a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Politik zu Reformen fähig? Können wir aus der demokratischen Mitte heraus alte Denkmuster verlassen und etwas Neues wagen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere unmissverständliche Antwort muss sein: Wir sind reformfähig, diese Bundesregierung wagt Neues. Wir machen das Land fit für die Zukunft. Die Zeiten des schnellen Neins, sie sind vorbei. Wir brauchen Mut zu einem Ja, und damit alles so bleibt, wie es ist, muss sich etwas ändern. Und die vorliegenden Gesetze zur Durchführung des Data Acts und des Data Governance Acts zeigen, wie so etwas gehen kann. Wir erreichen beim Data Act erstmals eine grundlegende Bündelung von Zuständigkeiten auf Bundesebene, etwas, zu dem viele erst mal Nein gesagt haben. Aber es ist jetzt ein politisches Signal, dass wir es ernst meinen mit der Staatsmodernisierung. Wir schaffen mit der Bundesnetzagentur einen Single Point of Contact, eine einzige Ansprechstelle für Fragen rund um Anwendung und Durchsetzung des Data Acts in Deutschland. Unternehmen sollen schnelle, verlässliche Antworten bekommen, statt sich durch Zuständigkeiten kämpfen zu müssen. Und nachgelagert agiert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz in allen Datenschutzbelangen rund um den Data Act. Sie funktioniert quasi als Datenschutz-Backoffice für die Bundesnetzagentur. Daten halten sich eben nicht an Landesgrenzen, und wer ernsthaft will, dass europäische Verordnungen in der Praxis funktionieren, der muss bereit sein, Zuständigkeiten so zu ordnen, dass diejenigen, denen sie zugeordnet sind, handlungsfähig sind. Diese Bündelung ist damit Blaupause für kommende Digitalgesetze. Sie ist unser Start in ein neues Datenselbstverständnis, weg von den Datensilos, hin zu einer Kultur des Datenteilens unter fairen Rahmenbedingungen. Natürlich schauen wir jetzt auch mit großem Interesse nach Brüssel; denn ja, die EU-Digitalgesetzgebung ist oft zu kompliziert, nicht passgenau genug und sorgt für Unsicherheiten. Deswegen brauchen wir den digitalen Omnibus. Er wird entscheidend dafür sein, wie sich die europäischen Digitalgesetze weiterentwickeln, und ich freue mich, dass die Bundesregierung das auch mit einer gemeinsamen Stimme begleitet. Aber wir können nicht so tun, als bräuchten wir bis dahin überhaupt keine nationalen Regelungen. Wirtschaft und Verbraucher brauchen Rechtssicherheit und Ansprechpartner. Das schaffen wir, indem wir jetzt auch mit unseren Änderungsanträgen weniger auf Bußgelder und mehr auf Beratung setzen, indem wir auf bestehende Strukturen aufbauen, wo sie sinnvoll sind, etwa mit GovData, und indem wir kleine Unternehmen und Start-ups zum Beispiel bei Gebühren für staatliche Datensätze bevorzugen und ihnen eine Ermäßigung garantieren. Stellen Sie sich also den praktischen Fall zum Schluss noch einmal vor: Ein landwirtschaftlicher Betrieb nutzt moderne Maschinen – Traktor, Mähdrescher, Düngetechnik –, alles voll mit Sensorik bis zum letzten Rand. Diese Daten zeigen: Wo ist der Boden trocken? Wo wird zu viel gedüngt? Wo fällt etwas bald aus? Das ist alles nicht „nice to have“; das ist bares Geld und Ressourcenschutz. Aber in der Realität ist es doch oft so: Die Daten entstehen auf dem Hof; verfügbar waren sie bis vor Kurzem am Ende vor allem beim Hersteller. Und wenn der Betrieb den Dienstleister wechseln will, wenn er die bessere Software findet oder ein Start-up aus der Region eine klügere Auswertung anbietet, dann wird es kompliziert: Schnittstellen, Formate, Vertragsklauseln – der Lockineffekt. Und genau hier entfaltet der Data Act, den wir jetzt in Deutschland durchführen können, seinen praktischen Nutzen: Wer Daten erzeugt, der soll sie auch nutzen können – fair, portabel, durchsetzbar. Damit das nicht Theorie bleibt, – Vielen Dank. – braucht es in Deutschland jetzt klare Regeln für die Durchsetzung. Das haben wir in den beiden Gesetzen sichergestellt. Sie müssen zum Ende kommen. Herzlichen Dank für die Beratungen. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Michael Kaufmann für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich muss nun doch viel Wasser in den Wein gießen. Das, was Sie hier als Mut zum Ja verkaufen, Herr Dr. Körner, das ist doch vor allem ein Ja zu mehr Regulierung und Bürokratie. Doch im Einzelnen: Die EU verkauft den Data Governance Act und den Data Act als Meilensteine einer fairen Datenwirtschaft. In Wahrheit sind sie vor allem eines: ein Bürokratieprogramm gegen die eigene Wirtschaft. Sie bremsen Innovationen, schwächen den Wettbewerb und untergraben die Souveränität deutscher Unternehmen. Das ist keine Datenpolitik für den Aufbruch, das ist Regulierung als Standortrisiko. Der Data Governance Act sollte Vertrauen schaffen, Daten besser verfügbar machen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Passiert ist das Gegenteil: Datenvermittler werden mit Registrierungspflichten, Detailvorgaben und massiven Bußgeldrisiken abgeschreckt. Ende 2025 gab es europaweit gerade einmal 27 registrierte Datenvermittlungsdienste, keinen einzigen aus Deutschland. Bei sogenannten datenaltruistischen Organisationen waren es sogar nur drei. Die hohen Auflagen für Datenvermittlerdienste werden vorwiegend die bekannten Techgiganten aus Übersee erfüllen. So entsteht keine digitale Souveränität, sondern neue Abhängigkeit. Das ist kein Erfolg, das ist ein Offenbarungseid. Schon das Open-Data-Gesetz hat gezeigt, was passiert, wenn der Staat große Digitalversprechen macht, aber die Behörden nicht liefern: wenig Wirkung, viel Papier, kaum neue Datenverfügbarkeit. Genau dieses Muster wiederholt sich jetzt. Man erlässt Regeln, feiert sich dafür und wundert sich später über die praktische Wirkungslosigkeit. Mehr Paragrafen schaffen eben noch keine digitale Realität. Ebenso problematisch ist der Data Act. Seit dem 12. September 2025 gilt er unmittelbar und greift tief in die Datenströme vernetzter Produkte ein, vom Smarthome über Maschinen bis zum Auto. Das hehre Ziel waren Fairness und Wettbewerb beim Datenzugang. Tatsächlich zwingt man Unternehmen, hart erarbeitete Datenbestände offenzulegen, technische Schnittstellen bereitzustellen und Vertragsfreiheit aufzugeben. Das ist kein fairer Ordnungsrahmen, das ist staatlich organisierter Zugriffsanspruch auf private Wertschöpfung. Wer Eigentum und Investitionen so entwertet, zerstört am Ende den Anreiz zu Innovationen. Besonders hart trifft das kleine und mittlere Unternehmen. Sie müssen technische Anpassungen stemmen, Daten rechtssicher aufbereiten, Geschäftsgeheimnisse schützen und neue Vertragsmodelle entwickeln. Gleichzeitig drohen hohe Bußgelder, auch dort, wo Fehler nicht vorsätzlich geschehen. Was Großkonzerne aus der Portokasse zahlen, kann den Mittelstand die Existenz kosten. Hinzu kommt das regulatorische Chaos. Der Data Act überschneidet sich mit DSGVO, Datenbankrecht und künftig auch mit dem AI Act. Konflikte sind so programmiert, Verfahren ebenfalls. Am Ende profitieren nicht Innovatoren, sondern Beraterkanzleien, Aufsichtsbehörden und Prozessanwälte. Das ist kein Fortschritt für die digitale Wirtschaft, das ist ein Beschäftigungsprogramm für Juristen. Ein besonderer Geniestreich ist die deutsche Umsetzung: Obwohl beide EU-Verordnungen unmittelbar gelten, baut die Bundesregierung eine nationale Aufsichtsarchitektur auf, die noch weiter geht, als Brüssel fordert. Ausgerechnet die