1. Lesung

Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen

Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Adam Balten, Marc Bernhard, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

AfD

Hallo Bodo! Jetzt wird es wieder ernst. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die intellektuelle Frühjahrsdürre an diesem Rednerpult ist vorbei. Wir beschäftigen uns mit einem wichtigen Thema: der Haftung von Bundesministern. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, hat den Schaden zu ersetzen. Das ist ein Grundsatz im deutschen Recht. Leider gilt aber auch häufig: Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen. – Genauso ist das bei der Haftung von Bundesministern. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Es wird dringend Zeit, das Thema anzugehen. Für Beamte ist die Haftung klar geregelt: in § 839 BGB, § 75 Bundesbeamtengesetz und Artikel 34 Grundgesetz. Danach haften die Beamten – übrigens auch jeder Helfer bei der freiwilligen Feuerwehr –, wenn er Fehler macht. Aber bei Bundesministern ist da Fehlanzeige. Es gibt keine Grundlage dafür, diese bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln zur Rechenschaft zu ziehen – ein sich selbst schützendes System; denn die Regierenden in Deutschland sind faktisch eine Kaste der Unantastbaren. Politische Konsequenzen? Heutzutage Fehlanzeige. Finanzielle Verantwortung? Ausgeschlossen. Strafrechtliche Aufarbeitung findet im besten Deutschland aller Zeiten nicht statt. Willkommen in der Parallelwelt der Syndikatparteien, meine Damen und Herren! Dieses Unrecht zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ein paar aktuelle Fälle: Andi Scheuer, CSU, ehemals Verkehrsminister – Stichwort: Pkw-Maut –, hat Warnungen ignoriert, Verträge vorschnell unterschrieben. Die Bilanz: Hunderte Millionen Euro Schaden für den Steuerzahler, darunter 30 Millionen Euro allein für Gerichtsverfahren, Gutachter, Anwaltskanzleien. Konsequenzen? Keine, außer dass Scheuer nun seine Erfahrungen – man glaubt es kaum – in die Privatwirtschaft einbringt. Prost Mahlzeit, Herr Scheuer! Oder die Northvolt-Pleite in Schleswig-Holstein. Schaden noch nicht abschließend abschätzbar; 1 Milliarde Euro, sagt man schon so. Verantwortlich: Habeck, Grüne, und der dortige Ministerpräsident Günther, CDU. Was passiert? Nichts, außer dass Habeck nun die Wirtschaftspolitik verlassen hat und im Auswärtigen Ausschuss aktiv ist, habe ich mir sagen lassen. Und im Auswärtigen Ausschuss – ich weiß nicht, wer von uns da ist – scheinen sich inzwischen wirklich einige oder sehr viele gescheiterte Ampelmännchen und Ampelweibchen aufzuhalten. Ist das richtig? Wurde mir das richtig zugetragen? – Ja, so ist es. Noch drastischer: die Reihe von vorsätzlich verursachten Verschwendungen und persönlichen Bereicherungen während der sogenannten Coronapandemie. Verschwundene Intensivbetten, Abrechnungsbetrug in Testzentren, kriminelle Maskendeals, gänzlich überflüssige Beschaffung von Medikamenten wie Paxlovid, uferlose Bestellungen von Impfstoffen, die überwiegend nie genutzt, sondern vernichtet wurden. Insgesamt Schäden mindestens im zweistelligen Milliardenbereich. Konsequenzen? Keine. Die verantwortlichen Minister Lauterbach und Spahn sitzen hier und heute zwar nicht, aber grundsätzlich noch bei uns herum. Spahn wurde sogar befördert und ist Fraktionsvorsitzender. Wobei sogar inzwischen die grüne Gesundheitspolitikerin Piechotta – ich habe Sie auch noch nie zitiert, oder? – meint, man müsse befürchten, „dass in diesen Krisenwochen“ – bei Spahn – „der Eindruck entstand, ‚jetzt oder nie‘, um ungestraft Milliarden an Steuergeldern auf die Konten von Freunden und Bekannten umzuleiten“. Das sagt eine Grüne. Allerhand! Respekt! Wer denkt da nicht gleich an die Spahn’sche Luxusvilla, die er zu Coronazeiten erworben hat. Meine Damen und Herren, für uns ist klar: Verantwortung darf vor den obersten Entscheidungsträgern und auch vor Profiteuren nicht haltmachen. Was für den einfachen Beamten, für den einfachen Feuerwehrmann gilt, muss auch für Minister gelten. Sogar VW-Manager werden inzwischen für ihre Fehler, für Betrugshandlungen zur Verantwortung gezogen. Bundesminister haben nach wie vor Narrenfreiheit. Trotz verursachter Milliardenschäden und Spezlwirtschaft haben sie fette Pensionen und Übergangsgelder. Die strafrechtliche Verfolgung scheitert an weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die zivilrechtliche Haftung scheitert an fehlender Rechtsgrundlage. Daher nun – Ihnen schon ein bisschen nähergebracht – unser Gesetzentwurf. Der ist dringend erforderlich und überfällig. Jetzt antizipiert man ja immer so ein bisschen: Was könnten die anderen so einwenden gegen den Gesetzentwurf? Da kommt jetzt wahrscheinlich: Mensch, wenn der AfD-Gesetzentwurf Wirklichkeit wird, dann finden wir gar keine Minister mehr. Keiner würde mehr Minister werden wollen. – Aber ich kann Ihnen da zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Zum einen: Wir von der AfD füllen die Lücken gerne. Ich denke mal, wir würden die Lücken sehr gut füllen, die sich dann auftun würden. Und zum anderen: Lenken wir mal den Blick ins Bayernland! In Bayern ist genau das, was wir heute hier mit unserem Gesetzentwurf beantragen, seit vielen, vielen Jahren Recht bzw. als Gesetz verabschiedet. Mir wurde noch nicht zugetragen – ich weiß nicht, haben wir hier Bayern unter uns? –, dass es in Bayern Ministermangel gibt. Gibt es den? – Nee, ne? – Also: In Bayern gibt es keinen Ministermangel. Auch da findet man noch Minister, die was werden wollen und werden können. Ich persönlich freue mich auf die Ausschussberatung und empfehle uns allen, Sachverständige dazu einzuladen, ganz zuvörderst Herrn Scheuer, Herrn Lauterbach, Herrn Spahn und Herrn Habeck. Ich freue mich darauf. Lieber Herr Ramelow, bis demnächst!

