von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (4)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Bestandteil des Neunten Steuerberateränderungsgesetzes, das wir am 24. April hier im Plenum beschlossen haben, war die Entlastungsprämie in Höhe von 1 000 Euro. Dieser Teil des Gesetzgebungsvorhabens hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die anderen wichtigen Änderungen im Neunten Steuerberateränderungsgesetz bleiben jedoch nach wie vor wichtig und notwendig und müssen bald zur Umsetzung gebracht werden. Aus diesem Grund bringen wir diesen Teil der Gesetzgebung heute als gemeinsame Fraktionsinitiative der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion erneut und unmittelbar im Bundestag ein. Da eine Aussprache gewünscht war, nutze ich die Gelegenheit, die wesentlichen Änderungen in diesem Gesetz erneut darzustellen. Bei dem Gesetz handelt es sich um die größte Reform der steuerberatenden Berufe der letzten 20 Jahre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Berufsrecht der Steuerberatung schützt die Steuerpflichtigen, es sichert die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege und gewährleistet eine hohe fachliche Beratung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren wir das Steuerberaterrecht, und zwar, ohne die Qualitätsstandards abzusenken. Die Steuerberatung ist kein beliebiges Geschäftsmodell. Sie ist Teil der Steuerrechtspflege und der Rechtspflege und lebt insbesondere vom Vertrauen der Steuerpflichtigen. Deshalb bleibt klar: An Steuerberatungsgesellschaften dürfen weiterhin nur qualifizierte Berufsträger beteiligt sein. Zugleich schaffen wir Flexibilisierung bei der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir modernisieren die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen, Stichwort „Tax-Law-Kliniken“, die sich im Hochschulumfeld gründen können und unentgeltliche Steuerberatung anbieten können. Und wir schaffen durch die Anpassung der Beratungsregelungen bei Lohnsteuerhilfevereinen mehr Flexibilität und auch individuelle Beratungen. Das halte ich für richtig. Neben der Modernisierung der Beratung beinhaltet der Gesetzentwurf zwei weitere wichtige Themen. Vor allem bei der Grunderwerbsteuer schaffen wir Rechtsklarheit. Bisher bestand hier die Frage, ob bei sogenannten Share Deals sowohl bei Signing als auch bei Closing besteuert werden kann. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf klar, dass in Zukunft nur bei Signing besteuert werden kann. Dies schafft Rechtsklarheit. Und wir sorgen bei der Gewerbesteuer dafür, dass sehr niedrige Gewerbesteuerhebesätze in Zukunft nicht weiter erhoben werden können, und erhöhen den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Das betrifft zwar nur 44 Gemeinden in Deutschland, aber die Extremfälle würden dadurch geglättet. Es ist richtig, dass wir dieses Gesetz erneut einbringen. Wir hoffen, dadurch eine wirkungsvolle Reform im Bereich der Steuerberatung hinzubekommen. Ich freue mich, jetzt das parlamentarische Verfahren erneut zu beginnen. Wir hören für die AfD-Fraktion Torben Braga.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde ein Nischenfetisch: Steuerberatungsrecht. Aber es muss ja auch sein. Herr Kollege Dr. Hiller, Sie haben die Geschichte nicht ganz erzählt. Man könnte bei der Platzierung dieses Tagesordnungspunktes auch meinen, dass die Koalition sich ein bisschen schämt für das, was sie hier zur Abstimmung stellt. Ich muss sagen: Ein bisschen Scham wäre durchaus angemessen. Wir müssen rekapitulieren, was wir hier eigentlich erleben. Die Koalition wollte ihre Entlastungsprämie, nämlich 1 000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer, schnell