Bundesnetzagentur soll zentrale Aufsichtsbehörde werden, während der schon jetzt zuständige Bundesdatenschutzbeauftragte nur assistieren darf. Damit sind Kompetenzstreit, Doppelstrukturen und Reibungsverluste vorprogrammiert. Gleichzeitig wächst die Bundesnetzagentur immer weiter zu einer regulatorischen Mammutbehörde heran. Neue Zuständigkeiten lösen keine Probleme. Sie sorgen nur dafür, dass am Ende keiner mehr verantwortlich ist. Besonders absurd ist: Beim Data Governance Act schafft man Aufsicht, aber keine echten Anreize. Behörden müssen Daten weiterhin nicht in nennenswertem Umfang bereitstellen. Für private Vermittler bleiben die Hürden hoch, die Risiken immens und die wirtschaftlichen Aussichten gering. So entsteht kein Markt. So entsteht ein Spielfeld für staatsnahe Akteure und für große Plattformkonzerne, die sich diesen Aufwand leisten können. Das stärkt weder unseren Mittelstand noch unsere digitale Souveränität. Meine Damen und Herren, diese Gesetze versprechen Datenhoheit und liefern Unsicherheit. Sie versprechen Wettbewerb und erzeugen neue Lasten. Sie versprechen Innovation und produzieren Bürokratie. Und die deutsche Umsetzung macht aus einem schlechten europäischen Regelwerk noch ein deutsches Verwaltungsprojekt. So verspielt man Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Was wir brauchen, ist etwas völlig anderes: echte Anreize statt Zwang, klare Haftungsregeln statt Rechtswirrwarr, wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen statt faktischer Preisgabe und endlich weniger Bürokratie statt immer neuer Kontrollstrukturen. Europa muss aufhören, seine Industrie mit gutgemeinter Überregulierung zu fesseln. Wer im globalen Wettbewerb bestehen will, muss Freiheit ermöglichen statt Misstrauen verwalten. Die heute vorliegenden Durchführungsgesetze weisen in die falsche Richtung. Deshalb lehnen wir sie ab. Deutschland braucht eine Datenpolitik der Stärke – nicht der Bevormundung. Danke. Für die SPD-Fraktion darf ich Dr. Carolin Wagner das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Das war eine typische AfD-Rede, gerade auch mit Blick auf das Thema „Daten und Digitales“. Probleme werden groß aufgeblasen. Aber haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie man datenbasierte Geschäftsmodelle fördern kann? Haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie man Innovationen heben kann? Haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie Nutzerinnen und Nutzer leichter und schneller an ihre Daten kommen können, wohin sie sich wenden können, wenn sie Beschwerden vorbringen wollen? Das alles haben Sie nicht gehört. Die Frage „Wem gehören Daten eigentlich?“ ist eine politische. Auf europäischer Ebene haben wir sie bereits mit dem Data Act beantwortet. Er schafft seit September 2025 einen fairen Zugang zu Daten jeglicher Art, zu mehr Wettbewerb im Cloud-Bereich und schafft stärkere Rechte für Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Geräten. Auf nationaler Ebene haben wir nun endlich die Antwort mit dem Durchführungsgesetz festgeschrieben, das hier heute in der zweiten und dritten Lesung behandelt wird. Wir haben Antworten darauf gegeben, wer in Deutschland wann und wo zuständig ist, wie die Zusammenarbeit ablaufen soll und wie die Bußgelder bei Verstößen ausgestaltet werden sollen. Dazu haben wir im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen erzielen können: Erstens. Die BNetzA wird zur zentralen Prüfinstanz für alle Datenverlange auf Bundesebene; ihr kommt hier die Zuständigkeit zu. Gleichzeitig bleiben die Länder nun zuständig für die Prüfung der Datenverlange der öffentlichen Stellen der Länder. So lösen wir einen Flickenteppich, der zu Recht