Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (11)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist und bleibt trauriger Alltag in Deutschland. Die Opferzahlen steigen; wir hatten im letzten Jahr 270 000 bekannte Fälle. Das ist ein Anstieg um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und wir alle wissen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. Das bedeutet: Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt, und zwar ganz überwiegend Frauen. Für uns als Bundesregierung – ich darf anstelle meiner Ministerin, Stefanie Hubig, die bei der Justizministerkonferenz ist, hier reden – ist das Thema der effektiven Bekämpfung häuslicher Gewalt und ein effektiver Gewalt- und Opferschutz daher ein Politikfeld mit höchster Priorität. Die Opfer dieser Delikte sind oft traumatisiert. Deshalb brauchen sie unseren Schutz vor den Belastungen, die das Strafverfahren leider mit sich bringen kann. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich dabei besonders bewährt. Als professionelle und nichtrechtliche Betreuung und Unterstützung der Opfer trägt sie dazu bei, Ängste zu reduzieren und Opfer zu stabilisieren, damit diese auch psychisch in der Lage sind, eine Aussage zu machen. Das sind wichtige Aufgaben im Strafverfahren, die anwaltliche Beistände allein nicht leisten können. Die Prozessbegleitung ist also nicht nur ein wirkungsvolles Instrument für mehr Opferschutz, sondern auch im Interesse der Wahrheitsfindung für die Gerichte. Es gibt bereits entsprechende Angebote; mit dem Gesetzentwurf wollen wir die bestehenden Regelungen aber fortentwickeln und damit das Angebot ausweiten, damit es besser angenommen werden kann. Wir wollen das erstens durch eine Erweiterung des Anspruchs auf Prozessbegleitung auf Fälle gravierender häuslicher Gewalt tun. Diese Erweiterung umfasst auch den Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand. Wir wollen das zweitens durch die Erleichterung des Zugangs zur Prozessbegleitung tun, damit möglichst viele Betroffene wirklich eine Begleitung erhalten können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen keinen Antrag mehr stellen müssen; Erwachsene sollen nicht mehr ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen müssen. Ein solcher Nachweis ist eine erhebliche Belastung für die betroffenen Personen. Und drittens wollen wir, dass die Praxis der Prozessbegleitung verbessert wird. Begleiterinnen und Begleiter sollen direkt und unmittelbar über Gerichtstermine informiert werden. Und die seit 2017 nicht erhöhten Vergütungssätze müssen dringend erhöht werden, damit die Tätigkeit auskömmlich bleibt. Ich bitte Sie alle bei einem Thema, das wahrscheinlich uns alle gemeinsam sehr umtreibt, um Unterstützung dieses Entwurfes und darum, ein gemeinsames starkes Zeichen für den Opferschutz, insbesondere für den Schutz betroffener Frauen, zu setzen. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion erteile ich Knuth Meyer-Soltau das Wort.
Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich Verletzte stärken soll; tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat. Dieser Gesetzentwurf ist kein Opferschutz; er ist ein politisches Ablenkungsmanöver, ein politisches Stimmenfangmanöver. Denn was hier passiert, ist durchschaubar. Man versucht, Meinungsdelikte wie Volksverhetzung und verhetzende Beleidigung in den Nebenklagekatalog zu pressen, als stünden sie auf einer Stufe mit schwerster körperlicher Gewalt. Allerdings fehlen Delikte wie etwa § 176a StGB – der Missbrauch von Kindern – nach wie vor. Die Opfer dieser Taten haben kein Recht auf Beistand durch einen Anwalt; sie haben nicht einmal ein Recht auf Akteneinsicht; aber die §§ 130 und 185 haben nach Ihrer Fasson offenbar einen höheren Schutzgehalt. Schämen Sie sich! Damit wird der Strafprozess zum politischen Werkzeug, der Gerichtssaal zur Bühne für Aktivisten und der Rechtsstaat zum Spielball ideologischer Interessen. Wer das nicht erkennt, der will es nicht sehen. Und während man hier versucht, Worte zu Straftaten mit Gewaltcharakter aufzublasen, arbeitet der Entwurf gleichzeitig mit einer ganzen Nebelwand aus unbestimmten Begriffen: „erhebliche seelische Folgen“, „existenzielle Abhängigkeiten“, „innerhalb der Familie“ – das ist keine Gesetzgebung, das ist sprachliche Watte. Und