Antrag

Antrags der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen

Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen

8. Oktober 2025·Sitzung 30··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (10)

AfD

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Verehrte Bürger! Ich freue mich sehr, heute unseren Antrag einzubringen, der da heißt: „Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen“. Sie wissen, das ist nicht das erste Mal; wir fordern das schon seit 2023. Und damit sind wir nicht allein. Frau Machalet, damals rentenpolitische Sprecherin der SPD, schrieb ebenfalls 2023 – Zitat –: „[…] ich […] befürworte die Einzahlung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich.“ „Es würde den Abgeordneten gut zu Gesicht stehen, sich ein Stück weit mit denselben Herausforderungen der Rente konfrontiert zu sehen wie die Menschen, die sie vertreten.“ Wahre Worte! Und auch der Kollege Linnemann meinte zur selben Zeit: „Ich bin der Meinung, dass wir selbst für unser Alter vorsorgen sollten.“ Und nicht nur das: Er gründete sogar zu diesem Zweck eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe. Bloß: Umgesetzt wurde davon bis heute gar nichts. Und ich frage mich: Warum ist das so? Vielleicht, liebe Kollegen, liegt es ja daran, dass das System, wie es heute ist, für die meisten hier durchaus Vorteile hat. Den Abgeordneten – um an dieser Stelle nur beim Parlament zu bleiben – wird nämlich über ein besonderes System schon nach kürzester Zeit eine Versorgung garantiert, die selbst Spitzenverdiener nach 45 Beitragsjahren nicht erreichen. Schon vier Jahre hier im Parlament reichen, um mit einem Pensionsanspruch von über 1 100 Euro nach Hause zu gehen. Dafür muss ein Durchschnittsarbeitnehmer 28 Jahre lang arbeiten. Das, liebe Kollegen, ist weder gerecht noch den Bürgern vermittelbar. Denn im Gegensatz zur Versorgung der Abgeordneten wie auch der Mandatsträger ist das System der gesetzlichen Rente auf Kante genäht, genauer gesagt: heruntergewirtschaftet von genau denen, die unter den dramatischen Konsequenzen eben nicht leiden müssen, heruntergewirtschaftet durch jahrzehntelange Untätigkeit, Unfähigkeit und, ja, Ignoranz von Politikern, die Entscheidungen über den Lebensabend fast aller Menschen im Land treffen, aber nicht selbst von den Folgen betroffen sind. Liebe Kollegen, das hat sich nicht bewährt. Während andere Länder seit Jahrzehnten Kapitalstöcke bilden, um dem demografischen Wandel zu begegnen, wurden bei uns die Sozialleistungen aufgebläht. Heute leidet die Rentenkasse unter milliardenschweren versicherungsfremden Leistungen zulasten der Beitragszahler. Diese sollen sich mit einem mickrigen Rentenniveau von 48 Prozent zufriedengeben, und das dicke Ende kommt erst noch. Kaum ein Bürger weiß: Bis Ende 2027 werden die Rücklagen der Rentenversicherung bis aufs Minimum geleert, damit die Beiträge erst dann explodieren, wenn Sie Ihre Sessel schon geräumt haben – natürlich nicht, ohne Ihre üppigen Pensionsansprüche mitzunehmen. Die Rente hängt zu fast 30 Prozent am Tropf des Bundeshaushaltes. Umso schlimmer, wenn Zuschüsse erst gesetzlich verankert und dann aus reiner Geldnot wiederholt einkassiert werden, wie das in den letzten Jahren passiert ist! Das ist keine solide Politik, sondern untergräbt das Vertrauen der Bürger in die gesetzliche Rente. Ich erinnere an den Auftritt von Herrn Merz im Juni bei „Maischberger“. Da wurde er auf den bedrohlich ansteigenden Finanzbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung angesprochen, nicht zuletzt durch die aktuellen Rentenvorhaben seiner Regierung. „Diese Zahlen sind mir nicht bekannt“, sagte Herr Merz – als Bundeskanzler. Wir reden hier über 120 Milliarden Euro, den größten Brocken im Bundeshaushalt, fast 25 Prozent. – Okay, dass Frau Dröge vor ein paar Tagen ähnlich blank dastand, wundert jetzt nicht. Liebe Kollegen, nicht zuletzt solche Wurschtigkeit hat zu dem desolaten Zustand geführt, in dem sich das Rentensystem heute befindet. Das ist der Grund, weshalb die Boomer noch länger arbeiten sollen – nicht etwa für sich selbst, sondern damit Sie das Geld, dass diese Menschen erwirtschaften, weiter zum Fenster rauswerfen können: 11,8 Milliarden Euro als Klimahilfe international. Und Sie sprechen über die Abschaffung des Pflegegrades 1. Das heißt, Sie gehen wieder an die Rentner, die dadurch noch mehr für ihre Unterstützung im Alltag zahlen müssen. Wie perfide ist das! Sie reden über Arbeit mit 70 und vom Boomer-Soli. Das heißt, Sie wollen Rentner mit höheren Renten Geld wegnehmen, um damit die Renten von Gering- oder Gar-nicht-Verdienern zu bezahlen. Wir reden hier aber von einer beitrags- und leistungsfinanzierten Sozialversicherung mit Äquivalenzprinzip und nicht von einer GoFundMe-Kampagne. Das ist sozialistische Umverteilung als letzter Strohhalm, weil Sie als politisch Verantwortliche über viele Jahre zu einer soliden und vorausschauenden Rentenpolitik nicht in der Lage waren. Genau das wollen wir ändern, und wir fangen damit an, dass wir die Politik mehr in die Verantwortung nehmen für ihre rentenpolitischen Entscheidungen, die Millionen Menschen im Land betreffen – und in Zukunft auch sie selbst. Liebe Kollegen, wenn