9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Vielen Dank. – Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht vor großen Investitionen. Unter anderem wird über das Sondervermögen und den Investitionsbooster in Klimaschutz, in Digitalisierung, in Infrastruktur und in Wohnungsbau, um nur einige Bereiche zu nennen, investiert. Damit dies auch gut gelingt, brauchen Unternehmen, aber auch Städte und Kommunen sowie private Haushalte verlässliche Finanzierungspartner. Dafür braucht es starke und stabile Banken. Finanzstabilität, das ist manchmal vielleicht ein abstrakter Begriff. Sie zeigt sich aber dann ganz konkret, wenn es zum Beispiel darum geht, ob Menschen ihr Erspartes sicher wissen wollen, oder wenn ein Betrieb einen Kredit für neue Maschinen braucht oder wenn eine Kommune eine Schule oder eine Kita bauen möchte oder Sportstätten zum Beispiel mit Unterstützung von Bundesgeldern sanieren möchte. In all diesen Fällen geht es um Vertrauen – Vertrauen in Banken und in verlässliche Regeln. Und genau dieses Vertrauen stärken wir mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, kurz: BRUBEG. Wir setzen mit diesem Gesetz europäische Vorgaben um und verbinden dabei zwei ganz wichtige Ziele: Zum einen schaffen wir mehr Stabilität im Bankensektor und eine verbesserte Bankenaufsicht, und zum anderen sorgen wir für weniger unnötige Bürokratie genau dort, wo sie ohnehin keinen zusätzlichen Nutzen für die Aufsichtsinstitutionen hätte. Für uns als SPD ist auch vollkommen klar: Regeln müssen schützen, aber sie müssen gleichzeitig auch immer praktikabel sein; denn Banken sollen ihrer eigentlichen Kernaufgabe nachkommen können. Sie sollen ihre Kernaufgabe erfüllen können, nämlich, Kredite zu vergeben, Investitionen zu ermöglichen und damit die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu unterstützen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich komme aus dem Weserbergland, und dort finanzieren die heimischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, aber auch Gründerinnen und Gründer und vor allen Dingen zahlreiche kommunale Projekte. Wenn aber immer mehr Zeit in komplizierte Berichte und Berichtspflichten fließt, dann fehlt bei der Beratung für genau diese wichtigen Projekte vor Ort leider die Zeit. Deshalb ist mehr Proportionalität auch so wichtig; denn eine kleine regionale Bank ist eben kein globaler Finanzkonzern. Genau das muss sich auch in den Anforderungen widerspiegeln, und darauf haben wir bei diesen Gesetzesberatungen sehr genau geachtet. Gleichzeitig bleibt vollkommen klar, wie wichtig es ist, dass wir aus früheren Krisen gelernt haben. Zu schwache Regeln gefährden Vertrauen, Arbeitsplätze und am Ende möglicherweise auch Steuergelder. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz die Aufsicht und sorgen dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt werden. Auch Risiken wie Klimafolgen oder Probleme in Lieferketten müssen dabei stärker berücksichtigt werden, aber mit Augenmaß und passend zur Größe der Institute. Deshalb sorgt dieses Gesetz dafür, dass Banken stabil aufgestellt sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können, nämlich, Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu ermöglichen. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich möchte der Kollegin Wittmann für ihre sehr gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit bei den Gesetzesberatungen zum Abschluss noch herzlich danken. Nein, nein. Die Redezeit ist abgelaufen. Ich werbe um Zustimmung für dieses Gesetz. – Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir diese Sekunden gegönnt haben. Ich darf Sie bitten, auch in den kurzen Debatten, die wir jetzt führen, die Redezeit einzuhalten. Die Sitzung dauert heute Abend noch lange genug, und mit Blick auf die Redezeit des gesamten Tages wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie hier auch die Zeiten einhalten. Für die AfD-Fraktion ist der nächste Redner Rainer Groß.