1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG)

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG)

16. Januar 2026·Sitzung 54··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (12)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich eine Produktion bei einem Automobilzulieferer vor: Hunderte Sensoren überwachen jede Komponente, Vibration, Temperatur, Verschleiß. Die Daten wären Gold wert. Man könnte Ausfälle vorhersehen, bevor sie passieren, Wartungen planen, Verfügbarkeit und Produktivität erhöhen. Doch diese Daten bleiben beim Maschinenbauer – verschlossen. Der Zulieferer zahlt teure Servicegebühren, während alternative Wartungsverfahren draußen bleiben müssen. – Daten, die Ausfälle verhindern können, dürfen nicht hinter Schloss und Riegel liegen. Oder nehmen Sie ein mittelständisches Unternehmen, das vor fünf Jahren seine IT in die Cloud verlagert hat! Inzwischen sind die Kosten explodiert, der Service enttäuscht, aber ein Wechsel ist praktisch unmöglich. Die Daten sitzen so tief im System, dass ein Umzug Hunderttausende Euro kosten würde. Das Unternehmen ist gefangen im Cloud Lock-in. Die Cloud darf kein Käfig sein – wer zahlt, muss wechseln können. Wenn wir über Europas digitale Zukunft sprechen, sprechen wir in Wahrheit über eine einfache Frage: Wer kann Daten nutzen und wofür? – Und ich sage Ihnen: Das wollen wir hier in Deutschland, in Europa. Denn Daten sind heute das Rohmaterial für bessere Produkte, effizientere Prozesse, neue Services. Daten sind die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs. Aber viel zu oft liegen sie dort, wo sie entstehen, hinter einer Wand – technisch vorhanden, wirtschaftlich wertvoll, aber praktisch nur sehr schwer zugänglich. Genau hier setzen zwei europäische Verordnungen an, die man zusammendenken muss: der Data Governance Act und der Data Act. Der Data Governance Act ist das Fundament. Er soll Vertrauen und Ordnung schaffen, mit klaren Regeln, wie Daten sicher geteilt und wiederverwendet werden können und zwischen Unternehmen, Forschung und öffentlichem Sektor auch geteilt werden. Er setzt Leitplanken für Datenräume, stärkt neutrale Vermittler und soll Kooperationen einfacher machen. Vertrauen ist die Währung der Datenökonomie. Der Data Act ist der Hebel für die reale Wirtschaft und soll Daten nutzbar machen – für Wettbewerb, für Innovation, für neue Geschäftsmodelle. Er soll Fairness in den Zugriff auf Daten bringen, besonders bei vernetzten Produkten, Maschinen und in der Cloud. Wer ein Gerät nutzt, soll nicht um die eigenen Nutzungsdaten bitten müssen, und wer digitale Infrastruktur einkauft, soll Anbieter wechseln können, ohne in Abhängigkeiten festzustecken. Beide zusammen senden die klare Botschaft: Wir wollen in Europa nicht nur Daten schützen, sondern auch Daten sinnvoll nutzbar machen – sicher, fair und skalierbar. Darum geht es. Ganz wichtig ist mir, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand und der Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen und dass die Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Zeit und Pragmatismus genau diese Möglichkeiten für Wertschöpfung auch eröffnet. Überbordende Bürokratie darf nicht der Preis für Innovation sein. Die beiden Rechtsakte, die ich gerade skizziert habe, müssen nun in Deutschland national umgesetzt werden. Mit den beiden Entwürfen für Durchführungsgesetze übersetzen wir die europäischen Vorgaben innovationsfreundlich in deutsches Recht, ohne Gold-Plating. Ich setze mich mit dem neuen Ministerium, dem BMDS, dafür ein, dass Gold-Plating und Sonderlocken ein Ende haben. Ich setze mich dafür ein, dass EU-Recht so schlank und innovationsfreundlich wie möglich national umgesetzt wird, eben ohne Goldrand und ohne Sonderlocken. Im Kern geht es bei den beiden Entwürfen zur nationalen Umsetzung darum, klare Zuständigkeiten zu schaffen. Im Vordergrund steht die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen, um ihnen eine Orientierung im Umgang mit den europäischen Vorgaben zu bieten. Der Entwurf für das Durchführungsgesetz zum Data Act benennt die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernimmt eine Sonderzuständigkeit für alle datenschutzrechtlichen Fragen von Unternehmen im Anwendungsbereich des Data Act. Damit machen wir einen ersten Schritt, die Datenschutzaufsicht in unserem Land zu vereinfachen. Uns ist bewusst, dass es hier Vorbehalte bei Ländern und Landesdatenschutzbehörden gibt. Es geht uns nicht darum, Datenschutz aufzuweichen, sondern darum, ihn zu vereinfachen und dadurch Innovationen zu befördern. Wir schwächen Datenschutz nicht, wir machen ihn praktikabel. Auch der Entwurf für ein Durchführungsgesetz zum Digital Governance Act sieht die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Aufsichtsbehörde vor. Sie wird diese Funktion für Datenvermittlungsdienste wahrnehmen. Die Bundesnetzagentur ist hierfür die richtige Stelle. Sie hat große Erfahrungen im Bereich der Datenregulierung. Daneben soll das Statistische Bundesamt zuständige Stelle und zentrale Informationsstelle für die Weiterverwendung geschützter Daten des öffentlichen Sektors werden. Meine Damen und Herren, auch nach Inkrafttreten dieser Durchführungsgesetze werde ich genau hinschauen: Stehen Bürokratieaufwand und Innovationsmöglichkeiten in einem gesunden Einklang? Werden die Daten ausschließlich für diejenigen nutzbar, für die sie vorgesehen sind? – Und wir werden uns ansehen, ob Data Act und Data Governance Act in der Praxis auch nutzerfreundlich, pragmatisch und zeitlich ambitioniert ausgeführt werden. Gesetze sind nur so gut wie ihre Umsetzung. Denn am Ende geht es genau darum: dass aus gut umgesetzten Regeln Innovation entstehen kann. Die Forderung der Marktteilnehmer ist klar: Die Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden soll rasch kommen, damit es losgehen kann. Es ist unser Ziel, dass unsere Wirtschaft loslegt und damit Wohlstand und Arbeitsplätze gesichert werden. Mehr Datennutzung heißt: mehr Ideen, mehr Wachstum, mehr Jobs. Sehr geehrte Damen und Herren, helfen wir dabei! Ich freue mich auf Ihre Beratungen. Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Wildberger! Liebe Bürger da draußen im Land, wenn Sie heute zuhören, erleben Sie live, wie demokratische Entscheidungen durch Brüsseler Verwaltung ersetzt werden. Denn worüber wir heute reden, ist längst beschlossen – nicht von Ihnen, nicht von uns, sondern von einer EU, die Parlamente zur Kulisse degradiert. Ich sage Ihnen jetzt, worum es hier geht. EU-Debatten erschlagen einen ja meist schon durch ihre Titel. Aber das passt zur EU: kompliziert, intransparent und möglichst weit weg vom Menschen. Wir sprechen heute über zwei europäische Verordnungen zum Umgang mit Daten, den Data Act und den Data Governance Act, und über ihre Einbindung in deutsches Recht. In Wahrheit gilt natürlich: Wir binden hier nichts mehr ein, wir nicken nur noch ab. Inhaltlich sind beide Verordnungen längst geltendes Recht. Die EU hat entschieden, und weder die deutschen Bürger noch wir als ihre gewählten Vertreter haben noch irgendetwas zu sagen. Keiner der Redner heute wird noch etwas an diesen EU-Vorgaben ändern. Diese systematische Entmachtung der Parlamente sollte man bei jeder neuen EU-Verordnung mitdenken. Wer das zu Ende denkt, versteht auch, warum wir als AfD darauf bestehen: Die Souveränität gehört zurück in die Hände der Nationalstaaten und der Bürger. Der Data Act regelt unter anderem, dass Nutzer von datenerfassenden Geräten wie Autos, Medizingeräte und vieles andere Anspruch auf ihre Daten haben. Er verpflichtet Anbieter, diese Daten so bereitzustellen, dass ein Austausch zwischen Diensten möglich ist. Das klingt gut, und die Beispiele, die Sie, Herr Minister Wildberger, genannt haben, die auch die EU nennt, sind natürlich vernünftig. Aber das lässt sich durch eine ganz klare und einfache Regel herstellen. Der Data Act geht aber noch viel weiter. Er erlaubt Behörden auch, unter bestimmten Umständen den Zugang zu diesen Daten zu erzwingen – Stichwort „Notlagen“. Genannt werden Naturkatastrophen und Pandemien. Spätestens hier sollten bei jedem freiheitsliebenden Menschen die Alarmglocken schrillen. Wer aus den Jahren 2020 bis 2022 irgendetwas gelernt hat, weiß: „Notlage“ ist kein Ausnahmebegriff mehr, sondern ein politisches Allzweckwerkzeug. Und selbst ohne Notlage: GPS-Daten zur Verkehrssteuerung und Bewegungsprofile zur Effizienzsteuerung werden zu Vorwänden für immer weiter gehenden Datenzugriff. Wer glaubt, Regierungen seien immer nur edel, hilfreich und gut, der mag hier entspannt bleiben. Alle anderen haben allen Grund zur Sorge. Der Data Governance Act setzt nun noch einen drauf. Er regelt den Zugang zu den bei Unternehmen gespeicherten Daten und führt eine neue Bürokratie ein, sogenannte Datenmittler, also Treuhänder zwischen Datengebern und Datennutzern. Das klingt technisch, ist aber hochpolitisch. Wer dabei an die Rolle von NGOs denkt, liegt vermutlich richtig. Und wer weiß, wie neutral diese von der Regierung bezahlten Organisationen sind und agieren, der weiß auch, was das in der Praxis bedeutet: Neutralität auf dem Papier, Ideologie im Alltag. Ja, es ist sinnvoll, ungenutzte Daten für Forschung und Wirtschaft verfügbar zu machen. Davon kann unsere Gesellschaft profitieren, zum Beispiel, wenn medizinische Daten für die Forschung nutzbar gemacht werden. Doch dafür braucht man keine zusätzliche Behörde. In der politischen Realität ist das hoch riskant. Wir leben in einer Welt, in der Regierungen immer wieder bewiesen haben, dass sie Macht ausdehnen, wenn man sie lässt. Genau deshalb ist bei dieser Verordnung höchste Wachsamkeit geboten. Unproblematisch ist alles, was freiwillig mit klaren Regeln geschieht. Hoch problematisch ist alles, was mit Zwang durchgesetzt wird. Wenn Behörden auf Daten zugreifen können, sobald sie nur laut genug „Notlage“ rufen oder nebulös vom Gemeinwohl sprechen, dann ist das kein Fortschritt, dann ist das eine Einladung zum Missbrauch. Und wenn der Zugang zu Daten am Ende von staatlich zertifizierten Datenmittlern abhängt, dann ist das keine Neutralität, sondern politische Steuerung durch die Hintertür. Wir kennen dieses Spiel ja längst von sogenannten Trusted Flaggern und einschlägigen NGOs. Glaubt ernsthaft jemand, ein von der Regierung abhängiger Datenmittler handele hier neutral? Doch es gibt noch eine andere wesentliche Kritik: Data Act und Data Governance Act regulieren etwas, was heute schon marktwirtschaftlich funktioniert und was sich mit einfachen Regeln weiter ausbauen lässt, ganz ohne Einfluss des Staates. Genau das passt aber offenbar einigen Verantwortlichen in der EU nicht. Deshalb wird bei der Bundesnetzagentur eine neue Unterbehörde entstehen. 14,6 Millionen Euro kostet allein die Einrichtung; jährlich folgen 1,13 Millionen Euro bei der Bundesnetzagentur. Hinzu kommen 2,4 Millionen Euro jährlich beim Statistischen Bundesamt, dazu Dutzende hochbezahlte Stellen. Und wissen Sie was? Diese Experten stehen nicht auf der Straße. Die werden vom Staat bei Unternehmen abgeworben. Dieser Bürokratieaufbau kostet nicht nur Steuergelder, sondern entzieht der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte. Und dabei wird es nicht bleiben. Die Behörde wird eine Kette von Datenbeauftragten in den Firmen, staatlichen Zertifizierungsstellen usw. nach sich ziehen. Bürokratie beschäftigt sich selbst und vermehrt sich unkontrolliert weiter. Doch alle unsere Bedenken nützen sowieso nichts mehr. Die Verordnungen gelten bereits – vorgegeben von einem Brüsseler Moloch, der das nationale, von den Bürgern gewählte Parlament nur als Staffage betrachtet. Wir entscheiden heute nicht über Inhalte, wir verwalten Fremdbestimmung. Ein nationales Parlament mit dem Spielraum eines Stadtrats: Das ist nicht nur traurig, das ist beschämend. Auch wir als AfD sagen: Natürlich braucht das digitale Zeitalter klare Regeln für den Umgang mit Daten. Richtig gemacht schaffen sie Wohlstand, Wissen und Fortschritt. Diese Regeln müssen den Zugriff nach marktwirtschaftlichen Prinzipien möglichst unbürokratisch gewähren und Missbrauch nach menschlichem Ermessen verhindern. Die vorliegenden Verordnungen erfüllen diesen Anspruch nicht. Es wird Bürokratie geschaffen für etwas, das auch ohne Eingriff des Staates funktioniert. Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie uns diese Bevormundung nicht hinnehmen! Bundeskanzler und Digitalminister haben sich den Bürokratieabbau auf die Fahne geschrieben. Lassen Sie uns dieses Stück EU-Bürokratie an den Absender zurückverweisen! Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, was unser Land wirklich voranbringt! Ich spüre – in solchen Debatten wird mir das immer wieder klar –, wie sehr dieses Land eine politische Wende braucht. Wir müssen wieder Vernunft über Ideologie stellen, Freiheit über Kontrolle, Souveränität über Fremdbestimmung. Dafür stehen wir. Und deshalb sage ich am Ende ganz klar: Es ist Zeit, dass Deutschland wieder Politik im Interesse der eigenen Bürger macht. Machen wir Deutschland wieder stark! Danke. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dr. Carolin Wagner das Wort. Bitte sehr.

SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste auf den Tribünen! Wir sehen hier mal wieder: Die AfD verweigert sich einfach der Aufgabe, Datennutzungen und Datenzugänge ordentlich zu regeln. Das ist ein bisschen komplizierter und komplexer. Das dann gleich als „Bürokratiemonster“ abzustempeln, ist ein Vorgehen, das von der AfD immer wieder gern kommt. Sie entwirft Horrorszenarien, und am Ende wird nichts geregelt. Denn das ist es, was den großen Techkonzernen in den USA am meisten hilft. Die Verbindungen kennen wir ja zur Genüge. Von daher muss ich einfach sagen: Es war schon sehr trostlos, Herr Kaufmann, Sie hier zu hören, ohne Vorschläge, ohne eigene Initiativen. Meine Damen und Herren, heute Morgen haben viele von uns schon Daten erzeugt, ohne darüber nachzudenken: Die Smartwatch hat den Puls gemessen, die Waschmaschine hat den Stromverbrauch berechnet, und der Sprachassistent hat das Wetter vorgelesen. Die Frage ist aber: Wem gehören diese Daten eigentlich, den Menschen, die das Gerät nutzen, oder dem Konzern, der das Gerät oder die Software liefert? Genau diese Frage beantwortet der EU Data Act. Seit September 2025 finden nun die meisten Regeln dieses Data Acts in der Praxis Anwendung. Es ist ein zentrales Versprechen Europas für einen fairen Zugang zu Maschinendaten, für mehr Wettbewerb in der Cloud, für stärkere Rechte für Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Produkten und für neue Chancen für Mittelstand, Start-ups und Forschung. Kurz: Der Data Act ist ein gutes digitalpolitisches Regelwerk. Er bringt Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht. Dieses Gleichgewicht droht auf europäischer Ebene derzeit zu bröckeln. Das erkennt man, wenn man sich ansieht, was im Digital-Omnibus teilweise drinsteht – nicht nur in Bezug auf den Data Act. In dieser ganzen Debatte sollten wir nicht vergessen, wie hart um diese europäischen Regelwerke, den AI Act, die DSGVO und den Data Act, gerungen wurde und wie stark die EU weltweit hier als Vorreiter gilt. Andere Länder ziehen da nach und sehen in diesen EU-Regelwerken ein klares Vorbild. Wir als SPD sagen deswegen klar: Wir sind bereit, Harmonisierungen und Klarstellungen in den verschiedenen Digitalregelwerken voranzubringen und auch an der einen oder anderen Stelle nachzubessern. Aber zentrale Schutzmaßnahmen dürfen nicht einfach unter dem Deckmantel der Vereinfachung relativiert werden. Dagegen sperren wir uns. Die digitalen Grundrechte sind unbedingt zu schützen. Ein Beispiel, wo wir uns ein Nachsteuern anschauen müssen: beim Data Act etwa bei der Frage, ob die Vorgaben des Data Acts die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zwischen Unternehmen als Geschäftspartner so regeln, dass sie einerseits Datenzugänge ermöglichen, aber andererseits Geschäftsmodelle nicht ad absurdum führen. Meine Damen und Herren, neben dieser Debatte zum Digital-Omnibus gilt es aber eben auch, auf nationaler Ebene jetzt das vorliegende Durchführungsgesetz zügig im Bundestag zu beschließen. Gut ist, dass die Bundesnetzagentur – der Minister hat es erläutert – als zentrale Anlaufstelle dienen soll. Ein Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher: Das ist richtig und sinnvoll und aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gedacht. Im parlamentarischen Verfahren sollten wir uns noch anschauen, ob wir konkretisieren können, dass die BNetzA während der gesamten Dauer eines Beschwerdeverfahrens als Ansprechpartner gilt. Das hat sich in anderen Bereichen schon als sehr gut erwiesen. Und wichtig wird sein, die BNetzA auch mit den angemessenen Ressourcen auszustatten. Da dürfen wir nicht pauschal aus dem Gedankengang der Verschlankung ansetzen, sondern müssen wirklich gucken, die Struktur so aufzusetzen, dass sie funktioniert. Die Kritik hinsichtlich der BfDI als alleinige Datenschutzaufsichtsbehörde, die zu hören ist, hat der Minister angesprochen. Den Bereich personenbezogener Daten gesondert zu regeln, ist richtig. Ein enges Abstimmen zwischen der BfDI und der BNetzA wird da ganz essenziell sein. Und wir müssen eben auch schauen, dass wir hier im Zusammenspiel mit den Landesdatenschutzbehörden, die eben im Rahmen der DSGVO zuständig sind, keine unnötigen Überschneidungen und keine fragmentierten Zuständigkeiten schaffen. Deswegen werden wir uns die Stellungnahmen dazu in den Gesprächen im weiteren Verlauf ganz genau anschauen und sie überprüfen. Darauf freuen wir uns. Vielen herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Jeanne Dillschneider das Wort. Bitte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Wildberger! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier heute, Freitag um 9 Uhr, über Daten und Datennutzung zu sprechen, erscheint auf den ersten Blick vielleicht trocken, aber das ist es nicht. Die Nutzung von Daten ist in Wahrheit eine große geopolitische Machtfrage unserer Zeit. Es geht darum, wer die Daten hat, wie sicher sie sind, wer auf sie zugreift, und auch, wer diesen Zugriff verhindern kann. Das fängt bei den Datenkabeln in der Tiefsee an und geht bis zur Satellitenkommunikation im All. Aber es betrifft auch die digitalen Daten, die eine vernetzte Insulinpumpe oder ein Blutdruckmessgerät erhebt. Wir erzeugen unaufhörlich Daten in Autos, Smartphones oder auch Smarthomes. Wer von Ihnen heute Morgen schon seine Joggingstrecke mit der Smartwatch getrackt hat, seine Heizung mit dem Smartphone eingeschaltet hat oder sein Auto geladen hat, der hat allein bis zur Plenarsitzung geschätzt schon mehr als 20-mal seine Daten geteilt. Daten offenbaren alles über uns Menschen, und deswegen sind sie auch Machtinstrumente, ob sie nun einen direkten Bezug auf uns ermöglichen oder auch nur dadurch, dass man sie miteinander kombiniert. Die Verfügbarkeit und der Schutz dieser Daten sind nicht nur eine Frage der Regulierung, sondern auch eines starken europäischen Markts, der Innovation und Fortschritt fördert. Aber nur wer Zugang zu diesen Daten hat, kann auch an diesem Fortschritt teilhaben. Genau darum geht es bei diesen beiden Datengesetzen, über die wir heute beraten. Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über unsere erzeugten Daten zurück. Ich kann entscheiden, dass die Werkstatt Daten aus meinem Auto zur Reparatur verwenden kann, aber auch, dass ein Start-up diese Daten für die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens nutzen kann. Mithilfe der Daten aus der elektrischen Zahnbürste können Ersatzteile entwickelt, aber auch die Forschung zu Zahngesundheit oder Karies unterstützt werden. Die Daten aus dem digitalen Blutdruckmessgerät können zur Forschung an Herzkrankheiten verwendet werden. Dank des Data Acts können wir Daten aber auch von einer Cloud in die andere transferieren, und das ist nicht nur praktisch, sondern ein zentraler Baustein für unsere digitale Souveränität. Wir verringern damit die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern, entscheiden selbst über unsere digitalen Ressourcen und stärken damit auch den Wettbewerb. Der Data Governance Act geht weitere Baustellen an. Viele sensible, aber wichtige Daten bleiben ungenutzt, weil öffentliche Stellen, Unternehmen und Organisationen nicht sicher sind, wie sie diese Daten teilen können. Das Gesetz beschreibt jetzt nicht nur, wie man diese Daten teilen kann, es schafft auch die Infrastruktur für neutrale Vermittler und gemeinwohlorientierte Datennutzung. Beispielsweise ist das schnelle Teilen von Echtzeitdaten in Katastrophenfällen wie Waldbränden oder Hochwasser ein Gamechanger für unsere Rettungskräfte, und es ist für mich unerklärlich, wie man dagegen sein kann. Darüber, ob diese Verordnungen am Ende wirklich unseren Unternehmen und unserer Gesellschaft helfen oder doch nur chinesische Großkonzerne davon profitieren, entscheidet jetzt die nationale Durchführung. Denn für unsere Unternehmen ist entscheidend, ob es klare Ansprechpartner, Rechtssicherheit und Unterstützung gibt. Deswegen muss die nationale Durchführung auch gezielte Unterstützung durch Kampagnen und Schulungen für kleine Unternehmen einplanen. Gibt es die nicht, stärken wir mit den Gesetzen nur die Starken. Es ist gut, dass der Entwurf mit der Bundesnetzagentur eine einheitliche Aufsichtsbehörde vorsieht; aber die Bundesnetzagentur muss auch die ausreichenden Ressourcen und das Personal bekommen. Die veranschlagten Mittel halte ich bisher nicht für ausreichend; denn wir lernen auch gerade beim Digital Services Act: Wir brauchen nicht nur eine einheitliche Stelle, es muss am Ende auch jemand ans Telefon gehen. Kritisch sehe ich auch, dass die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit für den Datenschutz beim Data Act zentral an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu übertragen. KMU müssten sich für DSGVO-Fragen, wenn es also um den Schutz personenbezogener Daten geht, an die Landesdatenschutzbeauftragten wenden, für Fragen, die den Data Act betreffen, aber an die BfDI. In der Praxis, in der wir ja Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheit verhindern wollen, lässt sich das nicht immer sauber trennen. Wir dürfen die Stärke der Landesdatenschutzbeauftragten als etablierte Ansprechpartner vor Ort nicht verschenken. Daher werden wir uns jetzt auch im weiteren Verfahren und in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass sich die Durchführungsgesetze an den Bedarfen unserer Unternehmen und auch des europäischen Markts orientieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, faire Datennutzung ist eine Gestaltungsfrage unserer Zukunft und keine technische Spielerei. Der Data Act und der Data Governance Act geben uns die Werkzeuge, Macht fair zu verteilen, den Markt zu stärken, Vertrauen herzustellen und unsere digitale Souveränität zu sichern. Nutzen wir sie! Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Sonja Lemke das Wort. Bitte.

