2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) Drucksache 21/1941 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

26. Februar 2026·Sitzung 59··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (16)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir investieren 500 Milliarden Euro in unser Land: in Straßen, in Schienen, in Gebäude, in Klimaschutz, in Sportstätten, in Hightech, in Digitalisierung, in Breitbandausbau und in vieles andere mehr, sprich: Wir modernisieren unser Land. Alles das gibt es nicht ohne das Sondervermögen. Aber alles das gibt es eben auch nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen, die bei Hitze und bei Kälte Schienen verlegen und mit viel Enthusiasmus ihre Projekte entwickeln. Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen. Diejenigen, die das Land am Laufen halten, müssen auch direkt von diesen Investitionen profitieren. Deswegen sorgen wir dafür, dass sich, wer mit Steuergeld bezahlt wird, auch an Tarifverträge halten muss. Das ist auch ein guter Tag für viele Unternehmerinnen und Handwerker, nämlich für diejenigen, die sich immer an einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehalten haben, die nach Tarif zahlen und deswegen oftmals die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen. Sie schützen wir. Denn Qualität und nicht niedrige Löhnen sollen bei einer Bewerbung den Ausschlag geben. Unser Land ist dann stark, wenn wir zusammenhalten, wenn nicht das Recht des Stärkeren herrscht, sondern wir uns Regeln geben und Kompromisse finden. Genau dafür steht unsere Tradition der Sozialpartnerschaft. Die Menschen in Deutschland arbeiten hart. Das Arbeitsvolumen war in den letzten Jahren so hoch wie nie zuvor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisteten 2024 1,2 Milliarden Überstunden und die Hälfte davon unbezahlt. Es ist das Recht der Beschäftigten, für diese Arbeit anständig bezahlt und behandelt zu werden. Ohne Tarifvertrag verdient man im Durchschnitt 11 Prozent weniger und arbeitet dafür länger. Im Schnitt hat man ohne Tarifvertrag 2 900 Euro weniger im Jahr. Das ist ein Urlaub mehr oder weniger. Das macht schon einen Unterschied. Wir leben in Zeiten, in denen gern mal hart erkämpfte Arbeitnehmerrechte für fehlendes Wachstum verantwortlich gemacht werden. Dabei sorgt eine hohe Tarifbindung für stabile Löhne, für Planungssicherheit und für verlässliche Wettbewerbsbedingungen. Länder wie Dänemark oder Spanien zeigen, dass wirtschaftliche Dynamik und starke Tarifpartnerschaft kein Widerspruch sind, im Gegenteil. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiß, dass Arbeit etwas wert sein muss, dass man von seiner Arbeit anständig leben können muss und dass man das Recht hat, mitzureden, wenn es um die eigenen Arbeitsbedingungen geht. Das zu stärken, dafür machen wir heute ein Gesetz, und darüber freue ich mich sehr. Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Peter Bohnhof das Wort. Bitte.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was versteht die Bundesregierung eigentlich unter Treue? Ich persönlich, aber auch meine KI, die ich befragt habe, definieren Treue wie folgt: Treue ist eine Tugend, die Verlässlichkeit, Beständigkeit und Loyalität gegenüber Personen, Werten oder Sachen ausdrückt. – Treue ist also etwas Freiwilliges, etwas Echtes, das aus Überzeugung kommt. Das Wort „Treue“ ist hier also fehl am Platz. Es ist kein Tariftreuegesetz, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz, liebe Kollegen. Weil wir von der AfD eine freiheitliche Partei sind, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Wir stehen für die Freiheit der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, nicht für staatlichen Zwang, der alles erdrückt, meine Damen und Herren. Dieser Entwurf, auch in der Fassung des Änderungsantrags, ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, die er angeblich stärken soll. Er schafft neue Bürokratie, die Unternehmen und den Staat gleichermaßen belastet, zum Beispiel Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten, und zwar für Aufträge ab einem Schwellenwert von nur 50 000 Euro. Bei Bauvorhaben bekommen Sie dafür noch nicht einmal eine geschlechtsneutrale Toilette, meine Damen und Herren. Der zu erwartende Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis dazu. Kleine und mittlere Unternehmen werden noch mehr Papierkram erledigen müssen. Eine elektronische Entgeltabfrage gibt es noch gar nicht. Die ist zwar geplant, aber erst für 2028 – im besten Deutschland aller Zeiten. Dabei kämpfen die Firmen schon jetzt mit irren Regulierungen. Für viele in Ostdeutschland oder im ländlichen Raum ist das der Todesstoß. Klein- und Kleinstunternehmer, aber auch Start-ups werden so vom Wettbewerb ausgeschlossen, meine Damen und Herren, durch Staatskontrolle pur. Insbesondere bei Bauaufträgen wird das Gesetz voll zuschlagen trotz des Sanierungsbedarfs bei Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden. Sie alle bröckeln, weil diese Regierung lieber Geld in Klimawahn oder EU-Kassen pumpt. Im Klartext: Diese Regierung will gar nichts aufbauen, jedenfalls nichts Handfestes, nur Bürokratie und Verwaltungsjobs. Meine Damen und Herren, hier wird die Axt an die Tarifautonomie gelegt. Nicht tarifgebundene Firmen werden vernichtet. Sie werden gezwungen, staatlich ausgewählte Arbeitsbedingungen einzuhalten bei Vergütung, Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten, sogar dann, wenn sie einen Haustarifvertrag haben, der besser zu ihrem Betrieb passt; das sollten Sie auch mal erkennen. Am Ende entscheidet immer der Staat. Das ist kein fairer Wettbewerb. Das ist Staatsdirigismus, meine Damen und Herren. Dem Unternehmer bleibt nur noch die Haftung wie beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Wer einen Auftrag annimmt, haftet wie ein Selbstschuldner. Das schreckt Bieter ab, reduziert den Wettbewerb und begünstigt große Konzerne. Nur die können sich das noch leisten. Kleine Unternehmen und Start-ups werden, wie ich bereits ausführte, durch dieses System benachteiligt. Langfristig führt das zu Marktkonzentration und Kartellbildung. Weniger Bieter, höhere Preise, der Steuerzahler zahlt drauf. Und dann ist da auch noch die Benachteiligung von freien Gewerkschaften. Der Entwurf orientiert sich vorrangig an DGB-Tarifverträgen. Das ist ein Konjunkturprogramm für diese meist SPD-nahen Gewerkschaften. Denn der DGB ist schon lange keine reine Arbeitnehmerorganisation mehr. – Quatschen Sie doch nicht immer dazwischen! Er positioniert sich AfD-feindlich, unterstützt die Klimaideologie und die Masseneinwanderung. So ist das nämlich, meine Damen und Herren. Der DGB und auch Sie stemmen sich gegen eine pluralistische Gewerkschaftslandschaft. Wo bleibt da die Freiheit? Meine Damen und Herren, wir wollen Tarifverträge. Wir wollen Wohlstandslöhne und verhandelte Tarifverträge, aber keine staatlich verordnete Tarifbindung über das Vergaberecht. Wir wollen keine neue Bürokratie, keine künstlichen Haftungsrisiken, keine Benachteiligung kleinerer Unternehmen. Wir von der AfD stehen für echte Tarifautonomie, für faire Wettbewerbsbedingungen ohne Staatszwang. Darum lehnen wir dieses Gesetz ab, für die Freiheit Deutschlands. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wilfried Oellers das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bundestariftreuegesetz schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bezogen auf Aufträge des Bundes. Der Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist damit nicht mehr das entscheidende Kriterium dafür, welches Unternehmen den Zuschlag erhält. Ein Unternehmen muss nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Es muss jedoch die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Das ist ein wichtiger Unterschied. Damit möchten wir betonen, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, nicht automatisch als schlechtere Arbeitgeber anzusehen sind. Diesem in der Diskussion häufig fälschlicherweise eingebrachten Punkt treten wir mit Entschiedenheit entgegen. Bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Rechtsverordnung richtet sich das BMAS allerdings nach dem repräsentativsten Tarifvertrag. Hiermit kommen die bereits bestehenden Tarifverträge ins Spiel. In den parlamentarischen Verhandlungen war es uns dabei wichtig, sicherzustellen, dass diese tariflichen Regelungen eins zu eins übernommen werden. Das haben wir ausdrücklich im Gesetz festgehalten. Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben haben wir auch, dass das BMAS eine Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlässt. Wichtig war uns auch, dass wir das Gesetz möglichst rechtssicher und unbürokratisch gestalten und dass es dementsprechend rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Darum haben wir folgende Veränderungen vorgenommen: Wir haben den Lieferbereich aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Im Rahmen der zahlreichen Gespräche, die wir in der Koalition geführt haben, stellten selbst wir als Fachpolitiker fest, wie schwer es uns fällt, hier die entsprechenden Abgrenzungen vorzunehmen. Und wenn es selbst dem Gesetzgeber schwerfällt, diese Abgrenzungen vorzunehmen, dann ist es nur richtig, die Unternehmerinnen und Unternehmer von dieser Frage zu entlasten und diese Regelung herauszunehmen. Denn wenn hier ein Irrtum mit erheblichen Sanktionen verbunden ist – das muss man wissen –, dann müssen wir entschieden handeln. Das erspart Unternehmen Bürokratie und Aufwand und schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wir haben damit auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen inländischen und ausländischen Anbietern geschlossen. Inländische Anbieter und Lieferanten haben somit keinen Nachteil mehr gegenüber ausländischen Anbietern. Wir tragen damit der Erfahrung einiger Bundesländer Rechnung, die den Lieferbereich aus ihren Landestariftreuegesetzen bereits herausgenommen haben. Erleichtert haben wir auch die Möglichkeit der Präqualifikation. Unternehmen, die tarifgebunden sind, können einen Nachweis erhalten. Eine entsprechende Präqualifikation können auch Auftragnehmer mit kirchlichen Tarifverträgen oder Haustarifverträgen erhalten. Ein weiterer Punkt, der uns im Verfahren wichtig war, ist die möglichst unbürokratische Umsetzung, etwa in Bezug auf im Rahmen einer Prüfung zu erbringende Nachweispflichten. Hierzu greifen wir auch einen Gedanken aus dem Koalitionsvertrag auf. Dort haben wir festgehalten, dass der Staat bereits vorliegende Informationen und laufende Verfahren heranziehen kann, um Informationen zu übermitteln. Wir ermöglichen die Anwendung des Informationsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung, um diese Informationen für die Unternehmer möglichst unbürokratisch und leicht übermittelbar zu machen. Ob das Ziel, mehr Tarifbindung zu haben, durch das Tariftreuegesetz erreicht wird, das muss das Tariftreuegesetz erst noch beweisen. Das Gesetz ist sicherlich mit einigem Aufwand verbunden, doch wir haben versucht, die Bürokratie möglichst gering zu halten. Sollten die Ziele – Rechtssicherheit und möglichst wenig Bürokratie – in der Praxis allerdings nicht erreicht werden, so müssen wir dies im Nachgang noch korrigieren. Daher steht das Gesetz unter aufmerksamer Begleitung und einer Evaluation. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Ricarda Lang das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Es ist ironisch, wenn die AfD hier von Treue spricht; denn Treue kennt sie ausschließlich gegenüber dem Kontostand ihrer eigenen Familienmitglieder. Lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen. Wir haben uns in diesem Hohen Haus ja angewöhnt, bestimmte Rollen zu übernehmen: Die Regierung sagt immer, warum alles toll ist, und die Opposition sagt, warum alles schlimm ist. Dann kommt ein Wahltag, die Rollen wechseln, und danach ist es genau andersrum. Ich glaube, darauf haben viele Menschen in diesem Land zu Recht keinen Bock mehr. Als jemand, der über Jahre hinweg für ein Tariftreuegesetz gekämpft hat, werde ich mich deshalb nicht hierhinstellen und sagen, alles sei schlimm. Ich finde es gut, dass dieses Gesetz heute beschlossen wird; denn es schafft Wettbewerbsgleichheit für diejenigen, die gute Löhne zahlen, und ist damit Ausdruck eines Grundsatzes: Kein Steuergeld für Lohndumping. Aber ich komme nicht umhin, auch über das zu sprechen, was schlecht ist. Schlecht ist teilweise das, was im Gesetz drinsteht, aber vor allem das, was nicht drinsteht. Ausnahmen für Lieferaufträge, Ausnahmen für den Bereich der Verteidigung, Ausnahmen für alle Aufträge unter 50 000 Euro und kaum Klarheit, wenn es um die Kontrollen geht – so werden Sie dem Ziel, das wir uns gesetzt haben und das auch die Europäische Union vorgibt – 80 Prozent Tarifbindung –, nicht näherkommen. Dieses Ziel hat sich ja nicht irgendjemand mit einem Fetisch für Zahlen ausgedacht, weil er „80 Prozent“ so toll findet. Es ist die Grundlage dafür, dass die Sozialpartnerschaft, um die uns so viele Länder beneiden, auch in Zukunft funktioniert. Es ist die Grundlage dafür, dass wir gesetzlich nur die Mindeststandards festschreiben müssen, weil die eigentlichen Verhandlungen zwischen den Tarifparteien – zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – stattfinden. Es ist vor allem auch die Grundlage dafür, dass Menschen, die hart arbeiten, gut verdienen. Denn wir wissen: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat einen besseren Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Deshalb ist es ein Problem, dass Sie hier so viele Ausnahmen zulassen und damit so viele Menschen in diesem Land, die mehr verdient hätten, im Regen stehen lassen. Ich möchte hier vor allem auf den Bereich der Bundeswehr und der Verteidigung schauen. Wir werden in den nächsten zehn Jahren in Deutschland viel in Sicherheit investieren. Das ist gut so, und das ist richtig so; denn wir müssen stärker auf eigenen Beinen stehen. Aber es muss doch klar sein, dass gerade in diesem Bereich gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen erwartet werden. Ich habe keinerlei Verständnis für diese Ausnahmen für die Rüstungsindustrie. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zeigt, wie ein Tariftreuegesetz aussehen könnte. Ich denke dabei vor allem an die Familien in diesem Land. Wenn ich auf Menschen in meiner Generation schaue, erlebe ich vor allem ein Gefühl: Stress und Erschöpfung. Man hetzt vom Arbeitsplatz zur Kita, zum Ehrenamt. Und zwischendrin ist immer die Sorge, ob das Geld für die Miete reicht. Diese Menschen hätten mehr verdient, als die Regierung ihnen gerade liefert: ein Steuersystem, das nicht vor allem Arbeit und normale Einkommen belastet, eine Energiepolitik, die sie nicht in Kostenfallen treibt, – Ihre Zeit ist abgelaufen. – einen Wohnungsmarkt, der nicht zum Verzweifeln ist, und vor allem Löhne, die zum Leben reichen und auch etwas Luft zum Atmen lassen. Ihre Zeit! Sie verdienen ein Tariftreugesetz, das diesen Namen verdient. Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Pascal Meiser das Wort.