in den eingereichten Stellungnahmen kritisiert wurde. Zweitens. Wir haben neun Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog gestrichen. Damit kommen wir den Forderungen nach mehr Verhältnismäßigkeit nach. Wir reduzieren die Komplexität für Unternehmen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Start-ups; denen kommt das zugute. Genau da wollen wir auch Innovationspotenziale heben. Drittens stellen wir mit unserer Entschließung sicher, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode, spätestens 2028, evaluiert wird. Es war uns ganz wichtig, dass wir eng an dem Aufbauprozess dieses neuen Bereichs bei der Bundesnetzagentur dranbleiben und gucken: Reichen die Stellen aus, die jetzt erst mal festgeschrieben sind? Können die mit Blick auf den Fachkräftemangel besetzt werden? Welche Profile können da entsprechend in der Bundesnetzagentur eingebaut werden? Und müssen wir im Prozess irgendwann vielleicht auch noch mal nachsteuern? Das ist ein sehr verantwortungsvoller Hebel, den wir hier ansetzen. Ich bin auch den Kolleginnen und Kollegen in der Unionsfraktion für die sehr konstruktiven Verhandlungen sehr dankbar. Meine Damen, meine Herren, wir haben mit kleinen Veränderungen geschafft, die Zuständigkeitsbereiche zu konkretisieren. Wir reduzieren die Compliance-Last für Unternehmen. Wir sorgen für eine frühzeitige Evaluierung. Deshalb danke ich für die sehr gute Zusammenarbeit. Vielen Dank. Wir hören Jeanne Dillschneider für Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetze, die zentral sind für unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Innovationskraft und unsere Datenökonomie: die Durchführungsgesetze zum Data Governance Act und zum Data Act. Beide setzen europäisches Recht in nationales Recht um, und beide kreisen um die gleiche Kernfrage: Wie nutzen wir das enorme Potenzial von Daten für Wirtschaft und Gesellschaft, ohne dabei die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Blick zu verlieren? Der Data Governance Act schafft den Rahmen, wie Daten weiterverwendet und geteilt werden können. Der Data Act geht einen Schritt weiter. Er ermöglicht die Kontrolle über meine erzeugten Daten, sei es bei Smarthome, dem E-Bike oder der elektrischen Zahnbürste. Doch die schönsten europäischen Gesetze bringen nichts, wenn wir sie hier in Deutschland nicht auch klug umsetzen. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger brauchen klare Ansprechpartner, kein neues Zuständigkeitswirrwarr. Beim Data Governance Act ist das gelungen. Mit dem Statistischen Bundesamt und der Bundesnetzagentur gibt es eine klare Struktur. Deswegen stimmen wir dem heute zu. Beim Data Act überzeugt uns allerdings die zentrale Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht. Die Datenschutzbehörden der Länder sind aus unserer Sicht näher an den Unternehmen, kennen die Praxis und sind bereits für die DSGVO zuständig. Wenn hier Zuständigkeiten getrennt werden, entsteht keine Klarheit, sondern zusätzliche Komplexität. Davon profitieren vor allen Dingen die großen Unternehmen und nicht die kleinen. Europa braucht eine starke Datenwirtschaft; aber sie muss auch praxistauglich sein. Deswegen enthalten wir uns beim Data Act. Ich möchte außerdem die Gelegenheit nutzen, um mit drei Mythen aufzuräumen, die mich zunehmend frustrieren. Erstens: die Mär vom bösen Europa. Es ist inzwischen schon ein Ritual: Die AfD nutzt jede dieser Debatten für die altbekannte Erzählung von der angeblichen Regulierungswut aus Brüssel. Das ist nicht nur falsch, es ist auch verantwortungslos. Wer permanent die Europäische Union schlechtredet, der schwächt die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Zweitens: der