15 a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) 21 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
15 a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) 21 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über Sicherheit, über konkrete Bedrohungen und über die Frage, ob unser Rechtsstaat darauf die richtigen Antworten hat. Und ich kann es schon mal verraten: Ja, das haben wir. Der jüngste Fall einer mutmaßlichen russischen Spionin hier in Berlin macht deutlich, worüber wir reden. Deutschland ist einer hybriden Bedrohung ausgesetzt. Das ist Teil einer gezielten Strategie staatlicher Einflussnahme von außen. Außerdem gehen ausländische Geheimdienste immer stärker gegen Dissidenten in Deutschland vor, sei es mit Bedrohungen, Nötigungen oder, wie im Fall des getöteten tschetschenisch-stämmigen Georgiers im Tiergarten, mit Auftragsmord. Unser Strafrecht kann diese Taten bislang nicht alle angemessen erfassen. Wer im Auftrag eines fremden Staates rechtswidrige Taten begeht – etwa durch Bedrohung, Nötigung oder Einschüchterung –, kann bislang nicht angemessen bestraft werden, wenn keine klassischen Spionage- oder Sabotagetatbestände erfüllt sind. Das ist aus unserer Perspektive unbefriedigend. Mit dem neuen § 87a Strafgesetzbuch schließen wir diese Lücke. Wir schaffen einen eigenen Straftatbestand, der genau das erfasst: die vorsätzliche Begehung rechtswidriger Taten im Auftrag einer fremden Macht. Geschützt wird dabei die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Ich möchte aber auch noch einmal ganz kurz zu den weiteren Punkten dieses Gesetzespaketes kommen. Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakets stellen wir sicher, dass digitale Beweise grenzüberschreitend viel einfacher und schneller erhoben werden können. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren mit dem Rechtsschutz und dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern tiefgehend auseinandergesetzt. Um den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärztinnen und Ärzten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu sichern, müssen die Behörden prüfen, ob Ablehnungsgründe, also Einwände gegen die Herausgabe von Daten, bestehen. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei Unklarheiten oder Zweifeln über solche Einwände Auskünfte bei den Diensteanbietern eingeholt werden können. Diskutiert wurde auch ein Rechtsbehelf gegen die Prüfung solcher Einwände. Wir haben uns aus guten Gründen gegen die Einführung eines solchen Rechtsbehelfs entschieden. Dieser Rechtsbehelf würde ins Leere laufen; denn die Entscheidung über die Herausgabe der Daten wird durch ausländische Gerichte getroffen, die an ein deutsches Urteil nicht gebunden wären. Auch im Ausland kann man Rechtsbehelfe einreichen. Mit der Anpassung des Eurojust-Gesetzes setzen wir europäisches Recht verbindlich um und verbessern den Informationsaustausch in Terrorismusfällen. Denn effektive Strafverfolgung endet eben nicht an nationalen Grenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses umfangreiche und sehr wichtige Gesetzespaket ist gerade in der heutigen Zeit der zunehmenden Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von besonderer Wichtigkeit. Wir machen Ernst, wenn es um die Bedrohung unserer Gesellschaft geht. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit mit der Union, und ich wünsche noch einen schönen Abend. Für die AfD-Fraktion darf ich Knuth Meyer-Soltau das Wort erteilen.
