a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (10)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich Ihnen ganz kurz von Miriam erzählen. Miriam hat Angst, das Haus zu verlassen. Sie ändert ständig ihren Weg zur Arbeit, und sie schläft kaum noch – aus Furcht vor einem Mann, der ihr mit dem Tod droht. Und nie weiß sie, ob er nicht gerade jetzt in ihrer Nähe ist. Diese permanente Unsicherheit, diese Angst zermürbt sie. Sie ist kaum zu ertragen. Miriam ist kein Einzelfall. In Deutschland wird alle paar Minuten eine Frau von ihrem Partner oder ihrem Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden Tag wird eine Partnerin oder Ex-Partnerin Opfer eines versuchten oder eines vollendeten Tötungsdeliktes. Meine Damen und Herren, Betroffene wie Miriam müssen sich darauf verlassen können, dass gerichtliche Anordnungen sie auch tatsächlich schützen, und genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Die elektronische Fußfessel wird in Hochrisikofällen verhindern, dass sich der Täter seinem Opfer unbemerkt nähert. Die Erfahrungen aus Spanien zeigen: Keine einzige so geschützte Person wurde getötet. Eine Erfolgsquote von 100 Prozent beim Schutz vor Femiziden, und das seit fast 20 Jahren. Was für eine ermutigende Bilanz! Und sie zeigt: Die Fußfessel ist wirksam, die Fußfessel ist notwendig. Aber unser Ziel muss natürlich weitergehen. Wir wollen auch eine bessere Prävention. Wer Gewalt ausübt, muss Verantwortung übernehmen. Deshalb schaffen wir die Möglichkeit, dass Täter künftig zur Teilnahme an sozialen Trainings- und Beratungsprogrammen verpflichtet werden. Und weitere Schritte folgen. Wir stärken die Position der Betroffenen in familiengerichtlichen Verfahren, wir schaffen neue Straftatbestände gegen voyeuristisches Filmen und herabwürdigende Belästigung, und wir senden mit einer neuen Kampagne eine klare Botschaft: Gewalt ist kein privates Problem. Es gibt Hilfe. Deshalb müssen wir auch die Anzeigebereitschaft erhöhen. Es kann und es darf nicht sein, dass 90 Prozent der Fälle im Dunkeln bleiben. Das Signal, das wir senden, ist eindeutig: Der Staat steht auf der Seite der Menschen, die Gewalt erfahren mussten. Wenn sie geschlagen oder vergewaltigt wurden, sind nicht sie schuld. Nein, es sind diejenigen schuld, die schlagen, die sie bedrohen und die ihnen Gewalt antun. Meine Damen und Herren, Gewaltschutz ist eine Kernaufgabe unseres Rechtsstaates. Deshalb ist es wichtig, heute diesen ersten Schritt zu tun, damit wir für einen starken Schutz sorgen – für Miriam, aber eben auch für die vielen anderen Betroffenen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Martina Kempf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig! Liebe Kollegen und sehr geehrte Besucher! Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann Leben von Betroffenen retten. Deswegen stehen wir dem offen gegenüber und warten die weiteren Beratungen ab. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass sich seit dem Beginn der illegalen Massenmigration, seit 2015, die zahlenmäßige Zusammensetzung der Frauenschutzhäuser verändert hat. Dementsprechend ist im Jahre 2024, ebenso wie 2023, der weit überwiegende Teil der Frauen in Frauenschutzhäusern nicht in Deutschland geboren. Dies sind 69 Prozent. Der Anteil der in Deutschland geborenen Frauen lag demgegenüber nur bei 31 Prozent. Im Jahr 2014 lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Frauen in Frauenhäusern noch deutlich niedriger: bei 52 Prozent. Die häufigsten Herkunftsländer dieser nicht in Deutschland geborenen Frauen waren nun, im Jahr 2024, Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak. Es bleibt abzuwarten, wie die entsprechenden Ehemänner aus den genannten Ländern auf die Täterkurse reagieren werden, ob es gelingen wird, möglicherweise jahrhundertealte