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schraps, Sie haben mir keine Redezeit geklaut, die Präsidentin hat sie mir belassen. Wir beraten heute in letzter Lesung das sogenannte BRUBEG zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Es verspricht zweierlei: die Umsetzung europäischer Bankenregulierung und – man höre und staune – Bürokratieentlastung. Tatsächlich? Nein, nicht wirklich. Wir bekommen einen Akt bürokratischer europäischer Einmischung zulasten unserer bewährten dreigliedrigen deutschen Kreditwirtschaft. Das war auch das Ergebnis der Anhörung der Kreditwirtschaft. Offensichtlich ist das auch den Koalitionsfraktionen aufgefallen, deshalb jetzt noch die große Zahl von aufweichenden Änderungsanträgen auf der Zielgeraden: Erhaltung der Personengesellschaftsrechtsform, Ausnahmen für Förderinstitute und Bürgschaftsbanken, mehr Zeit für Strategieüberprüfung kleiner Institute – leider alles Kosmetik. In Wahrheit bleibt es bei einem politisch aufgeladenen Projekt mit hohem ideologischem Anspruch und tiefgreifenden negativen Folgen für die Wirtschaft und uns alle. Statt auf wirtschaftlich vernünftige Parameter zur Finanzierung von Zukunft sollen junge Unternehmen von den Banken vorrangig auf nebulöse und ideologische ESG-Vorgaben – Umwelt und Soziales, brave Unternehmensführung – durchleuchtet werden, sonst gibt es kein Geld. Wer heute Fleisch herstellt, in fossile Energie und CO2-intensive Industrie investiert, der muss künftig möglicherweise mit Kapitalnachteilen rechnen. Das ist keine Risikovorsorge, das ist grüne Kreditlenkung durch die Hintertür! Das Bankmanagement wird zu Erfüllungsgehilfen gemacht. Die Eignungsprüfung für Leitungsorgane wird mit den ideologischen Anforderungen verknüpft. Proportionalität: In der Praxis wird vorauseilender Gehorsam herrschen. Banken mit Sitzen in Drittstaaten müssen nun ein EU-Mutterunternehmen zwischenschalten – ein Eingriff in die Standortwahl. Das macht unseren Finanzplatz nicht attraktiver und bringt Wirtschaft und Bürgern gar nichts. Ich frage Sie: Braucht der Schlosserbetrieb, der Bäcker vor Ort, der Gartenbauer oder der Taxiunternehmer so etwas? Nein, natürlich nicht. Das ist keine Entlastung, das ist pure Ideologie. Es geht wie immer um noch mehr zentrale Steuerung zulasten unserer Banken, zulasten unserer Unternehmen. Mit solchen Vorschriften werden wir das Wachstum, das Sie so beschwören, verfehlen. Der Bundeskanzler hat es doch heute Morgen in seiner Regierungserklärung laut und deutlich gesagt. Haben Sie zugehört, liebe Kollegen von der Union? Er hat die EU aufgefordert, bürokratisch abzurüsten, alle Vorschriften zu überprüfen. Liebe Union, jetzt folgen Sie doch endlich mal Ihrem Bundeskanzler, und setzen Sie dieses Monstergesetz gemeinsam gar nicht erst in Kraft. Wir als AfD haben eine klare Diagnose und ein klares Ziel: EU ist nicht Europa. Wir müssen nicht alles sinnfrei umsetzen, nur weil Bürokraten in Brüssel sich das aus Machtgründen wünschen. Kompetenzen, die Brüssel zu unserem Schaden einsetzt, holen wir uns zurück. Auch deshalb haben wir heute in anderer Sache Subsidiarität gerügt: politische Kriterien zur Zuteilung von Kapital – nein; Geschäftsmodell nur dem politischen Zeitgeist entsprechend – nein; Gesinnungsprüfung statt Risikoanalyse – nein. Und das alles in einer Zeit, wo der grün-linke Zeitgeist in der ganzen Welt am Ende ist und bald endlich verweht. Bleiben wir bei unseren marktwirtschaftlich bewährten nationalen Regeln! Die AfD lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir werden das besser machen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Mechthilde Wittmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann das Ansinnen der Präsidentin gut verstehen; deswegen beginne ich mit diesem Teil. Ich bedanke mich bei meinen Mitberichterstattern sehr herzlich. Wir haben ein gutes Gesetz zu einem wirklich großartigen Gesetz für unsere Bankenlandschaft gemacht. Herzlichen Dank an alle – übrigens auch an Sie von den Grünen –, dass Sie mitgewirkt haben. Wir