17 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
17 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren und entbürokratisieren wir das Steuerberatungsrecht in Deutschland. Erstens. Wir möchten die Steuerberatung flexibler und zugänglicher machen. Daher wird auf eine abschließende Aufzählung der Personen verzichtet, die zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Wir ersetzen jetzt die bisherige Regelung durch eine nicht abschließende Generalklausel, was sich am bewährten Modell des Rechtsdienstleistungsgesetzes orientiert. Zweitens. Wir wollen die Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern stärken. Deshalb wird die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen durch den Wegfall der Betragsgrenzen für vereinbarte Tätigkeiten erweitert. Wir kommen damit einer schon seit Längerem vorgetragenen und sehr gerechtfertigten Bitte der Lohnsteuerhilfevereine nach. Wir wollen auch in Zeiten des Fachkräftemangels und digitaler Kommunikation Lohnsteuerhilfevereine von unnötigen und bürokratischen Hürden befreien. Daher erlauben wir die Leitung von bis zu drei Beratungsstellen durch eine Person und verhindern so eine Schließung von Beratungsstellen wegen fehlenden Personals. Drittens. Wir wollen die praktische Ausbildung von Studierenden fördern. Deshalb wird auch die unentgeltliche Steuerberatung sogenannter Tax Law Clinics, in denen Studentinnen und Studenten ihr Wissen in der Praxis anwenden können, durch unseren Entwurf gestärkt. Viertens. Ein sehr hohes Gut und Grundlage eines geordneten Steuervollzugs ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das Fremdbesitzverbot bleibt unverändert bestehen. Der Gesetzgeber hat bereits 2021 deutlich gemacht, dass reine Kapitalbeteiligungen an Steuerberatergesellschaften ausgeschlossen sind. Das ist die aktuell geltende Rechtslage, die weiter gelten soll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Fünftens. Die Bekämpfung von Steuerbetrug und von Steuergestaltungen ist das erklärte Ziel des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten und im Gesetzentwurf enthaltenen Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent setzen wir ein klares Zeichen gegen die rein steuermotivierte Nutzung von Niedrighebesatzkommunen. Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Gewerbesteuer fair und gerecht erhoben wird und so auch die finanzielle Stabilität unserer Kommunen gewahrt wird. Zuletzt: Wir wollen im Grunderwerbsteuergesetz sicherstellen, dass es zu keiner doppelten Besteuerung desselben Lebenssachverhalts kommt, wenn das Verpflichtungsgeschäft, also das Signing, und das Verfügungsgeschäft, das Closing, auseinanderfallen. Diese Klarstellung ist entscheidend, um rechtliche Unsicherheit zu beseitigen und Steuergerechtigkeit zu wahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist die bedeutendste Modernisierung im Steuerberatungsrecht seit fast 20 Jahren. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren und danke für die Aufmerksamkeit. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Diana Zimmer für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Gewerbesteuer ist ein Fremdkörper im System der Ertragsteuern [...]. Für die kommenden zwei Jahre sollten die Kommunen gemeinsam mit Bund und Ländern nach einer Übergangslösung suchen.“ Das habe nicht ich gesagt, sondern unser Herr Bundeskanzler im Jahr 2003, also vor 23 Jahren. Tolle Übergangslösung, Herr Merz! In diesem Sinne Applaus. Ich frage mich: Was ist seitdem passiert? Seit Jahrzehnten wird an dieser Steuer herumgedoktert. Und was legt uns die Bundesregierung heute vor? Eine Anhebung des Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent. Das soll die Lösung sein? Die Probleme liegen doch schon längst offen auf dem Tisch. Die Gewerbesteuer schwankt massiv mit der Konjunktur. In Krisenjahren brechen die Einnahmen ein. Viele Kommunen hängen finanziell am Tropf weniger großer Unternehmen. Geht es diesen gut, sprudeln die Einnahmen. Schwächeln