1. Lesung

Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

4. März 2026·Sitzung 61··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Haben Sie sich das eigentlich auch schon mal gefragt: Wer haftet eigentlich, wenn ein KI-gesteuerter Staubsauger durch einen Softwarefehler Möbel in einer Wohnung beschädigt? Und wer haftet eigentlich, wenn ein Auto zu spät bremst, weil der KI-gestützte Fahrassistent fehlerhaft reagiert? Nach dem heutigen Recht lautet die Antwort: unklar. Denn als das Produkthaftungsgesetz geschrieben wurde, gab es solche Produkte schlicht noch nicht. Wir wollen das Gesetz ändern, damit es genau auf diese Fragen künftig eine klare Antwort gibt. Mit dem Gesetzentwurf modernisieren wir das Produkthaftungsrecht erstmals seit über 35 Jahren. Wir machen es fit für das digitale Zeitalter. Was ändert sich konkret? Erstens. Das Gesetz erfasst Software und KI. Bisher galt das Produkthaftungsgesetz für körperliche Gegenstände, also für den Staubsauger oder für das Auto. Unklar war, welche Regeln für deren Software gelten. Künftig gilt: Software ist ein Produkt, egal wie sie benutzt wird. Von großer Bedeutung ist auch: Wenn Apps oder Fahrassistenten fehlerhaft sind und Menschen zu Schaden kommen, muss es einen klaren Haftungsrahmen geben, und genau den schafft dieses Gesetz. Zweitens. Der Kreis der Haftenden wird an die Realität angepasst. Heute kaufen wir alle Produkte von Herstellern, die außerhalb der EU sitzen. Bei Schäden ist der Hersteller erst mal weit weg, und die Geschädigten stehen im Regen. Der Gesetzentwurf spannt sozusagen einen Regenschirm: Einbezogen in die Haftung werden künftig weitere Beteiligte, wie zum Beispiel Onlineplattformen und Beauftragte des Herstellers. Drittens. Geschädigte können ihren Anspruch künftig leichter beweisen. Heute müssen Verbraucherinnen und Verbraucher meistens selbst den Fehler und den Schaden nachweisen. Das ist ihnen kaum möglich bei einem komplexen KI-System oder einem vernetzten Gerät. Das Gesetz sieht daher künftig Beweiserleichterungen vor und auch – ganz neu – einen Offenlegungsanspruch. Wer als geschädigte Person plausibel machen kann, dass ein Produktfehler infrage kommt, kann vom Hersteller dazu Informationen verlangen. Das gilt natürlich nicht grenzenlos. Der Entwurf stellt sicher, dass Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist konsequenter Verbraucherschutz – konsequenter Verbraucherschutz, ohne dabei Unternehmen mit unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu überfordern. Das ist ein ausgewogener Ansatz, der uns auch gesetzlich in die Gegenwart bringt. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Alternative für Deutschland fordert ein Produkthaftungsrecht, das Verbraucher schützt und Hersteller in die Verantwortung nimmt. Doch dieser Gesetzentwurf, Frau Ministerin, bleibt weit hinter dem zurück, was er vorgibt zu leisten. Er ist ein Musterbeispiel für den vorauseilenden Kadavergehorsam, wenn EU-Richtlinien mal wieder umzusetzen sind. Die Bundesregierung versucht, uns hier eine Verbesserung der Produkthaftung zu verkaufen. Tatsächlich handelt es sich im Kern aber nur um die Umsetzung europäischer Vorgaben mit begrenztem eigenständigem Gestaltungswillen. Die Beweislast bleibt faktisch beim Geschädigten. Zwar wird von Erleichterung gesprochen: Beweismittel sollen auf Antrag des Klägers oder des Beklagten vorgelegt werden müssen. Allerdings gibt es hierzu Ausnahmen, Vermutungen und Fiktionen, und generell soll die Offenlegung von Beweismitteln auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt werden. Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden – keine Frage, Frau Ministerin –, doch strukturell steht der einzelne Bürger weiterhin komplexen technischen Sachverhalten, Gutachterketten und finanzstarken Unternehmen gegenüber. Von echter Waffengleichheit kann keine Rede sein. Der Gesetzentwurf preist an, die Produkthaftung zu verbessern, nimmt aber nur formale Anpassungen an eine EU-Richtlinie vor. Diese kosmetischen Änderungen, Frau Ministerin, verschleiern die zentrale Schwäche, die wir dort sehen. Das derzeitige System schützt vielleicht vor staatlich anerkannten Sicherheitsmängeln, nicht aber vor politisch umstrittenen Risikoabwägungen, die wir leider in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch debattieren müssen. Einer dieser Aspekte, der in diesem Gesetzentwurf völlig ungenügend berücksichtigt wird, ist die Nutzung von künstlicher Intelligenz – Sie haben es eben angesprochen –, die in unserem Alltag und in unserer Berufswelt eine immer größere Rolle einnimmt. Der Gesetzentwurf bezieht ausdrücklich digitale Produkte, Software und KI-Systeme in das Produkthaftungsrecht ein. Das klingt erst einmal sehr fortschrittlich, Frau Ministerin, ist aber hochproblematisch. KI ist ohne Zweifel eine der Schlüsseltechnologien unserer Zukunft. Es prägt die technologische Entwicklung maßgeblich. Doch die Entwicklung ist dynamisch, global, unüberschaubar und voller Unwägbarkeiten. Gerade in Bereichen, in denen autonome Entscheidungen algorithmisch getroffen werden, sind Festlegungen heute kaum tragfähig. Wir sprechen von selbstlernenden Systemen, autonomen Entscheidungsprozessen und Anwendungen, deren Innovationszyklen in Monaten, nicht in Jahren gemessen werden. Im Gesetzentwurf wird die Vernichtung oder Beschädigung von Daten als Haftungsfall normiert. Doch wenn wir schon den Haftungsfall auf Daten ausweiten, weshalb nicht auf die unbeabsichtigte Änderung oder die Schöpfung neuer Daten? Wie wollen Sie hier eine angemessene Grenze juristisch eindeutig definieren? Technologieoffenheit und flexible Rahmenbedingungen sind die Antwort. Sonst wird das Ergebnis nicht Rechtssicherheit sein, sondern Innovationshemmung. Gerade mittelständische Unternehmen und Start-ups werden sich zweimal überlegen, ob sie in Deutschland noch KI-Produkte entwickeln, wenn sie unkalkulierbare Haftungsrisiken tragen sollen. Während andere Staaten technologieoffen agieren, drohen wir uns erneut selbst zu fesseln, alles nur, um die EU glücklich zu machen. Ich komme zur größten Schwäche dieses Entwurfs, und die liegt in der politischen Inkonsistenz. Wenn wir über Produkthaftung sprechen, müssen wir auch über jene Produkte sprechen, Frau Ministerin, die in den vergangenen Jahren millionenfach eingesetzt wurden, mit massiver staatlicher Empfehlung und politischem Druck: Reden wir über die Coronaimpfungen. Im Fall der Coronaimpfstoffe galten – das wissen Sie hier alle im Hohen Haus – besondere Haftungsregelungen. Hersteller wurden durch EU-Vereinbarungen in speziellen Fällen abgesichert, dass die Mitgliedstaaten bei Haftungsfällen aufgrund von Nebenwirkungen finanzielle Verpflichtungen übernehmen. Risiken wurden und werden somit von der öffentlichen Hand übernommen. Der BGH prüft aktuell einen derartigen Fall der Herstellerhaftung. Mit dem Urteil dürfen wir noch diesen Monat rechnen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Debatte über Risiken und Nebenwirkungen jedoch unterdrückt. Wer Zweifel an der Impfung äußerte, galt als Impfverweigerer, wurde gesellschaftlich isoliert. Zum Glück sind diese dunklen Zeiten vorbei! Doch die Frage bleibt: Warum gilt bei einem der folgenreichsten medizinischen Produkte der jüngeren Geschichte eine Sonderregelung? Verbraucherschutz darf nicht selektiv sein. Produkthaftung darf nicht davon abhängen, ob ein Produkt politisch genehm ist oder nicht. Wenn der Staat in bestimmten Fällen Haftungsrisiken kollektiviert und in anderen Fällen verschärft, entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem. Dieser Entwurf hat jedenfalls massiven Nachholbedarf. Wir werden im Ausschuss darauf bestehen, eine bessere Balance sicherzustellen; denn es braucht beides, Verbraucherschutz und Innovationsfreundlichkeit. Und das gibt es nur mit der Alternative für Deutschland. Vielen Dank. Wir hören Sebastian Steineke für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Herr von Zons, wir haben ja darauf gewartet, dass das kommt. Wie