unters Volk bringen – ein klassisches Ablenkungsmanöver, das man möglichst schnell in Gesetzesform gießen wollte, um aufgrund der katastrophalen Umfragewerte für diese Verliererkoalition die Gemüter etwas zu beruhigen. Weil man dabei unter großem Zeitdruck stand, packte man es kurzerhand mit der Reform des Steuerberatungsrechts zusammen; zwei Materien, die sachlich so viel miteinander zu tun haben wie ein Hebesatz mit dem Urlaubsgeld. Trotz lauter Kritik aus Wirtschaft und Verbänden, aus den Kommunen und in der Anhörung wurde das Gesetz dann regelrecht durch den Finanzausschuss gepeitscht, hier im Bundestag beschlossen und als große Errungenschaft, als vermeintlich große Entlastung der Bürger im Land verkauft. Dann kam aber der Bundesrat und hat Ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht, und das Vorhaben scheiterte krachend; natürlich nicht wegen der Steuerberaterreform – dagegen hatte, glaube ich, niemand im Bundesrat groß was –, sondern wegen dieser Entlastungsprämie. Das Haus brach in sich zusammen, nicht wegen des Fundaments, sondern wegen des gezauberten Dachgeschosses, das man eigenmächtig daraufgesetzt hatte. Das ist handwerklicher Dilettantismus dieser Regierung in Reinform. Man muss an dieser Stelle, glaube ich, erwähnen, weshalb wir die Sache hier noch mal beraten. Was machen Sie als Koalition daraus? Sie bringen das Gesetz einfach wortgleich wieder ein, nur diesmal ohne die Prämie, die noch vor dem Koalitionsausschuss, in dem Sie darüber beraten haben, von Markus Söder kurzerhand still und heimlich beerdigt wurde. Ein Wort der Entschuldigung oder der Erklärung gegenüber den Bürgern dieses Landes haben wir nicht gehört. Stattdessen wollen Sie hier zu dieser mäßig späten Stunde – Sie haben gesagt: „Normale Arbeitszeit!“, gleichwohl geschieht es zu späterer Stunde – in der Tagesordnung ein bisschen versteckt mit möglichst wenig Aufmerksamkeit diese Scherben zusammenkehren. Gut, zum eigentlichen Inhalt des Gesetzes. Darüber wurde ja schon mehrfach debattiert, im Ausschuss und auch hier im Plenum, aber darüber müssen wir noch mal sprechen. Eine echte Reform des Steuer- und Steuerberatungsrechts war und bleibt überfällig; das steht außer Frage. Das anhängige Vertragsverletzungsverfahren seit 2018, die Diskontinuität des Vorgängerentwurfs aus der letzten Legislatur – all das zeigt: Hier gibt es auf jeden Fall Reformbedarf. Das war vorher schon der Fall, und das ist nach wie vor der Fall. Wer heute einen Steuerberater sucht, der weiß, wovon ich rede: Die Berater sind überlastet, die Wartelisten sind lang, und das bei einem Steuerrecht, das so komplex ist, dass der einfache Arbeitnehmer, der Handwerksbetrieb, die Kleinfamilie, die vielleicht zusätzlich vermietet, ohne professionelle Hilfe kaum durchblickt. Die Öffnung beschränkter Befugnisse, die Modernisierung der Lohnsteuerhilfevereine sind durchaus richtige Ansätze, die wir auch begrüßen; aber sie bleiben in diesem Gesetz Stückwerk. Was fehlt, ist das, was die Koalition konsequent vermeidet: eine echte Öffnung des Beratungsmarktes. Wir hatten im Ausschuss mit den Sachverständigen relativ ausführlich darüber gesprochen, welche Voraussetzungen dafür notwendig wären. Was natürlich auch notwendig wäre, wäre eine echte Vereinfachung des Steuerrechts. – Die Steuerreform 25 wollte ich gerade erwähnen. – Unsere Vorschläge dazu liegen vor. Wir wollen, dass das Steuerrecht nicht so bleibt, wie es ist. Es ist unverständlich, es ist überbordend, es ist bürgerunfreundlich. Das ist keine Naturgewalt, sondern das ist eine politische Entscheidung, die wir jederzeit revidieren könnten. Es fehlt dazu einfach nur der politische Wille. Aber wie