2./3. Lesung

von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

26. Februar 2026·Sitzung 59··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten die zweite Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in einer Phase stark veränderter Bedrohungen im deutschen Luftraum: Drohnenüberflüge über Energieanlagen, über Flughäfen und anderen kritischen Infrastrukturen haben massiv zugenommen. Diese Bedrohungen liegen in einer hybriden Grauzone: weder Krieg noch Frieden, aber gefährlich genug, um unseren Staat herauszufordern. Deshalb müssen wir dieses Gesetz heute verabschieden. Wenn es um die Sicherheit unseres Landes geht, macht diese Koalition den Unterschied. Mit der vorliegenden Novelle schaffen wir erstmals einen klaren und modernen Rechtsrahmen für die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge. Wir beschleunigen Verfahren. Zukünftig können unsere Sicherheitsbehörden noch besser und enger zusammenarbeiten. Die Bundeswehr wird in die Lage versetzt, unsere Polizei in zugespitzten Lagen effektiv zu unterstützen. Für die Bundespolizei entsteht gleichzeitig ein zusammenhängender, zeitgemäßer Rechtsrahmen für die Drohnenabwehr. Das entspricht der sicherheitspolitischen Realität. Meine Damen und Herren, die Drohnenabwehr steht im Mittelpunkt dieses Gesetzes; aber ich möchte ausdrücklich betonen: Die Anpassung der Strafvorschriften ist ein wichtiger Schritt. Das unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens wird zukünftig strafrechtlich sanktioniert. Die Klimaproteste haben gezeigt, wie verwundbar unsere Flughäfen sind. Wer Rollfelder blockiert, gefährdet Menschen und verursacht immense Schäden. Das darf nicht länger straffrei bleiben. Gleichzeitig wissen wir: Der Schutz des Luftverkehrs bleibt eine Daueraufgabe. Neue Technologien, neue Risiken und internationale Entwicklungen werden weitere Fragen aufwerfen, auf die wir Antworten finden müssen. Deshalb schafft dieses Gesetz eine tragfähige Grundlage, durch die die Sicherheit erhöht und unnötige Bürokratie vermieden wird. Sicherheit, meine Damen und Herren, ist die Kern-DNA eines funktionierenden Luftverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist die angekündigte Reform, unseren Nachrichtendienst zu einem modernen Geheimdienst weiterzuentwickeln, genau richtig. Denn eine leistungsfähige Aufklärung ist eine weitere Härtungsmaßnahme, die unmittelbar zu mehr Luftsicherheit beiträgt. Meine Damen und Herren, die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie stärkt die Abwehrfähigkeit, sie schafft Klarheit statt Unsicherheit, und sie sorgt dafür, dass wir auf die Bedrohung von heute und morgen vorbereitet sind. Wir schützen unser Land, unsere Bevölkerung und unsere Infrastruktur, und das tun wir mit Herz, Hirn und Haltung. Für die AfD-Fraktion darf ich Arne Raue das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär de Vries! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ob Sabotage, Ausspähung oder konkrete Gefahren für Menschenleben: Unser Luftverkehr als zentraler Bestandteil von Mobilität, von Wirtschaft und von staatlicher Infrastruktur steht zunehmend unter Druck. Er wird gezielt gestört, zum Beispiel durch zunehmende illegale Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur oder den Missbrauch unserer Flughäfen für ewiggestrig grüne Protestaktionen. Das sind ernstzunehmende Herausforderungen, und es ist richtig, dass die Bundesregierung endlich reagiert. Aber – und das sage ich sehr deutlich – dieser Gesetzentwurf trägt in