das führt genau zu dem, was Opfern am meisten schadet: Verzögerung, Unsicherheit, endlose Prüfungen. Wer echte Opfer schützen will, schafft Klarheit, nicht Wirrwarr. Und dann kommt der Punkt, den die Bundesregierung am liebsten unter den Teppich kehren würde. Ein erheblicher Teil der schweren häuslichen Gewalt, der Zwangsheiraten, der Genitalverstümmelungen in Deutschland hat seine Wurzeln in importierten männerdominierten Gewaltstrukturen. Das ist die Realität. Aber statt diese Realität endlich anzuerkennen, statt konsequent abzuschieben, statt klare Grenzen zu setzen, wird hier ein Gesetz präsentiert, das Symptome verwaltet und sich selbst dafür feiert. Währenddessen ächzt die Justiz unter Personalmangel. Verfahren dauern Jahre, Opfer warten ewig auf Gerechtigkeit. Und die Bundesregierung meint ernsthaft, das Problem ließe sich durch Nebenstrukturen lösen. Nein, der beste Opferschutz ist ein schneller Prozess. Der beste Opferschutz sind Richter und Staatsanwälte, die nicht am Limit arbeiten müssen. Der beste Opferschutz ist ein Staat, der Täter konsequent verfolgt und nicht in Bürokratie erstickt. Als wäre das alles nicht genug, verursacht dieser Entwurf auch noch Kosten von bis zu 8,6 Millionen Euro jährlich, Geld, das Länder zahlen sollen, während Polizei und Justiz seit Jahren kaputtgespart werden. Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht. Er heilt nichts. Er schützt niemanden. Er verwässert den Opferschutz. Er schwächt den Rechtsstaat. Er belastet den Steuerzahler. Und er verschleiert die wahren Ursachen der Gewalt. Dafür lässt er aber Kinder – und damit sind Kinder unter 14 Jahren gemeint –, denen sexuelle Gewalt aufgezwungen worden ist und deren Folgen sie ihr Leben lang mit sich herumtragen müssen, nach wie vor schutzlos. Sie stehen allein mit dem Verfahren, in dem sie nur Zeugen sein können, tragen allein die Folgen, wie lange das auch dauern mag, oft ein Leben lang, weil man ihnen die Freiheit und den Willen, selbst sexuelle Erfahrungen machen zu können und vor allen Dingen machen zu wollen, für immer genommen hat. Dieser Gesetzentwurf geht meilenweit am Ziel vorbei und kann eigentlich nur als peinlicher Versuch gewertet werden, dem linken Mainstream zu gefallen. So was, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf, auch wenn da gute Gedanken drin sind, aus voller Überzeugung ab. Ich danke Ihnen. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Christian Moser das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin schon ein schönes Wochenende gewünscht, aber bin immer noch da. Zunächst vorab, Herr Kollege Meyer-Soltau: Ihre Rede war ziemlich verstörend, weil Sie jetzt dem Opferschutz jegliche Legitimität abgesprochen haben. Ich möchte daran erinnern, warum wir diesen Gesetzentwurf machen. Diesen Gesetzentwurf machen wir, weil auch Opferschutzorganisationen wie der Weiße Ring seit Jahren eine psychosoziale Prozessbegleitung fordern. Wir machen ihn vor allem auch, weil die Länder, und zwar alle Länder, die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung fordern und nicht wegen irgendeines linken Mainstreams. Ihre Rede war ziemlich verstörend. Wahrscheinlich war sie für Social Media und nicht für die ernsthafte Debatte bestimmt. Wenn wir über Strafverfahren sprechen, sprechen wir ganz oft über die Täter. Wir sprechen über ihre Taten, ihre Schuld und die angemessene Strafe. Das ist wichtig. Aber worüber wir viel zu wenig sprechen, sind die Menschen, die die Folgen dieser Taten erleiden müssen, oft ein Leben lang: die Opfer. Für viele Betroffene endet das Leid nicht mit der Tat. Das Strafverfahren selbst kann eine enorme Belastung sein. Wer als Opfer schwerer Gewalt, sexueller Übergriffe oder häuslicher Gewalt aussagen muss, wird häufig erneut mit traumatischen Erlebnissen konfrontiert. Die Angst vor der Aussage, die Begegnung mit dem Täter oder die Unsicherheit vor Gericht können zu einer zusätzlichen Belastung werden. Deswegen muss ein moderner Rechtsstaat immer auch für Opferschutz sein und den Opferschutz konsequent denken. Genau hier setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an. Sie bietet Betroffenen eine professionelle, kostenfreie und nichtrechtliche Beratung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie hilft, Ängste abzubauen, Orientierung