ich an die breite Zustimmung denke, die bei Ihnen allen angeblich dafür vorhanden ist, kann ich nur sagen: Nichts wie ran! Der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Johannes Wiegelmann das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuzugeben ist zunächst, dass die Kollegen der AfD-Fraktion Freunde des Recycelns sein müssen; denn der Antrag ist bereits in der letzten Legislaturperiode nahezu in identischer Weise eingebracht worden. Einzig die Jahreszahlen und finanziellen Kennzahlen wurden nun aktualisiert. Und bereits in der letzten Wahlperiode recycelte die AfD einen ähnlichen, in weiten Teilen fast gleichlautenden Antrag der Linken. Um es klar zu sagen: Es ist legitim, über die Frage nachzudenken. Das kann man auch mehrfach tun – und prüfen, ob es noch passt. Sich aber in drei Anträgen in Folge nicht mit den bereits längst auf dem Tisch liegenden Lösungsvorschlägen auseinanderzusetzen, zeugt nicht von einem ernsthaften Interesse an der Debatte. Vielmehr ist das, was Sie vom linken wie vom rechten Rand in der Vergangenheit betrieben haben und auch heute betreiben, durchschaubar: Sie wollen nicht reformieren, Sie wollen Misstrauen säen, die Institutionen verächtlich machen und daraus persönlich Kapital schlagen. Werte Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir also den Antrag, um erneut öffentlich unser System der Abgeordnetenentschädigung darzustellen! Zunächst zum verfassungsrechtlichen Rahmen: Ein Abgeordnetenmandat ist kein Arbeitsverhältnis. Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, frei, unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen. Weiter heißt es in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersentschädigung ein Teil dieser Unabhängigkeit. Sie ist keine Rente, sie ist keine Pension, sondern verfassungsrechtlich abgesichert. Die Frage, die der Antrag aufwirft, wurde bereits mehrfach beantwortet, und zwar zuletzt von einer Expertenkommission, die der Deutsche Bundestag 2013 eingesetzt hatte. Das Votum der Expertenkommission stellte sich damals wie folgt dar: Fünf Mitglieder votierten für die Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, fünf Mitglieder für ein Bausteinmodell und ein Mitglied für eine reine Eigenvorsorge. Das Bild hinsichtlich der infragekommenden Lösung ist also mehr als gemischt und ganz anders, als Ihr Antrag suggeriert. Einigkeit – und das ist das Entscheidende – herrschte unter den elf Mitgliedern der Kommission allerdings darüber, dass das bestehende System der Altersvorsorge alle Kriterien erfüllt, die nach Ihrem Antrag erst noch gefunden werden müssen. Erstens: Angemessenheit. Sie fordern, dass die zukünftige Altersvorsorge angemessen sein müsse. Das ist sie bereits. Ich zitiere die Kommission: Die Höhe des Versorgungsniveaus ist angemessen und verfassungskonform. – Das System liefert keine Vollversorgung, sondern lediglich einen Versorgungsbaustein. Zweitens. Sie fordern, dass die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichergestellt sein müsse. Auch das ist der Fall. Das geltende Recht knüpft an die ebenfalls verfassungsgemäße, dem sozialen Sicherungsbedarf entsprechende und die Unabhängigkeit sichernde Abgeordnetenentschädigung an – so auch einmütig die Kommission. Drittens fordern Sie, dass das System zukünftig leistungsfähig sein müsse. Auch das ist bereits der Fall. Mit den Worten der Kommission – Zitat –: „Seine Leistungsfähigkeit ist durch die Haushaltsfinanzierung auch künftig sichergestellt.“ Zitat Ende. Viertens fordern Sie, dass das System transparent sein müsse. Das ist auch der Fall. Mehr Transparenz geht nicht. Das System ist transparent, da sich die Höhe der Altersvorsorge mithilfe des Gesetzestextes berechnen lässt: Mandatsjahre mal 2,5 Prozent der Diät. Man wünschte sich für viele andere Mechanismen diese Transparenz. Und zuletzt fordern Sie, dass es praktikabel sein müsse. Es ist praktikabel. Ich zitiere ein letztes Mal die Kommission: „Es verursacht keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand.“ Kurzum: Das, was Sie fordern, gibt es schon. Und ich wage die These: Wenn wir ein System auf der grünen Wiese neu bauen müssten, das den vorgenannten Kriterien entspricht, dann würde es dem bestehenden sehr nahekommen. Das bestehende System erfüllt die Anforderungen, die das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und auch die Expertenkommission an die Ausgestaltung der Abgeordnetenversorgung stellen und – Herr Abgeordneter. – ist demzufolge nicht zu ändern. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Armin Grau das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzliche Rentenversicherung ist die stärkste Säule im Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. In diese starke Gemeinschaft sollen möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden. Das gilt für nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, für Beamtinnen und Beamte und auch für uns Abgeordnete. Diese Forderung erheben wir Grünen seit Langem. Wir wollen eine Bürger/-innenversicherung in der Rente. In einem Antrag von März 2021 schrieb die grüne Bundestagsfraktion – Zitat –: „Zudem ist es eine entscheidende Gerechtigkeitsfrage, alle Abgeordneten ebenfalls schnellstmöglich in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen.“ Die AfD-Fraktion ist in der 20. Wahlperiode auf diesen Zug aufgesprungen und wärmt jetzt ihren damaligen Antrag auf. Das kann man machen; man sollte dann aber auch die Zahlen richtig anpassen. Ihr Antrag ist da schludrig. Aber Sie von der AfD sind auch nicht die Richtigen, um hier voranzugehen. Sie versuchen andauernd, dieses Parlament lächerlich zu machen, und streuen Sand ins parlamentarische Getriebe, wo immer Sie es können. Demokratische Abgeordnete können sich von Ihnen nicht vertreten fühlen, egal ob es um Belange von uns Abgeordneten selbst oder um andere Themen geht. Dass gerade Sie sich um das Vertrauen der Wähler/-innen in ihre Abgeordneten Gedanken machen und Glaubwürdigkeit und Ansehen der Abgeordneten sicherstellen wollen, ist schon einigermaßen bizarr und bloße Taktik. Ihr Antrag lässt klar erkennen, was Sie von diesem Haus und seiner Arbeit in Wirklichkeit halten, wenn Sie schreiben, dass „die persönliche Betroffenheit der Abgeordneten von der allgemeinen Rentenentwicklung“ einen „erhöhten Anreiz für eine sorgfältige, nachhaltige und verantwortungsvolle Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung“ schafft. Dieses Haus ist immer in der Lage, sorgfältige Gesetze zu machen. Dazu braucht es keine unmittelbare Betroffenheit der Abgeordneten, wie Sie schreiben. Um es nochmals klar zu sagen: Es ist richtig, dass wir Abgeordnete uns mit Beiträgen an unserer Alterssicherung beteiligen und auch einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung. Und für die Abgeordneten, die bislang in Versorgungswerke eingezahlt haben, finden wir auch eine gute Lösung. Ihr Antrag gibt sich sachkundig, ist es aber nicht. Sie schreiben, die Rentenversicherung benötige zunehmend hohe Bundeszuschüsse. Das ist nur numerisch richtig, einfach weil alles steigt: Preise, Löhne. Es ist aber irreführend, weil es verkennt, dass der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch am Bruttoinlandsprodukt in den letzten 20 Jahren sogar gesunken ist. Genauso irreführend sind Aussagen zur Rente im AfD-Bundestagswahlprogramm 2025. Dort gibt es einen ausführlichen Vergleich mit Österreich, wo Politiker und Beamte tatsächlich in die gesetzliche Rente einzahlen. Und Sie erwähnen die jüngere Bevölkerungsstruktur in Österreich. Was Sie dann bezeichnenderweise nicht sagen, ist, dass diese jüngere Bevölkerungsstruktur vor allem durch Zuwanderung in den 90er-Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien zustande kam. Zuwanderung ist eine wichtige Lösung für die Rentenprobleme. Das verschweigt die AfD aus ideologischen Gründen völlig. Sie sprechen in Ihrem Antrag von sozialer Gerechtigkeit. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, vielen Dank. Wenn Sie von sozialer Gerechtigkeit sprechen, dann ist das nur zynisch, weil Sie hinter der Fassade scheinbar freundlicher Worte immer die Axt gegen den Sozialstaat in der Hand führen. Universalistische Gerechtigkeit als eine Basis des Sozialstaats ist Ihnen mit Ihrem völkischen Denken ja völlig unbekannt. Sie sind taktische Trittbrettfahrer auf einem Zug, den andere schon früher in Bewegung gesetzt haben. Wir Grünen fordern seit Langem, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die Bürger/-innenversicherung zu schaffen. Herr Abgeordneter. Und da bleiben wir dran. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Jan Dieren das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordnete! Liebe Zuschauer/-innen! Die AfD – das haben wir schon gehört – hat uns einen Antrag vorgelegt, den wir ungefähr vor einem Jahr hier schon mal diskutiert haben. Er enthält die Forderung, dass Bundestagsabgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Das ist – Frau Schielke-Ziesing hat das gerade schon gesagt; deshalb kann ich keine Spannung mehr aufbauen – eine Position, die wir in der SPD teilen. Ich finde es also, wenig überraschend, richtig, dass Bundestagsabgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, weil es nicht gerecht ist, dass Abgeordnete, wie übrigens auch ganz viele andere besonders gut verdienende Menschen, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber der AfD geht es gar nicht um Gerechtigkeit; das ist wenig überraschend. – Ja, merken Sie selbst. – Die AfD kramt jetzt, ein Jahr später, diesen Antrag noch mal raus, um sich wieder auf dieselbe durchschaubare Weise zu inszenieren. Und jetzt schauen wir mal, ob die AfD in diesem Jahr ihre Hausaufgaben gemacht hat. Frau Schielke-Ziesing hat gerade davon gesprochen, dass die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ein System von Privilegien sei, das Abgeordnete genießen. Es gibt noch ein anderes Privileg, das Abgeordnete genießen: Sie sind auch von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Und ich frage Sie, wie letztes Jahr: Wie viele von Ihnen haben sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen? – Einer, okay. – Es gibt ein paar mehr; das letzte Mal war es einer. – Ja, ja. Ich habe ja gesagt: Wir wollen mal gucken, ob Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben. – Das letzte Mal war es einer, jetzt sind es ein paar mehr. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD? Die können gleich noch mal reden, und dann kann – – Nein, entschuldigen Sie. Es gibt die Bitte um eine Zwischenfrage, und Sie können sagen, ob Sie sie zulassen oder nicht. Habe ich gerade gesagt: Die können ja gleich noch mal reden, und dann haben sie die Gelegenheit. Dann heißt das: Nein. Genau, das heißt: Nein. – Ich erkläre Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, warum ich die Frage stelle. Es geht um die Rentenversicherung, und Sie könnten sich ja fragen: Warum rede ich jetzt über die Krankenversicherung? Es ist so: Abgeordnete sind von beidem befreit, von der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, aber mit einem Unterschied: In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich freiwillig versichern. Das habe ich, so wie viele andere Abgeordnete in der SPD auch, getan, und damit habe ich auf dieses Privileg verzichtet. Bei der AfD kann man jetzt sehen: Es gab ein paar Abgeordnete. Beim letzten Mal waren es noch weniger, aber ein paar haben sich jetzt offenbar freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintragen lassen – aber lange noch nicht alle. Was zeigt uns das? Die FDP – – – Sorry. – Die AfD plärrt hier mit großem Getöse über Privilegien, die andere genießen würden, will aber still und heimlich selbst von diesen Privilegien profitieren. Also, was die AfD in der Sache vorlegt, ist eine Schaufensterpolitik. Die AfD hat nämlich kein echtes Rentenkonzept. Sie erzählt in ihrem Programm zwar irgendwas von Flexibilität und davon, dass Menschen länger schuften sollten, dass es mehr Privatvorsorge am Kapitalmarkt braucht usw. Das hilft aber denen am wenigsten, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Was diesen Menschen wirklich helfen würde, wäre eine Rente, in die alle einzahlen: Bundestagsabgeordnete, klar, Selbstständige, Beschäftigte, Handwerkerinnen und Handwerker, Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Unternehmerinnen und Unternehmer. Eben alle in eine Rente! Und genau da kommt man auch hin, wenn man den Gedanken zu Ende denken würde – so muss ich das bei Ihnen sagen –, dass Abgeordnete einzahlen sollten. Denn Abgeordnete erhalten überdurchschnittlich mehr Geld als die meisten Beschäftigten in diesem Land, und dann kommt noch eine Sonderregelung für die Rente obendrauf. Jetzt gibt es viele Beschäftigte in diesem Land – wir haben das gerade schon gehört –, die jahrzehntelang arbeiten und nicht auf die Rente kommen, die Abgeordnete hier bereits nach ein paar Jahren haben, und ich kann verstehen, dass die das ungerecht finden, wenn sie sehen, dass Abgeordnete hier schon nach ein paar Jahren dieselben Leistungen im Alter bekommen. – Höhere, richtig. Beschäftigte mit hohem Einkommen bekommen dieselbe Leistung erst nach Jahrzehnten. – Diese Ungerechtigkeit beschränkt sich aber nicht auf Abgeordnete. Es sind doch gerade gutverdienende Menschen in Deutschland – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte, Unternehmerinnen und Unternehmer –, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. Nehmen wir ein Beispiel: Klaus-Michael Kühne. Mit einem Vermögen von 40 Milliarden Euro ist er einer der reichsten Deutschen, und da er keine Kinder hat, hat er sich jetzt entschieden, sein ganzes Vermögen von 40 Milliarden Euro in eine Stiftung zu überführen. Das hat den Vorteil: Es muss keine Erbschaftsteuer dafür gezahlt werden. Kühne wohnt übrigens auch in der Schweiz, obwohl er sich immer sehr Hamburg verbunden fühlt. Warum wohnt er in der Schweiz? Damit er keine Steuern hier in Deutschland zahlen muss. Das ist also ein Steuervermeidungsmodell, von dem ja auch Ihre Fraktionsvorsitzende – und ich weiß nicht, wer noch bei Ihnen in der AfD – gerne profitiert. Und Kühne selbst sagt jetzt auch, warum er das macht. Er sagt: Ich gebe ja gerne was von meinem Geld ab; aber ich würde gerne selbst darüber bestimmen, was mit diesem Geld passieren soll. Ich gebe es hierhin als soziale Wohltat und dahin für irgendein Charity-Projekt. Aber ich will selbst darüber bestimmen, wohin es geht, und ich will nicht, dass andere darüber entscheiden – schon gar nicht ein demokratisch gewähltes Parlament wie der Bundestag. Was meinen Sie jetzt, wie viel Herr Kühe von den Milliarden an Dividenden, die er in den letzten Jahren bekommen hat, in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat? Genau, keinen einzigen Cent, genauso wenig wie in die gesetzliche Krankenversicherung. Man kann, glaube ich, verstehen, dass Menschen mit besonders großem Vermögen keine Lust darauf haben, dass ihr Vermögen einfach auch anderen zugutekommt, sondern dass sie gerne selbst darüber entscheiden wollen und dass auf gar keinen Fall ein vom ganzen Volk gewähltes Parlament darüber entscheiden soll, was mit diesem Vermögen passiert. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich komme zum Schluss. – Verstehen kann man das; aber gerecht ist das nicht – und demokratisch auch nicht. Gerechter wäre es, eine Rentenversicherung für alle zu haben, – Herr Abgeordneter! – in die alle einzahlen. Das wäre gerechter. Dafür wollen wir sorgen. Ihren Antrag lehnen wir ab. Für eine Kurzintervention darf ich das Wort erteilen dem AfD-Abgeordneten Maximilian Kneller.

