1. Lesung

Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

25. März 2026·Sitzung 67··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche haben wir hier am Tag der Demokratiegeschichte der Menschen gedacht, die die Demokratie in Deutschland errungen haben, und uns daran erinnert, dass wir sie und unseren Rechtsstaat heute wieder verteidigen müssen. Jeden Tag verteidigen die Menschen in den rechtsberatenden Berufen unseren Rechtsstaat, zum Beispiel die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Patentanwälte und Patentanwältinnen und die Notare und Notarinnen. Wir als Bundesregierung wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Dem dient der vorliegende Entwurf. Er bündelt zahlreiche Änderungen im Berufsrecht. Das übergreifende Ziel ist klar: eindeutige, einheitliche und einfache Verfahrensregelungen. Dies betrifft insbesondere die berufsgerichtlichen Verfahren. Nur ein Beispiel: Aus den Strafprozessen kennen wir den Strafbefehl, mit dem Gerichte kleinere Delikte unbürokratisch abhandeln können. Im Berufsrecht gibt es das nicht. Wir ändern das mit dem sogenannten Maßnahmenbescheid. Zudem werden wir Bürokratie zurückbauen und die Berufsträger jährlich um fast 1 Million Euro entlasten. Rechtsanwältinnen und -anwälte werden künftig etwa leichter die Kanzlei wechseln können. Meine Damen und Herren, der Entwurf wird zudem auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern helfen. Jede von uns kann in die Situation kommen, eine Vorsorgevollmacht zu brauchen, zum Beispiel, weil man nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt. Die Vollmacht regelt, wer dann Entscheidungen treffen darf. Das hilft Ärztinnen und Ärzten. Sie können bisher im Vorsorgeregister nur prüfen, ob es eine Vollmacht gibt. Ihren genauen Inhalt sehen sie nicht, sondern müssen dann zum Beispiel Angehörige fragen. Das kostet Zeit und führt manchmal dazu, dass Behandlungen erfolgen, die in dieser Form nicht gewollt werden. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger die Vollmacht elektronisch hinterlegen können. Das ist einfach, und ich finde diese Änderung schlichtweg logisch. Ein letzter Punkt. Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Inkassodiensten schützen. Wir haben schon viel getan; deshalb ist Inkassoabzocke Gott sei Dank kein Massengeschäft mehr. Aber es gibt immer noch schwarze Schafe. Deswegen erhöhen wir die Anforderungen, um Inkassodienstleister zu werden. Sie können zudem Personen nicht mehr direkt kontaktieren, wenn diese einen Anwalt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf spannt also einen Bogen unter einem Ziel: Wir machen das Leben ein bisschen einfacher für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Stephan Brandner.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sperrig und sammelsurisch kommt er daher, Ihr Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe – ich habe das mal mitgebracht, damit man sich das vorstellen kann –: mit über 330 Seiten, mit der Änderung von rund 40 Gesetzen und Verordnungen. Nicht nur Schlechtes – das muss man gleich dazu sagen –; aber dass der Rechtsstaat damit für die Bürger – und auf die kommt es ja letztendlich an – besser wird, das kann man hier nicht behaupten. Klar, bislang uneinheitliche und alte Regelungen zu harmonisieren, ist zu begrüßen, wie zum Beispiel die Vereinfachung der Zulassung für Syndikusanwälte. Auch ein richtiger Schritt ist, das Mindestalter von 35 Jahren für die Zulassung als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof abzuschaffen. Aber da bleiben Sie bereits