Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (7)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland und in Europa spielt sich immer wieder dieselbe Szene ab: Ein Team gründet ein Unternehmen. Die Idee trägt, erste Kunden sind da. Jetzt wollen sie aufs Gaspedal drücken: Leute einstellen, produzieren, Maschinen kaufen. Und plötzlich stellen sie fest: Wir finden zwar Investoren – aber keiner von ihnen kommt aus Deutschland, keiner kommt aus Europa. Also nehmen sie Geld aus Abu Dhabi oder aus den USA. Oder ziehen im Zweifel gleich komplett ins Silicon Valley. So verlieren wir Jahr für Jahr vielversprechende junge Unternehmen, Unternehmen, die bei uns gegründet wurden mit Ideen aus unseren Universitäten und Forschungsinstituten, deren Wachstum aber dann anderswo finanziert wird. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf so nicht bleiben! Wir haben in Deutschland enormes Potenzial. Heute arbeiten bereits über 400 000 Menschen direkt in Start-ups und Scale-ups in Deutschland. Und Studien zeigen: Wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, könnten bis zum Jahr 2030 bis zu 3,7 Millionen Menschen in deutschen Start-ups beschäftigt sein. Das ist quasi das nächste VW oder Würth – aber in neuen Technologien und Produktkategorien. Und das ist oft auch der nächste Mittelständler bei uns um die Ecke. Kolleginnen und Kollegen, das wäre nichts weniger als ein zweites Wirtschaftswunder – aber diesmal aus Innovationen und neuen Technologien heraus. Und diese Unternehmen entstehen nicht nur in Berlin oder in München. Sie entstehen auch in Kassel, in Marburg, in Aachen oder in Darmstadt – meistens dort, wo gute Hochschulen, engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer und innovative Mittelständler zusammenkommen. Start-ups sind deshalb nicht nur ein Thema für unsere Metropolen, sie sind ein Thema für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland. Solche neuen Unternehmen schaffen nicht nur Wachstum und Arbeitsplätze, sie sichern auch unsere technologische Unabhängigkeit, gerade von den USA und von China. Und sie verbessern auch ganz konkret unser Leben vor Ort, etwa durch neue Technologien für die Energiewende, durch digitale Lösungen für unsere Verwaltung oder bessere Krebsvorsorge. Dieses Potenzial müssen wir nutzen. Für uns Sozialdemokraten folgt daraus ein klarer Auftrag: Unser Ziel ist es, dass Deutschland wieder Gründernationen Nummer eins in Europa wird! – Für die Christdemokraten auch, höre ich hier gerade. Das ist natürlich richtig. Die Voraussetzungen dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir: Wir haben starke Universitäten und Forschungsinstitute. Wir haben kluge Gründerinnen und Programmierer. Wir haben engagierte Ingenieure und hochqualifizierte Facharbeiter. Und wir haben schon einmal bewiesen, dass wir Gründernation Nummer eins sein können. Als Werner von Siemens, Robert Bosch oder Bertha Benz mit deutscher Ingenieurskunst die Weltmärkte eroberten, entstanden aus kleinen Ideen große Unternehmen, die bis heute unseren Wohlstand prägen. Und diesen Erfindergeist haben wir immer noch in unserem Land. Was uns heute fehlt, das ist nicht der Mut zur Gründung. Was uns heute fehlt, ist der finanzielle Turbo für Wachstum. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei Viertel der Start-ups sagen, dass wir in Deutschland nicht genug Wagniskapital haben. Doch das Kapital ist vorhanden, aber es liegt unter dem Kopfkissen der deutschen Sparer und kommt bisher noch nicht da an, wo wir es brauchen: in unseren jungen deutschen Unternehmen. Genau das ändern wir jetzt! Die Koalition reformiert den Finanzmarkt, damit das Sparvermögen der Deutschen endlich dort ankommt, wo es Innovationen finanziert und noch bessere Renditen für die Sparer erwirtschaftet. Mit dem heutigen Fondsrisikobegrenzungsgesetz schaffen wir klare Regeln für Liquiditätsmanagement, Fremdkapital und Auszahlungsmechanismen. Wir stellen Investmentfonds so auf, dass sie europaweit agieren und verlässlich in langfristige Anlagen investieren können. Das schützt nicht nur unsere jungen Unternehmen und Fonds, sondern gleichermaßen auch unsere Anleger. Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz steht nicht für sich allein. Es ist Teil einer größeren Investitions- und Kapitalmarktstrategie unserer Koalition. Mit dem Standortfördergesetz haben wir neue Möglichkeiten geschaffen, damit stärker in Infrastruktur, in erneuerbare Energien und in Wachstumsunternehmen investiert wird. Mit dem BRUBEG haben wir die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtert und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit unserer deutschen Banken erhöht. Und mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz schaffen wir nun den stabilen regulatorischen Rahmen, der dafür notwendig ist. Man kann also sagen: Das ist heute hier der Hattrick für den Finanzstandort Deutschland! Und der nächste Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der steht bereits an: die Reform der privaten Altersvorsorge. Hier geht es um eine zukunftsgerechte Altersvorsorge mit guten Renditen für unsere Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig darum, mehr langfristiges Kapital für Investitionen in Innovationen zu mobilisieren. Wenn uns das gelingt, erreichen wir drei Dinge gleichzeitig: eine gute Altersvorsorge, mehr Wachstum und mehr Innovationen. Das schaffen wir zusammen in den nächsten Monaten. Deswegen werbe ich heute hier um Ihre Zustimmung für das Fondschancenmaximierungsgesetz. Vielen Dank. Ich will noch bei den Städten, die Sie aufgezählt haben, ergänzen: Da gibt es noch Leipzig, Erfurt, Jena, Magdeburg, Schwerin. Also, nicht nur Westdeutschland ist dabei, Ostdeutschland gehört auch dazu. Ich darf das Wort erteilen Herrn Rainer Groß von der AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also, wenn man Herrn Kollegen Dr. Rottwilm so zuhört: Das war ja sehr fantasiebegabt, hat nur leider mit unserem Thema überhaupt nichts zu tun. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz macht nichts anderes, als zwei Richtlinien umzusetzen, nämlich OGAW II und AIFMD II, und gehört zu der überbordenden EU-Finanzmarktregulierung. Wir werden damit Ihre Ziele – die ich sogar unterschreiben könnte – leider nicht erreichen, und ich werde Ihnen jetzt auch sagen, warum. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet mal wieder: mit der Mehrheit durchwinken, na klar, nur nichts hinterfragen. Es dient ja dem beinahe fetischhaften Ziel der Kapitalmarktunion, der Spar- und Investitionsunion – Amen! Insofern wundert es, dass sich die Grünen diesmal enthalten, während Die Linke das Gesetz mit uns ablehnt; ich glaube, der Linken schwant etwas, und das liegt gar nicht so fern. Es lohnt sich, hier einmal genau hinzuschauen. Wenn man den Titel „Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ hört, könnte man glauben, es gehe um Anlegerschutz, um die Begrenzung von Spekulation auf der Fondsebene, also Sicherheit. Aber im Titel stecken „Fonds“ und „Risiko“. Das ist schon bemerkenswert; bisher verstand man unter Fonds ohne Weiteres etwas Sicheres. Wieso wird das auf einmal mit Risiko verbunden, das man auch noch begrenzen muss? Deshalb, weil wir nicht über normale Fonds reden, sondern über AIF, also über Alternative Investment Fonds, über Sonderkonstruktionen, die zu unternehmerischen Beteiligungen mit Verschuldungsmöglichkeiten führen. Dazu ein typischer AIF-Prospekt: „Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals.“ Wow, alles sicher! Wer braucht das? AIF richten sich an professionelle Großanleger, Pensionskassen, institutionelle Anleger. Die Investitionsgegenstände reichen von Immobilien, Schiffen, Flugzeugen bis hin zu Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an Unternehmen. Auch regenerative Energien werden durch Kapital aus geschlossenen Publikums-AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks. So, und spätestens da heißt es hinhören. Schiff- und Flugzeugfonds waren früher mal gängige Steuerabschreibungsmodelle; die Anlegerschadensprozesse laufen teilweise heute noch. Und klar, dass die Grünen ihre schwindeligen Wind- und Solarparks zum Abzocken staatlicher Subventionen aus der gescheiterten Energiewende gern in solchen Fonds unterbringen. Sobald die Anlage zu entsorgen ist, könnte der Fonds verschwinden, und neben den Subventionen zur Errichtung und Betrieb darf der Steuerzahler dann auch noch die Kosten für den Flatterstromschrott bezahlen. Wo greift denn nun Risikobegrenzung? Die Kreditvergabemöglichkeiten von AIF werden auf 175 Prozent des Kapitals für offene und 300 Prozent des Kapitals für geschlossene Fonds auf Anbieterebene begrenzt, mehr nicht, also: Private Debt. Schuldfonds – da stehen wir mitten in der Giftküche internationaler Finanzprodukte, Vehikel, die Bankgeschäfte ohne Banklizenz betreiben können, also Schattenbanken, Hedgefonds, Derivate. Sollen wir wirklich über intransparente EU-Vorgaben lizenzlose Schattenbanken fördern, die unseren stark risikoregulierten Banken im Mittelstandssektor auf der Kreditseite noch Konkurrenz machen? Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollten wir nicht tun! Nur knapp 20 Prozent der Deutschen haben Kapitalanlagen und davon die Hälfte, also 8 Millionen, Anlegerfonds. AIF spielen mit 5 Prozent kaum eine Rolle. Davon sind nur 20 Prozent kreditgehebelte Fonds, haben aber ein Volumen von 450 Milliarden Euro. Das kann systemisch ganz schön Schaden anrichten. Die Bayerische Versorgungskammer hat gerade mit Immobilien in Spezialfonds 1,6 Milliarden Dollar versenkt. Die Nettoverluste belaufen sich auf mindestens 600 Millionen Pensionskapital. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so fördert man keine Kapitalanlagen zur Altersvorsorge. Vielmehr legt man systemische Risiken an, und diese werden durch das vorliegende Gesetz nicht behoben. Sie müssen zum Ende kommen. Meine Damen und Herren, ein Blick in das Gesetz zeigt: Echte Risikobegrenzung liegt hier nicht vor, sondern politische Symbolik, und deshalb lehnen wir dieses Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Mechthilde Wittmann für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Rottwilm, vielen herzlichen Dank dafür, wie gut Sie in dieses Gesetz eingeführt haben, das wir in hervorragender Weise miteinander beraten haben. Ja, und ich bin auch Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen dankbar. Denn wir haben eines gemeinsam festgestellt: Wir wollen, dass mehr Bewegung in die Geldflüsse in Deutschland kommt. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Wir wollen die Liquidität aufgrund der Gelder, die es ja gibt – über 9 Billionen Euro, wie wir wissen –, nutzen. Sicher: Wir haben hier und da mal andere Vorstellungen, aber in Summe – das haben wir festgestellt – können wir ganz gut miteinander, um das gemeinsam zu schaffen. Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz, das wir gemeinsam im parlamentarischen Verfahren noch ein Stück verändert haben, ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Der Kollege hat bereits eingeführt: Was steckt eigentlich hinter diesen Anlagen? Wo wollen wir denn, dass das Geld sich am Ende wiederfinden kann, damit Wettbewerbsfähigkeit erzeugt wird, und – ich darf noch mal kurz ergänzen – wie wollen wir das als Baustein einbauen? Diese Fonds sind ein zentraler Baustein unserer Finanzarchitektur. Sie sind inzwischen zentraler Baustein geworden in der Kreditvergabe, in der Infrastrukturfinanzierung und in der Transformation unserer Wirtschaft, und damit sind sie ein modernes – und ich darf das sagen –, ein sexy Instrument, um Geld dorthin zu bringen, wo es dringend gebraucht wird. Mit der wachsenden Bedeutung der Fonds steigen natürlich auch die Risiken. Und manchmal müssen sie Risiken ein Stück weit eingrenzen – darum heißt es ja dann