Bürokratieabbau bei Behörden. Die Bundesregierung legt immer wieder Gesetzentwürfe vor, die in der Praxis zu unterbesetzten Behörden führen. Dabei brauchen Unternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger verlässliche Ansprechpartner. Wenn die fehlen, kann letztendlich auch niemand ans Telefon gehen. Am Ende mussten ihre eigenen Parlamentarier mal wieder die Gesetze über Entschließungsanträge korrigieren – was wir an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen und dem wir auch zustimmen. Drittens: die große Legende der Deregulierung. Kaum setzen wir europäische Digitalgesetze um – Data Act, Data Governance Act, NIS 2 und auch bald den AI Act –, da kündigen Sie schon an, sie auf europäischer Ebene wieder aufzuschnüren. Ja, wir wollen bessere Abstimmungen und weniger Komplexität, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Aber Sie wollen funktionierende Regelungen wieder einreißen, bevor sie überhaupt Wirkung entfalten können. Weniger Regeln bedeuten nicht automatisch mehr Innovation. Das ist kein Allheilmittel gegen Fachkräftemangel, fehlende Investitionen und eine strategisch falsche Industriepolitik. Das Schlimmste, was man für Unternehmen machen kann, ist Rechtsunsicherheit. Wer das leichtfertig infrage stellt, gefährdet genau die Wettbewerbsfähigkeit, die wir eigentlich stärken wollen. Deswegen sage ich Ihnen: Kümmern Sie sich auch um die Umsetzung in der Praxis! Stärken Sie die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort! Und sorgen Sie dafür, dass die Gesetze auch in der Praxis wirksam umgesetzt werden können! Und insbesondere: Gehen Sie auch bei der Datennutzung voran! Legen Sie als Nächstes ein Open-Data-Gesetz und ein echtes Transparenzgesetz vor! Vielen Dank. Als Nächste hören wir Sonja Lemke für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Zuhörende! Herr Präsident! Wir beraten heute abschließend die Umsetzung des Data Acts und des Data Governance Acts. Beide gelten schon länger. Die zuständigen Behörden erhalten jetzt endlich den Auftrag für Dinge, die sie angesichts einer rechtlichen Grauzone schon längst hätten tun müssen. Heute haben wir dazu auch zwei Entschließungen der Koalition vorliegen, die explizit fordern, dass die zuständigen Stellen mit ausreichend Sach- und Personalmitteln ausgestattet werden. Das ist eine komplett richtige und wichtige Forderung. Nur, dass die eigene Koalition der Regierung da nicht traut, ist besorgniserregend, aber eben auch völlig berechtigt. Denn dass die Bundesregierung nicht genug Stellen für die Umsetzung von EU-Gesetzgebung schafft, ist ein Muster. Das sehen wir hier, das sehen wir aber auch bei der KI-Verordnung und dem DSA, für all die die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur liegt, die für all das aber zu wenig Stellen bekommt. Das ist wirklich ein Problem. Gleichzeitig arbeitet Minister Wildberger in Brüssel auch emsig daran, jegliche EU-Regulierung zugunsten seiner Unternehmensbuddys mit dem digitalen Omnibus plattzufahren. Er plädiert zum Beispiel dafür, dass Medium-sized und Small Midcap Companies aus dem Anwendungsbereich des Data Act und am besten auch gleich aus dem der DSGVO herausgenommen werden. Solche Small Midcaps sind aber nicht der vielzitierte örtliche Dachdecker, sondern Unternehmen mit 250 bis 750 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 50 bis 150 Millionen Euro. In Deutschland wären das rund 17 930 Unternehmen mit 4,9 Millionen Beschäftigten, die dann ihre Daten der IoT-Geräte nicht mehr zur Verfügung stellen müssten und vor allem auch nicht mehr angemessen schützen müssten. Das ist wirklich unfassbar. Und die richtig großen Unternehmen haben derweil genug Ressourcen, sich