auf halber Strecke stehen. Warum schaffen Sie die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen nicht ganz ab? Es gibt auch sonst keinen anderen Rechtsweg, wo das gilt; und interessanterweise gilt es beim Bundesgerichtshof ja auch nur in Zivilsachen und nicht in Strafsachen. Also haben Sie da ein bisschen mehr Mut. Da dürften qualitative Nachteile auch nicht entstehen. Wir sagen also: Bitte grundsätzlicher! Kein Klein-Klein, sondern Grundsätzliches angehen, zum Beispiel diese unsägliche Diskussion und Pläne zu beenden, unbequeme Strafverteidiger demnächst durch Richter in laufenden Verfahren mit Ordnungsgeldern bis zu 3 500 Euro belegen zu können, wie wir aus einer Kommission erfahren haben. Das ist ein Frontalangriff auf freie, starke und engagierte Anwälte, die unser Land braucht, und den machen wir nicht mit. Bei Ihnen wird der Anwalt damit zum drittklassigen Organ der Rechtspflege, dem eigentlich doch unabhängigen und fairen Richter ordnungsgeldtechnisch ausgeliefert; und interessanterweise ist nur der Rechtsanwalt diesem Richter ausgeliefert, der Staatsanwalt nicht. Warum da nicht gleiches Recht für alle? Oder ein anderes Beispiel, ein anderes Problem in unserem Rechtsstaat, das grundsätzlich angegangen werden muss: die Gewaltenteilung in Deutschland in der Justiz, nämlich die der weisungsabhängigen Staatsanwälte von Politikern, also von Justizministern. Das wäre mal ein großer Wurf gewesen, den Sie hier hätten einbringen können. Kritik daran gibt es übrigens allenthalben, nicht nur bei der AfD. Aber Sie bleiben still. Das ist schade. Und vor allem: Was tun Sie gegen die Politisierung der Gerichte in Deutschland, insbesondere der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern? Warum haben Sie sich gegen die Bestenauslese entschieden und verschworen und kartellähnlich zusammengeschlossen, um das Vorschlagsrecht, gefolgt von einer Wahlgarantie, auf einige wenige politische Parteien, nämlich die hier sitzenden, zu beschränken? Das sind die wahren Probleme, die angegangen werden müssten, nicht die 330 Seiten, die ich hier mitgebracht habe. Das ist wirklich Klein-Klein, interessiert draußen im Wesentlichen keinen – das mag ja noch halbwegs vertretbar sein –, aber es wird auch im Wesentlichen für die Bürger nichts ändern. Aber Sie wollen lieber formalistische Trippelschritte. Wir wollen lieber einen großen Wurf und gucken mal, was dann hinterher aus diesen 330 plus x Seiten im Ausschuss wird. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Johannes Wiegelmann.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Sie der Gesetzentwurf nicht sonderlich interessiert, liegt auch daran, dass Sie große Teile der Rede Punkten gewidmet haben, die gar nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes sind, namentlich die StPO-Reform, die wir in Zukunft mal beraten werden. Hier geht es um die Neuordnung der Berufsaufsicht. Und wenn wir über die Neuordnung der Berufsaufsicht sprechen, dann darf man über eines nicht schweigen: über den Kern dessen, was wir hier ordnen, nämlich den freien Beruf des Rechtsanwalts, des Wirtschaftsprüfers, des Steuerberaters. Es geht insofern nicht nur um Verfahrensregeln. Es geht um Freiheit, es geht um Verantwortung und damit um das Fundament unseres Rechtsstaats. Insbesondere die freie Advokatur ist keine historische Zierde. Sie ist, um es mit Konrad Redeker zu sagen, ein Maßstab für die Freiheit eines Staates selbst. Wer wissen will, wie frei ein Gemeinwesen ist, der braucht nur auf seine Anwälte und ihre Arbeitsbedingungen zu schauen. Der Rechtsanwalt