Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute ein Gesetz, das für viele Menschen in Deutschland eine große soziale Bedeutung hat: das Schuldnerberatungsdienstegesetz. Überschuldung ist ein ernstes Problem. 2024 suchten rund 182 000 Menschen in etwa 1 380 Schuldnerberatungsstellen bundesweit Hilfe. Die durchschnittliche Verschuldung lag bei fast 33 000 Euro. Ältere Menschen sind dabei oft stärker betroffen als jüngere. Besonders häufig betroffen sind Menschen zwischen 35 und 45 Jahre. Aber auch Alleinlebende und Alleinerziehende suchen verstärkt Beratung. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von plötzlichem Jobverlust über Scheidung und Krankheit bis hin zu gesundheitlichen Belastungen. Hinter diesen Zahlen stehen Lebensgeschichten, in denen Menschen plötzlich ihre Existenz bedroht sehen, oft vollkommen unverschuldet. Rund 5,5 Millionen Menschen gelten aktuell als überschuldet. Sie kämpfen nicht nur mit finanziellen Schwierigkeiten, sondern auch mit sozialer Ausgrenzung und psychischem Druck. Unser Gesetzentwurf setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom Oktober 2023 um. Verbraucherinnen und Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten erhalten Zugang zu unabhängigen, professionellen Schuldnerberatungsdiensten, die grundsätzlich kostenfrei sind. Das ist eine große Errungenschaft dieser Gesetzesverhandlungen. Vielen Dank an die Berichterstatterin Nadine Heselhaus und auch an den Kollegen von der Union, Sebastian Steineke. Vielen lieben Dank für das großartige Verhandeln! Ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass Sie das hier im Parlament erreicht haben. Beratung darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren klargestellt, dass Beratung künftig kostenlos anzubieten ist. Ein begrenztes Entgelt ist nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig und darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung für Ratsuchende werden. Zudem definieren wir klar, wer Beratung anbieten darf: Beratungsstellen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen, Kommunen oder spezialisierte Vereine. Sie stehen für Qualität und Unabhängigkeit. Anbieter mit möglichen Interessenkonflikten, zum Beispiel Banken oder Inkassounternehmen, sind ausgeschlossen. Das schützt Ratsuchende und sorgt für eine vertrauensvolle, professionelle Begleitung in schwierigen Lebenslagen. Darüber hinaus geben wir mit der Entschließung der Koalitionsfraktionen einen wichtigen Impuls. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein nachhaltiges Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Dabei sollen eine verstärkte Beteiligung privater Gläubiger, Verfahrensvereinfachungen, Modernisierung im Verbraucherinsolvenzrecht und Digitalisierungspotenziale geprüft werden. Ziel ist eine zukunftsfähige und ausreichend finanzierte Schuldnerberatung. Was wir heute beschließen, ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist ein Signal sozialer Verantwortung und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sollen wissen: Der Staat steht an ihrer Seite und bietet ihnen schnell und unabhängig Hilfe. Das ist ein sehr gutes Gesetz. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Stefan Möller das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schuldnerberatungsdienstegesetz ist schon mit erheblichen Mängeln in die erste Lesung gekommen. Im Ausschuss ist es nicht besser geworden; das kann ich vorwegsagen. Die Umsetzung erfolgte ja auf den letzten Pfiff der zweijährigen Umsetzungsfrist. Deswegen war wahrscheinlich nicht genügend Zeit. Das größte Manko dieses Gesetzentwurfs bleibt ein rechtspolitischer Zielkonflikt. Einerseits möchte man eine möglichst frühe Beratung der von Überschuldung Betroffenen. Andererseits wollen Sie nicht allzu viel deutsches Steuergeld für überschuldete deutsche Verbraucher ausgeben. Das Geld geben Sie ja lieber milliardenfach in der Ukraine aus. Weil das aber nicht so toll klingt, meine Damen und Herren, verschwurbeln Sie die Botschaft in Ihrer Entschließung ein bisschen, indem Sie schreiben, „mit Nachdruck“ werde sich der Bund zur Kostenfreiheit der Schuldnerberatung bekennen. Dies dürfe nicht durch „ungeklärte Zuständigkeitsfragen […] gefährdet werden.