2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

19. März 2026·Sitzung 65··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung hat viele Facetten. Manchmal handelt es sich um die Einführung eines Onlineverfahrens, manchmal um die Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet und manchmal – wie heute – um etwas so Einfaches wie den Verzicht auf die physische Übergabe des Vollstreckungstitels und dessen Ersetzung durch eine elektronische Übermittlung. Seit Beginn der Coronapandemie führen viele von uns ein hybrides Leben. Wir arbeiten zwar im Büro, aber oft auch von zu Hause aus. Wir gehen gerne shoppen, aber kaufen auch gerne online. Wir gehen ins Kino, schauen aber auch bestimmte Filme im Streaming an. Das ist unser modernes Leben, das sicherlich auch zu vielen Verbesserungen führt: zu einer besseren Work-Life-Balance, zu weniger Pendlerzeit und zu höherer Produktivität. Wenn es jedoch um Gerichte geht, hat ein hybrides Vorgehen nicht immer die gleichen positiven Auswirkungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, ihre Anträge bei Vollstreckungsgerichten als elektronische Dokumente einzureichen. Gleichzeitig – und das ist es, was wir ändern – muss jedoch die Grundlage für die Vollstreckung, also für die vollstreckbare Ausfertigung, weiterhin in Papierform vorgelegt werden. Mit anderen Worten handelt es sich hier um ein hybrides System. Während ein hybrides Fahrzeug vielleicht eine feine Sache ist, ist das hier, glaube ich, eine hybride Bürokratie und damit das Schlechteste aus beiden Welten. Was bedeutet das konkret im Alltag? Während Anwältinnen und Anwälte den Vollstreckungsauftrag heute bereits mit einem Klick digital übermitteln, müssen sie die vollstreckbare Ausfertigung – also das Herzstück der Vollstreckung – in einen Umschlag stecken, diesen frankieren und zur Post bringen. In den Gerichten führt das dazu, dass man digitale Daten und den Papierstapel dann wieder mühsam zusammenführen muss. Das kostet Zeit, verursacht Fehler, und im schlimmsten Fall geht das Papier auf dem Postweg sogar verloren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir dieses digitale Stückwerk. Wir erlauben nun, dass die vollstreckbare Ausfertigung sowie andere wichtige Urkunden einfach als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Ein Scan genügt also. Um es klar zu sagen: Es geht hier nicht um irgendeine technische Spielerei, es geht um Effizienz; denn allein bei den Gerichtsvollziehern sparen wir durch den Wegfall der manuellen Zuordnung jährlich über 76 000 Arbeitsstunden. Das ist wertvolle Zeit, die unsere Justiz nun für ihre eigentlichen Kernaufgaben nutzen kann. Meine Damen und Herren, im parlamentarischen Verfahren haben wir weitere Dinge verbessert. Wir weiten die Pflicht zur digitalen Kommunikation auch auf Inkassounternehmen und alle Geschäftsbanken aus. Egal ob es Privatbanken, Sparkassen oder Volksbanken sind: Wer professionell am Rechtsverkehr teilnimmt, muss für die Justiz zukünftig digital erreichbar sein; denn – das ist sehr wichtig – die allermeisten Vollstreckungen – weit über 80 Prozent – betreffen in Deutschland ganz einfache Dinge. Es geht um Geldforderungen wie offene Rechnungen oder ausstehende Zahlungen. Es handelt sich also um ganz alltägliche Forderungen. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Verfahren zukünftig schnell, zuverlässig und ohne unnötige Hürden funktionieren wird. Damit aber dieses Vertrauen in das digitale System gewahrt bleibt, verknüpfen wir die Erleichterungen mit klaren Haftungsregeln bei falschen Versicherungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz steht nicht allein da; es ist Teil eines größeren Projekts. Wir modernisieren und digitalisieren unsere Justiz Schritt für Schritt. Wir haben in der Koalition gemeinsam bereits wichtige Grundlagen gelegt – vom Onlineverfahren bis zur elektronischen Akte –, und wir arbeiten weiter an einer umfassenden Reform der Zivilprozessordnung. Das ist nicht irgendetwas Technisches. Unser Ziel