a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 des Außensteuergesetzes c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 des Außensteuergesetzes c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (16)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen heute über Investitionen reden, Investitionen, die unsere Wirtschaft und die wir alle brauchen, wenn wir weiterhin in Freiheit, in Frieden und auch in dem Wohlstand, den wir heute haben, leben wollen. Deutschland steht nämlich vor tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen: Dekarbonisierung, Digitalisierung, geopolitische Fragmentierungen. Was meine ich damit? Dekarbonisierung: Wir wollen, dass unser Leben und unsere Wirtschaft weniger bis gar kein CO2 mehr ausstoßen. Digitalisierung: Unser Alltag genauso wie die Produktionsprozesse in unseren Unternehmen werden immer digitaler und zukünftig mit künstlicher Intelligenz noch einmal mehr erleichtert, verbessert und gesteuert. Geopolitische Fragmentierungen: Lange aufgebaute, verlässliche Handelsbeziehungen brechen auseinander. Kriege, aber auch Handelszölle und Wirtschaftspolitiken anderer Länder, die weniger als bisher auf den globalen Austausch, dafür aber mehr auf nationalstaatliche Interessen schauen, bringen Verunsicherung. Und das hemmt erst einmal Investitionen. Weil so viel im Umbruch ist, ist es umso wichtiger, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen für Investitionen setzen, und das tun wir. Insbesondere Lars Klingbeil, unserem Finanzminister, möchte ich dafür danken, dass er genau da einen Schwerpunkt setzt. Als Erstes haben wir das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen, Investitionen in Schulen, Brücken, Energie- und digitale Infrastruktur. Die Straße vor dem Haus, die Schienen auf dem Weg zur Arbeit, die Kita unserer Kinder, Forschung an den Hochschulen, all das erfordert öffentliche Investitionen, die wir dringend brauchen und die wir jetzt angehen. Es geht aber genauso um private Investitionen. Wir schaffen Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, unser Land modernisieren, medizinischen und technologischen Fortschritt ermöglichen sowie unseren Wohlstand und unsere Freiheit erhalten und ausbauen. Wir haben dafür bereits im Sommer mit dem Wachstumsbooster die Steuern für Unternehmen gesenkt, zunächst durch Superabschreibungen und dann später durch die Senkung der Körperschaftsteuer. Heute beschließen wir das Standortfördergesetz. Wir ermöglichen damit noch einmal bessere Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Start-ups, für KMUs, für Scale-ups. Wir bauen bürokratische Hürden im Finanzmarktbereich ab. Und wir setzen mehr Anreize für Fonds, in Infrastruktur und auch in erneuerbare Energien bei uns hier in Deutschland zu investieren. Wir werden dann noch mit dem Deutschlandfonds, den wir einrichten, einen nächsten Schritt für die Mobilisierung von privatem Kapital gehen. Das wird ein Dachfonds sein, der öffentliches und privates Kapital bündelt und dann eine Hebelwirkung zum Ergebnis haben wird, nach dem Prinzip, dass staatliches Startkapital, zum Beispiel Garantien oder Billigung, privates Kapital anzieht. Darum gehört beides zusammen: das Standortfördergesetz, mit dem wir die Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen, und der Deutschlandfonds, der dann die Kapitalbasis schafft und die Hebelwirkung ermöglicht. Meine Damen und Herren, die Frage ist nicht, ob wir investieren können, sondern die Frage heute lautet, ob wir es uns leisten können, es nicht zu tun. Unsere Antwort ist klar. Nicht zu investieren heißt: Wir lassen die Herausforderungen von heute zu Problemen von morgen werden, und wir würden sie damit an die nächste Generation weitergeben. Beim Standortfördergesetz geht es nicht nur um die Wirtschaftslast von heute. Vielmehr leistet es auch einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Darum bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Gesetz zu. Ich wünsche allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kay Gottschalk das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Steuerzahler! Dieses Gesetz sollte besser Fehlallokationskapitalvernichtungsgesetz genannt werden, meine Damen und Herren. Was Sie hier tun, ist nichts anderes als sozialistische Lenkung und Staatskapitalismus, aber der ganz schlechten Art. Ich werde im Folgenden noch genauer darauf eingehen. Meine Damen und Herren, Sie haben hier über Standortrahmenbedingungen gesprochen, aber Unternehmer brauchen Erwartungen. Erwartungen werden auch an der Börse gehandelt. Um potenzielle Investoren ins Land zu holen, muss man positive Erwartungen und Einstellungen gegenüber dem Land erzeugen. Kurz gesagt: Wer Geld mitbringen soll, wird nur dann kommen, wenn er das Gefühl hat, willkommen zu sein. Das aber, was Ihre werte Kollegin Frau Bas hier vor ein paar Tagen von sich gegeben hat, ist genau das Gegenteil. Nicht nur ich, auch Unternehmer und Verbände reagierten mit Unverständnis auf die neue – man muss es ja sagen – Klassenkampfrhetorik der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. „Für Arbeit“, das steht im Zusammenhang mit Beschäftigung, und für Beschäftigung brauchen wir motivierte Unternehmer und Investoren aus dem Ausland. Aber Frau Bas und diese Regierung werden dies nicht erreichen. Eigentlich dachte ich, nach den Erfahrungen in der DDR wären die Zeiten von Marx und Engels vorbei. Aber wir haben tatsächlich wieder echte Sozialisten hier im Bundestag in Gestalt der SPD, nicht nur der Linken und der Grünen, sitzen. Das ist gefährlich für den Standort Deutschland. Und die CDU/CSU muss sich ernsthaft überlegen, was sie hier eigentlich noch treiben will und wie lange sie sich noch das Rückgrat herausoperieren lassen will, meine Damen und Herren. Frau Bas und Herr Klingbeil – vielleicht kann der Kanzler, wenn er überhaupt Kompetenz hat, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen –, glauben Sie ernsthaft, dass Beschimpfungen die Bereitschaft für Innovation und Expansion wachsen lassen oder wecken würden? – Nein, ich glaube nicht. Und eine weitere Frage nach dem verbalen Ausfall: Die IHK schätzt den potenziellen Verlust für die deutsche Wirtschaft nach diesen Äußerungen auf 5 bis 10 Milliarden Euro – da wäre sogar die SPD mit ihren Beteiligungen pleite, wenn man hier Schadensersatz geltend machen würde –, und das zu einer Zeit, in der unsere Wirtschaft mit miserablen Standortbedingungen kämpfen muss, die Sie übrigens in den letzten 20 Jahren selbst geschaffen haben. Das werde ich Ihnen in jeder Rede aufs Brot schmieren. Und hier die Horrorzahlen für Sie – das haben diese Herrschaften hier zu verantworten –: 23 900 Unternehmenspleiten – Rekordhöhe. 57 Milliarden Euro Forderungsausfälle. Darüber diskutieren Sie übrigens nie; daran merkt man, wie viel Ahnung Sie von Wirtschaft haben. 57 Milliarden Euro! Und – das müsste die SPD doch eigentlich grämen; stattdessen lächeln Sie hier – 285 000 weggefallene Arbeitsplätze. Das ist Ihre Bilanz der letzten 20 Jahre, die Bilanz der sogenannten demokratischen Mitte. Das Fatale daran ist – und auch das vergessen Sie; Sie haben ja andere Prioritäten –: Hinter jeder dieser Zahlen stecken Einzelschicksale: Steuerzahler, Unternehmen, Familienväter. Und besonders bitter ist es eben, wenn man das Scheitern nicht selbst zu verantworten hat. Neben den Unternehmensschließungen hat unser Standort als weiteren Effekt die Unternehmensverlagerungen ins Ausland zu verkraften sowie – last, but not least – Unternehmen, die gar nicht erst zu uns kommen. Mittlerweile ist es so: Selbst wenn Sie gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen, kommt Intel nicht mal für 10 Milliarden Euro zugesagte sogenannte Subventionen, meine Damen und Herren. So schlecht ist Deutschland. Sie können die Leute nicht mal mehr bestechen bzw. mit Subventionen kaufen. Das haben Sie zu verantworten. Nun höre ich vonseiten der Union und den Sozialisten, die wir hier jetzt wieder im Parlament haben, wir würden den Standort schlechtreden. Ernsthaft? Das ist doch gar nicht nötig. Das Elend muss man sich doch gar nicht ausdenken. Das könnte man sich eigentlich auch nicht ausdenken. Sie können es jeden Tag in den Zeitungen lesen – ich habe Ihnen die Zahlen eben genannt –, Tag für Tag, Woche für Woche, mittlerweile Jahr für Jahr. Die geneigte Welt im Übrigen weiß das auch. Man wird auch in Washington von anderen Ländern auf das Elend hier in Deutschland angesprochen. Unser Mittelstand – der immerhin 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmacht – fühlt sich besonders von Ihnen angegriffen. Er befürchtet einen potenziellen Rückgang der Gründungen in Deutschland um 5 bis 10 Prozent im Jahr 2026. Sie, meine Damen und Herren – und damit meine ich die Sozialisten, egal welcher Farbgebung; sie kann grün sein, sie kann dunkelrot sein oder auch hellrot –, sollten das Wort „Standortförderung“ besser nicht in den Mund nehmen. Aber nun zu dem, was uns vorliegt. 