CDU/CSU

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die persönliche Haftung bei Fehlentscheidungen von Bundesministern ist ein Thema, das zum Populismus geradezu einlädt, und das haben wir gerade mal wieder in seiner schlimmsten Form hier am Rednerpult erleben müssen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dabei ist das ein Thema, das durchaus diskussionswürdig ist, wenn man sich denn die Mühe macht, es auch von allen Seiten ausgewogen zu betrachten. Das ist eben bei diesem Gesetzentwurf der AfD mal wieder nicht der Fall. Konkreter Auslöser – das haben wir gerade gehört – dürfte der Fall Northvolt und die damit verbundene Verantwortung des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck gewesen sein. Das Projekt ist grandios gescheitert – daran gibt es gar keinen Zweifel –, und selbstverständlich muss das auch hier in diesem Hause politisch noch umfassend aufgearbeitet werden. Aber selbst bei einem so bemerkenswert erfolglosen Wirtschaftsminister, wie Robert Habeck es war, sollten wir sauber trennen zwischen politischer Verantwortung und persönlicher Haftung, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein Bundesminister vor jeder Entscheidung erst mal fünf Rechtsgutachten einholt; denn das wäre doch die logische Folge. Minister müssen auch in der Lage sein, mal mutige Entscheidungen zu treffen, wenn das für unser Land notwendig ist. Aus Angst vor persönlicher Haftung Entscheidungen nicht zu treffen, kann eben auch große Schäden verursachen. Hinterher – das haben wir gerade mal wieder gehört – ist es natürlich immer einfach, zu urteilen. Aber gerade in Krisenzeiten, in unklaren Situationen wie Wirtschaftskrisen, einer Bankenkrise, einer Pandemie, muss eine Regierung Handlungsspielraum haben, und es muss auch möglich sein, unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen. Deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Debatte bedient aber eine Mentalität, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die mir auch unabhängig von der Ministerebene große Sorgen bereitet. Auch in unseren Verwaltungen haben wir zunehmend eine Mentalität der maximalen Absicherung, weil man Angst vor Fehlentscheidungen hat. Wir müssen wieder dazu kommen, auf allen Ebenen unseres Staates eine Fehlerkultur zu etablieren, ansonsten werden wir immer länger brauchen, um Entscheidungen zu treffen. Aber wir müssen in unserem Land schneller werden, wir dürfen nicht noch langsamer werden, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Genau deshalb ist das Wegkommen von der Mentalität der maximalen Absicherung auch ein Baustein des Bürokratieabbaus. Für mich ist es ein wichtiges Thema, zu einer neuen Fehlerkultur zu kommen. Herr Kollege, denken Sie an die Redezeit. Ja, vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident. Ich komme zum Ende. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf das vollkommen falsche Signal. Wir wollen schneller werden und nicht langsamer. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich jetzt Lukas Benner das Wort erteilen.

