1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute kaufen, später zahlen: Das klingt erst mal ziemlich bequem, ist aber eben nicht ohne Risiken. Schnell abgeschlossene Kreditverträge führen Verbraucherinnen und Verbraucher in die Schuldenfalle. Und es sind nicht wenige Menschen, bei denen das so ist. Deshalb werden wir den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen nun verbessern und Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen, ohne sie mit unnötigem Papierkram zu behelligen. Das ist ein Teilbereich des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie. Es gibt aber noch einen weiteren, und da geht es um diejenigen, die sich schon verschuldet haben. Dabei geht es darum, dass sie künftig besser beraten werden. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Überschuldet heißt: Sie haben nicht mehr genug Geld, um ihre Schulden zu begleichen. Und das liegt in aller Regel nicht an einem neuen Auto oder an einer tollen Luxusreise. Es sind meistens ganz andere Gründe: Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine Scheidung. All das kann dazu führen, dass plötzlich das Geld nicht mehr reicht. Und so beginnt für viele Menschen die Überschuldung: nicht aus Leichtsinn, sondern aus Not. Für mich ist es eine Frage der Solidarität, eine Frage der Mitmenschlichkeit, und es ist Aufgabe und Pflicht des sozialen Rechtsstaats, überschuldeten Menschen zu helfen. Und das tun wir, und zwar mit der Schuldnerberatung. Die Schuldnerberaterinnen und -berater helfen, indem sie etwa zeigen, wie man einen Haushaltsplan erstellt; sie beantworten Fragen zu Mahn- oder zu Vollstreckungsbescheiden; sie unterstützen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern. Und sie bringen häufig wirklich Licht in das Wirrwarr von ganz vielen verschiedenen Schreiben, die manchen schon über den Kopf gewachsen sind. Kurz: Sie begleiten die Schuldnerinnen und Schuldner, also diejenigen, die die Schulden haben, aus der Überschuldung. Und das lohnt sich unter zwei Aspekten, nämlich einmal natürlich für die Betroffenen, aber es lohnt sich auch gesamtwirtschaftlich; denn eine erfolgreiche Schuldnerberatung senkt natürlich Sozialausgaben, entlastet die Verwaltung und lässt die Gläubiger schneller und verlässlicher an ihr Geld kommen. Schuldnerberatung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist also nicht nur gute Sozialpolitik, sondern auch kluge Wirtschaftspolitik! Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Angebote stärken: Schon jetzt haben wir in Deutschland fast 1 400 Schuldnerberatungsstellen, die größtenteils kostenfrei beraten. Damit wollen wir erreichen, dass alle Betroffenen in Deutschland unabhängig und für sie grundsätzlich kostenlos einen Schuldnerberatungsdienst nutzen können. Wir ermöglichen zugleich den Ländern und Kommunen, dass sie die vorhandene Beratungsinfrastruktur weiter nutzen und sie da, wo es nötig ist, ausbauen. Sie kennen einfach die Gegebenheiten vor Ort am besten. Unser Ziel ist klar: Wir wollen vor Schuldenfallen schützen und bei Überschuldung helfen. Das ist im Interesse der Betroffenen und der Wirtschaft. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Ich darf für die AfD-Fraktion Stefan Möller das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es ist einfach zu viel. Und darüber werden wir sprechen“, meinte der Bundeskanzler vor circa zwei Wochen zur EU-Kommissionspräsidentin. Zur Klarstellung: Er bezog sich da nicht auf die steigenden Umfragewerte der AfD, sondern auf den Bürokratieabbau. Seine Absichten erläuterte Friedrich Merz dann weiter: „Wir müssen dieser Maschine in Brüssel jetzt mal das Stöckchen in die Räder halten, damit das […] aufhört.