Verhaltensweisen, religiöse und Ehrenvorstellungen zu ändern. Ceterum censeo: Im Übrigen meine ich, den ersten Schritt zur Verharmlosung der Gewalt gegenüber den Schwächeren macht schon, wer den Schutz der Kleinsten sowie der Ungeborenen hintenanstellt. Ebenso wie für die Gewaltprävention wünsche ich mir eine ambitionierte Strategie der Bundesregierung und aller staatlichen Organe, die das Bewusstsein für das Schutzbedürfnis des ungeborenen Lebens aufrechterhält, wie vom Bundesverfassungsgericht schon seit über 30 Jahren gefordert. Auch in unseren Wohnungen erleiden nämlich jährlich 30 000 bis 40 000 ungeborene Kinder einen gewaltsamen Tod durch die Abtreibungspille. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Günter Krings.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen, Gewalt in Partnerschaften, Gewalt im sozialen Nahraum: Das ist ein täglicher Angriff auf die Würde der Opfer und auf die Sicherheit in unserem Land. Wer in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher ist, der ist nirgendwo mehr sicher. Deshalb sind Gewaltschutzanordnungen in diesem Bereich unverzichtbar. Solche Schutzanordnungen sind aber nur so stark, wie ihre Durchsetzung ist. Die Fakten sind erschütternd. 7 754 Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen wurden allein 2024 registriert. Und das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA, die vor wenigen Wochen von Innenminister Dobrindt und Familienministerin Prien vorgestellt wurde, zeigt: Die allermeisten Gewalterfahrungen werden nie angezeigt, so wie die Ministerin es gerade gesagt hat. Betroffene schweigen aus Angst, aus Scham, aus Abhängigkeit oder weil sie wissen: Bis die Polizei kommt, ist es oft zu spät. Das Problem ist also nicht das Recht. Das Problem ist seine fehlende Durchsetzung. Ein Kontaktverbot nützt nichts, wenn das Opfer selbst die Polizei rufen muss in dem Moment, in dem der Täter bereits in seiner Wohnung steht. Unser Gesetzentwurf ist eine Antwort auf diese Schutzlücke. Schutz muss wirken, bevor die Tat geschieht, nicht danach. Familiengerichte erhalten jetzt eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage, um in Hochrisikofällen eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Die Fußfessel löst Alarm aus, wenn der Täter sich nähert. Dieser Alarm läuft bei der Überwachungszentrale der Polizei auf. Aber wir folgen zugleich dem erprobten Vorbild Spaniens. Denn auf Wunsch erhält zusätzlich das potenzielle Opfer in Echtzeit eine Warnung. Der Erfolg gibt diesem Modell recht: Seit Einführung der Fußfessel gab es in Spanien keine einzige Tötung eines so gewarnten Opfers mehr. Frankreich, die Schweiz und andere Länder sind dem Beispiel gefolgt, und wir tun das jetzt auch. Wir als Union stehen für einen starken Rechtsstaat. Deshalb haben wir als CDU/CSU bereits frühzeitig in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Fußfessel vorgelegt. Die amtierende Koalition war sich in den Fragen des Gewaltschutzes besonders schnell einig. Mein Dank gilt daher für diesen Entwurf der Bundesjustizministerin und ihrem Haus. Für uns als Koalition ist dieses Gesetz ein Baustein in einem Gesamtkonzept zur Verhinderung von Gewalt und zum Schutz von Gewaltopfern. Das gilt sowohl in präventiver, aber eben auch in repressiver Hinsicht. Noch in der letzten Wahlperiode haben wir gemeinsam einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz eingeführt. Ferner werden wir den Tatbestand der Nachstellung verschärfen. Schließlich wollen wir den strafrechtlichen Schutz, ebenfalls insbesondere von Frauen, durch ein neues, strafschärfendes Merkmal bei Raub, Mord und Körperverletzung verbessern. Es ist gut, meine Damen und Herren, wenn die meist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt bei Bedarf einen Platz im Frauenhaus finden. Mir