Antrags der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (19)
Frau Präsidentin! Wir Linken fordern echte Rentengerechtigkeit. Seit Jahren sagen wir es immer wieder: Auch Abgeordnete müssen endlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – mit ihrer vollen Abgeordnetendiät. Schluss mit diesem Zweiklassensystem! Schluss mit den Abgeordnetenprivilegien! Es ist einfach schamlos, dass wir uns hier im Bundestag ein komfortables Alterskissen basteln, während draußen Millionen Rentner/-innen Pfandflaschen sammeln müssen, um zu überleben. Das ist kein Sozialstaat, das ist Heuchelei. Die höchste Abgeordnetenpension liegt derzeit bei fast 7 700 Euro – für 26 Jahre Bundestag. Selbst extrem Hochverdienende, die 26 Jahre lang den Höchstsatz in die Rentenversicherung einzahlen, bekommen gerade mal 2 000 Euro. 2 000 Euro gegen 7 700 Euro: Wer hier noch von Gerechtigkeit redet, der hat doch jedes Maß verloren. Schon nach acht Jahren im Bundestag kassieren wir Abgeordnete eine Pension von über 2 300 Euro monatlich. Die durchschnittliche Rente normaler Menschen lag 2023 bei 1 110 Euro und damit unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Selbst nach 45 Jahren harter Arbeit und voller Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind 31 Prozent der Rentner/-innen armutsgefährdet. Das ist kein Versagen am Rand, das ist ein System des Unrechts. Während die Menschen draußen ums Überleben kämpfen, sichern sich Abgeordnete ihre goldene Hängematte fürs Alter. Das ist verkommen, das ist unsozial, und das muss sofort aufhören. Wenn wir selbst in das gesetzliche Rentensystem einzahlen müssten, dann würden hier im Parlament vielleicht mal einige spüren, was sie mit ihren Kürzungen und Rentenreformen eigentlich anrichten. Vielleicht würde sich dann der eine oder andere überlegen, ob das Sparen auf dem Rücken der arbeitenden Menschen wirklich so eine clevere Idee ist. Denn klar: Es ist leicht, über Einschnitte zu reden, wenn man selbst nicht betroffen ist, wenn man weiß, dass man im Alter weich fällt, während andere abstürzen. Deshalb sagen wir als Linke: Wir alle müssen einzahlen! Keine Sonderrechte für Politiker/-innen. Auch die Grünen fordern das. Und die SPD? Da zitiere ich mal den Vizekanzler: „Warum bezahle ich als Politiker nicht in das Rentensystem ein? Ich würde das gerne ändern. Das ist […] eine Frage der Gerechtigkeit.“ Sehr gut, Herr Klingbeil! Aber: Gefahr erkannt, Gefahr mal wieder nicht gebannt. Meine Glaskugel sagt mir leider: Die SPD wird wieder einmal die soziale Gerechtigkeit opfern – für den Koalitionsfrieden. Das ist leider kein Zufall, das ist ein Muster. Wir als Linke stehen nicht nur in Interviews für Gerechtigkeit, sondern in jeder parlamentarischen Debatte, bei jedem Antrag, bei jedem Abstimmungsverhalten. Wir fordern: Gute Renten für alle nach den gleichen Regeln, ohne Privilegien und ohne Ausnahmen! Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Ansgar Heveling das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als heute Morgen mein Radiowecker anging, spielte das Radio zum Glück nicht „I Got You Babe“ von Sonny and Cher, sonst hätte ich möglicherweise gedacht, es sei Murmeltiertag und ich, wie seinerzeit Bill Murray, in einer Zeitschleife gefangen. Zugegebenermaßen hat mich bedauerlicherweise auch nicht Andie MacDowell am Frühstückstisch erwartet. Aber man kann ja auch nicht alles haben. Wie eine Zeitschleife wirkt die Debatte, die wir jetzt hier im Plenum des Deutschen Bundestages führen; denn der Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/2708 ist nahezu wortgleich mit dem Antrag aus der 19. Wahlperiode auf Drucksache 19/17255. Immerhin: Das Zahlenwerk ist angepasst worden. Das macht den Antrag in der Sache allerdings auch nicht besser. Da mir der Begriff „Symbolpolitik“ allzu oft überstrapaziert wird, möchte ich ihn an dieser Stelle für das Anliegen der Fraktion Die Linke auch nicht verwenden, zumal sich bei altem Wein in neuen oder anderen Schläuchen das Symbolhafte mit der Zeit doch auch zu sehr abnutzt. Sagen wir also: Der Antrag ist wieder einmal oder immer noch mehr Schein als Sein. Die Forderung, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, klingt auf den ersten Blick nach Gleichheit und Gerechtigkeit. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass sie den besonderen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordnetenmandats verkennt und in der Konsequenz zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde. Schauen wir zunächst auf den verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten. Das Grundgesetz formuliert da sehr klar: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ So formuliert es Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes. – Dass Sie es mit dem Grundgesetz nicht so haben, ist mir schon klar; aber es steht nun mal drin. Das Grundgesetz hat damit den unabhängigen Abgeordneten als Leitbild. Wer unabhängig ist, der kann seine Entscheidungen frei und ohne Zwang treffen. Diese Unabhängigkeit ist aber nicht nur das Leitbild des Grundgesetzes, sie wird auch in einen eindeutigen Anspruch übersetzt; denn die Unabhängigkeit muss gesichert werden, und zur Sicherheit muss die Entschädigung beitragen. Und auch hier ist das Grundgesetz eindeutig; denn „Entschädigung“ als Begriff betrifft nicht nur die Zeit als aktiver Abgeordneter, sondern auch die Zeit der Versorgung nach dem Mandat. Sosehr das Grundgesetz einerseits klar formuliert und die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung fordert, so sehr stellt sich andererseits die Frage: Was sichert denn die Unabhängigkeit der Abgeordneten? Diese Frage ist zugegebenermaßen nicht einfach und jedenfalls nicht einheitlich zu beantworten. Genau mit dieser Frage haben sich schon viele Kommissionen und Sachverständige befasst. Zuletzt gab es im Jahr 2011 eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die auch das Thema der Entschädigung ausgeleuchtet hat. Und ja, auch in der Kommission hat es unterschiedliche Ansätze gegeben, wie man die Unabhängigkeit der Abgeordneten durch das System der Altersversorgung sichert. Fünf Kommissionsmitglieder haben sich für das bestehende System ausgesprochen, fünf haben für ein Bausteinmodell votiert, das auf einem bestehenden Altersversorgungssystem aufsetzt, es durch eine parlamentsgewährte Zusatzversorgung ergänzt und eventuell im Weiteren noch aus einem Eigenversorgungsanteil besteht. Und schließlich hat sich ein Kommissionsmitglied für eine reine Eigenvorsorge ausgesprochen. Auch wenn man damals verschiedene Möglichkeiten erwogen hat, wie eine die Unabhängigkeit sichernde Altersversorgung für Abgeordnete möglich sein könnte, war auch die Kommission in einer Beurteilung einig – ich zitiere –: „Um den Abgeordneten einen finanziellen Spielraum für die Eigenvorsorge zu lassen, könnte eine zumutbare Erhöhung der Grundentschädigung erforderlich sein.“ Heißt übersetzt: Um in einem anderen als dem jetzigen System zu einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung mit Blick auf die Altersversorgung zu kommen, müssten die Diäten erheblich angehoben werden. Da sind wir bei mehr Schein als Sein; das verschweigt der Antrag der Fraktion Die Linke nämlich einfach mal. Wir sehen jedenfalls in Diätenerhöhungen nicht den richtigen Weg. Die wären aber nötig, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen, wollte man ein anderes Versorgungssystem für Abgeordnete wählen. Und täglich grüßt das Murmeltier: Nicht dass wir darauf nicht schon bei allen Debatten in den vergangenen Wahlperioden hingewiesen hätten! Wir müssen auch eines noch berücksichtigen: Die Übernahme eines Mandats führt zwangsläufig dazu, dass die normale Erwerbsbiografie der Abgeordneten durchbrochen bzw. unterbrochen wird. Auch das muss die Abgeordnetenversorgung reflektieren und unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit berücksichtigen. Wer für den Deutschen Bundestag kandidiert, übernimmt Verantwortung: für das eigene Handeln, für Entscheidungen und auch für die eigene Absicherung. Diese Verantwortung ist Teil des Mandats. Sie erfordert Disziplin, Weitsicht und Eigenständigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ihre Abgeordneten mit dieser Verantwortung sorgfältig umgehen und dass die Entschädigung, die das Grundgesetz vorsieht, kein Privileg, sondern ein notwendiges Instrument ist, um die Unabhängigkeit des Parlaments zu sichern. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion der Linken zu? Ja, bitte. Bitte sehr. Vielen herzlichen Dank, Herr Heveling, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt sehr viele Ausführungen über die Unabhängigkeit der Abgeordneten getätigt, die ein sehr, sehr hohes Gut ist. Nun frage ich mich: Wird denn die Unabhängigkeit der Abgeordneten beispielsweise auch dadurch gesichert oder vielleicht auch infrage gestellt, dass Unternehmen zahlreiche Parteitage sponsern und die Präsenz von Unternehmen auf Parteitagen abgebildet ist? Oder aber ist die Unabhängigkeit von Abgeordneten vielleicht auch etwas eingeschränkt, wenn Lobbyisten Zugang zum Bundestag haben, ohne ausreichend im Transparenzregister abgebildet zu sein? Sind das nicht alles auch Maßnahmen, die die Unabhängigkeit von Abgeordneten einschränken? Es ist Herbst, und es ist die Zeit der Äpfel und der Birnen. Beide miteinander zu vergleichen ist so eine Sache. Es ist ein schönes Ablenkungsmanöver, um jetzt aus der Debatte auszubrechen und den Versuch zu unternehmen, etwas anderes anzusprechen, was zwar letztlich mit dem Mandat überhaupt gar nichts zu tun hat, wozu wir aber sicherlich, gar keine Frage, auch einen öffentlichen Diskurs brauchen. Aber mit dem, worüber wir heute debattieren, hat das nun wirklich gar nichts zu tun. Ich sage klar: Unser derzeitiges System ist transparent, gerecht und verfassungsgemäß. Es schützt die Freiheit des Mandats und damit die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie. Wer das ändern will, gefährdet die Unabhängigkeit des Parlaments und das Vertrauen in die Integrität unserer Volksvertretung. Wir lehnen das Ansinnen der Fraktion Die Linke ab. Wir lehnen den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Bürger! Dieser Antrag hier stand schon zweimal auf der Tagesordnung; Sie haben ihn zweimal abgesetzt, das letzte Mal vor vier Wochen. Das ist nicht weiter schlimm; denn es gibt ja bereits einen anderen Antrag: „Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen“. Genau, der ist von uns, und den haben wir auch schon debattiert. Ich muss sagen: Ich habe selten eine derart verlogene Debatte erlebt, voll mit Falschbehauptungen – eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber den Wählern. „Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist“, heißt es. Aber da kannte der Herr Hugo die deutschen Altparteien nicht. Eine dieser Ideen ist die Reform der Politikerpensionen, so wie sie 2013 bereits durch die Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts vorbereitet wurde. Die wurde 2011 vom Ältestenrat eingesetzt, und zwar damals schon aufgrund der anhaltenden Kritik am bestehenden System. Norbert Lammert war damals Bundestagspräsident, und der sagte, das Hauptproblem sei – Zitat – der durch die gesetzliche Konstruktion gar nicht zu vermeidende Verdacht der Selbstbedienung. Immerhin sprach er nur von einem Verdacht. Die Ergebnisse dieser Kommission haben Sie alle seit 2013 wie eine heiße Kartoffel von Regierung zu Regierung weitergereicht. Und ich sage: Viele der heutigen Kollegen möchten anscheinend, dass das alles so bleibt, wie es ist, sonst hätten Sie unseren Antrag nicht so niedergemacht. Dabei ist die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung doch etwas, was Sie angeblich alle wollen – bis auf Herrn Heveling. Für den Kollegen Grau war das sogar eine Frage der Gerechtigkeit. Der Kollege Dieren war auch ganz fest dafür, wie im Übrigen seine ganze Fraktion. Nur: Warum erzählt er dann geschlagene sechs Minuten am Thema vorbei von der gesetzlichen Krankenversicherung? Was soll das? Und auch in der Union ist der Gedanke ja nicht ganz unbekannt. Aber als wir als AfD Sie mit unserem Antrag daran erinnert hatten, war es auch wieder verkehrt, weil wir angeblich die Falschen wären, wie Herr Grau meinte. Merke: Wenn wir als AfD wollen, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, dann natürlich nicht aus so edlen Motiven wie seine Partei, sondern um zu spalten oder auch das Parlament lächerlich zu machen, um Misstrauen zu säen oder – völlig daneben – die Menschen in psychologischer Abhängigkeit zu halten. Auf so was muss man erst mal kommen! Das kam von Herrn Nacke, der uns die Hälfte seiner Redezeit mit Zitaten aus einem Buch von 1978 beschimpfte. Das nenne ich mal Verschwörungsgeschwurbel! Liebe Kollegen, das kann man so machen; ich verstehe das. Aber ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Den Bürgern da draußen ist das egal. Die Bürger da draußen haben die Nase voll von Ihren parteitaktischen Reinheitsgeboten; die wollen auch nicht mehr hören, was alles nicht geht. Die Bürger wollen, dass Sie in die Hufe kommen und zeigen, dass Sie sich selbst nicht so wichtig nehmen, dafür die Interessen der Bürger umso mehr. Es ist doch ganz einfach: Entweder Sie befürworten die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten, also von uns, in die gesetzliche Rentenversicherung – dann gehen Sie hin und erarbeiten mit Ihrer Regierungsmehrheit ein Konzept; nichts anderes fordern wir mit unserem Antrag –, oder aber Sie wollen es nicht; dann lassen Sie das und lassen die Wähler darüber entscheiden, was die davon halten – nicht mehr und nicht weniger. Aber hören Sie bitte auf, die Bürger weiter zu verkackeiern! Damit komme ich noch einmal zu dem Antrag, der uns hier heute vorliegt und der sich leider – und ich sage das wirklich mit Bedauern – mal wieder als der übliche sozialistische Käse entpuppt. Da findet sich zum Beispiel die Forderung nach einer Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze, und zwar für alle. Das wären derzeit rund 17 000 Euro. Und wie immer sollen höhere Renten gekürzt werden. Mit anderen Worten: Erst wenn alle gleich arm sind, sind Sie zufrieden. Am Ende steht dann die Einheitsrente. Insofern ist es schon frech von der Kollegin von den Linken, ausgerechnet uns vorzuwerfen, wir wollten uns bereichern, weil wir die Bemessungsgrenze – wohlgemerkt: nur für Abgeordnete – moderat anheben wollen, und eine ganz steile These von einer derart gierigen Partei, der es grundsätzlich immer ums Geld geht, nämlich um das Geld der anderen Leute. Liebe Kollegen, ein Rentensystem saniert man nicht mit Umverteilung. Wo das hinführt, sehen wir ja auch aktuell am Rentenpaket. Nur kommt das Geld da nicht von den Reichen, sondern von den Jungen, die das Ganze irgendwann bezahlen müssen, und zwar ohne jede Garantie, dass davon für sie selbst etwas übrig bleibt. So kann das nicht weitergehen. Liebe Kollegen, es ist fünf vor zwölf. Die Wirtschaftsverbände, die Arbeitnehmer, der Sachverständigenrat und nicht zuletzt die Jungen, wenigstens die aus der CDU, wissen das. Und die Bürger wissen das auch; die glauben Ihnen kein Wort mehr. Was nützt es denn, ab 2029 horrende Summen an Steuerzuschüssen für die Rente ins Gesetz zu schreiben, wenn diese Milliarden nicht da sind? Und ich sage: Die bräuchte man auch nicht. Denn die Lösung liegt doch auf der Hand; sie heißt: Rentenreform. Das aber würde bedeuten, die Verantwortung nicht schon wieder auf eine Kommission und den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, wie Sie das jetzt seit Jahrzehnten praktizieren, sondern endlich anzufangen mit den Maßnahmen, die nötig sind. Dann könnten Sie nämlich auch auf so dubiose Tricks wie die Aussetzung des Nachholfaktors verzichten. Es gibt so viele Möglichkeiten: ein zügiger Einstieg in die kapitalgedeckte Ergänzung – wir haben dafür schon in der letzten Legislaturperiode mit unserem Antrag zum Junior-Spardepot eine erheblich bessere Alternative zur Frühstartrente vorgelegt –, die Entlastung der Rentenversicherung vom Ballast versicherungsfremder Leistungen, die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung. Und wir brauchen Maßnahmen, um Altersarmut zu verhindern. Es ist doch ein Irrsinn, dass zum Beispiel die neue Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet werden soll. Als AfD fordern wir seit Jahren einen Freibetrag von 25 Prozent auf die Grundsicherung im Alter. Und damit komme ich zu einer weiteren Falschbehauptung, die hier gerne gegen uns hineingerufen wird, dass nämlich die AfD keine eigenen Vorschläge hätte, wie es besser geht. Auch das stimmt nicht. Wir haben sogar eine bessere Alternative zur sogenannten Aktivrente, einen Antrag, in dem die Selbstständigen eben nicht wieder außen vor bleiben und die Arbeitnehmer eben nicht wie immer benachteiligt werden. Auch dieser Antrag liegt vor. Weitere Anträge, auch zur privaten und betrieblichen Vorsorge, werden folgen. Liebe Kollegen, Sie sehen: Es gibt viele gute Möglichkeiten im Rentenbereich, nur – und so schließt sich der Kreis –, der vorliegende Antrag gehört nicht dazu. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Mahmut Özdemir das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war vor einigen Wochen an einem Marktstand und habe mit einer Bürgerin über die Rentenpolitik diskutiert. Sie sagte da: Ihr zahlt doch keine Steuern. Dann habe ich gesagt: Bitte, was? Ich habe ihr erklärt, dass wir auch zur Einkommensteuer veranlagt werden. Und dann sagte sie: Aber ihr habt ja eure eigene Krankenversicherung. Dann habe ich gesagt: Nein, es gibt die gesetzliche, in die man freiwillig einzahlen kann, oder man kann sich, je nachdem, was man vorher im Leben gemacht hat, je nach Berufsstand, privat versichern. Und dann fing sie an: Aber ihr habt eure eigenen Rentenregeln. Und dann habe ich gesagt: Ja, das stimmt. – Ich habe mit dieser Dame lange diskutiert. Ansgar Heveling hat gerade viel über die verfassungsmäßigen Prinzipien erzählt. Unsere Verfassung ist dem Wandel zugänglich und nimmt den gesellschaftlichen Wandel auch auf – erste Feststellung. Und die zweite Feststellung ist, dass Gleichmacherei, liebe Fraktion Die Linke, nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, klingt erst mal sehr gut. Es ist ein guter Ansatz, ein Vorstoß, dem wir wohlwollend und auch aufgeschlossen gegenüberstehen, zumal es zahlreiche entsprechende Initiativen auch aus der SPD-Fraktion gegeben hat. Ich kenne das noch von meiner eigenen Landesgruppe innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, mit der wir vor einigen Wahlperioden genau solch einen Antrag, eine solche Initiative innerhalb unserer Fraktion formuliert haben. Solidarische Sicherungssysteme, die alle Menschen im Land unabhängig von ihrem Beruf, ihrem Einkommen, ihrem Vermögen, ihrer Herkunft heranziehen, sind gute Systeme, weil sie den Wohlstand, der in diesem Land erdient und verdient wird, gerecht auf alle Menschen gleich verteilen. – Aber: „Selbst der Gerechte wird ungerecht, wenn er selbstgerecht wird“, besagt ein geflügeltes Wort. Deshalb muss man auch sehen – ich weiß gerade nicht, welcher Redner, welche Rednerin das in einer früheren Debatte gesagt hat –, dass sich die Renten- bzw. Pensionsansprüche von Bundestagsabgeordneten im Lauf der Zeit verändert haben und dass wir hier mit Augenmaß herangegangen sind. Diese Entwicklung hat es gegeben, und es zeigt sich, dass wir als Bundestagsabgeordnete gemeinsam dafür verantwortlich sind, wie wir diese Debatten in den Deutschen Bundestag hineintragen. Gesundheitswesen, Pflege, Rente: Es gibt berufsständische, es gibt betriebliche Zusatzversorgungen. Das ist alles recht und billig. Aber geht es zum Beispiel um den Sockel oder das Fundament in diesem Land, so müssen wir für solidarische Sicherungssysteme – und das wird keiner ökonomisch, keiner gesellschaftlich und keiner politisch hier im Saal, aber auch draußen im Land bestreiten können – sorgen. Sie sind wichtig für unser Land, weil sie für alle Menschen einen Sockel, ein Fundament bilden, sodass wir an diesem Wohlstand gleich gerecht partizipieren. Eine Erwerbstätigenversicherung, wie wir sie als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Auge haben, ist begrüßenswert und unbestritten und Ausdruck der gesellschaftlichen Solidarität. Es ist auch schwer vermittelbar und teilweise unglaubwürdig, wenn Abgeordnete Recht für sich selber schaffen. Diese Diskussion haben wir schon in zahlreichen Debatten geführt. Es geht beispielsweise alle Jahre wiederkehrend um die Diätenerhöhungen, es geht um die Rentenversicherung, es geht um die Krankenversicherung. Wer zum Beispiel ist hier gesetzlich krankenversichert? Das können Sie alles offen lesen; das kann man transparent machen. Aber auch die höchste Form der Transparenz schafft noch keine gesellschaftliche Akzeptanz. Ich finde, dass wir in solchen Debatten, wenn es um Diäten, Rente, Krankenkasse geht, auch den Mut haben müssen, Regeln zu verteidigen, wenn sie gerechtfertigt, verfassungsrechtlich determiniert und geboten sind. Aber es gibt eben auch Regeln, die dann, wenn wir in eigener Sache entscheiden, auch vom Volk hinterfragt werden dürfen. So ist es tatsächlich auch mit der Rente. Ich finde, wenn wir beispielsweise bei der wahlrechtsimmanenten Selbstvergrößerung des Deutschen Bundestages an unsere „berufsständischen“ – in Anführungszeichen – Rechte selbst Hand anlegen – mal mehr, mal weniger elegant –, dann zeigt sich, dass wir einen Konsens in diesem Haus brauchen. Eine schlichte Mehrheit für die eine oder die andere Regelung genügt nicht. Wir brauchen einen Konsens hier in diesem Haus für eine dauerhafte Regelung, die den gesellschaftlichen Wandel in unserem Land abbildet, nämlich die gesellschaftliche Diskussion darüber, was eigentlich recht und billig ist, was ein Abgeordneter an Diäten bekommt, was recht und billig ist, was er auch im Ruhestand bekommt. Das sind Dinge, die wir gemeinsam miteinander diskutieren müssen. Da sind viele Details zu regeln, beispielsweise ob wir eine Heranziehung wie bei Selbstständigen vorantreiben wollen. Das geht bis hin zu einem Grundsatzbeschluss, in dem Details im einfachgesetzlichen System geregelt werden, von Beitragsbemessungsgrenzen bis hin zu der Frage, wie viele Jahre man in den Bundestag gewählt worden sein muss, wie viele Wahlperioden man nachweisen muss, um einen entsprechenden Anspruch zu haben. Unterm Strich bleibt – das habe ich klargemacht –: Wir als SPD stehen für solidarische, gesellschaftlich anerkannte Sicherungssysteme, die keinen und keine in diesem Land, kein Einkommen, keine Berufsgruppe, ausspart, weil wir alle den gleichen Wohlstand in diesem Land genießen sollen. Ich finde, wir müssen einen Grundsatz miteinander finden, nämlich, zu sagen, dass Volksvertreterinnen und Volksvertreter sich den gleichen Regeln unterwerfen wie alle Menschen in diesem Land, die eine Alterssicherung, die Vorsorgeansprüche anstreben. Es ist ein guter Grundsatz, dass wir hier nicht alle gleichmachen, aber alle gleich gerecht behandeln wollen – mit Ausnahmeregelungen, gerechtfertigt für ihren jeweiligen geleisteten Dienst in unserem Land. In diesem Sinne ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Helge Limburg das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Markenkern insbesondere des schwarzen Teils der neuen Bundesregierung ist es ja, die Bürgerinnen und Bürger auf sozialen Kahlschlag, auf soziale Einschnitte vorzubereiten. Wir hören von der Bundeswirtschaftsministerin: Die Leute sollen länger arbeiten, die Rente wird trotzdem nicht reichen. – All solche diffusen Warnungen schüren Unsicherheit und Angst, insbesondere bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in diesem Land. All diese Appelle wären natürlich sehr viel glaubwürdiger, wenn sie in der Tat nicht nur auf die kleinen und mittleren Einkommen, auf die hart arbeitende Mitte in diesem Land abzielen würden, sondern wenn Sie auch die großen Vermögen, die großen Kapitaleinkünfte und Ähnliches endlich in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme einbeziehen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dem aber verweigern Sie sich. Das ist in letzter Konsequenz nichts anderes als Klassenkampf von oben, meine Damen und Herren. Die Diskussion um die Verbreiterung der Einnahmebasis, des