2./3. Lesung

22 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen

22 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen

8. Mai 2026·Sitzung 78··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (23)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mir reicht es. Mir reicht es, von von Gewalt betroffenen Frauen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder alleingelassen hat. Ich habe Frauen getroffen, die alles richtig gemacht haben, die zur Polizei gegangen sind, die Anzeige erstattet haben, die zum Gericht gegangen sind und die trotzdem Angst haben mussten – jeden Tag, jeden Abend, jede Nacht –, weil der Täter trotzdem vor der Haustür stand, weil das Annäherungsverbot nur ein Stück Papier war. Das ist jetzt vorbei. Mit dem heutigen Beschluss macht dieser Staat, machen wir einen unmissverständlichen Schritt: Wir stellen uns auf die Seite der Frauen, und zwar nicht aus Mitgefühl, sondern weil das unsere gesellschaftliche Pflicht ist. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und uns alle, ein Angriff auf die Würde, ein Angriff auf diesen Rechtsstaat selbst. Was beschließen wir heute? Wir führen die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild ein. Das Annäherungsverbot wird jetzt in Hochrisikofällen kontrolliert – mit Alarm, mit Konsequenzen, mit Schutz für die Betroffenen. Wir heben das Strafmaß bei Verstößen gegen Schutzanordnungen an. Wir verpflichten Täter zu Antigewalttrainings. Aber lassen Sie mich sagen, was mir im parlamentarischen Verfahren besonders wichtig war: Wir richten den Blick endlich auf die Täter. Jahrzehntelang hat sich die Politik fast ausschließlich gefragt: Was müssen Frauen tun, um sicher zu sein? Flüchten, sich verstecken, sich schützen? Als wäre das ihre Aufgabe! Nein. Es ist die Aufgabe des Staates, Täter zu stoppen. Und das tun wir jetzt. Verpflichtende Täterarbeit, Behörden, die künftig direkt mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, eine Warnzone bei der Fußfessel, wodurch eine Warnung ausgegeben wird und eingegriffen werden kann, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt, Betroffene, die künftig eine Vertrauensperson mit in die Gerichtsverhandlung nehmen dürfen, weil kein Mensch in solch einer Situation allein vor Gericht stehen sollte – das ist ein Systemwechsel, und er ist längst überfällig. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Uns als SPD-Fraktion reicht es, von Betroffenen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder im Stich gelassen hat. Deswegen hören wir an dieser Stelle nicht auf. Wer unseren Koalitionsvertrag gelesen hat, der weiß: Das ist erst der Anfang. Es kommt ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Es kommt die härtere Bestrafung beim Einsatz von K.-o.-Tropfen. Es kommt die Strafbarkeit von Catcalling. Es kommt die Reform des Sorge- und Umgangsrechts, damit Gewalt im Familienrecht endlich konsequent berücksichtigt wird. Wir werden auch über das Sexualstrafrecht reden müssen. Und ja, wir als SPD setzen uns dafür ein, dass ein Femizid auch als das bestraft wird, was er ist: Mord. Wir liefern Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz. Denn die Frauen in diesem Land haben lange genug gewartet. Sie haben lange genug gehofft, gezittert, erklärt, bewiesen und gelitten. Sie haben lange genug ein System ertragen müssen, das ihnen nicht geglaubt hat. Das ändert sich jetzt. Frauen sind nicht die hilflosen Opfer eines Systems, das über sie entscheidet. Frauen handeln. Frauen bestimmen selbst. Der Staat und wir haben die Pflicht, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Mir reicht es. Uns Frauen reicht es. Deshalb handeln wir. Und ich bin sehr froh, dass wir einen Koalitionspartner an unserer Seite haben, der das ganz genauso sieht. In drei Jahren werden wir sagen können: Wir haben dieses Land für Frauen deutlich sicherer gemacht. Heute ist ein guter Tag für Frauen. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Rainer Galla das Wort.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Man schlägt keine Frau. Punkt! – So simpel, so einfach ist das, was ich in meiner Kindheit, meiner Jugend und als junger Erwachsener mitbekommen hatte, was man heute wohl „Sozialisation“ nennt. Es war verpönt, als Mann eine Frau zu schlagen oder anderweitig zu misshandeln. Doch die Zeiten ändern sich, und die Politik muss reagieren. Wir wollen heute ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt verabschieden. Dabei geht es um einen Lebensbereich unserer Bürger, der eigentlich der sicherste sein sollte: das eigene Zuhause. Wir stellen uns dabei der Tatsache, dass statistisch gesehen die überwiegende Anzahl der Opfer weiblich ist. Es ist unsere vornehmste Pflicht, die körperliche Unversehrtheit und die Würde jedes Einzelnen zu schützen. Ein intensiverer gesetzlicher Schutz und vor allem eine effiziente Prävention sind daher nicht nur richtig, sondern moralisch und staatspolitisch geboten, meine Damen und Herren. Doch wenn wir hier über den Schutz von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt sprechen wollen, dann dürfen wir unsere Augen nicht vor den Ursachen steigender männlicher Gewaltbereitschaft verschließen. Warum beobachten wir seit Jahren einen besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen? In den westlichen Zivilisationen ist Gewalt gegen Schwächere seit Generationen geächtet. Unsere kulturelle Prägung, oft tief verwurzelt in christlichen Werten, lehrt uns doch den Respekt vor der Frau. Und dennoch finden in unserer Gesellschaft Vorstellungen zunehmend Einfluss, die mit unserem tradierten Menschenbild nicht vereinbar sind: Vorstellungen und Verhaltensmuster, wonach die Frauen eben nicht als gleichberechtigte Partner, sondern als unterlegene und wertgeringere Subjekte betrachtet werden. Meine Damen und Herren, es ist kein Wunder, dass die Fallzahlen seit ziemlich genau etwas mehr als zehn Jahren regelrecht explodiert sind. Zu den vielen Fällen häuslicher Gewalt, die es bedauerlicherweise auch schon vor 2015 gab, kamen noch Hunderte, kamen noch Tausende, kamen noch Zehntausende Fallzahlen hinzu, wo die Täter eine ganz andere Sozialisation durchlaufen hatten, eine, wo diese Täter die Frau als Eigentum betrachten, mit dem sie nach Belieben verfahren dürfen. Wer den Schutz der Frauen ernst meint, darf diese Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt nicht tabuisieren, meine Damen und Herren. Man schlägt keine Frau. – Die Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein geeignetes und notwendiges Mittel zum Schutz gegen erkannte Gewalttäter. Sie ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um Annäherungsverbote technisch durchsetzbar zu machen. Sie gibt den Opfern ein kleines Stück Sicherheit und auch Freiheit zurück, und das ist gut so. Kritisch sehe ich es allerdings, ob eine gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung tauglich sein kann. Die Lebensumstände, die zur häuslichen Gewalt führen, sind doch zumeist sehr emotional geprägt und stellen Ausnahmesituationen dar. Dem mit Trainingskursen und Beratungen begegnen zu können, halte ich persönlich für abwegig. Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft hat sich verändert – und das nicht nur zum Guten. Zu dem Anstieg der Fallzahlen kommen eine zunehmende allgemeine Verrohung und eine immer mehr um sich greifende Missachtung menschlichen Lebens. Den Gesetzentwurf werden wir unterstützen, damit zumindest etwas zum Schutz von Frauen auf den Weg gebracht wird. Das entbindet uns jedoch nicht von der Verantwortung, alles daranzusetzen, dass vielleicht eines Tages in diesem Land ein Minimalkonsens an Anstand herrscht, zu sagen: Man schlägt keine Frau. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Günter Krings das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Koalition legt einen klaren Arbeitsschwerpunkt auf den Schutz vor Gewalt und Übergriffen in unserer Gesellschaft. Die Einlösung des Versprechens hinsichtlich des Schutzes vor Gewalttätern ist für uns eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Und besonders wichtig ist uns das bei all jenen Gruppen, die sich entweder selbst nicht schützen können oder die besonders häufig Opfer solcher Taten werden; ich spreche insbesondere von Frauen und Kindern als Opfer häuslicher Gewalt oder sexueller Übergriffe. Frauen sind in erschreckend hoher Zahl von häuslicher Gewalt betroffen. Alleine während dieser heutigen Debatte wird es statistisch betrachtet zwei Dutzend neuer Gewaltfälle geben. Frauen leben oft dort in Angst, wo eigentlich ihr sicherster Ort sein sollte, nämlich im eigenen Zuhause. Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Zu lange haben wir uns als Gesetzgeber mit Instrumenten begnügt, die gut gemeint waren, aber in der Realität eben oft nicht richtig wirkten. Wir haben Verbote ausgesprochen, aber ihre Einhaltung zu wenig abgesichert. Genau das ändern wir mit dem heute zu beschließenden Gewaltschutzgesetz. Es sorgt dafür, dass Verstöße nicht erst im Nachhinein festgestellt werden, wenn es womöglich zu spät ist. Es erhöht das Entdeckungsrisiko, ermöglicht frühzeitiges Eingreifen und schafft damit echten Schutz. Mit der elektronischen Fußfessel nehmen wir den Opfern die Alarmierungslast ab; denn es ist lebensfremd, zu glauben, sie könnten in jeder Gefahrensituation selbst noch die Initiative ergreifen. Für uns als Union ist dabei klar: Wir brauchen noch weitere Schritte zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Dazu zählen strengere Strafen für Frauenschläger, aber auch die wirksame Unterbindung von Gewalt und Erniedrigung in der Prostitution. Und das geht nur durch ein konsequentes Sexkaufverbot wie in Frankreich oder in den nordischen Ländern. Meine Damen und Herren, das Gewaltschutzgesetz, das wir heute beschließen, kommt nicht nur den betroffenen Frauen zugute, sondern – das wird oft vergessen – auch ihren Kindern. Auch wenn sie selbst nicht angerührt werden, sind sie ebenfalls Opfer häuslicher Gewalt. Wer Gewalt in einer Familie erlebt hat, wird davon geprägt – oft ein Leben lang. Kinder, die mit ansehen, wie ein Elternteil bedroht, geschlagen oder erniedrigt wird, leben eben nicht nur in einem Konflikt, sie leben in einer Gefahrenlage. Deshalb werden wir in einem nächsten Schritt der Gesetzgebung dafür sorgen, dass sich die Gewalt des Vaters gegen die Mutter auch unmittelbar auf das Sorge- und Umgangsrecht auswirkt. Der Schutz von Elternteilen ist für uns untrennbar mit dem Schutz von Kindern verbunden. Deshalb ist der jüngste Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen auch von so immenser Bedeutung für dieses heutige Thema. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz wird dazu führen, dass Tausende von perversen Tätern dingfest gemacht und insbesondere Kinder als ihre Opfer gerettet werden können. Und auch deshalb fordern wir das Europäische Parlament auf, seine skandalöse Entscheidung gegen den Schutz vor Kindesmissbrauch im Internet rasch zu korrigieren. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Abbau von Kinderschutz, sondern mehr und wirksameren Schutz für Frauen und Kinder in der realen wie in der digitalen Welt. Wir sind daher froh, dass wir mit dem Gewaltschutzgesetz heute einen Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt setzen. Dieses Gesetz ist für unsere Koalition zugleich Motivation, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen, um denjenigen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen. Für Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Lena Gumnior das Wort. Bitte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Wenn jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, Angst um ihr Leben hat, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Frauen aus Sicherheitsgründen rät, lieber keine Beziehung mit einem Mann einzugehen, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Und wenn nur jede fünfte Tochter in unserem Land diese Taten zur Anzeige bringt – aus Angst, aus Machtgefälle, aus fehlendem Vertrauen, dass ihr tatsächlich geholfen wird –, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Und wenn Menschen von Gewalt bedroht werden, dann sind wir nicht neutrale Beobachter, dann dürfen wir nicht tatenlos zusehen, dann haben wir eine Pflicht: Wir müssen die Betroffenen schützen. Und dabei geht es nicht um abstrakte Fälle, sondern um unsere Töchter, Freundinnen, Nachbarinnen und Kolleginnen. Das sind Frauen, die nachts nicht schlafen können, weil sie Angst haben, dass ihr Ex-Partner vor der Tür steht. Das sind Menschen, die trotz gerichtlicher Annährungsverbote weiter verfolgt, bedroht und kontrolliert werden. Jeden Tag erleben Menschen in Deutschland häusliche Gewalt. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das ist Ausdruck eines Problems, das wir politisch bekämpfen müssen. Und die elektronische Fußfessel kann dabei ein Instrument sein – nicht als Allheilmittel, nicht als Symbolpolitik, sondern als gezielte Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen. Aus Spanien wissen wir: Betroffene können sich etwas sicherer fühlen, wenn sie durch die Fußfessel im Zweifelsfall gewarnt werden. Aber Frauen vor Gewalt zu schützen, dafür braucht es mehr, als zu wissen, wo sich der Täter aufhält; da müssen wir schon so ehrlich sein. Denn Expertinnen gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil der Femizide, die jedes Jahr begangen werden, durch den Einsatz einer Fußfessel tatsächlich verhindert werden. Das Gesetz greift ja erst dann ein, wenn Taten bereits begangen wurden und die Betroffenen sich auch Hilfe gesucht haben. Und das ist ein kleiner Teil der Gewalt und nur ein kleiner Teil der Täter. Die Prämisse sollte doch vielmehr sein, dass Frauen besser geschützt werden, bevor solche Taten überhaupt begangen werden. Denn echte Gleichberechtigung wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt. Und dafür müssen wir die Perspektive wechseln: Nicht die Betroffenen sollen sich ständig verstecken, ihr Leben einschränken, hoffen, dass der Alarm nicht auslöst. Die Verantwortung gehört dorthin, von wo die Gewalt ausgeht. Denn häusliche Gewalt ist kein individueller Ausreißer in einer sonst so friedliebenden, frauenfreundlichen Gesellschaft, sondern sie ist das Ergebnis von Rape Culture, von Hassrede gegenüber Frauen und von patriarchalen Besitzansprüchen. Und wenn Sie – wie im Gesetzentwurf – schon nach Spanien schauen, dann wenigstens richtig: In Spanien gibt es eine klare „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht, die Sie aus der Union leider bis heute ablehnen. Und auch die Justizministerin hat uns als Antwort auf unsere schriftliche Frage bestätigt, dass es mit ihr in nächster Zeit erst einmal keine Rechtsänderung geben wird. Stattdessen soll die aktuelle Rechtslage erst einmal die nächsten zwei Jahre evaluiert werden, obwohl wir doch längst wissen, wo die Probleme liegen. Und wir können noch mehr aus Spanien lernen: Wir brauchen endlich ausreichend finanzierte Frauenhäuser, verlässliche Beratungsstrukturen und eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz. Wir brauchen vom Innenminister eine bessere Datenlage. Die dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte müssen wir endlich gesetzlich absichern. Wir müssen Polizei, Richterinnen und Staatsanwältinnen kontinuierlich fortbilden. Gewaltschutz muss beginnen, bevor etwas passiert. Wir brauchen Präventionsprogramme in Schulen, in den Medien, in unserer Gesellschaft. Die Fußfessel, ja, sie ist ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Aaron Valent das Wort. Bitte.

