2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

18. Dezember 2025·Sitzung 50··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Produktsicherheitsgesetz setzen wir eine europäische Verordnung in deutsches Recht um, die einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten in der Europäischen Union vorgibt. Das ist sinnvoll, weil wir uns so nicht jedes Mal, wenn wir über die Grenze nach Polen oder in die Niederlande fahren und dort etwas einkaufen, Gedanken darüber machen müssen, ob der Toaster, den wir da kaufen, auch wirklich sicher ist, oder ich mich nicht fragen muss, ob bei der Sonnenbrille, die ich mir im Urlaub in Italien kaufe, der UV-Filter auch wirklich sicher ist. Das ist einfach, das ist gut. In der Europäischen Union soll aber nicht nur der Warenverkehr frei sein, sondern Menschen sollen in der Europäischen Union auch frei entscheiden können, in welchem Land sie arbeiten. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten heute aber immer noch sehr unterschiedliche Löhne und Arbeitsbedingungen. Diese Unterschiede werden leider auch immer mal wieder ausgenutzt, um arbeitende Menschen um ihren Lohn zu prellen und national geltende Arbeitsschutzstandards zu umgehen. Dabei wird leider auch der Boden des geltenden Rechts immer wieder verlassen. Subunternehmen zum Beispiel in Bereichen wie der häuslichen Pflege, des Baugewerbes oder des Speditionsgewerbes umgehen gesetzliche Vorgaben, indem sie den Beschäftigten Nettolöhne anbieten, davon aber dann zum Beispiel die Beiträge zu den Sozialversicherungen, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen noch abziehen. Oder die Beschäftigten haben in ihren Arbeitsverträgen zwar Teilzeit stehen, arbeiten tatsächlich aber 55 Stunden pro Woche. Das alles ist illegal. Es schadet den Beschäftigten, es schadet den Sozialkassen, und es schadet auch den gesetzestreuen Unternehmen, die von der billigen Konkurrenz dann unterboten werden können. Wenn das alles illegal ist, warum klagen dann die Betroffenen nicht dagegen? Es gibt zum Beispiel Sprachbarrieren. Oft unterscheiden sich die Rechte in den Ländern der Europäischen Union auch noch; das heißt, die Beschäftigten kennen ihre Rechte nicht und sind dann auch leider häufig noch abhängig von den Menschen, die ihnen die Arbeit vermittelt haben. Solange sich also Arbeitsbedingungen und Löhne in der Europäischen Union so deutlich unterscheiden, so lange werden Beschäftigte immer wieder in den unterschiedlichen Ländern gegeneinander ausgespielt. Und wenn ständig das Damoklesschwert der Verlagerung des eigenen Arbeitsplatzes ins Ausland über einem hängt, dann akzeptiert man vielleicht noch mal leichter Arbeitsbedingungen, die man sonst nicht akzeptieren würde. Am besten wäre es deshalb eigentlich, wie ich finde, wenn wir einheitliche Standards in der gesamten Europäischen Union für Löhne und auch für Arbeitsbedingungen hätten. Das würde nicht nur den arbeitenden Menschen in Europa helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Es würde auch dabei helfen, dass Menschen mal in dem einen Land, mal in dem anderen arbeiten könnten, ohne sich groß Gedanken über Rente, Krankenversicherung und den ganzen bürokratischen Kram zu machen, der damit einhergeht. Aber da sind wir leider lange noch nicht. Deshalb ist es wichtig, dass es Projekte wie die Beratungsstelle Faire Mobilität gibt. Die beraten, eingerichtet vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nämlich Beschäftigte, die grenzüberschreitend arbeiten. Sie beraten sie und unterstützen sie. Wir sind der Beratungsstelle Faire Mobilität sehr dankbar für ihre Arbeit, und deshalb unterstützen und finanzieren wir ihre Arbeit auch mit diesem Gesetz. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und danke Ihnen. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist René Springer für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Dieren, wenn Ihnen die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland so viel Sorgen bereitet, dann sollten Sie sich vielleicht mit Ihrer Ministerin und mit Ihrer Regierung ins Benehmen setzen und dafür sorgen, dass es endlich wieder vernünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen hier in Deutschland gibt; denn das ist die Hauptursache dafür, dass deutsche Arbeitsplätze ins Ausland abwandern. Kommen wir zur Produktsicherheit. Produktsicherheit ist keine theoretische Übung; sie entscheidet darüber, ob Familien nachts sicher schlafen oder vor ihrem brennenden Haus stehen. Im Januar dieses Jahres brannte im niedersächsischen Edemissen ein Haus eines Notfallsanitäters vollständig aus. Ursache war ein Kurzschluss an einer Lichterkette am Weihnachtsbaum. Der Vater rettete seine Kinder in letzter Sekunde durch ein Fenster. Das Haus ist zerstört, der Schaden liegt bei rund 500 000 Euro. Nur wenige Tage später ein ähnlicher Alptraum im oberbayerischen Vaterstetten: wieder eine defekte Lichterkette, wieder ein nächtlicher Brand. Eine Familie mit kleinem Kind entkam nur knapp. Mehrere Menschen erlitten Rauchvergiftungen. Das Haus ist unbewohnbar, der Schaden sechsstellig. Das sind keine Einzelfälle, das sind reale Folgen unsicherer Produkte, und sie zeigen: Produktsicherheit bewährt sich im Ernstfall nicht im Verordnungstext. Und genau deshalb müssen wir unterscheiden zwischen Maßnahmen, die Sicherheit wirklich erhöhen, und solchen, die nur gut klingen. Produktsicherheit ist uns allen wichtig, das ist völlig klar. Doch was heute vorliegt, das ist ein Gesetzentwurf, der EU-Recht nicht umsetzt, sondern wieder mal übererfüllt, wieder mal zulasten des deutschen Mittelstands. Ein Blick auf die Bußgelder zeigt das deutlich: Die EU macht überhaupt keine Vorgaben zu konkreten Summen, sie verlangt nur Verhältnismäßigkeit. Deutschland hingegen greift zur Maximalkeule: Im bisherigen Produktsicherheitsgesetz galten Bußgelder von bis zu 100 000 Euro für echte Gefahrenquellen. Der neue Gesetzentwurf erhöht diese Bußgelder auf 6 Prozent des Gesamtumsatzes und dehnt sie dann auch noch auf formale Fehler aus. Und genau das ist das, was wir eben kritisieren. Ich will Ihnen auch ein Beispiel bringen: Ein kleiner Onlinehändler verkauft ein sicheres Produkt – kein Schaden, kein Risiko. Doch ein Produkthinweis ist unvollständig ins Deutsche übersetzt. Ergebnis: ein Bußgeld, das die Existenz des Händlers gefährden kann. Ein weiteres Beispiel: Ein mittelständischer Importeur bringt eine technisch einwandfreie LED-Leuchte auf den Markt; bei einer Kontrolle fehlt allerdings ein Dokument in der Akte. Auch hier drohen Bußgelder wie bei einem gefährlichen Produkt. Meine Damen und Herren, das ist keine Politik, die auf Sicherheit für Verbraucher setzt, das ist Bürokratie mit Strafandrohung. Sicherheit wird hier nicht an Risiken gemessen, sondern an Papierstapeln. Und das trifft eben nicht die großen Plattformen, es trifft den Mittelstand. Währenddessen liegt das Risiko ganz woanders: bei Billigimporten aus Drittstaaten, die millionenfach über Temu, Shein oder AliExpress in deutsche Haushalte gelangen. Stiftung Warentest hat diese Produkte geprüft. Das Ergebnis ist alarmierend: Schmuck mit giftigen Schwermetallen wie Cadmium, Elektrogeräte mit Brand- und Stromschlaggefahr, gefährliches Kinderspielzeug, wo Teile abfallen und Kinder ersticken können. Aber hier wird einfach weggeschaut. Die Zahlen der EU-Kommission sprechen eine klare Sprache. 