2./3. Lesung

Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (7)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der verbrecherische russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nun schon fast vier Jahre – vier Jahre, in denen Kinder verschleppt und in Umerziehungslager gesteckt werden, vier Jahre, in denen Soldatinnen und Soldaten nicht wieder zu ihren Familien zurückkehren, vier Jahre, in denen Russland die ukrainische Zivilbevölkerung bombardiert und terrorisiert. Was als blitzartige Sonderoperation des Kremls geplant wurde, ist ein langer mörderischer Konflikt geworden, der zeigt: Wladimir Putin geht es für seinen Platz in den russischen Geschichtsbüchern um kein einziges Menschenleben. Sie sind ihm schlichtweg egal. Unsere Aufgabe in dieser Zeit ist, zur Unterstützung der tapferen ukrainischen Soldatinnen und Soldaten das Mindeste zu tun, nämlich mindestens dafür zu sorgen, dass die Finanzströme Richtung Moskau gestoppt werden und sie da, wo das nicht möglich ist, zumindest ausgebremst werden. Sanktionen sind dabei am Ende kein Allheilmittel; aber wenn sie klug ausgestaltet sind, dann können sie wirtschaftliche Konsequenzen entfalten und Handelswege erschweren. Wir sprechen heute über die Umsetzung des 19. Sanktionspakets, das dringend notwendig war. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass die Maßnahmen am Ende Zeit brauchen und dass auch immer wieder mal neue Wege gefunden werden, diese Sanktionen zu umgehen, und deswegen muss immer wieder nachgeschärft werden, um Vermögenswerte einzufrieren oder eben Unternehmen zu listen und Kapitalflüsse zu unterbinden. Von diesem Paket geht das klare Signal aus: Russland kann versuchen, Sanktionen zu umgehen; aber wir als Europäer stehen zusammen und lassen uns nicht austricksen. Und Russland spürt das. Vor dem Krieg fanden Exporte in die Welt im Umfang von 57 Milliarden US-Dollar pro Monat statt; heute sind es nur noch 37 Milliarden US-Dollar – Tendenz fallend. China, Indien und andere Länder versuchen, unseren ehemaligen Markt zu ersetzen und mit günstigen Importen russische Produkte und russische Energie für sich zu nutzen. Aber trotzdem gilt am Ende: Dieser Krieg wird für Wladimir Putin immer teurer. Und auch wenn wir den Krieg nicht mit einem Federstrich oder einem Gesetz hier im Deutschen Bundestag beenden können, sorgen wir dafür, dass Putin Schritt für Schritt seine Ressourcen genommen werden, damit er am Ende an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Und ich bin froh und dankbar, dass es Bundeskanzler Friedrich Merz gelungen ist, dass Europa zurück am Verhandlungstisch ist. Wir stehen nicht mehr nur am Spielfeldrand. Europa ist zurück auf dem Platz, an dem die Kompromisse gemacht werden. Dafür sind wir dankbar. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD zu? Nein, danke. – Diese Novelle betrifft auch wirtschaftlich sehr sensible Bereiche in Deutschland, etwa die Raffinerie PCK in Schwedt. Und wir haben uns in den Beratungen sehr bewusst dafür eingesetzt, dass die Geschäftsgrundlage für Tausende Arbeitsplätze dort gesichert wird. Denn diese Bundesregierung mit Bundesministerin Reiche wird dafür sorgen, dass Deutschland Industrieland bleibt. Die Novelle betrifft auch sensible Geldflüsse unserer Kreditinstitute. Wir haben uns in den Beratungen dafür eingesetzt, dass sich die Mitarbeiter in den Banken trotz der europarechtlich gebotenen Abschaffung der Schonfrist in Zukunft keine Sorgen machen müssen, von Strafverfahren überzogen zu werden. Denn mit dieser Bundesregierung wird Deutschland auch weiterhin ein wichtiger Finanzplatz bleiben. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Kollegen Walter für die sehr guten und konstruktiven Beratungen. Die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes ist kein Symbol, sondern sie ist Teil eines wichtigen Abwehrschirms gegen ein Regime, das Europa destabilisieren will. Dafür stehen wir zusammen. Vielen herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Dr. Malte Kaufmann.

