2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

26. Juni 2025·Sitzung 14··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Urteil vom 1. Oktober 2024 hat das Bundesverfassungsgericht die rechtsstaatliche Ausgestaltung zentraler Befugnisse des BKA beanstandet. Die Vorgaben des Gerichts müssen umgesetzt werden, damit die Befugnisse auch in Zukunft für die tägliche Polizeiarbeit anwendbar bleiben. Diesem Ziel dienen die beiden Gesetzentwürfe heute Abend. Zunächst will ich auf die Regelungen zur Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund eingehen. Der Informationsverbund in Deutschland sorgt für die Verfügbarkeit erforderlicher Daten bei der täglichen Polizeiarbeit. Diese Verfügbarkeit darf nicht an Behörden- oder Ländergrenzen haltmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei polizeilichen Ermittlungen, zum Beispiel, wenn wir eine Serie von Wohnungseinbruchsdiebstählen haben, muss ein Polizeibeamter in Hamburg auch auf Erkenntnisse zugreifen können, die der Polizei in Bayern vorliegen. Wir müssen den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass wichtige Hinweise zu kriminellen Karrieren nicht verloren gehen. Zudem geht es im Gesetzentwurf um Überwachungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusabwehr. Dabei kommt es ganz entscheidend darauf an, nicht nur den Terroristen selbst, sondern – unter rechtlich ganz klar festgelegten Kriterien – auch sein Umfeld in den Blick nehmen zu dürfen. Denn wenn ein Terrorist abtaucht, sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist, muss es dem Bundeskriminalamt möglich sein, erlaubt sein, auch dessen enge Kontaktpersonen zu observieren, um den Aufenthaltsort des Terroristen zu ermitteln. Deswegen kommt dieser Befugnis im Bereich der Terrorabwehr eine ganz zentrale Bedeutung zu, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt hat; das möchte ich auch an die Adresse der Länder sagen, die darüber im Bundesrat in einiger Zeit beschließen werden. Aus unserer Sicht stellen die neuen Regelungen einen vernünftigen Ausgleich zwischen einerseits den rechtsstaatlichen Anforderungen und andererseits den praktischen Bedarfen der Polizeiarbeit dar. Wir schaffen Rechtssicherheit und stärken damit die innere Sicherheit in Deutschland. Das gilt auch für den Änderungsantrag, den die Fraktionen von Union und SPD zum Waffengesetz eingebracht haben. Sie wissen, es gibt Druckluftwaffen, die trotz der Einhaltung der 7,5-Joule-Grenze tödlich wirken können, sogar polizeiliche Schutzwesten durchdringen können. Diese Waffen verschießen lange dünne Hartnadelgeschosse und sind mehrschüssig. Mit der Einführung einer Erlaubnispflicht durch diesen Änderungsantrag wird eine gefährliche Lücke im Waffenrecht geschlossen. Denn ohne diese Änderung könnten Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis in den Besitz potenziell tödlicher Waffen kommen, und das wollen wir ausdrücklich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich klar sagen: Mit diesem Änderungsantrag wird in keiner Weise der umfassenden Evaluierung des Waffenrechts vorgegriffen, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dieser Evaluierung wird sich unser Haus unter Einbeziehung aller Experten und Betroffenen nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens intensiv widmen. Dabei werden wir auch alle relevanten Gruppen einbeziehen. Das gilt gerade auch für die Expertise der Verbände, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten; auf sie wird es auch ankommen. Herr Staatssekretär, ich darf auch Sie auf die Redezeitdauer hinweisen. Ich komme zum Schluss. – Ich freue mich, wenn diese ihre wichtige Sichtweise aus der Praxis in die Evaluation einbringen können. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Sascha Lensing das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute letztmals über die beiden Entwürfe zur Anpassung des BKA-Gesetzes. Was wir hier vorliegen haben, ist ein Versuch von CDU/CSU und SPD, auf lange überfällige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren und dabei gleichzeitig den Einfluss und die Befugnisse des Staates weiter auszubauen. Ja, wir als AfD erkennen ausdrücklich an: In Zeiten von Terrorismus, Clanextremitäten, Clankriminalität und sonstigem Extremismus in unseren Großstädten brauchen wir ein starkes Bundeskriminalamt. Unsere Sicherheitsbehörden müssen in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und zu bekämpfen, und zwar bevor es zu Anschlägen oder anderen schwerwiegenden Straftaten kommt. Deshalb können sich unsere Polizeibeamten, unsere Sicherheitsbehörden immer auf unsere Unterstützung verlassen. In