von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht diese Bundesregierung eindeutig klar: Wer mit ausländischen Drohnen unseren Luftraum verletzt oder kritische Infrastruktur ausspäht, begeht einen Angriff auf unseren Staat, und er begeht auch einen Angriff auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Deswegen gibt es nur einen, der darüber bestimmt, wer und was sich in unserem Luftraum bewegen darf, und das sind wir. Wir verteidigen die Souveränität unseres Landes zu Land, zur See und in der Luft, und daher werden wir feindliche Drohnen aufspüren, abwehren, abfangen und, wenn es notwendig ist, auch abschießen. Denn die Feinde unserer Ordnung sollen unmissverständlich wissen: Wir sind wachsam, wir sind wehrhaft, und wir sind widerstandsfähig. Wenn man uns testet, dann werden wir handeln, und wir handeln bereits mit unserer Drei-Säulen-Strategie, die der Minister vorgestellt hat. Er hat vor gut zwei Wochen als erste Säule die neue Spezialeinheit der Bundespolizei zur Drohnenabwehr in Dienst gestellt. Diese Einheit erhält die neueste Technik zur smarten Abwehr von Drohnen. Damit das Vorgehen der Bundespolizei rechtssicher ist, haben wir außerdem heute Morgen das Bundespolizeigesetz beraten. Außerdem haben wir gestern erst als zweite Säule das gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet, das die Kräfte der Bundespolizei, der Länderpolizeien und der Bundeswehr miteinander vernetzt. Als dritte Säule forcieren wir die Einrichtung eines Forschungszentrums im Bereich der Drohnenabwehr bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich. Aber das ist noch nicht alles; wir handeln weiter. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf erweitern wir im Rahmen der Verfassung die Befugnisse der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr. Und wer mir sagt, dass das verfassungsrechtlich unzulässig sei, dem sage ich nur: Unsere Soldatinnen und Soldaten werden seit vielen Jahren in anderen Ländern zum Schutz ziviler Infrastruktur auch vor nicht militärischen Gefahren eingesetzt. Darüber beschwert sich zu Recht niemand. Aber wenn die Bundeswehr zum selben Zweck in Deutschland eingesetzt werden soll, wird der Untergang unserer Verfassung beschworen. Meine Damen und Herren, unsere Soldatinnen und Soldaten gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Und wenn in der Mitte unserer Gesellschaft Gefahren abzuwehren sind, dann werden wir niemals über die Grenzen der Verfassung hinausgehen; aber wir werden die Grenzen unserer Verfassung ausschöpfen. Wer hier ständig formalistische Bedenken erhebt, dem empfehle ich, seine Perspektive zu überdenken. Unsere Perspektive an der Stelle ist sehr klar: Wir stehen auf der Seite unserer Polizistinnen und Polizisten; wir stehen auf der Seite unserer Soldatinnen und Soldaten; wir stehen auf der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger, die jeden Schutz erhalten, den sie benötigen. Das ist unsere Perspektive, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein Letztes sagen: Drohnenüberflüge und Drohnensichtungen haben auch ein kommunikatives Element. Wer Drohnen zu uns schickt, will uns nicht nur ausspionieren, sondern er will uns auch verunsichern. Er will zeigen, wie verwundbar wir sind. Deshalb ist dieses Gesetz auch so wichtig, weil wir damit aus Verwundbarkeit Wehrhaftigkeit machen. Wir schaffen Sicherheit und Vertrauen in diesem Land durch Standhaftigkeit und durch Stärke. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Arne Raue das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes reagiert auf reale Probleme, doch ist er an entscheidenden Stellen handwerklich schwach, rechtlich unsauber und in Teilen gefährlich unpräzise. Die Bedrohungslage ist real; das ist uns bewusst. Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur nehmen stark zu. Flughäfen werden gezielt für Protestaktionen ausgesucht, und der Luftverkehr wird dadurch teilweise lahmgelegt. Damit könnte ein zentraler Nerv unseres Landes getroffen werden. Zwingend geboten ist deshalb, dass die Bundesregierung dieses Problem endlich ernst nimmt und handelt. Schlecht ist dabei aktuell, dass sie es wieder einmal viel zu spät tut und dass sie es erneut nicht schafft, ein wirklich sauberes, klares und durchdachtes Gesetz vorzulegen. Wir wissen, dass bereits seit 2017 europaweit die Thematik Drohnen aufs Tableau gehoben ist. Seither sind acht Jahre vergangen – wahnsinnige acht Jahre in dieser unserer schnelllebigen Zeit. Ja, der Gesetzentwurf enthält richtige Ansätze; das muss man anerkennen. Er erweitert die Befugnisse der Streitkräfte zur Drohnenabwehr. Er verschärft Sanktionen bei unbefugtem Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flughäfen. Und er beseitigt endlich unnötige Bürokratie bei der Zuverlässigkeitsprüfung staatlicher Sicherheitskräfte. All das ist sinnvoll und anerkennenswert. All das unterstützt die Alternative für Deutschland ausdrücklich; ja, wir fordern dies sogar umgehend ein. Aber, meine Damen und Herren, gute Absichten ersetzen keine gute Gesetzgebung. Besonders deutlich wird das beim neuen Paragrafen zur Drohnenabwehr. Dort heißt es, dass die Bundeswehr Waffen einsetzen darf, wenn ein – ich zitiere – „besonders schwerer Unglücksfall“ droht. Doch was bedeutet das konkret? Wann genau ist diese Schwelle erreicht? Wer bitte entscheidet darüber und nach welchen klaren Kriterien? Welche Maßstäbe gelten hier? Auf all diese Fragen gibt dieses Gesetz keine überzeugenden Antworten. Es bleibt vage, es bleibt unklar, und es lässt zu viel Interpretationsspielraum. Gerade wenn es um den untypischen Einsatz von Waffen durch Soldaten im Inland geht, braucht es klare Regeln und eindeutige Grenzen. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind hier nicht nur schlechter Stil, sie sind ein Risiko für unseren Rechtsstaat. Auch bei den neuen Strafvorschriften setzt sich dieses Muster fort. Statt klar und verständlich zu benennen, welches Verhalten strafbar ist, arbeitet das Gesetz mit komplizierten Verweisungen auf andere Paragrafen. – Es freut mich, dass Sie mir so zuhören. – So darf Strafrecht nicht aussehen. Strafrecht muss verständlich sein, nicht nur für Juristen, sondern für jeden Bürger. Wer Regeln aufstellt, muss sie auch klar formulieren, sonst schafft man keine Rechtssicherheit, man erzeugt Rechtsunsicherheit. Sicherheit entscheidet sich im Einzelfall nicht in Arbeitsgruppen oder Abstimmungsrunden, sondern in Sekundenbruchteilen. Eine Drohne wartet nicht auf Zuständigkeitserklärungen. Ein handlungsfähiger Staat, meine Damen und Herren, braucht klare Zuständigkeiten, klare Befehlsstrukturen und rechtlich saubere Grundlagen. Dieses Gesetz liefert aber zu wenig davon. Und trotzdem zeigt sich unsere Alternative für Deutschland nicht ablehnend aus Verantwortung für unser Vaterland. Ja, der vorliegende Entwurf ist handwerklich schwach, ja, rechtlich teilweise unsauber formuliert und muss dringend nachgebessert werden. Die Alternative für Deutschland wird diesen Prozess wie immer positiv begleiten. Danke sehr. Für die SPD-Fraktion darf ich Daniel Baldy das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Raue, ich finde es toll und bemerkenswert, dass Sie es geschafft haben, viel heiße Luft zu einem Beitrag zum Thema Luftsicherheitsgesetz beizusteuern. Ansonsten war das aber tatsächlich sehr schwach. Sie haben es in vier Minuten nicht geschafft, auch nur einmal zu