doch „Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ –, um für all die Tätigkeiten, die wir wollen, mehr Beinfreiheit zu schaffen, damit die Vorhaben auf den Weg gebracht werden können. Die Risiken wie Illiquidität, höhere Leverage-Strukturen, stärkere Konzentrationen und grenzüberschreitende Verflechtungen müssen wir so miteinander vereinen können, dass wir am Ende des Tages über den ganzen europäischen Markt und darüber hinaus auch in der Welt wirklich wettbewerbsfähig sind und die Gelder eben nicht – wie es der Kollege schon beschrieben hat – so und so oft abwandern. Wir wollen sie hier haben. Das Geld unserer Leute soll auch hier arbeiten – für unsere Wirtschaft und für unseren Wohlstand. Deswegen reagieren wir auf die benannten Risiken. Und ja, wir haben damit nicht nur einen verlässlichen Ordnungsrahmen geschaffen und Stabilität gewährleistet. Wir respektieren damit auch die Marktmechanismen, wie sie sich jetzt ergeben haben, und wir ermöglichen Investitionen – und zwar richtig – auch durch die Umsetzung europäischen Rechtes wie schon bei den anderen Paketen, nur setzen wir sie eben eins zu eins um. Und wir legen nicht nur nichts drauf, sondern gehen beim Risiko hier und da auch an eine gewisse Grenze und sagen: Vielleicht bleiben wir so ganz knapp an der unteren Grenze, damit möglichst viel Freiheit entsteht. Und jawoll – und darauf bin ich mit meiner Fraktion genauso stolz; das dürfen wir auch als Koalition sein –: Es ist eben ein Gesamtpaket, das wir geschaffen haben. Mit dem Standortfördergesetz – und richtig, das haben Sie auch mit der Ampel schon ein Stück angeschoben; deswegen macht es diesmal auch Spaß, alles miteinander zu machen – haben wir zunächst die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wir haben mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz die Kapitalströme bei den Banken und die ganzen Umsetzungsregularien erleichtert. Wir schließen das Ganze mit diesem Gesetz noch nicht ganz ab; das machen wir quasi morgen noch einmal. Wir haben jetzt etwas auf den Weg gebracht, was nicht erst später wirkt, was die Menschen nicht erst irgendwann in zwei, drei Jahren hoffentlich auf einem Steuerzettel oder Ähnlichem sehen, sondern wir setzen ab heute direkt um, wie Geld in die Märkte gehen kann. Wir öffnen damit den Kapitalmarkt, wir setzen mehr Investitionsspielräume, und wir machen die gesamte Logik in Summe sicherer, reduzieren Bürokratie und ermöglichen Investitionen. Lassen Sie mich ein Wort über die Liquidität verlieren. Liquidität ist immer der Engpass im Krisenfall, und zwar sowohl bei der Liquidität, die auf dem Markt ist, als auch bei der, die in den Markt gegeben werden kann. Deswegen bereiten wir unseren Markt genau darauf vor. Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten, damit genau das passieren kann: dass sie nicht nur das Geld einsammeln, sondern dass dann, wenn es darauf ankommt, auch immer Liquidität vorherrscht, damit Geld auch wieder herausgegeben werden kann. Das hat es schon immer gegeben. Wir schreiben das verbindlich fest und setzen damit gerade für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen guten Rahmen, um ihr Risiko zu minimieren, aber gleichzeitig ihr Geld wunderbar für sich arbeiten lassen zu können. So koppeln wir die Anlagestrategie, die Rückgaberechte und ebendieses Liquiditätsprofil. Und ja, es ist schon gesagt worden: Die kreditvergebenden Fonds sind wichtiger denn je geworden. Deswegen haben wir Regeln für sie aufgestellt, mit der die Kreditvergabe genauso eingesetzt wird, wie sie gebraucht wird – mit Verantwortung und mit belastbarer Risikosteuerung. Wir können sie voneinander genau abgrenzen, sodass die bisherigen Graubereiche reduziert sind. Und wir haben verbindliche Leverage-Obergrenzen eingesetzt. Auch das ist ganz, ganz wichtig, damit es eben ganz klare Einzelengagementgrenzen gibt und es nicht zu irgendwelchen Ballungen von Risiken kommt. Ganz wichtig auch: Wir haben