wollen mit dem Gesetz die Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarktstandortkompetenz in Deutschland stärken. Dabei hilft es, wenn man das Gesetz lesen und verstehen kann. Denn dann merkt man: Es ist ein Gesetz, das aufgesetzt wurde, um echte Entlastung regulieren zu können. Manchmal führt eine Regulierung zu einer Deregulierung. Das ist nun schon das dritte Gesetz in kurzer Folge, das wir so ausgestalten. Ich bin stolz darauf, dass wir das zusammen machen; denn wir wissen, wie komplexe Politik geht. Komplexe Politik lässt sich nicht in einem Satz abhandeln. Wir haben einen modernen und verlässlichen Ordnungsrahmen geschaffen, der zu uns passt. Denn wir haben das EU-Bankenpaket durch die vollständige und sachgerechte Umsetzung der CRR- und CRD-Vorgaben genau so umgesetzt, dass wir nichts mehr obendrauf gesetzt haben. Wir haben jeden Spielraum, der uns gelassen wurde, vollständig für unsere Banken genutzt, insbesondere – Sie haben es schon gesagt – für unsere kleinen Banken und unsere mittleren Institute. Das sind die Sparkassen vor Ort, die noch die Nähe zu den Menschen haben. Sie vergeben immerhin mehr als 40 Prozent des Kreditvolumens und sind deswegen ganz wichtige Ansprechpartner für diejenigen, die nicht im großen Bereich unterwegs sind. Darauf haben wir einen besonderen Schwerpunkt gelegt. Und ja, die Europäische Union gibt uns vor, die sogenannten ESG-Risiken im Risikomanagement der Banken zu verankern. Was haben wir gemacht? Wir haben sie verankert – wie sich das gehört –, aber wir haben dabei wieder unsere kleineren Institute im Blick gehabt. Die kleineren Institute müssen die ESG-bezogenen Ziele nur noch qualitativ beschreiben. Das kann – das hat uns das Finanzministerium zugesagt – auf zwei Seiten passieren. Sie müssen einfach nur noch qualifizieren, was sich in ihrem Risikorahmen befindet, und damit haben sie dem Genüge getan. Wir geben ihnen außerdem ausreichend Zeit zur Umsetzung. Wir verlangen nicht den Aufbau neuer Datenbanken. Wir verlangen nicht, dass sie all das, was große Banken vergleichsweise einfach umsetzen können, tun. Wir haben auch hier unseren Rahmen wieder einmal vollständig ausgenutzt, um zu zeigen: Wir können entbürokratisieren, und zwar genau da, wo es ankommt, wo wir direkt dran sind. Gleichzeitig haben wir für die sogenannten Förder- und Bürgschaftsbanken bei der Europäischen Union eine Ausnahme herausverhandelt. Wir können mit den Kolleginnen und Kollegen dort reden, und deswegen kriegen wir auch das, was wir hier in Deutschland brauchen. Genau für diese Förder- und Bürgschaftsbanken haben wir eine Ausnahme erreicht, und auch diese haben wir umgesetzt. Auch sie müssen diese Vorgaben einhalten, aber eben nicht dokumentieren, nicht freigeben und Ähnliches. Sie müssen keine weiteren Datenhaushalte aufbauen, sondern sie können dies im normalen Rahmen tun. Warum? Förder- und Bürgschaftsbanken unterliegen schon staatlicherseits einem ganz anderen Mechanismus und werden ganz anders von uns beobachtet. Es sind unsere Hebel, damit die Fördergelder, die wir hier in Milliardenhöhe beschließen, auch dort ankommen, wo sie Investitionen ermöglichen und zusätzliche Mittel hebeln. Auch das ist uns gelungen. Das ist, wie ich finde, ein großer Schritt, der uns vieles erleichtern wird. Schließlich und endlich haben wir auch keine Einschränkungen bei der Rechtsform der Kreditinstitute vorgenommen. Wer kennt sie nicht, die kleinen Banken mit ihren persönlich haftenden Gesellschaftern, die sich persönlich um ihre Kunden kümmern? Ihnen wollen wir das Vertrauen schenken. Ihnen wollen wir zeigen, dass sie ganz wichtige Player auf diesem Spielfeld sind. Es geht nicht nur um die Großen. Die Bankenlandschaft Deutschlands ist einzigartig, und das bringen wir damit zum Ausdruck. Gleiches gilt für die Frage der Zusammenschlüsse innerhalb der Institutssicherungssysteme. Hier gab es zunächst viele Anzeigepflichten. Auch das kann jetzt vollkommen einfach vonstattengehen. Wenn sich beispielsweise kleinere