ist eben gerade kein Gewerbetreibender, sondern er ist Organ der Rechtspflege: unabhängig, nur dem Recht verpflichtet und dem Mandanten verpflichtet. Und diese Unabhängigkeit ist kein Privileg des Berufsstandes; sie ist ein Recht der Bürger. Denn nur ein unabhängiger Anwalt kann dem Staat widersprechen. Nur ein freier Strafverteidiger kann dem Gericht entgegentreten. Und nur ein freier Beruf kann Vertrauen schaffen, und zwar dort, wo es um existenzielle Fragen geht: um Freiheit, Eigentum und Gerechtigkeit. Dabei gilt: Die Unterstellung unter ein besonderes Berufsrecht, unter Kammern, unter Anwaltsgerichte ist kein Widerspruch zur Freiheit. Sie ist ihre Voraussetzung; denn wo Vertrauen verlangt wird, da braucht es auch Verantwortung. Meine Damen und Herren, genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Er bringt Klarheit, Einheitlichkeit und Rechtsschutz in die Berufsaufsicht. Er ersetzt unklare Konstruktionen wie missbilligende Belehrungen durch transparente Instrumente. Er stärkt den Rechtsschutz durch klare Zuständigkeiten bei Gerichten. Das ist alles, aber nur keine Bürokratie. Das ist Rechtsstaatlichkeit im Berufsrecht. Ja, zugegebenermaßen sind in den 330 Seiten ganz viele technische Änderungen beinhaltet. Aber sie haben große Wirkung: weniger Unsicherheit für Anwältinnen und Anwälte, weniger bürokratische Hürden für Syndizi und klarere Verfahren bei Rügen, Auskünften und Maßnahmen. Das alles macht den freien Beruf also nicht kleiner; es macht ihn moderner, transparenter und damit attraktiver. Aber lassen Sie uns bei all der Reformfreude eines nicht vergessen: Die größte Gefahr für die freie Advokatur kommt von übermäßiger Regulierung, von ökonomischem Druck, von der Versuchung, den Anwalt, den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer zum bloßen Dienstleister zu degradieren. Doch der Anwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist eben mehr als ein Dienstleister. Er ist ein Teil des Gleichgewichts der Gewaltenteilung. Wenn seine Unabhängigkeit schwindet, dann verliert nicht nur ein Berufsstand, dann verliert der Rechtsstaat selbst. Deshalb sage ich abschließend ganz bewusst: Ja, wir brauchen eine moderne Berufsaufsicht. Ja, wir brauchen klare Verfahren. Aber wir dürfen niemals den Kern antasten: die Freiheit der Advokatur, des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers: eine Freiheit, die sich nicht gegen den Staat richtet, sondern den Staat erst legitimiert. Wenn wir heute also dieses Gesetz beraten, dann entscheiden wir nicht nur über Paragrafen. Wir entscheiden darüber, wie viel Freiheit wir unserer Rechtspflege zutrauen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.

Grüne

Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, so ist nun mal Rechtspolitik ganz oft: Wir müssen mit vielen kleinteiligen Regelungen arbeiten, an denen aber doch sehr viel hängt. Wir haben gehört, welche Bedeutung diese rechtlichen Regelungen für die freie Anwaltschaft hat. Aber was in diesem Gesetzespaket steckt, das hat auch Auswirkungen auf das alltägliche Leben von ganz vielen Bürgerinnen und Bürgern. Herr Brandner, dass Sie nicht in der Lage sind, weder das eine noch das andere zu erkennen, sagt sehr viel über Ihren Arbeitsstil hier im Parlament, aber auch über Ihr Politikverständnis aus. Die alltäglichen Probleme der Menschen interessieren Sie eben nicht. Wir haben sehr viele ganz konkrete Regelungen; die sind sinnvoll. Es ist sinnvoll, zu modernisieren, und es ist auch sinnvoll, zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren. Also, insoweit