Einbehaltspflichten bei Kreditverkäufen eingeführt. Das bedeutet: Immer muss auch derjenige, der den Kredit originär vergeben hat, mit im Risiko bleiben. Damit wird er ein ganzes Stück in die Verantwortung gezogen. Ich glaube, damit sind wir auf dem richtigen Weg. Wir stärken mit diesem Gesetz auch die Aufsicht. Warum? Überall dort, wo ich die Aufsicht stärke, wo ich mit präzisen Meldepflichten – bei gravierenden Verstößen unter Umständen aber auch mit einem Sonderbeauftragten – vorgehen kann, überall dort muss ich nicht überbordende Regeln für alle einführen, nur weil ein- oder zweimal irgendetwas nicht gut gelaufen ist. Damit haben wir, glaube ich, ein hervorragendes Fundament geschaffen, um auch hier zur Bürokratieentlastung beizutragen. Deswegen glaube ich wirklich: Das sind größere Chancen für Anleger und die Realwirtschaft. Hier ist Rechtsklarheit für Bestandsverträge gegeben. An der Stelle, liebe Opposition, möchte ich noch mal sagen: Ja, die Formulierungshilfen sind sehr spät gekommen, weil das eben so komplex und schwierig war. Wir haben unser Ministerium dann ehrlicherweise über das Wochenende sehr getriezt. Deswegen auch noch mal vielen Dank an das Haus, dass wir das noch hinbekommen haben, sodass es kein EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt. Ich glaube, in Summe ist das eine gute Sache. Auch ich werbe um die Zustimmung. Ich freue mich, wenn wir genau auf diesem Weg weitermachen. So ist das Parlament in seiner demokratischen Mitte auf einem sehr guten Weg. Ich danke. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz sollen heute zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit – und das ist tatsächlich begrüßenswert – gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer einheitlichen europäischen Kapitalmarktunion bzw., wie es ja nun heißt, einer Spar- und Investmentunion. Es wird ein Level Playing Field in der Regulierung sogenannter kreditvergebender Alternativer Investmentfonds geschaffen. Auch wenn die Regulierung im nationalen Recht bislang strenger war, ist es dennoch richtig, nun ein einheitliches europäisches Regelwerk zu haben. Wenn wir uns in Europa – insbesondere gegenüber dem amerikanischen Kapitalmarkt – behaupten wollen, dann brauchen wir diese Vereinheitlichung. Investoren benötigen Klarheit und Verlässlichkeit statt eines Flickenteppichs nationaler Regelungen. Und ja: Gerade in Zeiten wie diesen sollten wir diesen Schritt gehen. Da sind wir uns auch in der Mitte des Hauses vollkommen einig. Auch wenn diese EU-Richtlinie mit einer Absenkung nationaler Standards einhergeht, ist das in diesem Fall vertretbar, und wir Grüne stehen dahinter. Wäre die Bundesregierung dabei geblieben, hätten wir dem Gesetz auch zugestimmt. Aber sie ist nicht dabei geblieben. Sie hat darüber hinaus Lockerungen vorgenommen, und die müssen wir uns genauer anschauen. Es geht um die künftige Erleichterung des Zugangs für private Anlegerinnen und Anleger zu Alternativen Investmentfonds, die bis zu 50 Prozent des Nettoinventarwerts in Form von Krediten vergeben dürfen. Dass diese Kredite als Private Credit vergeben werden, ist für sich genommen noch nicht das Problem. Denn Private Credit ist Realität und hat seine Berechtigung. Gerade viele Digitalunternehmen verfügen nicht über die klassischen materiellen Sicherheiten, wie sie im Bankgeschäft üblich sind. Private Credit kann hier Finanzierungslücken schließen und ein sinnvolles Ergänzungsinstrument sein. Geschlossene Fonds können Risiken strukturell besser tragen als Banken, weil sie keine täglich fälligen Einlagen bedienen müssen. Wenn diese Fonds von Investoren gehalten werden, die entsprechende Verlustrisiken tragen können, spricht grundsätzlich auch nichts gegen dieses Finanzierungsinstrument. Risikolos ist es selbstverständlich nicht; darüber haben wir im Ausschuss gesprochen. Richtig problematisch wird es jedoch, wenn kreditvergebende Fonds verstärkt zum Anlageobjekt für