ist es aber noch wichtiger, wenn die Frauenschläger möglichst lange Aufnahme in einem Täterhaus finden. Und im Rechtsstaat nennen wir das Justizvollzugsanstalt, meine Damen und Herren. Auch wenn mit diesem Gesetz nicht alles gut wird, so kann es im Ernstfall doch den Unterschied machen zwischen Leben und Tod. Mit dem heute vorgelegten Gewaltschutzgesetz handeln wir daher: für die Frauen, die heute noch Angst haben müssen, für Kinder, die sich selbst nicht wehren können, und für jeden und jede, die auf den Schutz des Rechtsstaates vertrauen, weil sie auf ihn angewiesen sind. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort der Abgeordnete Helge Limburg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kempf, wenn Sie sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen einmal ernsthaft beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass ein relevanter Faktor für massive Partnerschaftsgewalt ist, wenn Frauen ungewollt oder zumindest vom Vater ungewollt schwanger werden und sich Männer durch gewaltsame Übergriffe oder sogar Morde an den schwangeren Partnerinnen der Verantwortung für Kinder entziehen wollen. So wie sie diese beiden Themen hier vermischt haben, ist es geradezu zynisch, meine Damen und Herren. Es ist angesprochen worden: Die Lagebilder zu den Themen „häusliche Gewalt“ und „Gewalt gegen Frauen“ sind erschreckend. Gewalt in Beziehungen, häusliche Gewalt, vor allem gegen Frauen, greift um sich. Auch im Jahr 2024 hatten wir einen Höchststand. Insgesamt sind in diesem Jahr 132 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordet worden. Das sind erst mal Zahlen. Der „Stern“ hat jüngst eine umfassende Reportageserie veröffentlicht, in der er das Leben der Opfer, das Leben der Frauen, in den Mittelpunkt gestellt hat. 132 ausgelöschte Leben! Eine sehr beeindruckende, bewegende, berührende Reportage. Dazu kommen noch rund 300 000 erfasste Fälle von häuslicher Gewalt. Die Ministerin hat es angesprochen: Wir gehen von einem großen Dunkelfeld aus. Ein konkreter Fall aus dem Jahr 2023 aus Kiel. Ein Mann bedrängt, bedroht, belästigt über Monate hinweg eine Frau, mit der er eine Beziehung möchte. Diese macht das einzig Richtige: Sie geht zur Polizei. Sie beantragt eine Gewaltschutzanordnung. Ein Annäherungsverbot wird erlassen. Das alles hindert den Täter nicht daran, die Frau zu überfallen, zu vergewaltigen und zu entführen. Sie kann nur mit knapper Not von der Polizei gerettet werden. Dieser und weitere Fälle zeigen: Wir alle müssen mehr tun, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, meine Damen und Herren. Es wird seit Langem gefordert, das spanische Modell in Deutschland zu implementieren; und das ist auch richtig so. Spanien ist es in der Tat gelungen – die Ministerin hat es gesagt –, mit einem ganzheitlichen Gewaltschutzsystem aus Prävention und Repression Gewalt gegen Frauen deutlich zurückzudrängen. Das spanische Modell darf dabei nicht nur auf die elektronische Fußfessel reduziert werden, wie es in der öffentlichen Debatte oft geschieht. Es ist weit mehr als das, und dementsprechend muss auch noch mehr geschehen, als dieser Gesetzentwurf allein vorsieht. Natürlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf; aber wir fordern mehr ein. Es darf nicht passieren, dass die elektronische Fußfessel und der Annäherungsalarm die Verantwortung quasi allein auf die Frau abwälzen, nach dem Motto: Sie kann sich jetzt ja selber schützen; sie ist gewarnt. – Nein, die Verantwortung bleibt bei Staat, Gesellschaft, bei Justiz und Polizei, Täter in die Schranken zu weisen. Meine Damen und Herren, 132 Femizide, 300 000 Fälle häuslicher Gewalt: So sieht ein gesamtgesellschaftliches Problem aus. Das bekommen wir nicht mit Einzelmaßnahmen in den Griff. Wir brauchen eine verlässliche Datengrundlage