benennen, warum wir das hier machen, nämlich, um hybride Bedrohungen und Drohnenangriffe aus Russland zu verhindern. Sie haben es kein einziges Mal geschafft, das über ihre Lippen zu bringen. Das sagt mehr über Sie und Ihre Fraktion als über den Rest des Hauses. Nächste Woche ist ja bekanntlich Weihnachten. Sie alle sind wahrscheinlich schon in voller Vorfreude. Je nach Glauben oder Religion bringt die Geschenke bekanntlich das Christkind, der Weihnachtsmann oder Santa Claus. Was alle gemeinsam haben: Sie bewegen sich in der Luft und durch die Luft. Und pünktlich zum Heiligabend startet das Nordamerikanische Luftverteidigungskommando, kurz: NORAD; deshalb jährlich die Aktion „NORAD Tracks Santa“, bei der man weltweit die aktuelle Position und Route des Weihnachtsmanns samt seiner Rentiere und Schlitten verfolgen kann. Die letzten Wochen und Monate haben uns deutlich gemacht: Nicht der Weihnachtsmann und sein Schlitten sind eine Gefahr für den Luftraum. Nein, es sind fremde und unbekannte Drohnen über kritischer Infrastruktur. Während der Weihnachtsmann zumindest bei der Luftraumüberwachung in Nordamerika auf dem Schirm ist, waren wir – das müssen wir ehrlich gestehen – in den letzten Monaten und Jahren bei Drohnen und auch deren Detektion recht hilflos. Dies wird sich nun ändern. Mit der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei, dem gestern eröffneten Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum, der heute Morgen beratenen Novelle des Bundespolizeigesetzes und den heute vorgelegten vorliegenden Änderungen im Luftsicherheitsgesetz macht diese Koalition, macht diese Regierung deutlich: Wir nehmen die Bedrohung durch Drohnen ernst. Wir handeln entschlossen, und wir werden uns nicht an der Nase durch die Manege führen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Drohnen waren lange Zeit eine unterschätzte Gefahr. Das zeigen die aktuell leider nur bedingt vorhandenen Detektions- und Abwehrkapazitäten bei den Polizeien in Deutschland. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zulassen? Gerne. Also nicht gerne, aber ich lasse sie zu, ja. Herr Kollege Baldy, erst mal möchte ich sagen: Sie bringen mich und die ganze Fraktion hier sehr in Weihnachtsstimmung durch Ihre Vorweihnachtsschlittenerzählung. Das freut mich sehr um diese Zeit. Sie sprachen ausdrücklich von den hybriden Angriffen der Russen im Luftraum. Sie bezogen sich auf Drohnensichtungen etc. Ist Ihnen bewusst – konkrete Frage, konkrete Antwort –, dass nicht eine dieser angeblichen Sichtungen oder einer der Abschüsse, die wir durch die Medien haben flitzen sehen, als russischer Angriff bestätigt wurde? Ist Ihnen das bewusst? Danke. Herr Kollege, Ihnen müsste eigentlich auch bewusst sein, dass genau das das Perfide an der hybriden Bedrohung ist: die Frage der Attribuierbarkeit. Das betrifft viele Bereich, aber klar ist: Deutschland wird an vielen Stellen seit mehreren Monaten und Jahren von Russland angegriffen – sei es im Cyberraum, sei es durch Sabotage, sei es durch Spionage. Erklären Sie mir doch mal, woher diese ganzen Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen oder über Militäreinrichtungen kommen sollen? Russland tut es, Russland tut es in Deutschland, Russland tut es in Europa. Und wenn Sie fragen, wo wir angegriffen werden, dann schauen Sie doch zum Beispiel mal nach Polen, also auch in den NATO-Raum. – Nein, Sie können keine weitere Zwischenfrage stellen, ich rede gerade. – Schauen Sie doch mal in den NATO-Raum: Dort fliegen russische Drohnen, und ja, wir werden jeden Tag angegriffen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Und weil dem so ist und zumindest der Großteil der Bevölkerung es so akzeptiert – auch wenn manche