24 Änderungsanträge gab es, allerdings waren es mehr oder weniger redaktionelle Änderungen. Leider haben Sie einige unserer Hinweise nicht aufgenommen; sie hätten Ihren Entwurf noch etwas besser machen können. Sie wollen – ich zitiere – die „Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter […] stärken“. Schon da liegen Sie falsch: Deutschland ist nicht mehr attraktiv. Wenn Sie diese Richtung der letzten 20 Jahre fortsetzen, dann sind wir tatsächlich bald pleite. Das Adverb „weiter“ hätten Sie also besser schon mal gestrichen. Auch wollen Sie demnächst „insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen […] verbessern“. Allerdings weiß ich nicht, wie das an dieser Stelle möglich sein soll. Ich komme nämlich gleich zur Wegzugsbesteuerung und anderen grauenhaften Dingen, die Sie im Gesetz weiter nicht angegangen haben. Und egal was Sie hier reinschreiben – meine Damen und Herren, das muss man Ihnen noch mal sagen: das ist Sozialismus der besten Art, das ist Lenkungspolitik, die hier betrieben wird –: Alles steht völlig sinnentleert unter dem Vorbehalt „Transformation, Nachhaltigkeit und Infrastruktur“. Infrastruktur in einem Fördergesetz ist auch eine Bankrotterklärung Ihrer Politik der letzten 20 Jahre, meine Damen und Herren. Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben – auch das wurde auf der internationalen Konferenz in Washington gesagt –: Man dreht sich mittlerweile angewidert von unserer öko-grünen Transformation ab. Die Welt geht längst andere Wege unter der Regierung von Trump und anderen Regierungen. Man sieht, dass Deutschland scheitert, und es wird sicherlich keiner so dumm sein, das zu kopieren. – Ja, meine Damen und Herren, hören Sie es sich weiter an! Und dann wollen Sie für diese Ökotransformation tatsächlich noch einige Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht schaffen. Andererseits ist aber die Diskussion im Finanzausschuss verräterisch, wo Sie sagten, dass Sie niedrigere Gewerbesteuern und einen Steuerwettbewerb der Kommunen untereinander für fatal und schlecht halten. Sie halten Wettbewerb für fatal und schlecht – ein weiterer Weg in den Sozialismus, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzentwurf ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Er kann gar nicht mithalten mit dem Inflation Reduction Act oder anderen Dingen, die von anderen Ländern ambitioniert gestartet worden sind. Sie erwähnen Investitionen in Venture Capital und Private Equity nur an einer einzigen Stelle. Aber – ich muss es wirklich sagen – fachlich gesehen ist der Knaller: Sie wollen offene inländische Spezialfonds zukünftig nicht mehr daran hindern, Beteiligungen an geschlossenen Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds zu erwerben. Das ist tatsächlich zum Fremdschämen. Und dann immer wieder die Zielrichtung: Es sollen Spezialfonds sein – ich zitiere – „für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur“. Mit dieser Gewichtung, meine Damen und Herren, liegen Sie einfach krass daneben. Nicht nur die Vorstände von EON und RWE, die ich an dieser Stelle mit Genehmigung der Präsidentin zitiere, sagen, dass sie der Auffassung sind, dass die Ausbauziele für die Erneuerbaren in der jetzigen Form auf eine sinnlose Verschwendung von Investitionsmitteln hinauslaufen werden. Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb Ihr Ansatz ins Leere läuft. Ich mache hier einen konstruktiven Vorschlag, den ich schon in der Anhörung gemacht habe: Ohne Verrechnungsmöglichkeiten der Anfangsverluste bei den Erneuerbaren, aber auch bei anderen Investitionen ist das hier sinnlos. Schauen Sie nach Kanada! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Nein, heute nicht. Sie merken: Meine Stimme ist angeschlagen. Sonst lasse ich sie ja sehr gerne zu. Entschuldigung. Das müssen wir jetzt nicht kommentieren. Wie jeder andere Abgeordnete auch entscheidet der Abgeordnete selbst, ob er eine Zwischenfrage zulässt oder nicht. Ansonsten gibt es später eine Kurzintervention. Danke schön, Frau Präsidentin. – Schauen Sie nach Kanada auf das Modell der Flow-Through-Aktien! Die dortigen Explorationsgesellschaften haben ebenfalls erhebliche Anfangsverluste. Dort weiß man, wie man es macht. Man greift den Unternehmen ganz unbürokratisch und ohne Steuermittel unter die Arme, und zwar ohne an den Subventionstopf zu gehen. Diese Explorer können ihre noch nicht verrechenbaren Verluste auf die privaten Erwerber der Aktien übertragen. Die verrechnen diese Verluste dann mit ihren positiven Einkünften – eine Win-win-Situation. Warum kommen eigentlich Sie, Herr Klingbeil, nicht auf solche Ideen? Die würden helfen und den Steuerzahler nicht belasten. Und zu guter Letzt komme ich noch mal zu dem Vorschlag, dass wir die Wegzugsteuer endlich abschaffen, meine Damen und Herren. Wir kennen Sie unter dem Namen „Reichsfluchtsteuer“, sie wurde später sogar als „Nazisteuer“ bezeichnet. Dieser bedienen Sie sich. Sie bauen weiter Mauern; denn ein Unternehmer muss, wenn er nach Ablauf von sieben Jahren mit seinem Firmensitz ins Ausland verzieht, fast ein Viertel seiner Gewinne – auch von noch nicht realisierten Gewinnen – versteuern. Meine Damen und Herren, § 6 Außensteuergesetz und § 17 Einkommensteuergesetz wirken hier tatsächlich als Steuermauer. Hören Sie damit auf! Deutschland hat mit Mauern, glaube ich, genug schlechte Erfahrungen gemacht in seiner Geschichte. Diese Wegzugsbeschleunigungssteuer, müsste man eher sagen, oder – viel schlimmer – Zuwanderungsverhinderungssteuer, was Investoren angeht, muss weg, meine Damen und Herren! Und was noch besser war: Herr Klingbeil, ich hatte eine Kleine Anfrage an Ihr Haus gerichtet. Ich hatte gefragt: Wissen Sie denn überhaupt, wie viel Geld realisiert wird? Macht diese Steuer heute noch Sinn? – Die Antwort aus diesem Ministerium war: Wir wissen es nicht. – Das könnte der Titel dieser ganzen Regierung sein. Sie wissen es nicht, Sie können es nicht, meine Damen und Herren. Und dann wollen Sie tatsächlich mit anderen attraktiven Standorten in den Wettbewerb treten. Nur mal ein Auszug aus dem Kanton Zug: keine Kursgewinnsteuer, keine Erbschaftsteuer für Kinder und Ehegatten, 12 Prozent Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, 22 Prozent Einkommensteuerspitzensatz, weniger illegale Migranten, meine Damen und Herren. So sehen Wirtschaftspolitik und Standortförderung aus, ohne dass es Geld kostet. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. Alles in allem ist dieses Gesetz Kapitalvernichtung, und es wird uns noch bitter auf die Füße fallen, – Ihre Zeit ist um. – weil dieses Geld eben nicht für die echten, wirklichen und notwendigen Investitionen zur Verfügung steht. Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit. Denken Sie mal darüber nach! Danke. Die Möglichkeit zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Herr Johannes Schraps aus der SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Schade, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, Herr Gottschalk. Für Ihre Stimme wünsche ich Ihnen alles Gute. Ich hoffe, dass Sie meine Fragen trotzdem beantworten können. Weil Sie gerade mehrfach in Ihrer Rede erklärt haben, dass diese Bundesregierung und die vorherigen Bundesregierungen in den letzten Jahren Arbeitsplatzabbau betrieben hätten, zitiere ich das Statistische Bundesamt, das schreibt: „Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.“ „Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes […] stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 72 000 Personen […]. Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 wuchs die Erwerbstätigenzahl damit seit 2006 durchgängig.“ Meine erste Frage: Hört sich das für Sie nach Arbeitsplatzabbau an? Für mich nicht. Zweite Frage: Sie haben eben in Ihrer Rede erneut davon gesprochen, dass selbst in Washington zu hören sei, mit dieser Bundesregierung, mit diesem Land sei nicht ordentlich zusammenzuarbeiten. Mich würde interessieren, wo Sie das genau gehört haben. Haben Sie das zufällig auf einer Veranstaltung vor einigen Wochen gehört, auf der Sie auf einem Video zu sehen sind, auf der Sie mit anderen rechtsextremen Gesinnungsgenossen die erste Strophe der deutschen Nationalhymne intonieren? Das würde mich sehr interessieren, und ich freue mich über Ihre Antworten.
