Antrags der Abgeordneten Ulle Schauws, Helge Limburg, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulle Schauws, Helge Limburg, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen
Zusammenfassung
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Reden (10)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Frau, der Gewalt angetan wird, ist eine zu viel. Jeder Täter, der einer Frau Gewalt antut, gehört verurteilt, jeder Täter – jeder! Diese Täter – übrigens mitten unter uns – üben Gewalt gegen Frauen aus, weil sie das Gefühl von Macht und Kontrolle wollen, weil sie mit einer Partnerin oder Frauen auf Augenhöhe nicht klarkommen. Ich sage es sehr klar: Jede Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist eine Straftat. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für Gewalt – für niemanden. Dennoch passiert sie jeden Tag, selten auf der Straße, überwiegend hinter geschlossenen Türen. Nur 10 Prozent der Partnerschaftsgewalt 2024 geschah außerhalb geschlossener Räume. Der gefährlichste Ort für Frauen ist ihr eigenes Zuhause, und das muss aufhören. Gewalttätige Männer in unserem Land gab es schon immer. Vor über 40 Jahren wurden Frauenhäuser und Beratungsstellen gegründet. Gewalt von Männern ist ein Problem weltweit. Darauf macht der 25. November aufmerksam. Wir Grüne haben darum in dieser Woche diese Debatte aufgesetzt. Meine Damen und Herren, das Ignorieren von Gewalt gegen Frauen im sozialen Umfeld oder in Institutionen ist fatal. Dass es immer noch gängig ist, dass Frauen mit Kindern nach einer Trennung beim Sorge- und Umgangsrecht trotz Gewalterfahrungen dem Täter begegnen müssen, ist das Gegenteil von Gewaltschutz. Die Momente der Übergabe von Kindern sind gefährlich. Oft eskaliert die Gewalt. Hier passieren häufig Femizide. Darum fordern wir Grüne Sie mit unserem breit angelegten Antrag auf, wirksam zu handeln. Es braucht Tempo bei der Gesetzesreform im Sorge- und Umgangsrecht. Wenn die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA aufzeigen, dass weniger als 5 Prozent der Partnerschaftsgewalt angezeigt werden, läuft richtig was schief. Viele Betroffene zeigen die Gewalt nicht an aus Angst und Scham. Darum sollte Gisèle Pelicots Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ wegweisend werden. Die Verantwortung liegt bei denen, die Gewalt ausüben. Sie müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Maßnahmen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung sind nur ein kleiner Teil davon. Es braucht umfassendere Maßnahmen zum Schutz von Frauen, als Sie sie bisher angehen wollen. Verpflichtende Täterarbeit nach bundeseinheitlichem Standard muss ausgeweitet werden. Prävention und Aufklärung müssen stärker in den Fokus rücken, damit Gewalt gar nicht erst passiert. Wir wissen, dass wesentliche Indikatoren für Gewalt von Männern häufig strukturelle Belastungen wie Arbeitslosigkeit, finanzielle Unsicherheit, knapper Wohnraum oder psychische Belastungen sind und eine abwertende Sicht auf Frauen. Meine Damen und Herren, die Istanbul-Konvention ist der Kompass für einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention, Schutz, Strafverfolgung und politischer Koordination für den Kampf gegen Gewalt. Deswegen fordert unser Antrag die konsequente Umsetzung mit genügend Geld für die ressortübergreifende Koordinierungsstelle. Es braucht eine gesetzlich verankerte Berichterstatterstelle am DIMR. Es braucht verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Justiz, Jugendämter und Lehrkräfte für das Erkennen von häuslicher Gewalt und den richtigen Umgang damit. Und wenn unser Gewalthilfegesetz Wirkung zeigen soll, muss die Frauenministerin mit den Ländern und Kommunen jetzt unter Einbezug der Zivilgesellschaft am runden Tisch loslegen. Es wird Zeit. In allen Bereichen bestehen erhebliche Umsetzungslücken. Das betrifft vor allem die Schutzbedarfe vulnerabler Gruppen, wie geflüchteter Frauen, Frauen mit Behinderungen oder queerer Personen. Ich fordere Sie in der Regierung also auf: Worauf warten Sie noch? Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Anne König.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in der Adventszeit gehen Menschen wieder vermehrt ins festliche Opernhaus oder ins Theater. Dort, auf den großen Bühnen, begegnet uns ein Motiv, das so alt ist wie die Literatur selbst: Othello erwürgt Desdemona, Woyzeck ersticht Marie, Ferdinand tötet in Schillers „Kabale und Liebe“ seine Luise – alle jeweils aus Eifersucht ermordet. Wer durch den literarischen Kanon geht, stellt fest: In der klassischen Literatur wird statistisch gesehen 20-mal so häufig eine Frau von einem Mann getötet wie ein Mann von einer Frau. Das ist der Spiegel der Machtverhältnisse, aus denen diese Werke entstanden sind und die bis heute traurige Realität sind. Aktuelle Zahlen offenbaren das ganze Ausmaß der Brutalität gegen Frauen. 187 000 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt. 132 Frauen wurden 2024 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Über 53 000 wurden Opfer sexueller Übergriffe. Und das sind nur die Fälle, von denen wir wissen. Viele schweigen aus Angst, aus Scham oder aus Abhängigkeit. Dabei ist Gewalt gegen Frauen kein privates Familiendrama der anderen, das einen selbst nichts angeht. Nein, jeder Akt der Gewalt gegen eine Frau ist ein Angriff auf die Würde eines Menschen und damit ein Angriff auf den Kern unserer Werteordnung. Was ist zu tun, damit es erst gar nicht zu diesen Verbrechen kommt? Die Istanbul-Konvention und die Gewaltschutzrichtlinie geben die Richtung vor. Wir setzen das Gewalthilfegesetz nun um und entwickeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem nationalen Aktionsplan fort; denn Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht. Unser Gewaltschutzgesetz schafft endlich jene Werkzeuge, die im Ernstfall Leben retten können: elektronische Fußfesseln, die in Hochrisikofällen das Annährungsverbot der Kontrolle unterwerfen, präzise Warnsysteme, die Betroffene in Echtzeit alarmieren, verpflichtende Antigewalttrainings, die nicht nur sanktionieren, sondern Verhalten verändern können. Wir haben noch viel vor: Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragrafen auf. Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzer regelmäßig abzufragen. Und wir prüfen, inwieweit gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers künftig als Verbrechen geahndet werden kann. Doch verschärfte Strafen greifen erst, nachdem etwas passiert ist. Vielen Betroffenen bleibt diese Zeit jedoch nicht. Genau hier zeigt sich die Bedeutung ausreichender und gut erreichbarer Frauenhausplätze, die unmittelbaren Schutz bieten. Allerdings sind Frauenhäuser heute schon überlastet. Fast 12 000 Plätze fehlen. Der Bund investiert bis 2036 2,6 Milliarden Euro in neue Schutzräume. Ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist wichtig und gut. Aber es reicht nicht; denn meistens sind auch Kinder involviert. Deshalb lautet unsere klare Forderung: Häusliche Gewalt muss endlich eindeutig als Kindeswohlgefährdung gelten mit allen Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Täters. Aber das alles darf uns noch nicht reichen. Wir sollten uns vielmehr die Frage stellen: Warum sollen es immer die Opfer sein, die das eigene Zuhause verlassen müssen? Bevor Frauen gezwungen werden, auszuziehen, sollten Täter die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. In schweren Gewaltfällen sollte nicht die Frau ins Frauenhaus müssen, sondern der Täter ins Täterhaus. Im Klartext: Bei Gewalt gegen Frauen müssen strengere Strafvorschriften greifen, die den Frauenschläger verlässlich zur Verurteilung und in den Justizvollzug bringen. Genau in diesem Sinne haben wir als Unionsfraktion schon vor über einem Jahr einen umfassenden Antrag zum verbesserten Schutz