Grüne

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe den Antrag der AfD tatsächlich gelesen, und unter „C. Alternativen“ steht ein spannender Satz: „Die in der Literatur vorgebrachte Forderung nach der Etablierung einer politischen Fehlerkultur kann als Alternative in Zeiten massiv belasteter Haushalte nicht ernst genommen werden.“ Die Bundestagsfraktion einer laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextremen Partei spricht über Fehlerkultur, eine Partei, deren Vertreter auf Demonstrationen sprechen, bei denen Puppen von Regierungsmitgliedern am Galgen hängen, eine Partei, zu deren Vokabular „Volksverräter“, „Kartell“, „Lügenpresse“, „Syndikat“ neuerdings zum Standardrepertoire gehören, eine Bundestagsfraktion, die einen Abgeordneten in ihren Reihen hat, der folgende Bilanz aus seinem Büro in Brüssel mitbringt: drei Anklagen wegen Spionage für Russland oder China, eine wegen Bestechung aus Russland und mindestens drei Ermittlungsverfahren wegen Bestechung aus Russland oder China. Sie sprechen also über Fehlerkultur. Schauen wir uns den Antrag dieser Bundestagsfraktion, die jetzt schärfere Regeln für die Haftung von Bundesministern fordert, einmal an. Sie fordern also, dass Bundesminister künftig nach dem Vorbild des Bayerischen Ministergesetzes für Pflichtverletzung im Amt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig waren, haften. Zu Ihrem Entwurf: Sie täuschen hier eine Narrenfreiheit für Ministerinnen und Minister vor, die es in dieser Form nicht gibt. Herr Brandner, ich weiß nicht, ob Sie mal vom Deliktsrecht gehört haben. Aber wer als Minister vorsätzlich gegen dieses Land arbeitet, wer deliktisch handelt, ist schon jetzt haftbar zu machen. Sie fordern die Abschaffung der Haftungsbeschränkung und eine persönliche Haftung. Aber wir müssen doch ehrlich sagen: Es gibt zu Recht hohe Hürden bei der Ministerhaftung; denn wir wollen doch von unseren Ministerinnen und Ministern, dass sie in Krisenzeiten unter hohem politischen Druck Entscheidungen treffen und sich nicht erst 24-fach mit Blick auf eine etwaige Haftung absichern müssen. Sie schreiben über das Mautdebakel der CSU. Und ja, da kann man viele Vorwürfe äußern. Das haben wir als Grüne auch immer wieder gemacht. Der Ex-Kollege Scheuer war kein guter Verkehrsminister. Aber das, was Sie hier unterstellen, er habe vorsätzlich gegen die Interessen dieses Landes gehandelt hat, weise ich entschieden zurück. Das unterstellen Sie allen, deren Namen Sie in diesem Antrag nennen. Und das ist in der Sache falsch. Das eigentliche Anliegen Ihres Entwurfes ist doch wieder, Ressentiments zu schüren, billige Effekthascherei und Politikerinnen und Politiker zu diskreditieren. Sie tun so, als könnte hier jeder machen, was er will, und als gäbe es keinerlei Verantwortung. Das ist ein Griff in die unterste Schublade des Populismus, Herr Brandner. Sie können ja nicht mal mehr eine Rede halten, ohne einen Ordnungsruf zu bekommen und ohne die Kolleginnen und Kollegen zu beleidigen. Das Thema „Haftung von Ministerinnen und Ministern“ ist in der Sache tatsächlich spannend. Darüber könnten wir uns mal in Ruhe austauschen, aber nicht mit Populismus, wie Sie das hier tun. Deswegen: Lassen Sie sich was Neues einfallen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hakan Demir seine Rede zu Protokoll gegeben.1Anlage 3 Ich darf für die Fraktion Die Linke den Kollegen Aaron Valent aufrufen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will, dass Ministerinnen und Minister persönlich für politische