AfD

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir beraten heute über die Verschärfung von Strafen bei Verstößen gegen Russlandsanktionen. Der vorliegende Gesetzentwurf verschärft Strafandrohungen, streicht bewährte Schutzmechanismen wie die 48-Stunden-Schonfrist – Herr Kuban, Sie haben es angesprochen – und tut so, als ließe sich Außenpolitik durch Strafrecht ersetzen. Das ist gefährlich. Uns wird erklärt, die Schonfrist müsse entfallen, weil EU-Sanktionen „unmittelbar“ wirken müssten. Gleichzeitig räumen Wirtschaft, Bankenverband und sogar die europäischen Aufsichtsbehörden ein, dass es operative Realitäten gibt: Software muss angepasst, Sanktionslisten eingepflegt, Prozesse umgestellt werden. Doch das Grundproblem liegt tiefer, nämlich in der fehlgeleiteten Außenpolitik unseres Landes und der Europäischen Union. Es ist eine Außenpolitik, die nicht in erster Linie interessen-, sondern moralgeleitet ist. Das mag edel klingen, ist aber für eine hochvernetzte Volkswirtschaft wie Deutschland sehr gefährlich naiv. Russland ist – ob es Ihnen gefällt oder nicht – ein weltweit gesehen zentraler Eigentümer und Lieferant von Energie und Rohstoffen. Und dieses riesige Land könnte für unsere Industrie auch wieder ein wichtiger Absatzmarkt werden. Dazu müssten wir jedoch die Sinnhaftigkeit der seit Jahren bestehenden und immer weiter verschärften Sanktionen hinterfragen, anstatt über noch härtere Strafen für Verstöße zu debattieren. – Ich bin überhaupt nicht auf Putins Seite, sondern auf der Seite von Deutschland. Unsere Politik lautet, Deutschland zuerst und deutsche Interessen nach vorne zu stellen. Betrachten wir die Fakten. Studien zeigen, dass die Russlandsanktionen Deutschland Jahr für Jahr Milliarden Euro an Wertschöpfung kosten und das Wachstum spürbar dämpfen. Besonders betroffen sind energieintensive Branchen sowie Sektoren wie Maschinenbau und Automobilindustrie, also das industrielle Herz unseres Landes. Hinzu kommt ein weiterer, oft ausgeblendeter Punkt: Während Deutschland und die EU unter Sanktionen leiden, verschaffen sich andere Länder gezielte Vorteile durch deren Umgehung; wir sprechen es ja regelmäßig im Ausschuss an, aber kriegen keine richtigen Antworten darauf. Diese Länder kaufen russisches Öl und Gas massiv vergünstigt auf – häufig über Schattenflotten mit Flaggenwechseln und Drittlandumleitungen – und verkaufen westliche Technologie über Strohfirmen weiter nach Russland. So sichern sie sich Marktanteile, Milliardengewinne und geopolitischen Einfluss, während unsere Industrie Marktverluste und höhere Kosten trägt. Ist das wirklich sinnvoll? Ich meine, nein. – Stellen Sie doch eine Zwischenfrage, anstatt hier die ganze Zeit reinzurufen. Natürlich wandern unter diesen Bedingungen Marktanteile zu Wettbewerbern, etwa in China oder anderen Staaten. Wir schaden uns damit selbst: ökonomisch, strategisch und politisch. Eine kluge Außenpolitik fragt daher nicht nur: Wogegen sind wir? Sie fragt: Was nützen moralisch hohe Gesten, wenn sie Kriege nicht beenden, aber unsere wirtschaftliche Basis aushöhlen? Wer Sanktionen immer weiter verschärft, ihre Nebenwirkungen aber ignoriert und dafür auch noch das Strafrecht in Stellung bringt, betreibt Symbolpolitik auf Kosten von Rechtsstaat und Wohlstand. Deshalb sagen wir Nein zu Strafrechtsverschärfungen, die am Ende vor allem redliche Unternehmen ins Risiko schicken. Vielen herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Daniel Walter für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz, die notwendig ist, um die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union umzusetzen. Was, zugegeben, sehr, sehr technisch klingt, ist in Wahrheit aber von zentraler Bedeutung: für unsere Außen- und Sicherheitspolitik ebenso wie für unsere deutsche und europäische Wirtschaft. Wir leben in Zeiten von Krisen und Konflikten, in Zeiten, in denen geopolitisches Großgebaren und das vermeintliche Recht des Stärkeren zunehmend die internationale Ordnung herausfordern. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine jährt sich – der Kollege Kuban hat es bereits gesagt – im Februar bereits zum vierten Mal: vier Jahre Krieg und Vertreibung, vier Jahre unendliches Leid in der Ukraine, vier Jahre Zeitenwende. Und ja, auch der Blick über den Tellerrand hinaus, der Blick über Europa hinaus offenbart uns eine krisenbehaftete und unsicher werdende Welt. Neben militärischen Mitteln, neben diplomatischen Bemühungen sind für uns in Europa auch Sanktionen in der Tat ein zentrales Instrument der internationalen Politik. Sie sollen Druck erzeugen, auch um militärische Eskalation zu vermeiden oder sogar zu beenden. Aktuell bestehen in der Europäischen Union mehr als 40 Sanktionsregime; Tendenz steigend. Allein gegen Russland sind seit Oktober vergangenen Jahres 19 Sanktionspakete in Kraft, mit dem klaren Ziel, den Druck auf die russische Kriegswirtschaft weiter zu erhöhen und bestehende Schlupflöcher zu schließen. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sanktionen sind nur dann wirksam, wenn sie konsequent und in Europa auch einheitlich umgesetzt werden. Und damit komme ich zum Kern des heutigen Gesetzes. Was auf europäischer Ebene beschlossen wird, muss in diesem Falle in allen 27 Mitgliedstaaten möglichst einheitlich umgesetzt und auch durchgesetzt werden. Denn wenn Sanktionsverstöße in einem Mitgliedstaat konsequent verfolgt werden, in einem anderen aber kaum Konsequenzen haben, dann unterlaufen wir die Wirkung der Sanktionen insgesamt. Bislang wurden Sanktionsverstöße in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geahndet – teils nur als Ordnungswidrigkeit, teils aber bereits als Straftat. Genau hier setzt die EU-Richtlinie an, die seit 2024 in Kraft ist. Sie schafft EU-weit Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Sanktionsverstößen als Straftaten. Diese Harmonisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zwingend notwendig. Mit der heutigen Novelle setzen wir diese Richtlinie nun in nationales Recht um. Die gute Nachricht ist: Deutschland war bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie vergleichsweise gut aufgestellt. – Herr Kollege Bareiß, in der Tat! – Viele der nun europarechtlich geforderten Tatbestände waren im Außenwirtschaftsgesetz bereits als Straftaten normiert. Gleichwohl waren punktuelle Ergänzungen und Anpassungen erforderlich. Diese nehmen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Dabei war es uns als Koalitionsfraktion – dem Dank schließe ich mich an, Herr Kuban, Herr Bareiß – besonders wichtig, europarechtskonform vorzugehen und keinen nationalen Sonderweg einzuschlagen. Wir setzen diese Richtlinie eins zu eins um. Genauso wichtig wie diese rechtliche Präzision ist jedoch auch immer die Praxistauglichkeit der Regelungen. Das wurde in der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes sehr deutlich, insbesondere durch die Beiträge aus der Wirtschaft und den Kreditinstituten. Die Herausforderungen liegen etwa in der kurzfristigen Umsetzung neuer Sanktionslisten in den Softwaresystemen oder in der Frage, wie mit Handlungen von Mitarbeitenden umzugehen ist, die ohne Vorsatz handeln. Hier ist in der Tat Klarheit entscheidend. Ich möchte deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, wie auch in der Ausschusserklärung festgehalten, dass überwiegend nur vorsätzliche Verstöße strafbar sind. Leichtfertige Verstöße sind nur in eng begrenzten Fällen, insbesondere bei Rüstungs- oder Dual-Use-Gütern, strafbewehrt. Diese