Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung zum Produktsicherheitsgesetz gab es schon einmal, nämlich exakt am 04.12.2024. Meine Kollegin Anette Kramme hat damals die Rede für die Bundesregierung gehalten. Wegen der sogenannten Diskontinuität – das Gesetz wurde in der letzten Legislatur nicht mehr verabschiedet – haben wir es jetzt noch einmal auf dem Tisch und beraten es gemeinsam. Worum geht es? Die EU-Produktsicherheitsverordnung ist am 13.12.2024 in Kraft getreten. Sie regelt ganz viel, was den Binnenmarkt angeht, was Verbraucherschutz angeht. Aber sie lässt ein paar Fragen offen, die man im nationalen Recht beraten und ändern muss. Sie lässt zum Beispiel offen, in welcher Sprache in einem Land Produktinformationen und Sicherheitshinweise erfolgen sollen. Stellen Sie sich jetzt einfach mal vor, Sie kaufen etwas und es gibt nur eine Produktinformation in Spanisch. Sie verstehen diese Sprache aber nicht, also können Sie die Produktinformation auch nicht anwenden. Deshalb regeln wir heute, dass Produktinformationen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache zu erfolgen haben. Was regeln wir noch? Wir regeln, dass es dann, wenn man sich an diese Verordnung nicht hält, auch Bußgelder geben kann, also Sanktionen – weniger weil wir glauben, dass wir die Sanktionen brauchen, sondern vielmehr als abschreckendes Beispiel. Natürlich geht man, um Dinge einzukaufen, nicht nur in Geschäfte, sondern man bestellt diese – es geht auf Weihnachten zu – immer häufiger auch im Internet. Es muss dann klar sein: Das, was aus Europa nach Deutschland geliefert wird, muss entsprechende Hinweise in deutscher Sprache enthalten. Das sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir mit diesem Gesetz regeln. Also, wir stärken die fairen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, und wir stärken den Verbraucherschutz, indem wir diese Dinge regeln, damit die Menschen wissen, woran sie bei Produktinformationen sind, und zwar in der Sprache, die sie als Muttersprache gelernt haben. Das Gesetz wird heute noch nicht verabschiedet, sondern geht zunächst in die Beratungen im Parlament. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen mit Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Danke. Für die AfD-Fraktion darf ich Robert Teske das Wort erteilen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Deutschland stand einmal für Qualität, für Ingenieurskunst. Deutschland hat Maschinen gebaut, die die Welt in Bewegung gesetzt haben, und hat Gesetze geschaffen, die auf eine gute preußische Art Vernunft mit Verantwortung verbanden. Doch das ist wie so vieles heutzutage leider Geschichte und nicht mehr Gegenwart. Nehmen wir ein Beispiel für das Ende unserer Erfolgsbilanz: Nun soll aktuell das deutsche Produktsicherheitsgesetz geändert werden – wohlgemerkt nicht, weil es versagt hätte, sondern weil Brüssel es so möchte. Ein Land, das Maschinen von Weltbedeutung entwarf, lässt sich jetzt von der EU Vorschriften diktieren, wie es Schrauben zu drehen hat. Was hier geschieht, das wirkt vielleicht im ersten Moment langweilig, wie ein technischer Verwaltungsakt, weil es die EU für notwendig hält. Aber auch wenn es harmlos klingen mag: Es ist ein stiller und ein schleichender Machttransfer – ein weiterer Schritt zur Entkernung nationaler Souveränität in einem Schlüsselbereich, der für unser Land existenziell war und hoffentlich auch weiter ist, nämlich in der Produktion und der Technik. Doch die EU möchte davon nichts wissen. Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung schreibt künftig lieber vor, wie deutsche Behörden prüfen, wie deutsche Firmen melden und wie deutsche Richter urteilen sollen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kein Sicherheitsgewinn, sondern die weitere schleichende Entmündigung eines Landes, das einst für global geschätzte und global bewunderte Maßstäbe stand. Manche Dinge sind manchmal so einfach, wie sie klingen. Unser Mittelstand – Werkstätten, Familienbetriebe, spezialisierte Hersteller – wird nun erneut zum Opfer einer Politik, die Vertrauen in die eigene Qualität, in die eigenen Bestände längst durch Kontrolle ersetzt hat. Made in Germany: Das war einst ein Versprechen; Deutschland stand für Verlässlichkeit und technische Sorgfalt. Und nun bestraft man die, die ehrlich arbeiten, und lässt die laufen, die billig importieren. Sicherheit entsteht so nicht. Sie wird simuliert. Sie wird in ein Korsett gesteckt. Sie wird einmal mehr den eigenen Unternehmen verordnet. Verstehen Sie mich nicht falsch! Sicherheit ist wichtig. Aber was dieses Land groß gemacht hat, das waren eben keine fremden Regulierungen. Das war das Vertrauen in die eigene Substanz. Es war nicht das Misstrauen von oben, sondern die vielfältige organische Leistungsgemeinschaft; eben nicht Gleichmacherei, sondern Exzellenz. Die EU mag es „Harmonisierung“ nennen. In Wahrheit ist es sowohl die schleichende Amputation nationaler Gestaltungskraft als auch die Standardisierung des Mittelmaßes. Aber Deutschland, meine Damen und Herren, war eigentlich nie ein Land des Mittelmaßes. Wir waren Weltmarktführer. Wir waren das Leitbild einer Epoche. Und darum sollten wir uns einmal mehr daran erinnern, wer wir sind und was wir waren, und vor allem daran, wer das alles – und das geht an die gesamten Regierungen der letzten Jahrzehnte – hintertrieben, verbockt und zerstört hat. Nach all dieser Zerstörung brauchen wir keine neue EU-Sicherheitsnormierung. Wir brauchen ein Produktsicherheitsrecht mit deutscher Handschrift: klar, verantwortungsvoll, effizient; aber vor allem im Dienst unserer Bürger, unseres Handwerks, unserer Industrie und nicht im Dienst der EU-Nomenklatur. Wer also stattdessen deutsche Qualität will, muss deutsches Recht verteidigen, und das leistet aktuell im Deutschen Bundestag wohl wieder mal nur die AfD. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Lars Ehm das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sichere Produkte sind kein Luxus. Sie sind eine Errungenschaft des Verbraucher- und Arbeitsschutzes und die Grundlage für Vertrauen: Vertrauen in das Funktionieren unserer Wirtschaft, unserer Unternehmen und unseres Staates, der für Ordnung und Verlässlichkeit steht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir dieses Vertrauen. Wir modernisieren das Produktsicherheitsgesetz und passen es an die neuen europäischen Vorgaben an: klar, praxisnah und verantwortungsvoll. Produktsicherheit ist mehr als Kontrolle. Sie ist Vertrauen; sie ermöglicht, dass Märkte funktionieren, dass Innovationen wachsen können, ohne dass Menschen Angst haben müssen. Ein Produkt, das heute sicher ist, stärkt nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Wirtschaft. Das zeigt: Der Staat sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen, auf die sich Unternehmen, Händler und Verbraucher gleichermaßen verlassen können. Wenn wir diese Sicherheit ernst nehmen, investieren wir in Lebensqualität, in Gesundheit und in das Fundament unserer Gesellschaft. Die Europäische Union hat ihre Richtlinien überarbeitet. Diese Anpassungen übertragen wir nun in nationales Recht, präzise und rechtssicher. Damit sorgen wir für klare Zuständigkeiten, vereinheitlichte Verfahren und einheitliche Standards. Das schafft Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Planbarkeit für unsere Betriebe. Ich gestehe es zu: Es geht nicht um spektakuläre Neuerungen, sondern um das, was Deutschland auszeichnet: Gründlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit. Wir konkretisieren Marktüberwachung und Kennzeichnung, denn Produkte made in Germany stehen weltweit für Qualität. Diese Stärke sichern wir, indem wir Verfahren vereinfachen und überflüssige Bürokratie vermeiden. So bleibt unser Standort wettbewerbsfähig, und Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin auf sichere, geprüfte Produkte verlassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Produktsicherheit ist eben kein Randthema, wie der eine oder andere vielleicht meint. Sie ist ein Baustein unserer wirtschaftlichen Stabilität. Mit diesem Gesetzentwurf bereiten wir uns auf neue Herausforderungen vor, stärken die Handlungsfähigkeit des Staates und setzen ein klares Zeichen für Verlässlichkeit und Verantwortung. Wir dürfen Produktsicherheit nicht als lästige Pflicht abtun. Sie ist der Maßstab, an dem sich Verantwortung, Vertrauen und Sorgfalt messen lassen. Jede Regel, die wir in diesem Gesetz festschreiben, ist ein Schutzschild, der Menschen vor gefährlichem Billigschrott schützt und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort stärkt. Lassen Sie uns diesen Schutz ernst nehmen: mit Nachdruck, mit Weitsicht und mit dem festen Willen, dass Sicherheit kein Luxus ist, sondern ein grundsätzliches Recht. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Ricarda Lang das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Produktsicherheit, das klingt erst mal wahnsinnig technisch, es ist aber zutiefst menschlich. Es geht um Sicherheit am Arbeitsplatz. Es geht um das Vertrauen der Verbraucher, um die Gesundheit, und, ja, in manchen Fällen geht es sogar ums Überleben. Wir Grüne stehen für konsequenten Verbraucherschutz und begrüßen deshalb die Umsetzung der EU-Verordnung zu mehr Produktsicherheit. Aber was Sie als Bundesregierung vorgelegt haben, ist ein Rückschritt an entscheidenden Stellen im Vergleich zu dem Entwurf der Ampel, der hier auch schon mal diskutiert wurde. Ich will mich hier auf drei Punkte konzentrieren. Erstens. Als Ampel hatten wir damals geregelt, dass für bestimmte Ordnungswidrigkeiten, etwa bei mangelhafter Produktprüfung oder fehlender Rückverfolgbarkeit, die Verfolgungsverjährung fünf Jahre betragen soll. Das war sinnvoll, weil gefährliche Produkte oft erst nach Jahren auffallen, also zum Beispiel nach langer Lagerzeit, nach Nutzung oder auch nach Rückmeldungen aus Betrieben. Im neuen Kabinettsbeschluss steht jetzt diese Regelung nicht mehr. Das heißt, es greifen wieder die normalen Ordnungswidrigkeitsstandardfristen, also maximal zwei bis drei Jahre. Das bedeutet: Hersteller, die ihre Pflichten verletzen, können darauf spekulieren, dass ihre Verfahren verjähren, bevor überhaupt klar ist, was schiefgelaufen ist. Und nein, liebe Union, das ist kein Bürokratieabbau, das ist ein Einfallstor für Verantwortungslosigkeit. Wir sagen klar: Wer ehrliche Unternehmen schützen will, darf nicht diejenigen belohnen, die auf Zeit spielen. Darum fordern wir: Die gezielte fünfjährige Frist muss wieder hinein, und zwar genau da, wo Risiken eben erst verspätet sichtbar werden. Zweitens. Der Gesetzentwurf schreibt zudem und zu Recht vor, dass Sicherheitsanleitungen und Warnhinweise in deutscher Sprache vorliegen müssen. Das ist gut, aber es reicht nicht aus. Hier spreche ich auch im Namen meiner Kollegin Corinna Rüffer – die heute leider nicht da sein kann, weil sie krank ist –, dass auch die Belange von Menschen mit Behinderung hier noch viel, viel stärker in den Blick genommen werden müssen; denn Sprache alleine schafft noch keine Zugänglichkeit. Wenn eine Anleitung für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder für ältere Menschen nicht verständlich ist, dann hilft auch das schönste Gesetz nichts. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt hier zwar schon einiges, aber eben nicht für alle Produkte und nicht für alle sicherheitsrelevanten Informationen. Darum sagen wir: Barrierefreiheit gehört direkt ins Produktsicherheitsgesetz. Sicherheitsinformationen müssen grundsätzlich barrierefrei bereitgestellt werden: digital, in einfacher Sprache und mit klaren Symbolen. Das ist für uns keine Zusatzforderung, sondern ein Gebot der Inklusion und schlicht notwendig, wenn man die Sicherheit für alle auch wirklich ernst nimmt. Drittens. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Begründung, der Mehraufwand könne im Rahmen der vorhandenen Ressourcen geleistet werden. Das klingt erst mal beruhigend, ist aber schlicht unrealistisch. Unsere Marktüberwachungsbehörden sollen Onlineplattformen kontrollieren; sie sollen riskante Produkte erkennen; sie sollen digitale Schnittstellen pflegen, und das alles mit der gleichen personellen Ausstattung wie bisher. So schafft man nicht mehr Sicherheit. Ganz im Gegenteil: Man schafft Frust in den Behörden und ein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher und Beschäftigten. Wir fordern eine klare Ressourcenzusage, ausreichend Personal, mehr IT-Kompetenz und einen Evaluationsbericht. Produktionssicherheit ist für uns eben keine technische Frage. Es ist auch nicht nur eine Verwaltungsaufgabe, sondern es ist Vertrauenssache. Verjährung, Barrierefreiheit, Ausstattung: drei Punkte, die darüber entscheiden, ob dieses Gesetz am Ende im Alltag funktioniert oder ob es eben nur gut klingt. Denn wer Sicherheit fordert, der muss auch für Durchsetzung und vor allem auch für Inklusion sorgen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung an diesen Stellen noch mal nachjustiert und nacharbeitet. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Cem Ince das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Giftstoffe in unserer Kleidung? Ja, zum Beispiel Nonylphenol. Es greift das Hormonsystem an und kann bleibende Schäden verursachen. Bevor Kundinnen und Kunden solche Ware in der Hand halten, sind es die Verkäufer/-innen, die den Dämpfen zuerst ausgesetzt sind. Produktsicherheit beginnt nicht erst an der Ladenkasse, sie beginnt am Arbeitsplatz. Von meiner Arbeit in der Automobilindustrie kenne ich Ähnliches. Wenn Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsmittel unsicher sind, zahlen am Ende die Beschäftigten mit ihrer Gesundheit und im schlimmsten Fall mit ihrem Leben. Produktsicherheit ist Arbeitsschutz. Im letzten Jahr hatten rund drei Viertel der tödlichen Arbeitsunfälle einen Produktbezug. Und Sie, liebe Bundesregierung, wissen nicht mal, ob das Produktsicherheitsgesetz eingehalten wird. Das haben Sie in der Antwort auf meine schriftliche Frage zugegeben. Gleichzeitig wissen wir: Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind wie die Arbeitsschutzaufsicht seit Jahren unterfinanziert und unterbesetzt. Stichprobenkontrollen, Nachverfolgung? Zu wenig, zu selten, zu spät. Hier sehen wir, wie wichtig dem Staat unsere Gesundheit ist. Der Hauptgeschäftsführer der DGUV, Stephan Fasshauer, hat zudem vor Kurzem vor der Abschaffung des Amtes der Sicherheitsbeauftragten gewarnt und gleichzeitig an die Vision Zero erinnert: eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Das zu erreichen, ist unsere Aufgabe. Doch wie geht das? Erstens. Wir stärken die einzelnen Beschäftigten. Gewerkschaften und Aufsichtsbehörden müssen Ansprüche auch für Arbeitnehmer/-innen einklagen können. Und wer mangelhaften Arbeitsschutz vorfindet, muss den Arbeitsplatz verlassen dürfen – bei voller Lohnfortzahlung. Es muss ein Recht geben, Nein zu gefährlicher Arbeit sagen zu können. Zweitens. Wir brauchen einen effektiven staatlichen Arbeitsschutz mit einer starken zentralen Arbeitsinspektion, die Kompetenzen zusammenführt und Doppelstrukturen abbaut. Das wäre echter Bürokratieabbau, zur Ausnahme mal nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern für ihre Sicherheit und ihre Gesundheit. Drittens. Wir stärken die Betriebsräte. Sie sind die effektivsten Durchsetzer von Schutzmaßnahmen im Betrieb. Betriebsräte brauchen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Planung und Errichtung aller Arbeitsplätze – von der Maschine über die Arbeitsmittel bis hin zu Software und dem Einsatz von KI. Viertens. Wir fordern eine verpflichtende, jährliche digitale Arbeitsschutzerklärung: Wie ist der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert? Welche Gefährdungsbeurteilungen wurden durchgeführt, welche Maßnahmen umgesetzt? Hier müssen wir die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Mängel im Arbeitsschutz sind für arbeitende Menschen nicht hinnehmbar. Wir müssen alles Denkbare tun, um diese zu verhindern und die Vision Zero Wirklichkeit werden zu lassen. Hier meldet sich der Arbeitsschutz. Wer dafür kämpft, steht an der Seite der arbeitenden Klasse. Herr Abgeordneter. Wer bremst, stellt sich gegen sie. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Jan Dieren das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Unternehmen! Wenn ich in den Supermarkt gehe, um Lebensmittel zu kaufen, dann will ich natürlich, dass sie frisch sind. Ich will keine faulen oder schlechten Lebensmittel essen. Und zum Glück gibt es, damit das nicht passiert, Vorschriften zur Lebensmittelhygiene. Trotzdem – das kennen wir alle – gibt es im Supermarkt faule Tomaten. Und deshalb – jedenfalls tue ich das – schaue ich immer noch mal nach, ob das, was ich da kaufen will, tatsächlich frisch ist, ob das Brot, das Gemüse oder das Obst noch frisch sind. Das kann ich einigermaßen gut erkennen. Wenn ich mir aber ein Handy, ein Trampolin oder ein neues Küchengerät kaufe, kann ich nicht so einfach kontrollieren, ob alle Schrauben festsitzen, ob das Material hält, ob nichts giftig ist. Das kann ich hier nicht so einfach wie bei Obst, Gemüse oder anderen Lebensmitteln im Supermarkt feststellen. Wenn ich etwas online bestelle, kann ich das überhaupt nicht prüfen. Ich kann ja vorher nicht sehen, was in den Paketen drin ist. Es werden heute aber immer mehr Produkte online gekauft. Über 70 Prozent der Menschen in Europa bestellen regelmäßig Produkte im Internet. Jeden Tag werden 12 Millionen Pakete mit allen möglichen Produkten nach Europa verschifft. Die Bundesnetzagentur hat davon 5 000 kontrolliert und festgestellt, dass von den 5 000 kontrollierten Produkten 92 Prozent nicht dem Standard entsprachen, der von der EU vorgegeben wird. Da waren beispielsweise Schadstoffe in Babyspieltüchern und giftige Schwermetalle in Schmuck. Das kann die Gesundheit von Menschen wirklich gefährden. Sehen kann ich das aber alles vorher nicht, sondern ich merke das meistens erst später. Umso wichtiger ist es, dass ich mich bei solchen Produkten darauf verlassen und vertrauen kann, dass es Regeln gibt, die sicherstellen, dass ein Produkt, das ich kaufe, sicher ist; ich muss das nicht selber überprüfen. Das gilt gerade auch – das haben wir vom Kollegen Ince eben noch mal gehört – bei der Arbeitssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen, die an den Maschinen arbeiten. Sie können das nicht alles vorher kontrollieren. Aber dafür braucht es Regeln, die das sicherstellen. – Danke. – Deshalb ist es gut und wichtig, dass es eine europäische Verordnung gibt, die genau das regelt, die sicherstellt, dass wir das alles nicht immer in jedem Fall prüfen müssen, sondern dass wir uns darauf verlassen können, dass es Leute gibt, die davon Ahnung haben und die das in jedem einzelnen Fall kontrollieren. Das tut diese Verordnung nicht nur, sondern sie nimmt sogar noch die Betreiber von Onlineplattformen, bei denen ich das am wenigsten kontrollieren kann, in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass auf ihren Plattformen keine gefährlichen Produkte angeboten werden. Das ist wichtig, das ist gut, und deshalb ist es notwendig und richtig, dass wir diese EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen. Ich freue mich sehr auf die Gesetzesberatungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Zu seiner ersten Rede darf ich für die AfD Carsten Becker das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich muss Sie korrigieren: Das ist schon meine zweite Rede, aber trotzdem vielen Dank für die aufmerksame Geste. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! In meiner heutigen Rede möchte ich auf den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften eingehen. Das Produktsicherheitsgesetz wird geändert, um die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG aus dem Produktsicherheitsgesetz zu streichen und um Regelungen in das Produktsicherheitsgesetz aufzunehmen, die der Durchführung der EU-Verordnung 2023/988 dienen. Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer Vorschriften mag auf den ersten Blick wie eine notwendige Anpassung an EU-Recht wirken; doch bei genauer Betrachtung entpuppt er sich als überflüssiges Omnibusgesetz, das unnötige bürokratische Belastungen schafft und offene Fragen ignoriert. Deutschland ist nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der Ingenieure, der Tüftler und der Erfinder. Und diese Menschen mit innovativen Produktideen in Deutschland belasten Sie nicht nur mit unzähligen Vorschriften und überflüssiger EU-Bürokratie, hinzu kommen auch noch hohe Kosten für notwendige Patentanmeldungen. Mein Vorredner hat ja schon den fairen Wettbewerb angesprochen. Ein fairer Wettbewerb herrscht aus meiner Sicht nur, wenn sich alle Hersteller an die gleichen Regeln und Vorschriften halten. Und jeden Tag – der Kollege hat es angesprochen – kommen Hunderttausende Pakete aus der Volksrepublik China an unseren Seehäfen und Flughäfen an. – Schön wär’s! – Dort werden die Standards des Produktsicherheitsgesetzes massenhaft unterlaufen. Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben. Jeder der bei Temu mal bestellt hat, der kennt die Beispiele. Artikel, die 30 Euro kosten, werden vielleicht nur mit 5 Euro ausgewiesen bzw. als Geschenk deklariert, um damit die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Die CE-Kennzeichnung wird einfach auf das Produkt draufgeklatscht, ohne die entsprechenden Sicherheitsstandards zu erfüllen. Und zu guter Letzt: Produkte von deutschen Herstellern werden einfach raubkopiert und hier in Deutschland und der EU illegal auf den Markt gebracht. All diese Missbräuche und all diese Steuerhinterziehungen geschehen jeden Tag tausendfach unter Ihren ach so wachsamen Augen. Ich kann Ihnen das klar sagen: Eine AfD-geführte Bundesregierung würde diese realen Missstände angehen und beseitigen, anstatt die deutsche Wirtschaft und unsere Bürger immer weiter mit Bürokratie und neuen EU-Verordnungen zu quälen, meine Damen und Herren. Von daher – Sie haben es vielleicht herausgehört –: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf das weitere parlamentarische Verfahren. Herzlichen Dank. Für die CDU/CSU darf ich Kai Whittaker das Wort erteilen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin, offen gesagt, immer wieder überrascht, mit welcher Inbrunst die AfD selbst so harmlose Gesetze wie dieses Produktsicherheitsgesetz ablehnt. Sie befürchten ja, dass wir unfassbar viel Bürokratie für die Hersteller schaffen, dass wir millionenfach Verbraucherdaten abspeichern, dass wir Souveränität nach Brüssel abgeben, und weiß der Geier, was Sie alles noch befürchten. Aber wenn Sie das alles bekümmert, dann frage ich mich, warum kein einziger Abgeordneter im Europaparlament aus der Fraktion, in der Sie zu dem Zeitpunkt Mitglied waren, zu dieser Verordnung das Wort ergriffen hat. Und ich frage mich, warum alle AfD-Europaabgeordneten dieser Verordnung im Parlament zugestimmt haben. Da muss ich sagen: Da weiß die linke Hand offensichtlich nicht, was die rechte tut. Aber dass man bei Ihnen nicht weiß, was die rechte Hand tut, ist keine Neuigkeit. Warum machen wir dieses Gesetz? Weil wir wollen, dass Produkte in der Europäischen Union sicher sind. Zwei Drittel aller Ramschwaren – von Temu und Shein und wie sie alle heißen – entsprechen nicht EU-Standards. Ein Viertel davon ist hochgradig gefährlich. 