Grundstocks der gesetzlichen Rentenversicherung, ist natürlich richtig. Jeder von uns weiß, dass es so, wie es jetzt ist in der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht bleiben kann, wenn wir unser solidarisches Rentensystem erhalten wollen; mein Kollege Armin Grau wird gleich noch näher darauf eingehen. Natürlich ist es richtig, dabei sämtliche Berufsgruppen in den Blick zu nehmen. Dazu gehören auch, aber längst nicht nur die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Meine Damen und Herren, natürlich muss jedes Alterssicherungskonzept für Abgeordnete die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern – insofern stimme ich Ihnen zu, Herr Heveling –, und natürlich muss es für eine auskömmliche Altersversorgung sorgen. Aber es darf eben auch zu keiner Überversorgung kommen. Zur Wahrheit gehört auch, dass das gegenwärtige Altersvorsorgesystem, insbesondere was die Höhe der Sätze angeht, für uns Bundestagsabgeordnete im Vergleich zur ganz großen Mehrheit der Bevölkerung zu einer Überversorgung im Alter führt, und das sollte so nicht bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist: Jede Reform muss die unterschiedlichen Erwerbs- und Lebensbiografien der Abgeordneten miteinbeziehen. Unsere Altersvorsorge, die wir außerhalb des Parlaments erworben haben, ist so vielfältig, wie die Altersvorsorgemodelle in diesem Land sind. Darum ist es natürlich richtig, dass man all das in einer Reform berücksichtigen muss. Das würde man in der Tat am leichtesten erreichen, wenn man die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung deutlich ausweiten würde auf weitere Berufsgruppen. Wir müssen aber nicht immer auf die ganz große Reform warten, bevor wir überhaupt einen Schritt gehen. Eine relativ einfache und kurzfristig machbare Reform wäre, wenn wir uns hier in diesem Hohen Haus darauf einigen könnten, die Höhe der Prozentpunkte, die wir als Altersvorsorgeanspruch kriegen, herabzusetzen, zum Beispiel von 2,5 auf 2 Prozentpunkte im Jahr. Das würde zu einer deutlichen Einsparung führen und uns deutlich näher an durchschnittliche Altersvorsorge- und Rentenniveaus heranbringen. Dies würde dann auch für eine größere Akzeptanz bei anderen Sozialreformen in diesem Land sorgen. Ich hoffe, dass wir uns in dieser Wahlperiode auf ein solches einfaches, unkompliziertes, aber eben gerechtes Modell einigen können. Eine Überversorgung für Abgeordnete darf es nicht geben. Vielen Dank. Danke schön. – Wir bedanken uns auch, dass die Redezeiten eingehalten und zum Teil gar nicht ausgeschöpft werden. Das kommt vielen zugute. Nun hat der Abgeordnete Herr Thomas Silberhorn für die Fraktion der CDU/CSU das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag zur Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten schreiben die Linken, worum es ihnen eigentlich geht: Sie wollen eine einheitliche gesetzliche Rentenversicherung, in der alle Erwerbstätigen versicherungspflichtig sind. Die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, soll nach Ihren eigenen Worten nur ein erster symbolischer Schritt sein. Beamte, Selbstständige und alle anderen Berufsgruppen sollen folgen. Die sozialistische Einheitspartei verspricht: Alle werden gleichbehandelt, und dann wird es gerecht zugehen. Das bedeutet zunächst: keine kapitalgedeckte private Absicherung, keine berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler oder Landwirte, keine Pensionen im öffentlichen Dienst. Wer diese unterschiedlichen Alterssicherungssysteme mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleicht, der wird schnell feststellen, dass die Herausforderung für das gesetzliche Umlagesystem darin liegt, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfänger finanzieren müssen. Deshalb werden wir in dieser Regierungskoalition die gesetzliche Rente so reformieren, dass sie sowohl den Lebensstandard der Rentner sichert als auch für die Erwerbstätigen und die Betriebe tragfähig bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine symbolische Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung kann dieses Problem nicht lösen. Beitragszahlungen von 630 Abgeordneten sind schlicht zu gering, um sich auf die Leistungsfähigkeit eines Rentenversicherungssystems mit über 40 Millionen aktiv Versicherten überhaupt auswirken zu können. Anders wäre es freilich, wenn alle Erwerbstätigen versicherungspflichtig wären, und da wollen Sie ja hin. Dann würde aber nicht nur das Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich steigen, sondern ebenso die Rentenanwartschaften. Die im Durchschnitt höhere Vergütung von Abgeordneten oder Beamten gegenüber gesetzlich Versicherten würde zwangsläufig zu einem überdurchschnittlichen Aufwuchs der Anwartschaften führen. Damit kann man aber die gesetzliche Rentenversicherung nicht stabilisieren, schon gar nicht in Zeiten einer alternden Gesellschaft, meine Damen und Herren. Natürlich kann man sich an dieser Stelle darüber streiten, was für Abgeordnete oder Beamte angemessen ist. Aber ganz unabhängig davon kann das Modell der Linken nicht überzeugen. Ein Systemwechsel führt nämlich immer zu einer doppelten finanziellen Belastung: Einerseits müssen entstandene Versorgungsansprüche erfüllt werden, und zwar auf Jahrzehnte hinaus, und andererseits kann eine Neuregelung mit Wirkung für die Zukunft immer nur zusätzlich finanziert werden. Das wäre für Abgeordnete eine millionenschwere, aber für Beamte eine milliardenschwere Zusatzbelastung für den Bundeshaushalt. Das gibt nicht nur die gegenwärtige Haushaltslage nicht her. Es ist auch der denkbar dümmste Zeitpunkt für einen Systemwechsel, weil der Renteneintritt der geburtenstärksten Jahrgänge ja unmittelbar vor uns liegt. In der Sache würden Abgeordnete und Beamte mit Rentenbeiträgen zwar die Renten mitbezahlen, aber gleichzeitig würden die gesetzlich Versicherten – und nur die gesetzlich Versicherten – die Altersversorgung der Abgeordneten und Beamten bezahlen. Wer dagegen von Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen leben kann, der muss auch nach dem Vorschlag der Linken gar nichts bezahlen, weil diese Einnahmen – übrigens zu Recht – nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Meine Damen und Herren, das Ergebnis linker Gleichmacherei ist immer dasselbe: Die formale Gleichbehandlung führt zu grober Ungerechtigkeit. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke zu? Danke, nein. Ich würde gerne abschließen. – Denn gerecht ist, wenn alle Steuerzahler für die Altersversorgung von Abgeordneten und öffentlich Bediensteten aufkommen und nicht nur die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung. Was die Inhaber öffentlicher Ämter erhalten, muss aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden. So ist es richtig, und so ist es gerecht. Die Möglichkeit zu einer Kurzintervention hat die Abgeordnete aus der Linksfraktion, Frau Vollath.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Sie haben ja jetzt viel darüber gesprochen, was das alles für Folgen hätte, wenn man andere Personengruppen in die Rentenversicherung miteinbezieht. Deswegen ist mein Anliegen, zu erfragen, ob Sie denn eigentlich anerkennen, dass es andere Länder gibt, wie zum Beispiel Österreich, die das machen und bei denen auch der Einbezug der Abgeordneten ein erster Schritt war. Wir haben berechnet – in Österreich hat das so funktioniert –, dass das Geld, das man durch den Einbezug der Abgeordneten zusätzlich hat, ausreichend ist, um zumindest die Kosten, die die Umstellung des Systems auf eine Erwerbstätigenversicherung verursachen würde, zu decken. Außerdem haben Sie auch viel über die steigenden Ansprüche gesprochen, wenn man Höherverdienende oder eben andere Personengruppen miteinbezieht. Es werden ja dann auch Geldmittel frei, beispielsweise die 90 Milliarden Euro, die wir gerade in Beamtenpensionen stecken, und außerdem gibt es auch immer noch verfassungsrechtlichen Spielraum bei der Abflachung besonders hoher Rentenansprüche. Auch da meine Frage: Erkennen Sie an, dass das so ist? Herr Silberhorn, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.