Privatanleger würden. Noch ist Private Credit – anders als in den USA – hier bei uns unterentwickelt. Entsprechend gilt das auch auf der Anlegerseite. Warum also öffnen Sie hier ohne Not die Tür? Intransparente Kreditvergabestandards im Vergleich zu den deutlich stärker regulierten Banken und weitere strukturelle Risiken machen diese Fonds für Privatanleger ungeeignet. Und es besteht durch die Verflechtung mit dem klassischen Bankenmarkt ein potenzielles Ansteckungsrisiko. Jetzt kann man argumentieren, es handele sich lediglich um einen Nischenmarkt und über das individuelle Verlustrisiko hinaus bestehe kein systemisches Risiko. Vielleicht werden wir in einigen Jahren feststellen, dass diese Einschätzung richtig war. Aber wissen können wir das heute noch nicht. Die Gefahr besteht jedenfalls. Und wissen Sie, was mich dabei besonders wundert? Sie betonen immer wieder, auch hier im Hohen Haus, dass Sie bei der Umsetzung von EU-Richtlinien nicht über deren Vorgaben selbst hinausgehen wollen, also kein sogenanntes Gold-Plating betreiben. Sie haben das sogar in den Koalitionsvertrag geschrieben. Aber genau hier tun Sie das. Sie gehen an dieser Stelle über die Richtlinie hinaus. Ist das Gold-Plating, weil es politisch opportun erscheint? Vielleicht. Ich würde es tatsächlich an dieser Stelle eher Danger-Plating nennen. Denn Sie fügen etwas hinzu, das sich zumindest potenziell als riskant erweisen könnte. Auch wenn wir die EU-Richtlinie und ihre Umsetzung grundsätzlich begrüßen, können wir diesem Gesetz in dieser Form daher heute nicht zustimmen und werden uns enthalten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Lisa Schubert für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Zuhörende! Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz begrenzt keine Risiken. Das Einzige, was hier begrenzt ist, ist der politische Mut, sich mit der Finanzlobby anzulegen. Sonst würden wir nicht bei jedem Gesetz wieder dieselben Worthülsen hören, mit denen sich die Bundesregierung von der Lobby treiben lässt: „Bürokratieabbau“, „privates Kapital hebeln“, „Wettbewerbsfähigkeit“. Hinter diesen Worthülsen verstecken sich Gesetze, die uns als technisch komplex, aber im Grunde unkritisch dargestellt werden. Tatsächlich aber verhandelt die Bundesregierung in diesen Gesetzen das Machtverhältnis zwischen privaten Kapitalinteressen und überreichen Finanzinvestoren auf der einen Seite und dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen. Seitdem ich im Bundestag sitze, durfte ich mehrere Gesetze begleiten – Sie haben vorhin auch schon darauf hingewiesen –, die Regeln für Banken oder Finanzinvestoren lockern, ohne dabei auf die Folgen für Bürgerinnen und Bürger zu achten. Es ist eine Politik, bei der Renditen von Investmentfonds wichtiger sind als bezahlbare Wohnungen, eine Politik, bei der immer weiter dereguliert wird, bis die nächste Krise kommt. Gewinne werden privatisiert, Verluste werden vergesellschaftet, und Sie nennen das Finanzpolitik. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz passt leider genau in dieses Muster. Schon bevor dieses Gesetz überhaupt im Bundestag angekommen ist, wurde der ursprüngliche Entwurf gründlich entschärft. Alles, was über die europäischen Mindestanforderungen hinausging, ist auf Druck der Lobby verschwunden. Und das wird hier noch als Erfolg verkauft. Wenn das Ihr Anspruch an Finanzmarktregulierung ist, dann regulieren Sie nicht, dann verwalten Sie die Wünsche der Finanzindustrie. Auch der parlamentarische Prozess wirft Fragen auf. Die öffentlichen Anhörungen im Finanzausschuss sollen Transparenz schaffen und unabhängige Expertise einholen. Doch viel zu oft passiert etwas anderes. Dann sitzen Vertreter der Finanzbranche hier und werden gefragt, welche Wünsche sie denn noch hätten. Für viele Sachverständige aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft wirkt das nicht wie kritische Gesetzesprüfung, sondern wie eine Lobbysprechstunde