ist klar: ein Rechtsstaat, der für Bürgerinnen und Bürger funktioniert, ein Rechtsstaat, der zugänglich ist, und ein Rechtsstaat, der im 21. Jahrhundert ankommt. Denn eines dürfen wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen: dass Menschen ihre Rechte nicht durchsetzen können, weil Verfahren zu langsam, zu kompliziert oder zu analog sind. Deshalb ist Digitalisierung auch kein Selbstzweck. Sie ist eine Frage der Gerechtigkeit, und sie ist eine Frage der staatlichen Handlungsfähigkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz bauen wir keine perfekte digitale Welt, aber wir bauen eine Brücke von der analogen Vergangenheit hin zu einer modernen, digitalen Justiz. Wir sorgen mit diesem Gesetz auch dafür, dass diese Brücke eben nicht an der Poststelle endet. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Tobias Matthias Peterka das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Liebe Bürger! Es gäbe so viel zu richten in diesem Staat – die Doppeldeutigkeit ist beabsichtigt –, heute soll es aber mal wieder um die Digitalisierung gehen, konkret um die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Das ist durchaus ein wichtiger Aspekt in einem Rechtsstaat und Teil des Gewaltmonopols im weiteren Sinne. Bisher etabliert ist folgender Zustand: Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher und Anträge an Vollstreckungsgerichte werden digital gestellt, während die vollstreckbare Ausfertigung weiter in Papierform daherkommt. Das ist hybride Aktenführung zum Nachteil fast aller Beteiligten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher durchaus ein Fortschritt. Die sogenannten Medienbrüche und damit Fehlerquellen werden wirklich weniger, die Tasche des Gerichtsvollziehers auch tendenziell leichter. Oder vielleicht doch nicht so ganz? Es soll schließlich, wenn man genau hinschaut, nicht alles verbindlich sein. Ältere Semester zum Beispiel dürfen weiter zum Medienbruch in Papierform in allen möglichen Stadien neigen. Der Anwaltsverkehr ist ein Sonderfall – ganz klar –, kann aber ebenfalls auch mal ausgedruckt werden. Kurzum: Wie in der Anhörung zur Praxis mehr als deutlich gemacht wurde, wurde hier mal wieder zu kurz gesprungen. Ohne Pflicht zum Papierverzicht wird hier zu wenig erreicht. Der vermeintliche Delinquent bzw. der Schuldner muss eine Berechtigung der Zwangsvollstreckung bei sich einwandfrei einsehen können. Dies geht aber auf einem ausgedruckten Wisch genauso – eher schlecht als recht –, als wenn er ein Tablet einsehen kann. Grundsätzlich sagen wir immer: Wo eigene Eingaben gegenüber der Verwaltung getätigt werden, muss stets eine analoge Möglichkeit für Privatleute erhalten werden. Das Massenverfahren Zwangsvollstreckung ist aber in der Tat ins digitale Zeitalter zu heben. Die Fälle explodieren, die Tätigkeit wird auch gefährlicher – das ist ein ganz anderes Thema –, und gerade wenn es darum geht, schlussendlich dafür zu sorgen, dass der Ehrliche in diesem Land nicht der Dumme ist, wird bei uns sowieso viel zu wenig angepackt. Daher stimmen wir hier zu, auch wenn wir uns die Schaffung einer zentralen Vollstreckungsdatenbank, welche die entsprechende Datensicherheit nachweisbar zu gewähren hätte, bereits jetzt gewünscht hätten. Die Regierung spricht ja selber von einer „Übergangslösung“. Ein fälschungs- und manipulationssicheres Verfahren soll später – Zitat: „mittelfristig“ – folgen. Was heißt das jetzt? Einen Übergangskanzler später? Zwei Übergangskanzler später? Ist bis dahin eine nicht fälschungssichere Lösung etwa eingepreist? Da bestehen noch einige Fragen. Man merkt halt doch wieder, dass der Bürger eigentlich nur hingehalten werden soll und mit nett klingenden Umschreibungen echte Modernisierung vorgetäuscht wird. Da aber zumindest etwas angestoßen wird, gilt hier die Losung: „Der Spatz in der Hand …“ Abschließend ist zu sagen, dass die ebenfalls eingefügte Erhöhung der Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühren nach der Inflation seit dem Coronadesaster auch