weiterhin ziemlich enge Scheuklappen tragen –, hat gestern auch mein Heimatbundesland Rheinland-Pfalz reagiert. Gestern hat der Innenminister Michael Ebling neue Techniken und Maßnahmen, neue Wirkmittel der Polizei vorgestellt, um Drohnen künftig bekämpfen zu können. Auch die Bundeswehr hat diese Fähigkeiten in den letzten Jahren stärker ausgebaut. Deshalb ist es aus unserer Sicht nur richtig, Detektions- und Interventionstechnik im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen, um Gefahren durch Drohnen abzuwehren. Unsere Polizistinnen und Polizisten werden handelsübliche Drohnen, wie wir sie beispielsweise aus dem Elektromarkt kennen, detektieren und abwehren können. Vorfälle wie die russischen Drohnenüberflüge in Polen im September – ich habe es gerade genannt – machen aber auch klar: Deutschland muss sich auch gegen militärische Drohnen wehren können. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können das, und mit diesem Gesetz geben wir ihnen auch die Rechtssicherheit, ihre Fähigkeiten, ihre Technik, ihre Methoden einsetzen zu können, um bewaffnete Drohnen im Ernstfall durch die Bundeswehr hier in Deutschland abzuschießen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist aber auch: Betreiber kritischer Anlagen und Infrastruktur müssen auch ihren eigenen Anteil beim Aufspüren und Erkennen von Drohnen leisten können. Das KRITIS-Dachgesetz, mit dem wir uns aktuell ebenfalls hier im Parlament befassen, wird Verantwortlichkeiten beim Schutz kritischer Infrastruktur regeln, und dazu gehören eben auch der Schutz vor und die Detektion von Drohnenüberflügen. Diese Koalition hat die Zeichen der Zeit erkannt; denn sowohl das vorliegende Gesetz als auch das KRITIS-Dachgesetz als auch das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie schützen Deutschland vor Gefahren durch hybride Angriffe Russlands in jeder Dimension. Wir müssen uns heute und eben auch in Zukunft auf vielen verschiedenen Ebenen gegen Russland verteidigen können, und diese Bundesregierung, diese Koalition sorgen mit den genannten Gesetzesvorhaben dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es braucht aber nicht nur Gesetze, Befugnisse und Technik, es braucht gegen hybride Bedrohungen auch gesellschaftliche Resilienz; das haben wir auch gerade eben wieder gemerkt. Dafür braucht es öffentlich zugängliche Informationen, und ich bin optimistisch, wenn ich das als Weihnachtswunsch äußern darf, dass das Innenministerium zeitnah ein solches öffentliches Lagebild, ein öffentlich zugängliches Lagebild hybrider Bedrohungen, wie auch schon angekündigt, bereitstellen wird, damit eben auch in der Öffentlichkeit gewarnt werden kann. Lassen Sie mich am Ende noch drei Dinge sagen. Erstens. Ich wünsche den Demokratinnen und Demokraten hier im Haus ein schönes und erholsames Weihnachtsfest. Zweitens. Ich hoffe, dass NORAD auch dieses Jahr wieder zuverlässig die Flugroute des Weihnachtsmanns präsentieren und anzeigen wird. Drittens. Falls Sie eine Drohne entweder verschenken oder geschenkt bekommen, so vermeiden Sie unbedingt die Drohnenflugverbotszonen. Herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Konstantin von Notz das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An Aufforderungen an das Bundesinnenministerium, endlich zu handeln und die sich seit Jahren verschärfende Problematik mit Drohnen in den Griff zu bekommen, hat es wahrlich nicht gemangelt. Die Vorschläge der Ampel hat die Union pauschal abgelehnt, und die Bundesländer sind dementsprechend verzweifelt. Zuletzt hat die IMK noch einmal sehr klar formuliert, was dringend zu tun ist. Manche Länder, zum Beispiel Schleswig-Holstein, haben die Geduld mit Ihnen verloren und sind