vielen Dank an die vielen Menschen, die sich die Mühe gemacht haben, die Regelungen in diesem Gesetz zusammenzuführen. Frau Kramme hat schon darüber gesprochen: Ein positives Beispiel mit ganz konkreter Auswirkung sind die verbesserten Regelungen für die Vorsorgevollmacht. Es geht also darum, dass Menschen Vorsorgeentscheidungen treffen können für den Fall, dass sie über eine medizinische Behandlung nicht mehr selber entscheiden können. Diese Form der Selbstbestimmung ist natürlich sehr wichtig. Wir haben ganz oft darüber gesprochen: Was sollen die Betroffenen regeln? Wenn sie alles geregelt haben, dann muss diese Verfügung auch gefunden werden. Dafür ist die Rechtspolitik da: solche Verfahren so zu gestalten, dass es in der Praxis funktioniert. An solchen konkreten Verfahrensregelungen hängt Selbstbestimmung in den letzten Tagen und Stunden des Lebens. Das sollte uns wirklich jede Mühe wert sein. Der Gesetzentwurf weist aber auch Nachbesserungsbedarf auf. Wir haben ja gehört: Es geht um Inkasso. Was mich besonders stört, ist, dass wir nicht ausreichende Regelungen für das sogenannte Konzerninkasso haben. Wenn ein Unternehmen Geld eintreiben muss, weil eine Rechnung nicht bezahlt wurde, dann übergibt es ganz oft diese Angelegenheit einem Inkassounternehmen. Dann kommen für den Schuldner, für den Bürger eben nicht nur die Verzugszinsen dazu, sondern eben auch noch die Kosten für das Inkassounternehmen. Aus einem mittelhohen Betrag wird also schnell ein sehr hoher Betrag. So entsteht Überschuldung. Das ist natürlich etwas, worauf wir sehr sorgfältig gucken sollten. Manche Unternehmen nutzen diese Lücke ganz findig: Sie gründen ein eigenes Inkassounternehmen und geben die Forderung innerhalb des eigenen Konzernverbunds weiter. Und allein durch diesen Wechsel machen sie kräftig Kasse. Da wird das einheitliche System benutzt. Es entsteht gar kein besonderer Aufwand. Das läuft alles voll automatisiert von einem Bereich zum nächsten, und die Kasse klingelt. Das ist einfach Abzocke, und das muss beendet werden. Es gibt keinen Grund für ein Konzerninkasso. Es muss auch in diesem Gesetzentwurf noch nachgebessert werden, sodass die Leute mit diesen Gebühren nicht weiter in die Verschuldung getrieben werden. Wir müssen uns natürlich auch andere Fragen angucken. Gut finde ich ein Beispiel aus dem Bereich der Legal-Tech-Anbieter, die sich beispielsweise mit Ansprüchen bei ausgefallenen Flügen beschäftigen; ich durfte ja letztens schon über einen sehr interessanten Fall hier im Hause sprechen. Jetzt wird gesagt: Ja, okay, die Anbieter sollen auch Bescheid sagen, wenn sie eine Angelegenheit nicht verfolgen. Das ist auf alle Fälle eine gute Idee, dass sie auch mal Bescheid sagen und der Verbraucher nicht die ganze Zeit wartet. Hier steht jetzt: Der Verbraucher soll das zeitnah erfahren. – Ich habe mich gefragt: Was genau heißt „zeitnah“? Ich habe die KI gefragt, und die künstliche Intelligenz sagt: Im Berufsalltag bedeutet es meistens irgendwann zwischen jetzt und dem Sankt-Nimmerleins-Tag. Das scheint mir keine ganz scharfe Regelung zu sein. Vor allem kann es ja sein, dass der Sankt-Nimmerleins-Tag hinter der Verjährungsfrist liegt; das wäre ganz ungünstig für die Verfolgung von Ansprüchen. Deswegen sollten wir hier zu klaren Regelungen kommen. Wir brauchen eine klare Frist. Die Unternehmen müssen natürlich auch auf die ablaufende Verjährungsfrist hinweisen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auf eigene Faust oder auf anderem Wege ihre Rechte wahrnehmen können. Da müssen wir nachbessern. Ich glaube, das kriegen wir hin. Vielen Dank. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Aaron Valent.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entwurf enthält sehr viele sinnvolle Ansätze. Aber, liebe Juristinnen und Juristen hier im Haus, wir müssen mehr machen, als den eigenen Berufsstand zu schützen, und hier bleibt der Entwurf leider in vielen Punkten hinter den Notwendigkeiten zurück. Ein Beispiel. Eine alleinerziehende Frau will sich einen Kühlschrank auf Raten kaufen. Sie ist damit eine von Millionen in Deutschland, die das nötige Kleingeld für so eine Investition nicht mal eben hat. Dann passiert ihr ein Fehler: Sie übersieht eine Rate. Es geht eigentlich um 120 Euro. Und was passiert? Keine faire Lösung, keine einfache Mahnung. Nein, ein Inkassounternehmen will das Geld direkt einziehen. Plötzlich fordert man von der alleinerziehenden Mutter nicht mehr nur 120 Euro, sondern 180 Euro – mit Gebühren, mit Aufschlägen, mit Posten, die eigentlich kein Mensch versteht. Auf Nachfrage erhält sie keine Auskunft darüber, wie genau diese Summe zustande kommt. Das eigentlich Absurde hier ist das Konzerninkasso; denn die zusätzlichen Kosten entstehen dem Unternehmen gar nicht wirklich. Das Unternehmen schiebt die Forderung einfach in ein Tochterunternehmen. Das Geld bleibt so im eigenen Laden, aber zahlen sollen es die Leute draußen. Das ist ein Geschäft auf dem Rücken der Schwächeren, und da ziehen wir als Linke nicht mit. Meine Damen und Herren, als wäre es nicht genug, dass Sie diesem skandalösen Geschäft keinen Riegel vorschieben: Sie legen Menschen auch noch Steine in den Weg, wenn sie davor Schutz suchen. Menschen, die ihre Schulden begleichen wollen, Menschen, die juristischen Rat suchen, gehen zur Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung. Und was passiert? Genau den Schutz, den sie hier eigentlich suchen, finden sie nicht; denn Inkassounternehmen können solche Vertretungen weiterhin einfach umgehen. So wird weiter Druck auf die Betroffenen aufgebaut. Die Regierung lässt hier einer Inkassomafia zu viel Spielraum und öffnet Tür und Tor für psychischen Druck und Einschüchterung. Meine Damen und Herren, so schützt man nicht Betroffene, so schützt man Abkassierer. Die SPD redet trotz massiger Wahlniederlagen viel von Respekt für arbeitende Menschen. Aber dann zeigen Sie ihn doch bitte mal! Denn eins müsste doch ganz klar sein: Es darf kein Geschäft mit den Schulden kleiner Leute geben. Aber selbst hierfür scheint es aktuell irgendwie nicht zu reichen. Was es eigentlich braucht, ist keine Minikorrektur in einem Riesenpaket. Was es bräuchte: eine echte Inkassoreform, konsequenten Schutz vor überhöhten Kosten, Schluss mit konzerninternen Verschiebebahnhöfen und klare Konsequenzen, wenn Inkassounternehmen sich nicht an die Regeln halten. Denn am Ende geht es eben nicht nur um Paragrafen. Es geht um Menschen, die am Existenzminimum leben, um Menschen, die von einer Inkassomafia unter Druck gesetzt werden, und um die Frage, auf wessen Seite unser Rechtsstaat hier eigentlich stehen will. Danke. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Mahmut Özdemir.