Hohes Präsidium! Die innere Sicherheit Deutschlands ist akut gefährdet, und die Regierung schaut zu. Anschläge in unseren Städten, Messerattacken auf offener Straße, wachsende Angst im Alltag – das ist die Realität, die viele hier im Saal gar nicht sehen wollen. Und jetzt, nach Jahren des Stillstandes, kommt dieser mit der heißen Nadel gestrickte Gesetzentwurf – spät, halbherzig, fast wirkungslos. Wer glaubt, mit ein paar neuen Paragrafen könne man Terroristen abschrecken, der hat den Ernst der Lage wirklich noch nicht erkannt. Acht Jahre – acht Jahre! – hat Deutschland gebraucht, um diese EU-Richtlinie umzusetzen. Was haben Sie eigentlich in den letzten Jahren hier gemacht? Soll diese hektische Nachbesserung plötzlich Entschlossenheit zeigen? Das ist kein Fortschritt, das ist ein politischer Offenbarungseid. Dieses Gesetz bekämpft keine Ursachen, es kaschiert Versäumnisse. Solange die Grenzen noch offen sind, solange Gefährder einreisen können, solange Abschiebungen von vornehmlich Kriminellen scheitern, ist jede Strafverschärfung ein Placebo. Dieses Gesetz bedeutet nichts anderes als eine Entgrenzung des Strafrechts. – Was ist denn mit Ihnen? Sie sind doch jetzt gar nicht dran. Seien Sie doch mal ruhig! – Sie sollen mal ruhig sein! Der Erwerb von Messern, Seilen oder Fahrzeugen ist Alltag, könnte jetzt aber sogar strafbar sein. Sie schnüren ein Terrorpaket und verlagern die Tathandlung in den Bereich der subjektiven Vorstellung des Täters, die Sie niemals werden beweisen können, und stellen damit alle Käufer von Alltagsgegenständen unter einen Anfangsverdacht. Das ist nicht umsetzbar, das ist lächerlich. Durch diese Vorverlagerung bestrafen Sie keine Taten mehr, sondern Gedanken. Sie kriminalisieren Absichten, die Sie selbst unterstellen. Damit schleifen Sie Rücktritt, Schuldprinzip und Bestimmtheitsgrundsatz in einem Zug und entwerten den Rücktritt vollständig. Sie nehmen echten Tätern die letzte rechtsstaatliche Chance, von einer Tat noch strafbefreiend Abstand zu nehmen. Das ist kein Schutz, keine Abschreckung, keine Sicherheit, das ist Wischiwaschi! Wir als AfD sagen: Wer Terror vorbereitet, wer rekrutiert oder Propaganda macht, der gehört weggesperrt – lange weggesperrt. Keine falsche Rücksicht, keine milde Hand! Was die Verschärfung des § 99 StGB angeht: Auch das ist reine Kosmetik. Ohne echte Stärkung von Polizei, Nachrichtendiensten und Grenzschutz bleibt das alles wirkungslos. Wer Spione und Extremisten wirklich stoppen will, braucht Mut, nicht Symbolpolitik. Deshalb fordern wir ganz konkret: Grenzen dichtmachen – Schluss mit dem Chaos! –, Abschiebung aller Gefährder und Straftäter – sofort und kompromisslos –, Verbot extremistischer Strukturen, endlich freie Hand für unsere Sicherheitskräfte und Rechtsstaat statt Verdachtsstrafrecht. Deutschland braucht Taten, Konsequenz, Verantwortung und Stärke. Grenzschutz ist Menschenschutz! Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab; denn er löst nichts, sondern vertuscht das Problem weiter. Schützen wir endlich unser Land – noch ist es nicht zu spät! – Hören Sie zu! – Der Wähler hat es in den kommenden Monaten in der Hand, sich selbst zu schützen und uns zu wählen. Denn wir halten unser Wort. Danke. Ich darf Carsten Müller für die CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen: Ich stehe noch sehr unter dem Eindruck des laut, aber vollkommen wirr vorgetragenen Redebeitrags meines Vorredners. Ich darf damit beginnen, mich bei unserem Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit und beim Bundesjustizministerium für die sorgfältige Vorbereitung zu bedanken. Um es einzuordnen – Kollegin Wegge hat es bereits gesagt –: Wir beraten heute abschließend drei Gesetzentwürfe. Das ist sicherheitspolitisch hoch relevant. Vor uns liegt ein sich insgesamt aus diesen drei Gesetzentwürfen ergebendes rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept. Es geht um Terrorismusbekämpfung. Wir wollen mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen. Wie erreichen wir das? Wir setzen europäische Richtlinien und die E-Evidence-Verordnung um. Wozu dient das? Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union wird deutlich verbessert. Direkt bei Diensteanbietern und in anderen Mitgliedstaaten können elektronische Beweismittel angefordert werden. Diese elektronischen Beweismittel sind relativ umfassend. Das heißt, sie umfassen digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Meine Damen und Herren, das brauchen wir. Das Ganze ist, damit es stabil bleibt und dauerhaft umsetzbar ist, an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Darüber hinaus – das ist mir wichtig – kann es sein, dass in Einzelfällen weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, beispielsweise der Richtervorbehalt und weiter gehende Unterrichtungspflichten. Dieses Instrumentarium ist scharf und wirkt gezielt, ist aber rechtsstaatlich stabil abgesichert. Wir treten mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Terrorismus vorbereitenden Handlungen, die oftmals sehr stark digitalisiert sowie international und arbeitsteilig organisiert sind, frühzeitig entgegen und versetzen bei bereits erkennbaren Vorbereitungshandlungen die Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden in die Lage, einzuschreiten. Wir haben einerseits die Ermittlungsbefugnisse und andererseits die Möglichkeiten des Austauschs der gewonnenen Informationen im Blick. Schließlich – damit runden wir es ab – komme ich zum Eurojust-Gesetz. Eurojust ist das zentrale Scharnier der justiziellen Zusammenarbeit in Europa – enorm wichtig und von zentraler Bedeutung. Ich will mit einer Zusammenfassung dieses weitgehend unumstrittenen Gesetzespakets zum Abschluss kommen. Worum geht es insgesamt? Die europäischen Sicherungs- und Herausgabeanordnungen liefern die Beweismittel. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung definiert die strafrechtliche Reichweite, und das geänderte Eurojust-Gesetz sorgt für die koordinierte europäische Zusammenarbeit. Das hat diese Regierungskoalition ganz schnell und wirkungsvoll hingekriegt. Wir bedanken uns noch mal für die hervorragende Zusammenarbeit beim Koalitionspartner und beim Ministerium sowie für die überwiegend sachliche Behandlung im zuständigen Rechtsausschuss. Vielen Dank. Ich darf Dr. Lena Gumnior von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Der Kampf gegen internationalen Terrorismus funktioniert nur bei einer geschlossenen europäischen Zusammenarbeit. Was es dagegen nicht braucht, sind symbolpolitische Alleingänge. Etwa sechs Wochen hatten Sie Zeit, liebe Koalition, um auf die einhellige Kritik in der Expertinnenanhörung einzugehen und den Entwurf auf das zurückzustutzen, was europarechtlich tatsächlich erforderlich ist. Es gab ausreichend Zeit, um überzogene Strafbarkeiten schon im Vorfeld einer Tat aus dem Gesetzentwurf zu streichen, genug Zeit, um vor allem zu verhindern, dass der Kauf ganz normaler Alltagsgegenstände kriminalisiert wird. Denn Sie wissen doch eigentlich selbst, dass mit härteren Strafen alleine keine einzige terroristische Straftat verhindert wird. Liebe Koalition, so bekämpfen Sie keinen Terror, so stärken Sie auch keine Strafverfolgung, so schaffen Sie nur mehr Text im Strafgesetzbuch. Sie haben sich aber entschieden, die Zeit anders zu nutzen. Sie haben den Sachverstand der öffentlichen Anhörung im Ausschuss leider völlig ignoriert. Da frage ich mich schon, wofür wir diese Anhörung überhaupt gemacht haben. Sie haben nicht hören wollen, dass die so wichtige Bekämpfung von Terrorismus eine Aufgabe ist, die auf allen Ebenen erfolgen muss – bei der Polizei, bei den Diensten, bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten –, und dass Repressionen selbst im Vorbereitungsstadium eines Anschlags viel schlechter sind als wirksame Prävention und Deradikalisierung, also schon bevor es überhaupt zur Anschlagsplanung kommt. Sie haben sich offensichtlich keine Gedanken dazu machen wollen, wie ein umfassender Ansatz zur wirksamen Bekämpfung von Terrorismus aussehen kann. Stattdessen haben Sie am Dienstag in letzter Minute noch eine weitere, neue Strafbarkeit in