2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

17. April 2026·Sitzung 72··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (14)

SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wenn am Ende des Monats nichts mehr übrig ist, wenn Rechnungen auf dem Tisch liegen, Mahnungen aufploppen und sich langsam das Gefühl breitmacht, da nicht mehr rauszukommen. Für Millionen Menschen in unserem Land ist das keine Vorstellung, es ist Realität. Und genau deshalb handeln wir heute. Überschuldung ist ein wirtschaftliches Problem, und sie ist vor allem ein gesellschaftliches Problem. Denn wer in einer Schuldenspirale steckt, verliert oft auch ein Stück Kontrolle über das eigene Leben. Teilhabe wird schwieriger, Perspektiven werden enger. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Man verliert den Arbeitsplatz, wird krank oder sieht sich plötzlich mit steigenden Kosten konfrontiert. Aber es gibt auch Geschäftsmodelle, die auf die Schwäche der Menschen abzielen und sie so in die Überschuldung treiben – mit zu leicht verfügbaren Krediten und Bezahlmodellen, die zum schnellen Konsum verleiten, ohne die Konsequenzen sichtbar zu machen. Genau hier setzen wir mit diesem Gesetz an. Künftig gilt klar: Ein Kredit darf nur noch dann vergeben werden, wenn er auch zurückgezahlt werden kann. Dafür werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich verschärft. Einkommen, Ausgaben und die weitere wirtschaftliche Situation müssen realistisch bewertet werden – nicht oberflächlich, sondern verantwortungsvoll. Das schützt Menschen davor, überhaupt erst in eine Schuldenspirale zu geraten. Ein besonders wichtiger Punkt ist der Umgang mit sogenannten „Buy now, pay later“-Modellen. Jetzt kaufen, später zahlen – das klingt bequem und unkompliziert. In der Realität führt es aber oft dazu, dass Menschen den Überblick über ihre Ausgaben verlieren. Aus vielen kleinen Beträgen werden schnell größere Summen, und auf spontane Impulskäufe folgen Mahnungen, Gebühren und im schlimmsten Fall Inkassoverfahren. Deshalb gilt künftig auch hier: Erst prüfen, dann erlauben! Und wir haben im parlamentarischen Verfahren klargestellt, dass auch bestehende Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen. Wer bereits finanziell belastet ist, darf nicht in neue Schulden gedrängt werden. Wir stärken außerdem den Schutz bei Dispokrediten. Wenn ein Dispo gekündigt wird, müssen Banken künftig eine Rückzahlung in fairen, planbaren Monatsraten ermöglichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass schon bei der Vergabe eines Dispokredits darauf geachtet wird, ob eine Rückzahlung überhaupt realistisch ist. Und wir sagen ganz klar: Bevor zu harten Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung gegriffen wird, müssen mildere Wege ausgeschöpft sein. Denn hinter jedem Kredit steht kein abstrakter Vorgang – dahinter steht jedes Mal ein Mensch. Deshalb werten wir auch die Rolle der Schuldnerberatung auf. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, soll künftig aktiv und frühzeitig auf Beratungsangebote hingewiesen werden. Denn wir wissen: Je früher man Hilfe bekommt, desto größer ist die Chance, eine Krise zu überwinden. Und das hilft am Ende allen. Bei der intensiven Beratung des Gesetzentwurfs mit all seinen Neuerungen war es uns auch wichtig, maßzuhalten. Bewährte und für viele Menschen wichtige Bezahlformen wie der Rechnungskauf oder zinsfreie Debitkarten bleiben erhalten. Verbraucherschutz bedeutet für uns, dort entschlossen zu regulieren, wo es notwendig ist. Meine Damen und Herren, manchmal zeigt sich politischer Erfolg auch darin, was man verhindert hat. In den vergangenen Monaten gab es erheblichen Druck, mit diesem Gesetz eine wichtige Schutzregel wieder abzuschaffen: die Wartefrist bei Restschuldversicherungen. Diese Regel sorgt dafür, dass Menschen in einer Drucksituation direkt beim Kreditabschluss selbst nicht zum Abschluss einer oft teuren Zusatzversicherung gedrängt werden. Sie schafft damit Raum für eine bewusste Entscheidung. Wir haben dafür gekämpft, dass diese Regel bestehen bleibt, und wir haben uns durchgesetzt. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich sagen: Verbraucherschutz ist kein abstraktes Politikfeld. Es geht um Menschen, die morgens aufstehen, arbeiten gehen und am Ende des Monats trotzdem darum kämpfen müssen, ihre Rechnungen bezahlen zu können. Es geht um den Alltag der Menschen, und mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle wird und dass Verantwortung nicht einseitig auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit der Union und freue mich auf die Zustimmung; denn das hier ist eine echte Verbesserung für den Verbraucherschutz. Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Stefan Möller das Wort. Bitte.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war klar, dass sich die Koalition für diesen Gesetzentwurf feiert. Aber er bleibt ein Lehrbuchbeispiel für schlechte Gesetzgebung. So ist er bis zur Unverständlichkeit in einem schlechten Stil verfasst. Bezeichnenderweise legen Sie ja der Kreditwirtschaft die Verwendung verständlicher Sprache ans Herz, schaffen dann aber selbst Satzungetüme wie etwa folgenden im neuen § 506 BGB – ich zitiere –: „Wenn ein Unternehmer, der kein Kleinstunternehmen oder kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist, Dienstleistungen der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 anbietet, […].“ Spätestens an dieser Stelle fangen dann selbst Juristen an, von vorne zu lesen, um herauszufinden, was Sie eigentlich wollen. Und da ist der über zwölf Zeilen gehende Satz noch nicht mal bei der Hälfte angelangt. Der Anwender dieser Norm muss auch tief in die EU-Richtlinien schauen, um herauszufinden, was Sie mit „Dienstleistungen der Informationsgesellschaft“ gemeint haben. Im BGB, auch im neuen, steht da nämlich nichts. Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und bin zufällig auf die wichtige Erkenntnis gestoßen, dass Habermas die Komplexität als ein wesentliches Beispiel der Informationsgesellschaft betrachtet hat, die zu Ungewissheit und zu Überforderung führe. Ich fand, das passt ziemlich gut zu Ihrem Gesetzentwurf. Ich durfte mein Studium noch zu einem Zeitpunkt absolvieren, als das BGB von der Kontaminierung durch schlechtes Europarecht verschont und damit lesbar und verständlich war. Die neuen Jurastudenten haben mein Mitgefühl. Wer heute das Verbraucherkreditrecht lernen möchte, der wird fluchen oder über solchen Sätzen wie den eben zitierten einschlafen. Im Übrigen geht dieses Satzmonster ja noch weiter und enthält am Ende ein Musterbeispiel schlechter Umsetzung. Die Regelung erfordert nämlich, dass kein Dritter das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe erwirbt. Da stellt sich dem Leser natürlich die Frage, wie man denn nach deutschem Recht ein fremdes Darlehen erwirbt und warum zum Teufel man das tun sollte. Wenn Sie mir erklären, wie das geht, kaufe ich mir dann ein Auto auf Pump? Sie dürfen dann gerne mein Darlehen kaufen. Ich mache Ihnen auch einen guten Preis. Aber ich weiß natürlich, was Sie meinen. In der Begründung steht drin – erst in der Begründung, nicht im Gesetzestext –, dass Sie Vertragsübernahmen meinen und dass es Ihnen darum geht, die übliche Abtretung, die Sie gerade genannt haben, gerade nicht erfassen zu wollen. Aber warum, meine Damen und Herren, regeln Sie es dann nicht auch genau mit diesen Worten, sondern beschreiben was, was es weder im Zivilrecht noch in der Praxis gibt? Die Antwort ist einfach: Weil Sie auf Teufel komm raus eine übergriffige EU-Richtlinie umsetzen wollen. Ob das für den Rechtsanwender Sinn ergibt, ist für Sie völlig belanglos, meine Damen und Herren. Dann enthält Ihr Gesetzentwurf auch noch Zielkonflikte. So schränkt er im neuen § 37a Bundesdatenschutzgesetz die automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswerten für Zahlungsausfälle stark ein. Dadurch sinkt natürlich der Prognosewert, weil wichtige