Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)
Erste Beratung des von den Abgeordneten Gereon Bollmann, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Petitionsgesetz ist mittlerweile sage und schreibe 50 Jahre alt und enthält immerhin neun Paragrafen. Schauen wir mal in die Bundesländer: Nahezu alle Bundesländer verfügen mittlerweile über ausdrucksstarke eigene Petitionsgesetze, gar nicht zu reden von der Situation in der EU. Wenn wir über die Grenze schauen: Polen hat eigene Ombudsmänner, Österreich hat Volksanwälte; alles ist dort ausgeprägter als bei uns. Wir sehen also: Wir haben hier einen dringenden – ja, ich meine, einen sehr dringenden – Handlungsbedarf, was im Grunde auch ein Blick auf die vergangene Ampelregierung beweist. Die hatte nämlich in ihrem Koalitionsvertrag auch stehen: Wir müssen das Petitionswesen unbedingt stärken und aufwerten. – Das ist natürlich nicht gelungen. Die Ampel hat insoweit also eine Leerstelle zu verzeichnen. Wir müssen also dringend das Petitionswesen und den zuständigen Ausschuss als solchen aufwerten. Warum, liebe Damen und Herren? Wir leben in einer Demokratie, und Kennzeichen einer lebendigen Demokratie sind im Grunde die politische Partizipation und natürlich auch das Engagement jedes einzelnen Bürgers. Davon lebt die Demokratie. Üblicherweise – wir wissen das – haben wir in Abständen von vier Jahren Wahlen zum Bundestag zu bestreiten, im fünfjährigen Abstand Wahlen zu den Landesparlamenten. Das ist Ausdruck der repräsentativen Demokratie. Wir sind der Ansicht, dass man das noch weiter fördern muss in Gestalt einer direkteren Demokratie. Der Weg dorthin – das wissen wir alle –, nämlich Richtung Volksabstimmungen und Volksbeteiligung, ist sehr, sehr dornenreich und war bisher nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb wollen wir hier vorangehen und das Petitionswesen stärken. So haben wir dann neben den Wahlen eine stärkere Beteiligungsmöglichkeit. Der Bürger kann sein Anliegen unmittelbar in die Plenarsäle hineinbringen, an dem politischen Diskurs mitwirken. Das fördert die aktive Teilhabe und das Gefühl, dazuzugehören. Jedermann hat dann das Gefühl, mit seinem Anliegen vor den Parlamenten auch Gehör zu finden. Weshalb nun ein Gesetz? Wir wollen das Petitionswesen nicht symbolisch aufwerten, sondern es auch mit neuen Rechten versehen. Der Petitionsausschuss kann heute auch schon Zeugen und Sachverständige laden, hat allerdings nicht die Möglichkeit, Druck auszuüben, das auch durchzusetzen. Das wollen wir ändern. Das geht aber nur über Grundrechtseingriffe. Deswegen brauchen wir dafür ein Gesetz. Neben materiellen Fragen werden auch formelle Fragen angesprochen, etwa dass der Petitionsausschuss – das ist neu – die Befugnis bekommen soll, bei nachgeordneten Behörden wie Gerichten und Staatsanwaltschaften Informationen einzuholen, die dann auch zur Amtshilfe verpflichtet sind. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns nicht aufhalten mit einer kleinlichen Krittelei an der einen oder anderen Bestimmung, die im Grunde nur das Ziel hat, unseren Entwurf zu torpedieren, nur weil er von uns stammt! Lassen Sie uns in eine ergebnisoffene, lösungsorientierte Beratung eintreten! Wir sind dankbar für jede Anregung. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Johannes Wiegelmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht hat tiefreichende Wurzeln, beginnend in der Antike. Unser Petitionsrecht als in einer förmlichen Verfassung gewährleistetes, subjektives öffentliches Recht hat in der deutschen Verfassungsentwicklung sein Vorbild in Artikel 21 der belgischen Verfassung von 1831. Das Petitionsrecht des Artikels 17 Grundgesetz lässt sich als Bestandteil einer gemeindeutschen Verfassungstradition begreifen. Bürger können ihre Interessen, Anliegen, Sorgen, Nöte gegenüber staatlichen Stellen artikulieren. Kurz gesagt: Es ist das in Verfassung und Gesetz gegossene Herz-ausschütten-Können. Artikel 17 ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht geändert worden. Geändert wurde aber wohl das normative Umfeld. 