zu geben und den Betroffenen die Teilnahme am Verfahren zu erleichtern. Wer einmal als Anwalt Opfer vertreten hat, weiß, was diese durchmachen, und weiß, dass der Staat hier noch mehr tun muss. Das sind wir den Opfern solcher Straftaten schuldig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Opfer häuslicher Gewalt künftig besser unterstützt werden. Wir ermöglichen Gerichten, insbesondere Minderjährigen oder Menschen, die ihre Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen können, auch ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite zu stellen. Gleichzeitig achten wir selbstverständlich darauf, dass dies nicht gegen den Willen der Betroffenen geschieht. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert werden und dass psychosoziale Prozessbegleiter rechtzeitig in das Verfahren eingebunden werden; denn Unterstützung kann nur wirken, wenn sie die Betroffenen tatsächlich erreicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Strafverfahren dient der Wahrheitsfindung. Doch ein gerechter Rechtsstaat misst sich nicht nur daran, wie er mit Tätern umgeht, sondern auch daran, wie er diejenigen behandelt, die Opfer von Straftaten geworden sind. Ihnen schulden wir Respekt. Ihnen schulden wir Schutz und Unterstützung. – Sie hindern mich mit Ihrem Beifall am Abschluss meiner Rede und am Einstieg ins Wochenende. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte von Verletzten. Das ist gut so. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung. Wir schaffen hier etwas Gutes für die Opfer und mehr Gerechtigkeit. Danke. Da der Abgeordnete Meyer-Soltau direkt angesprochen worden ist, bittet er um eine Kurzintervention, die ich hiermit ermögliche.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Moser, es ist auch verstörend für mich, was ich da gelesen habe. Wenn es um Opferschutz geht, haben Sie mich grundsätzlich sicher auf Ihrer Seite, aber doch nicht bei all diesen Delikten. Wie möchten Sie überhaupt beim Straftatbestand des § 130 StGB eine Nebenklagebefugnis einführen? Wie soll denn das überhaupt gehen? Das ist rechtlich kaum möglich. Ich bin doch etwas überrascht, dass Sie mir pauschal absprechen, für Opferschutz zu sein. Hören Sie doch zu, was ich Ihnen sage! Ich habe Ihnen dargelegt, was man davon gar nicht umsetzen kann und was in unseren Augen falsch ist. Das war es. Danke schön.
Ich komme hier offenbar nicht weg. Sie zwingen uns. Ja. Die Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in den Katalog wird deshalb diskutiert, weil es viele Opfer antisemitischer Straftaten gibt. Man kann noch darüber diskutieren, ob man dies als Zeichen in den Katalog aufnimmt. Aber Sie wissen sicherlich auch, dass § 395 Absatz 3 StPO nur Fallbeispiele kennt. Letztendlich kann diese Norm bei allen Straftaten genutzt werden, um sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Deswegen verstehe ich Ihr Argument nicht ganz. Danke. Ich darf das Wort erteilen für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Lena Gumnior.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt. Eine Prozessbegleitung unterstützt, berät und betreut und senkt damit die Belastungen für die Betroffenen erheblich. Aber leider bekommen auch mit diesem Gesetzentwurf noch lange nicht alle Menschen die Unterstützung, die sie am Ende eigentlich brauchen. Ganz Deutschland spricht seit Wochen über digitale, häusliche und sexualisierte Gewalt und den Druck, den Betroffene dadurch erfahren. Aber genau da sollen sie dann im Zweifel alleine durch. Und auch nicht alle von Menschenhandel Betroffenen sind erfasst. Das ist eine vertane Chance: keine psychosoziale Prozessbegleitung, kein kostenfreier Rechtsbeistand, obwohl dies für viele Betroffene solcher Taten entscheidend dafür ist, ob sie überhaupt eine Aussage machen können, ob sie ohne Trauma die Verfahren begleiten können, ob sie am Ende gestärkt aus den Prozessen herausgehen. Am Ende profitieren nicht nur die Betroffenen davon, dass sie bei entsprechender Begleitung viel eher in der Lage und auch bereit sind, eine Aussage zu machen. Das hilft auch der Justiz bei der Wahrheitsfindung im Strafverfahren. Dafür reicht es aber nicht, nur in eng umgrenzten Fällen Antragspflichten für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Wir müssen doch im gesamten