80 Prozent der illegalen und gefährlichen Produkte stammen aus China, aber nur ein winziger Bruchteil von 0,0082 Prozent der Importprodukte wird kontrolliert. Von 1 Million importierten Produkten aus China werden also gerade einmal 82 überprüft. Das ist kein Schutzkonzept für Verbraucher, das ist ein Durchwinksystem. Millionen Pakete erreichen somit täglich deutsche Haushalte, und oft landen gefährliche Produkte dadurch im Kinderzimmer oder am Weihnachtsbaum in Form einer Lichterkette. Was wir brauchen, sind verpflichtende stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen bei Billigimporten statt immer neuer bürokratischer Vorhaben und Bußgelder für den ehrlichen Mittelstand. Vor allem müssen die großen Plattformbetreiber endlich in die Verantwortung genommen werden. Wer Billigprodukte millionenfach importiert und verkauft, muss sie vorher prüfen, und er muss für gefährliche Produkte auch voll haften. Produktsicherheit entsteht nicht durch Papier und Paragrafen, sondern nur dort, wo Regeln konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Abschließend: Dieser Gesetzentwurf zeigt noch einmal sehr deutlich, wie hier gearbeitet wird, wie Sie von den Altparteien hier arbeiten. Denn wir haben es mit einem Omnibusgesetz zu tun, einem Sammelgesetz, in das alles hineingepackt wird, was politisch gerade untergebracht werden muss. Und mittendrin: eine Erhöhung der staatlichen Zuwendungen für den Deutschen Gewerkschaftsbund. Das hat mit Produktsicherheit nicht mal im Ansatz etwas zu tun. Hier wird ein technisch-rechtliches Gesetz missbraucht, um einer politisch eng verbundenen Vorfeldorganisation 4,2 Millionen Euro Steuermittel zuzuschieben. Das ist keine sachgerechte Gesetzgebung, das ist Versorgungspolitik für das eigene Milieu. Und während Pendler und Mittelständler mit neuen Pflichten, mehr Bürokratie und Bußgeldrisiken überzogen werden, wird der DGB, der ohnehin seit Jahren massiv aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, weiter alimentiert. Und wohin führt diese Alimentierung? Zu DGB-Kampagnen wie „AfD – der Feind der Beschäftigten“. Aber ich kann eines nüchtern feststellen: dass Arbeitnehmer und Gewerkschaften sich vom DGB absondern und inzwischen 38 Prozent der Arbeiter in Deutschland AfD wählen und nur noch 12 Prozent Ihren kümmerlichen Haufen da links und 20 Prozent Ihren kümmerlichen Haufen da Mitte-rechts. Und das liegt sicherlich nicht daran, dass wir Politik am Arbeitnehmer vorbei machen. Weiter möchte ich hinzufügen, dass der DGB schon lange keine Stimme der Arbeiter mehr ist, sondern ein Instrument der Altparteien im Kampf gegen rechts. Und dieser Kampf gegen rechts – und das wissen wir alle – ist in Wahrheit ein Kampf gegen die eigenen kritischen Bürger. Steuergeld für den DGB ist nichts anderes als offene Klientelpolitik, und die lehnen wir entschieden ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen Frohe Weihnachten. Danke. Vielen Dank. – Lars Ehm ist der nächste Redner für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein Produkt, ein Spielzeug, ein Gerät, ein Werkzeug, und jedes Mal müssten Sie ernsthaft daran zweifeln, ob es sich dabei um etwas Sicheres handelt. So ein Alltag wäre nicht nur unbequem, es wäre ein Bruch mit einem Wert, auf dem unser Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell basiert: auf Vertrauen. Vertrauen in Produkte bedeutet Vertrauen in den Markt. Und ohne Vertrauen in seine Produkte verliert ein Land seine wirtschaftliche Stärke. Genau hier setzt das Gesetz an, über das wir heute beraten. Produktsicherheit ist kein