Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (4)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen normalen Nachmittag vor: Flughafen Frankfurt, ein Linienflug startet nach Lissabon, 170 Menschen an Bord, alles läuft nach Plan. Wenige Minuten später kippt die Lage: Der Funk bricht ab, der Transponder verschwindet, und das Flugzeug dreht nicht nach Westen Richtung Frankreich, sondern nach Südosten über Süddeutschland Richtung Alpen. Jetzt sprechen wir von einem möglichen Renegade-Fall, also einer Situation, in der ein ziviles Luftfahrzeug möglicherweise als Waffe missbraucht wird oder die Kontrolle an Bord nicht mehr gesichert ist. Beim Luftwaffengeschwader 74 in Neuburg an der Donau geht alles in Sekunden: Sirene, Sprint zum Jet, Einstieg, Triebwerke hochfahren. Die Alarmrotte, zwei Eurofighter, schießen in den Himmel, steigen steil, drücken den Nachbrenner, Überschallgeschwindigkeit, Abfangkurs. Das Lagebild läuft parallel zusammen: Zivile Flugsicherung, militärische Führung, politische Ebene, alles greift ineinander. Über Bayern schließen die Jets auf, erst auf dem Radar, dann mit eigenen Augen. Sie setzen sich seitlich neben die Maschine, so nah, dass sie ins Cockpit hineinsehen können. Funk auf allen Frequenzen, klare internationale Sichtzeichen: Kurs ändern, folgen, landen. – Keine Reaktion. Das Flugzeug fliegt weiter über die Alpenausläufer und überschreitet die Grenze nach Österreich. Jetzt müssten die österreichischen Luftstreitkräfte übernehmen; so ist es vorgesehen, so ist es abgestimmt. Aber was, wenn deren Jets noch nicht oben sind, wenn Sekunden entscheiden und das Ziel weiterfliegt? Genau hier lag bislang das Problem: Es war rechtlich nicht eindeutig geregelt, dass deutsche Eurofighter zur weiteren Begleitung in den österreichischen Luftraum einfliegen dürfen, um diese gefährliche Phase zu überbrücken. Eine sicherheitspolitische Lücke mitten in einer Extremsituation. Und genau diese Lücke schließen wir jetzt mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren. Bedrohungen aus der Luft kennen keine Grenzen. Wenn ein ziviles Luftfahrzeug, ob bemannt oder unbemannt, missbraucht wird, dann zählen Minuten und eben nicht Zuständigkeitsfragen. Mit diesem Abkommen schaffen wir die klare Grundlage: einmal für den schnellen Austausch der Luftlage, aber eben auch für die grenzüberschreitende Begleitung verdächtiger Luftfahrzeuge zwischen Deutschland und Österreich – koordiniert, rechtssicher und unter voller Wahrung der Souveränität beider Staaten. Mit allen anderen Nachbarn bestehen solche Regelungen bereits. Mit Österreich schließen wir nun auch im Alpenraum die letzte Lücke. Wir machen das Alpendreieck sicherheitspolitisch dicht, und das alles im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung. Deshalb darf ich um Ihre Zustimmung bitten. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Daniel Zerbin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! In einer Zeit, in der hybride Bedrohungen aus dem Ausland unseren Alltag gefährden, müssen wir schnell und entschlossen handeln. Im Jahr 2025 gab es regelmäßig Zwischenfälle: über 1 000 Vorkommnisse mit unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen – dazu kommen noch die mit bemannten Luftfahrzeugen –, vor allem über militärischen Einrichtungen, Flughäfen und kritischer Infrastruktur wie Häfen und Rüstungsbetrieben. Das sind Fakten aus dem Lagebild des Bundeskriminalamtes. Doch was tut die Regierung dagegen? Sie diskutiert, zögert und schiebt Verantwortungen hin und her, während der Luftraum über Deutschland zur Freifläche für potenzielle Angreifer wird. Lassen Sie mich hier klar sagen: Der Schutz der deutschen Staatsbürger vor Gewalt ist unsere Kernaufgabe. Ich wiederhole: Das ist unsere Kernaufgabe. Die jetzt geplante gesetzliche Umsetzung des Abkommens mit Österreich vom 9. Dezember 2022 ist ein längst fälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ermöglicht grenzüberschreitenden Informationsaustausch, Überwachung und koordinierte Maßnahmen gegen Bedrohungen aus der Luft. Verdächtige zivile Luftfahrzeuge können verfolgt, visuell überprüft und zur Kursänderung oder Landung aufgefordert werden. Österreich hat ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz bereits 2019 umgesetzt. Drohnen und Luftfahrzeuge sind mittlerweile ein ständiges Problem. Darum fragt man sich: Warum dauert das