Sparkassen zusammenschließen, können sie das vergleichsweise unkompliziert tun und haben nur wenige Meldepflichten, damit diese Bank vor Ort weiter überlebensfähig ist und dem Kunden zur Verfügung steht. Das ist, wie ich finde, ebenfalls einer der vielen wichtigen Punkte. Wir haben dazu 17 Umdrucke verabschiedet und uns da als Parlament noch mal – ich möchte schon fast sagen – verwirklicht und es wirklich gut umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist mir noch etwas sehr wichtig – damit auch dazu einmal kurz gesprochen wird –, nämlich das Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz. Wir hatten schon in der vergangenen Legislatur darauf hingewiesen, dass die Banken mutmaßlich einen Rechtsanspruch darauf haben, Einlagen nicht doppelt hinterlegen zu müssen, und diese Gelder wieder zurückbekommen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 16. September 2025 genau in diesem Sinne entschieden. Und – wie es so ist, wenn man einen guten Gesprächskanal hat; dann laufen die Dinge – diese Banken haben mit uns vereinbart, dass wir die Einlagen nicht zurückgeben, sondern stattdessen in einen Mittelstandsfonds geben. Dort werden wir bis zu zehnfach hebeln können, so hoffen und so glauben wir. Ein weiterer Schritt unter vielen, damit die Investitionen auf die Straßen, aufs Land und zu den Bürgern gelangen. Ich danke Ihnen allen, dass Sie mitgewirkt haben. Der nächste Schritt folgt dann in den nächsten Wochen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute auch über unseren Gesetzentwurf ab, der die Banken an den massiven Kosten der Finanzkrise beteiligen würde. Nach der Finanzkrise wurde 2011 der Restrukturierungsfonds geschaffen, und die Banken zahlten bis 2014 ihre Bankenabgabe ein. Ab 2016 wurde dieser Fonds durch den europäischen Single Resolution Fund abgelöst. Sein Zweck ist seit 2024 endgültig entfallen. Noch heute liegen in dem nationalen Fonds aber samt Zinsen 2,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig gibt es aus dieser Zeit den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Doch dort liegt kein Guthaben, sondern ein Minus von über 21 Milliarden Euro – gefüllt durch ein Sondervermögen, bezahlt am Ende durch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Naheliegend wäre jetzt doch, die 2,5 Milliarden Euro im Restrukturierungsfonds zu nutzen, um wenigstens einen Teil dieses Minus zu tilgen, damit nicht nur die Steuerzahler/-innen, sondern auch die Banken an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden. Genau das hatten wir zu unserer Regierungszeit auch vor, mit einem Gesetzentwurf gestützt auch auf ein rechtliches Gutachten. Ein weiterer Grund, warum das vorzeitige Ende der Ampel bedauerlich war: Dieses praktisch fertig verhandelte Gesetz konnte nicht mehr beschlossen werden. Heute bringen wir dessen Kern erneut ein. Wir geben der aktuellen Koalition die Chance, 2,5 Milliarden Euro zu retten. So kann sie verhindern, dass am Ende die Allgemeinheit noch mehr für die Finanzkrise bezahlt. Ich weiß natürlich: Das werden Sie nicht tun. Denn in Ihrem Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Mittel an die Banken zurückzugeben und gemeinsam einen Mittelstandsfonds aufzulegen. Unabhängig davon, ob ein solcher Fonds überhaupt nötig ist: Nachdem die Banken vor Gericht bereits erfolgreich in erster Instanz auf Herausgabe der Mittel geklagt haben, ist fraglich, ob die großen Banken überhaupt alle noch Interesse an der Schaffung dieses gemeinsamen Fonds haben. Unser Gesetzentwurf dagegen schafft Klarheit im Sinne der Steuerzahler/-innen. Deswegen mein Appell: Stimmen Sie zu! Aber in jedem Fall: Handeln Sie jetzt, damit wir am Ende der Legislatur nicht feststellen müssen, dass diese 2,5 Milliarden Euro unwiederbringlich weg sind. Als Nächstes spricht für die Fraktion Die Linke Lisa Schubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Eigentlich sollte das heute vorliegende Bankengesetz die finale Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise sein. Doch es ist nur noch wenig davon übrig geblieben; effektive Regulierungen wurden verwässert und verschoben. Und heute soll der Finanzmarkt, der nie richtig reguliert wurde, noch weiter entfesselt werden. Ich frage mich: Wie weit denn noch? 1970, vor Beginn des neoliberalen Zeitalters, war das Verhältnis zwischen Realwirtschaft und Finanzmarkt noch in etwa gleich. 