Frau Kollegin, in Österreich hat man das Altersversorgungssystem nach meiner Kenntnis 1997 reformiert, also vor einer Generation. Das waren ganz andere Zeiten. Heute haben wir die Situation, dass wir eine alternde Gesellschaft sind. Der Zeitpunkt für den Systemwechsel ist nach meiner Einschätzung überschritten. Wir hatten vor Jahren eine Kommission, die dazu verschiedene Vorschläge vorgelegt hat. Sie wissen, dass die Altersversorgung für Abgeordnete beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder auch in anderen Bundesländern anders geregelt ist als für Bundestagsabgeordnete. Ich halte die Ergebnisse nicht für überzeugend. Dann fahren wir fort in der Debatte. Das Wort hat zu seiner ersten Rede für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Lukas Rehm.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger! Die Alternative für Deutschland ist vor allem eine soziale Partei. Vertreter aus Politik und Medien wollen das nicht wahrhaben, aber der Wähler weiß es besser. Es sind nicht die Reichen, die uns wählen; es sind auch nicht die Privilegierten, die uns wählen. Es sind die Normalbürger und vor allem die Leistungsträger in Deutschland. Es sind diejenigen, für die Sie sich schon lange nicht mehr interessieren, die aber jeden Tag mit den Folgen Ihrer katastrophalen Politik leben müssen. Diese Wähler setzen Vertrauen und Hoffnung in die AfD; und das ist ein Anspruch, dem wir gerecht werden wollen. Wir setzen uns dafür ein, dass Politiker wieder das werden, was sie eigentlich sein müssten, nämlich Volksvertreter. Heutzutage verkommt die Rente zum Armutsrisiko. Die Durchschnittsrente liegt heute bei circa 1 200 Euro im Monat. Da hilft auch keine Haltelinie, liebe SPD. Soll so die Anerkennung einer Lebensleistung aussehen? Auf der anderen Seite bekommt ein Bundestagsabgeordneter dagegen bereits nach vier Jahren in diesem Parlament 1 100 Euro monatliche Rente sicher; nach durchschnittlich zehn Jahren in diesem Hohen Haus sind es monatlich circa 3 500 Euro. Zum Vergleich: Diesen Wert erreichen bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur 0,04 Prozent. Das sind von 10 000 Rentnern gerade einmal 4. Wir sagen deshalb Ja zur Aufnahme von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Das wäre ein erster Schritt, um Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Wir sagen dagegen ein klares Nein zu den Plänen der Linken, eine Beitragsäquivalenzgrenze einzuführen. Dieses Äquivalenzprinzip ist eine vergiftete Praline. Hier soll durch die Hintertür eine zweite Einkommensteuer eingeführt werden, und das Versicherungsprinzip würde auf den Kopf gestellt. Dadurch würden die Besserverdiener in unserem Land noch mehr geschröpft, was ja bekanntlich typisch links ist. Das Rentenproblem lösen wir nicht durch solche Rechentricks; wir lösen es auch nicht durch illegale Massenmigration. Wir lösen es nur durch eine neue Willkommenskultur für einheimische Familien. Nur so stellen wir unser Rentensystem langfristig wieder vom Kopf auf die Füße. Wir von der AfD sagen deshalb: Unser Geld für unsere Leute! Dann werden wir auch wieder eine soziale und gerechte Rente bekommen, sowohl für uns als Bundestagsabgeordnete als auch für das deutsche Volk, welches wir hier vertreten. Wir haben bei der Diskussion zu unserem eigenen Antrag vor ein paar Wochen und auch heute wieder von den Rednern sowohl von der SPD als auch von der Union mehrfach gehört, dass die aktuelle Höhe der Altersbezüge für Bundestagsabgeordnete angemessen sei. Als Erklärung dient die Entscheidung einer Expertenkommission zu diesem Thema aus dem Jahr 2013. Wie Herr Wiegelmann von der CDU damals ausführte, stellte sich das Votum der Expertenkommission wie folgt dar: Fünf Mitglieder waren für eine Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, fünf Mitglieder stimmten für ein Bausteinmodell und ein Mitglied für eine reine Eigenvorsorge. Diese Uneinheitlichkeit der Kommission wurde von Ihnen allen zum Anlass genommen, weiterzumachen wie bisher und dieses unangenehme Thema abzuhaken. Ich habe in den letzten Wochen viel mit Rentnern und Arbeitnehmern darüber gesprochen, ob sie die Höhe der Altersbezüge der ehemaligen Bundestagsabgeordneten für angemessen halten. Überraschung: Niemand war dieser Meinung, ganz im Gegensatz zu den meisten der hier Anwesenden. Liebe Abgeordnete der Unionsfraktion, machen Sie ruhig weiter mit Ihrer Politik, damit Ihre Umfragewerte fallen und unsere Umfragewerte steigen! Wenn Sie sich dann gesundgeschrumpft haben und als Juniorpartner zusammen mit uns regieren, dann gilt endlich der Spruch: Links ist vorbei! Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Bernd Rützel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Linken, ich teile erst einmal ganz herzlich und sehr ausdrücklich das Lob, das Sie in Ihrem Antrag auf die Deutsche Rentenversicherung singen. Die Rentenversicherung versorgt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner; seit 1889 ist sie ein Garant für die Alterssicherung. Sie hat Weltkriege überstanden, sie hat Geldentwertungen überstanden, sie hat Krisen überstanden. Und sie sorgt dafür, dass die Verwaltungskosten mit nur 1 Prozent der Einnahmen unschlagbar günstig sind. Davon könnten sich alle Banken und Versicherungen eine Scheibe abschneiden. Ich komme gleich zu dem, was Sie im Antrag beschreiben. Ich will aber nur sagen: Erstens. Es ist sehr wichtig, dass man sich auf die Rentenversicherung verlassen kann, dass die Haltelinie, das Rentenniveau, gesichert wird. Sonst würde es sinken. Das würde bedeuten, die Menschen hätten weniger Rente, weniger Geld in der Tasche. Deswegen sichern wir das Rentenniveau; das ist wirklich wichtig. Zweitens ist es natürlich auch sinnvoll, den Kreis der Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung zu verbreitern, jetzt nicht nur mit den Bundestagsabgeordneten – diese auch –, sondern mit viel mehr. Selbstständige nehmen wir zum Beispiel jetzt in die Rentenversicherung auf; das haben wir vereinbart. Das machen wir zusammen mit unserem Koalitionspartner. Aber Kollege Heveling und Kollege Özdemir haben auch gezeigt, dass das nichts Triviales ist. Man muss sich dem stellen, man muss das aufarbeiten. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, Vor- und Nachteile. Das ist alles nicht so einfach. Deshalb machen wir ja auch diese Rentenkommission, damit sich dort Fachleute damit beschäftigen. Das darf kein Schnellschuss sein, sondern das muss man richtig und ordentlich ausarbeiten. Das macht die Rentenkommission, und da ist es auch gut aufgehoben. Was ich als schwierig ansehe, ist, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Das kann man tun. In der Schweiz wurde diese Grenze sogar aufgehoben. Damit ist die Schweiz bei Arbeit und Soziales diesen Schritt gegangen; das kann man machen. Aber die Schweiz hat eine Maximalrente eingezogen. Das widerspricht unserem Äquivalenzprinzip, und das widerspricht auch dem Bundesverfassungsgericht, das besagt: Wer einbezahlt, der muss auch dementsprechend herausbekommen. Die Rente ist ja keine Sozialleistung, sondern es ist eine Versicherungsleistung; da erwirbt man Ansprüche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Rente ist es wie mit einer ganz langen Reise über den Ozean: Am Anfang dieser Reise hat man geblähte Segel und guten Wind. Die Männer und Frauen an Bord haben Kraft, und man kann alle möglichen Krisen bewältigen. Aber je länger man fährt, umso mehr verbrauchen sich auch die Kräfte. Es wird immer schwieriger, Stürme zu überstehen; die Vorräte, die man hatte, neigen sich vielleicht dem Ende zu. Das ist das Bild, das ich zur Rentenversicherung aufzeigen möchte: Wenn man dann in den Ruhestand geht, ist man froh, dass die Rentenversicherung immer dabei gewesen ist auf dieser Reise und einen dann im Alter versorgt. Das ist Generationengerechtigkeit, und dafür streiten wir. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Dr. Armin Grau das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! In dieser Debatte sprechen wir Abgeordnete über uns selbst und unsere finanziellen Ansprüche. Das ist ein wirklich sensibles Thema, bei dem uns auch viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht ganz besonders genau zusehen und zuhören. Wir sprechen speziell über unsere Altersvorsorge; und es ist gut, dass Die Linke mit diesem Antrag einen Debattenraum öffnet. Der Antrag zielt darauf ab, dass wir Abgeordnete Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so wie die große Mehrzahl der Beschäftigten in unserem Land: die Hälfte aus unseren Diäten, die andere Hälfte durch den Deutschen Bundestag. An dieser Stelle entspricht der Antrag unserer grünen Idee der Bürger/-innenversicherung in der Rente. Wir fordern seit vielen Jahren eine Versicherung, in die Abgeordnete, ansonsten nicht abgesicherte Selbstständige und perspektivisch auch Beamtinnen und Beamte einzahlen. Es ist richtig, wenn wir Abgeordnete uns an unserer Altersvorsorge beteiligen, so wie die vielen Beschäftigten in unserem Land auch. Das schafft Gerechtigkeit, ist solidarisch und stärkt die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Erweiterung des Kreises der Versicherten ist geeignet, die Beitragssätze zu senken oder das Rentenniveau zu erhöhen. Eine solche Verbreiterung der Anzahl der Beitragszahler/-innen hilft gerade jetzt, wo die Rentenversicherung in den nächsten rund 15 Jahren durch den Renteneintritt der Boomer-Generation vor besonderen Problemen steht, und das vergessen Sie von der Union bei Ihrer Argumentation vollständig. Um den Abgeordneten eine ausreichend hohe Gesamtrente zu ermöglichen, ist es auch richtig, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge anzubieten, in die am besten auch paritätisch eingezahlt wird. So kann das Sicherungsniveau erreicht werden, das den Anforderungen unseres Grundgesetzes gerecht wird in Sachen Unabhängigkeit von uns Abgeordneten. Der Antrag hat aber einen zweiten Teil, in dem Sie zunächst die Beitragsbemessungsgrenze von heute rund 8 000 Euro innerhalb weniger Jahre verdoppeln wollen. Wir Grüne haben uns immer wieder