Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Zusammenfassung
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Reden (4)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der angespannten Sicherheitslage mit vielfältigen Bedrohungen von außen, aber auch im Innern hat sich die Koalition eine Zeitenwende in der inneren Sicherheit vorgenommen. Dazu gehört, auch wenn es etwas trocken klingen mag, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, dessen Regelungen wir verschärfen wollen. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften verbessern wir den Schutz unseres Staates und unserer Wirtschaft vor Spionage und Sabotage. Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und der Wirtschaft sollen künftig wirksamer als bisher überprüft werden können. Durch mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden können Sicherheitsrisiken durch Beschäftigte künftig noch wirkungsvoller und frühzeitiger erkannt und deren Einsatz in sicherheitskritischen Bereichen verhindert oder beendet werden. Damit werden staatliche Stellen, aber auch Unternehmen besser vor Spionage und Sabotage geschützt. Zum Beispiel sollen künftig bei allen Überprüfungsarten Internetrecherchen auch zu Ehe- und Lebenspartnern möglich sein. Wir wissen, wie wichtig auch das Umfeld in der Beurteilung einer Person ist. Auch bei den erweiterten Sicherheitsüberprüfungen, den sogenannten Ü2 und Ü3, sind Internetrecherchen künftig verpflichtend. Das wird zunehmend wichtiger, weil viele sich ja im Netz bewegen, dort Spuren hinterlassen und wir dann auch sehen, inwieweit Verfassungstreue vorhanden ist, inwieweit vielleicht Anfälligkeit vorhanden ist für ausländische Nachrichtendienste und dergleichen mehr. Also auch hier eine deutliche Kompetenzerweiterung. Und natürlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, umfassen diese Internetrecherchen neuerdings auch die sozialen Medien; dies war bisher nicht der Fall. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich aber nicht nur mit Sicherheitsüberprüfungen, zu denen man sich jetzt noch in weiteren Details ergehen könnte, sondern hat noch einen zweiten Teil, der mir persönlich auch sehr wichtig ist – in den letzten Wochen und Monaten sind wir verstärkt auf dieses Thema aufmerksam geworden –: Wir dynamisieren und beschleunigen die Beihilfebearbeitung des Bundes. Wir mussten gerade in den letzten Monaten feststellen, dass die Bearbeitungsdauern sehr, sehr lange sind. Das ist insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit kleinen und mittleren Einkommen ein Problem; denn sie gehen in Vorlage bei den Rechnungen. Wenn es zu lange dauert, die Beihilfe auszuzahlen, kommen nicht wenige Familien tatsächlich in finanzielle Schieflage. Der eine oder andere musste bereits private Kredite aufnehmen, oder es kam sogar zu Pfändungen. Ich finde, wir haben hier als Bund eine erhebliche Fürsorgepflicht und müssen dies verhindern. Da geht es jetzt gar nicht um die hohen Einkommen oder gar um unsere Beihilfeansprüche – wer in der Beihilfe ist –, sondern wirklich um unsere Bediensteten, denen wir verpflichtet sind, dass sie zu ihrem Recht kommen und das auch zügig. Wir haben uns auf kürzere Verfahrensdauern verständigt. Das ist ein erster Schritt dazu. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Steffen Janich das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Regelmäßig dann, wenn die Kollegen der Altparteien damit konfrontiert werden, dass sie an der in den Umfragen führenden Kraft in Deutschland nicht länger vorbeikommen, reagieren sie mit der Behauptung, die AfD wäre angeblich der Demokratie abträglich. Gemeint ist damit aber ein verzweifeltes Festklammern an den Futtertrögen der Macht und nicht die Bereitschaft, anzuerkennen, dass das deutsche Volk der oberste Souverän ist. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist leider ein weiterer Beitrag dazu, dass auch das Kabinett Merz die Ausübung des freien Mandats von uns Abgeordneten zumindest in praktischer Hinsicht einschränkt. Bereits in der 19. Wahlperiode hatte die GroKo eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes im Rucksackverfahren mit einem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt eingebracht. Zuletzt hatte die Ampel Änderungen des Waffengesetzes still und heimlich in eine Novellierung des BKA-Gesetzes verpackt. Jetzt vermischen Sie mit dieser Initiative eine Verschärfung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, also eine Gesetzesverschärfung zulasten von Beamten, mit Regelungen zur leichteren Gewährung von Beihilfe, also Änderungen zugunsten von Beamten. Genau das machen wir nicht mit! Beide Themenbereiche stehen in keinem juristischen oder logischen Zusammenhang. Ihr Ziel ist es, dem Bundestag die Pistole auf die Brust zu setzen, indem Sie sagen: Wenn ihr bei der Sicherheitsüberprüfung nicht für den gläsernen Bürger seid, müsst ihr den Beamten in euren Wahlkreisen erklären, dass ihr gegen eine schnellere Bearbeitung der Beihilfe für Beamte gestimmt habt. – Das mag formell den Vorgaben der Geschäftsordnung entsprechen, es entspricht aber ganz gewiss nicht dem Respekt vor Abgeordneten, die ein freies Mandat ausüben, und es ist auch nicht im Interesse unserer Beamten. Als konstruktive Oppositionspartei möchten wir dennoch auch inhaltlich auf die vorliegende Initiative eingehen. § 15b Sicherheitsüberprüfungsgesetz schafft durchgängige Anzeigepflichten. Die von einer Sicherheitsüberprüfung betroffene Person soll nach der Überprüfung unverzüglich anzeigen, wenn sie oder der eigene Ehepartner Kontakt mit einer kriminellen Vereinigung oder einer verfassungsfeindlichen Organisation hat. Das erinnert mich irgendwie an die DDR; da durften die Polizisten auch keinen Kontakt zu Westbekannten haben. Jetzt stellen wir uns mal vor, jemand kauft ein Nutzfahrzeug bei einem marokkanischen Autoexporthändler, und im Nachgang ermittelt die Polizei gegen den Händler, weil er und seine Brüder in der Vergangenheit gestohlene Autos verschoben haben sollen. Wie um alles in der Welt soll der Betroffene Kenntnis davon erlangen, dass dieser Vertragspartner Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist oder in seiner Freizeit einer verfassungsfeindlichen Organisation angehört? Sie schaffen hierdurch einen Maßstab, der in der Praxis unerreichbar ist. Im Zweifel kauft keiner, der von einer Sicherheitsüberprüfung betroffen ist, mehr ein Auto bei diesem Marokkaner. Und so geht es ja nun auch nicht. Hinzu kommen die erweiterten Befugnisse der Kontrolleure: Alle öffentlich zugänglichen Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke sollen schon bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen gescannt werden können. Hierdurch schaden Sie ganz bewusst Personen, welche von Doxing oder dem Outing durch Feindeslisten betroffen sind, also vor allem den von Linksextremisten Geschädigten. Beim Erfüllungsaufwand gehen Sie von einer Fallzahl von 145 000 an anzugebenden Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken und Internetseiten aus. Auch wenn das, was im Netz an personenbezogenen Daten steht, unwahr ist, wird der Betroffene erst einmal als Sicherheitsrisiko gebrandmarkt. Zu einer solchen Umsetzung sagen wir ebenfalls Nein. Zur Begründung führt die Bundesregierung aus, dass soziale Netzwerke ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen. Ja, wozu um alles in der Welt haben Sie dann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet? Erst schränken Sie die Meinungsfreiheit im Netz ein, und jetzt wollen Sie die sozialen Medien dennoch umfassend überprüfen. Wir finden, auch Sicherheitsüberprüfte haben Menschenrechte, und dazu gehört auch das Recht auf Meinungsfreiheit. Unsere Zustimmung lässt sich durch Verbesserungen bei der Bearbeitung der Beihilfe nicht erkaufen. Die AfD lehnt dieses Projekt ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gerade läuft der Prozess gegen Carsten L.; er soll geheime BND-Dokumente an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben. Wir sehen hier, wie wichtig das Thema Sicherheitsüberprüfung gerade auch im Hinblick auf Vertrauen in die Behörden und die Integrität der Dienste ist. Und wir sehen auch, wie wichtig es ist, dass die Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig und gründlich durchgeführt werden und vor allem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Stapel an unbearbeiteten Sicherheitsüberprüfungen abgearbeitet werden kann. Die Sicherheitsüberprüfung ist ein zentraler Baustein zum Schutz unseres Staates vor Verfassungsfeinden, vor Spionage und vor Sabotage. Und die Gefahr ist real: russische Spione im BND, rechtsextreme Netzwerke in Polizei und Bundeswehr, Versuche autoritärer Staaten, an sicherheitsrelevante Informationen zu gelangen. Das sind keine Einzelfälle, das sind inzwischen alltägliche Warnsignale, die wir ernst nehmen müssen. Es ist keine Überraschung, dass die AfD nicht mitmachen möchte, wenn es darum geht, unser Land gegen Spionage, gegen Einflussnahme von außen und gegen Terroristen zu wappnen. Es ist überfällig, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz angegangen wird. Die Anzeigepflicht bei Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen ist überfällig. Der Sabotageschutz wird gestärkt, und Unternehmen werden stärker in die Pflicht genommen. Es ist wirklich höchste Zeit, dass wir uns in diesen Bereichen wehrhafter aufstellen. Aber der Entwurf hat weiterhin Lücken. Ein schwerer Fehler ist die Ausweitung auf acht Wochen, in denen Personen ohne Sicherheitsüberprüfung an sensiblen Stellen arbeiten dürfen. In dieser Zeit lassen sich Netze kartieren, Daten abziehen, Systeme sabotieren. Deswegen bleibt das ein Risiko. Gleichzeitig braucht es bei der Sicherheitsüberprüfung eine sorgfältige Abwägung; denn sie ist ein tiefgreifender Eingriff in das Privatleben, in die private Lebensgestaltung. Deswegen muss man das alles sehr scharf abwägen, und wir werden genau hinschauen, wenn es zum Beispiel darum geht, welche Datingprofile durchleuchtet werden. Denn es darf nicht passieren, dass daraus Rückschlüsse auf die Tauglichkeit gezogen werden. So etwas würde Diskriminierung Tür und Tor öffnen, und das darf nicht passieren. Die Sicherheitsüberprüfung funktioniert nur dann, wenn sie im System gedacht wird. Wir müssen den Verfassungsschutz gut ausstatten, aber auch die Geheimschutzstellen mitdenken. Es braucht digitalisierte Verfahren. All das zusammen mit Beschleunigung, dann kriegt man da richtig was hin. Dabei muss man immer sehen, dass auch die Sicherheitsüberprüfung nur ein Baustein im Kampf gegen hybride Bedrohungen ist. Wir brauchen ein echtes KRITIS-Dachgesetz. Wir brauchen eine effektive Drohnenabwehr mit klaren Zuständigkeiten beim Bund. All das braucht es. Wir müssen uns in diesen ernsten Zeiten deutlich wehrhafter aufstellen, und da sind wir alle gemeinsam gefordert. Für die Fraktion Die Linke darf ich Jan Köstering das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme ja vom Land, und da freuen wir uns für gewöhnlich, wenn auch mal der Bus fährt. Den heutigen Omnibus hätten Sie aber besser nicht auf die Reise geschickt. In einer kaum zu übertreffenden Vermischung packen Sie die begrüßenswerten Verbesserungen bei der bisher langwierigen Bearbeitung von Beihilfeanträgen in eine Verschärfung der Regeln für die Sicherheitsüberprüfung. An dieser Stelle sagen wir ein klares Nein. Ich wundere mich aber auch über die Kostenrechnung im Abschnitt E. Sie gehen von 20 Euro je digitalem Foto aus. Das kalkulierte Budget reicht dann jährlich für etwa 510 Sicherheitsüberprüfungen aus. Angesichts der steigenden Zahl sicherheitsrelevanter Bereiche in der Bundespolitik ist diese Rechnung nur schwer glaubhaft zu machen. Was ich im Entwurf auch nicht gefunden habe, sind erkennbare Maßstäbe, wie Erkenntnisse über Lebenspartner/-innen objektiv in die Bewertung von Sicherheitsrisiken einfließen sollen. Sie können doch nicht pauschal davon ausgehen, dass die überprüfte Person über alle Aktivitäten der Partnerperson – insbesondere im digitalen Bereich – im Bilde ist, diese Aktivitäten authentisch sind und überhaupt eine Auswirkung auf die angestrebte sicherheitsempfindliche Tätigkeit haben. Es bleibt im Sinne der von Sicherheitsüberprüfungen Betroffenen auch zu hoffen, dass die digitalen Prüfmethoden hinreichend hinterfragbar sind. Wenn erst Deepfakes im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen zu falschen Vorwürfen führen, setzen Sie mit den neuen digitalen Hilfsmitteln im schlimmsten Fall die Schutzwirkung außer Kraft. Grundsätzlich fehlt dem Verfahren auch ein kostenloser Rechtsschutz, damit von nachteiligen Einschätzungen der Behörden Betroffene ohne finanzielle Risiken ihre Rechte gegenüber dem Staat einfordern und wahrnehmen können. Um auf meinen schlechten Witz vom Anfang zurückzukommen: Schicken Sie den Omnibus also zurück in die Werkstatt, und entfernen Sie dabei auch gleich die sachfremden Anbauten, die in ein Bundesbesoldungsgesetz gehören. Vielen Dank.
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