vor Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Dieser Antrag enthielt auch zentrale und notwendige strafrechtliche Verschärfungen. Wir haben damals Kernpunkte formuliert. Dazu gehört, den Strafrahmen bei Gruppenvergewaltigungen grundsätzlich zu erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft. Weitere Punkte sind eine deutliche Strafverschärfung bei Stalking, insbesondere im digitalen Raum, härtere Sanktionen für Drohungen und Nachstellungen und die erweiterte Nutzung elektronischer Überwachung. Diese Maßnahmen wären schon damals notwendig gewesen. Der Antrag wurde von den Grünen aber abgelehnt. Das alles macht Ihren heutigen Antrag daher leider wenig glaubwürdig. Es ist bemerkenswert, dass Sie auch bei einem weiteren zentralen Vorhaben für den Gewaltschutz für Frauen nicht mitgehen. Bis heute lehnen Sie das Nordische Modell zur Eindämmung der Ausbreitung von Prostitution ab, und das, obwohl es in mehreren europäischen Ländern nachweislich zu einem Rückgang von Gewalt, Menschenhandel und struktureller Abhängigkeit geführt hat. Denn das Modell eröffnet Frauen realistische Ausstiegsperspektiven und sanktioniert nur diejenigen, die es verdient haben, nämlich die Täter, die die Ausbeutungsmaschinerie am Laufen halten. Die empirische Bilanz ist eindeutig, und wer den Anspruch erhebt, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, sollte diese Evidenz nicht länger übergehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für unsere Politik gilt: Wir wollen Schutz, der wirkt. Wir wollen, dass Frauen in unserem Land ohne Angst leben können. Gewaltschutz ist kein Politikfeld unter vielen. Er ist eine Frage der Freiheit und der Menschenwürde. Er ist der Prüfstein dafür, ob unser Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlöst. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Anwesende Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und zu bekämpfen, muss uns allen eine Herzensangelegenheit sein, aber nicht, wie es im Antrag der Grünen und auch in der Istanbul-Konvention zum Ausdruck kommt, als ein Mittel zur Durchsetzung der Gleichstellungs- und Transideologie. Die Grünen geben vor, Frauen vor Gewalt schützen zu wollen. Die Grünen aber haben jedes Anrecht verwirkt, sich zu Fürsprechern von Frauen zu machen. Das fängt schon damit an, dass die Grün/-innen noch nicht einmal wissen, was eine Frau ist. „Transfrauen sind Frauen“, sagte Ex-Ministerin Paus. Jeder, der sich eben so fühlt, kann eine Frau sein. Damit machen Sie Frauen unsichtbar und haben mehr Schaden für die Rechte der Frauen angerichtet als einige Hundert Jahre Patriarchat. Um es hier klipp und klar zu sagen: Transfrauen sind Männer. Ausrufezeichen! Ihr irres Selbstbestimmungsgesetz hat Frauen ihrer Schutzräume beraubt. Das ist alles andere als Gewaltschutz. Aber schauen wir uns nun genauer an, wie ernst es die Grünen mit dem Schutz von Frauen nehmen. Die Grünen haben Hunderttausende Männer ins Land gelassen, für die Frauen nichts, aber auch gar nichts wert sind. Frauen und Mädchen sind dadurch Freiwild in Deutschland geworden. Schon kleine Mädchen verschwinden unter Kopftüchern, einem der sichtbarsten Zeichen für die Unterdrückung der Frau. Knapp 14 000 Frauen suchten 2024 Schutz in Frauenhäusern. Zwei Drittel davon haben einen Migrationshintergrund. Nicht umsonst kommt das Wort „mehrsprachig“ mehrfach in Ihrem Antrag vor. Sie leugnen trotzdem weiter die Realität, und ich sage Ihnen auch, warum: Weil Sie mitschuldig sind. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Nur wer die Täter beim Namen nennt, hat das Recht, Gewaltschutz für Frauen zu fordern. Ausländische Mädchen werden mitten in Deutschland von ihren Eltern in Zwangsehen gedrängt. Zehntausende Frauen und Mädchen in Deutschland sind der Genitalverstümmelung zum Opfer gefallen. Zu all dem schweigen die Grünen. Und Sie alle hier schweigen, wenn im Namen der Rückkehr primitiver Frauenverachtung in unsere Gesellschaft Frauen vergewaltigt und ermordet werden. Das ist Ihre große Schuld. Die Grünen schreiben in ihrem Antrag: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse und patriarchaler Strukturen und nach wie vor tief in unserer Gesellschaft verankert.