sie oder ziehen sie weg, gerät der gesamte Haushalt ins Wanken. Dieses Klumpenrisiko ist nicht vollständig vermeidbar. Ihre Antwort aber, den Mindesthebesatz weiter anzuheben, ist der falsche Weg, und das wissen Sie auch. Liebe Damen und Herren, wir sehen doch längst, wohin die Reise geht: immer größere Belastungen für Unternehmen und trotzdem keine stabile Finanzierung für die Kommunen. Die Studienlage ist hier auch klar: Höhere Gewerbesteuern führen nicht zu mehr Einnahmen, sondern zu Ausweichreaktionen und weniger wirtschaftlicher Aktivität. Die Bundesregierung selbst begründet ihren Gesetzentwurf damit, dass „zu hohe Anreize für rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen“ bestehen. Aber anstatt die Ursache zu beseitigen, verschärfen Sie das Problem weiter. Und Die Linke? Die Linke will den Mindesthebesatz gleich auf 350 Prozent erhöhen und zusätzlich Selbstständige umfassend mit einbeziehen. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle. Damit geben Sie dem gebeutelten Mittelstand in Deutschland endgültig den Gnadenstoß. Aber das sind wir ja von Ihnen gewohnt. Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist doch: Unsere Kommunen sind nicht wegen zu niedriger Steuern klamm, sondern wegen explodierender Ausgaben und struktureller Fehlanreize. Deshalb sagen wir klar: Es braucht jetzt kein Reförmchen, sondern einen grundlegenden Systemwechsel in der Kommunalfinanzierung. Übrigens, das ifo-Institut fordert seit Jahren die Abschaffung der Gewerbesteuer. Und genau das ist auch unsere Position. Wir wollen die Gewerbesteuer ersetzen durch eine schlanke Gemeindewirtschaftsteuer, ein einfaches, transparentes System ohne diese extremen Schwankungen. – Ja, das geht. Friedrich Merz hat vor 23 Jahren erkannt, dass die Gewerbesteuer ein Fremdkörper ist. Union und SPD hatten mehr als zwei Jahrzehnte Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen. Aber, wie wir es eben auch gewohnt sind, passiert ist seitdem nichts. Wir sagen an dieser Stelle: Es reicht! Schaffen Sie für unsere Kommunen endlich eine stabile, faire und zukunftsfähige Finanzierungsgrundlage. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte Dr. Matthias Hiller für die Unionsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zugegebenermaßen, das Steuerrecht ist komplex. Es muss den unterschiedlichen Lebenssachverhalten Berücksichtigung schenken. Es hat den Anspruch, ein hohes Gerechtigkeitsempfinden abzubilden. Außerdem soll es auch noch eine Steuerfunktion einnehmen. Zugleich muss das Steuerrecht an sich ändernde europäische Rahmenbedingungen und internationale Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch diese ganzen Reformen und Anpassungsbedarfe schlagen sich in der Komplexität nieder. Deswegen braucht es eine gute steuerliche Beratung. Steuerliche Berater haften den Mandanten gegenüber, sind gegenüber den Mandanten Verantwortungspersonen. Deswegen müssen wir diese Umstände auch in der Reform des Steuerberatungsgesetzes berücksichtigen. Das Berufsrecht der Steuerberater schützt die Steuerpflichtigen und trägt auch einen wesentlichen Teil dazu bei, dass unsere Steuerrechtspflege funktioniert. Genau deswegen stehen wir heute mit diesem Gesetz vor dem Parlament, weil wir hier eine Reform anstoßen müssen. Diese Reform – Herr Schrodi hat es ausgeführt – beinhaltet wirklich gute Punkte. Erstens. Wir ordnen die Hilfeleistungen in Steuersachen neu. Die unbeschränkte entgeltliche Hilfeleistung ist ja besonders qualifizierten Personen vorbehalten. Daran wollen wir keine Änderungen vornehmen. Gleichzeitig strukturieren wir die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen neu und passen sie auch an EU-rechtliche Vorgaben an. Anstelle der starren Aufzählung in der bisher bestehenden Regelung – § 4 Steuerberatungsgesetz – wollen wir hier mehr Flexibilität ermöglichen. Ein Beispiel: Auch Berufsgruppen, die in anderen Sachen beraten und zum Teil mit steuerlichen Fragen zu tun haben, beispielsweise