2./3. Lesung

Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

4. Dezember 2025·Sitzung 47··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (4)

SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat es schon an den einführenden Worten der Präsidentin gehört: Wir reden heute so spät abends über ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt. Wir sprechen über Mindestanforderungen an Eigenmittel und über berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Bankenbereich. Der Titel passt nicht einmal komplett auf unser Display. Und wenn wir dann gleich noch über Daisy Chains und über Liquidationseinheiten sprechen werden, dann werden viele Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal wahrscheinlich nur noch Fragezeichen vor der Stirn haben. Um diese ganzen Begrifflichkeiten ein bisschen plastischer zu machen, will ich sagen, es geht letztlich um eine ganz einfache Frage: Wer trägt im Finanzsystem im Krisenfall die Lasten? Sind es am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wie das in der Finanzkrise um das Jahr 2008 herum tatsächlich leider in Teilen der Fall war? Oder sind es die Banken und ihre Eigentümer, die die Kosten zahlen? In vielen Bereichen haben wir die Finanzmärkte seit 2008/2009 bereits deutlich besser reguliert und für mehr Sicherheit in diesem Bereich gesorgt. Mit diesem Gesetz, das wir heute Abend beschließen wollen, stellen wir sicher, dass auch Banken mit sehr komplexen Konzernstrukturen ausreichend eigene Puffer vorhalten müssen, und das ist gut so. Wir bringen mit dem Gesetz, das wir heute Abend beschließen, unsere Regeln in Einklang mit der entsprechenden EU-Richtlinie. Wir stärken damit die Stabilität des Finanzsystems, und wir schützen damit natürlich die Realwirtschaft, wir sichern Arbeitsplätze, und wir sichern die Ersparnisse der Menschen. Was regeln wir ganz konkret? Die EU-Richtlinie betrifft Bankengruppen mit sogenannten Daisy-Chain-Strukturen. Entwicklungspolitiker haben davon schon mal gehört, mit Blick auf Lieferketten zum Beispiel. Im Finanzbereich sind das Konzerne, in denen Tochtergesellschaften, häufig sogar mehrere, hintereinandergeschaltet und über sogenannte indirekte Beteiligungsketten mit der Muttergesellschaft verbunden sind und dieser häufig auch Kapital bereitstellen. Im Krisenfall, wenn so ein Bankenkonzern in Schieflage gerät, ist es dann sehr schwierig, die Verantwortlichkeiten ganz klar zuzuordnen und etwaige Verluste auch sinnvoll zu verteilen. Unser Gesetzentwurf, den wir heute Abend beschließen, sorgt hier nun für Ordnung; denn er stellt sicher, dass sehr klar geregelt ist, wer in solchen Konzernstrukturen im Ernstfall welchen Teil der Verantwortung trägt. Verluste sollen nicht irgendwo im Konzern verschwinden oder auch einzelne Tochtergesellschaften überfordern, sondern genau dort aufgefangen werden, wo sie tatsächlich entstehen, und zwar durch Eigentümer und Gläubiger und nicht durch die Allgemeinheit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Bankenabwicklung machen wir damit noch praxistauglicher und stärken ein ganz wichtiges Grundprinzip, nämlich: Zuerst haften die, die Gewinne machen, und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das ist ein wichtiger Punkt. Für uns als Sozialdemokraten war dabei auch entscheidend, dass wir die europäische Richtlinie eins zu eins, also ohne Gold-Plating, umsetzen. Darauf haben wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen der Union im Koalitionsvertrag verständigt, und das halten wir in diesem Gesetz auch ganz genau ein. Europa macht klare technische Vorgaben, und wir setzen sie national um. Aber wir legen eben national auch keine zusätzlichen Lasten mehr obendrauf, die insbesondere kleinere oder mittlere Institute unnötig belasten würden. Richtig so, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Am Ende geht es bei diesem Gesetz – wie so oft im Banken- und Finanzmarktbereich – um Vertrauen, Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in uns haben können, dass aus der Finanzkrise gelernt wurde und dass wir ausreichende Vorkehrungen treffen, damit Verluste eben nicht wieder sozialisiert werden. Dieses Gesetz trägt einen wichtigen Teil dazu bei. Es stärkt die Widerstandsfähigkeit unseres Finanzsystems, sorgt für faire Lastenverteilung und schafft Klarheit für die Aufsichtsbehörden und für die Kreditinstitute. Deshalb ist es gut, dass wir dieses Gesetz heute Abend beschließen. Ich werbe um Zustimmung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Rainer Groß.