technisches Detail, sie ist ein Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft, ein stilles Versprechen an die Menschen in diesem Land, dass sie sich auf das verlassen können, was ihnen angeboten wird. Wir stehen heute im Spannungsfeld von globalen Lieferketten, wachsender Importkonkurrenz und einer europäischen Verordnung, die seit Dezember 2024 unmittelbar gilt. Die zentrale Frage lautet: Gelingt es uns, europäische Vorgaben, wirtschaftliche Realität und unsere deutschen Qualitätsansprüche in Einklang zu bringen? Und der vorliegende Gesetzentwurf beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Er schafft Ordnung und Verlässlichkeit, weil er die neuen europäischen Regeln sauber in unser nationales Recht integriert. Er bringt Zuständigkeiten, Verfahren und Pflichten in eine Linie, die praxistauglich ist: für Verbraucher, für Unternehmen und für die Marktüberwachung. Besonders wichtig ist das bei Produkten, bei denen Sicherheit nicht verhandelbar ist: bei Maschinen, bei Aufzügen, bei Druckbehältern und beim Spielzeug, das Kinder täglich in die Hand nehmen. Hier braucht es klare, nachvollziehbare und vor allem wirksame Regeln. Dieses Gesetz schafft sie. Lassen Sie mich an dieser Stelle verdeutlichen, worum es im Kern geht. Sichere Produkte sind wie Ampeln in einer Stadt. Man bemerkt erst, wie unverzichtbar sie sind, wenn sie ausfallen, und dann kann es zu spät sein. Diese unsichtbare Ordnung, diese Selbstverständlichkeit ist eine der größten Stärken unseres Landes, und sie gerät unter Druck, wenn der Markt mit minderwertigen, unsicheren Produkten überschwemmt wird. Das schadet Verbrauchern, das schadet verantwortungsvollen Herstellern, und es schwächt unseren Wirtschaftsstandort. Deshalb sagen wir als Union klar: Dieses Gesetz ist ein Schutzinstrument. Es sichert faire Wettbewerbsbedingungen und verhindert, dass seriöse Unternehmen durch Billigimporte verdrängt werden. Wir schaffen einheitliche Regeln, ohne überflüssige Belastungen zu erzeugen. Wir stärken die Marktüberwachung, ohne die Wirtschaft zu lähmen. Und wir halten an dem fest, was Deutschland im Kern ausmacht: Qualität, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Der entscheidende Punkt ist: Wenn wir bei der Produktsicherheit nachlassen, verlieren wir nicht nur Sicherheit, wir verlieren auch Vertrauen, und Vertrauen, das ist der teuerste Rohstoff unserer Wirtschaft, ein Rohstoff, den wir uns mit „made in Germany“ über Jahrzehnte erwirtschaftet haben. Deshalb ist dieses Gesetz ein klares Bekenntnis zu unserem hohen Schutzniveau, zu fairen Märkten und zu einer starken Industrie in Deutschland. Es zeigt, Deutschland bleibt ein Land, in dem Sicherheit kein Luxus ist, sondern ein Recht. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz setzen wir ein Zeichen für Qualität, Verantwortung und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Corinna Rüffer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Hochverehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Alle haben es mitbekommen: Wir reden über das Produktsicherheitsgesetz, die Umsetzung einer EU-Verordnung. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, über einen Teilaspekt dieses Gesetzes zu sprechen, nämlich über die Barrierefreiheit. Daran muss ich leider deutlich machen, dass diese Regierung nicht bereit ist, die Barrierefreiheit wirklich ernst zu nehmen, sondern sich hier leider ein Stück weit borniert anstellt. Sie behaupten, Sie hätten bei der Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht keine nationalen Gestaltungsspielräume für Barrierefreiheit bei Produktsicherheitsinformationen, was für viele Personen natürlich ein ganz wichtiger Aspekt ist. Das ist einfach falsch. In Artikel 21 der EU-Verordnung steht: Digitale Produktinformationen müssen in für Menschen mit Behinderung zugänglichen Formaten bereitgestellt werden. – Aber was heißt das? Genau hier hätte die Bundesregierung tatsächlich die Möglichkeit, das zu konkretisieren und zu sichern. Stattdessen sagt die Regierung: Das brauchen wir nicht. Wir als Fraktion sagen: Das ist eine Ausrede und passt ins gesamte Bild dieser Herausforderung der Schaffung von Barrierefreiheit in diesem Land; denn in anderen Bereichen ist es noch schlimmer. Das Behindertengleichstellungsgesetz hätte nämlich diese Woche vom Kabinett verabschiedet werden sollen und wurde erneut, muss man sagen, von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche blockiert, und das, obwohl schon der vorliegende Entwurf eigentlich eine Farce ist, wie gerade Sie von der SPD wissen. Sie sind ja selber unglücklich mit diesem Entwurf. Und jetzt wird er noch mal blockiert. Ich will Ihnen erklären, warum er eine Farce ist: Für Unternehmen gelten alle baulichen Maßnahmen, die vorgenommen werden könnten, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen. Was heißt das konkret? Ich will das mal an einem Beispiel formulieren und Ihnen deutlich machen, dass das nicht irgendwie abstrakt ist, sondern im Leben von vielen Menschen tatsächlich eine Rolle spielt. Wir nehmen mal den rollifahrenden Menschen, der vor dem Restaurant steht. Da gibt es ja oft die Situation, dass es zwei Stufen gibt, die man mit einem Rollstuhl nicht so einfach überwinden kann. So, nun fragen Sie als rollstuhlfahrende Person: Wie komme ich hier rein? Gibt es eine Rampe? – Es wird gesagt: Nö, haben wir nicht. Außerdem ist das ein baulicher Eingriff. – Dann fragen Sie nach einer mobilen Rampe, die ungefähr 250 Euro kostet; also das macht jetzt niemanden kaputt. Sagt der Restaurantbesitzer wieder: Nö, das ist ein baulicher Eingriff, mache ich nicht. – Und dann fragt man: Können Sie mich reintragen? – Dann sagt der Gastronom: Sie sind mir zu schwer. So, was mache ich dann? Ich gehe vielleicht zum Gericht und sage: Ich fühle mich diskriminiert. – Und das Gericht sagt: Ja, dem ist so. – Und was passiert dann, nachdem das Gericht festgestellt hat, man ist diskriminiert worden? Was passiert dann? Nichts. Das Restaurant muss keine Rampe bauen, es muss kein Geld zahlen, und Sie kommen immer noch nicht rein. Das liegt einfach daran, dass Sie im § 7 geregelt haben, dass wir es hier nur mit einer reinen Feststellungsklage zu tun haben: also kein Schadensersatz, keine Beseitigung, keine echten Sanktionen. Das ist so, wie wenn Sie sagen würden: Stehlen darf man nicht, aber Sie können das Diebesgut am Ende des Tages behalten. – Das ist in etwa der Vergleich, die Parallele, die zieht. Das passiert mit der Barrierefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Das haben wir in dieser Woche erlebt, und wir sind einfach schockiert. Ich frage mich, was man dazu noch sagen soll. Vielen Dank und schönen Abend. Vielen Dank. – Cem Ince spricht als Nächster für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Produktsicherheit ist vorbetrieblicher Arbeitsschutz. Wer über sichere Produkte redet, redet über sichere Arbeit – über das, was Beschäftigte tagtäglich in den Händen halten, über Leitern, Maschinen, Werkzeuge. Gefährliche Arbeit ist kein Unfall – sie ist Geschäftsmodell. Wer am Schutz spart, senkt Kosten und steigert damit den Profit der Bosse. Am Ende zahlen Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Gesundheit oder ihrem Leben. Arbeitsschutz ist keine rein technische Angelegenheit; er steht im Kontext mächtiger