Energieberaterinnen und Energieberater, dürfen für diesen eingeschränkten Zweck im Zusammenhang mit ihren bisher bestehenden Beratungen auch Beratungen im steuerlichen Kontext erbringen. Zweitens. Wir modernisieren die unentgeltliche Hilfeleistung. Diese unentgeltliche Hilfeleistung ist bisher beschränkt auf den engen Bereich der Kernfamilie. Hier wollen wir eine Öffnung vornehmen, indem wir auch studentischen Steuerberatungsgesellschaften, die unentgeltlich Steuerberatung erbringen wollen und im Hochschulumfeld unter der fachlichen Anleitung von Hochschullehrern arbeiten, eine unentgeltliche Steuerberatung ermöglichen. Dies stärkt die Personen, die in Steuerberatungszwecken Hilfe suchen. Es stärkt aber auch die Qualifikation unseres wissenschaftlichen Nachwuchses und führt diesen dann hin zur Qualifikation als Steuerberater und Steuerberaterin. Drittens. Wir schaffen mehr Flexibilität für die Beratungsstellen und modernisieren auch das Recht unserer Lohnsteuerhilfevereine. Die digitale Kommunikation schlägt sich ja überall nieder. Deswegen flexibilisieren wir das Leistungserfordernis bei einzelnen Beratungsstandorten. In Zukunft können Steuerberatungsgesellschaften auch mehrere Standorte unterhalten. Das stellt sicher, dass Steuerberatung auch in der Fläche abgebildet werden kann. Darüber hinaus wollen wir auch den Lohnsteuerhilfevereinen mehr Flexibilität geben, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Rentnerinnen und Rentner besser beraten werden können. Neben der Modernisierung der Beratung beinhaltet der Gesetzentwurf zwei wichtige steuerliche Maßnahmen: Die eine steuerliche Maßnahme zielt auf die Grunderwerbsteuer ab. Bei sogenannten Share Deals musste bisher eine Meldung sowohl beim Signing als auch beim Closing von Share Deals abgegeben werden. Das führt im Zweifel dazu, dass eine doppelte Abgabe und vielleicht sogar eine Doppelbesteuerung stattfinden kann. Mit einer klaren Regelung, dass nur auf eines dieser zwei Rechtsgeschäfte in Zukunft abgestellt wird, schaffen wir hier Rechtssicherheit und verlängern außerdem auch die Anzeigefristen, was den Unternehmen, die Share Deals eingehen, einfach Flexibilität einräumt. Außerdem passen wir die Mindesthebesätze bei der Gewerbesteuer an, um den Wettbewerb bei Kommunen fairer abzubilden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gutes Steuerrecht muss verständlich, praktikabel und auch mittelstandsfreundlich sein. Dieser Gesetzentwurf modernisiert die bewährten Strukturen, vereinfacht Verfahren. Es ist die größte Reform des Steuerberatungsgesetzes in den letzten 20 Jahren und, wie ich finde, ein guter Vorschlag, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Katharina Beck.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ja, wir beraten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Dabei geht es echt um viel. Nicht nur wegen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens ist es super, dass es vorangeht. Super ist auch, dass endlich die Tax Law Clinics an den Unis ihre Arbeit aufnehmen können. Und super ist, dass Lohnsteuerhilfevereine Erleichterungen bei ihrer täglichen Arbeit erfahren können. Das wollten wir in der Ampel schon machen. Das macht ihr jetzt. Das finde ich super, liebe Koalition. Aber unsere Wirtschaft steht auch noch vor anderen Herausforderungen. Viel zu selten wird hier darüber gesprochen, dass wir über 3,5 Millionen Selbstständige, Freiberuflerinnen und viele kleine Unternehmen haben. Ihnen fehlt ganz oft der Zugang zu bezahlbarer steuerlicher Unterstützung. In Hamburg ist tatsächlich jede achte erwerbstätige Person selbstständig oder soloselbstständig, ob in der Kreativwirtschaft oder als kleiner Handwerksbetrieb. Die finden im Moment kaum noch Steuerberatung. Nach einer Haufe-Umfrage aus dem Jahr 2023 erwägen 30 Prozent der befragten Steuerkanzleien, bestehende Mandate zu kündigen. 