1975 kam beispielsweise Artikel 45c Grundgesetz hinzu, der den Petitionsausschuss im Grundgesetz verankert. Und damit sind wir beim Gesetzentwurf der AfD. Dieser listet noch vollständig die verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkte des Petitionsrechts auf. Bereits danach wird der Gesetzentwurf aber fehlerhaft, und – die Anmerkung sei erlaubt – auch Ihre Rede soeben war Ausdruck dessen. So heißt es in der Problembeschreibung, dass die Rechte des Petitionsausschusses und die Rechte der Petenten nicht normiert seien und damit allenfalls aus dem Petitionsrecht hergeleitet werden könnten, konkretisiert durch Richterrecht. Das ist falsch. Ja, zuzugeben ist, dass die Regelungen des Petitionswesens auf mehreren Ebenen beruhen, die bewusst ineinandergreifen. Dies beginnt beim Geschäftsordnungsrecht mit den Regelungen unserer Geschäftsordnung und den Verfahrensgrundsätzen. Aber die Regelungen enden ebendort nicht. Seit 1975 gibt es das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, das Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes. Das hätte man auch herausfinden können, wenn man für sich in Anspruch nimmt, das Petitionsrecht neu fassen zu wollen. Das im Gesetzentwurf beschriebene Problem gibt es also nicht. Ebenso wenig gibt es eine Regelungslücke hinsichtlich der Rechte der Petenten. Dies ergibt sich bereits aus der Verfassungssystematik. Nur Bitten und Beschwerden an den Staat vorzutragen zu können, ergibt sich bereits aus der Meinungsäußerungsfreiheit. Das im Grundgesetz verbürgte Petitionsrecht beinhaltet denklogisch einen Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Verbescheidung, subjektiv einklagbar mit der allgemeinen Leistungsklage. Der Gesetzentwurf will aber nicht nur Probleme lösen, die nicht existieren, er schafft auch noch neue. So sollen Petitionen ab 100 000 Mitzeichnern im Plenum des Deutschen Bundestages einzeln behandelt werden müssen. 100 000 Mitzeichnungen: Das entspricht 1,6 Promille der Wahlberechtigten. Einer solch kleinen Gruppe Einfluss auf die Tagesordnung zu geben, erscheint nicht nur wenig demokratisch, vielmehr öffnet man damit politischem Kampagnenaktivismus auch Tür und Tor. Der Gesetzentwurf ist daher abzulehnen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Wir alle gehen morgen hoffentlich in eine ruhigere Weihnachtsphase. Ich kam heute Morgen ins Büro und fand dort einen Stapel Weihnachtskarten, sowohl eher unpersönliche Weihnachtskarten mit Aufdruck und Unterschrift – liebe Frau Rüffer, wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten usw. – als auch Weihnachtskarten mit sehr umfänglichen Nachrichten – und die finde ich jedes Jahr vor – von Petentinnen und Petenten, die Dank sagen für unsere Arbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, weil wir nicht irgendein Kummerkasten sind oder einem Gefühl nachgeben oder den Leuten nur ein Ohr schenken, sondern weil wir wirklich substanziell weiterhelfen können. Deswegen ist der Petitionsausschuss so wichtig in diesem Land. Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf der AfD vor. Mir ist nicht ganz klar, ehrlich gesagt, wozu wir den brauchen, weil das Allermeiste, was da drinsteht, tatsächlich schon geregelt ist: in der Verfassung, in dem eben genannten Gesetz von 1975, in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und auch in den Verfahrensgrundsätzen, mit denen wir wöchentlich arbeiten. Wir kommen eigentlich gut zurecht mit dem, was wir haben, und ich kann sagen: Der Petitionsausschuss hat wahnsinnig starke Instrumente. Wir können Aktenvorlage und Auskunft von der Bundesregierung verlangen, Zutritt zu Behördeneinrichtungen fordern, Zeugen und Sachverständige laden, Vor-Ort-Besuche durchführen, zuletzt im Ahrtal, Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet und vieles mehr. Was wir aber wahrnehmen, ist, dass wir zunehmend Probleme haben, diese Instrumente tatsächlich auch konsequent zu nutzen. Das hat damit zu tun, dass der Ausschussdienst für unseren Ausschuss personell einfach zu wenig unterfüttert ist. Uns fehlen die Ressourcen. Ich kann Ihnen sagen: Ich als Abgeordnete habe mittlerweile fast ein schlechtes Gewissen, wenn ich ein Berichterstattergespräch