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen, und ich sage es immer wieder gerne hier: Anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen haben wir in Deutschland in allererster Linie den von den Gewerkschaften erkämpften Tarifverträgen zu verdanken. – So bekommt, wer unter den Schutz eines Tarifvertrages fällt, im Schnitt über 10 Prozent mehr Lohn und doppelt so häufig Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist im Schnitt fast eine Stunde geringer als bei denjenigen, die nicht unter einen solchen Schutz fallen. Und deshalb ist es gut, dass es diese Tarifverträge gibt, meine Damen und Herren. Umso dramatischer ist es, dass inzwischen nicht einmal mehr jeder zweite Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, also zu deutlich schlechteren Bedingungen arbeitet, als wenn der Schutz eines Tarifvertrages gilt. Das, meine Damen und Herren, sollte doch bei allen hier die Alarmglocken schrillen lassen. Es ist daher völlig richtig, dass künftig zumindest der Bund bei der öffentlichen Auftragsvergabe Tariftreue von den Unternehmen verbindlich einfordern will. Das fordern wir als Linke schon lange, und das muss endlich konsequent durchgesetzt werden. Es muss Schluss damit gemacht werden, dass mit öffentlichem Geld Lohndumping gefördert wird. Es muss Schluss damit gemacht werden, dass auch diejenigen öffentliche Aufträge bekommen, die schlechte Arbeitsbedingungen bieten und dadurch gegenüber denjenigen Unternehmen einen Vorteil haben, die ihren Beschäftigten anständige Arbeitsbedingungen bieten. Doch das, was Sie, meine Damen und Herren, hier vorgelegt haben, ist leider an vielen Stellen ein löchriges Gesetz. Es wird an vielen Stellen diesem Anspruch nicht gerecht. Warum? Erstens. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. Generell soll Ihr Gesetz weiter erst ab einem Auftragswert von 50 000 Euro, in manchen Fällen sogar erst ab 100 000 Euro gelten. Warum Lohndumping bei kleineren Aufträgen und bei den Beschäftigten, die davon betroffen sind, weniger schlimm sein soll, das können Sie gerne mal erklären. Das können Sie vor allem den betroffenen Beschäftigten, die die entsprechenden Produkte herstellen, die die öffentlichen Gebäude reinigen oder bauen, gerne mal erklären, meine Damen und Herren. Zudem sollen jetzt allen Ernstes – da wird der Gesetzentwurf im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung tatsächlich verschlechtert – alle Lieferleistungen, auch die, bei denen die Anwendung des Gesetzes unproblematisch möglich wäre, ausgeschlossen werden. Allein durch diesen Ausschluss der Lieferleistungen – wenn ich das richtig gelesen habe, hat sich die Unionsspitze in der Fraktion damit ja gebrüstet – wird ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außen vor gelassen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren! Schließlich die Deckung der Bedarfe der Bundeswehr. Es geht hier übrigens nicht nur um die Beschaffung von Waffen usw. Es geht um neue Gebäude, die gebaut werden. Es geht um Kasernen, die gereinigt werden. Es geht um alles, was an ziviler Infrastruktur rund um die Bundeswehr jetzt neu gebaut werden soll. All das bleibt außen vor. Man muss es so deutlich sagen: Dass das außen vor bleibt, ist und bleibt ein Skandal. Ja, das kann ich Ihnen von der SPD wie schon in der ersten Lesung nicht ersparen: Dass Sie an dieser Stelle kein kritisches Wort finden und damit im Grunde sagen, dass Lohndumping im Bereich Aufrüstung kein Problem ist, das finde ich wirklich unverständlich. Nimmt man alle Ausnahmen zusammen, haben wir am Schluss die Situation, dass mehr als die Hälfte der Aufträge des Bundes von diesem Gesetz überhaupt nicht erfasst werden, zumindest, soweit man das jetzt sagen kann. Wir werden sehen, was das mit Blick auf das große Investitionsprogramm bedeutet. Doch ein Tariftreuegesetz, das nur die Hälfte der Aufträge und etwa 40 Prozent des Auftragsvolumens umfasst, ist leider nur ein halbes Tariftreuegesetz. Und dafür können wir hier nicht die Hand reichen. Zweitens. Auch beim Tariftreueversprechen machen Sie weiterhin nur halbe Sachen. In den ersten beiden Monaten der Auftragsvergabe soll das Tariftreueversprechen nur für den Lohn gelten. Gut, dass es für den Lohn gilt. Aber für die Arbeitszeit und für den Urlaub soll es erst ab dem dritten Monat gelten. Das ist und bleibt nicht nachvollziehbar; denn das führt weiterhin dazu, dass die Unternehmen, die eine geringere Wochenarbeitszeit haben, bei der Auftragsvergabe benachteiligt sind, und diejenigen, die ihre Leute länger arbeiten lassen, schmutzige Wettbewerbsvorteile haben. Und da machen wir nicht mit, meine Damen und Herren. Drittens. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen – Sie haben leider auch auf die entsprechenden Hinweise in der Anhörung überhaupt nicht reagiert –, dass das Tariftreuegesetz in jeder Form nur dann ein gutes ist, wenn es in der Praxis auch durchgesetzt wird. Trotzdem sind in den Entwurf eine Reihe von Schlupflöchern reingekommen, die diese Durchsetzung erschweren würden. Zuvorderst geht es um die Nachweispflichten. Dabei geht es nicht um die Nachweispflichten für tarifgebundene Unternehmen. Wir sind völlig fein damit, dass sie über die Präqualifikation, über Zertifizierungsverfahren von umfangreichen Nachweispflichten ausgenommen werden sollen. Es geht darum, dass Subunternehmer und Leiharbeit – das ist der Bereich, über den Lohndumping wirklich systematisch organisiert wird – von diesen Nachweispflichten ausgenommen werden sollen. Meine Damen und Herren, das ist unverständlich. Das ist ein Schlupfloch, über das künftig selbst dort, wo Ihr Gesetz greift, weiterhin Lohndumping betrieben wird. Das geht so nicht, meine Damen und Herren! Ja, man muss es so hart sagen: Die Lohndumpinglobby in den Arbeitgeberverbänden und in der Union hat im Gesetzgebungsprozess ganze Arbeit geleistet. Aus dem vollmundigen, umfassenden Tariftreueversprechen ist am Ende eine halbe Sache geworden, bei der viele Beschäftigte in die Röhre schauen. Und ich sage Ihnen voraus: All diese Unzulänglichkeiten werden die Bundesregierung und uns hier im Bundestag noch eine ganze Weile und immer wieder beschäftigen. Wir als Linke werden jedenfalls gemeinsam mit den Gewerkschaften weiter dafür kämpfen, dass aus dieser halben Sache ein ganzes, ein umfassendes Tariftreuegesetz wird, das wirklich Zähne hat, meine Damen und Herren. Doch wenn wir es ernst damit meinen, dass wir den Sinkflug der Tarifbindung beenden wollen, dann reicht auch ein noch so gut gemachtes Tariftreuegesetz nicht; das muss uns allen klar sein. Wir müssen dafür sorgen, dass auch bei denjenigen, die nicht für öffentliche Aufträge arbeiten, endlich wieder Tarifverträge gelten. Deswegen brauchen wir einen umfassenden Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Und dass diese Bundesregierung seit Monaten nicht in der Lage ist, – Ihre Zeit. – den versprochenen und von der EU eingeforderten Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen, ist ein Skandal. Sie sind schon über der Zeit. Wir werden Sie immer wieder daran erinnern, hier Ihrer Pflicht nachzukommen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Annika Klose das Wort. Bitte sehr.

SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Pascal Meiser, liebe Fraktion Die Linke, ich kann wirklich nicht verstehen, warum ihr diesem Gesetz nicht zustimmt. An dieser Stelle muss ich sagen: Hier ist das Glas doch wirklich halb voll und nicht halb leer. – Ja, an der einen oder anderen Stelle hätte ich mir mehr gewünscht. Aber dieses Gesetz schafft doch ganz konkrete Verbesserungen für die Menschen in diesem Land. Keinem Menschen geht es damit schlechter. Im Gegenteil: Es geht ihnen besser. – Wir beenden den Sinkflug der Tariftreue – endlich! Deswegen sage ich auch: Danke an die Grünen, die zu dieser Erkenntnis gekommen sind und auch zustimmen werden. – Es ist ja ein Projekt, bei dem wir in der Ampel leider nicht weitergekommen sind, weil es massive Widerstände dagegen gab. Aber jetzt kriegen wir das hin. Jetzt geht es nach vorne, und das ist gut so; denn es verbessert die Lage der Menschen in diesem Land. Arbeiten lohnt sich für viele Menschen in diesem Land leider immer weniger, obwohl sie jeden Tag alles geben. Warum ist das so? Die Antwort ist unbequem. Es hat damit zu tun, dass sich die Unternehmen seit Jahren und Jahrzehnten aus der Tarifbindung verabschieden. Nur noch 49 Prozent der Beschäftigten profitieren von Tarifverträgen; im Osten sind es noch weniger. Das merkt man ganz konkret an schlechter werdenden Arbeitsbedingungen. Ohne Tarifverträge verdienen Beschäftigte im Schnitt 11 Prozent weniger; gleichzeitig arbeiten sie länger. Machen wir das mal konkret. Am Ende des Jahres fehlen den Menschen rund 2 900 Euro netto, im Osten sind es sogar 3 400 Euro, die die Menschen pro Jahr netto weniger in der Tasche haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern das ist die konkrete Realität auf unserem Arbeitsmarkt. Deswegen ist Tarifflucht auch kein Kavaliersdelikt. Sie kostet Menschen jedes Jahr Tausende Euro. Genau deswegen ist dieses Tariftreuegesetz so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieses Gesetz setzt einen sehr einfachen Grundsatz durch, was längst überfällig ist: Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen. – Oder noch klarer gesagt: Steuergeld darf keine Tarifflucht finanzieren. Der jetzige Zeitpunkt ist dafür genau richtig. Der Bund investiert Milliarden aus dem Sondervermögen in unsere Infrastruktur – in Brücken, in Schienen und Straßen. Dieses Geld soll unser Land modernisieren. Aber es muss auch die Arbeit der Menschen besser machen, die das alles bauen: der Straßenbauer auf der Baustelle, die Elektrikerin im Betrieb, die Beschäftigten im Handwerk und in der Industrie. Für sie bedeutet ein Tarifvertrag ganz konkret mehr Lohn, verlässliche Arbeitszeiten und oft überhaupt erst Dinge wie Urlaubsgeld. Denn während 72 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Urlaubsgeld bekommen, sind es ohne Tarifvertrag gerade mal 34 Prozent. Das zeigt doch sehr deutlich: Tarifbindung ist kein Detail, sie macht einen echten Unterschied im Leben der Menschen in diesem Land. Öffentliche Aufträge – – Sie sind über Ihrer Zeit. Gut, ich komme zum Schluss. – Der Weg zu guter Arbeit – – Nein, Sie sind wirklich drüber. Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Carsten Becker das Wort.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ich habe am Wochenende sehr gespannt dem CDU-Parteitag gelauscht: sehr viele gute Reden mit auf den Punkt gebrachten Analysen der Probleme im Land: Reformstau, fehlende Wettbewerbsfähigkeit, überbordende Bürokratie. Ob es die Rede von Herrn Merz war, von Herrn Linnemann oder von Ihnen, Herr Winkel – da habe ich abgeschaltet; das muss ich zugeben –, zu all diesen Reden muss ich sagen: Für die Analyse der Probleme kann ich Ihnen eine Eins mit Sternchen geben; das ist top. Wenn es aber darum geht, aus dieser Analyse die richtigen Schlüsse zu ziehen und sich zu überlegen, wie wir dieses Land wieder nach vorn bringen, dann – das muss ich Ihnen leider sagen – ist die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet. Denn keine Woche später beraten wir hier einen Gesetzentwurf aus der sozialistischen Mottenkiste. Anders kann man es wirklich nicht sagen. Ich glaube, jeder, der bei der Anhörung dabei war und die Arbeitgeberverbände gehört hat, kann das bestätigen. Da war man der Meinung: Der Schwellenwert ist viel zu gering. Man muss der Ehrlichkeit halber zugestehen: Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD hat die Sache ein bisschen verbessert. Man hat die Lieferverträge herausgenommen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu. Aber insgesamt bedeutet das mehr Bürokratie für unser Land, mehr Bürokratie für unsere Unternehmen. Von daher lehnen wir das als AfD ab. Was sollte unser Ziel sein, wenn wir an die Vergabe durch die öffentliche Hand denken? Ich glaube, viele würden sagen: Es muss schneller gehen, es muss effizienter gehen, es muss mit weniger Bürokratie funktionieren. Wenn wir das angehen wollen, ist dieses Gesetz, glaube ich, genau der falsche Weg. Es sorgt nämlich für mehr Bürokratie. Und es ist auch kein Jobmotor. Der einzige Jobmotor, den ich sehe, sind diese Tariftreuekontrollstellen, durch die dann verdiente Genossen, wahrscheinlich mit guter B-Besoldung, entsprechend versorgt werden können. In dieser Hinsicht muss man einfach sagen: Für die kleinen und mittleren Unternehmen ist es eine absolute Katastrophe. Denn das Haftungsrisiko durch die Nachunternehmerhaftung ist für kleine Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko. Es liegt außerdem ein Entschließungsantrag der Grünen vor. Den Ökosozialisten geht das noch nicht weit genug. Da will man mit dem Schwellenwert noch weiter runter. Man möchte da noch mehr Bürokratie für KMUs schaffen. Von daher lehnen wir das auch ab. Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass man da noch einen Schritt weitergeht und die Bedenken der Arbeitgeber ernst nimmt. Man hat das ein klein wenig getan; aber für uns ist das eindeutig zu wenig. Wir brauchen wirklich mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie, damit wir unser Land endlich ins Laufen bekommen. Ich habe die Rede von Herrn Merz gehört, in der er von der Autobahn und von der Akte erzählt hat, die er nach zwölf Jahren übernommen hat. Es ist kein Meter gebaut worden. Wenn wir wirklich wollen, dass diese Milliarden, die wir jetzt für die Infrastruktur haben, auch ankommen, müssen wir entbürokratisieren. Da hilft Ihr Gesetz nicht weiter. Ihr Gesetz ist keine Bürokratiebremse, und von daher lehnen wir dieses Gesetz ab. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Frau Abgeordnete Sandra Carstensen das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich tue mich heute nicht leicht mit dieser Rede hier als Berichterstatterin in der zweiten und dritten Lesung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Tariftreuegesetzes. Bereits in der ersten Lesung habe ich deutlich gemacht: Wir teilen das Ziel, faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen zu sichern. Zugleich muss aber ein solches Gesetz sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob es tatsächlich geeignet ist, die Tarifbindung wirksam zu stärken. Ich habe früh darauf hingewiesen, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten erheblich belastet werden könnten. Ein Gesetz, das faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit schaffen soll, darf nicht zu mehr Bürokratie führen und Unternehmen davon abhalten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Ebenso habe ich Zweifel geäußert, ob durch die vorgesehenen Regelungen tatsächlich mehr Tarifbindung entsteht oder vor allem neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden, und ich habe die Hoffnung geäußert, liebe Frau Ministerin, dass es uns in der parlamentarischen Befassung gelingen wird, das Tariftreuegesetz noch ein wenig besser zu machen. Ein bisschen besser ist es auch geworden; das will ich vorwegnehmen. Aber Wettbewerbsfähigkeit und gute Arbeitsbedingungen dürfen kein Gegensatz sein. Sie müssen gemeinsam gedacht werden. Nun, vier Monate später, nach zahlreichen – genau genommen: zehn – Berichterstattergesprächen und intensiven Parallelabstimmungen dazu zwischen den Berichterstattern, stimmen wir heute über den Gesetzentwurf ab. Ich erkenne dabei ausdrücklich an, dass wir im parlamentarischen Verfahren substanzielle Verbesserungen erreicht haben. Dafür, meine Damen und Herren, dass wir das so hinbekommen haben, bedanke ich mich auch bei meinen Co-Berichterstattern hüben wie drüben. Der Lieferbereich wird aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Das ist ein ganz wichtiger und bedeutender Schritt, weil komplexe Lieferketten andernfalls zu kaum beherrschbaren Haftungs- und Nachweispflichten geführt hätten, gerade für den Mittelstand. Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit einer einseitigen Festlegung repräsentativer Tarifverträge durch das Bundesarbeitsministerium wurde korrigiert. Künftig erfolgt dies nur im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Das stärkt die wirtschaftspolitische Balance und verhindert ein einseitiges Übergewicht. Zudem soll die Prüfstelle bei anlassbezogenen Prüfungen – es war uns hier wichtig, dass es bei anlassbezogenen statt stichprobenartigen Prüfungen bleibt – auf ohnehin von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig zu erhebende Daten zurückgreifen können, um so zusätzliche Nachweispflichten für die Unternehmen zu reduzieren. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag. Schließlich haben wir uns darauf verständigt, tarifgebundene Unternehmen, und zwar weltliche wie kirchliche tarifgebundene Unternehmen, bei der Zertifizierung öffentlicher Aufträge zu privilegieren. Wer bereits einen Tarifvertrag anwendet, darf nicht denselben bürokratischen Aufwand haben wie Unternehmen ohne Tarifvertrag. Dennoch bleiben Zweifel. Und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz. Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage: Investitionen bleiben zurück, Energie- und Produktionskosten sind hoch, Fachkräftemangel und Regulierung belasten viele Betriebe. In einer solchen Situation muss jede neue Regelung die Frage beantworten: Fördert sie tatsächlich Wachstum und Entlastung, oder schafft sie zusätzliche Hürden und Belastungen? Und das, meine Damen und Herren, werden wir in den kommenden Monaten sorgsam beobachten müssen, und wir werden gegebenenfalls auch gegensteuern müssen, damit wir in Zukunft wieder wettbewerbsfähig werden. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Dr. Armin Grau das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifautonomie und starke, flächendeckende Tarifverträge sind die Basis für gute Arbeit, aber auch für fairen Wettbewerb. Wenn sich Unternehmen durch niedrige Löhne Wettbewerbsvorteile verschaffen, dann ist das nicht im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Bei Ausschreibungen, vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen, soll das beste Unternehmen zum Zug kommen und nicht dasjenige, das Löhne drückt. Nicht tarifgebundene Unternehmen haben heute Vorteile bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das muss ein Ende haben. Daher ist es so wichtig, dass wir jetzt ein Bundestariftreuegesetz beschließen. Wir Grüne haben das schon sehr lange gefordert. Aber ich muss sagen: Das jetzt vorgelegte Gesetz ist ein löchriger Entwurf im Vergleich zu dem Ampelentwurf vor wenigen Jahren. Das beginnt mit dem hohen Schwellenwert, den Sie im Vergleich zum Ampelgesetz von 30 000 auf 50 000 Euro hochsetzen; dadurch werden ganz viele Aufträge nicht erfasst. Es geht weiter mit den Ausnahmen für die Bundeswehr und für verteidigungs- und sicherheitspolitische öffentliche Aufträge. Und zuletzt sind auch die Lieferverträge ausgenommen worden. Laut Ministerium werden die Unternehmen bei etwa zwei Drittel des Auftragsvolumens an die Tariftreue gebunden sein. Dabei sind die Rüstungsbeschaffungen noch gar nicht berücksichtigt. Am Ende landen wir bei weniger als der Hälfte des Auftragsvolumens. Auch die Kontrollen haben Sie im Vergleich zum Ampelentwurf abgeschwächt. Sie haben den Tiger zunächst zahnlos und am Ende zum Stubenkätzchen gemacht. 80 Prozent Tarifbindung ist der von der EU vorgegebene Schwellenwert. Deutschland liegt nur bei rund 50 Prozent. Deswegen muss die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan vorlegen, um diese Lücke zu schließen. Dieses Gesetz wird dazu leider nur wenig Beitrag leisten. Aber warum ist das Ganze gerade jetzt so wichtig? Mit Verweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage erleben wir aktuell heftige Angriffe auf die Rechte von Arbeitnehmenden, vor allem aus dem Wirtschaftsflügel der Union; ich sage nur: „Lifestyle-Teilzeit“, der Angriff auf den Achtstundentag und der Vorwurf des kollektiven Missbrauchs von Krankschreibungen. Aber gerade in Krisenzeiten müssen wir die Rechte von Arbeitnehmenden hochhalten. Die Union suggeriert, dass das Verhalten der Mitarbeitenden den Erfolg der Unternehmen ausbremst. Dabei hat die aktuelle Wirtschaftsflaute eindeutig strukturelle Gründe, für die Politik, Unternehmen und externe Faktoren verantwortlich sind. Eine starke Tarifbindung sichert durch höhere Löhne Kaufkraft und Binnennachfrage. Gute Arbeitsbedingungen lassen Menschen gesünder und länger arbeiten und sind attraktiv für ausländische Fachkräfte. Das ist wichtig im Kampf gegen Fachkräftemangel und für die Sicherung der Finanzierung unserer Sozialversicherung. Kurzum: Wir brauchen noch viel mehr Tariftreue; weniger können wir uns schlichtweg nicht leisten. Dieses Gesetz kann daher nur ein Anfang sein. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Jan Dieren das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Ich freue mich sehr, dass wir das Tariftreuegesetz heute hier im Bundestag verabschieden werden. Wir hatten in Deutschland in den 90er-Jahren mal eine Tarifbindung von 80 Prozent. Heute sind es nicht mal mehr 50 Prozent. Das Tariftreuegesetz allein – das haben wir schon gehört – wird leider nicht wieder zu 80 Prozent Tarifbindung führen; aber es kann vielleicht einen Teil dazu beitragen, dass die Tarifbindung in Deutschland nicht noch weiter sinkt. Allein das wäre schon so wichtig für viele Beschäftigte in diesem Land. Die Arbeiterfeinde von rechts behaupten jetzt, das Gesetz würde zu einem Tarifzwang führen. Das ist natürlich Quatsch. Es können sich weiterhin alle Unternehmen auf öffentliche Aufträge bewerben, unabhängig davon, ob sie Tarifverträge haben oder nicht. Neu ist nur das eine: Der Staat als öffentlicher Auftraggeber darf eine Bedingung stellen. Und diese Bedingung lautet: Wer öffentliches Geld bekommt, wer Steuergeld bekommt, soll seine Beschäftigten nicht schlechter bezahlen als die Konkurrenz, die jetzt schon nach Tarifvertrag bezahlt. Ich finde das sehr richtig; denn die Leute, die für uns Straßen oder Schulen bauen, müssen von dieser Arbeit gut leben können. Wenn ein Unternehmen das nicht gewährleisten kann, ist das kein Problem; es werden sich genügend andere finden. Es gibt ja andere Unternehmen, die nach Tarifvertrag bezahlen und das gewährleisten können. Und das soll jetzt Zwang sein? Anderswo würde man das Vertragsfreiheit nennen. Warum sollen eigentlich ausschließlich öffentliche Auftraggeber diese Freiheit nicht haben? Daneben gibt es jetzt auch noch Kritik von den Linken und Grünen, die sagen: Das Gesetz geht nicht weit genug. Es greift erst ab 50 000 Euro. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel die Lieferaufträge. Die Kontrollen sind nicht eng genug. Und ja, Sie haben recht. Ich kann Ihnen sagen: Das war nicht unser Wunsch. Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss in dieser Koalition. Natürlich haben wir uns da nicht völlig durchgesetzt. Wenn wir voll und ganz zufrieden wären, wäre es kein Kompromiss. Es ist ein Kompromiss in dieser Koalition, bei dem wir von sehr unterschiedlichen Positionen zusammengekommen sind. Ich finde aber, es ist ein guter Kompromiss. Es ist ein guter Kompromiss; denn das Tariftreuegesetz macht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es wird die Löhne und die Arbeitsbedingungen von vielen Beschäftigten in Deutschland verbessern, die für uns Tag für Tag, nachts und am Wochenende Straßen aufreißen, Schutt wegfahren, Baustellen bewachen, Schotter stopfen, Gleisränder begrünen, Böden schrubben, Glasfaserkabel verlegen und damit unseren Laden hier am Laufen halten. Deshalb freue ich mich, dass wir diesen Schritt heute hier zusammen gehen können – im Sinne der arbeitenden Menschen. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Mathias Weiser das Wort.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vorbereitung auf die Rede zum Bundestariftreuegesetz ist mir ein Zitat aus dem Wahlkampf 2025 eingefallen: „Links ist vorbei. Es gibt keine linke Mehrheit und keine linke Politik mehr in Deutschland.“ Das waren die Worte des jetzigen Bundeskanzlers Friedrich Merz am Vorabend der Bundestagswahl, und das haben Sie, liebe CDU, unter frenetischem Applaus gefeiert. Wenn man das Tariftreuegesetz betrachtet, dann muss man sich fragen: Was ist aus dieser Ankündigung geworden, meine sehr geehrten Genossen aus der Christlich Demokratischen Union? Sie beweisen heute wieder einmal, dass Sie in politischer Verantwortung das genaue Gegenteil von dem tun, was Sie vor der Wahl versprochen haben. Sie wollen hier ein durch und durch linkes Gesetz beschließen, welches für mehr Staat und weniger Wettbewerb sorgt. Und da kann man nur ein Urteil fällen: Liebe CDU, aus Ihnen ist der Mehrheitsbeschaffer für linke Politik in Deutschland geworden. Frau Carstensen, Sie konnten einem ja fast schon ein bisschen leidtun, weil man gemerkt hat, dass Sie das, was Sie hier vortragen, selber nicht glauben. Wenn Sie mit Ihrem Elend mal Schluss machen wollen: Hier drüben sitzt die Lösung. Sie können die Brandmauer jederzeit einreißen, damit wir uns mit solchen Sachen gar nicht beschäftigen müssen. – Sie schreien dazwischen. Sie brauchen gar nicht mehr über soziale Marktwirtschaft zu reden, wenn Sie solche Gesetze beschließen. Ihnen ist zwar die schwere wirtschaftliche Krise bewusst, und Sie halten ständig Sonntagsreden über mehr Wettbewerb, mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie, aber ich frage mich: Was hat das mit dem Tariftreuegesetz zu tun? Sie wissen ganz genau, dass dieses Gesetz zu mehr Bürokratie führt. Allein die Prüfung der Nachunternehmer wird einen immensen Aufwand in verschiedensten Branchen, vor allem in der Baubranche, auslösen. Der Mittelstand wird unter der Gleichmacherei eines staatlichen Lohndiktats leiden. Höhere Löhne freuen zwar die Arbeitnehmer, bedeuten aber auch einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit. Ein kurzfristiger Auftrag durch den Bund wird keine langfristige Liquiditätsplanung über den Haufen schmeißen. Viele Unternehmen werden sich aus dieser einfachen Überlegung heraus schlicht nicht an den Ausschreibungen des Bundes beteiligen. Ihr Ziel der höheren Tarifbindung haben Sie nicht in den Ländern erreicht, und Sie werden es mit diesem Gesetz auch nicht im Bund schaffen. Das wissen Sie. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass Sie in Zeiten klammer Kassen zusätzliche Stellen schaffen, um eine Prüfstelle für die Bundestariftreue einzurichten. Diese Art der Wirtschaftspolitik ist für einen normal denkenden Menschen nicht mehr nachvollziehbar. Schon in wirtschaftlich guten Zeiten ist dieses Gesetz eine Zumutung; aber im dritten Jahr der Rezession in Deutschland ist es der komplett falsche Weg und ein schwerer Schlag für einen ums Überleben kämpfenden Mittelstand in Deutschland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss endlich Schluss sein mit linker Politik in Deutschland! Die Politik der staatlichen Lenkung unserer Wirtschaft und die Umverteilung haben Deutschland nicht nur geschwächt, sondern auch auf den Weg der schleichenden Verarmung und Deindustrialisierung geführt. Die Bundesrepublik muss wieder auf das setzen, was tatsächlich wirtschaftliche Stärke verleiht: Wettbewerb, ein schlanker Staat und Belohnung der Leistungsträger in unserem Land. Wohlstand kann nicht angeordnet werden; er muss erarbeitet werden. Dafür steht die Alternative für Deutschland, und deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Peter Aumer das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder eine typische AfD-Rede! Hier geht es nicht um ein Links- oder Rechtsschema; hier geht es darum, wie wir die Grundelemente unserer Marktwirtschaft, die soziale Marktwirtschaft, stärken und in der aktuellen Zeit neu denken. Und neu denken ist nicht die Stärke der AfD, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schauen Sie sich doch mal die Tatsachen an! Können Sie leugnen, dass die Tarifbindung in unserem Land sinkt, zum Teil erheblich sinkt? Ja oder nein? – Ja oder nein? Ja, sagen Sie es mir! Warum? – Ja oder nein? Ich gehe nachher darauf ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tarifbindung sinkt. Tarifgebundene Unternehmen dürfen keine Nachteile haben. Ich glaube, da sind wir uns in der Koalition einig. Das Bundestariftreuegesetz, meine Damen und Herren, stärkt die Tarifgeltung bei Bundesaufträgen – ein wichtiger Aspekt –; aber es stärkt nicht automatisch die Tarifbindung. – Wenn Sie zuhören, dann lernen Sie auch, warum. – 16 Bundesländer, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in Deutschland; 14 davon haben ein Tariftreuegesetz. Leider sind auch hier die Tariftreue und die Tarifbindung zurückgegangen. Deswegen müssen wir schauen: Wie bekommen wir es strukturell hin, dass wir ein stabiles System der Tarifpartner haben? – Frau Storch, Sie können auch zuhören. – Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, schaffen