Klassenverhältnisse. Die Arbeitsministerin Bärbel Bas forderte vor Kurzem völlig zu Recht, dass wir kämpfen müssen. So ist es auch beim Arbeitsschutz. Er wird erkämpft – gegen Widerstände, gegen Profitinteressen, gegen systemische Verantwortungslosigkeit. Doch bereits in der ersten Aussprache zum Produktsicherheitsgesetz wurde deutlich: Ihr Ministerium setzt auf zu viel Vertrauen und zu wenig Kontrollen von Unternehmen! Genau diese Haltung prägt auch den staatlichen Arbeitsschutz seit Jahren. Doch Vertrauen führt zu nichts, wenn dieses System Unternehmen aufgrund des Wettbewerbs dazu zwingt, wo es geht, Kosten auf dem Rücken der Beschäftigten einzusparen. Das Herzstück des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung; denn Arbeitgeber müssen Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen. Obwohl diese gesetzlich verpflichtend ist, wird sie in jedem dritten Betrieb nicht durchgeführt. Frau Bas, genau auf diese Gefährdungsbeurteilung verweisen Sie, wenn es um die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten geht. Sie haben gesagt, dass Sicherheitsbeauftragte nicht wegfallen werden, wenn im Betrieb eine Gefahrenlage erkannt wurde. Wie soll das gehen, wenn diese Gefährdungsbeurteilung häufig gar nicht erst durchgeführt wird? Im Schnitt kontrolliert die Arbeitsschutzaufsicht einen Betrieb nur alle 40 Jahre. Nur mit viel Glück erlebt ein Kollege, bevor er in Rente geht, dass sein Arbeitsplatz wenigstens einmal kontrolliert wurde. Wir fordern mehr Kontrollen, damit alle ihre Rente genießen können, und zwar ohne bleibende Schäden aus dem Arbeitsleben. Wir sehen es jeden Tag: Paketboten, die viel zu lange arbeiten und unter Zeitdruck schwere Lasten schleppen; Erzieherinnen, die aufgrund psychischer Belastungen ausfallen; Industriearbeiterinnen, die mit gefährlichen Maschinen arbeiten und Verletzungen erleiden. Sie alle werden im Stich gelassen, wenn wir Arbeitgebern nur vertrauen. Darum fordern wir erstens mehr Personal für die Arbeitsschutzaufsicht und mehr unangekündigte Kontrollen, zweitens hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für kriminelle Geschäftsmodelle, drittens mehr Mitbestimmung von Betriebsräten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, viertens keine Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten sowie eine zentrale Arbeitsinspektion, damit sich gefährliche Arbeitsbedingungen nicht länger lohnen. Solange Profite wichtiger sind als Menschen, solange Vertrauen Kontrolle ersetzt, solange gefährliche Arbeit ein Geschäftsmodell bleibt, werden wir Arbeiter/-innen weiterkämpfen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächste spricht Angelika Glöckner für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ja, Weihnachten steht vor der Tür, und Millionen Eltern und Großeltern kaufen Geschenke in gutem Glauben. Sie vertrauen darauf, dass das, was sie kaufen, für ihre Kinder, für ihre Liebsten sicher ist. Vertrauen ist kein Wunsch, es ist ein Anspruch. Wir hören immer wieder Meldungen über Billigimporte, anonyme Onlinehändler und fehlende Kontrollen, und das verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch Spielzeug mit giftigen Stoffen, Produkte ohne klare Herkunft, Ware, bei der niemand Verantwortung übernimmt, das akzeptieren wir nicht. Wir schaffen die Sanktionen für mehr Abschreckung. Und es ist gut und richtig so, dass wir erhöhte Bußgelder als Abschreckung implementieren. Das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz schützt unsere Kinder vor gefährlichen Chemikalien. Es schützt Verbraucher. Es schützt vor scharfen Kanten, vor verschluckbaren Kleinteilen. Das ist kein technisches