Verfahren die Hürden für Betroffene abbauen. Wenn die Koalition aber eine Prozessbegleitung bei Körperverletzung und Stalking nur dann ermöglicht, wenn die Betroffenen erhebliche seelische und körperliche Folgen erlitten haben, dann nimmt sie bewusst in Kauf, dass besonders resiliente Betroffene im Stich gelassen werden. Auch Menschen, bei denen erst der Prozess traumatische Erinnerungen wieder hochholt und die erst infolgedessen körperliche und gesundheitliche Folgen erleiden, fallen aus dem Raster und erhalten keine Unterstützung. Betroffene werden im Antragsverfahren dann auch noch gezwungen, ihre eigene Verletzlichkeit bis ins kleinste Detail zu beweisen. Sie müssen vor fremden Menschen tiefste intime Einblicke in ihr Leben geben, ganz allein. Und wenn es schlecht läuft, lehnt das Gericht den Antrag dann auch noch ab: zu hohe Anforderungen – die betroffene Person zeigt sich nicht verletzlich genug –, zu wenig Wissen beim Richter, der die Entscheidung trifft. Wer über den Schutz von Betroffenen entscheidet, der muss die Realität häuslicher Gewalt kennen. Deshalb sind verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter unverzichtbar. Sie sind eine Voraussetzung für wirksamen Opferschutz und faire Entscheidungen. Auch Sie, liebe Koalition, müssen es am Ende doch wollen, zusätzliche psychische Belastungen und mögliche Retraumatisierungen konsequent zu vermeiden. Und die Menschen, die die Betroffenen in dieser sensiblen Phase begleiten, die müssen am Ende auch davon leben können. Die Vergütungssätze für Prozessbegleiter sind immer noch viel zu niedrig. Nur wenn diese Sätze endlich entschieden angehoben werden und nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit vergütet werden, können alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie eigentlich benötigen. Du bist nicht allein. – Darum geht es bei der psychosozialen Prozessbegleitung, nicht um Bürokratie, nicht um Zuständigkeiten und auch nicht zuallererst um Paragrafen. Es geht um den Moment vor einer Aussage, um die Nacht vor dem Gerichtstermin, um Menschen, die den Mut finden, das Erlebte auszusprechen. Wer vor Gericht geht, darf nicht das Gefühl haben, diesen Weg allein gehen zu müssen. – Diesen Satz, den müssen wir nicht nur sagen, wir müssen ihn auch absichern – mit klaren Ansprüchen, mit verlässlicher Unterstützung. Dafür müssen wir den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren nachbessern, damit alle Betroffenen vor Gericht sich sicher sein können: Du bist nicht allein. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das beste Recht der Welt nutzt gar nichts, wenn man keinen Zugang dazu hat. Und wenn gewaltbetroffene Frauen ein Strafverfahren nicht alleine durchmachen müssen, dann stärkt das ihren Zugang zum Recht. Alle vier Minuten kommt es in Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann gegenüber einer Frau. Während wir darüber reden, werden acht Frauen bedroht, geschlagen, erniedrigt. Psychosoziale Prozessbegleitung kann eine entscheidende Hilfe sein. Sie gibt Halt und stärkt Betroffene in einer Situation, die oft von Unsicherheit, Druck und Angst geprägt ist. Sie macht den Unterschied zwischen bloßem Aushalten und echter Unterstützung. Aber es gibt auch ein paar Probleme. Denn die Begleitung bekommen nur die, die Opfer von „gravierender häuslicher Gewalt“ sind. Aber was das sein soll, das weiß niemand so richtig. Ist ein Schubser gravierend, ist es die Ohrfeige, oder muss man erst krankenhausreif geschlagen werden? Häusliche Gewalt ist häusliche Gewalt, und da muss man nichts nach Schweregrad ordnen, da muss man helfen. Begleitung beim Prozess ist unglaublich wichtig. Aber wenn wir das so lassen, dann müssen Betroffene beweisen, dass die Folgen der Tat erheblich genug sind. Betroffene sollen doch nicht bei Gericht oder bei der Aussage psychisch blankziehen müssen, damit sie ein Anrecht auf Hilfe bekommen. Stattdessen sollte es ausreichen, dass die Tat erhebliche Folgen haben kann. Das macht es für die Betroffenen einfacher, und für die Gerichte auch. Da schlagen wir doch zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir haben hier viel gehört, wie wichtig diese Begleitung ist. Aber warum soll sie dann so schlecht bezahlt werden? Die Begleitung wird vor allem von den Menschen gemacht, die eine