Klarstellung ist wichtig für Rechtssicherheit, und sie ist auch wichtig für die deutsche und die europäische Wirtschaft. Ebenso klar ist: Die Wirtschaft braucht Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben, Hilfestellungen in Form von klaren Leitlinien und FAQs. Da bauen wir, Frau Ministerin, auf Ihr Haus, dass Sie Ihre Rolle – beratend für die Unternehmen – weiterhin so ordentlich ausfüllen. Ein weiterer und letzter Punkt. Deutschland hat nach Beginn des russischen Angriffskrieges – der eine wollte es, die anderen wollen es gegebenenfalls nicht – die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas sukzessive reduziert. Gleichzeitig hat die Rosneft-Tochtergesellschaft PCK Schwedt eine herausragende Bedeutung für die Energie- und Versorgungssicherheit in unserem Land. Für die deutsche Rosneft-Tochtergesellschaften gilt seit 2022 eine Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz, die ursprünglich dieses Jahr ausgelaufen wäre. Ohne eine Anschlussregelung wären die Unternehmen selbst unmittelbar von den Sanktionen betroffen, mit der realen Gefahr einer schweren Versorgungskrise. Deshalb ist es im Sinne der Energiesicherheit, aber auch mit Blick auf die Arbeitsplätze richtig und notwendig, dass wir heute eine neue Treuhandform schaffen, die eine langfristige und rechtssichere Lösung bietet. – Ich sehe den Kollegen Stefan Zierke aus dem Wahlkreis. Das ist eine wichtige Regelung im Sinne der Beschäftigten und der Energiesicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Diese Gesetzesnovelle stärkt die Wirksamkeit europäischer Sanktionen, wenn man sie denn dann will, schafft Rechtsklarheit und wahrt zugleich wirtschaftliche Vernunft. Ich bitte Sie ganz herzlich um Zustimmung. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Michael Kellner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich, dass wir hier die Sanktionsregeln innerhalb der Europäischen Union verschärfen, umsetzen und vereinheitlichen. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ehrlicherweise: Wer meint, hier Sanktionen delegitimieren zu müssen, um sozusagen das Geschäft von Wladimir Putin zu betreiben, der stärkt Deutschland nicht, der schwächt Deutschland. Ich sehe ja euer Bemühen. Es gibt wenig Situationen, wo Regeln unmittelbar gelten. Deswegen finde ich gut, dass Sie eine Ausschusserklärung gemacht haben. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich die gebotene Rechtssicherheit bringt. Ich will aber eine andere Sache erwähnen: Als Formulierungshilfe beraten wir über eine neue Form der Treuhand, eine Treuhand nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Bisher gab es nur eine Treuhand zur Energiesicherheit, zur Versorgungssicherheit. Das ist ein Gedanke, dem ich mich gerne nähere und der viel für sich hat. Ich fand es nur bedauerlich, dass wir das bei der Anhörung im Ausschuss kaum beraten haben, dass nur unser Sachverständiger überhaupt darüber geredet hat. Es ist schon ein massiver Eingriff, dass wir jetzt alle Unternehmen in Deutschland unter Treuhandverwaltung stellen könnten und dies auch unbefristet ist. Natürlich muss der Treuhandgrund da sein, aber die Verwaltung muss nicht alle sechs Monate wieder erneuert werden. Das ist ein harter Eingriff. Ich hätte mir da etwas mehr Beratung gewünscht, weil auch an einer Stelle etwas unklar ist. Wir reden über konkrete Standorte, über konkrete Raffinerien, die das betrifft, nämlich in Schwedt, in Ingolstadt, in Karlsruhe. Sie wissen alle, dass die amerikanische Administration harte Sanktionen gegen Rosneft verhängt hat, die ich sehr begrüßt habe, wobei es aber unklar war, was das eigentlich für die Raffinerien bedeutet. Dann gab es eine Ausnahmegenehmigung. Mir ist bis heute bei den Ausschussberatungen nicht klar