“ Was für ein Unsinn! Seit 2015 importieren Sie diese patriarchalen Strukturen und machen sich damit mitschuldig an der Zerstörung von Frauenrechten in Deutschland. Auch das BKA-Lagebild zur häuslichen Gewalt in Deutschland belegt deutlich: Ausländische Männer schlagen ihre Frauen häufiger. Der grüne Traum von Multikulti kennt eben nur Verlierer. Für Millionen von Frauen ist er längst zum Albtraum geworden. Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie diese zulassen? Nein. – Nur wer die Täter beim Namen nennt, hat das Recht, Gewaltschutz für Frauen zu fordern. Jeder andere ist ein Heuchler, und Sie von den Grünen sind die größten unter ihnen. Deutschland weiß es längst. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention genehmigen. – Frau Abgeordnete, ich bin ein bisschen erstaunt darüber – eigentlich bin ich nicht erstaunt –, dass Sie uns jetzt Vorwürfe machen, wir Grüne seien irgendwie an allem schuld, was Frauen in diesem Land Schlechtes widerfährt. Was mich allerdings irritiert, sind zwei Dinge. Gewalt gegen Frauen – ich habe das in meiner Rede gesagt – fand immer schon in diesem Land statt. Sie reduzieren das Thema immer auf Migration oder auf andere Dinge wie Transfrauen. Aber die Frage ist: Was ist mit Frauen, die 1970, 1980, 1990 in Frauenhäuser gegangen sind? Wir haben in den Fachgesprächen, die wir übrigens in unserem Fachausschuss, wo auch Sie anwesend waren, abgehalten haben, von den Fachberatungsstellen die Info bekommen, dass es tatsächlich sehr vornehmlich deutsche Männer sind, die Gewalt ausüben. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist: Sie sagen, dass die Migration der Grund ist, warum Frauen Gewalt angetan wird. Wir haben in den letzten zwei Wochen sehr viele Zahlen, sehr viele Studien hierzu bekommen. Sie ignorieren komplett alle Erkenntnisse, die in diesen Studien dargestellt wurden, und bauen Ihr eigenes Weltbild. Ich sage Ihnen: Sie sind die Partei, die die Frauen in diesem Land wirklich verunglimpft und niemals schützt.
Erst mal: Ich habe Ihre Frage nicht gehört. Ich weiß jetzt gar nicht, worauf ich antworten soll. Aber ich nutze trotzdem die Gelegenheit, zu Ihren langen Ausführungen Stellung zu nehmen. Wir hören jetzt der Antwortenden zu. Ich gebe Ihnen recht: Gewalt gegen Frauen hat es schon immer gegeben – leider. Nur: Seit 2015 nimmt niemand Stellung ein für die Frauen, die hier in Deutschland unterdrückt, vergewaltigt und ermordet werden. Dafür sind Sie halt verantwortlich. Und da nützen auch alle Relativierungen nichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Frauenhaus ist von außen als solches nicht erkennbar. Es reiht sich ein in Straßenzüge und Wohnblöcke. Es ist unsichtbar. Die Unsichtbarkeit von Frauenhäusern rettet Leben. Aber die Schicksale der Frauen und Kinder in diesen Frauenhäusern dürfen niemals unsichtbar bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vorletzte Woche durfte ich bei der Eröffnung eines Frauenhauses in meinem Wahlkreis dabei sein. Dieser Besuch hat mir wirklich noch mal mit voller Wucht vor Augen geführt, was Gewalt gegen Frauen wirklich bedeutet, nicht abstrakt als Statistik, sondern als das, was es ist: eine tägliche Bedrohung – eine Bedrohung, die für ungefähr 266 000 Menschen in diesem Land schreckliche Realität ist, jeden Tag und überwiegend für Frauen und Kinder. Ich habe dort Frauen getroffen, die aus ihrem Zuhause, vor ihren Partnern, vor Gewalt fliehen mussten. Aber ich habe dort auch die Menschen getroffen, die diesen Frauen die Türen öffnen, die sich jeden Tag dafür einsetzen, dass Opfer von Gewalt ein bisschen zur Ruhe kommen, die dafür sorgen, dass es ein Leben