1. Lesung

Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

29. Januar 2026·Sitzung 56··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und damit auch erfolgreicher zu machen. Der eine oder andere wird sich denken: Oh nee, nicht schon wieder! – Und ja, ich glaube tatsächlich, es ist an der Zeit – und wir beweisen es auch –, dass wir beim Bürokratieabbau aus dem Modus der Sonntagsreden rauskommen und in den Handlungsmodus reinkommen. Wir als Bundesministerium des Innern wollen einen Beitrag dazu leisten. Klar ist auch: Dieses Ziel lässt sich nicht mit einem Fingerschnippen erreichen. Bürokratie, die über Jahrzehnte aufgebaut wurde, abzubauen, dauert ein ganz klein wenig. Aber das ist kein Grund, sich nicht endlich auf den Weg zu machen. Deswegen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, haben auch wir als Bundesministerium uns verpflichtet, Bürokratie abzubauen. Wir entlasten mit diesem Gesetzentwurf zum Beispiel das Bundeskriminalamt. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sollen ihre Zeit dafür nutzen können, Verbrechen zu bekämpfen, anstatt Verwaltungsarbeit zu leisten. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir Polizeiarbeit effizienter und besser. Entscheidungen müssen dort getroffen werden, wo die Fachexpertise sitzt. Deswegen reduzieren wir Benachrichtigungspflichten und beschleunigen Entscheidungsprozesse. Auch im Bereich des Meldewesens erleichtern wir elektronische Prozesse, entlasten die Wirtschaft und streichen zum Beispiel den sogenannten bedingten Sperrvermerk für Pflegeheime, bei dem wir die einhellige Rückmeldung haben: Er hat sich in der Praxis nicht bewährt. Etwas, was sich in der Praxis auch nicht bewährt hat, ist die Vorhalteverpflichtung bei der sogenannten De-Mail. Das De-Mail-Gesetz war so untauglich, dass wir es nicht verbessern wollen, sondern es schlicht und ergreifend abschaffen. Sie werden sagen: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn etwas nicht funktioniert. – Wir gehen jetzt diesen Schritt und schaffen es ab, anstatt zu versuchen, es noch zu korrigieren – endlich, kann ich da nur sagen. Wir gehen im Beihilfeverfahren ebenfalls den elektronischen Weg. Immer dann, wenn ein Beihilfeantrag elektronisch eingereicht wird, wird künftig auch ausschließlich ein elektronischer Bescheid ergehen. Wir führen § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz ein. Warum? Weil wir wollen, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung künftig ausschließlich digital stattfindet und damit auch ihre Ergebnisse ausschließlich digital übermittelt werden. Auch damit erleichtern und beschleunigen wir Prozesse. Ja, dieser Gesetzentwurf ist ein erster guter Schritt – wie ich finde, ein erster guter Schritt in die richtige Richtung. Aber ja, richtig ist auch: Von diesen Schritten müssen noch sehr, sehr viele folgen. Deswegen bin ich nicht nur meinem Minister dankbar, sondern insbesondere auch unserem Bundesminister Karsten Wildberger, der uns mit seinem neuen Ministerium, mit seinem Haus, verpflichtet und im positivsten Sinne zwingt, den Weg des Abbaus überbordender bürokratischer Strukturen in diesem Land mit ihm gemeinsam zu gehen. Wir vonseiten des Bundesinnenministeriums tun das gerne, und wir sind noch lange nicht am Ende. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Sebastian Maack das Wort erteilen.