durch Dunkelfeldstudien. Damit können wir dann auch Aufklärungsarbeit, Präventionsprogramme und, wie vorgesehen, Täterarbeit aufsetzen. Wir brauchen flächendeckende Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt, ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung von Justiz und Polizei. Was in der Tat auch noch fehlt – auch wenn Sie ihn heute erneut angekündigt haben –: der Gesetzentwurf zur Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangssachen; er ist überfällig. Auch er ist ein wichtiger Baustein zur Ächtung von Gewalt, meine Damen und Herren. Ich rede überwiegend von Gewalt gegen Frauen, weil Frauen nun mal überwiegend die Opfer von Gewalt und Männer ganz überwiegend die Täter sind. Aber natürlich gibt es auch die umgekehrte Konstellation, und natürlich werden auch Kinder Opfer häuslicher Gewalt. Ein gutes Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt schützt alle Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Niemand ist niemandes Besitz. Niemandem stehen Rechte oder Verfügung an oder über eine andere Person zu. Eine Ehe, eine Partnerschaft, eine Familie ist das Versprechen auf gegenseitige Solidarität und Unterstützung, nicht das Versprechen auf Eigentum und Verfügungsmasse. Das jederzeit klarzustellen, ist unser aller Aufgabe. Ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Anfang. Wir haben viele weitere Vorschläge vorgelegt. Meine Damen und Herren, heute vor etwa einem Jahr – noch mitten in der Wahlkampfphase – ist es uns gelungen, gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Ich hoffe, dass wir jetzt erneut gemeinsam die Kraft für einen weiteren großen Schritt nach vorn in diesem wichtigen Thema aufbringen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Kathrin Gebel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Melanie lebt mit ihrem Partner und den gemeinsamen Kindern zusammen. Die Familie wirkt nach außen unauffällig, und anfangs ist das auch so. Aber mittlerweile bringt jeder Tag Demütigungen mit sich: Er brüllt sie an, beleidigt sie, verbietet ihr, Freundinnen zu sehen; er durchsucht ihre Nachrichten. Die körperlichen Hiebe beginnen schleichend – ein Stoß, ein zu fester Griff –; doch bald explodieren sie in Schläge oder Würgen. Danach immer dasselbe: die quälende Reuephase. Er fleht um Verzeihung, er weckt Hoffnung auf ein aushaltbares Leben, und sie schweigt – isoliert und ohne echten Ausweg. Die Gewalt zeigt sie nicht an. Als es im Scheidungsprozess darum geht, was mit den Kindern passieren soll, wird ihr vom Familienrichter gesagt, die Gewalt spiele hier keine Rolle. Von ihrer Anwältin wird ihr geraten, es gut sein zu lassen, damit sie nicht auch noch das Sorgerecht verliert. Eine Fußfessel hätte Melanie nicht geholfen. Tatsächlich hätte sie den allermeisten Frauen nicht geholfen; denn die meisten leben noch mit dem Täter zusammen, wenn die Gewaltspirale sich zuzieht. Die Anordnung der Fußfessel soll ja ausgerechnet bei den Familiengerichten liegen, bei denselben Familiengerichten, die gar keine Ahnung vom Umgang mit Gewalt haben und sogar unwissenschaftliche Erzählungen wie dem Parental Alienation Syndrome glauben. Dieses Vorgehen widerspricht der Istanbul-Konvention, und das können wir nicht hinnehmen. Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion hat ergeben, dass die Fußfessel in den Bundesländern, in denen es sie schon gibt, nur 100-mal im Kontext von häuslicher Gewalt eingesetzt wurde. Das muss man mal im Verhältnis sehen: 200 000 Fälle von häuslicher Gewalt auf der einen Seite, 100 Fußfesseln auf der anderen Seite. Wir Linke sind ja für einen wirksamen Gewaltschutz; aber die Bundesregierung verkauft uns hier ein GPS-Signal als Schutz und nennt das auch noch „spanisches Modell“. Wollen Sie uns denn für dumm verkaufen? Nicht die Fußfessel ist wirksam, sondern das ganze spanische Modell. Das ist nämlich etwas ganz anderes: eine Gesamtstrategie für den Umgang mit Gewalt gegen Frauen. In unserem Antrag machen wir deutlich, was wirklich wirksam wäre: zum Beispiel eine Risikoanalyse mit wissenschaftlichen Prognosemethoden, damit man die Gefährdung zuverlässig einschätzen kann, Gerichte und Richter/-innen, die auf den Umgang mit Gewalt spezialisiert sind, und natürlich Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Denn eine Fußfessel ersetzt keinen Platz im Frauenhaus, keine Beratung, keine sichere Wohnung und Perspektive auf Auszug und auch keine Verfügbarkeit von und Qualitätsstandards für die Täterarbeit. „Fußfessel“ – das klingt hart und modern. Ich kann mir gut vorstellen, dass mit der CDU/CSU vielleicht auch nichts anderes durchsetzbar war. Aber wenn die Bundesregierung wirklich etwas ändern will, dann setzen Sie doch bitte das ganze spanische Modell um und nicht nur den Teil fürs glänzende Foto. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt, und meistens sind es Frauen. Diese Zahl ist nicht nur erschütternd; sie zeigt auch: Der gefährlichste Ort für Frauen ist nicht die Straße, sondern das eigene Zuhause. Die aktuelle Dunkelfeldstudie zeigt erneut, wie groß das Ausmaß ist. Viele Betroffene erleben Gewalt über Jahre hinweg, und besonders gefährlich wird es in dem Moment, in dem sie gehen. Wenn eine Frau den Mut fasst, sich zu trennen, wenn sie sagt: „Ich halte das nicht mehr aus“, dann eskaliert die Gewalt häufig. Es ist oft die Frau, die ihr gewohntes Umfeld verlässt und trotzdem nicht aus dem Mietvertrag kommt. Es ist die Frau, die in den begleiteten Umgang mit dem Täter gezwungen wird. Es ist die Frau, die sich ein neues Leben aufbauen muss. Und der Täter? Der macht einfach weiter. Das ist inakzeptabel, und daran ändern wir jetzt was. Denn für uns entscheidet sich genau an dieser Stelle, ob der Rechtsstaat funktioniert. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz schaffen wir ein zusätzliches, wichtiges Schutzinstrument für Hochrisikofälle. Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen; der Blick geht also hin zum Täter. Bei Annäherungsverstößen wird die betroffene Person gewarnt; Behörden können sofort eingreifen. Also: Sie wird nicht alleingelassen. Das will ich hier schon noch mal sagen. Diese elektronische Fußfessel wird Leben retten; denn es sind im Einzelfall oft Minuten, die über die Sicherheit entscheiden können. Es bedeutet, dass Schutzanordnungen nicht nur auf dem Papier stehen; es bedeutet: Der Staat schaut nicht weiter weg. Gleichzeitig setzen wir auf verpflichtende Täterarbeit. Wer Gewalt ausübt, muss sich mit seinem Verhalten auseinandersetzen. Antigewalttrainings und Beratungsangebote sind kein Bonus, sondern ein notwendiger Bestandteil wirksamer Prävention. Wer Wiederholungstaten verhindern will, muss auch bei den Ursachen ansetzen. Aber wir wissen: Kein technisches Instrument ersetzt ein starkes Hilfesystem. Wir brauchen ausreichend finanzierte Frauenhäuser, verlässliche Beratungsstellen und verbindliche Gefährdungsanalysen in Hochrisikofällen. Wir brauchen klare Standards und eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Und hier will ich sagen: Da geht es um eine Bund-Länder-Koordinierung und -Arbeit; denn alles kann der Bund nicht richten. Ich würde mir das manchmal wünschen; aber hier ist das tatsächlich leider nicht der Fall. Jeder Femizid – und da sind wir uns hoffentlich einig – ist einer zu viel. Hinter jedem Fall steht ein Mensch, der hätte geschützt werden müssen. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine Nebenfrage; er ist Kernaufgabe des Rechtsstaats, und er ist Ausdruck dessen, was wir unter Freiheit verstehen: ein Leben ohne Angst, auch und gerade im eigenen Zuhause. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt. Ich freue mich auf den nun anstehenden parlamentarischen Prozess. Damit schaffen wir nun vieles für den Schutz von Frauen in diesem Land. Und ich freue mich sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig dieses Thema wirklich an die erste Stelle stellt. Ich freue mich auch schon auf die zahlreichen Gesetzentwürfe, deren Grundlagen schon im Koalitionsvertrag zu finden sind, um den Schutz von Frauen in diesem Land deutlich zu verbessern. Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau.