Linke

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Männer töten – jeden Tag. Fast immer sind es ihre Partnerinnen, die sie töten. Und was macht die Bundesregierung? Statt Frauen zu schützen, schreibt sie ein Gesetz, das Frauen bevormundet. Noch vor zwei Tagen im Ausschuss hat Kollegin Wegge von der SPD behauptet, durch dieses Gesetz seien Frauen in alle Entscheidungen mit einbezogen. Tatsächlich steht aber im Gesetzentwurf: Selbst wenn die Frau ganz klar sagt: „Ich will das nicht“, kann das Gericht die Fußfessel für den Täter anordnen. Das ist keine feministische Politik. Das ist kein Schutz. Das ist Bevormundung. Man könnte fast meinen, die Istanbul-Konvention sei für SPD und Union nur eine nett gemeinte Empfehlung; denn das Gesetz widerspricht ihrem Grundprinzip. Betroffene entscheiden über Schutzmaßnahmen selbst. Für uns Linke ist die Istanbul-Konvention aber nicht verhandelbar. Wir wollen keine Politik, die über die Köpfe der Betroffenen hinweggeht. Für Frauen geht es hier um Leben und Tod, auch in Sachen Fußfessel. Denn viele Gewalttäter können durch die Maßnahme noch gewalttätiger werden. Und wer schützt die Frauen, sobald die Fußfessel weg ist? In jedem Fall nicht diese Regierung. Sie sorgt nämlich genau nicht dafür, dass Frauen in der Zwischenzeit eine neue Adresse oder eigenen Wohnraum erhalten, dass sie Unterstützung bei der ökonomischen Eigenständigkeit bekommen, dass sich strukturell an der Situation von Frauen in diesem Land etwas ändert. Spanien macht es uns vor. All diese Maßnahmen gibt es dort. Wieso klappt das nicht bei uns? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht. Die Regierung schiebt Gewalttätern für ein paar Monate einen Riegel vor, und dann lässt sie die Frauen wieder komplett allein. Diese Ignoranz zieht sich durch den ganzen Entwurf. Richterinnen und Richter an Familiengerichten sollen im Härtefall Entscheidungen treffen. Aber sie sind in Gewaltschutz gar nicht geschult. In Spanien gibt es spezielle Gerichte nur für geschlechterspezifische Gewalt mit verpflichtend geschultem Personal und ganz klarer Zuständigkeit. Das zeigt, es ginge auch anders. In Deutschland wird es aber nicht so gemacht. Und warum? Weil sich diese Regierung nicht an die Ursachen von Männergewalt rantraut. Stattdessen setzt sie auf ein einzelnes Instrument: die Fußfessel. Das ist kein Konzept. Das ist autoritäre Symbolpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Männer töten“ darf keine Schlagzeile in Deutschland bleiben. Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Es ist ein strukturelles Machtproblem. Ein Rechtsstaat, der hier nicht konsequent handelt, verliert Vertrauen. Er verliert Glaubwürdigkeit. Aber vor allem verlieren Frauen ihr Leben, und zwar nicht irgendwie, irgendwo, irgendwann, sondern heute, hier und jetzt. Vielen Dank. Da die Kollegin Carmen Wegge angesprochen worden ist, bittet sie um eine Kurzintervention. Bitte.