geworden: Reicht eigentlich diese neue AWG-Treuhand aus, damit die Amerikaner diese Ausnahmegenehmigung für die deutsche Tochter verlängern? – Sie nicken, Frau Reiche; ich hoffe, das ist so. Das wäre wirklich wichtig für die dort beschäftigten Familien, damit sie in diesem Punkt Sicherheit haben. Was bei der Anhörung auch deutlich wurde – das fand ich total interessant, und das würde ich Ihnen gerne mitgeben –: Wir haben vor einem Jahr, im Dezember 2024, von der Europäischen Union eine Einzelfallbeihilfe über 350 Millionen Euro für die Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen in Brandenburg bekommen. Ich hätte dieses Projekt gerne noch zu Ende gebracht; das ging dann nicht mehr aufgrund der Wahlen. Es ist nicht so ganz einfach umzusetzen, weil es immer eine große Zurückhaltung gibt: Was darf der Treuhänder eigentlich außer Werterhalt? Das Entscheidende ist, glaube ich, dass auch bei der Anhörung im Deutschen Bundestag durch unseren Sachverständigen deutlich wurde, dass der Treuhänder viel mehr darf, als er sich bisher getraut hat. Ich will Sie daher ausdrücklich dazu ermutigen, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen, damit eben an diesen Raffineriestandorten in Schwedt usw. – darüber habe ich gerade gesprochen – auch die Investition in synthetische Kraftstoffe und in grünen Wasserstoff erfolgen kann, sodass nicht nur der Status quo eingefroren wird. Das wäre mir ein wichtiges Anliegen für diese Standorte. Trotzdem bleibt eine große Ungewissheit mit dieser Treuhandkonstruktion. Wir haben diese Treuhand selbst eingeführt als Notoperation; das war damals nötig. Ich will noch mal sagen: Wir leben in einem Land, wo es normal ist, dass wir Schrebergärten enteignen und zerstören für Autobahnbau. Wir leben in einem Land, wo es normal ist, dass Klubs geschlossen und abgerissen werden für Autobahnbau. Ich würde mir wünschen, dass wir endlich Rosneft enteignen. Es muss doch in einem Land, wo Schrebergärten oder Klubs für Autobahnen enteignet werden, möglich sein, auch Rosneft zu enteignen, um damit eine Rechtssicherheit für die Beschäftigten und für die Standorte zu schaffen. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Jörg Cezanne.

Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist ein EU-Umsetzungsgesetz. Die Koalition aus SPD und Union setzt also nur in deutsches Recht um, was bereits beschlossenes EU-Recht ist. Wir sind ausdrücklich für eine Harmonisierung und Verschärfung der Durchsetzungsmöglichkeiten für gerechtfertigte Sanktionen, auch wenn wir nicht jede Sanktion im Einzelnen befürworten. Das Problem liegt hier nicht im Wortlaut des Gesetzes, sondern im dramatischen Auseinanderfallen von neu geschaffener Rechtslage und Lebenswirklichkeit. Auf dem Papier wird die Durchsetzung von Sanktionen vereinheitlicht. Wie sollen aber die neuen Regeln von Ermittlungs- und Justizbehörden durchgesetzt werden, denen es überall an technischen und personellen Kapazitäten fehlt? Man benötigt Fachleute mit Kenntnissen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr, im Steuerrecht, im Außenwirtschaftsrecht. Das sind Fachleute, die man auch für die Verfolgung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität braucht: Steuerdelikte, Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Korruption. In all diesen Bereichen fehlt es seit Jahren an einer ausreichenden Personalausstattung der Behörden, eben weil dieses Personal von politischer Seite nicht bereitgestellt wird. Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, hochprofessionalisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und viele zusätzliche Richterinnen und Richter mit Expertise in diesem Bereich: Das ist, woran es fehlt. Wenn Wirtschaftsstraftäter oder Sanktionsumgeher Millionen illegal verdienen können, dann können sie eben auch mit Leichtigkeit für Hunderttausende Euros Steuerberater, IT-Fachleute und Wirtschaftsfachanwälte einstellen oder sich von denen helfen lassen; Fachleute, die Spuren verschleiern und die schwachen Strafverfolgungsbehörden an der Nase herumführen. Das Versagen der Bundesregierung liegt nicht in einer schlechten Umsetzung von EU-Recht, sondern in der Nichtdurchsetzung von Wirtschafts- und Sanktionsrecht in der Praxis. Die Bundesregierung – und es ist nicht erst die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung – trägt die Verantwortung dafür, dass Kriminelle in Nadelstreifen selten belangt werden und für die uns als Gesellschaft zugefügten Schäden fast nie Schadensersatz durchgesetzt wird. Das vorliegende Gesetz wird daran kaum etwas ändern. Er ist ein Papiertiger im besten Sinne des Wortes; er ist eine bittere Heuchelei. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Bareiß.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in abschließender Lesung Änderungen zum Außenwirtschaftsgesetz – ein auf den ersten Blick nicht besonders spannendes Gesetzgebungsvorhaben. Aber das täuscht; denn das sogenannte AWG betrifft einen Kernbereich der deutschen Wirtschaftspolitik. Deutschland ist eines der wichtigsten Exportländer überhaupt. Es gibt kaum ein Land, das so erfolgreich wie Deutschland ist beim Verkauf von Waren und Gütern in der Welt. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab. Exporte machten im Jahr 2024 über 40 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung aus. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der rege Handel dazu beiträgt, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Welt zu stärken. Klar muss aber auch sein: Handelsbeziehungen dürfen nicht dazu führen, dass gefährliche und gegnerische Regime gestärkt werden. Und klar ist auch: Wir haben einen hohen Anspruch an unsere wertebasierte Außen- und Wirtschaftspolitik, meine Damen und Herren. Deshalb haben wir in den letzten Jahren ein anspruchsvolles Sanktions- und Embargoregime in Europa implementiert, und Deutschland war hier immer in einer Vorreiterrolle. Glaubwürdig bleiben wir dann, wenn wir die vereinbarten Sanktionen und Embargos konsequent umsetzen und mögliche Verstöße verfolgen und dann auch entschieden ahnden. Dafür steht unser Außenwirtschaftsgesetz in besonderer Weise. Die heutige Novelle soll der Verbesserung und der europäischen Harmonisierung der deutschen AWG-Regeln dienen. Die Wirtschaft, besonders der deutsche Mittelstand, braucht verlässliche, umsetzbare und funktionierende Regeln. Und wie schon von meinen Vorrednern angeführt, haben wir uns im Gesetzgebungsprozess sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie wir, ohne die bestehenden Mechanismen zu verwässern, die neuen Regeln für die Wirtschaft und das Banken- und Finanzsystem praktisch umsetzbar gestalten. Es war nicht ganz einfach; auch das wurde schon angesprochen. Aber ich glaube, wir haben es geschafft, sinnvolle Regelungen zu finden, auch wenn manche Regelungen aus Europa nicht immer ganz praxistauglich waren. Das Thema 48-Stunden-Frist wurde angesprochen; auch da haben wir, glaube ich, einen sehr gangbaren Weg für beide Seiten gefunden. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen; auch der wurde schon angesprochen, aber er ist mir wichtig. Es geht um die Handhabung von deutschen Tochtergesellschaften von sanktionierten ausländischen Unternehmen, ganz besonders im Hinblick auf die Raffinerien PCK Schwedt, Ingolstadt und Karlsruhe. Eine gewisse Rechtsunsicherheit haben diese Gesellschaften, und die bestehende Treuhandverwaltung ist derzeit noch nicht ganz klassisch ausdefiniert. Das ist für die Beschäftigten ein Problem, eine große Belastung. Und auch für die Kunden, die von den Raffinerieprodukten abhängig sind, bedeutet die aktuelle Lage eine schwebende Unsicherheit. Mit den jetzigen Änderungen wollen wir Rechtssicherheit schaffen und auch betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit herstellen. Im Rahmen der neuen Instrumente würden wir Beschränkungen für Unternehmensentscheidungen besser ausgestalten, sodass wir auch innerhalb der Treuhand wichtige Zukunftsthemen anpacken und wichtige Rahmenbedingungen für die Zukunft schaffen können. Meine Damen und Herren, deshalb ist es wichtig, dass wir heute dieses Gesetzgebungsverfahren abschließen und dem Bundesrat diesen Gesetzentwurf vorlegen, damit die Novelle dann auch rechtzeitig in Kraft treten kann. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Mathias Weiser.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten über den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen. Es handelt sich um eine Verschärfung der bisherigen rechtlichen Regelungen bei der Sanktionspolitik. Die Absicht ist klar – Sie haben es auch schon angesprochen –: Die Sanktionen gegenüber Russland sollen verschärft werden, und dazu wollen Sie mit diesem Gesetz die notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen. Dazu eine Frage an die Befürworter: Wie schätzen Sie den bisherigen Erfolg der deutschen Sanktionspolitik gegenüber Russland ein? Die russische Wirtschaft ist nicht zusammengebrochen. Russland kann weiter Gas und andere Güter über Drittländer wie die Türkei, Georgien oder Kasachstan verkaufen und dem Weltmarkt zur Verfügung stellen. Und was am meisten beunruhigen sollte: Russland hat im vergangenen Jahr erstmals mehr Gas nach China geliefert als nach Europa und in die Türkei zusammen. Im Herbst haben Russland und China beschlossen, mit dem zweiten Strang der Pipeline „Kraft Sibiriens“ die Liefermenge über diese Pipeline auf 50 Milliarden Kubikmeter jährlich zu erhöhen – so viel wie über die gesprengte Nord-Stream-Pipeline nach Europa hätte geliefert werden können. Es wird sich als ein schwerer strategischer Fehler herausstellen, einen der größten Rohstofflieferanten der Welt in die Arme der Chinesen getrieben zu haben. Die chinesische Industrie profitiert jetzt vom Import billiger russischer Energie und sichert sich dadurch Wettbewerbsvorteile am Weltmarkt. Das war eigentlich das Geschäftsmodell Deutschlands: billiges russisches Gas, wir haben Erfolg am Weltmarkt. Dieses Geschäftsmodell haben Sie ohne eine Exitstrategie über den Haufen geworfen. Die Auswirkungen sind offensichtlich: Die Industrie wandert aufgrund hoher Energiekosten ab, und die deutsche Wirtschaft stagniert oder befindet sich in einer Rezession. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen – erinnern Sie sich bitte an den Spruch der Altvorderen –: Hochmut kommt vor dem Fall. Ich weiß deshalb nicht, warum Sie die Sanktionen gegenüber Russland noch weiter verschärfen wollen. Wollen Sie, dass es der deutschen Wirtschaft noch schlechter geht, dass wir uns noch weiter in eine strategische Sackgasse begeben? Schauen Sie, schon aus diesen Grundüberlegungen heraus ist es abzulehnen, dass der Bundesregierung weitere Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, eine weitere Schwächung der deutschen Wirtschaft durch die Sanktionspolitik herbeizuführen. Des Weiteren werden die zum Beschluss stehenden Regelungen für mehr Bürokratie, mehr Überwachung, mehr Compliance-Regelungen sorgen. Vor allem die Strafbewehrung der Jedermannspflicht und Strafen schon bei leichten Verstößen beim Export von Dual-Use-Gütern sind unverhältnismäßig und kriminalisieren Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Der Beschluss ist auch deshalb abzulehnen.

Redner nach Fraktion