Hohes Präsidium! Dieser Gesetzentwurf betrifft nicht irgendeine technische Neuerung; es geht um Schutz, und es geht um Würde – um das grundlegende Recht, in diesem Land ohne Angst leben zu können. Aber – und das sage ich mit aller Deutlichkeit – ein Gesetz, das so tief in Grundrechte eingreift, darf nicht halbgar sein, und genau hier liegt das Problem. Wir wissen bis heute nicht, ob die Behörden überhaupt genügend Manpower haben, eine flächendeckende Überwachung zuverlässig zu gewährleisten. Wer wertet Signale aus? Wer reagiert im Einzelfall? Wer übernimmt Verantwortung, wenn Sekunden über Gesundheit und Sicherheit entscheiden? Wir dürfen Betroffenen nicht vorgaukeln, sie seien geschützt, wenn wir gleichzeitig doch wissen, dass entscheidende Voraussetzungen fehlen. Das wäre kein Schutz; das wäre Selbstbetrug. Es ist daher festzustellen, dass es sich hier um reine Wahlgesetze der Regierung handelt. Es stehen nämlich Wahlen an; die Regierung möchte den Wählern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern doch noch schnell eine gute Gesetzgebung vorgaukeln. Der Wähler wird sicherlich nicht so dumm sein, noch einmal darauf hereinzufallen. Im Übrigen ist der Umgang mit meiner Partei heute ganz erstaunlich. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Beleidigungen und mit Arroganz Wählerstimmen gewinnen? Ich sehr gespannt. Und – Herr Stegner ist gerade weg –: Spielen Sie einfach eine Runde Tennis. Das beruhigt, und man kriegt von den Problemen im Land nichts mit. Danke schön. Das Wort hat nun für den Bundesrat der Staatsminister Christian Heinz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben von vielen Rednerinnen und Rednern gehört: Es sind sehr viele Einzelfälle in Deutschland, die wir zu beklagen haben, sehr viele drastische Fälle in der Summe. Es gibt eine Vielzahl von Morden, schwersten Gewaltdelikten, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben. Ich kann diese traurige Reihe an Beispielen ergänzen mit einem hessischen Fall, vor gut zwei Jahren geschehen. In Fulda verlässt eine junge Frau nach Feierabend ihren Arbeitsplatz im Krankenhaus. Sie ahnt nicht, dass sie von ihrem Ex-Partner bis an die Wohnungstür verfolgt wird. Dort wird sie vor den Augen ihres zweijährigen Kindes erstochen und stirbt. Solche Fälle kommen in Deutschland viel zu oft vor, und viel zu lange hat die Politik nicht gehandelt. Ich bin sehr froh und Ihnen von der Bundesregierung sehr dankbar, dass Sie sich entschlossen haben, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie kommen damit auch einer Forderung aus den Reihen der Justizministerkonferenz und des Bundesrats nach. Wir wollen schon seit einigen Jahren Veränderungen. Wir haben das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Ich bin sehr froh, dass die aktuelle Bundesregierung endlich einen Kurswechsel vollzogen hat. Ganz herzlichen Dank dafür! Richtig ist – das weiß man aus der Praxis –: Die Fußfessel ist kein Allheilmittel – das hat auch niemand behauptet –, aber die Fußfessel ist ein echter Gamechanger. Wir in Hessen wenden die Fußfessel nach dem spanischen Modell mit der Zwei-Komponenten-Technik unter Berücksichtigung des hessischen Polizeirechts seit über einem Jahr sehr erfolgreich an. Es gab mehr als 30 