Vielen Dank, Herr Schraps, für die Frage. – Erstens. Die Arbeitsplätze, die Sie angesprochen haben, sind leider Gottes meistens Halbtagsbeschäftigungen oder geringqualifizierte. Das können Sie nämlich daran sehen, dass Sie trotz dieser angeblichen Arbeitsplatzzuwächse in den Sozialsystemen mit den Beiträgen hinten und vorne nicht hinkommen. Sie müssen die Krankenkassenbeiträge erhöhen – Sie haben es gerade debattiert –, Sie müssen wahrscheinlich wieder die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen und, und, und. Was Sie dort geschaffen haben – das ist auch von Clemens Fuest gerade kritisiert worden –, sind keine nachhaltigen Arbeitsplätze, von denen Menschen und Familien auch leben können, ohne dass Sie gleich wieder Sozialtransfers zahlen müssen. Wir brauchen echte Arbeitsplätze und nicht diese Minijobs bis 556 Euro. In diesem Bereich sind in den letzten Jahren leider, leider Gottes die meisten Arbeitsplätze entstanden. Insoweit ist die Statistik, die Sie zitieren – glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast! –, Augenwischerei. Wir brauchen richtige Vollzeitarbeitsplätze, von denen die Menschen auch leben können, und davon sind wir weit entfernt. Zur zweiten Frage. Ich sagte, ich war in Washington. Wahrscheinlich muss ich mich mit Ihnen noch mal hinsetzen, und wir unterhalten uns über Geografie. Das, was Sie zitieren, ist im Oktober in New York gewesen, und selbst „Der Spiegel“ hat es nicht zitiert, weil ich an dieser Stelle tatsächlich nicht mitgesungen habe. Aber kommen wir zum Faktum. Ich war in Washington, D.C., und wir haben uns dort zum Beispiel mit dem Ex-Chef der Weltbank Malpass unterhalten. Wir haben uns mit der früheren Botschafterin in Dänemark unterhalten. Und dort wurde wörtlich gesagt: Deutschland ist der kranke Mann Europas. – Wenn Deutschland jetzt nicht wirklich energiepolitisch, aber auch steuerpolitisch und migrationstechnisch die Wende hinbekommt, dann ist dieses Land verloren. Und viel schlimmer: Wenn Deutschland fällt – das sagen Sie mal den Franzosen, den Polen und anderen –, dann fällt Europa. Und ob Sie das verantworten wollen, weiß ich nicht. Insoweit sind wir sogar bessere Europäer – wir sind keine EU-Fans –, als Sie es sind, meine Damen und Herren. Wir fahren fort in der Debatte, und für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Fritz Güntzler das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sie haben gerade wieder eine vermeintlich bewegende Rede des AfD-Kollegen Gottschalk gehört, in der eigentlich nur mit Dreck geworfen wurde und unser Standort Deutschland schlechtgeredet worden ist. Lieber Herr Gottschalk, wenn Sie von Arbeitsplätzen reden, müssen wir doch mal feststellen: Was würde es eigentlich bedeuten, wenn wir aus der EU austreten, was Sie vorhaben? Das würde bedeuten, dass das Bruttoinlandsprodukt um fast 6 Prozent sinken würde. Das würde bedeuten, dass es 2,5 Millionen Arbeitslose mehr geben würde. Das größte Standortrisiko in Deutschland ist die AfD und nicht diese Koalition und andere, die hier tätig sind. Natürlich nehmen wir als Koalition zur Kenntnis, dass wir fünf Jahre Stagnation und zwei Jahre Rezession hatten. Von daher sind die Herausforderungen für die Wirtschaft groß. Die Wirtschaft steht vor einem erheblichen Strukturwandel. Es geht um die Dekarbonisierung und um die Digitalisierung. Der demografische Wandel, aber auch die geopolitische Lage sind herausfordernd für die Wirtschaft, und wir haben erhebliche Transformationsprozesse zu bewerkstelligen. Diese Koalition, die Verantwortung für Deutschland trägt, wird sich diesen Herausforderungen stellen. Uns ist aber auch immer bewusst: Politik wird nie Arbeitsplätze schaffen. Wir werden Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass es sich wieder lohnt, in Deutschland zu investieren, dass die Menschen investieren, und dafür setzen wir mit diesem Standortfördergesetz das richtige Signal. Von daher werden wir Deutschland mit dieser Koalition voranbringen. Dieses Standortfördergesetz bettet sich ein in einen umfassenden Maßnahmenkatalog, den ich hier schon mehrfach erwähnt habe: der Investitionsbooster, die erste Senkung von Unternehmensteuern, verbesserte Abschreibungsbedingungen, die Senkung der Luftverkehrsteuer, die Agrardieselvergütung; ich könnte noch weitere Beispiele nennen. Wir haben in diesen 227 Tagen als Große Koalition gehandelt, damit wir Deutschland nach vorne bringen, und das lassen wir uns von anderen nicht schlechtreden. Wir handeln für Deutschland, damit unser Land wieder nach vorne kommt, und das werden wir auch weiter tun. Auch wenn die AfD der Meinung ist, dass unser Land am Boden liegt, und trotz aller Schwierigkeiten sage ich Ihnen: Deutschland ist stark in seinen Ideen, in seiner Industrie und – nicht zu vergessen – auch im Mittelstand, im Handwerk. Wir haben Vertrauen in diese Menschen. Wir werden dieses Land gemeinsam wieder nach vorne bringen, und dieses Standortfördergesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dafür. Wir werden mit diesem Gesetz ein klares Signal setzen: Wir werden wieder schneller, wir werden mutiger und wir werden entschlossener handeln, damit das alles zum Erfolg wird. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir schaffen Wachstum mit unserer Politik – das ist das richtige Signal –, weil wir Investitionshemmnisse rausnehmen. Wir wissen, dass ein Großteil der Investitionen aus dem privaten Sektor kommt, fast 90 Prozent, und nur 10 Prozent kommen aus dem öffentlichen Bereich. Deshalb ist es gut, dass wir den Zugang von Unternehmen zu Finanzierungen auf dem Kapitalmarkt verbessern, und das werden wir auch weiterhin machen. Das Beste daran ist, dass wir auch Start-ups und Scale-ups, wie das auf Neudeutsch so schön heißt, fördern. Das sind die Hidden Champions von morgen, das sind die DAX-Unternehmen von morgen, das sind die Treiber von Innovation. Von daher ist es gut, dass wir es Investmentfonds ermöglichen, sich an diesen Unternehmen zu beteiligen. Wir werden weitere Maßnahmen umsetzen. Wir werden auch dafür sorgen, dass die Investitionen von Investmentfonds, von Kapitalsammelstellen, steigen. Viele Menschen in Deutschland vertrauen dem Kapitalmarkt derzeit noch nicht. Wir machen Werbung dafür, dass der Kapitalmarkt ein gutes Instrument ist. Das sehen wir auch bei dem guten Vorschlag des Bundesfinanzministers zur privaten Altersvorsorge. Wir wollen die Menschen an den Kapitalmarkt heranführen, und dafür brauchen wir Kapitalsammelstellen, dafür brauchen wir Investmentfonds. Die Investmentfonds haben hier die Möglichkeit, den Unternehmen bei den Problemen, die ich eingangs geschildert habe, zu helfen: bei Investitionen in die Infrastruktur, bei Investitionen in erneuerbare Energien und in die Digitalisierung. Deshalb ist es gut, dass wir hier die aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten verbessern, damit dies gelingt. Dieses ganze Gesetz, das Sie, Herr Gottschalk, so schlechtgeredet haben – leider haben Sie bei der Anhörung anscheinend nicht zugehört –, ist in der gesamten Breite sehr gelobt worden. Wir hatten die Vorsitzende des Startup-Verbandes da, wir hatten Vertreter der Wirtschaft da. Alle haben gesagt: Das ist das richtige Gesetz zur richtigen Zeit, um den Standort Deutschland nach vorne zu bringen. Wir lassen uns von Ihnen unser Land nicht schlechtreden. Wir werden weiter für dieses Land handeln, damit Deutschland wieder nach vorne kommt. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Katharina Beck das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das ist ein gutes Gesetz, das in die richtige Richtung geht, und deswegen werden wir als Grüne diesem Gesetz auch zustimmen. Bevor ich darüber spreche, was in diesem Gesetz für den Standort gut ist, aber wirklich noch größer gedacht werden muss, möchte ich damit starten, wie widerlich ich es finde, wie Sie, Herr Gottschalk, sich hier daran aufgeilen, wie schlecht es um Deutschland stehen würde. Es ist nicht so, dass man hört, was Sie Positives vorhaben, sondern es ist immer nur diese negative Haltung, die Zukunftsängste schüren soll und Unternehmergeist am Ende abtötet, damit Deutschland in eine negative Zukunft außerhalb der Europäischen Union kommt. Sie wollen den Dexit. Sie wollen unseren Status als Exportnation, die doch vom Export in die Niederlande, nach Frankreich, nach Polen usw. und von der Freizügigkeit und dem Binnenmarkt super profitiert, abbauen, und Sie würden damit am allerallerallermeisten der Wirtschaft und den Unternehmen in diesem Land schaden. Deswegen darf man Sie nie, nie wählen. – Ja, bei der letzten Wahl haben Sie 20 Prozent bekommen, und das ist dramatisch. Deswegen muss man aussprechen, wofür Sie eigentlich stehen, nämlich für einen schlimmen Standort, wo es allen schlecht geht. Was ist in diesem Gesetz gut? Ich möchte einmal einen kleinen Exkurs machen zum Thema Börsengang; das machen hier vielleicht nicht so viele. Es ist unfassbar wichtig, dass wir leichter an die Börse gehen können. Denn es ist unfassbar; es gibt nämlich Wachstum in Deutschland: über 7 Prozent mehr Gründungen von Start-ups. Das merken wir gar nicht, wenn wir uns hier immer so herunterreden lassen; aber 7 Prozent Wachstum bei Gründungen von Start-ups gibt es. Das sind jedes Jahr ungefähr 3 000 Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen im Start-up-Innovationsbereich neu gründen. Das darf ja bitte schön auch mal ausgesprochen werden. Diese Start-ups werden irgendwann größer und wollen dann an die Börse gehen. Da gibt es Hürden, und meistens gehen sie dann leider in die USA. Oder manche gehen zur Finanzierung