1. Lesung

Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eine Koalition, die sich den Bürokratieabbau groß auf die Fahne geschrieben hat. Ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz klingt da im ersten Moment vielleicht eher widersprüchlich. „Ist das nicht noch mehr Bürokratie?“, könnte man fragen. Dieses Gesetz enthält in der Tat zahlreiche gute Regeln für die Finanzwirtschaft, so etwa für die Mittelbeschaffung von Investmentfonds, für ihre Auszahlungen an Anleger oder für die Kreditvergabe. Dennoch wird es in der Fläche von Finanz- und Wirtschaftsverbänden einhellig begrüßt. Wie passt das also zusammen? Nun, es gibt einen einfachen Grund: Eine gute Straßenverkehrsordnung führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Verkehr, weil der Verkehr durch sie sicherer wird. Genauso verhält es sich mit der Finanzwirtschaft: Gute Regeln würgen sie nicht ab, sie beleben das Geschäft. Deshalb ist dieses Gesetz bei genauerer Betrachtung nicht bloß ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz, sondern zugleich auch ein Fondschancenmaximierungsgesetz – ein schönes deutsches Wort. Ich habe letztes Jahr an dieser Stelle mehrfach erklärt, wie dringend unsere Wirtschaft private Investitionen benötigt. Mehrere Tausend Milliarden Euro brauchen wir für Zukunftsprojekte in unserem Land. Das Geld dafür ist vorhanden. Die Deutschen haben mehr als genug Sparvermögen unter ihren Kopfkissen. Es muss nur dort ankommen, wo es so dringend gebraucht wird: in der Realwirtschaft, in unseren Betrieben, auf unseren Straßen und an unseren Stromleitungen. Genau dafür brauchen wir die Investmentfonds. Sie sind quasi der Transmissionsriemen zwischen dem Sparvermögen der Deutschen und der Realwirtschaft. Sie wollen wir stärken. Mit dem kürzlich beschlossenen Standortfördergesetz haben wir die Türen geöffnet, in erneuerbare Energien, in Infrastruktur und in Scale-ups zu investieren. Mit dem heute vorliegenden Gesetz verbessern wir nun ihre Regulierung und ihre Stabilität. Was bedeutet das ganz konkret? Nehmen wir einmal das Beispiel einer Unternehmerin. Sie will einen offenen Fonds gründen, um in Windkraftanlagen zu investieren, und dabei für ihre Anleger eine gute Rendite erwirtschaften. Aber sie macht sich Sorgen. Ihre Projekte laufen über viele Jahre. Was, wenn ein Großinvestor von heute auf morgen entscheidet, sein Geld abzuziehen? Ihr Fonds kommt dann auf einmal in Finanzierungsschwierigkeiten. Sie muss ihre unfertigen Projekte mit Verlust verkaufen. Auch der kleine Anleger, der bei ihr investiert hat, verliert dann. Seine Einlage ist auf einmal viel weniger wert, ohne dass er selbst oder die Unternehmerin daran Schuld tragen würden. – Genau solch eine Situation verhindern wir mit diesem Gesetz. Jeder Anleger kann zwar weiterhin sein Geld abziehen, aber in Krisenzeiten nicht mehr von heute auf morgen, sondern mit einem ganz klaren Auszahlungsmechanismus. Der Wert des Fonds bleibt so lange erhalten. Es wird attraktiver, in solche Fonds zu investieren oder sie selbst zu gründen. So, meine Damen und Herren, beleben wir gemeinsam den Finanzmarkt. Das ist ein Beispiel; es gäbe viele weitere. Eins ist aber ganz deutlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein für die Investitionsoffensive, die diese Koalition für unser Land organisiert. An dieser Investitionsoffensive arbeiten wir gemeinsam jeden Tag. Und diese Investitionsoffensive wird sicher auch erfolgreich sein. Vielen Dank. – Hauke Finger