Fälle, in keinem dieser Fälle ist es zu einem Übergriff oder einem Übergriffsversuch gekommen. Das beweist: Die Fußfessel wirkt nicht nur in Spanien, sie wirkt auch in Deutschland. Ich rufe den Kritikern entgegen: Selbstverständlich brauchen wir sehr viel mehr; das stellt niemand in Abrede. Wir haben Vorschläge aus dem Kreis der Länder für eine Verbesserung des Betreuungs- und Umgangsrechts gemacht. Selbstverständlich brauchen wir dort weitere Änderungen. Wir wollen auch im Familienrecht Änderungen. Wir wollen einen Wahlgerichtsstand für die Opfer von Gewalt, sodass sie nicht über die Zuständigkeit ihrer Amtsgerichtsbezirke leicht aufzuspüren sind. Wir wollen Änderungen, was den Umgang mit Kindern angeht, die nicht selbst Opfer von Gewalt geworden sind, aber in Verhältnissen mit partnerschaftlicher Gewalt leben. Dort sollen die Kontaktnotwendigkeiten zwischen den Elternteilen reduziert werden. Auch die psychischen Schäden bei den Kindern müssen stärker in den Blick genommen werden und vieles mehr. Das wichtige Signal heute ist: Gemeinsam hat die demokratische Mitte, haben Bund und Länder, der häuslichen Gewalt mit einem weiteren Schritt den Kampf angesagt. Es gibt viele Komponenten. Die elektronische Fußfessel ist dabei eine ganz wichtige Komponente. Die Länder werden das gemeinsam umsetzen. Sie wissen, das alles wird vom südhessischen Weiterstadt aus federführend gesteuert und administriert. Wir verhandeln mit den Kolleginnen und Kollegen über einen neuen Staatsvertrag. Sie werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieses Gesetz 2027 auch praktisch zu einem großen Erfolg für die Verbesserung der Sicherheit in Deutschland wird. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute nicht nur um den Gesetzentwurf der Bundesregierung, es geht auch um einen Antrag der Linken mit dem Thema „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“. In diesem Antrag wird ausgeführt, welche Möglichkeiten genutzt werden sollen, um – Zitat – „Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binäre Personen in vulnerablen Lebenslagen“ als Opfer von Gewalt zu schützen. So weit, so schlecht. Nicht an einer einzigen Stelle wird von Ihnen erwähnt, dass Frauenhäuser aus allen Nähten platzen und dass – Herr Merz brachte das vor einiger Zeit ins Spiel – Frauen, Töchter Angst haben, die Straßen zu betreten, Angst haben, Opfer zu werden, und das Tag und Nacht. Kein einziges Wort von Ihnen dazu. Deshalb ein paar Worte und Zahlen aus 2024 von mir dazu; aktuellere Zahlen gibt es noch nicht. Lediglich 36 Prozent der Frauen in Frauenhäusern haben die deutsche Staatsangehörigkeit. 64 Prozent der Frauen in Frauenhäusern sind mit anderen Worten Ausländer, und das bei einem bundesweiten Ausländeranteil von lediglich 15 Prozent. Das heißt, ausländische Frauen sind massiv überrepräsentiert in vor akuter Gewalt schützenden Frauenhäusern. Woran das wohl liegt? Dazu sagen Sie nichts. Weitere Zahlen aus den Statistiken: 788 Gruppenvergewaltigungen, über zwei pro Tag; und das war nicht schon immer so. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen sind Ausländer; auch hier massiv überrepräsentiert. Dazu sagen Sie nichts. 12 600 Frauen wurden Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei der der Tatverdächtige Ausländer war. Dazu sagen Sie auch nichts. Und Sie sagen auch nichts dazu, dass 130 Frauen Opfer einer Straftat gegen das Leben wurden, bei der der Tatverdächtige Ausländer war. Warum verschweigen Sie das Ganze bei dieser Thematik? Wie kann man nur so scheinheilig sein und Stuhlkreise und Fortbildungen für „Richter*innen“ fordern und hier keinen einzigen Namen einer Frau nennen, die ihr Leben durch die massenhafte und chaotische Zuwanderung von Straftätern und Verbrechern nach Deutschland verloren hat – kein einziger Name. Ich