teilweise selbst aktiv geworden, Herr de Vries; aber es gibt eine ganz glasklare Erwartung an Sie, an das BMI, eine Erwartung der Länder, der Wirtschaft, der Sicherheitsbehörden, aber vor allen Dingen der Bürgerinnen und Bürger, nämlich: Sie alle erwarten völlig zu Recht, dass der Staat sie schützt, auch vor vermeintlich neuen Bedrohungen. Es ist die originäre Aufgabe des Bundesinnenministers Dobrindt, endlich dafür zu sorgen, dass dieser Schutz sichergestellt ist und am Himmel wieder Klarheit herrscht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber der Minister zeigt stets gern auf andere: heute auf die Bundeswehr, sonst auch gern auf die Länder und die Unternehmen. Alle sollen handeln, sich verändern und bewegen. In seinem eigenen Aufgabenbereich soll möglichst alles beim Alten bleiben. Doch mit markigen Worten, Herr de Vries, einem kurzen Helikopterflug des Ministers ins Drohnenabwehrzentrum und dem Anschrauben von Messingschildern ist nichts gewonnen, meine Damen und Herren. Ich will Ihnen, Herr de Vries, auch wenn Ihre Ausführungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern wirklich dazu einladen, so dünn wie sie waren, keinen verfassungsrechtlichen Vortrag darüber halten. Aber eines ist vollkommen klar: Ohne Spannungs- und Verteidigungsfall sind die Möglichkeiten für einen solchen Einsatz maximal eng. In speziellen Einzelfällen kann man die Bundeswehr sicherlich einbeziehen; aber das Gesamtproblem der Drohnenproblematik – und das weiß wirklich jeder – kann man nicht bei der Bundeswehr abladen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist originäre Aufgabe des Bundesinnenministeriums; das ist Gefahrenabwehr, das ist Luftsicherheit. Sie müssen sich kümmern! Herr de Vries, der Bund hat die Gesetzgebungs- und die Verwaltungskompetenz. Sie könnten eine bundeseinheitliche Regelung aus einem Guss schaffen. Sie könnten der Bundespolizei die Führung bei dieser wichtigen Aufgabe übertragen. Sie könnten alle Akteure an einen Tisch bringen, koordinieren, einheitliche Technik beschaffen. Stattdessen aber schaffen Sie ein weiteres Zentrum, bei dem die wichtigsten Fragen eben nicht geklärt sind. Das lassen Sie jetzt so lange laufen, bis etwas passiert, und dann wäscht wieder jeder seine Hände in der Unschuld fehlender Zuständigkeit. Der Bundesinnenminister scheut hier offenkundig und schlicht die Verantwortung. Und das ist nach der Zeitenwende einfach zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hören Sie wenigstens auf die Wirtschaft! Die kritisiert, dass es nicht vorangeht und es bei der Bundesregierung noch nicht mal einen Single Point of Contact gibt, sondern man bei diesem Thema zwischen verschiedensten Häusern und Aufsichtsbehörden von Pontius zu Pilatus laufen muss. Und die Wirtschaft macht auch konkrete Vorschläge: ein für sie zugängliches Lagebild für den unteren Luftraum, klare Regulierung des privaten Gebrauchs von Drohnen und europäische Standards für die Drohnenerkennung. All das muss dringend kommen. Aber unsere aktuellen Sicherheitsprobleme gehen weit über die Drohnen hinaus. Am Freitag hat die Bundesregierung bestätigt, dass Russland uns vor und während des Bundestagswahlkampfs mit Desinformationskampagnen und Cyberattacken angegriffen hat. Unsere Wahlen wurden illegitim beeinflusst. Wo sind Ihre Sofortprogramme und all das, was wir brauchen? Herr Abgeordneter. Sie liefern nicht, Sie kommen nicht aus dem Quark. Das ist zu wenig. Frohe Weihnachten. Für Die Linke darf ich das Wort Jan Köstering erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ministerium von Herrn Pistorius warnt in Sachen Zivilschutz und Katastrophenhilfe eigentlich seit Monaten, dass die Bundeswehr im Ernstfall für viele