SPD

Herr Kollege Valent, Sie haben gerade auf meinen Redebeitrag im Rechtsausschuss Bezug genommen. Ich möchte das auch hier gerne wiederholen: Die Frau ist zu jedem Zeitpunkt Herrin des Verfahrens, auch im Gewaltschutzgesetz. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist die Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gericht kann nur handeln, wenn ein Antrag vorliegt. Die Frau kann ihren Gewaltschutzantrag zu jedem Zeitpunkt zurückziehen, und dann ist auch vom Gericht keine Maßnahme mehr anzuordnen. Tatsächlich haben wir es bezüglich der Fußfessel, die wir jetzt einführen, sogar so gemacht, dass die Frau, um zum Beispiel psychischen Druck zu vermeiden, jederzeit sagen kann, dass sie die zweite Komponente nicht tragen möchte. Zu jedem Zeitpunkt ist die Frau Herrin des Verfahrens. Deswegen will ich das, was Sie uns unterstellen, nämlich wir würden das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht achten, sehr deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie können darauf gerne antworten.

Linke

Vielen Dank. – Frau Wegge, auch ich komme aus Bayern, und ich höre in meinem Wahlkreis sehr viel Positives über Sie von der SPD. Die halten Sie für eine der letzten stabilen Sozialdemokratinnen. Ich möchte hier ganz klar sagen: Ich bin gespannt, wie die reagieren, wenn Sie sagen, der Istanbul-Konvention bzw. dem Mitspracherecht der Frau im Verfahren ist genug Rechnung getragen, wenn eine Frau die Wahl hat zwischen ganz oder gar nicht: Entweder ich ziehe den Antrag zurück, oder Richterinnen und Richter können über meinen Kopf hinweg und auch gegen meinen expliziten Willen entscheiden, eine Fußfessel anzuordnen. – Die Frau darf dann also nur entscheiden, ob die Fußfessel im Zwei-Komponenten-Modus oder ohne die zweite Komponente eingesetzt wird. Ich bin sehr gespannt, wie Ihre Genossinnen da reagieren.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor zwei Wochen hat das Landgericht Kassel einen Mann verurteilt. Der Richter sprach von einem typischen Femizid. Weil sich die Frau einige Tage zuvor getrennt hatte, wurde sie von ihrem Ehemann in seiner Wohnung erstochen. Ein weiterer furchtbarer Fall häuslicher Gewalt. Diese Gewalt trifft überwiegend Frauen, und zwar dort, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollen. Das kann niemanden kaltlassen. Hier muss unser Rechtsstaat handeln; denn es ist seine Kernaufgabe, Menschen vor Gewalt zu schützen. Wir handeln, und wir werden weiter handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwei Bausteine vor. Er stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit den Tätern. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit mit der CDU/CSU-Fraktion und mit der SPD-Fraktion bedanken. Dieser Gesetzentwurf ist durch Ihre Arbeit im Verfahren noch mal besser geworden. Er berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Frau – das ist richtig und gut –, aber er berücksichtigt eben auch die Notsituationen, in denen sich Frauen befinden. Die elektronische Fußfessel soll Frauen schützen, und sie wird Frauen schützen. Kommt der Täter trotz Verbots zu nahe, wird sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekommen in Echtzeit ein Signal. Wirksamer Schutz muss schnell sein. In Spanien schützt die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen. Jetzt kommt sie endlich auch hier. Der zweite Baustein ist die Täterarbeit. Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben. Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht. Die Gewaltspirale muss enden. Deshalb setzen wir auf verpflichtende Arbeit mit den Tätern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Klar ist auch: Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut. Deshalb geht unsere Arbeit für einen besseren Schutz vor Gewalt weiter. Die Bundesregierung plant zusammen mit den Regierungsfraktionen weitere Maßnahmen für Frauen, die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden. Schutz vor digitaler Gewalt wie Deepfakes, Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt, damit man sich sicher fühlen kann, und Berücksichtigung von häuslicher Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder – das sind nur einige von vielen weiteren Bausteinen, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen werden. Wir sind entschlossen, den Schutz vor Gewalt zu einem Gesamtkonzept auszubauen. Ich bin froh, dass wir das zusammen tun. Das ist unsere Aufgabe im Rechtsstaat, und dieser Aufgabe kommen wir nach. Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage aus der AfD-Fraktion zu? Nein, ich möchte zu Ende sprechen. Vielen Dank. – Von Spanien lernen, dazu gehören auch eine umfassende Risikoanalyse und ein Risikomanagement, das Antworten gibt. Wie lässt sich im Vorfeld beurteilen, ob ein Täter gefährlich ist, bevor es zu spät ist? Wie können sich Behörden untereinander schneller informieren, bevor es zu spät ist? Und wie erhalten Familiengerichte die Risikoanalysen anderer Behörden? Ich verspreche Ihnen, das wollen wir auch in Deutschland. Ich bin froh, dass ich gemeinsam mit Karin Prien und ihrem Haus, mit Alexander Dobrindt und mit den Ländern bei der Frage „Wie können wir eine bessere Gefährdungsanalyse erstellen?“ weiterkommen werde, damit wir Risiken besser abschätzen und mit ihnen umgehen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag diesen Gesetzentwurf heute verabschieden wird. Aber die Frage ist: Reicht das? Und ich sage Ihnen: Nein, es reicht nie. Jeder Fall ist einer zu viel, und jeder Fall ist ein Einzelschicksal. Deshalb müssen wir heute gemeinsam ein klares Signal aussenden. Wir als Gesellschaft müssen Gewalt ächten, und wir müssen sie sanktionieren. Wir müssen Frauen helfen, wenn ihnen Gewalt angetan worden ist, und wir müssen Schutzräume für Frauen weiter ausbauen. Ich bin froh, dass wir hier viel Übereinstimmung in diesem Punkt haben. Vielen Dank. Die Möglichkeit für eine Kurzintervention hat der Abgeordnete Herr Tobias Matthias Peterka aus der AfD-Fraktion. Bitte.

AfD

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt wiederholt erwähnt, dass Sie die Täterarbeit intensivieren wollen. Da gibt es ja sicher Konzepte in Ihrem Haus. Wird bei dieser Täterarbeit vielleicht auch der Ansatz verfolgt, nach kulturellem Hintergrund zu differenzieren? Wenn man hier alles mit einem Guss machen will, geht das wahrscheinlich wieder schief. Also: Wurde der Bedarf in Bezug auf den kulturellen Hintergrund irgendwie evaluiert? Bitte keine Kommentierungen zu gestellten Fragen. – Die Befragte hat jetzt die Möglichkeit zur Antwort. Bitte.