dringend nötig ist. Übrigens wurde durch den Änderungsantrag der Koalition im Ausschuss nach eigener Aussage gerade noch verhindert, dass 90 Prozent der Reformen ins Leere laufen. Vielleicht war Frau Hubig und den Mitstreitern die Wichtigkeit von Banken im Kapitalismus einfach nicht bewusst; auch das kann ja mal passieren. Kurzum: Es fällt schwer, einer Regierung mit SPD-Beteiligung auch nur etwas an Vertrauensvorschuss zu geben. Dieses Mal tun wir das ausnahmsweise. Konsequente Maßnahmen, gerade bei der Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat, gibt es aber nur mit einer Bundesregierung deutlich rechts der Mitte. Das weiß inzwischen wirklich jeder. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. David Preisendanz das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Peterka, es handelt sich um 95 Prozent bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, nicht der Reform. Fakten halten Sie eben selten auf. Stellen Sie sich vor: Ein Vollstreckungsantrag wird digital gestellt – schnell, effizient, online. Dann passiert Folgendes: Der Vollstreckungstitel muss ausgedruckt, unterschrieben und als Original per Post nachgereicht werden. Das ist kein Einzelfall, das ist der Alltag in der Zwangsvollstreckung. Genau diese Abläufe zeigen: Wir haben in Deutschland viel zu häufig nicht wirklich digitalisiert, sondern wir haben digitale Vorstufen mit einem anschließenden Papierverfahren eingeführt. Das bedeutet in der Praxis: Die Verfahren dauern länger, Akten wandern zwischen Digital und Papier hin und her, Fachkräfte verlieren wertvolle Zeit für wichtige Dinge, weil sie durch viele unnötige Handgriffe abgelenkt werden. Die ständigen Wechsel zwischen Digital und Papier kosten Zeit, Geld und Nerven. Mich erinnert das immer an das Bild von jemandem, der ganz mutig seinen kleinen Zeh ins Schwimmbecken hält und dann davon spricht: Das war jetzt ein Sprung ins kalte Wasser. Aber wir gehen dieses Problem jetzt entschlossen an und beenden diese halbherzige Digitalisierung – Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf reduzieren wir die Zahl hybrider Verfahren, also das ungute Zusammentreffen von Digital und Papier. Medienbrüche werden abgebaut, Verfahren werden klarer und effizienter. Außerdem haben wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren gemeinsam noch einmal deutlich verbessert. An entscheidenden Stellen gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter, zum Beispiel, indem wir jetzt auch den Kreditinstituten die Eröffnung eines Justizpostfachs vorgeben. Hätten wir diese Änderungen nicht vorgenommen, dann wären wir mutig mit zwei Zehen ins Wasser gegangen, vielleicht auch mit dem ganzen Fuß; aber so richtig nass wären wir halt nicht geworden. Wir hätten den gesamten Bereich der Kontopfändung aus dem elektronischen Prozess ausgenommen. Und wieder wäre am Ende ausgedruckt worden. Jetzt ist der gesamte Prozess vollständig digital, und das ist ein schöner Erfolg. Wir sind natürlich mit unserem Reformeifer noch nicht am Ende. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir den nächsten großen Schritt gehen – mit einer zentralen digitalen Datenbank für die Zwangsvollstreckung. Vollstreckungsorgane können dann noch schneller sehen, welche Maßnahmen bereits laufen. Informationen müssen dann nicht mehr mühsam zusammengesucht werden. Verfahren können dann schneller vorangebracht werden. Auf diesen Gesetzentwurf freue ich mich jetzt schon. Eines müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen: Die Digitalisierung unserer Justiz ist kein Selbstzweck. Sie muss die Verfahren schneller machen, effizienter machen und den Arbeitsalltag derjenigen, die jeden Tag in der Praxis damit arbeiten, deutlich erleichtern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung funktioniert nicht mit halben Lösungen. Sie funktioniert nur, wenn man die Verfahren auch wirklich konsequent neu denkt. Ich danke Ihnen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Till Steffen das Wort erteilen.