beantrage, wenn ich einen Vor-Ort-Termin beantrage, weil dieser Ausschussdienst – und das geben sie auch zu – wirklich sagt: Wir sind schon mit den Themen „Digitalisierung“, „Neuaufsetzung der Petitionsdatenbank“, „Einführung der eAkte“ – das sind alles wichtige Themen – ausgelastet. – Das darf aber nicht die eigentliche Arbeit des Petitionsausschusses unterlaufen; denn wir sind für die Petenten da. Und das kommt im Moment zu kurz. Ich hoffe, dass hier heute ein paar Leute aus dem Haushaltsausschuss sitzen und dass Artikel 17, dieses starke Grundrecht, nicht nur in Sonntagsreden eine Rolle spielt, sondern dass wir endlich auch die Ausstattung bekommen, die wir brauchen, um diesen Petitionsausschuss wirklich zum Glitzern zu bringen. Dann können wir vielen Leuten helfen und richtig was für diese Demokratie tun. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Ruppert Stüwe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Februar 2022 startete Natascha Sagorski eine öffentliche Petition. Am 30. Januar 2025 ist daraus ein Gesetz geworden. Wir haben es beschlossen nach dem Ende der Ampelregierung. „Mutterschutz nach Fehlgeburten“ war das Thema. Da hat eine Petition wirklich was verändert in diesem Land. – Ich wollte das ganz am Anfang der Rede sagen, weil hier manchmal der Eindruck erweckt wird, dieser Petitionsausschuss könne nichts verändern, es ginge nur darum, Bitten irgendwie durchzuwinken. Das ist nicht der Fall. Dieser Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags verändert die Gesetze in diesem Land. Die Petition von Natascha Sagorski hat das gezeigt. Jetzt haben Sie einen Petitionsgesetzentwurf vorgelegt, den ich noch mal aufgreifen will. Zwanzig Paragrafen, meist fünf Absätze lang, sollen ein Gesetz ersetzen mit neun Paragrafen, von denen nur ein einziger zwei Absätze hat. So sieht Bürokratieaufbau aus. Man verdoppelt die Regelungen, die es zum Thema Petitionswesen gibt. Dann sagen Sie: Na ja, das Ganze ist ja in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. – Das ist richtig. In den meisten Fällen haben Sie den Text aus den Verfahrensgrundsätzen einfach kopiert und in Ihren Gesetzentwurf übernommen. Spannend ist ja, wo Sie das nicht gemacht haben. Es wirkt ein bisschen so, als würden Sie eher ein Tribunal als einen Petitionsausschuss haben wollen. Ja, Sie wollen die öffentliche Debatte, und die öffentliche Debatte ist gut. Aber Sie haben vergessen, die Anhörung in Ihren Gesetzentwurf aufzunehmen, wo wir mit Petentinnen und Petenten, die mehr als 30 000 Unterschriften für ihre Petition gesammelt haben, in ein ganz konkretes Gespräch gehen. Ja, Sie schreiben sehr minutiös, wer wie wen zu was vorladen kann. Aber Sie sagen gar nichts zum Berichterstattergespräch, dem eigentlichen Ort, wo wir darum ringen, dass aus Ungerechtigkeit wieder Gerechtigkeit wird – auf ganz konkreter Ebene. Und warum machen Sie das? Weil der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben – und da werden die Unterschiede deutlich –, Ihrer Haltung entspricht. Sie leben vom Problem und nicht von der Lösung. Sie leben von der Aufregung und nicht von der Abwägung. Der Kompromiss ist Ihnen nichts wert. Aber genau darum geht es im Petitionsausschuss. Es geht nicht nur um die Gesetze, wie dies zum Beispiel Natascha Sagorski durchgesetzt hat. Es geht darum, Probleme zu lösen, Ungerechtigkeit zu mildern und zu beseitigen. Ihr Fokus ist allein die Debatte. Ich sage Ihnen was: Sie können in diesem Deutschen Bundestag Debatten beantragen zu Themen, von denen Sie denken, dass sie die Menschen interessieren. Es gab zum Beispiel eine Petition zum Thema Atomkraft, und wir haben in der letzten Legislaturperiode über 900 Minuten zum Thema Atomkraft diskutiert. Ich würde sagen: Schlauer sind Sie dadurch anscheinend nicht geworden; aber das ist eine sehr persönliche Meinung. Wir haben zum Pandemievertrag diskutiert, wo Sie internationale Solidarität beschränken wollten. Und ja, wir hatten sogar eine Petition, in der es darum ging, dass Insekten im Essen besser gekennzeichnet werden sollen, weil Sie davor Angst hatten. Auch das haben Sie zur Debatte im Deutschen Bundestag