“ Nun, meine Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen: Das wird es auch nicht. Gefährdet wird die Kostenfreiheit durch die von Ihnen eingeführten, besonders begründeten Ausnahmefälle, wo Sie, was die Erklärung angeht, nicht sonderlich konkret werden. Sie flüchten sich da in die Floskel der Zumutbarkeit. Man kann zumindest daraus schließen, dass Ausnahmefälle für Sie dann vorliegen, wenn noch genügend liquide Mittel vorhanden sind. Genau da macht ein Gegensteuern natürlich noch Sinn. Leider ist dann aber auch ein Entgelt zulässig, und das schreckt Betroffene möglicherweise von dem Schritt in die Schuldnerberatung ab. Dies steht im Widerspruch zum Ziel des Gesetzentwurfs. Das ist nicht gerade die hohe Kunst der Gesetzgebung. Aber wer hätte etwas anderes von Ihnen erwartet, meine Damen und Herren? Kommen wir zum zweiten Kritikpunkt, nämlich zur mangelhaften Regelung der Qualifikation: Üblicherweise ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Deutschland an detaillierte Vorbedingungen geknüpft, im Mindestmaß an Berufsabschlüsse oder Ausbildungsstände. Was regeln Sie? Sie schreiben, um Schuldnerberatung anzubieten, müsse man professionell sein. Professionell sei man, wenn man über ausreichend Wissen und Sachverstand verfüge. Ja, meine Damen und Herren, wer hätte das gedacht? Welche Ausbildung dazu erforderlich ist, welches Wissen, welche Nachweise, das regeln Sie nicht. Selbst die Ausführungsgesetze der Länder zur Insolvenzordnung sind in dem Punkt konkreter – und die sind schon dürftig –; aber nicht mal zum Abschreiben hat es bei Ihnen gereicht, meine Damen und Herren. Stattdessen gibt es Qualitätsvorgaben, die eigentlich eher die Kumpanei mit der öffentlich geförderten Sozialwirtschaft erkennen lassen; denn praktischerweise definieren Sie Einrichtungen in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden als professionelle Anbieter. Man kann nun wirklich nicht behaupten, dass AWO und Co Seriositätssiegel mit sich führen. Wer Zweifel hat, der google einfach mal „AWO Skandal Thüringen“ – das Gleiche gilt für Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern –, und schon kann man sich einlesen in einen Sumpf aus Bereicherungs- und Untreuevorwürfen. Das ist alles andere als ein Goldstandard im Umgang mit Geld. Gestern wurde von der SPD hier behauptet, dass es in diesem Bundestag eine bestimmte Straftäterdichte gäbe. Googeln Sie mal die angesprochenen Untreuevorwürfe, und schauen Sie sich genau an, welche Parteimitgliedschaft die Beschuldigten haben! Da werden Sie nämlich ganz demütig, meine Damen und Herren von der SPD. Die Qualifikationsregeln des Gesetzentwurfs werden der Verantwortung also nicht gerecht. Man hat eher den Eindruck, dass Sie hier Geschäftsfelder für die mit Ihnen verbündete Wohlfahrtsindustrie fördern wollen. Lassen Sie mich bitte noch kurz zu Ihrer Entschließung kommen; diese hat es nämlich in sich. Es hätte alles auch noch schlimmer kommen können, wenn Sie Zeit gehabt hätten. So schreiben Sie: „Generell sollte die Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland auf eine breitere Grundlage gestellt werden […]“. Das ist eine ziemlich putzige Aussage für eine Dienstleistung, die von Steuern finanziert wird; breiter geht es eigentlich gar nicht. Wohin Sie tatsächlich wollen, meine Damen und Herren, erfährt man im nächsten Halbsatz. Dieser lautet nämlich: „[…] was eine mögliche Beteiligung privater Gläubiger einschließt.