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Bürger! Zu mittelspäter Stunde noch einen Deep Dive in die europäische Bankenregulierung, schwere Kost zum Aufwecken. Erst mal eine Frage an alle: Wissen Sie alle, was eine Daisy Chain ist? Nein? Das habe ich mir gedacht. Es ist eine Gänseblümchenkette. So nennen IT-Experten das Zusammenschalten von Monitoren an einem PC, und so bezeichnet der Gesetzentwurf die Materie, über die wir heute Abend reden. Ich finde das Bild etwas unpassend. Insbesondere könnten deutsche Gesetzentwürfe auf blümerante Anglizismen verzichten. Die EU-Bankenregulierung kann dies leider nicht. Aber vielleicht hilft der Kontext, in den die Bundesregierung ihren Entwurf stellt. Sie möchte im Einklang mit der UN-Agenda 2030 „Transformation unserer Welt“ für eine nachhaltige Entwicklung stehen. Also, verehrte Bundesregierung, jetzt wird es aber Zeit! Noch fünf Jahre bis zur globalen Nachhaltigkeit, und wir sind noch bei den Gänseblümchenketten! Und warum bedarf es des Bezuges auf ein Sustainable Development Goal der UN? Nein, sehr verehrte Damen und Herren, dessen bedarf es nicht. Es bedarf ausschließlich deutscher Interessen, um deutsche Gesetze zu machen. Und mit der AfD in der Regierung wird das auch wieder erste Priorität sein. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden deutsche Interessen wieder einmal hinter die der EU gestellt. Was verbessert diese Änderung im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für uns? Denn um nichts anderes handelt es sich, Herr Schraps. Es ist lediglich eine Vorschriftenänderung, mehr nicht. Das Gesetz wird ja nicht komplett neu gefasst. Was bringt uns die Ausnahme von zusätzlichen Verlustpuffern wirklich? Das klingt ja erst mal nach Erleichterung. Wir meinen aber: mitnichten. Denn das Ganze ist Bestandteil einer weit überzogenen EU-Bankenregulierung im Rahmen der sogenannten Bankenunion, die Geschäftstätigkeit durch Bürokratie ohne einen greifbaren Nutzen ausbremst und Scheinsicherheit bringt. Die Reaktion der EU auf die Finanzmarktkrise, die von Amerika ausging – Sie hatten es erwähnt –, war eine europäische Bankenaufsicht mit stetig wachsenden theoretischen Regularien, während die USA entsprechende Überregulierungen derzeit zurücknehmen: Verschiebung von Basel IV, 15 Prozent weniger Eigenkapitalanforderung, weniger Aufsichtsbürokratie durch die Fed, Ausstieg der amerikanischen Banken aus klimaideologischen Vorgaben, Ende der Net-Zero Banking Alliance. In Richtung der Grünen: Das freut einen natürlich. Daran sollten wir uns dringend ein Beispiel nehmen. Stattdessen: misstrauensgeleitete EU-Bankenregulierung mit sklavischen Planvorgaben und Behördenaufwuchs, SRP, MREL, Leverage Ratio, NSFR, IRBA und RWA sowie on top jährliche Bankenstresstests, die Hunderte von Mitarbeitern binden. Ein Riesenaufwand. Und wofür? Seit Einführung des europäischen Abwicklungsregimes gab es in Deutschland keinen Fall, in dem ein Abwicklungsplan nach dem europäischen einheitlichen Abwicklungsmechanismus durchgeführt wurde. Dieser Mechanismus, wonach Banken genügend Bail-in-fähige Verbindlichkeiten halten müssen, ist ein rein theoretisches Konstrukt. Er ist sogar kontraproduktiv; denn ist man – Herr Schraps, hören Sie bitte zu – „too big to fail“, dann kommt der Steuerzahler, siehe Commerzbank, oder die nationalen Sicherungen greifen wie im Fall von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die dann fusioniert werden. Das möchte ich Ihnen an einem Beispiel erläutern. Die HSH Nordbank, ehemals Landesbank, wurde 2018 erst von der öffentlichen Hand mit Milliarden Euro aus der Schiffspleite gerettet, dann musste sie auf Druck der EU wegen der Regeln, über die wir hier reden, an amerikanische Investoren verkauft werden. Die streichen heute die Sanierungserfolge ein und bestimmen die Geschäftspolitik der neuen Hamburg Commercial Bank. Der Verlust bleibt beim deutschen Steuerzahler. Der beste Schutz gegen das Risiko von Finanzkrisen sind lokal starke Banken, risikoadäquat kapitalausgestattet, national beaufsichtigt, welche die Kreditversorgung unbürokratisch handhaben können. Leider gilt auch bei diesem Gesetzentwurf: Zentrale Finanzstabilitätskompetenzen bleiben in Brüssel, und die machen nichts sicherer und nichts besser. Die Ausnahmen von Liquidationseinheiten behindern sogar sinnvolle Insolvenzvorhaben, weil nur ein Gesamtabwicklungsplan möglich ist. Wenn wir die deutsche Wirtschaft beleben wollen, dann können wir das nicht einer EU überlassen; sie kann es nicht. Es bedarf eines Rückbaus dieser Mechanismen und mehr unternehmerischer Freiheit. So sieht es auch die deutsche Kreditwirtschaft. Sie spricht sich gegen eine überzogene Regulierung auf EU-Ebene aus. Lassen Sie uns also unsere deutsche Kreditwirtschaft stärken mit den drei Säulen, die wir kennen. Dem dient dieser Gesetzentwurf nicht. Wir lehnen ihn deshalb ab. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Mechthilde Wittmann.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In der Tat beraten wir gerade einen Auszug aus dem sogenannten BRUBEG. Wir tun dies, weil es notwendig ist. Deswegen wäre es gut, wenn wir die Debatte zu dieser späten Stunde jetzt genau darauf konzentrieren. Wir erfüllen mit diesem Gesetzentwurf einschlägige EU-Vorgaben. Ich bin, ganz ehrlich, froh, dass wir diese Vorgaben mittlerweile haben, dass wir nach der Banken- und Finanzkrise in der Europäischen Union gemeinsam das Rüstzeug geschaffen haben. Denn wir wissen: Solche Krisen machen eben nicht an der Grenze halt, sondern breiten sich über Grenzen hinweg aus. Wir sind froh, dass wir den EU-Binnenmarkt haben; denn davon profitiert kaum ein Land so sehr wie Deutschland. Deswegen ist es zwingend notwendig, dass wir die Regularien so fassen, dass wir in so eine Krise nicht mehr kommen können. Gleichzeitig müssen wir uns genau anschauen, wo wir ein Stück weit nachsteuern müssen. Nichts anderes tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir steuern im nationalen Recht nach und machen damit die noch ausstehende Rechtsanpassung im sogenannten Sanierungs- und Abwicklungsgesetz endlich rechtssicher. Das sind Dinge, die man erst einmal verstanden haben muss, bevor man redet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fügen neu ein: einen § 49h und nach § 2 Absatz 3 Nummer 38 eine Nummer 38a. Kurz und gut, es ist tatsächlich ein technisch komplexes Thema – womit wir aber am Ende die Dinge vereinfachen. Es geht um Komplexität, und es geht um Verflechtungen im SAG. Dieses versuchen wir so aufzulösen, dass unsere Banken künftig keine Mehrregulierung haben, sondern im Wettbewerb besser dastehen. Verpflichtet sind wir dazu seit dem 13. November 2024; bis dahin hätten wir die Europäische Richtlinie schon umgesetzt haben müssen. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet. Deswegen bitte ich Sie alle, dass Sie das jetzt mit uns umsetzen, damit wir dieses Vertragsverletzungsverfahren abwenden können. Wir wollen genau das tun, was Kollege Schraps schon so gut erklärt hat. Der Begriff der sogenannten Gänseblümchen, den ich so nett finde, soll Bankengruppen mit komplexen und mehrstufigen Konzernstrukturen beschreiben. Sie müssen nun in all ihren Tochtergesellschaften für die Risiken jeweils bestimmte Puffer aufbauen, nämlich die Eigenmittelanforderung. Die Puffer müssen einerseits so nach unten hin begrenzt werden, dass im Falle der Insolvenz keine Gefahr einer Ansteckung der Töchter besteht. Andererseits dürfen die Puffer nicht überzogen dimensioniert werden, und es darf zu keiner Doppelzählung kommen. Kurz und gut: Diese Verlustpuffer müssen sachgerecht verteilt werden, damit unverhältnismäßige Belastungen einzelner Tochtergesellschaften vermieden werden. Meine Damen und Herren, darum geht es in Wirklichkeit bei diesem hübschen kleinen Gesetz, das wir jetzt gemeinsam beschließen. Wir kommen so zu einer konsolidierten Betrachtung solcher Konzernstrukturen. Indem wir interne Instrumente und den Aufbau von Verlustpuffern sauber zuordnen, kommen Banken sauber durch mögliche Schwierigkeiten, und wir vermeiden die Doppelzählung von Kapital- und Schuldtiteln. Auf diese Art und Weise bleiben unsere Banken resilient, und zwar auch dann, wenn es sich um größere Konzernstrukturen handelt. Wir haben leider noch sehr wenige davon hier in Deutschland bzw., umgekehrt, mit einem Anteil von gut 80 Prozent kleineren Bankeneinheiten Gott sei Dank Banken, die durch die Institutssicherung gut abgesichert sind. Das ist unser nächstes Thema. Ich danke Ihnen, wenn Sie heute diesen Schritt mit uns gehen. Es ist der richtige Schritt, damit die Banken gut reguliert sind. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Sascha Müller.