Zeiten wachsender digitaler Bedrohungen müssen wir sicherstellen, dass unsere Sicherheitsbehörden handlungsfähig bleiben, aber eben auf rechtsstaatlicher Grundlage. Die Anpassung des Gesetzes an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist daher grundsätzlich richtig. Es ist erfreulich, dass der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nun stärker berücksichtigt wird. Auch die Klarstellungen bei der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung sind notwendig. Aber, meine Damen und Herren, wir haben diesen Entwurf auch kontrovers diskutiert; denn was wir nicht möchten, ist eine schleichende Ausweitung staatlicher Befugnisse, insbesondere im Bereich der präventiven Überwachung. Die Grenzen zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und geheimdienstlicher Tätigkeit verschwimmen immer stärker. Der gläserne Bürger scheint für viele hier im Hohen Haus kein Problem zu sein – für uns schon. Die Verwendung von Staatstrojanern, also staatlich eingesetzter Schadsoftware, ist und bleibt ein schwerwiegender Eingriff in die digitale Integrität von Bürgerinnen und Bürgern. Auch wenn Schutzvorkehrungen vorgesehen sind, bleibt die Missbrauchsgefahr real. Transparenz und Kontrolle dürfen keine Nebenbedingungen sein, sie sind das Fundament rechtsstaatlicher Sicherheitspolitik. Dennoch – das betone ich ausdrücklich – sehen wir auch die Realität auf Deutschlands Straßen. Die Sicherheitslage erodiert täglich stärker, nicht zuletzt durch eine katastrophale Migrationspolitik, die Deutschland mit importierter Kriminalität überschwemmt hat. Deshalb ist es dringend notwendig, dem BKA klare und rechtssichere Befugnisse zu geben. Wir als AfD-Fraktion stimmen diesen Gesetzentwürfen zu, nicht weil wir jedes Detail für gelungen halten, sondern weil wir die Sicherheit unserer Bürger ernst nehmen und weil wir wissen, dass ein handlungsfähiger Staat einer der Grundpfeiler jeder funktionierenden Nation ist. Ich danke Ihnen. Ich darf für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Ingo Vogel das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erfordernis für die beiden vorliegenden Gesetzesanpassungen liegt bekanntermaßen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024; hier wurden zwei Vorschriften des BKA-Gesetzes in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind die bereits benannten Befugnisse des BKA, Kontaktpersonen zum Zweck der Terrorismusabwehr heimlich zu überwachen, und die Befugnis zur vorsorglichen Speicherung personenbezogener Daten, um diese dann im polizeilichen Informationsverbund bereitzustellen, also wichtige Instrumente polizeilicher Arbeit, wie der Parlamentarische Staatssekretär de Vries bereits ausgeführt hat. Mir persönlich ist aber sehr wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass sich die Gründe des Bundesverfassungsgerichts nicht auf den Kern und Inhalt der Regelungen an sich bezogen haben, sondern lediglich auf einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung. Die jetzt vorliegenden Gesetzesanpassungen beheben nunmehr diesen beschriebenen Mangel und kommen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach. Da sowohl in der Anhörung als auch im Innenausschuss der durchaus ambitionierte Zeitplan angesprochen worden ist, möchte ich hier zumindest noch einmal den Hintergrund kurz darlegen: Bis zur letzten Innenausschusssitzung, Anfang dieses Monats, galt noch der Informationsstand, dass eine Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung Ende Juli 2025 abgelaufen wäre. Durch die vorgeplante Haushaltswoche des Bundestages in der Julisitzungswoche wäre nunmehr in dieser Woche der letztmögliche Zeitpunkt zur Entscheidung gewesen. Es bestand also dringender Handlungsbedarf. Die Information, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt doch eine Fristverlängerung gewährt, hat den Innenausschuss erst später erreicht, nämlich in der Folgewoche, sodass alle Terminplanungen, auch die Anhörung der Experten und Sachverständigen, bereits terminiert waren. Da es inhaltlich nicht um eine völlige Neugestaltung des BKA-Gesetzes ging, sondern um die Nachbesserung gemäß der Vorgaben, hat man am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Im Ergebnis hat die Anhörung gezeigt, – Die Frist der Redezeit endet auch langsam. – dass der Gesetzgeber mit der jetzt vorliegenden Klarstellung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachkommt und eine verfassungskonforme Auslegung gegeben ist. Wir bitten daher um Zustimmung. Herzlichen Dank. Ich darf dem Abgeordneten Lukas Benner von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.

Grüne

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es in aller Kürze. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, ist in Teilen überarbeitungsbedürftig. Wir haben von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gehört, dass Sie der Polizei hier einen Bärendienst erweisen. Man muss einfach sagen: Die Frage der Speichervoraussetzung ist in dem neuen § 30a des BKA-Gesetzes unzureichend geregelt; denn Sie setzen andere Voraussetzungen an als bei anderen Regelungen zur Datenspeicherung im BKA-Gesetz. Das ist einfach nicht erklärlich. Herr de Vries, Sie haben es gesagt: Es war ein Urteil zur Speicherung von Beschuldigtendaten. Dennoch weiten Sie es auf die Daten von Tatverdächtigen aus – ohne auch nur einen Satz dazu zu verlieren, warum Sie auch die Daten von solchen Personen nutzen, gegen die gerade mal ein Tatverdacht besteht und noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Man muss also deutlich sagen: Es hätte hier mehr Ausarbeitung bedurft. Man muss vor allen Dingen sagen: Beim BKA-Gesetz immer nur so ein bisschen, ein bisschen, ein bisschen nachzubessern und Karlsruhe immer hinterherzurennen, sorgt dafür, dass wir am BKA-Gesetz immer nur irgendwie herumdoktern. Es braucht aber mal eine richtige Reform, mit der wir das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Sicherheitsanforderungen vernünftig in Ausgleich bringen. Ich will meine Rede ja kurz halten. Sie machen hier drei verschiedene Gesetzesänderungen. Die Regelung zum Informationsverbund kritisieren wir; wir finden sie unzureichend. Ich habe sogar die Sorge, dass Sie damit wieder in Karlsruhe landen werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Datenerhebung bei Kontaktpersonen. Das kann man so machen. Wir haben erst mal grundsätzlich nichts dagegen. Beim Thema Waffenrecht könnte ich jetzt lange das Verfahren kritisieren; aber das mache ich nicht, weil das, was Sie vorhaben, in der Sache richtig ist. Da haben Sie unsere volle Unterstützung. Aber wir hätten uns mehr erwartet. Wir haben große Sorgen bei der Regelung bezüglich des Informationsverbunds. Sie wollten vor dem Urlaub noch schnell etwas fertigmachen. Warum haben Sie denn die Zeit bis März nicht genutzt, um hier etwas Vernünftiges zu machen? Teile davon, zum Beispiel zum Waffenrecht, sind gut. Dennoch werden wir die Gesetzentwürfe heute ablehnen. Sie haben ja noch Zeit. Überarbeiten Sie das BKA-Gesetz! Vielen Dank. Wir hören von der Fraktion Die Linke den Abgeordneten Jan Köstering.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung soll die Anpassung des BKA-Gesetzes in Windeseile durchgezogen werden, ungeachtet der neuen Frist, die das Bundesverfassungsgericht bis zum 31. März 2026 verlängert hat, und trotz der Einlassungen und der Kritik der Sachverständigen, die wir am vergangenen Montag im Innenausschuss anhören konnten. Gleich mehrere Sachverständige, unter ihnen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, haben angemahnt, dass sich mehr Zeit genommen werden sollte. An vielen Stellen wurde bei den vorliegenden Entwürfen auf rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten hingewiesen. Zu unklar sind die Regelungen für die Speicherdauer von personenbezogenen Daten. Freisprüche vor Gericht oder die Einstellung von Ermittlungen haben weiterhin keinen gesetzlich verankerten Einfluss darauf, wie lange Daten gespeichert bleiben. Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen für die Speicherdauer gleichgesetzt. Die zweijährige Speicherdauer von personenbezogenen Daten von Kindern ist dabei vollkommen ausufernd und entgrenzt. Meine Damen und Herren, hier mangelt es an jeglicher Verhältnismäßigkeit. Weiterhin wird es dem BKA selbst überlassen, die Vorgaben, nach denen Daten geprüft, gelöscht und/oder weiter gespeichert werden, zu konkretisieren – anstatt dass der Gesetzgeber die Umstände für eine Prognose für eine weitere Speicherung, positiv wie negativ, klar und deutlich ausformuliert. All diese Punkte genügen aus unserer Sicht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Als Linke werden wir die vorliegenden Gesetzentwürfe daher ablehnen. Um dem Datenschutz und der Wahrnehmung der informationellen Selbstbestimmung gerecht zu werden, muss es ein Schutzkonzept für personenbezogene Daten im polizeilichen Informationsverbund geben. Als Beispiel möchte ich hier heute noch einmal die automatische Löschfrist vorschlagen. Das bedeutet, dass Daten nach Ablauf der festgelegten Frist automatisch gelöscht würden. Vor Ablauf dieser Fristen könnte das BKA aktiv prüfen – Herr Abgeordneter, denken Sie an die Redezeit! – und dann auch begründen, wenn Daten nicht gelöscht werden sollten. Speicherkapazitäten und Grundrechte würden gleichermaßen davon profitieren. Vielen Dank.