spricht als Nächster für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Hochverehrte Bürger! Geschätzte Kollegen! Sie alle verbreiten hier immer dasselbe falsche Narrativ: Das kommt alles aus Brüssel. Wir setzen das nur um. Das wird nicht hier, sondern bei der EU entschieden. Da kann man nichts machen. – Da kann man nichts machen? Sie haben gar keinen Gestaltungswillen. Das muss man doch mal sagen. Wir sagen: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und die AfD hat diesen Willen. Wir werden diese EU grundlegend reformieren. Falls das nicht möglich sein sollte, dann wird in unserer Regierungszeit Deutschland aus der EU austreten. Sie alle haben uns in eine folgenschwere Lage manövriert. Wir sind europarechtlich verpflichtet, Richtlinien aus Brüssel umzusetzen. Ob sie für Deutschland nun irrelevant sind oder sogar schädlich, spielt keine Rolle. Wir müssen sie umsetzen. Sie degradieren uns zunehmend zu einem Befehlsempfänger und Verwaltungsgehilfen der EU. Der erste Satz Ihres Fondsrisikobegrenzungsgesetzes, um das es heute geht – „FRiG“ abgekürzt –, macht es deutlich: „Deutschland hat sich als Fondsmarkt in den letzten Jahren gut entwickelt.“ Ein neues Gesetz ist also derzeit unnötig. Es gibt definitiv keinen Notstand, der eine Bürokratisierung über die EU-Vorgaben hinaus rechtfertigt. Trotzdem folgt eine Überregulierung, als stünden wir kurz vor dem nächsten Lehman-Moment. Weil Sie unsere Souveränität an die EU abgegeben haben, bleiben uns jetzt nur zwei Optionen: Erstens. Wir setzen die Regeln eins zu eins um. Dann entsteht wenigstens kein direkter Wettbewerbsnachteil. Oder – zweitens – wir schaffen Regularien, die die EU-Vorgaben übersteigen. Das bedeutet dann mehr Bürokratie, höhere Kosten und weitere Wettbewerbsnachteile für unsere Finanzindustrie und letztlich dann auch für die Anleger. Obwohl dieser Weg offenkundig falsch ist, ist er leider typisch für Deutschland. Dazu zwei konkrete Beispiele aus diesem Gesetz. Erstes Beispiel: Private Credit Fonds. Die EU lässt Mitgliedstaaten die Wahl. Deutschland entscheidet sich für das Verbot von Verbraucherkrediten in diesen Private Credit Fonds und bleibt restriktiv. Zweites Beispiel: Der BaFin-Sonderbeauftragte – vorher nur eine Notlösung in Extremsituationen – liegt jetzt im weit gefassten Ermessen der BaFin. Und das Beste: Die Kosten für diesen Sonderbeauftragten trägt nicht die BaFin, sondern tragen die Anleger des Fonds. Es kostet also Performance, wie man heutzutage auf Neudeutsch sagt. Die EU verlangt dieses Instrument noch nicht mal; Deutschland baut es aus. Das bedeutet wieder einmal: höhere Verwaltungskosten und Wettbewerbsnachteile. Herr Bundeskanzler Merz, wenn Sie Überregulierung wollen, dann stehen Sie doch wenigstens dazu und sagen Sie es einfach! Was Millionen von Wählern – ich übrigens auch – Ihnen vorwerfen, ist, dass Sie unsere Werte und unsere Wahrhaftigkeit mit Füßen treten. Im vorliegenden Gesetzentwurf schreibt Ihre Regierung unter „C. Alternativen“: „Die Richtlinienumsetzung erfolgt 1:1; […].“ Aber wie ich Ihnen gezeigt habe, stimmt das einfach nicht. Danach schreiben Sie weiter: „[…] eine darüberhinausgehende Umsetzung würde Wettbewerbsnachteile für deutsche Fondsverwalter und zusätzliche Kosten für Anlegerinnen und Anleger bedeuten.