Grüne

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt werden. Es geht um technische Vorgaben für sogenannte Daisy-Chain-Konzernstrukturen. Das klingt kompliziert, ist aber schnell erklärt: Wir legen hiermit fest, wie Banken ihre Eigenmittel und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns anrechnen dürfen. Es soll verhindert werden, dass Beträge doppelt gezählt oder einzelne Tochterunternehmen übermäßig belastet werden. Aus unserer Sicht ist das, was in dieser Richtlinie und diesem Umsetzungsgesetz steht, sachgerecht. Ebenfalls ist vorgesehen, dass kleinere Institute von diesen Anforderungen weiterhin ausgenommen werden. Auch das ist angemessen und verhältnismäßig. Die Regelung, um die es hier geht, war ursprünglich Teil des sogenannten CMDI-Pakets, der Reform der Bankenabwicklung in der EU. Ziel ist es, Lücken in der Regulierung von Banken zu schließen. Dadurch wird, wenn diese in eine Schieflage geraten, der Abwicklungsrahmen gestärkt. Banken sollen sich in Krisensituationen durch Umstrukturierung selbst retten können, auch indem die Eigentümer und Gläubiger stärker in die Haftung genommen werden. Denn die wichtigste Lehre aus der Finanzkrise bleibt: Nie wieder Steuergeld für Bankenrettungen! Ich freue mich sehr darüber, dass es kürzlich eine politische Einigung zum CMDI-Paket in Brüssel gab. Dieses wird – nach der nationalen Umsetzung – die Banken krisenfester machen. Der Prozess hat gezeigt, dass es möglich ist, das europäische Recht zu stärken und es zu harmonisieren, ohne dabei unsere besondere Bankenlandschaft in Deutschland zu übergehen. Die Bankenlandschaft in Deutschland fußt bekanntlich auf drei Säulen: den privaten Banken, den Sparkassen und den Volksbanken. Gerade Sparkassen und Volksbanken bilden ein gewachsenes regionales und dezentrales Netz, sie kennen die Bedürfnisse unserer vielen mittelständischen Unternehmen ganz genau, und Dezentralität schafft Stabilität, gerade in Krisenzeiten. Ich bin inzwischen optimistisch, dass wir endlich zu einer echten europäischen Bankenunion kommen und es gleichzeitig schaffen, die Besonderheiten unserer Bankenlandschaft zu berücksichtigen. Klar ist natürlich: Dafür braucht es wie beim CMDI-Paket die Kompromissbereitschaft aller Mitgliedstaaten. Wir brauchen die Kompromissbereitschaft anderer Staaten auch dort, wo Vereinfachungen vor allem deutsche Institute betreffen, etwa bei den Vorschlägen zur proportionalen Regulierung – Vereinfachungen wohlgemerkt, keine pauschale Deregulierung, Vereinfachungen, die trotzdem zu mehr Stabilität führen, weil eine feste Verschuldungsquote vorgegeben wird und Banken ihre Bilanz nicht mehr mit komplizierten Modellen schönrechnen können. Davon profitiert am Ende nicht nur die kleine Bank vor Ort, sondern auch die Aufsicht. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu und freuen uns auf hoffentlich baldige weitere Fortschritte in diesem Bereich.

Redner nach Fraktion