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß des Koalitionsvertrags ist es die Absicht dieser Bundesregierung gewesen, das Waffenrecht praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen. Konkrete Verschärfungen sind nicht angekündigt worden. Umso verheerender erschienen die nun vorgesehenen Änderungen hinsichtlich des Besitzes und Erwerbs von Druckluftwaffen im Rahmen des Gesetzentwurfs. Dabei sollten diese Themen ursprünglich getrennt behandelt werden. Der am 4. Juni 2025 an entsprechende Fachverbände geschickte Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes wurde beispielsweise vom Verband Deutscher Büchsenmacher scharf kritisiert. Die geplanten rechtlichen Änderungen bei der Zulassung mehrschüssiger Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen wurden umfänglich abgelehnt, da sie zu Rechtsunsicherheit führen würden. Zudem wurde auch die kurze Frist für eine Stellungnahme kritisiert. Auch die Tatsache, dass der Entwurf am Pfingstwochenende verschickt wurde, ist nicht sonderlich christlich, werte CDU/CSU. Das Innenministerium hat im Weiteren eine Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Dieser hat einen Bearbeitungsstand vom 11. Juni dieses Jahres. Doch am 20. Juni haben die Regierungsfraktionen der SPD und Union im Innenausschuss einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz eingebracht, der dieses waffenrechtliche Gesetzesvorhaben dort einfach hinzufügt. Aus Sicht der AfD-Fraktion hat die ursprünglich geplante Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes inhaltlich aber gar nichts mit einer Änderung des Waffengesetzes zu tun. Sie nehmen dem Plenum damit praktisch die Möglichkeit, ausführlich zu einer Verschärfung des Waffenrechts zu debattieren. Das ist schlicht unredlich. Die Reduzierung eines so wichtigen Themas müssen wir beanstanden. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Drößler, danke. – Ich darf nun als letztem Redner in der vereinbarten Redezeit dem SPD-Abgeordneten Helge Lindh das Wort erteilen.

SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass und wie der Abgeordnete der AfD sich für den Six Needler und den Hersteller ins Zeug gelegt hat, beweist, wie sinnvoll das ist, was wir hier als Gesetzgeber heute beschließen. Ich stelle nämlich folgende Frage: Ist es die Aufgabe des Waffenrechts, Geschäftsmodellen von Herstellern gerecht zu werden, die unter bewusster Unterlaufung des Waffenrechts für ihren eigenen Gewinn und unter Inkaufnahme lebensgefährlicher Verletzungen oder sogar des Todes von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Waffen auf den Markt bringen? Die Antwort ist simpel: Nein, das ist nicht der Sinn unseres Waffenrechts. Der Sinn unseres Waffenrechts ist, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Sinn unseres Waffenrechts ist auch, Verfassungsfeinde von Waffen fernzuhalten und Legalwaffenbesitzern, etwa Sportschützinnen und Sportschützen, geregelt und pragmatisch den Zugang zu Waffen zu ermöglichen. Gerade weil wir das wollen, war die Änderung dringend notwendig. Ich danke ausdrücklich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und dem BKA, die uns auf den Regelungsmissstand, den wir haben, aufmerksam gemacht haben. Die Geschosse dieser Druckluftwaffen durchschlagen, obwohl sie eine Energie von unter 7,5 Joule haben, sogar Schutzwesten. Wir haben es uns selbst angesehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ungeregelt – ohne Prüfung von Eignung, Sachkunde, Bedürfnis und Zuverlässigkeit der Nutzer – solche mörderischen Waffen auf den Markt zu geben. Daher ist es absolut notwendig, jetzt zu handeln, und zwar schnell, und nachzusteuern. Oft sind schnelle Gesetzgebungsverfahren eine Zumutung. Dieses hier ist aber die Reaktion darauf, dass sich der Staat nicht auf der Nase rumtanzen lässt; denn der Hersteller hat es sich zum Hobby gemacht, mit Videos geradezu mit dem Staat zu spielen. Aber am Ende spielt er mit Menschenleben und der Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten. Das ist mit uns nicht zu machen. Lieber Kollege Lindh, auch ich tanze Ihnen auf der Nase rum. Es ist eine vernünftige Regelung. Daher: Zustimmen! Danke.

Redner nach Fraktion