Herr Abgeordneter Peterka, mir ist wichtig, Folgendes zu sagen: Erstens. Ich habe es bereits in der Fragestunde gesagt: Gewalt an Frauen zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten, durch alle Nationalitäten, durch alle Religionen. Es gibt da keine Unterschiede. Gewalt gegen Frauen geht in erster Linie von Männern aus; das müssen wir jetzt einfach mal zur Kenntnis nehmen. Zweitens. Bei der Täterarbeit, für die übrigens die Länder verantwortlich sind und die dort vor Ort geleistet und organisiert wird – das sollten Sie wissen, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen –, muss es immer darum gehen, dass man den individuellen Täter da abholt, wo er steht. Es hilft nichts, irgendetwas darüber zu gießen, sondern es geht ja genau darum, zu gucken: Wo steht die einzelne Person? Warum übt sie Gewalt aus? Was ist der Hintergrund ihrer Persönlichkeit? Daran wird dann vor Ort zielgenau gearbeitet, damit es wirksam ist. Das wird nie mit der Gießkanne gemacht, sondern es wird immer individuell mit den Tätern gearbeitet. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hubig, Täter müssen nicht abgeholt werden, sondern Taten müssen verhindert werden. Das sollte der Ansatz einer vernünftigen Politik in Deutschland sein. Der Bundeskanzler – übrigens nicht mehr der unbeliebteste, sondern nur noch der zweitunbeliebteste Politiker in diesem Land, direkt nach Jens Spahn – hat einmal etwas Richtiges gesagt. Er sagte: „Ein beachtlicher Teil“ der „explodierenden Gewalt“ in Deutschland geht auf Zuwanderer zurück. Und dass gerade dieser Kanzler, dessen Markenzeichen ja nicht gerade seine uneingeschränkte Liebe zur Wahrheit ist, einmal die Wahrheit sprach, ist bemerkenswert. Das unterstreichen die aktuellen Zahlen aus den Frauenhäusern: Zwei Drittel derjenigen, die dort Schutz suchen, sind Ausländerinnen. Daraus müssen wir unsere Schlüsse ziehen und können nicht so tun, als ob es dieses Problem nicht gäbe. Es hat sich übrigens seit 2015, dem Jahr des Beginns der millionenfachen Zuwanderung aus muslimischen Staaten, sehr verschärft. Diese ist die Wurzel zu vielen Übels in Deutschland. Da liegt der Kern, meine Damen und Herren. Während das linksmediale Deutschland tagelang freidrehte, was die Querelen des Schauspielerehepaares Fernandes–Ulmen anging – wie ist da eigentlich gerade der Stand? weiß das jemand? ich habe das aus den Augen verloren –, und der Begriff der „digitalen Vergewaltigung“ quasi erfunden wurde, finden täglich im Durchschnitt zwei Gruppenvergewaltigungen statt. Dies geschieht völlig unbemerkt. Es wird medial weder beachtet noch von Ihnen politisch bearbeitet. Wo ist denn die Empörung darüber zu spüren, die Intensität, mit der Sie ansonsten immer nach vorne gehen? Da ist nichts zu hören. Zweierlei Maß also, insbesondere bei Linken, bei Grünen, bei SPD und anderen Parteien. Es gibt für Sie also gute und schlechte Opfer. Für uns, für die Alternative für Deutschland, gibt es das nicht. Für uns steht fest: Der Schutz der Bürger – und damit natürlich auch der Frauen und der Mädchen – vor Gewalt muss umfassend, unideologisch und vor allem eindeutig sein. Vor diesem Hintergrund ist der gegenständliche Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, nicht der große Wurf. Es gibt Zahlen aus Spanien, dass sich das Sicherheitsgefühl der Betroffenen erhöht. Aber ob das letztendlich dazu führt, dass die Zahl der Opfer in Deutschland abnehmen wird – und darauf kommt es ja letztendlich an –, das ist völlig offen. Wird es die „explodierende Gewalt“, die Friedrich Merz feststellte, eindämmen? Ich glaube nicht. Was ist denn überhaupt dabei herausgekommen, als Friedrich Merz mit seinen Töchtern über deren Erfahrungen bezüglich der Sicherheit im öffentlichen Raum gesprochen hat? Es reicht doch nicht aus, hohle Phrasen zu dreschen und zu hoffen, dass man einige Wähler abgreift. Man muss tatsächlich etwas tun wollen. Unser Ansatz als Alternative für Deutschland – Sie ahnen es schon – ist da deutlicher, klarer und geht an die Wurzel des Übels, das 2015 geschaffen wurde. Zuvörderst geht es um die Abschiebung nichtaufenthaltsberechtigter und vor allem straffälliger Ausländer. Das ist der Ansatz, der ganz viele Probleme und ganz viele Opfer verhindern würde. Es geht uns aber auch um schnelle Verfahren und harte Strafen bei Sexual- und Gewaltdelikten sowie um eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz. Uns alle eint – das unterstelle ich mal –, dass wir ein gemeinsames Ziel haben: Alle Menschen – Frauen und Mädchen, Jungen und Männer – sollen in Freiheit und ohne Angst leben können, ohne Horror auf den Straßen. Das sollte das Ziel sein. Dem, was Sie hier vorlegen, stimmen wir letztendlich zu. Es verschlechtert die Lage nicht. Es wird die Lage, wenn überhaupt, aber nur minimalst verbessern, meine Damen und Herren. In meiner Heimatstadt Gera wurde vor etwa einem Jahr eine Frau von ihrem georgischen Ehemann in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen, angezündet und schwerstverletzt. Eine grausame Tat. Wenn wir derartige Taten in Zukunft verhindern können – und auf das Verhindern kommt es ja an, nicht auf den Umgang mit den Tätern hinterher –, dann haben wir einiges erreicht. Das ist noch ein weiter Weg. Ein winziger Schritt auf diesem Weg ist der Gesetzentwurf, dem wir, wie gesagt, heute zustimmen werden. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Susanne Hierl das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch mal ein Wort zu Herrn Brandner sagen. Sie sagten, wir hätten die Gruppenvergewaltigungen nicht im Blick. Ich rate Ihnen: Werfen Sie mal einen Blick in den Koalitionsvertrag! Wir werden die Strafen für Gruppenvergewaltigungen erhöhen – so steht’s dadrin. Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter auf die Frage, was er Frauen angesichts der hohen Zahlen von Gewalt- und Sexualdelikten im engsten sozialen Umfeld raten würde, antwortet: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden“, dann mag diese Aussage überspitzt sein, aber sie zeigt zugleich den dringenden Handlungsbedarf beim Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Häusliche Gewalt ist kein tragisches Einzelschicksal hinter verschlossenen Türen. Sie ist ein strukturelles Problem, das tief in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Die rund 266 000 polizeilich erfassten Fälle häuslicher Gewalt für das Jahr 2024 sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld bleibt trotz verbesserter Anzeigebereitschaft riesig. Viele Betroffene schweigen – aus Angst, aus Scham und aus der Sorge, dass eine Anzeige die Gewalt nur noch verschlimmert. Genau diese Sorge müssen und wollen wir den Opfern nehmen. Daher freue ich mich sehr, dass wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gehen und das Gewaltschutzgesetz verabschieden, für das wir als Unionsfraktion auch schon in der letzten Wahlperiode gekämpft haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz der Betroffenen zu stärken und den Tätern unmissverständlich klarzumachen: Wer Gewalt ausübt, wird zur Verantwortung gezogen. Was beinhaltet das Gesetz? Wir haben schon einiges gehört. Für die Hochrisikofälle führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der Fußfessel ein. Wenn der Täter die festgelegte Warn- und Verbotszone betritt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann, sofern es erforderlich ist, eingreifen. So setzen wir Schutzanordnungen durch und geben den Opfern mehr Autonomie. Sie erhalten Warnungen und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das erhöht nicht nur die tatsächliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Selbstbestimmungsrecht des Opfers. Wir verankern die Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Soziale Trainingskurse und Gewaltprävention durchbrechen den Kreislauf der Gewalt nachhaltig. Das ist notwendiger Opferschutz. Zusätzlich erhalten die Familiengerichte präzisere Instrumente, etwa den Zugriff auf das Waffenregister, damit die Gefährdungsanalyse genauer wird. Und die Betroffenen können sich im Gerichtssaal von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Das stärkt ihre Position und bringt auch Sicherheit. Ich möchte an dieser Stelle noch etwas zu den Schulungen der Richter sagen, die von Ihnen, Herr Valent, angesprochen wurden. Ich finde es einfach schwierig, den Richtern immer wieder zu unterstellen, sie würden sich nicht darum kümmern, dass sie auf dem neuesten Stand sind, und würden sich nicht richtig einarbeiten. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Grünenfraktion zu? Ja. Bitte sehr. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Hierl, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede ausgeführt, dass die Zahl der Taten gegen Frauen enorm zugenommen hat und dies ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik bekannt geworden ist. Sie haben auch ausgeführt, wie wichtig es ist, dass die Polizei bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel einen guten Job macht, und dass es ein ganz großes Sicherheitsthema ist, weil ganz viele Frauen in diesem Land große Sorge haben. Sie haben auch noch mal das Zitat des BDK-Vorsitzenden hier angeführt. Da stellt sich mir die Frage: Sowohl die Justizministerin als auch die Frauenministerin sind heute hier. Aber der verantwortliche Minister für die innere Sicherheit in diesem Land ist bei dieser Debatte nicht zugegen, und das ist ein großes Problem. Das zeigt, dass er dieses Thema vernachlässigt. Wir haben ihn als Fraktion auch gefragt, was er bei diesem Thema eigentlich tut. Die Antwort fiel spärlich aus: zwei kleinere Förderprojekte, zwei kleine Modellversuche, davon eines noch von seiner Vorgängerin etabliert. Weiter ist nichts vorhanden. Deswegen meine Frage: Wie ernst nimmt die Bundesregierung in Gänze dieses Thema, wenn der zuständige Minister für innere Sicherheit nicht bei dieser Debatte zugegen ist? Sehr geehrter Kollege, ich glaube, Sie sind zu wenig anwesend hier in diesem Plenarsaal. Wenn Sie das eine oder andere Mal da gewesen wären, wenn Herr Dobrindt genau zu diesen Themen gesprochen hat, wüssten Sie, dass er ganz klar hinter diesen Themen steht. Es wurde schon angesprochen, dass diese Dinge in Zusammenarbeit mit Ministerin Hubig, Ministerin Prien und Minister Dobrindt vorangetrieben werden, er sich also darum kümmert. Ich würde Ihnen also empfehlen: Seien Sie öfter im Plenum! Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen, und die Opfer werden geschützt. Sicherlich gibt es noch viele Dinge zu tun. Einiges ist angesprochen worden, auch die Risikoanalyse. Wir arbeiten als Koalition daher weiter am Schutz der Opfer, sowohl digital als auch analog. Es reicht aber nicht aus, nur Gesetze zu machen. Ich würde mir wünschen, dass wir eine Gesellschaft haben, die hinsieht, die eingreift und die Solidarität zeigt. Denn das ist der beste Schutz für die Opfer. Herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Ulle Schauws das Wort. Bitte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sprechen heute von einem großen Schritt, von Meilensteinen, davon, dass dieses Gesetz mit Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild richtig etwas verändern und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen jetzt richtig vorangetrieben wird. Sie sparen heute nicht mit großen Worten. Nicht falsch verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Jede Verbesserung im Gewaltschutz ist gut – wirklich. Das begrüßen wir Grüne. Aber ich kann eines nicht nachvollziehen: Wenn man genau weiß, dass man eine Fußfessel einführt, die nicht so eine breite Wirkung erzielen wird wie in Spanien, weil sie nur einen kleinen Täterkreis trifft, dann muss man das auch mindestens so sagen. Spanien als Vorbild zu nennen, reicht nicht. Bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist Spanien Vorreiterin in Europa. Schon 2002 hat Spanien ein umfassendes Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt gemacht und Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem der Ungleichheit definiert. Spanien hat spezialisierte Gerichte eingeführt sowie schärfere Gesetze bei Gewalt durch Partner oder Ex-Partner, eine wirkungsvolle Sensibilisierung und das Gesetz „Nur Ja heißt Ja“ im Sinne der Istanbul-Konvention. Einen Gesetzentwurf zu „Nur Ja heißt Ja“ haben wir Grüne in der letzten Sitzungswoche geliefert. Ein Gesetzentwurf zum Sorge- und Umgangsrecht wird auch von uns kommen; ich gucke den Kollegen Helge Limburg an. Umfassender Gewaltschutz, der breit wirkt, muss das Ziel sein, Kolleginnen und Kollegen. In Spanien wurde auch die Fußfessel eingeführt, aber eingebettet in ein koordiniertes System einer Gesamtstrategie. Spanien hat ein spezialisiertes Risikobewertungssystem namens VioGén. Dort werden alle Gewaltvorfälle sowie familiäre, soziale, ökonomische und psychische Situationen von Täter und betroffener Person einbezogen. Wenn die Fußfessel dann angeordnet wird, überwacht eine multiprofessionelle, 24 Stunden erreichbare Institution die Bewegung und schlägt gegebenenfalls Alarm. So wirkt die spanische Fußfessel, und zwar breit. All das fordern alle Frauenverbände des Gewaltschutzes seit Jahren; denn Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, keine Familientragödie, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem. Es geht um Macht, Kontrolle, verankerte Ungleichheit und leider immer noch um das Hinnehmen von brutaler Gewalt im Alltag von viel zu vielen Frauen. Genau da hat Spanien gegengesteuert. Das ist das, was eine Bundesregierung tun muss: gegensteuern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Gesetzentwurf zur Einführung der Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, aber es ist zu wenig. Es ist eine kleine Interventionsmaßnahme. Sie adressiert aber nicht die Ursache von Gewalt. Es braucht einen großen mutigen Schritt. Das Instrument dazu haben Sie: die Istanbul-Konvention. Sie ist ein Meilenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet zu drei Dingen: Gewalt verhindern, Betroffene schützen, Täter verfolgen. Alle Formen von Gewalt müssen berücksichtigt werden: körperliche, sexualisierte, psychische, digitale und ökonomische Gewalt. Dieser Definition muss auch das Gewaltschutzgesetz entsprechen. Und genau das fordern wir Grüne mit unserem Entschließungsantrag: eine umfassende Gesamtstrategie nach der Istanbul-Konvention: mehr Prävention, mehr Aufklärung, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, dass Kontrolle keine Liebe ist, dass Eifersucht kein Beweis von Zuneigung ist, dass ein Nein nicht eigentlich Ja heißt, sondern nur Ja „Ja“ heißt. Wir fordern Täterarbeit nach einheitlichen Standards, standardisierte Risikoanalysen und regelmäßige Fortbildungen für alle Beteiligten, um Dynamiken häuslicher Gewalt verstehen und erkennen zu können. Für Frauen mit Behinderungen und geflüchtete Frauen brauchen wir besondere und alternative Schutzkonzepte. Das wäre groß. Das wäre wichtig. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Kathrin Gebel das Wort.

Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Hier wird uns erzählt, man knüpfe an den großen Erfolg in Spanien an; denn in Spanien hat man endlich etwas gefunden, was wirklich gegen Femizide hilft. Man hat dort geschafft, dass es ein Drittel weniger Femizide gibt, also dass weniger Frauen ermordet werden, weil sie Frauen sind. Aber in Spanien hat man nicht einfach nur eine Fußfessel eingeführt, sondern ein riesiges Paket. 625 Maßnahmen sind es insgesamt, zum Beispiel eine Risikoanalyse mit einer wissenschaftlichen Prognosemethode, damit man die Gefährdung auch zuverlässig einschätzen kann, Gerichte und Richter/-innen, die auf den Umgang mit Gewalt spezialisiert sind und – Frau Hierl sollte hier jetzt zuhören – die auch mit der entsprechenden Zeit ausgestattet sind, um dem Amtsermittlungsansatz nachzugehen, Rechte auf Informationen, auf Gesundheitsversorgung sowie rechtliche Unterstützung und natürlich Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Und genau das haben wir Linke hier beantragt. Und obwohl alle das spanische Modell so toll finden, es so hochgelobt haben und den Erfolg in Spanien feiern, hat man unseren Antrag hier im Plenum und im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Da muss ich den Kolleginnen und Kollegen von der SPD auch einmal sagen: Ich finde, dass Sie viel zu wenig auf uns Linke hören und viel zu sehr vor der Union buckeln. Sie könnten gegenüber der Union ruhig mal den Mut haben, den die Frauen da draußen haben, wenn sie sich von ihren Männern nichts mehr sagen lassen wollen. Es ist ja kein Zufall, dass man sich hier ausgerechnet auf eine Fußfessel einigen konnte. Das klingt halt so nach hartem Durchgreifen; so will sich die Union ja auch gerade darstellen. Dann wird auch schnell mal egal, dass diese Maßnahme in Deutschland gar nicht richtig greifen kann; denn die Hälfte der Frauen, die Gewalt erleben, lebt noch mit dem Täter zusammen. Sie sind oft finanziell abhängig. Sie wurden vom Täter isoliert. Sie haben gar nicht die Möglichkeit, sich zu trennen. Und selbst wenn sie das schaffen, stellen nur 12 Prozent der Frauen den Gewaltschutzantrag, der aber eine Vorbedingung für diese Fußfessel ist. Aber was mich wirklich erschreckt hat: Kurz vor knapp ist am Abend vor der Ausschusssitzung noch die Änderung in den Gesetzentwurf reingekommen, dass die Fußfessel auch gegen den Willen der gewaltbetroffenen Frau angeordnet werden kann. Und das, obwohl Sie selbst schreiben, dass das ein krasses Eskalationspotenzial hat. Frauen werden jetzt noch seltener Gewaltschutzanträge stellen, weil sie Angst haben, dass sie gar nicht mehr selbst entscheiden können, welche Maßnahme für ihre Situation die richtige ist. Aber ich sage Ihnen: Die Frauen sind die Expertinnen für ihre eigene Situation. Gewaltschutz funktioniert nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg! Wenn auch nur eine Frau durch die Fußfessel geschützt werden kann, dann darf man dieses Instrument nicht einfach vom Tisch wischen, ja. Aber es ist gefährlich, so zu tun, als wäre ein GPS-Signal schier der große Wurf. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen. Eine Fußfessel bringt nichts ohne Frauenhaus, ohne geschulte Richterin, ohne Risikoanalyse und ohne reale Möglichkeit zur Trennung. Eine Fußfessel warnt, aber eine Strategie schützt. Und das ist doch unsere Aufgabe. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Carsten Müller das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, gehen wir einen entscheidenden ersten, aber gleichwohl wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, die sich überwiegend gegen Frauen richtet. Eigentlich ist es heute ein guter Tag, und ich freue mich darüber aufrichtig – das möchte ich auch in einer sehr gemäßigten Rede hier zum Ausdruck bringen –, allerdings will ich einige Beiträge von Teilen der Opposition nicht vollkommen unkommentiert lassen. Zum einen ein Blick auf die Linkspartei: Bei Ihnen scheint es mir doch der Fall zu sein, dass Sie die wesentlichen Funktionalitäten des Gesetzes nicht richtig verstanden haben, zumal Sie das eben sogar noch mal wiederholt haben; ich will ausdrücklich auf die Darlegung der Kollegin Carmen Wegge nach dem ersten Redebeitrag von Ihnen hinweisen. So sieht es aus: Die Entscheidung, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht und ob daraus dann die entsprechenden Maßnahmen folgen, liegt allein bei der Frau. Unverständlicherweise und unnötigerweise haben die Rednerinnen und der Zwischenfrager der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier etwas Schärfe in die Diskussion gebracht. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Sie sollten eigentlich die Fragen an sich selbst richten. Warum sind Sie, wenn das Problem jahrealt ist – das ist richtig –, eigentlich in Ihrer Regierungszeit im Ergebnis vollkommen untätig – vollkommen untätig! – geblieben? Ein Jahr nach Antritt der neuen Regierung aus Union und SPD haben wir das Thema aufgegriffen, sind es erfolgreich angegangen und geben es heute nach der zweiten und dritten Lesung auf den Weg. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Paus zu? Außergewöhnlich gerne. Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie gerade gesagt haben, dass die vergangene Bundesregierung in dieser Frage vollständig untätig gewesen sein soll, will ich Sie fragen, ob Sie tatsächlich nicht wahrgenommen haben, dass wir noch zum Ende der letzten Legislaturperiode das Gewalthilfegesetz gemeinsam hier im Deutschen Bundestag verabschiedet haben. Es ist vorbereitet worden in einem zweijährigen Prozess durch das Ministerium, das ich zu der Zeit führen durfte. Entschuldigung, Frau Paus. Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Frage ungestört zu stellen. Ich bitte, das zu respektieren. Herzlichen Dank. – Also, Herr Müller, ich meine mich zu erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier gemeinsam anwesend gewesen sind. Von daher will ich Sie noch einmal fragen, ob Sie sich erinnern können, dass wir nach einer längeren Vorarbeit der damaligen Bundesregierung das Gewalthilfegesetz gemeinsam verabschieden konnten. Dieses ist wesentlich gewesen und durchschlagend, weil damit endlich erstmals ein Recht auf Schutz vor Gewalt in Deutschland verankert worden ist für alle von Gewalt betroffenen Frauen. Übrigens hatte es ein Finanzvolumen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro, mit dem das Präventionssystem insgesamt ausgebaut wird und insbesondere der Ausbau von Frauenhäusern finanziert wird. Ist Ihnen auch bekannt, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Gesetzentwurf der Ampel vorgelegt wurde, der genau das Thema vorgesehen hat, was wir jetzt erst – leider ein Jahr später – hier verabschieden, nämlich das spanische Modell der Fußfessel und auch verpflichtende Täterarbeit? Dies ist damals vorbereitet worden insbesondere von meiner Kollegin, Frau Innenministerin Faeser. Das lag damals beides auf dem Tisch, als wir am Ende der letzten Legislaturperiode mit Ihrer Fraktion darüber verhandelt haben, was wir noch gemeinsam tun können für den Gewaltschutz. Es lag beides vor. Und es war dann Ihre Fraktion, die damals gesagt hat: – Gerne eine Frage stellen. – Okay, das Gesetz zur Gewalthilfe machen wir, aber das andere Gesetz, das ist uns zu viel der Ehre für die Ampel, deswegen machen wir das nicht. Deswegen meine Fragen. Erstens: Können Sie sich daran erinnern? Und zweitens: Können Sie mir erklären, warum wir das nicht letztes Jahr schon gemeinsam verabschieden konnten, warum wir noch ein Jahr warten mussten, bis dieser Gesetzentwurf jetzt endlich den Deutschen Bundestag passiert? Danke sehr. Die Frage ist gestellt. – Nun hat der Befragte das Wort. Bitte. Frau Kollegin Paus, ich kann mich außergewöhnlich präzise erinnern, aber es scheint mir bei Ihrer Frage durchzuschimmern, dass Sie sich an den Ablauf nicht mehr ganz genau erinnern können. Das Gewalthilfegesetz ist nur durch dieses Haus gekommen, weil die Union darauf gedrungen hat und weil wir dem zugestimmt haben. Und um weitere Sachverhaltsverwechslungen auszuschließen, will ich Ihnen deutlich zurufen: Das Gewaltschutzgesetz ist an den damaligen Fraktionen der Grünen und der SPD gescheitert. Wir als Union haben wesentlich weiter gehende Vorschläge gemacht. Wir hätten das sofort beschlossen. Sie waren dazu nicht in der Lage. So viel zum Ablauf der Situation vor einem Jahr. Und es gilt, festzuhalten, dass Sie im Ergebnis nichts hinbekommen haben. Die Debatte geht weiter. Der Kollege Müller hat weiterhin das Wort. Bitte. Herr Kollege Limburg, ich verstehe Ihre Aufregung aus Ihrer Rolle heraus, in der Sache allerdings nicht. Es war tatsächlich so, wie ich es gesagt habe. Meine Damen und Herren, worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Wir eröffnen heute die Möglichkeit zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Wir stärken die Täterarbeit. Wir lösen damit ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ein. Und wir betten das Ganze darin ein, dass Familiengerichten endlich zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben werden. Wir handeln jetzt, und das Mittel der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist ein sehr geeignetes. Es ist deswegen sehr geeignet, weil wir es von anderen Ländern mit übernommen haben. In Spanien ist die Situation, dass es in keinem einzigen Fall, in dem eine Frau in ein solches Schutzkonzept einbezogen worden ist, schließlich zu einem Todesfall gekommen ist. Wir wollen hier nicht weiter zuwarten. Wir wollen das jetzt umgesetzt sehen. Wir wissen gleichwohl, dass das kein Allheilmittel ist. Und weil es kein Allheilmittel ist und weil es ein neuer Weg ist, den wir in Deutschland beschreiten, haben wir eine außergewöhnlich kurze Zeit für die Evaluierung vorgesehen. Wir wollen bereits in drei Jahren wissen: Hat das gewirkt? Meine Fraktion, die Fraktion von CDU und CSU, hat sich das Thema auf die ständige Wiedervorlage gelegt. Wir werden uns die Ergebnisse bereits in eineinhalb Jahren anschauen. Meine Damen und Herren, das Thema von verpflichtenden sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsmaßnahmen ist bereits angesprochen worden. Ich möchte ausdrücklich eines betonen: Wir als Union vertrauen den Familienrichterinnen und Familienrichtern und gehen davon aus, dass sie kompetent und sehr einfühlsam diese Fälle behandeln. Das Opfer hat jeweils die Handlungshoheit. Das Opfer muss einen Gewaltschutzantrag stellen. Deswegen haben wir auch da die richtige Abwägung getroffen und haben im Verfahren selbst, beispielsweise bei der Wahlmöglichkeit zwischen dem Ein- und Zweikomponentenmodell, den Frauen größtmögliche Disposition gegeben. Meine Damen und Herren, unser Signal heute ist eindeutig: Nulltoleranz gegenüber Gewalt, analog wie digital. Ich möchte mich ausdrücklich beim Bundesjustizministerium und den Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Weil der Kollege Helge Limburg direkt angesprochen worden ist, hat er jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Bitte.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie sie zulassen. – Lieber Herr Kollege Müller, wir begrüßen es ausdrücklich, dass wir jetzt gemeinsam endlich diesen großen, wichtigen Schritt gehen. Wir freuen uns darüber selbstverständlich. Wir erkennen das an. Auch die Kollegin Paus hat ja gerade ausdrücklich gewürdigt, dass Ihre Fraktion sich am Ende der letzten Wahlperiode noch bewegt hat und das Gewalthilfegesetz ermöglicht hat. Selbstverständlich, das waren nicht nur SPD und Grüne, nein, natürlich, ohne die Union wäre das nicht gekommen. Nur: Umso bedauerlicher ist doch, dass sie jetzt versuchen, hier im Klein-Klein rumzumäkeln, wer hätte was wann vorgelegt. Fakt ist: SPD und Grüne hätten das ganze Paket, auch mit diesem Modell, gerne schon vor einem Jahr verabschiedet. Sie haben ein Jahr länger gebraucht. Das ist in Ordnung. Aber es ist wichtig, dass wir jetzt umso schneller gemeinsam für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen vorangehen, Herr Kollege. Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte.