“ Gesagt, getan: Friedrich, der Tiger, sprang und landete als Bettvorleger. Direkt daneben schlug der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge auf. Und beim Lesen dieses Gesetzesentwurfs stellte ich mir die Frage: Wie konnte sich die Welt beim Kauf von Gummistiefeln für 25 Euro auf Rechnung bisher nur ohne die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung sorglos weiterdrehen? Merz sei Dank sind diese Zeiten des Wildwestkundenservices bald vorbei; denn Sie regulieren unter anderem Zahlungsaufschübe für Kreditkarten, Überziehungskredite, „Buy now, pay later“-Angebote, also alles, was bisher unkompliziertes Massengeschäft war. Fein dokumentiert werden muss es auch: Wer auf Rechnung kauft, bekommt bald ein mehrseitiges Formular, vermutlich Helvetica, Schriftgröße 8. Die Frage ist nur: Wem nützt das? Unternehmen schon mal nicht; das schreiben Sie sogar in die Begründung des Gesetzentwurfs. Putzigerweise sind aber die größten Profiteure des Entwurfs wahrscheinlich die Scoring-Anbieter. Die Verbraucher geben Sie zwar vor zu schützen, tun es aber nicht. Die Verbraucher werden nämlich genauso genervt sein wie die Händler, 90 Prozent zu Recht, weil sie nämlich mit Geld umgehen können. Und die anderen, die es vielleicht nötig hätten, die lesen den Kram auch nicht. Es ist der erste Lehrsatz über gesetzliche Infopflichten: Seitenlange kleingedruckte Belehrungen interessieren die Leute nicht. Und das begreifen Sie sogar in Zeiten des Wahlkampfes, vergessen es aber nach der Wahl natürlich immer sofort, und das ist ein Problem. Lassen Sie mich mal eines klarstellen in dem Zusammenhang: Natürlich wäre es wichtig, geschäftliche Unerfahrenheit und Überschuldung bei Verbrauchern zu verhindern. Aber dazu wäre es eben sinnvoller, in den Schulen anzusetzen und dort bereits Vorteile und Risiken von Schulden zu vermitteln. Und hier wird es interessant. Wenn Sie beispielsweise mal den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre durchschauen, da finden Sie die Worte „Darlehen“ und „Schulden“ nicht ein einziges Mal. Das Wort „sexuell“ finden Sie hingegen 64-mal. Und es ist genau diese falsche, absurde Schwerpunktsetzung, die einen Teil der jungen Generation zu potenziellen Kunden der Schuldnerberatung macht. Meine Damen und Herren, wenn man statt auf Bildung auf ausufernde Belehrungs- und Prüfpflichten setzt, ist das ein Beleg für das politische Leitbild vom unmündigen Verbraucher. Sie trauen dem Verbraucher leider nicht zu, selbst zu entscheiden, was er will. Und genau aufgrund dieser Einstellung hat sich das deutsche Zivilrecht mittlerweile weit von einem austarierten Verhältnis aus Verbraucherrechten einerseits und Privatautonomie, also Freiheit, andererseits entfernt. Lassen Sie mich noch kurz auf die erzwungene Bonitätsprüfung für Kleinstfinanzierungen zurückkommen, die Sie jetzt wollen. Da frage ich Sie: Was meinen Sie, was passiert, wenn so eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt und ein Abschlussverbot besteht? Die Betroffenen werden sich trotzdem Geld leihen, nur eben nicht bei seriösen Anbietern, sondern bei unseriösen, die sie erst richtig ausnehmen werden und vor denen dieser Staat schon lange keinen Schutz bietet. Nach all dem darf man sich natürlich jetzt auf Ihre Ausreden freuen. Eine wäre natürlich: Jetzt ist die EU-Richtlinie nun mal da, man muss sie umsetzen. Aber nein, so ist es eben nicht. Das hat der Bundeskanzler ja durchaus richtig erkannt: Die Aufgabe der Bundesregierung wäre es eben nicht, EU-Bürokratievorgaben umzusetzen, sondern Stöckchen in die EU-Bürokratieräder zu halten. Und im Übrigen setzen Sie die Richtlinie ja nicht einfach nur gefügig um, sondern schaffen sogar dort Bürokratie, wo nicht mal die EU welche will. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen oberhalb von 100 000 Euro, Ihr Gesetzentwurf nicht. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen für Zahlungsaufschub bei Kreditkarten, Ihr Gesetzentwurf nicht. Weitere Beispiele können Sie den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf entnehmen. Also, von den markigen Sprüchen des Bundeskanzlers, der Bürokratie aus Brüssel Paroli bieten zu wollen, bleibt nach diesem Gesetzentwurf nicht mal eine Illusion zurück. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion? Aber selbstverständlich. Sehr geehrter Herr Präsident! Und an den Redner auch: Hallo! Sie haben gerade gesagt, dass im Thüringer Lehrplan – deshalb habe ich den Präsidenten auch gegrüßt – die Begriffe, über die wir heute hier sprechen, nicht zu finden sind. Ich habe das mal kurz factgecheckt und festgestellt, dass das so nicht wahr ist. Man muss an der Stelle natürlich bei den richtigen Fächern gucken. Also, ich weiß ja nicht, bei welchen Fächern Sie geguckt haben, aber in den Bereichen Wirtschaft und Recht finden Sie das im weiterentwickelten Lehrplan für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Thüringen durchaus. Nun wissen wir ja alle, dass das eine Strategie der extremen Rechten ist, sehr schnell einfach irgendwelche Sachen aneinanderzureihen, auch wenn sie faktisch nicht korrekt sind. Aber wie erklären Sie sich, dass Ihnen das passieren konnte? Liebe Frau Kollegin, das ist einfach: Sie müssen natürlich in das Dokument schauen, das ich Ihnen genannt habe. Das war der Bildungsplan bis 18 Jahre. Das ist ganz wichtig. Und glauben Sie mir: Ich war zehn Jahre lang Landtagsabgeordneter im Thüringer Landtag. Ich weiß genau, was in diesem Bildungsplan drinsteht, und ich habe ihn auch als PDF-Datei bei mir auf dem Rechner. Da können Sie ganz einfach mit Strg+F die Suchfunktion öffnen und die Worte eingeben. Dann werden Sie null Treffer bekommen, und bei „sexuell“ werden Sie eben 64 Treffer haben. Das ist eine ganz einfache Übung. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie das zwei-, dreimal; dann klappt’s auch. Also, wie gesagt, wenn ich mir den Gesetzentwurf angucke und die Aussagen vom Bundeskanzler höre, habe ich den Eindruck, mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist es in dieser Regierung nicht weit her. Möglicherweise weiß aber auch die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht, wobei ich bei Ihren Regierungsversuchen ein bisschen den Eindruck habe, dass Sie sowieso nur linke Hände haben. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang zum zweiten Gesetzentwurf, zur Schuldnerberatung, kommen, der Menschen betrifft, die von Überschuldung bedroht sind. Das grundsätzliche Anliegen der Schuldnerberatung unterstützen wir natürlich. Die Umsetzung im Gesetzentwurf ist vergleichsweise skurril; das muss ich einfach mal sagen. Sie räumen einerseits ein, dass Sie kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie nicht mal wissen, wie groß der Bedarf an Schuldnerberatungsstellen überhaupt ist. Sie haben andererseits keine Ahnung, was es kosten wird, diese Schuldnerberatungsstellen einzusetzen. Aber das macht ja nichts, weil Sie damit die Länder und die Kommunen belasten werden. Und trotz dieser interessanten Form der Verantwortungsabwälzung schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass dieser „den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ entspricht. Meine Damen und Herren, danke schön, dass ich vom Rinnsal dieser Erkenntnis schlürfen durfte. Ich hätte es sonst glatt übersehen. Genial ist übrigens auch Ihre Kostenregelung, meine Damen und Herren. Laut § 3 des Entwurfs sollen Schuldnerberatungen kostenfrei sein, die Stellen können aber Entgelte verlangen, solange sie keine unangemessene Belastung darstellen. Also, im Prinzip kostenfrei, außer es kostet was. Mal ehrlich, meine Damen und Herren, wenn jemand zur Schuldnerberatung geht, dann hat er kaum noch einen Cent in der Tasche, dann ist selbst ein Entgelt von 20 Euro schon eine unangemessene Belastung. Diese Regelung ergibt keinen Sinn. Es gibt weitere Fehler im Entwurf, beispielsweise mangelnde Qualifikationsvorgaben. Aber ich möchte zum Ende kommen, und da möchte ich ein bisschen versöhnlich werden. Also, ich bin Ihnen bei allen konzeptionellen Fehlgriffen dankbar, dass Sie ausweislich der Begründung die nachhaltige Gesetzentwurfsvariante gewählt haben. Wer weiß, was sonst dabei herausgekommen wäre. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Sebastian Steineke das Wort erteilen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kommen wir mal zur Sache zurück. Mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir heute debattieren, setzen wir – wir haben es gehört – die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht um. Die ist übrigens zwei Jahre alt, Herr Möller – das könnte man wissen, wenn man sich damit beschäftigt hat, sie ist nicht erst letzte Woche entstanden. Nur mal so zum Erkenntnisgewinn für Sie. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verfolgt das Ziel, den rechtlichen Schutz bei Kreditgeschäften generell zu verbessern. Das ist, glaube ich, insgesamt zu begrüßen. Speziell ist geplant, auch die „Buy now, pay later“-Modelle und unentgeltliche Kredite erstmals in die verbraucherschützenden Vorschriften einzubeziehen, da solche Verträge oftmals schnell in Schuldenfallen führen können. Weiterhin werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung angepasst, um auch hier gegebenenfalls eine vorhersehbare unnötige Verschuldung zu verhindern. Diese Ansätze begrüßen wir selbstverständlich im Grundsatz. Sie können zu einem besseren und effektiveren Verbraucherschutz führen. Allerdings – das gehört dann ins parlamentarische Verfahren – erreichen uns auch zahlreiche Hinweise und Bedenken zu einzelnen Punkten. Darüber werden wir uns dann im Verfahren unterhalten müssen. Dabei geht es um die europarechtlichen Fragen beim Thema Restschuldversicherung und die Cooling-off-Phase. Es geht um die Frage, ob es gegebenenfalls Ergänzungsbedarf im Datenschutzrecht gibt wegen der notwendigen Scoringprozesse. Nicht zuletzt geht es um die Frage, ob bei der Behandlung von Kurzzeitkrediten oder beim sogenannten Kauf auf Rechnung – wir haben es ja schon gehört – und den damit verbundenen neuartigen Zahlungsarten nicht noch Anpassungen notwendig sind. All diese Punkte werden wir beraten und entsprechend prüfen. Zu bedenken ist natürlich, dass wir hier eine Eins-zu-eins-Umsetzung im Wege der Vollharmonisierung anzustreben haben und deswegen auch nicht über die Richtlinie hinausgehen wollen. Die Koalition hat sich, wie Sie wissen, auch das Thema Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben, und deswegen betreiben wir tatsächlich auch mit diesem Gesetzentwurf Bürokratieabbau. Der Umfang der vorvertraglichen Informationspflichten wird herabgesetzt, und auch bei Formen des Vertragsschlusses, der künftig in Textform möglich sein wird, betreiben wir Bürokratieabbau. Noch ein paar Worte zum zweiten Gesetzentwurf des heutigen Tages, nämlich dem zur Schuldnerberatung. Erst kürzlich haben wir in der Haushaltsdebatte 2025 festgestellt – darin waren wir uns auch einig –, dass die Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aufrechterhalten werden muss. Das haben wir festgestellt – das haben wir auch beschlossen –, da dort sehr gute Arbeit geleistet wird. Und das ist auch weiterhin richtig und wichtig. Der Kern dieses Gesetzes sieht nun vor, den Zugang für die Schuldnerinnen und Schuldner zu erleichtern. Und das ist auch wichtig, damit diese einfacher an die Möglichkeiten der Beratung herangeführt werden können. Dafür werden wir die Entgelte eingrenzen. Aber auch hier stellen sich am Ende wieder einige offene Fragen – wir haben es bereits gehört – zum Thema komplette Kostenfreiheit. Eine solche Beratung kann man sich wünschen, aber dann muss man die haushalterischen Voraussetzungen dafür schaffen, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderseite. Wir werden zu beiden Entwürfen im November öffentliche Anhörungen durchführen, bei denen wir uns mit Experten zu den Themen austauschen, und dann werden wir etwaigen Änderungsbedarf eruieren. Ich bin relativ zuversichtlich, dass wir dann zeitnah zu vernünftigen Lösungen kommen. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer erfüllt sich nicht gerne Träume? Ob eine moderne Küche oder ein neues Elektroauto: Mit einem bestens durchgeplanten Kredit gehen diese Träume auch für viele in Erfüllung. Aus dem Traum kann aber schnell ein Albtraum werden. Persönliche Krisen – Arbeitslosigkeit oder Scheidung zum Beispiel –, aber auch überteuerte Kredite sind typische Gründe, in die Überschuldung zu stolpern. In Deutschland ist fast jeder Zwölfte überschuldet. Für jeden Einzelnen bedeutet das die Katastrophe: nicht nur mental, sondern auch finanziell. Deswegen bin ich heilfroh über die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die