richtig gute Ausbildung im sozialen oder psychologischen Bereich bekommen haben, und wer ist das noch mal gleich? Frauen! Wir stärken die Selbstbestimmung von Betroffenen, aber das auf dem Rücken von überwiegend weiblich geprägter und schlecht bezahlter Arbeit, und dieser Widerspruch gehört aufgelöst. Frauenberufe sind systematisch schlecht bezahlt, und dass der Staat das mitmacht, das ist doch absurd. Wir brauchen keine Einzelmaßnahmen, sondern eine Gesamtstrategie mit spezialisierten Gerichten, mit Risikoanalysen, damit man die Gefährdung richtig einschätzen kann, mit Richterinnen und Richtern, die wissen, wie die Strategien von Tätern aussehen. Auch die Trennung müssen wir möglich machen. Es braucht Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche; denn bis zum Prozess muss es erst mal kommen. Eine Prozessbegleitung hilft, aber eine Strategie, die schützt. Und jetzt, wo die Sonne wieder draußen ist, vielleicht ein kleiner Reminder: Ihr Rock ist nicht zu kurz, ihr Outfit ist nicht zu schlampig, und wenn man das anders sieht, dann ist man vielleicht einfach ein perverser Sack. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Carmen Wegge das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat, vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst, und sie weiß nicht, was sie erwartet. 19 von 20 Betroffenen häuslicher Gewalt erstatten keine Anzeige, 19 von 20! Das riesige Dunkelfeld ist eine Schande, und es zeigt: Wer diesen Schritt wagt, darf im Strafverfahren nicht alleingelassen werden. Genau das ändert dieser Gesetzentwurf. Es ist mehr als ein technisches Update im Strafverfahrensrecht. Es ist ein klares Versprechen: Der Staat steht an eurer Seite, auch im Gerichtssaal. Seit 2017 gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung: eine qualifizierte, nichtrechtliche Begleitung von Opfern während und nach der Hauptverhandlung. Sie stabilisiert, baut Belastungen ab, verhindert sekundäre Viktimisierung, also die zusätzliche Belastung, die ein Opfer durch das Strafverfahren selbst erlebt. Das ist wichtig, das ist richtig. Aber die Evaluierung von Bund und Ländern zeigt ein Problem: Das Angebot kommt nicht bei allen an, die es brauchen. Erwachsene Betroffene mussten bisher ihre besondere Schutzbedürftigkeit eigens darlegen und begründen. Das ist eine Zumutung, und diese Hürde schaffen wir jetzt ab. Was konkret passiert: Opfer gravierender häuslicher Gewalt – bei Körperverletzung, bei Stalking – erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und zusätzlich auf anwaltliche Nebenklagevertretung. Das ist ein Meilenstein; aber über das Wort „gravierend“ werden wir bestimmt noch mal reden müssen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden verpflichtet, Betroffene aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Die Prozessbegleitung wird über Verhandlungstermine und Ausgang des Verfahrens informiert, damit sie ihre Arbeit kontinuierlich wahrnehmen kann: von der ersten Vernehmung bis nach dem Urteil. Und wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte, die diese unverzichtbare Arbeit leisten, endlich angemessen vergütet werden. Die Pauschalen steigen deutlich, von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung. Dieser Gesetzentwurf steht im Übrigen auch nicht für sich allein. Er ist Teil einer Gesamtstrategie, die wir konsequent vorantreiben: Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Prävention, all das ist notwendig. Aber genauso notwendig ist ein Strafverfahren, das Betroffene nicht ein zweites Mal zum Opfer macht. Kein Opfer soll im Gerichtssaal allein sein. Der Gesetzentwurf setzt zugleich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um und stärkt Deutschland in seiner Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention. Wer Gewalt erlebt hat und trotzdem den Schritt geht, Anzeige zu erstatten, der verdient unseren vollen Rückhalt. Keine Behörde, kein Gericht, kein Verfahren darf dafür sorgen, dass dieser Mut sich nicht lohnt. Begleitung, Information und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung – das schulden wir diesen Frauen. Die SPD-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich mit, bedankt sich bei der Ministerin, sendet liebe Grüße an die JuMiKo. Wir freuen uns auf die weiteren konstruktiven