seiner Ausgestaltung die typische Handschrift der Bundesregierung: halbherzig, bürokratisch aufgebläht und in Teilen rechtspolitisch unausgewogen. Wir als Alternative für Deutschland hatten uns ein klareres, stringenteres Sicherheitskonzept gewünscht, ein Konzept, das nationale Souveränität nicht nur erwähnt, sondern konsequent in den Mittelpunkt stellt, ein Konzept, das unsere kritische Infrastruktur umfassend schützt und nicht nur punktuell nachjustiert. Die AfD steht für einen starken Staat, aber auch für einen rechtsstaatlich klar begrenzten Staat. Ja, schnellere Entscheidungen sind notwendig; aber im vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir erneut eine Tendenz zur Kompetenzausweitung ohne klare parlamentarische Kontrolle. Besonders problematisch ist der zentrale Begriff des „besonders schweren Unglücksfalls“. Künftig sollen die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe bei einem solchen Unglücksfall weiter gehende Befugnisse erhalten, bis hin zum Einsatz von Waffengewalt gegen unbemannte Flugfahrzeuge. Aber was genau ist ein „besonders schwerer Unglücksfall“? Wann ist die Schwelle überschritten? Wer definiert die konkrete Gefahrenlage, und vor allem: nach welchen objektiven Kriterien? Ein derart weitreichender Eingriff darf nicht auf unklaren Formulierungen beruhen. Wenn Soldaten im Inland Waffen einsetzen dürfen, dann braucht es präzise, eindeutige und rechtssichere Vorgaben. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind hier kein Schönheitsfehler; sie sind ein Risiko sowohl für die handelnden Kräfte als auch für unbeteiligte Dritte. Richtig ist hingegen, dass das vorsätzlich unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens künftig als Straftatbestand ausgestaltet wird – aber nicht bei meinem Vorredner von der Union. Dass Blockadeaktionen sogenannter Klimaaktivisten bislang lediglich bußgeldbewehrt waren, war aus unserer Sicht schon lange unzureichend. Aber warum reagiert die Bundesregierung immer erst, wenn die öffentliche Empörung groß genug ist? Sicherheitspolitik darf nicht situativ betrieben werden; sie muss vorausschauend sein. Meine Damen und Herren, die sicherheitspolitische Lage duldet kein weiteres Zögern. Unser Staat muss handlungsfähig sein. Dieses Gesetz schafft mehr Handlungsfähigkeit, aber tut es aus unserer Sicht leider unpräzise, teilweise unsauber, wie ich ausführte, und es hat vermeidbare Schwächen. Aus Verantwortung für den Schutz unserer kritischen Infrastruktur, für die Sicherheit des Luftverkehrs und für die Bürger unseres Landes stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Wir verbinden unsere Zustimmung mit der klaren Erwartung, dass die Bundesregierung endlich eine umfassende, klare, strategisch durchdachte Sicherheitsarchitektur für unser Land vorlegt, statt weiter Stückwerk zu betreiben. Ich bedaure, Herrn von Notz hier nicht zu sehen; Sie sind wahrscheinlich gerade irgendwo am Handy und schauen sich meine Kanäle an. Ich bin nach zwei Tagen immer noch unsicher, ob Sie mir schmeicheln wollten. Sie erklärten diese Woche im Innenausschuss, dass Sie sich meine Tiktok- und Facebook-Videos zum Thema Luftsicherheit anschauen und dabei ein Delta zwischen meinen Ausführungen im Ausschuss und hier im Plenum feststellen. Ich versichere Ihnen von den Grünen, mir kein grünes Video im Netz zu suchen, – Herr Abgeordneter. – und erst recht, nicht auf Realitätsnähe und Wahrheitsgehalt zu hoffen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Daniel Baldy das Wort erteilen.

SPD

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Raue, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich auch mal Videos von Herrn Dr. von Notz anzuschauen. Dann wären Ihre Reden vielleicht gehaltvoller. Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen im Bereich der Drohnenabwehr viel auf den Weg gebracht: Das Drohnenabwehrzentrum beispielsweise bringt Bund und Länder an einen Tisch, um Maßnahmen gegen Drohnenüberflüge zwischen den Sicherheitsbehörden besser koordinieren zu können. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei, vor einigen Wochen erst aufgestellt, befindet sich im Aufbau. Die dortigen Beamten werden aktuell zu Spezialkräften bei der Drohnenabwehr weitergebildet, mit speziellem Wissen, speziellen Fähigkeiten, aber auch spezieller Technik. – Ich finde, das alles zeigt: Diese Koalition handelt, und sie handelt entschlossen beim Thema Drohnenüberflüge, liebe Kolleginnen und Kollegen. Drohnen waren lange Zeit eine unterschätzte Gefahr. Das zeigen die aktuell leider nur bedingt vorhandenen Detektions- und Abwehrkapazitäten bei den Polizeien in Deutschland, sei es im Bund oder auch in den Ländern. Deshalb ist es gut, dass diese Kapazitäten in Bund und Ländern aktuell aufgebaut werden – die Bundesseite habe ich gerade beschrieben; auch bei den Länderpolizeien merkte man in den letzten Wochen, dass Drohnenabwehreinheiten stärker aufgebaut werden –, um bei Drohnensichtungen schnell reagieren zu können. Das ist in den letzten Wochen glücklicherweise massiv passiert, und diese Anstrengungen werden wir als Koalition bundesseitig fortsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bundeswehr hat diese Fähigkeiten, die ich gerade beschrieben habe, schon länger, aus anderen Bedrohungslagen, aus anderen Erfordernissen und Erfahrungen heraus. Deshalb ist es aus unserer Sicht absolut richtig, diese Detektions- und Interventionstechniken im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen, um Gefahren durch Drohnen in Zukunft abzuwehren. Handelsübliche Drohnen, wie wir sie zum Beispiel aus dem Elektromarkt kennen, werden unsere Polizistinnen und Polizisten natürlich detektieren und abwehren können. Aber Vorfälle, wie beispielsweise die Drohnenüberflüge über Polen im September 2025, machen klar: Deutschland muss sich auch gegen militärische Drohnen, die damals zum Einsatz kamen, wehren können. Unsere Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten können das. Mit diesem Gesetz geben wir ihnen die Rechtssicherheit, um bewaffnete Drohnen im Ernstfall abschießen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist aber auch: Drohnen können an vielen Orten ein Bedrohungspotenzial entfalten – wir haben heute schon das Thema Flughäfen angesprochen –; das betrifft zum Beispiel unsere kritische Infrastruktur. Da sind in den Augen der Koalitionsfraktionen auch die Betreiber in der Pflicht, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen, sowohl bei der Detektion als auch bei der Abwehr von Drohnen. Mit der vorliegenden Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und den Betreibern über Lösungen nachzudenken, wie diese Detektion, aber auch die Abwehrmaßnahmen aussehen können, um Betreiber zu befähigen, selber aktiv zu werden. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Entschließung, die wir hier mit auf den Weg geben, und kann deshalb auch nur um Zustimmung bitten. Fest steht: Das Thema wird uns noch weiter begleiten. Die Koalition wird hierbei auf keinen Fall die Füße auf den Tisch legen. Vielen herzlichen Dank und schon mal einen schönen Abend. Ich bitte um Zustimmung. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Lena Gumnior das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! In Ostfriesland in Niedersachsen steht eine Anlage der Bundeswehr. Das sind die Antennen, mit denen die Marine mit den deutschen U-Booten kommuniziert: hochgradig sensibel und relevant für die Einsätze unserer Marine. Über diesen riesigen Antennen ist eine Drohne gesichtet worden. Der Wachschutz war aufmerksam, die Polizei alarmiert, aber vom Himmel geholt wurde die Drohne nicht. Das ist nicht aus einem Spionagefilm, sondern Realität bei uns, gerade bei uns in Norddeutschland. Wenn dabei etwas passiert, über einer Antenne der Marine, über einem Gasspeicher für die Versorgung unserer Bundesrepublik, über einem Kraftstoffdepot für Krisenfälle, dann ist das Ihre und einzig allein Ihre Verantwortung, weil Sie heute wieder versäumen, eine vernünftige Grundlage zu schaffen, mit der die Polizei unmissverständlich ermächtigt wird, vor Ort schnell und entschlossen zu handeln. Sie hätten das doch auch bis heute nachbessern können. Wir hatten dazu eine Expertenanhörung, die Ihnen und uns allen klar gezeigt hat, wie sich Drohnenabwehr organisieren lässt, weil am Ende in der Praxis den Beamten nur wenige Minuten zum Handeln bleiben. Sie klopfen sich aber lieber trotz völliger Untätigkeit selbst auf die Schultern und tun so, als ob die Bundeswehr jetzt alle Probleme lösen würde. Dabei ändert sich in Wahrheit nichts. Sie hätten ja auch mit Ihrem Entschließungsantrag zumindest etwas ausbessern können. Stattdessen gibt es darin nur einen Prüfauftrag an die Bundesregierung. Die soll jetzt prüfen, ob die Betreiber kritischer Infrastrukturen selbst zur Abwehr von Drohnen ermächtigt werden können. So schieben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, die eigene Verantwortung für die Gesetzgebung an die Bundesregierung ab, und das ist am Ende doch genauso verwirrend, wie es klingt. Damit weiß am Ende auch niemand mehr, wer eigentlich noch für was zuständig ist, und das ist sicherheitspolitisch hochgradig fahrlässig. Wo ist denn das Gesamtkonzept zur Abwehr von Drohnen im Bereich kritischer Infrastruktur? Wo sind die klaren Zuständigkeitsregeln für schnelle Entscheidungsprozesse im Ernstfall? Nehmen Sie doch bitte die hybriden Bedrohungen, denen wir täglich ausgesetzt sind, endlich ernst, und handeln Sie dementsprechend! Das letzte Mal habe ich hier vor gerade mal einem Monat über Ihre bisherige parlamentarische Arbeit zu hybriden Bedrohungen gesprochen. Da ging es noch um Ihren Versuch, mit dem plötzlich aus dem Hut gezauberten § 87a StGB alle Straftaten, die auf Veranlassung ausländischer Staaten begangen werden, pauschal noch mal erneut unter Strafe zu stellen und sie so auf magische Weise zu verhindern. Apropos untaugliche Strafrechtsänderungen: Unter der behaupteten Verbindung „Luftsicherheit“ beinhaltet der Entwurf auch noch neue Vorschriften zum unerlaubten Eindringen in Flughäfen. Wie die Luftsicherheit dadurch gestärkt werden soll, weiß nicht einmal die Bundesregierung. Vielmehr erwecken Sie lieber hier in der Debatte und auch in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens jetzt erstmals und endlich unter Strafe gestellt wird. Da hat anscheinend eine ganze Handvoll Minister der Bundesregierung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs übersehen. Darüber hinaus gibt es seit 1922 spezielle Strafvorschriften zum Schutz des Luftverkehrs. Die stammen also aus einer Zeit, in der es in Berlin noch nicht mal einen Flughafen gegeben hat. Kleiner Servicehinweis: Diese Norm finden Sie in § 315 und § 315a StGB. Man hilft ja, wo man kann. So aber reiht sich diese kleine Änderung im Luftsicherheitsgesetz ein in die Reihe unnötiger, bloß symbolischer Strafverschärfungen dieser Koalition. Und am Ende ist alles so wie immer. Die Bedrohungslage ist real, Russland und andere Akteure sind eine allgegenwärtige Gefahr, alle Expertinnen und Experten machen Druck, und Sie werden Ihrer Verantwortung mal wieder nicht gerecht. Ich darf Jan Köstering für die Fraktion Die Linke das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz greifen Sie tief in das Gefüge unserer Sicherheitsordnung ein. Es geht um Grundfragen des Verhältnisses von Polizei und Militär, von Freiheit und Sicherheit, von Verfassungsbindung und politischer Symbolik. Künftig, so Ihr Vorschlag, soll der Verteidigungsminister entscheiden, ob die Luftwaffe im innerstaatlichen Luftraum eingesetzt wird, eine Kompetenz, die bisher beim Bundesministerium des Innern lag. Das ist keine Detailänderung, das ist ein Paradigmenwechsel. Was hier nüchtern „Detektionstechnik und Interventionstechnik“ heißt, bedeutet im Klartext Waffengewalt und damit den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Ein Schritt, der die verfassungsrechtlichen Grenzen deutlich überschreitet und den wir entschieden ablehnen. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz will aus gutem Grund Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, und zwar erst dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, quasi als Ultima Ratio. Diese Trennung ist eine Lehre aus unserer Geschichte. Sie ist kein überholtes Relikt. Das Grundgesetz sieht – auch das sei hier deutlich erwähnt – eindeutig keine militärische Waffengewalt im Innern vor. Auch praktisch überzeugt Ihr Ansatz nicht. Der Abschuss einer Drohne beseitigt die Gefahr in vielen Szenarien erst gar nicht. Trägt sie chemische, biologische oder radioaktive Stoffe, kann ein Abschuss die Katastrophe sogar erst auslösen. Wo ist also die Technik, die verlässlich ausschließt, dass eine anfliegende Drohne nicht eine schmutzige Bombe ist? Wo ist die Garantie, dass die abgeschossene Drohne nicht unserer lieben Oma Erna beim Schieben ihres Einkaufswagens auf den Kopf fällt? Wo ist die Risikoanalyse? Ja, meine Damen und Herren, wo ist die Verhältnismäßigkeit? Bei Spionage, Störungen des Luftverkehrs oder Protestaktionen handelt es sich nicht um katastrophale Ausmaße oder Ausnahmefälle, sondern um klassische polizeiliche Lagen. Genau dafür haben wir gut ausgebildete Polizeikräfte. Statt diese zu stärken, senden Sie jetzt denen das Signal: Wir trauen euch das nicht zu. Und Sie setzen Anreize für die Länder, Investitionen in die eigene Drohnenabwehr zurückzufahren, und das ist sicherheitspolitisch mehr als widersprüchlich. Die Linke sieht bei der Drohnenabwehr im Inland die Polizei als kompetenten Partner, und das sollten Sie als Regierung auch tun. Meine Damen und Herren, Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Gerade deshalb braucht sie klare Zuständigkeiten, strikte Verhältnismäßigkeit und feste verfassungsrechtliche Leitplanken. Doch die Bundesregierung weicht das Trennungsgebot weiter auf: erst zwischen Polizei und Geheimdiensten, nun auch zwischen Militär und Polizei. Damit missachtet sie nicht nur die historischen Erkenntnisse; sie öffnet auch Spielräume, die in den falschen Händen schlicht gefährlich werden. Wer unsere Luftsicherheit stärken will, muss die Polizei ausstatten, Zuständigkeiten klar regeln und die Verfassung achten. Meine Damen und Herren, Sicherheit entsteht nicht durch Grenzverschiebungen, sondern durch Rechtsstaatlichkeit. Vielen Dank. Für die Bundesregierung darf ich dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Christoph de Vries, das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist nicht im Krieg, aber wir sind Ziel einer hybriden Kriegsführung. Wir sind Ziel von Sabotage, Spionage und Desinformation. Wir sind Ziel der Aggression ausländischer Mächte. Ein zentrales Mittel dieser hybriden Kriegsführung ist der Einsatz von Drohnen. In den letzten Monaten hat es bei uns fast täglich Meldungen von Drohnenüberflügen in Deutschland gegeben: über kritischen Infrastrukturen, über Flughäfen und Seehäfen und auch über militärischen Einrichtungen. Wir gehen stark davon aus, dass feindliche Staaten diese Drohnen schicken, um uns auszuspähen und um uns zu verunsichern. Es geht nicht nur darum, Terror, Spionage und Sabotage abzuwehren, es geht vor allen Dingen auch um das Vertrauen in unseren Staat. Aber wir reagieren in Rekordzeit, meine Damen und Herren, wir verteidigen das Vertrauen in unseren Staat, und wir reagieren auf die Herausforderungen, und zwar schnell, schutzbereit und schlagkräftig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will Ihnen sagen, was wir gemacht haben: Wir haben am 2. Dezember die neue Spezialeinheit der Bundespolizei zur Drohnenabwehr in den Dienst gestellt. Nur zwei Wochen später, am 17. Dezember des letzten Jahres, haben wir das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet. Hier bündeln wir die Kräfte von Bundes- und Landespolizeien und auch der Bundeswehr. Deswegen will ich an der Stelle einen ganz herzlichen Dank sagen an die Länder, mit denen wir auf hervorragende Weise kooperieren. Dieses Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum, das wir hier in den Dienst gestellt haben, ist auch ein Beleg dafür, wie Föderalismus gut funktionieren kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Außerdem schaffen wir einen neuen Straftatbestand, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flugplatzes zu ahnden und damit auch die sogenannten Klimaaktivisten zu stoppen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir sind nicht am Ende. Wir handeln weiter, und zwar mit dem Gesetz heute. Wir erweitern mit diesem Gesetz im Rahmen der Verfassung – das will ich ausdrücklich sagen – die Bundeswehrbefugnisse zur Drohnenabwehr. Das ist nicht der Anfang. Die zum 1. April letzten Jahres aufgestellte Division der Bundeswehr umfasst bereits den Schutz innerhalb Deutschlands. Sie kann zur Sicherung von Verkehrswegen, kritischer Infrastruktur und Schlüsselstandorten tätig werden. Da hat sich zu Recht niemand beschwert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der jetzigen Änderung im Luftsicherheitsgesetz denken wir diesen Punkt im Grunde nur konsequent zu Ende. Wir erlauben den Streitkräften auf Anforderung der Länder, die Länder zu unterstützen und notfalls auch Drohnen abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann. Meine Damen und Herren, Drohnenabwehr – ich habe es gesagt – ist aber vor allen Dingen eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Schutz der Menschen in unserem Land vor Drohnen darf nicht vor Zuständigkeitsgrenzen haltmachen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie die Bundeswehr müssen daher an dieser Stelle besonders eng zusammenarbeiten. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen, und deshalb schaffen wir klare Befugnisse. Wir schaffen Sicherheit und Vertrauen in diesem Land durch Standhaftigkeit und durch Stärke mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Christopher Drößler das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland hängt in vielen Dingen den Entwicklungen im Rest der Welt hinterher. Schön, dass zumindest bei einer Sache nun endlich Bewegung ins Spiel kommt. Die Gefahr für den Luftverkehr, die von Drohnen ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Das lehrt uns nicht nur der Ukrainekrieg, sondern das lehren uns auch andere inländische Vorfälle, wo kritische Infrastruktur, aber auch Privatpersonen von unbemannten Flugkörpern ausgespäht wurden. Solche Zustände sind selbstverständlich inakzeptabel. Diese Lücke in der öffentlichen Sicherheit wird nun endlich geschlossen. Neben der Drohnen- und allgemeinen Terrorgefahr haben Sie aber auch endlich die grüne Gefahr erkannt. Wie Sie wissen, haben Aktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ mehrfach über die vergangenen Jahre Flughäfen in ganz Deutschland lahmgelegt. Dies führte nicht nur zur Frustration von Reisenden, sondern auch zu immensen Kosten für den Steuerzahler. Dass Aktivisten aus der Klimakleber-Szene wiederholt in den Sicherheitsbereich von Flughäfen eindringen konnten, ist natürlich ungeheuerlich. Aber man sollte natürlich auch vor Augen haben, dass diese Akteure von einer Politik der Panik getrieben wurden. Und diese Politik war und ist Establishment-Politik. Die letzte Bundesregierung war bestimmt von einer geradezu apokalyptischen Fixierung auf den Klimawandel. Die Ampel war eine durch und durch grün geführte Koalition, und die linksliberale Presse verbreitete die Klimapanik willfährig. Beginnend mit Fridays for Future 