2007, kurz vor der Finanzkrise, war der Finanzmarkt bereits mehr als dreimal so groß wie die Realwirtschaft. Heute, nach einem halben Jahrhundert neoliberaler Marktideologie und Finanzialisierung, ist der Finanzmarkt fünf- bis zehnmal so groß. Die Folgen: riesige Vermögensungleichheit und eine Wirtschaft, die trotzdem keine Arbeitsplätze sichert. Es gibt auf der Welt eine Kleinstadt von Milliardären, etwa 50 000 Menschen, die gemeinsam so viel Geld besitzen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung. Die Deregulierung der Finanzmärkte hat gesellschaftlich nur geschadet. Statt unsere Transformation zu finanzieren, zahlen Banken lieber Dividenden an Aktionäre. Reiche parken ihre Vermögen auf Karibikinseln, während Menschen hierzulande ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Die Deutsche Bank fährt fast 10 Milliarden Euro Rekordgewinne ein, und die Regierung redet hier und heute ernsthaft davon, dass der Bankensektor wettbewerbsfähiger werden muss. Ab wie vielen gewaschenen Milliarden von Oligarchen ist die Deutsche Bank denn Ihrer Meinung nach wettbewerbsfähig? Es braucht ein radikales Umdenken und keinen Finanzmarkt, der in zehn Jahren 20-mal so groß ist wie unsere Realwirtschaft, während die Probleme dieselben bleiben. Das heute vorliegende Gesetz, welches die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von 2010 und 2017 umsetzt, sollte ursprünglich den Auftakt für ein Umdenken in der Bankenpolitik liefern. Doch mit vereinter Kraft der Finanzlobby wurde Bankenregulierung in den letzten Jahren zu einem weichgespülten Bürokratiemonster gemacht, gegen das dieselbe Lobby jetzt erfolgreich Stimmung machen kann. Liebe Regierung, Sie sprechen häufig von Wettbewerbsfähigkeit. Was ist und macht denn ein wettbewerbsfähiger Bankensektor? Ein wettbewerbsfähiger Bankensektor macht keine Rendite auf Kosten der Gesellschaft, um sich danach von der Gesellschaft retten zu lassen, wenn man es wieder einmal zu weit getrieben hat. Ein wettbewerbsfähiger Bankensektor ist krisenfest und verteilt Geld und Kredite dorthin, wo sie gesellschaftlich am dringendsten gebraucht werden. Er zahlt lieber den Bürgerinnen und Bürgern anständige Zinsen als den Aktionären Dividende. Dafür stehen wir als Linke: für Bürokratieentlastung, indem Banken auf ihre gesellschaftliche Funktion reduziert werden, für den massiven Ausbau von öffentlichen Förderbanken, damit Investitionen dorthin gelenkt werden, wo sie gebraucht werden, für eine zukunftsfähige und solidarische Finanzpolitik. Für die SPD hören wir Dr. Philipp Rottwilm.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das wir heute verabschieden, betrifft einen der global integriertesten Wirtschaftssektoren überhaupt: den Bankensektor. Deshalb können wir in dieser Debatte die aktuelle weltpolitische Lage natürlich nicht außer Acht lassen. Seit der Rückkehr von Donald Trump ins Weiße Haus erleben wir eine Achterbahnfahrt der internationalen Politik. Die US-Regierung verkündet Zölle, Friedenspläne und Annexionsabsichten im Minutentakt und verwirft sie genauso schnell wieder. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, dass wir uns ehrlich eingestehen: Auf die Partnerschaft mit der US-Regierung können wir uns nicht mehr blind verlassen. Als Nation jedoch werden die Vereinigten Staaten immer unser Freund und Partner sein. Aus diesem externen Schock, der Verschiebung der sicher geglaubten Weltordnung, erwächst nun eine gewaltige Aufgabe. Aber es ist zugleich eine historische Chance für Europa. Denn die internationalen Finanzmärkte reagieren schnell auf die wachsende Unsicherheit. Viele große Investoren betrachten die USA nicht länger als den Goldstandard; sie beginnen, an der Solidität zu zweifeln. Europa muss nun der sichere Hafen für all jene werden, die Stabilität, Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit suchen, so etwa für Anleger, die nicht täglich zu politischen Schockmeldungen aufwachen wollen, für Unternehmen, die langfristige Geschäftsmodelle aufbauen, und für Kapital aus der ganzen Welt, das in grüne Energie, in moderne Infrastruktur und innovative Zukunftsunternehmen investieren will. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen. Wir müssen zusammenstehen, wir müssen eigene Stärke entwickeln, und wir müssen unabhängiger werden: bei der Energieversorgung, unserer Verteidigungsfähigkeit, aber vor allem auch in Bezug auf unseren Kapitalmarkt. Um die privaten Investitionen zu ermöglichen, die wir dringend brauchen, benötigen wir vor allem mehr europäische Integration unseres Finanzsektors. Das BRUBEG, das wir heute beschließen, ist ein wichtiger Beitrag genau dazu. Mit diesem Gesetz bauen wir gezielt und substanziell Bürokratie im Bankensektor ab, und wir haben es mit den Änderungsanträgen noch besser gemacht, vor allem für die kleinen Institute. Es ist Teil eines ganzen Reformpakets, zu dem auch das Standortfördergesetz und das Fondsrisikobegrenzungsgesetz gehören und – im nächsten Schritt – die Vollendung der europäischen Savings and Investments Union. Meine Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen bereiten wir Deutschland und Europa darauf vor, ein neuer Leitmarkt für internationale Anleger zu werden. 2026 wird also das Jahr der europäischen Chancen. Packen wir es an! Ich darf Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrter Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Ganz kurz: Davos 2026 ist vorbei. Was bleibt? Grönland bei Dänemark. Was kommt? Der Kollaps der Klimalobby, und das ist gut so. Larry Fink – das ist der Ex-Chef von BlackRock und des Lobbyisten Friedrich Merz – hat den Abschied von ESG eingeläutet; mein Kollege hat das ja eben sehr schön mit den Zielen in diesem Bürokratieaufbaugesetz erläutert. Die Net-Zero Alliance hat sich aufgelöst, und das ist das Beste. Aber das BRUBEG ist eben keine Bürokratieentlastung. Um Ihnen auf den Rängen und den Zuschauern das mal plausibel darzulegen: Der Entwurf beruht auf der Richtlinie zur Änderung einer Richtlinie im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie – das ist natürlich ganz wichtig – Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken. Diese Richtlinie wiederum ändert die Richtlinie, die die Eigenkapitalanforderungen und die Aufsicht über Kreditinstitute regelt. Und diese Richtlinie wiederum ist Teil des EU-Bankenpakets, um die Bankenunion zu stärken, meine Damen und Herren. Nichts mit Bürokratieentlastung! Sie blähen diese EU weiter auf zulasten der Kundinnen und Kunden und drangsalieren unsere deutschen Banken, was einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den US-Banken darstellt. – Na ja, kurze Nachhilfe für die Linken hier im Plenum, auch für Frau Schubert: Das Aufblähen von Krediten und einer Bankenbilanz geht nur, wenn es jemanden gibt, der Schulden macht. Sie können keine Schuldtitel und Staatsanleihen ausgeben, wenn keiner Schulden macht. Da freuen sich die Banken. Aber wer hat denn damit angefangen 1970? Sie haben es doch beschrieben. Da sitzen die, die Deutschland in die Verschuldung, in die Billionenfalle gelenkt haben, meine Damen und Herren. Und das bleibt so. Sie haben die DDR gegen die Wand gefahren, und Sie werden, wenn Sie so weitermachen, mit der Union wahrscheinlich Deutschland gegen die Wand fahren mit dieser Finanzpolitik. Kommen wir aber zu den Fakten zurück. Die EU ist leider bankenlastig. Die Bilanzsummen umfassen rund 275 Prozent des BIP. Das ist ein deutlicher Kontrast zu den USA, auf die Sie gerade abgestellt haben – da haben Sie auch eine glatte Sechs, Herr Schraps –; dort sind nämlich nur 75 Prozent des BIP in den Bankbilanzen, was sehr