“ Das, meine Damen und Herren, ist gleich aus mehreren Gründen abzulehnen: Die Verantwortung für eine Überschuldung liegt nicht bei der Sparkasse, die bereit ist, den Traum vom Eigenheim zu finanzieren. Sie liegt auch nicht beim Stadtwerk, das Strom liefern muss, obwohl die Rechnung nicht bezahlt wird, und sie liegt auch nicht beim Händler, der vergeblich auf die Zahlung des Kaufpreises wartet. Die Ursachen – und ich spreche hier bewusst nicht von Schuld – liegen nicht beim Gläubiger, sondern sie liegen in aller Regel beim Schuldner und gleichrangig vielleicht gerade noch bei der Politik, und zwar bei Ihrer Politik, die ein gesellschaftliches Umfeld schafft, in dem gut bezahlte Arbeitsplätze verloren gehen, Verbraucher langfristig nicht mehr ihre Schulden bedienen können und generell durch Chancenlosigkeit so desillusioniert werden, dass sie ab einem bestimmten Punkt nicht mal mehr die Energie haben, einen Brief zu öffnen. Wie viele Existenzen Ihr Lockdown, Ihre Energiepreispolitik, Ihre Sanktionspolitik auf dem Gewissen haben und wie viele Existenzen Ihr CO2-Ablasshandel noch kosten wird, ist kaum abzusehen. Eines ist jedoch für mich klar: Wenn jemand eine Sonderabgabe für die Schuldnerberatung zahlen sollte, dann, meine Damen und Herren, doch wohl Sie. Die Kosten der Schuldnerberatung überproportional ausgerechnet Gläubigern aufzubürden, die in aller Regel bereits mit einer quotalen Befriedigung geschädigt sind, ist eine von vielen Ungerechtigkeiten, für die Ihre Politik berühmt ist. Und nur die schlichtesten Geister, meine Damen und Herren, glauben, dass die Kosten solcher Sonderabgaben, die Sie in Ihrer Entschließung vorwegzeichnen, letztlich beim Gläubiger hängen bleiben. Natürlich werden diese Kosten letztendlich auf die Kunden umgelegt, die ihre Verbindlichkeiten oft unter Anstrengung und Verzicht zurückzahlen. Meine Damen und Herren von der Union, wenn diese linke Nummer für Sie Politik der Mitte ist, dann sind wir gerne lieber rechts und sagen Nein; denn wir sind nicht bereit, ein Gesetz zu unterstützen, das nur dem Namen nach wie eine gute Sache klingt, in Wirklichkeit aber ein Vehikel für Vetternwirtschaft ist und zu neuen ungerechten und unsozialen Belastungen für eine immer kleinere Schicht leistungsbereiter Menschen aus allen Einkommensklassen führt. Das ist der Grund, warum wir Ihren Gesetzentwurf, Ihre Entschließung und auch den Änderungsantrag der Linken ablehnen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Sebastian Steineke das Wort erteilen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Sache und zum Gesetzestext zurück; davon hat man beim Kollegen Möller nicht so viel mitbekommen. Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz pur. Sie hilft überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Deshalb ist es gut, dass wir bereits heute ein ausgezeichnetes Netz an kompetenten Schuldnerberatungen haben, mit fast 1 400 Beratungsstellen, flankiert und unterstützt von den Verbraucherzentralen. Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir ein neues Stammgesetz über den Zugang zur Schuldnerberatung. Wir setzen damit einen Teil der EU-Verbraucherkreditrichtlinie fristgerecht um. Der Kern des Gesetzes sieht vor, den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherzustellen. In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen einig, dass dafür eine Kostenfreiheit geboten wäre – kommt noch, Herr Kollege Schmidt –, wie auch angemessene Qualitätsstandards für die Berater notwendig sind. Das haben wir sowohl im Änderungsantrag zum Gesetz als auch in der Entschließung noch mal hervorgehoben. Nur noch in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ können begrenzte Entgelte erhoben werden, wenn es wirtschaftlich zuzumuten ist. Das wird in der Praxis in der Regel nicht der Fall sein. Denn zumeist suchen Menschen mit erheblichen finanziellen Problemen die Schuldnerberatung nicht auf. Durch eine Ergänzung in § 4 haben wir zudem klar die Voraussetzungen der fachlichen Anforderungen für die Beratung deutlich gemacht. Herr Möller, wenn Sie in der Anhörung zugehört hätten, hätten Sie auch gewusst, dass die Schuldnerberatungen heute schon Probleme haben, überhaupt Personal zu finden, und deswegen Wert darauf legen, dass wir beim Thema Anforderungen den Bogen nicht überspannen. Das ist, glaube ich, auch wichtig. Für die Zukunft brauchen wir zudem auch ganz klar und deutlich eine zukunftsfähige Finanzierungsstruktur für die Schuldnerberatungsstellen. Es kann nicht sein, dass die angemessene Versorgung gerade in der Fläche in diesem Bereich an Zuständigkeitsfragen – und um die geht es am Ende auch – bei der Finanzierung scheitert. Daher unsere Forderung an die Bundesregierung in der