gesagt, die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Ganz zum Schluss: Herr Kollege Dr. Hiller, Sie haben erwähnt, dass bei der Gewerbesteuer der Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent angehoben werden soll. Die Begründung lautete damals im ersten Durchgang und auch heute wortgleich, es gebe „zu hohe Anreize für rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen“ in sogenannte Steuerparadiese. Ich hatte deshalb in der Anhörung sogar explizit danach gefragt, ob es denn belastbare Erkenntnisse oder empirische Studien dazu gibt, dass die Höhe der Gewerbesteuer für Unternehmensverlagerungen in nennenswertem Maße relevant sei – das ist ja die Begründung, die Sie dafür angeben, warum Sie das ändern –, also dass es wirklich feststellbare Folgen für die kommunalen Haushalte gebe. Die Antwort war relativ eindeutig: Nein, solche Studien, solche Zahlen, solche Nachweise, Erkenntnisse, Belege gibt es überhaupt nicht, keinen Ansatz eines Verdachts, dass es was bringt. – Also ist das, was Sie uns hier zum zweiten Mal in Folge zur Entscheidung vorlegen, letztlich eine weitere Steuererhöhung, ohne dass irgendjemand nachgewiesen hätte, dass sie ein Problem tatsächlich löst. Das ist keine seriöse Steuerpolitik, meine Damen und Herren. Wie schon beim ersten Durchlauf wird die AfD-Fraktion diesem Gesetz, wenn es zur Abstimmung gestellt wird, nicht zustimmen; nicht weil wir die Reform des Steuerberatungsrechts grundsätzlich ablehnen, ganz im Gegenteil, sondern, erstens, weil dieses Gesetz das Ergebnis einer politischen Blamage ist – das muss man klar benennen –, die man durch schnelles Wiedervorlegen zu übertünchen versucht – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, zweitens, weil die eigentlich notwendigen Großreformen im Steuerberatungsrecht wie im Steuerrecht insgesamt fehlen und, letztens, weil eine empirisch unbegründete Steuererhöhung kein Bestandteil eines Gesetzes sein darf, das den Namen „Reform des Steuerrechts“ wirklich verdient. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal müssen wir festhalten – ich kann es Ihnen nicht ersparen –: Dieses Gesetz haben wir vor einem Monat schon einmal beschlossen. Warum diskutieren wir noch mal darüber? Nun, kurz vor Ende der Beratung hatten Sie die Entlastungsprämie an das Steuerberatergesetz angehängt – ohne jeden Sachzusammenhang. Der Abschluss dieses Gesetzes hier im Bundestag war dann völlig absurd. Da haben Sie die Beratung über Entlastungsmaßnahmen mit dem Steuerberatergesetz verbunden. Also mussten wir über den Tankrabatt 2.0, Stromsteuersenkung, Grunderwerbsteuer, Entlastungsprämie, Pendlerpauschale, Übergewinnsteuer, Gewerbesteuer und fossile Abhängigkeit allgemein zusammen mit dem eigentlichen Steuerberatergesetz in gerade einmal 60 Minuten wild durcheinander diskutieren – wahrlich keine Sternstunde des Parlamentarismus. Die Entlastungsprämie war außerdem offenbar so unabgestimmt, dass die Union nicht einmal ihre eigenen Ministerpräsidenten im Bundesrat überzeugen konnte. Der Bundesrat hat die Notbremse gezogen und die Entlastungsprämie gestoppt – ein höchst peinlicher und in dieser Form beispielloser Vorgang für die Bundesregierung, ein Vorgang, der von Anfang bis Ende handwerklich schlecht war. Wenn das alles etwas Gutes hatte, dann eines: dass wir uns nun doch mehr Zeit für das Steuerberatergesetz nehmen und es auch angemessen würdigen können. Ja, an einigen Stellen geht es uns nicht weit genug; an anderer Stelle ist es aber auch richtig gut. Dazu gehören, erstens, die Tax Law Clinics an den Universitäten und, zweitens, die Erleichterungen für die Lohnsteuerhilfevereine bei ihrer täglichen Arbeit. Darauf haben sie lange hingearbeitet; Zeit wurde