2./3. Lesung

17 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

17 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

4. Dezember 2025·Sitzung 47··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Cybersicherheit, mit der Schaffung eines Drohnenabwehrzentrums oder jetzt eben mit dem Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes: Stück für Stück, Baustein für Baustein arbeitet diese Koalition an Lösungen für die zentralen Sicherheitsfragen dieser Republik. Und die Bedrohungslage ist wirklich mehr als ernst: Wir leben in einer Zeit nicht mehr nur einfacher, sondern hybrider Bedrohungen, nicht nur Cyberangriffe allein oder Drohnenüberflüge, sondern teilweise auch Spionage, Sabotageaktionen. So ist es wichtig, die Resilienz auch in der Wirtschaft und bei der kritischen Infrastruktur zu stärken und zu härten, sei es die Informationstechnik, die Telekommunikation oder unsere Versorgung, bis hin zum Verkehrssektor. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass unsere Stellen, unsere KRITIS-Betreiber auf krisenfeste und sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können. Insofern passen wir das Sicherheitsüberprüfungsgesetz jetzt den veränderten Realitäten an. Es geht darum, die Prozesse der Sicherheitsüberprüfungen zu glätten und die Zuverlässigkeit von Personen in sicherheitssensiblen Positionen zu sichern. Ein zentraler Baustein – da beziehen wir uns auf die Bausteine, die in der Vergangenheit die meisten Treffer gebracht haben – ist die Netzrecherche, die wir jetzt ausdehnen auf alle Überprüfungsarten, selbst auf die unterste Stufe der Sicherheitsüberprüfung, und auch die Internetauftritte von Lebens- und Ehepartnern. Es geht um Menschen, die selbst den Antrag auf Überprüfung stellen. Ziel des Staates und der KRITIS-Betreiber ist es, Manipulationen und Beeinflussung von außen erkennen zu können; dafür dient dieses Instrument. Aber auch Fälle von Kontakten zu sogenannten Low-Level-Agents, Kontakte zu Personen mit nachrichtendienstlichen Hintergründen und Bezügen, sind uns mittlerweile leider überall bekannt. Wir müssen diese U-Boote in unserer kritischen Infrastruktur ausfindig machen können. Auch dieses Instrument schaffen wir mit diesem Gesetz. Weiterhin geht es um die Erweiterung von Anzeigepflichten: die freiwillige Auskunft über laufende Strafverfahren, über Insolvenzverfahren, über mögliche Verfahren, die erpressbar machen und wirtschaftliche Abhängigkeiten schaffen können. Es geht hier um freiwillige Auskünfte, die derjenige, der oder die eine Sicherheitsüberprüfung haben möchte, geben muss. Umgekehrt wird der Staat in die Lage versetzt, zu schauen: Mit wem steht jemand gegebenenfalls in Kontakt? Gibt es Kompromittierungspotenzial? Auch das müssen wir wissen und gegebenenfalls dann auch die Möglichkeit haben, kompromittierbares Personal aus sicherheitssensiblen Positionen schnell entfernen zu können. All das dient der Sicherheit im KRITIS-Sektor, meine Damen und Herren. Wir schaffen die notwendigen Ressourcen in den betroffenen Ressorts. Wir machen die Prozesse der Sicherheitsüberprüfung effektiver. Wir zeigen, Deutschland nimmt die Sicherheit und vor allem die Sicherheit im KRITIS-Sektor sehr, sehr ernst, und wir handeln. Aber zum Schluss möchte ich noch eine Erwartung parken, die Gegenstand dieses Gesetzes ist: Wir haben Flaschenhälse bei der Sicherheitsüberprüfung. Nicht nur unsere Sicherheitsbehörden, sondern auch unsere KRITIS-Betreiber warten sehnsüchtig auf das Ergebnis solcher Überprüfungen. Es geht auch für die Betroffenen selbst um die Frage: Wann kann ich meine Tätigkeit aufnehmen und sie ausüben? Deswegen habe ich die klare Erwartung, dass dieses Gesetz auch dazu führt, dass die Prozesse schneller, glatter, effektiver werden. Wir gehen auf diesem Weg und hoffen, dass wir hier eine breite Mehrheit finden – wovon wir überzeugt sind. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Steffen Janich.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mitte November haben wir abschließend über das Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie beraten. Ich hatte mich dabei zu einem Lob für unsere politischen Mitbewerber hinreißen lassen. Die Koalition griff das, was ich in der ersten Lesung zum Umsetzungsgesetz kritisiert hatte, im Innenausschuss auf und setzte es mittels eines Änderungsantrags zumindest zum Teil um. Gerade drei Wochen später stehe ich wieder hier und muss feststellen, dass die Kritikpunkte der AfD aus der ersten Lesung zum Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes aufgrund des Änderungsantrags der Koalition wenigstens teilweise umgesetzt wurden. Ich hatte in meiner Rede zur ersten Lesung am Beispiel eines kriminellen Autohändlers darauf hingewiesen, dass ein sicherheitsüberprüfter Autokäufer schlichtweg nicht wissen kann, ob irgendeine Person in seinem Bekanntenkreis einer kriminellen Vereinigung angehört oder nicht. Die Anzeigepflichten nach § 15b des geplanten Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wären damit unerfüllbar gewesen. Offenbar habe ich eine Sprache gefunden, die von Ihnen auch verstanden wurde. Ihr Änderungsantrag aus dem Innenausschuss modifiziert § 15b nämlich dahin gehend, dass eine überprüfte Person jetzt nur noch diejenigen Umstände anzuzeigen hat, welche ihr auch tatsächlich bekannt geworden sind. Darauf lässt sich doch für die Zukunft aufbauen. Auf dieser Basis können wir gern zusammenarbeiten. Für eine Zustimmung der AfD-Fraktion reicht Ihr Bemühen aber dennoch nicht. Denn auch unter Berücksichtigung Ihres Änderungsantrags enthält das Gesetz nach wie vor die Ermächtigung der Prüfbehörde, Recherchen auf allen öffentlich zugänglichen Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke durchzuführen. Soziale Netzwerke spielen als Kommunikationsmittel eine zentrale Rolle. Gerade die Zeit der hoheitlich verordneten Isolierung während der Coronapandemie hat dazu geführt, dass Menschen sich zunehmend auch zu privaten und intimen Themenbereichen im Netz austauschen. Es gibt zahllose Gruppen in den sozialen Medien, in denen Personen etwa ihre persönliche Krankheitsgeschichte oder die von Familienangehörigen mit anderen teilen. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Umgang des Staates mit dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht der Bürger die Drei-Sphären-Theorie aufgestellt. Es unterscheidet nach Eingriffen in die Intimsphäre, in die Privatsphäre und in die Sozialsphäre. Gerade der Bereich der Intimsphäre umfasst den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Hierunter fallen insbesondere die Bereiche der Sexualität, der Krankheit und des Todes. Bei der Wohnraumüberwachung von Beschuldigten muss der Staat diese Grenzen respektieren. Aber im Hinblick auf sicherheitsüberprüfte Personen findet man zu alldem nichts in Ihrem Gesetzentwurf. Die Behörde soll alles, was sie an Informationen über eine überprüfte Person finden kann, aufsaugen wie ein Schwamm. Wir als AfD finden, dass Menschen in sicherheitsrelevanten Bereichen vom Staat mindestens dieselben Menschenrechtsstandards erwarten können wie Tatverdächtige in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Und deshalb lehnen wir Ihr Sicherheitsüberprüfungsgesetz ab. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Daniel Baldy.

SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon mal einer wildfremden Person Ihre Bankdaten oder Ihre Handy-PIN anvertraut? Wahrscheinlich nicht, und das hat einen sehr, sehr guten Grund. Denn Geheimnisse anzuvertrauen, hat etwas mit Vertrauen zu tun. Sie müssen sich sicher sein können, dass Sie dieser Person ein Geheimnis anvertrauen können und dass sie es nicht verrät. Im Privatleben entsteht dieses Vertrauen meist über persönliche Erfahrungen wie die Sandkastenfreundschaft, die bis heute anhält, den Partner oder die Partnerin, Familienmitglieder. Je länger Sie eine Person kennen, umso besser können Sie einschätzen: Kann ich der Person trauen oder nicht? Bei Geheimnissen, die die Sicherheit unseres Landes betreffen, können wir uns aber nicht auf persönliche Bekanntschaft verlassen. Steht die Person fest auf dem Boden des Grundgesetzes? Ist sie wegen ihrer persönlichen Lebensführung erpressbar durch fremde Mächte? Oder besteht die Chance einer Spionagetätigkeit für ein fremdes Land? Bei diesen Fragen braucht es Klarheit, braucht es maximale Sicherheit. Deshalb ist es gut, dass wir mit der vorliegenden Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes dem Geheimschutz und Sabotageschutz in Deutschland ein Update geben, um auch in Zukunft unsere Geheimnisse in Deutschland besser zu schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Notwendigkeit dazu wird jeden Tag deutlicher: Spionage und Sabotage durch Russland gefährden uns und unser Zusammenleben. Geheimhaltung, wo nötig, ist ein wichtiger Aspekt der Resilienz und Verteidigungsfähigkeit, an der wir jeden Tag arbeiten. Um die Behörden bei den Überprüfungen zu entlasten, kann zukünftig, wie schon erwähnt, beispielsweise auch im Internet oder auf öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen nach möglichen verfassungsfeindlichen Positionen oder Verbindungen zu fremden Mächten gesucht werden. Denn klar ist: Verfassungsfeinde oder Akteure im Sinne Moskaus dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben in diesem Land übernehmen oder derartige Informationen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sie das auch in Zukunft nicht tun werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Anhörung ist aber auch deutlich geworden: Trotz Bemühungen der letzten Jahre dauern Sicherheitsüberprüfungen – Kollege Henrichmann hat es eben auch gesagt – teilweise leider noch zu lange. Betreiber kritischer Infrastruktur wünschen sich die Möglichkeit, in höherer Zahl Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in Anspruch zu nehmen. Das Thema „Geheimschutz und Sabotageschutz“ wird uns also weiter begleiten. Fakt ist aber auch: Mit diesem Gesetz haben wir schon einen ganz wichtigen Baustein dafür gesetzt, dass die Behörden effizienter arbeiten können. Deshalb ein ganz, ganz herzliches Dankeschön! Ich glaube, ich darf im Namen des Staatssekretärs, der heute Geburtstag hat, darum bitten, dass sein Gesetz angenommen wird, und bitte daher um Zustimmung. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Marcel Emmerich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuallererst: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, werter Herr Staatssekretär de Vries! Alles Gute auch im Namen meiner Fraktion! – Jetzt wäre der Moment, zu klatschen. Sicherheitsüberprüfungen sind ohne Zweifel ein wichtiges Instrument, um unseren Rechtsstaat, unsere Wirtschaft und unsere freiheitliche Gesellschaft vor Verfassungsfeinden und Spionen zu verteidigen. Wir sehen ja, dass unsere Demokratie, unsere Sicherheit versucht wird zu zersetzen. Sie gerät unter Druck von innen und von außen. Weder den Extremisten hier im Land noch den autoritären Auslandsregimen dürfen wir Zugang zu Hoheitsbefugnissen, zu sensiblen Daten oder gar zu Waffen geben. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier entschieden einschreiten. Gerade auch die neuen Regelungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind ein wichtiger Baustein für mehr Wehrhaftigkeit. Endlich können öffentliche Facebook-Posts systematisch ausgewertet und Behörden davor gewarnt werden, Rechtsextremisten einzustellen. Endlich werden auch sensible Bereiche in der Wirtschaft stärker in den Blick genommen. Endlich sorgen durchgängige Anzeigepflichten für mehr Informationen in den Intervallen zwischen den Sicherheits- und Wiederholungsüberprüfungen. Trotzdem setzen Sie mit diesem Gesetz auf Lücke. Besonders riskant ist die Ausweitung des Zeitraums, ohne Sicherheitsüberprüfung an sicherheitsempfindlichen Stellen zu wirken, auf bis zu acht Wochen. In dieser Zeit könnte enorm großer Schaden angerichtet werden. In acht Wochen könnten Verfassungsfeinde oder Spione Netzwerke kartieren, Daten abgreifen oder Systeme sabotieren. Deswegen können wir uns diese Lücke in Zeiten einer solch angespannten Bedrohungslage nicht erlauben. Sie rechtfertigen dieses Risiko mit langen Bearbeitungszeiten und mit einem großen Aufwand. Und ja, laut Verfassungsschutz soll sich der Rechercheaufwand mit den jetzigen Gesetzesänderungen verzehnfachen. Dennoch ist es vor allem wichtig, die Ressourcen zu stärken, Personal aufzustocken und die Verfahren da, wo es geht, zu digitalisieren. Für all das ist es höchste Zeit. Sie sollten nicht an der falschen Stelle sparen. Niemand sollte in sicherheitsempfindlichen Bereichen ohne Sicherheitsüberprüfung arbeiten. Stattdessen hätten Sie Rechercheeinsparungen bei den mitbetroffenen Menschen vornehmen können, die nur noch ziellos überprüft werden, unter pauschalen Verdacht geraten und deswegen intensive Grundrechtseingriffe erdulden müssen. Deswegen kommen wir zu dem Schluss: In dem Gesetz ist viel Licht, aber auch sehr viel Schatten. Wenn man es sich ganz grundsätzlich noch einmal mit Blick auf die hybriden Bedrohungen anschaut, dann sieht man schon, dass sich in der Bundesregierung etwas tut, aber in unseren Augen nach wie vor zu wenig und zu langsam. Wir müssen gerade bei den Fragen der Nachrichtendienstreform und eines entsprechenden Lagebildes noch viel mehr hinbekommen. Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung bzw. der Bundesinnenminister diese Fragen angeht, dafür sorgt, dass wir uns wehrhaft aufstellen, und entschlossen vorangeht. Wir haben hier auch noch eine beamtenrechtliche Neuerung auf dem Tisch. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beamtinnen und Beamten bedanken, die sich jeden Tag für das Funktionieren unseres Rechtsstaates einsetzen, egal ob als Polizist/-in an den Bahnhöfen oder durch das Bearbeiten von Anträgen oder dergleichen in den Behörden. Vielen Dank für Ihre wichtige Arbeit! Wir sollten aber nicht nur Dankesworte aussprechen. Deswegen ist es wichtig, dass die Fiktionsregelung jetzt zur Anwendung kommt. Die momentane Übergangslösung ist nicht auf Dauer angelegt; das ist vollkommen klar. Dass die Verfahren erst Anfang 2030 digitalisiert sein sollen, ist deutlich zu spät. Deswegen: Auch da müssen Sie noch schneller vorankommen, um die Beamtinnen und Beamten in dieser Hinsicht zu unterstützen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Jan Köstering für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie so oft werden Sachverständigenanhörungen veranstaltet, deren Ergebnisse dann nicht unbedingt immer berücksichtigt werden, so auch im Fall des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Und auch wenn ich nicht an Ihre Einsicht glaube, möchte ich noch auf ein paar Dinge eingehen. Die Anhörung hat klar gezeigt, dass mit den beabsichtigten Regelungen einhergehen wird, dass zahlreiche Menschen mit internationalem Hintergrund kaum mehr eine Chance haben, eine Sicherheitsüberprüfung zu bestehen. Grund sind Regelungen, nach denen die Kontakte von Angehörigen in Staaten auf der Staatenliste zum Problem erklärt werden. Wir halten den risikobasierten Ansatz der Sicherheitsüberprüfung, der nur auf Risikofaktoren abzielt, statt sich auf das feststellbare Fehlverhalten zu fokussieren, grundsätzlich für falsch. Und eines können wir damit wohl auch festhalten: Die Bundesregierung unter Friedrich Merz will kein handlungsfähiges Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie sucht vielmehr nach schnell umsetzbaren formalen Hürden, um die Aufnahme Geflüchteter in Deutschland systematisch zu verzögern oder gleich vollständig zu blockieren. Gleichzeitig bauen Sie den autoritären Überwachungsstaat aus und geben mit diesem Gesetz freie Bahn für mehr Personal im Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzverantwortlichen werden etwa 100 000 zusätzliche Internetrecherchen notwendig. Und wenn dann auch noch die biometrischen Bilder der sicherheitsüberprüften Person und ihrer Angehörigen in die Bilderdatenbanken Einzug halten, wird mit jeder Internetrecherche die Privatsphäre weiter geschliffen. Sie vergrößern einen mehr als fragwürdigen Datensatz an persönlichen Daten der überprüften Person und ihres Umfeldes. Wir können nur hoffen, dass Sie diese schützenswerten Daten nicht bei nächster Gelegenheit in die Hände fragwürdiger Unternehmen geben, Stichwort „Palantir“. Meine Damen und Herren, die Gesetzesanpassung schafft keine zusätzliche Sicherheit; vielmehr vergrößern Sie damit das Missbrauchspotenzial für die gesammelten Daten massiv. Die ganzen Verschärfungen werden auch noch von der Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung bei den Einstellungen von Soldaten begleitet. Mit Verlaub: Das ist absurd. Schon jetzt ist die Überprüfung von Reservistinnen und Reservisten eine Farce, aber das ist für die Bundesregierung offenbar kein Problem, weil Sie Hunderttausende Reservisten und Zehntausende aktive Soldatinnen und Soldaten wollen. Aber, meine Damen und Herren, was soll auch schiefgehen, wenn der Zugang zu Waffen und Militärmaterial plötzlich einfacher wird. Noch kurz zur Beihilfeabrechnung. Hier sorgen Sie tatsächlich für eine Beschleunigung bei der Bewilligung von Beihilfeanträgen. Das ist gut so. Das ist im Sinne der Betroffenen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Ich komme zum Schluss. Sie wollen einen verlässlichen und vor Rechtsextremisten und ausländischer Spionage schützenden Staatsapparat. Das geht nur mit ausreichend Personal und konsistenten Gesetzen und Regelungen. Mit diesem Gesetz arbeiten Sie eher daran, dass das entgegen dem legitimen Ansatz tatsächlich nicht funktioniert. Herr de Vries, auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Wir lehnen das Gesetz trotzdem ab. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Bundesregierung Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.

CDU/CSU

Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst herzlich für die guten Wünsche und möchte die Gelegenheit nutzen, meiner Kollegin Anne König zu gratulieren, die mit mir heute Geburtstag hat. Es ist gesagt worden: Wenn wir einer Person Staatsgeheimnisse unseres Landes anvertrauen wollen, müssen wir zuvor sorgfältig prüfen: Ist diese Person vertrauenswürdig? Steht sie auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung? Ist sie in letzter Zeit straffällig geworden? Besteht der Verdacht einer Spionagetätigkeit für ein anderes Land? Das gilt auch dann, wenn eine Person in einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung eingesetzt werden soll, in der Sabotageakte gravierende Auswirkungen haben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist klar: Jede wichtige Information, die an die Falschen abfließt, kann unser Land gefährden. Und deshalb ist es richtig, dass wir unser Land mit der Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ein Stück weit sicherer machen. Die Notwendigkeit eines wirksamen Geheim- und Sabotageschutzes wird jeden Tag deutlicher. Spionage und Sabotage durch fremde Mächte gefährden uns und unser Zusammenleben. Geheimhaltung und wirksame Prävention gegen Sabotageakte sind deshalb wichtige Bausteine für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Die Botschaft ist klar: Diese Bundesregierung schaut nicht zu, sie handelt. Wir schützen unseren Staat, und wir schützen unsere Bürger. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir – es ist angesprochen worden – das SÜG auf die Höhe der Zeit. Wir befähigen die Sicherheitsbehörden, im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen auch in den sozialen Medien nach verfassungsfeindlichen Positionen von Geheimnisträgern zu suchen. Damit zeigen wir: Wir sind wachsam – offline wie online. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen sollen künftig auch nachträglich offenbart werden müssen. Damit ist klar: Verfassungsfeinde dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben in diesem Land übernehmen! Wer seine Werte schützen will, darf nicht mit den Werkzeugen von gestern arbeiten. Deshalb ist es gut, dass wir das SÜG nun modernisieren. Die Änderung des SÜG ist ein wichtiges Element der Zeitenwende im Bereich der inneren Sicherheit. Ein zweiter Aspekt. Mit der Änderung des Bundesbeamtengesetzes beschleunigen wir die Beihilfebearbeitung. Es ist gesagt worden: Wir geben erstmals eine feste Frist vor. Nach vier Wochen greift die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit schaffen wir einen Notfallmechanismus für einen Übergangszeitraum. Damit befreien wir die Beihilfeberechtigten davon, sich in einer gesundheitlich schwierigen Situation um eine Zwischenfinanzierung sorgen zu müssen. Das ist der entscheidende Punkt: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Staatsdienern, und diese Verantwortung für die Beamten nehmen wir sehr bewusst wahr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Schluss. Mit dem Gesetz zeigen wir: Unser Staat schaut hin, er ist lernfähig, und er handelt, wo Verantwortung gefragt ist. Ich will zum Abschluss meinen ganz herzlichen Dank sagen an die Berichterstatter aus den Fraktionen: Daniel Baldy, Marc Henrichmann, Florian Oest und Ingo Vogel. Auch an die Kollegin Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig für das äußerst angenehme und konstruktive Gesetzgebungsverfahren: Herzlichen Dank! Ich bitte um Zustimmung. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Sascha Lensing.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf war schon vorher ein Überwachungsmonster. Aber was CDU/CSU und SPD jetzt nachschieben, macht ihn zu einem Frontalangriff auf die Privatsphäre der Bürger. Wenn diese Regierung „Modernisierung“ sagt, dann meint sie Überwachung, Verdächtigung, Kontrollstaat. Über 22 Millionen Euro jährlich sollen Verfassungsschutz, MAD und BND zusätzlich bekommen, und das nicht etwa, um Kriminelle zu jagen, sondern um brave Arbeitnehmer in Social Media auszuspionieren, ihre Daten automatisiert abzugleichen und in Datenbanken zu packen. Das ist kein Sicherheitsgewinn, meine Damen und Herren, das ist ein Misstrauensprogramm. Und dann kommt der Tiefschlag der GroKo-Fraktion: Die „durchgängige Anzeigepflicht“ wird so ausgeweitet, dass bald jeder Bürger denkt, er müsse sein Leben beim Staat abgeben. Jetzt soll man sogar Insolvenzen, Zwangsvollstreckungen und Ermittlungen im Ausland melden, und das auch noch für seinen Partner. Meine Damen und Herren, finanzielle Schwierigkeiten als Sicherheitsrisiko, ein Ermittlungsverfahren im Ausland, das sich später als falsch herausstellt? Nach Logik dieser Koalition: Sofort melden, sonst Verdacht! Das ist kein Gesetz mehr, das ist ein Misstrauensregister auf Lebenszeit. Und als Krönung kommt der Beihilfewahnsinn. Wenn der Staat zu langsam ist – was inzwischen sein Normalzustand ist –, dann gelten Kosten erst mal automatisch als genehmigt. Und später? Zwei Jahre rückwirkende Prüfung und dann Rückzahlung mit Wirkung in die Vergangenheit. Mit anderen Worten: Erst täuscht der Staat Entlastung vor, und dann schickt er die Menschen in die amtliche Schuldenfalle. Und weil es so schön wehtut, ziehen Sie das alles auch noch zwei Jahre früher in Kraft. Ihr Ziel ist schnelle und schlechte Politik. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz macht eines ganz klar: Diese Regierung traut niemandem – außer sich selbst. Sie misstraut den Beamten, den Soldaten, dem eigenen Volk. Statt Sicherheit zu schaffen, schaffen Sie ein Klima der Angst, Kontrolle und Dauerverdächtigung. Und während Sie die eigenen Bürger scannen wie Gepäck am Flughafen, bleiben die echten Probleme unangetastet: offene Grenzen, importierte Extremisten, Clanstrukturen, Parallelgesellschaften. Dort kuscht der Staat. Aber auch bei seinen eigenen Leuten will er die Brechstange zum Einsatz bringen. Die AfD lehnt dieses Gesetz entschieden ab. Wir stehen für echte Sicherheit statt Überwachungshysterie, für Freiheit statt Kontrollwahn und für ein Deutschland, in dem der Staat seinen Bürgern vertraut, statt sie wie Verdächtige im eigenen Land zu behandeln. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Ingo Vogel für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär und liebe Frau König, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! – Wir haben es gehört: Heute beraten wir mit diesem Gesetz auch die Änderung von beamtenrechtlichen Vorschriften, und zwar im Bereich der Beihilfe. Und im Gegensatz zu dem, was wir gerade gehört haben, befasse ich mich mit der Frage: Worum geht es konkret? Aktuell gibt es eine überaus hohe Anzahl von Beihilfeanträgen zur Abrechnung von Arzt-, Krankheits- und Gesundheitskosten von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, aber auch von Soldatinnen und Soldaten, welche durch die Beihilfe bearbeitet werden. Und dabei trägt das für die Abrechnung dieser Beihilfeanträge zuständige Bundesverwaltungsamt ausdrücklich keine Schuld. Im Gegenteil: Die Kolleginnen und Kollegen der Sachbearbeitung sind derzeit besonders gefordert, da sie neben ihrer Alltagsarbeit auch den Umgang mit neuen Softwareprodukten im Rahmen der Digitalisierung erlernen müssen. Dafür schon mal unseren herzlichen Dank. Um die jetzt vorhandenen Spitzen in der Antragstellung im Sinne der Berechtigten, aber auch der Beschäftigten in der Sachbearbeitung absehbar abzubauen, ermöglichen wir nun vorübergehend eine Fiktionsregelung, um einerseits die Beschäftigten zu entlasten und andererseits aktuelle Arbeitsprozesse zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierbei entsteht aber durchaus kein Freifahrtschein für Beihilfeanträge, die möglicherweise nicht erstattungsfähig sind; denn wir ziehen mit der Widerrufsregelung gleichzeitig eine Sicherungskomponente in dieses Gesetz ein. Die Regelung ist für alle Betroffenen von großer Bedeutung, da sie Fairness und Transparenz bietet. Sie sieht zudem vor, dass die Abrechnungsbescheide innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Bekanntgabe überprüft werden sollen. Wenn bei dieser Überprüfung tatsächlich eine Überzahlung festgestellt werden sollte, muss das Bundesverwaltungsamt das Geld entsprechend zurückfordern, und das kann auch rückwirkend geschehen. Diese Verfahrensweise ist richtig, sie ist wichtig, und sie ist notwendig. Denn nur so können wir Gerechtigkeit durch korrekte Bescheide herstellen und sicherstellen, dass die Mittel berechtigt und zielgenau eingesetzt werden. Damit beugen wir im Übrigen auch falschen Anreizen oder Fehlanreizen vor und schützen gegen einen möglichen Missbrauch, indem deutlich wird, dass unberechtigte Zahlungen unmittelbar Konsequenzen und Rückzahlungen nach sich ziehen. Ergänzend hat das Bundesverwaltungsamt alle Antragstellenden schriftlich darauf hinzuweisen, dass durch diese Fiktionsregelung auf Widerruf eine Rückzahlungspflicht entstehen kann. Es handelt sich – wir haben es schon gehört – um eine Übergangsregelung, die auf vier Jahre befristet ist. Ziel ist es, in dieser Zeit die Verfahren und Prozesse inklusive der Technik sowie der Digitalisierungsprozesse so weiterzuentwickeln, dass die Fiktionsregelung dann nicht mehr nötig ist. Daher bitten wir um Zustimmung. Herzlichen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Unionsfraktion Florian Oest.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer jeden Tag Uniform trägt, wer die Menschen in unserem Land in einem ganz besonderen Maße schützt, wer einen Amtseid leistet, der muss sich darauf verlassen können, dass der Staat sein Versprechen der Fürsorgepflicht hält. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dynamisieren und beschleunigen wir die Beihilfebearbeitung. Die neu geschaffene Fiktionsregelung garantiert, dass es auch in Höchstlastzeiten des Bundesverwaltungsamts nicht zum Auszahlungsstau kommt. Das Ziel ist klar: Polizistinnen und Polizisten, Soldatinnen und Soldaten und andere Bundesbeamte, sie alle sollen ihre Auslagen für die medizinische Versorgung zügig erstattet bekommen. Wer Tag und Nacht für unser Land einsteht, soll nicht monatelang auf sein Geld warten. Deshalb sorgen wir für schnellere Entscheidungen der Verwaltung. Klare Fristen und klare Abläufe, weniger Wartezeit, mehr Rückhalt – das ist unser Versprechen bei der Beihilfe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Jahren ist der Eindruck entstanden: Der Staat will viel, aber kann wenig: lange Bearbeitungszeiten, überforderte Behörden, enttäuschte Bürger. Der Staat muss klar und verlässlich sein in seinen Verfahren und Entscheidungen. Das gilt auch bei der Beihilfe. Wir geben der Verwaltung klare Regeln, digitale Abläufe und eine bessere Organisation. Wir zeigen: Fürsorge bleibt nicht im Aktenstapel stecken. Das gebietet der Respekt vor jenen, die zum Beispiel im Streifendienst Verantwortung tragen und die Menschen in unserem Land schützen, auch unter Einsatz ihres Lebens. Das heißt in diesem Fall ganz konkret: Wenn Bundesbeamte hohe Arztrechnungen bezahlen müssen, lässt der deutsche Staat, lassen wir sie nicht allein, weder medizinisch noch finanziell. Ich bedanke mich bei den Kollegen der Koalition für die konstruktiven Beratungen und die angenehme sehr kollegiale Zusammenarbeit bei diesem Gesetz. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner nach Fraktion