trotz aktueller Gefährdung bei uns immer so lange? Meine Damen und Herren, wir brauchen eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten, insbesondere bei der Gefahr durch Drohnen. Doch bei schweren Fällen wie Sabotageangriffen muss die Bundeswehr schneller und effektiver Amtshilfe leisten können. Und es muss auch geklärt werden, wann einzuschreiten ist; das kann man nicht auf die Kräfte vor Ort abwälzen. Vorschläge, hierzu das Luftsicherheitsgesetz anzupassen, gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Wir brauchen einen grundsätzlichen Sinneswandel. Lassen Sie mich konkret ein Beispiel nennen, das die Dringlichkeit unterstreicht: Im vergangenen Jahr wurden Drohnen zum Beispiel über Fabriken und Militäranlagen gesichtet. Im Dezember 2025 befanden sich Drohnen über dem Raketenabwehrsystem Arrow 3. Das ist natürlich hochgefährlich; denn diese Orte bieten Möglichkeiten, um Angriffe durchzuführen, die katastrophale Folgen haben können. Was kann da alles passieren? Ausspähung von militärischen Geheimnissen, Ausfälle der Grundversorgung der Bevölkerung, Gefahren für die öffentliche Gesundheit und, ja, auch Massenaufkommen von Verletzten und Toten. Doch wir hinken hinterher. Was ist unser Problem hier in Deutschland? Es ist nicht eine Frage der Technik, sondern eine Frage des politischen Willens, und den haben Sie alle nicht hier vor Ort. Ja, die Linken haben recht: Wir wollen einen Paradigmenwechsel, was Sicherheit in Deutschland angeht, weil wir für unsere Bürger da sind und nicht für Ideologie. Denn Probleme des 21. Jahrhunderts kann man nicht mit Methoden des 20. Jahrhunderts lösen. Die Alternative für Deutschland fordert daher umfassende Aktionen und Schulungen für Polizisten, Investitionen in die Entwicklung von Anti-Drohnen-Technologien, eine engere Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen, außerdem zentrale Drohnenabwehrzentren und eine insgesamt weitere bessere Aufrüstung der Polizei und der Bundeswehr. Und vor allem fordern wir eine Harmonisierung zwischen den Bedürfnissen der inneren und äußeren Sicherheit, keine falsche Scheu vor harten Maßnahmen, sondern Abschneiden von alten Zöpfen. Meine Damen und Herren, wir leben nicht mehr in der Bonner Republik. Wir müssen unsere Bürger besser schützen. Die AfD-Fraktion steht für Realpolitik im deutschen Interesse. Dies können wir aber nicht allein durchsetzen. Deswegen brauchen wir auch die Kooperation mit Österreich. Die AfD-Fraktion stimmt natürlich diesem Abkommen zu. Es ist längst überfällig – für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Jeanne Dillschneider.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen war ich in Estland und habe mich mit den Menschen unterhalten. Dort hat mir jemand gesagt: „Bei uns ist man gelassen, aber wachsam.“ Bei uns in Deutschland sind wir zu häufig weder das eine noch das andere. Dabei zählen die Staaten in geografischer Nähe zu Russland auf uns. Sie zählen auf eine handlungsfähige Europäische Union. Verteidigungsfähigkeit wird dort nicht nur als Aufgabe der Politik verstanden, sondern auch als gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft. Wir lernen, aber wir lernen noch zu langsam. Immerhin ist das bilaterale Abkommen, über das wir heute sprechen, ein guter und richtiger Schritt, um Bedrohungen durch hybride Kriegsführung gerecht zu werden. Ziel des Abkommens zwischen Deutschland und Österreich ist es, missbräuchlich genutzte zivile Flugzeuge oder Drohnen schneller und effektiver abzuwehren. Wir müssen in der Lage sein, zu unterscheiden, ob es sich bei den Drohnenflügen um Quadrocopter handelt, die man bei MediaMarkt kaufen kann und die jemand versehentlich aus seinem Garten steigen lässt, oder eben um Spionage aus Russland und gezielte Destabilisierungsversuche. Wir müssen gewappnet und handlungsfähig sein, wenn vermeintlich harmlose Überflüge genutzt werden, um uns kollektiv in Panik zu versetzen. Und wir müssen schneller, koordinierter und grenzüberschreitend reagieren. Und genau das soll dieses Abkommen regeln. Als saarländische Abgeordnete komme ich selbst aus einer Grenzregion. Daher weiß ich, dass Sicherheit nicht durch Abschottung entsteht, sondern durch Kooperation. Diese Kooperation mit Österreich ist sehr zu begrüßen, und sie zeigt, wie Partnerschaften gelingen können, wenn es um unsere Sicherheit geht. Sie zeigt aber auch, wie absurd die Grenzkontrollen sind; denn die Bedrohungen und Herausforderungen unserer Zeit halten sich längst nicht mehr an Grenzen und Schlagbäume, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union. Eine Drohne, die mehrere Lufträume durchquert, stellt uns nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch vor Herausforderungen. Wer ist zuständig? Wer entscheidet? Wie greifen militärische und zivile Akteure ineinander? Wie verhindern wir, dass Kompetenzlücken zum Sicherheitsrisiko werden? Da reicht ein bilaterales Gesetz über ein Abkommen nicht aus, da müssen wir uns auch hier in Deutschland über die Zuständigkeiten im Klaren sein, insbesondere beim Luftsicherheitsgesetz. Die Bundesregierung hätte hier aus meiner Sicht auch die Möglichkeit gehabt, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die auch Meldewege, Lagebilder und Ausstattung verbindlich festlegt. Es wäre leicht gewesen, eine einheitliche Zuständigkeit für die Bundespolizei zu regeln und auch festzulegen, inwieweit die Länder in den Vollzug mit einbezogen werden und wie sie Unterstützung einfordern können. Dieser Verantwortung sind Sie nicht gerecht geworden. Bitte nutzen Sie Ihre Handlungsspielräume; denn wir dürfen hier nicht warten. Wir müssen schneller reagieren, und je besser wir zusammenarbeiten, desto mehr Sicherheit schaffen wir und desto mehr schaffen wir es, wie unsere Partner in Estland gelassen und wachsam zu sein. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ralph Edelhäußer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheitsrisiken halten sich nicht an irgendwelche Staatsgrenzen. Auch wenn unser Luftraum formal an der Grenze endet, so tun es Gefährdungslagen eben nicht. Sobald ein ziviles Luftfahrzeug missbräuchlich genutzt wird oder ein bemanntes oder unbemanntes Flugobjekt auffällig wird und rasch geklärt werden muss, ob eine reale Gefahr besteht, zählt jede Minute. Bisher enden die entsprechenden Begleitmaßnahmen an der Staatsgrenze, die andere Seite muss übernehmen. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren, und es entstehen auch operative Brüche. Genau hier setzt dieses Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich an. Es schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass militärische Luftfahrzeuge ein verdächtiges ziviles Luftfahrzeug grenzüberschreitend begleiten, identifizieren und klar definierte Maßnahmen ergreifen können. Was gehört zu diesen Maßnahmen? Es gehören die Überwachung, die visuelle Überprüfung – Aug’ in Aug’ –, die Begleitung sowie die Funkanforderungen zur Kursänderung oder auch zur Landung mit dazu. Ausgeschlossen – auch das muss klar gesagt werden – sind hingegen Maßnahmen mit Gewaltanwendung oder auch deren Androhung im Luftraum des jeweils anderen Staates und natürlich logischerweise auch der Einsatz von Waffen; denn die Souveränität des jeweiligen Staates bleibt selbstverständlich unberührt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Abkommen begründet daher kein neues Einsatzrecht für unsere Streitkräfte. Es erweitert keine materiellen Befugnisse, sondern es regelt einfach Verfahren, Zuständigkeiten und die Koordination des Ganzen. Die Führung der Operation verbleibt beim Aufnahmestaat, der die Einsätze jederzeit begrenzen oder auch beenden kann. So entsteht ein klarer, rechtssicherer Rahmen, der im Ernstfall handlungsfähig macht. Deutschland und Österreich verfügen bisher schon über eng verflochtene Verkehrsstrukturen und auch einen gemeinsamen grenznahen Luftraum. Allein schon die geografischen Gegebenheiten können dazu führen, dass die Zuständigkeiten rasch wechseln können. In der Praxis ist das dann ineffizient und sicherheitspolitisch nicht zielführend. Mit dem Abkommen wird eine nahtlose Zusammenarbeit ermöglicht, die Reaktionszeiten werden verkürzt und die Abstimmungen der zuständigen Stellen zusätzlich gestärkt. Ein regelmäßiger Austausch zur Luftlage sowie gemeinsame Übungen gibt es jetzt schon. Das Ganze wird jetzt frühzeitig und professionell koordiniert. So kann auch entsprechend gehandelt werden. Das Ergebnis ist, dass wir die Sicherheit im Luftraum durch eine bessere Kooperation und nicht durch neue Strukturen oder durch zusätzliche Bürokratie erhöhen. Genau solch klar geregelte Kooperationsmechanismen brauchen wir, die im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
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