Linke

Sehr geehrte Zuhörende! Frau Präsidentin! Wir sprechen heute über den Data Act und den Data Governance Act, beides schon auf EU-Ebene beschlossene Verordnungen, die jetzt in die Umsetzung gebracht werden. Beim Data Act geht es um Daten, die von IoT-Geräten erhoben werden, also von Kühlschränken, Fernsehern, Smartwatches, Autos und weiteren Geräten, die fleißig Daten sammeln und an den Hersteller senden. Auf diese Daten sollen Nutzer/-innen jetzt immerhin zugreifen können. Aber weil der Data Act rein wirtschaftlich gedacht ist und eben nicht den Menschen im Fokus hat, gibt er den Nutzer/-innen nicht das Recht, komplett über ihre Daten zu verfügen. Sie haben eben nicht das Recht, den Hersteller aus der Erhebung der Daten auszuschließen und sie nur bei sich zu verarbeiten. So bleiben die meisten IoT-Geräte kleine Spione im Wohnzimmer. Dabei sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass ich, wenn ich etwas kaufe und bei mir in die Wohnung stelle, auch frei darüber verfügen kann. Die zweite Verordnung, der Data Governance Act, soll die Bereitstellung von Daten vereinfachen. Dabei geht es insbesondere auch um Daten des öffentlichen Sektors. Es geht darum, wie er Daten bereitstellt, aber der Data Governance Act spezifiziert nicht, welche. Und da ist es umso auffälliger, was alles nicht mit der Umsetzung des Data Governance Acts angegangen wird. Im deutschen Recht gibt es zwar theoretisch eine Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Daten als Open Data, aber keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch könnte aber endlich dafür sorgen, dass Informationspflichten nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Transparenz wirklich gelebt wird. Schon die Ampel hat sich das vorgenommen und dann verschleppt. Jetzt steht es im Koalitionsvertrag, aber vorgestern im Ausschuss sagte die Bundesregierung nur, dass das leider keine Priorität hat. Also werden mal wieder vier Jahre vertrödelt. Das kann es doch wirklich nicht sein! Apropos „verschleppen“: Genauso ist es dem längst überfälligen Transparenzgesetz ergangen. Mit einem Transparenzgesetz müssen staatliche Informationen proaktiv zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, Dinge kommen nicht erst ans Licht, weil irgendjemand fragt und Informationen im Zweifel freiklagt, so wie es jetzt gerade beim Informationsfreiheitsgesetz der Fall ist, sondern Informationen müssen direkt proaktiv veröffentlicht werden. Das stärkt Demokratie und Teilhabe. Das Informationsfreiheitsgesetz wird dadurch weiterentwickelt und gestärkt, ein Gesetz, das jetzt schon viel für Demokratie und Transparenz getan hat. Zum Beispiel kennen wir den Ampelentwurf zum Transparenzgesetz nur deshalb, weil er mit diesem Gesetz freigeklagt wurde. Den hat die Bundesregierung jetzt leider ganz begraben, und selbst für eine Weiterentwicklung des IFG, so wie es im Koalitionsvertrag steht, gibt es leider keine Ressourcen. Doch das ist vielleicht auch ganz gut so. Wir erinnern uns: Im Koalitionsvertrag stand während der Verhandlungen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes im Raum, reingeschrieben von Philipp Amthor, dessen Lobbyaktivitäten im Mandat für seinen eigenen finanziellen Vorteil aufgeflogen sind, eben genau durch dieses Gesetz. Es war also der Versuch, Gesetze, die einem nicht passen, mal eben in Gutsherrenmanier abzuschaffen. Erst durch massiven Protest ist dieser Satz rausgeflogen. Stattdessen steht dort: Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz reformieren. Angesichts dieser Vorgeschichte muss man das wohl als Drohung verstehen. Denn die Koalition hat kein Interesse an Transparenz oder einer informierten Zivilgesellschaft. Das sieht man auch daran, dass immer mehr Ausschüsse nicht öffentlich tagen. Das sieht man auch daran, dass unser parlamentarisches Fragerecht immer mehr missachtet wird. Immer öfter wird die Antwort verweigert; immer öfter antwortet die Bundesregierung bei Themen mit irgendeinem Sicherheitsbezug nicht nur nicht öffentlich, sondern gleich gar nicht. Dabei ist doch auch parlamentarische Kontrolle ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Und dass die Bundesregierung kein Interesse an öffentlicher Kontrolle hat, sieht man auch an der Umsetzung des Data Acts und des Data Governance Acts. Denn als Aufsichtsbehörde wird die Bundesnetzagentur eingesetzt, diejenige Bundesnetzagentur, der immer mehr Aufgaben zugewiesen werden, wie die Umsetzung der KI-Verordnung und des DSA, alles wichtige EU-Gesetzgebungen, die unsere Rechte gegen die Techgiganten durchsetzen soll, während sie gleichzeitig kaum mehr Stellen bekommt. So auch hier: Weder die 20 Stellen für den Data Act noch die sechs Stellen für den Data Governance Act sind im Haushalt hinterlegt. Und auch das Statistische Bundesamt soll ja künftig Stellen dabei unterstützen, den Data Governance Act umzusetzen. Aber bis es die Stellen dafür hat, ist 2029. Ein Gesetz, das seit 2023 gilt, soll dann also vielleicht, wenn nichts mehr dazwischenkommt, sechs Jahre später umgesetzt werden. So viel also zum handlungsfähigen Staat! Gleichzeitig wird davon geredet – mit dem völlig blödsinnigen Ziel, überall Personal einzusparen –, auch die Bundesnetzagentur mit einzubeziehen. Und das hat doch System: Die Aufsicht wird geschwächt, und neue Gesetze werden vom ersten Tag an ausgebremst. Das nutzt den Techgiganten, die mit unseren Daten, unserer Privatsphäre und mit unserer Zeit Geld machen wollen, die keine Mühe scheuen, uns zu manipulieren, sei es auf ihren Social-Media-Plattformen oder mit ihren vernetzten Geräten. Das Leitbild der Bundesregierung ist ein gegenüber der Wirtschaft handlungsunfähiger Staat und eine ausgeschlossene Zivilgesellschaft: Politik für die reichsten 1 Prozent. Doch wir brauchen genau jetzt das Gegenteil. Wir brauchen gerade jetzt eine starke Zivilgesellschaft, die selbstbewusst unsere Demokratie verteidigt und für unsere Grundrechte kämpft. Und wir brauchen einen Staat, der dieses Selbstbewusstsein nicht als Angriff versteht, sondern als Bereicherung, eine Regierung, die keine Angst vor Transparenz hat, weil sie eben nicht nur mit der Unternehmenslobby redet, einen Staat, der maximal transparent handelt und gleichzeitig seine Handlungsfähigkeit gegenüber Big Tech und anderen Unternehmensgiganten sichert. Wir brauchen endlich eine Politik für die Mehrheit der Menschen. Dafür kämpfen wir als Linke! Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Ronja Kemmer das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „In God we trust. All other must bring data.“ Das Zitat von Edwards Deming war seiner Zeit wahrscheinlich weit voraus; denn die Bedeutung der Nutzung von Daten ist heute unumstritten, sei es für die Wissenschaft, sei es für neue Technologien wie künstliche Intelligenz oder sei es auch für den Fortschritt im Gesundheitswesen, zum Beispiel bei der personalisierten Medizin. Mit den beiden Gesetzen zur Durchführung des Data Acts und des Data Governance Acts verbessern wir heute die Grundlage für eine moderne und souveräne Datenökonomie in Deutschland und in Europa. Drei Dinge sind dabei entscheidend: fairer Zugang, klare Verantwortung und praktikable Strukturen. Erstens: fairer Zugang. Daten entstehen ja heute überall – viele Redner sind darauf schon eingegangen –, in Fahrzeugen, in Produktionsanlagen oder auch in smarten Haushaltsgeräten. Bisher galt oft: Wer die Technik kontrolliert, kontrolliert auch die Daten. Und der Data Act ändert das. Er stellt klar: Daten, die durch Nutzung entstehen, müssen am Ende auch Nutzerinnen und Nutzern sowie den Unternehmen, gerade auch dem Mittelstand, zugutekommen. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Er stärkt Wettbewerb und bietet auch Raum für Innovation. Unsere Aufgabe ist es nun, diese europäischen Regeln, Frau Lemke, verständlich und vor allem so schlank wie möglich auch in deutsches Recht zu überführen, und genau das werden wir mit diesen Gesetzen auch leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens: kein Datenwildwuchs, sondern Verantwortung. Fairer Zugang heißt nicht grenzenloser Zugriff. Geschäftsgeheimnisse und auch Cybersicherheit müssen natürlich gesichert bleiben. Niemand wird gezwungen, sensible Daten preiszugeben, und niemand muss Innovationen gefährden. Stattdessen setzen wir auf klare Verfahren und faire Vergütung beim Datenteilen. Das schafft Vertrauen; denn ohne Vertrauen kann es keine funktionierende Datenökonomie geben. Drittens. Vertrauen braucht praktikable Strukturen. Mit dem DGG schaffen wir die Infrastruktur für neutrale Datenmittler, für Datentreuhänder und für die freiwillige Bereitstellung von Daten, gerade auch für die Forschung. Und gerade öffentliche Daten können, aber sie müssen künftig auch besser genutzt werden. Dabei brauchen wir neben Regulatorik vor allem in Deutschland auch mal einen Kulturwandel, dass wir eben die Chancen von Datennutzung erkennen, statt ständig nur die Risiken zu benennen. Und diese beiden Gesetze sind auch ein klares Bekenntnis zu einem europäischen Weg. Und, Herr Kaufmann, ich muss an dieser Stelle schon mal sagen: Sie haben sich mit der AfD heute Morgen hier an dieser Stelle wieder einmal demaskiert. Sie wollen raus aus Europa, raus aus dem Euro, und das kann für eine Exportnation wie Deutschland einfach nur schlecht sein. Deutschland zeigt Verantwortung, indem wir europäisches Recht nicht nur umsetzen, sondern es eben vor allem praxistauglich gestalten. Denn bei aller Zustimmung stellen wir schon fest: Die europäische Datenregulierung ist ganz schön komplex geworden. Data Act, DGG, Datenschutz-Grundverordnung, KI-Verordnung: Das alles muss in der Praxis gut zusammenspielen. Gerade deswegen ist der Digital-Omnibus in diesen Tagen in Brüssel auch so entscheidend. Wir unterstützen es ausdrücklich, dass dabei am Ende auch Vereinfachungen herauskommen, und die müssen natürlich in die Umsetzungsgesetze mit einfließen. Gleichzeitig gilt, dass wir natürlich auch national in der Daten-Governance, in der Datennutzung besser werden müssen. Und deswegen sieht der Koalitionsvertrag zu Recht vor, dass wir das Datenmanagement verbessern, aber vor allem, dass wir die Datenschutzaufsicht vereinfachen, sodass es eben im besten Fall nur einen Ansprechpartner und nicht viele Ansprechpartner gibt. Und auch die Modernisierungsagenten machen zum Thema Datennutzung viele Vorschläge, zum Beispiel die föderale Modernisierungsagenda oder dass künftig auch pseudonymisierte, anonymisierte Daten für KI-Training genutzt werden können. Ich finde, das ist ein wirklich innovationsfreundlicher Vorstoß der MPK, im Übrigen parteiübergreifend, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen; Herr Kretschmann hat das Ganze ja noch mitbeschlossen. Wir werden künftig hier in Berlin dann auch ganz genau darauf achten, ob Sie eigentlich dieser Maßgabe, dass wir beim Datenschutz einfach auch mal praxisfreundlicher werden müssen, entsprechend folgen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Datengesetze sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Angebot für Innovation, für freie Märkte, für mehr Vertrauen in die Digitalisierung. Lassen Sie uns diese Chance nutzen: für die Wirtschaft, vor allem für die Menschen im Land und für ein souveränes Europa. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Ruben Rupp das Wort. Bitte.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Abgeordnete! Bevor ich jetzt tiefer ins Thema einsteige, möchte ich nur eines anmerken: Es ist völlig in Ordnung, wenn wir hier kontrovers diskutieren, wenn wir polarisierend diskutieren. Gerade als AfD-Vertreter habe ich damit gar kein Problem. Aber, CSU-Kollege Dr. Körner – schön, dass Sie hier auch vorne sitzen –, Sie haben gestern „on record“ über die AfD zum TTIP-Antrag gelogen. Und das geht so nicht! Herr Kollege, Sie haben behauptet, wir als AfD hätten entgegen unserem Antrag zur Aufhebung der TTIP-Verordnung auf EU-Ebene zugestimmt. – Doch, das haben Sie wörtlich gesagt. Am 13. März 2024 fand die Abstimmung statt. Es stimmt nicht, was Sie gesagt haben. Dass Sie das trotzdem behauptet haben, das kann nur bedeuten: Entweder haben Sie kalkuliert, wissentlich gelogen oder sich schlampig vorbereitet. Und egal was es davon war: Es lässt Sie nicht gerade in einem guten Licht erscheinen. Ich bitte doch, in Zukunft zumindest hier im Parlament bei der Wahrheit zu bleiben. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Sie können gerne eine Frage stellen. Ich gehe jetzt nicht auf den Begriff „lügen“ ein, weil es eine Reaktion gibt. – Bitte. Herr Kollege, Sie müssen schon genau zuhören. Ich habe nämlich gesagt, die AfD hat dieses Gesetz im Europäischen Parlament nicht abgelehnt. Und nachdem Ihre Kollegen in der ersten Lesung damals zugestimmt haben und sich in der zweiten Lesung im Europäischen Parlament enthalten haben, – Das stimmt nicht. Nein. – ist meine Aussage nach wie vor richtig. Insofern habe ich da gar nichts zurückzunehmen. Und wer hier lügt, das müssen Sie sich dann selber überlegen. Es ist schon dreist, wenn Sie jetzt die Lüge noch mal bekräftigen. Ich habe nachgeguckt: Am 13. März 2024 fand die Abstimmung statt, und alle AfD-Vertreter haben abgelehnt. Was erzählen Sie hier eigentlich? Ich wurde hier gestern vom Vizepräsidenten ermahnt. Er prüft, ob ich eine Ordnungsmaßnahme wegen wahrheitswidriger Aussagen bekomme. Daher erwarte ich, dass diese Aussage von Herrn Dr. Körner auch mit einem Ordnungsruf belegt wird. Gleiches Recht für alle! Ganz kurzer Hinweis: Ein Präsidium erfüllt keine Erwartungen, sondern die Sitzungsleitung entscheidet nach den vereinbarten Regeln, wann es Ordnungsrufe gibt. Das machen wir nicht auf Zuruf; nur so als kleine Orientierung. Heute sprechen wir unter anderem darüber, wie Daten besser wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. An sich ist es keine falsche Idee, dass auch große Konzerne Daten für die breite Wirtschaft zur Verfügung stellen sollen. Man denke beispielsweise an die vielen Daten von Automobilherstellern, die veröffentlicht für kleine und mittlere Unternehmen nützlich sein könnten. Mittelständische Softwareentwickler könnten zum Beispiel markenübergreifende Predictive-Maintenance-Software entwickeln, also eine effizientere, voraussagende Wartungssoftware anbieten oder verbesserte Anreizsysteme entwickeln und einiges mehr. Dieses Beispiel eines wirtschaftlichen Teilbereichs zeigt, dass mehr verfügbarer Daten durchaus Vorteile bringen. Aber die Umsetzung dieses Gesetzes ist wieder einmal ein Fall von gut gemeint, schlecht gemacht. Wir haben erst gestern über Bürokratieabbau gesprochen. Hier drohen insbesondere Mittelständlern wieder weitere Hürden; denn diese wurden im Gegensatz zu Kleinunternehmen nicht von den Verpflichtungen