im Deutschen Bundestag. Auch bei diesem Gesetz hat die Lobby noch kurzfristig geliefert bekommen, was sie wollte: Ein automatisierter AGB-Änderungsmechanismus wurde per Änderungsantrag ins Gesetz aufgenommen, obwohl er ursprünglich gar nicht vorgesehen war. Die Bundesregierung schreibt im Vorwort ihres Gesetzes, es würde die Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte verbessern. Doch viele zivilgesellschaftliche Organisationen sehen das völlig anders. Was Sie „Risikobegrenzung“ nennen, bedeutet national faktisch eine weitere Deregulierung. Das Schattenbankensystem wächst und mit ihm die Risiken für die Finanzstabilität. Sehr geehrte Bundesregierung, wenn Sie aufhören, politische und gesellschaftliche Probleme einzig mithilfe privater Finanzmarktinvestoren und ihrer Lobby lösen zu wollen, – Sie müssen bitte zum Ende kommen. – dann wären Finanzmarktgesetze weniger komplex. Dann können Finanzmarktgesetze im Interesse aller gestaltet werden statt im Interesse der Reichsten. Ihre Redezeit ist zu Ende. Wir lehnen diese Politik ab. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Philip M. A. Hoffmann für die CDU/CSU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regulierung muss treffsicher sein, damit sie einen Nutzen hat, der größer ist als die damit entstehende Bürokratie. Das ist genau das, was wir mit „Bürokratieabbau“ meinen, Frau Schubert. Genau das machen wir mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Ich weiß: Auf den ersten Blick klingt vieles in diesem Gesetz sehr technisch, und das ist es in der Tat auch. Aber gerade diese technischen Regeln sind notwendig, damit unsere Finanzmärkte verlässlich, stabil und investorenfreundlich funktionieren. Gerade in Phasen mit erhöhtem Kapitalbedarf kann die Fondsbranche einen entscheidenden Beitrag leisten – sowohl zur Finanzierung von Infrastruktur als auch für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Worum geht es hier konkret? Erstens. Fondsverwalter offener Fonds müssen künftig zwei Instrumente für das Liquiditätsmanagement einsetzen, die in Stressphasen greifen. Das ist für viele Fonds übrigens bereits gängige Praxis, die wir jetzt noch gesetzlich fixieren. Die Tools, die dort zur Verfügung stehen, sind umfangreich. Es ist eine riesige Toolbox von Rücknahmebeschränkungen, Verlängerungen der Rückgabefristen, Aussetzung, Side Pockets bis hin zum Swing Pricing. Dabei handelt es sich übrigens um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Lassen Sie mich mal einen Blick aus der Praxis darauf werfen: In den letzten zehn Jahren hatte ich die Übersicht über mehr als 16 000 Anteilsklassen. In dieser Zeit waren solche Liquiditätsmaßnahmen in zwei Fällen notwendig. Wir sprechen also wirklich von einer reinen Vorsichtsmaßnahme für ein ohnehin geringes Risikopotenzial. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir der Branche auch für die wenigen Fälle klare Regeln geben und mit EU-Recht auch harmonisiert in die Zukunft gehen. Zweitens. Mit dem Gesetz definieren wir die Regeln für kreditvergebende Fonds. Damit machen wir klar: Es gibt ein klares Regelwerk, Harmonisierung in der Europäischen Union, und wir differenzieren ganz klar zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Drittens. Bei der Auslagerung schaffen wir mehr Transparenz, insbesondere bei der Auslagerung in Drittstaaten; denn wenn ein deutscher Fonds ins Ausland auslagert, muss die Kontrolle bei der deutschen Aufsicht bleiben. Viertens. Bestehende Fondsverträge können künftig unbürokratisch an gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen angepasst werden – rechtssicher und im Interesse der Anleger, Frau Schubert. Es geht nämlich darum, dass die Gesetze, die wir hier verabschieden, von der Branche auch tatsächlich umgesetzt werden können. Auch wenn das alles sehr technisch klingt, sind es präventive, risikoorientierte Regeln, die an den entscheidenden Stellen für Stabilität und Klarheit