25 Prozent sehen sich gezwungen, neue Mandate abzulehnen, sollte sich die Situation im Fachkräftebereich nicht verbessern; und dies ist leider nicht absehbar. Besonders betroffen sind dann gerade Selbstständige und Kleinstunternehmen. Deswegen geht dieser Gesetzentwurf leider nicht weit genug. Das ist ein strukturelles Risiko für unseren Wirtschaftsstandort. Wir brauchen mehr pragmatische Lösungen. Qualifizierte Berufsgruppen wie Bilanzbuchhalter/-innen sollten nicht nur kleinste Sachen machen wie Konten eröffnen. Vielmehr sollten sie und auch Steuerfachwirte endlich das machen dürfen, was sie längst können, zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen oder auch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnungen machen. Das ist so was mit Plus und Minus; das kann eigentlich jeder. Da darf man sich bitte doch beraten lassen dürfen von Leuten, die eine solche Ausbildung haben. Letzter Punkt. Sie legen auch etwas zur Gewerbesteuer vor. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie Sie Kommunen sofort um 1,5 Milliarden Euro entlasten können. Ein Vorschlag ist, die erweiterte Grundstückskürzung zu streichen. Die ist über 100 Jahre alt, die braucht wirklich niemand mehr. Das hat auch ifo-Chef Clemens Fuest gesagt. Bitte schließen Sie sich diesem Gesetzentwurf ebenfalls an, um Kommunen zu entlasten und das Steuerrecht zu vereinfachen! Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Doris Achelwilm.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anwesende! Die positive Nachricht zuerst: Das Steuerberatungsgesetz erfährt Verbesserungen. Lohnsteuerhilfevereine bekommen mehr Handlungsspielraum. Die unentgeltliche Steuerberatung wird ausgeweitet. Tax Law Clinics werden ermöglicht. All das ist gut. Aber wir müssen vor allem über ein Thema reden, das es leider nicht in den Gesetzentwurf geschafft hat, nämlich ein wirksam verschärftes Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften. Was bedeutet das? Momentan können sich profitgetriebene Private-Equity-Gesellschaften über Umwege bei Steuerberatern einkaufen. Wohin das führt, sehen wir bei Medizinischen Versorgungszentren, die hier gestern auch ein Thema waren: Nicht mehr die Interessen von Patienten bzw. in diesem Fall von Mandanten stehen im Vordergrund, sondern Gewinnmaximierung in ganz großem Stil. Diese Gesetzeslücke sollte geschlossen werden. Aber offenbar wollen Sie sich wieder nicht mit der Kapitallobby anlegen, und das ist wirklich ein Problem. Immer mehr Steuerberatungsgesellschaften haben Finanzinvestoren als Gesellschafter; so weit ist es schon. Mittelständische Kanzleien werden aufgekauft. Langfristige Mandatsbeziehungen unterliegen dem Profit. Betroffen sind am Ende zum Beispiel auch kleine Selbstständige und Handwerksbetriebe, die nicht wissen, wer im Hintergrund der eigenen Steuerberatungskanzlei in welcher Form eigentlich Einfluss nimmt. Wir sind mit unserer Kritik nicht allein. Der Europäische Gerichtshof hat zu Rechtsanwaltsgesellschaften klargestellt, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren gerechtfertigt ist, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das Bundesjustizministerium begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Der Bundesrat hat das Problem in der letzten Woche ebenfalls benannt und fordert eine klare Regelung auch für Steuerberatungsgesellschaften. Die Steuerberater selbst wehren sich zu Recht gegen solche Übernahmen. Ich denke, da braucht es etwas anderes als Geschwurbel von Bürokratieabbau und Modernisierung, wie wir es so oft von der GroKo hören. Außerdem haben Sie im Entwurf noch eine Reform der Gewerbesteuer versteckt. Der Mindeststeuersatz soll auf 280 Punkte erhöht werden, um innerdeutschen Steueroasen das Leben schwerer zu machen und die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. – Ich habe doch „Mindeststeuersatz“ gesagt. – Beide Ziele begrüßen wir, aber sie werden natürlich nicht mit Ihrem Gesetzentwurf erreicht. Schon heute haben viele Steueroasen einen Steuersatz von über 280 Punkten, und die erwarteten Mehreinnahmen sind minimal. Wir fordern stattdessen eine Anhebung auf 350 Punkte und eine Einbeziehung unter anderem von Mieten und Lizenzgebühren. Unser Antrag für mehr Steuerfairness zwischen den Kommunen liegt dieser Debatte bei und ist selbstverständlich umsetzbar. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Jens Behrens für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir in Deutschland ein komplexes Steuersystem haben, ist nichts Neues. An vielen Stellen wirkt es sicherlich zu bürokratisch. Gleichzeitig erfüllen Steuern aber auch eine wichtige Lenkungsfunktion und geben dieser Komplexität somit eine Berechtigung. Mit diesem anspruchsvollen Steuersystem arbeiten täglich die steuerberatenden Berufe – allen voran die Steuerberaterinnen und Steuerberater. Doch auch dieser Bereich befindet sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Wandel, und die Meinungen dazu gehen auseinander. Die einen sind überzeugt, dass Steuerberater diese Veränderung aus eigener Kraft finanzieren können, und die anderen sehen hier einen größeren Bedarf an Unterstützung. Ich möchte ganz klar sagen: Kaum ein Bereich verfügt über so sichere Einnahmen wie der Bereich der Steuerberatung. Aus meiner Sicht liegt das größte Problem ganz woanders: Die Nachfrage nach steuerlicher Beratung ist heute schon höher als das Angebot an Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Es wird höchste Zeit, die Befugnisse für Steuerhilfeleistungen auch an andere weiterzugeben. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Er schafft Entlastungen, indem die Befugnisse auf weitere steuerberatende Berufe wie die Lohnsteuerhilfevereine ausgeweitet werden. Zu Recht darf die Lohnsteuerhilfe dann auch komplexere Fälle übernehmen; denn sie stellt eine wirklich erschwingliche Alternative zur teuren Steuerberatung dar. Durch ihre sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge ermöglicht sie jeder Privatperson den Zugang zu kompetenter Steuerhilfe. Als Sozialdemokrat halte ich diese Befugniserweiterung für unabdingbar, also lassen Sie uns diese endlich gemeinsam anpacken. Daneben sieht der Entwurf die Einführung sogenannter Tax Law Clinics vor. Hier sollen Studierende im Umfeld von Hochschulen unter fachlicher Anleitung bereits erste einfache steuerliche Beratungen übernehmen dürfen. Das Ganze soll unentgeltlich erfolgen und ist eine echte Win-win-Situation: Die Studierenden sammeln wertvolle Praxiserfahrung, und die Ratsuchenden erhalten kostenlose Unterstützung. Auch den Kreis der Personen im eigenen Umfeld, die unentgeltlich bei der Steuerberatung helfen dürfen, erweitern wir. Neben den Familien sollen dies auch Nachbarn oder enge Freunde dürfen. Das sorgt für Flexibilität im Alltag und baut unnötige Hürden ab. Ebenfalls zeitgemäß ist der vorgesehene Wegfall der Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern. Eine Zweigstelle kann dann geleitet werden, ohne dass der leitende Steuerberater oder die Steuerberaterin vor Ort sein muss. Dies verringert zudem das Nachfolgeproblem, mit dem viele Kanzleien derzeit zu kämpfen haben. Alles in allem geht der Gesetzentwurf in eine fortschrittliche Richtung. An einigen Stellen besteht aus meiner Sicht jedoch noch Verbesserungsbedarf, den wir in den kommenden Verhandlungen gerne gemeinsam angehen können. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und wünsche uns einen schönen Abend. Vielen Dank. Glück auf! Der nächste Redner in dieser Debatte für die AfD-Fraktion ist Torben Braga.