zur Datenfreigabe ausgenommen. Für die AfD gilt: Mit uns ist garantiert kein Bürokratieaufbau für die Mittelständler zu machen. Zudem ist ein genereller Zwang der Datenfreigabe auch immer ein Stück weit eine Enteignung der Unternehmen – das muss uns klar sein –, nämlich eine Enteignung von Daten, die durch das eigene wirtschaftliche Handeln und durch vorausgegangene Investitionen erst erlangt wurden. Auch hier sollten wir sehr vorsichtig sein. Denn als Partei der Freiheit – im Gegensatz zu Linken, Roten und Grünen – reagieren wir als AfD wirklich empfindlich darauf, wenn Enteignungen auch nur indirekt drohen. Und nein, Enteignungen sind nichts Harmloses, auch wenn uns die linke Hälfte dieses Parlaments Dinge wie die Vermögensteuer immer wieder als harmlose Steuereinnahmequelle und Gerechtigkeit verkaufen will. Ihr wirtschaftspolitisches Verständnis ist so miserabel. Mit Ihren Enteignungsfantasien schaffen Sie keine Gerechtigkeit. Sie vertreiben die Innovationskraft, die fleißigen Unternehmer und die Leistungsträger aus diesem Land. Und damit verjagen Sie Kapital und Hunderttausende Arbeitsplätze aus Deutschland. Das wäre die Folge der Vermögensteuer, die Sie fordern. Diese Logik werden Sie auch in tausend Jahren nicht begreifen. Sie haben eben keine Ahnung von guter Politik. Deswegen stehen Sie als Grüne, SPD und Linke für nichts anderes als Bürokratieaufbau und höhere Steuern; nichts anderes kommt aus Ihrer Ecke. Da wundert es uns übrigens nicht, wenn sich die CDU jetzt freut, dass ich sie nicht angesprochen habe. Aber das sind ja Ihre Koalitionspartner. Ich frage mich da: Handeln Sie wider besseres Wissen, dass Sie mit diesen Leuten koalieren? Da wundert es mich auch gar nicht, dass wir mittlerweile bei 26 Prozent in den Umfragen stehen, Sie nur noch bei 23 Prozent, die Tendenz bei der AfD steigend. Wir werden diese Republik bald anführen, da können Sie sicher sein. Und was noch zu klären ist – das wurde auch angesprochen –: Ob wir im Rahmen der Anhörung, die wir noch durchführen, die Bundesnetzagentur wirklich zur zentralen Superbehörde für die Datenmärkte aufbauen wollen, das müssen wir prüfen. Denn dann würde sie selbst vermehrt prüfen, beaufsichtigen und sanktionieren müssen: mit hohen Bußgeldern, mit Betriebsuntersagungen, mit Zwangsgeldern. Das werden wir weiter genau beobachten. Unser Fazit ist eindeutig: Als AfD sind wir für die Datennutzung. Wir sind für mehr dynamische Innovationen. Wir sind für technologische Souveränität. Aber wir sind gegen unausgegorene EU-Verordnungen und Bundesgesetze. Und ob diese vorgelegten Gesetze noch zu retten sind, das werden wir dann bis zur zweiten Lesung geklärt haben. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Parsa Marvi das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute vorliegenden Gesetze verfolgen ein klares Ziel: Daten sollen nicht nur wenigen großen Konzernen nutzen, sondern der gesamten Gesellschaft, den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Mittelstand, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand; das ist für uns der richtige Weg. Und zu der Rede der AfD, die ich heute gehört habe, mit dem Zitat „Der Markt regelt das“, kann ich nur sagen: Über solche Aussagen freuen sich die Techkonzerne und die US-Administration. Die europäische Souveränität landet mit dieser Haltung auf deren Speiseplan. Das kann nicht der richtige Weg sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir unterstützen das zentrale Ziel des Data Acts, einen fairen und wettbewerbsfähigen europäischen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und das volle Potenzial ungenutzter Daten, insbesondere im industriellen Sektor, auszuschöpfen. Zugleich regelt dieser Data Act erstmals klar, in welchen Fällen der Staat im öffentlichen Interesse auf Unternehmensdaten zugreifen kann; dazu haben wir heute eine Fülle von Verschwörungsmythen gehört. Das betrifft insbesondere Krisensituationen, etwa Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Waldbrände, aber auch großangelegte Cyberangriffe. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn in solchen Fällen kann eine bessere Datenlage dazu beitragen, schneller zu reagieren, Schäden zu begrenzen und im Zweifel Menschenleben zu retten. Für eine moderne, handlungsfähige Verwaltung ist das eine große Chance. Wir vertrauen jedenfalls dem demokratischen Staat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als SPD-Fraktion begrüßen wir für den Data Act ausdrücklich, dass die BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde vorgesehen ist; dafür haben wir uns auch in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Ebenso wichtig ist – das ist heute angeklungen –, dass bei Fragen des Datenschutzes die besondere Expertise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden wird. Entscheidend wird sein, dass die Zusammenarbeit zwischen der BNetzA und der BfDI für die Praxis klar geregelt wird und effizient und widerspruchsfrei funktioniert, damit Unternehmen wie öffentliche Stellen Entscheidungen schnell bekommen und keine unnötigen Reibungsverluste entstehen. Positiv bewerten wir zusätzlich, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung – Herr Minister Wildberger hat es gesagt – bewusst auf Gold-Plating verzichtet. Statt auf neue Bürokratie setzen wir auf Beratung der Unternehmen, auf Serviceorientierung und den gezielten Aufbau digitaler Fachkompetenz bei den zuständigen Behörden. Doch fairer Zugang zu Daten alleine wird nicht ausreichen. Wir müssen auch die Spielregeln und die Infrastruktur dafür schaffen, dass Daten sicher, vertrauenswürdig und rechtsklar geteilt werden können. Genau das leistet das Daten-Governance-Gesetz. Viele Behörden verfügen schon heute über wertvolle Daten aus Verkehr, Umwelt, Gesundheit oder Energie, dürfen diese aber aus guten Gründen nicht einfach weitergeben. Das Daten-Governance-Gesetz schafft hierfür sichere und klare Verfahren. Es ermöglicht die rechtssichere Weitergabe auch geschützter Daten, es regelt sogenannte Datenvermittler und schafft erstmals einen Rahmen für freiwillige Datenspenden für das Gemeinwohl, den sogenannten Datenaltruismus. So können staatliche Entscheidungen stärker auf verlässlichen Daten beruhen. Mit dem heutigen Durchführungsgesetz schaffen wir die nationalen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen dafür. Wir wollen, dass Daten nicht nur wenigen nützen, sondern vielen. Dafür setzen wir heute mit diesen beiden Gesetzen den richtigen Rahmen. Entscheidend ist nun, dass dieser Rahmen wirksam um- und durchgesetzt wird. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rebecca Lenhard das Wort. Bitte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Daten sind die strategische Ressource des 21. Jahrhunderts. Sie sind entscheidend für Wirtschaft, Forschung, Mobilität, Energieversorgung und staatliches Handeln, doch ein Großteil unserer europäischen Daten liegt auf Servern außereuropäischer Konzerne. Drei US-amerikanische Techkonzerne, nämlich Amazon, Microsoft und Google, kontrollieren den Großteil des Cloud-Markts. Das ist eine reale Bedrohung für unsere Wirtschaft, aber auch für unsere Sicherheit. Auch deshalb sind die europäischen Datengesetze so wichtig. Der Data Act ist ein Befreiungsschlag für Europa; denn er schafft klare Regeln, wer Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen. Wir gewinnen die Kontrolle zurück: über die Daten in unseren vernetzten Geräten und industriellen Anwendungen. Ein zentraler Punkt des Data Acts ist die Interoperabilität zwischen den Cloud-Anbietern. Damit werden Lock-in-Effekte abgebaut, Abhängigkeiten reduziert und die Verhandlungsmacht gegenüber den Techgiganten endlich gestärkt. Echte Wahlfreiheit ist für europäische Unternehmen kein Luxus, sondern überlebensnotwendig. Der Umsetzungsentwurf der schwarz-roten Bundesregierung überträgt der Bundesnetzagentur enorme neue Aufgaben, ohne dass dafür ausreichend finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden. Digitale Souveränität entsteht aber nicht auf dem Papier, sondern sie braucht klare Zuständigkeiten, handlungsfähige Aufsichtsstrukturen und durchsetzbares Recht. Wer eine starke Aufsicht will und Datenmärkte ernsthaft regulieren will, muss auch bereit sein, die zuständigen Behörden angemessen auszustatten. Der Data Governance Act ist ein weiterer wichtiger Schritt. Das Ziel ist es, europäische Datenräume aufzubauen, öffentliche Daten weiterzuverwenden und gemeinwohlorientierte Innovationen zu unterstützen. Aber auch hier gilt: Ohne schnelle und konsequente Umsetzung bleibt all das ein leeres Versprechen. Data Act und Data Governance Act sind wichtige Instrumente, aber sie sind am Ende nur so stark wie ihre Umsetzung. Deswegen geht es heute auch um eine Grundsatzentscheidung: Schaffen wir es, europäische Daten in europäischen Händen zu behalten? Schaffen wir es, dass unsere Unternehmen fair miteinander konkurrieren können, ohne erpressbar zu sein? Und schaffen wir es, dass unsere Demokratie stark und souverän bleibt, statt von Techoligarchen abhängig zu sein? Jeder Tag ohne diese Umsetzung ist ein Tag, an dem unsere Abhängigkeiten wachsen und Europa den Anschluss verliert. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten. Denn eines ist klar: Wer heute über Daten entscheidet, entscheidet auch über unsere Zukunft. Danke schön. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Herr Abgeordneter Joachim Ebmeyer das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland denken wir beim Thema Daten meistens zuerst an Datenschutz, noch bevor wir uns überhaupt bewusst machen, welches Potenzial in Daten steckt. Damit ziehen wir regelmäßig selber die Handbremse und blockieren Chancen, bevor sie entstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen endlich aufhören, an der Lebensrealität beim Datenschutz vorbeizulaufen. Mit dem Durchführungsgesetz zum europäischen Daten-Governance-Act und der Datenverordnung setzen wir einen Perspektivwechsel um. Wir stellen nicht Verbote an den Anfang, sondern ermöglichen Nutzung auf einer sicheren Grundlage. Es geht darum, Daten aus öffentlichen und privaten Bereichen sicher, transparent und freiwillig besser nutzbar zu machen: für die Verwaltung, für Forschung, Wirtschaft, Innovation. Daten sind für die digitale Wirtschaft das, was Öl für die Industriegesellschaft war: ein zentraler Rohstoff. Aber ein Rohstoff entfaltet seinen Wert nur, wenn er verantwortungsvoll genutzt wird. Unsere Herausforderung ist nicht ein Mangel an Daten. Unsere Herausforderung ist, dass wir sie oft nicht nutzen, weil ein Datenschutzrecht, Unsicherheit und fehlende Strukturen im Weg stehen. Ein Beispiel zeigt, welchen wirtschaftlichen Stellenwert Daten heute schon haben: Digitale Plattformen erzielen einen erheblichen Teil ihrer Umsätze, indem sie Nutzungsdaten auswerten für personalisierte Angebote, für Werbung oder Produktverbesserungen. Auf dieser Grundlage lässt sich der wirtschaftliche Wert der Daten einer einzelnen Person auf einer Plattform auf bis zu 200 Euro pro Jahr beziffern, natürlich abhängig davon, wie intensiv und systematisch diese Daten genutzt werden. Dieser Wert entsteht nicht automatisch. Er entsteht erst dort, wo Daten zusammengeführt, analysiert und in konkrete Anwendungen übersetzt werden, etwa in effizientere Prozesse, bessere Dienstleistungen oder neue Geschäftsmodelle. Deshalb braucht Datennutzung klare Regeln und verlässliche Strukturen. Genau hier setzt dieses Gesetz an. Sein Kern ist einfach und klar: Datennutzung ja, aber auf einem Fundament aus Datensicherheit und Vertrauen. Wir schaffen Regeln, die Nutzung ermöglichen, statt sie zu verhindern. So wie es in der Industrie nie darum ging, Öl zu verbieten, sondern es sicher zu fördern, zu transportieren und zu verarbeiten, so geht es heute darum, Daten kontrolliert und geschützt zugänglich zu machen. Datensicherheit bremst Datennutzung nicht aus, sie schafft die Grundlage dafür. Wer Daten teilt, braucht klare Zugriffsregeln, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und verlässliche Standards gegen Missbrauch. Datensicherheit bedeutet nicht nur Datenschutz. Sie bedeutet auch Schutz vor Industriespionage, vor unberechtigtem Zugriff und vor Vertrauensverlust, gerade für unsere Unternehmen, aber auch für unsere öffentlichen Stellen. Deshalb ist es richtig, Zuständigkeiten zu bündeln und klare Ansprechpartner zu schaffen. Einheitliche Verfahren und eine verlässliche Aufsicht sorgen dafür, dass Sicherheit nicht zur Hürde wird, sondern Planungssicherheit schafft. Der Data Act ergänzt diesen Ansatz sinnvoll. Er stellt sicher, dass Daten aus vernetzten Produkten fair genutzt werden können. Wer Maschinen, Geräte oder Anlagen betreibt, muss sie warten, verbessern und effizient einsetzen können. Der Landwirt produziert auf dem Acker nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern mit Landtechnik auch Daten. Hier sind eindeutige Verfügungsrechte und Zugriffe notwendig: beim Landwirt, beim Landtechnikunternehmen aus Mannheim oder beim Erntemaschinenhersteller aus Ostwestfalen. Das stärkt Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Effizienz. Dabei gilt stets: nur so viel Zugriff wie nötig und so viel Schutz wie möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Europa und Deutschland digital wettbewerbsfähig machen wollen, brauchen wir drei Dinge: erstens Tempo, damit schnell Rechtssicherheit entsteht; zweitens Kohärenz, damit Digitalgesetze zusammenspielen; und drittens Sicherheit als Leitplanke und nicht als Bremse. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Matthias David Mieves das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Reden einiger hier zuhört, dann könnte man meinen, dass die Europäische Union sich nur darum kümmert, Bürokratie zu erhöhen oder einen neuen Regelungswust über uns zu bringen. Die Realität ist allerdings, dass die EU einiges regelt, was für uns alle das Leben an wesentlichen Stellen einfacher und besser macht. Ein Beispiel für eine solch konkrete Verbesserung ist der Data Act, den wir heute hier besprechen. Was genau bringt uns der Data Act? Er bringt mehr Transparenz. Denn schon heute ist es so, dass zahlreiche Produkte auf dem Markt sind, die wir alle nutzen, die jeden Tag permanent Daten generieren. Und diese Daten stehen im Moment nur den Unternehmen zur Verfügung, die die Produkte verkaufen und in den Markt bringen. Die Einzigen, die nichts von diesen Daten mitbekommen, sind wir als Nutzer, die jeden Tag diese Daten generieren. Und genau das ändert der Data Act. Er führt dazu, dass wir als Nutzerinnen und Nutzer endlich die Möglichkeit haben, Transparenz über diese Daten zu bekommen. Das ist ein Riesenfortschritt; denn er bringt die Datenhoheit dorthin, wo sie hingehört, nämlich