danach gibt. Deswegen will ich jetzt von hier aus all den Mitarbeitenden in den Frauenhäusern in ganz Deutschland Danke sagen! Und Sie von der AfD sollten sich genau mit diesen Menschen mal unterhalten. Dann würden Sie verstehen, dass nicht die Grünen, dass nicht Transfrauen, dass nicht Migration das Problem ist, sondern patriarchale Strukturen, in denen Frauen etwas sind, was man besitzen kann. Das sind Strukturen, die die AfD zementieren und nicht so wie wir aufbrechen will. Ich möchte natürlich auch den vielen Trägern, den Frauennotrufen, der Frauenhauskoordinierung und den vielen weiteren Engagierten für ihre Arbeit danken. Ohne all diese Menschen wäre eine Umsetzung der Istanbul-Konvention nicht möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit die Türen weiter offen stehen, die Hilfetelefone besetzt sind, Beratung stattfinden kann, investieren wir als Koalition: in Hilfestrukturen, in Prävention, in Frauenhäuser, in eine bessere Zusammenarbeit der Behörden. Wir sorgen dafür, dass jede Frau in Deutschland den gleichen Zugang zu Schutz bekommt. Ich bin auch sehr dankbar für die Initiative von Stefanie Hubig zur bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel genauso wie zu verpflichtenden Antigewalttrainings. – Ich habe keine Redezeit mehr; ich hätte gerne noch was zum Sorge- und Umgangsrecht gesagt. Zum Abschluss möchte ich sagen: Die Istanbul-Konvention ist nicht nur ein Vertrag, sie ist unser politisches Versprechen für die, die Schutz brauchen, aber auch für die, die Schutz geben. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Kathrin Gebel für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Anwesende! Jeden Tag ein Femizid in Deutschland, Jahr um Jahr steigt die Zahl an Fällen von Gewalt gegen Frauen. Und die Antwort der Bundesregierung auf diese Krise ist Mutlosigkeit, Halbherzigkeit und vor allem Planlosigkeit. Die im vergangenen Jahr verabschiedete Gesamtstrategie ist lückenhaft und müsste dringend zu einem intersektionalen und langfristigen nationalen Aktionsplan weiterentwickelt werden. Statt sich da mal ranzumachen, klammert man sich lieber an irgendwelche symbolischen Strafverschärfungen und traut sich an die wahren Ursachen nicht ran. Die Hütte brennt, und die Bundesregierung kommt mit einem Glas Wasser angerannt. Was soll das denn? Schlimmer noch: Es ist Ihr Herbst der Kaltherzigkeit, der Frauen in Armut und Abhängigkeit treibt und damit in die Gewalt. Da hilft auch kein Reförmchen hier und keine Fußfessel da, um diese Menschenverachtung wieder wettzumachen. Was mich daran so ärgert: Den Plan gäbe es doch schon. Die Istanbul-Konvention macht doch klare Vorgaben, wo man wirklich wirksam ansetzen könnte. Was wir aber bräuchten, ist kein Glas Wasser, sondern Feuerlöscher wie Fördermaßnahmen für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, wie ein Entgeltgleichheitsgesetz, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abschaffen des Ehegattensplittings; denn wir wissen doch alle, dass diese Besteuerung alte Rollenbilder weiter zementiert. Wir brauchen natürlich eine Regulierung der Mietpreise. Wir als Linke hätten da Vorschläge: einen Mietendeckel zum Beispiel, damit Frauen auch wieder schnell aus dem Frauenhaus ausziehen und in ein neues Leben starten können, statt dort festzusitzen, weil sie sich die Miete für eine Wohnung für sich und ihre Kinder nicht leisten können, außerdem verpflichtende Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die mit Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen, insbesondere für Familienrichter/-innen, besser noch spezialisierte Gerichte im Umgang mit häuslicher Gewalt, so wie es in Spanien der Fall ist. Ich möchte auch über die reden, die vom Gewaltschutz ausgeschlossen sind; denn es haben eben nicht alle denselben Zugang. Geflüchteten Frauen wird ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht verwehrt. Die Wohnsitzauflage und