den Entwurf gepackt. Nun soll nach § 87a StGB eine vorsätzlich rechtswidrige Tat, die im Auftrag einer ausländischen Macht begangen wird, per gesondertem Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Das soll insbesondere Fälle von transnationalen Repressionen erfassen, also Einschüchterungen, Bedrohungen oder sogar Angriffe auf in Deutschland lebende Oppositionelle durch Autokratien wie etwa den Iran. Das Ziel, einer solchen ausländischen Einflussnahme in Deutschland entschieden entgegenzutreten, teile ich völlig mit Ihnen. Aber es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Ihre Antwort auf diese riesige Herausforderung nur eine Strafverschärfung ist. Damit ist doch keinem Regimekritiker und keinem Dissidenten in Deutschland geholfen. Wir müssen diese neue Bedrohungslage aufgrund solcher hybriden Angriffe durch Russland und auch durch China sehr ernst nehmen. Auf diese Bedrohung für unseren demokratischen Diskurs müssen wir aber mit einer Gesamtstrategie reagieren. Sie beschränken sich aber in alter GroKo-Manier mal wieder auf neue, unverhältnismäßige Strafbarkeiten. Und mir ist schon klar, dass der Hintergrund dieser neuen Strafbarkeit tatsächlich keine völlig unrealistische Abschreckungswirkung ist, sondern die Ermöglichung umfassender, ausufernder Ermittlungsmaßnahmen. Diesen Trick kennen wir schon aus dem Regierungsentwurf sowohl im Terrorismusstrafrecht als auch bei § 99 StGB. Wer aber, anders als die Koalition, bei der Sachverständigenanhörung zugehört hat, weiß, dass Sie Ihre Hausaufgaben erst mal an anderer Stelle machen sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Staatstrojaner doch deutlich gemacht, dass der Katalog der Straftaten in § 100a StPO, also solcher Delikte, bei denen eine Telefonüberwachung erlaubt ist, dringend radikal gekürzt werden muss. Vielleicht fangen Sie erst mal damit an, bevor Sie wieder weitere Straftatbestände hinzufügen. Aber dass die Koalition bei der Anhörung nur das hört, was sie hören will, erkennt man ja leider auch an den unterbliebenen Nachbesserungen bei der Umsetzung des E-Evidence-Pakets, das wir heute ebenfalls beschließen. Beim Eurojust-Gesetz dagegen haben Sie es ironischerweise ganz ohne Sachverständigenanhörung geschafft, Ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ich werde fast ein bisschen stolz auf Sie. So können Sie dann gerne weitermachen: mit Gesetzentwürfen zur Strafbarkeit von voyeuristischen Bildaufnahmen, zu einer konsensbasierten Sexualstrafrechtsreform nach dem Grundsatz „Ja heißt Ja“ und zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Davon hätten die Bürger/-innen tatsächlich etwas. Wir hören Luke Hoß von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordnete! Sie schlagen uns hier vor, privateste Informationen – wer mit wem telefoniert, wer mit wem Mails schreibt, sogar worüber geschrieben wird – noch leichter EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Lassen Sie uns einen Blick nach Ungarn werfen. Die rechtsextreme Regierung dort versucht, Richter/-innen unter ihre Kontrolle zu bringen, und setzt Spionagesoftware gegen Journalistinnen und Journalisten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Oppositionelle ein. Und diesem Land wollen Sie all diese Informationen noch leichter aushändigen? Das ist völlig absurd. Rechtsextreme Regierungen setzen alles daran, Informationen über politische Gegner/-innen zu sammeln. Das sehen wir in den USA. Und wenn sich jemand gegen diese rechtsextremen Regierungen wehren will, dann lassen Sie die Leute auch im Stich. Kein Rechtsschutz in Deutschland; man kann ja dann in Ungarn klagen. Fantastisch! Ungarn führt gerade einen Schauprozess gegen eine deutsche Staatsbürgerin, die von deutschen Behörden rechtswidrig ausgeliefert wurde. Lernen Sie eigentlich irgendetwas? Sie machen sich zum Erfüllungsgehilfen autoritärer Staaten. Und das ist leider noch nicht mal alles. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wollen Sie künftig Verhalten bestrafen, das ganz vielleicht irgendwie, irgendwann mal Taten von Terroristen betreffen könnte. Ihr Gesetz wird Menschen als Terroristinnen oder Terroristen dastehen lassen, weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft haben. Mal ganz unabhängig davon, dass das Strafrecht zur Terrorismusbekämpfung völlig ungeeignet ist, kein Terrorist, der uns und unser Leben angreift, der Familien auseinanderreißen, der Angst schüren will, denkt sich: Na hoppla, in Deutschland gibt es auch schon für viel weniger Strafen; da überlege ich mir das mit dem Terroranschlag doch noch mal. – Ist das Ihr Ernst? Glauben Sie das? Man fragt sich, ob Sie sich eigentlich Gedanken machen, dass in Deutschland eine faschistische Machtübernahme droht. Ein AfD-Justizministerium wird sich sicher über diese Instrumente freuen. Aber ganz ehrlich: Um sich vorstellen zu können, was wildgewordene Behörden mit Ihrem Gesetzentwurf anstellen, muss man nur nach Bayern schauen. Im CSU-Land werden Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die sich auf der Straße festkleben, nach demselben Gesetz überwacht wie Neonazis, die ihre Gegner/-innen mit Quarzhandschuhen verprügeln, werden Journalistinnen und Journalisten überwacht, weil sie mit Klimaaktivistinnen und -aktivisten telefonieren. Da braucht man wirklich keine prächtige Vorstellungskraft, um gegen dieses Vorhaben zu sein. Aber wahrscheinlich passt Ihnen das ganz gut. Lieber lassen Sie Menschen verfolgen, die sich für bessere Lebensbedingungen einsetzen, als mal Ihren reichen Kumpels ans Leder zu gehen. Wenn die ihre Angestellten ausbeuten, die Umwelt verpesten, passiert nämlich gar nichts. Ihr Vorhaben spielt mit dem Feuer. Es ist höchst zweifelhaft, ob das, was Sie hier beschließen wollen, mit unserem Grundgesetz vereinbar ist, und das wissen Sie auch. Man muss sich das mal vorstellen: Ein Terrorist geht bis vors Bundesverfassungsgericht, und das Urteil wird einkassiert, weil das Gesetz, das Sie hier umsetzen wollen, verfassungswidrig ist. Das ist wirklich unverantwortlich. Wir zeigen in unserem Antrag, wie es gehen sollte. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran! Vielen Dank. Ich darf Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Deutschland mussten wir in den letzten Jahren leider schreckliche Anschläge erleben. Ob der Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin oder auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, immer mussten leider viele unschuldige Menschen ihr Leben lassen, und viele mehr wurden verletzt. Das zeigt: Wir müssen in Deutschland alles tun, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor solchen Terrorattacken zu schützen. Und genau das machen wir mit diesem Gesetz: Wir schützen sie vor Terrorismus, und wir gehen schärfer gegen Terrorismusfinanzierung vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Russland, aber auch andere Staaten immer stärker in Deutschland aktiv sind. Erst letzte Woche wurde eine mutmaßlich russische Agentin enttarnt und konnte festgenommen werden. Beim sogenannten Tiergartenmord wurde ein Oppositionspolitiker ermordet. Auch das zeigt: Wir müssen stärker auch mit strafrechtlichen Mitteln gegen Spionage und Attacken von ausländischen Regierungen gegen Menschen, die hier in Deutschland leben, vorgehen. Auch das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir stellen mit diesem Gesetz auch die Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe, wenn die Tat mit einem Fahrzeug oder mit einem Messer begangen werden soll. Das war eine Lücke, die wir mit diesem Gesetz schließen. Denn auch mit diesen Tatmitteln können bei einem Anschlag viele Menschen bedroht, verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Auch die Einreise nach Deutschland, um eine Terrortat