den unterausgestatteten Aufsichtsbehörden zu entziehen oder Strafen in Kauf zu nehmen und einfach weiter das zu machen, was sie wollen. Das ist Wilder Westen à la Wildberger. Doch wir brauchen genau das Gegenteil. Wir brauchen eine starke Regulierung im Datenschutz, bei KI-Systemen und eben auch bei IoT-Geräten. Menschen muss klar sein, wo sie sich melden können, wenn ihnen der Zugriff auf ihre Daten verweigert wird, und sie müssen dabei unterstützt werden, sich gegen Unternehmen zur Wehr zu setzen. Wir brauchen einen Datenzugang, der Bürger/-innen in ihren Grundrechten schützt und der für alle Unternehmen gilt. Und wir brauchen vor allen Dingen gut ausgestattete Behörden, die unsere Regeln durchsetzen, vor allem gegen die großen Techkonzerne. Und zum Data Governance Act. Da könnte die Bundesregierung viel effektiver tätig werden, damit Daten auch wirklich verfügbar werden – Daten der öffentlichen Verwaltung, die immer noch hinter dicken Mauern zurückgehalten werden und mühsam von Bürgerinnen und Bürgern angefragt und teilweise freigeklagt werden müssen. Die Prüfung eines Open-Data-Anspruchs steht im Koalitionsvertrag. Wir erwarten jetzt zeitnah die Ergebnisse dieser Prüfung und die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs, der endlich ein echtes Transparenzgesetz darstellt. Vielen Dank. Das Wort erhält Franziska Hoppermann, CDU/CSU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Aktuell sehnen sich ja alle nach Reformen – wir machen heute eine, und sogar eine disruptive. Denn wir beschließen heute Gesetze, die das Recht auf Daten regeln, auf Daten teilen und die festlegen, wem Daten eigentlich gehören. Wir entscheiden heute ganz konkret, wie Daten in Deutschland künftig genutzt, geteilt und in Wertschöpfung übersetzt werden. Unser Anspruch ist klar: Daten dürfen kein ungenutzter Rohstoff bleiben; sie sollen echten Mehrwert schaffen: für unsere Wirtschaft, für Innovation und ganz konkret für die Menschen in unserem Land. Und das wird Wirtschaftskraft und Wertschöpfung freisetzen. Und lassen Sie es mich deutlich sagen: Es zeigt sich hier auch, wie richtig ein eigenständiges Digitalministerium ist, dass es klare Zuständigkeiten gibt, dass einer die Zügel in der Hand hat und nicht zwei bis sechs verschiedene Ressorts. Vielen Dank, Herr Minister Wildberger, für Ihre Arbeit an diesem Gesetz und die Verhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren – das haben wir gerade schon gehört – haben wir uns auf zwei Leitlinien konzentriert. Erstens: klare Zuständigkeiten. Unternehmen – gerade kleinere und mittlere Betriebe – müssen wissen: An wen wende ich mich? Wer ist zuständig? Wer hilft mir im Zweifel weiter, wenn es Fragen oder Konflikte gibt? Zweitens: schlanke Verfahren. Wir wollen keine neuen Bürokratieberge, sondern handhabbare Prozesse, die der Wirtschaft nicht zusätzliche Steine in den Weg legen. Was wir bewusst gestaltet haben, ist die Kostenbelastung für die Wirtschaft. Wir legen großen Wert darauf, dass die Gebührenstrukturen übersichtlich, transparent und vor allem niedrigschwellig bleiben, besonders für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen. Und weil wir wissen, dass sich die entscheidenden Fragen oft erst in der Praxis zeigen, haben wir einen klar definierten Realitätscheck verankert. Noch in dieser Legislaturperiode, spätestens 2028, werden wir evaluieren, ob die Aufsichtsstrukturen, die Personalausstattung und der tatsächliche Beratungsbedarf wirklich zusammenpassen. Und je nach Ergebnis werden wir nachsteuern. Das ist auch mir als Haushälterin ein ganz besonders wichtiger Punkt. Und dass wir nicht mit allem falschliegen, zeigen die Beratungen gestern im Ausschuss und die