Daten wie Zahlungsein- und -ausgänge eben nicht verwendet werden dürfen, und damit steigt das Risiko der Überforderung. Genau das wollen Sie aber eigentlich verhindern. Macht aber nichts, meine Damen und Herren; denn die genannten Regelungen lassen sich leicht umgehen dank der Datenschutz-Grundverordnung durch die ausdrückliche Einwilligung des potenziellen Darlehensnehmers. Der braucht nur ein zusätzliches Formular zu unterschreiben; eine Seite reicht. Es braucht also nur ein Formular, und das wird der Darlehensnehmer auch unterschreiben; denn anderenfalls bekommt er entweder kein Darlehen oder eben einen höheren Zins und muss dann ein paar Hundert oder Tausend Euro, je nach Finanzierungshöhe, mehr bezahlen. Diese Regelung, meine Damen und Herren – immerhin dicht bedruckte anderthalb DIN-A4-Seiten – ist damit das Papier nicht wert, auf dem es mal gedruckt werden wird. Meine Damen und Herren, Überschuldung resultiert oft aus mangelndem Einschätzungsvermögen der sich langfristig ergebenden Belastung. Um daran etwas zu ändern, müsste man frühzeitig Wissen vermitteln, und zwar auch durchaus grundsätzliches. Ich komme ja aus Thüringen. Thüringen hat beim PISA-Test noch verhältnismäßig gut abgeschnitten. Aber auch bei uns gibt es Schulen, in denen zum Teil nicht mal 20 Prozent der Schüler die Mathevorprüfung bestehen. Meine Damen und Herren, wer den Dreisatz nicht beherrscht, der ist ein potenzielles Opfer für Überschuldung. Sie müssten den Lehrermangel und den Unterrichtsausfall beseitigen, statt irgendwelche nicht zielführenden EU-Richtlinien umzusetzen. Aber da Ihr Gesetzentwurf eben nur auf Bürokratie und Regulierung abzielt – ebenso wie mancher Entschließungsantrag –, statt die Ursachen der Überschuldung zu beseitigen, bleibt am Ende nur eins, nämlich das, was immer bleibt, wenn viel Papier nichts Positives bringt: die Ablehnung. Bei der Entschließung der Koalition sehen wir es ein Stück weit anders. Da haben Sie zwar grundsätzlich einen positiven Punkt gebracht mit dem Recht auf Vergessen. Aber warum regeln Sie das nicht gleich im Gesetz? Sie hatten genug Zeit. Deswegen gibt es da auch nur eine Enthaltung. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Susanne Hierl das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Es ist abends, man sitzt auf dem Sofa und scrollt durch einen Onlineshop. Ein Klick – gekauft. Ein weiterer Klick – auch gekauft. Bezahlt wird später, irgendwann. Genau da beginnt das Problem. „Buy now, pay later“: Das hört sich ja ganz bequem an, aber es führt oft dazu, dass man den Überblick verliert. Aus kleinen Beträgen werden viele, und ehe man es merkt, steckt man in der Schuldenfalle. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Wir bringen den Verbraucherschutz auf den aktuellen Stand. Aber ich sage auch genauso klar: Verbraucherschutz darf nicht zu Bevormundung führen. Und er darf nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen. Er muss praxistauglich sein und bewährte, alltagstaugliche Zahlungsformen erhalten. Ein gutes Beispiel dafür ist der Kauf auf Rechnung. Nach einer Umfrage von Verivox ist er gerade bei höheren Summen die mit Abstand beliebteste Zahlungsart im Onlinehandel. Rund ein Drittel der Käufer nutzt ihn. Wer hier unnötig reguliert hätte, hätte nicht den Verbraucherschutz gestärkt, sondern eine funktionierende Praxis erschwert. Deshalb haben wir uns als Union im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass drohende Einschränkungen für Verbraucher vermieden werden und Händler Planungssicherheit erhalten. Ein weiterer Punkt ist der Bürokratieabbau beim Vertragsschluss. Künftig gilt bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen die Textform statt der Schriftform, und das war längst überfällig; denn wer im Jahr 2026 noch an der Schriftform festhält, hat die digitale Realität schlicht nicht verstanden. Ebenso wichtig war uns als Unionsfraktion: kein deutsches Gold-Plating. Wir setzen europäisches Recht um, aber wir überfrachten es nicht mit nationalen Sonderregeln. Gerade für den Handel und für viele mittelständische Unternehmen ist das entscheidend. Besonders wichtig ist mir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Entschließung für das Recht auf Vergessen. Sie zeigt, dass es hier nicht um Technik und Paragrafen geht, sondern um Gerechtigkeit. Menschen, die eine Krebserkrankung überwunden haben, stehen oft noch Jahre später vor verschlossenen Türen: bei Versicherungen und wenn es um Kreditvergaben geht. Nicht weil sie krank sind, sondern weil alte Daten sie weiterhin als Risiko erscheinen lassen. Die Krankheit bleibt auf dem Papier wie ein Schatten, der nicht verschwindet, und das ist nicht akzeptabel. Wer gesund ist, der muss auch rechtlich als gesund gelten. Unsere Gesetze müssen sich am medizinischen Fortschritt orientieren, nicht an überholten Risikomodellen. Wir setzen mit der Entschließung ein klares Signal und bitten die Bundesregierung um eine gesetzliche Regelung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf schafft Ordnung in einer digitalen Realität. Er schützt dort, wo Risiken gewachsen sind, und bewahrt zugleich das, was sich im Alltag bewährt hat. Vielleicht bedeutet das am Ende ganz konkret, dass der Klick am Abend nicht mehr der erste Schritt in die Schuldenfalle ist, sondern einfach nur ein ganz normaler Einkauf bleibt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Entschließung. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Stefan Schmidt das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Stimme ist ein bisschen angeschlagen, aber der Kanzler hat gesagt, wir sollen uns weniger krankschreiben lassen. Deshalb müssen Sie jetzt meine Whiskeystimme ertragen – so hat es meine Fraktionsvorsitzende genannt. Ja, dieses Gesetz, über das wir heute sprechen, kommt fast fünf Monate zu spät. Bis zum 20. November letzten Jahres hätte der Bundestag die EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen müssen. Das ist nicht passiert. Ich kann nicht verstehen, worüber Union und SPD so lange verhandelt haben und dafür sogar zugelassen haben, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Aber es ist gut, dass Sie sich endlich einig geworden sind und die Menschen bei Kreditabschlüssen besser schützen. Es ist höchste Zeit, neue Kreditformen und Kleinkredite bis 200 Euro wie richtige Kredite zu behandeln und strenger zu regeln; denn es sind genau solche Kredite, die vor allem junge Menschen regelmäßig in die Verschuldung und in die Überschuldung treiben. Modelle wie „Buy now, pay later“ machen es leicht, schnell ein Paar Sneaker oder die neue Tasche zu kaufen, aber erst später zu bezahlen. So schnell man den Kredit aufnimmt, so schnell verliert man auch den Überblick über die offenen Rechnungen. Das trifft laut einer BaFin-Studie auf jeden vierten jungen Menschen zu, der heute kauft und später zahlt. Das muss uns alarmieren. Wie schnell das nämlich in die Schuldenspirale führt, zeigt ein Beispiel aus der Schuldnerberatung. Aus einer übersehenen Rechnung von 4,90 Euro werden mit Mahn- und Inkassogebühren schnell Schulden von über 34 Euro. Das klingt überschaubar, entspricht aber einer Kostenexplosion von etwa 600 Prozent. Für mehrere solcher Kleinkredite bedeutete das am Ende einen Schuldenberg von mehreren Tausend Euro. Statt dieser Schuldenfalle einen dicken Riegel vorzuschieben, lassen Sie, Union und SPD, weiterhin diese Schutzlücke. Sie haben zwar an dieser Stelle nachgeschärft, unsere grüne Forderung teilweise aufgenommen, aber Sie haben die Kreditanbieter noch immer nicht vollständig in die Pflicht genommen. Es bleibt weiterhin möglich, nicht sorgfältig, sondern nur oberflächlich zu prüfen, ob sich Menschen eben einen Kleinkredit leisten können. Und warum nehmen Union und SPD plötzlich die Debitkarten aus der Regelung raus? Damit schaffen Sie ohne Not eine weitere Schutzlücke. Wie unnötig, wie schade! Auch vor Wucherzinsen, also Zinsen, die sittenwidrig überhöht sind, schützen Sie die Menschen nur halbherzig; denn die Koalition weigert sich, feste Referenzzinssätze festzulegen, wie das zum Beispiel Frankreich gemacht hat. Union und SPD haben hier die Chance auf starken Verbraucherschutz verpasst. Noch schlimmer: Onlinekredite sollen künftig ohne Unterschrift abgeschlossen werden können. Ein Mausklick also reicht, und der Kredit ist abgeschlossen. Die Folgen sind genauso offensichtlich wie gefährlich. Das lädt doch regelrecht zum Betrug ein. Wer jemandem einen Kredit unterjubeln will, hat leichtes Spiel. Identitätsbetrug ist schon heute ein Problem und könnte künftig Hochkonjunktur bekommen. Bei Onlinekrediten auf die Schriftform zu verzichten, ist genau das Gegenteil von Verbraucherschutz. Insgesamt lassen Union und SPD einfach zu viele unnötige Schutzlücken. Deswegen lehnen wir Grüne den Gesetzentwurf ab und werben stattdessen für unseren Entschließungsantrag. Er bügelt die Schwachstellen dieses Gesetzentwurfes aus. Denn es steht außer Frage: Ein starker Verbraucherschutz ist in Zeiten steigender Preise und großer Unsicherheiten wichtiger denn je. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Christin Willnat das Wort. Bitte.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollte zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Nichtumsetzung geht zulasten von Menschen, die versuchen, ihren Alltag zu bewältigen, und dabei immer häufiger an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Hinter jedem Kredit steht eine Geschichte, und hinter vielen dieser Geschichten verbirgt sich ein wachsender Druck. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wo unser System nicht mehr trägt und warum wir genauer hinschauen müssen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz, im Bundestag beschlossen am 14. November 2025, hängt im Bundesrat fest. Der Grund ist einfach: Die Finanzierung ist unklar. Die Länder erkennen zu Recht die zentrale Bedeutung dieser Aufgabe für sozialen Zusammenhalt an und betonen, dass diese ausfinanziert werden muss. Solange die Finanzierung nicht sichergestellt ist, fehlt die Grundlage, dass Menschen überhaupt die Chance haben, aus ihren Schulden herauszukommen. Ich war in den letzten Wochen in meinem Wahlkreis in Brandenburg an der Havel, dem Havelland, der Prignitz und Oberhavel unterwegs und habe mit Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern gesprochen. Es ist kein theoretisches Problem, sondern eine konkrete belastende Realität. Berater/-innen arbeiten längst am Limit. Sie betreuen viel zu viele Fälle. Sie versuchen, Engpässe auszugleichen, doch strukturelle Probleme bleiben bestehen. Ihnen gegenüber sitzen Menschen, die den Überblick verloren haben. Bei ihnen liegen Stapel ungeöffneter Briefe und Mahnungen – nicht weil es den Menschen egal ist, sondern weil sie nicht mehr wissen, wo sie anfangen sollen, weil jedes neue Schreiben nur noch ein weiteres Zeichen dafür ist, dass sie es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. In diese Realität hinein wirkt ein Kreditmarkt, der sich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Die Verbraucherkreditrichtlinie erkennt dies an. Sie reagiert auf einen Markt, der digital, schnell und niedrigschwellig geworden ist, ein Markt mit neuen Geschäftsmodellen, mit Verschiebung von klassischen Bankstrukturen hin zu Plattformen und integrierten Bezahlsystemen. Sie bezieht auch Kleinstkredite stärker ein, also genau die Bereiche, in denen wir heute die größten Risiken sehen. Das ist auch richtig. Aber die entscheidende Frage ist doch: Was machen wir daraus? Kredite sind nicht mehr Folge bewusster Entscheidungen. Sie sind Teil des Alltags, verankert im Konsumprozess. Onlineshops, Apps, Klarna, Paypal sind längst keine Randphänomene mehr. Ein Klick, zwei Klicks und die Entscheidung ist gefallen, unkompliziert und scheinbar harmlos. Es fehlen echte Hürden, echte Reflexion oder auch der Moment, in dem man sich ernsthaft fragt: Kann ich mir das eigentlich leisten? Diese Systeme sind nicht darauf ausgelegt, Menschen vor Risiken zu schützen. Sie sind darauf ausgelegt, Konsum zu erleichtern und die Risiken möglichst unsichtbar zu machen. Kleine Beträge, „Buy now, pay later“, alles scheinbar überschaubar, das klingt alles harmlos. Aber mehrere solcher Verpflichtungen parallel mit überzogenen Zinsen, kombiniert mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten und fehlenden Rücklagen – und plötzlich kippt das Ganze. Dann entsteht eine Dynamik, die viele Menschen nicht mehr kontrollieren können. Was ist die Antwort der Regierung darauf? Mehr Informationen, mehr Dokumente, mehr formale Anforderungen. Aber Informationen schützen nicht vor einem System, das darauf ausgelegt ist, schneller zu sein als jede bewusste Entscheidung. Wir alle wissen doch, wie diese Informationen in der Praxis aussehen: seitenlange Dokumente, juristisch formuliert, schwer verständlich. Die Vorstellung, dass Menschen dadurch automatisch bessere Entscheidungen treffen, ist realitätsfern. In der Praxis bedeutet das oft nur mehr Papier, mehr Komplexität, aber nicht mehr Orientierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig bleibt ein zentraler Bereich weitgehend unangetastet: das Scoring. Privatwirtschaftliche Unternehmen wie die Schufa entscheiden heute darüber, wer Zugang zu Krediten erhält, Verträge abschließen kann oder überhaupt noch wirtschaftlich handlungsfähig ist. Das ist eine enorme Machtkonzentration. Es gibt zwar Anpassungen, mehr Transparenz, neue Regeln, doch das Grundprinzip bleibt: Menschen werden anhand von Wahrscheinlichkeiten bewertet, basierend auf Daten, deren Herkunft oft unklar bleibt. Diese Bewertung entscheidet über ganz konkrete Lebensrealitäten. Wenn man sich dann die politischen Vorschläge anschaut, die hier eingebracht werden, wird noch deutlicher, worum es in dieser Debatte eigentlich geht. Besonders der Entschließungsantrag der AfD ist dabei entlarvend. Dort wird gefordert, sogenannte Übererfüllungen der EU-Richtlinie zurückzunehmen. Das klingt erst mal technisch effizient, nach Bürokratieabbau. Aber im Kern heißt es: weniger Schutz, weniger Kontrolle, mehr Spielraum für den Markt. Und das wollen Sie uns als Entlastung verkaufen? Das ist keine Entlastung für die Menschen. Das ist eine Entlastung für diejenigen, die an der Verschuldung der Menschen verdienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zentrale Problem dieses Gesetzes bleibt auch nach der Änderung bestehen. Es setzt stark auf formale Anforderungen, aber zu wenig auf tatsächliche Wirksamkeit. Es verbessert einzelne Punkte, aber es verändert nicht die Strukturen. Solange wir die Ursachen nicht ernsthaft angehen, werden wir dieses Problem auch nicht lösen. Wir alle wissen: Überschuldung entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie entsteht aus wirtschaftlichem Druck, steigenden Kosten, unsicheren Einkommen und fehlender sozialer Absicherung. In dieser Situation treffen Menschen auf einen Kreditmarkt, der ihnen schnelle Lösungen anbietet, aber oft langfristige Probleme schafft. Deshalb ist auch ein wirksames Widerrufsrecht wichtig. Wir brauchen echten Übereilungsschutz, Kontrolle und Transparenz bei Scoringsystemen. Deshalb sagen wir: Diese Umsetzung geht Schritte in die richtige Richtung, aber sie bleibt stehen, wo sie eigentlich weitergehen müsste. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Manche fragen sich ja, wofür hier eigentlich Abgeordnete sitzen. Heute kann ich das wieder mal voller Stolz beantworten. Denn heute verabschieden wir etwas, das Menschen ganz konkret schützt: beim Kreditvertrag, beim Versicherungsabschluss und nach überstandenem Krebs. Diese Koalition liefert. Lassen Sie mich erklären, warum. Die Datenschutz-Grundverordnung hat bei einigen einen schlechten Ruf. Ich hingegen bin ein sehr großer Fan, weil sie etwas erkannt hat, das heute wichtiger ist denn je: Algorithmen beeinflussen unser Leben. Sie entscheiden, ob ich auf Rechnung zahlen darf oder ob ich einen Kredit bekomme. Die DSGVO sagt jetzt aber: Ich habe das Recht, keiner rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein. Und so ein Algorithmus, so ein Score kann rechtlich als eine solche automatisierte Entscheidung gesehen werden. Wenn ich als Unternehmen ein Scoring nutze oder als Auskunftei wie die Schufa eines erstelle, muss sich dieses Scoring deshalb an bestimmte Schutzmechanismen halten. Mit unserem Gesetz setzen wir genau hier an. Wir legen fest: In einen Score dürfen künftig keine Daten mehr von Kindern und Jugendlichen einfließen, nicht welches Geschlecht sie haben, wie alt sie sind oder wo sie wohnen. Denn eine Postleitzahl sagt nichts darüber aus, ob jemand seine Rechnungen bezahlen kann, sie sagt höchstens etwas über die Nachbarschaft, und das als Entscheidungsgrundlage zu nehmen, ist Diskriminierung, keine Risikobewertung. Wir schreiben außerdem vor: Wer einen Score über Sie erstellt, muss Ihnen sagen, welche Daten verwendet wurden, wie Sie gewichtet sind und wer diesen Score bekommen hat. Auskunfteien können sich nicht länger hinter dem Geschäftsgeheimnis verstecken. Nur wer seine Daten kennt, kann eine Entscheidung auch anfechten. Das ist ein starkes Recht, gerade im Zeitalter der Algorithmen. Wir tun noch mehr. Dieser zweite Teil liegt mir besonders am Herzen. Stellen Sie sich vor, Sie haben Krebs gehabt. Sie haben gekämpft, gelitten und am Ende gewonnen. Mehr als 80 Prozent der jungen Krebspatientinnen und -patienten überleben heute ihre Erkrankung. Das ist ein Triumph der modernen Medizin. Die Ärztin sagt Ihnen: Sie sind geheilt. – Und trotzdem, wenn Sie Jahre später einen Kredit beantragen oder eine Versicherung abschließen wollen, müssen Sie diese Erkrankung offenlegen mit der Folge: Risikoaufschläge, Leistungsausschlüsse, Ablehnung. 77 Prozent der Betroffenen haben laut einer Umfrage mindestens eine Form dieser Benachteiligung erfahren. Das ist aus unserer Sicht keine Risikoabwägung. Das ist eine Bestrafung für eine Krankheit, die längst überwunden ist und für die man wirklich nichts kann. Frankreich hat das 2016 geändert. Belgien, Spanien, Portugal folgten. Empirische Studien zeigen auch: Das Recht auf Vergessenwerden belastet die Versicherungssysteme nicht, ganz im Gegenteil. Wir machen uns in unserer Entschließung stark für alle Krebsüberlebenden: für die junge Frau, der nach dem Mammakarzinom keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr angeboten wird, für den Mann, der nach der Leukämie im Jugendalter keinen Immobilienkredit bekommt, für das Paar, dem nach einer Krebserkrankung der Adoptionswunsch verwehrt wird, für alle, die geheilt sind und trotzdem nicht loslassen können, weil das System sie nicht lässt. Sie haben ein Recht auf vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Hierfür fordern wir die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Krebsüberlebende in Zukunft einen einklagbaren Rechtsanspruch haben. Denn wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang von ihm verfolgt werden. Wer den Krebs besiegt hat, der verdient Unterstützung. Ich danke unserem Koalitionspartner mal wieder für die hervorragenden Verhandlungen. Wir machen heute mit diesem Gesetz das Leben der Menschen in diesem Land ein Stückchen besser. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hoffmann, lassen Sie uns über Verbraucherkreditverträge reden. Aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge wurde mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen plötzlich ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität. In dem Zusammenhang also mal ein paar Ausführungen zu Omnibusgesetzen, zu Gold-Plating und zur Pinocchio-Politik. Klimaneutrale Mobilität, oder wie Umweltminister Schneider sagen würde: Wer sich kein Benzin leisten kann, der kaufe sich doch ein E-Auto. Auf den letzten Metern in einem langwierigen Verfahren via Omnibus eingeführt, wurde etwas vermeintliche Klimaneutralität in das Gesetz eingebaut bzw. hinten drangehängt, also genau das, was die Menschen sich draußen wünschen – Scherzchen, das wünschen sie sich natürlich nicht. Also genau das haben Sie in das Gesetz eingebaut, was den Menschen draußen tierisch auf den Wecker geht. Wir hätten uns gewünscht, wenn Sie schon ein Omnibusgesetz machen, dass Sie dann fachfremde Sachen einbauen wie beispielsweise die dauerhafte Senkung von Steuern und Abgaben auf Kraftstoffe. Das wäre ein Omnibus gewesen, bei dem wir gesagt hätten: Machen wir mit – ausnahmsweise mal. Das machen Sie natürlich nicht. Dazu sagten Sie, das dauert alles etwas länger. Also wenn man den Menschen nimmt, geht es schnell, wenn man den Menschen als Staat geben soll, dann dauert es etwas länger. Omnibusgesetze – ich habe es erwähnt – lehnen wir als AfD eigentlich grundsätzlich ab und fragen uns immer: Was haben Sie da gerade wieder zu verbergen? Wenn man dann genau hereinschaut, sieht man: riesengroßen Murks drangehängt. Wahrscheinlich ist es Ihnen zu peinlich, das Ganze zu debattieren; es hat auch noch keiner angesprochen. Sie wollen klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen fördern, rückwirkend zum 1. Januar 2026, selbst wenn die Verträge schon geschlossen sind. Bereits bei Vorlage des Gesetzes hagelte es Kritik: „Gießkannenprinzip“, „händlerunfreundlich“, „unrealistisch“. Und das ist auch korrekt so; diese Kritik bleibt auch bestehen. Positives fand man so gut wie gar nichts. Es funktioniert ja auch nicht; denn die klimaneutrale Mobilität, die Sie bei Pkws vorsehen, funktioniert hinten und vorne nicht: extrem energieaufwendig und emissionslastig bereits die Produktion der Batterien, CO2-neutral erst ab ungefähr 100 000 Kilometer Laufleistung, wenn alleine klimaneutral produzierter Strom verbraucht wird. Sie bauen da also eine Schimäre auf. Das funktioniert hinten und vorne nicht. Es interessiert Sie nicht. Sie boxen das durch, wahrscheinlich weil die SPD Ihnen das mal wieder ins Stammbuch geschrieben hat. Wir lehnen das natürlich ganz klar ab. Etwas zu Gold-Plating zu sagen, habe ich angekündigt. Sie haben ja gesagt: „Wir machen kein Gold-Plating mehr“, und ausdrücklich erklärt, es gebe in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung eine Übereinkunft, dass EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird, dass also das sogenannte Gold-Plating, also mehr zu machen, als verlangt wird, in Deutschland keine Rolle mehr spielt und nur das umgesetzt wird, was umgesetzt werden muss. Das passiert hier nicht, obwohl der Koalitionsvertrag da auch eindeutig ist: Kein Gold-Plating mehr, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Versprochen – gebrochen. Sie gold-platen weiter; ich glaube, der Kollege Gottschalk wird gleich noch darauf eingehen. Dazu haben Sie dann auch unseren Entschließungsantrag vorliegen, in dem das Ganze ausgeführt wird. Sie haben es versucht. Sie sind dann etwas zurückgerudert, nachdem in der Anhörung auch massive Kritik geübt wurde. Da fragen wir uns immer: Warum versuchen Sie eigentlich immer wieder, gegen Ihren eigenen Koalitionsvertrag, gegen die Modernisierungsagenda zu verstoßen und das durchzuboxen? Sie versuchen da also, die Leute hinter die Fichte zu führen. Das ist nichts Gutes, weshalb wir im Ergebnis – der Kollege Möller hat im Detail dazu schon ausgeführt – diesen Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, sowohl in der ursprünglichen Fassung als auch in der Omnibusfassung ablehnen – Herr Abgeordneter? – und sagen: Nein danke, die AfD macht da nicht mit. Danke schön. Das war dann zu spät. Ich wollte gerade fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen. Jetzt ist es vorbei. Ich habe versucht, zu warten, bis Ihre Stimme nach unten geht. Aber das hat jetzt leider nicht geklappt. Dann hat jetzt für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Sebastian Steineke das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Überschuldung ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Das Statistische Bundesamt hat für 2024/2025 eindeutige Zahlen: Circa 8,1 Prozent der Erwachsenen gelten als überschuldet, was bedeutet, dass ihre finanziellen Verpflichtungen ihr Einkommen nachhaltig übersteigen. Die Zahl der überschuldeten Personen ist auch erstmals seit 2018 wieder angestiegen auf fast 5,7 Millionen. Zu den Ursachen gehören bekanntermaßen Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Erkrankung, aber eben auch zunehmend Konsumschulden, zum Beispiel durch Onlinehandel und Ratenkäufe. Und es betrifft auch immer mehr Jüngere. Jeder fünfte Mensch unter 30 hat inzwischen Schulden, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern. Das ist zunehmend ein großes Problem. Wir beraten daher heute Vormittag den Abschluss der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht. Das ist auch kein rein technischer Vorgang. Es geht um Vertrauen, Alltagstauglichkeit und um die Frage, wie wir Verbraucherschutz mit wirtschaftlicher Realität in Einklang bringen. Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist eine Chance für modernen Verbraucherschutz, für weniger Bürokratie und für einen starken, wettbewerbsfähigen Handel. Künftig werden auch bislang weitgehend unregulierte Modelle wie „Buy now, pay later“ – wir haben es gerade gehört – sowie bestimmte unentgeltliche Finanzierungshilfen in die verbraucherschützenden Regelungen einbezogen. Hintergrund ist, dass gerade solche niedrigschwelligen Finanzierungsformen dazu führen können – die Zahlen haben wir eben gehört –, dass Verbraucher den Überblick über ihre Verbindlichkeiten relativ schnell verlieren. Zugleich werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und an die strengeren Maßstäbe angenähert, die bereits für Immobiliendarlehen gelten. Danach darf ein allgemeines Verbraucherdarlehen nur noch gewährt werden, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen auch erfüllen kann. Drei Punkte sind uns in diesem Gesetz besonders wichtig gewesen: Erhalt der besonders in Deutschland beliebten Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ – das haben wir bereits gehört –, der Wechsel von Schriftform zu Textform und eine sachgerechte Ausnahme für Chargekarten; eben kein Gold-Plating, sondern wir nutzen die Möglichkeiten der Richtlinie. Erstens. Der Kauf auf Rechnung – wir haben es gehört – ist in Deutschland nicht irgendeine Zahlungsart; es ist die Zahlungsart. Und es ist auch gelebter Verbraucherschutz; gerade die Verbraucherzentrale fordert sie für die Menschen. Millionen Menschen nutzen sie jeden Tag, weil sie Sicherheit bietet: Ware erst prüfen, dann bezahlen. Gerade im Onlinehandel ist das ein entscheidender Vertrauensanker. Wenn wir diesen bewährten Standard durch überzogene Regulierung faktisch unmöglich gemacht hätten, hätten wir nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch dem Handel, insbesondere kleinen und mittleren Händlern und auch unseren Versandhändlern, geschadet. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Wir setzen die Richtlinie so um, dass der Kauf auf Rechnung weiterhin möglich bleibt. Keine unnötigen Hürden, keine bürokratischen Überdehnungen. Verbraucherschutz heißt hier auch, funktionierende vertraute Zahlungswege zu erhalten. Die Richtlinie hat dabei für Änderungen – und das muss man leider so sagen: unter anderem durch eine völlig missglückte Übersetzung in die deutsche Sprachfassung – keinen großen Spielraum gelassen. Es bestand somit Gefahr, dass die im Alltag verbreitete Zahlungsform in sachwidriger Weise dem Darlehensrecht unterfällt. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Linken zu? Das mache ich gerne. Bitte sehr, Frau Christin Willnat. Bitte. Vielen lieben Dank, Herr Kollege Steineke. – Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Überprüfung, und zwar: Warum muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die Schufa Holding GmbH oder auch andere privatwirtschaftliche Unternehmen diese Überprüfung machen, und warum findet diese Überprüfung nicht im Finanzministerium, zum Beispiel in einem entsprechenden Bereich, statt? Vielen Dank. Also, darüber habe ich gar nicht geredet. Aber ich beantworte das gerne. Ich glaube nicht, dass im Finanzministerium Tausende von neuen Stellen geschaffen werden sollten, um die Bonitätsprüfung zu übernehmen. Ich glaube, das macht die Schufa schon ganz gut. Deswegen ist es für uns auch wichtig gewesen, dass wir die Scoringrichtlinien entsprechend anpassen. – Vielen Dank. Für größere Onlinehändler wurde eine Präzisierung aufgenommen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Für Nicht-KMU-Händler ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen weiterhin möglich, solange kein Dritter den Zahlungsanspruch erwirbt. Mit der Formulierung „das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe“ wird nun nicht der konkrete Zahlungsanspruch, sondern das betreffende Schuldverhältnis zwischen Händler und Verbraucher insgesamt, also eben eine komplette Vertragsübernahme, gemeint, der konkrete Zahlungsanspruch danach nicht mehr erfasst. Damit haben wir den schmalen Rahmen, in dem wir überhaupt unionrechtskonform tätig werden konnten, hier maximal ausgeschöpft und sind aus unserer Sicht zu guten Ergebnissen gekommen. Zweitens – für uns sehr wichtig –: Textform statt Schriftform. Wir leben im Jahr 2026 und nicht mehr im analogen Zeitalter. Verträge werden digital geschlossen, die Informationen werden digital bereitgestellt, die Kommunikation insgesamt erfolgt digital. Die starre Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift passt hier schlicht nicht mehr in die Prozesse. Sie schafft Reibungen, verzögert und schreckt Verbraucher sowie Unternehmen ab. Die Textform, also etwa per E-Mail oder elektronischem Dokument, ist heute der richtige Standard: rechtssicher, nachvollziehbar und alltagstauglich. Deshalb ist es folgerichtig, hier konsequent zu modernisieren. Weniger Bürokratie bedeutet nicht weniger Schutz. Im Gegenteil: Verständliche, zugängliche Verfahren stärken die Rechte der Verbraucher. Und drittens – uns besonders wichtig – auch die Ausnahme für Chargekarten; wir haben es gerade gehört. Das ist kein klassischer Kredit. Der offene Beitrag wird am Ende des Monats vollständig ausgeglichen. Es geht hier auch nicht um langfristige Verschuldung, sondern um kurzfristige Liquidität und Zahlungsabwicklung. Wenn wir diese Produkte eins zu eins wie klassische Verbraucherkredite behandelt hätten, würden wir am eigentlichen Risiko vorbeiregulieren. Das führt zu unnötiger Belastung der Anbieter und am Ende auch der Nutzer. Nicht zu vergessen: Viele dieser Karten werden gerade für Unternehmen im weltweiten Geschäftsverkehr verwendet und sind deswegen besonders wichtig. Deswegen brauchten wir hier klare Ausnahmen, die von der EU-Richtlinie auch vorgesehen waren; die haben wir auch gezogen und machen deswegen auch kein Gold-Plating. Zielgerichtete Regulierung statt pauschaler Gleichbehandlung, das ist eben kluge Gesetzgebung. – Herr Brandner, Sie haben den Änderungsantrag gar nicht gelesen. Das war, glaube ich, das Problem. Das ist häufiger mal das Problem bei der AfD. – Ja, genau. Ich habe Ihren Entschließungsantrag – dazu komme ich jetzt – gelesen; Sie haben nur unseren nicht gelesen. Sonst wüssten Sie, dass wir die Ausnahme gezogen haben. – Haben Sie nicht gelesen; steht bei Ihnen immer noch drin. – So war es am Ende: Sie haben keine inhaltlichen Forderungen, Sie haben einfach das abgeschrieben, was unser Sachverständiger angemerkt hat, und das haben wir im Änderungsantrag auch umgesetzt. Das hätten Sie sehen können. Alles wie immer. Und das ist auch noch falsch, wie bei den Chargekarten. Also am Ende ein guter Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit, auch beim Ministerium. Wir haben, glaube ich, gute Lösungen gemeinsam gefunden. Und wenn es zwei, drei Monate länger dauert, dann ist das einem guten Gesetz auch nicht abträglich. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Dr. Till Steffen das Wort. Bitte sehr.