AfD

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben; das gibt mir Zeit, etwas weiter auszuholen. – Vielen Dank, Herr Präsident. Zuerst mal zu Ihren Fake News, Frau Weidel würde in der Schweiz leben. Da bitte ich Sie, das gleich zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen. Das ist nämlich Schwachsinn. Sie ist in Deutschland gemeldet, sie wohnt in Deutschland. Wenn Sie so was hier behaupten, dann ist das eine Verbreitung von Fake News. Sie vergießen sonst an jeder Stelle Krokodilstränen darüber, dass andere Fake News verbreiten würden. Jetzt tun Sie es selbst. Vielleicht fangen Sie mal an, vor Ihrer eigenen Tür zu kehren. Ansonsten muss ich Ihnen sagen: Bei uns haben sich jetzt einige hier gemeldet; das haben Sie gesehen. Da würde mich einfach mal interessieren – und das wäre auch meine Frage gewesen –: Sind Sie denn freiwillig gesetzlich versichert? – Das ist mal das Erste. Und dann: Wie viele bei Ihnen in der Fraktion sind denn gesetzlich versichert? Es wäre doch mal ganz interessant, das zu wissen. Da können Sie gleich vielleicht mal in Ihrer Fraktion rumfragen, oder Sie können es ja auch so beantworten; Sie wissen es ja sicher aus dem Kopf, wenn Sie bei uns das hier so ad hoc abfragen. Und ansonsten kann ich Ihnen noch sagen: Das Problem bei diesen Modellen, die Sie da fahren, besteht darin, dass sie so unattraktiv sind, weil Sie sie falsch betreiben. Frau Kollegin Schielke-Ziesing hat es eben schon gesagt. Nehmen Sie mal das Beispiel der Rente und das Geld, das Sie da über 40 Jahre einzahlen, wenn Sie beispielsweise 4 200 Euro brutto verdienen. Rechnen Sie mal hoch, was Sie da an Nettorentenleistung einzahlen und später erhalten! Würden Sie das Geld, sagen wir mal beispielhaft, in den MSCI World stecken, dann könnten Sie nachher Ihren Kindern – ich weiß, das wollen Sie immer nicht; Sie finden es ganz schlimm, wenn man für seine Familie vorsorgen möchte – ein Millionenvermögen hinterlassen. – Das ist eine Intervention; ich muss gar nichts fragen. Informieren Sie sich mal über unsere Geschäftsordnung! Und die Frage habe ich eben gerade schon gestellt. So, nehmen Sie jetzt mal die Nettorentenleistung von den 4 200 Euro brutto über 40 Jahre! Wenn Sie das stattdessen in den MSCI World, einen defensiven Fonds, oder an der Börse in die Allianz-Aktie eingezahlt hätten, dann könnten Sie jetzt mal sehen, was Sie dann hätten, was Sie Ihrer Familie vererben könnten. Das wäre zigmal gerechter! Es wäre viel gerechter, wenn die Kinder davon profitieren würden, was man in seinem Leben erwirtschaftet, statt es in einen großen, anonymen Topf einzubezahlen. Wenn Sie sich ausrechnen, dass Sie dann im Monat bei etwas über 4 000 Euro liegen würden, und wenn Sie gleichzeitig davon ausgehen – bei 10 Prozent Entnahmeregel – – Herr Abgeordneter. Wenn Sie gleichzeitig davon ausgehen, dass das Ganze im aktuellen Modell nur eine Rentenleistung von 1 500 Euro brutto ergibt, – Herr Abgeordneter! – dann sagen Sie mir: Wo ist das sozial gerecht aus Ihrer Sicht? Dann der Kollege Dieren.