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Redezeit darauf verwenden, das gesamte Panorama des Gesetzentwurfes zu beleuchten und noch mal Schwerpunkte zu setzen. Es ist ein guter Gesetzentwurf, weil er ein großes Maßnahmenbündel umfasst. Diese Maßnahmen beschließen wir nicht einfach kopflos, sondern sehr behutsam und sehr bedacht. Denn Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen, wie wir sie hier heute verhandeln, nämlich die Neuordnung von Aufsichtsrechten, aber auch anderen Vorschriften der rechtsberatenden Berufe, das sind alles Organe der Rechtspflege. Egal welchem Interesse sie dienen: Sie sind Organe der Rechtspflege; darauf komme ich gleich noch mal zurück. Die Vorschriften und die Anerkennungen, die wir hier haben, sind teilweise überkommenes Richterrecht; auch das muss noch mal gesagt werden. Das kodifizieren wir jetzt in geschriebene Gesetze. Die jahrelang anerkannte Praxis, wie man beispielsweise als Rechtsanwalt auf eine Rüge reagiert, muss gesetzlich kodifiziert werden. Widersprüche in den Verfahrensrechten, ob diese jetzt in der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Patentanwaltsordnung geregelt ist, müssen wir dahin gehend auflösen. Aber auch die weiteren rechtsberatenden Berufe – Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Notarinnen und Notare – unterliegen dem gleichen Berufsrecht. Ziel ist es, dass wir hier eine Modernisierung, eine Vereinfachung, aber auch eine Klarstellung hinbekommen. Wie fassen wir beispielsweise berufsständische Rechtsbehelfe gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen zusammen? Wie garantieren wir Abwicklungen von Kanzleien, ohne dass damit die Kammern am Ende des Tages eine überbordende Bürokratie zu stemmen haben oder aufgrund von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen einschreiten müssen, weil Kolleginnen und Kollegen einige Verfehlungen begangen haben? Da müssen wir genauer hinschauen. Das betrifft aber auch die Vereinheitlichung bei den Regeln von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und das Vorsorgeregister; das ist gerade noch mal genannt worden. Es klingt technisch, wenn man sagt, dass eine beglaubigte Abschrift in so einem Register enthalten ist. Aber jeder und jede Einzelne von uns, die mal in der Situation war, für jemand anders entscheiden zu müssen, und vielleicht nur eine abfotografierte Vollmacht oder einen Screenshot davon auf dem Handy hat, weiß, wovon ich rede. Man sitzt da mit Angehörigen und muss gemeinsam entscheiden. Dann wird klar, was wir hier und heute tun. Den Verbraucherschutz beim sogenannten Inhouse-Inkasso nehmen wir noch mal in Bezug auf Waffengleichheit mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Blick und schauen auch beim Kapitalmarkt, ob er zu schnell oder nicht schnell genug agiert. Es ist klar: Wir müssen auf Eigenverantwortung setzen, aber auch Schutz gewährleisten. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge eingehen, dann tun sie das mit einem bestimmten Wissen. Hier können wir belehren und aufklären. Aber am Ende des Tages müssen wir sagen, dass jeder für sich selber verantwortlich ist. Obwohl wir im Zeitalter von Onlineverfahren, von KI, von Legal Tech leben – es gibt eine eID; aber sie fristet ein Dornröschendasein – und sich vieles auf unserem Handy abspielt – die Sparkassen-App ist auf unserem Handy, weitere Apps für Käufe, zum Beispiel von Amazon, sind dadrauf –, haben wir es als Staat noch nicht geschafft, bei der Verrechtlichung unserer Welt die analoge Sicherheit ins digitale Zeitalter zu übertragen. Ich möchte Ihnen zum Abschluss sagen: Nicht jede Rechtsberatung ist zwingend, nicht jeder Gang zum Rechtsanwalt nötig. Manchmal genügen der gesunde Menschenverstand oder aber auch die vielen Schiedsleute in unserem Land, – Ihre Redezeit ist zu Ende. – die Streitigkeiten einfach und unproblematisch klären. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke, Frau Präsidentin. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau.