Grüne

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir sprechen hier über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, ein zentrales Vorhaben der Europäischen Union für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Und was macht diese Koalition bei diesem Gesetzentwurf? Sie hängt in allerletzter Minute eine Regelung zur E-Auto-Förderung dran. Wir haben jetzt eine Rednerin und einen Redner von der CDU/CSU gehört und zwei Rednerinnen von der SPD, und von keinem der vier ist ein Wort zu diesem Thema gesagt worden. Das ist Ihnen offenbar total peinlich, was Sie hier machen: Denn diese Ergänzung, die Sie hier einbringen, sie ist fachfremd, sie ist systematisch unsauber, sie ist politisch fragwürdig. Sie versuchen hier wirklich, den Bundestag zu veräppeln. Und an diesem Verfahren sieht man, wie peinlich Ihnen das ist. Und ja, es betrifft Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar. Das ist schon Verbraucherpolitik, aber eben im schlechten Sinne. Man schaue es sich mal an: Wer bekommt denn die Förderung und wofür? Die Förderung wird rückwirkend ab dem 1. Januar gezahlt. Das heißt, es gibt totale Mitnahmeeffekte: Menschen, die längst gekauft haben, kassieren nachträglich die Förderung, ohne dass dadurch irgendeine Lenkungswirkung entstehen könnte. Noch gravierender: Diese Förderung setzt die absolut falschen Anreize. Sie fördert nämlich nicht konsequent emissionsfreie Mobilität. Hier werden jetzt wieder die Plug-in-Hybride und die Range Extender begünstigt. Diese Fahrzeuge fahren nämlich im Prinzip mit Benzin. Das ist auch gar kein Geheimnis; das zeigen alle Studien. Viele dieser Fahrzeuge sind nämlich groß, schwer, leistungsstark, und sie werden im Alltag kaum elektrisch bewegt. Was hier als klimaneutral etikettiert wird, ist in Wahrheit oft ein Rechentrick. Das ist ein System, das sich mit Bilanzierung schönrechnet und von einer fragwürdigen Förderung zur nächsten hangelt. Wir sagen ganz klar: Wir wollen keine scheinklimaneutrale Mobilität, wir wollen echte emissionsfreie Mobilität. Wir wollen staatliche Förderung, die konsequent auf elektrische Fahrzeuge ausgerichtet ist, nicht auf Übergangstechnologien, die faktisch den Verbrenner verlängern. Hinzu kommt: Die Förderung ist sozial unausgewogen. Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass ein Alleinstehender mit 79 000 Euro Jahreseinkommen einen Zuschuss für Fahrzeuge wie einen Porsche Cayenne oder einen Mercedes Maybach bekommt – bei einem Preis von 200 000 Euro. Wer 200 000 Euro für ein Auto ausgeben kann, der braucht keine Förderung vom Staat dazu. Das ist eine Subvention für Besserverdienende und eben nicht eine Subvention für die Personen, die dringend darauf angewiesen sind, es hinzukriegen, dass sie mobil bleiben mit schmalem Geldbeutel in Zeiten, in denen Sprit eben teuer wird. Wir brauchen ein Angebot, damit sich eben auch die Krankenschwester auf dem Land ein günstiges, kleines Elektroauto leisten kann. Die lassen Sie im Regen stehen. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion der AfD zu? Nein. Dort, wo Mobilität existenziell ist, wo es keine Alternative zum eigenen Fahrzeug gibt, da fehlen günstige Angebote; und genau diese werden durch die aktuelle Förderlogik nicht ausreichend gestärkt. Die Regelung ist auch noch industriepolitisch kurzsichtig. Jetzt hat sich Volkswagen nach vielen, vielen Irrwegen endlich auf den Weg gemacht und bietet bezahlbare, kleinere Elektroautos an, und Sie setzen jetzt hier die falschen Anreize und fördern die schweren, teuren Fahrzeuge mit hybriden Antrieben. Das ist komplett falsch. Diese Regelung ist problematisch in mehrfacher Hinsicht, systematisch falsch zugeordnet, klimapolitisch inkonsequent, sozial unausgewogen, und sie setzt industriepolitisch die falschen Anreize. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Dr. David Preisendanz das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbessern wir den Verbraucherschutz, dann steht auch immer die Frage im Raum: Ist das jetzt noch notwendiger Schutz, die notwendige Verbesserung selbstverständlich bestehender Schutzinteressen von Verbrauchern, oder ist das unnötiger staatlicher Paternalismus? Verbraucherschutz muss also immer auch das richtige Maß finden, einen Ausgleich finden. Eine ja fast schon klassische Aufgabe für Christdemokraten. Vor diesem Hintergrund ist die Verbraucherkreditrichtlinie sicher ein Beispiel für maßvolle Gesetzgebung. Der digitale Raum wird gestärkt. Vorausgefüllte Kästchen dürfen nicht mehr Grundlage für einen Vertragsschluss sein. Das ist ein wichtiger Schritt gegen diese missverständlichen und manipulativen Onlinegestaltungen. Auch die strenge Kreditwürdigkeitsprüfung wird verhindern, dass Kredite vergeben werden, die nicht tragfähig sind. Ein höheres Verbraucherschutzniveau kann in dem Fall also auch bedeuten, dass Schutz einmal als Ablehnung eines Kredits spürbar wird. Viele Maßnahmen der Richtlinie sind also sinnvoll und schließen Schutzlücken. Trotzdem möchte ich gerne noch auf zwei Punkte eingehen, die mich umtreiben. Laut dem letzten Bericht des Nationalen Normenkontrollrates sind die Bürokratiekosten für Unternehmen erstmals seit Jahren gesunken. Das ist ein großer Erfolg. Um hier aber noch ein deutlich höheres Tempo aufnehmen zu können, müssen wir uns klarmachen, auch wenn wir heute mal wieder eine von diesen gut begründeten, sinnvollen europäischen Richtlinien umsetzen: Diese viel beklagte Überregulierung ist ja nicht das Ergebnis von ein paar einzelnen schlechten Entscheidungen, zu denen wir alle miteinander sagen: „Kann weg!“ oder „Muss dringend weg!“ Diese mittlerweile wahnwitzige Überregulierung ist doch vor allen Dingen die Summe der vielen für sich genommen guten, sinnvollen Einzelmaßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage das für unsere nationale Gesetzgebung und für den Bereich, in dem wir den vollen Gestaltungsspielraum haben: Bürokratieabbau wird nicht gelingen, wenn wir Fachpolitiker in jedem Bereich immer nur die Schutzlücken suchen und dann in mühevoller Kleinarbeit alle nacheinander schließen. Wir Parlamentarier in den nationalen Parlamenten und im Europäischen Parlament müssen wieder deutlich stärker den Wald sehen und nicht immer nur unsere Lieblingsfichte. Ich danke Ihnen. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kay Gottschalk das Wort. Bitte.