1. Lesung

von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (5)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase, sind unscheinbar. Man sieht sie nicht, man riecht sie nicht, dabei begegnen sie uns jeden Tag: im Kühlschrank in der Küche, in der Klimaanlage im Büro, im Feuerlöscher im Hausflur. Sie sorgen dafür, dass unser Alltag funktioniert, dass Lebensmittel frisch bleiben, dass Räume gekühlt werden, dass Sicherheit gewährleistet ist. Aber diese Bequemlichkeit hat einen Preis. F-Gase gehören zu den klimaschädlichsten Stoffen überhaupt. Sie wirken teils tausendfach stärker als CO2. Gelangen sie in die Atmosphäre, bleiben sie dort über enorm lange Zeiträume – und heizen die Erde weiter auf. Viele Menschen merken inzwischen: Die Folgen des Klimawandels treffen uns nicht irgendwann, sie treffen uns jetzt. Klimaschutz ist deshalb keine ferne Debatte über Zieljahre und Tabellen. Klimaschutz beginnt im Alltag: bei den Produkten, die wir kaufen, bei den Stoffen, die wir zulassen, und bei der Frage, ob Regeln für alle gelten oder nur für die Ehrlichen. Genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt dieses Gesetz an. Die Europäische Union hat mit der neuen F-Gas-Verordnung klare Regeln geschaffen: weniger klimaschädliche Gase, mehr klimafreundliche Alternativen, klare Vorgaben für Hersteller, Händler und Importeure. Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes sorgen wir dafür, dass die Regeln für F-Gase und ozonschädliche Gase in Deutschland nicht nur auf dem Papier stehen, sondern wirken. Was heißt das jetzt konkret? Erstens. Wir sorgen für Ordnung im Markt. Das europäische Quotensystem stellt sicher, dass die Menge klimaschädlicher Gase schrittweise sinkt. Damit dürfen nur Geräte verkauft werden, für die F-Gase ordnungsgemäß zugeteilt wurden. Fehlt diese Zuteilung, muss sie nachgeholt werden. Wer das umgeht, handelt illegal. Das ist kein Bürokratieprojekt. Das ist Ordnungspolitik im besten Sinne: Regeln, die für alle gelten, und Wettbewerb, der fair bleibt. Zweitens. Wir ziehen eine klare Grenze gegen illegale Geschäfte, und das europaweit. Illegale F-Gase dürfen nicht weitergegeben werden. Geräte, die rechtswidrig in den Markt gelangt sind, müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Behälter, die illegal verkauft werden, dürfen weder gelagert noch entleert werden. Damit verhindern wir, dass diese hochwirksamen Klimagase unkontrolliert entweichen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, schützt das Klima, und es schützt diejenigen, die sich an die Regeln halten. Drittens. Wir handeln entschlossen, wenn Regeln missachtet werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können Handel, Nutzung oder Herstellung vorübergehend untersagt werden. Das ist keine Strafe um der Strafe willen, das ist ein Schutzmechanismus, ein Notschalter, um weiteren Schaden zu verhindern, bevor er entsteht. Denn beim Klimaschutz gilt: Wer bewusst Regeln bricht, darf nicht darauf hoffen können, dass der Schaden schon irgendwie repariert wird. Viertens. Wir stellen klar: Wer ein Gerät nutzt, der muss nichts dokumentieren. Niemand soll beim Auffüllen einer Klimaanlage plötzlich Papierkram erledigen müssen. Die Verantwortung liegt dort, wo sie hingehört: bei den Händlern, den Importeuren, den Fachbetrieben. Sie bringen die Geräte in Verkehr, sie füllen die Gase nach, und sie stehen dafür ein. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig stärken wir die Verantwortung entlang der Lieferkette. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute kein Randthema, wir reden über unsere Lebensgrundlagen: über saubere Luft, über ein Klima, in dem unsere nachfolgenden Generationen sicher aufwachsen können. Und über einen Staat, der handlungsfähig bleibt. Klimaschutz entscheidet sich eben nicht nur bei großen Industrieanlagen, er entscheidet sich auch bei Kühlschränken, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass technischer Fortschritt nicht auf Kosten unserer Zukunft geht. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Rainer Kraft für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Vor nicht einmal einem Monat haben wir an dieser Stelle über die F-Gas-Verordnung debattiert. Die gleichzeitige Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung bezeichnete ich damals als Schildbürgerstreich. Das kann ich heute bei der vorliegenden Gesetzesänderung nur wiederholen: Ihre Änderung des Chemikaliengesetzes ist nichts anderes als weltfremder Unsinn, der dazu die Wirtschaft belastet. Es beginnt, wenig überraschend, bei der Befriedigung der Brüsseler Bürokratie. Ab einer Menge von 10 Tonnen CO2-Äquivalenten ist eine Quotengenehmigung zu beantragen. Ob man die Grenze von 10 Tonnen CO2-Äquivalenten überschreitet, kann man durch Multiplikation der Kältemittelmenge mit dem GWP-Wert feststellen. Bei Verwendung von Kältemitteln mit hohem GWP-Wert – sagen wir zum Beispiel Freon – beginnt das schon ab 2,5 Kilogramm, der Menge einer großen Wärmepumpe. Neben der Quotengenehmigung existieren aber noch eine zugewiesene Quote, Quotenübertragung und Quotendelegation. Dabei gelten zugewiesene Quoten und übertragene Quoten nur für das laufende Kalenderjahr, während Quotengenehmigungen und Quotendelegationen unbegrenzt von einem Quoteninhaber genutzt werden dürfen. Wer aber als Hersteller oder Einführer diese Kältemittel an Dritte abgibt, hat nicht nur eine umfangreiche Liste an Dokumenten bezüglich der Inverkehrbringungsquote oder einer möglichen Ausnahme der Quotierung beizustellen, er muss auch Identifizierungsmerkmale angeben, die eine eindeutige Zuordnung der Stoffe und Gemische zu der Erklärung ermöglichen. Sie können mir noch folgen? Ja? Ich bin mir sicher: Die Menschen, die damit arbeiten müssen, die können das auch nicht mehr. Jetzt frage ich Sie – es ist eine konkrete Frage, Kollegen –: Können Sie mir eindeutige Identifizierungsmerkmale eines farblosen Gases nennen? Wie unterscheiden Sie ein legal quotiertes farbloses Gas von einem illegal in die EU geschmuggelten farblosen Gas? Glauben Sie, der chinesische oder indische Hersteller macht auf die Gasflasche das Wapperl „Illegales Gas“ drauf? Ich glaube das nicht. Schildbürgerstreich! Dieser Gesetzentwurf enthält noch weitere Schildbürgerstreiche. So soll es nun verboten sein, rechtswidrig in Verkehr gebrachte Behälter zu entleeren oder zu lagern. Ja, das ist schon geschmuggelt. Das ist wie ein Verrauchungsverbot für illegale Zigaretten. Das macht keinen Sinn. Noch absurder wird es bei den Ausnahmen des Gesetzes. Zuständige Landesbehörden dürfen demnach Verbote erlassen, wenn ein begründeter Verdacht oder die Annahme besteht, dass ein Stoff, ein Gemisch oder eine Einrichtung gefährlich ist bzw. eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellt. Klingt super, gilt allerdings nur, wenn es EU-rechtskonform ist. Wenn es das nicht ist, dann spielen Gefahren für Leben oder Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gar keine Rolle mehr. Hauptsache, der Brüsseler Bürokrat ist befriedigt. Genauso unsinnig ist der Vollzug im Bereich der Landesverteidigung. Sowohl dem Verteidigungs- als auch dem Innenministerium werden Rechte eingeräumt, Ausnahmen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu erlassen, wenn dies im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Aber auch hier gilt: nur, wenn es EU-rechtskonform ist. Werte Damen und Herren, wer behördliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und zu Regelungen im Interesse der Landesverteidigung unter den Vorbehalt der Zustimmung des Brüsseler Bürokratenmolochs stellt, der darf sich nicht über die steigende Ablehnung des Narrenschiffs EU wundern. Diese EU ist ein Mühlstein am Hals der deutschen Wirtschaft und verantwortlich für die Stagnation des ganzen Kontinents. Und um es ganz klar zu sagen: Eine künftige AfD-Administration wird weder bei der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben unserer Bürger noch bei der Landesverteidigung diese EU um Erlaubnis fragen. Die Prognose zu den chinesischen Emissionen von fluorierten