CDU/CSU

Ich zeige Ihnen noch mal die großen Linien auf. Dazu gehört, Kollege Limburg und Kollegin Haßelmann, dass Sie nicht bereit waren, Strafschärfungen mitzutragen, und § 177 nicht anfassen wollten; dies gehört eingebettet in ein Gesamtkonzept. Deswegen waren Sie vor einem Jahr nicht handlungsfähig. Wir handeln schnell und setzen entschlossen und wirksam um. Im Übrigen: Wahrheit bleibt Wahrheit. Deswegen muss dies, auch wenn es wehtut, Kollege Limburg, heute so benannt werden. Vielen Dank. Es ist zwar kein runder Geburtstag, aber weil der Kollege Carsten Müller heute als Redner so engagiert ist: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir fahren fort in der Debatte. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Knuth Meyer-Soltau das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das nicht irgendeinen technischen Fortschritt regelt. Wir sprechen über Schutz und über Würde, über das elementare Recht, in diesem Land ohne Angst leben zu können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, ein Gesetz, das Betroffene besser schützen soll und ein Instrument einführt, das in vielen Fällen Leben retten kann: die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Ich sage klar: Dieses Gesetz ist notwendig. Es ist überfällig. Und es ist richtig, dass wir es gemeinsam auf den Weg bringen. Aber ebenso klar ist auch: Damit dieses Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es mehr als die technische Einführung einer Fußfessel. Das haben uns die Expertinnen und Experten unmissverständlich mitgegeben. Sie haben deutlich gemacht, dass die elektronische Überwachung nur dann wirksam ist, wenn sie in ein umfassendes Schutzsystem eingebettet ist. Dazu gehört eine bundesweit einheitliche Gefährdungsanalyse, die zuverlässig Hochrisikofälle identifiziert. Dazu gehört ein professionelles Fallmanagement, das Risiken nicht dem Zufall überlässt. Und dazu gehört eine Polizei und eine Justiz, die technisch und personell so ausgestattet ist, dass sie im Ernstfall schnell und kompetent handeln kann. Ohne diese Grundlagen bleibt die beste Technik wirkungslos. Ein Blick nach Spanien zeigt, wie ein solches System aussehen kann. Dort ist die elektronische Fußfessel nur ein Baustein eines größeren Modells, eines Modells, das auf spezialisierte Gerichte und 24/7 erreichbare Anlaufstellen, verpflichtende Täterarbeit, Prävention und umfassende Aus- und Weiterbildung setzt. Die Fußfessel wirkt dort, weil sie Teil eines Netzes ist, das trägt. Und genau das müssen wir uns zum Vorbild machen. Denn die Fußfessel allein verhindert keine Gewalt. Sie misst Abstand, aber sie verändert kein Verhalten. Sie schafft Zeit, aber sie ersetzt keine Beratung. Sie kann warnen, sie ersetzt aber keine Polizeiarbeit. Dieser Rahmen fehlt; die Fußfessel ist als Einzelstück herausgenommen. Das ist wie ein Puzzle, bei dem man nicht alle Teile hat. Das Gesetz ist im Grunde genommen eine gute Sache; aber ohne Pilotphase bei technischen Neuerungen kann es zu einem Rohrkrepierer werden. Uns ist im Rechtsausschuss auch dahin gehend erläutert worden, dass die Regierung wisse, dass der Gesamtrahmen, also die Einbindung in das Rechtssystem, wie in Spanien, noch fehle. Dann verwies man auf den Koalitionsvertrag, in dem die weiteren Bestandteile des Sicherheitsrahmens nach spanischem Vorbild vereinbart seien. Das mag sein; das glaube ich auch. Die Sache hat nur einen Haken: Wie wollen Sie den Menschen da draußen dieses Stückwerk als Sicherheit verkaufen? Wie? Die SPD liegt aktuell bei knapp 14 Prozent. Ihr Regierungschef, schon als „Pinocchio“ bezeichnet, unterbietet diesen Wert sogar noch und kommt aktuell auf lediglich 13 Prozent Zustimmung in der Bevölkerung, also der Wählerschaft. Das muss man erst mal schaffen. Da fragt man sich doch: Lebt denn der alte Holzmichel noch? Aber: Wir haben ja am Mittwoch gehört, dass es gar keine Regierungskrise gibt. Das erstaunt, wenn man die aktuelle Presse liest; aber es ist zumindest möglich, weil diese Krise längst zu einer Deutschlandkrise geworden ist. Schaffen Sie erst die erforderlichen Voraussetzungen, bevor diese Feldversuche in Rechtskraft erwachsen und Probleme in der Praxis schaffen, die dann durch weitere Gesetze geheilt werden müssen. Dennoch werden wir diesem Gesetz zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Josephine Ortleb das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Rein statistisch gesehen kennt jeder und jede von uns jemanden, der Opfer von häuslicher Gewalt wurde – jeder und jede von uns, hier unten im Plenarsaal, auf der Tribüne, hinter mir im Präsidium, auf der Regierungsbank –; denn mehr als 250 000 Menschen – und das ist nur das Hellfeld – werden jedes Jahr Opfer häuslicher Gewalt. Für ungefähr 200 Frauen im Jahr endet das tödlich. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Das wollen wir nicht hinnehmen. Frauen haben ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Frauen haben ein Recht auf Sicherheit. Deswegen investieren wir seit Jahren massiv in den Ausbau und die Sanierung von Frauenhäusern. Wir haben einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen. Und der Bund steigt in die Finanzierung von Schutz, Beratung und Prävention ein. Heute gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Heute beschließen wir das Gewaltschutzgesetz. Weil ich das in der Debatte so oft gehört habe, sage ich an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition gerichtet: Für Sie ist dieser Schritt vielleicht zu klein. Aber für die Betroffenen ist jeder Schritt wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir werden weitergehen – Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz, Schutzmaßnahme für Schutzmaßnahme –, bis Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft keinen Platz mehr hat. Jede Frau, die wir so schützen können, ist genau diesen Einsatz wert. Jetzt kommt die elektronische Fußfessel; denn sie rettet Leben. Das zeigen Länder wie Spanien; das haben wir heute schon gehört. Dort wurde seit ihrer Einführung keine Frau durch ihren Partner oder Expartner getötet, wenn er eine Fußfessel getragen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, die Fußfessel kommt zum Einsatz, wenn Menschen tief in der Gewaltspirale stecken und nichts anderes mehr geht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, stärken wir mit dem Gewaltschutzgesetz auch die Täterarbeit. Täterarbeit ist ein wichtiger Baustein, um Gewalt langfristig zu verhindern. Denn: Wer Gewalt ausübt, muss sich damit auseinandersetzen. Wer Gewalt ausübt, muss sein Verhalten reflektieren. Und wer Gewalt ausübt, muss lernen, Grenzen zu respektieren. Wir sagen klar: Die Verantwortung liegt beim Täter, nie beim Opfer. Wir sind nun ein Jahr in der schwarz-roten Koalition; darüber haben wir in dieser Woche viel geredet. An dieser Stelle, beim Schutz von Frauen vor Gewalt, liefert diese Koalition, insbesondere dank unserer Justizministerin Stefanie Hubig, die mutig und schnell Gesetze vorlegt, die Frauen wirklich schützen. Es liegt noch einiges mehr auf dem Tisch: das digitale Gewaltschutzgesetz, Verbesserungen beim Schutz vor K.-o.-Tropfen, die Bestrafung von Catcalling und natürlich auch die Änderungen beim Umgangs- und Sorgerecht. Gerade beim Umgangsrecht muss gelten: Es darf nicht sein, dass Kinder erleben müssen, wie Gewalt bagatellisiert wird. Es darf nicht sein, dass Kinder lernen: Täter kommen damit durch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel bleibt eine Gesellschaft ohne patriarchale Strukturen, die Männer zu Tätern und Frauen zu Opfern machen. Unser Ziel bleibt eine Gesellschaft, die früh vermittelt: Stärke bedeutet nicht Dominanz, sondern Respekt. Unser Ziel bleibt eine Gesellschaft frei von Gewalt gegen Frauen. Dafür stehen wir als SPD-Fraktion. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Tijen Ataoğlu das Wort. – Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt. Heute ist ein guter Tag für die Frauen in diesem Land. Denn heute beschließen wir final die elektronische Fußfessel für schwerste Gewalttäter im Bereich der häuslichen Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie geht uns alle an. Es ist traurige Realität, dass im Jahr 2024 – das sind die letzten Daten, die wir haben – 286 Menschen Opfer tödlicher häuslicher Gewalt wurden. Auch in meinem Wahlkreis, in diesem Jahr, konkret in den Städten Ennepetal und Hagen, wurden im Februar dieses Jahres zwei Frauen mutmaßlich von ihren Ehemännern ermordet, die eine Frau in der gemeinsamen Wohnung, die andere Frau unmittelbar auf der Straße, vor ihrer Wohnung. Hätte die elektronische Fußfessel diese beiden Frauen retten können? Das wäre heute unseriöse Spekulation. Wird die Fußfessel aber zukünftig Leben retten können? Ganz sicher. Der Staat hat eine klare Verantwortung: Er muss die Bürgerinnen und Bürger schützen, und das auch im privaten Raum. Das tut er bereits. Denn nach dem Gewaltschutzgesetz ist es schon jetzt möglich, dass Gerichte gegen Täter beispielsweise Annäherungsverbote oder Aufenthaltsverbote verhängen. Allerdings lassen sich diese Verbote sehr schwer kontrollieren, oder es kann erst sehr spät auf einen Verstoß dagegen reagiert werden, manchmal zu spät. Das Problem liegt also nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern eher beim Vollzug. Das wird jetzt geändert. Die elektronische Fußfessel wird es ermöglichen, Aufenthaltsverbote und Annäherungsverbote wirksam zu kontrollieren. Wenn ein Täter Schutzbereiche betritt oder sich einer gefährdeten Person nähert, wird unsere Polizei umgehend reagieren können. Genau das wird Leben retten. Ist die elektronische Fußfessel ein Allheilmittel? Leider nein. Ist sie ein weiteres wichtiges, zusätzliches Instrument zum Schutz von Betroffenen? Ohne jeden Zweifel. Was wir in der heutigen Debatte aber nicht außer Acht lassen dürfen – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon erörtert –: Es handelt sich um ein rein zivilrechtliches Verfahren. Ich möchte das, an die Fraktion der Linken gerichtet, noch einmal erklären, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass Sie diesen Argumenten gegenüber offen sind, angesichts der Vehemenz, mit der Sie heute hier Unwahrheiten verbreiten, dass eine solche Anordnung ohne die Zustimmung der Frau bzw. des Opfers erfolgen kann. Das ist völliger Quatsch. Bitte lesen Sie § 1 des Gewaltschutzgesetzes: „auf Antrag“. Es ist ein zivilrechtliches Verfahren, das heißt, es muss ein Antrag beim Familiengericht eingereicht werden. Das ist nichts, was von Amts wegen gemacht werden kann. Deshalb: Bitte hören Sie auf, auf dem Rücken der Opfer Unwahrheiten zu verbreiten! Vielen Betroffenen wird es vielleicht aus Angst oder auch wegen Einschüchterung schwerfallen, diesen Antrag zu stellen. Deshalb wird die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und all den sozialen Einrichtungen, die sich in diesen Bereichen einsetzen, notwendig sein, um die Opfer zu ermutigen, diesen, ja, sehr schweren Schritt zu gehen. Nur so können Gewaltspiralen tatsächlich durchbrochen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, heute sagen wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Bundestag der häuslichen Gewalt einmal mehr den Kampf an. Damit senden wir das sehr klare Signal: Nicht die Betroffenen müssen ihr Leben einschränken oder sich verstecken. Die Konsequenzen müssen allein die Täter tragen. Freiheit für die Opfer, Fußfesseln für die Täter! Vielen Dank. Als letzter Redner in dieser Debatte hat Herr Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Empfehlung des Rechtsausschusses von dieser Woche für die heutige Schlussabstimmung wurde ohne Gegenstimme gefasst. Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen möchte dieses Gesetz ablehnen. Das ist nur sehr selten der Fall. Daher ziehe ich folgende Bilanz: Das Bundesjustizministerium hat einen guten Gesetzentwurf geliefert, den das Parlament nach Beratung und Sachverständigenanhörung und Änderungsanträgen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen optimiert hat. Genügt das schon? Ich sage: Wir haben einen wichtigen Schritt getan für Menschen, die täglich Angst haben, weil sie von Gewalt in ihrem Umfeld bedroht sind. Allerdings ist das heute Erreichte nur ein Zwischenschritt. Die eigentliche Bewährungsprobe hat dieses Gesetz noch vor sich; denn der wahre Gradmesser gesetzgeberischen Erfolgs ist nicht die Verabschiedung im Plenum, sondern ob diejenigen, die das Gesetz in der Praxis anwenden sollen, damit gut zurechtkommen, und ob sich nach einiger Zeit zeigt, dass das Gesetz das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, erreicht hat. Ich wage zu bezweifeln, dass, wenn man ein Gesetz überfrachtet mit beispielsweise 625 Maßnahmen, dies überhaupt möglich ist. Stand heute können wir wie bei jeder in die Zukunft gerichteten Bewährungsprobe nur eine gut begründete Prognose abgeben. Ob sie trägt, wird sich in drei Jahren zeigen. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Linksfraktion zu? Nein, ich möchte gerne fortfahren. – Dann wird das Gesetz evaluiert. Das ist kein Misstrauensvotum, sondern Ausdruck verantwortungsbewusster Gesetzgebung. Vielleicht müssen wir dann noch einmal nachschärfen, weil sich beispielsweise die technischen Möglichkeiten verändert haben, wie wir es heute ja gegenüber dem ursprünglichen Gewaltschutzgesetz tun, indem wir die elektronische Fußfessel einführen. Damit schließen wir eine Lücke im bisherigen Gewaltschutz. Die Technik der elektronischen Fußfessel wenden wir bereits seit 15 Jahren bei entlassenen gefährlichen Straftätern im Rahmen der nachgelagerten Führungsaufsicht erfolgreich an. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies zulässig ist. Zur Überwachung wird auch dort schon die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL genannt, eingesetzt, die mit der Polizei und den Gerichten vor Ort kommuniziert. Die elektronische Fußfessel ist – wir haben es gehört – kein deutscher Alleingang: Spanien macht das bereits seit 2009. Das berechtigt zu der Annahme, dass der Vollzug des um die elektronische Fußfessel ergänzten Gewaltschutzgesetzes auch rein praktisch gesichert ist. Mit der angewandten Einkomponententechnik wird dem Gefährder eine elektronische Fußfessel angelegt. Mit der Zweikomponentenlösung, bei der sich das Opfer selbstbestimmt für ein eigenes Warngerät entscheidet, schaffen wir zeitgemäße Instrumente. Dem Opfer geben wir hier eine zusätzliche Warnzone mit einem extra Zeitpuffer, wenn es das möchte. Wir überwachen Wohnungsbetretungs-, Näherungs- und Aufenthaltsverbote, die das Gericht ebenso wie ein Abstandsgebot verhängen kann. In diesem Verfahren kann das Opfer neben anwaltlichem Beistand – und das ist besonders wichtig – noch eine Person seines Vertrauens hinzuziehen. Gerade in ambivalenten Trennungssituationen ist das sehr wichtig. Diese sind in zerbrochenen Partnerschaften im Übrigen das Stadium mit der höchsten Gefährdungsstufe für die Opfer. Der Täter erhält die Chance zur Einsicht und Umkehr, zur Selbstreflexion. Das Gericht bekommt die Möglichkeit, ihm einen sozialen Trainingskurs aufzuerlegen oder ihn zur Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten. Ich hoffe, dass das in der Praxis mit entsprechenden finanziellen Mitteln durch die Länder unterlegt werden kann und die Kurse auch angeboten werden. Daher lautet mein abschließendes Resümee: ein rechtlich wirklich gutes Gesetz und vor allem ein praxistaugliches Gesetz. So sieht gesetzgeberisch gute Arbeit meiner Ansicht nach aus. Ich bitte daher als letzter Redner um Zustimmung. Vielen Dank. Die Möglichkeit zu einer Kurzintervention hat die Abgeordnete Frau Agnes Conrad von der Linksfraktion.