Aufgaben, die früher im Rahmen der Amtshilfe ganz selbstverständlich von der Bundeswehr geleistet wurden, nicht bereitstehen werde. Zeitgleich kommt nun aus dem Ministerium von Herrn Dobrindt eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die nicht nur mehr und schnellere Amtshilfe durch die Bundeswehr einleitet, sondern sogar die Bundeswehr zu einem der Hauptakteure in der inländischen Drohnenabwehr machen soll. Bei Herrn Dobrindt und Herrn Pistorius weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Warum Sie das dennoch auf den Weg bringen, wird relativ schnell klar: Sie wollen § 13 Absatz 2 Luftsicherheitsgesetz ändern und dafür sorgen, dass das Bundesverteidigungsministerium allein über den Einsatz der Streitkräfte zur Drohnenabwehr entscheidet. Mehr noch: Diese Entscheidung soll dann auch noch im Verteidigungsministerium delegiert werden dürfen, beispielsweise an den Inspekteur der Luftwaffe. Das ist nichts anderes als der Einsatz der Bundeswehr im Innern, und dazu sagen wir: Nein! Meine Damen und Herren, das ist eine folgenschwere Entscheidung. Da im Gesetz die Einsatzmittel nicht begrenzt werden, kann unter dem Vorwand der Abwehr von Drohnen eigentlich fast jede schießende Einheit der Bundeswehr im Inland zum Einsatz gebracht werden, sofern ein Militärverantwortlicher der Meinung ist, diese Einheit sei jetzt geeignet, Drohnen abzuwehren. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig und lässt sich eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren. Die Bundesregierung räumt im Gesetzentwurf ein, dass sie mit Gedankenkonstrukten arbeitet und von Wahrscheinlichkeiten ausgeht. Ich zitiere: „Aufgrund der teilweise hohen Leistungsfähigkeit der Drohnen ist es denkbar, dass die Flüge im Auftrag fremder staatlicher Stellen durchgeführt werden.“ Wenn die Regierung Merz doch nur genauso schnell auf andere denkbare oder, Gott behüte, mal auf reelle Szenarien reagieren würde! Der Klimawandel ist nicht nur denkbar, er ist Realität. Altersarmut? – Nicht nur denkbar, Realität! Eine Alien-Invasion vom Planeten Vulkan? – Selbst das ist denkbar, aber ungefähr so glaubhaft, wie dass das „C“ in CDU für „christlich“ steht. Und denkbar macht etwas noch lange nicht sinnvoll, und es macht es nicht notwendig, aktionistisch zu handeln. Bislang ist die Wirksamkeit der allermeisten vorgestellten Drohnenabwehrsysteme nur dann gegeben, wenn sie bereits vor Ort sind, weil die mögliche Gefährdung vor Ort erkannt worden ist und eine Gefahr abgewehrt werden soll. Für die Gefahrenabwehr in diesem Land sind immer noch die Polizeien zuständig, Und weil nahezu sämtliche zur Drohnenabwehr nötigen Mittel ohnehin erst einmal beschafft werden müssen, gibt es absolut keinen Grund, diese Mittel nicht mit klaren Regeln, die Missbrauch ausschließen, in die Hände der Polizei zu geben. Schutz von Bahn, Flug- und anderen Hafenanlagen? – Klassische Aufgabe der Bundespolizei. Schutz von Veranstaltungen? – Klassische Aufgabe der Länder. Warum also die Bundeswehr involvieren, wenn diese aktuell ohnehin größere Sorgen hat, die Bündnisverpflichtungen im Rahmen der NATO nicht erfüllen zu können, und alles zusammenkratzt, was an Kräften zur Verfügung steht, um eine Einheit im Baltikum zu stellen? Diese Bundesregierung hat keine Sicherheitsstrategie, und das halte ich mit Blick auf die tatsächlich gegenwärtigen Gefahren für fahrlässig und gefährlich. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Cornell-Anette Babendererde das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen Gesetzentwurf sehe ich als einen Baustein von vielen in einer veränderten Sicherheitsarchitektur – endlich! Sabotage, Spionage, Desinformation und das gezielte Ausnutzen von Sicherheitslücken: Das sind die subtilen Formen der Kriegsführung der Feinde unserer Demokratie. Verunsichern, Ängste schüren, die Wirtschaft schwächen, den gesellschaftlichen Frieden stören und das Vertrauen in unsere Institutionen untergraben: Genau das wollen unsere Feinde erreichen. Herr Raue, es ist bezeichnend, dass Sie und Ihre Fraktion diese Gefahr und die jahrelange Spionage und Sabotage aus Russland so verharmlosen. Unsere Gegner nehmen mit Vorliebe einen äußerst sensiblen Teil unserer kritischen Infrastruktur ins Visier: den Luftverkehr, der offen, hochkomplex und für das Funktionieren unseres Landes unverzichtbar ist. Ein Angriff oder eine Störung in diesem Bereich betrifft nicht nur den einzelnen Flughafen, sondern die Sicherheit des gesamten Landes. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ziehen wir aus dieser veränderten Bedrohungslage die richtigen Konsequenzen. Wir stärken die rechtlichen Grundlagen, schaffen klare Zuständigkeiten, verbessern den Schutz von Flughafengeländen vor unerlaubtem Eindringen, Sabotage und gezielten Störungen, und wir führen angemessene Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen ein. Denn, meine Damen und Herren: Wer unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt, der verübt kein Kavaliersdelikt. Der verübt einen ernstzunehmenden Angriff auf unsere Sicherheitsarchitektur, unabhängig davon, ob dieser aus Protest, wie beispielsweise von Klimaaktivisten, aus krimineller Energie oder im Rahmen hybrider Einflussnahme feindlicher Mächte erfolgt. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir diese Fälle künftig mit Mitteln des Strafrechts sanktionieren. Ich danke dem Bundesinnenminister ausdrücklich dafür, dass er nicht nur die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte unternimmt. Nein, gestern wurde in Berlin-Kreuzberg auch das in kürzester Zeit geplante Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet. Dort werden künftig Informationen von Bundes- und Landespolizeien, der Bundeswehr sowie den Nachrichtendiensten zusammengeführt. Durch ein gemeinsames Lagebild werden so Gefahren frühzeitig erkannt und effektiv bekämpft. Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unsere Freiheit, unsere Mobilität und unsere Infrastruktur schützen. Wir handeln entschlossen, rechtlich klar, politisch verantwortungsvoll und sicherheitspolitisch wachsam. Diese Bundesregierung steht für einen starken Staat, der seine Bürger schützt. Für die AfD-Fraktion darf ich Otto Strauß das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Eines muss man gleich zu Beginn klar festhalten: Das Luftverkehrsgesetz und die LuftVO haben Sie nicht gelesen. Anlass für diesen Entwurf waren doch die Meldungen über Drohnen bei Flughäfen und anderen kritischen Infrastrukturen. Doch das ignorieren Sie in Ihrem Placebogesetz. Sie verkaufen es als Beitrag zu mehr Sicherheit. Tatsächlich aber legen Sie einen Entwurf vor, der an entscheidenden Stellen unklar bleibt, zentrale Risiken ausblendet und die Realität schlicht ignoriert. Besonders deutlich wird das beim Umgang mit Drohnen. Drohnen sind längst Massenware. Man bekommt sie heute im Supermarkt oder per Mausklick im Versandhandel vollkommen unkompliziert, vollkommen unkontrolliert. Der Käufer erhält bis heute keinerlei Informationen darüber, was er darf und was er nicht darf. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig. Wer hier von mehr Schutz spricht, verweigert sich der Verantwortung im Alltag. Deshalb gehört zu jeder Drohne zwingend eine Art Beipackzettel, in dem die gesetzlichen Bestimmungen klar und unmissverständlich aufgeführt sind. Wer fliegt, muss wissen, was erlaubt ist und was strafbar ist. Und wenn wir wirklich auf der ganz sicheren Seite sein wollen, dann müssen alle Drohnen, die nach Deutschland geliefert werden, mit einem GPS-Tracker ausgerüstet sein. Nur so lassen sich Standort und Käufer eindeutig feststellen. Nur so können kritische Infrastrukturen wie Flughäfen durch Geofencing wirksam geschützt werden. Alles andere ist längst in den Abschnitten 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes angelegt. Sie nutzen diese Instrumente nur nicht. Was wir brauchen, sind klare Regeln für zu sanktionierende Handlungen. Schreiben Sie diese klar und deutlich in das Gesetz, nicht versteckt hinter Querverweisen, Verordnungen und juristischen Verrenkungen. Ross und Reiter gehören genannt, damit der Bürger weiß, woran er ist. Meine Damen und Herren, Sicherheit entsteht nicht durch halbherzige Gesetze, sondern durch Klarheit, Konsequenz und den politischen Willen, Probleme wirklich zu lösen. Dieser Gesetzentwurf ist nichts weiter als Papierverschwendung und ein Placebo für eine vermeintliche Sicherheit. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Sebastian Schmidt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten erleben wir Drohnenüberflüge an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehrstandorten. Bereits jetzt sind erhebliche Schäden entstanden. Die Gefährdungslage entwickelt sich hoch dynamisch. Drohnen – ursprünglich für den Freizeitbetrieb gedacht – werden als Waffen gegen unsere Sicherheit missbraucht. Verantwortliche bleiben oft im Dunkeln. Um dieser neuen Qualität der Bedrohung zu begegnen, braucht es klare rechtliche Grundlagen und schnelle Entscheidungen. Und diese Bundesregierung liefert an dieser Stelle. Die Bundeswehr wird rechtlich befähigt, der Polizei beim Abschuss von Drohnen Amtshilfe zu leisten. Meine Damen und Herren, kein Gesetz kann alle Gefahren bannen. Wir befinden uns im ständigen Wettlauf zwischen Bedrohung und Abwehr. Eines ist klar: Die Regierung und diese Koalition schaffen neue rechtliche Rahmenbedingungen. Damit können Polizei und Bundeswehr ihre bereits vorhandenen Kompetenzen und Kapazitäten sofort einsetzen. Parallel schließen wir eine Lücke. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei ergänzt das Gesetz und zeigt, dass wir das Problem ganzheitlich angehen. Forschung, Entwicklung und Erprobung sind wichtig und werden gestärkt. Start-ups überall im Land, auch bei mir im Wahlkreis, entwickeln neue Technologien. Wir unterstützen sie, damit ihre Ideen schnell zum Einsatz kommen. Auch die Betreiber kritischer Infrastrukturen – das wurde schon angesprochen – müssen Verantwortung übernehmen. Denn Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Meine Damen und Herren, neben der Gefahr durch Drohnen gehen wir auch gezielt gegen die Personen vor, die den Flugverkehr stören und bedrohen, indem sie sich auf den Flugbahnen festkleben. Das Recht auf Protest ist ein hohes Gut in unserem Land. Aber gerade weil es ein hohes Gut ist und wir rechtlich abgesicherte Räume für Protest haben, ist es inakzeptabel, den Protest dorthin zu verlagern, wo hohe Sachschäden entstehen und auch Menschen gefährdet werden. Die strafrechtliche Verschärfung schließt eine Lücke und ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Lieber Herr von Notz, wir kommen beide aus Schleswig-Holstein, und unsere Parteien führen die schleswig-holsteinische Landesregierung an. Wir erkennen, dass Schleswig-Holstein eine gute Arbeit macht, aber auch wir als Bund gehen hier gut voran. Denn Gefahrenabwehr ist zwar verfassungsrechtlich originäre Aufgabe der Länder, aber gut ist es doch, wenn Bund und Land hervorragend zusammenarbeiten. Herzlichen Dank.
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