für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen, mit der Zielrichtung der Grenze in der Rentenversicherung. Man kann sicherlich auch darüber diskutieren, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung anzuheben, aber die Herleitung dieser Anhebung in Ihrem Antrag ist problematisch. Eine solche Anhebung der Grenze für alle Versicherten sollte man nicht mit der Altersvorsorge von uns Abgeordneten begründen oder mit ihnen in Zusammenhang bringen. Sie benutzen hier das sensible Thema der Altersvorsorge von uns Abgeordneten, um alte rentenpolitische Ziele zu verfolgen, und das ist eine schwierige Vermengung. Ihr jetziger Antrag unterscheidet sich von Ihrem früheren zum gleichen Thema: Dort hatten Sie noch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert. Das wäre ein problematischer Vorschlag, weil Sie im Grunde aus einer Versicherung eine Steuer machen. Gut, dass Sie davon abrücken. Die Rentenansprüche oberhalb der doppelten Standardrente wollen Sie abflachen. Versicherte im oberen Einkommensbereich sollen also geringere zusätzliche Rentenansprüche erhalten. Damit heben Sie das Äquivalenzprinzip in der Rente auf. Dessen Kern ist eine enge Verbindung zwischen der Höhe der gezahlten Beiträge und dem Rentenanspruch. Das wirft viele Gerechtigkeitsfragen auf. Ihr Vorschlag belastet überdurchschnittlich hohe Einkommen, aber die wirklich Reichen erfassen Sie so gar nicht. Hier stellt sich die Frage, ob es nicht bessere und viel gerechtere Lösungen gibt. Um zum Schluss zu kommen: Ihr Anliegen, uns Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, entspricht einer langjährigen Forderung von uns Grünen. Ihre weiteren Vorschläge überzeugen nicht und werfen viele Fragen auf. In jedem Fall aber wäre es gut, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema einzurichten. Vielen Dank. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Sören Pellmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir reden heute über einen kleinen Baustein, wenn es um den Ausbau der gesetzlichen Rente geht. Lieber Kollege Limburg und lieber Kollege Rützel, das ist zunächst ein erster Schritt. Sie wissen, dass man mit einem ersten Schritt anfangen muss, um vorwärtszukommen. Am Ende des Weges fordern wir eine Erwerbstätigenversicherung, eine Rente von allen und für alle; auch das wissen Sie. Wir wollen eine Rente, in die nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und Freiberufler einzahlen. Das muss nach unserer festen Überzeugung die Zukunft unseres Rentensystems sein. So wäre das Rentensystem zukunftsfest, gerecht und solidarisch. Gerade jetzt – auch das haben wir in der vorherigen Debatte schon gehört –, wo viele der Babyboomer in Rente gehen, brauchen wir mehr Menschen, die in das System einzahlen. Sogar die Wirtschaftsweisen sagen, die Einbeziehung von Beamten und von Selbstständigen verbessere die Finanzierung des Rentensystems. Worauf warten wir also? Arbeiten wir gemeinsam am neuen Frühling unseres Rentensystems! Doch die Koalition steckt immer noch im Herbst fest und blockiert. Sie schiebt die Einbeziehung, zum Beispiel von Selbstständigen – wir haben es wieder gehört –, auf die lange Bank. Stattdessen plant Wirtschaftsministerin Reiche, das Rentenalter anzuheben. Das ist eine Härte für die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner in unserem Land. Das ist keine Reform, das ist vielmehr eine weitere Kampagne gegen den Sozialstaat. Wir brauchen einen anderen, einen besseren Weg. Meine Kollegin Sarah Vollath hat es in ihrer Kurzintervention schon angesprochen: einen Weg, der sich zum Beispiel an Österreich orientieren könnte. Und ja, dort funktioniert das schon seit vielen Jahren sehr gut. Da zahlen alle Erwerbstätigen seit Jahren in die Rentenkasse ein, auch Politikerinnen und Politiker. Und siehe da: Es funktioniert! Vielleicht sollten wir uns das genauer anschauen; denn das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Renten in Österreich sind deutlich höher als in Deutschland. Ein paar Zahlen: 2024 lag die Durchschnittsrente in Österreich bei Männern bei 2 377 Euro monatlich, und dazu kommen noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Rentnerinnen und Rentner. Im Schnitt kommt man da auf 2 773 Euro. Da gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Rentnerinnen und Rentner: Was für ein Ding! Und in Deutschland? In Deutschland haben wir die Situation, dass es im Schnitt leider nur 1 543 Euro brutto pro Monat gibt. Wir sollten endlich den Mut haben und eine Rentenreform durchführen, die sich am Ende als Gewinn für die große Mehrheit der Menschen in unserem Land erweist. Denn Österreich zeigt: Es ist nicht nur denkbar, es ist sogar möglich. Auf die Umfrage des VdK, dass drei Viertel der Befragten ein solches System unterstützen, bin ich vorhin schon eingegangen. Durch eine Bürgerversicherung könnten auch bei Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge abgesenkt werden; das wäre ein Nebeneffekt. Das würde den Großteil der Menschen in unserem Land massiv entlasten, und gleichzeitig könnten wir Leistungen dort verbessern. Einen besseren Sozialstaat für alle, den gibt es aber nur mit der Linken. Ich appelliere – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –: Öffnen Sie die Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, Beamtinnen, Beamte usw. Wir können mit der Beschlussfassung unseres Antrages heute einen ersten Schritt gehen. Am Ende muss aber eine Erwerbstätigenversicherung für alle stehen. Wir sind es den Menschen in diesem Land schuldig. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Frau Abgeordnete Dr. Hülya Düber das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des vorliegenden Antrags lautet: „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“. Wer jedoch den gesamten Text liest, erkennt schnell: Es geht primär nicht nur um Abgeordnete, sondern um einen viel größeren Systemeingriff, nämlich die Einbeziehung sämtlicher Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Diskrepanz zwischen dem Titel und dem Inhalt ist nicht nur missverständlich, sondern sie lenkt eigentlich auch vom Kern der grundsätzlichen Herausforderung ab: von der Frage, wie wir unser Rentensystem stabil, generationengerecht und verfassungskonform weiterentwickeln. Genau dafür wurde im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Rentenkommission vereinbart, mit dem klaren Auftrag, das Zusammenspiel der drei Säulen der Alterssicherung zu prüfen und Vorschläge für ein tragfähiges Gesamtversorgungsniveau zu entwickeln. Genau an dieser notwendigen ganzheitlichen Betrachtung fehlt es dem Antrag. Er suggeriert nämlich, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung der entscheidende Hebel zur finanziellen Stabilisierung ist. Zur Begründung wird auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verwiesen. Allerdings wird nur stark verkürzt zitiert. Was der Antrag nämlich auslässt, ist die zentrale zweite Hälfte der Bewertung: Langfristig kehren sich diese positiven Effekte um, weil den zusätzlichen Beiträgen später zusätzliche Rentenansprüche gegenüberstehen. Das Urteil lautet also nicht dauerhafte Entlastung, sondern Verschiebung bei zunehmender langfristiger Gesamtbelastung. Vor allem aber schreibt der Sachverständigenrat ausdrücklich, dass es für die Stabilität der Rentenfinanzen ein ganzes Bündel an Maßnahmen braucht. Der Antrag greift davon nur ein einziges Element heraus, nämlich mehr Einzahlende, und erklärt es zur Lösung. Das ist kein Konzept, sondern eine Verkürzung eines komplexen Zusammenhangs. Meine Damen und Herren, neben der Finanzierungsfrage geht es hier im Weiteren auch um die Grundprinzipien unserer parlamentarischen Demokratie und die besondere Stellung des freien Mandates. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer, nicht weisungsgebunden, nicht in ein Dienstverhältnis eingebunden, und sie haben keine planbare Erwerbsbiografie. Deswegen schützt das Grundgesetz das freie Mandat in besonderer Weise. Nach Artikel 48 Absatz 3 muss die Entschädigung die Unabhängigkeit des Mandats sichern. Dazu gehört verfassungsrechtlich auch die Alterssicherung. Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, danke. – Politische Unabhängigkeit darf nicht durch die wirtschaftlichen Abhängigkeiten relativiert werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages weist hierzu ausdrücklich darauf hin, dass eine Überführung der Mandatsversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung keine rein organisatorische Änderung wäre, sondern die Berührung eines eigenständigen, verfassungsrechtlich begründeten Sicherungssystems mit systemischen und rechtlichen Folgefragen. Auch der häufig herangezogene Blick nach Europa hilft weniger, als manche erwarten. Der Wissenschaftliche Dienst stellt auch hierzu fest, dass Vergleiche zwischen nationalen Alterssicherungssystemen nur eingeschränkt möglich sind, da sie auf unterschiedlichen Staatsverständnissen, Versorgungstraditionen, Finanzierungsmodellen und Verfassungskontexten beruhen. Der europäische Vergleich und auch der Blick auf Österreich zeigen, dass Vergleiche nicht so einfach sind. Die Systeme lassen sich eben nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, vor allem nicht auf die besondere Rechtsstellung des Bundestagsmandats. Schließlich die Frage der Größenordnung. Selbst eine vollständige Einbeziehung aller Bundestagsmandate hätte keinen relevanten Effekt auf die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir sprechen von einem Beitrag im Promillebereich des Gesamtsystems. Meine Damen und Herren, insgesamt kann man somit sagen: hohe Symbolkraft, aber keine strukturelle Wirkung. Verantwortungsvolle Rentenpolitik hingegen braucht vollständige wissenschaftliche Einordnung statt selektiver Zitate, Klarheit vor der besonderen Verfassungsstellung des Parlaments, Strukturanalyse statt Symbolpolitik und langfristige Systemstabilität statt rechnerischer Momentaufnahmen. Der vorliegende Antrag wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen herzlichen Dank. Für eine Kurzintervention darf ich der Kollegin Vollath das Wort erteilen.