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuschauer! Liebe Kollegen! Es ist immer vergnüglich, als letzter Redner meiner Fraktion zu sprechen; denn man muss die Rede umstellen. Ich muss zunächst mal auf Herrn Steffen eingehen. Sie sind ein echter Scherzkeks, muss man sagen. Jetzt weiß ich, warum Sie als Justizsenator in Hamburg gescheitert sind und warum Sie, glaube ich, auch eine Fortbildung zum Thema Wirtschaftlichkeit brauchen. Also, wenn ich 79 000 Euro brutto verdiene, dann bleiben mir bei Ihrer genialen Steuerpolitik bei diesem Einkommen 47 515 Euro netto. Wenn ich mir dann also nach Ihrem Beispiel – typischer grüner Populismus – für 200 000 Euro ein Auto kaufe, zum Beispiel einen Maybach, wie eben beschrieben, und die Kosten für Inspektion und die Versicherung draufpacke – übrigens: auch Tanken ist ja in Deutschland inzwischen ein Überschuldungsrisiko geworden –, dann bin ich pleite. Das ist wahrscheinlich das beste Beispiel, warum Sie als Justizsenator und die Ampelkoalition gescheitert sind: Ihnen fehlt einfach der wirtschaftliche Sachverstand. Herzlichen Glückwunsch! Aber trotzdem schönes Wochenende, Herr Steffen! Ich habe die Rede auch umgestellt, weil ich den Kollegen der CDU/CSU und der SPD sehr interessiert gelauscht habe. Das Problem ist nicht, dass Sie immer mehr Schutz um Verbraucher und gerade junge Menschen herum bauen; denn in Deutschland waren 2024 rund 8 Prozent der Haushalte überschuldet, in Italien nur 1,5 Prozent. Das Problem ist – mein Kollege hat es eben schon angedeutet – die mangelnde Bildung. Wir reden seit 10, 15 Jahren darüber, dass die jungen Leute vielleicht nicht ihren Namen tanzen oder sich am Freitag auf die Straße kleben sollten, sondern einfach Mathematik und Dreisatz lernen sollten. Das wäre doch mal eine Maßnahme, nach der man überschauen kann, was da auf einen zukommt. Wenn die EU oder Sie in den Vereinigten Staaten regieren würden – ich war jetzt im Urlaub dort; das war schön –, dann würden Sie wahrscheinlich aus Schutz vor einem Sturz der Leute in den Grand Canyon dort eine Mauer bauen, damit keiner in den Grand Canyon fällt. Das ist Ihr Menschenbild. Bei den Amerikanern und auch bei mir langt ein Schild: „Achtung! Da geht es 1 000 Meter in die Tiefe“. Das ist eine Frage von Bildung, meine Damen und Herren. Sie trauen sich nicht, den Menschen einfach zu sagen: Ihr müsst euch dann und wann auch mal auf den Hosenboden setzen und solltet eben nicht demonstrieren oder euch in unsinnigen NGOs engagieren. Sie haben eine ganze Generation in die Pleite geschickt. Und Sie sehen wohl auch in einem anderen Punkt den Markt und die Geschichte nicht. Ich habe 1985 eine Banklehre gemacht. Da gab es eine PAngV – eine Preisangabenverordnung – und einen Effektivzins. Man hat den Menschen dort in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vermittelt: Was kannst du dir leisten und was nicht? Sie haben diesen Markt liberalisiert, wie schon mal ein Kanzler der Mitte, Herr Schröder, den Bankenmarkt mit einer anschließenden Bankenpleite und Bankenkrise zusammen mit Herrn Blair liberalisiert hat. Aber Sie haben nicht dafür gesorgt, dass die Menschen durch ein Bildungsprogramm in den Schulen mitgenommen werden. Der Kollege von der Union sagte eben: Es ist eine große Errungenschaft, dass jetzt keine Schriftform mehr notwendig ist. – Ja, wenn die Menschen gebildet sind. Aber die Schriftformerfordernis in meinem Kreditinstitut hieß: Da saß ein Kreditsachbearbeiter, der den Menschen den Vertrag erklärt hat und Einzelheiten mit ihnen durchgegangen ist, ihnen auch dann und wann noch mal in die Augen geschaut und gesagt hat: „Willst du das wirklich?“ oder „Das ist knapp, aber wir machen das“. Und es gab wenigstens noch Banken. Dann kamen aber wieder die linken Weltverbesserer. Ich war von dem Menschenbild der Linken wieder ganz fasziniert. Sie haben doch früher in den Parlamenten uns als Banken drangsaliert und gesagt, eine Kreditabsage sei soziale Diskriminierung von Menschen und Menschengruppen. Nein, das ist der Mut, jemandem zu sagen: Das passt nicht. Du könntest pleitegehen. Du könntest dich überschulden. Diese Funktion wurde früher wahrgenommen. Im Internet wird sie nicht wahrgenommen; und daran tragen auch Sie Schuld. Sie kennen die Geschichte nicht; Sie haben von Wirtschaft keine Ahnung. Das ist Ihr Grundproblem, meine Damen und Herren. Der Kollege Brandner hat eben das Gold-Plating angesprochen. Sie haben es natürlich wieder überzogen, und trotzdem bleiben Lücken. Sie haben trotzdem überreguliert. Die gesamten Sachverständigen in der Anhörung haben nämlich gesagt: Sie erzeugen wieder ein neues Bürokratiemonster. – Ach, Herr Schmidt, das war mir wirklich wieder klar, dass so ein Zwischenruf kommen musste. Aber wirklich, Sie könnten es doch simpel machen, indem Sie ganz einfach sagen – gerade bei jungen Menschen; beim Führerschein für Motorräder konnten Sie es beispielsweise auch –: Bis zum 23. oder 24. Lebensjahr kannst du eben keine Geschäfte tätigen, bei denen du erst in einem halben Jahr anfängst, etwas zu bezahlen. Meine Damen und Herren, es wäre so einfach. Stattdessen machen Sie ein Gesetz, dem wir selbstverständlich nicht zustimmen. Die nächste wirtschaftliche Frage ist: Warum müssen denn so viele Menschen, die fleißig arbeiten, Kredite in Anspruch nehmen? Einfach weil sie zu wenig Netto vom Brutto haben; und da sitzen auch die Klassenversager hier vor mir. Sie sind doch für über 50 Prozent Abgaben auf den Bruttolohn verantwortlich. Die Leute müssen ja geradezu schon – vielleicht bald auch fürs Tanken – einen Kredit aufnehmen. Mit der AfD gibt es das nicht. Deswegen hoffe ich, dass die Leute bei den nächsten Landtagswahlen, die bald anstehen – nach der Sommerpause, die ja irgendwann kommt –, endlich wach werden und die Partei wählen, die für Freiheit und Mündigkeit steht und vor allen Dingen dafür, dass sich Arbeit wieder lohnt, meine Damen und Herren. Schönes Wochenende! Noch sind wir nicht im Wochenende und arbeiten etwas weiter. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Carl-Philipp Sassenrath das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht los, meine Damen und Herren: Ab Mai – ich schaue in Richtung des Umweltministeriums – können Sie Förderanträge für neu zugelassene E-Autos stellen. Auf diese Entscheidung, Herr Dr. Steffen, sind wir stolz; deswegen erwähne ich das. Es gibt mindestens 3 000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge, mindestens 1 500 Euro für Plug-ins und Range Extender, abhängig vom Jahreseinkommen und der Familiensituation. Die Förderung kommt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres. Im Vertrauen darauf haben die Leute bereits gehandelt; so konnten wir sehen, dass wir in diesem März über 70 000 neue E-Autos in Deutschland haben – Platz zwei unter den Antriebsarten. Übrigens wurden im März in Deutschland erstmals mehr E-Autos als Benziner zugelassen. Das darf auch die Opposition in diesem Haus mal zur Kenntnis nehmen. Was heißt das für unsere weitere Strategie? Erstens. Förderung hilft – noch. Zweitens. Klar ist auch: Dauerhaft kann der Staat keinen Markt tragen. Wenn es ohne Subventionen geht, muss der Staat raus; sonst riskieren wir Mitnahmeeffekte und steigende Preise. Drittens. Mehrheitlich entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land – diese freie Entscheidung, Herr Dr. Steffen, müssen auch Sie mal zur Kenntnis nehmen – eben immer noch für andere Antriebsarten. Viertens. Unser Auftrag ist deshalb klar: bessere Ladeinfrastruktur – daran arbeitet das Bundesverkehrsministerium bereits – und bezahlbarer Strom, was in die Zuständigkeit der Bundeswirtschaftsministerin fällt. Und fünftens. Was auf unseren Straßen fährt und was deutsche Autos weltweit erfolgreich macht, muss Teil unserer Industriepolitik sein. In China ist Volkswagen übrigens einstweilen wieder vorne, allerdings, Herr Dr. Steffen – wenn Sie zuhören würden –, allein aufgrund der Verbrenner. Auch deswegen ist unsere gemeinsame Linie zur Zukunft des Verbrenners auf europäischer Ebene so wichtig, und deswegen ist das jedenfalls eine gute gemeinsame Entscheidung des vergangenen Wochenendes. Eine kluge Politik für die Autoindustrie heißt aber auch, dass wir bei den entscheidenden Technologien souverän sind. Im Chemiepark in Dormagen hat dieser Tage der Bau einer Fabrik für Batterierecycling begonnen, gefördert auch durch den Bund mit über 60 Millionen Euro. Das ist der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft bei Batterien. Aber das wird nur funktionieren, wenn wir die gesamte Wertschöpfungskette europäisch, also unabhängiger, entwickeln. So stärken wir unsere Industrie, Arbeitsplätze und bezahlbare Mobilität der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit bin ich dann ganz zum Schluss wieder beim größten Teil des heutigen Gesetzes. Und einen kleinen Beitrag für die E-Mobilität leisten wir damit heute auch. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Adis Ahmetovic jetzt das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Recht auf Vergessenwerden ist ein Thema, das viele Menschen in unserem Land betrifft – oft leise, oft im Verborgenen, aber mit enormer Tragweite für das Leben nach der Krebserkrankung. Die Zahlen machen deutlich, worüber wir hier heute sprechen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 500 000 Menschen neu an Krebs. Millionen leben mit oder nach einer überstandenen Erkrankung. Und dank medizinischen Fortschritts überleben heute deutlich mehr Menschen langfristig als noch vor wenigen Jahrzehnten. Das ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. An dieser Stelle möchte ich in diesem Hause allen Ärztinnen und Ärzten, der Wissenschaft und Forschung, die mit unermüdlichem Einsatz Therapien verbessern und Hoffnung schaffen, und allen Pflegekräften danken, die sich nach einer oft schon sehr anspruchsvollen Ausbildung entscheiden, sich freiwillig auf die onkologische Pflege zu spezialisieren, und viele Menschen mit Krebserkrankungen in ihren schwersten Stunden bei ihrem wichtigsten Kampf ums Leben begleiten. Aus diesem Haus gebührt ihnen unser tiefster Respekt. Und man darf nicht vergessen. Hinter jeder Diagnose stehen nicht nur Betroffene, sondern auch Familien, Angehörige und Freunde, die mitkämpfen und mitleiden. Auch ihnen gilt heute unsere Anerkennung. Und deshalb ist es richtig, dass aus genau dieser Sache für uns eine politische Verantwortung resultiert. Denn für viele endet der Kampf nicht mit der medizinischen Heilung. Wer nach fünf Jahren Remission als genesen gilt, ist im Alltag trotzdem oft weiterhin mit strukturellen Nachteilen konfrontiert, sei es beim Abschluss einer Versicherung oder beim Zugang zu Krediten. Das ist nicht gerecht, und das ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist es richtig und überfällig, dass wir nach vielen Jahrzehnten die Bundesregierung auffordern, das zu ändern. Unser Ziel ist klar: Mehr Gleichberechtigung zwischen Genesenen und Nichterkrankten. Wer geheilt ist, muss auch wieder als kredit- und versicherungswürdig gelten, ohne pauschale Benachteiligung aufgrund einer überwundenen Krankheit. Es geht dabei aber nicht nur um rechtliche Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um Würde. Es geht darum, Stigmatisierung abzubauen und Menschen nicht dauerhaft auf eine Phase ihres Lebens zu reduzieren, die sie mit großer Kraft hinter sich gelassen haben. Es ist mir deshalb ein persönliches Anliegen, heute auch diesem Parlament zu danken – diesem Parlament Danke zu sagen und dafür zu werben, diesen Schritt gemeinsam heute hier zu gehen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für Gerechtigkeit, für Anerkennung, für einen Staat, der Menschen nicht zurücklässt nach einer überstandenen Krankheit und der für echte Teilhabe sorgt! Denn abschließend: Es spricht an diesem Redepult, ja, ein Überlebender, der vor zwei Jahren eine Krebserkrankung besiegt hat. Ja, es spricht ein Überlebender, der hier heute steht als außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der, wenn er im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sprechen kann, auch in der Lage ist, eine Versicherung oder einen Kreditvertrag abzuschließen. Ja, es spricht hier jemand, der Millionen von Menschen Danke sagen möchte für diese heutige Initiative. Und ja, hier spricht auch jemand, der wieder ein bisschen mehr und dichteres Haar hat. Vielen Dank. Abschließend in dieser Debatte hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Konrad Körner das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute nicht ganz einfach, weil in diesem Gesetzentwurf ein paar wichtige Themen drinstecken. Aber es zeigt sich an der Debatte eigentlich jetzt schon sehr wohl, wo hier die politischen Prioritäten sind. Die Linke möchte lieber eine Bonitätsprüfung durch den Staat, weil es sicherlich eine gute Idee wäre, wenn Beamte beurteilen, ob man Kredite bekommt. Die Grünen würden gerne die Förderpolitik à la Habeck für Elektromobilität weitermachen, wo Förderungen potenziell auch mal ganz schnell übers Wochenende eingestellt werden oder angekündigt werden und nie kommen. Und die AfD: Na ja, sie weiß nicht mehr so richtig, ob sie ihren Entschließungsantrag vor oder nach unserem Änderungsantrag geschrieben hat. Sie beschwert sich darüber, dass Menschen eigentlich mittlerweile zu blöd seien, und propagiert dann den mündigen Bürger. Herr Gottschalk, diese Dialektik war schon wirklich eine große Kunst. Es zeigt sich, dass diese Koalition eine Politik der Mitte macht. Der Kollege hat gerade schon besonders eindrucksvoll über unsere Entschließung für die Menschen, die Krebs hatten, gesprochen. Aber wir machen auch eine Politik der Mitte, wenn es um den Verbraucherschutz geht. Wir bringen die Situation der jungen Generation, die Sie, Herr Gottschalk, gerade für so blöd erklärt haben – die geht übrigens viel früher und viel besser mit Aktien und Depots um als Sie, weil sie investieren will, weil sie am Finanzmarkt teilnehmen will –, mit dem Altersvorsorgedepot auf ein ganz neues Level. Wir sagen ihnen: Macht weiter mit! – Aber wir schützen sie da, wo es irreführende Modelle in der Wirtschaft gibt wie bei den „Buy now, pay later“-Modellen, die vor allem junge Menschen in kurzfristige Verschuldung treiben. Wir behalten dabei Augenmaß; denn die Zeiten von deutschem Gold-Plating sind vorbei. Wir machen nicht nur Eins-zu-eins-Umsetzungen von Richtlinien, wir nutzen die Spielräume von Richtlinien und machen keine deutschen Sonderstandards mehr. Deswegen nutzen wir zum Beispiel die Möglichkeit, um den in Deutschland beliebten Kauf auf Rechnung beizubehalten, weil wir wissen: Nicht jede neue Vorschrift ist gleich toller Verbraucherschutz. 86 Prozent der Deutschen empfinden es als unangemessen, bei einem Kauf von 30 Euro auf Rechnung sensible Angaben zum Einkommen machen zu müssen. Stellen Sie sich vor, das hätten wir durch eine EU-Richtlinie jetzt an einen Darlehnsvertrag gekoppelt; das wäre doch Quatsch gewesen! Also: Da haben wir eine gute Politik gemacht, die das, was wir hier in Deutschland schätzen, erhält, aber die Modelle, die wir bekämpfen wollen, die irreführend sind, in den Griff bekommt. Das Einzige, was jetzt eigentlich im Internet noch fehlt, ist ein Zahlungsabwickler, der das Geld, das Herr Brandner mit den Videos hier verdient, auch schnell wieder zurücküberweisen kann. Daran arbeiten wir noch. Herzlichen Dank.

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