Menschen besser zu schützen, ob bei Kreditabschlüssen oder vor Überschuldung, ist ein wichtiger und dringender Schritt. Bei der Umsetzung in deutsches Recht macht die Bundesregierung auch vieles richtig, zum Beispiel, wenn sie irreführende Kreditwerbung stärker regulieren will oder überteuerten Krediten einen Riegel vorschiebt. Das wird den Schuldensog schwächen. Und endlich werden neue Kreditformen und Kleinkredite wie richtige Kredite behandelt. Auch für sie sollen strengere Regeln gelten. Es sind genau solche Kleinkredite, die vor allem junge Menschen in die Ver- und Überschuldung treiben. „Buy now, pay later“ kennt heute wahrscheinlich schon jedes Kind, egal ob für das angesagte Handy oder die neueste Trendklamotte. Gekauft wird heute, bezahlt wird morgen – wenn überhaupt. Das zeigt auch der Hashtag #Klarnaschulden. Er trendet gerade in den sozialen Medien. Ein gefährlicher Trend! Gerade junge Leute überbieten sich öffentlich mit ihren Konsumschulden. 25 000 Euro solcher Konsumschulden mit gerade mal Mitte 20 zwingen die Leute häufig in die Knie und legen ihnen große Steine in den weiteren Weg. Deshalb kann ich absolut nicht verstehen, warum die Bundesregierung eine Schutzlücke lässt. Warum bleibt es möglich, die Kreditwürdigkeit bei kleinen Krediten doch wieder nur oberflächlich zu prüfen? Auch viele kleine Kredite können die Menschen doch in die Überschuldung treiben. Bei allen Krediten muss sorgfältig geprüft werden, ob sich die Menschen den Kredit leisten können. Das schützt sie effektiv vor der Schuldenfalle. Ich halte es auch für falsch, dass wir Onlinekredite künftig ohne Unterschrift abschließen können sollen. Wenn der Kredit nur einen Mausklick entfernt ist, verführt das doch dazu, einen Kredit übereilt abzuschließen. Außerdem lädt die Bundesregierung dann regelrecht zum Betrug ein; denn damit erleichtert sie, dass Menschen Kreditverträge einfach untergeschoben werden. Was heute schon ein Problem ist, kann dann Hochkonjunktur bekommen. Kurz: Die Unterschrift muss bleiben! Für Menschen in finanzieller Not oder in der Schuldenspirale sind die Schuldnerberatungen ein wichtiger Rettungsanker. Entscheidend ist: Die Hürden für eine Beratung müssen so niedrig wie möglich sein. Deshalb kann ich nur den Kopf darüber schütteln, dass die Bundesregierung eine begrenzte Gebühr erlauben will. Für viele Menschen mit Geldsorgen ist es doch eh schon eine große Hürde, eine Beratung aufzusuchen. Wenn sie dafür auch noch zahlen müssen, schreckt sie das doch noch viel mehr ab. Das darf nicht passieren. Stellen Sie sicher, dass Beratungsstellen im ganzen Land flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Menschen müssen kostenlos und ohne lange Wartezeit Zugang dazu haben. Union und SPD haben das auch in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Halten Sie sich an Ihr Versprechen! Nur so können Menschen in Not wirklich unterstützt werden. Zum Schluss noch ein kurzer Hinweis an Herrn Steineke und die Unionsfraktion. Kommen Sie bloß nicht auf die Idee, die Wartefrist zwischen Kreditabschluss und Restschuldversicherung zu streichen! Das war ein großer Erfolg für mehr Verbraucherschutz der Ampelregierung: Die Menschen müssen nicht mehr einer Versicherung zustimmen, sondern sie können in Ruhe darüber nachdenken, – Herr Kollege. – statt eine Versicherung abzuschließen, die am Ende wenig bringt und selten etwas leistet. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Christin Willnat das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der heutigen Debatte sind zwei Gesetzesvorlagen, die das Ziel haben, Verbraucher/-innen vor Ausnutzung durch raubtierkapitalistische Wirtschaftsunternehmen zu schützen. Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfordert weitreichende Änderungen unter anderem des BGB und begründet die Schaffung des neuen Schuldnerberatungsdienstegesetzes. Beide Vorhaben greifen wichtige Themen auf. Es geht darum, faire Bedingungen auf dem Kreditmarkt zu schaffen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor riskanten Angeboten zu schützen und Beratung dort sicherzustellen, wo sie gebraucht wird. Aber beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Zwischen europäischem Anspruch und deutscher Wirklichkeit besteht noch eine deutliche Lücke. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet uns, Verbraucher/-innen vor intransparenten Bonitätsprüfungen und Übervorteilungen zu schützen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe setzen viele dieser Punkte zwar formal um, aber nicht mit der notwendigen Konsequenz. Es fehlen ein klares Vorgehen gegen irreführende Kreditwerbung und ausreichende Schutzmechanismen bei digitalen Vertragsabschlüssen. Wenn künftig Kreditverträge ohne Schriftform geschlossen werden können, mag das modern wirken. In der Praxis bedeutet das aber, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen Menschen mehr Sicherheit und mehr Zeit zum Nachdenken, nicht weniger. Auch die sogenannten „Buy now, pay later“-Angebote, die heute schon weit verbreitet sind, bergen erhebliche Risiken. Sie sind längst ein lukratives Geschäftsmodell der Handelsanbieter geworden. Hier werden Profite mit der psychologischen Mechanik des Sofortkaufs gemacht – nicht weil Menschen leichtfertig wären, sondern weil die Systeme genau darauf angelegt sind, Konsum zu fördern und Risiken zu verschleiern. Diese Angebote müssen ausreichend reguliert werden, damit kurzfristiger Konsum nicht langfristige Schuldenlast wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Schuldnerberatungsdienstegesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es erkennt an, dass die Schuldnerberatung eine unverzichtbare Fürsorgeleistung ist. Aber: Die bisherigen Beratungsstrukturen sind sachlich und personell schon heute stark überlastet. Die neuen Aufgaben, die dieses Gesetz überträgt, können die Träger der Beratungsstellen mit der bestehenden Ausstattung schlicht nicht leisten. Weiter ist entscheidend, dass die neuen Schuldnerberatungsdienste bundesweit leicht und schnell erreichbar sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Menschen tatsächlich Hilfe bekommen, unabhängig vom Wohnort oder vom Geldbeutel. Was wir brauchen, ist ein echter Rechtsanspruch auf kostenfreie, unabhängige Beratung. Von daher fordern wir: erstens eine bundeseinheitliche Qualitätsanforderung, zweitens bundeseinheitliche Anerkennungsvoraussetzungen für unabhängige Schuldnerberatungsdienste und drittens eine verfassungsgemäße Bundesfinanzierung unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure. Wir, Die Linke, setzen uns dafür ein, dass diese beiden Gesetzentwürfe weiter beraten und angepasst werden, damit die europäischen Vorgaben und Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Ziel muss es sein, dass am Ende Gesetze stehen, die den Menschen wirklich helfen: sozial, gerecht, verständlich und praxistauglich. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Konrad Körner das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Willnat, obwohl „Verbraucherschutz“ und „verfassungsgemäß“ mit den gleichen Buchstaben beginnen, haben sie relativ wenig miteinander zu tun. „Eine verfassungsgemäße Bundesfinanzierung“: Ich glaube, wir können da alle mal ein bisschen abrüsten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer so spricht, der wäre wahrscheinlich auch Teil der gestrigen Mehrheit im Europäischen Parlament gewesen, die den Verbraucher für so doof hält, dass er nicht mal Veggiewurst von Leberwurst unterscheiden kann. Wir aber müssen und wollen hin zu einem mündigen Verbraucher, den wir ehrlich schützen, aber ihn nicht für dumm verkaufen wollen, und das muss auch bei der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie gelten. Sie verfolgt ein wichtiges Ziel: hohes Verbraucherschutzniveau und gleichzeitig einen gestärkten europäischen Binnenmarkt für Kredite. Dieses Ziel ist ja richtig und zeitgemäß, weil der Kreditmarkt sich in der digitalen Welt erheblich verändert; „Buy now, pay later“ und viele andere Angebote wurden schon erwähnt. Positiv ist deswegen hervorzuheben, dass der Entwurf digitalen Entwicklungen Rechnung trägt. Ja, der Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen soll künftig in Textform möglich sein. Das bedeutet aber auch, dass unter der jetzigen Definition ja schon fast alles zum Verbraucherdarlehensvertrag wird, auch das, was wir in Deutschland geschätzt haben, Kauf auf Rechnung usw. Das alles sind ja Themen, die jetzt mitdiskutiert werden. Deswegen brauchen wir auch die Textform, damit Verbraucher ihre Kreditverträge unkompliziert online abschließen können. Ein Kredit für eine notwendige Anschaffung auch über die App der Hausbank: Das kann gehen. Deswegen, glaube ich, ist noch kein Verbraucher gleich übervorteilt. Der Vertrag wird digital bestätigt und die Unterlagen noch per E-Mail geschickt. Damit wird der Kreditabschluss einfacher und auch verbraucherfreundlicher. Auch die Einführung neuer Standardformulare verbessert vielleicht die Transparenz, wenn man bei der Finanzierung des E-Bikes oder – wer es braucht – meinetwegen auch eines E-Lastenfahrrades zwei Finanzierungen vergleichen will. Gut, wenn das auf einen Blick geht! Aber wir haben letzte Woche die Modernisierungsagenda beschlossen und dabei Bürokratieabbauziele auf den Weg gebracht. Deswegen müssen wir jetzt sehr darauf achten, dass wir hier kein Gold-Plating betreiben, dass wir die Richtlinie zwar nicht ändern können, aber pragmatisch auslegen müssen; das macht der Rest Europas nämlich auch. Wir müssen bei den in Deutschland weit verbreiteten Debit- und Kreditkarten mit Zahlungsaufschub vorsichtig sein, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, und das Wahlrecht nutzen, damit nicht die Banken mehr Bürokratie haben, die dann der Verbraucher bezahlen darf. Das wäre richtiger Verbraucherschutz. Insgesamt enthält der Entwurf also viele gute Ansätze: Er stärkt Transparenz, berücksichtigt digitale Entwicklungen und schafft mehr Klarheit für den Verbraucher. Jetzt ist aber wichtig: Die Umsetzung muss praxistauglich bleiben und einen hohen Verbraucherschutz mit Augenmaß verfolgen. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Nadine Heselhaus das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Das Sprichwort kennen wir alle, und es ergibt ja auch Sinn. Aber halten wir uns denn eigentlich auch daran? Was beim Fensterputzen oder beim Staubsaugen nicht besonders dramatisch ist, nämlich wenn wir es nicht tun, kann es das aber beim Bezahlen des eigenen Einkaufs durchaus werden. Zahlungen häppchenweise oder erst später zu leisten, das klingt verführerisch. Und diese Möglichkeit wird einem digital ja auch permanent angeboten; aber sie erhöht eben auch das Risiko, irgendwann den Überblick zu verlieren. Insgesamt steigt in Deutschland seit Jahren die Zahl der Kleinkredite, mit denen Dinge wie Kleidung oder eine neue Uhr finanziert werden. Immer mehr junge Menschen überschulden sich, und das darf uns nicht kaltlassen. Dagegen hilft eine bessere Finanzbildung; es braucht aber auch Regulierung. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen. Damit fallen auch bestimmte „Buy now, pay later“-Modelle und andere Kleinkredite bis 200 Euro unter das Verbraucherdarlehensrecht. Nötig sind dann eine Kreditwürdigkeitsprüfung, so wie bei anderen Krediten auch, und Warnhinweise. Ziel ist es, möglichst sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur Kredite bekommen, die sie am Ende auch zurückzahlen können. Wir stärken auch den Datenschutz. Gesundheitsdaten oder Informationen aus sozialen Netzwerken dürfen für eine Kreditwürdigkeitsprüfung nicht mehr verwendet werden. Ein eigenes Gesetz schaffen wir für die Schuldnerberatung. Weil Kreditgeber verpflichtet sein werden, Kundinnen und Kunden mit Zahlungsproblemen frühzeitig auf Schuldnerberatungsstellen hinzuweisen, wird dort voraussichtlich die Nachfrage zunehmen. Dass Betroffene frühzeitig Rat suchen, das ist sinnvoll. Das tun sie aber nur, wenn sie nicht abgeschreckt werden von langen Wartezeiten oder Gebühren. Schuldnerberatung rechnet sich am Ende erwiesenermaßen für alle, auch für die öffentlichen Haushalte, weil Folgekosten vermieden werden. Deshalb ist sie vielerorts auch kostenlos, aber eben nicht überall und nicht für alle. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen: Bei einem überschuldeten Menschen ist eben nichts zu holen. Deshalb wird für meine Fraktion immer eine flächendeckende kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt, das Ziel sein, so wie wir es im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben. Jeder, der Hilfe braucht, soll auch Hilfe bekommen, kostenlos und ohne Scham. Wichtig für mich ist, die Situation für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt zu verbessern. Deshalb werde ich mir einige Punkte in beiden Gesetzen noch einmal ganz genau anschauen. Ich bin mir sicher, dass wir gute Lösungen finden werden, und freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Für die letzte Wortmeldung zu dem Tagesordnungspunkt 14 darf ich für die CDU/CSU Johannes Wiegelmann das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Debatten zum Verbraucherschutz bieten auf einer ersten Ebene stets Aufschluss darüber, wie die einzelnen politischen Akteure auf den Bürger einerseits und auf Unternehmen andererseits blicken. Wird der Verbraucher als mündiger, eigenverantwortlicher Bürger betrachtet? Oder wird der Verbraucher als Bürger gesehen, der immer weiter gehend vor seinen eigenen Entscheidungen und Unternehmen geschützt werden muss? Auf einer zweiten Ebene bieten die verbraucherpolitischen Debatten Aufschluss darüber, ob man Verbraucherschutz nur simulieren möchte, indem man Informationspflichten immer weiter ausweitet und Verbraucherschutz zur bloßen Förmelei wird, die Verbraucher überfordert und Unternehmen lähmt, oder ob man mit einem praktikablen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigenden verbraucherschutzpolitischen Ansatz arbeitet. Was sehen wir in der EU-Richtlinie? Die Richtlinie ist eine Reaktion auf neue Finanzierungsformen und veränderte Präferenzen im Konsumverhalten. Sie soll Rechtssicherheit im Bereich des Verbraucherkreditrechts geben und eine verantwortungsvolle, nicht die Überschuldung von Privathaushalten fördernde Kreditvergabe ermöglichen. Zugleich – so war das Ziel – sollte sie die ausufernden Informationspflichten begrenzen. Das ist eindeutig misslungen. Die Richtlinie schafft neue Informations- und Beratungspflichten, die noch umfangreicher sind als bisher. Schon in der Werbung muss zukünftig der Satz stehen: „Achtung, Kreditaufnahme kostet Geld!“, als wüssten das unsere Bürger nicht. Dabei liegt auf der Hand: Ein Regelwerk, das Verbraucher schützen will, darf sie nicht mit Informationen überschütten, die niemand mehr liest. Es muss die wesentlichen Punkte klar, verständlich und digital umsetzbar machen, und es darf die vielen kleinen Händler und Dienstleister nicht mit immer neuen Formularen in die Knie zwingen. Dieser Vorwurf trifft den europäischen Richtliniengeber, aber ausdrücklich nicht den nationalen Gesetzgeber. Der vorliegende Referentenentwurf des Justizministeriums arbeitet mit Augenmaß. Er integriert die europäischen Vorgaben in das bewährte System des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne es zu zerreißen. Aber wir werden im parlamentarischen Verfahren genau hinschauen; denn jede neue Pflicht von der erweiterten Kreditwürdigkeitsprüfung über die Beratungspflichten bis hin zur Textform bedeutet Aufwand und folglich Kosten. Das dürfen wir nicht vergessen: Das Verbraucherkreditrecht sollte im Interesse des Verbrauchers liegen. Nicht jede gutgemeinte Änderung wird dies aber sein; denn wenn Kreditvergaben komplizierter werden, werden Kredite meistens teurer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Verbraucherkreditrecht, das Vertrauen schafft, eines, das Verantwortung fördert, aber keine Überregulierung produziert. Wir werden das parlamentarische Verfahren daher nutzen, um offene Fragen wie jene nach der Restschuldversicherung zu klären, begriffliche Unschärfen zu beseitigen und definitorische Klarstellungen zu schaffen, all dies im Sinne eines starken, verlässlichen, anwendbaren Rechtsrahmens. Denn es kann nicht unser Anspruch als Gesetzgeber sein, offene Fragen sehenden Auges dem Richterrecht zu überlassen.

Redner nach Fraktion