zu begehen oder sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen, wird zukünftig strafbar sein; auch diese Lücke schließen wir. Das ermöglicht dann insbesondere die Verfolgung von sogenannten Hit-Teams oder Schläferzellen, die sich teilweise auch schon längerfristig in Deutschland aufhalten. Es ist ganz wichtig, diese Strafbarkeitslücken zu schließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wegen Terrorismusfinanzierung macht sich zukünftig schon strafbar, wer Vermögenswerte bereitstellt, mit denen für Terror geworben werden soll. Und wir stellen auch die versuchte Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Das greift, wenn eine Person einer terroristischen Vereinigung Geld oder Sachwerte zur Unterstützung zukommen lassen will, die Geldmittel dann aber aus welchen Gründen auch immer die Vereinigung nicht erreichen. Ja, wir verlagern hier die Strafbarkeit sehr weit vor. Aber das tun wir, weil wir Terror in Deutschland schon im Ansatz verhindern wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten und schärfsten Gesetze bringen natürlich nichts, wenn wir bei der Polizei und Justiz zu wenig Personal haben. Deswegen auch an dieser Stelle der Appell an die Bundesländer: Wir brauchen den zweiten Pakt für den Rechtsstaat. Wir als Bund, die Koalition, wären bereit, 240 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Nehmen Sie diese ausgestreckte Hand an! Wir brauchen diesen zweiten Pakt. Wir brauchen mehr Personal in der Justiz. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt, um Straftaten in Deutschland zu verhindern. Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Herr Thomas Fetsch das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den vorliegenden Entwurf betreffend die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der EU hat die Anhörung im Rechtsausschuss das Bestehen erheblicher Rechtsschutzlücken für die Betroffenen der Beweismittelanforderung ergeben. Als überarbeitungsbedürftig wurde dabei insbesondere die Ausgestaltung der Vorgaben für eingehende Herausgabeanordnungen angesehen. Die Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Vorbehalten wird in § 11 des Entwurfs ausschließlich den Staatsanwaltschaften überlassen; eine gerichtliche Beteiligung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Empfehlung der Rechtsanwaltschaft etwa, Gerichte im Vollstreckungsverfahren unmittelbar zu beteiligen, wurde nicht befolgt. Darüber hinaus hat die Koalition, wie schon vorhin gesagt wurde, trotz deutlicher Kritik auch nachgelagerte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die unterlassene Geltendmachung von Ablehnungsgründen ausgeschlossen. Hierdurch wird Betroffenen, auf deren Daten im Rahmen einer eingehenden Anforderung eines Mitgliedstaates zugegriffen wurde, letztlich jeglicher durchgreifende Rechtsschutz verweigert. Die dafür bekannten Motive sind ebenso erstaunlich wie befremdlich. Die befürchtete Möglichkeit, dass ein erfolgreicher Rechtsbehelf im ersuchenden Mitgliedstaat nicht durchgesetzt werden könne, sei möglicherweise demokratiegefährdend. Eine solche Bankrotterklärung opfert einen ohnehin bereits bescheidenen Rechtsschutz für Betroffene im Inland auf dem Altar der EU-Beflissenheit, die nicht akzeptabel ist, meine Damen und Herren. Äußerst unbefriedigend ist zudem, dass der Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern – wir haben es vorhin wieder gehört –, etwa Anwälten, nicht im Vollstreckungsverfahren selbst gewährleistet ist. Begründet wird das mit vorgeschriebenen Kommunikationsabläufen, die keine anderweitige Regelung zuließen. Stattdessen soll tatsächlich geprüft werden, ob nicht innerhalb der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden könnte, „bei Unklarheiten oder Zweifeln über das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes mündlich Kontakt“ zum Dienstanbieter aufzunehmen. Das, meine Damen und Herren der Koalition, bedeutet die totale Kapitulation vor der Regelungsgewalt der EU und führt zu einer Aufgabe wesentlicher Rechtsstandards in Deutschland. Noch kurz zur geplanten Änderung des Eurojust-Gesetzes. Es dürfte Konsens bestehen, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Bereich des Terrorismus, sinnvoll und notwendig ist. Allerdings dürfen dabei die Grundrechte der Bürger, hier vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht als vernachlässigbare Größe behandelt werden. Genau daran aber krankt der Entwurf, in dem nicht geregelt wird, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus bleiben personenbezogene Daten auch nach Freispruch oder Einstellung des Verfahrens prinzipiell gespeichert. Zugriffsmöglichkeiten werden ohne transparente Kriterien und ohne vernünftige Kontrollmechanismen deutlich erweitert. Die Möglichkeiten systematischer parlamentarischer Kontrolle sind zugunsten der Verwaltung beschränkt. In der hier vorliegenden Form ist das Gesetz für die AfD daher nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Axel Müller das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sicherheitspaket der drei Gesetzesvorhaben, die wir heute Abend verabschieden werden, werde ich mich angesichts der knappen Redezeit auf die materiellrechtliche Seite beschränken und ausschließlich zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zu den Optimierungen, die wir nach den Beratungen vorgenommen haben, sprechen. Zu den anderen beiden Gesetzen hat aus Unionssicht bereits der Kollege Carsten Müller gesprochen bzw. wird nach mir noch der Kollege Christian Moser sprechen. Wie ich schon in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes betont habe, bleibt festzuhalten: Deutschland hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus auf nationaler Ebene kontinuierlich erweitert und verbessert. Der gesetzgeberische Anpassungsbedarf zur Umsetzung der EU-Richtlinie war daher überschaubar. Aber auch dank der guten Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner sind wir hier sehr gut vorangekommen. Dennoch gilt auch hier der Satz von Mark Twain: Wer glaubt, gut zu sein, hat aufgehört, besser zu werden. Und genau diese Verbesserungen haben wir vorgenommen. Ganz konkret: Es wurde eine Legaldefinition der bislang durch die Rechtsprechung definierten terroristischen Straftaten in einem enumerativen Katalog in § 89a Absatz 1 StGB vorgenommen. Reisetätigkeiten zur Unterstützung terroristischer Straftaten werden unter Strafe gestellt, das Sammeln von Geldern zugunsten terroristischer Organisationen ebenso. Auch das Beschaffen der bereits angesprochenen alltäglichen Gegenstände, etwa das Anmieten eines Fahrzeugs mit dem Ziel, eine Amokfahrt wie die in Magdeburg durchzuführen, fällt unter die Strafbarkeit. Wir erfassen die Einflussnahme ausländischer Mächte zur Begehung von Straftaten in Deutschland, beispielsweise gegen Oppositionelle, die bei uns Zuflucht gesucht haben, oder vom Ausland gesteuerte Straftaten, die geeignet sind, das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben, wie die sogenannten Bauschaumfälle vor der letzten Bundestagswahl. Schließlich haben wir die Strafandrohung bei ausländischer Agententätigkeit verschärft. Mehreren Tatvarianten ist eines gemeinsam: Sie verlagern die Strafbarkeit weit nach vorne – in das sogenannte Vorbereitungsstadium, das grundsätzlich straflos ist. Denn normalerweise überschreitet ein Täter die Schwelle zur Strafbarkeit erst mit dem Beginn des Versuchs einer Straftat, nach dem bekannten Motto „Jetzt geht es los!“. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Bei besonders gefährlichen Delikten – bei sogenannten abstrakten Gefährdungsdelikten, und um die geht es hier – stuft der Gesetzgeber bestimmte Handlungen als generell gefährlich ein. Es bedarf dabei keines konkreten Schadens, um die Strafbarkeit zu begründen. Vergleichbares gilt im Umweltstrafrecht oder bei Taten wie einer Brandstiftung, deren schädigende Wirkung der Täter nicht kontrollieren kann. Diese Systematik verkennen die Entschließungsanträge der Grünen und der Linken, wenn sie kritisieren, wir bewegten uns nicht mehr im Bereich des repressiven Strafrechts, sondern betrieben präventive Gefahrenabwehr im Strafrecht mit strafrechtlichen Mitteln. Niemand kann jedoch ernsthaft bestreiten, dass vom Terrorismus, der oft mit Massenmorden einhergeht, eine extreme Gefahr für elementare Rechtsgüter, aber auch für die demokratische Ordnung als Ganzes ausgeht. Angesichts dieser Bedrohungslage bewegt sich das Gesetz zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie klar im Rahmen des für jedes staatliche Handeln geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. Als Letzter zu diesem Debattenpunkt hat der Abgeordnete der CDU/CSU, Herr Christian Moser, das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute einen entscheidenden Schritt voran bei der Bekämpfung von Terrorismus, Cybercrime und grenzüberschreitenden Banden. Das ist leider auch bitter notwendig. Denn gerade bei grenzüberschreitender Kriminalität ist es für unsere Ermittler häufig noch so, als ob sie eine Drohne mit der Steinschleuder herunterholen müssten. Das zeigt sich leider auch in den blanken Zahlen. Bei einer Aufklärungsquote von 58 Prozent bei Straftaten insgesamt haben wir bei Cybercrime eine Aufklärungsquote von nur 32 Prozent. Dabei kommt ein Drittel aller Taten aus dem Ausland. Bis jetzt gibt es erhebliche Hürden. Will die Staatsanwaltschaft elektronische Beweise im EU-Ausland erlangen, muss sie zunächst bei den Strafverfolgungsbehörden im Zielstaat anfragen, und diese müssen wiederum beim Telekommunikationsdienst anfragen. Das dauert und dauert, oftmals so lange, dass die beweiserheblichen Daten gar nicht mehr vorhanden sind, weil sie gelöscht wurden. Die Strafverfolgung bleibt auf der Strecke, der Gerechtigkeit wird nicht Genüge getan. Damit ist jetzt Schluss. Diese Koalition schafft die Voraussetzungen dafür, dass Straftäter auch im Ausland nicht mehr ruhig schlafen können – keine Umwege mehr, keine verlorene Zeit. Unsere Ermittler können künftig bei ausländischen Kommunikationsdiensten direkt anfordern, um an Beweise zu kommen. Die Botschaft unserer Regierung ist klar: Die Zeit des Versteckens ist vorbei. Wer glaubt, aus dem Ausland heraus unsichtbar Straftaten in Deutschland begehen zu können, hat sich getäuscht. Wir machen Ernst mit Law and Order. Das gilt auch für Terroristen. Wir passen unser Strafrecht an neue Gewaltphänomene an. Bisher war es so: Wer einen Anschlag mit einer Schusswaffe plant, macht sich strafbar. Wer das Gleiche mit einem Auto oder einem Messer plant, bleibt straffrei, obwohl die Gefahr genauso tödlich ist, wie wir auf fatale Weise erfahren mussten. So wurden die Anschläge in Solingen am 23. August 2024 und in Magdeburg am 20. Dezember 2024 mit insgesamt neun Toten mit einem Fahrzeug bzw. mit einem Messer verübt. Diese Koalition wird nichts unversucht lassen, solche Anschläge zu verhindern. Deswegen werden wir das entsprechende Gesetz jetzt ändern und auch solche Taten bereits in der Vorbereitungsphase unter Strafe stellen. Auf diese Weise versetzen wir unsere Sicherheitsbehörden umso mehr in die Lage, Herr des Geschehens zu werden und Anschläge zu verhindern. Zum Schluss noch ein Satz zu den Bedrohungen durch ausländische Staaten auf unserem Staatsgebiet. Wir führen einen neuen Straftatbestand ein, weil die hybriden Bedrohungen auf so vielfältige Weise mehr werden und wir deshalb so pauschal auch eine Antwort des Strafrechts geben müssen. Wer im Auftrag eines fremden Staates hier in Deutschland Straftaten begeht, wird künftig härter bestraft. Danke schön.
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