die Residenzpflicht verhindern, dass sie Schutz bekommen. Liebe Leute, das können wir doch nicht länger hinnehmen! Natürlich brauchen wir auch ein Paritätsgesetz und einen Gleichstellungscheck für Gesetze. Denn es ist doch klar, dass Gewalt gegen Frauen auch etwas mit der ganz realen Machtverteilung in unserer Gesellschaft zu tun hat. Ich danke wirklich ganz herzlich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das Einbringen dieses Antrags, vor allem da wir in der letzten Legislatur quasi denselben Antrag auch schon eingebracht hatten. Damals haben Sie den abgelehnt, aber wir dürfen ja alle dazulernen. Diese Konvention ist kein optionales Wohlfühlpapier. Sie ist ein verbindlicher Vertrag, den wir ratifiziert haben – ein Versprechen, dass Frauen und benachteiligte Geschlechter in diesem Land frei von Gewalt leben können. Es ist endlich Zeit, dass wir dieses Versprechen einhalten und die Konvention lückenlos umsetzen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Ellen Demuth.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist beim Thema „Gewaltschutz für Frauen“ noch viel zu tun. Wir haben zwei Wochen vor Weihnachten. Wenn man heute auf die Internetseite „Bundesweite Frauenhaus-Suche“ blickt – ich habe das eben mal gemacht –, dann stellt man fest: Wer heute als alleinstehende Frau ohne Kinder einen Platz in einem Frauenhaus sucht, hat sieben Plätze zur Auswahl in den insgesamt 347 Frauenhäusern, die wir in Deutschland haben. Wir haben 7 800 Plätze; die Vorrednerinnen sprachen das schon an. Laut Istanbul-Konvention sollen es pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner ungefähr 2,5 Plätze sein. Also sprechen wir über einen Platzbedarf von 21 000 Plätzen. Uns fehlen 13 000 Plätze, die wir noch schaffen müssen. Es gibt also viel zu tun. Die Grünen haben recht mit ihrem Antrag. Aber grundsätzlich ist zu sagen: Es ist ein großer erster Schritt getan. Ich beschäftige mich schon seit Jahren mit diesen Themen. Auf Landesebene war ich jahrelang dafür zuständig. Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 in Kraft. Wir haben es seitdem nicht geschafft, in den Ländern dafür zu sorgen, dass die Ziele auch nur halbwegs umgesetzt werden. Mit dem Gewalthilfegesetz ist am 28.02. hier in diesem Hause ein bundesweiter Rechtsrahmen geschaffen worden, der uns ein großes Stück voranbringt, indem die Freiwilligkeit dieser Maßnahmen abgelöst wird durch verpflichtende staatliche Maßnahmen unter Anerkennung der Gewalthilfe für Frauen auf allen staatlichen Ebenen. Das ist eine wunderbare Grundlage, damit die Länder nun agieren können. Frau Gebel, Sie sprachen an, hier sei noch nichts getan worden. Das ist nicht richtig. Die Länder sind für die Umsetzung laut Grundgesetz weiterhin zuständig. Im Übrigen haben auch zwei linke Ministerinnen die Handhabe, dafür etwas zu tun, wie auch fünf grüne Ministerinnen und jede Menge SPD-Ministerinnen, wie ich erfreut gesehen habe; eine Ministerin der CSU ist auch dabei. Diese Ministerinnen können viel beschließen. Das haben sie auch getan. Ich habe mir das angeschaut. Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz im Juni haben die Ministerinnen umfassende Beschlüsse gefasst. Sie betreffen nicht nur den Gewaltschutz, der im Rahmen der Istanbul-Konvention dann in allen Ländern flächendeckend umgesetzt wird, sondern auch all die Themen, die Sie eben angesprochen haben. Ich habe es hier noch mal angestrichen. Aber es ist so viel; Sie laden es sich am besten runter. Es geht zum Beispiel auch um eine in den Beruf bringende Hilfsmaßnahme für Frauen mit Migrationshintergrund. Es geht um Monitoring. Es geht um Daten. Ich habe leider nicht mehr viel Zeit. Aber Sie können sich das alles ansehen. All diese Themen, die Sie eben moniert haben, sind durch die Frauenministerinnenkonferenz – wie gesagt, auch zwei linke Ministerinnen dabei – auf dem Weg. Wir sind uns also hier größtenteils einig in