gesund ist, meine Damen und Herren. Es heißt ja so schön: Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. Es ist nur die Frage, ob er diesen Verstand nutzt. Denn das wahre Problem ist doch: Wir haben 55 000 Personen in der EU ein Amt gegeben, 3 000 davon alleine im Finanzdepartement. Was spornt diese Menschen an? Ein Bedarf oder das Streben nach einem starken Vermächtnis der Präsidentschaft? Ich glaube – das ist die Befürchtung –, wohl leider eher Letzteres. Es geht darum, einen informellen Wettbewerb um Agenda Setting zu betreiben; aber es geht Ihnen nicht um das Wohl der Banken und der Kunden. Mein Kollege hat es gesagt: Wir wollen keine Regulierung, die insbesondere unsere Banken belastet. Die Krönung ist diese Frauenquote – überflüssig, da nämlich schon im DCGK geregelt. Also: Viele Doppelregelungen. Ganz zum Schluss. Wir hätten, liebe Grüne, gerne Ihrer Ergänzung zum Restrukturierungsfondsgesetz zugestimmt. Aber es fehlt der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Absatz 4 EStG. Herr Abgeordneter, hier kommt die Erinnerung an das Zeitkontingent. Den haben Sie nicht aufgenommen. Wer Gelder für den Geschäftsbetrieb einsetzt, muss sie auch steuerlich in Abzug bringen können. Das haben Sie leider vergessen. Somit können wir uns da leider nur enthalten, meine Damen und Herren. Herr Abgeordneter! Aber es war schon ein guter Ansatz der Grünen; gar nicht schlecht. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Philip Hoffmann das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz setzen wir zum einen europäisches Recht um und bauen zum anderen gleichzeitig Bürokratie ab. Beides funktioniert und gehört zusammen; denn wer Investitionen will, braucht funktionierende Kreditvergabe. Kredite betreffen nicht nur Großkonzerne. Sie betreffen Handwerksbetriebe, Mittelständler, Häuslebauer und Kommunen. Ohne Kredite läuft die Wirtschaft nicht. Alle drei Säulen unseres Bankensystems sind wichtig für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land. Gerade Sparkassen und Genossenschaftsbanken leisten zudem Daseinsvorsorge vor Ort. Gleichzeitig wissen wir spätestens seit 2008, dass Banken solide reguliert sein müssen. Diese Lehre stellen wir auch gar nicht infrage. Aber gute Regulierung heißt nicht: maximale Bürokratie. Gute Regulierung heißt: wirksam, zielgenau und verhältnismäßig. Und genau hier setzt dieses Gesetz an. Wir entlasten die Kreditvergabe spürbar für Banken, für ihre Kunden, insbesondere für den Mittelstand, durch weniger Dokumentationspflichten, weniger Nachweise und weniger Aufwand. Wenn wir den Schwellenwert für die Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse anheben, dann entlasten wir nicht nur Institute, sondern vor allem auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die weniger Unterlagen liefern müssen. Das ist echter Bürokratieabbau, und er wirkt in einer gesamten Kette von der Bank bis zu den Unternehmen. Das senkt Kosten, beschleunigt Entscheidungen und verbessert die Finanzierungskonditionen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Wir schaffen ein einheitliches und transparentes Regime für Banken aus Drittstaaten. Einheitliche Mindestanforderungen an Kapital und Liquidität, ein klarer Rahmen für Zulassung und Aufsicht von Zweigstellen, das sorgt für fairen Wettbewerb und schützt die Stabilität unseres Finanzsystems – ohne Abschottung, aber mit klaren Spielregeln. Auch für Förderbanken gilt: Ihr besonderer Auftrag wird im Gesetz berücksichtigt. Zudem haben wir im Finanzausschuss erreicht, dass Personengesellschaften auch zukünftig als Banken zugelassen werden können. Das erhält bewährte Strukturen und vermeidet Reputationsrisiken. Diese Verbesserungen sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis sorgfältiger parlamentarischer Arbeit. Und dafür danke ich ausdrücklich den zuständigen Berichterstattern. Denn mit den Änderungsanträgen haben wir einiges optimiert und dabei auch beachtet, dass unsere Bankenlandschaft in Deutschland mannigfaltig