AfD

Hohes Präsidium! Verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der sich selbstbewusst „Modernisierung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe“ nennt: ein großer Titel, ein großes Versprechen. Doch wer genauer hinschaut, der erkennt schnell: Hinter dem Anspruch der Vereinheitlichung und Entlastung verbirgt sich ein überladener Reformkoloss, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet. Wenn das modern sein soll, dann ist die Schreibmaschine geradezu innovativ! Dieser Entwurf ist kein Reformmotor, sondern ein bürokratischer Gemischtwarenladen, zusammengemengt ohne Prioritäten, ohne Maß und ohne Mut zur Klarheit. Eine Reform ist notwendig, aber mit Augenmaß. Niemand bestreitet: Es gibt echte Widersprüchlichkeiten. Warum gelten für Rechtsanwälte andere Rechtsbehelfe als für Patentanwälte oder Steuerberater? Warum führen vergleichbare Maßnahmen zu völlig unterschiedlichen Verfahrenswegen? Eine Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe, die Zuständigkeit der Anwaltsgerichte, die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung: Das ist sinnvoll, überfällig und stärkt die Rechtssicherheit. Ebenso begrüßenswert sind Entlastungen wie der Bürokratieabbau bei Syndikusanwälten oder die Begrenzung der Kammerhaftung bei Kanzleiabwicklungen. Das sind echte Modernisierungen. Doch, meine Damen und Herren: Die Notwendigkeit endet dort, wo der Entwurf ins Beliebige abgleitet. Das ist keine Modernisierung, das ist ein legislatives Überraschungsei: Man weiß nicht, was drin ist, aber meistens ist es nichts, was man wirklich braucht. Folgende Schwachstellen weist der Entwurf auf: Erstens: fehlende Begründungstiefe. Warum wird aus der „Belehrung“ ein „rechtlicher Hinweis“? Warum wird ein „Maßnahmenbescheid“ eingeführt, der Verfahrensrechte verkürzt, ohne flankierende Garantien? Das ist keine Modernisierung; das ist Verfahrensverkürzung. Zweitens: ein eklatantes Interessenungleichgewicht. Berufsfördernde Maßnahmen, etwa abgesenkte Anforderungen, Zustimmungsfiktionen, stehen massiven Eingriffen in das Rechtsdienstleistungsgesetz gegenüber. Verbraucherschutz? Wettbewerberschutz? Fehlanzeige! Drittens: rechtsdogmatische Risiken. Die Verlagerung von Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz an die Finanzgerichte ignoriert deren Spezifika. Die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse im Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgt ohne Grundrechtsabwägung. Das ist juristisch dünn, und das ist politisch riskant. Viertens: praktische Umsetzbarkeit. IT-Anpassungen für Archive und das Zentrale Versorgungsregister: ohne Fristen, ohne Budget, ohne Personalplanung. Damit überfordern wir Kammern und Länder. Fazit: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander. Dieser Entwurf verspricht Vereinfachung und produziert Komplexität. Er verspricht Modernisierung und liefert Flickwerk. Überarbeiten Sie diesen Entwurf grundlegend: mit klaren Prioritäten, mit belastbaren Begründungen, mit ImpACT-Analysen, Pilotphasen und einer Konzentration auf das Wesentliche: die Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe und echte Modernisierungsschritte, die Praktikern wie Bürgerinnen und Bürgern dienen. Nur dann wird aus diesem Sammelsurium ein Gesetz, das den Namen „Modernisierung“ tatsächlich verdient. Im Grunde genommen ein typisches Gesetz der Regierung: Es verspricht viel, es regelt wenig – dafür wird es teuer, und keiner versteht es. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. David Preisendanz.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den Gesetzentwurf mit der Vielzahl an Einzelmaßnahmen anschaut, dann kann man sich schon fragen, wie man die interessierte Öffentlichkeit mit einer Rede im Plenum durch diesen Gesetzentwurf führen und dabei noch einen übergeordneten Gedanken, ein politisches Ziel, eine Reformidee erkennbar machen soll. Denn dieser Entwurf fasst schon eine ganze Reihe von Regelwerken an: Bundesrechtsanwaltsordnung, Steuerberatergesetz, Wirtschaftsprüferordnung, Bundesnotarordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz. Es geht um die Abwicklung von Kanzleien, die Neuordnung anwaltlicher Berufspflichten, das Aufsichtsrecht der Kammern und um viele weitere Einzelfragen des Berufsrechts. Aber ich will die mir