AfD

Hochverehrter Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Was man bei einem ersten Blick in die vorliegende Drucksache sieht, wirkt zunächst mal etwas skurril. Da ist die Rede von Einsparungen von 575 000 Euro und dann noch mal 63 000 Euro. Weiter unten – das muss man ehrlicherweise auch sagen – steht noch mal etwas von möglichen Entlastungen von vielleicht 11,1 Millionen Euro bei Wirtschaft und Verwaltung. Für eine kommunale Verwaltung wäre das wirklich ein respektables Ergebnis. Aber seien wir ehrlich: Für ein Bundesministerium ist das kaum der Rede wert. Aber man muss natürlich sagen: Jede Entlastung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, der Hintergrund ist gerade schon erklärt worden. Warum gibt es dieses Gesetz? Ganz einfach: Die Bundesregierung hat sich das richtige Ziel gesetzt, die Bürokratie in diesem Land zu reduzieren. Es ist so aufgebaut, dass jedes Ministerium einen Beitrag leisten muss. Der Beitrag des Bundesinnenministeriums in diesem Quartal beträgt tatsächlich lächerliche 12 Millionen Euro. Was uns hier als Bürokratieabbau verkauft wird, ist ein Zeugnis von Arbeitsverweigerung. Ich kann mich noch gut erinnern, als Bundesminister Wildberger am Anfang der Legislaturperiode sein Konzept zum Bürokratieabbau vorgestellt hat. Ich kann seine Situation, in der er war, sehr gut nachvollziehen. Ich selber habe 20 Jahre in der Wirtschaft gearbeitet und dann die Leitung einer Behörde übernommen und habe dementsprechend natürlich bestimmte Dinge hinterfragt, die sich aus dieser Situation ergeben. Zum Beispiel habe ich ihn gefragt: Wie wollen Sie denn eigentlich sicherstellen, dass Ihre Kollegen mitmachen? Sie können ja nicht in den anderen Ministerien die Bürokratie abbauen. Sie sind ja an die Kooperation mit diesen Ministerien gebunden. Er sagte, dass das funktionieren würde. Man hätte eine Aufbruchsstimmung. Man wäre einer Meinung, dass man die Bürokratie wirklich abbauen werde. Ich habe dann noch einmal nachgehakt und vorsichtig angemerkt, dass ja nicht immer allen Worten auch Taten folgen müssen. Aber es ist natürlich müßig, zu Beginn der Legislaturperiode darüber nachzudenken, was passieren wird. Das wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Die Antwort auf die Frage, die ich damals gestellt habe, wird heute mit dieser Drucksache ein Stück weit gegeben:12 Millionen Euro Entlastung aus dem Innenministerium. Das ist kein Feigenblatt mehr, sondern das ist ein Zeichen, dass das Konzept ganz offensichtlich nicht funktioniert. Das Potenzial ist deutlich höher. Wir haben das Thema Registermodernisierung, was jetzt schwerpunktmäßig im Digitalministerium liegt, aber trotzdem natürlich das Innere betrifft. Wir haben eine deutliche Verbesserungsmöglichkeit bei der Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag ist für beides auch die Rechtsgrundlage gelegt worden, um das endlich anzugehen. Wir haben vor allem beim Asylverfahren eine riesige Möglichkeit, Bürokratie abzubauen. Dort gibt der Staat Milliarden aus, damit an anderer Stelle Milliarden an Kosten entstehen. Das geht deutlich einfacher, deutlich günstiger und auch deutlich schneller. Hier könnte man wirklich etwas erreichen, aber davon ist hier nirgendwo etwas zu sehen. Das steht nicht in dieser Drucksache. Ich hoffe noch auf die Einsicht im Innenministerium, diese Arbeitsverweigerung einzustellen. Ich wünsche mir, dass Minister Wildberger mehr Unterstützung aus den eigenen Reihen erhält, seine Pläne zum Bürokratieabbau umzusetzen. Deutschland erstickt in der Bürokratie. Wir brauchen jetzt keine Ideenlosigkeit, die sich im Klein-Klein verliert, sondern wir brauchen echten Bürokratieabbau. Wir brauchen einen Aufbruch. Und wir merken: Den wird es nur mit der AfD geben. Für die SPD-Fraktion darf ich Sebastian Fiedler das Wort erteilen.