“ Zitat Ende. Das ist richtig. Aber warum handeln Sie dann nicht so? Herr Bundeskanzler, ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie lügen. Aber es ist doch offenkundig, dass Sie nicht einhalten, was Sie versprechen. Warum machen Sie nicht, was Sie sagen? Wenn Sie es nicht können, dann lassen Sie doch endlich Alice Weidel ans Steuer. Im Gegensatz zu Ihnen wird sie nicht labern, sondern liefern. Die europarechtlich verpflichtenden Regelungen müssen wir wohl oder übel umsetzen. Aber warum Sie unserem Land mitten in der Wirtschaftskrise darüber hinaus zusätzliche Bürokratiekosten aufbürden wollen, ist völlig unbegreiflich. Wir hoffen, dass die Beratungen im Ausschuss und die öffentliche Anhörung Ihnen einen Erkenntnisgewinn und Deutschland ein besseres Gesetz bringen werden. Vielen Dank. Vielen Dank. – Mechthilde Wittmann ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der kommenden Sitzungswoche voraussichtlich das sogenannte BRUBEG auf dem Tisch, um es zu verabschieden. Heute beginnen wir die Beratungen zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Warum tun wir das? Wir tun das, weil wir wissen: Wenn wir die Wirtschaftskrise beenden wollen, dann brauchen wir Finanzen. Wir brauchen Geld, damit es in vernünftige Projekte gesteckt werden kann. Dafür benötigen wir den richtigen Rechtsrahmen; denn wir wollen Vorsorge und nicht Krisenmanagement, wenn es so weit kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, über 9 Billionen Euro sind derzeit quasi im Cash, also auf irgendwelchen Konten gelagert. Die Menschen wollen das Geld anlegen; sie wollen das umsetzen. Aber dafür brauchen sie die Sicherheit, dass die Gelder sicher angelegt sind. Deswegen schaffen wir das Fondsrisikobegrenzungsgesetz: damit es kein großes Lamento gibt, wenn das dann nicht funktionieren sollte. Wir wissen: Die Fonds gewinnen an Bedeutung. Wir haben in unserem Standortfördergesetz einen wirklich großen Hebel eingebaut. Ich warte darauf, dass dies jetzt auch umgesetzt wird. Aber wir schaffen auch neue Möglichkeiten mit dem Altersvorsorgedepot und der sogenannten Frühstartrente. Die Fonds sind sozusagen unsere Babys, mit denen wir hier auf die Straße kommen. Deswegen müssen wir den neuen Risikoprofilen, die dadurch entstanden sind, einen vernünftigen Ordnungsrahmen geben. Ich nenne als Stichworte: Illiquidität – dazu haben Sie schon etwas gesagt, Herr Kollege –, Deleveraging-Konzentration, grenzüberschreitende Vernetzung. Und ja, wir setzen dies nur eins zu eins nach europäischem Recht um, wie auch übrigens beim BRUBEG, wo wir auch sehr schlank unterwegs waren. Klar ist, dass wir für kreditvergebende Fonds, die selbstverständlich erlaubt sind, ganz andere Regeln brauchen; denn hier ist die Verantwortung, die belastbare Risikosteuerung ein ganz besonderes Element. Deswegen führen wir verbindliche Leverage-Obergrenzen ein – 175 Prozent bei offenen und 300 Prozent bei geschlossenen kreditvergebenden Fonds – und auch klare Grenzen für ein Einzelengagement. Was mir ganz wichtig ist – das haben wir gelernt aus der Finanzkrise –: Wir sehen auch eine Einbehaltspflicht bei Kreditverkäufen vor, sodass das Risiko immer ein Stück bei dem ausgebenden Fonds bleibt. Ich glaube, so sind wir auf einem sehr guten Weg, dass die Fonds erfolgreich laufen und das Risiko dennoch im Griff bleibt. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei der Liquidität schauen wir hin. Wir werden vorschreiben, dass mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorgehalten werden. Es gibt eine ganze Menge davon. Der Fonds ist frei, welche er nimmt. Aber wir wollen, dass ausgezahlt werden kann, wenn jemand seine Anteile zurückgeben will. Damit machen wir es wirklich attraktiv für Anleger aus allen Schichten. Genau das ist es, was wir wollen. Das ist Teil einer ordentlichen Fondsführung. Natürlich muss die Aufsicht gestärkt werden. Denn wenn wir mehr Freiheiten geben, was angelegt werden kann, muss die Aufsicht auch eine Möglichkeit haben, sich das anzusehen. Ich freue mich darauf, dieses Gesetz mit Ihnen gemeinsam weiter zu beraten. Wir werden daraus ein ähnlich gutes Gesetz machen wie das BRUBEG. Packen wir es miteinander an! Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erstmals im Plenum über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, so der Kurztitel. Ich habe mir kurz überlegt, den kompletten Titel des Gesetzes zu nennen, aber dann wäre meine Redezeit schon fast ausgeschöpft; er umfasst satte 67 Wörter. Grundsätzlich geht es hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Alternative Investment Fund Managers Directive II. Damit sollen Regeln harmonisiert werden, die vorher im Ermessen der Nationalstaaten und der Aufsicht lagen und daher in jedem Mitgliedstaat teils unterschiedlich angewendet wurden. Das ist im Sinne eines europäischen Kapitalmarkts natürlich positiv. Risiken sollen sich eben nicht dort sammeln, wo die nationale Auslegung am lockersten ist. Denn so ist langfristig kein stabiler Finanzmarkt möglich. Das Gesetz adressiert vor allem Fonds, die Kredite vergeben – besser bekannt als Private Credit. Wenn sich Banken zurückziehen, springen sie ein und machen oft hohe Renditeversprechen für ihre Anleger. Im Einzelfall kann das für Unternehmen, die zu klein für den Anleihemarkt und zu risikoreich für Banken sind, sehr hilfreich sein, gerade für Scale-ups. Aber wir dürfen nicht übersehen: Hier wächst ein Sektor heran, der sich bankähnlich verhält, aber nicht genauso streng reguliert wird. Ich beziehe mich hier auch gerne auf die Bundesbank. Das zentrale Risiko ist nicht, dass es Private Credit gibt; das Risiko ist, dass wir über Umfang, Risiken und Kreditstandards zu wenig wissen. Wer glaubt, Kreditfonds seien „außerhalb“ des Bankensystems, der irrt. Banken finanzieren diese Strukturen und sind selbst investiert. Das heißt: Wenn Stress im Private-Credit-Markt entsteht, kann er zurück in den Bankensektor springen, und dann wird aus einem Problem einzelner Fonds möglicherweise ein Problem für die Finanzstabilität. Das Gesetz ermöglicht auch Privatanlegern Zugang zu diesen Anlagen. Wenn Private Credit jedoch als einfacher Baustein für Privatanleger vermarktet wird, ist das hoch problematisch. Privatanleger können Illiquidität, Bewertungsunsicherheit und Ausfallrisiken nicht so abfedern wie institutionelle Investoren. Private Credit finanziert häufig bereits hochverschuldete Unternehmen. Gleichzeitig sind viele Fonds selbst gehebelt. In wirtschaftlich schwierigen Phasen kann sich dieses Zusammenspiel schnell verstärken – mit nicht unerheblichen Risiken für das Finanzsystem. Noch ist der Anteil von Private Credit an der Gesamtfinanzierung überschaubar. Aber bei weiterem Wachstum können diese Risiken in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen. Genau deshalb müssen wir jetzt handeln und nicht erst in der nächsten Krise. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt. Ob dieser ausreichend ist, werden wir im Ausschuss weiter diskutieren. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. – Ich erteile Lisa Schubert von der Fraktion Die Linke das Wort für die nächste Rede.