Vielen Dank, dass Sie das zulassen, Herr Präsident. – Frau Düber, Sie haben ja die Rentenkommission zum Thema gemacht. Wir haben schon mehrfach gehört, dass es sie geben soll. Wir haben heute aber auch schon mehrfach gehört, dass seit 2013, als man zuletzt Empfehlungen von einer solchen Kommission bekam, die Zeit damit ins Land gegangen ist, dass eine Regierung nach der anderen dieses Thema vor sich her geschoben und keine echten Lösungen gefunden hat. Deshalb wäre meine Frage an Sie, ob Sie den vielen Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die in Altersarmut leben, heute und hier versprechen können, dass diese neue Rentenkommission und die Ergebnisse dieser Kommission zu einer tatsächlichen Verbesserung ihrer Situation führen werden.
Vielen Dank für die Frage. – Ich kann Ihnen sagen, dass ich das Thema Altersarmut und die Herausforderungen, die die ältere Generation in unserem Land hat, nicht nur auf der abstrakten Ebene kenne, sondern auch als Sozialdezernentin einer kreisfreien Stadt, die sich elf Jahre lang mit genau diesen Herausforderungen beschäftigt hat. Und das, was ich Ihnen versichern kann, ist, dass wir als Union und auch als Koalition nicht, wie Sie und auch die AfD es machen, von links nach rechts irgendwelche symbolhaften Anträge voneinander abschreiben und diese hier stellen, sondern dass wir uns in der Rentenkommission ernsthaft, nachhaltig und ganzheitlich mit der Lösung dieser Herausforderungen beschäftigen werden. Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Der aufmerksame Beobachter dieser Parlamentsdebatte wird ein Déjà-vu-Erlebnis haben. Vor etwa fünf Wochen haben wir von der Alternative für Deutschland einen guten, ausgewogenen, sozial gerechten Antrag vorgelegt, die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und einzahlen zu lassen. Das wurde natürlich von der geballten Einheitsfront der Altparteien abgelehnt. Die Frontverläufe waren wie üblich: Wir würden uns über das Parlament lächerlich machen; das Ganze müsse doch gar nicht sein. Die CDU versteift sich auch heute wieder auf den Gedanken, Abgeordnete seien gleicher als die anderen; da müsse man schon besondere Privilegien haben. Also: Es war ein peinlicher Auftritt von Ihnen vor etwa fünf Wochen. Im Kern haben Sie uns allerdings recht gegeben. Wenn ich mir die Debatte anschaue: Ein Herr Grau von den Grünen hat uns inhaltlich zugestimmt, ein Herr Dieren von der SPD hat gesagt, es wäre erforderlich, dass die Abgeordneten in die Rentenversicherung einzahlen. Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen: Da, wo Sie von den Linken hinwollen, da sind wir von der Alternative für Deutschland schon sehr lange, was die Rentenversicherungspflicht der Abgeordneten angeht. Die anderen sind davon noch ganz weit entfernt. Sie sitzen hier herum und wollen ihre Privilegien weiter genießen, insbesondere die Privilegien, was die Rentenversicherung angeht. Und Privilegien gibt es ja genug. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion zulassen? Wenn die sich trauen. Das wundert mich jetzt. Aber immer wieder gerne. Ich übersetze das mit einem Ja. Ja, klar. Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Brandner, ich höre Ihnen hier ja aufmerksam zu und möchte vorwegschicken, dass wir als SPD die Erwerbstätigenversicherung natürlich sehr unterstützen. Dass auch Abgeordnete und Selbstständige, dass grundsätzlich alle in die gesetzliche Rente einzahlen sollten, finden wir richtig. Nun ist das aktuell nicht verpflichtend, aber es ist durchaus freiwillig möglich. Als Abgeordneter hätten Sie das Recht und die Möglichkeit, in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Da möchte ich Sie einmal persönlich fragen, ob Sie da als gutes Vorbild vorangehen und selber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und ob Sie das Ihrer Fraktion eigentlich auch empfohlen haben. Die Fraktion ist auf meine Empfehlungen nicht angewiesen. Jedenfalls: Ihr Herr Dieren hat in der letzten Debatte gesagt – ich zitiere das mal –: „Ich finde es also, wenig überraschend, richtig, dass Bundestagsabgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, weil es nicht gerecht ist, dass Abgeordnete, […] gut verdienende Menschen, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.“ Daran sollten Sie sich orientieren. Wir wollen das. Und wenn das möglich ist, sollte man das umsetzen. Daher gab es vor fünf Wochen unseren Antrag, den wir auch schon in der letzten Wahlperiode eingebracht hatten. – Es ist eine ganz einfache Antwort auf Ihre Frage. Schüren Sie hier keinen Sozialneid! Folgen Sie einfach unserem Antrag, und schreien Sie nicht so rum! Es ist doch wieder der Klassiker: Die getroffenen Hunde bellen bei Ihnen, oder? Ihnen ist das peinlich. Sie wollen vertuschen, was Sie hier auf dem Rücken der Bürger machen. Sie wollen mit der Wahrheit nicht herausrücken. Wir wollen das, und deshalb rede ich jetzt auch gerne weiter. Wir reden über eine Rentenversicherung, bei der alle gleichbehandelt werden. Darum geht es doch letztendlich. Das muss für die Abgeordneten genauso gelten wie für die Bürger draußen. Privilegien gibt es genug. Ich hatte Ihnen das schon einmal aufgeführt: 12 000 Euro brutto im Monat, teilweise sogar Zulagen für Funktionsträger aus den Fraktionen – 5 500 Euro netto im Monat –, 12 000 Euro Bürokostenpauschale im Jahr, BahnCard 100, hälftiger Beitrag zur Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, kann man sich aussuchen. Ein Übergangsgeld in Höhe einer Diät pro Jahr der Zugehörigkeit, teilweise für 18 Monate – 12 000 Euro –, wird weiter gezahlt. Und dann stellen Sie sich hierhin und sagen: Aber für die Rentenversicherung können wir nicht aufkommen. Also, das ist durchschaubar. Kommen Sie von Ihrem hohen Ross herunter, und stimmen Sie dem Antrag der Linken – heute wird darüber nicht abgestimmt – nicht zu, weil er sozial unausgewogen ist, ein sozialistischer Frontalangriff auf die Leistungsträger in unserem Land. Auf der anderen Seite: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er liegt seit fünf Wochen im Ausschuss; ich hatte es erwähnt. Er ist ausgewogen, gerecht, durchdacht. Er ist einfach spitze, würde Hans Rosenthal sagen, wären wir hier bei „Dalli Dalli“. Es ist auch völlig klar, dass wir damit die Rentenversicherung in Deutschland nicht retten. Ich glaube, der Zug ist abgefahren; da bedürfte es eines wirklich großen Wurfes. Aber es wäre ein wichtiges Zeichen nach draußen, dass wir, dass Sie Vertrauen in die eigene Rentenversicherung haben. Und wenn Sie unserem Antrag nicht folgen, kann ich daraus nur den Schluss ziehen, dass Ihnen dieses Vertrauen leider abhandengekommen ist. Das ist ein Gedanke, der nicht zu Unrecht aufkommt. Danke schön. Zu einer Kurzintervention darf ich dem Abgeordneten Dieren das Wort erteilen.
Herr Präsident, herzlichen Dank, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Herr Brandner, Sie haben mich persönlich gerade auf eine Rede angesprochen, die ich in der Bundestagsdebatte vor ein paar Wochen gehalten habe. Da habe ich betont, dass wir in der SPD-Fraktion selbstverständlich dafür sind, dass es eine Rentenversicherung gibt, in die alle einzahlen, natürlich auch Bundestagsabgeordnete. Jetzt haben Sie, Herr Brandner, gerade in Ihrer Rede aufgeführt, welche Privilegien Bundestagsabgeordnete haben. Wir sind dafür, dass sie abgeschafft werden, dass alle in eine Rentenversicherung einzahlen. Ich will Sie noch mal persönlich fragen – Sie haben gerade mit vielen Worten die Frage meiner Kollegin Klose nicht beantwortet; deshalb will ich die Frage gerne wiederholen –: Sind Sie als Abgeordneter, Herr Brandner, persönlich bereit, auf die Privilegien zu verzichten, und verzichten Sie gerade dort, wo es möglich ist, auf die Privilegien? Zahlen Sie zum Beispiel in die gesetzliche Krankenversicherung ein? Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist ein Privileg, auf das Abgeordnete verzichten können. Verzichten Sie, Herr Brandner, auf dieses Privileg?
Zunächst mal sollten Sie sich in Ihrer Fraktion einig werden, wie Sie hier argumentieren. Herr Özdemir hat vorhin am Rednerpult gegen den Antrag der Linken gesprochen, was ja inhaltlich in Ordnung ist. Aber Herr Özdemir – – – Meine Güte! Warum sind Sie denn so aufgeregt? Ich bin gestern Abend spät ins Bett gekommen. Ich bin trotzdem ausgeschlafen und rege mich nicht so auf wie Sie. Sie müssen in Ihrer eigenen Fraktion erst mal klären, welche Richtung Sie einschlagen. Herr Özdemir hat heute genau das Gegenteil dessen erzählt, was Sie, Herr Dieren, vor fünf Wochen erzählt haben. Ich hatte vorhin vorgelesen – es ging leider im Gebrüll Ihrer Genossen unter – , was Sie ausgeführt haben: Sie fänden es richtig, dass Bundestagsabgeordnete einzahlen sollen. – Das haben Sie ganz klar gesagt. Heute erzählen Sie das Gegenteil. Das ist also ein Rumgeeiere sondergleichen auf der sozialistischen Seite dieses Bundestages. Jetzt zu Ihren konkreten Fragen. Ich bin seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt und als solcher Zwangsmitglied bzw. Pflichtmitglied in der Rechtsanwaltsversorgung. Da bezahle ich zwangsmäßig ein. Diesem Zwang, rentenversicherungsmäßig vorzusorgen, komme ich nach, indem ich da als Rechtsanwalt seit 20 oder 25 Jahren einzahle; das ist ganz klar. Dazu kommt dann das, was hier im Bundestag in der Debatte steht, im Feuer steht – und darüber müssen wir reden –: dass alle in eine Rentenversicherung einzahlen, aus der dann auch alle etwas herausbekommen. Daran kann ich nichts ändern. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass man als Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltsversorgung einzahlen muss. Genau dem komme ich nach. Was die andere Frage nach meiner Krankenversicherung angeht, weiß ich zwar nicht, was Sie das angeht, aber auch darauf antworte ich gerne. Ich bin als Rechtsreferendar in die private Krankenversicherung eingetreten, habe dort jahrzehntelang eingezahlt und kann da jetzt natürlich schlecht austreten, weil ich in einem Alter bin, in dem man in der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht mehr aufgenommen wird. Das geht einfach schlicht und ergreifend gar nicht, was Sie da verlangen. Wenn Sie sonst noch Fragen zu meinen privaten Lebensumständen haben, kommen Sie gerne auf mich zu! Wir können es gerne erörtern. Danke schön. Jetzt kommen wir wieder zurück zur Debatte. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die SPD-Fraktion Jens Peick.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst möchte ich mal feststellen, dass der Kollege Özdemir natürlich nicht inhaltlich dem Kollegen Dieren widersprochen hat. Aber das ist vielleicht auch eine Frage, inwieweit man den Reden in der Tiefe folgen kann. Als Zweites möchte ich feststellen: Es ist immer gut und wichtig, dass wir über die Rentenversicherung diskutieren. Aber auch nach über einer Stunde Debatte zu dem Antrag der Linken möchte ich sagen: Ich glaube nicht, dass diese Debatte dem Haus besonders gutgetan hat. Das ist meine persönliche Wahrnehmung dazu. Ich frage mich: Macht Ihr Vorschlag eigentlich das Leben der Menschen besser, bei all den Problemen, die wir haben? Stützen 630 Beitragszahler mehr das System? Sie sagen selbst, es sei ein symbolischer Beitrag. Das erscheint mir gerade, ehrlich gesagt, in vielen Punkten – nicht in allen, aber in vielen – wie eine reine Selbstbeschäftigung. Wir brauchen mehr Debatten über unser gesamtes Rentensystem: Wie stellen wir es vom Kopf auf die Füße? Was können wir für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt tun, damit wir nach vorne kommen? Ist ein Rentensystem wirklich gerechter und fairer, in das alle einzahlen? Da hat die SPD eine klare Meinung – ich persönlich auch –: Ja, das ist es, natürlich! Aktuell ist es aber so, dass Beamte eine Pension erhalten, dass Abgeordnete eine Altersentschädigung erhalten und dass viele Selbstständige gar keiner Versicherungspflicht unterliegen. Das wollen wir ändern. Die aktuelle Situation führt übrigens häufig dazu, dass zum einen die Besserverdienenden keinen Beitrag zur Stabilisierung des Systems leisten und dass zum anderen diejenigen, die schlecht verdienen, häufig keine Altersversorgung haben, dann im Alter Grundsicherung benötigen und diese wiederum von der Allgemeinheit, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, getragen werden muss. Das ist alles nicht fair, das ist nicht gerecht, das ist nicht solidarisch. Da sind wir uns mit den Linken einig; das sage ich hier sehr deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung würde also profitieren, wenn möglichst viele einzahlen. Davon würden natürlich auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren – die von heute und die zukünftigen. Deswegen hat unsere Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Recht bereits im Mai gefordert, was auch schon lange Beschlusslage der SPD ist: Wir wollen eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen. – Das Gleiche wollen wir für die Krankenversicherung, und das nennen wir Bürgerversicherung. Sie fordern aber auch noch zwei weitere Sachen: zum einen, die Beitragsbemessungsgrenze heraufzusetzen, zum anderen, gleichzeitig die Rentenansprüche zu deckeln. Wir haben definitiv viel Sympathie dafür, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber die Rentenansprüche zu deckeln – das sagte schon mein Kollege Bernd Rützel in seiner Rede –, widerspricht dem Prinzip der Rentenversicherung. Es ist im Kern eine Forderung nach Umverteilung. Auch der stimme ich im Kern zu. Aber Besserverdienende innerhalb der Rentenversicherung niedrige Renten aufstocken zu lassen, dafür ist die Rentenversicherung das falsche System. Es gibt andere Wege, um Umverteilung zu ermöglichen, primär über die Verteilung auf dem Arbeitsmarkt. Menschen, die hart malochen, brauchen gerechten Lohn für das, was sie tun. Deswegen setzen wir uns in dieser Koalition dafür ein, dass die Tarifbindung gestärkt wird und dass wir einen sicheren und guten Mindestlohn haben, der als Untergrenze wichtig ist. Im Anschluss daran müssen wir als Parlament darüber reden, wie der Staat nachsteuern kann, wenn die Vermögensschere zu weit auseinandergeht, über Steuern, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Die Rente ist dafür aber das falsche System. Herzlichen Dank.
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