nenne Ihnen welche: Mia, Susanna, Maria, Jana, Annemarie und viele – viel zu viele – andere – Männer auch –, Zehntausende, die Opfer des von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP, Linken, „Bild“-Zeitung, „FAZ“, „taz“, „Spiegel“, „Stern“ und wie sie alle heißen, von allen Staatsfunkern rund um ARD und ZDF, von Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden usw. verursachten und befeuerten Migrationswahnsinn sind. Zehntausende Opfer! Jedes Opfer ist ein konkretes Opfer, ein reales Opfer in Deutschland. Dazu schweigen Sie. Tausende Familien wurden zerstört. Es gibt deutschlandweit inzwischen Dutzende Selbsthilfegruppen von Eltern abgestochener, ermordeter Kinder. Das ist das Ergebnis Ihrer aller Politik, außer die der Alternative für Deutschland. Zehntausende Opfer gehen auf Ihre Kosten, meine Damen und Herren. Unser Auftrag ist klar: Wir schulden den Opfern Konsequenz, keine Schlagworte, keine Stuhlkreise, keine Laberei, keine Fortbildungen. Wir schulden ihnen entschiedenes Handeln durch Abschiebungen und Mut zur Wahrheit. Das rettet Leben von Männern und von Frauen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Susanne Hierl.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, lassen Sie mich noch mal festhalten: Wir besprechen hier ein ernstes Thema, und das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, ist, hier Ihre perfiden, menschenverachtenden Gedanken kundzutun. Und das lässt recht tief blicken. Der Fall Gisèle Pelicot zeigt in erschütternder Klarheit die brutale Realität häuslicher Gewalt. Über Jahre wurde sie von ihrem Ehemann betäubt, vergewaltigt und anderen Tätern im Internet angeboten. Ihr Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ ist mehr als ein persönliches Statement. Er ist ein gesellschaftlicher Auftrag: Nicht die Opfer müssen sich schämen, sondern die Täter! Und doch schweigen noch immer viele Betroffene – aus Angst, aus Abhängigkeit, aus Scham. Häusliche Gewalt geschieht hinter verschlossenen Türen, sie bleibt oft unsichtbar und viel zu lange folgenlos. Im Jahr 2024 gab es 266 000 registrierte Fälle von häuslicher Gewalt. Das sind 266 000 Schicksale, um welchen das Zuhause kein sicherer Ort für die Betroffenen war. Und wir wissen: Die Dunkelziffer ist weit höher. Häusliche Gewalt ist kein privates Problem, sie ist ein gesellschaftliches Versagen, und sie geht uns alle an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb beraten wir heute einen entscheidenden Schritt zum besseren Opferschutz. Wir reagieren damit auf eine Realität, die dringendes Handeln erfordert, und wir stärken den Schutz der Betroffenen mit konkreten, wirksamen Maßnahmen. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen werden Polizei und Betroffene sofort gewarnt, bevor aus Drohungen Taten werden. Das schafft Sicherheit, und es gibt den Opfern ein Stück Kontrolle über ihr eigenes Leben zurück. Zugleich verpflichten wir die Täter zu sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsprogrammen. Wer Gewalt ausübt, muss sich mit seinem Verhalten und dessen Folgen auseinandersetzen. Wegsehen darf keine Option mehr sein. Wir erhöhen den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz setzt ein klares Signal: Wir stärken die Rechte der Opfer, wir verschärfen die Konsequenzen für Täter, und wir verbessern die Zusammenarbeit der Behörden. Gewaltschutz bedeutet nicht, erst zu handeln, wenn es zu spät ist. Gewaltschutz bedeutet, Täter zu stoppen, bevor sie zuschlagen. Lassen Sie uns heute die Weichen stellen für ein Rechtssystem, das den Tätern Einhalt gebietet und das den Opfern endlich den Schutz gibt, den sie verdienen. Gewaltschutz ist kein Luxus. Er ist eine Frage von Gerechtigkeit. Er ist unsere gemeinsame Pflicht. Herzlichen Dank.
Redner nach Fraktion
10 Redner insgesamt