Sie gesagt haben: Der Bundesgerichtshof entscheidet in der nächsten Woche darüber. Also gibt es gar kein Regelungsdefizit. Das Gericht wird nach Arzneimittelgesetz und den Regelungen zur Gefährdungshaftung entscheiden. Insofern verstehen wir Ihre Einlassungen zum Produkthaftungsgesetz gar nicht. Sie überziehen einfach wie immer. – Wir haben zugehört, im Gegensatz zu Ihnen. Das ist, glaube ich, das Problem. Aber das kennen wir ja von Ihnen, wenn es um den Verbraucherschutz geht. Es geht um ganz andere Produkte. Es geht zum Beispiel um die Kaffeemaschine, die wir kaufen, die möglicherweise beim Prüfvorgang explodiert und nicht nur Sachschäden, sondern auch Körperschäden verursachen kann. Wer haftet nun, wenn das Gerät App-gesteuert ist und der Schaden auf einem Softwarefehler beruht? Oder wie sieht es aus, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt? Wir haben es schon gehört: Bisher haben wir nicht immer die passgenauen Antworten parat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie um und bringen das bewährte Haftungsregime in das digitale Zeitalter. Das Produkthaftungsgesetz stammt im Kern aus einer Zeit – wir haben es gehört –, in der Produkte greifbar waren: Maschinen, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge. Heute sprechen wir über vernetzte Geräte, Updates, künstliche Intelligenz. Unsere Rechtsordnung muss dieser Realität gerecht werden – klar, verlässlich und eben innovationsfreundlich und nicht innovationsfeindlich. Für uns als Union ist dabei entscheidend: Verbraucherschutz und wirtschaftliche Stärke sind kein Gegensatz; sie bedingen einander. Wer Produkte herstellt und in Verkehr bringt, muss für Fehler und Schäden einstehen, die dadurch entstehen. Das ist Ausdruck von Verantwortung und schafft Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundlage unseres Wirtschaftsstandortes. Mit der Modernisierung sorgen wir nun dafür, dass auch die digitalen Produkte und Updates umfasst werden. Viele Produkte im Haushalt der Verbraucher funktionieren heute auch digital. Kommt dort etwas zu Schaden, geht die Suche nach der Ursache los, bis hin zur Software. Hier darf es eben keine Haftungslücken geben. Zugleich wollen wir aber auch darauf achten, dass die Anforderungen für unsere Unternehmen, insbesondere für die kleine Wirtschaft, praktikabel bleiben. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften zur Offenlegung von Beweismitteln sehr genau anschauen müssen, um zum Beispiel die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wirklich sicherzustellen. Wir setzen dabei auf klare, ausgewogene Regelungen. Geschädigte erhalten bessere Möglichkeiten – wir haben es gehört –, ihre Ansprüche durchzusetzen, etwa durch erleichterte Beweisführung in besonders komplexen technischen Konstellationen. Gleichzeitig bleiben die Haftungsvoraussetzungen klar definiert. Es geht nicht um eine uferlose Ausweitung, sondern um eine sachgenaue Anpassung an neue Risiken. Ein Punkt – die Frau Ministerin hat ihn angesprochen –, der uns in diesem Gesetz besonders wichtig ist, betrifft die Haftung bei Produkten, bei denen der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Wirtschaftsverbände und Verbraucherzentralen – das kommt ja nicht jeden Tag vor – haben sich dazu in gemeinsamen Stellungnahmen bereits geäußert. Die Zunahme von Problemen mit den sogenannten Drittstaatenhändlern ist evident. Ein erster kleiner, minimaler Lösungsansatz findet sich in diesem Gesetz. Er sieht vor, dass auch Importeure, Lieferanten oder insbesondere der sogenannte Fulfillment-Dienstleister in Anspruch genommen werden kann, also in der EU ansässige Unternehmen, die für dritte Unternehmen Aufgaben wie Lagerhaltung, Verpackung, Etikettierung, Adressierung und den Versand übernehmen – eine kleine, aber wichtige Verbesserung für Verbraucher. Ich freue mich in diesem Sinne auf die parlamentarischen Beratungen und verbleibe mit herzlichem Dank. Wir hören Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein gutes Jahr