eingangs gestellte Frage nach der übergeordneten Botschaft beantworten; das war eigentlich nicht so schwer. Die Botschaft ist: Wir räumen auf, wir erleichtern, wir verbessern Schritt für Schritt – auch wieder mit diesem Gesetz. Das parlamentarische Verfahren beginnt natürlich jetzt erst. Und wir werden uns mit Sicherheit noch intensiv mit einzelnen Regelungen befassen und Hinweise aus der Praxis aufnehmen. Der Regierungsentwurf geht aber definitiv und in jedem Fall in die richtige Richtung. Wir strukturieren die Aufsichtsinstrumente klarer, ordnen die Rechtsbehelfe nachvollziehbar und schaffen praxistaugliche Regeln für die Kanzleiabwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden heute Abend mit diesem Thema wahrscheinlich nicht in den „Tagesthemen“ laufen. Ich werde wegen dieser Rede vermutlich und bedauerlicherweise auch nicht von Markus Lanz eingeladen werden. Aber die freien rechtsberatenden Berufe bekommen endlich ein klareres, moderneres und vorhersehbareres Berufsrecht. Wir als Gesetzgeber lösen damit einen weiteren Knoten, den wir uns über die Jahre selbst geknüpft haben. Ein Rechtssystem überzeugt bekanntermaßen nicht durch die Menge seiner Regeln, sondern durch deren Verständlichkeit und Verlässlichkeit. Wenn wir sehen, dass die Strukturen unübersichtlich geworden sind, dann ist es nicht unsere Aufgabe, immer weitere Schichten hinzuzufügen, sondern, Klarheit herzustellen. Und genau das tun wir mit diesem Gesetz. Herzlichen Dank. Als letzten Redner in dieser Debatte rufe ich auf für die CDU/CSU-Fraktion den Abgeordneten Christian Moser.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich als letzter Redner diese historische Parlamentsdebatte zu einem wirklich wichtigen Gesetzesvorschlag schließen darf, der zugegebenermaßen sehr spröde, aber notwendig ist, weil er viele Dinge für rechtsberatende Berufe, vor allem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereinfacht und verbessert. Das ist notwendig; denn Rechtsanwälte sind die tragende Säule unseres Rechtsstaats. „Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten“, heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Da ich selber Rechtsanwalt bin, kann ich nur sagen: Das stimmt natürlich. Wir beraten unsere Mandanten unabhängig, verschwiegen, kompetent und stehen ihnen loyal zur Seite. Wir sorgen dafür, dass das Recht nicht nur im Gesetzbuch steht, sondern dass es auch für unsere Mandanten durchgesetzt wird. Damit dienen wir alle dem Rechtsstaat. Ohne Rechtsanwälte ist unser Rechtsstaat kaum vorstellbar. Gerade deshalb ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen und den freien Beruf des Rechtsanwalts in der heutigen Zeit attraktiv zu gestalten – vor allem im Hinblick darauf, dass die Zulassungszahlen langsam, aber sicher nach unten gehen und dass wir ein Nachwuchsproblem haben. Die Realität hat sich verändert: Dienstleistungen und Beratungen finden heute mehr und mehr digital statt. Der typische Fall, dass ein rechtsuchender, verzweifelter Bürger, nach einem Kanzleischild suchend, durch die Stadt irrt und sofort einen Termin möchte, hat nach und nach ausgedient. Man ruft an, man möchte das digital abgewickelt haben. Ganz oft reicht es auch, wenn man nur digital kommuniziert, um kompetenten Rechtsrat zu erhalten. Deswegen müssen wir als Gesetzgeber auch immer wieder dafür sorgen, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dank elektronischer Aktenführung und beA sind die Zeiten vorbei, in denen meterweise Aktenordner in Kanzleiräumen archiviert werden mussten. Deswegen möchte ich unabhängig vom heutigen Gesetzentwurf auch darauf hinweisen, dass es aktuell zum Beispiel eine Debatte zur starren Kanzleipflicht gibt und dass dazu eine Verfassungsbeschwerde vorliegt, zu der sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Kammern in Deutschland verhalten. Ich habe aus der Presse entnommen – wir erfahren ja gelegentlich aus der Presse, was das Bundesjustizministerium so plant – und freue mich besonders, dass das Bundesjustizministerium prüft, ob es diese Kanzleipflicht noch unbedingt braucht oder ob wir auch hier zeitgemäß weiter vorankommen können. Ich begrüße das ausdrücklich; denn alles, was den Rechtsanwaltsberuf attraktiver macht, ist gut. Darum freue ich mich auf die Beratungen. Danke.

Redner nach Fraktion