SPD

Mir fiel es jetzt ein bisschen schwer, genau den Punkt bei Ihnen rauszuhören. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, ging es im Kern darum, dass Sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht viel anfangen können, sondern das für einen Schmu halten. Das glaube ich Ihnen. Ich habe gerade versucht, auszuführen, wie entscheidend es wäre, dafür zu sorgen, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, und dafür zu sorgen, dass es eine Versicherung ist, in die alle einzahlen. Das wäre ein gerechteres System. Was Sie aber vorschlagen, sind Einzelpunkte, an denen man irgendwie was aufmachen kann, hier beispielsweise, dass Abgeordnete einzahlen sollten. Das ist ein Einzelpunkt, den ich ja sogar teile, den ich auch so sehe. Was Sie aber nicht haben, ist ein irgendwie zusammenhängendes Rentenkonzept. Also, wenn ich in Ihr Programm schaue, dann steht da nichts anderes außer: Es soll mehr Eigenvorsorge geben. Sie sagen also den Menschen, deren Rente jetzt schon häufig nicht reicht: Na ja, dann sehen Sie doch zu, dass Sie mehr für sich selbst sorgen. Leute, die kein Geld haben, das sie anlegen können, sollen also noch mehr für sich selbst sorgen. Das ist Ihr Punkt, und ansonsten haben Sie nur Einzelpunkte, an denen Sie versuchen dann irgendwas aufzuziehen. Sie haben ansonsten angesprochen, Alice Weidel würde Steuern in Deutschland zahlen. Das würde ich gerne sehen. Also, Herr Kneller, Sie haben gerade behauptet, es wären Fake News, dass Alice Schweidel ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. – Ja, ja, jetzt wissen Sie ja, was ich gesagt habe. Darf ich die Herrschaften bitten. Ich komme zum Punkt. – Darauf will ich ja gerne noch entgegnen. Sie haben gesagt, es seien Fake News, dass Alice Weidel ihren Wohnsitz in der Schweiz hätte und Steuern da zahlen würde. Dann würde ich gern sehen, dass sie Steuern in Deutschland zahlt. Wenn Sie das irgendwie beweisen oder vorlegen könnten? Das fände ich wirklich spannend. Jetzt würde ich gerne unterbrechen, und Sie müssen zum Schluss kommen. Zum Schluss hatten Sie eine Frage. Ja, ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Na klar, sonst hätte ich den Punkt doch gerade nicht gemacht.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Alle hier im Plenum wissen, dass die AfD diesen Antrag bei meinem Vorgänger Matthias Birkwald abgeschrieben hat. Selbst die damaligen Rechtschreibfehler wurden übernommen. Interessant ist nur, dass sie dabei wirklich alles falsch gemacht hat, was man nur falsch machen kann. Man könnte sagen: Das ist unser Rentenantrag, aber auf Wish bestellt. Ein Besuch beim Optiker könnte wirklich nicht schaden. Aber ich erkläre gerne mal, was die AfD hier macht. Die Grundlage wäre ja, erst mal darzulegen, wie eine Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete überhaupt aussehen soll. Aber noch nicht mal das schaffen die. Informationen über die Höhe der Renten oder die genaue Ausgestaltung? Fehlanzeige! Sie sprechen ständig von Politikverdrossenheit und dass sich die Politiker/-innen auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern die Taschen voll machen. Dieser Antrag zeigt aber, dass die AfD damit eigentlich gar kein Problem hat. Die einzige Maßnahme, die sie konkret nennen, ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Für alle, die nicht wissen, was das ist: Man muss nur bis zu einem Gehalt von 8 050 Euro Beiträge zahlen. Und da wundert es mich herzlich wenig, dass die ach so bürgernahen AfD-Politiker/-innen Folgendes tun: Sie setzen diese Grenze auf gegebenenfalls 9 900 Euro. Was „gegebenenfalls“ bedeutet, sagen die natürlich nicht. Die Abgeordnetendiät liegt aber seit Juni bei monatlich über 11 800 Euro und damit deutlich über der Obergrenze, die sie fordern. Das ist scheinheilig! Liebe Bürger/-innen, die tun so, als ob sie eine Gleichbehandlung von Abgeordneten und allen anderen Menschen wollen, die ins Rentensystem einzahlen. Und dann sind sie nicht mal dazu bereit, in ihren Antrag zu schreiben, dass Abgeordnete Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen zahlen sollen. Man muss keine Rentenexpertin sein, um herauszulesen, was die eigentlich wollen: nämlich dass sich Abgeordnete weiter bereichern. Gerade mal 10 von insgesamt 151 AfD-Abgeordneten unterstützen den eigenen Antrag. Glaubwürdig ist das nicht! Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Gerechte Rentenpolitik bei denen heißt: Zweiklassensystem in der Rente. Dieser Antrag ist nicht nur unseriös, sondern auch absolut unanständig. Abgesehen davon: Wenn die sich mit ihren menschenverachtenden Vorstellungen von Remigration und „Frauen an den Herd“ durchsetzen, ist unser Rentensystem sowieso nicht mehr zu finanzieren. Liebe Arbeiter/-innen, die wollen euch mit dieser Symbolpolitik für dumm verkaufen. Wir als Linke wollen, dass Bundestagsabgeordnete in der Rente mit all den Menschen gleichgestellt werden, die Tag für Tag hart arbeiten – ohne Schlupflöcher. Keine Angst: Rettung naht! Wir werden Ihnen zeigen, wie das sehr viel besser geht und bald unseren eigenen Antrag für echte Rentengerechtigkeit einbringen. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Thomas Silberhorn das Wort erteilen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Altersentschädigung für Abgeordnete darf man gerne streiten. Das, was wir erhalten, muss angemessen sein, und es muss transparent sein; das ist gar keine Frage. Der AfD-Antrag ist es nicht. Da wird kritisiert, dass Abgeordnete Pensionen beziehen – das ist Ihre Wortwahl –, ohne jemals in die Rentenkasse eingezahlt zu haben. Abgesehen davon, dass viele Abgeordnete vor oder nach ihrem Mandat durchaus Rentenversicherungsbeiträge zahlen, ist doch eines völlig klar: Auch dann, wenn man Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen würde, käme das Geld dafür aus dem Bundeshaushalt, entweder als Bestandteil der monatlichen Diäten oder als eine direkte Zahlung an die Rentenversicherung. Alle Zahlungen, die Abgeordnete für die parlamentarische Tätigkeit erhalten, stammen aus dem Bundeshaushalt. Und das ist auch völlig richtig so. Andere Zahlungen für unsere Abgeordnetentätigkeit dürfen wir gar nicht annehmen. Also alles, was wir als Entschädigung erhalten, auch jede Altersentschädigung, unabhängig davon, wie man sie organisiert, wird von den Steuerzahlern gezahlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nicht ganz ehrlich ist auch die Klage der AfD, dass die Altersentschädigung von Abgeordneten höher ist als eine Rente aus einem durchschnittlichen Verdienst. Ja, natürlich, wenn die monatliche Diät eines Abgeordneten nicht einem durchschnittlichen Verdienst entspricht, dann auch nicht die Altersentschädigung. Den Maßstab einer angemessenen Entschädigung und die Höhe der Altersentschädigung für Abgeordnete stellen Sie in Ihrem Antrag gar nicht infrage. Wir orientieren uns hier seit vielen Jahren an der Vergütung eines einfachen Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Landräte und Oberbürgermeister werden übrigens vielfach ganz ähnlich vergütet und haben in der Altersvorsorge gelegentlich sogar großzügigere Regelungen. Der Maßstab für Abgeordnete ist im Vergleich dazu angemessen. Der Vorschlag der AfD dagegen ist eindeutig teurer; denn Sie wollen die Abgeordneten ja nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, sondern Sie wollen noch eine Zusatzversorgung obendrauf packen. Das kostet zwei zusätzliche Beiträge pro Abgeordneten und Monat. Wie viel das ist, haben Sie lieber nicht beziffert. Es hilft ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo bereits seit 2005 solche Beiträge für die Altersversorgung der Abgeordneten geleistet werden. Das kostet dort derzeit rund 3 000 Euro pro Monat und Abgeordneten. Übertragen auf den Deutschen Bundestag würde das zusätzliche Ausgaben von über 22 Millionen Euro pro Jahr für die Altersversorgung der Abgeordneten bedeuten. Das kostet der AfD-Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur aus der Zeit gefallen; das ist in der gegenwärtigen Haushaltslage unverantwortlich. Und mit Solidarität mit den gesetzlich Rentenversicherten hat Ihr Vorschlag auch nichts zu tun. Herr Abgeordneter. Denn Sie wollen ja zusätzlich zum gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag eine Zusatzversorgung, also gerade keine Gleichbehandlung mit den gesetzlich Versicherten. Die Stimme hinter Ihnen mahnt, auf die Redezeit zu achten. Solidarisch ist, wenn alle Steuerzahler für die Abgeordneten aufkommen. So haben wir das geregelt, und so ist es gerecht. Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie richtig und wichtig unser Antrag ist, sehen Sie an Ihrer Reaktion. Seit 20 Minuten verteidigen Sie hier mit Zähnen und Klauen, mit Hass, Hetze und Parolen und Fake News Ihren Privilegienansatz. Das kann ja nur für unseren Antrag sprechen, oder? Sonst würden Sie nicht so hysterisch reagieren – und regieren natürlich auch. Das Thema hat nicht die AfD erfunden, sondern das kommt doch aus Ihrer eigenen Kommission. Das wurde auch ein paarmal angesprochen. Diese wurde übrigens 2011, Herr Wiegelmann, eingesetzt. 2013 wurde ein Bericht vorgelegt. In der 18. Wahlperiode ist nichts passiert, in der 19. Wahlperiode ist nichts passiert, in der 20. Wahlperiode ist nichts passiert. Jetzt sind wir in der 21. Wahlperiode. Warum wollen Sie denn über die Vorschläge, die Ihre eigene Kommission vorgelegt hat, nicht einfach mal in der gebotenen Gelassenheit sprechen? Das tun wir hier. Und ich weiß auch, warum Sie die Angst haben. Sie trauen Ihrem eigenen Rentenversicherungssystem nicht. Und das wundert mich nicht; denn das bringt ja überwiegend Rentner hervor, die sich nichts mehr leisten können: zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben. Natürlich wollen Sie sich da rausnehmen. Deswegen gaukeln Sie den Leuten draußen irgendwas vor. Vielleicht mal zu den Zahlen. Die gesetzliche monatliche Durchschnittsrente – es gibt ja verschiedene Berechnungen – liegt ungefähr bei 1 200 Euro, nachdem man 45 Jahre eingezahlt hat; 1 200 Euro! Die monatliche Durchschnittsrente bei Abgeordneten liegt bei ungefähr 3 500 Euro – nach durchschnittlich zehn Jahren Anwesenheit hier im Deutschen Bundestag. 