen begehen: Vor 50 Jahren wurde der Petitionsausschuss als Pflichtausschuss im Grundgesetz verankert, und vor 20 Jahren ging die erste elektronische Petition beim Deutschen Bundestag ein. Beides macht deutlich, dass das Petitionsrecht kein Randbereich unserer parlamentarischen Demokratie ist. Es gehört zu ihren festen Fundamenten. Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jedem Menschen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Das ist verfassungsrechtlich garantiert; da kann man wirklich klatschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dahinter steht ein Gedanke, der bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Demokratie erschöpft sich nicht darin, alle vier Jahre ein Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen. Sie lebt auch davon, dass Menschen ihre Erfahrungen, ihre Kritik und ihre Vorschläge in den politischen Prozess einbringen können. Das Petitionsrecht eröffnet genau diesen Weg. Es schafft eine Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament und sorgt dafür, dass ihre Erfahrungen, ihre Kritik und ihre Vorschläge in politische Entscheidungsprozesse einfließen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Petitionen eines Jahres liest, erhält einen sehr unmittelbaren Eindruck davon, was die Menschen in unserem Land bewegt. Man begegnet dort nicht abstrakten politischen Debatten, sondern konkreten Lebenssituationen. Man liest von Menschen, die Unterstützung suchen, von Familien, die mit Behördenentscheidungen ringen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf Probleme aufmerksam machen, von Menschen mit Behinderungen, die um Teilhabe kämpfen, und von Bürgerinnen und Bürger, die überzeugt sind, dass bestehende Regelungen verbessert werden sollten. Und genau deshalb sind Petitionen für uns Abgeordnete so wertvoll. Sie machen sichtbar, wie politische Entscheidungen in der Praxis wirken. Sie machen deutlich, wo Regelungen funktionieren, und sie geben Hinweise darauf, wo Handlungsbedarf besteht. Und der Jahresbericht 2025 verdeutlicht dies sehr eindrucksvoll. Die Themen reichen von der inneren Sicherheit über Gesundheit, soziale Sicherung bis hin zu Mobilität, Digitalisierung und Inklusion. Diese Vielfalt spiegelt die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen in unserem Land wider. Sie macht zugleich deutlich, wie groß die Erwartungen an Politik und an den Staat sind. Für uns als Parlament ist das von besonderer Bedeutung; denn politische Entscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden häufig auf der Grundlage allgemeiner Regelungen getroffen. Ob diese Regelungen aber ihren Zweck erfüllen, zeigt sich erst im Alltag der Menschen. Und genau da setzt die Arbeit des Petitionsausschusses an. Immer wieder zeigt sich dabei, dass Petitionen politische Entwicklungen tatsächlich anstoßen können. Ein Beispiel dafür ist die Petition zum Verkauf von Lachgas an Minderjährige. Die Petentin machte auf gesundheitliche Risiken aufmerksam, die zunächst nur wenig öffentliche Beachtung erfahren hatten. Der Deutsche Bundestag griff dieses Anliegen auf und überwies die Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung. Und inzwischen wurden Regelungen geschaffen, die Kinder und Jugendliche besser schützen. Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, welche Bedeutung das Petitionsrecht haben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Petition führt immer zu einer Gesetzesänderung; aber jede Petition erweitert unseren Blick auf die Auswirkungen politischen Handelns. Deswegen ist ein weiterer Befund unseres Jahresberichtes ebenso wichtig: Rund 69 Prozent aller Eingaben betreffen individuelle Beschwerden und persönliche Anliegen. Hier geht es nicht immer um politische Grundsatzfragen, hier geht es um ganz konkrete Lebenssituationen: um einen Bescheid, um eine Leistung, um eine Entscheidung, die für die Betroffenen von großer Bedeutung ist. Gerade diese Eingaben machen deutlich, warum der Petitionsausschuss weit mehr ist als ein Ausschuss für politische Forderungen. Er ist auch ein Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen, dass ihre Anliegen sorgfältig geprüft werden. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört zum Selbstverständnis unseres parlamentarischen Systems. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Jahresbericht dokumentiert Ergebnisse, Beschlüsse und Verfahren. Weniger sichtbar ist häufig die Arbeit, die hinter jedem einzelnen Vorgang steht. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, auch im Namen aller Mitglieder des Petitionsausschusses den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates ausdrücklich zu danken. Mit großer Fachkenntnis, außergewöhnlicher Sorgfalt und bemerkenswerter Gründlichkeit bearbeiten sie Jahr für Jahr Tausende Eingaben, prüfen Sachverhalte, werten Stellungsnahmen aus, begleiten die parlamentarischen Beratungen und stehen auch uns jederzeit Rede und Antwort. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Arbeit des Ausschusses. Vor allem aber sorgen sie dafür, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Petitionsrecht tagtäglich eingelöst werden kann. Stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für das gesamte Team, möchte ich Frau Leuenberger und Herrn Trampler herzlich danken. Ihr Engagement verdient unsere ganz besondere Anerkennung. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich auch bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses und allen Mitarbeitern, die dafür stehen, ganz herzlich bedanken, die sich mit großem Engagement den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger widmen. Gerade der Petitionsausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt immer wieder, dass uns bei aller Unterschiedlichkeit in politischen Fragen ein gemeinsames Ziel verbindet: die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, sorgfältig zu prüfen und immer wieder nach guten Lösungen zu suchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr als 12 000 Petitionen innerhalb eines Jahres sind nicht nur eine beeindruckende Zahl; sie sind Ausdruck eines Vertrauens, das Bürgerinnen und Bürger unserem Parlament entgegenbringen. Dieses Vertrauen dürfen wir niemals als selbstverständlich ansehen. Es muss immer wieder neu verdient werden – durch Offenheit, durch Sorgfalt und durch die Bereitschaft, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Er bringt die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Arbeit ein. Er hilft dabei, politische Entscheidungen an der Wirklichkeit zu messen. Und er erinnert uns daran, dass Demokratie dann besonders stark ist, wenn Menschen die Erfahrung machen, dass ihre Stimme gehört wird. Sorgen wir bitte gemeinsam dafür, dass dieses Vertrauen auch künftig gerechtfertigt bleibt! Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hören wir Manfred Schiller.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Ich möchte heute mit dem Positiven beginnen: mit einem erfolgreichen Petitionsverfahren, das zu Recht auch im Jahresbericht Erwähnung findet. So klein dieser Fall manchen erscheinen mag – für den betroffenen Petenten aus Thüringen war er von höchster Bedeutung. Der ältere Herr lebt mit seiner Ehefrau im Pflegeheim. Sein rechter Arm wurde amputiert; mit einem normalen Rollstuhl kann er sich nicht eigenhändig fortbewegen, und seine Frau kann ihn wegen eigener Leiden nicht schieben. Er beantragte also bei seiner Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes lehnte den Antrag ab: Ein Schmerzmittel beeinträchtige seine Fahrtüchtigkeit. Der Petent setzte das Medikament im Folgenden ab und stellte einen neuen Antrag – doch wieder kam die Ablehnung, mit Verweis auf das alte Gutachten. Auch eine erneute Begutachtung wurde verweigert. Daraufhin wandte er sich an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags, der die Petition an den Bundestag weiterleitete. Unser Ausschussdienst schaltete das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung ein, das wiederum eine Neubegutachtung erwirkte. Das Ergebnis: Der Petent ist sehr wohl fahrtauglich. Endlich bewilligte ihm die Krankenkasse den dringend benötigten Elektrorollstuhl. Dieses gesamte Verfahren verlief ohne Beteiligung von uns