a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (3)
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Der vorliegende TOP umfasst die Verordnung zur Durchführung der Verordnung über fluorierte Treibhausgase, die Änderungen in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und die Novelle der Chemikalien-Verbotsverordnung. Beginnen wir mit der Chemikalien-Ozonschichtverordnung. Das Gute: Die bisherige Einschränkung, dass eine Freisetzung im Rahmen eines Einsatzes zur Feuerlöschung zwar erlaubt, zu Übungszwecken allerdings verboten ist, wurde gestrichen. Mithin ist es wieder erlaubt, in den sehr begrenzten Anwendungsbereichen dieser Halonlöschmittel auch wieder praktisch zu üben. Problematisch ist aber der Wegfall der Übergangsfrist für die Privatfliegerei. Jetzt wird von jedem kleinen Flugzeugbesitzer verlangt, einen halonfreien Handfeuerlöscher an Bord mitzuführen. Bei Preisen bis zu 1 800 Euro halten wir das für unverhältnismäßig. Zur Chemikalien-Verbotsverordnung. Die Aufhebung einer nationalen Ausnahme der EU-REACH-Verordnung gleicht einem Schildbürgerstreich. Vorliegend geht es um mit Asbest beschichtete Diaphragmen in der Chlor-Alkali-Elektrolyse bei einem Chemiekonzern im niedersächsischen Stade. Nach Ansicht der EU-Bürokraten ist Asbest grundsätzlich schlecht, muss überall ausgetauscht werden, und wenn es Übergangsfristen gibt, haben diese auszulaufen. Aber hören Sie nicht auf mich. Hören Sie auf das niedersächsische Umweltministerium – Zitat –: „Im Werk Stade wird ein spezielles, besonders energieeffizientes Diaphragma-Verfahren eingesetzt, welches im Vergleich zu anderen Chlor-Elektrolyse-Anlagen in Europa für die Produktion einer gleichen Menge Chlor bis zu 50 % weniger Energie benötigt, womit erhebliche CO2-Emissionen vermieden werden.“ Zitat Ende. – Oha, ein energieintensives Verfahren, das energieeffizient arbeitet, global wettbewerbsfähig ist, Arbeitsplätze am Standort sichert und sogar dem Klimagott durch geringere CO2-Emissionen ein Opfer bringt – so etwas sollte doch eine nationale Ausnahme wert sein. Das Ministerium schreibt dazu – Zitat –: „Unter anderem aus diesem Grund ist eine Umrüstung auf herkömmliche asbestfreie Diaphragmen nicht verhältnismäßig.“ Zitat Ende. – Ein Ministerium, das eine Lanze für ein Unternehmen in Deutschland bricht. „Ja, ist denn heut schon Weihnachten?“, möchte man fragen. Allein, es hilft nichts. Die EU-Bürokraten fordern: Für die Gesundheit muss das Asbest weichen. Wie bewertet nun das Ministerium die Gesundheitsgefahr? Zitat: „Der derzeitige Einsatz der asbesthaltigen Diaphragmen im Werk Stade erfolgt ohne Gefährdung für Mensch und Umwelt. Ebenso ist eine sichere Entsorgung des Asbestes durch die werkseigene Reststoffverwertungsanlage gewährleistet.“ Zitat Ende. – Der EU-Bürokratiepanzer zermalmt sowohl die energieeffiziente Produktion als auch die vom Ministerium gelobte beste verfügbare Technik im Umgang mit Gefahrstoffen. Das Weihnachtswunder bleibt aus. So überrascht es auch nicht, dass wir im Sommer 2025 die Nachricht bekommen, dass dieser Konzern zwei Anlagen in Deutschland schließt und – so entnehmen wir dem „Neuen Stader Wochenblatt“ – Gerüchte über die Zukunft des Standortes Stade bereits die Runde machen. Denn – Zitat –: „Grund [...] sind die klassischen Probleme der Chemieindustrie: zu hohe Energiekosten für die Produktion und Konkurrenzdruck aus Billigenergieländern wie China.“ Zitat Ende. – Am Ende wird es so kommen wie immer. Irgendein Politiker wird sich mit treudoofem Dackelblick vor die Kamera stellen und sagen: Das konnte ja keiner wissen. Zuletzt noch die Verordnung zur Durchführung der Verordnung über fluorierte Treibhausgase. 2050 möchte man in der EU F-Gas-frei sein, also diese Kältemittel durch andere ersetzt haben. Das Umweltbundesamt weist offiziell seit 2016 einen steten Rückgang der Emissionen in Deutschland aus. Der gesamte Sektor unterliegt jedoch der illegalen massiven Einfuhr von F-Gas aus Fernost. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, wie der ehemalige Staatssekretär Pronold 2021 auf meine Anfrage einräumen musste und wie gestern im Ausschuss Staatssekretär Träger bestätigt hat. Aber es gibt Schätzungen aus anderen Quellen. Diese beziffern die illegalen Einfuhren auf rund 30 Millionen Tonnen Äquivalente, also mehr als das Dreifache der bei uns freigesetzten Menge. Diese illegalen Mengen unterliegen nicht den in der Verordnung geforderten bürokratischen Vorgaben bezüglich Rücknahme und Recycling. Man kann also davon ausgehen, dass die Emissionen der aus dem Schwarzmarkt stammenden F-Gase jegliche Einsparungen in Deutschland übersteigen. Die EU-Bürokratie gängelt, behindert und verteuert somit wieder das Leben der gesetzestreuen Bürger, kann oder will den Schmuggel nicht unterbinden. Das Resultat ist eine Verteuerung unseres Lebens, während das Ziel überhaupt nicht erreicht wird. Der Gesetzestreue ist in der EU wieder mal der Depp. Dazu möchte ich mit einer Zahl schließen. Die EU will in 2050 komplett F-Gas-frei sein, während eine Studie die prognostizierten F-Gas-Emissionen Chinas für das Jahr 2060 auf rund 1 350 Millionen Tonnen Äquivalente schätzt. Da können Sie sich auf die Schulter klopfen, die Bürger mit Berichtspflichten überziehen und sie fiskalisch melken; global ändern und bewegen tun Sie gar nichts.
Guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich aus dem schönen Tegernsee etwas Wasser schöpfe, das an ein Labor schicke und analysieren lasse, dann finde ich darin Trifluoracetat. Und wenn Umweltminister Schneider Blutspenden geht, wenn Isabel Mackensen-Geis auf dem Dürkheimer Wurstmarkt Wein trinkt, wenn Zoe Mayer in Karlsruhe ein veganes Schnitzel isst oder Staatssekretärin Breher im Emsland eins aus Schwein, wenn Stefan Seidler im hohen Norden in die Wellen steigt – Trifluoracetat ist immer mit dabei. Das ist ein Problem. Der Stoff ist nämlich gesundheitsschädlich. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass es das Kind im Mutterleib schädigen kann. Und das Zeug zerfällt nie. Wenn der Atommüll schon lange nicht mehr strahlt, dann haben wir Trifluoracetat noch im Grundwasser. Wir alle hier im Raum und alle Lebewesen sind letztendlich den Rest unseres Lebens immer kleinen Mengen von Trifluoracetat ausgesetzt. Deswegen sollten wir vorsichtig sein. Trotzdem gibt es in Deutschland Behörden, die chemischen Fabriken die Einleitung davon in Flüsse genehmigen. Es sind noch 26 Pestizidwirkstoffe zugelassen, die zu Trifluoracetat zerfallen. Deswegen findet man in Biolebensmitteln auch viel weniger davon als in konventionellen. Aber wenn ich auch im Tegernsee, wo es keine Chemieindustrie gibt und auch konventioneller Ackerbau keine Rolle spielt, Spuren davon finde, dann hat das mit den fluorierten Gasen zu tun, über die wir hier heute sprechen. Viele dieser Gase, zum Beispiel Kühlmittel in Klimaanlagen, zerfallen in der Atmosphäre zu Trifluoracetat. Es regnet das Zeug, und deswegen finden wir es letztendlich überall. Wir setzen heute die europäische F-Gas-Verordnung in deutsches Recht um. Diese Verordnung verbietet fluorierte Gase, die das Klima aufheizen. Das ist richtig; deswegen werden wir dem jetzt auch zustimmen. Aber die Verordnung steht auf nur einem Bein. Die Bundesregierung selbst hat in einer Antwort auf eine Anfrage von mir zugegeben, dass diese Verordnung dazu führen wird, dass F-Gase, die nicht das Klima schädigen, stärker eingesetzt werden. Diese zerfallen auch zu TFA. Ich fordere die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, hier nachzubessern. Gase, die unsere Umwelt mit Ewigkeitschemikalien vergiften, müssen genauso verboten werden wie die, die das Ozonloch verursachen oder das Klima aufheizen. In diesem Sinne wünsche ich Frohe Weihnachten. Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten werden muss. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Fabian Fahl.
Frau Präsidentin! Es ist schon ein bisschen absurd, dass wir darüber reden, ob Asbest wirklich gesundheitsschädlich ist. Aber eigentlich geht es ja heute um fluorierte Treibhausgase, etwa beim Brandschutz oder in der Medizin, die das Klima extrem belasten. Das sage ich aus aktuellem Anlass. Messungen der Uni Frankfurt haben ergeben, dass wohl seit längerer Zeit von der Chemiefabrik Solvay bei Heilbronn enorme Mengen an Schwefelhexafluorid emittiert werden. Angemeldet hat die Firma 56 Kilo an Emissionen des Gases pro Jahr; geschätzt, modelliert sind es aber 30 Tonnen. Da dieses Gift 23 500-mal klimaschädlicher ist als CO2, ergeben sich allein durch diese einzige Firma über 700 000 Tonnen CO2-Äquivalente. Wie auch das Umweltbundesamt fordert, muss die Produktion sofort gestoppt werden und unabhängig untersucht werden, ob das Lecks sind oder ob das zum Produktionsprozess quasi dazugehört. Und machen Sie bitte Ihrer Parteifreundin Umweltministerin Walker Druck, dass die Produktion wirklich gestoppt wird. Zur Nutzung anderer F-Gase: Manche Löschsysteme arbeiten damit. Die sind wirksam, aber gleichzeitig eben klimaschädlich, wenn sie unkontrolliert entweichen. Jede Tonne dieser Gase trägt 1 000-fach stärker zur Erderwärmung bei als CO2. Dasselbe gilt für Narkosegase im Operationssaal. Deshalb sind Schulungen, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung so wichtig. Die Kontrollen darf man nicht den Chemiefirmen selbst überlassen. Regelmäßige örtliche Inspektionen sind das A und O. Was die neue F-Gas-Verordnung leistet: Zertifizierung von Personal und Unternehmen, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung, regelmäßige Auffrischungskurse für Sachkundige. Aber das reicht nicht aus. Die Verordnung greift zu kurz. Wir brauchen verbindliche Ersatzpflichten für besonders klimaschädliche F-Gase, Förderprogramme für Alternativen und Übergangsregelungen, behördliche Überwachung und Messung. Aus der Pflicht entlassen wir weder die schwarz-rote Regierung in Berlin noch die grün-schwarze in Stuttgart. Verlassen Sie sich drauf!
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