her, dass wir alle gewählt wurden. Der Wahl ging ein Wahlkampf voraus, der im Winter stattfand. Deswegen war ja eine ganz wichtige Frage: Wie steht man das so lange in der Kälte durch? Mein sehr geschätzter Mitbewerber in meinem Wahlkreis Wolfgang Schmidt hat gesagt, der Gamechanger für ihn seien beheizbare Einlegesohlen gewesen, also Sohlen unter den Füßen, die mit Batterien beheizt werden. Dadurch habe er immer warme Füße gehabt, und das sei super gewesen. Ihm geht es gut; aber nicht allen ging es gut mit diesen Einlegesohlen. Relativ viele dieser Einlegesohlen sind schlicht explodiert. Es gab nicht nur heiße Füße, sondern Menschen haben auch schwere Verbrennungen davongetragen. Da sie dieses Produkt bei Amazon oder Shein gekauft haben und die Verkäufer irgendwo in China saßen, konnten sie vielfach die Verkäufer und die Hersteller gar nicht ermitteln und ihre Ansprüche nicht durchsetzen. Also sind sie tatsächlich hier leer ausgegangen. Das ist ein anschauliches Beispiel. Genauso wie das zweite Beispiel. Eine Familie in der Nähe von Aachen hatte einen Saugroboter gekauft. Die Familie war im Urlaub; es war nur die Katze zu Hause. Dann hat sich der Akku entzündet. Es hat gebrannt. Fast der ganze Hausrat ist verloren gegangen, und die Katze war auch tot. Tatsächlich ist ein Schaden von 70 000 Euro entstanden. Leider hatte diese Familie keine Hausratversicherung. Da auch hier der Hersteller in China saß, konnten die Ansprüche nicht durchgesetzt werden. Das macht anschaulich, wofür wir das Produkthaftungsrecht brauchen. Bei der Gewährleistung ging es um den Ersatz des Kaufpreises für den Saugroboter. Hier ging es aber um den Schaden, der durch einen solchen Brand entstand, also um alles drumherum. Dafür brauchen wir das Produkthaftungsrecht. Gut, dass wir es haben. Ich begrüße außerordentlich, dass die Europäische Union sich darangemacht hat, das effektiver zu machen. Wir haben jetzt die Aufgabe, europäisches Recht umzusetzen. Es ist gut, dass wir die Europäische Union haben. Es ist gut, dass wir solche Rechtsetzung von der Europäischen Union bekommen. Wir müssen aber besser werden, und wir müssen uns einige Regelungen noch genauer anschauen. Das gilt in der Tat für das Thema Beweiserleichterung. Ein paar Sachen berücksichtigt der Gesetzentwurf schon. Aber wir müssen noch besser werden. Ich sehe mit Sorge, dass die Union das beschränken will. Ich glaube, wir müssen daran arbeiten, das noch praktikabler zu machen. Zurück zu denjenigen, denen ihre Einlegesohlen explodiert sind: Wenn sich diese an die Plattformen, die in China sitzen und sich weigern, zu zahlen, wenden, dann gehen sie wahrscheinlich leer aus. Wir müssen dafür sorgen, dass jemand in solchen Fällen haftbar ist. In der Realität gibt es eine Lücke: Nach dem Gesetzentwurf ist niemand als Haftender vorgesehen, wenn der Hersteller direkt über DHL nach Deutschland liefert. Zwar wird gefordert, einen Beauftragten im europäischen Inland zu benennen. Aber es gibt gar keine Anforderungen an einen solchen Beauftragten. Es kann sich also um eine reine Briefkastenfirma handeln. Ob der Beauftragte in der Lage ist, irgendeinen Schaden zu begleichen, und ob er überhaupt solvent ist, ist nicht geregelt. Es muss aber klare Anforderungen daran geben, was ein solcher Beauftragter leisten muss. Wir müssen sicherstellen, dass auch in diesen Fällen die Verbraucherinnen und Verbraucher Ersatz für den Schaden bekommen, der durch ein fehlerhaftes Produkt entsteht. Das ist wichtig; denn wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen. Wir wollen auch die Wettbewerber schützen, die sich an die Regeln halten, die vernünftige Produkte herstellen, die nicht sofort kaputtgehen, die Produkte herstellen, die keine große Gefahr darstellen, und die auch einstehen, wenn mal etwas schiefgehen sollte. Das trifft ja auf die Mehrzahl der auf dem Markt vorhandenen Anbieter zu. Sie werden benachteiligt, wenn sich diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, tatsächlich von ihren Pflichten freimachen können. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären, und wir müssen ganz dringend an den genannten Stellen des Gesetzentwurfs nacharbeiten, damit das entsprechend geregelt ist. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Donata Vogtschmidt das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuschauende! Viele Menschen haben heutzutage das Gefühl, KI halte mittlerweile überall Einzug. Ob das Ergebnis gut oder schlecht ist, das ist irgendwie Glück oder Pech: Gut, dass mich eine KI wunderbar durch eine unbekannte Gegend navigiert, aber verheerend, wenn sie sexualisierte Deepfakes erzeugt oder plötzlich eine Person gezielt denunziert, wie es dem Open-Source-Entwickler Scott Shambaugh passiert ist. KI als Schicksal? Definitiv nein, denn gegen diese Ohnmacht kann man etwas tun, zum Beispiel klären, wer eigentlich haftet, wenn KI Fehler macht. Dazu haben wir heute die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, und ich muss sagen: Ja, hier kommt ein Gesetz auf den Weg, das die Rechte und die Macht von Menschen gegenüber KI und deren Anbietern real stärkt. Einerseits sollen wir vor riskanter Software, KI und smarten Geräten geschützt werden, die plötzlich gar nicht mehr so smart sind, wenn sich KI also anders verhält, als erwartbar wäre. Zum Beispiel wird, wenn der intelligente Wasserkocher einen Brand in der Küche verursacht, der Hersteller dafür haftbar. Das begrüße ich ausdrücklich. Erfreulich ist auch, dass millionenschwere Onlinemarktplätze wie Amazon, Temu oder Shein für angebotene Produkte künftig in die Haftung genommen werden können, wenn diese fehlerhaft sind und die Haftung anderweitig nicht greift. Andererseits warne ich trotzdem vor Euphorie; denn es bleibt ja ein Gesetz dieser Bundesregierung, und daher bleiben – zumindest laut aktuellem Stand – auch billige Schlupflöcher bestehen. Zudem betrifft die Modernisierung weder bestehende Machtverhältnisse noch die Logik des kapitalistischen Systems und auch nicht die Eigentumsstruktur, sondern vor allem die Verwaltung des digitalen Kapitalismus. So bleibt auch haftungsrechtlich vieles offen. Verbreitet beispielsweise eine KI über Personen rufschädigende Aussagen, die von der KI halluziniert oder auch gezielt erfunden wurden, gibt die EU weiterhin keine Handhabe dagegen, ebenso wenig, wenn KI offensichtlich Fake News generiert, digitale Gewalt ausübt, diskriminierende Inhalte zur Schädigung von Minderheiten erzeugt oder Urheberrechte etwa an künstlerischen Werken verletzt. Diese Reform des Produkthaftungsrechts ist auf jeden Fall besser als nichts, aber sie ist eben ein Update und kein Neustart. Dass ebensolche tiefen Regelungslücken für schädlich agierende KI offengeblieben sind, ist übrigens kein Zufall. Eigentlich sollte dafür eine KI-Haftungsrichtlinie kommen. Doch am 11. Februar 2025 kündigte die EU-Kommission überraschend an, KI-Haftung von der Agenda zu streichen. Pikant dabei ist: Unmittelbar vor diesem Schritt warnte J. D. Vance in Paris eindrücklich davor, US-Konzerne in der EU zu sehr in die Verantwortung zu nehmen. Es liegt nahe, dass es sich hier um einen weiteren Kniefall der EU vor Trump und den Big-Tech-Oligarchen handelt. Und bevor jetzt die Union und insbesondere Herr Körner gleich wieder Schnappatmung bekommen wie sonst meistens bei unseren linken Reden: Empört darüber zeigte sich auch Ihr Kollege von der CDU Axel Voss. Sehr geehrte Bundesregierung, ich fordere Sie hiermit auf, in der EU endlich Rückgrat gegen Eigeninteressen von Big Tech zu zeigen und für eine echte Produkthaftung zu kämpfen, die auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch KI im Blick hat. Sichere Produkte entstehen durch Machtbegrenzung, und genau davor drückt sich diese Modernisierungsreform. Letzter Satz. Eines möchte ich gern den Herren in diesem Saal mit Blick auf das Wochenende mitgeben: Die Angst vor starken Frauen verbindet schwache Männer. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Nadine Heselhaus das Wort erteilen.

SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Welt ist smarter geworden. Unsere Geräte denken mit, Autos fahren selbstständig, Haushaltsgeräte sind mit einer Cloud verbunden, künstliche Intelligenz trifft Entscheidungen. Aber bei aller Begeisterung für Innovation gilt ein einfacher Satz: Fortschritt darf kein Risiko für Menschen sein. Wenn ein intelligenter Wasserkocher überhitzt und eine Küche zerstört, wenn eine fehlerhafte Software ein Fahrzeug falsch lenkt, wenn ein online bestelltes Produkt aus dem Ausland Schaden anrichtet, dann geht es nicht nur um Technik; dann geht es insbesondere um Sicherheit, um Vertrauen und auch um Gerechtigkeit, und genau darum modernisieren wir das Produkthaftungsrecht. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten passen wir es an eine digitale, globale und vernetzte Welt an. Künftig gilt: Produkthaftung umfasst auch Software, egal ob lokal installiert oder aus der Cloud, und auch künstliche Intelligenz fällt darunter. Wenn ein Update einen Fehler verursacht, haftet der Hersteller, und wenn ein notwendiges Sicherheitsupdate unterbleibt, ebenfalls. Denn wer die Kontrolle über ein Produkt hat, trägt eben auch die Verantwortung. Wir erleichtern außerdem die Durchsetzung von Ansprüchen. Bislang standen Geschädigte oft vor einem Berg aus Technik und Intransparenz. Wie soll man als Einzelner beweisen, was in einer komplexen Software schiefgelaufen ist? Künftig kann ein Gericht die Offenlegung relevanter Informationen anordnen. Komplexität darf nämlich kein Schutzschild gegen Verantwortung sein. Und wir reagieren auf globale Lieferketten. Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, müssen auch andere Beteiligte in die Verantwortung genommen werden können, etwa Importeure oder bestimmte Plattformanbieter; denn für Verbraucherinnen und Verbraucher darf es keinen Unterschied machen, wo ein Produkt hergestellt wurde. Sicherheit kennt eben keine Grenzen. Ein starkes Zeichen ist auch: Die bisherige Haftungsobergrenze entfällt. Wer großen Schaden verursacht, der muss eben auch umfassend dafür einstehen. Das alles stärkt diejenigen, die Qualität liefern, es stärkt faire Wettbewerbsbedingungen, und es stärkt Vertrauen. Meine Damen und Herren, Innovation ist ein Motor unserer Gesellschaft, und sie braucht ein stabiles Fundament. Dieses Fundament heißt Vertrauen. Dieses Gesetz bringt beides zusammen, technologischen Fortschritt und wirksamen Schutz der Menschen. Denn am Ende gilt: Technik darf unser Leben leichter machen, aber sie darf es gleichzeitig nicht unsicherer machen. Genau dafür schaffen wir den richtigen Rahmen. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hören wir Dr. Konrad Körner.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch schon mal ein Fortschritt, dass eigentlich von allen Seiten dieses Hauses gesagt wird: Ja, wir müssen das Gesetz ändern, und ja, es gibt Regelungsbedarf. – Was mich dann wieder verwundert, ist, dass die AfD gegen Eins-zu-eins-Umsetzungen von EU-Richtlinien wettert, mehr Regulierung und mehr Bürokratie will und damit in die „Alerta, Alerta!“-Rufe von ganz links einstimmt. Frau Vogtschmidt, ich war noch gar nicht auf der Zinne; denn die erste Hälfte Ihrer Rede war vollkommen in Ordnung. Dann haben Sie sich wieder beschwert, dass wir hier nur das kapitalistische System verwalteten. Aber ich kann Ihnen sagen: Ich bin ganz froh, dass wir das kapitalistische System verwalten. Im real existierenden Sozialismus brauchten Sie keine Produkthaftungsgesetze; denn der bringt keine normalen Produkte hervor. Insofern sind wir froh, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und dass wir das Produkthaftungsgesetz an die digitale Zeit anpassen. Es trat immerhin schon zum 1. Januar 1990 in Kraft. Ich glaube, Frau Vogtschmidt, da waren wir beide noch gar nicht auf