diesem Haus. Nun zu Ihnen, liebe AfD. Ich habe Sie dazu auch im Landtag oft thematisch, in der Sache gestellt. Frau Nieland war ja mal eine Kollegin von mir im Landtag Rheinland-Pfalz und sitzt jetzt im Bundestag. Bei allen Haushaltsberatungen hat die frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion immer Kürzungen vorgeschlagen. Ich sehe mit Sorge – ich verfolge das schon seit 2011 –, dass es seit 2011 in der Kriminalstatistik einen kontinuierlichen Anstieg gibt – das war weit vor der Flüchtlingskrise –, mit Ausnahme der Coronazeit, als die Zahlen kurzzeitig zurückgingen. Jetzt steigen sie wieder an. Jetzt alle Maßnahmen zu streichen und dann auch noch in Ihrem Jargon und Ihren Medien von diesen Tradwives zu sprechen, die sich ihrem Mann zu unterwerfen haben, die den Männern nicht zu widersprechen haben, wie Sie sie jetzt überall auch im Internet propagieren, das ist genau der falsche Weg. Das ist doch die Strategie, die Sie fahren. Das an dieser Stelle dazu. Ansonsten glaube ich, meine Damen und Herren, haben wir hier eine große Einigkeit. Der Antrag der Grünen ist eigentlich nicht erforderlich, weil wir schon auf einem guten Weg sind. Ich glaube, wir werden Hand in Hand in den nächsten Jahren, bis 2032 der Rechtsanspruch greift, hier vieles Gutes auf den Weg bringen. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Birgit Bessin.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Demütigungen, Vergewaltigungen, Verletzungen, Ermordungen, das leugnet in diesem Haus hier niemand. Genitalverstümmelung, Kinderehen, Zwangsverheiratungen in den Sommerferien im Ausland, Ehrenmorde, Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften auf Frauen, darüber sprechen Sie, meine Damen und Herren, allerdings nicht so gern, genauso wenig wie über eine ganz bestimmte Tätergruppe. Deshalb übernehmen wir als Alternative für Deutschland den Teil, über den Sie sich seit über zehn Jahren ausschweigen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik liefert diesbezüglich eindeutige Zahlen. 35,4 Prozent sind nichtdeutsche Tatverdächtige, darunter bei häuslicher Gewalt 37 Prozent, bei Tötungsdelikten 38,8 Prozent, bei Gruppenvergewaltigungen 51 Prozent. Da sind die Einwanderungsstraftaten rausgerechnet. Da der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtbevölkerung jedoch bei nur 14,8 Prozent liegt, kann man diese Zahlen noch umrechnen in die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl, also wie viele Tatverdächtige entsprechend diesen Zahlen auf 100 000 Einwohner kommen. Ich wette, Sie kennen alle diese Zahlen; Sie wollen sie einfach nicht wahrhaben. Nach dieser Berechnung sehen die Zahlen wie folgt aus: Straftaten bei Deutschen auf 100 000 Einwohner: 1 879, bei Nichtdeutschen – halten Sie sich fest; möchte jemand schätzen? – 5 091, bei den Afghanen 10 503, bei den Syrern 10 587. Gewaltkriminalität: Deutsche 163, Ukrainer 443, Syrer 1 740, Marokkaner 1 885. Diese Tatverdächtigenbelastungszahlen nichtdeutscher Männer sind doppelt so hoch wie die der deutschen Männer. Übrigens, Frau Schauws: Die Tatverdächtigenbelastungszahl nichtdeutscher Frauen ist ungefähr so groß wie die der deutschen Männer insgesamt. Frau Schauws, auch das noch: Trotz der vorliegenden Befunde erklären Sie bislang nicht, weshalb Sie den Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität immer wieder leugnen. Nur wer ehrlich mit diesen Zahlen, die nicht die AfD sich ausgedacht hat, umgeht, der kann diese Probleme erkennen, und nur der wird bereit sein, die Probleme auch tatsächlich zu lösen. Und wenn Sie diese Zahlen auch nicht hören wollen, lesen Sie den Bericht des „Stern“ von vor wenigen Tagen. Darin konnte man lesen – ich zitiere –: „Überproportional häufig hatten laut der Studie sowohl Täter als auch Opfer einen Migrationshintergrund bei Partnerschaftstötungen [...].