es. Glücklicherweise ist auch der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer weiterhin Teil des Gesetzes. Zwar ist auch dieser Punkt möglicherweise sachfremd, er kommt aber den Kommunen zugute. Es handelt sich damit um eine Reform, die wir schon in unserer Regierungszeit geplant hatten. Die Umsetzung war am kleinsten Koalitionspartner gescheitert. Und ja, wir hätten uns auch einen etwas höheren Mindesthebesatz vorstellen können. Es sind aber auch weiterhin wichtige Punkte eben nicht enthalten. Wo bleibt etwa eine Entlastung für die vielen kleinen Unternehmen, die Angehörigen der freien Berufe und Selbstständigen? Wir reden immerhin von 3,5 Millionen Menschen. Ihnen fehlt oft der Zugang zu bezahlbarer steuerlicher Unterstützung; auch die Steuerberaterkanzleien leiden unter Fachkräftemangel. Auch das war doch eine Erkenntnis aus der öffentlichen Anhörung. Wir wünschen uns daher pragmatische Lösungen, wie sie auch der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller vorschlägt, etwa für die Hilfe bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Umsatzsteuervoranmeldung. Im Detail gibt es noch Kritik am Gesetz. Daher ist es gut, dass wir nun die Chance haben, das Gesetz ohne die Entlastungsprämie noch einmal zu beraten. Insofern freuen wir uns auf eine gute, zügige Befassung im zweiten Anlauf. Ich darf für die Fraktion Die Linke Doris Achelwilm das Wort erteilen.
Herr Präsident! Zur 1 000-Euro-Prämie möchte ich gar nicht mehr viel sagen. Sie war ein Schnellschuss zulasten Dritter. Der Bundesrat hat diese Scheinprämie, die von der GroKo an das Steuerberatungsgesetz gehängt wurde, damit das Ganze schnell durchkommt, kurzerhand gestoppt, was eine ziemliche Klatsche für die Bundesregierung und ihre Kommunikationskultur gegenüber den Ländern war. Jetzt besprechen wir das Steuerberatungsgesetz noch mal in eigentlicher Form, ohne Prämie; dann hat das auch seinen Platz. Dieses Gesetz regelt vieles, was politischer ist, als der Titel vielleicht vermuten lässt, zum Beispiel das Fremdbesitzverbot, das hier den Ausschluss von reinen Finanzinvestoren als Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften meint. Das Thema kennt man auch aus anderen Bereichen wie etwa von Medizinischen Versorgungszentren. Dort führte die Aufweichung des Fremdbesitzverbotes schon zu mehr Renditedruck und der Verdrängung kleiner Strukturen. Wir halten diese Entwicklungen für fatal. Sie müssen überall zurückgedrängt werden. Auch bei Steuerberatungsbüros hat das Fremdbesitzverbot eine folgenschwere Regulierungslücke: Private-Equity-Beteiligungen können sich über mehrstöckige EU-Auslandsgesellschaften einkaufen, um im großen Stil Kapital anzulegen und Kanzleien später mit Gewinn wiederzuverkaufen. Eine formale Klarstellung kann das heilen. Die war im ursprünglichen Referentenentwurf auch vorgesehen, fehlte dann aber im ersten Gesetzentwurf, vielleicht weil mächtige Investmentfirmen wie KKR Beschwerdebriefe an das Finanzministerium und an das Kanzleramt geschrieben hatten; man weiß es nicht genau, aber ahnt es vielleicht schon. Für uns als Linke ist klar: Wir sehen marktradikale Eingriffe in unabhängige Berufe, überhaupt die Finanzialisierung der Daseinsvorsorge maximal kritisch und stellen uns dagegen, wo wir können. Ich bin froh über den Austausch zu diesem Thema mit Berufsverbänden und Steuerkammern. Wir hatten in dieser Sache einen reellen gemeinsamen Punkt. Erst recht freue ich mich, dass die nötige Regelung am Ende durchgesetzt werden konnte. Und bevor wir hier gleich alle Feierabend machen: Danke an alle Beteiligten! Das hat sich auf jeden Fall gelohnt.
Redner nach Fraktion
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