Detail, sondern das ist gelebter und praktizierter Kinderschutz und Verbraucherschutz. Und ich will an der Stelle auch noch mal sagen, dass wir jetzt mit dieser neuen EU-Produktsicherheitsverordnung endlich auch Onlineplattformen in die Pflicht nehmen. Denn wer hier Geschäfte macht, der muss Verantwortung übernehmen. Wer Produkte verkauft, muss für deren Sicherheit geradestehen. Und gerade wer gefährliche Produkte in Umlauf bringt, der muss sie zurückrufen – das passiert immer wieder –: schnell, transparent und verbraucherfreundlich. Kolleginnen und Kollegen, ich will über einen Teil sprechen, über den Herr Springer, obwohl er ja sehr lange gesprochen hat, keine einzige Silbe verloren hat. Es geht nämlich auch hier um die Verbraucher und um die Beschäftigten. Verbraucherschutz ist auch immer Beschäftigtenschutz. Es geht um Arbeitsschutz für die Menschen, die tagtäglich mit diesen gefährlichen Produkten in Kontakt kommen. Das ist wichtig, denn jeder, der morgens zur Arbeit geht, soll am Abend auch wieder gesund heimkommen. Arbeitsschutz ist da, um Menschen, um Beschäftigte zu schützen. Das ist uns als SPD wichtig; denn gute Arbeit bedeutet für uns als SPD immer auch sichere Arbeit. Herr Kollege Ince, wenn Sie, wie eben geschehen, davon sprechen, dass sich mehr Personen für Arbeitsschutz einsetzen müssen: Da bin ich absolut Ihrer Meinung. Der Punkt ist aber, dass dafür die Länder zuständig sind und nicht wir hier vom Bund. Das muss man an der Stelle einfach auch mal klar und deutlich artikulieren. Und es ist auch richtig, dass hier ja Gespräche zwischen Bund und Ländern stattfinden. Ich will an dieser Stelle schließen, will Sie gerne ermuntern, diesem wichtigen Gesetz zuzustimmen, und wünsche Ihnen allen schöne Weihnachtsfeiertage. Vielen Dank. – Dr. Hülya Düber ist die nächste Rednerin für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich erst mal bei meiner Kollegin Glöckner bedanken, weil ich mir, bis Sie gesprochen haben, gerade nicht so sicher war, ob ich mich tatsächlich in der Plenardebatte zum Produktsicherheitsgesetz befinde. Also vielen herzlichen Dank dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Produktsicherheit sprechen, dann geht es auf den ersten Blick um Technik, Prüfzeichen und Normen. Aber dem Grunde nach geht es um etwas sehr Alltägliches: um das Vertrauen, dass das, was wir kaufen, benutzen oder verschenken, sicher ist. In Zeiten globaler Lieferketten, E-Commerce per Mausklick und Billigimporten aus Fernost müssen in unserem europäischen Binnenmarkt Verbraucherinnen und Verbraucher auf sichere Produkte vertrauen können. Besonders für schutzbedürftige Gruppen muss dieser Grundsatz gelten. Das sind insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren und auch Menschen mit Beeinträchtigung. Mit der vorliegenden Änderung des Produktsicherheitsgesetzes schaffen wir die notwendigen nationalen Voraussetzungen, damit die zugrundeliegende europäische Verordnung praxistauglich umgesetzt werden kann. Unser Ziel ist ein Rechtsrahmen, der zu den Produkten passt, die heute genutzt werden, und zu den Vertriebswegen, über die sie heute gekauft werden. Ein entscheidender Punkt dabei ist die Stärkung der Marktüberwachung, auch im digitalen Raum. Viele riskante Produkte erreichen unseren Markt über Onlineplattformen. Die Gesetzesänderung ermöglicht es den Behörden zukünftig, gefährliche Angebote schneller zu identifizieren, zu sperren oder zu entfernen. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Betriebe und Beschäftigte, die auf sichere Produkte angewiesen sind. Gleichzeitig werden die Herstellerpflichten klarer: Risikoanalysen, technische Unterlagen, korrekte Kennzeichnungen und Warnhinweise in deutscher Sprache helfen dabei, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Ein weiterer Baustein ist die Verbesserung der Rückrufpraxis. Wenn ein Produkt unsicher ist, müssen Hersteller und Plattform schneller und zuverlässiger informieren. Diese Gesetzesänderung ist somit ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Menschen an die technische Realität unserer Zeit anzupassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Produktsicherheit betrifft nicht nur Sachwerte. Sie betrifft Gesundheit, Vertrauen und in vielen Fällen auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und in den eigenen vier Wänden. Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass moderne Produkte verlässlicher sind, dass unsichere Geräte frühzeitig erkannt werden und dass Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Beschäftigte besser geschützt sind. So schaffen wir einen klaren, praktikablen und zeitgemäßen Rahmen für Produktsicherheit in Deutschland. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Die diese Aussprache abschließende Rede hält Kai Whittaker für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor wenigen Wochen zum ersten Mal dieses Gesetz beraten haben, habe ich das mit dem zarten kollegialen Hinweis verbunden, dass Sie sich um die Weihnachtsgeschenke Ihrer Liebsten rechtzeitig kümmern sollten. Wenn Sie das bisher noch nicht getan haben, dann müssen Sie sich jetzt langsam sputen. Aber damit befinden Sie sich wahrscheinlich in guter Gesellschaft mit Millionen von Landsleuten in Deutschland. Diese gehen jetzt auf Onlineplattformen wie Shein oder Temu, und genau für diese Menschen machen wir dieses Produktsicherheitsgesetz. Wenn wir uns anschauen, was da aus China & Co kommt, dann müssen wir feststellen: Zwei Drittel der Waren sind Ramschware, ein Viertel davon ist hochgradig gefährlich. Allein 40 Prozent davon kommt aus China. Dieses Gesetz macht jetzt nichts anderes, als dem einen Riegel vorzuschieben. Wir machen Schluss mit dem Unterschied, ob man etwas innerhalb der EU kauft oder von außerhalb der EU oder ob man etwas online kauft oder in einem Laden. Wir behandeln in Zukunft alle Produkte gleich. Deshalb, Herr Springer, ist das keine Belastung für den deutschen Mittelstand, sondern es ist endlich Wettbewerbsgleichheit für den deutschen Mittelstand gegenüber Billigimporten. Neben der Tatsache, dass wir genau darauf schauen: „Wer importiert das Ganze? An wen kann ich mich wenden? Ist das alles sicher?“, packen wir jetzt noch dazu, dass alle Hinweise zu dem Produkt in deutscher Sprache beiliegen müssen. Wissen Sie, da kann ich die Ablehnung der AfD wirklich nicht mehr verstehen. Normalerweise sind Sie immer für harte Grenzkontrollen und wollen ständig wissen, woher was kommt. Aber hier lehnen Sie das ab. Das versteht kein Mensch, meine Damen und Herren. Bei China machen Sie beide Augen zu. Noch einen anderen Widerspruch konnten Sie, Herr Springer, nicht auflösen. Als dieses Gesetz im Europaparlament in Brüssel entschieden worden ist, haben fast alle Abgeordneten zugestimmt, auch die der AfD. Hier in Berlin sind Sie jetzt auf einmal dagegen. In Brüssel dafür, in Berlin dagegen! Also wenn das Ihr Rückgrat ist, dann ist ein Wackelpudding wirklich eine feste Angelegenheit. Darauf können wir verzichten, meine Damen und Herren. Deshalb mache ich Ihnen jetzt einen Vorschlag: Ich schenke Ihnen ein bisschen meiner Redezeit als Lebenszeit, und Sie stimmen zu, dass dieses Gesetz hier jetzt endlich durchkommt. Dann haben wir ein schönes Weihnachtsfest. Herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion