1. Lesung

7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken

7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken

18. Dezember 2025·Sitzung 50··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (17)

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Nachdem es heute in der Tat der vorletzte Sitzungstag vor der Weihnachtspause ist und damit voraussichtlich auch in diesem Jahr meine letzte Rede hier ist, möchte ich als Allererstes mal ein herzliches Dankeschön sagen, ein Dankeschön an die Koalition, ein Dankeschön an die CDU/CSU-Fraktion und an die SPD-Fraktion dafür, dass wir in den vergangenen Monaten so viele innenpolitische Themen, zum Teil sehr herausfordernde Themen, bearbeitet und bewegt haben. Nicht jedes Thema fällt jedem gleich leicht, nicht in der Unionsfraktion, nicht in der SPD-Fraktion, auch mir persönlich nicht. Aber wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam enorm viel erreicht, sowohl in der Sicherheitspolitik, in der Migrationspolitik als auch im Bevölkerungsschutz. Deswegen ein Dankeschön an all die Kollegen, die mit dabei waren: an die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Sonja Eichwede, an die Sprecher, Kollege Throm, Kollege Fiedler, natürlich an die Haushälter, Herrn Willsch, Herrn Gerster, und an alle Kollegen, die in der Innenpolitik mit tätig sind. Ich weiß sehr zu schätzen, dass wir bei diesen herausfordernden Themen zusammenarbeiten. Und genau darum geht es in der Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren: für die Sicherheit in Deutschland zusammenarbeiten. Und das tut diese Koalition. Herzlichen Dank dafür! Wir bringen heute die Novelle des Bundespolizeigesetzes in die parlamentarische Beratung. Das ist dringend erforderlich, weil es größtenteils aus dem Jahre 1994 stammt. Meine Damen und Herren, auch damals gab es große Herausforderungen, aber sie sind in den vergangenen Jahrzehnten enorm gewachsen und haben sich massiv gewandelt. Deswegen kann man nicht mit den Methoden von 1994 unsere Polizei von heute ausstatten. 1994 gab es noch keine Cyberattacken, es gab noch keine Drohnengefahr. Deswegen ist diese Reform des Bundespolizeigesetzes dringend notwendig. Meine Damen und Herren, das klingt alles furchtbar technisch; aber es geht nicht um die Technik allein, es geht an dieser Stelle um 55 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die jeden Tag in Deutschland im Einsatz sind, die engagiert, die motiviert, die einsatzbereit sind, die unser Land schützen, sichern, stabilisieren, die Ordnung aufrechterhalten, das Zusammenleben mitorganisieren. Deswegen möchte ich an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen: Die Polizistinnen und Polizisten in Deutschland verdienen schlichtweg unser Vertrauen. Aus diesem Grund ändern wir auch das Bundespolizeigesetz: weil wir den Polizistinnen und Polizisten Vertrauen schenken und ihnen die notwendigen Einsatzmittel geben wollen. – Es ist interessant, wer an dieser Stelle nicht klatscht. – Auch interessant, dass man sich bei so einem Satz gleich so aufregen muss. Sie haben in den vergangenen Debatten, wenn es um die Polizei, die Polizistinnen und Polizisten, deren Ausstattung gegangen ist, deren Ermittlungsmethoden gegangen ist, leider viel zu oft immer den Verdacht gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten in den Mittelpunkt gestellt. Als wir hier darüber gesprochen haben, dass wir den sogenannten Taser für unsere Polizistinnen und Polizisten einführen, da haben Sie vor Polizeigewalt gewarnt, da haben Sie von Racial Profiling gesprochen und sonstige Unterstellungen gemacht, haben Kontrollquittungen eingefordert. Das haben Sie bei all diesen Debatten immer gemacht. Deswegen sage ich Ihnen einfach: Uns geht es hier nicht um Polemik, um Vorverurteilung, um Verdächtigungen. Was unsere Polizei verdient, ist Rückhalt statt Respektlosigkeit, ist Fairness statt Vorurteil und ist Vertrauen statt Verunsicherung. Das ist der Unterschied zwischen unserer und Ihrer Politik. – Nein, überhaupt nicht. Diese Vorwürfe der Polizeigewalt haben Sie hier ständig immer wieder formuliert. Können Sie alles nachlesen. Sie haben es hier so formuliert. Ich sage Ihnen, für uns gibt es nur eine einzige Perspektive: Wir stehen auf der Seite der Polizistinnen und Polizisten, nicht auf der Seite der Kriminellen. Wir stehen auf der Seite der Opfer und nicht der Täter. Und wir stehen auf der Seite des Vertrauens zu den Polizisten, nicht des Misstrauens. Das ist der Unterschied zwischen unserer und Ihrer Politik. Wir stärken die Bundespolizei, indem wir ihr die notwendigen Befugnisse und die notwendigen Mittel an die Hand geben. Wir schaffen umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof, damit sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin an den Bahnhöfen sicher fühlen können. Wir sorgen dafür, dass Waffen- und Messerverbotszonen durchgesetzt werden und verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden können. Wir schaffen die Regelungen dafür, dass Haft für vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei umgesetzt werden kann. All das machen wir. Wir sorgen dafür, dass hochauflösende Videokameras an Bahnhöfen eingesetzt werden. Ich habe mir vor Kurzem ein eigenes Bild verschafft, wie das am Münchner Hauptbahnhof funktioniert. Und ich kann Ihnen sagen: Seitdem wir diese Kameraüberwachungen dort durchführen, hat sich die Anzahl der Ermittlungen von Tatverdächtigen verdreifacht. Deswegen dehnen wir auch die Videoüberwachungen an den Bahnhöfen in Deutschland aus. Das schafft Vertrauen und Sicherheit für unsere Bevölkerung. Wir haben hier jahrelang darüber gesprochen, dass wir die Quellen-TKÜ einführen wollen. Ja, ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist jetzt die Telekommunikationsüberwachung – ein präzises und punktgenaues Präventionsinstrument. Lange Zeit ist auch darüber gestritten worden. Aber, meine Damen und Herren, wer in einer modernen Welt Sicherheit will, der darf nicht mit Werkzeugen der Vergangenheit operieren. Deswegen geht es uns auch darum: Geben Sie der Polizei schlichtweg die notwendigen Einsatzmöglichkeiten, die sie braucht, um die Sicherheit zu garantieren! – Wir tun genau das mit diesem neuen Bundespolizeigesetz. Wir stärken das Vertrauen in den Staat. Wir stärken das Vertrauen in den Staat, wenn es auf die Probe gestellt wird durch Terror, durch Anschlagsgefahr, durch Sabotage, durch Spionage und durch hybride Bedrohungen. Genau diese hybriden Bedrohungen sind der Erosionstreiber des Staatsvertrauens. Dem setzen wir etwas entgegen, nämlich einen Staat, der handelt, wenn es notwendig ist, einen Staat, der Opfer schützt und nicht die Täter und der darauf setzt, dass Sicherheit nicht das Gegenteil von Freiheit ist, – Herr Minister. – sondern eine Grundvoraussetzung. Und die schaffen wir. Danke schön. Für die AfD-Fraktion darf ich Markus Matzerath das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Herr Dobrindt! Ich habe gerade wieder gestaunt. Bei Ihrer Fürsorgepflicht unseren Kollegen gegenüber wäre es vielleicht sinnvoll, auch mal den Tarifabschluss von diesem Jahr zu übernehmen, damit die Kollegen ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben. Also: Eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes erachten wir grundsätzlich für sinnvoll. Als einzig relevante patriotische Partei setzen wir uns natürlich für zeitgemäße Befugnisse für unsere Grenzschutzpolizei ein. Das befürworte ich nicht nur als Bundespolizist, Bürger und Familienvater, sondern als jemand, der selbst von einem zum Teil sehr übergriffigen Staat aufgrund des Einsatzes für mein Land betroffen ist. Die Bundespolizei ist aber neben Bahn-, Luft- und See- vor allem die Polizei des Grenzschutzes und muss daher gut aufgestellt sein. Der Gesetzentwurf enthält auch positive Neuerungen. Wenn es etwa um die Abwehr von Drohnen geht, dann ist es richtig, dass dazu jetzt neue Regeln und Befugnisse vorgeschlagen werden. Ein weiteres Beispiel: Dass die Bundespolizei nach § 71 Absatz 3a Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen darf, ist richtig und wichtig. Die Voraussetzungen sind aber viel zu streng. Einige Regelungen sind aber nicht nachvollziehbar. Etwa ist die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung von strafbaren Schleusungen zulässig, sondern nur bei lebensgefährdenden Schleusungen. Das kann so nicht richtig sein. Ob man die Deutschen nicht grundsätzlich vor allen illegal eingeschleusten Personen schützen will oder ob nur wie im Fall des § 36 Absatz 5 geschludert wurde, wo ein Satz in Ihrem Gesetzentwurf doppelt vorkommt, weiß ich nicht. In der von der Bundestagsverwaltung lektorierten Fassung ist der Fehler jedenfalls behoben worden. Danke dafür! Ich würde Ihnen, Herr Dobrindt, daher empfehlen, die Mitarbeiter der Genderabteilung, die auf Steuerzahlerkosten zu komischen Paraden pilgern, abzuziehen und lieber fürs Lektorat abzustellen. Lesen wir weiter: In § 23 Absatz 3 – – Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion zulassen? Nein, im Moment nicht. Danke. – Lesen wir weiter: In § 23 Absatz 3 will die Bundesregierung beschließen lassen, dass in sogenannten Waffenverbotszonen anlasslos die Sachen von Personen durchsucht werden dürfen. Man kann das aus freiheitlicher Perspektive kritisieren; aber die meisten Bürger wird es ohnehin nicht betreffen. Festzuhalten ist aber doch Folgendes: Die selbstgeschaffenen, freiwillig importierten Probleme will die Koalition nun mit hartem Durchgreifen und immer mehr Kontrollen irgendwie in den Griff bekommen. Selbst wenn das kurzfristig erforderlich ist: Mittelfristig ist das der falsche Weg. Das wird auch nicht klappen, Herr Dobrindt! Was ich im Gesetzentwurf nicht finden konnte, ist die Pflicht zur Ausstellung sogenannter Kontrollquittungen. Diese Quittungen sind eigentlich nur für die steuergeldfinanzierten sogenannten NGOs, also die Migrationsindustrie, interessant und daher von Linksextremisten sehnlichst gewünscht. Die Migrationsindustrie ist übrigens die einzige Industrie, die die Altparteien nicht zerstören, sondern aufbauen; aber das nur am Rande. Solche sinnlosen Kontrollquittungen kosten übrigens durch die ganze Technik, Bürokratie usw. in Bremen, wo sie eingeführt wurden, rund 6 500 Euro – pro Quittung! Also dass Sie diesen Unsinn wegverhandelt haben, Herr Dobrindt, möchte ich aufrichtig loben. Danke schön! Schauen wir weiter: § 76. Demnach darf nicht eingestellt werden, wer Zweifel am „jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ offenlässt. Dazu soll man dann etwa sein Twitterprofil zur Prüfung vorlegen. Lassen Sie uns das an einem Beispiel konkret machen: Wenn sich nun etwa ein gewisser Herr Felix Banaszak bei Ihnen bewerben würde, Herr Dobrindt, was machen Sie dann? Das Twitterprofil kann ich Ihnen nennen. Da steht etwa, Deutschlands Existenz sei „nicht legitim“. Da bejubelt Herr Banaszak eine Lenin-Büste. Da lässt sich Herr Banaszak mit Hammer und Sichel ablichten, dem Symbol von Stalin, den Säuberungen und dem großen Terror. Könnte so jemand bei Ihrer neuen Sicherheitsprüfung bestehen? Aus unserer Sicht dürfte das nicht sein. Danke schön. Zu einer Kurzintervention darf ich dem Abgeordneten Wiese das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Kollege Matzerath, erst einmal finde ich es sehr schade, dass Sie keine Zwischenfragen von der SPD-Fraktion zulassen. Das finde ich sehr bedauerlich. Was ich allerdings begrüße, ist, dass Sie gesagt haben, dass diese Reform des Bundespolizeigesetzes klare Antworten auf die Bedrohungslage insbesondere durch Drohnen findet, wofür wir die gesetzlichen Grundlagen anpassen, und dass die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes wichtig ist. Jetzt möchte ich Ihnen folgende Frage stellen bzw. Sie mit folgendem Sachverhalt konfrontieren: Ihr Parteivorsitzender Chrupalla hat letztens hier im Bundestag – im Protokoll nachzulesen – reingerufen, es gebe keine Bedrohungslage zu Drohnen, es gebe keine Drohnenüberflüge in Deutschland. Das sei alles Quatsch. Darum würde ich Sie jetzt fragen: Wie schätzen Sie das ein? Wie bewerten Sie das? Bevor Sie antworten, möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben. Der Letzte, der bei Ihnen in der Fraktion dem vermeintlichen Parteivorsitzenden Björn Höcke widersprochen hat, ist mit einem Ordnungsruf aus Ihrer Fraktion belegt worden. Das heißt: Meinungsfreiheit findet in der AfD nicht statt. Es findet Zensur statt. Darum: Bevor Sie antworten, überlegen Sie es sich gut – nicht dass Herr Chrupalla Ihnen noch einen Ordnungsruf erteilt, weil Meinungsfreiheit in der AfD nicht gegeben ist.

AfD

Danke schön. – Schauen Sie mal! Meine Eltern sagten immer: Bevor ich jemanden kritisiere, sollte ich mir an die eigene Nase packen. Ich habe gestern hier gesessen wegen der Chatkontrollen und mir die Frage gestellt: Was machen Sie eigentlich mit Ihrem Kollegen Edathy, der immer noch Mitglied Ihrer Partei ist? – Ja, Sie zucken nur mit der Schulter. Aber was machen Sie mit dem? Das stelle ich mal in den Raum. Also von daher: Immer erst mal in den Spiegel schauen und selber an die Nase packen. Danke schön. Für die SPD-Fraktion darf ich Sonja Eichwede das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Bundesinnenminister Dobrindt! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sicherheitspolitischen Herausforderungen unseres Landes haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Kriminalität verlagert sich, neue Bedrohungen sind hinzugetreten. Genau darauf müssen wir gemeinsam, auch in diesem Haus, reagieren, und das tun wir mit der Reform des Bundespolizeigesetzes. Denn es ist unsere Aufgabe, die rechtlichen Grundlagen für unsere Sicherheitsbehörden zu schaffen bzw. an die veränderte Lage anzupassen und unsere Bevölkerung dadurch wirksam zu schützen. Die Bundespolizei muss Gefahren abwehren. Sie muss auf Gefahren reagieren können. Von daher liegt es in der Natur in der Sache, dass wir dieses Gesetz endlich wieder anpacken. Dazu gehört insbesondere, dass wir die Befugnisse und Kompetenzen bei unbemannten Drohnen, die inzwischen oft von fremden Mächten gesteuert werden und der Ausspähung unserer Infrastruktur dienen, was uns erheblichen Risiken aussetzt, stärken. Hinzu kommt, dass die Bundespolizei in den vergangenen Jahren immer intensiver gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel vorgehen muss. Auch hier braucht sie angemessene moderne und rechtssichere Befugnisse. Denn das Bundespolizeigesetz wurde – der Minister hat es erwähnt – zuletzt im Jahre 1994 grundlegend reformiert. Zum Vergleich: Das ist das Jahr, in dem ich eingeschult worden bin. Heute sitze ich hier und darf die Bevölkerung vertreten. Es ist wichtig, dass wir endlich neue Grundlagen für die Bundespolizei schaffen. Mit dieser überfälligen Novellierung des Gesetzes werden wir die Bundespolizei effektiver aufstellen und zu einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung beitragen. Wir werden den Gesetzentwurf selbstverständlich im Bundestag beraten. Wir werden uns die Befugnisse verantwortungsvoll und genau anschauen und das Gesetz dann schnell verabschieden, damit wir die Sicherheit in unserem Land auch schnell weiter gewährleisten können. Dazu zählen insbesondere – mit Blick auf moderne Kommunikationsformen – technische Möglichkeiten zur Früherkennung, zur Gefahrenabwehr, um besser reagieren zu können, und zur Verfolgung organisierter Schleuserbanden. Wir werden die Befugnisse zur Drohnenabwehr ausweiten, damit gut auf Gefahren reagiert werden kann. Ergänzend dazu werden wir heute Nachmittag auch eine Änderung im Luftsicherheitsgesetz beraten, um die Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr im Wege der Amtshilfe auszubauen, sodass wir den Ländern helfen können. All das bettet sich in eine Gesamtstrategie ein. Denn gestern wurde das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern in Berlin eröffnet. Es ist in diesen Zeiten auch sehr wichtig, Kompetenzen zu bündeln, damit wir auf neue Gefahren gemeinsam und mit allen Sicherheitsbehörden gut reagieren können. Genau das machen wir in dieser Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle auch noch mal zu betonen, für wen wir das machen. Wir machen das für die Gefahrenabwehr, und wir machen das für die deutsche Bevölkerung. Verbinden möchte ich das mit einem großen Dank an die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die jeden Tag Großartiges für die Sicherheit unseres Landes leisten: an Flughäfen, an Bahnhöfen und darüber hinaus an vielen Orten. Frau Abgeordnete. Herzlichen Dank für all die Tätigkeiten, die Sie für die Sicherheit unseres Landes leisten! Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Irene Mihalic das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kurz vor Weihnachten bringt die Koalition noch mehrere sicherheitsrelevante Gesetze in den Deutschen Bundestag ein. Heute Nachmittag sprechen wir noch über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Das ist erst einmal gut, aber leider nur auf den ersten Blick. Denn das, was hier vorgelegt wird, ist zu wenig, und das ist enttäuschend, meine Damen und Herren. Dabei ist schon klar, dass das Bundespolizeigesetz nach über 30 Jahren grundlegend überarbeitet werden muss. Es hat ja, glaube ich, schon drei Wahlperioden und drei Anläufe gebraucht, bis es jetzt wieder so weit ist. Aber wir leben in wirklich herausfordernden sicherheitspolitischen Zeiten, und da braucht es Sorgfalt bei der Gesetzgebung, aber es braucht auch Mut. Es braucht Mut, grundlegende Fragen anzugehen, und auch den Mut, Zuständigkeiten, auch gegen Widerstände, klar zu regeln. Doch stattdessen werden alte Unionsrezepte neu aufgekocht. Da haben Sie sich, Herr Minister, ja eben auch ganz schön in Rage geredet, aber leider keine neue Idee präsentiert. So schafft man keine echte Sicherheit. Und dass Sie mir als Polizeibeamtin ernsthaft unterstellen, ich würde der Polizei misstrauen, das ist schon aberwitzig, meine Damen und Herren. Besonders ärgerlich ist aber auch, dass bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen wurden. Ein Beispiel sind die sogenannten Kontrollquittungen. Sie hätten polizeiliches Handeln transparent gemacht und Diskriminierungen vorgebeugt. Für staatliches Handeln eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und ganz ehrlich: Selbst beim Bäcker bekomme ich für zwei Brötchen eine Quittung. Warum nicht auch bei einer Polizeikontrolle? Wo ist da eigentlich das Problem? Auch Bodycams, meine Damen und Herren, könnten sinnvoller eingesetzt werden. Sie sollten immer dann eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Jeden Tag, Herr Dobrindt – dazu haben Sie eben leider nichts gesagt –, werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angegriffen. Die Polizisten, die uns jeden Tag schützen, haben auch unseren Schutz verdient, meine Damen und Herren. Die Bodycam schützt Bürgerinnen und Bürger, aber sie schützt eben auch die Polizei. Nutzen Sie dieses Instrument effektiv! Statt mehr Sicherheit gibt es leider weniger, und bürgerrechtlich wichtige Regeln wie die sogenannte Errichtungsanordnung werden ausgehebelt. Das betrifft jetzt vor allen Dingen automatisierte Dateisysteme. Aber eine solche Errichtungsanordnung, auch wenn es kompliziert klingt, schützt Grundrechte und verhindert teuren Nachbesserungsbedarf bei IT-Systemen. Diese wichtige Vorabkontrolle soll jetzt komplett entfallen. Da frage ich Sie: Welchen Sicherheitsgewinn soll das bitte bringen, meine Damen und Herren? Ähnlich problematisch ist der Umgang mit den Fluggastdaten. Künftig sollen pauschal alle Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten an die Bundespolizei übermittelt werden – ohne jeden Anlass, ohne jeden Verdacht. Das betrifft Tausende ganz normale Urlaubsreisen. Das ist nicht maßvoll. Das ist auch nicht sinnvoll. Wie wollen Sie denn die Nadel finden, wenn Sie den Heuhaufen immer größer machen, meine Damen und Herren? So wird es nicht funktionieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, hören Sie doch einmal auf die Polizei selbst. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht sich klar für eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei aus. Das ist kein Misstrauen gegenüber der Polizei. Ganz im Gegenteil: Gerade in unsicheren Zeiten stärkt diese Maßnahme das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Polizei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert außerdem, das Zuständigkeitschaos endlich zu beenden, und ist dabei mit uns auf einer Linie. Denn heute ist es so: Ein Taschendiebstahl am Bahnhof fällt erst einmal in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Kommt es dabei zu Gewalt, also wird aus dem Diebstahl ein Raub, dann ist die Landespolizei zuständig. Das versteht niemand, meine Damen und Herren. Die Bundespolizei muss grundsätzlich für Straftaten an Bahnhöfen und Flughäfen zuständig sein, egal ob es sich um Vergehen oder Verbrechen handelt. Das schafft Klarheit und am Ende mehr Sicherheit für alle. Aber genau vor solchen grundlegenden Fragen, Herr Minister, schrecken Sie zurück. Auch beim Thema Drohnenabwehr zeigt sich immer das gleiche wiederkehrende Muster: große Worte, aber eben kein klarer Schritt. Gestern haben Sie das Drohnenabwehrzentrum eingeweiht. Das war bestimmt ein ganz toller Moment für Sie. Aber statt einheitliche Zuständigkeiten zu schaffen, entsteht neues Chaos. Dabei wäre es wirklich dringend notwendig, der Bundespolizei eine klare gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Drohnen zu geben. Angesichts der realen Bedrohung ist Ihre Unentschlossenheit, Herr Minister, wirklich verantwortungslos. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie haben jetzt noch die Chance, dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren wirklich zu verbessern. Wenn Sie dabei für einen echten Sicherheitsgewinn sorgen, ohne unnötigerweise Bürgerrechte abzubauen, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Ganz herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Clara Bünger das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, der Chef vom Dienst des Außenpolitikressorts der „Süddeutschen Zeitung“ schrieb in der letzten Woche über Sie, Sie seien ein Minister „ohne Moral“ und das C im Namen Ihrer Partei stehe inzwischen „für chauvinistisch statt christlich“. Wenn man in Ihren Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz schaut, dann ist klar: Es spricht einiges für dieses Urteil. Es geht hier, anders als Sie behaupten, nicht um Modernisierung oder um ein technisches Update. Der Gesetzentwurf bedeutet einen Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat. Zwar sprechen Sie in Ihrem Entwurf von Modernisierung. Damit verbinden die meisten Menschen in Deutschland auch etwas Positives. Aber Ihr Entwurf ist das Gegenteil: ein massiver Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte. Das hat mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun. Die Bundespolizei darf künftig nahezu beliebig entscheiden, wen sie kontrolliert und wen nicht: ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien. Racial Profiling wird damit weiter legitimiert. Wer nicht ins Stadtbild passt, wird noch häufiger kontrolliert werden. Aber Ihr Gesetz endet nicht bei der Kontrolle. Die Bundespolizei soll jetzt auch selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können – ganz nach dem Vorbild von Trump, unter dessen Regierung ICE-Beamte Menschen direkt aus Zügen und Bahnhöfen in Abschiebehaft verschleppen. Solche Zustände wie in den USA dürfen wir in Deutschland niemals zulassen. Sehr geehrte Damen und Herren, statt eines massiven Ausbaus von Befugnissen bräuchte der Gesetzentwurf mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Nach dem Gesetzentwurf soll auch in Zukunft keine Verpflichtung bestehen, Bodycams in bestimmten Situationen einzuschalten. Die Polizei entscheidet also weiterhin selbst, wann gefilmt wird und wann nicht. Dabei würde es dabei helfen, Fälle von Polizeigewalt wie zum Beispiel in Bochum, wo einem zwölfjährigen gehörlosen Mädchen von Polizeibeamten in die Brust geschossen wurde, aufzuklären, wenn es eine Verpflichtung zum Anschalten bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang gäbe. Das wäre sehr, sehr wichtig. Sie sagten hier, Herr Dobrindt, Sie stehen immer auf der Seite der Polizei. Ich würde mir wünschen, dass ein Innenminister immer auf der Seite des Rechtsstaats steht. Denn solche Vorfälle wie in Bochum dürfen nicht passieren, solche Vorfälle müssen verhindert werden. Das geht aber nur, wenn es eine Überprüfung von Polizeiarbeit gibt. Das fordere nicht nur ich. Das fordern zahlreiche Verbände und beispielsweise auch Amnesty International. Herr Dobrindt, Ihr Gesetzentwurf bringt keine Modernisierung, und er trifft auch nicht die Gefährder. Er trifft marginalisierte Menschen, politisch Aktive, Geflüchtete und die gesamte Bevölkerung im digitalen Raum. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Josef Oster das Wort erteilen.

CDU/CSU

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Bundespolizei ist eine tragende Säule in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Wir haben eine starke Bundespolizei in Deutschland, gut ausgebildet und vor allen Dingen auch hochmotiviert. Deshalb bin ich allen 55 000 Polizistinnen und Polizisten in unserem Land ausgesprochen dankbar für das, was sie für unser Land leisten. Mit dem Haushalt 2026 haben wir dafür gesorgt, dass unsere Bundespolizei noch besser ausgestattet wird. Das ist Ausdruck einer neuen Sicherheitspolitik für Deutschland. Heute gehen wir einen Schritt weiter: Wir statten unsere Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen aus. Unsere Bundespolizei kann mehr, als sie im Moment darf. Diese Lücke zwischen Fähigkeiten und Befugnissen machen wir mit diesem Gesetz ein Stück kleiner. Vor allem aber machen wir die Lücke zwischen den technischen Möglichkeiten der Kriminellen und den Befugnissen unserer Polizei kleiner. Wir müssen technologische Entwicklungen nachvollziehen, und wir verringern damit auch ein Stück weit den Frustfaktor bei unseren Polizistinnen und Polizisten, der entsteht, wenn sie sehen, welche Möglichkeiten die Kriminellen haben und welche Einschränkungen die Polizei berücksichtigen muss. Meine Damen, meine Herren, bevor ich auf die Änderungen konkret eingehe, will ich zunächst noch einmal das erwähnen – das ist ungewöhnlich, aber das muss man hier erwähnen –, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Es steht eben nicht mehr drin, dass die Polizei verpflichtet wird, Kontrollquittungen auszustellen. Es steht nicht mehr drin, dass eine Kennzeichenpflicht für alle eingeführt wird. Es klingt banal, dass ich hier nenne, was nicht mehr drinsteht. Aber das ist Ausdruck eines grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten, und wir misstrauen ihnen nicht. Wer noch einen Beleg dafür gebraucht hat, dass es insbesondere die Grünen sind, die dieses Misstrauen in den vergangenen Jahren gelebt haben, der findet ihn in der Rede der Kollegin Mihalic gerade. Die Kontrollquittung der Polizei mit einer Quittung beim Bäcker zu vergleichen, das ist respektlos den Bäckern gegenüber, und es ist vor allen Dingen respektlos unserer Polizei gegenüber. Dass Die Linke immer eher die Polizei als die Täter als das Problem betrachtet, das ist nichts Neues; daran haben wir uns schon gewöhnt. Klar ist: Wir vertrauen den Sicherheitsbehörden in unserem Land. Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten. Sie machen einen tollen Job für unser Land. Was steht in diesem Gesetzentwurf? Wir führen die Quellen-TKÜ ein, wir führen verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffenverbotszonen, mehr Videoüberwachung, Befugnisse zur Drohnenabwehr und ein schnelleres Handeln bei Abschiebehaft ein. All das sind wichtige Veränderungen und wichtige Verbesserungen für unsere Polizei. Wir brauchen aber insbesondere mehr technische Möglichkeiten. Es geht zum Beispiel beim Schutz unserer Grenzen auch darum, das üble Geschäft der Schleuser zu bekämpfen. Das ist ein abscheuliches Geschäftsmodell, das wir so nicht weiter hinnehmen dürfen. Deshalb ist das Thema der Quellen-TKÜ so bedeutend. Die Schleuser werden immer professioneller, immer digitaler, und mit der Quellen-TKÜ setzen wir dem jetzt ein zeitgemäßes Instrument entgegen. Wir zerschlagen damit Netzwerke und verhindern Menschenhandel. Unsere Grenzen werden damit ein Stück weit sicherer. Wir kümmern uns um die Sicherheit an unseren Flughäfen. Wir haben das Drohnenproblem in den letzten Monaten an verschiedenen Beispielen erfahren müssen. Es ist ein Sicherheitsrisiko, und wir müssen als Staat Handlungsfähigkeit beweisen. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetz eine rechtliche Grundlage. Wir bringen die Bundespolizei auch in diesem Bereich technisch auf die Höhe der Zeit – es ist erwähnt worden –: Es ist vom Innenminister eine eigene Einheit dazu gebildet worden. Gestern ist das Drohnenabwehrzentrum eingerichtet worden. Das ist ein klares Signal, dass wir auch auf neue Herausforderungen schnell reagieren. Das ist wichtig für unsere Polizistinnen und Polizisten, und es ist ein Zeichen dafür, dass unser Innenminister auf neue Herausforderungen schnell reagiert. Unsere Polizisten machen einen guten Job. Aber – sehr geehrter Herr Minister, ich darf mir diese Bewertung erlauben – auch unser Innenminister macht einen guten Job. Ich könnte hier jetzt viele weitere Beispiele erwähnen. Sie können das im Gesetz nachlesen. Meine Damen, meine Herren, das aktuelle Bundespolizeigesetz – es ist mehrfach erwähnt worden – ist über 30 Jahre alt. Die nächste Überarbeitung – das ist meine Überzeugung – wird natürlich nicht so lange auf sich warten lassen können. Wir werden in Zukunft viel schneller technologische Entwicklungen nachvollziehen müssen. Die Themen „künstliche Intelligenz“, „automatische Gesichtserkennung“, „effektives Rückkehrmanagement“, all das sind Beispiele, die deutlich machen, dass wir die Befugnisse unserer Polizei in Zukunft nach meiner Überzeugung im schnelleren Rhythmus überprüfen werden müssen. Jetzt gilt aber erst mal: Wir machen eine starke Bundespolizei noch besser, und damit machen wir unser Land noch sicherer, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit. Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Zum Ende möchte ich es nicht versäumen, unseren Polizistinnen und Polizisten zu danken und Ihnen ein frohes, vor allem aber friedliches und ruhiges Weihnachtsfest zu wünschen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Christopher Drößler das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundespolizei muss der veränderten Sicherheitslage Deutschlands entsprechend handeln können, und dies auf einer rechtlich festen Grundlage. Doch die Symptomdoktorei alleine reicht nicht. Das zeigt sich abermals in diesem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Das Problem dieser Regierung und der Staatsführung insgesamt ist Folgendes: Durch die offenen Grenzen ist Deutschland heute nicht mehr das Land, das es vor einem Jahrzehnt mal war. Die Statistik ist eindeutig: Der Anstieg von Kriminalität und der Verlust gesellschaftlicher Sicherheit gehen maßgeblich auf Zuwanderung zurück. Und weil man nicht abschieben will und die Altparteien zugleich auch noch Turboeinbürgerungen durchgesetzt haben, wird ein eingewandertes Problem zu einem permanenten Risiko. So verändert sich auch das Verhältnis der Sicherheitsbehörden zu den Bürgern des Landes; es wird distanzierter und angespannter. Statistik und Erfahrung lehren die Beamten, dass sie bestimmten Personengruppen nun mal misstrauisch gegenübertreten müssen, wenn sie wirklich effektiv arbeiten wollen. Wenn allein Syrer statistisch zehnmal so kriminell sind wie Deutsche, hat das auch Konsequenzen für die gesellschaftliche Wahrnehmung. So nimmt natürlich auch die staatliche Übergriffigkeit zu. Die multikulturelle Gesellschaft ist nun mal eine multikriminelle Gesellschaft und verlangt daher den Überwachungsstaat. In diesem Sinne sind anlasslose Kontrollen oder die Erhebung personenbezogener Daten durch Bild- und Tonaufzeichnungen nur logische Schritte. Das ist die Konsequenz, wenn man das Projekt einer sogenannten offenen Gesellschaft ohne Rücksicht auf die sozialen Stabilitätsfaktoren durchsetzt. Eines ist völlig klar: Kein Mensch wünscht sich die Massenüberwachung, die natürlich größtenteils rechtstreue Bürger trifft und in ihren Rechten beschneidet. Wie schnell das nämlich ins Gegenteil umschlagen kann, demonstriert der Antrag der Linksfraktion. Hier wird die zweifelhafte Überwachungsidee genutzt, um die Arbeit der Bundespolizei grundsätzlich infrage zu stellen. Die Linke bleibt sich hierbei treu: Sie hassen weiterhin alle Sicherheitsbeamten dieses Staates, und sie würden am liebsten jedem ausländischen Kriminellen Immunität gewähren; so viel wird selbst in diesem kurzen Antrag deutlich. Die Linke will die Beamten der Bundespolizei noch weiter in ihrem Auftrag behindern. Natürlich geht es dabei nicht bloß um Misstrauen gegenüber der Polizei im Sinne von Sicherheitsstandards; es geht wie immer um den Umbau unserer Institutionen. So sollen die Bundespolizisten permanent überwacht und ideologischen Bewertungen ausgesetzt werden. Eine verpflichtende Fortbildung, sogenannte Antidiskriminierungsmaßnahmen bezüglich vulnerabler Gruppen und interkultureller Kommunikation, soll eingeführt werden. Und wehe, sie verwenden das falsche Pronom! Am besten gäbe es dann keine Polizisten mehr, sondern uniformierte Sozialarbeiter – das hätten Sie gerne! –, und offene Grenzen sowieso. Hier sehen wir auch, warum die angekündigte Politikwende der CDU/CSU nichts weiter als eine Lüge war; denn mit den Stimmen dieser Linken hat sich Merz ins Kanzleramt gerettet. Die CDU/CSU paktiert de facto längst mit den linken Sicherheitsfeinden, die nichts lieber täten, als die Bundesgrenzen sowie die Bundespolizei gleich ganz abzuschaffen. Eine Regierungskoalition, die sich hin und wieder auf diese Linken stützt, kann keine Verantwortung für unsere Sicherheitsbeamten tragen. Aber eine CDU-CSU-geführte Regierung, die an den Ursachen für den Sicherheitsverlust nichts ändern will und keine Idee von Staat und Gesellschaft hat, kann es ebenfalls nicht. Es bleibt dabei: Unsere Bundespolizei muss eine Remigrationspolizei werden, wenn wir diesen Staat noch mal retten wollen. Wenn Sie es nicht tun, werden wir es tun. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Sebastian Fiedler das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Allmachtsfantasien der AfD kommen wir wieder zurück zur Sache. Wir beraten heute über die Novelle des Bundespolizeigesetzes, eines Gesetzes, das – wie wir schon gehört haben – im Wesentlichen aus dem Jahr 1994 stammt, aus einer Zeit, bevor es Smartphones, Drohnen, verschlüsselte Kommunikation und hybride Bedrohungen gab. Dass wir dieses Gesetz jetzt grundlegend neu ordnen und modernisieren, ist kein Selbstzweck. Es ist die notwendige Antwort auf die Sicherheitslage, die sich schneller verändert hat als unsere Rechtsgrundlagen. Vor allem ist sie aber ein Zeichen der Wertschätzung für die vielen Frauen und Männer, für die Beschäftigten der Bundespolizei, denen ich von hier aus meinen herzlichen Dank übermitteln möchte. Die Bundespolizei ist heute weit mehr als nur Grenzschutz. Sie ist Gefahrenabwehrbehörde, Terrorismusbekämpferin im Bahn- und im Luftverkehr, Schutzpolizei für unsere Verfassungsorgane, Partnerin der Länder in besonderen Lagen, Akteurin internationaler Polizeimissionen und Garantin maritimer Sicherheit. Dieses breite Aufgabenportfolio bedeutet immer höhere Anforderungen in immer komplexeren Lagen und immer größere Verantwortung, oft unter Zeitdruck und persönlichem Risiko. Wertschätzung heißt deshalb: Wir lassen die Bundespolizei nicht mit veralteten Instrumenten arbeiten. Dieser Gesetzentwurf schafft zeitgemäße Befugnisse für genau diese Realität: für Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen, für den Einsatz von Bodycams in besonders gefährlichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen sowie von Drohnen als mobile Sensorträger, für eine wirksame Drohnenabwehr und für präventive Maßnahmen wie Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote zur Gefahrenabwehr. Besonders sensibel und deswegen auch besonders klar geregelt sind die neuen Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung. Sie orientieren sich am BKA-Gesetz und unterliegen insoweit strengen Voraussetzungen – richterlicher Kontrolle und einem ausdrücklich normierten Kernbereichsschutz. Meine Damen und Herren, wir regeln das alles sehr, sehr klar. Erst gestern hat uns der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, im Innenausschuss einige Hinweise mit auf den Weg gegeben. Ich will einen Aspekt herausgreifen, den er besonders ausgeschärft hat: Wir müssen bei der Verbesserung der teils immer noch sehr stark veralteten Liegenschaften der Bundespolizei schneller werden. – Hier muss mehr Tempo rein. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, wir kümmern uns darum. Ebenso klar ist: Dieses Gesetz ist ein Anfang. Es ist ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende unserer Arbeit. Lassen Sie mich deswegen einige Hinweise mit auf den Weg geben, die zeigen, was aus Sicht unserer Fraktion noch zu tun ist. Ich denke, die Bundespolizei muss sich erstens weiterhin auf einen Strategieprozess begeben – im Interesse der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Interesse der Sicherheit unseres Landes. Dazu gehört meines Erachtens, dass wir die Kriminalitätsbekämpfung personell und organisatorisch weiter stärken. Wir müssen zweitens die europäischen und internationalen Aufgaben der Bundespolizei zunehmend im Blick haben und diese sich in Struktur und Strategie angemessen widerspiegeln lassen. Und drittens – ein wichtiger Punkt auch für die Bürgerinnen und Bürger – müssen wir die Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen sowie den Schutz genau dieser kritischen Infrastruktur weiter erhöhen. Wir werden in den laufenden Gesprächen dazu auch einige konkrete Vorschläge für eine personelle Verstärkung unterbreiten. Ganz besonders wichtig ist auch – das drückt sich an vielen Stellen des Gesetzes aus –: Im Bund-Länder-Gefüge muss die Rolle der Bundespolizei an vielen Stellen noch mal diskutiert werden. Für heute gilt jedenfalls: Die Novellierung ist ein Vertrauensbeweis; sie ist ein Auftrag, dessen wir uns in dieser Koalition konsequent weiter annehmen werden. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Filiz Polat das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz erhält die Bundespolizei – das wurde bereits gesagt – Kompetenzen, die bisher im Zuständigkeitsbereich der Länder lagen. So soll die Bundespolizei künftig zusätzliche Befugnisse für das Stellen von Haftanträgen im Rahmen der Abschiebehaft erhalten. Das ist bisher nur leicht angedeutet worden: Schon 2021, unter der damaligen GroKo, scheiterte die Reform des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat aufgrund genau dieser Kompetenzverlagerung. – Herr Minister Dobrindt, Sie erinnern sich wahrscheinlich. Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Verteidigungsminister Boris Pistorius fand im Bundesrat dazu klare Worte, liebe SPD. Ich zitiere: „Das ist vollkommen unpraktikabel, das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, und das liegt wie ein dunkler Schatten über diesem […] Gesetz […].“ Pro Asyl kommentierte ebenfalls, dass die Gesetzesnovelle zu einem undurchschaubaren Kompetenzgerangel zwischen verschiedenen Behörden führe, in diesem Fall auf dem Rücken betroffener Ausländer/-innen. Die Kollegin Dr. Mihalic hat darauf hingewiesen, dass dieses Kompetenzgerangel nicht unbedingt ein Ausdruck von Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei ist. Nun ein neuer Versuch, meine Damen und Herren. Die Bundespolizei soll Abschiebehaft beantragen können, obwohl die zuständige Ausländerbehörde bereits festgestellt hat, dass eine Abschiebung aufgrund fehlender Reisedokumente nicht möglich ist. Die Bundespolizei kann aber einen Haftantrag stellen – Obacht: da soll es laut Gesetzestext auf einmal möglich sein –, wenn Reisedokumente innerhalb von sechs Monaten beschafft werden können. Wir fragen uns: Wieso hat die Ausländerbehörde diese Dokumente nicht, aber die Bundespolizei hat sie auf einmal? Irgendwie bleibt da einiges im Unklaren. Meine Damen und Herren, Haft, also Freiheitsentzug – da sind wir uns hoffentlich einig –, ist einer der schwersten Eingriffe in die Grundrechte. Und Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Abschiebehaft wird leider in Deutschland viel zu häufig rechtswidrig angeordnet. Menschen sind also unschuldig in Haft. Aktuell sind nach Angaben von Expertinnen und Experten 50 bis 60 Prozent der Haftanordnungen rechtswidrig, Herr Minister. Mit der gleichzeitigen Abschaffung des Pflichtbeistandes in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam besteht also die ernsthafte Gefahr, dass künftig noch mehr Menschen rechtswidrig in Haft kommen, obwohl die Betroffenen keine Straftat begangen haben. Wir erwarten, dass Sie die offenen Fragen in den Beratungen im Ausschuss klären. Schon im Bundesrat wurden damals folgende Fragen zum Bundespolizeigesetz gestellt – ich will sie einmal zitieren –: „Wie soll zum Beispiel verfahren werden, wenn eine ganze Familie betroffen ist? Wird die Bundespolizei nur für die aufgegriffene Person zuständig, und die Ausländerbehörde soll sich um die restlichen Familienmitglieder kümmern?“ Das alles sind Fragen, die Sie klären müssen. Meine Kollegin hat es gesagt: Neben den vielen verpassten Chancen enthält dieser Gesetzentwurf der Regierung eklatante Verschlechterungen, – Frau Abgeordnete. – denen wir so sicherlich nicht zustimmen werden. Wir freuen uns aber auf die Beratungen. Für die Fraktion Die Linke darf ich Jan Köstering das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie viele Ihrer Sicherheitsgesetze zuvor – ob BND-Gesetz, BKA-Gesetz oder Antiterrordateigesetz – wird auch Ihre angebliche Modernisierung des Bundespolizeigesetzes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Auch wenn Ihnen Schranken gesetzt werden: Sie werden ein ums andere Mal unsere Grundrechte zurechtstutzen. Sie begraben mit Ihren Plänen faktisch den Sonderstatus der Bundespolizei. Mehr und mehr bauen Sie diese zur Polizeitruppe des Bundes aus, die überall dort einschreitet, wo ihr die Landespolizeien zu lasch agieren. Mit Ihrem Entwurf erreicht die in Bund und Ländern seit Jahren betriebene Vorverlagerung der Polizeiarbeit einen neuen traurigen Höhepunkt. Ob verdeckte Ermittler, V-Personen oder neue Mittel zur Überwachung von Kommunikation: Sie weichen das Trennungsgebot zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Arbeit bis zur Unkenntlichkeit auf. Es ist nicht übertrieben, zu behaupten, dass wir nicht mehr weit weg von der Entstehung einer oder mehrerer Geheimpolizeien sind. Aber genau das sollte doch das Trennungsgebot eigentlich verhindern. – Ach so, ich dachte, das ist jetzt Ihr Ding. Meine Damen und Herren, letztlich verfallen Sie wieder einmal dem Glauben, die Auswüchse sozialer Ungleichheit mit Härte, Gewalt und Überwachung beseitigen zu können. Besonders perfide ist hier das Festhalten an der verfassungswidrigen Praxis der anlasslosen Kontrollen. Das so wichtige Diskriminierungsverbot lassen Sie gleich weg. Herr Minister, das ist ein Freibrief für Racial Profiling und willkürliche Kontrollen gegenüber sozial marginalisierten Gruppen. Sie schaffen damit nicht mehr Sicherheit. Im Gegenteil: Sie stärken das Gewaltmonopol zuungunsten des Rechtstaates und schleifen unsere hart erkämpften Grundrechte. Deshalb sollten Sie die Befugnisse zu den anlasslosen Kontrollen und die automatische Kennzeichenerfassung streichen, insbesondere auch die Nutzung neuer weitreichender Mittel der Überwachung. Die Lösung liegt nicht in der Schaffung einer Sicherheitsgesellschaft und der Bekämpfung einzelner Symptome. Die beste Politik für mehr Sicherheit ist eine gute Sozialpolitik und die Stärkung unserer öffentlichen Daseinsvorsorge. In diesem Zusammenhang sollten wir auch die Arbeit der Polizei betrachten. Statt einer Dominanzkultur und immer neuen weitreichenderen Befugnissen braucht das polizeiliche Selbstverständnis ein modernes, menschenrechtsorientiertes Leitbild, ein Leitbild, das auf Verhältnismäßigkeit, Deeskalation und demokratischer Kontrolle fußt. Und demokratische Kontrolle, liebe Union, würde