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei steuerliche Initiativen liegen heute zur ersten Beratung vor, und sie eint mehr, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn sie alle zeigen, was in der deutschen Steuerpolitik grundlegend schiefläuft. Statt klarer Entlastung, statt systematischer Vereinfachung, statt einer echten Wachstumsstrategie für dieses Land bekommen wir Flickschusterei, Umverteilungsfantasien und einen Staat, der immer tiefer in die Taschen derjenigen greift, die Leistung erbringen und Risiken tragen. Zum Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde hier einiges gesagt. Wir erkennen durchaus an, dass an einigen Stellen überfälliger Modernisierungsbedarf angegangen wird: von der Neuregelung der studentischen Steuerberatung bis hin zu Fragen des Berufsrechts der Steuerberater. Fachverbände aus Wissenschaft und Anwaltschaft haben dazu im Vorfeld teils zustimmend Stellung genommen. Aber dieser Gesetzentwurf leidet an einem Grundproblem dieser Koalition. Er versucht, ein historisch gewachsenes, systematisch inkonsistentes Regelwerk durch weitere Schichten von Generalklauseln und Verweisungsnormen zu überformen, anstatt es grundlegend neu zu ordnen. Der Deutsche Anwaltverein hat in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass Regelungen zu Rechtsdienstleistungen im Steuerberatungsgesetz fehl am Platz sind. Diese Kritik teilen wir. Wir werden den Entwurf in den weiteren Beratungen daher kritisch begleiten. Zur Initiative der Fraktion Die Linke. Der Antrag zur Stärkung der Gewerbesteuer ist in seiner Stoßrichtung ehrlich, aber ehrlich falsch. Eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 350 Prozent, die vollständige Einbeziehung von Pachten, Mieten, Leasingraten, die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler – das ist kein Reformprogramm. Das ist ein Investitionshemmnis in Gesetzesform. Die Kommunen leiden nicht, weil Unternehmen zu wenig besteuert werden. Sie leiden, weil der Bund ihnen seit Jahren strukturelle Aufgaben aufbürdet, ohne die Finanzierung mitzuliefern. Das ist das eigentliche Problem. Das lässt sich nicht durch neue Steuerlasten lösen, sondern nur durch eine grundlegende Reform der Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das fordern wir immer wieder. Meine Kollegin Zimmer hat es soeben auch getan. Zum Gesetzentwurf der Grünen. Ich will fair sein: Das Problem, das hier adressiert wird, ist durchaus real. Immobilienkapitalgesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, zahlen heute nur Körperschaftsteuer, während alle anderen Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform zusätzlich Gewerbesteuer entrichten. Das ist eine tatsächliche Ungleichbehandlung, die zu Verzerrungen im Steuersystem und zu Fehlanreizen bei der Kapitalallokation führt. So weit die Diagnose. Aber die Therapie der Grünen ist falsch. Wenn zwei Gruppen ungleich behandelt werden, gibt es zwei Lösungswege: Man hebt die begünstigte Gruppe nach oben, oder man entlastet die benachteiligte nach unten. Die Grünen wählen reflexartig den ersten Weg. Wir halten den zweiten für richtig. Eine wettbewerbsfähige, investitionsfreundliche Unternehmensbesteuerung muss das Ziel sein, nicht die Anhebung der Steuerlast auf dem Rücken eines Sektors, der für die Wohnraumversorgung in diesem Land unverzichtbar ist. Hinzu kommt – und auch hier haben die Grünen einen Punkt –: Die angespannte Lage der Kommunalfinanzen, auf die sich die Grünen berufen, ist zu einem erheblichen Teil Folge der Politik dieser Regierungskoalition. Die sukzessive Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent vom vergangenen Sommer schwächt über die Gewerbesteuerumlage mittelbar genau die kommunalen Haushalte, die man jetzt retten will. Man schlägt ein Loch in den Eimer und verspricht, es mit einem anderen Loch zu stopfen. Das kann natürlich keine nachhaltige Lösung sein. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, das eigentliche Problem unserer Steuerpolitik ist ein anderes – ich habe es angesprochen –: Die Gesamtbelastung für Unternehmen und Bürger in Deutschland gehört zu den höchsten in der entwickelten Welt. Wir brauchen keine neuen Steuern. Wir brauchen eine umfassende Steuerreform mit spürbarer Entlastung des Mittelstands, eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und den Abbau bürokratischer Hürden, die Investitionen lähmen. Dafür stehen in diesem Hause – das machen die hier vorliegenden Initiativen deutlich – nur wir von der AfD. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Mechthilde Wittmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein unglaublich spannendes Gesetz, wie man an den Gesichtern unserer Kolleginnen und Kollegen sehen kann. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir dieses Gesetz voranbringen, das an mehreren Stellen im Berufs- und Steuerrecht ansetzt. Wir verbinden eine längst überfällige Modernisierung mit ganz konkreten Entlastungen, die dann auch bei den Bürgerinnen und Bürgern wirken. Der Fairness halber will ich anführen, dass das keine neue Erfindung von uns ist; vielmehr führen wir hier ein Vorhaben fort, das die Vorgängerregierung schon angegangen ist und das wir durch den Wechsel der Wahlperiode, durch das Diskontinuitätsprinzip, quasi verloren haben. Ich bin ganz froh, dass wir das – wie fast immer im Finanzausschuss – in einer sehr guten Atmosphäre miteinander tun. Was ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen? Wir wollen ein kohärentes Steuerberatungsrecht, weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und vor allen Dingen – das ist uns wichtig – saubere steuerliche Verfahren. Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch mal – wir hatten das Thema heute schon – zu den unentgeltlichen Hilfeleistungen in Steuersachen kommen. Die Kollegin Beck, die leider wegmusste, hat auch schon erwähnt, dass es ganz wichtig ist, hier Regelungen zu treffen, dass auch jene eine Steuerberatung in Anspruch nehmen können, die es sich vielleicht nicht leisten können oder nicht in dem Umfang, in dem sie es bräuchten. Denn die bisherige starre Begrenzung auf die Angehörigen bildet die Lebenswirklichkeit vieler Menschen nicht mehr ab. Wenn wir heute schon so ein trockenes Thema beraten, dann wollen wir wenigstens, dass das, was dabei herauskommt, ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wenn wir das schaffen, dann haben wir das Richtige getan. Und das tun wir hier. Wir lehnen das gleichzeitig an die Wertungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes an. Das heißt, wir ordnen es auch rechtlich wieder systematisch richtig ein. Und damit werden dann Wertungswidersprüche beseitigt, und das Regelungsgefüge wird etwas kohärenter – etwas, was im dichten Dschungel der Regelungen immer für Besseres sorgt. Lassen Sie mich noch mal eingehen – der Kollege Hiller hat es schon getan, was mich sehr gefreut hat – auf die Tax Law Clinics. An Hochschulen und in deren Umfeld bestehen bereits 100 solcher sogenannten Legal Clinics. Was bedeutet das? Diejenigen, die gerade studieren, können ihre Fachkompetenz anhand echter Praxisbeispiele ausbauen, und gleichzeitig bekommen die Klienten eine kostenlose Steuerberatung oder teilweise eine Rechtsberatung – es gibt da ein paar Facetten –, die sich das sonst nicht leisten könnten. Das ist eine echte Win-win-Situation. Es ist eine Öffnung des Ganzen und verbindet das mit Qualitätssicherung für die Zukunft. Wenn wir so etwas weiterverfolgen, kommen wir im Übrigen auch an gute Fachkräfte. Ich möchte – um kurz zu erklären, was vorher nur angerissen wurde – auf die beschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen zurückkommen. Da besteht tatsächlich konkreter Handlungsbedarf. Wir haben seit 2018 ein schwebendes Vertragsverletzungsverfahren. Ich glaube, das müssen wir uns nicht antun. Wenn wir es eh ändern müssen, dann machen wir das jetzt auch, damit es durchgeht. Und was machen wir? Der Entwurf verzichtet genau deswegen auf die bisher existierenden starren abschließenden Aufzählungen, stattdessen führen wir eine Generalklausel ein – etwas, was im Übrigen im Zusammenhang mit Bürokratie- und Richtlinienabbau immer eine gute Sache ist. Durch die Generalklausel kann abstrahiert und heruntergebrochen werden. Und je nachdem, wie mutig jemand ist – um noch mal kurz abzuweichen –, kann es tatsächlich einem Entscheider übergeben werden und muss nicht um weitere Regelungen ergänzt werden. Das haben wir im Gesetzentwurf angepasst. Und die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsprofil erbrachten Steuersachen können so wunderbar bei einer Person zusammenfließen. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz: weniger regulatorische Zufälligkeiten, mehr Systematik, mehr Kohärenz. Am Ende – und das ist wichtig bei Steuersachen – gilt: mehr Rechtssicherheit. Und letztlich wollen wir in dieser trockenen Materie auch etwas erreichen, nämlich der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen. Vorher wurde schon angesprochen, dass die bisherige Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen nicht mehr erforderlich ist. Die alte Regelung wurde durch die digitalen Arbeitsformen, die eine neue Berufspraxis hervorgebracht haben, überholt. Genau deswegen haben wir das Leitungserfordernis aufgehoben. Denn so entsteht echter Bürokratieabbau, der dann sowohl direkt bei den Beratern als auch bei denen, die beraten werden, ankommt. Dazu kommt die verfahrensvereinfachende Vollmachtsvermutung für Notare und Patentanwälte. Es klingt so klein; aber es ist so viel Bürokratie und Papierkram damit verbunden, was wir damit einfach abschaffen können. Ich glaube, das ist ein weiterer sehr praxisnaher Schritt, den wir gehen. Lassen Sie mich die Entlastungswirkungen noch kurz in ein paar Zahlen packen, damit wir auch dazu etwas gesagt haben. Der Entwurf modernisiert nicht nur auf dem Papier, sondern entlastet auch in der Praxis – ich darf es noch schnell erwähnen –: die Bürger allein um über 10 Millionen Euro, die Wirtschaft um knapp 13 Millionen Euro und sogar die Verwaltung am Ende des Tages auch noch um 1 Million Euro. Das ist Entlastung im Bereich Bürokratie. Es ist ein guter Entwurf, wir werden das Beste daraus machen. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht Karoline Otte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kommunen stecken in der tiefsten Finanzkrise seit mehr als 30 Jahren. Das ist wahrlich keine neue Erkenntnis; das haben wir auch hier im Plenum schon mehrfach miteinander beraten. Vor Ort auf kommunaler Ebene bedeutet Finanzkrise ganz konkret, dass das Schwimmbad schließt, dass der Seniorensport ausfällt und der Bus nicht mehr kommt. Sie, liebe Bundesregierung, hatten ein Jahr Zeit, etwas daran zu ändern, und es ist absolut nichts passiert: keine Altschuldenlösung, keine Sonder-MPK, keine einzige Sitzung zum vielbeschworenen Zukunftspakt mit den Kommunen. Die Bundesregierung wollte Lösungen finden, um dauerhaft mehr Geld in die Kommunen zu bringen. Und doch haben Sie als Bundesregierung es nicht einmal geschafft, die versprochene Sitzung der Länderchefs stattfinden zu lassen – nicht mal eine Sitzung zur desaströsen Lage in den Kommunen. Das ist ein wirkliches Armutszeugnis und ein weiteres gebrochenes Versprechen. Liebe Bundesregierung, ich kann es nur noch einmal unterstreichen: Sie sind gefragt, Sie müssen handeln! Heute stellen Sie sich hierhin und verkünden dann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine „Wohltat“ – in Anführungsstrichen – für die Kommunen. Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer wird angehoben. Heureka! Eine kleine Verbesserung für unsere Kommunen. Wenn Sie jetzt, um die 30 Milliarden Euro Defizit unserer Kommunen auszugleichen, noch 150 weitere solcher Gesetze bis zum Jahresende vorlegen, dann kommen die Kommunen am Ende des Jahres tatsächlich bei null raus. 150 weitere Gesetze – ich wünsche viel Erfolg dabei. So, wie Sie den Gewerbesteuermindesthebesatz laut Ihrem Gesetzentwurf anheben wollen, ist das nicht nur ein schlechtes Feigenblatt, sondern es ist auch – das muss ich schlicht und ergreifend so sagen – einfach schlecht gemacht. FragDenStaat hat in Deutschland 27 Gewerbesteueroasen identifiziert. Ihr Gesetz deckt ein Drittel davon ab, obwohl die Großkonzerne sich mit Steuertricks schon längst dort angesiedelt haben und von Steuervorteilen profitieren. Wer Steuersümpfe austrocknen will, der sollte nicht nach der Hälfte des Wegs aufhören. Bessern Sie nach!
Redner nach Fraktion
9 Redner insgesamt