Linke

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Zuhörende! Bürokratieabbau, privates Kapital hebeln, Wettbewerbsfähigkeit – das ist der Leitspruch, den ich, seitdem ich mich im Bundestag mit Finanzmarktgesetzen beschäftige, immer wieder höre. Was das eigentlich heißt? Deregulierung, Politik für unverschämt Reiche, Verantwortung auslagern! Anstatt nachhaltige Finanzierungsmodelle zu fördern, verlagern die EU und die Bundesregierung die Verantwortung für politische Probleme auf den Finanzmarkt. Ob beim Wohnen, bei der Energie oder unserer Infrastruktur: Immer wieder setzen Sie darauf, dass profitgierige Finanzmärkte, Private-Equity-Unternehmen und Hedgefonds die Probleme lösen, deren Lösung eigentlich politische Aufgabe ist. Doch sie lösen unsere Probleme nicht. Für die Gesellschaft steigen die Preise, während Profite in Steueroasen abgeführt werden. Das sind Profite auf Kosten der Lebensgrundlagen der Menschen. Leider begünstigt das hier vorliegende Fondsrisikobegrenzungsgesetz genau diese Logik. Ja, ein einheitlicher EU-Rahmen für diese Fonds ist erst mal sinnvoll. Allerdings fallen die neuen europäischen Regeln hinter die vorherigen nationalen Regeln zurück. Der Name ist also eine reine Mogelpackung. Es handelt sich um nationale Deregulierung. Statt Risiken zu begrenzen, schauen wir dabei zu, wie ein instabiles Schattenbankensystem weiter aufgebläht wird. Während die Finanzstabilitätsrisiken im privaten Fondsektor immer größer werden, fördert die Bundesregierung weiter ihr Geschäftsmodell. Wenn die Blase platzt, dann zahlen wir alle. Wir als Linke sagen: Hören wir auf, unser Land an privates Kapital auszuliefern! Wir brauchen keine Abhängigkeiten von Wolf-of-Wall-Street-Mackern wie im Fall von Triton Partners, BlackRock oder Blackstone. Wir brauchen Bürgerfonds, die demokratisch kontrolliert werden. Wir brauchen die Stärkung von Genossenschaften, in denen die Menschen selbst entscheiden. Wir brauchen massive kommunale Investitionen, damit das Geld dort landet, wo es gebraucht wird: in Schulen, in Schienen und in echtem Klimaschutz. Der abschließende Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Philip Hoffmann.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzmärkte sind der Treibstoff unserer Wirtschaft, indem sie Kapital von Anlegern zu Kapitalnachfragern leiten, Investitionen ermöglichen und Risiken absichern. Damit Finanzmärkte funktionieren, müssen sie sicher, stabil und wettbewerbsfähig sein. Und genau hier setzt das Fondsrisikobegrenzungsgesetz an. Mit dem Gesetz bringen wir eine umfassende Reform auf den Weg, die den Anlegerschutz stärkt, klare und verlässliche Rahmenbedingungen schafft und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Fondswirtschaft sichert. Das Gesetz ist dabei mannigfaltig in den Zielen. Es erhöht die Transparenz, stärkt die Stabilität der Finanzmärkte und eröffnet zugleich neue Investmentmöglichkeiten, insbesondere in erneuerbare Energien und für Bürgerbeteiligungsmodelle. Projekte, die ohne den rechtlichen Rahmen, den wir hiermit schaffen, wahrscheinlich nicht realisierbar wären, können jetzt möglich gemacht werden. Ein zentraler Baustein der Reform sind die neuen Regelungen des Liquiditätsrisikomanagements. Sie sorgen auch in schwierigen Marktphasen für Stabilität, ohne die Anforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften unnötig zu verkomplizieren. Gleichwohl gilt: Die meisten Gesellschaften nutzen diese Instrumente bereits heute. Aber mit der europäischen Harmonisierung stellen wir sicher, dass sie künftig von allen Marktteilnehmern einheitlich verwendet werden. Das Gesetz ist dabei klug ausgestaltet. Es unterscheidet zwischen liquiden und illiquiden Fonds und richtet die Spielregeln konsequent nach dem Risiko aus. So vermeiden wir Überregulierung und stärken gleichwohl die Stabilität des Marktes. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die klare Definition kreditvergebender Fonds. Wir setzen eindeutige und verlässliche Rahmenbedingungen. Risiken wie etwa Ansteckungsrisiken – Herr Müller, das haben Sie eben falsch gesagt – werden durch die Ausgestaltung des Gesetzes deutlich reduziert. Damit ermöglichen wir ein solides Wachstum von Kreditfonds und schaffen mehr Investitionen bei gleichzeitiger Wahrung der Finanzmarktstabilität. Dieses Gesetz schafft mehr Transparenz, einen besseren Anlegerschutz, neue Investmentimpulse. Es ist eine umfassende Modernisierung, steigert die Resilienz des Finanzsystems und eröffnet Wachstumschancen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es macht richtig Spaß, wenn wir zeigen können, dass Wachstum und Stabilität kein Widerspruch sind, sondern zusammengehen. Meine Damen und Herren, diese Reform ist ein Gewinn für die Anlegerinnen und Anleger, für den Finanzmarkt und für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank und eine schöne Grüne Woche!

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