parlamentarischen Beratungen. Tobias Matthias Peterka erhält das Wort für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Bürger! Wieder einmal Titel-Mimikry bei der Bundesregierung. Opferschutz bei Gewalt- und Sexualdelikten – schön wäre es, wenn hier wirklich Menschen vor Gewalt, Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden würden, wie es ein starker Rechtsstaat auch könnte. Aber nein, hier wird die psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet. Das ist ein hehres Ziel – das stimmt, kann man nicht von der Hand weisen –, aber es handelt sich eben nicht um tatsächlich wirkungsvolle, greifbare Verbesserungen für die Situation von Opfern. Sie weiten hier mit erheblichen Kosten die pure Nachsorge aus, wenn die Taten schon geschehen sind. Sie schauen quasi monatelang zu, wie zum Beispiel die Gewaltspirale an Schulen eskaliert, um dann quasi das verprügelte Opfer zum Trost auf einen Eisshake einzuladen und mal darüber zu reden. Das ist naiv, das ist eine Verharmlosung der Lage und fällt weit hinter das zurück, was man wirklich tun könnte, was wirklich helfen würde. Ein – Achtung! – Sozialpädagoge als Prozessbegleiter ersetzt eben keine konsequente Strafverfolgung und schon gar keine Abschreckung durch die Demonstration eines umfassend effektiven Strafrechtsinstrumentariums. Bei linken Parteien besteht ja sowieso keine Hoffnung mehr, aber es ist einfach traurig, dass auch die ehemals konservative Union inzwischen völlig die Bestrafung im Strafrecht hintenanstellt. Stattdessen nehmen auch Sie es hin, dass Anklagen für Gewaltdelikte Jahre dauern, ganz fallen gelassen werden sowie vierte und fünfte Chancen durch Kuschelurteile vergeben werden. Bald haben Sie nur noch zwei Drittel der Wählerstimmen der AfD, liebe Union. Sie haben sich das wirklich redlich verdient! Wie ist denn die ausgeweitete Nebenklage der Regierung hier zu bewerten? Taugt das vielleicht? Pustekuchen! Diese soll nicht etwa Gewaltopfern im Endeffekt helfen, sondern das Aufspringen auf Volksverhetzungsprozesse ermöglichen. Sie erlauben damit jedem, der sich etwa als Minderheit von einem angeklagten Posting angegriffen fühlt, als Nebenkläger im Prozess eines §-130-StGB-Verfahrens aufzutreten. Die Zulassungsschwelle wird dann sowieso gutmenschlich ausgelegt. Das wissen Sie ganz genau; das wollen Sie. Eine völlige Vermischung des Schutzgutes liegt hier vor. Durch die Aufnahme der Volksverhetzung in den Katalog des § 395 Absatz 3 StPO soll der gesellschaftliche Frieden bzw. die Völkerverständigung geschützt werden. Sie ist gerade nicht eine Unterart der Beleidigung. Sie wollen im Endeffekt einfach eine weitere grüne Wiese für linke NGOs und die dauerempörten Resonanzkammern des Antirassismus zur Verfügung stellen und ganz nebenbei noch Akteneinsicht zur Ermittlung der Privatadressen von Bürgern ermöglichen, die einmal etwas Falsches gepostet haben mögen. Überweisen Sie es halt in die Ausschüsse! Sie senken damit das Vertrauen in den Rechtsstaat immer weiter und wundern sich noch, dass die Bürger dann einen rechten Staat einfordern. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Axel Müller das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Strafverfahren steht häufig der Angeklagte im Fokus. Das Opfer gerät da schnell mal aus dem Blick – aber nicht nur im Strafverfahren und im Gerichtssaal, sondern offenbar auch im Plenarsaal. Seine rechtlichen Belange und seine Sicht werden durch die Nebenklage in den dafür vorgesehenen Fällen gewahrt. Vor allem seiner psychischen Verfassung, seiner Angst vor dem Verfahren oder einer Retraumatisierung und dem „Was kommt denn danach?“ wird damit aber nicht ausreichend Rechnung getragen. Deswegen wurde mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz bereits 2015 die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Sie ist neutral und wird besonderen Opferinteressen gerecht. Seitdem haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene als Opfer von Sexual- oder Gewaltdelikten Anspruch auf eine nicht rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. In der Regel übernehmen – das haben wir schon gehört – gut ausgebildete Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen diese Aufgabe. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist jedoch nicht nur für das Opfer eine Stütze; denn ein psychisch stabiler und in seiner Aussagetüchtigkeit gestärkter Opferzeuge ist auch für die Sachverhaltsaufklärung ein Gewinn; das hat der Herr Staatssekretär bereits gesagt. Die Zahlenentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung ist jedoch ausbaufähig. 2021 hat das Bundesjustizministerium in einem Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat festgestellt, dass mit dem Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung, so wie es jetzt ausgestaltet ist, noch nicht das ganze Potenzial, das in ihm steckt, gehoben wird. Folgende Gründe haben sich herausgeschält: Vielen Opfern fehlt nach wie vor die Kenntnis um diese Institution. Jetzt werden sie frühzeitig darüber belehrt. Der Deliktskatalog ist schlichtweg zu eng gefasst. Beispielsweise sind die Fälle häuslicher Gewalt nicht erfasst. Bei Minderjährigen erfolgt, trotz unbestrittener Notwendigkeit, die Beiordnung in Fällen aus dem eigenen Umfeld nicht automatisch. Zuweilen bekommt die Prozessbegleitung von dem Termin der Hauptverhandlung nichts mit, da sie nicht automatisch wie andere Verfahrensbeteiligte durch das Gericht dazu geladen wird. Manchmal stellt auch die Sprachbarriere zwischen Opfer und Prozessbegleitung eine Hürde dar. Und zu guter Letzt ist es finanziell nicht besonders attraktiv, sich als psychosoziale Prozessbegleitung zu engagieren, zumal die Vergütungen noch aus dem Jahre 2015 stammen. Dem allem versucht der vorgelegte Gesetzentwurf Rechnung zu tragen. Er sieht eine Erweiterung der Delikte um Körperverletzungen und Gewalt im sozialen Nahraum, Volksverhetzung und verhetzende Beleidigung vor. Er achtet auch darauf, dass künftig minderjährigen Opfern automatisch eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet wird. Die Prozessbegleitung bekommt künftig eine eigene Terminladung. Die Vergütung wird ebenfalls attraktiver ausgestaltet, und es wird die Möglichkeit einer Verdolmetschung geschaffen. Damit folgt der Entwurf Beschlüssen der Justizministerkonferenz der Länder – also die Bezahlung ist wohl gesichert – und einer Entschließung des Bundesrates. Das ist ein guter Start in das parlamentarische Verfahren. Auf dem Weg bis zur endgültigen Beschlussfassung werden wir uns im zuständigen Rechtsausschuss damit noch einmal vertieft beschäftigen, unter Berücksichtigung der heute vorgetragenen Kritikpunkte. Ich bedanke mich. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Johannes Rothenberger.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung. Eine Straftat ist ein Angriff auf das Opfer, und sie ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Eine Straftat verletzt den Körper und die Gesundheit eines Menschen. Die Wunde ist vielleicht gar nicht mal der größte Schmerz; denn die Straftat verletzt auch die Seele eines Menschen. Um den Täter einer gerechten Strafe zuzuführen, muss vielleicht eine lange Strecke auf dem Rechtsweg gegangen werden. Die körperlichen Wunden sind womöglich schon längst verheilt; für das Opfer ist dieser Weg aber trotzdem schmerzhaft – mit offenem Ausgang. Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt nicht als Rechtsbeistand, sondern als Begleiter die Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten und, neu, nun auch bei häuslicher Gewalt vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie bereitet auf den Ablauf der Verhandlungen vor und steht den Opfern bei Vernehmungen und Gerichtsterminen zur Seite. Sie erläutert die Verfahrensabläufe und reduziert die psychische Belastung. Sie gibt Sicherheit, und sie trägt dazu bei, dass die Opfer besser aussagen können, damit auch zur Schaffung von Gerechtigkeit beitragen und auch den Rechtsstaat stärken. Mit diesem Entwurf erhöhen wir auch die Vergütung der psychosozialen Prozessbegleitung. Wir erweitern den Kreis der Berechtigten und erleichtern die Verfahren. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf helfen wir den Menschen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, besonders Kindern und Jugendlichen. Wir zeigen, dass die Opfer dieser schweren Taten nicht alleine sind. Wir zeigen Solidarität, wir stärken die Opfer, und damit stärken wir auch die Justiz und den Rechtsstaat. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.
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