zu uns als Nutzerinnen und Nutzer dieser Produkte. Das ist aber nicht das Ende der Möglichkeiten des Data Acts. Es wird über die Transparenz hinaus die Möglichkeit geschaffen, aus diesen Daten auch Nutzen zu generieren. Wenn wir uns vorstellen, welche Produkte Daten generieren, dann erkennen wir schnell, dass es bei der Waschmaschine anfängt, über die Zahnbürste und Smartwatches bis hin zu Medizinprodukten geht. Denn auch dort entstehen unglaublich viele Daten. Ein Herzschrittmacher generiert jeden Tag permanent Daten über meinen Körper, über meine Körperfunktionen. Diese Daten können in Zukunft bereitgestellt werden, und sie können ihren Weg in die sichere digitale Patientenakte finden. Diese Daten können dann wiederum unseren Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden, um ein besseres Bild über unseren Gesundheitszustand zu bekommen. Das ist ein echter Fortschritt und nur der erste Schritt in Richtung einer besseren, individuelleren Versorgung im Gesundheitswesen. Wenn wir uns die Kombination aus einer besseren Transparenz über Daten und den neuen Potenzialen einer Datennutzung für uns alle und für unser persönliches Wohl vorstellen, dann wird deutlich, dass der Data Act ein Riesendurchbruch ist, der in den nächsten Jahren unglaubliche Potenziale freisetzen wird, die uns allen zugutekommen werden. Deshalb sagen wir: Der Data Act bedeutet einen riesigen Fortschritt, den es gilt jetzt in nationales Recht umzusetzen. Denn an dieser Stelle hat die Europäische Union etwas geschaffen, was den Menschen zugutekommt. Deshalb werden wir das in vollem Umfang unterstützen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Dr. Konrad Körner das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hatte mir bei diesem Thema zum Ende der Woche eigentlich vorgenommen, eine rein positive Rede zu halten, weil das Thema so gut ist, weil die Daten für unsere Wirtschaft so wichtig sind. Aber wie immer muss ich mir dann leider die Reden von ganz rechts und ganz links anhören. Ich frage mich, wie man so negativ sein kann und wie man vor allem das System, in dem wir leben und das uns Wohlstand garantiert, so verächtlich machen kann. Herr Kaufmann, Sie haben in neun Minuten – neun Minuten! – Redezeit nicht einmal auf die Vorteile hingewiesen. Vielmehr haben Sie Behörden verächtlich gemacht, indem Sie in jeder staatlichen Maßnahme einen Übergriff sehen, obwohl wir hier die Bundesnetzagentur ins Felde führen, die in der Wirtschaft – wenn Sie mit Unternehmern reden, dann wird das klar – als Regulierungsbehörde hoch anerkannt ist. Diese Behörde besteht nicht aus hysterischen Datenschützern, wie Sie meinen, sondern ermöglicht Technologie. Sie haben die Justiz verächtlich gemacht, als Sie von staatlicher Allmacht geredet haben, ohne darauf hinzuweisen, dass unsere Justiz jede staatliche Maßnahme kontrolliert, und das zu Recht. Sie nutzen diese Themen zudem – das merkt man wieder –, um Europa verächtlich zu machen, weil Sie jede europäische Maßnahme als „nicht gewählt“ oder „nicht demokratisch“ darstellen. Ich frage Sie: Was machen denn dann Ihre Kollegen im Europäischen Parlament eigentlich? Sind sie nicht gewählt? Haben sie da nichts zu melden? Vielleicht nicht – zum Glück! Aber sie machen da anscheinend gar nichts. Warum treten sie überhaupt zu den Wahlen an, wenn das alles so undemokratisch ist? Es ist schon beachtlich, dass Sie, Frau Lemke, und Sie, Frau Lenhard, angesichts der großen Herausforderungen ohne Differenzierung von Techkonzernen sprechen, ohne auch nur einmal den Mittelstand in den Blick zu nehmen. Frau Lemke, Sie haben einen mittelständischen Betrieb vielleicht noch nicht von innen gesehen. Aber hochspezialisierte Zulieferer in meinem Wahlkreis, die in eine Cloud investiert haben, sagen, sie brauchten den Data Act, weil er ihnen endlich Möglichkeiten bietet, weiterhin Wohlstand und Arbeitsplätze zu generieren. Da kann man doch nicht sagen, dass das alles eine bösartige Regulierung von Techkonzernen ist. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zu? Ja. Bitte, Frau von Storch. Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zum Thema „Demokratie und EU-Parlament“: Das EU-Parlament besteht aus 720 Abgeordneten; 96 davon sind Deutsche. Sehr gut; da haben Sie recht. Sind Sie mit mir der Meinung, dass die deutsche Bevölkerung nicht die volle demokratische Legitimation dieses Parlamentes ausmacht und dass jenseits der 96 Abgeordneten alle anderen nicht von Deutschland gewählt werden und dass wir deswegen nicht davon sprechen können, dass wir volle Demokratie im Europäischen Parlament haben, weil wir eben nur einen ganz kleinen Teil der Abgeordneten direkt wählen? Hier sind alle Abgeordnete durch den deutschen Wähler legitimiert, aber in Brüssel eben nur ein kleiner Teil. Die Franzosen, die Spanier und die Italiener stellen dort die Mehrheit und die Polen und wir nur einen kleinen Teil. Wir kritisieren, dass das mit demokratischer Legitimierung gleichgestellt wird. Sind Sie der Meinung, dass das völlig unzulässig ist, oder finden Sie, dass das, was in Brüssel stattfindet, genauso demokratisch legitimiert ist wie das, was wir hier im Deutschen Bundestag haben? Frau von Storch, das soll nicht in ein europarechtliches Oberseminar ausarten. Aber dass Demokratie auch die Proportionalität beeinflusst, stelle ich immer wieder fest, wenn ich sehe, dass der Freistaat Bayern im Bundesrat leider nicht so viele Stimmen hat, wie ihm der Bevölkerungszahl nach eigentlich zustehen. Aber Ich kann es nicht ändern. Das gehört nun mal dazu; das ist in jeder Demokratie so. Oder finden Sie den US-Senat, in dem jedes Bundesland mit zwei Senatoren repräsentiert ist, demokratischer? – Das ist in diesem Fall völlig unerheblich, weil wir eine Kammer in Europa haben. Entschuldigung, hier gibt es eine klare Regelung: Sie haben eine Frage gestellt, Frau von Storch. Dann antwortet der Abgeordnete. Sie haben dann nicht mehr das Wort, sondern er ist dran. – Bitte. Haben Sie die Frage beantwortet? Ich habe die Frage gerne beantwortet. – Europa kann immer demokratischer werden. Aber es als völlig undemokratisch darzustellen, zeigt Ihre Geisteshaltung. Sie wollen das europäische Projekt zerstören. Wenn Sie unsere Wirtschaft fragen, dann erhalten Sie die Antwort: Natürlich brauchen wir einen Data Act und Regeln für die Datennutzung, damit wir etwas generieren können, und zwar auf europäischer Eben. Es wäre natürlich realitätsfremd, so zu tun, als gäbe es zum Data Act nur Applaus. Jedes Gesetz ist verbesserungswürdig und muss diskutiert werden. Es ist gut, dass unser Minister und sein neues Ministerium, das noch in den Kinderschuhen steckt, zusammen mit der gesamten Bundesregierung letztes Jahr Vorschläge für den Digital-Omnibus unterbreitet haben, damit sich die Bundesrepublik mit einer gewichtigen Stimme einbringen kann. Wir machen es einfacher und besser. Viele dieser Vorschläge werden jetzt umgesetzt. Es liegt nun am Europäischen Parlament, diese Verschlankungspläne effektiv umzusetzen. Wir leisten hier, was wir leisten können. Wir bestimmen eine Behörde, nämlich die Bundesnetzagentur, für die Umsetzung des Data Act. Wir beenden die Kleinstaaterei, damit sich nicht mehr jeder Unternehmer fragt, wer eigentlich zuständig ist. Ich freue mich auf die Beratungen, damit wir Deutschland voranbringen.

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