Abgeordneten im Ausschuss. Über die Beschlussempfehlung zur Petition wurde erst abgestimmt, als dem Anliegen bereits entsprochen worden war. Weitere Beispiele, wie der Petitionsausschuss Menschen ganz konkret in ihren Auseinandersetzungen mit Behörden helfen konnte – ohne kostspielige Gerichtsverfahren –, finden sich sowohl im vorliegenden als auch in früheren Jahresberichten. Ich erwähne diesen Fall beispielhaft, um zugleich darauf hinzuweisen, wie wichtig der unermüdliche Einsatz der Mitarbeiter des Ausschussdienstes ist. Ihnen allen gebührt daher unser ausdrücklicher und herzlicher Dank. Geschildert habe ich also ein ganz persönliches Anliegen. Solche Einzelfälle sind jedoch nur ein Teil unserer Arbeit. Der andere besteht aus politischen Anliegen, vor allem Forderungen nach Gesetzesänderungen oder einem veränderten Regierungshandeln. Und hier muss ich, wie so oft, feststellen: Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen. Viele von Ihnen erinnern sich an die Petition zum Mutterschutz bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche, die im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen wurde. Alle Fraktionen waren sich einig, dass Handlungsbedarf bestand, und stimmten für das höchstmögliche Votum: zur Berücksichtigung an die Bundesregierung. Und das wurde auch umgesetzt. Doch an dieser Stelle muss ich Wasser in den Wein gießen. Im Petitionsausschuss votieren die regierenden Koalitionspartner stets abgestimmt. Die Folge: Keine politische Petition hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Und siehe da: Zur Erweiterung des Mutterschutzes fand sich bereits im Koalitionsvertrag der Ampel von 2021 eine entsprechende Passage. Inwieweit die Petition tatsächlich zur Umsetzung beigetragen hat, vermögen wohl nur die beteiligten Ampelkoalitionäre zu sagen. Sicherlich hat sie den Druck erhöht. Und wir sind heilfroh, dass dieses Anliegen umgesetzt wurde. Dennoch dürfen wir die Möglichkeiten des Petitionsausschusses nicht überschätzen. Denn politische Petitionen, die nicht im Sinne der Regierungskoalition sind, haben keine Chance auf Umsetzung. So ehrlich muss man sein. Hier ist Mut zur Wahrheit gefragt. An dieser Stelle sage ich ganz klar und deutlich: Volksabstimmungen bedeuten Bürgerbeteiligung in ihrer höchsten Form. Nur mit ihnen lassen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen. Wir von der Alternative für Deutschland sind die einzige Fraktion im Bundestag, die Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einführen will, damit die Bürger über alle Fragen unserer Republik und unserer Zukunft abstimmen dürfen, mögen sie in der öffentlichen Meinung auch noch so umstritten sein. Leider fehlen uns dafür im Bundestag aktuell die Mehrheiten. Wie schnell sich das ändern kann, werden wir hoffentlich schon bei den Landtagswahlen im Herbst sehen. Aber zurück zum Petitionswesen. Vor 20 Jahren wurde auf der Onlineplattform des Bundestages die erste Petition eingereicht. Vorbild war damals das britische – insbesondere das schottische – System. Doch bei der Umsetzung kam eine Komponente hinzu, die typisch ist für den real existierenden Bundesrepublikanismus: eine intensive Vorprüfung, ob eine Petition überhaupt veröffentlicht werden darf. Die Ausschlusskriterien sind dabei mannigfaltig und sehr weit gefasst. So wird keine Petition veröffentlicht, deren Inhalt nicht „für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet“ ist. Die Veröffentlichung kann außerdem verweigert werden, wenn „die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird“ oder gar den „sozialen Frieden“ oder den „interkulturellen Dialog“ belasten könnte. Solche weit gefassten Kriterien existieren in Schottland oder Großbritannien überhaupt nicht. Dort wird lediglich geprüft, ob eine Petition beleidigend, vulgär oder strafrechtlich relevant ist; eine inhaltliche Vorkontrolle findet dort nicht statt. Im Berichtsjahr wurde so die Veröffentlichung einer Initiative für ein Volksveto gegen vom Bundestag beschlossene Gesetze abgelehnt – mit der Begründung, sie bleibe offensichtlich erfolglos. Die Initiatoren, die der AfD überhaupt nicht nahestehen, verstanden die Welt nicht mehr. Wir als AfD-Fraktion fordern seit jeher die Abschaffung solcher Einfallstore der Willkür und sind dabei auch die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag. Zuletzt haben wir einen Entwurf für ein ausführliches Petitionsgesetz vorgelegt, wie es mehrere Bundesländer bereits kennen. Darin sind die Ausschlusskriterien auf ein gesundes Mindestmaß reduziert. Ebenso fordern wir die verpflichtende Beratung von Petitionen im Plenum, sobald sie mehr als 100 000 Mitzeichnungen erhalten. Über die Höhe des Quorums lässt sich streiten, doch eine Plenardebatte wäre ein echter Meilenstein für die Bedeutung und Wahrnehmung von Petitionen. Unter der Ampel waren wir diesem Ziel schon sehr nahe. Doch weil wir um die Abneigung insbesondere der CDU/CSU-Fraktion gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente wissen, haben wir für diese Legislaturperiode wenig Hoffnung. Dennoch rufe ich zum Schluss alle Bürger auf: Reichen Sie Petitionen ein, zeichnen Sie mit, und zeigen Sie den regierenden Politikern, wo der Schuh drückt und welche Probleme die drängendsten unserer Zeit sind! Mut zur Wahrheit, Mut zur direkten Demokratie – dafür steht die AfD-Fraktion. Vielen Dank. Ich darf zu seiner ersten Rede David Mandrella von der SPD das Wort erteilen.

SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege von der AfD, dass Sie das Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu bewahren, nicht teilen und ihn irgendwie abschaffen wollen, nehme ich entspannt zur Kenntnis. Aber sei’s drum. Um das, worüber wir heute reden, im wahrsten Sinne des Wortes ein bisschen greifbarer zu machen, habe ich Ihnen dieses stinknormale leere Blatt mitgebracht. Denn beim Schreiben dieser Rede saß ich vor genau so einem Blatt, welches nur darauf wartete, mit Leben gefüllt zu werden. Und vor ein paar Wochen noch – deswegen finde ich es schön, dass auch ein paar Schulklassen da sind – saß ich als Lehrer auch vor so einem Blatt und habe überlegt, wie ich denn das aktuelle politische Thema am besten rüberbringe. Denn als Lehrer für Politik und Gesellschaft hatte ich die große Ehre, meinen Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, wie unser politisches System und damit auch unsere Demokratie funktioniert. Bei uns in Bayern gibt es im Lehrplan einen Bereich unter der Überschrift „Wie wird Einfluss auf die Politik genommen?“. Da vermittelt man den Schülerinnen und Schülern, welche besondere Rolle Parteien spielen, welche Bedeutung Interessengruppen haben. Und man vermittelt den Schülern, welche Bedeutung Petitionen in unserer parlamentarischen Demokratie haben. Ich habe extra noch mal nachgeschaut: Die Überschrift, die ich mir damals als Ausgangsfrage für meine Unterrichtsstunde überlegt hatte, lautete: „Petitionen – effizientes politisches Werkzeug oder machtlose Scheinbeteiligung?“ Gerade wenn man in den aktuellen Petitionsbericht schaut, lässt sich diese Frage ganz klar beantworten. 12 399 Petitionen wurden im letzten Jahr beim Petitionsausschuss eingereicht, 34 Prozent mehr als im Vorjahr. Das ist ein starkes Zeichen für Demokratie, ein starkes Zeichen für echte Bürgerbeteiligung und ein starkes Zeichen für Petitionen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn man sich die einzelnen Themen genauer anschaut, sieht man, welche konkreten Auswirkungen Petitionen haben können. Da ist eine alleinerziehende Mutter, zwei Kinder, krank, und sie beantragt Krankengeld. Die Krankenkasse prüft, die Schreiben gehen monatelang hin und her, und die Frau gerät in Geldnot. Sie schreibt aber eine Petition. Der Petitionsausschuss schaltet sich ein, die Aktenlage wird geklärt, und das Krankengeld kann endlich ausgezahlt werden. Oder ein anderes Beispiel, das erst mal vielleicht ein bisschen absurd klingen mag. Man kauft sich ein Elektroauto, tut was Gutes für die Umwelt, fährt in eine Umweltzone – und wird rausgezogen, weil man nicht zusätzlich eine grüne Plakette hat. Auch dazu hat jemand eine Petition eingereicht. Der Ausschuss hat das Anliegen unterstützt. Bei der nächsten Novelle der Verordnung fällt diese Plakettenpflicht für E-Kennzeichen weg. Weniger Aufwand, weniger Bürokratie, und solche leeren Blätter können besser genutzt werden, als im Bürokratiedschungel zu verenden. Das ist das Ergebnis von Petitionen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und dann – das wurde schon erwähnt – ist da eine sehr mutige Frau: 13. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt. Ich glaube, niemand, der das nicht selbst erlebt hat, kann auch nur erahnen, was so was mit einem Menschen macht. Was besagte unser Gesetz damals? Am nächsten Tag geht es wieder an die Arbeit. Diese mutige Frau – und ich möchte sie bewusst nennen: Natascha Sagorski – hat sich damit nicht abgefunden. Sie hat eine Petition eingereicht. Der Ausschuss hat sie mit dem höchsten Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen. Die Bundesregierung hat daraufhin reagiert, und seit genau einem Jahr, seit Juni 2025, haben wir den gestaffelten Mutterschutz in Deutschland. Das ist eine sehr gute Nachricht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, der mir ein großes Anliegen ist. Der Erfolg einer Petition hängt nicht nur von der konkreten Umsetzung und einer Gesetzesänderung ab. Der Erfolg beginnt viel früher. Jedes Thema, jeder Entwurf, jede Gesetzesinitiative sind eben keine unbeschriebenen Blätter, sondern werden von der Diskussion in der Bevölkerung mitgeprägt. Bismarck hat die Sozialversicherungen – seien wir ehrlich – nicht eingeführt, weil er ein soziales Herz hatte, sondern weil die Arbeiterbewegung wuchs. Das Frauenwahlrecht wurde nicht eingeführt, weil Männer eines Morgens aufwachten und sich dachten: „Das ist eine tolle Idee“, sondern weil es jahrzehntelang mutige Vorkämpferinnen gab. Und die Union unter Adenauer – seien wir ehrlich – hat die Lohnfortzahlung nicht nur eingeführt, weil sie überzeugt davon war, sondern weil die Arbeiterinnen und Arbeiter dies im längsten Streik der Nachkriegsgeschichte erzwungen haben. Was ich damit sagen möchte: Nicht ausschließlich politische Mehrheiten, sondern Menschen mit Anliegen, Herz und Leidenschaft haben diese Sachen von außen verändert. Genau so funktioniert es doch bis heute. Politische Mehrheiten entstehen nicht im Vakuum. Sie entstehen, weil Menschen sich einmischen, Interessen formulieren und Unterstützer sammeln. Oder, um es anders zu sagen: Mehrheiten entstehen, weil Menschen Petitionen einreichen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb, liebe Bürgerinnen und Bürger, mein klarer Appell an Sie: Für das Adressieren eines Anliegens, einer Idee oder einer Vision gibt es kein geeigneteres Mittel als das Instrument der Petition. Nutzen Sie dieses Instrument – nicht nur, um einen kleinen Textbaustein in einem Gesetz zu verändern, sondern um politische Themen zu setzen, die Debatten hier in diesem Haus zu prägen, um Politik ganz konkret zu verändern! Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Demokratie ist manchmal so simpel und doch so klar wie dieses Blatt Papier. Sie steht allen offen und wartet nur darauf, mit Leben gefüllt zu werden. Um auf die Ausgangsfrage in meiner Stunde zurückzukommen: Ja, Petitionen sind ein sehr effizientes politisches Werkzeug. Tragen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam mit uns dazu bei, dass dieses Instrument für das Richtige eingesetzt wird, bevor es die Falschen tun! Lassen Sie nicht zu, dass einige alles, was wir uns in unserem schönen Land aufgebaut haben, durch den Reißwolf jagen! Denn irgendwann kommt der Punkt, an dem Verrohungen, Hass und Ausfälle Spuren hinterlassen, die man nicht mehr reparieren kann. In diesem Sinne: Machen Sie mit! Ich freue mich auf Ihre Petitionen. Herzlichen Dank.

Grüne

Hochgeschätzter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Wie es sich gebührt, möchte auch ich einmal den zwölf Leuten vom Ausschusssekretariat meinen allergrößten Dank aussprechen. Denn ohne Sie würde die Arbeit in diesem Ausschuss überhaupt nicht funktionieren. Wir verlassen uns jeden Tag darauf, dass die Kooperation gut funktioniert. Ich mache das jetzt schon wirklich lange. Ich konnte mich jeden Tag darauf verlassen. Sie sind alle große Klasse. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Vielleicht haben einige das nicht mitbekommen, weil die Tribünen sich ein bisschen später gefüllt haben: Der sehr geehrte Präsident hat diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen, indem er gesagt hat: Jetzt kommen die fleißigen Geister vom Petitionsausschuss. – Die guten Geister; das sind wir auch. Wir sind fleißig; Geister sind wir nicht. Aber wir versuchen, im Sinne der Menschen zu arbeiten, und das in der Tat jeden Tag. Was uns von anderen vielleicht ein bisschen unterscheidet, und zwar fraktionsübergreifend, ist, dass wir diesen Ort nicht zu jedem Zeitpunkt dafür nutzen, unsere Social-Media-Accounts zu füllen, als Werbeagentur zu fungieren, sondern wir versuchen hier in diesem Ausschuss, miteinander in den Diskurs zu gehen. Diejenigen, die heute vielleicht schon ein bisschen länger hier sind oder nicht zum ersten Mal hier sind, werden bei anderen Debatten erlebt haben, dass interfraktionell eigentlich kein Applaus gespendet wird, dass hier ein starkes Gegeneinander und eine intensive Auseinandersetzung herrscht. Das ist an vielen Stellen auch gut begründet. Aber es verweist ein bisschen darauf, inwieweit der Petitionsausschuss eine andere Arbeit leistet. Er funktioniert nicht, indem auf der einen Seite die Koalition steht, auf der anderen Seite die Opposition, sondern im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Petentinnen und Petenten, steht das Bemühen, wirklich ganz konkrete Lösungen für konkrete Probleme zu finden. Das schaffen wir immer wieder, und darüber bin ich sehr froh. Wenn man schaut, wer in diesem Ausschuss sitzt: Da sind ganz viele Leute, die nicht einfach in einer Legislaturperiode, sondern über die gesamte Zeit ihres Abgeordnetenmandates im Petitionsausschuss mitarbeiten, weil sie das zu schätzen lernen und weil sie wissen, dass sie die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses in der politischen Arbeit in anderen Ausschüssen fruchtbar machen können und dass man ein Gefühl von Wirksamkeit gewinnt, dass man tatsächlich ganz konkret etwas verändern kann. Wenn ich in meine Weihnachtspost gucke, dann sehe ich so oft, dass ehemalige Petentinnen und Petenten uns danken und schreiben: Die Arbeit, die Sie tun, ist wertvoll. – Das passiert uns als Politikerinnen und Politikern relativ selten. Das unterscheidet diesen Ausschuss von anderen Ausschüssen. Ich möchte einmal darauf verweisen, dass wir nicht nur mit leblosen Akten arbeiten, dass wir auch nicht nur mittwochmorgens im Ausschuss sitzen, abstimmen und Voten vergeben, sondern dass hinter diesen Anliegen ganz viel Arbeit steckt, häufig jahrelange Arbeit, und dass wir Instrumente haben, die über die, die andere Ausschüsse haben, weit hinausgehen. Wir waren im letzten Jahr zum Beispiel in einem kleinen Ort im Ahrtal, der von einem Autobahndamm umgeben ist. Dahinter liegt ein Hügel. Erinnern Sie sich an die Flutnacht; erinnern Sie sich daran! Da ist dieses Dorf in der Senke mit Wasser vollgelaufen. An diesem Tag ist niemand gestorben, einzig und allein, weil ein einzelner Feuerwehrmann so hellsichtig gewesen ist, dass er zu Hause angerufen hat und gesagt hat: Leute, evakuiert vor allen Dingen die alten Menschen, damit sie nicht ertrinken! – Und es ist gelungen. In diesem Ort ist niemand gestorben, und es war fast wie ein Wunder. Aber das Problem bleibt bestehen: Der Damm um dieses Dorf, der vollläuft wie eine Badewanne, hat bis heute keinen Abfluss. Jedes Mal, wenn es regnet, haben die Menschen in diesem Dorf Angst, dass sie ertrinken müssen. Wir als Petitionsausschuss haben uns auf den Weg gemacht in dieses Dorf Ehlingen, und wir haben diesen Menschen versprochen, dass wir alles dafür tun werden, dass es einen Tunnel gibt, damit das Wasser ablaufen kann. Der kostet vielleicht 1,5 Millionen Euro oder so. Aber wir stehen bei den Menschen im Wort. Wenn der Petitionsausschuss so arbeitet, kann er einen Unterschied machen, und er kann vor allen Dingen Vertrauen zurückgewinnen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Ina Latendorf das Wort erteilen.

Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Corinna Rüffer, für die wirklich aufwühlende Rede. Dieser Tagesordnungspunkt ist was Besonderes. Wir haben eben schon gehört, dass wir an diesem Tag, aber eben nur einmal im Jahr, über den Petitionsausschuss und seine Arbeit debattieren. Es gibt sonst maximal eine kurze Vorstellung von einstimmig bzw. mit hohen Voten beschlossenen Petitionen. Debatten finden im Plenum normalerweise nicht statt, lediglich Abstimmungen über ganze Listen ohne Aussprache. Wir würden uns wünschen, dass grundsätzlich Petitionen mit sehr hohen Quoren hier im Plenum debattiert werden; das würde dem Anliegen und dem Verfassungsrang des garantierten Petitionsrechtes gerecht werden. Bevor ich fortfahre, möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes danken. Mit großem Einsatz und Akribie bereiten sie die vielen Akten für unsere Sitzungen vor, sie bearbeiten eingehend die Anliegen, sie übernehmen die Kommunikation, und sie leisten für uns alle die Vermittlung von Politik und Verwaltung, sie erklären durch Rat und Tat und Auskunft. Ich finde, das ist sehr wertvoll, das ist politische Bildung im direkten Austausch. Dafür noch mal einen herzlichen Dank! Zurück zum Bericht. Im vergangenen Jahr erreichten den Petitionsausschuss circa 12 400 Eingaben. Das waren wesentlich mehr als 2024. Das klingt erst mal gut, allerdings nur so lange, wie man außer Acht lässt, dass die Zahl der Eingaben im Jahr 2024 einen absoluten Tiefstand erreicht hatte. Derzeit schreiben im Jahr immer noch zehntausend Bürgerinnen und Bürger weniger an den Petitionsausschuss als in den 90er- und 2000er-Jahren. Da fragt man sich: Sind die Bürger einfach zufrieden? Haben sie keine Probleme, die sie dem Parlament mitteilen oder deren Abstellung sie fordern wollen? Da habe ich angesichts der politischen Lage im Land, angesichts der immer wieder deutlichen Kritik an Verwaltung und Politik, angesichts der Kritik am Zustand der Infrastruktur usw. doch erhebliche Zweifel, dass das so ist. Auch angesichts des enormen Zulaufs, den private Petitionsplattformen bekommen und der seit Jahren anhält, habe ich Zweifel, dass das die Motivation der Bürger ist, sich nicht an den Petitionsausschuss zu wenden. Diese Plattformen haben enormen Zulauf und generieren große Aufmerksamkeit. Das Ausmaß an Unterstützung für viele Anliegen ist deutlich sichtbar in der Öffentlichkeitsarbeit: Hervorgehobene Anliegen werden umfangreich betreut, begleitet, medial beworben und finden oft auf Bildern von der Übergabe am Spreeufer – im Hintergrund dann der Bundestag – ihren Widerhall in sozialen Medien. Diesen auffallenden Widerspruch gilt es zu erklären. Denn das Phänomen besteht bereits seit Jahren. Wir Mitglieder des Ausschusses verweisen oft darauf, dass nur der Petitionsausschuss des Bundestages tatsächlich Änderungen in der Gesetzgebung wirksam anstoßen kann. Allerdings habe ich Zweifel, dass das in vielen Fällen wirklich so ist. Denn wie sieht die Praxis meistens aus? Von den im vergangenen Jahr behandelten Petitionen wurden 5,7 Prozent mit einem Beschluss versehen, der andere Stellen – zumeist die Bundesregierung – zum Handeln in der Sache tatsächlich auffordert: „zur Erwägung“ oder „zur Berücksichtigung“. Das heißt im Umkehrschluss: Bei 95 Prozent der Petitionen war das eben nicht der Fall. Das wäre vielleicht gar nicht mal so tragisch, wenn bei den 5 Prozent die Anliegen dann auch tatsächlich umgesetzt würden. Die Realität sieht aber anders aus: Wir fassen im Ausschuss und im Plenum einstimmige Beschlüsse mit hohen Voten: „zur Berücksichtigung“ oder „zur Erwägung“ an die Bundesregierung überweisen. – Und wie geht es dann weiter? Oft kommt dann einige Zeit später ein Schreiben des jeweiligen Ministeriums mit der Antwort, dass die Regierung keinen Änderungsbedarf sehe. Es interessiert an dieser Stelle die Regierung oft nicht, welchen Auftrag das Parlament gegeben hat. Ein Beispiel: Kürzlich wurde nach einer mehr als unbefriedigenden Antwort eines Ministeriums auf einen Erwägungsbeschluss eine Staatssekretärin in den Ausschuss gebeten, um dort Stellung zu nehmen. Das war durchaus ein Anfang – hätte man sie dann nicht mit einer aus meiner Sicht recht vagen Absichtserklärung ohne konkreten Zeitplan zur Umsetzung entlassen. Es hätte besser laufen können. Dieses Regierungshandeln ändert sich weder mit wechselnden Bundesregierungen noch bei wechselnden parteipolitischen Leitungen der Häuser. Das ist ein Phänomen, das wir seit Jahren beobachten. Wenn die Petentinnen und Petenten also auf private Plattformen ausweichen, dann tun sie das wohl meist bewusst. Über diese privaten Plattformen können sie Aufmerksamkeit für ihre Anliegen generieren. Beim Bundestag, ja, bekommen sie garantiert Post aus Berlin. Vielen reicht das aber offensichtlich nicht. Wir sollten diesen Jahresbericht also dazu nutzen, uns Gedanken darüber zu machen, was wir mit dem Petitionsrecht garantieren wollen und was der Petitionsausschuss wirklich leisten kann und soll. Wenn den Bürgerinnen und Bürgern hier lediglich der politische Wille oder Unwille oder die Rechtslage erläutert wird, reicht das eben nicht aus. Ich wünsche mir ein mutiges Petitionswesen, das Fragen stellt, das selbstbewusst für die Menschen in unserem Land nicht nur ein Votum per Beschluss abgibt, sondern auch kontrolliert und nachhakt. Gehen wir weiter den bisherigen Weg, wird der Ausschuss nur Kummerkasten, und er wird an Relevanz verlieren. Welches Selbstverständnis dieses Parlament hat, das müssen wir festlegen. Das Parlament muss selbstbewusst seine Entscheidungen vertreten und darf sich nicht durch die Exekutive in eine nachgeordnete Rolle drängen lassen. Es liegt an uns allen, ob wir das zulassen oder nicht. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und des Parlaments sind wir gefordert, es in Zukunft besser zu machen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hören wir Nicklas Kappe.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist Honigland. Was das mit Petitionen zu tun hat und warum ich Ihnen das erzähle, dazu gerne später mehr. Zunächst muss ich sagen: Ich bin ein Kind des Ruhrgebiets. Bei uns zu Hause trägt man das Herz auf der Zunge, da wird nicht lange um den heißen Brei geredet, sondern Tacheles gesprochen. Da habe ich eine neue Heimat hier im Petitionsausschuss gefunden. Jeden Mittwochmorgen erlebe ich diese ehrliche, direkte Art der Debatte, bei der wir gemeinsam das Parteibuch mal ein bisschen nach hinten stellen und uns darum kümmern, dem Anliegen der Petentinnen und Petenten Ausdruck zu verleihen. Ich habe schnell gemerkt: Dieses Gremium ist mehr als nur ein parlamentarisches Zusammenkommen, dieses Gremium ist der Seismograf der Stimmung in diesem Land, es ist die direkte Verbindung der Bürgerinnen und Bürger mit diesem Hohen Hause. Ich muss sagen, meine Damen und Herren: Darauf können wir stolz sein. Auch ich möchte einen herzlichen Dank an den Ausschussdienst richten. Ihre Leistung ist aufgrund der schieren Anzahl der Petitionen gar nicht hoch genug wertzuschätzen. Wir haben es jetzt mehrfach gehört – die Vorsitzende hat es gesagt –: 12 399 Petitionen insgesamt; das entspricht knapp 50 Petitionen pro Werktag. Wir kriegen immer eine professionelle, gute Vorbereitung von Ihnen. Sie unterstützen uns, damit wir gut entscheiden können und die Bürgerinnen und Bürger am Ende des Tages eine gute Lösung bekommen. Das, meine Damen und Herren, ist gelebte parlamentarische Demokratie, und dafür gebührt Ihnen unser Dank. Tatsächlich – das ist auch meine erste Rede, in der ich das tue – muss ich nahezu dem ganzen Haus meinen Dank aussprechen, dass wir dieses kollegiale Miteinander, auch überparteilich, im Petitionsausschuss pflegen. Wie gesagt, da rückt das Parteibuch, der Koalitionsdisput wirklich mal etwas in den Hintergrund, dort wird wirklich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden. Der Blick auf die Zahlen zeigt – wir haben es gehört –: 34 Prozent mehr Petitionen als im Vorjahr. Ich würde nicht sagen, dass das auf dieses eine Jahr zurückzuführen ist. Seit 20 Jahren haben wir jetzt unser Onlinepetitionsportal. 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind dort registriert. Wir haben dort allein im letzten Jahr über eine halbe Million Unterstützungen bekommen. Das zeigt mir eines ganz deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger wollen mitgestalten, sie wollen partizipieren, sie wollen Teil der Entscheidungen sein. Deswegen haben wir diesen Anstieg um 34 Prozent, und darauf können wir stolz sein. An der Stelle sei mir als Nordrhein-Westfale noch der Hinweis gestattet, dass die meisten Eingaben aus Nordrhein-Westfalen kommen. Gerade im Rheinland und in Westfalen sind die Leute sehr eingabewillig. Deswegen: Im Sinne der Heimat ein herzlicher Gruß nach Nordrhein-Westfalen! Jetzt sind Petitionen aber auch mehr als nur reine Zahlen oder ein Jahresbericht. Es stehen konkrete Anliegen dahinter. Und damit komme ich zurück zum Honigland Deutschland. Konkret geht es um eine Petition für eine Kennzeichnungspflicht für Honig. Diese haben über 6 000 Menschen unterschrieben. Warum? Weil Deutschland das Land in der Europäischen Union mit den meisten Imkerinnen und Imkern ist; viele betreiben dies ehrenamtlich als Hobby. Ihnen gab es nicht genug Transparenz. Ich wusste es ehrlicherweise auch nicht: Es gibt gepanschten Honig aus anderen Ländern. Das ist ein Problem. Aber welche Breite das hat, zeigt diese Petition. Diese Petition ist ein Best-Practice-Beispiel. Wir haben sie überparteilich mit höchstem Votum an die Bundesregierung überwiesen. Und siehe da: Politik wirkt, meine Damen und Herren von der rechten und der linken Seite! Just wurde die Honigverordnung geändert. Heute in vier Tagen, am 14. Juni, tritt sie in Kraft, und dann gibt es keinen gepanschten Honig mehr. Politik wirkt, und das ist auch richtig so, meine Damen und Herren. Frau Latendorf, ich muss an der Stelle doch noch sagen, dass ich Ihren Pessimismus bei der Frage, was der Petitionsausschuss leisten kann, hier absolut nicht teile. Das mag jetzt ein Beispiel sein, das Sie nicht überzeugt. Die Vorsitzende hat ein Beispiel genannt; Sie werden bestimmt in der Debatte gleich noch weitere Beispiele hören. Das hat jetzt mal in wenigen Monaten funktioniert. Leider ist Politik nicht immer so einfach. Manchmal dauert die Umsetzung auch eine gewisse Zeit. Und ehrlicherweise sind auch Petitionen dabei, die nicht immer eine Zustimmung erlangen. Deswegen sind die Zahlen von Ihnen für mich kein Grund zur Resignation, sondern sie sind für mich ein Ansporn, weiterzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass wir diese Beispiele gelebter Demokratie haben. Herr Schiller, noch einen Satz zur Angst vor der direkten Demokratie, die Sie uns unterstellen. Da möchte ich kontern und sagen: Sie haben, glaube ich, manchmal Angst vor der tiefgehenden Befassung mit Themen und Inhalten. Und leider ist es bei der direkten Demokratie oder bei Elementen der direkten Demokratie immer erforderlich, dass eine enorm hohe Sachkenntnis und Sacharbeit vorherrschen. Wir können auf einen Ausschussdienst zurückgreifen, der uns viel Vorarbeit leistet. Wir stecken dann noch viel Arbeit selber rein, führen Berichterstattergespräche, sind teilweise vor Ort. Also statt hier anderen Angst vor direkter Demokratie vorzuwerfen, würde ich mir die Frage stellen, ob nicht manche Entscheidungen einfach wirklich hier in den Deutschen Bundestag gehören, meine Damen und Herren. Ich möchte auch noch mal betonen, dass der Petitionsausschuss ein eigenständiges, selbstbewusstes Gremium ist, das mit einer klaren Erwartungshaltung an die Bundesregierung herantritt. So haben wir zum Beispiel mit Stimmen der Koalition vor Kurzem eine Petition aus Bayern bestärkt und überwiesen, in der im Einklang mit europäischem Arbeitsrecht eine wöchentliche Arbeitszeithöchstgrenze und keine Tagesarbeitszeithöchstgrenze gefordert wird. Da ist unsere klare Erwartungshaltung an die Bundesregierung, dass wir dies auch umsetzen. Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht nach Artikel 17 unseres Grundgesetzes ist ein hohes, ja, es ist ein unschätzbares Gut. Es gibt jedem und jeder Einzelnen eine Stimme unabhängig von Herkunft, Alter oder Status. Lassen Sie uns das weiter stärken! Lassen Sie uns das weiter pflegen! Es macht einen Unterschied, und es schafft Vertrauen in diese parlamentarische Demokratie. Gehen wir mit gutem Beispiel voran! Hören wir den Menschen zu – ehrlich, direkt und mit festem Willen, etwas zu ändern. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Nicole Hess.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Beginnen möchte ich mit einem ausdrücklichen Dank an den Ausschussdienst, denn ohne Sie wäre dieser Riesenberg von Arbeit nicht zu erledigen, und mit der Feststellung – es wurde schon gesagt –, dass die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss kollegial, sachlich und von dem gemeinsamen Bewusstsein getragen ist, dass wir es hier nicht mit abstrakten Vorgängen zu tun haben, sondern mit Anliegen von Menschen. Es liegt in der Natur der Sache, dass es inhaltliche Diskrepanzen gibt und dass unsere Bewertungen politischer Entscheidungen oft auseinandergehen. Aber gerade im Petitionsausschuss zeigt sich auch, dass es heute tatsächlich noch möglich ist, parlamentarisch zu arbeiten, auch wenn man politisch nicht immer einer Meinung ist. Das verdient Anerkennung. Wir reden heute über den Jahresbericht des Petitionsausschusses, den wir nicht einfach nur verwalten dürfen, sondern ernst nehmen müssen. Viele Petitionen beziehen sich auf aktuelle politische Entscheidungen. Sie sind Reaktion auf konkrete Maßnahmen, auf Gesetze, auf Verordnungen, auf staatliches Handeln. Besonders deutlich wird dies momentan in der Gesundheitspolitik. Hier erreichen uns Bürger, deren Sorgen nicht einfach als Stimmungsbild abgetan werden dürfen. Menschen schildern ihr Unrechtsempfinden. Sie berichten von Belastungen, von bürokratischen Hürden, von Entscheidungen, die tief in ihr Leben eingegriffen haben. Sie formulieren Kritik, aber auch Anregungen. Und genau das ist der Kern des Petitionsrechts: Der Bürger bittet nicht um Gehör aus Gnade. Er hat ein verfassungsmäßiges Recht darauf, sich mit seinen Anliegen an dieses Parlament zu wenden. Die Menschen erleben die Auswirkungen von politischen Maßnahmen am eigenen Leib, Auswirkungen, mit denen die politisch Verantwortlichen in ihrem eigenen Leben eventuell niemals konfrontiert werden. Gerade in der Gesundheitspolitik haben die vergangenen Jahre gezeigt, wie groß die Distanz zwischen politischen Entscheidungen und persönlichen Lebenswirklichkeiten werden kann. Viele Umfragen zeigen momentan ein dramatisches Absinken des Vertrauens in die Gesundheitspolitik. Wir Abgeordnete erleben dies täglich, wenn wir