Gasen im Jahr 2060 habe ich in meiner Rede letztes Jahr schon angesprochen. Zehn Jahre nachdem Sie unter hohen Kosten und Sabotage unserer heimischen Wirtschaft Europa F-Gas-frei gemacht haben wollen, werden die Emissionen allein in China auf 1,35 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente geschätzt. Das wird dann mehr als das Hundertfache des jetzt bei uns stattfindenden F-Gas-Verbrauchs sein. Und diese fluorierten Gase werden nicht durch von der EU zertifizierte Fachkräfte abgefüllt oder entsorgt, sondern in irgendwelchen Hinterhofgaragen irgendwo in Südostasien. Sie opfern abermals den Wohlstand unseres Landes und des Kontinents für eine Politik, die global eben nicht mitgetragen wird. Daher ist dieses Gesetz nutzlos. Sie schaden der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Exportnation. Sie vernichten Wohlstand, vernichten Arbeitsplätze und schädigen die sozialen Sicherungssysteme. Im Endeffekt erhöhen Sie mit der Zerstörung deutscher Firmen sogar den globalen Schadstoffausstoß. Die Einzigen, denen das nutzt, die Einzigen, denen dieses Gesetz gefällt, ist unsere globale Konkurrenz in autokratischen Staaten, die die Klimahysterie weiter anfachen und uns in immer neue Dummheiten führen wollen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Hans Koller für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute debattierte Änderung des Chemikaliengesetzes dient in erster Linie der Anpassung nationaler Regelungen an die F-Gas-Verordnung und die ODS-Verordnung der EU. Besonders relevant sind fluorierte Treibhausgase sowie Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. – Herr Dr. Kraft, ich habe um diese Zeit wenig Lust, mit Ihnen zu streiten. – Genau! Weil es für Sie nur Schwarz oder Weiß gibt. Wenn es nach Ihnen ginge, dann würden wir wahrscheinlich noch auf Bäumen leben, hätten noch keine Autos mit Katalysatoren und vieles andere mehr. Es gibt nun einmal Veränderung, und diese werden Sie auch heute nicht verhindern können. Fluorierte Treibhausgase haben in vielen Bereichen inzwischen verbotene FCKW ersetzt und werden hauptsächlich als Kältemittel eingesetzt. Ob in Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, wir profitieren tagtäglich vom Einsatz von F-Gasen. Obgleich sie so nützlich und vielseitig sind, bringt ihr Einsatz erhebliche Risiken mit sich: Werden F-Gase freigesetzt – dies kann durch Defekte oder Undichtigkeiten geschehen –, richten sie in der Atmosphäre großen Schaden an. Denn F-Gase besitzen ein hohes Treibhauspotenzial, wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das Klima aus. Der Effekt ist deutlich höher als bei CO2. Um der Emission von F-Gasen und den schwerwiegenden Folgen vorzubeugen, werden sie in der EU jetzt stark reguliert. Das Ziel der F-Gas-Verordnung ist, meine Damen und Herren, schrittweise aus der Nutzung besonders klimaschädlicher Gase auszusteigen und somit Emissionen auf dem Gebiet des europäischen Marktes zu reduzieren. Trotzdem sind wir nach wie vor auf den Einsatz von F-Gasen angewiesen, weshalb durch europäische Regulierung, durch Quoten, die Mengen auf dem Markt schrittweise reduziert werden. Bestimmte F-Gase mit einem sehr hohen Treibhauspotenzial werden ganz vom Markt genommen. Das führt dazu, dass die Preise bestimmter Gase, die als synthetische Kältemittel verwendet werden, steigen. Die Preissteigerung macht allerdings nicht nur das Recycling von F-Gasen attraktiver, sondern auch den illegalen Handel mit diesen, der zunehmend beobachtet wird. Illegale Einfuhren – an der Quote und an den Behörden vorbei – schaden nicht nur dem Staat und den Unternehmen, die sich an die Regeln halten, sondern auch der Umwelt und dem Klima. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, den illegalen Handel zu erschweren und die beteiligten Akteure härter zu verfolgen. Positiv zu beurteilen ist, dass in der aktuellen Fassung das bewährte Verbot, illegal in Verkehr gebrachte Einrichtungen zu erwerben, weiterhin bestehen bleibt. Das hilft den Behörden, illegale Handlungen zu ahnden. Dazu gehört aber auch, den Strafrahmen für den illegalen Handel mit F-Gasen zu erhöhen. Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt hat. Für uns ist im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren wichtig, die Stellschrauben zu nutzen, um den illegalen Handel einzudämmen. Was aber bedeutet die F-Gas-Verordnung für Betriebe, und welche Herausforderungen bringt sie mit sich? Aufgrund der stufenweisen Verbote und Einschränkungen können Betriebe zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten, in ganz unterschiedlichen Situationen betroffen sein. Die Betriebe sind gefordert, sich entsprechend zu informieren und mögliche Defekte, Reparaturen oder Umrüstungen einzuplanen. Allerdings muss deren Durchführung auch noch möglich sein. Gerade deshalb ist ein maßvoller und praxisorientierter Ausstieg und Umstieg zu gewährleisten. Ich weiß, im Gegensatz zu Ihnen, schon, wovon ich spreche: Ich selbst habe in meinem Betrieb einige Kühlanlagen, und wir haben uns über diese Dinge informiert. Der Umstieg auf zulässige, meist klimaschonende Kältemittel oder die Anschaffung von neuer Anlagentechnik ist natürlich kostspieliger als die Wartung bisheriger Standardlösungen. Deshalb braucht es hier Übergangsfristen. Zudem können alternative Systeme, zum Beispiel CO2– und propanbasierte Anlagen, durch spezielle Wartung, weitere Schulungen oder neue Serviceverträge entsprechend möglich gemacht werden. Betroffen ist eine breite Palette von Unternehmen: Supermärkte, Großhändler, Kühlhäuser und viele andere mehr. Gerade für diese Betriebe wie auch für Betriebe in Gastronomie und Hotellerie, wo diese Anlagen in großer Anzahl stehen, darf dieses Gesetz kein finanzielles Desaster bedeuten. Deshalb ist hier Praxistauglichkeit gefragt. Meine Damen und Herren, der verstärkte Fokus auf den illegalen Handel ist begrüßenswert. Aber wir müssen schon jetzt auch die praktische und finanzielle Realisierbarkeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mitdenken, um sie bestmöglich zu entlasten und zu unterstützen. Wir werden das entsprechend begleiten, nicht mit einfachen Parolen, sondern mit praxisorientierter, zukunftsorientierter Politik. Herzlichen Dank. Der nächste und vorletzte Redner für diesen Sitzungstag ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Jan-Niclas Gesenhues.

Grüne

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Es ist gut, dass wir heute das Chemikaliengesetz an die europäische Rechtslage anpassen. Weil vorhin die EU wieder verächtlich gemacht wurde, will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Ich höre immer, wir als Deutschland könnten beim Klimaschutz nicht genug ausrichten. Von daher müssten Sie doch froh sein, dass wir das europäisch regeln. Europäisches Umweltrecht, das ist der Weg, den wir gehen. Und deswegen ist es gut, wenn wir das dann auch konsequent national umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist vorhin schon darauf hingewiesen worden: F-Gase begegnen uns im Alltag an ganz vielen Stellen: in Klimaanlagen, in Feuerlöschern, bei vielen weiteren Anwendungen. Das Problem ist – auch das ist schon angesprochen worden –: F-Gase sind sehr klimaschädlich, sie sind – ich musste die Zahl dreimal lesen – bis zu 23 000-mal schädlicher als CO2. Diese Zahl habe ich selbst auch erst nicht geglaubt. Recherchieren Sie es! Die Klimawirkung ist wirklich erheblich. Deswegen ist es gut und richtig, dass die EU die F-Gas-Emissionen auf null senken will. Das Gute ist ja: Es gibt Alternativen – natürliche Kältemittel, alternative Anwendungen –, wir sind nicht auf bestimmte F-Gase angewiesen. Sie sind nicht alternativlos, Herr Koller, es gibt gute Alternativen, die auch von deutschen Unternehmen entwickelt worden sind; Viessmann, Bosch oder Vaillant sind hier Vorreiter. Und auch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat ein sehr gutes Förder- und Forschungsprojekt auf den Weg gebracht, um Alternativen zu F-Gasen als Kältemittel zu erforschen, ein wirklich sehr innovatives Projekt. Das