Linke

Vielen Dank. – Herr Müller, ich habe mich gemeldet, weil Sie gesagt haben, es gehe ja letzten Endes darum, wie man etwas in der Praxis umsetze. Die Anordnung der elektronischen Fußfessel ist ja an Hochrisikofälle geknüpft. Aber ich frage Sie: Was ist denn ein Hochrisikofall? Es gibt ja kein einheitliches Risikoanalyseinstrument. Und Schulungen für Richter wollen Sie ja auch nicht. Gerade einmal 12 Prozent der Betroffenen stellen aktuell einen Gewaltschutzantrag. Also müssen wir doch wahrnehmen, dass die Hürden hier zu hoch sind. Auch für die Täterarbeit gibt es keine Finanzierung, keine Qualitätsstandards und gerade auch keine Kapazitäten. Ich frage Sie also ganz konkret: Warum gestalten Sie ein Gesetz so, dass es nicht ankommen kann?

CDU/CSU

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Intervention. Dies gibt mir die Gelegenheit, noch auf ein paar Punkte hinzuweisen. Zum einen sieht dieses Gesetz eine Gefährdungsanalyse vor, die Gerichte durchführen können. Es gibt den Gerichten dafür auch wichtige Instrumentarien an die Hand. Beispielsweise können sich die Gerichte bei den Polizeibehörden sehr ausführlich in den Akten über die bisher bekanntgewordenen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Täter informieren. Die Gerichte können auch – das ist angesprochen worden; wenn Sie zugehört hätten, wäre es Ihnen aufgefallen – Auskünfte aus dem Waffenregister abfragen. Es gibt für die Gerichte also sehr viele Möglichkeiten, eine substanziierte Gefährdungsanalyse durchzuführen. Zum anderen weiß ich gar nicht, wie Sie immer auf die Idee kommen, dass Familienrichter und -richterinnen – das gilt natürlich auf für andere Richter und Richterinnen, aber insbesondere für das Familienrecht – diesbezüglich nicht geschult sind. Es gibt unweit von Berlin die Deutsche Richterakademie; Sie können auch im Internet nachlesen, was es da für Fortbildungsangebote gibt. Wenn jemand beispielsweise in ein Familienreferat wechselt, dann wird er das nicht tun, ohne zunächst einen sehr intensiven Einführungskurs bekommen zu haben und auch in regelmäßigen Abständen einen Fortbildungskurs zu bekommen. Wenn er das will, kriegt er das jederzeit. Jeder Amtsgerichts- und Landgerichtspräsident ist willens, das sofort zu bewilligen. Es gibt umfangreiche Fortbildungsangebote. Niemand wird ins Familienrecht gesetzt, ohne vorher eine entsprechende Zusatzausbildung bekommen zu haben. Das weiß ich aus eigener praktischer Erfahrung als stellvertretender Direktor eines Amtsgerichts. Als Letztes: die Täterarbeit. Sie haben noch 20 Sekunden. Okay. – Die Täterarbeit wird in den Ländern sehr intensiv gemacht. Es gibt viele Organisationen, die sich damit beschäftigen. Ich hoffe nur, dass die Länder an dieser Stelle finanziell nicht nachlassen. Wenn sie das tun, kann dieses Gesetz an dieser Stelle nicht funktionieren. Danke sehr. Aber ich bin optimistisch. Danke schön.

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