sorgen. Genau diese Stabilität schafft zugleich Raum für Investitionen, für Innovation, für Projekte, die sonst nicht realisierbar wären. Wir setzen europäisches Recht eins zu eins um. Wir verzichten auf komplexe nationale Zusatzregeln, und wir öffnen hiermit den Weg zur Kapitalmarktunion. Dieses Gesetz ist gut durchdacht, es ist notwendig und ausgewogen. Es schützt Anlegerinnen und Anleger, es stärkt den Finanzmarkt Deutschland und die EU und erleichtert Investitionen auch in zukunftsweisende Projekte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Regulierung muss treffsicher sein, damit ihr Nutzen größer ist als die damit entstehende Bürokratie. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz schaffen wir gezielte Regulierung, schaffen Sicherheit und Klarheit und öffnen gleichzeitig Spielräume für private Investitionen, Innovation und die Grundlage für Wachstum. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den Berichterstattern und auch dem BMF ausdrücklich danken; denn sie haben bis zur letzten Minute daran gearbeitet, dass dieses Gesetz nicht nur ein gutes Gesetz, sondern ein sehr gutes Gesetz wird. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Hauke Finger für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hochverehrte Bürger! Immer mehr Bürger haben es satt, dass Sie unser Land für Ihren Klimaquatsch finanziell und wirtschaftlich ausbluten lassen. Allein letztes Jahr wurden in Deutschland über 100 000 Industriearbeitsplätze abgebaut. Mit fast 24 000 Insolvenzen sind so viele Unternehmen pleitegegangen wie seit mehr als zehn Jahren nicht mehr. Dabei startete 2025 doch so hoffnungsvoll. Die CDU versprach, fast alles umzusetzen, was im AfD-Wahlprogramm stand. Die AfD konnte sich prozentual verdoppeln, und es gab eine bürgerliche Mehrheit. Doch statt unserem Land Sicherheit, Wohlstand und Freiheit zu bringen, entschied der Kanzler der zweiten Wahl, sich von den linken Parteien am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen und alles Konservative auf dem Altar der Macht zu opfern. Mit dem abgewählten Bundestag hat man sich noch schnell Hunderte Milliarden Euro Sonderschulden gegönnt, die man jetzt für Krieg und Klima verpulvert. Aber es reicht Ihnen immer noch nicht. Es ist erklärtes Ziel der EU und der Bundesregierung, auch noch möglichst viel privates Kapital in die Geldverbrennungsanlage der Klimahysteriker zu schaufeln – wir haben es von der Koalition auch gerade gehört. Dazu haben Sie auch eine Reihe von Gesetzen erlassen, in die sich auch das heutige Fondsrisikobegrenzungsgesetz, kurz FRiG, einreiht. Das FRiG kommt erst einmal ganz finanztechnokratisch daher. Aber bei genauerer Betrachtung stellen wir fest: Hier wird nach dem Muster „rechte Tasche, linke Tasche“ gespielt; denn bei Infrastrukturfonds wird die Rendite aus Steuergeldern finanziert, und Energiefonds erhalten ihre Rendite aus dem Bundeshaushalt und aus Netzentgelten, die der Bürger über seine Stromrechnung bezahlt. Der Anleger profitiert also von den Renditen, die er entweder als Steuerzahler oder als Stromkunde aus seinem eigenen Portemonnaie bezahlt. Im Klein-Klein des Antrags kann man jetzt abwägen: Positives wie die angestrebte Deregulierung oder auch Negatives wie die doppelte Prüfpflicht bei bestimmten Organisationen auf Fonds- und Verwaltungsebene – Kollege Groß hatte dazu ja schon ausführlicher ausgeführt. Deutschland geht als Anführer der Klimahysteriker voran, und die Welt schaut zu, wie wir voller Überzeugung und Faktenresistenz in den wirtschaftlichen Ruin rennen. Und die Welt sagt: Da, wo die sind, gehen wir nicht hin. Wir sagen: 24 000 Firmeninsolvenzen sind das letzte Stoppschild vor dem Abgrund. Es ist Zeit, umzukehren, weg vom Wahn, hin zum Wohlstand. Wachen Sie endlich auf! Stimmen Sie gegen dieses Gesetz und für den Aufschwung! Vielen Dank. Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
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