zeigt einmal mehr: Klimaschutz ist Innovationsmotor, Klimaschutz schafft Innovationen, Klimaschutz schafft Wettbewerbsfähigkeit. Das sehen wir auch hier bei den F-Gasen. Deswegen sollte sich Deutschland auf europäischer Ebene auch wirklich konsequent für die Fortsetzung des Klimaschutzes einsetzen. Ich nenne mal ein Beispiel: Wir haben nach dem Chemikaliengesetz eine Datenbank für gefährliche Stoffe, die wir anpassen. Genau diese Datenbank will die Europäische Union im Rahmen eines Omnibusverfahrens, das unter dem Deckmäntelchen der Vereinfachung Klima- und Naturschutz abbaut, wieder abschaffen. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln – das ist doch keine Umweltpolitik, so funktioniert das nicht. Die Europäische Union muss den Weg des Klimaschutzes fortsetzen und darf nicht den Fehler machen, jetzt Umwelt- und Naturschutz auf europäischer Ebene abzubauen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene für Umwelt- und Naturschutz einsetzt. Herr Schneider, ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg und viel Rückgrat! An dieser Stelle möchte ich auch noch sagen: Es muss auf europäischer Ebene endlich geregelt werden, dass wir auch vom Einsatz der PFAS, der Ewigkeitschemikalien, runterkommen. PFAS sind hochgefährliche Chemikalien, die sich überall in der Natur und auch in unseren Körpern ansammeln. Das ist dann der nächste Schritt, nach der F-Gas-Verordnung: endlich auch aus der PFAS-Anwendung auszusteigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Umwelt und unserer Gesundheit. Herzlichen Dank. Den Schluss in der Debatte heute macht Violetta Bock für die Fraktion Die Linke.

Linke

Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Straffreiheit, organisierte Tätergruppen, globale Infrastruktur des illegalen Handels – Worte, mit denen der Bundesrat das geltende Umweltrecht in Deutschland beschreibt. Die Stellungnahme des Bundesrates macht deutlich, welche Konsequenzen die fehlende Regulierung von fluorierten Treibhausgasen, kurz: F-Gasen, für uns alle hat. Dabei wäre mit einfachen Maßnahmen ein echter Quantensprung für die Klimapolitik zu erreichen – wenn die Verantwortlichen denn wollen! Fluorierte Treibhausgase sind bis zu 23 000-mal klimaschädlicher als CO2. Sie gehören zu den am schnellsten wachsenden Emissionsquellen weltweit. Klimapolitisch sind sie eine low-hanging Fruit. Schon geringe Mengen zu vermeiden, könnte eine enorme Wirkung entfalten. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Beschlüsse der F-Gas-Verordnung der EU endlich in nationales Recht überführt werden sollen. Doch auf den zweiten Blick springen die Leerstellen ins Auge. Ein EU-weiter Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen ist kein Selbstläufer, die Umsetzung muss konsequent begleitet werden, und daran mangelt es aktuell auf dramatische Weise. Die vorliegende Gesetzesänderung verspielt erneut die Chance, daran etwas zu ändern. Wirtschaftsverbände kommen zu der Einschätzung, dass inzwischen mindestens 30 und bis zu 40 Prozent aller F-Gase auf dem europäischen Markt illegal gehandelt werden. Das entspricht CO2-Emissionen in Höhe von 30 Millionen Tonnen – 30 Millionen Tonnen zusätzliche Emissionen, weil sich die deutsche Bundesregierung weiterhin weigert, Verstöße gegen geltendes Recht angemessen zu sanktionieren. Während Armutsbetroffene für geringste Verstöße verfolgt werden, können mit gefährlichen Klimagasen ungehindert Profite gemacht werden. Das absichtliche Freisetzen bleibt in Deutschland weiterhin straffrei. Der illegale Handel mit F-Gasen ist weiterhin kein Straftatbestand und hat deshalb keinerlei Priorität für Behörden. Die Bundesregierung untergräbt die Wirksamkeit der eigenen F-Gas-Verordnung und bestraft am Ende die Unternehmen, die sich an rechtliche Vorgaben halten. Das können wir nicht länger hinnehmen! Nehmen Sie die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität im Umweltschutz endlich ernst! Es darf keine Straffreiheit für die Beschleunigung der Klimakrise geben!

Redner nach Fraktion