ist. Nicht jede Bank hat dasselbe Geschäftsmodell. Deswegen zieht sich ein zentraler Grundsatz durch das gesamte Gesetz, und das ist die Verhältnismäßigkeit. Große Banken brauchen andere Regeln als kleine Institute. Förderbanken brauchen andere Regeln als international tätige Konzerne. Und genau das setzen wir um. Für kleinere Banken gelten vereinfachte Anforderungen, etwa bei ESG-Risikoplänen, längere Fristen, qualitative statt quantitativer Ansätze, keine Einreichungspflichten bei der Aufsicht und Nutzung vorhandener Daten statt des Aufbaus neuer Datenberge. Das reduziert Aufwand, und zwar nicht nur bei den Banken, sondern auch beim Mittelstand, der diese Daten sonst liefern müsste. Das ist keine Minimallösung; das ist Proportionalität in der Praxis. Wir bauen Meldepflichten gegenüber europäischen Behörden ab und harmonisieren den europäischen Rechtsrahmen. Das schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU. Zum Schluss möchte ich noch einen Punkt für die Zukunft ansprechen. Wir regulieren kleinere Institute bewusst anders als große, und das ist richtig so. Aber wir müssen auch die Entwicklung im Blick behalten. Seit 2019, seit diese Regeln gelten, haben sich die Bilanzen der Banken verändert und sind gewachsen. Deswegen werden wir uns auch dafür einsetzen, zu prüfen, ob die Schwellenwerte kleinerer Institute zukünftig nicht auch angepasst werden müssen. Denn Regulierung darf nicht schleichend immer neue Institute erfassen, ohne dass der Gesetzgeber das bewusst entscheidet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BRUBEG ist ein Gesetz für die Praxis. Es stärkt die Krisenfestigkeit der Banken. Es schützt kleine Institute vor Überforderung. Und es bekennt sich klar dazu: Banken sind Partner unserer Wirtschaft und nicht Gegner. Dieses Gesetz steht für Augenmaß, für Entlastung ohne Risiko, für Regulierung mit Wirkung. Deshalb freue ich mich, dass wir das Gesetz jetzt final abschließen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Katharina Beck von Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wirtschafts- und Finanzpolitik haben immer etwas damit zu tun, ob man es hinkriegt, die Chancen von neuen Geschäftsmodellen, aber auch die Risiken klug und richtig einzuschätzen. Auch wir werden dem Gesetzentwurf, der gleich beschlossen wird, zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht, so wie wir es schon beim Standortfördergesetz gemacht haben. In diesem Gesetzentwurf ist das Risikomanagement im Bereich „Umwelt- und Klimarisiken“ integriert. Warum ist das so wichtig? Ein internationales Forschernetzwerk hat gerade herausgefunden: Bis 2030 können bis zu 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Europa durch Dürren und Überschwemmungen in Gefahr sein. Es ist wichtig, diese Risiken gut zu managen. Ich finde, ihr habt da einen guten Ansatz verfolgt. Aber Risikomanagement ist immer auch quantitativ. Qualitativ: Textwüste; quantitativ: „What gets measured gets managed“. Von daher konnten wir an der Stelle im Ausschuss nicht zustimmen. Grundsätzlich ist es aber sehr wichtig, dass ihr hier diesen Schritt geht, liebe Koalition. Die Klimakrise ist eine Krise – dazu zählen auch die 5 Prozent des BIPs, die auf dem Spiel stehen –, deren Bewältigung wir noch aktiv angehen können; deswegen ist das so wichtig. Mark Branson, der BaFin-Präsident, hat sogar gesagt: Es muss alles quantitativ erhoben werden, damit gut gesteuert werden kann. – Das wird in den Großbanken auch gemacht. Und ganz ehrlich, wenn man mit den Banken und den Versicherungen spricht – ich verstehe das nicht; einige von der AfD kommen doch aus dem Bankensektor –, dann zeigt sich: Es ist für sie superklar, dass, wie auf die Überschwemmungen in Slowenien im August 2023 Kurzarbeit bei VW folgte, Überschwemmungen und Dürren zu wirtschaftlichen Ausfällen führen. Deswegen ist es so wichtig, das Risikomanagement gut zu machen, und deswegen unterstützen wir dieses Gesetz. Vielen Dank.
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