Entschließung: Überlegen wir uns gemeinsam mit den Ländern – nicht gegeneinander –, wie eine vernünftige und strukturierte finanzielle Grundlage aussehen kann! Sonst stehen wir nämlich im nächsten, übernächsten oder in drei Jahren wieder vor der gleichen Frage. Deswegen unser Appell an die Länder. Wir haben die Länderinteressen abgewogen und auch berücksichtigt. Der Gesetzentwurf enthält einen weiten Entscheidungsspielraum für die Länder, wie der Zugang zur Schuldnerberatung sichergestellt wird. Daher bitten wir auch die Länder um eine breite Unterstützung für dieses, wie ich finde, gelungene Gesetz. Die Kostenfrage – dazu haben wir eben schon viel gehört – kann man durch kluge Änderungen bei den sonstigen Verfahren regeln. Das ist auch in der Entschließung enthalten. Die Digitalisierung der Schuldnerberatungsprozesse und des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist von zentraler Bedeutung, um einerseits die Kostenstruktur zu halten und andererseits Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Der Verband der Insolvenzverwalter hat dazu in seiner Stellungnahme in der Anhörung schon sehr viele kluge Vorschläge gemacht, die wir uns im Prozess näher ansehen sollten, und auch deutlich gemacht, dass ein massiver Einspareffekt und auch eine deutliche Beschleunigung möglich sind, was uns hilft. Ergänzend dazu – wir stehen ja vor den Haushaltsberatungen – kommt das Thema „Digitalisierung der Schuldnerberatung“ auf den Tisch. Auch da werden wir deutliche Effekte erzielen und die Möglichkeiten, in die Fläche zu kommen, deutlich erhöhen. Ich möchte mich auch bei der SPD bedanken. Ich glaube, das werden sehr schnelle und kollegiale Verhandlungen. Denn weil die Umsetzungsfrist für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20.11. endet, ist es notwendig, schnell zu handeln. Weitere Dinge, die wir in der Entschließung adressiert haben – gerade zum Thema „Finanzierung und Standards“ –, können wir jetzt nicht übers Knie brechen, sondern müssen sie nachgelagert auf vernünftige Art und Weise regeln. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Schulden sind die schlimmste Armut“ – das hat der englische Historiker Thomas Fuller vor fast 400 Jahren gesagt. Viele überschuldete Menschen werden ihm sicher zustimmen. Überschuldung führt nicht nur dazu, dass die Betroffenen schon am Anfang des Monats kein Geld mehr zum Leben haben. Überschuldung führt auch zu Dauerstress, Hoffnungslosigkeit und gesellschaftlichem Ausschluss. In dieser Situation sind Schuldnerberatungen ein wichtiger Rettungsanker. Leicht zugängliche und unabhängige Beratungsstellen sind ein notwendiger und dringender Schritt raus aus der Überschuldung. Umso bedauerlicher ist, dass der Gesetzentwurf bei Weitem nicht ausreicht, um die Situation der überschuldeten Menschen maßgeblich zu verbessern. Künftig bekommen mehr Menschen Zugang zu Schuldnerberatungen – zumindest theoretisch. Denn die Koalition hat sich geweigert, den Menschen auch wirklich den Zugang sicherzustellen. Schon heute ist die Beratungsinfrastruktur in Deutschland am Limit, und die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zu groß. Die nächstgelegene Beratung ist häufig weit weg. Auf einen Termin dort müssen Betroffene nicht selten Monate warten. Das ist bitter. Denn jeder verstrichene Monat vergrößert den Schuldenberg, die Verzweiflung und nicht selten die Existenznot. Dass die Koalition das Problem selbst erkannt hat und trotzdem keine Lösung vorschlägt, macht es nur noch schlimmer. Das grundlegende Problem ist wie so häufig die Finanzierung. Eine bessere Beratungsinfrastruktur kostet Geld. Das fällt erst mal aufseiten von Ländern und Kommunen an. Die aber stehen mit dem Rücken zur Wand. Da hilft auch Ihre halbherzige Entschließung wenig, in der Sie einen gemeinsamen Vorschlag von Bund und Ländern zur Finanzierung ankündigen. Wenn sich was verbessern soll, müssen Sie umsetzen, nicht nur ankündigen, Herr Steineke. Das Gleiche gilt für die privaten Gläubiger, zum Beispiel Banken oder Inkassounternehmen. Es reicht nicht, nur zu prüfen, ob sie Schuldnerberatungen mitfinanzieren sollen. Denn immerhin