Zustimmung auch heute von den Grünen und in Teilen von den Linken zu unseren Anträgen. Aber, Frau Lemke, mit so einer Rede, wie Sie sie gerade gehalten haben, nehmen Sie sich als ernsthafte Gesprächspartnerin leider völlig aus dem Spiel. Und Herr Kaufmann, Sie haben es schlicht nicht verstanden. Sie haben beide Gesetzentwürfe nicht verstanden. Und Ihre Rede zeigt, dass auch keine Unternehmen mit Ihnen wirklich darüber gesprochen haben oder sprechen wollten, was sie brauchen. Unser Ziel ist eindeutig: Wir wollen einen starken europäischen Datenbinnenmarkt und zugleich einen starken Standort Deutschland, der innovationsfreundlich, mittelstandsorientiert und rechtssicher ist. Diese zwei Gesetze sind dazu ein ganz wichtiger Schritt und ein weiterer Baustein für eine moderne digitale Wirtschaftsordnung in unserem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Das Wort erhält Daniel Bettermann für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Gleichzeitig wird die Datenlandschaft zunehmend durch den Data Act oder die DSGVO immer komplexer. Genau deshalb brauchen wir ja klare, praxistaugliche und rechtssichere Strukturen. Mit dem Daten-Governance-Gesetz schaffen wir heute den nationalen Rahmen für einen fairen europäischen Datenbinnenmarkt. Und ich sage ganz bewusst: Dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz. Es zielt darauf ab, das Teilen bzw. Weiterverwenden von Daten zu erleichtern. Dabei gilt klar: Der Schutz der Privatsphäre bleibt uneingeschränkt gewährleistet. Das ist ein Booster für mehr Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit. Im Kern geht es um drei Punkte. Erstens: die Weiterverwendung geschützter Daten. Für Unternehmen erleichtern wir den Zugang zu geschützten Daten öffentlicher Stellen. Dadurch lassen sich im Bereich Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, künstlicher Intelligenz, Mobilität oder Verkehr vielfältige Projekte realisieren. An dieser Stelle möchte ich auch die kommunale Familie ermutigen, mehr Open-Data-Portale zu schaffen. Zweitens: die Datenvermittlungsdienste. Sie fungieren als Brückenbauer zwischen Datengebern und Datennutzern. Ohne wirtschaftliches Eigeninteresse sorgen sie für einen reibungslosen Datenfluss und schaffen vertrauensvolle Netzwerke. Drittens: Datenaltruismus. Wir erleichtern das Datenspenden für das Gemeinwohl. Mit einem EU-Label wird die Sichtbarkeit von vertrauenswürdigen Akteuren im europäischen Datenmarkt gesteigert. Denken wir zum Beispiel an die Coronapandemie: Die freiwillige Datenspende hat geholfen, Belastung, Risikowahrnehmung und Verhalten besser zu verstehen. Für die Umsetzung sorgen klare Zuständigkeiten. Die Bundesnetzagentur überwacht die Datenvermittler, das Statistische Bundesamt wird zur zentralen Anlaufstelle und unterstützt öffentliche Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von geschützten Daten. Als Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich auch besonders, dass gezielt Anreize für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups geschaffen werden – etwa durch reduzierte Gebühren beim Datenzugang. Dieser Anspruch muss sich natürlich auch in der noch auszugestaltenden Rechtsverordnung widerspiegeln. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass das BMDS dies im Blick hat; denn es hat ja die gleichen Ziele. Daten sind nämlich der zentrale Schlüssel für Innovationen und neue Geschäftsmodelle. Stellen wir uns einmal vor: Ingo, jung und dynamisch. Er möchte in Kassel in meinem Wahlkreis ein Unternehmen gründen. Er weiß aber nicht so genau, wo der beste Ort für seine Idee ist. In der Stadtverwaltung gibt es ja wichtige Sozialdaten. Sie werden schon für die Sozialplanung genutzt. Dazu gehören Informationen über Haushalte, Alter, Einkommen, Bildung und das Wohnen in den Stadtteilen. Diese Daten sind personenbezogen und sensibel. Ingo kann sie aber anfragen und anonymisiert weiterverwenden, sodass keine einzelnen Personen identifiziert werden können. Auf dieser Basis lassen sich zum Beispiel Standortanalysen durchführen, die Stadtteile mit hoher Konzentration seiner potenziellen Zielgruppe erkennen lassen. So kann Ingo eine fundierte Entscheidung treffen und sein Unternehmen dort ansiedeln, wo die Chancen auf Erfolg am größten sind. Wenn wir die neuen Möglichkeiten konsequent nutzen, profitieren alle: Unternehmen durch bessere Innovationschancen, die Verwaltung durch gesteigerte Datenkompetenz sowie Bürgerinnen und Bürger durch verbesserte Angebote und mehr Nachvollziehbarkeit. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Thomas Pauls für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Wildberger! Würde man den gesamten Netflix-Filmkatalog durchschauen wollen, dann wären das – Stand 2020 – 2,2 Millionen Minuten. Das sind vier Jahre, zwei Monate und noch ein paar Tage. Speichern wir das in einer guten Qualität, dann sind wir da irgendwo im Petabyte-Bereich. Jetzt wollte ich hier eigentlich einen humorvollen Vergleich zu unseren Bundestagsnetzlaufwerken machen, aber ich lasse das mal; denn sie sind einfach zu klein. Die produzierten Daten weltweit wachsen exponentiell an. Im Jahr 2024 wurden rund 173 Zettabyte an Daten generiert. Das ist eine Zahl mit 21 Nullen. Das Ganze wird getrieben – wir haben es heute auch schon gehört – von digitalen Diensten, von smarten Geräten, von Industrieanwendungen durch KI, also all das, was wir täglich so nutzen und ohne das unser heutiger Alltag ganz anders aussehen würde. Während jetzt dem ein oder anderen Datenschützer beim Hören dieser Zahlen schwindelig wird, so schauen wir heute auf etwas anderes, ich würde auch sagen: auf etwas Spannenderes. Denn natürlich wollen wir Daten schützen – verstehen Sie mich da bitte nicht falsch –, aber wir reden heute über die Nutzung von Daten; denn da spielt die Musik. Wer neue Ideen hat, der braucht Zugang zu Daten, und der braucht Sicherheit bei deren Nutzung. So stimmen wir heute mit den Umsetzungen des Data Act und des Data Governance Act über Vorhaben ab, die genau das tun und damit richtig und notwendig sind. Wir schaffen mehr Transparenz und Zugriff auf Daten für Unternehmen, für Forschung und öffentliche Stellen. Wir fördern Innovationen und Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft. Wir schaffen rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weitergabe von Daten. Und wir stärken den europäischen Datenmarkt und damit unsere digitale Souveränität. An die Kollegen von der AfD, die dagegenstimmen wollen: Mir erschließt sich das nicht so richtig. Sie bezeichnen den Data Governance Act als Auswuchs Brüsseler Regulierungswut, der neue Kosten und Bürokratie schaffe. Ich sehe das nicht so. Ich denke, eine europäische Lösung stärkt auch Deutschland. Wenn Sie das anders sehen, dann empfehle ich aber Folgendes: Sie haben doch auch Abgeordnete im Europäischen Parlament. Vielleicht fordern Sie die dann mal zum Arbeiten auf. Und an die Redner zu meiner Linken: Frau Lemke, vielen Dank für die Rede. Aber zum Gesetz haben Sie, glaube ich, eigentlich nicht viel gesagt. Mein Fazit ist daher klar: Das Gesetz ist ein wichtiges Signal für unseren Mittelstand, für unsere Gründerinnen und Gründer, für den Innovationsstandort Deutschland. Herzlichen Dank an dieser Stelle an das BMDS, die beteiligten Berichterstatter und vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Redner nach Fraktion
8 Redner insgesamt