40 Prozent davon stammen allein aus China. Und vielleicht ist das ja des Pudels Kern, warum Sie gegen diese Verordnung sind. Denn wenn ich in Ihre Reihen schaue – Maximilian Krah war ja einer der Abgeordneten, der damals im Europaparlament für diese Verordnung gestimmt hat –, muss ich feststellen, dass Sie ja offensichtlich keine Probleme mit chinesischer Ramschware haben, die hier importiert wird. Sie sind ja selbst Dealer von autokratischem Gedankengut aus Russland, China und den USA. Uns geht es hier um ein ganz einfaches Prinzip. Die Menschen sollen wissen, dass sie, wenn sie ein Produkt kaufen – egal wie und wo –, sicher sein können, dass es EU-Standards entspricht. Wenn ich meiner Frau zu Weihnachten – liebe Kolleginnen und Kollegen, in sechs Wochen ist es so weit – möglicherweise eine Heizdecke als Geschenk kaufen möchte, dann möchte ich, dass diese Heizdecke wärmt, aber nicht in Flammen aufgeht. Ich möchte, dass es keinen Unterschied macht, ob die Heizdecke in Europa oder in China hergestellt worden ist. Ich möchte auch, dass es keinen Unterschied macht, ob ich sie auf einer Onlineplattform gekauft habe oder in einem Geschäft in Rastatt. Deshalb empfehle ich uns, dieses Gesetz schnell umzusetzen, damit Weihnachten noch sicherer wird, verbunden mit dem Verbraucherhinweis, dass Sie sich alle rechtzeitig um die Geschenke für Ihre Liebsten kümmern. Herzlichen Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU Dr. Hülya Düber.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 38 der EU-Grundrechtecharta sichert auf der Grundlage gemeinsamer Werte und auf den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein hohes Verbraucherschutzniveau und bekennt sich zu einem freien Warenverkehr. In Zeiten globaler Lieferketten, E-Commerce per Mausklick und billiger Importe aus Fernost müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem europäischen Binnenmarkt auf sichere Produkte vertrauen können. Vor allem für schutzbedürftige Gruppen muss dieser Grundsatz gelten. Das sind insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Mit der heutigen Debatte zur vorliegenden Gesetzesnovelle setzen wir die EU-Produktsicherheitsverordnung praxistauglich in nationales Recht um, was wir als Union ausdrücklich begrüßen. Denn diese Regierung sendet damit das Signal: Ein effektiver Verbraucherschutz ist uns wichtig. Gleichzeitig wollen wir die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell erschweren 27 verschiedene Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten den freien Warenverkehr und bedeuten maximalen Aufwand für Unternehmen. Die vorliegende Verordnung baut Bürokratie ab und schafft ein einheitliches Regelwerk. Durch klare Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sorgen wir für Rechtssicherheit in unseren Unternehmen und stärken Verbraucherrechte. Wenn Unternehmen Produkte auf den Markt bringen, müssen diese sicher sein, egal ob sie im Spielzeugladen stehen oder per Mausklick online bestellt wurden und egal aus welchem Land sie kommen. Die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsnovelle ist somit ein wichtiger Schritt, aber es liegt auch in nationaler Verantwortung, geltendes Recht durchzusetzen. Unsere Marktüberwachungsbehörden müssen die Möglichkeiten dieser Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer Vorschriften auch konsequent nutzen, insbesondere durch Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Meine Damen und Herren, ohne Frage stellt die Dynamik der digitalen Transformation Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und auch unsere Gesellschaft vor hohe Hürden. Nicht die hochwertigen Produkte unserer mittelständischen Betriebe sind die Herausforderung, sondern der Onlinehandel mit Billigprodukten aus Nicht-EU-Staaten. Diese Onlinehandelsriesen fordern den deutschen Markt heraus. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag klar für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer ausgesprochen haben. Der berechtigte Anspruch auf Produktsicherheit darf nämlich nicht an den Grenzen der analogen und digitalen Welt enden. Vielen herzlichen Dank.
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