wir durch drei Dinge: durch das Vertrauen in die Sozialpartner, das Sie zerstören, durch attraktive Verbandsstrukturen – das wird sicherlich auch ein Punkt sein, über den wir uns unterhalten müssen – und durch wirtschaftliche Stärke. Es wird die erste große und wichtigste Aufgabe der Bundesregierung sein, dass wir unser Land wirtschaftlich nach vorne bringen, dass wir Wachstum stärken, sodass die Menschen in unserem Land auch die notwendige Arbeit haben. Für uns als Union, meine sehr geehrten Damen und Herren, war entscheidend – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das auch angesprochen –, dass wir dieses Tariftreuegesetz mit Augenmaß einführen. Wir haben den Anwendungsbereich begrenzt, wir haben die Geltung bei Verteidigungsaufträgen befristet freigestellt, und vor allem haben wir die Anforderungen an die Nachweisführung heruntergesetzt. – Das sind wichtige Punkte, weil für uns vor allem der Mittelstand ganz wesentlich ist und wir am Ende nicht mehr Bürokratie schaffen wollen. Denn für uns als CDU/CSU – aber ich glaube, auch für die komplette Koalition – ist es wichtig, dass wir auf der einen Seite faire Löhne und auf der anderen Seite wirtschaftliche Stärke haben. Soziale Marktwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, heißt, dass der Staat Regeln setzt; aber er ersetzt nicht die Kräfte der Tarifpartnerschaft und der Sozialpartnerschaft. Und, Herr Kollege Meiser, es ist immer ein Zweiklang: Es gibt immer nicht nur eine Perspektive, sondern man muss Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer gemeinsam im Fokus haben. Und das schaffen wir als Bundesregierung; Sie als Linke schaffen das leider nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieses Gesetz die Tarifpartnerschaft stärkt, dann war es richtig, wenn nicht, dann müssen wir nachsteuern. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Katharina Beck das Wort.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Start-ups! Wir Grüne stehen klar für gute Arbeit, faire Löhne und Tarifbindung. Punkt! Und gleichzeitig – der Vorredner hat das ja auch schon angesprochen – gilt es immer, unterschiedliche Ziele gegeneinander abzuwägen. Wir wollen Innovationen und Klimaschutz beschleunigen. Start-ups, Scale-ups bringen so tolle Lösungen bei erneuerbaren Energien, in der Kreislaufwirtschaft, in der Mobilität, im autonomen Fahren etc. pp., und sie müssen auch den Staat als Ankerkunden bekommen können. Gerade am Anfang, wenn man loslegt, kann man sich noch nicht die ganze Zeit mit Tarifbindung befassen. Aber wenn man wächst, wächst man ja auch in eine Tarifbindung rein, und wir wollen deswegen mit unserem Entschließungsantrag diesen Punkt noch mal machen. Sie machen ja Ausnahmen für Start-ups; aber das sind so starre, eng gefasste Grenzen, dass das nicht wirklich funktionieren wird. Da haben Sie einen Punkt gemacht: Sie haben das Problem erkannt. Aber die Lösung wäre viel besser, wenn Sie im Vertrauen auf die öffentlichen Auftraggeber eine flexible Ausnahme gemacht hätten: dass sie vor Ort gucken können, welches innovative Unternehmen diesen Auftrag noch bekommen könnte, und dass man den öffentlichen Auftraggebern für Start-ups und junge, dynamische Unternehmen an der Stelle – am Anfang, in der Gründungsphase, bevor sie richtig groß werden – freie Hand lässt. Denn der Staat als Ankerkunde und das Vergaberecht sind superwichtig. Wir vergeben Aufträge für Hunderte Milliarden Euro, und gerade am Anfang ist es in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wichtig, dass man den Staat als Ankerkunden hat. Wir wollen Start-ups eben wachsen lassen, damit sie später tarifgebundene und stabile Arbeitgeber werden können. Mit unserer Ausnahme hier könnten wir den Staat wirklich mal agiler und handlungsfähiger machen und gleichzeitig Start-ups wirklich eine Chance geben. Wir müssen auch einmal Danke sagen: Es gibt immer mehr Gründungen in Deutschland im Start-up-Bereich. – Das weiß man immer gar nicht, wenn hier von den Untergangsapologeten Reden gehalten werden. Nein, es gibt tolle Gründerinnen und Gründer in diesem Land, und ich finde, der Staat sollte hier auch ein toller Partner und Auftraggeber sein. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Bernd Rützel das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Deutschland bekommt heute ein Bundestariftreuegesetz, und darüber freuen wir uns. Es ist aber doch auch eigentlich völlig überfällig, dass wir den Grundsatz, dass der Staat eben nicht Lohndumping und Sozialdumping finanziert, befolgen sollten und müssen. Heute ist ein guter Tag; denn mit unserem Bundestariftreuegesetz sorgen wir jetzt dafür. 14 von 16 Bundesländern haben auch ein Tariftreuegesetz, und ich bin hoffnungsfroh, dass die letzten beiden Bundesländer auch noch ein Landestarifreuegesetz bekommen; das sollte man hinbekommen. Denn wer für den Staat arbeitet, der hat auch nach den Spielregeln der Fairness zu spielen. Viel zu lange konnten sich manche Anbieter öffentliche Aufträge sichern, weil sie ihre Beschäftigten schlechter bezahlt haben. Das war für sie ein Vorteil, und sie sind zum Zuge gekommen. Oftmals mussten die, die Verantwortung tragen, die Aufträge vergeben, den Günstigsten aussuchen; sie waren dazu gezwungen. Ich bin selber Stadtrat und Kreisrat und weiß, wie es ist, wenn man was vergeben muss. Jetzt ist bei diesem Wettlauf aber eine Grenze eingezogen zugunsten aller, die in Unternehmen mit Tarifverträgen arbeiten. Wir haben heute von vielen gehört: zum Beispiel im Gleisbereich, auf den Brücken – überall, wo gebaut wird. Dagmar Schmidt hat es gesagt: Wir modernisieren. – Und es ist auch Zeit geworden, dass wir unser Land modernisieren. Bei dem, was jetzt ansteht, soll Ihr Steuergeld aber dahin gehen, wo die Menschen ordentlich bezahlt werden, und nicht dahin, wo die Menschen ausgebeutet werden. Ich glaube, das ist etwas, das uns alle interessieren muss: Wenn jetzt der Staat viel Geld – Ihr Geld, euer Geld, unser Geld, 500 Milliarden Euro – ausgibt, dann sollen es die bekommen, die ordentlich und fair bezahlen bzw. bezahlt werden. Ja, Kritiker argumentieren oft: Es ist kompliziert, es gibt Bürokratie, und es gibt Nachweispflichten. – Ja, natürlich gibt es das. Wenn ich nichts kontrolliere, dann ist es das Papier nicht wert. Man muss kontrollieren, man muss hinschauen, man darf nicht wegschauen. Die Knappschaft-Bahn-See macht das Ganze. Es gibt gute Strukturen, die aufgebaut werden. Es gibt digitalisierte Wege, die wir auch einrichten. Die Rentenversicherung sorgt für eine Schnittstelle, damit das alles besser gesehen und einfach eingesehen werden kann. Und von daher ist das wirklich gut. Es war alles andere als eine Sturzgeburt, wie wir jetzt gehört haben. Im Oktober war die erste Lesung, im November war eine Anhörung. Wir haben jetzt sechs Monate beraten. Ricarda Lang, wir hätten es auch das letzte Mal schon machen können. An euch lag es nicht, an uns lag es auch nicht. Es lag an der FDP; das kann man so sagen. Man muss das Kind beim Namen nennen. Es ist jetzt sehr gut. Das nutzt vielen Betrieben; das nutzt denen, die einen Tarifvertrag haben. Diesen Menschen geht es jetzt besser, und da werden in Zukunft viele profitieren. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Frau Abgeordnete Nora Seitz das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vergleich zum Referentenentwurf bringen wir heute einen Änderungsantrag ein, der das Gesetz an einigen Stellen vielleicht nicht grundlegend, aber doch deutlich verändert. Lassen Sie mich die zentralen Punkte kurz noch einmal darstellen. Entgegen dem ersten Entwurf sind die Lieferleistungen nicht mehr Bestandteil des Gesetzes. Damit fällt ein beachtlicher Teil aus dem Rechtsrahmen heraus. Das macht das Bundestariftreuegesetz insgesamt handhabbarer und praxistauglicher. Neu ist auch, dass der Erlass einer Rechtsverordnung bei einem erstmaligen Antrag nicht ausschließlich durch das BMAS, sondern im Benehmen mit dem BMWE erfolgt. Damit stärken wir die wirtschaftspolitische Mitverantwortung. Ein weiterer Punkt ist der vereinfachte Erhalt von Zertifikaten für Betriebe, die bereits Tarifverträge haben. Dies ist vor allem für haustarifgebundene und kirchliche Träger ein Schritt in Richtung unbürokratischer Rechtssicherheit und ausdrücklich zu begrüßen. Dazu gehört auch der Datenaustausch der Prüfstellen mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Behörden greifen mit den gemachten Änderungen zukünftig auf Daten zu, die bereits vorliegen. Rechtssicherheit entsteht nicht zuletzt auch durch die verpflichtende Eins-zu-eins-Umsetzung der Tarifverträge, sprich: Wenn eine tarifliche Arbeitsbedingung in eine Rechtsverordnung übernommen wird, dann bleibt diese Arbeitsbedingung unverändert. Daneben bleibt die im Vorhinein bestandene Ausnahme für Aufträge der Bundeswehr bis 2032 bestehen. Alles andere würde den militärischen und sicherheitspolitischen Bestrebungen der Zeitenwende widersprechen und wäre angesichts der aktuellen geopolitischen Lage nicht verantwortbar. Diese Ausnahme ist deshalb ein bewusst gesetztes und notwendiges Zeichen. Mit den eingebrachten Änderungen haben wir eine hart errungene, aber durchaus tragfähige Lösung für die Koalition erreicht. Aber ohne Bewegung auf beiden Seiten wäre dieser Kompromiss in seiner jetzigen Form sicherlich nicht möglich gewesen. Das zeigt, dass konstruktive Zusammenarbeit trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte möglich ist. Meine Damen und Herren, mit der heutigen Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes tragen wir unserer Verantwortung aus dem Koalitionsvertrag Rechnung. Gleichzeitig ist es für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar, dass wir die Gesetzesauswirkungen sorgsam begleiten werden. Hier müssen wir uns die Frage stellen, ob das Ziel von mehr Tarifbindung wirklich erreicht werden wird oder ob am Ende zusätzliche und belastende Bürokratie für unsere Unternehmen entsteht. Die Erfahrungen mit den Landestarifregelungen zeigen, dass dieses Ziel in vielen Bundesländern leider nicht erreicht werden konnte. Ob daran gerade ein Bundestariftreuegesetz etwas ändert, bleibt abzuwarten. Auch müssen wir uns kritisch hinterfragen, ob das Gesetz wirklich das richtige Signal an die Wirtschaft sendet, die heute schon unter enormen bürokratischen Auflagen ächzt und mit hohen Standortkosten zu kämpfen hat. Der vorliegende Gesetzestext ist keine spürbare Entlastung für den Mittelstand und die KMUs, sondern vielmehr eine weitere Brise, die dem ohnehin schon schwächelnden Wirtschaftswachstum entgegenweht. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Meine Damen und Herren, als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmen wir diesem Gesetz heute in dem Bewusstsein zu, dass es ein Koalitionskompromiss ist, kein Idealzustand. Entscheidend wird sein, wie es in der Praxis wirkt. Wir erwarten, dass es zu mehr Tarifbindung beiträgt, ohne unsere Unternehmen zusätzlich zu belasten. Daran werden wir die Umsetzung messen und sie daher auch kritisch begleiten. Vielen Dank. Letzter Redner in dieser Debatte ist der Abgeordnete Johannes Winkel für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund, warum heute das Tariftreuegesetz mit den Stimmen der Union beschlossen wird, ist der gleiche, warum die Arbeitszeitflexibilisierung kommen wird: Es steht so im Koalitionsvertrag, und diese Fraktion ist koalitionsvertragstreu. Gerade weil der erste Entwurf des Gesetzes hinsichtlich genereller Fragen der sozialen Marktwirtschaft aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen und mit Blick auf den Bürokratieabbau so nicht akzeptabel war, will ich an der Stelle ganz ausdrücklich den Berichterstattern Sandra Carstensen und Wilfried Oellers für die exzellente parlamentarische Arbeit danken. Aber warum hat sich die Union eigentlich so schwer mit diesem Gesetz getan? Es wird oft, gerade in den letzten Wochen, immer wieder gesagt: Na ja, der Staat könnte doch bei einem Vertragsabschluss oder einer Vergabe einfach Bedingungen vorgeben, wie es die Privaten auch machen. – Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann der Staat eben nicht. Der Staat kann bei einem Vertragsabschluss nicht nach Gutdünken irgendwelche Bedingungen stellen, wie es im Privatrecht geht. Nein, der Staat ist grundrechtsgebunden, und der Staat kann die Grundrechtsbindung auch nicht ablegen. Das Grundrecht, um das es hier geht, ist die in Artikel 9 Grundgesetz gefestigte Koalitionsfreiheit. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften bzw. Gewerkschaften zu gründen; das Recht, aber natürlich nicht die Pflicht. Die Koalitionsfreiheit hat nämlich auch eine Kehrseite: die negative Koalitionsfreiheit. Es gibt eben auch keine Pflicht für Unternehmen, einem Tarifvertrag beizutreten. Eines will ich an der Stelle schon sehr deutlich sagen, wenn hier gesagt wird: „Entweder wir schaffen es, die Tarifbindung zu erhöhen, oder die Alternative ist Lohndumping“: Die ganz überwiegende Mehrheit, nämlich weit über 95 Prozent der Unternehmen in Deutschland, die nicht in einem Tarifvertrag gebunden sind, betreibt kein Lohndumping, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich finde, das muss man an der Stelle auch mal ganz deutlich sagen. Ich habe derartige Aussagen in dieser Debatte mehrfach von verschiedenen Parteien gehört. Ob es uns gelingen wird, diesen doch wenigstens mittelbaren Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit in der Praxis in einer praktischen Konkordanz aufzulösen: Ich bin sehr gespannt. Jedenfalls gibt es bei diesem Eingriff doch einen hohen Rechtfertigungsdruck, weil gerade das Vergaberecht so etwas wie die Türschwelle beim Zugang zu Unternehmen ist und weil wir natürlich insgesamt ein hohes Maß an öffentlichen Investitionen haben. Letzteres liegt natürlich daran, dass wir in einem wirtschaftlich schwierigen Wettbewerbsumfeld leben, in dem sich private Investoren in den letzten Jahren eher zurückgezogen haben. Wir haben diese Hürde an der Türschwelle platziert. Deswegen ist es eine hohe Hürde. Ich will abschließend noch eines sagen, und zwar aus einem Grundgedanken über die soziale Marktwirtschaft heraus. Ich glaube, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland ein Wert ist, der sehr hoch anzusehen ist. Vielleicht sollten wir uns alle zusammen überlegen – das gilt bei der Lohnfindung, das gilt aber auch bei der Tarifbindung –, ob wir die Sozialpartnerschaft wirklich stärken, wenn wir als Deutscher Bundestag uns andauernd in Details einmischen. Ich glaube, der gegenteilige Weg wäre richtig. Ganz herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion