2./3. Lesung

Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

4. Dezember 2025·Sitzung 47··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister Pistorius! Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend ein Gesetz, das auf den ersten Blick ein bisschen technisch wirkt, in Wahrheit aber von wichtiger Bedeutung für die Sicherheit unseres Landes ist. Wir leben bekanntermaßen in einer Zeit, in der sicherheitspolitische Gewissheiten bröckeln. Gerade deshalb müssen wir gemeinsam entschlossen handeln, wenn wir die Wehrhaftigkeit Deutschlands stärken wollen. Und genau das tun wir heute mit diesem Gesetz. Insbesondere wenn es um die Sicherheit unseres Landes geht, stehen wir zusammen. Ich danke an dieser Stelle unserem Koalitionspartner CDU/CSU und insbesondere dem Kollegen Pohlmann für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Gesetzes. Warum Verbesserung? Das Gesetz, das die Bundesregierung eingebracht hat, war schon sehr gut; aber die Anhörung hat auch deutlich gezeigt, dass wir noch an ein paar kleinen Stellschrauben drehen sollten. Das haben wir gemacht. Warum tun wir das? Weil Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine Europa und die Welt nachhaltig verändert. Er ist eine Zäsur, militärisch, politisch, aber auch gesellschaftlich. Für unser Land heißt das, wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit konsequent stärken. Die Bundeswehr muss jederzeit bereit sein, ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen. Dazu leisten wir mit dem Gesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit einen weiteren wichtigen Beitrag. Mit ihm schaffen wir ein umfassendes Paket, um die Bundeswehr widerstandsfähiger zu machen. Gegen wen oder was eigentlich? Gegen Spionage, gegen Sabotage, gegen Extremismus jeglicher Couleur, gegen Terrorismus und Cyberangriffe. Wir schützen unsere Soldatinnen und Soldaten, ihre Familien und die Strukturen, die Liegenschaften, die unsere Verteidigungsfähigkeit tragen. Kurzum: Wir schützen all diejenigen, die uns schützen. Besonders wichtig ist das Gesetz auch für unsere Kräfte in Litauen. Darum richten wir die Tätigkeiten des Militärischen Abschirmdienstes – hier im Haus und landläufig eher unter „MAD“ bekannt – klar auf Landes- und Bündnisverteidigung aus. Das bedeutet: mehr Sicherheit für unsere Soldatinnen und Soldaten, aber eben auch für ihre Familien. Gerade sie tragen oft erhebliche Belastungen und verdienen unser aller Dank und unsere Unterstützung. Meine Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zu diesem Gesetz vor ein paar Wochen hat deutlich gezeigt: Wir schließen mit diesem Gesetz wichtige Lücken. Und genau das wurde von den Sachverständigen besonders positiv hervorgehoben. Wenn wir hier von Zeitenwende sprechen, dann müssen wir sie auch weiter praktisch umsetzen, und dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein dafür. Es besteht aus vier Einzelpaketen. Erstens. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen modernen, handlungsfähigeren MAD – mit einer klaren, transparenten Rechtsgrundlage, die auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Der MAD erhält erweiterte Befugnisse, um Spionage und Sabotage schneller aufzudecken, Extremismus frühzeitig zu entdecken und Cyberangriffe effektiver abzuwehren. Gleichzeitig – und das war auch sehr wichtig in der Anhörung – stärken wir die Kontrolle: Künftig ist das Amtsgericht Köln zentral zuständig. Das schafft Klarheit, Rechtsstaatlichkeit und Effektivität. Der zweite Baustein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ersetzen die alte Einstellungsüberprüfung durch ein modernes, digital unterstütztes Verfahren. Wir werden Einstellungen damit deutlich beschleunigen. Das ist entscheidend; denn die Bundeswehr braucht Personal, und sie braucht es schnell. Der dritte Baustein. Wir erweitern punktuell die Befugnisse der Feldjäger. Künftig können sie verdächtige Personen im und unmittelbar um den militärischen Bereich kontrollieren, bei unklarer Identität vorläufig festhalten, Daten rechtssicher verarbeiten. Damit schließen wir eine Lücke, etwa bei der Störung von Konvois, geben unseren Kräften klare und sichere Befugnisse und erhöhen die Schutzfähigkeit insbesondere unserer militärischen Liegenschaften. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vierte und letzte Punkt ist mir besonders wichtig. Wir verschärfen die Regelungen für Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten im Auftrag fremder Mächte. Die bisherige – übrigens erst von der Ampel eingeführte – Karenzzeit von zehn Jahren entfällt völlig. Künftig müssen alle Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt gemeldet und genehmigt werden, und wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, macht man sich strafbar. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließen wir eine sicherheitsrelevante Lücke, die laut Presseberichterstattung vereinzelt in den letzten Jahren von fremden Mächten genutzt worden ist. Ich möchte an dieser Stelle, an diesem Redepult aber eine Sache noch mal besonders hervorheben: Damit stellen wir unsere Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeitenden nicht unter Generalverdacht. Die breite Masse unserer Soldatinnen und Soldaten und der zivilen Mitarbeitenden dient unserem Land, unserem Grundgesetz, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus vollem Herzen. Ihnen gilt mein und unser Dank, und ihnen sollte auch unser Vertrauen gelten. Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, mit diesem vorliegenden Gesetz machen wir die Bundeswehr moderner, resilienter und wehrhafter. Wir handeln entschlossen und schnell, weil moderne Bedrohungen moderne Antworten brauchen. Wir senden auch ein klares Signal aus der Mitte unseres Parlamentes: Wir schützen die Sicherheit unseres Landes – gemeinsam. Daher bitte ich Sie alle um Zustimmung. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Ralf Nolte für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich befasse mich hier mit den Punkten, die sich auf den MAD beziehen. Zunächst was Grundsätzliches: Selbstverständlich muss die Demokratie geschützt werden. Selbstverständlich muss Extremismus bekämpft werden. Die Bundeswehr verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Feinde von außen, weshalb vollkommen klar ist, dass man da nicht arbeiten kann, wenn man selber die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Wer zu diesen Bedingungen bei der Bundeswehr unterschreibt, der muss auch damit leben können, dass seine Angaben mal überprüft werden. Das Problem hier sind also nicht so sehr die Befugnisse als solche, die der MAD erhalten soll; das Problem sind die Zeiten, in denen wir leben. Denn wir können ja nicht über ein solches Gesetz sprechen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass heute vielfältig auch ganz legitime Regierungs- und Machtkritik als Extremismus hingestellt wird. – Stellen Sie eine Frage, dann bringe ich Ihnen gern was bei. Man kann heutzutage eben nicht mehr einfach voraussetzen, dass die Befugnisse, die der MAD erhalten soll, am Ende wirklich nur gegen echte Extremisten eingesetzt werden. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er in seiner Freizeit auf irgendwelche Nazikonzerte geht. Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er die AfD wählt. Ich habe kein Problem damit, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er mit mehreren Soldaten an irgendeiner Verschwörung beteiligt ist, die gewaltsam rechtsextremistische Ziele durchsetzen will; alles in Ordnung. Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn der MAD Soldaten beobachtet, weil sie die Migrationspolitik kritisieren. Man kann heutzutage einfach nicht mehr vollkommen sicher sein. Und wir sehen es auch hier im Hohen Hause regelmäßig, meine Damen und Herren, wenn Sie sich über den angeblich wachsenden Extremismus in der Gesellschaft beklagen, insbesondere natürlich über den Extremismus von rechts. Dazu muss man sagen: Die Masse dieses angeblichen Extremismus, den Sie hier sehen wollen, das ist doch in Wirklichkeit die wachsende Unzufriedenheit mit Ihrer Politik, meine Damen und Herren. Weil es für Sie ja offenbar keine Option ist, eine andere Politik