SPD

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Bürokratieabbau. Und deswegen, wie das in einer ersten Lesung so ist, nutze ich die Gelegenheit und formuliere für die SPD-Fraktion ein paar Maßstäbe, die uns beim Thema Bürokratieabbau wichtig sind, ohne auf jedes Detail einzugehen. Wir haben das im Koalitionsvertrag verabredet, und das ist auch gut und wichtig, weil es für die Bürgerinnen und Bürger, aber zum Beispiel auch für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein ganz bedeutendes Thema ist. Ich will am Anfang erst einmal sagen – das ist, glaube ich, wichtig –: Bürokratie ist nicht einfach so vom Himmel gefallen, sondern sie ist über sehr, sehr viele Jahre entstanden. Und jeder einzelne Mosaikstein hatte irgendwann mal eine gute Begründung und eine nachvollziehbare Bewandtnis. Inzwischen aber gibt es den technischen Fortschritt, und da könnte man tatsächlich einiges, glaube ich, noch sehr stark verbessern. Aber zu häufig wird Digitalisierung falsch verstanden, nämlich so, dass analoge Prozesse, so wie sie sind, digitalisiert werden. Da ist also noch viel Potenzial. Wir haben heute im Büro ein Beispiel herausgesucht. Es gibt eine Erklärung zur Berechnung des Familienzuschlags, den die Beamtinnen und Beamten ausdrucken müssen. Ich zitiere Ihnen das mal wörtlich, dann wissen Sie, was ich meine. Dort steht: „Hinweis: Sie können den Vordruck am PC ausfüllen. Elektronische Versandmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht. Bitte drucken Sie den Vordruck aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die ausgewählte Postanschrift.“ Das kann man machen, aber das geht heute besser. Da werden wir gute Vorschläge einbringen, meine Kolleginnen und Kollegen. Es gibt einen weiteren Zusammenhang, den viele Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte kennen. Wenn Formulare nämlich so komplex werden, dass selbst Volljuristinnen und Volljuristen Probleme haben, sie zu verstehen, dann überfordern wir erst recht die Bürgerinnen und Bürger. Und es gibt noch einen weiteren Punkt, den wir nie vergessen dürfen; denn es gilt der Grundsatz: So wie an jedem öffentlichen Gebäude eine Rampe stehen soll, so muss der Zugang zur Verwaltung generell auch barrierefrei sein, weil wir viele Kolleginnen und Kollegen und Bürgerinnen und Bürger haben, die über Einschränkungen verfügen. Und noch etwas: Verwaltung braucht Akzeptanz. In dem Zusammenhang ist zu sagen, dass auch die beste Verwaltungsentscheidung, selbst wenn sie besonders ausgewogen ist oder ihr noch bestimmte Gutachten zugrunde liegen, dann an Akzeptanz verliert, wenn sie zu lange dauert. Wir wollen gerne einen vernünftigen Ausgleich zwischen einer gut informierten und rechtssicheren Entscheidung und einer schnellen Bearbeitung. Ich glaube, das geht. Es gibt noch viel mehr zu tun. Eine überbordende, undurchsichtige oder unüberwindbare Bürokratie verliert Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Und dabei stehen der Staat und seine Institutionen ja ohnehin gerade sehr stark unter Druck, weil es viele politische Kräfte gibt – viele von denen sitzen auf dieser Seite hier im Haus –, die jede Gelegenheit nutzen, um den Staat und seine Institutionen zu diskreditieren. Deswegen dürfen wir ihnen dafür auch keine Munition liefern. Man kann also sagen: Bürokratieabbau hat eine ganz besondere Bedeutung, er steigert nämlich den Rückhalt für unsere Verwaltung massiv. Bürokratieabbau stärkt also unsere Demokratie. Es gibt einen weiteren Punkt: Bürokratie vermindert, wenn sie gut funktioniert, den Streit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, führt also zu weniger Gerichtsverfahren. Und das Beste kommt zum Schluss. Wir beraten nämlich in dem Zusammenhang über ein Gesetz, das im Gegensatz zu vielen anderen nicht nur kein Geld kostet, sondern im Ergebnis sehr viel Geld spart, und zwar mit jeder einzelnen Maßnahme. Also, ich will sagen, dass die SPD-Fraktion – das hören Sie wahrscheinlich heraus – es gut findet, dass wir jetzt einen guten Aufschlag haben, um darüber zu beraten. Die Staatssekretärin hat das gerade auch schon gesagt. Aber wir haben jetzt die Gelegenheit, im parlamentarischen Verfahren weitere gute Ideen und Hinweise einzubringen, um das Gesetz noch etwas besser zu machen. Deswegen freue ich mich tatsächlich sehr auf die Beratung dieses wichtigen Themas, die wir dazu haben. Also seien Sie sicher: ein gutes Gesetz. Am Ende denken wir alle noch mal an Peter Struck; denn es wird noch besser werden – seien Sie dessen sicher –, und darauf freue ich mich. Vielen herzlichen Dank. Ich darf Lukas Benner für Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.

Grüne

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf kommt technisch daher, fast unscheinbar. Eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum Bürokratierückbau, die auf den ersten Blick, außer dass sie beim BMI liegen, nichts miteinander zu tun haben. Als jemand, der in der letzten Wahlperiode beim Thema Bürokratieabbau mitarbeiten durfte, weiß ich: Man hat dicke Bretter zu bohren. Aber für uns war immer klar: Wir wollen einen schnelleren, einen effizienten, einen bürgernahen Staat. Aber wir wollen nicht die unnötige Aufweichung von Schutzstandards. In Ihrem Gesetzentwurf, der viele gute Dinge hat, verbirgt sich leider genau das; denn er enthält auch Regelungen, die tief in parlamentarische Kontrollrechte und rechtsstaatliche Garantien eingreifen. Gucken wir einmal auf das Asylgesetz. Was Sie hier planen, reiht sich ein in eine Asylpolitik, die immer weiter an der Aushöhlung des Rechts auf Asyl arbeitet. Erst vor Kurzem haben Sie beschlossen, dass sichere Herkunftsstaaten in Zukunft – vorbei an Bundestag und Bundesrat – allein von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen werden können, was wir für verfassungswidrig halten und deswegen auch in Karlsruhe dagegen klagen. Aber mit diesem Gesetz wollen Sie nun auch klammheimlich die allerletzte Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zur Situation in den sicheren Herkunftsländern streichen. Kein Wort mehr dazu, wie die Lage im Senegal ist, wo immer noch Genitalverstümmelung stattfindet. Kein Wort mehr zur Lage in Ghana, wo queere Menschen mehr als noch vor einigen Jahren verfolgt werden. Kein Wort mehr zur Lage in Georgien, wo die europafreundliche Opposition massiv unter Druck steht. „Ohne nachteilige Folgen“ steht in der Begründung. Aber genau das Gegenteil ist doch der Fall; denn die Ausweitung von sicheren Herkunftsländern hat für die schutzsuchenden Personen eine extrem relevante Bedeutung über die Frage, ob sie eine realistische Chance auf Asyl haben oder nicht. Dass das Parlament alle zwei Jahre einen Bericht darüber bekommt, wie die Lage in diesen Ländern ist, ist ein parlamentarisches Kontrollrecht und nicht irgendein Bürokratiegedöns, meine Damen und Herren. Ich frage mich also: Was wollen Sie der deutschen Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag in Zukunft verheimlichen? Und warum? Es passt ja zur Migrationspolitik von Alexander Dobrindt, dass er lieber, ohne mit uns darüber zu reden, irgendwelche Deals mit anderen Ländern verhandelt. Er verschweigt uns bisher, mit welchen Ländern er über sogenannte „Return Hubs“ verhandelt, um dort Menschen bis zu ihrer Rückführung festzusetzen. Wird es eventuell Uganda, wo das Militär gerade die Opposition jagt? Wir wissen es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, ich bitte Sie eindrücklich: Überlegen Sie im parlamentarischen Verfahren einmal, ob Sie hier wirklich das parlamentarische Recht zur Kontrolle der Lage in den sicheren Herkunftsländern streichen wollen. Einen zweiten Punkt möchte ich hervorheben. Hier geht es um die Frage: Was darf das Bundeskriminalamt? Muss ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden, wenn sich herausstellt, dass er unschuldig ist? Bisher ist das so, und ich finde das auch richtig. Sie aber sagen: „Das ist zu viel, das kann weniger sein“, und schränken diese Berichtspflicht des BKA enorm ein. Auch das, meine Damen und Herren, ist falsch; denn Sie nehmen den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, gegen eine solche Maßnahme gerichtlich vorzugehen. Was ein Rechtsstaat doch braucht, sind Transparenz, parlamentarische Kontrolle und die Möglichkeit für Gerichte, ihren Job zu machen. Aber um das in Anspruch nehmen zu können, muss ich wissen, dass ich überwacht wurde. Deswegen bitte ich Sie: Schauen Sie sich noch einmal sehr genau an, was Sie hier unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus nonchalant außerdem vorhaben. Vielen Dank.

Linke

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt – in Abwesenheit! Den „Staat einfacher, digitaler, erfolgreicher zu machen“, versprechen Sie im Gesetzentwurf. Doch in Wirklichkeit geht es hier nicht um Bürokratieabbau für Bürger/-innen, sondern um Rechtsstaatsabbau. Sie wollen es sich selbst mal wieder einfacher machen auf Kosten von Bürger/-innenrechten – ein weiterer Schritt in Richtung Repressionsstaat. Sie wollen 26 Gesetze und Verordnungen in einem Paket ändern, vom Asylgesetz bis zum Verwaltungsverfahrensgesetz. Aber: Versteckt in diesem juristischen Flickenteppich finden sich massenhaft Bestimmungen, die einfach nur alarmierend sind. Beim Asylgesetz wollen Sie die Pflicht, dem Parlament über die Lage in den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu berichten, einfach streichen – mit der lapidaren Begründung, der Pflicht nachzukommen, binde Personal in Ministerien. Die gerade erst hart erkämpfte Berichtspflicht soll über Nacht verschwinden? Noch Anfang Dezember, vor acht Wochen, versicherte Sebastian Fiedler von der SPD hier von diesem Pult aus zur Berichtspflicht: „Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat.“ Und heute? Heute wollen Sie das wieder abschaffen? Kolleginnen und Kollegen von der SPD, interessiert Sie das nicht mehr? Auch beim Bundeskriminalamtgesetz: kein harmloser, bürgerfreundlicher Bürokratieabbau – nein: Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen, großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung, TKÜ, Postbeschlagnahme, Rasterfahndung. Das sind maximal grundrechtsintensive Eingriffe. Die sollen, wenn es nach Ihnen geht, künftig unkomplizierter werden: keine Einbindung der BKA-Spitze mehr für eine Anordnung. Für Sie soll es reichen, wenn beim BKA beschäftigte Juristinnen und Juristen behördenintern grünes Licht geben. Das ist praktisch und erleichtert das Leben zumindest dem Führungspersonal, nicht jedoch den Bürgerinnen und Bürgern, gegen die sich diese Maßnahmen richten und gegen die noch nicht einmal ein konkreter Tatverdacht bestehen muss. Die bei Onlinedurchsuchungen erlangten Daten sollen nun sogar komplett von der Polizei gesichtet werden dürfen, anstatt, wie vom Bundesverfassungsgericht 2016 gefordert, zuallererst von Richterinnen und Richtern auf Verletzungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung durchgesehen zu werden. Sie versuchen erneut, verfassungsschutzrechtliche Schutzmauern niederzureißen. Und beim Bundesdatenschutzgesetz? Da wird aus klaren Löschfristen ein vages „Wenn möglich“. Damit öffnen Sie der behördlichen Datenanhäufung Tür und Tor. Lassen wir uns von diesem Gesetzentwurf also nicht täuschen. Er garantiert weniger Transparenz, weniger rechtsstaatliche Kontrolle und schleichenden Grundrechtsverlust. Nicht mit uns!

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur diese Debatte, sondern die ganze Woche zeigt: Beim Bürokratierückbau macht die Koalition aus CDU, CSU und SPD den Unterschied. Erstens. Wir haben ein klares Ziel vor Augen: ein einfaches, digitales und handlungsfähiges Deutschland durch weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und schnellere Verfahren. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft wollen wir um 25 Prozent, also 16 Milliarden Euro, senken, den Erfüllungsaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung um mindestens weitere 10 Milliarden Euro. Zweitens. Wir haben dafür einen konkreten Plan. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal bündeln über 300 Maßnahmen für weniger Bürokratie, eine digitale Verwaltung, schnellere Verfahren und einen modernen Staat. Drittens. Wir bauen Bürokratie konsequent und kontinuierlich zurück. Die Zeiten, in denen hier in vier Jahren ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen wurde, sind vorbei. Bürokratierückbau ist kein Sprint, es ist ein Marathon. Wer das Ziel erreichen will, muss viele große und auch kleine Schritte gehen. Genau das tun wir als Koalition von CDU, CSU und SPD. Was das konkret heißt, zeigt diese Woche. Wir beraten nicht ein Gesetz zum Bürokratierückbau, wir beraten gleich drei. Gestern den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung; damit streichen wir überflüssige Vorschriften und unnötige Berichtspflichten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Heute Nachmittag das Gesetz zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie; damit erleichtern wir unter anderem unseren Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken die Arbeit. Jetzt den Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums; damit beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren, entschlacken das Melderecht, streichen Berichts- und Meldepflichten, digitalisieren Verwaltungsprozesse und entlasten unsere Polizistinnen und Polizisten von Verwaltungsaufgaben, damit sie das tun können, was wirklich zählt: für unser aller Sicherheit sorgen. Und wir haben auch Mut zur Korrektur. Was sich nicht bewährt hat, das schaffen wir ab, etwa den bedingten Sperrvermerk oder die De-Mail. Reicht das? Nein, natürlich nicht. Und genau deshalb gehen wir diesen Weg des Bürokratierückbaus weiter – Woche für Woche, Schritt für Schritt. Das zeigt allein die Kabinettssitzung letzte Woche. Wir stärken Onlineverfahren und machen den Gang zum Notar in vielen Fällen überflüssig. Wir führen das digitale Führungszeugnis ein und beenden den Postversand von jährlich rund 5 Millionen Führungszeugnissen. Wir straffen das Klagerecht der Umweltverbände und beschleunigen damit Infrastrukturvorhaben. CDU, CSU und SPD machen beim Bürokratierückbau den Unterschied – nicht mit großen Worten, sondern mit vielen konkreten Schritten, nicht einmalig, sondern dauerhaft, nicht irgendwann, sondern jetzt. Darauf kann sich Deutschland auch weiterhin verlassen. Für die AfD-Fraktion darf ich Robin Jünger das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bundesregierung! Sie streichen die Meldepflicht für die Seefahrer. Nun, nach den wohlklingenden Worten meines Vorredners muss ich dann wohl anerkennend feststellen: Welch kolossaler Gewinn für Millionen Deutsche, die unter Ihrem Bürokratiemonster täglich leiden müssen! Während Kommunen, Polizei und Ausländerbehörden seit Jahren melden, dass sie den Überblick verlieren, Unternehmer das Handtuch werfen, beginnt Ihr Gesetz mit Symbolpolitik für eine Randfrage, die rein gar nichts mit der Realität von Millionen Deutschen zu tun hat. Das allein zeigt schon, dass Sie die Realitätsnähe beim sogenannten Bürokratieabbau völlig aus den Augen verloren haben und wie wenig ernst Sie es wirklich meinen. Sie verschaukeln mal wieder Ihre Wähler. Weiter schaffen Sie die De-Mail ab – ein politisch gewolltes, technisch gescheitertes Projekt, das jahrelang gegen jede Vernunft weiterbetrieben wurde. Ein verspätetes Eingeständnis staatlichen Scheiterns – schön und gut. Aber gleichzeitig schaffen Sie wieder neue Pflichten und nennen das dann Vereinfachung: neue elektronische Formate, neue Übermittlungsvorgaben und neue unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie gestalten Bürokratierückbau durch neue Vorgaben. Meine Damen und Herren, George Orwell hätte seine helle Freude daran gehabt. Doch der eigentliche Offenbarungseid dieses Gesetzes steht nicht in meiner Kritik, sondern in den eigenen Anlagen des Gesetzestextes. Auf Seite 44 schreibt der Nationale Normenkontrollrat unter „Nutzen des Vorhabens“, das Ressort habe keinen Nutzen dargestellt. Keinen Nutzen – nicht wenig, nicht unklar, keinen. Der Normenkontrollrat schreibt damit in seiner Stellungnahme über den Gesetzentwurf in etwa das, was die AfD seit jeher über die Leistung Ihrer und der vorherigen Bundesregierung feststellen musste: keinen erkennbaren Nutzen, zumindest nicht für den deutschen Wähler. Und dann schaffen Sie doch noch etwas Relevantes in Ihrem Gesetzestext. Sie streichen nämlich im Asylgesetz herum – und das in einer Lage, in der Ihr eigener Staatsapparat Ihnen attestiert, dass er nicht mehr weiß, wie viele Menschen sich im Land aufhalten – geschweige denn, wo –, in der Ausreisepflichten massenhaft nicht vollzogen werden können und Verfahren versanden oder schlichtweg aufgegeben werden. Das ist kein Bürokratieabbau, liebe Kollegen. Das ist Kontrollverzicht aus reiner Bequemlichkeit. Wer im Asylrecht auch noch Berichtspflichten streichen möchte, der will nicht entlasten. Der will einfach nur nicht mehr erklären müssen, warum in unserem wunderschönen Land nichts mehr funktioniert. Das, was Sie hier vorlegen, zeichnet kein Bild von einem modernen Staat, sondern von einem Staat, der seine Überforderung durch wohlfeile Überschriften kaschieren möchte. Dem werden wir so mit Sicherheit nicht zustimmen. Ich bedanke mich. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir Heiko Hain für die CDU/CSU.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In nahezu jedem Gespräch, das ich in meinem Wahlkreis Hof-Wunsiedel führe, wird eines deutlich: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Handwerker, Landwirte und auch unsere Verwaltung fordern seit Jahren weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und einen Staat, der zuverlässig funktioniert. Mit dem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern setzen wir genau hier an: konkret, pragmatisch und wirksam. Denn eines ist doch klar: Ein moderner Staat misst sich nicht an der Zahl seiner Formulare, sondern daran, wie gut er Probleme löst. Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda einen klaren Rahmen gesetzt. Der Staat soll einfacher, digitaler und erfolgreicher werden. Dieser Gesetzentwurf ist ein Baustein dieser Agenda. Gezielte Entlastung dort, wo Bürokratie heute schlicht keinen Mehrwert mehr bringt. Damit setzen wir um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Berichtspflichten abzubauen, Digitalisierung voranzubringen und die Verwaltung handlungsfähiger zu machen. Wir streichen Meldepflichten, die niemand mehr braucht. Wir beenden die Datenübermittlung an Adressbuchverlage, die aus der Zeit gefallen ist. Wir stärken digitale Verfahren in den Meldebehörden und entlasten damit Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die kommunale Verwaltung. Allein für die Menschen im Land bedeutet das 85 Stunden weniger Aufwand – und das jedes Jahr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch bei der De-Mail ziehen wir die notwendigen Konsequenzen. Was einst als sichere Kommunikationsmöglichkeit gedacht war, ist längst von praxistauglichen Alternativen überholt und wird daher eingestellt. Bürokratierückbau heißt aber auch, Polizistinnen und Polizisten sollen ermitteln und nicht verwalten. Deshalb reduzieren wir Prüf-, Berichts- und Genehmigungspflichten und beschleunigen interne Abläufe. Dazu gehört auch der Mut, wirkungslose Berichtspflichten zu streichen, etwa dort, wo Prüfungen ohnehin laufend erfolgen. Das ist eben kein Abbau von Rechtsstaatlichkeit, sondern ein Gewinn an Handlungsfähigkeit. Ein Schwerpunkt liegt auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir stärken die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und sorgen gleichzeitig dafür, dass ihre Ergebnisse künftig elektronisch und womöglich maschinenlesbar weiterverarbeitet werden können. So vermeiden wir Medienbrüche, Doppelarbeit und jahrelange Verzögerungen und beschleunigen das Verfahren. Ja, dieser Gesetzentwurf rechnet sich. Die Verwaltung wird um rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet, die Wirtschaft um über 2 Millionen Euro. Der Bund spart konkret und dauerhaft Kosten ein. Das ist Bürokratieabbau, wie er sein muss: konsequent, ausgewogen und messbar, – Und hier kommt der Zeitabbau. – auch wenn AfD, Linke und Grüne das hier schlechtreden wollen. Herr Kollege. Deshalb bitte ich um Zustimmung; denn wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, sondern wir handeln. Vielen Dank.

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