sogar nach China, weil es dort fünfmal so viel Venturecapital wie in Deutschland gibt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Das ist dramatisch, das muss mehr werden. Aber in diesem Gesetz ist Folgendes gut: die Herabsetzung des Mindeststreubesitzes auf 10 Prozent und der Wegfall der Mindestbestehensdauer des Emittenten. Ich sage auch mal denjenigen da draußen, die sich mit Börsengängen befassen, dass auch wir uns hier damit im Detail befassen und ihnen den Weg zur Börse erleichtern. Und das ist gut so. Es ist auch gut, dass man jetzt Aktien mit einem Eurocent im Mindestnennwert halten kann – für Scale-ups mit dringendem Kapitalbedarf ist das wichtig; auch das muss hier einmal gesagt werden –; das ist nun möglich, und die Finanzierung wird besser werden. Das reicht aber nicht. Wir stimmen diesem Gesetz zu, auch wenn es beim Investmentsteuergesetz einige Fehler hat; das müsste besser werden. Deswegen haben wir auch einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, das sauberer zu gestalten. Das ist jetzt nämlich überhaupt kein Lenkungsgesetz in Richtung Investitionen in Erneuerbare und Infrastruktur, sondern es gibt eine allgemeine sogenannte Unschädlichkeit, die gegeben sein muss, um sich als Investmentfonds zu qualifizieren. Das ist zwar einfach, aber nicht zielgerichtet. Und das ist auch ein Punkt, den wir an diesem Gesetz kritisieren. Wenn man nach vorne schauen will, dann muss man größer denken. Ich sagte das gerade schon: in China fünfmal so viel Venturecapital wie in Deutschland, in Israel viermal so viel. Venturecapital – was ist das? Das nennt man eigentlich Unternehmungskapital oder Wagniskapital; das ist die Lust, etwas zu wagen. Hier muss viel mehr kommen. Sie haben gestern im Zusammenhang mit dem Deutschlandfonds beispielsweise Investitionen für First-of-a-Kind-Technologien angekündigt, also für neue, innovative Unternehmen wie Traceless, das ich beim letzten Mal erwähnt hatte, das aus Maisabfällen Plastik herstellt, das man sofort kompostieren kann. Diese Unternehmen brauchen unfassbar viele Millionen, und Sie stellen gerade mal 300 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist zwar ein guter erster Schritt; aber denken Sie doch ein bisschen größer. Damit können Sie maximal ungefähr fünf bis zehn Unternehmen unter die Arme greifen. Wir müssen hier – Sie haben es gerade gehört: 3 000 Gründungen – wirklich größer denken. Setzen Sie sich bitte in der EU auch für das 28. Regime, für EU-INC, ein. Das ist eine Rechtsform. Bei Gründungen ist es manchmal etwas technisch. Aber diese Rechtsform ist sehr gewünscht, damit man EU-weit in einem einheitlichen Rechtsrahmen agieren kann, sodass nicht die Kreditbesicherungen hier so sind und das Insolvenzrecht da anders ist. So kann man Europa stärken. Gerade wenn wir sehen, dass heute nur ein klitzekleiner Mindestkompromiss geglückt ist beim Thema Ukrainehilfen, dann ist wichtig, dass wir in Europa wieder mehr zusammenstehen. Und das müssen wir auch unternehmerisch und wirtschaftlich tun; denn der Binnenmarkt ist unsere größte Stärke. Setzen Sie sich für die Kapitalmarktunion und für das 28. Regime, für EU-INC, ein! Das wird ein richtiger und wichtiger Schritt für Frieden und Wohlstand in Europa sein. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat nun Lisa Schubert das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Heute berät dieser Bundestag über zwei komplizierte Gesetze mit enormer Tragweite. Ich habe sechs Minuten Zeit, um zwei Gesetze zu bewerten, die zusammen 568 Seiten umfassen – hochkomplex, technisch und für die meisten Menschen kaum verständlich. Und genau das ist kein Zufall. Denn je unübersichtlicher Gesetze sind, desto eher bieten sie die Möglichkeit für Lobbyisten, Interessen durchzusetzen, die mit dem Gemeinwohl eher wenig zu tun haben. Beide Gesetze, das BRUBEG und das StoFöG, folgen demselben Leitmotiv: Deregulierung, Erleichterungen und Sonderrechte für Finanzinvestoren oder nachlässige Bankenregulierung ohne Wirkung – alles unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung will privates Kapital mobilisieren, den Finanzstandort Deutschland stärken und ihn international konkurrenzfähig machen. Die Erzählung lautet, nur ein starker Finanzmarkt könne unsere Unternehmen finanzieren und den Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft ermöglichen. Diese Erzählung ist nicht nur falsch; sie ist brandgefährlich. Private Finanzinvestoren investieren nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten. Das steht im direkten Gegensatz zu der Art Finanzierung, die unsere Wirtschaft gerade am dringendsten braucht. Das sind langfristige, verlässliche und strategische Investitionen in zukunftsfähige Geschäftsmodelle. Nicht maximale Profite, sondern maximaler gesellschaftlicher Nutzen muss im Mittelpunkt stehen. Das kann der öffentliche Sektor leisten. Private Finanzmärkte können das nicht, und es liegt auch nicht in ihrem Geschäftsinteresse. Private Investoren, die mit Wohnungen, Pflegeheimen oder Energienetzen spekulieren, erzielen Gewinne auf Kosten unserer Gesellschaft. Für uns bedeutet gute Infrastruktur, dass Brücken nicht zusammenbrechen, wenn Züge darauf fahren, dass Pflegeheime Menschen im Alter ein würdiges Leben ermöglichen, dass Wohnungen für alle Menschen in diesem Land bezahlbar sind. Der Finanzlobby geht es bei Infrastruktur aber nur um maximalen Gewinn auf Kosten von uns allen. Auch die Behauptung von Bundeskanzler Merz, der Bankensektor müsse durch Deregulierungen erst wettbewerbsfähig gemacht werden, ist nicht haltbar. Das Bundesfinanzministerium selbst erklärte auf unsere Anfrage vom 20. Oktober 2025, der deutsche Bankensektor verfüge bereits jetzt über eine komfortable Eigenmittelausstattung, die signifikante zusätzliche Kreditvergaben an die Wirtschaft problemlos ermögliche. Das Problem ist also nicht fehlendes Geld; das Problem ist die politische Entscheidung, wofür dieses Geld eingesetzt wird. Und hier versagt die Bundesregierung. Im Bankenpaket bleibt jeder Spielraum ungenutzt, der helfen würde, Kredite gezielt weg von Spekulation und fossilen Geschäftsmodellen und hin zu Realwirtschaft, Klimaschutz und guter Arbeit zu lenken. Und weil heute endgültig darüber abgestimmt wird, noch mal kurz zum Standortfördergesetz: Auch wenn die Bundesregierung behauptet, dieses Gesetz nütze allen, muss ich sagen: Das stimmt nicht. Es ist und bleibt ein Gesetz für die Finanzlobby, und es hilft vor allem den Reichsten in diesem Land. Es richtet sich vor allem an Investoren, die für Milliardäre Geld vermehren. Konkret enthält dieses Gesetz steuerliche Vorteile für aggressive Finanzinvestoren, die Abschaffung eines Melde- und Beschwerderegisters für Finanzberater zulasten des Verbraucherschutzes sowie den Wegfall von Meldepflichten für Großkredite ohne gleichwertigen europäischen Ersatz. Besonders bemerkenswert: Es gibt Sonderregelungen für spezielle Immobilienfonds, von denen es in Deutschland gerade einmal vier gibt. Niemand glaubt ernsthaft, dass diese Regelungen aus gesellschaftlicher Notwendigkeit entstanden sind. Solche Gesetze entstehen, weil die reichste Lobby in diesem Land, die Finanzlobby, die besten Beziehungen zum Finanzministerium und zu einigen Politikerinnen und Politikern hier im Saal genießt. Wenn auf einen Abgeordneten im Finanzausschuss zehn Lobbyisten kommen, muss man sich nicht wundern, dass zivilgesellschaftliche Interessen und Verbraucherschutz dann doch gerne mal ausgeklammert werden. Dies zeigt auch der am Dienstagabend kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag, der eine Forderung des Lobbyverbandes der Investmentfonds eins zu eins übernimmt. Wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven bleiben dagegen, wie so häufig, außen vor. Sie warnen schon lange vor Risiken, die die Regierung in Kauf nimmt, wenn sie profithungrigen Investoren den Zugang zu öffentlicher Infrastruktur erleichtert. Wenn hier im Bundestag von privaten Investitionen in unsere Infrastruktur gesprochen wird, meint das Brücken, Wasser- und Energieversorgung, Arztpraxen und Pflegeheime, landwirtschaftliche Flächen, deren Pachten sich Bauern schon jetzt kaum leisten können, und Wohnungen von Millionen Menschen, deren Miete nicht mehr bezahlbar ist. Und wer glaubt, dass kurzfristige Hyperprofitlogik diese Bereiche besser organisiert als die demokratische öffentliche Hand, der hat in den letzten 50 Jahren Neoliberalismus nicht aufgepasst. Der kürzlich erschienene Welt-Ungleichheitsbericht 2026 zeigt: Extreme Vermögensungleichheit nimmt immer weiter zu – auch in Deutschland. Weniger als 0,001 Prozent der Menschen besitzen heute mehr Vermögen als die ärmere Hälfte aller Menschen auf diesem Planeten. Und wenn die Regierung hier von Wohlstandserhaltung spricht, wird schnell klar, für wen dieser gelten soll. Aber: Wir brauchen einen Kurswechsel. Sehr geehrte Bundesregierung, hören Sie auf, Politik für die Finanzlobby und Superreiche zu machen! Fangen Sie endlich an, Politik für die Menschen zu machen! Danke. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Philipp Rottwilm das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben wir den Gesetzentwurf zum Standortfördergesetz hier im Haus in erster Lesung beraten, und heute bringen wir ihn bereits über die Ziellinie. Ich habe damals gesagt, dass dieses Gesetz für mich unter einer sehr einfachen Überschrift steht: „Weniger Bürokratie, mehr Investitionen“. Und an dieser Aussage gibt es nichts zu korrigieren – ganz im Gegenteil: Der nun vorliegende fertige Gesetzentwurf bestätigt sie. Unser Land steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Klar ist: Wir brauchen enorme private Investitionen – in der Größenordnung von Tausenden Milliarden Euro. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, benötigen wir Kapital, und dieses Geld ist vorhanden. Es liegt unter den Kopfkissen der deutschen Sparer. Aber es findet viel zu selten den Weg dorthin, wo es gebraucht wird: in unserer Infrastruktur, im Bereich „erneuerbare Energien“ und in deutschen Start-ups. Damit sich das ändert, fehlten bislang einige zentrale Bausteine in unserem Finanzsystem. Der erste ist die Reform der privaten Altersvorsorge – wir haben es eben schon gehört –, an der wir derzeit arbeiten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat kürzlich einen sehr überzeugenden Entwurf hierzu vorgelegt, genauso wie zum Deutschlandfonds. Der zweite Baustein ist genau dieses Standortfördergesetz, das wir heute beschließen. Ich möchte meine heutige Redezeit nutzen, um noch einmal ganz konkret zu erläutern, wie dieses Gesetz unserer Wirtschaft hilft, weil ich gemerkt habe, dass da doch die eine oder andere Wissenslücke hier im Haus vorhanden ist, vor allem auf der rechten Seite. Wenn Sie oder ich eine Versicherung abschließen, dann arbeitet diese Versicherung mit unseren Beiträgen. Sie investiert sie. Das gilt ebenso für Pensionsfonds, etwa im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, die wir auch gerade modernisiert haben. Solche großen Anleger investieren ihr Kapital in der Regel nicht direkt, sondern sie tun das über Investmentfonds. Und genau hier liegt bislang das Problem. Denn diese Investmentfonds können nach geltendem Recht in aller Regel weder in Windkraftanlagen noch in Solarparks noch in Stromnetze investieren. Auch Beteiligungen an Venturecapital-Fonds, die unsere Start-ups finanzieren, sind für sie wegen doppelter Besteuerung faktisch ausgeschlossen. Nicht weil es sachlich verboten wäre, sondern weil das deutsche Steuerrecht dem bisher entgegensteht. Was wie eine technische Feinheit klingt, hat über Jahre massiv geschadet. Auf der einen Seite quasi junge Unternehmen und Zukunftsprojekte, die dringend Kapital benötigen, und auf der anderen Seite stehen Versicherungen und Pensionsfonds mit enormen Mitteln, die genau dort investieren wollen, es aber nicht können. Beide finden nicht zusammen. Das Steuerrecht hat zwischen ihnen quasi eine unsichtbare Wand errichtet. Und genau diese Wand, liebe Kolleginnen und Kollegen, reißen wir mit dem Standortfördergesetz heute ein. Künftig kann das private Kapital, das unter unseren deutschen Kopfkissen schlummert, dorthin fließen, wo es den größten Nutzen stiftet: in Zukunftsinfrastruktur, in Zukunftsenergie und Zukunftsunternehmen unseres Landes. Egal, mit wem wir in den letzten Wochen gesprochen haben, ob mit Verbänden, ob mit der Finanzindustrie, ob in der Anhörung – ich habe mich schon gewundert, was los ist –: Alle loben dieses Gesetz. Und deswegen ist es ein guter Abschluss des Jahres, dass wir es heute gemeinsam beschließen. Herr Abgeordneter. Die Koalition hat in diesem Jahr übrigens 400 Vorhaben beraten und sage und schreibe über 120 Gesetze beschlossen, – Herr Abgeordneter. – um unser Land besser zu machen. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein. So. Das hätten wir schneller klären können. Und 2026 werden wir es auch spüren, dass wir hier 120 Gesetze beschlossen und 400 Vorhaben beraten haben. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir doch in den Weihnachtsurlaub gehen. Wir sehen uns im nächsten Jahr. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Rainer Groß das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir reden ja heute auch über Entbürokratisierung; das haben wir schon gehört. In dem Rahmen schauen wir uns ein Gesetz an, das den sperrigen Titel „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz“ trägt. 332 Seiten – ich habe es mitgebracht; vielleicht haben Sie alle es gelesen –: Kann das Entlastung sein? Schauen wir mal. Anlass ist das EU-Bankenpaket: CRD VI und CRR III. Diese möchte die Bundesregierung eins zu eins umsetzen. Wir atmen auf: Zumindest wird es nicht schlimmer. Doch die schlechte Nachricht ist: Es ist schon schlimm genug: 332 Seiten tiefgreifender Souveränitätsabbau im Bereich der Finanzmarktregulierung – eine Regulierungsarchitektur, in der Finanzinstitute mehr Vollzugsorgane europäischer Vorgaben sind als freie Unternehmen. Wieder ein Lehrstück von unkritischem Übernehmen zentralistischer EU-Kategorien! Damit Sie jetzt nicht wieder reflexhaft denken: „Ja, der von der AfD wieder mit seinem Anti-EU-Populismus“, gebe ich Ihnen auch konkrete Beispiele dazu. Der neue § 2b Absatz 1 Kreditwesengesetz, der deutschen Bibel des Bankwesens, muss nach EU-Willen jetzt Kreditinstitute in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern verbieten. Sie haben richtig gehört: verbieten! Privatbanken wie Berenberg, eine der ältesten Banken der Welt, oder Warburg oder Metzler sollen das Prinzip der persönlichen Gesellschafterhaftung aufgeben. Ein unzulässiger Eingriff in die Vereinigungs- und Berufsfreiheit! Laut der deutschen Kreditwirtschaft wirtschaftlich sinnlos. Eine arrogante Anmaßung, mit der die EU-Zentralbürokratie speziell Deutschland vors Schienbein tritt. Weg von institutsindividuellen Risikomodellen, hin zu europaweit standardisierten Vorgaben ist das zweite Beispiel. Das trifft vor allem unsere kleinen regionalen Banken und benachteiligt unsere mittelständische Wirtschaft bei der Kreditbeschaffung. Im Detail: Die Risikogewichtung für Kreditportfolien, die Berechnung der operationellen Risiken, die Anforderungen an interne Modelle: Alles wird enger, formalisierter und unflexibler. Und die Aufsicht schafft sich auch noch Instrumente politischer Steuerung. Drittstaatenregime, Einrichtungen zwischengeschalteter EU-Mutterunternehmen, detaillierte Strukturmeldungen, vierteljährliche Offenlegung sämtlicher Vermögenswerte im EWR, gruppenweite Konsolidierung: Die EU gerät immer mehr in den Kontrollwahn. Nächster Punkt: der ESG-Komplex. Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken sollen integraler Bestandteil des Risikomanagements von Banken sein müssen. Das betrifft Kreditprozesse, die Vergütungsstrukturen, die strategische Geschäftsplanung und sogar die Leitungsorgane. Willfährige ESG-Äffchen statt guter Bankmanager! So versucht die EU, Kreditinstitute an die ideologische Leine zu nehmen: die Kreditwirtschaft als Vollstrecker einer politischen Green-Deal-Agenda. Die amerikanischen Banken – wichtige Wettbewerber – haben diesen Irrweg gerade verlassen. Ich sage es offen: Damit verliert Deutschland eigenen Handlungsspielraum. Daneben errechnet die Bundesregierung eine Entlastung von 89 Millionen Euro jährlich. Aber was kosten bitte die völlig neuen Meldepflichten? Alles in allem, meine Damen und Herren: Dieser Entwurf ist politisch klar einzuordnen. Die EU strebt eine immer weiter standardisierte Aufsichtsarchitektur an. Sie entfernt sich zunehmend von Real- und Marktwirtschaft, von mittelständischen Strukturen, von nationaler Souveränität. Es geht zusätzlich um einen grün-ideologischen Überbau. Und der nächste unselige Schritt steht bevor. Das wird EDIS sein. Wachen Sie bitte endlich auf, meine Damen und Herren, und erkennen Sie, wie toxisch solche Vorschriften sind! Es bleibt ein Bürokratiemonster. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Mit der AfD wird es wieder nationale Freiheit und Unternehmertum geben. Vielen Dank und Frohe Weihnachten allerseits. Danke schön. Noch ein kurzer Hinweis zu parlamentarischer Sprache: „EZB-Äffchen“ habe ich, glaube ich, gehört. – Ach, „ESG-Äffchen“. Also Sie meinen Affen damit? Menschen als Affen zu bezeichnen, halte ich für nicht angebracht. – Ist schon klar. Aber diejenigen machen ja ein Gesetz. – Wir diskutieren das hier jetzt nicht. Mir ist es aufgefallen. Ich glaube, man kann auch einen anderen Sprachgebrauch wählen. Denn Menschen, die Gesetze schreiben, sind Menschen. Jetzt kommen wir zur CDU/CSU-Fraktion. Und es hat der Abgeordnete Philip Hoffmann das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei zentrale Vorhaben: Wir schließen zum einen die Beratungen für das Standortfördergesetz ab, und gleichzeitig schicken wir das Bürokratieentlastungsgesetz in das parlamentarische Verfahren. Beide Gesetze haben ein klares Ziel: mehr Investitionen, weniger Bürokratie und damit bessere Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft. Damit setzen wir das Signal: Wir wollen, dass Deutschland wieder wächst, und das wirtschaftlich stark, investitionsfreundlich und innovativ. Gerade junge Unternehmen und Start-ups haben es in Deutschland immer noch viel zu schwer. Dabei sorgen sie für Innovationen, schaffen Arbeitsplätze und entwickeln Technologien für die Zukunft. Doch häufig fehlt es genau dann an Kapital, wenn es darum geht, die Wachstumsphase erfolgreich zu meistern. Und genau hier setzt das Standortfördergesetz an. Wir schaffen klare Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Start-ups, Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien. Wir wollen, dass die Unternehmen ihre Innovationen hier entwickeln und entfalten, damit sie in Deutschland bleiben und hier wachsen können. Wir öffnen Kapitalquellen, erleichtern den Zugang zu Wagniskapital und stärken damit nicht nur einzelne Unternehmen, sondern den gesamten Finanzstandort Deutschland. Zudem bauen wir Bürokratie ab. Melde- und Anzeigepflichten ohne Mehrwert gehören damit der Vergangenheit an. Doppelmeldungen werden abgeschafft. Wir setzen europäisches Recht eins zu eins um, ohne Gold-Plating. Das ist effizient, transparent und planbar. So schaffen wir mehr Zeit und Raum für das, was wirklich zählt. Und genau hier knüpft das Bürokratieentlastungsgesetz an. Das EU-Bankenpaket, insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie, setzen wir zielgerichtet, verhältnismäßig und bürokratiearm um. Gleichzeitig schaffen wir klare Regeln für Zweigstellen, Eigenkapitalanforderungen und Transaktionen. Wir stellen sicher, dass Banken, die hier ihre Kredite vergeben oder Einlagen annehmen, auch hier präsent sind – unter europäischer Aufsicht und mit klaren Verantwortlichkeiten. Damit stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und schaffen ein Level Playing Field für die gesamte Branche. Mit beiden Gesetzen senden wir ein klares Signal an Investoren im In- und Ausland: Deutschland ist wieder ein innovativer und attraktiver Standort. Wir schaffen Planungssicherheit für die privaten Investitionen, wir stärken Start-ups und den Mittelstand, und wir sorgen dafür, dass Kapital hier in Deutschland bleibt, dort, wo es Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Innovationen schafft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss möchte ich noch unterstreichen: Wir haben seit Mai unheimlich viel erreicht. Wir machen Europa einfacher, wir sorgen für einen attraktiven Finanzmarkt, und wir entlasten durch Steuererleichterungen und Bürokratieabbau. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz, Daisy Chains und dem Standortfördergesetz machen wir den Finanzmarkt wieder attraktiv. Dank Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden und der Schweiz machen wir das grenzüberschreitende Arbeiten einfacher. Das ist Europa. Mit der Aktivrente unterstützen wir Rentnerinnen und Rentner, die weiterarbeiten wollen. Gleichzeitig entlasten wir konkret: Mit dem Investitionsbooster und dem Stromsteuergesetz stärken wir Unternehmen. Mit der Agrardieselrückvergütung unterstützen wir unsere Landwirte. Und mit dem Steueränderungsgesetz entlasten wir Pendlerinnen und Pendler. Als Finanzausschuss haben wir 14 Gesetze verabschiedet und damit Bürokratie im Umfang von 50 Millionen Euro abgebaut, und wir haben 88 Milliarden Euro an Steuererleichterungen für die gesamte Legislatur beschlossen: für alle, die jeden Tag zur Arbeit pendeln, für die Ehrenamtler, für die Wirtschaft, für die Gastronomie und für die Landwirtschaft. Dafür vielen Dank an die Kollegen im Ausschuss, die das mit auf den Weg gebracht haben, an die Koalition, an die Kollegen aus der AG, aber auch an die Kollegen von der SPD! Wir haben viel erreicht, und 2026 machen wir genau so weiter. Ich freue mich darauf. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Sascha Müller das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Standortfördergesetz, was mal als Zukunftsfinanzierungsgesetz II in unserer Regierungszeit begonnen hat und dem wir zustimmen werden, behandeln wir heute erstmals das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz. Damit wird – Achtung! – CRD VI als Begleitrichtlinie zu CRR III als Vollendung von Basel III national umgesetzt. Das klingt nerdy, ist es auch ein bisschen; aber ich finde, auch dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal, gerade in einer Zeit, in der doch reflexhaft nach pauschaler Deregulierung gerufen wird. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Vorschläge zur Vereinfachung gehen wir gerne mit, etwa durch eine proportionale Regulierung in der Bankenaufsicht. Eine pauschale Deregulierung lehnen wir aber selbstverständlich ab. Diese Richtlinienumsetzung stärkt die Governance in Kreditinstituten und entwickelt die Bankenaufsicht weiter. Ich sehe hier zwei zentrale Kernelemente: Erstens. Wir reformieren grundlegend den Umgang mit Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Künftig gelten hier einheitliche europäische Aufsichtsregeln. Damit schließen wir eine bisher bestehende Aufsichtslücke und verhindern regulatorische Umgehung über bloße Zweigstellenkonstruktionen. Das ist ein klarer Fortschritt für die Finanzstabilität. Und zweitens. Das Gesetz verankert erstmalig das Management von ESG-Risiken im Kreditwesengesetz. Auch das ist richtig und notwendig; denn Nachhaltigkeitsrisiken sind längst Finanzrisiken. Ein wichtiger Schritt also; aber es müssen noch weitere folgen. Wir haben in Europa eine gemeinsame Aufsicht und ein gemeinsames Abwicklungssystem. Noch immer aber existieren nationale Grenzen, etwa bei Kapital- und Liquiditätsanforderungen. Sie verhindern echte grenzüberschreitende Bankaktivität. Das ist natürlich erklärbar: In einer Krise möchte kein Staat, dass Kapital abfließt und er am Ende allein auf dem Risiko sitzt. Diese Logik mussten wir aktuell ja beim Umgang mit dem russischen Zentralbankvermögen erleben. Deswegen müssen wir dahin kommen, dass die EU-Staaten gemeinsam haften. Und genau das gilt auch für den Bankenmarkt: Ohne gemeinsame Haftung gibt es keinen echten europäischen Bankenbinnenmarkt. Wir brauchen zudem eine glaubwürdige Abwicklung und auch Schritte – ich weiß, das ist schwierig – zu einer echten europäischen Einlagensicherung. Möglicherweise werden dann in Europa am Ende transnationale robuste Institute entstehen, die weniger von den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig sind. Und genau das stärkt aber, zusammen mit den gerade hier in Deutschland wichtigen, dezentral agierenden Sparkassen und Volksbanken, am Ende die Finanzstabilität in Europa und macht uns beispielsweise gegenüber den amerikanischen Banken, die in den Markt drängen, wettbewerbsfähiger. Denn klar ist: Wir brauchen einen echten europäischen Binnenmarkt für Bank- und Finanzdienstleistungen; denn dieser ist geopolitisch wichtiger denn je. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Johannes Schraps das Wort.
Herzlichen Dank. – Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich die AfD mit Herrn Gottschalk und Herrn Groß hier wieder mal selbst entlarvt hat, kommt jetzt glücklicherweise kein AfD-Redner mehr in dieser Debatte. Bevor ich auf das Gesetz zu sprechen komme, aber noch eins: Herr Gottschalk, ob Sie gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus Ihren Reihen die zu Recht verbotene erste Strophe der Nationalhymne im Dezember oder im Oktober singen, ist völlig egal, weil diese Strophe mit ihrem Inhalt für die dunkelste Zeit in unserer Geschichte steht. Ob Sie das in Washington oder in New York mit Rechtsgesinnten aus der MAGA-Bewegung tun, auch das ist wirklich völlig egal und macht es nicht besser. Sie machen sich damit mit der Nazizeit gemein, und Reden aus Ihrer Partei zeigen ganz deutlich, dass Sie uns wieder in diese Zeit führen würden. Das sieht sicherlich auch die große Mehrheit der aufrichtigen Menschen in diesem Land so. Damit zurück zur Gesetzgebung. Die Transformation unserer Wirtschaft braucht Investitionen, und für Investitionen braucht es Banken, die stabil sind und zugleich handlungsfähig bleiben. Und genau deshalb beschließen wir heute eben nicht nur das Standortfördergesetz, wie es hier auf der Medienwand steht, sondern wir starten mit der Debatte auch gleichzeitig in die Beratungen zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, das sogenannte BRUBEG – ein sperriger Name, aber mit diesem Gesetz setzen wir das europäische Bankenpaket aus CRD-VI-Richtlinie und CRR-III-Verordnung eins zu eins um und entlasten damit unsere Institute vor überflüssiger Bürokratie. Wir machen Banken damit krisenfester, ohne ihnen das Leben unnötig schwerer zu machen. Das stärkt Stabilität und Wachstum in unserem Land, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ziel der Umsetzung dieses EU-Bankenpakets ist es, dass die Widerstandsfähigkeit unseres Bankensektors weiter erhöht wird. Gleichzeitig soll die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtert werden; denn gerade kleine und mittlere Unternehmen sind ganz genau darauf angewiesen, dass Kreditvergabe nicht an irgendwelchen unnötigen Berichtspflichten scheitert. Konkret heißt das: Wir schaffen klare europarechtskonforme Regeln mit Augenmaß. Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder auch regionale Institute sollen ihre Nähe zu den Menschen und zur Wirtschaft vor Ort ganz klar behalten können, statt immer mehr Personal für immer neue Meldepflichten zu binden. Das ist nicht nur ordnungspolitisch sinnvoll, sondern ist auch wirtschaftlich notwendig, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist deshalb auch, dass der Abbau übermäßiger Bürokratie überall dort umgesetzt wird, wo keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Der Nationale Normenkontrollrat hat sich diesen Gesetzentwurf angeschaut, und er geht von einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 89 Millionen Euro aus. Das ist alles kein Selbstzweck; denn diese Entlastung schafft ja wieder Spielräume für zusätzliche Kredite, für Beratung, für Investitionen etwa im Handwerk, im Wohnungsbau oder auch bei der Transformation des Mittelstandes; und das ist gut so, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Bei alldem nehmen wir das Thema Proportionalität natürlich sehr ernst. Kleine und nicht komplexe Institute sollen gezielt entlastet werden; denn ihre Geschäftsmodelle lassen dies oft zu. Und genau diese Differenzierung ist auch aus Sicht unserer SPD-Fraktion ganz entscheidend für eine faire und für eine praxisnahe Regulierung. Ein weiterer wichtiger Fortschritt, den wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen, ist die stärkere Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken im Risikomanagement der Banken. Gute Unternehmenssteuerung bedeutet eben heute auch, Klimarisiken, soziale Risiken oder auch Governance-Fragen mitzudenken, mit einzupreisen; denn diese Faktoren wirken sich längst ganz konkret auf die Stabilität von Banken aus, etwa was Kreditausfälle oder was Wertverluste angeht. Die neuen Vorgaben wollen wir dabei bewusst verhältnismäßig ausgestalten; das trägt den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Institute Rechnung. Für uns als SPD ist deshalb klar: Finanzmarktregulierung ist kein Selbstzweck. Sie soll Menschen, Arbeitsplätze und Ersparnisse schützen und Investitionen in die Zukunft ermöglichen. Wir freuen uns deshalb auf die weitere Beratung zu diesem Antrag, bei dem wir den klaren Anspruch haben, europäische Vorgaben sachgerecht umzusetzen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Klaus Wiener das Wort. – Entschuldigung, ich habe etwas vergessen. Darf ich Sie noch einmal bitten, Platz zu nehmen? Vorhin wurde der Abgeordnete Kay Gottschalk persönlich angesprochen, und er bat darum, eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Schraps, bleiben wir erst mal bei der Realität. Ich musste Ihnen ja eben schon Geografienachhilfe geben. Zunächst mal gebe ich Ihnen juristisch-geschichtliche Nachhilfe. Mitnichten sind die erste, die zweite Strophe dieses Liedes verboten. Das ist der eine Kontext. Zweitens. Bleiben Sie bei der Wahrheit, dass wir dort als Gäste waren und es eine Geste der Gastgeber war; so habe ich es auch beschrieben. – Nein. Ich erkläre das mal, das ist vielleicht ganz gut, damit Sie mal ein bisschen runterkommen und sich vielleicht auch mal mit der Geschichte auseinandersetzen. Dann darf ich Sie vielleicht mal daran erinnern: Wenn alles – und das ist das Tragische bei Ihrer Geisteshaltung –, was in diesen schrecklichen zwölf Jahren geschehen ist oder benutzt worden ist, verboten würde, dann dürfen wir das BGB nicht mehr anwenden, Sie dürften die Wegzugsteuer nicht mehr erheben. – Lassen Sie mich doch aussprechen! – Diese Hymne ist am 26. August 1841 komponiert worden. Ich finde es schon ein bisschen – – Entschuldigung! Ich halte die Zeit hier auch an. Danke. Noch mal, dass wir uns da einig sind: Man muss es ertragen, auch wenn einem etwas nicht passt. Man hat dann die Chance, darauf zu antworten. Und das kann auch der Kollege nachher, weil das laut Geschäftsordnung möglich ist. Insofern hat er jetzt ausschließlich das Wort. Bitte sehr. Danke. – Und da muss man auch an dieser Stelle die Kirche im Dorf lassen. Kennen Sie das? Wenn Sie Ihrer Frau oder Ihrem Mann sagen: „Mein Gott, du bist das Größte und das Beste auf der Welt für mich“, machen Sie nicht andere Frauen oder Männer schlecht, sondern Sie drücken einer Person oder einem Land oder einer Institution Ihre Treue aus. Und genau das hat Hoffmann von Fallersleben, als er am 26. August 1841 das „Lied der Deutschen“ verfasste – das sollten Sie sich vielleicht mal hinter die Ohren schreiben –, mit diesen Zeilen zum Ausdruck bringen wollen. Nichts anderes. Das versteht man sogar im Ausland, sogar bei den Amerikanern. Und wenn Sie Herrn Trump oder die Republikaner in die Nähe dessen rücken wollen, was Sie eben angedeutet haben, dann ist mir um die Außenpolitik dieses Landes, um die Zukunft dieses Landes wirklich bange. Kommen Sie einfach mal runter, befassen Sie sich mit den Fakten und dann klappt das vielleicht auch. Danke schön. Herr Schraps hat laut Geschäftsordnung, wenn er das wünscht, die Möglichkeit, auf eine persönliche Erklärung zu antworten. Bitte.
Das wünsche ich sehr gerne, Frau Präsidentin. Vielen herzlichen Dank. – Bevor ich runterkomme, stelle ich mich jetzt hier erst mal hin und sage Ihnen ganz, ganz deutlich, dass es Ihnen offenbar sehr, sehr schwerfällt, sich sehr deutlich von dieser Thematik zu distanzieren. Ehrlich gesagt kann ich jeden Kollegen hier im Haus und vielleicht auch jeden Zuschauer an den Bildschirmen, der sich das Ganze hier gerade anschaut, nur ermutigen, mal nach diesem Video im Internet zu suchen und sich dieses Video genau anzuschauen. Da hat die MAGA-Bewegung in den USA sogar extra zu Ihren Ehren einen Tenor engagiert, der ganz bewusst genau diese Strophe der deutschen Nationalhymne intoniert. Und mit welchem breiten Grinsen, mit welchem Lachen und mit welcher Attitüde Sie in diesen Raum kommen, und mit Ihren Kolleginnen und Kollegen übrigens auch, das sagt ganz, ganz viel über Ihre Gesinnung aus. Deshalb habe ich eben sehr, sehr deutlich gesagt, dass dieses Video und auch Ihre Kurzintervention deutlich machen, was Sie für eine Gesinnung haben. Das macht ganz klar, in welche Richtung Sie dieses Land führen wollen. Und ich bin ganz sicher, dass ganz, ganz viele aufrichtige Menschen in diesem Land sich das ganz genau anschauen werden und dass sie auch bei den nächsten Wahlen genau nach dieser Thematik entscheiden werden. Und das werden Sie dann sehen, Herr Gottschalk. Und damit fahren wir in der Debatte fort. Nun darf der Abgeordnete Dr. Klaus Wiener für die CDU/CSU das Wort ergreifen. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Standortfördergesetz verfolgen wir im Kern eigentlich zwei Ziele. Erstens wollen wir das Potenzialwachstum unserer Volkswirtschaft wieder erhöhen, und zweitens werden damit die Bedingungen – quasi als Voraussetzung dafür – am Finanzplatz Deutschland gestärkt. Beides ist dringend notwendig. Nach Einschätzung des Sachverständigenrats liegen unsere langfristigen Wachstumsmöglichkeiten nur noch bei 0,3 Prozent. Das ist annähernd Dauerstagnation und rund ein voller Prozentpunkt weniger als in den 2010er-Jahren. Das mag sich für viele vielleicht nicht nach sehr viel anhören, aber es macht einen sehr großen Unterschied, insbesondere beim Steueraufkommen und bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Noch gravierender aber ist: Selbst dieser Wert – diese 0,3 Prozent – wird weiter sinken, wenn wir nicht entschlossen handeln, so wie heute mit dem Standortfördergesetz und auch darüber hinaus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, entgegen mancher Kritik – ich sage es ganz deutlich – hat diese Regierung in kürzester Zeit sehr viel auf den Weg gebracht: Energiepreise gesenkt, Energieangebot erhöht, Bürokratie zurückgebaut, innere und äußere Sicherheit gestärkt. Aber klar ist auch: Das reicht nicht, insbesondere dann, wenn wir wollen, dass Deutschland wieder dauerhaft dynamisch wächst. Da gilt es, alle Politikbereiche in den Blick zu nehmen, vor allem aber – und darüber reden wir heute ja – die Investitionen. Genau hier setzt diese Regierung auch an mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, das über zwölf Jahre – ich betone das noch mal: über zwölf Jahre! – Investitionen in Infrastruktur vornehmen wird. Wenn vielleicht auch nicht jeder Euro genau da ankommt, wo wir es wollen, wird aber sehr viel passieren. Mit dem Investitionssofortprogramm setzen wir steuerliche Anreize für private Investitionen in allen Branchen. Und eben mit dem Standortfördergesetz heute setzen wir steuerliche Impulse für Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie Bürokratieabbau, übrigens auch mit dem zweiten Gesetz, das heute von der Regierung zur Abstimmung steht, und, ganz wichtig, auch damit, dass wir Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern. Wie wichtig das ist, das konnte ich gerade erst auf einer Delegationsreise Anfang dieser Woche nach Israel erleben. In Israel gibt es eine sehr lebendige Start-up-Szene, die dafür sorgt, dass Israel auch in sehr schwierigen Zeiten sehr dynamisch wächst. Und hier können wir tatsächlich sehr viel lernen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, wir werden die Früchte dieser Arbeit sehen. Strukturreformen brauchen Zeit – das wissen wir alle –, bis sie sich dann auch in den Zahlen niederschlagen. Aber dass sie wirken, daran besteht kein Zweifel. Da habe ich keine Zweifel. Das ist nämlich immer wieder die Lehre, die wir von allen Ländern auch ziehen können, die mutig waren und manchmal auch gegen den Widerstand einzelner gesellschaftlicher Gruppen Reformen umgesetzt haben. Gleichzeitig – das klang hier auch verschiedentlich an – gibt es aber auch noch viel zu tun. Viele betonen ja immer wieder zu Recht, wie wichtig es ist, private Finanzmittel zu mobilisieren. Ich bin mir sicher: Da liegt noch erhebliches Potenzial. Der gestern von BMF und BMWE vorgestellte Deutschlandfonds weist für meinen Geschmack in genau diese richtige Richtung. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zu? Wir sind so kurz vor Weihnachten. Ich denke, wir ziehen es heute mal schnell durch, oder? Also nein. Ein weiterer Ansatz wäre, dass wir verstärkt über öffentlich-private Partnerschaften nachdenken. Ich weise immer darauf hin: Andere Länder nutzen diese – Frankreich, Großbritannien, Spanien – und stoßen dabei auf hohe Akzeptanz, weil mit diesen Modellen klare Vorteile für Staat und Gesellschaft verbunden sind. Entscheidend ist dabei die sogenannte Lebenszyklusbetrachtung von Projekten, also von der Planung über den Bau bis zum langfristigen Betrieb. Nur so lässt sich ein ÖPP-Projekt nämlich auch mit der klassischen staatlichen Beschaffungsvariante sinnvoll vergleichen. Ein bloßer Verweis auf die Finanzierungskosten mithilfe von zum Beispiel Bundesanleihen greift da viel zu kurz. Zu den gesellschaftlichen Kosten – das wissen wir alle – zählen die extrem langen Planungszeiten, massive Kosten und Zeitüberschreitungen, qualitative Mängel, unzureichende Wartung. All das muss in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden, wenn man ÖPPs mit der klassischen Finanzierungsvariante vergleicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Investitionssofortprogramm und dem Standortfördergesetz sind wir auf einem guten Weg. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetz heute zuzustimmen. Die Möglichkeiten zur Mobilisierung privater Finanzmittel sind damit aber bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier gilt es, weiter dranzubleiben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und schon heute für alle hier und am Bildschirm gesegnete und Frohe Weihnachten. Vielen Dank
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich jetzt noch einmal zusammenfassen darf, was wir hier ganz großartig machen. Wir beschließen dieses Jahr, das wir, wie ich finde, in den ersten Monaten unserer Regierungszeit sehr gut für die deutsche Wirtschaft gestaltet haben, mit genau den richtigen Punkten, damit wir 2026 für unsere Wirtschaft, für unsere Industrie und für unsere Kreditwirtschaft optimistisch angehen können. Wir stärken die privaten Investitionen. Wir wollen funktionierende Kapitalmärkte und eine leistungsfähige Kreditwirtschaft, damit die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dafür mobilisieren wir vor allen Dingen privates Kapital. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 9,2 Billionen Euro liegen – nicht gebunden in festen Immobilienfonds oder Ähnlichem – auf den Konten – irgendwer hat gesagt: unter dem Kopfkissen – und warten darauf, dass sie einen guten Anwendungsrahmen finden. Genau den schaffen wir heute: einen modernen Ordnungsrahmen, der Wachstum ermöglicht, Innovationen fördert und die Risiken angemessen reguliert. Zu dieser angemessenen Regulierung gehört auch das so komplizierte Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz. Dort setzen wir die EU-Richtlinien so um, dass wir auf unsere nationalen Spielräume achten, mit denen wir Bürokratie vermeiden können. Wir setzen die Capital Requirements Regulation, die Capital Requirements Directive um – und das Ganze ohne jedes Gold-Plating. Und worauf wir besonders Rücksicht nehmen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sind unsere – Sie haben es schon erwähnt – kleinen Banken: die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken. Mehr als 80 Prozent der Geschäfte, vor allem der Mittelstandsgeschäfte, laufen über diese Banken. Deswegen brauchen sie Deregulierung und unser besonderes Augenmerk; denn sie sind nahe an ihren Kunden und auch nahe an den Investoren und können direkt umsetzen. Und Herr Müller, ja, bei dieser Richtlinienumsetzung integrieren wir sehr wohl die ESG-Risiken in das Risikomanagement der Banken. Das, glaube ich, ist auch ein richtiger Schritt. Wir machen Anpassungen bei den sogenannten Fit-and-Proper-Vorgaben, und wir harmonisieren den Regulierungsrahmen für die Drittstaatenzweigstellen. Wir können nicht mehr verwehren – und das wollen wir auch gar nicht –, dass Banken in den gesamten internationalen Markt einsteigen. Deswegen müssen sie bei uns Bedingungen vorfinden, unter denen sie auch bei uns gut ihre Geschäfte betreiben können. Wir werden mit der Umsetzung des BRUBEGs, das wir heute auf den Weg bringen, auch die Organgeschäfte vereinfachen. Sie sind ein wichtiges Kontrollinstrument, sehr verehrte Damen und Herren, aber sie dürfen eben auch nicht zur Bürokratiefalle werden. Deswegen haben wir Verhältnismäßigkeit geschaffen. Wir haben die Bagatellgrenze auf nun 100 000 Euro angehoben. Routinevorgänge in diesem unteren Volumenbereich brauchen keine aufwendigen Einzelbeschlüsse mehr. Im Gegenteil: Wir können Vorratsbeschlüsse dafür fassen lassen. Deswegen braucht es auch keine ständige Wiederholung. Ich glaube, all dies hilft, die Dinge schneller zum Laufen zu bringen und umsetzen zu können. Das Gleiche gilt für die Anhebung der Schwellenwerte bei den sogenannten Großkrediten. Diese haben wir deutlich angehoben, um dieses Regime nicht unnötig bürokratisch auszugestalten, sondern um genau das zu tun, was wir brauchen: eine schnelle Bereitstellung von Kapital, auch Risikokapital. Davon profitieren natürlich besonders unsere mittleren Unternehmen. Wir haben das heute schon besprochen. Das sind oftmals diejenigen, die als Start-ups gestartet sind und die wir dann in ihrer Wachstumsphase unterstützen konnten. Das tun wir jetzt noch mal. Herr Kollege Dr. Rottwilm, Sie haben hervorragend skizziert, wie wir diese Grenze abbauen, sodass Fonds in Venturecapital-Gesellschaften einzahlen können, die für diese Unternehmen in dieser Phase ganz wichtig sind. Darum ist es ein richtiger Schritt, dass wir mit dem Standortfördergesetz, das wir heute zum Fliegen bringen, genau diese Schranke abbauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auf ein Weiteres in Zukunft Rücksicht nehmen: Wir übersehen ein bisschen, dass die kleinen Unternehmen, die gerade starten, auch ihre Business Angels brauchen. Das sind diejenigen, die das Fachwissen mitbringen, die auch mal privat an jemanden glauben, die viele Regulierungen eben nicht einhalten müssen. Ich glaube, dafür sollten wir im neuen Jahr ein bisschen Spielraum schaffen, indem wir hier noch mal drangehen und auch dieses Kapital heben; denn auch hier liegt jede Menge privates Kapital. Frau Kollegin Beck, Sie haben das richtig angesprochen: Wir wollen auch die Börsengänge vereinfachen. Wir wollen den Menschen den Kapitalmarktzugang in jeder Hinsicht erleichtern. Das betrifft beispielsweise auch die Prospekte. Diese müssen jetzt nicht mehr immer auch noch auf Deutsch ausgestellt werden, sondern sie können auf Englisch erstellt werden. Und der prospektfreie Zugang wird sogar von 8 auf 12 Millionen Euro erleichtert. All dies sind Maßnahmen, um gute Börsengänge möglich zu machen, um schneller zu werden, um die Börsenzulassungsregeln weiter zu entschlacken, so zum Beispiel auch durch den Wegfall doppelter Verwaltungsakte, durch das Unterlassen von Voraussetzungen für Emittenten. Auch die Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger entfällt. Das ist alles Bürokratie, die wir nicht brauchen. Wir wollen handeln, und das tun wir. Ich freue mich, dass wir hiermit heute einen großartigen Start hinlegen. Ich darf Ihnen, liebe Frau Beck, auch noch mal ausdrücklich danken: Ich bin froh, dass Sie mit dabei sind. Denn es macht einen guten Eindruck, wenn die demokratischen Parteien dies miteinander tun. Vielen Dank.
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