zu machen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Kritiker immer härter zu bekämpfen. Das machen Sie durch gesellschaftliche Ausgrenzung, indem Sie durch verschiedene Zensurmaßnahmen Druck ausüben. Heutzutage muss man schon für Lappalien mit Hausdurchsuchungen rechnen. Linksextreme Organisationen, die Regierungskritiker einschüchtern, erhalten Steuergeld, Nachrichtendienste werden instrumentalisiert, und die AfD wollen Sie am liebsten auch verbieten. All das wird am Ende aber nichts nützen. Denn das geht gegen das Gerechtigkeitsempfinden von vielen Menschen in Deutschland und löst auch international zunehmend Befremden aus. Besonders zu kritisieren ist, dass der MAD auch in diesem Gesetz wieder die Befugnis erhalten soll, seine nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber, Hausbanken und ähnliche Stellen durchzustechen. Was das für Folgen haben kann, hat man gerade in Hessen wieder gesehen; die „FAZ“ hat über diesen unfassbaren Fall ausführlich berichtet. Es geht um einen Hochschulprofessor, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, der auch kein Extremist ist. Dieser Mann ist der ehemalige Nachbar der heutigen Frau von Jürgen Elsässer, dem Herausgeber des „Compact“-Magazins. Er kannte sie schon, als sie noch nicht verheiratet waren, und da war sie noch Mitglied in der CDU. Seit dieser Zeit sind die beiden befreundet. Als dieser Professor eines Tages nach Berlin reisen und dort auch übernachten musste und sein Stammhotel ausgebucht war, hat Frau Elsässer ihm angeboten, eine Nacht bei ihr im Gästezimmer zu verbringen. Das Angebot hat er dann auch angenommen. Dabei wurde er offenbar vom Verfassungsschutz bespitzelt. Der hat sich an seine Hochschule gewandt und gegenüber der Hochschule behauptet, bei diesem Professor handele es sich um einen Extremisten. Was glauben Sie, was ein Arbeitgeber macht, wenn ihm der Verfassungsschutz ganz offiziell erklärt, dass er einen Extremisten beschäftigt? Würde man nicht handeln, dann müsste man ja befürchten, zukünftig vor dem Verfassungsschutz als Komplize des Extremisten zu gelten. So hat der Mann sofort seinen Job verloren. Er durfte keinen Kontakt mehr zu seinen Studenten haben. Von heute auf morgen ist quasi das komplette Leben dieses Menschen zusammengebrochen. Er hat dann dagegen geklagt und selbstverständlich auch gewonnen – am Ende einer 16-monatigen Odyssee. Im Zuge dieses Rechtsstreites hat er herausgefunden, dass der Verfassungsschutz offenbar 2 000 Seiten Akten über ihn angelegt hatte. Es muss sich wirklich jeder mal überlegen, in was für einem Deutschland wir eigentlich leben wollen. Offenbar ist es mittlerweile so, dass nicht nur Regierungskritiker – was ja schon schlimm genug ist –, sondern auch alle, die mit diesen Regierungskritikern Umgang haben, jederzeit damit rechnen müssen, von Nachrichtendiensten bespitzelt zu werden und dass diese ihnen dann das Leben zerstören, meine Damen und Herren. Das ist ein Vorgehen, das stark an das Vorgehen der Stasi erinnert. Und solange das möglich ist im Deutschland des Jahres 2025, brauchen unsere Nachrichtendienste keine neuen Befugnisse. Sie brauchen Reformen. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Und wir können gerne mal einen Kaffee trinken; dann erkläre ich Ihnen das, was Sie nicht verstanden haben.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Nolte, dass Sie sich hier als Anwalt der Verfassungsfeinde aufspielen, wundert mich an dieser Stelle nicht. Also, wenn Sie es ernst meinen, sollten Sie sich auch in Ihren eigenen Reihen von dem einen oder anderen distanzieren. Die Europäische Kommission – ich will jetzt zum Thema kommen – schrieb die Tage eine gemeinsame Erklärung zum Thema „Military Mobility“ an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Zum aktuellen Stand und zur Weiterentwicklung schrieb sie – ich zitiere –: Obwohl wichtige Fortschritte erzielt wurden, bestehen weiterhin erhebliche Hindernisse für eine effektive militärische Mobilität in der EU. Nationale Regelungen sind oft divergierend, fragmentiert und nicht harmonisiert. Wir müssen den Militärtransport besser koordinieren und beschleunigen, um diese Probleme zu beseitigen. Diese Probleme legen kritische Schwachstellen im Verkehrsnetz der Union offen und untergraben damit die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der EU. – Zitat Ende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer aktuellen angespannten Sicherheitslage ist es nicht gerade beruhigend, eine solche Einschätzung der EU zu lesen. Aber die gute Nachricht ist: Mit dem Artikelgesetz zur militärischen Sicherheit schaffen wir genau diesen Handlungsspielraum für den Militärischen Abschirmdienst und für die Bundeswehr. Gerade auch mit Blick auf die Brigade in Litauen bestand dringender Handlungsbedarf, noch in diesem Jahr eine entsprechende rechtliche Grundlage für den MAD zu schaffen. Und dabei geht es um nichts anderes als um die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten in Litauen, aber auch um die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten hier in Deutschland. Zum ersten Mal schaffen wir für den MAD ein eigenes integriertes Gesetz und sorgen damit für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Das ist ein Meilenstein und wurde in der Anhörung auch durchgängig von den Experten gelobt. Wir geben dem MAD hiermit Kompetenzen im Ausland, und der MAD erhält gemeinsam mit dem BND abgestimmte weitere Befugnisse. Auch mit Blick auf die sich immer mehr häufenden Cyberangriffe, auch auf die Bundeswehr-IT, bietet der Gesetzentwurf nun auch rechtssichere Befugnisse für den MAD und sorgt auch im virtuellen Raum für mehr Schutz. Besonders freut es mich, dass wir im Laufe des parlamentarischen Prozesses die Befugnisse der Bundeswehr noch einmal wesentlich erweitern konnten. In meiner ersten Rede hatte ich angekündigt, dass wir für die Feldjäger gerne weitere Kompetenzen schaffen wollen. Mit den Änderungsanträgen ist es uns jetzt auch gelungen, diese noch in diesen Gesetzgebungsprozess einzubinden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch Danke sagen. Ich will danksagen an die Sachverständigen, die in der öffentlichen Anhörung unisono den Bedarf und die Dringlichkeit dargelegt haben. Ich möchte aber auch danksagen für die konstruktive Zusammenarbeit beim Bundesverteidigungsministerium und bei der Kollegin der SPD-Fraktion, bei Frau Völlers. Das war wirklich sehr gut, was wir hier gemacht haben und dass wir das in der Kürze der Zeit noch auf den Weg gebracht haben. Wir wollten mehr rechtliche Kompetenzen, und wir haben nun mehr rechtliche Kompetenzen. Was haben wir konkret geschafft? Zukünftig können Soldatinnen und Soldaten nicht nur innerhalb des Ruf- und Sichtbereichs entsprechend Personalien feststellen, sondern sie können auch verdächtige Personen festhalten. Zweitens ist es ihnen auch möglich, zur eigenen Sicherheit Gegenstände zu beschlagnahmen. Darunter fallen beispielsweise auch Drohnen, wenn sie eine Gefahr für die militärische Einrichtung oder den Soldaten darstellen würden. Drittens sind zukünftig auch Durchsuchungen zum Eigenschutz erlaubt. Und viertens können auch bei militärischen Konvois, die durch die Feldjäger begleitet werden, von diesen entsprechende Verkehrsregelungen durchgeführt werden. Gestatten Sie mir, dass ich auf diesen letzten Punkt noch kurz eingehe. Bisher war es so, dass die Landes- und Bundespolizei oft im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden musste. Das ist zukünftig nicht mehr notwendig. Damit schaffen wir an dieser Stelle auch unnötige Bürokratie ab. Zukünftig können die Feldjäger die Konvois eigenverantwortlich sichern. Das ist vor allem mit Blick auf den Operationsplan Deutschland und Deutschland als Drehscheibe Europas von wichtiger Bedeutung. Mit diesen Regelungen legen wir den ersten Grundstein, welchen auch die Europäische Union von uns erwartet, was ich mit meinem eingangs erwähnten Zitat ansprechen wollte. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, dieses Jahr das Gesetz zum MAD auf den Weg zu bringen. Ich kann hier feststellen: Das machen wir hier heute erfolgreich. Insofern ist das heute ein guter Tag für die militärische Sicherheit in unserem Land. Die Vorlage des gelungenen Gesetzentwurfs haben wir im parlamentarischen Prozess auch genutzt, um die Einwände, die wir in der Anhörung erhalten haben, einzuarbeiten. Aber auch mit Blick auf das Zitat der EU möchte ich noch sagen: Wir müssen zukünftig, was die militärische Sicherheit angeht, darauf achten, dass wir uns nicht im Klein-Klein verlieren. Wir müssen effektive Strukturen schaffen, um im Ernstfall schnell Handlungsfähigkeit zu zeigen. Deshalb endet unser Einsatz für die militärische Sicherheit nicht heute mit dem militärischen Sicherheitsgesetz, sondern wir müssen darüber hinaus auch weiterhin ressortübergreifend zusammenarbeiten und agieren, um die militärische Sicherheit in unserem Land zu stärken. Dazu gehört auch, dass wir ein eigenständiges Seesicherheitsgesetz brauchen, welches auch die Marinekompetenzen beinhaltet. Ein Luftsicherheitsgesetz ist dankenswerterweise bereits im Gesetzgebungsprozess. Genau da müssen wir dann auch die Regeln schaffen, die wir brauchen, um die Drohnenabwehr, egal welcher Art, entsprechend zu regulieren. Ich bitte Sie heute um Zustimmung zu diesem guten und gelungenen Gesetz; denn es ist ein erster wichtiger Schritt. Hoffentlich werden noch weitere zur Sicherheit unseres Landes folgen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Agnieszka Brugger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Weltlage ist rau, die Sicherheitslage auf unserem Kontinent ernst. Die Überflüge unbekannter Drohnen werden zur gefährlichen Gewohnheit. Die Lebensadern unserer Gesellschaft werden angegriffen, vom Datenkabel bis zum Krankenhausserver. Präsident Putin testet bei uns und unseren NATO-Verbündeten inzwischen regelmäßig Grenzen aus und überschreitet sie: mit Drohnen, mit Kampfflugzeugen, mit Desinformationen, mit unverhohlenen Drohungen. Darauf müssen wir mit Entschlossenheit reagieren: mit einer Gesellschaft, die auch in schwierigen Situationen gelassen bleibt und zusammensteht, mit einer gut ausgestatteten Bundeswehr und modernen, bestens aufgestellten Nachrichtendiensten. Den besten Schutz in gefährlichen Zeiten gibt es nur auf Basis eines guten Gesamtlagebildes. Die Bundeswehr muss rechtlich in der Lage sein, sich ausreichend und angemessen zu schützen, gerade bei neuen Aufgaben wie bei der Brigade in Litauen an der Ostflanke der NATO. Überholte Regelungen mussten an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Als Grüne haben wir hier schon sehr lange Druck gemacht, und es ist gut, dass mit dem vorliegenden Artikelgesetz wenigstens das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst an neue Herausforderungen für die Sicherheit unserer Streitkräfte angepasst wird. Der Militärische Abschirmdienst trägt mit seiner Arbeit maßgeblich dazu bei, die Soldatinnen und Soldaten und ihre Sicherheit zu schützen, sei es bei den Liegenschaften, sei es vor Verfassungsfeinden oder Spionen innerhalb der Bundeswehr. Gerade bei den sensiblen Fragen zu Frieden, Krieg und Nachrichtendiensten ist es aber besonders wichtig, dass Sie in der Bundesregierung gründlich und verfassungsrechtlich sauber arbeiten. Darum ist es umso bedauerlicher, dass Sie bei diesem eigentlich in Teilen sogar sehr guten Gesetz nicht alle wichtigen Kritikpunkte geheilt haben, die die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetz zu Recht angesprochen haben. Zum Beispiel beim § 52 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst: Hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall haben auch wir schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen. Auch die Bundesregierung kann doch kein Interesse daran haben, dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind. In Anbetracht dieser schwerwiegenden Bedenken müssen wir uns heute enthalten, auch wenn wir eigentlich grundsätzlich sehr gerne zugestimmt hätten. Mit den kurzfristigen Änderungen der Koalition wurden manche Paragrafen verschlechtert, aber einer wurde deutlich verbessert. Früher wurden Soldatinnen und Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht verpflichtet, eine Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für fremde Mächte einzuholen. Jetzt ist die Frist für diese Genehmigung, die seit der letzten Legislaturperiode nur zehn Jahre beträgt, aufgehoben worden. Und die skandalösen Berichte über ehemalige Bundeswehrsoldaten, die Piloten in China ausgebildet haben, haben bewiesen, wie notwendig eine solche Regelung ist. Aber wir fragen die Bundesregierung schon: Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze? Wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lässt, ist schlicht unverantwortlich. Meine Damen und Herren, zum Ende will ich aber eines deutlich sagen: Die derzeitigen Spitzen und die vielen engagierten Menschen in all unseren Diensten haben sich in den vergangenen Jahren mit harter Arbeit und ihrem Einsatz für Demokratie und Sicherheit unser Vertrauen verdient, das unter so manchem früheren Nachrichtendienstchef gelitten hat. Gerade weil ihre Erfolge im Verborgenen bleiben, möchte ich heute die Möglichkeit nutzen, all denjenigen in all unseren Diensten zu danken, die in diesen gefährlichen Zeiten mit persönlichem Risiko und mit Einsatz für den Schutz unserer Demokratie und unser aller Sicherheit arbeiten. Vielen Dank von Herzen für Ihren Dienst! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Donata Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Niemand hier – außer der AfD – bestreitet, dass wir es mit einer realen Bedrohungslage zu tun haben: Drohnenüberflüge, Cyberangriffe und Desinformation. Diese Lage verlangt Reformen. Aber Reformen müssen rechtsstaatlich präzise, parlamentarisch kontrolliert und wirksam sein, und dieser Gesetzentwurf ist nichts davon. Die Bundesregierung nutzt die Bedrohungslage, um den Militärischen Abschirmdienst zu einer operativen Eingriffsbehörde aufzurüsten, die tief in die Privatsphäre eindringen darf. So sollen Wohnungen durchsucht und überwacht, IT-Systeme ausgelesen und sogar virtuelle Agenten eingesetzt werden, teils ohne richterliche Kontrolle, und wenn doch, dann soll ein einzelnes Amtsgericht über diese Grundrechtseingriffe von enormer Tragweite entscheiden. Das steht in keinem Verhältnis zu der Sensibilität solcher Maßnahmen und ist rechtsstaatlich unzureichend. Auch Soldatinnen und Soldaten bei Verdi kritisieren, dass Personal, Verfahren und Schutzmechanismen nicht mitwachsen, während Eingriffsrechte massiv ausgebaut werden. Wenn eine Reform also nicht mal diejenigen überzeugt, die sie schützen soll, dann hat sich wohl in Ihrem Haus, Herr Verteidigungsminister Pistorius, mal wieder die CDU durchgesetzt. Gleichzeitig werden zentrale Fragen in spätere Dienstvorschriften ausgelagert, also dorthin, wo Parlament und Öffentlichkeit keinen Einblick haben, und parallel dazu soll der MAD auch außerhalb militärischer Liegenschaften im Ausland operieren, obwohl der BND eigentlich dafür zuständig ist. Fachleute warnen seit Jahren, dass genau solche Doppelstrukturen die Effizienz der Dienste schwächen und auch ihre Kontrolle erschweren. Deswegen: Machen Sie bitte zuerst einmal Ihre Hausaufgaben! Vor zwei Tagen verschwanden nämlich rund 20 000 Schuss Munition aus einem Transportanhänger, der auf einem ungesicherten Parkplatz abgestellt wurde. Das ist nun wirklich kein großartig komplexer Angriff, sondern einfach sicherheitspolitisches Versagen; denn jeder CSU-Ortsverein schützt seine Weißwürste besser als die Bundeswehr ihre Munition. Und dennoch: Die Bundesregierung fordert ungeniert die Ausweitung geheimdienstlicher Befugnisse, während sie es nicht einmal schafft, die bestehenden Sicherheitsdefizite überhaupt nur anzuerkennen; denn wer heute noch behauptet, Rechtsextremismus sei kein strukturelles Problem in der Bundeswehr, der möge mir bitte mal erklären, warum regelmäßig ganze Netzwerke auffliegen und warum der Militärische Abschirmdienst seit Jahren dreistellige Verdachtszahlen führt. Diese Widersprüchlichkeit schützt nur diejenigen, die unsere Demokratie tatsächlich bedrohen. Und ja, die Bedrohungen sind real. Ich glaube, da sind sich die meisten von uns in diesem Haus einig; aber ein Gesetz, das die Grundrechte schleift, Kontrolle schwächt und echte Sicherheitslücken ignoriert, ist keine Antwort. Es ist ein Risiko für den Rechtsstaat, genauso wie die Stolpertruppe der AfD, die hier augenscheinlich nur für Putin weiterhin fleißig Informationen abfragt. Und um das zu erkennen, muss man doch den Überwachungsstaat nicht noch weiter ausbauen. Daher lehnen wir diesen Entwurf ab. Sicherheitsbehörden jeglicher Art müssen demokratisch kontrolliert werden; aber CDU und CSU blockieren uns Linken auch weiterhin den Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium. Wer also selbst die minimalen Regeln demokratischer Aufsicht derart untergräbt, sollte nicht anderen etwas über Sicherheit und Rechtsstaat erzählen wollen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Thomas Erndl für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spionageaktivitäten, hybride Angriffe, Sabotageversuche, eine zunehmende Aggressivität im Cyberraum: Angesichts der angespannten und komplexen sicherheitspolitischen Lage müssen wir den Schutz unserer Bundeswehr konsequent organisieren. Es ist ein andauernder Prozess, auf aktuelle Bedrohungslagen zu reagieren und, ja, auch auf Bedrohungstrends zu reagieren. Dabei geht es oft um technische Fähigkeiten – Drohnenabwehr, Aufklärung –, aber eben auch um rechtliche Befugnisse. Mit dem nun vorliegenden Gesetzespaket zur Stärkung der militärischen Sicherheit setzen wir genau da an. Es stärkt den Schutz unserer Streitkräfte und damit unsere Wehrfähigkeit nachhaltig durch konkrete rechtliche und organisatorische Verbesserungen. Kollege Pohlmann und auch Kollegin Völlers sind ja bereits auf wichtige Themen eingegangen. Die Stärkung des MAD und die Befugnisse der Feldjäger sind wesentliche Punkte, die wir in diesem Artikelgesetz verankert haben. Ich möchte auf zwei weitere wichtige Punkte näher eingehen, vor allem auf die Reform der Sicherheitsüberprüfungen. Diese müssen wir – ich greife hier der morgigen Debatte zum neuen Wehrdienst vor – im Lichte vor allem des angestrebten Aufwuchses auf 260 000 Soldatinnen und Soldaten sehen. Die bisherigen Verfahren sind komplex und zeitintensiv, und wir schieben bisher eine große Fallzahl vor uns her. Das ist unnötig, und die langen Wartezeiten sorgen für Unmut im Bereich der Reserve. Außerdem führen sie zu einer unvertretbaren Überlastung des Militärischen Abschirmdienstes. Mit unserem Gesetzentwurf werden wir diese Strukturen deutlich vereinfachen. Wir führen die sogenannte vereinfachte Prüfung der Verfassungstreue ein. Damit beschleunigen wir das Verfahren, bauen den Rückstau offener Sicherheitsüberprüfungen ab, aber ohne das Schutzniveau zu senken. Damit schaffen wir ein System, das sowohl effizient als auch zuverlässig ist und sich auch zum Teil automatisieren lässt. Darüber hinaus enthält das Gesetzespaket eine weitere wichtige Anpassung. Es ist schon angesprochen worden: Nach einer Frist von zehn Jahren war es bisher möglich, als ehemaliger Soldat für fremde Mächte tätig zu werden. Das Beispiel der Ausbildung chinesischer Piloten durch ehemalige Offiziere der Luftwaffe kennen wir. Und es ist doch klar: Das läuft unseren ureigenen Sicherheitsinteressen diametral entgegen. Deshalb haben wir mit dieser Neuregelung im Gesetzentwurf die Befristung gestrichen, und zwar nur für eine Tätigkeit für eine fremde Macht. So schützen wir dauerhaft unsere militärischen Sicherheitsinteressen in dieser Frage. Meine Damen und Herren, dieses Gesetzespaket, dieses Artikelgesetz, bringt Modernisierung, Klarheit und Handlungsfähigkeit. Es stärkt unseren Schutz vor Spionage, Extremismus, Sabotage und Cyberangriffen. Es verbessert staatliche Verfahren, definiert Zuständigkeiten neu und beschleunigt Abläufe, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Meine Damen und Herren, angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen müssen wir die Wehrfähigkeit unseres Landes konsequent und umfassend absichern. Das vorliegende Gesetz wird genau diesem Anspruch gerecht. Sie müssen zum Ende kommen. Wir schützen damit die, die uns schützen, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank.

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