der Welt. Das kommerzielle Internet entstand gerade. Jetzt sind unsere Lieferketten global, und die KI hält Einzug in die Produkte. Deswegen ist es richtig, dass wir auch Software, KI-Systeme und digitale Konstruktionsunterlagen in die Produkthaftung einbeziehen. Herr Kollege Steffen, wenn die fehlerhafte Rasenroboter-Software nicht die Katze, sondern im schlimmsten Fall den Igel überfährt, dann braucht es auch Haftung. Digitale Fehler können reale Schäden auslösen. Unser Recht muss das abbilden. Und für Geschädigte wird es dann leichter, Ansprüche durchzusetzen. Das ist erst mal richtig. Es ist aber schon, wie ich glaube, angezeigt, dass wir uns – gerade als Volksparteien der Mitte – dieses Austarieren zwischen dem, was unsere Unternehmer zu sehr belastet, und dem, was der Verbraucher wirklich braucht, genau anschauen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass wir das deutsche Zivilrecht mit seinen Beweislastregeln nicht völlig aushebeln, und aufpassen, dass wir zwar den Verbraucher schützen, aber den Unternehmer nicht überlasten. Wir setzen mit diesem Gesetz jetzt eine europäische Richtlinie um. Für uns gilt der klare Grundsatz: Keine zusätzlichen Regeln, die europarechtlich nicht vorgesehen sind. Denn Überregulierung ist kein Kavaliersdelikt. Wir verzichten bewusst auf jedes Gold-Plating. Deswegen passen wir das europäische Recht jetzt an die Systematik unseres deutschen Rechts an. Dieses Gesetz wird Klarheit schaffen, die Geschädigten stärken und unser Recht im digitalen Zeitalter ankommen lassen. Ich freue mich darauf. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Johannes Rothenberger von der CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der VW Bulli meines Vaters ist älter als ich, und er kennt dieses Fahrzeug wie seine Westentasche. Wenn wir in einem neuen Bulli sitzen, sagt er, mit so einem Wagen könne er nicht mehr fahren. Das Gute ist: Das braucht er auch nicht mehr; denn diese Fahrzeuge fahren von alleine. Das ist der Lauf der Zeit; das ist die Innovation, die Technik, die unsere Welt voranbringt. Und wir können uns jetzt mit der Erneuerung des Produkthaftungsgesetzes an diese neue Welt anpassen. Die Menschen werden zukünftig besser vor Gefahren von Softwareprodukten geschützt sein: Wenn sie zum Beispiel mit einem 3D-Drucker ein Produkt selbst ausdrucken, sind sie geschützt, wenn sie mit einem Auto fahren, das von Software gesteuert wird, sind sie geschützt, und wenn sie einen digitalen Assistenten haben, der selbstständig Aufgaben erledigt, sind sie geschützt. Einige Menschen haben große Bedenken hinsichtlich einer künstlichen Superintelligenz, von der möglicherweise große Gefahren ausgehen könnten. Auch hier greift der Schutz eines möglichen neuen Produkthaftungsgesetzes. Aber nicht nur die Hersteller haften. Daneben können zukünftig auch weitere Akteure in die Haftung genommen werden wie beispielsweise die Importeure, die Beauftragten des Herstellers, die Lieferanten oder auch die Anbieter von Onlineplattformen. Damit stärken wir die Rechte der Käufer, wenn Waren außerhalb der EU gekauft werden. Auch bei Recycling und Wiederverwertung von Produkten gibt es einen größeren Schutz der Verbraucher. Denn wenn von einem upgecycelten Produkt neue Gefahren ausgehen, werden die Verbraucher ebenfalls geschützt. Das ist eine gute Nachricht an alle, die einen alten Bulli haben: Wenn Sie da einen KI-Fahrassistenten einbauen können, dann werden Sie durch das neue Gesetz ebenfalls geschützt. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf können wir die Menschen vor neuen Gefahren schützen. Wir können die nachhaltige Entwicklung von Produkten fördern und vor allem unseren gemeinsamen europäischen Binnenmarkt stärken. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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