gemacht. Kein Thema ist für Sie so absurd, als dass Sie es nicht zur Debatte im Deutschen Bundestag machen würden. Das zeigt dies doch. Ja, wir müssen Dinge verändern; die Kollegin Rüffer hat dazu schon einiges gesagt. Wir müssen besser werden im Dialog. Wir müssen besser werden, Plattformen zu schaffen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon was verändert, um im Dialog zu bleiben. Ihr Gesetzentwurf hilft dabei wenig. Deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke das Wort der Abgeordnete Dr. Michael Arndt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste in diesem Hohen Haus und natürlich zu Hause an den Bildschirmen, vor allem auch im Saargebiet, meiner Heimat! „De Opa hat uff de Grub geschafft“: Deswegen beginne ich heute meine Rede mit einem kräftigen Glückauf. Der Petitionsausschuss hat etwas von direkter Demokratie. Dort werden Anträge von Einzelpersonen, Vereinen und Zusammenschlüssen bearbeitet, die es letztendlich bis in den Bundestag, in die Gesetzgebung und in die konkrete Umsetzung schaffen können; ein Instrument, das von wesentlich mehr von Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, genutzt werden sollte. Die Petition „Prüft ein AfD-Verbot!“ wurde zum Beispiel von über 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet. Da geht noch was. Der letzte Propagandaminister des großdeutschen Reiches verfolgte die Strategie, das Parlament im Parlament lächerlich zu machen. – Ruhe und Contenance. – Ich möchte diesen Herrn hier nicht zitieren; das überlasse ich anderen. Auch heute gibt es Tendenzen, diese Strategie wieder aufzunehmen. Es finden kaum noch echte Debatten statt, sondern dieses Pult dient als Bühne für Clips in den sogenannten sozialen Medien. Als Anlass werden schlechte Entwürfe eingebracht wie Ihrer. Ihr Antrag liefert ein Rezept für Dauerkampagnen und für Verdrängung anderer parlamentarischer Aufgaben. Petitionen sollen Anliegen klären, nicht die Tagesordnung kapern. Der Entwurf baut Fristen und Pflichten so auf, dass Verwaltung und Ministerien mit Stellungnahmen beschäftigt werden, gerade dann, wenn eine Partei massenhaft Eingaben organisiert. Kapazitäten werden gebunden, statt Lösungen zu schaffen. Ansonsten ist Ihr Gesetzentwurf, um es vorsichtig auszudrücken, handwerklich nicht von der nötigen Sorgfalt. Das sieht man, wenn zum Beispiel auf nicht mehr bestehende Gesetze verwiesen wird. Wir als Linke wollen ein starkes Petitionsrecht: transparent, barrierearm, sozial und wirksam. Öffentliche Anhörungen sollen dort stattfinden, wo sie helfen. Wir brauchen klare Regeln zum Schutz vor Missbrauch. Petitionen sollen die Beteiligung fördern und dienen nicht dazu, den Betrieb lahmzulegen. Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Darum lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ganz entschieden ab. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Martin Plum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich aus Ihrer Schulzeit sicherlich an Mitschüler erinnern, die bei anderen abgeschrieben haben. Abschreiben heißt, fremde Formulierungen und Gedanken übernehmen und sie als eigene geistige Leistung ausgeben, ohne diese je selbst erbracht zu haben. Der vorliegende Entwurf eines Petitionsgesetzes ist ein echtes Musterbeispiel fürs Abschreiben. Die AfD-Fraktion übernimmt hier reihenweise Formulierungen aus fremder Feder und verkauft sie uns heute Abend als eigenen Gesetzentwurf. Erstens. Zahlreiche Regelungen sind – die Kollegen haben darauf hingewiesen – bereits jetzt geltendes Recht. Einige Beispiele: § 1 Ihres Entwurfs entspricht § 108 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung, Ihr § 19 deren § 125. Die §§ 2 bis 4 bedienen sich aus den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses. § 5 kopiert weite Teile des Petitionsausschussgesetzes. Hier ist Ihnen beim Abschreiben aber ein Fehler unterlaufen. Den bisherigen § 5 des Petitionsausschussgesetzes haben Sie vergessen. Die Entschädigung von Petenten, Zeugen und Sachverständigen entfällt damit ersatzlos. Das zeigt eindrucksvoll, welchen Wert Sie dem Petitionsverfahren wirklich zumessen. Zweitens. Sie übernehmen zahlreiche Vorschläge anderer Fraktionen, ohne ihre Urheberschaft zu benennen, möglicherweise weil Ihnen das peinlich ist. So hatten die Ampelfraktionen bereits in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen, Petitionen mit über 100 000 Unterstützern im Plenum zu beraten. Das findet sich bei Ihnen nun in § 12 Absatz 4 wieder. Aber es kommt noch besser. Als wahrer Steinbruch für Ihr Petitionsgesetz entpuppen sich Gesetzentwürfe für ein – Achtung! – Petitionsgesetz aus den Jahren 2001 und 2008 der – hört, hört! – Fraktionen PDS und Die Linke. Daraus übernehmen Sie ganze Paragrafen und Absätze sinngemäß oder sogar wortgleich. Ein Beispiel. Die PDS schlug 2001 folgenden § 12 Absatz 2 vor: „Jede Fraktion und Abgeordnetengruppe, die eine Sachentscheidung des Ausschusses nicht mitgetragen hat, kann dazu ein Minderheitsvotum abgeben und mit einer schriftlichen Begründung versehen.“ Rund 25 Jahre später heißt es bei der AfD fast wortgleich in § 10 Absatz 1: „Jede Fraktion oder Abgeordnetengruppe, die eine Sachentscheidung des Petitionsausschusses nicht mitgetragen hat, kann zu einer Petition ein Minderheitsvotum abgeben. Sie kann es schriftlich begründen.“ Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Öffentliche Petitionen regelt Die Linke in § 12 und die AfD in § 13, die Berichtspflicht der Bundesregierung die PDS in § 21, Die Linke in § 17 und die AfD in § 11. Das Petitionsregister findet sich bei der PDS in § 23, bei der Linken in § 19 und bei der AfD in § 17; der Jahresbericht bei der PDS in § 25, bei der Linken in § 21 und bei der AfD in § 18. Das Ergebnis ist damit eindeutig: Täuschen und Tricksen sind das Metier der AfD. Wir lassen uns davon nicht blenden. Als eigene geistige Leistung geht dieser Gesetzentwurf sicherlich nicht durch; denn genau die haben Sie von der AfD-Fraktion hier nicht erbracht. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Manfred Schiller.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landsleute! Ist es nicht schön, dass das Petitionswesen wieder einmal im Plenum behandelt wird? Bedingt durch das Petitionsverfahren sind wir Mitglieder im Petitionsausschuss besonders nahe dran an den Sorgen und Nöten der Bürger. In den Debatten zu den Jahresberichten wird gerne von allen Fraktionen behauptet, dass wir uns stärker für das Petitionswesen einsetzen wollen. Unsere Fraktion, die Alternative für Deutschland, ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter und hat als einzige hier im Hause in den letzten drei Wahlperioden dafür gesorgt, dass über die Behandlung von Petitionen hier im Plenum öffentlich gesprochen wird, und das nicht nur einmal: in der 19. Wahlperiode gleich mit zwei Initiativen, in der 20. mit einer und in der laufenden bisher auch mit einer Initiative. Von den anderen Fraktionen kam da gar nichts. Herr Schiller, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Nein. – Das zeigt den Stellenwert, den unsere bürgernahe Fraktion dem Petitionswesen als wichtigem Element der Bürgerbeteiligung beimisst. Leider bleiben die meisten einzelnen Petitionen im Plenum bislang unsichtbar. Meine Damen und Herren, das muss sich ändern. Unser Gesetzentwurf sichert genau das. Bei Petitionen mit über 100 000 Mitzeichnungen ist eine Debatte dazu im Plenum verpflichtend. Die Bürger könnten dann zumindest darüber mitbestimmen, worüber in ihrer Vertretung, dem Bundestag, debattiert wird. In der letzten Legislaturperiode waren wir diesem Ziel schon nähergekommen. Doch die Ampelkoalition versäumte es, ihre eigenen Koalitionsversprechen umzusetzen. Lassen Sie uns das jetzt korrigieren. Am schnellsten ginge dies, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen würden. Für eine echte, lebendige Debatte brauchen wir neben dem Petitionsverfahren auch zusätzlich Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild, so wie es das AfD-Programm schon seit jeher vorsieht. Lassen Sie uns die Brandmauer überwinden und in den Ausschüssen eine fruchtbare und erfolgreiche Debatte zum Wohle unserer Bürger führen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Redner nach Fraktion
7 Redner insgesamt