in unsere E-Mail-Postfächer schauen. Wer dieses Vertrauen zurückgewinnen will, muss zuhören – nicht selektiv, nicht nur dann, wenn die Eingabe in das politische Weltbild passt, sondern gerade dort, wo es im Hinblick auf die eigene Überzeugung vielleicht ein bisschen unbequem wird. Der Petitionsausschuss kann die großen Probleme unseres Landes nicht alleine lösen. Eine solche Behauptung wäre unehrlich. Aber er kann sichtbar machen, wo staatliches Handeln überprüft werden muss. Er kann Einzelfälle aufgreifen, Fehlentwicklungen benennen und politische Verantwortung einfordern. Er kann diese wichtige Brücke sein zwischen Bürger und Parlament – vorausgesetzt, wir nehmen diese Brücke nicht nur symbolisch, sondern vor allem praktisch auch ernst. Deshalb möchte ich meine Rede mit einem Aufruf beenden: Nutzen Sie Ihr verbrieftes Recht! Beteiligen Sie sich! Schreiben Sie Petitionen, wenn Sie Missstände sehen! Bringen Sie Vorschläge ein, wenn Sie glauben, dass Abläufe in diesem Land besser organisiert werden könnten! Demokratie erschöpft sich nicht in einem Kreuz auf dem Stimmzettel. Sie lebt von Bürgern, die sich einmischen, die widersprechen, die Verantwortung übernehmen, ja, die vielleicht auch manchmal ein bisschen unbequem sind. Ein lebendiges Petitionswesen ist kein Störgeräusch der Demokratie. Es ist ein Zeichen dafür, dass Bürger ihr Land noch nicht aufgegeben haben. Und unsere Aufgabe ist es, diese Stimmen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern ihnen mit Respekt, Sorgfalt und dem verdienten politischen Ernst zu begegnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Als nächste Stimme in der Aussprache hören wir Daniela Rump für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Potsdam, direkt am Stadtschloss, stand einst die Bittschriftenlinde. Menschen kamen zu diesem Baum, um ihre Anliegen, ihre Sorgen und ihre Bitten an den König zu richten. Manche haben ihre Schreiben persönlich übergeben, andere haben ihre Bitten einfach in die Äste gehängt. Der Baum stand dabei für ein einfaches Bedürfnis: für das Bedürfnis, gehört zu werden. Und dieses Bedürfnis hat sich bis heute nicht verändert. Denn heute steht dort wieder eine Linde. Daneben steht eine Tafel mit einem QR-Code. Wer diesen QR-Code scannt, landet nicht mehr beim König, sondern auf der Internetseite des Petitionsausschusses des brandenburgischen Landtags. Der Weg hat sich verändert, aber das Prinzip ist gleich geblieben: Menschen wollen, dass ihre Stimme zählt, dass ihre Erfahrungen ernst genommen werden, dass Politik zuhört und reagiert. Genau deshalb ist der Petitionsausschuss kein Nebenraum, sondern Kern unserer Demokratie. Petitionen zeigen uns, wo Gesetze im Alltag nicht so wirken, wie sie gedacht waren, wo Verwaltung Menschen aus dem Blick verloren hat und wo etwas nicht passt zwischen politischem Anspruch auf der einen und der gelebten Realität auf der anderen Seite. 12 399 Menschen haben sich im vergangenen Jahr an den Petitionsausschuss gewandt; das sind 34 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Menschen schreiben uns, weil etwas aus ihrer Sicht nicht funktioniert, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen oder weil sie überzeugt davon sind, dass etwas besser werden kann. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist – wir haben es eben schon zweimal gehört – Natascha Sagorski. Mit ihrer Petition hat sie eine Debatte angestoßen, die jede dritte Frau in Deutschland betrifft. Dank ihres Einsatzes wurde der gestaffelte Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gesetzlich verankert. Dieser Erfolg ist kein Einzelfall. Er zeigt: Wer sich einmischt, der kann etwas bewegen! Wir verschaffen den Anliegen hier eine Öffentlichkeit, die ihnen sonst viel zu oft fehlt. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gelebte Demokratie. Gleichzeitig verändert sich aber auch die Art, wie sich Menschen einbringen. Immer mehr Petitionen erreichen uns digital. Themen verbreiten sich in kürzester Zeit. Unterstützung organisiert sich häufig innerhalb von wenigen Stunden, und gesellschaftliche Debatten spiegeln sich unmittelbar in den Eingaben wider, die wir erhalten. Beteiligung wird schneller, sie wird sichtbarer, und sie wird direkter. Das ist auch eine große Chance! Denn es zeigt: Menschen wollen nicht nur zuschauen, sie wollen mitgestalten. Daraus folgt auch ein klarer Auftrag an uns: Wer sich beteiligt, muss verstehen, was mit seinem Anliegen im Petitionsausschuss passiert; denn Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Beteiligung möglich ist, sondern Vertrauen entsteht dadurch, dass Beteiligung auch ernstgenommen wird. Deshalb geht es für mich heute nicht nur um die Zahlen aus unserem Jahresbericht, sondern es geht auch um die Frage, wie wir die Weiterentwicklung unseres Petitionswesens gemeinsam gestalten können. Wir wollen und müssen Verfahren vereinfachen, Abläufe beschleunigen und digitale Möglichkeiten besser nutzen. Denn das Petitionsrecht ist weniger ein Korrekturwerkzeug für Einzelfälle, sondern es zeigt uns, wo Politik ganz konkret in der Realität ankommt und wo sie eben noch nicht ankommt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Petitionen stoßen Debatten an. Sie machen Probleme sichtbar, die sonst untergehen würden, und sie zeigen, wo politischer Handlungsbedarf entsteht. Unsere Demokratie lebt davon, dass sich Menschen einmischen – auf ganz unterschiedliche Weise. Manche schreiben uns Briefe, starten Onlinepetitionen. Manche vernetzen sich, gehen in die Öffentlichkeit. Und manche schicken uns sogar selbstgeschriebene Songs über ihre Verfahren. Von der Bittschriftenlinde bis zum Song ist vieles anders geworden, aber der Kern ist gleich geblieben: Menschen wollen gehört werden. Und genau daran messen wir uns im Petitionsausschuss. Heute möchte ich noch allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich danken, die sich im Petitionsausschuss engagieren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und vor allen den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Petitionsrecht nutzen. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Tina Winklmann das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, das sind die Anliegen dieses Hauses. Das ist der Kern dessen, für was der Petitionsausschuss steht und für was Politik stehen muss und Politik stehen sollte. Der Jahresbericht 2025 zeigt: Die Menschen in unserem Land nutzen diesen Weg, und sie bewegt vieles, weil das Leben vielfältig ist. Im Petitionsausschuss kommen alle Themen auf den Tisch. Natürlich wählen wir gerne öffentlichkeitswirksame Petitionen, um sie zu präsentieren. Aber ich möchte Sie zu Hause aufrufen: Jedes Thema ist wichtig, und es wird nie Sie alleine betreffen. Es wird immer mehrere Menschen geben, die es betrifft. Deswegen: Wenden Sie sich bitte an uns. Jede Petition wird geprüft, wird bearbeitet. Ihr Anliegen wird immer, immer behandelt werden, und wir tragen es weiter: in die Fraktionen, in die Ministerien, in die Bundesregierung hinein. Auch die größte, die erfolgreichste Petition fängt immer mit der Eingabe an, und dann läuft die Maschinerie der Demokratie los. Dafür stehen wir im Petitionsausschuss, und ich und meine Kolleginnen und Kollegen machen das mit Leidenschaft für Sie, weil wir die Verteidiger/-innen der Demokratie sind. Als Sportpolitikerin erlaube ich mir auch mal einen Blick auf das Thema Sport. Das Bundeskanzleramt