Fehlentscheidungen haften. Klingt erst mal nach Gerechtigkeit, ist aber in Wahrheit ein billiger Trick. Dieser Trick dient nicht der Stärkung des Rechtsstaates, sondern seiner Demontage. Wer Demokratie will, setzt auf Kontrolle, wer sie zerstören will, auf Einschüchterung. Die AfD tut so, als wolle sie die Regierung zur Rechtschaffenheit erziehen. Dabei will sie vor allem eins: das Vertrauen in den Staat untergraben. Denn wer keine Antworten hat, schreit halt nach Schuldigen. Und wer keine Lösung will, konstruiert Skandale. Natürlich gab es in der Vergangenheit schwerwiegende Fehler: die Maut, die Maskenanschaffung, Wirecard, Cum-Ex. Und meine Fraktion hat diese Fehler immer zur Sprache gebracht. Wer also politische Verantwortung ernst meint, stärkt das Parlament und nicht die Klagewelle. Verantwortung wird hier im Bundestag eingefordert und nicht in Zivilgerichten erpresst. Unser Grundgesetz ist hier auch eindeutig. Artikel 34 sagt: Nicht Einzelpersonen haften für Amtspflichtverletzungen, sondern der Staat. Und warum? Weil Demokratie heißt, kollektiv zu entscheiden, nicht individuell zu bestrafen. Wer politische Entscheidungen privatisiert, zerstört den Mut, sie erst zu fällen. Politik muss verantwortungsvoll handeln, aber sie darf nicht gelähmt werden durch Angst vor zivilrechtlichen Schadensersatzklagen. Wer handeln soll, darf nicht aus Angst vor Klagen schweigen. Dieser Gesetzentwurf ist somit kein Vorschlag, er ist ein Angriff. Er ist kein Schutz vor Missbrauch, sondern die Einladung dazu. Wer derartigen Populismus betreibt, kann auch keine Verantwortung fordern. Deswegen sagen wir als Linke ganz klar Nein zu juristischer Einschüchterung, Nein zur AfD-Strategie, stattdessen Ja zur stärkeren Kontrolle durch das Parlament, Ja zu mehr Demokratie, Ja zu mehr Verantwortung, aber nicht auf dem Rücken des Rechtsstaates. Danke. Ich darf zum letzten Wortbeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt dem Kollegen Dr. Konrad Körner von der CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, warum ich zuerst in die Anwaltschaft und dann in die Politik gegangen bin statt in die Justiz? Weil ich – so schön unabhängig der Richterberuf ist – nicht nur im Nachhinein feststellen wollte, wie man es hätte besser machen können, sondern ich wollte selbst daran mitwirken, Entscheidungen so gut wie möglich, mit notwendigen Kompromissen und unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten zu treffen. Denn auch das Nichtstun hat immer Konsequenzen. Aber jetzt kommen Sie, die Partei der chronisch schlechten Laune, um die Ecke und fordern: haften, bestrafen. Natürlich hört sich so ein Gesetzentwurf erst mal gut an: Lassen wir doch auch die haften, sie sollen für ihre Entscheidungen zahlen. – Das klingt populär, ist aber doch populistisch, denn: Wer ist eigentlich verantwortlich, die jeweilige Regierung zu kontrollieren, wenn zu befürchten steht, dass jemand seine Pflichten verletzt? Doch die Opposition. Sie können Tagesordnungspunkte aufsetzen, Gutachten beauftragen, Sie wirken im Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss mit, Sie können Minister herbeizitieren und Untersuchungsausschüsse einsetzen. Was ist das jetzt also? Vielleicht ein Gesetz zur Behebung eigener Unzulänglichkeiten? Wenn man Ihren Gesetzentwurf zusammen mit der Begründung liest, kommt es einem fast so vor. Denn die Fälle, die Sie in Ihrer Begründung nennen, werden allesamt von Ihrem Gesetzentwurf nicht umfasst. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner zu? Solange er mich nicht fragt, ob ich ihn sympathisch finde, ja. Ich werte das mal als Ja. Ja. Also ich persönlich, Herr Körner, finde Sie total sympathisch. Das ist gar keine Frage für mich. Das ist eine Feststellung. Ich habe jetzt mal nachgeschaut und lese: Sie kommen aus Bayern. Das ist korrekt. Am Ende meiner Rede – ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren – habe ich ja darauf hingewiesen, dass das, was wir jetzt hier im Deutschen Bundestag fordern, in Bayern seit vielen, vielen Jahren geltendes Recht ist. Das stimmt. Sie werfen uns hier alles Mögliche vor. Was unterscheidet denn, ich sage mal, die tägliche Wirklichkeit dieses Gesetzes in Bayern von unserem Gesetzentwurf für den Bund? Unseren Vorschlag zerlegen Sie, in Bayern aber wird das Gesetz von Ihrer Partei problemlos umgesetzt. Ich habe ja noch gar nichts konkret zu Ihrem Gesetzentwurf gesagt. Wissen Sie eigentlich, wie oft diese Regelung in Bayern schon zur Anwendung kam? Null Mal. Das kann natürlich an den überragenden Staatsregierungen in Bayern liegen; das sei gesagt. Aber es stellt sich natürlich schon die Frage, ob man ein Gesetz macht, das nicht zur Anwendung kommt. Sie kennen ja vielleicht die Rechtslage. Dass es noch andere Rechtsgrundlagen gibt, ist umstritten. Das mag alles sein. Aber der Punkt ist: Warum führe ich ein Gesetz ein, das noch nie einen Anwendungsfall hatte und für das man außer Zustimmung zum schönen Schaufensterantrag nichts bekommt? – Glauben Sie, dass die Gesetze in der jetzigen Lage keine abschreckende Wirkung hätten? – Gut, Sie haben noch nie Verantwortung in der Politik übernehmen müssen. Aber man muss natürlich schon sagen, dass jeder Politiker durchaus in der Öffentlichkeit steht und für all das haftet, was er tut. Ich würde bitten, dass wir jetzt nicht in mehrfache Zwiegespräche kommen. Danke, Herr Präsident. Und ich würde den Redner bitten, mit seiner Rede fortzusetzen. Also, lassen Sie mich noch mal feststellen: Die Fälle, die Sie aufführen, wären von Ihrem Gesetzentwurf nicht umfasst. Die grobe Fahrlässigkeit stünde nach den Gutachten und nach der Rechtswissenschaft auch gar nicht im Raum. Der Gesetzentwurf beschränkt sich also auf Symbolpolitik. Und lassen Sie mich zu Ihrem Symbol noch was sagen. Wir leben bereits in einem Land, in dem bei vielen Beamten und Mitarbeitern der öffentlichen Hand eine diffuse Angst herrscht, für Fehlentscheidungen in Haftung genommen zu werden. Zurückhaltung, Entscheidungsunfreudigkeit und Verantwortungsdiffusion sind die Folge. Sie befeuern mit solchen Anträgen diese Ängste. Dabei sind solche Ängste unbegründet; denn obwohl es diese Regelungen im Staatshaftungsrecht an anderer Stelle gibt, ist die Zahl der Fälle, in denen es tatsächlich zu einem Regress kommt, verschwindend gering und auf krasse – meistens übrigens strafrechtliche – Ausnahmefälle beschränkt, die es ja auch hier geben könnte. Fast nie sind Entscheidungen dem Einzelnen zurechenbar oder erreichen die Schwelle der groben Fahrlässigkeit. Ich will nicht, dass wir immer weniger Menschen haben, die Verantwortung übernehmen wollen – ob in Beamtenschaft, bei Bürgermeistern, Landräten oder in Regierungen. Ich will, dass wir Menschen haben, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen, auch wenn der Ausgang dieser Entscheidungen nicht immer gewiss ist. Diese Koalition tritt an, ein Land zu schaffen, in dem nicht die Angst, etwas falsch zu machen, sondern die Freude am Tun wieder im Vordergrund steht. Herzlichen Dank.

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