“ Zitat Ende. Meine Forderung, unsere Forderung: Steigen Sie aus der Istanbul-Konvention aus! Investieren Sie jeden freigewordenen Euro in Grenzkontrollen, in Grenzsicherheit und Abschiebeflüge! Sorgen Sie dafür, dass jedes importierte mittelalterliche Frauenbild, das unsere Werte, unsere Kultur und den Rechtsstaat ablehnt, wieder abgeschoben wird! Sorgen Sie dafür, dass Kinderkopftücher in schulischen Einrichtungen verboten werden! Frau Kollegin, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte kommen Sie zum Schluss. Ich komme zum Schluss. – Denn das ist die Vorstufe der Unterdrückung junger Mädchen. Helfen Sie ihnen, sich in Deutschland frei entfalten zu können – Kommen Sie bitte zum Schluss. – und nicht der patriarchalen Last auf ihren Schultern – Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen. – zu erliegen. Die abschießende Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Saskia Esken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wieder einmal erlebt, dass die AfD wirklich kein Thema auslässt, um ihren rassistischen Hass auszubreiten. Das ist heute Abend nicht unser Thema. Unser Thema sind Opfer, die Frauen sind, und Täter, die Männer sind. Der gefährlichste Ort für Frauen und Mädchen ist nicht etwa die dunkle Ecke im Straßenbild, vor der wir von klein auf gewarnt werden. Der gefährlichste Ort – Ulle Schauws hat es gesagt – für Frauen und Mädchen ist der Ort, an dem wir uns die höchste Sicherheit wünschen, nämlich das Zuhause. Ich wünsche Ihnen, den Frauen, die hier für die AfD reden, dass Sie niemals ein Frauenhaus brauchen, und allen anderen Frauen auch. Gewalt gegen Frauen wird in den allermeisten Fällen von Partnern und Ex-Partnern verübt, von Männern, die es nicht ertragen, wenn ihre Partnerin selbst über ihr Leben bestimmen und womöglich die Beziehung beenden will. Es sind Männer, die Frauen deshalb verprügeln, vergewaltigen oder töten. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen oft lange, um sich Hilfe zu suchen. Wenn sie bereit sind, diesen großen Schritt zu tun, dann braucht es sichere Orte, die die Frauen aufnehmen. Leider haben wir immer noch viel zu wenig Plätze in unseren Frauenhäusern. Dazu kommt – es wurde schon gesagt –, dass Betroffene oft länger im Frauenhaus bleiben, auch wenn sie für den Schritt in ein selbstständiges Leben eigentlich längst bereit wären, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden, weil sie keine Arbeit finden, die die Finanzierung des Lebensunterhalts ermöglicht. Die Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums, auskömmliche Löhne, ergänzende Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag haben also direkten Einfluss darauf, wie viele Plätze frei sind in einem Frauenhaus. Anders gesagt: Baupolitik, Arbeits- und Sozialpolitik und vieles mehr ist eben auch Frauenpolitik, muss so gelesen und muss entsprechend umgesetzt werden. Es war ein bedeutender letzter Akt der von Olaf Scholz geführten Regierung, mit den Stimmen der Unionsfraktion das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Wir haben damit deutlich gemacht, dass wir Verantwortung übernehmen auf Bundesebene. Gleichzeitig verstehen wir diese Aufgabe auch als gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen deshalb ab 2027 über zehn Jahre lang mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bei dem Auf- und Ausbau des Hilfesystems. Ab 2027 sind die Länder in der Verantwortung, Beratung und Schutz sicherzustellen. Ab 2032 gibt es dann den Rechtsanspruch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Koalitionsvertrag einige weitere Vorhaben vereinbart, die den Schutz von Frauen vor Gewalt, aber auch ihre Gleichstellung und ihre Selbstbestimmung zum Ziel haben. Klar, Papier ist geduldig. Deshalb müssen wir Frauen hier im Bundestag gemeinsam dafür sorgen, dass diese Themen nicht unter den Tisch fallen, weder aus ideologischen Gründen noch aus Geldmangel. Vielen Dank.
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