3 500 Euro könnten Versicherte theoretisch auch an gesetzlicher Rente erzielen; dafür müssen sie aber 45 oder 50 Jahre lang auf Basis eines Bruttogehaltes von 8 000 Euro einzahlen. Und Sie erkennen nicht diese absolute Schieflage in diesem System? Ich habe in dieser ganzen Debatte auch nicht ein einziges Argument dafür gehört, außer dass man gesagt hat: Mit der gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir nichts zu tun haben; das ist uns alles zu unsicher. Also, was Sie hier präsentieren, ist wirklich erbärmlich. 0,0004 Prozent der Rentner draußen erreichen die Höchstrente von 3 500 Euro. Hier erreichen es im Durchschnitt fast alle. Und das müsste jedem draußen die Augen öffnen, meine Damen und Herren. Deshalb unser Vorschlag: Durchbrechen Sie mit uns gemeinsam die Rentenmauer zwischen den Bürgern und den Abgeordneten. Lassen Sie uns angleichen! Lassen Sie uns nicht gleicher sein – Herr Abgeordneter. – als die Bürger draußen. Folgen Sie unserem Antrag, der letztendlich darauf fußt, was Ihre Kommission herausgearbeitet hat. Vielen Dank. Als letzten Wortbeitrag darf ich für die CDU/CSU Herrn Dr. Stefan Nacke aufrufen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der aktuell drängendsten Themen ist die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Debatte wird hitzig geführt – mal mit mehr, mal mit weniger Kenntnis des Systems. In gewohnt spalterischer Manier versucht sich auch die AfD wieder einmal am Thema Rente. Sie wiederholt ihren Antrag aus der letzten Wahlperiode. Nur leider wird er durch Wiederholung nicht besser. Die AfD behauptet, die Abgeordneten seien wegen ihrer eigenen Versorgung nicht betroffen und würden deshalb im Bereich der Rente intransparente Gesetze schaffen. Sie spricht von einer Deckungslücke von 37 Milliarden Euro bei den versicherungsfremden Leistungen und versucht damit, Misstrauen zu säen; aber ihre Argumentation ist falsch. Erstens: Viele von uns waren, bevor sie Abgeordnete wurden, lange selbst Beitragszahler und werden auf ihre Rente angewiesen sein. Zweitens – das ist das Wesentliche –: Wir entscheiden hier im Parlament nicht nach persönlicher Betroffenheit, sondern aufgrund unseres Gemeinwohlauftrags. Die Abgeordneten treffen Entscheidungen, die dem Wohl aller dienen müssen. Der Versuch, uns hier anzugreifen, ist ein reiner Spaltpilz, der von der eigentlichen Reform ablenken soll. Wer die parlamentarischen Altersregelungen mit der Deckungslücke bei versicherungsfremden Leistungen verknüpft, der verschleiert bewusst die wahren Zusammenhänge. Also: Warum bringt die AfD heute erneut diesen Antrag ein? Will sie die Probleme verkleinern oder eher vergrößern, damit die Menschen emotional abhängig bleiben? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, empfehle ich einen Blick in ein Buch von Kirsch und Mackscheidt aus dem Jahr 1985. Sie beschreiben darin drei Rollen von Politikern – Amtsinhaber, Demagoge und Staatsmann – und deren Verhältnisse zu den Wählern, die stark von psychologischen Faktoren beeinflusst werden. Die Taktik des Demagogen zielt allein darauf ab, die emotionale Ebene zu bedienen und rationale Debatten zu verhindern. Diese Rolle übernimmt die AfD. Wir brauchen jetzt aber keine Demagogen, die Ängste ausnutzen und negative Emotionen hochtreiben. Wir brauchen das Gegenteil: mutige Staatsmänner und -frauen mit Sachverstand und dem politischen Willen zu Veränderungen, mit Gestaltungswillen. 2026 kommt die Rentenkommission. Das gibt uns Zeit, aber keine Gelegenheit zum Zögern. So mutig wie einst Franz Müntefering bei der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters war, so mutig werden auch Friedrich Merz und Bärbel Bas vorangehen müssen. Wir müssen jetzt mehr Sauerland wagen. Müntefering erinnerte sich jüngst in einem „SZ“-Interview – Zitat –: „Damals wie heute kann man sich ja ausrechnen, was passiert, wenn man nichts tut. Ich habe mir damals gesagt: Da darfst du nicht kneifen, du musst sagen, was Sache ist.“ Zitat Ende. Also, es geht nicht um schmerzhafte, sondern um mutige Reformen. Wir müssen offen über alle Optionen sprechen und noch in dieser Wahlperiode zu tragfähigen Entscheidungen darüber kommen, wie wir unsere Rentenversicherung zukunftssicher und generationengerecht aufstellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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