tatsächlich das Ihnen angeblich so wichtige Vertrauen der Bevölkerung in die Polizeibehörden stärken. Schaffen Sie eine ausnahmslose Kennzeichnungspflicht der Beamtinnen und Beamten! Führen Sie die automatische Aktivierung der Bodycams beim Einsatz jeglicher Gewalt ein! Stärken Sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Auskünfte über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Florian Oest das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für eine Polizei, die Rückhalt hat, für Sicherheitskräfte, die Täter stoppen, für Bürger, die sicher leben – nach diesen Grundsätzen erneuern wir das Bundespolizeigesetz. Es wird eines der modernsten Sicherheitsgesetze Europas. Die Bundespolizei schützt unsere Grenzen, sie sichert Bahnhöfe und Flughäfen. Sie ist vor Ort, wenn es darauf ankommt. Und sie sorgt dafür, dass Regeln nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werden. Unser geltendes Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil aus dem Jahr 1994. Doch die Lage ist heute ganz anders als vor 30 Jahren. Unsere Polizei steht vor neuen Bedrohungen – digital, global, vernetzt. Es geht um nichts weniger als um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und um die Wehrhaftigkeit unseres Landes. Kriminalität, Terror, Schleusung und hybride Angriffe testen nicht nur unsere Gesetze, sondern auch deren Durchsetzungskraft. Deshalb sage ich es ganz klar und deutlich: Die Bundespolizei muss mehr dürfen, damit Kriminelle weniger können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stoppen die Schleuserkriminalität. Schleuser machen falsche Hoffnungen, kassieren Tausende von Euro, bringen Menschen in Lebensgefahr, untergraben unsere Gesetze. Die Entscheidung, wer in unser Land einreisen darf, trifft nicht die Schleusermafia. Diese Entscheidung obliegt einzig und allein dem Rechtsstaat. Deshalb stärken wir die Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei auch in der verschlüsselten Kommunikation. Wir setzen Rückführungen durch. Wer ausreisepflichtig ist, darf nicht untertauchen. Deshalb kann die Bundespolizei künftig Abschiebungshaft bei Gericht beantragen. Humanität braucht Ordnung, und Ordnung braucht Durchsetzungskraft. Wir schaffen mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Waffenverbotszonen dürfen nicht nur auf dem Papier existieren. In unserem Land gilt: Wer mit Bahn und Bus unterwegs ist, wer sich im öffentlichen Raum bewegt, der braucht kein Messer, erst recht keins mit erheblicher Klingenlänge. Das Waffenrecht hat dazu klare Regeln. Wer den öffentlichen Raum sicher machen will, muss Gesetze konsequent durchsetzen. Aus diesem Grund ermöglicht das neue Gesetz verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen. Wir sichern den Luftraum. Drohnen können spionieren, stören oder angreifen. Wir schaffen klare Befugnisse für den Einsatz eigener Drohnen und zur Abwehr gefährdender Geräte – technisch, rechtlich und operativ. Ein spezialisiertes Drohnenabwehrzentrum wird die Arbeit der Bundespolizei dabei unterstützen. Wir schützen unseren Staat von innen. Extremisten, gleich welcher Couleur, haben im Staatsdienst keinen Platz. Eine zusätzliche Zuverlässigkeitsprüfung für neue Beschäftigte im Sicherheitsbereich stellt sicher, dass nur diejenigen Verantwortung tragen, die fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Das schützt alle, die rechtsstaatlich und pflichtbewusst ihren Dienst leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vertrauen den Polizistinnen und Polizisten in unserem Land. Genau deshalb sieht das neue Bundespolizeigesetz eine Kontroll- und Kennzeichnungspflicht nicht vor. Diese Novelle zum Bundespolizeigesetz ist eine Entscheidung für einen handlungsfähigen Staat, gegen Schleuserbanden, gegen Gewalt, gegen neue technische Bedrohungen und für mehr Sicherheit. Deshalb brauchen unsere Bundespolizisten nicht nur mehr Befugnisse, sondern auch ausreichend Personal, eine gute Ausbildung und moderne Ausrüstung. Ein Rechtsstaat, der nicht Schritt hält, verliert vielleicht nicht seine Werte, wohl aber seine Wirkung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt ein, wie ich meine, ausgewogenes Gesetz vor, mit Augenmaß und für Zeiten, die Klarheit brauchen. Ich danke den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und sage Danke an die gesamte Blaulichtfamilie. Sie sind Tag für Tag im Einsatz, auch nächste Woche, wenn wir mit unseren Familien Weihnachten feiern. Ihnen allen ein frohes, ruhiges und gesegnetes Fest! Ich darf für die AfD-Fraktion Steffen Janich das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundespolizei ist die größte Sicherheitsbehörde des Bundes. Sie hat es verdient, ein grundgesetzkonformes und rechtssicheres Stammgesetz zu erhalten, auf dessen Basis sie konkrete Eingriffsbefugnisse ableiten kann. Das hier beratene Gesetz bietet zumindest zum Teil auch einen rechtlichen Rahmen dafür, dass die Bundespolizei auf die veränderte Sicherheitslage vorbereitet wird. Es ist zu begrüßen, dass die Abwehr von unerlaubt im Luftraum befindlichen Drohnen eine angemessene Berücksichtigung findet. Wenn die Bundespolizei aber externe Forschungsdienstleister damit beauftragt, Drohnenabwehrtechnik zu entwickeln, dann droht hier dasselbe Risiko wie bei der Bundeswehrverwaltung im Hinblick auf die Bundeswehr: Entscheidungswege sind länger. Die klare Verantwortlichkeit wird abgespalten. Endprodukte werden teurer. Und die Lieferketten sind zu unflexibel, um auf kurzfristige Erfordernisse zu reagieren. Stichwort „Ukraine“: Flexible Modullösungen statt Zehntausender endgefertigter Prototypen an Drohnen sind das Mittel der Wahl, um bei der voranschreitenden Technik mitzuhalten. Hier wäre es viel besser, die Forschungskompetenz der Drohnenabwehr bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zu bündeln und die Entscheidungsträger dort mit genügend Freiraum und Haushaltsmitteln auszustatten, um der technologischen Innovation Vorschub zu leisten. Leider verkommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei allen Personen, die von dem neuen Bundespolizeigesetz betroffen sind, zur Makulatur. Das betrifft die Rechte freier Bürger in einem freien Staat genauso wie angehende Bundespolizisten selbst. Denn nach diesem Entwurf kann die Bundespolizei im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze personenbezogene Daten durch Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern erheben, wenn die Polizeiführung annimmt, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich sind. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD zulassen? Das können wir bitte danach machen. Nee, Sie können Ja oder Nein sagen. Nein. Nein. – Ja. In diesem Jahr fand in meinem Wahlkreis, genauer gesagt: im wunderschönen Sebnitz, der Tag der Sachsen statt, der dafür ein gutes Beispiel ist. Zehntausende Teilnehmer dieses Volksfestes könnten sich nach diesem Gesetz dem Risiko ausgesetzt sehen, in ihren Rechten auf informationelle Freiheit beschränkt zu werden, nur weil beispielsweise ein Fahrgastgeschäft einmal Gigi D’Agostino spielt und ein Bundespolizeiführer deshalb irgendeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchtet. Die Massenüberwachung Tausender rechtstreuer Bürger kann und darf niemals das Mittel einer ausgewogenen Sicherheitspolitik sein. Das gilt für Sebnitz, und das gilt für ganz Deutschland. Darum sind auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz sowie die Auskunftspflicht zu sämtlichen Konten in sozialen Netzen bei Bewerbern bei der Bundespolizei abzulehnen. Ein präventiver Generalverdacht gegenüber Bürgern und Polizeibewerbern ist nicht vereinbar mit den freiheitlichen Grundrechten. Wir finden, ein freiheitlicher Staat muss seinen Bürgern und Beamten grundsätzlich vertrauen. Wir als AfD tun das. Darum kann ich Ihnen keine Zustimmung der AfD zu dem vorgelegten Gesetzentwurf versprechen. Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention darf ich der Abgeordneten Rasha Nasr das Wort erteilen.

SPD

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Herr Janich, Sie haben ja jetzt ausgeführt, was Ihre Perspektive im Hinblick auf dieses Gesetz ist. Interessanterweise vertrauen Sie nicht mal den Beamten beim Verfassungsschutz; aber gut. Ich möchte Sie eine Sache fragen. Auch Sie waren ja Polizeibeamter bei der Landespolizei in Sachsen, zumindest bis Ende April 2020, als Sie vom Polizeidienst suspendiert wurden, weil Sie als Versammlungsleiter einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie aufgetreten sind, bei der es zu Verstößen gegen Auflagen und Beschimpfungen gegen Polizeibeamte kam. Welche Kompetenz haben Sie eigentlich, dieses Gesetz zu beurteilen?

AfD

Ja, Frau Nasr, das ist mein gutes Recht, weil wir als Opposition und insbesondere im Namen der Polizei hier ansprechen müssen, was Sie in Ihrem Polizeigesetzentwurf noch unterlassen bzw. falsch gemacht haben. Die Unterdrückung von Freiheitsrechten ist immer von der Opposition anzukreiden. Ihnen sollte aus der letzten Legislatur vielleicht noch ein bisschen bewusst sein, warum man das hier anführen kann. Wie gesagt: Sie haben es in der Regierungszeit unterlassen, ein ordentliches Polizeigesetz auf den Weg zu bringen. Es ist schade, dass es erst jetzt kommt; denn unsere Bundespolizei braucht ein sehr gutes Polizeigesetz und gute Handlungsmöglichkeiten. Wir befürworten, dass das Polizeigesetz endlich geändert wird, was von Ihnen in der letzten Legislatur nicht vollzogen wurde. Aber wir werden uns natürlich gegen die freiheitseinschränkenden Aspekte zur Wehr setzen. Vielen Dank.

SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, natürlich noch mit den besten Wünschen nachträglich! – Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der rund 30 Jahre lang selbst Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen gewesen ist, habe ich natürlich zum Teil aus erster Hand miterlebt, wie sich die Sicherheitslage in unserem Land über die Jahre verschärft und verändert hat. Die meisten Argumente haben wir heute schon gehört; sie bleiben aber richtig. Wer den Polizeidienst von damals mit dem von heute vergleicht, der weiß: Die derzeitigen Befugnisse der Bundespolizei stammen größtenteils aus einer Zeit, in der es weder Chatgruppen noch soziale Medien gab, in der Drohnen keine Rolle spielten und Kriminalität noch überwiegend analog organisiert war. Die Welt, in der unsere Bundespolizistinnen und Bundespolizisten heute arbeiten, hat mit der von 1994 nur noch wenig gemeinsam. Einsätze finden heutzutage unter völlig anderen, insbesondere technischen, Bedingungen und vor dem Hintergrund neuer, digitaler und hybrider Herausforderungen statt. Deshalb ist es richtig und überfällig, dass wir das Bundespolizeigesetz nun grundlegend modernisieren und neu strukturieren. Es ist an der Zeit, den immer wachsenden und sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Die Bundespolizei braucht neue und aktualisierte Kompetenzen und Befugnisse, um darauf reagieren zu können. Sie kann dem technischen Fortschritt, der um sie herum stattfindet, nicht angemessen begegnen, wenn sie nicht ein darauf ausgerichtetes neues Bundespolizeigesetz erhält. Deshalb sorgen wir jetzt als Koalition gemeinsam dafür, dass die Bundespolizei in einer zunehmend vernetzten Welt handlungsfähig bleibt – an Bahnhöfen, auf See, an Flughäfen, an unseren Grenzen, aber vor allem im Digitalen. Wir wollen unter anderem konkret den Einsatz von Bodycams, die Onlinedurchsuchung, die Wohnraumüberwachung und den Einsatz moderner Technik zur Drohnenabwehr ermöglichen und verbessern, natürlich immer angemessen, unter strengen Voraussetzungen und mit klaren Kontrollen. All das sind Ermittlungsbefugnisse für eine bessere Bekämpfung der Kriminalität insgesamt, insbesondere der so häufig angesprochenen Cyberkriminalität, des Extremismus und der Organisierten Kriminalität. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, die unsere Bundespolizei braucht, um auf veränderte Realitäten reagieren zu können. Im Bereich der Sicherheit ist weniger eben nicht mehr. Wer heute Kriminalität bekämpfen will, muss zum Beispiel dort ansetzen, wo Täter kommunizieren, und das ist längst nicht mehr die Telefonzelle, wie vor 30 Jahren. Mit der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse schaffen wir zudem Handlungssicherheit für die Bundespolizistinnen und -polizisten selbst. Niemand kann erfolgreich ermitteln und Gefahren abwehren, wenn rechtliche Eingriffsmöglichkeiten nicht geklärt sind. Klare Rechtssicherheit schützt dabei am Ende auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger. Wir haben es heute schon gehört: Die Bundespolizei lebt auch vom Vertrauen der Bevölkerung. Dieses Vertrauen wollen wir erhalten und nach Möglichkeit stärken, so wie es auch unser Polizeibeauftragter des Bundes, Uli Grötsch, in seinem Jahresbericht formuliert hat. Die Bundespolizei wird sich auch in Zukunft in einer sich weiterentwickelnden Welt und Sicherheitslage ständig auf neue Phänomene und Entwicklungen einstellen müssen. Dieser Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür sein und ist dabei auch ein Vertrauensbekenntnis zur Polizei, zu ihrer Arbeit und zu ihren alltäglichen Aufgaben, Straftaten zu verhüten, Gefahren abzuwehren, aber letztlich auch für Frieden und Demokratie zu sorgen. In den kommenden Wochen und Monaten wollen wir dieses Gesetz gemeinsam reformieren. Ich freue mich an dieser Stelle auf die Beratungen und die Zusammenarbeit. Zum Schluss gilt natürlich mein ausdrücklicher Dank allen Angehörigen der Bundespolizei, verbunden mit den besten Wünschen für ein hoffentlich frohes und ruhiges Weihnachtsfest. Herzlichen Dank.

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