tragen die Gläubiger zur Verschuldung bei, und sie profitieren auch unmittelbar von einer geordneten Schuldenrückzahlung. Es ist also nur fair, wenn nicht nur die Allgemeinheit die Kosten trägt. Unser letzter Kritikpunkt lässt mich gleichzeitig etwas ratlos zurück. Warum hält die Koalition an kostenpflichtigen Schuldnerberatungen, wenn auch in Ausnahmefällen, fest? Warum weigern Sie sich so vehement, Schuldnerberatungen kostenlos für alle Menschen zu ermöglichen, so wie Sie das im Koalitionsvertrag und hier am Podium versprochen haben? Bei diesem Punkt waren sich doch die Sachverständigen in der Anhörung durch die Bank einig. Für Menschen in Finanznot ist es eh schon eine große Hürde, eine Beratung aufzusuchen. Sie kommen zu dieser Beratung, weil sie kein Geld haben. Gebühren für eine Schuldnerberatung sind eine völlig überflüssige Barriere. Der Gesetzentwurf ermöglicht den Menschen leider keine leicht zugänglichen und unabhängigen Schuldnerberatungen. Deswegen werden wir Grüne ihn ablehnen. Stattdessen möchte ich für unseren Entschließungsantrag werben. Wir Grüne wollen allen Menschen, egal in welchem Bundesland sie leben, schnelle, wohnortnahe und unabhängige Schuldnerberatungen zur Verfügung stellen. Dafür müssen wir die Beratungsstellen personell und finanziell aufstocken und die Versorgungslücken endlich schließen. Bund, Länder und Gläubiger müssen gemeinsam für eine verlässliche Finanzierung sorgen. Nur so stellen wir sicher, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, sie auch bekommen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Christin Willnat das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Schuldnerberatungsdienstegesetz, ein Gesetz, das auf den ersten Blick für besseren Zugang zu Beratung sorgen soll, in Wahrheit aber eine große politische Chance vergibt. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind strukturell überschuldet. Das ist keine Randgruppe. Das sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentner/-innen, Menschen, die durch Krankheit, Jobverlust oder steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Meine Damen und Herren, die Sachverständigen haben in der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kein Blatt vor den Mund genommen. Der Entwurf erfüllt den EU-Auftrag nicht. Er zementiert unterfinanzierte Strukturen, die schon heute nur einen Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreichen. Dabei scheint die Koalition zu vergessen – oder eher zu verdrängen –, dass die Richtlinie den Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch erweitert. Und was macht die Bundesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das all diese Probleme ignoriert. Man scheint beide Augen fest zuzukneifen, um nicht sehen zu müssen, dass für die Erfüllung der EU-Vorgabe wirklich etwas getan werden muss, dass dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht, um für Verbraucher/-innen flächendeckend leichten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten. Die bestehende soziale Schuldnerberatung muss zur Verbraucherschuldnerberatung erweitert werden. Denn die geltenden SGB-Regelungen schließen viele Gruppen aus. Wenn Beratung leicht zugänglich ist und frühzeitig ansetzt, kann sie präventiv wirken und auf lange Sicht viele Kosten für Staat und Wirtschaft sparen: weniger Zwangsvollstreckungen, weniger Insolvenzverfahren, mehr Menschen, die psychisch entlastet werden, die arbeiten, Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Und der Änderungsantrag der Koalition? Er klingt nach Bewegung, ist aber leider reine Kosmetik. Eine verbindliche Finanzierung fehlt nach wie vor. Selbst von der Möglichkeit, Entgelte zu verlangen, konnte sich die Koalition nicht trennen. Ja, meine Damen und Herren, ein Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhoben werden. Aber das schreckt schon ab. Und der bürokratische Aufwand, solche punktuellen Gebühren zu erheben, kostet mehr, als er einbringt. Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion zulassen? Nein. – Gleichzeitig will die Regierung die Verfahren verschlanken, um Kosten zu sparen. Das passt einfach nicht zusammen. Deswegen legen wir heute unseren eigenen Änderungsantrag vor. Wir wollen einen echten Rechtsanspruch auf Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten einführen, und wir nehmen den Bund in die Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Außerdem sollen Wirtschaftsakteure, die Mitverantwortung tragen oder profitieren, über Sonderabgaben zur Finanzierung beitragen. Dafür schlagen wir einen Schuldnerberatungsdienstefonds vor, der durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden soll. Wir sichern die Kostenfreiheit der Beratung ohne Einschränkungen. Weil wir den Sachverständigen zugehört haben, fordern wir bundeseinheitliche Qualitätsstandards, damit Unterstützung nicht länger vom Wohnort oder von kommunalen Finanzen abhängt. Die Regierung versucht vorrangig, last minute einem Vertragsverletzungsverfahren in Brüssel zu entkommen. Wir wollen die politische Chance nutzen, endlich Strukturen zu schaffen, die wirksam sind. Wir werden diesem Gesetzentwurf nur in der Fassung unseres Änderungsantrags zustimmen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Nadine Heselhaus das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es wichtig, noch mal kurz aufzuzeigen, wo wir bei diesem Thema politisch herkommen: Es handelt sich hierbei um einen Teil der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die wir umsetzen müssen. Das Justizministerium der vergangenen Legislatur war damals allerdings nicht der Ansicht, dass es für Deutschland Handlungsbedarf im Bereich der Schuldnerberatung gibt. Das sieht die jetzige Justizministerin Hubig glücklicherweise völlig anders. Wir schaffen jetzt sogar ein eigenes Gesetz zu diesem Thema, und das ist wichtig, um für die notwendige Sichtbarkeit und auch Wertschätzung für dieses Thema zu sorgen und es endlich in den Fokus zu rücken. Wir als SPD sind und bleiben davon überzeugt, dass die Schuldnerberatung für alle kostenlos sein muss. Es war damals schon nicht einfach, dieses Ziel in den Koalitionsvertrag hineinzubekommen. Ich war dabei und weiß, dass es ein verdammt dickes Brett war. Doch darauf konnten wir jetzt in den Verhandlungen aufbauen. Nur so war es möglich, den Grundsatz der Kostenfreiheit wörtlich festzuschreiben. Ja, in besonders begründeten Ausnahmefällen sind Entgelte möglich. Aber wir haben es schon gehört: Das wird wahrscheinlich in der Praxis gar nicht zum Tragen kommen. Insofern ist es eine faktische Kostenfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Weil die Bundesländer betroffen sind, müssen sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen. Also müssen wir auch darauf in unseren Verhandlungen Rücksicht nehmen. Für uns waren im parlamentarischen Verfahren drei Dinge maßgebend: Erstens. Der Entwurf musste verbessert werden im Hinblick auf die Kostenfreiheit und die Qualitätsanforderungen. Zweitens. Angesichts der Haushaltslage konnten wir nicht wild irgendwelches Geld versprechen, das wir am Ende gar nicht haben. Drittens. Auch die größte Verbesserung am Entwurf bringt nichts, wenn das Gesetz am Ende im Bundesrat scheitert. Ich möchte an dieser Stelle noch mal auf die Argumentation der AfD eingehen. Ja, wir haben beim Entschließungsantrag die Länder mit ins Boot geholt. Wir werden die Bundesregierung beauftragen, zusammen mit den Ländern eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen und Vereinfachungen für die Länder möglich zu machen. Sie haben das eben im Hinblick auf die mögliche Einbeziehung privater Gläubiger kritisiert. Sie haben auch kritisiert, dass die Wohlfahrtsverbände adressiert werden. Aber Sie hatten ja auch einen Änderungsantrag gestellt – er wurde zurückgezogen –; darin stand das alles genau so. Insofern ist das von Ihnen an dieser Stelle absolut unglaubwürdig. Ich bedanke mich zum Schluss bei meinem Kollegen Sebastian Steineke von der Union für die wirklich gute Zusammenarbeit. Das hat wunderbar funktioniert. Wir haben hier gemeinsam etwas für die Menschen hinbekommen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Es kann jeden von uns treffen. Deshalb ist das ein wichtiges Signal. Stimmen Sie und am Ende bitte auch die Länder im Bundesrat deshalb dem Gesetzentwurf zu! Danke schön. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Dr. Konrad Körner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich in dieser Koalition der Mitte immer dann wohl, wenn von Links- und von Rechtsextremen gleichzeitig Kritik kommt. Dann wissen wir: Wir sind genau in der Mitte der Gesellschaft, da, wo wir hingehören, und wir ändern im Leben der Menschen konkret etwas. Warum? Wir haben es gesehen. Der Redner der AfD hat es geschafft, eine siebenminütige Rede zu halten, ohne konkrete Vorschläge; denn die konkreten Vorschläge hatten Sie ja davor zurückgezogen, weil Sie gemerkt haben, dass Ihr eigener Antrag nichts bringt. Sie schaffen es, eine Rede zu halten, in der Sie noch mal alle Youtube-Buzzwords nennen und dann noch dreimal „deutsch“ sagen – Glückwunsch dazu –, und das war es dann. Das ist keine ordentliche Gesetzgebungsarbeit. Das merkt man auch daran, dass Sie im Ausschuss nicht ein Mal Ihren Mund dazu aufgemacht haben. Dann kommt die Linkspartei und sagt: Alles muss gratis werden, und natürlich soll jeder immer unbedingt eine Beratung haben. – Ich frage mich ja, wann Sie dann den Antrag für mehr finanzielle Bildung stellen. Es geht doch um Eigenverantwortlichkeit. Der Sozialstaat soll denen helfen, die Hilfe brauchen. Dafür fassen wir heute Entscheidungen. Wir wollen aber grundsätzlich einen Verbraucher, der in der Eigenverantwortung steht, der mit seinem Geld zurechtkommt. Ja, nicht jeder schafft das. Aber deswegen brauchen wir vielleicht mehr finanzielle Bildung, auch zu richtigen Geldanlage- und Anlagestrategien. ETFs für alle, das wäre ein guter Weg, um Verarmung zu verhindern. Ich freue mich auf Ihre Anträge zu diesem Thema. Die Schuldnerberatung – ich kenne sie bei mir vor Ort – wirkt auf allen Ebenen, ja, sie entlastet auch öffentliche Haushalte und nützt den Gläubigern, wenn Rückzahlungen besser funktionieren, wenn Verfahren geordnet laufen. Schulden entstehen selten aus Leichtsinn. Meist sind sie die Folge von Lebensereignissen, auch von schlechter finanzieller Bildung. Viele Menschen nehmen Kredite für sinnvolle Dinge auf – die erste Wohnung, ein Auto –, aber dann passiert etwas, womit keiner rechnet: Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit oder eine Krise. Überschuldung führt zu Verarmung, zur sozialen Ausgrenzung. Sie kann jeden treffen, zieht sich auch durch alle gesellschaftlichen Schichten. Deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Schuldnerberatung sicherstellen, dass wir Qualitätsstandards aufzeigen. Schuldnerberatung ist unverzichtbar für die, die sie brauchen. Sie stabilisiert Menschen, übrigens nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und emotional. Ohne qualifizierte Schuldnerberatung, ohne niedrigschwellige Angebote haben Betroffene kaum eine Chance, ihre Lage aus eigener Kraft zu bewältigen. Wir setzen jetzt mit diesem Gesetzentwurf die EU-Vorgaben um. Ja, wir halten an der Kostenfreiheit der Beratung fest, und nur in begründeten Ausnahmefällen gegen ein begrenztes Entgelt. Wer Gesetzgebung schon länger macht und das Wort „grundsätzlich“ versteht, weiß, dass das nur in den seltensten Fällen so sein wird. Aber Missbrauch zu verhindern, wäre doch gut. Deswegen finde ich diese Regel sinnvoll. Wir schaffen auch klare Regeln. Wir sorgen dafür, dass Beratung unabhängig bleibt und Interessenkonflikte vermieden werden. Wir schaffen auch eine verlässliche Datengrundlage zu diesem Thema. Jetzt geht es in die Verhandlungen mit den Ländern. Deswegen haben wir im Rechtsausschuss einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Wichtig ist, dass wir weiter daran arbeiten, Verfahren zu vereinfachen und den Zugang noch niedrigschwelliger zu gewährleisten, damit die Menschen schnell zur Schuldnerberatung kommen, vielleicht auch schon einen digitalen Zugang wählen können. So können wir die Kosten weiter senken und Prozesse beschleunigen. Dann kann das Geld denen zugutekommen, die es wirklich brauchen. Mehr Beratung für die Menschen vor Ort! Herzlichen Dank.
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