verzeichnete 2025 alleine 244 Eingaben zum Thema Sport. Gegenüber 2024 ist das ein deutlicher Aufwuchs. Wir stehen ja kurz vor der WM; morgen geht es los. Ich finde, der Petitionsausschuss, das ist die Verteidigung der Demokratie, die steht hinten. Wir haben das Mittelfeld, das verteilt die Bälle. Wir haben den Sturm, der die Dinger macht. Und das Wichtigste: Bei uns gibt es einen Unterschied im Gegensatz zu unserer Fußballmannschaft. Wir haben ein Tor, und dieses Tor bleibt sauber. Es steht immer zu null. – Das ist unser Ausschussdienst. Darum auch von mir noch mal: Vielen lieben Dank! Ihr steht immer wie die Null. Wir haben es gehört: Petitionen sind dabei nicht ein Beschwerdesystem, sondern das ist ein Frühwarnsystem, ein Korrektursystem. Das zeigt uns, wo eben Gesetze nicht funktionieren, wo wir nachsteuern müssen, wo sich Lebensrealitäten verändern. Unsere Demokratie ist doch dann am stärksten, wenn die Menschen wissen: Ihre Stimme zählt. Und das tut sie bei uns. Ich möchte auch noch mal drauf hinweisen, und dafür werbe ich jetzt: Nutzen Sie das Original! Das Original ist das Petitionswesen des Deutschen Bundestages. Empfehlen Sie es weiter! Gehen Sie in die Vereine! Erzählen Sie es der Nachbarin, dem Nachbarn, den jungen Menschen in Ihrem Umfeld! Sagen Sie ihnen: Nutzen Sie Petitionen – epetitionen.bundestag.de! Ich hoffe, wir hören von Ihnen. Vielen lieben Dank. Wir hören für die CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Dahler.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fußballweltmeisterschaft rückt näher, die Vergleiche mit Fußball werden mehr. Ich glaube, wir sind eine ganz gute Mannschaft im Petitionsausschuss. Daher möchte ich auch dieses Beispiel verwenden. – Das Tor bleibt sauber. Es tut immer gut, wenn man noch mal nachschaut, was Artikel 17 des Grundgesetzes eigentlich sagt. Ich möchte diesen Artikel noch mal zitieren: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Ein sehr einfacher Satz, sehr übersichtlich, aber dieser Satz zeigt genau das, was hier möglich ist: Jeder, egal, ob er laut ist, ob er leise ist, ob er vernetzt ist, ob er weniger vernetzt ist, ob er einflussreich ist, ob er öffentlich sichtbar ist oder nicht, kann eine Petition einreichen. Genau darin liegt die besondere Stellung des Petitionsausschusses; denn hier wird dieses Grundrecht mit Leben erfüllt, und die Möglichkeit wird, wie bereits ausgeführt wurde, intensiv genutzt. Die vielen Eingaben geben sehr genau wieder, welche Themen die Menschen im Land bewegen. Es werden persönliche, emotionale Problemstellungen in den Petitionen aufgegriffen, aber auch Themen, die in den Familien, in den Vereinen, in den Medien diskutiert werden. Oft werden diese Themen früher an uns herangetragen, als sie in konkrete Gesetzgebungsvorhaben einfließen. Und, Herr Schiller, ich glaube nicht, dass es darum geht, Regierung oder Opposition zu treffen mit den entsprechenden Petitionen. Ich glaube, die Menschen möchten dem Parlament zeigen, was nicht funktioniert, welche Sorgen sie haben; und da ist es ganz egal, ob Regierung oder Opposition. Der Petitionsausschuss ist wie ein Brennglas. Hier werden alle Themen besprochen, querdurch, und auch wir Abgeordnete können sehr viel lernen in diesem Ausschuss. Wir sind nicht nur die Fachpolitiker. Wir sind sehr breit aufgestellt in den Themen. Wir diskutieren, und es tut uns allen gut. Und die demokratische Mitwirkung beschränkt sich eben nicht auf den Wahltag alle vier Jahre. Wer als Bürger erlebt, dass eigene Anliegen gehört, geprüft und öffentlich beraten werden, der erlebt auch ganz konkret, dass der Gesetzgeber ansprechbar ist. Lassen Sie mich deshalb auf zwei Petitionen eingehen, die wir im vergangenen Jahr – nach Erreichen des Quorums von 30 000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern – öffentlich beraten haben. Ein persönlicher Einschub noch zum Quorum: Dieses Quorum in Höhe von 30 000 halte ich für zu niedrig, nicht weil ich denke, man möge diese öffentlichen Anhörungen reduzieren. Aber ich glaube, wenn wir das Quorum nach oben setzen würden, dann würden diese öffentlichen Anhörungen einen ganz anderen Wert erhalten. Ich glaube, darüber müssen wir uns mal im Ausschuss unterhalten und sehen, inwieweit wir da zueinanderkommen können. Die erste Petition, auf die ich eingehen werde, betraf den Jugendschutz im Internet. Konkret ging es um die Frage, wie Kinder und Jugendliche besser davor geschützt werden können, im Netz zum Gegenstand von Vermarktung zu werden. Die Petentin hat darauf hingewiesen, dass Familien ihren Lebensalltag mit den eigenen Kindern filmen, diese Inhalte auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen und damit Reichweite erzielen – alles legitim, aber teilweise auch mit dem Ziel, über Werbung Geld zu verdienen. Die Grenzen zwischen dem Wunsch, sich auf Social Media zu zeigen, und einer problematischen Nutzung von Kindern für kommerzielle Zwecke sind hier denkbar schmal. Kinder können die Tragweite solcher Veröffentlichungen nicht überblicken. Besonders schwierig ist es natürlich, dass es oft die Eltern selbst sind, die diese Inhalte ins Netz stellen und zugleich die Sorgeberechtigten sind. Der Schutz von Kindern darf nicht an der Schwelle zum digitalen Raum enden. Wir als Petitionsausschuss haben diese Petition als Materialüberweisung an die Bundesregierung weitergegeben, damit dieses Thema in die weiteren Überlegungen zur Stärkung von Gesundheits- und Jugendmedienschutz einfließen kann. Eine weitere Petition, die wir beraten haben, fordert ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren. Auch diese Petition greift eine Debatte auf, die weltweit in sehr vielen Ländern geführt wird; denn natürlich sehen wir alle, dass eine übermäßige Nutzung sozialer Medien mit langen Bildschirmzeiten, problematischen Algorithmen und vielem mehr für Kinder und Jugendliche negative Folgen hat. Gleichzeitig hat die öffentliche Beratung gezeigt, dass die Antwort nicht so einfach ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint; denn Kinder und Jugendliche haben in dieser Welt, in der digitalen Welt, auch ein Recht auf Teilhabe. Es geht um den Schutz, aber es geht auch um die Frage, wie Jugendliche lernen können, sich sicher und verantwortungsvoll in digitalen Räumen zu bewegen. Hier liegt aber ein abschließender Beschluss des Petitionsausschusses noch nicht vor. Und ganz zum Schluss möchte ich noch mal auf ein Thema aufmerksam machen, das heute auch schon angesprochen wurde. Im Internet gibt es inzwischen zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter, bei denen Forderungen online aufgestellt und Unterstützer gesammelt werden können. Das mag schnell Aufmerksamkeit erzeugen. Aber es ersetzt eben nicht das Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages. Nur hier gibt es ein geordnetes Verfahren und bei Erreichen des Quorums eine öffentliche Beratung, in der der Petent selbst zu Wort kommt und die Bundesregierung Stellung nimmt. Ich will deshalb auch einmal an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus appellieren, immer wieder auf unser offizielles Verfahren hinzuweisen und für unser Verfahren zu werben. Denn es ist der verfassungsmäßige Weg, auf dem Menschen ihr Anliegen direkt an das Parlament richten können – nicht nur sichtbar, sondern wirksam. Denn dafür steht der Petitionsausschuss. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Olaf Hilmer.

AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürger! Jeden einzelnen Werktag landen fast 50 Petitionen auf dem Tisch des Deutschen Bundestages – nicht irgendwelche, sondern echte Hilferufe von Menschen, die mit den Verhältnissen in diesem Land nicht mehr klarkommen. 12 399 Petitionen im Jahr 2025 nach 9 260 im Vorjahr: ein Anstieg um 34 Prozent. Das ist kein Zufall. Das ist ein Stimmungsbild eines Landes, das langsam die Geduld verliert. Ich habe mich bewusst für die Arbeit im Ausschuss für Bürgeranliegen entschieden. Hier landen die echten Sorgen der Menschen, ihre Ideen, ihre Probleme, ihre ganz persönlichen Schicksale. Und deshalb beraten wir diese Fälle über alle Parteien hinweg mit dem klaren Ziel, sachlich Lösungen zu finden. Artikel 17 unseres Grundgesetzes ist keine Formalie. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden direkt an das Parlament zu wenden. Das ist echte Bürgerbeteiligung, nicht auf Zuruf, sondern geordnet und nachprüfbar. Und ich sage deshalb ganz klar: Lassen Sie sich nicht von den bunten, lauten Onlineplattformen vernebeln. Wer echte Wirkung will, wer eine ordentliche Prüfung und einen klaren Weg braucht, der ist hier richtig. Nur im Deutschen Bundestag gibt es das Original: mit richtiger Prüfung am Anfang, einer ausführlichen Berichterstattung und am Ende mit einer Entscheidung. Online-Empörung ersetzt keine richtige Parlamentsarbeit. Ein Beispiel macht das deutlich: 2024 haben über 400 000 Menschen über eine Onlineplattform abgestimmt, dass das EM-Viertelfinalspiel zwischen Deutschland und Spanien wiederholt werden soll. Ergebnis? Das Spiel wurde natürlich nicht wiederholt. Spanien wurde am Ende Europameister. So viel zum Unterschied zwischen laut und wirksam. Unser aktueller Bericht zeigt: 69 Prozent der Eingaben sind ganz persönliche Anliegen: Reibereien mit Behörden, undurchsichtige Verfahren, Entscheidungen, die die Menschen als ungerecht empfinden. Genau hier muss die Politik ansetzen: schneller, verständlicher und bürgernäher! Meine Damen und Herren, mein großer Dank geht an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes. Ohne ihre Arbeit wäre das nicht möglich. Dank auch an die derzeitige Vorsitzende, Frau Dr. Hülya Düber, für die Leitung des Ausschusses. Nur eines muss noch gesagt werden: Der Vorsitz steht nach den Regeln des Parlaments der AfD-Fraktion zu. Unser Sprecher Manfred Schiller hätte diese Aufgabe sachlich, fair und im Sinne des Parlaments hervorragend gemacht. Aber es wurde ihm verwehrt. Darum mein Appell: Wer das Recht auf Petitionen ernst nehmen will, der muss auch die Regeln des Parlaments ernst nehmen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Sandra Carstensen für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was bewegt die Menschen in unserem Land? Was wollen Sie verändern? Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Welche Erwartungen richten Sie an die Politik? Kaum ein Bericht beantwortet diese Fragen so deutlich wie der aktuelle Petitionsbericht. Denn hier sprechen nicht Institutionen, Verbände oder Interessenvertretungen, hier kommen die Bürgerinnen und Bürger selbst zu Wort: mit ihren Sorgen, ihren Erfahrungen und ihren Vorschlägen für Verbesserungen. Und meist verbergen sich ganz höchstpersönliche Schicksale dahinter. Der Petitionsbericht ist deshalb weit mehr als eine Sammlung von Eingaben. Er ist ein Seismograf für die Stimmung im Land und ein wichtiger Gradmesser dafür, was die Menschen von uns im Parlament erwarten. Die Vielfalt der eingereichten Petitionen zeigt dabei die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Themen. Sie reicht von ganz konkreten Problemen im Alltag bis hin zu grundsätzlichen Fragen unseres Zusammenlebens. Gerade diese Vielfalt macht den besonderen Wert des Petitionswesens aus: Es eröffnet den Menschen die Möglichkeit, Anliegen auf die politische Agenda zu setzen, die sonst womöglich ungehört bleiben würden. Es sind heute schon viele schöne Beispiele genannt worden, und es ist natürlich das Handicap, wenn man als Letzter spricht, dass man nicht alles wiederholen sollte. Ein paar schöne Beispiele, wo Petitionen etwas bewegt haben, möchte ich aber dennoch erwähnen. Zum einen die Petition zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Dahinter steht eine klare Botschaft: Häusliche Gewalt ist kein privates Problem. Sie ist ein Angriff auf die Würde, die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Sie hinterlässt oft tiefe Spuren, und das nicht nur bei den Opfern selbst, sondern auch bei den Familien und ihren Kindern. Der Petitionsausschuss hat dieses Anliegen ausdrücklich aufgegriffen. Noch immer sind die Opfer häuslicher Gewalt überwiegend Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in den vergangenen Jahren den Schutz der Betroffenen weiter gestärkt haben, zum Beispiel durch die Reform des Gewaltschutzgesetzes und den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Diese Petition zeigt zugleich, welche Bedeutung das Petitionswesen für unsere parlamentarische Arbeit hat. Bürgerinnen und Bürger benennen Missstände, stoßen Debatten an und geben wichtige Impulse für politische Entscheidungen. An dieser Stelle wollte ich als Frau eines Hobbyimkers jetzt auch etwas zu den Honigbienen sagen. Lieber Nicklas, das hast du mir so wunderbar abgenommen. Ich will mich da nicht wiederholen, aber ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, um mich von ganzem Herzen bei all den fleißigen Bienen des Ausschusssekretariats zu bedanken, die uns diese tolle Arbeit ermöglichen. An die zwölf Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusssekretariats und die hinter ihnen stehenden weiteren 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt und ihr gesamtes Team: Herzlichen Dank dafür! Dann möchte ich gleichwohl noch auf eine weitere Petition eingehen, die mir auch aufgrund besonderer familiärer Betroffenheit am Herzen liegt. Sie fordert ein Recht auf einen Wohnplatz und eine strukturierte Tagesbetreuung für Erwachsene mit Behinderungen. Viele Familien finden für ihre Kinder mit schweren Behinderungen keinen geeigneten Wohn- und Betreuungsplatz. Die Folge ist für alle eine enorme Belastung. Der Ausschuss hat zu Recht festgehalten, dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht, sondern um ein Schicksal, das viele Familien in ganz Deutschland betrifft: zu wenig Plätze, zu wenig Fachkräfte und fehlender barrierefreier Wohnraum. Zwar liegt die Verantwortung für den Ausbau dieser Strukturen in erster Linie bei den Ländern und Kommunen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite dieses Themas darf sich aber auch der Bund seiner Verantwortung nicht entziehen. Da waren wir uns im Ausschuss alle einig, und deshalb wurde diese Petition auch der Bundesregierung zur Erwägung überreicht. Diese beispielhaften Petitionen könnten schon auf dem ersten Blick kaum unterschiedlicher sein. Sie zeigen die ganze Vielfalt unseres Wirkens und auch der Themen, die die Menschen in unserer Bevölkerung beschäftigen. Sie zeigen alle, worum es im Kern des Petitionsrechtes geht: Bürgerinnen und Bürger formulieren konkrete Verbesserungsvorschläge und geben wichtige Impulse für politisches Handeln. In diesem Zusammenhang wird auch die besondere Rolle des Petitionsausschusses im Vergleich zu anderen digitalen Beteiligungsformaten deutlich. Während auf privaten Plattformen häufig die Organisation von Kampagnen, die Mobilisierung möglichst großer Unterstützerzahlen und auch die kommerzielle Verwendung der Nutzerdaten im Vordergrund stehen, ist das parlamentarische Petitionsverfahren unmittelbar und allein dem Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes verpflichtet. Jede Petition wird unabhängig von ihrer Reichweite, ihrer medialen Aufmerksamkeit oder der Zahl ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer geprüft. Entscheidend ist allein das Anliegen selbst. Diese Gleichbehandlung aller Eingaben unterscheidet das parlamentarische Petitionsverfahren grundlegend von privaten Beteiligungsplattformen und macht seinen besonderen Wert für unsere parlamentarische Demokratie aus. Der Petitionsbericht 2025 zeigt uns deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger wollen gehört werden. Unsere Aufgabe ist es, zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und daraus die richtigen politischen Konsequenzen zu ziehen. Herzlichen Dank.

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