2019 wurde eine ganze Generation gehirngewaschen und in ihrem Handlungsdrang von der Regierungspolitik bestätigt. Man darf also durchaus mit Recht behaupten, dass diese Klimafixierung geduldet wurde, wenn nicht sogar gewollt war. Jetzt ist es nicht mehr in Mode, grün zu sein, und deshalb findet die Bundesregierung auch den Willen, gegen diese Gefährder der öffentlichen Sicherheit durchzugreifen. Das ist vielleicht etwas spät, aber es ist dennoch begrüßenswert. Hinsichtlich des Vorschlags, Luftfahrtunternehmen dazu zu verpflichten, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, sei zumindest auf die Bedeutung des Datenschutzes verwiesen. Alles in allem können wir diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes dennoch zustimmen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir Marc Henrichmann von der CDU/CSU.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine bemerkenswerte Debatte geht zu Ende. Herr Köstering, „die Polizei als kompetenter Partner“ aus Ihrem Munde – das zu erleben, war ein besonderes Highlight. Diese Erkenntnis trägt offenbar. Wir sehen das an der Stelle genauso wie Sie. Aber mit Blick auf die AfD schüttele ich jetzt den Kopf und bin einigermaßen verwirrt. Herr Raue, als Berichterstatter im Ausschuss war von Ihrer Kritik, die Sie hier vorgebracht haben, weit und breit nichts zu hören. Die parlamentarische Arbeit in einem Arbeitsparlament wird im Ausschuss gemacht. Warum versuchen Sie denn nicht, sich in der Ausschussarbeit aktiv einzubringen? Wenn hier die Scheinwerfer an sind, dann kritisieren Sie. Das ist klassischer Populismus pur. Sie sind an der Sache nicht interessiert. Das ist einigermaßen arm und ehrlicherweise menschlich auch deutlich schwach, finde ich, meine Damen und Herren. Ich finde, die hybride Bedrohung, sehr geehrter Herr Kollege Drößler, darf man schon deutlicher herausstellen. Den Absender dieser Bedrohung hätten Sie ehrlicherweise klar benennen können. Warum Sie das nicht können und nicht wollen, wissen, glaube ich, viele. Aber Spionage, das Auskundschaften staatlicher Einrichtungen, die Störung des Flughafenbetriebs, das Schüren von Unsicherheit in der Bevölkerung und das Austesten unserer Reaktionsfähigkeit – auch das sind Operationsziele der hybriden Bedrohung durch Drohnen. Auch die russische Schattenflotte ist ein Beispiel. Wir dürfen davon ausgehen, dass auch von diesen Schattenflottentankern Drohnen gestartet werden. Sie sind Werkzeuge im Werkzeugkasten der hybriden Bedrohung. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung sich hier auf den Weg macht und die Lücken, die bestehen, endlich schließt. Dass wir die Debatte führen, ist wichtig, und dass wir sie in dieser Geschwindigkeit führen, ist auch wichtig. Denn wir können uns dieses Klein-Klein der Zuständigkeiten nicht länger leisten. Drohnen überwinden Grundstücksgrenzen, und ehrlicherweise müssen wir auch die Grenzen im Zuständigkeitsdenken überwinden. Deswegen ist es wichtig, Abwehrfähigkeiten aufzubauen – gegen hybride Angriffe, gegen unbemannte Luftfahrzeuge. Die Vernetzung der Polizeien – der Bundespolizei, der Landespolizeien – und der Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein. Wir reden über gemeinsame Befugnisse, und wir handeln. Wer vor Ort ist, muss schützen können und schützen dürfen. Das ist der Hauptpunkt, über den wir reden. Stundenlanges Kompetenzgerangel gehört in die Mottenkiste. Natürlich ist es richtig, dass auch diejenigen, die den Luftverkehr stören, entsprechend hart bestraft werden. Fazit. Die Bedrohung von unbemannten Drohnen ist erkannt und angegangen worden. Wir sehen Erfolge. Dieses erste Gesetz ist nicht das Ende des Weges; es ist der erste Schritt. Das ist richtig und wichtig. Wir machen uns auf diesen Weg; wir gehen auf die Reise. Sie ist noch lange nicht zu Ende, und wir laden zur Diskussion über die weiteren Schritte ein, die notwendig sind, um Deutschland zu schützen. Vielen Dank.

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