Grüne

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist richtig, notwendig und auch überfällig. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist auch gut. Die Einbeziehung der Banken ist absolut notwendig. Wir haben zwei vollständig digitalisierte Systeme nebeneinander. Heute werden Justiz einerseits und Banken andererseits noch durch tägliche Lastwagenladungen an Papier miteinander verbunden, so wie es etwa zwischen dem Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Hamburg-St. Georg und der dortigen Postbank-Niederlassung der Fall ist. Das gehört beendet. Gute Sache! Man muss dazusagen: Das ist in der Tat nur ein weiteres Puzzlestück, und es liegen noch große Aufgaben vor uns. Deswegen möchte ich gerne über den Bereich sprechen, der die Tage für Schlagzeilen gesorgt hat, nämlich über die Verfahren, weil ein Flug ausfällt oder sich massiv verspätet. Wir haben im Gesetz eigentlich eine ganz klare, einfache Regelung. Die Entschädigung beträgt entweder 250, 400 oder 600 Euro. Das klingt total einfach. Wir haben das als Gesetzgeber also eigentlich gut gemacht. Aber für diejenigen, die betroffen sind, beginnt ein Spießrutenlauf. Von den Fluggesellschaften gibt es standardisierte Ablehnungsschreiben, monatelange Verzögerungen, immer neue Nachfragen, offenbar getragen von der Hoffnung der Airlines, dass die Betroffenen einfach aufgeben. Das kann zum Teil sehr weit gehen. Ich will hier ein extremes Beispiel aus Österreich nennen. Ein Flug hatte 22 Stunden Verspätung. Daraus ergab sich ein Anspruch auf Entschädigung von 600 Euro. Es gab ein Mahnverfahren, einen vollstreckbaren Titel; aber passiert ist trotz allem nichts. Die Airline hat nicht gezahlt, sie hat nicht reagiert. Erst als ein Gerichtsvollzieher bereit war, ein Flugzeug am Flughafen zu pfänden, kam dann doch Bewegung in die Sache. Das macht deutlich, wie ineffektiv das Rechtssystem an der Stelle tatsächlich ist. Es gab im Jahr 2025 insgesamt 121 000 Fluggastklagen. An vielen Gerichten machen sie mehr als die Hälfte aller Zivilverfahren aus, am Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für unseren Hauptstadtflughafen zuständig ist, sind es sogar 93 Prozent. Das ist kein normales Prozessaufkommen; das ist ein systemisches Problem. Also brauchen wir hier ein Umdenken bei den großen Playern, aber natürlich auch effektive Systeme, um Rechte durchsetzen zu können. Sie müssen so ausgestaltet sein, dass sich die Verzögerungstaktik einfach nicht lohnt. Wir brauchen deswegen volldigitalisierte Prozesse. Wir brauchen umfassende KI-Lösungen an den Gerichten, die dabei helfen, die Massenverfahren zu bearbeiten, und zwar schnell. Wir sollten sie nicht nur ausprobieren, sondern sie möglichst schnell – nicht erst irgendwann – in der Breite einführen. Die einzelnen Bundesländer sollten hier nicht rumeiern. Es ist einfach absurd, was wir uns in der Vergangenheit geleistet haben. Wir brauchen einheitliche Standards, und die müssen hier natürlich vom Bund kommen. Es kann nicht sein, dass wir bei der Digitalisierung gleichzeitig aufs Gas und auf die Bremse treten. Vielfach gibt es ja immer noch Bedenken, und es heißt dann: Das können wir doch nicht so schnell machen. – Ich erinnere etwa an unsere Beratungen zu Videoverhandlungen bei Gericht, wo es dann hieß: Das eignet sich vielleicht doch nicht für alle Fälle. – Doch, genau das brauchen wir, damit Justiz effektiv stattfinden kann, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen und nicht weiter von denjenigen hingehalten werden, die zufällig wirtschaftlich stärker sind. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Aaron Valent das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ klingt erst mal modern, effizient, harmlos und ist eigentlich etwas, was wir grundsätzlich befürworten. Wir als Linke unterstützen natürlich Digitalisierung, wenn sie inklusiv gedacht ist. Leider ist genau das aber immer wieder ein blinder Fleck in der Arbeit der gesamten Regierung. So ist es auch bei dem heute vorliegenden Entwurf; denn was Sie hier als Fortschritt verkaufen wollen, ist in Wahrheit ein Angriff auf die Schwächsten in der Gesellschaft. Es bedeutet nämlich mehr Macht für Gläubiger und ein höheres Risiko für alle, die ohnehin schon finanziell am Abgrund stehen. Ein Beispiel dafür ist die Regelung zu Gläubigerangaben. Gläubiger dürfen mit ein paar unbeglaubigten Kopien arbeiten, während überschuldete Menschen weiterhin eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen. Das ist kein Versehen; das ist eine politische Entscheidung, und zwar eine, die das Machtgefälle zwischen Arm und Reich nur noch verschärft. Was bedeutet das konkret für verschuldete Personen? Es bedeutet: Ein kleiner Zahlendreher oder eine nicht korrekt verbuchte Überweisung reichen aus, und schon kann gepfändet werden – nicht nur zu Unrecht, sondern auch mit dramatischen Folgen. Miete, Strom, Lebensmittel – alles kann plötzlich in Gefahr sein. Hier wird ein digitaler Verwaltungsakt zur potenziellen Existenzbedrohung. Es geht noch weiter. Wenn Sozialbehörden vollstrecken, sollen Betroffene oft nicht mal Einblick in den Vollstreckungsauftrag bekommen. Wie soll man sich denn bitte verteidigen, wenn man nicht mal weiß, was einem konkret vorgeworfen wird? Das ist kein moderner Rechtsstaat; das ist ein Rückschritt hinter unsere eigenen rechtsstaatlichen Mindeststandards. Als wäre das alles noch nicht genug, öffnen Sie auch noch Tür und Tor für doppelte und unberechtigte Vollstreckungen. Bei Fehlern im System oder bei nicht sauber erfassten Teilzahlungen kann sofort wieder auf die volle Summe vollstreckt werden. Und dann? Dann sind es wieder die Schuldnerinnen und Schuldner, die, obwohl sie schon längst gezahlt haben, alles darlegen und beweisen müssen. Das ist doch absurd. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier findet eine Verschiebung von Verantwortung statt – weg von Gläubigern und hin zu überschuldeten Menschen. Wenn wir Verfahren wirklich vereinfachen wollen, dann müssen wir zugleich sicherstellen, dass die Schwächeren nicht unter die Räder geraten. Was wir hier eigentlich bräuchten, wären klare Regelungen zur Haftung bei falschen Gläubigerangaben und die Möglichkeit der Einsicht in relevante Dokumente für Schuldnerinnen und Schuldner. Wenn Transparenz und Schutz vor Missbrauch in der Digitalisierung endlich mal mitgedacht würden, dann müssten wir als Linke hier auch nicht andauernd auf der Bremse stehen. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Tijen Ataoğlu das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Valent, es war wieder einmal eindrücklich, was Sie für ein Verständnis von unserem Rechtsstaat haben. Derjenige, der recht bekommen hat durch ein Urteil, durch einen Titel, wird dann zum Täter, weil er sein Recht durchsetzt? Also, wir haben zwei Ebenen: Das ist zunächst der Anspruch und dann, dass man ihn durchsetzen kann. Dass derjenige, der ihn dann durchsetzt – was ihm rechtsstaatlich zusteht –, dann der Täter sein soll, der jemand anderem etwas Böses möchte, sagt, finde ich, viel über Ihr Rechtsverständnis aus. Wirklich höchst bemerkenswert. Und weil Sie doch beim Rechtsanwalt arbeiten, müssten Sie diese Fälle eigentlich ganz genau kennen. Aber kommen wir einmal zurück zu unserem Thema. Die Digitalisierung der Justiz ist wahrlich eine Mammutaufgabe, und wir haben uns dieser Aufgabe in den letzten Monaten durch viele wichtige Einzelschritte gestellt, ob bei der Erprobung von Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit oder bei der digitalen Beurkundung in den Notariaten. Heute gehen wir einen weiteren Schritt, diesmal bei der Zwangsvollstreckung. Nun, die Zwangsvollstreckung ist für die meisten Bürger nicht besonders greifbar. Aber ich durfte zwei Jahre lang an einem Amtsgericht ein Vollstreckungsdezernat bearbeiten und weiß, wie kompliziert, aber auch wie wichtig die Zwangsvollstreckung und vor allem unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind. Ich glaube, bei dieser Debatte heute können wir nicht außer Acht lassen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren enorm verschlechtert haben, bis hin zu tödlichen Attacken. Deshalb möchte ich im Namen meiner Fraktion allen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für ihre großartige Arbeit in diesem Land danken. Um die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Zukunft erleichtern zu können, werden wir heute das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschieden. Bislang war es so – die Kollegen haben es gerade schon erörtert –, dass ein Auftrag zur Zwangsvollstreckung elektronisch erteilt worden ist, die Urkunde, die aber die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dann tatsächlich wieder in Papierform vorgelegt werden musste. Damit ist jetzt Schluss. Das Gesetz ermöglicht es, diese Urkunde zukünftig auch in elektronischer Form übermitteln zu können. Und noch viel wichtiger ist, dass auch Kreditinstitute künftig ein elektronisches Postfach vorhalten müssen; denn – mein Kollege Herr Dr. Preisendanz hat es gesagt – ein ganz großer Anwendungsbereich sind die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die zu 90 Prozent bei den Banken eingehen. Wir haben den Änderungsantrag dafür gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gestellt – trotz ein paar Bedenken des Ministeriums der Justiz –, weil wir wissen, dass das ein großer Hebel für die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist. Ich bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Aber ich muss auch offen sagen: Das heute zu verabschiedende Gesetz ist gleichwohl wieder nur ein weiterer Schritt zur Digitalisierung – sowohl der Zwangsvollstreckung als auch im Gesamten. Weitere Schritte müssen jetzt sehr schnell folgen. Meine Fraktion und ich haben eine sehr klare Erwartungshaltung, was die Vollstreckungsdatenbank angeht. Ich gehe da weiter als der Kollege Dr. Preisendanz: Nicht in dieser Legislaturperiode, sondern in diesem Jahr möchte ich diese sehen. Und Sie können sich darauf verlassen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Wir beide, Herr Dr. Preisendanz und ich, werden diesen Prozess sehr eng verfolgen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam zügig weiter die Justiz stärken! Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Fetsch das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst stelle ich fest, dass der wesentliche Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs, einschließlich ganzer Passagen in der Begründung, bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet wurde und daher kein Arbeitsnachweis der amtierenden Bundesregierung ist – aber immerhin. Ungeachtet dessen trägt meine Fraktion den Gesetzentwurf im Ergebnis mit; denn er versucht, das bisher vor allem unter Medienbrüchen leidende und damit zu behäbige Zwangsvollstreckungsverfahren schneller zu machen. Die geplanten Änderungen sind durchaus geeignet, den Rechtsverkehr ein Stück zu entlasten und dadurch die Zwangsvollstreckungsgläubiger – und darauf kommt es uns in dem Fall auch an – schneller zum Erfolg zu führen. Das stärkt zugleich das Vertrauen in das Funktionieren der Justiz und in den Rechtsstaat. In diesem Gesamtzusammenhang – und darauf möchte ich besonders hinweisen – ist unter Verweis auf aktuelle Daten der 13. Ausgabe des EU-Justizbarometers aus 2025 jedoch anzumerken, dass Deutschland in Sachen Verfahrensdauer im Zivil- und Handelsrecht mit Platz 14 einen eher hinteren Rang im EU-Vergleich belegt. Während zum Beispiel in Österreich die erste Instanz im Durchschnitt unter 150 Tagen abgeschlossen ist, benötigen unsere Gerichte bis zum Abschluss der ersten Instanz mittlerweile etwa 240 Tage. 2014 waren das noch etwa 200 Tage. Das ist ein Zustand, der dringend zu verbessern ist, weil er Verbraucher und die Wirtschaft belastet. Zudem ist der Stand digitaler Lösungen im Bereich des Zivilrechts alarmierend. Hier erreicht Deutschland nur sechs von neun möglichen Punkten und steht im EU-Vergleich auf Platz 18. Insgesamt hat unsere Justiz bei unseren Landsleuten im EU-Vergleich mit Platz 7 gleichwohl noch einen guten Ruf. Unsere dringende Aufgabe ist jedoch das Bemühen, dass das auch so bleibt. Dazu gehört der Lückenschluss in Sachen Justizdigitalisierung, damit unser Standort langfristig auch international wettbewerbsfähiger wird. Gerade im Bereich des Zivilrechts ist es für unseren Wirtschaftsstandort wichtig, gegenüber dem angelsächsischen Rechtskreis konkurrenzfähiger zu werden, in dem teils atemberaubend schnelle ADR-Verfahren, also Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, bestehen, die regelmäßig auch durch schnellere Forderungsrealisierung besser zum Ziel kommen. Es ist daher wichtig und richtig, die Zwangsvollstreckungsverfahren zu beschleunigen und weiter zu digitalisieren. Zu begrüßen ist auch, dass beteiligte Wirtschaftsakteure wie Kreditinstitute ebenfalls noch digital eingebunden werden sollen. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die erforderliche Technik und das Schnittstellenmanagement bei der Anwaltschaft und den Gerichtsvollziehern einwandfrei laufen und bei Letzteren überhaupt zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls droht übergangsweise sogar ein Rückschritt in diesem Bereich. Kritisch sehen wir die mit den vorgesehenen Änderungen in § 66 SGB X verbundene verlängerte Ausnahme der Sozialleistungsträger im Vergleich zu privaten Gläubigern. Die Fortdauer dieser Privilegierung im Vergleich mit den privaten Gläubigern erscheint nicht gerechtfertigt. Da sollte die Digitalisierung konsequent zu Ende geführt werden. Insgesamt ist der Gesetzentwurf für uns zustimmungsfähig, trotz allem, und an dessen Defiziten kann noch an anderer Stelle gearbeitet werden. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gute Nachricht der Woche: Wir machen weiter beim Bürokratieabbau und bei der Digitalisierung in der Justiz. Die schlechte Nachricht: Bei der Linkspartei hat man immer noch nicht verstanden, dass man Schulden irgendwann auch einfach bezahlen muss. Herr Valent, das war gerade schon ein wirklicher Offenbarungseid. Aber ich weiß jetzt wenigstens: Wenn das Gesetz demnächst in Kraft tritt, kann ich, wenn Ihre Fraktion mir erneut ein goldenes Hufeisen verleiht und Sie sich weiterhin weigern, mir den Preis auch zu geben, dies wenigstens digital vollstrecken. Eines ist unbestritten: Der deutsche Rechtsstaat gehört zu den leistungsfähigsten der Welt, und darauf können wir stolz sein. Über 22 000 Richterinnen und Richter sowie 6 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sorgen dafür, dass Recht gesprochen und durchgesetzt wird, gemeinsam mit den Gerichtsvollziehern. Das ist international spitze. Wir bringen diesen Rechtsstaat jetzt weiter und verschaffen ihm heute ein notwendiges Update. Denn wir haben in der Zwangsvollstreckung bisher eine analoge Welt, nur etwas digitalisiert. Kommunikation lief teilweise digital; entscheidende Dokumente mussten aber in Papierform vorliegen. Den Einzelnen hat das vielleicht nur ein paar Minuten gekostet, die deutsche Rechtspflege insgemein aber Tausende von Arbeitsstunden. Am Ende bedeutet das: mehr Arbeit, Fehleranfälligkeit und Kosten, die wir uns sparen können. Hier setzt der Gesetzentwurf an. Eine vollstreckbare Ausfertigung muss nicht mehr zwingend physisch vorliegen, und wir schaffen klare Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr bei Gerichtsvollziehern. Bisher gab es hier Unsicherheiten in der Praxis, künftig gibt es eindeutige Standards und verlässliche Abläufe. Das bedeutet: Wir bessern nach. Wir schaffen mit strukturierten Datensätzen auch die Möglichkeit, dass die Software ansetzt, dass man Dinge nicht mehr händisch übertragen muss. Ja, „Medienbrüche abbauen“ klingt sperrig, aber es heißt ganz einfach: Wir ziehen dem Drucker den Stecker und schaffen schnellere Rechtsdurchsetzung. Tablet statt Siegel und Schnur! Das entlastet die Wirtschaft, weil Pfändungen schneller zum Ziel kommen. Gläubiger kommen schneller zu ihrem Recht, und mit der Integration der Kreditwirtschaft in den elektronischen Rechtsverkehr bringen wir einen der großen wirtschaftlichen Player in das System sicherer elektronischer Zustellungen. Das wird große volkswirtschaftliche Effizienzgewinne nach sich ziehen, die weit über das Zwangsvollstreckungsverfahren hinausgehen. Die eingesparten Ressourcen können wir dort einsetzen, wo sie gebraucht werden: bei der Durchsetzung von Recht. Vielen Dank.

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