1. Lesung

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

CDU/CSU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schaffen wir bestmögliche Sicherheit und gewährleisten gleichzeitig die Freiheitsrechte des Einzelnen? Das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit beschäftigt uns immer wieder und ist auch der Grund für unsere heutige Debatte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem vergangenen Herbst aufgezeigt, dass es Nachbesserungen bei den §§ 18 und 45 des BKA-Gesetzes bedarf. Es hat aber auch ausdrücklich hervorgehoben – das darf hier keinesfalls unterschlagen werden –, dass der Kern der jeweiligen Vorschriften bzw. die Befugnisse an sich verfassungsgemäß sind. Und das ist eine sehr gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aufgegeben hat uns das Verfassungsgericht, die Bearbeitung einzelner Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung der §§ 18 und 45 BKA-Gesetz, also konkrete Nachjustierungen bei Datenerhebung bzw. -speicherung und Datenweiterverarbeitung, vorzunehmen. Was machen wir konkret? § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BKA-Gesetz erlaubt dem BKA die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Terrorverdächtiger, beispielsweise durch den Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen. Aufgrund des erheblichen Eingriffs fordert das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz solcher Maßnahmen – erstens – von dem Terrorverdächtigen eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut. Dazu kommt – zweitens – eine spezifische individuelle Nähe der Kontaktperson nicht nur zur Hauptperson, sondern auch zu der aufzuklärenden Gefahr. Genau diesen Vorgaben kommt unser Gesetzesvorschlag nach, meine Damen und Herren. § 18 BKAG erlaubt es dem BKA wiederum, bereits erhobene personenbezogene Grunddaten im polizeilichen Informationsverbund, also der gemeinsamen Datenplattform der Polizeibehörden von Bund und Ländern, zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet hier zum einen das Fehlen einer hinreichenden Speicherschwelle für eine vorsorgende Datenspeicherung bei Beschuldigten. Hier müssen die Voraussetzungen für die vorsorgende Speicherung enger und konkreter normiert werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für die vorsorgende Speicherung nun sowohl für Beschuldigte als auch Tatverdächtige eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sie eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können. Dieser Aspekt wird durch den neuen § 30a BKA-Gesetz gelöst. Zum Zweiten beanstandet das Verfassungsgericht die bisherige Speicherdauerregelung und fordert hierfür eine ausdifferenzierte Konzeption. Genau das greift unser Gesetzesvorschlag mit einer entsprechenden Ergänzung des § 77 BKAG auf. Meine Damen und Herren, wenn man so will, handelt es sich im Großen betrachtet um geringfügige Gesetzesänderungen. Das bietet aber die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, warum wir solche Gesetze überhaupt erlassen. Ich bin ein sehr freiheitsliebender Mensch, aber Freiheit kann es nicht ohne Sicherheit geben. Wir alle sehen und spüren es. Wir alle kennen auch die Bedrohungs- und die Gefährdungslage; denken Sie nur an Mannheim, Solingen, Aschaffenburg oder München. Wir alle wissen, dass diese Anschläge durch die Attentäter auch deshalb erfolgt sind, weil sie unseren freiheitlichen Lebensstil, ja, weil sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verachten. Deswegen ist es notwendig, unseren Sicherheitskräften möglichst die Mittel an die Hand zu geben, die es ihnen erlauben, Terror und andere Straftaten effektiv und gerade auch präventiv zu bekämpfen. Das ist notwendig, ja es ist, ehrlich gesagt, nicht nur notwendig, sondern auch unsere Pflicht; denn Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Bürger – und dafür zu sorgen eine Kernaufgabe des Staates. Wir tragen mit den Gesetzentwürfen der Rechtsprechung Rechnung. Wir wahren die Freiheitsrechte des Einzelnen und geben gleichermaßen der Behörde die Befugnisse, mehr Sicherheit zu gewährleisten. Ich bitte deshalb herzlich im weiteren Verlauf um Zustimmung zu unseren Gesetzesanträgen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich das Wort Herrn Steffen Janich erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschaubarkeit des hier zu beratenden Gesetzentwurfs eröffnet uns die Möglichkeit, diesen Entwurf gegenüber der Öffentlichkeit detailliert zu erläutern. Worum geht es? Das BKA-Gesetz hat dem Bundeskriminalamt bisher die Möglichkeit eingeräumt, personen- und tatbezogene Daten von bestimmten Personen zu verarbeiten. Das galt auch dann, wenn diese Personen nur Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren waren. Es war nicht erforderlich, dass diese Personen wegen einer Straftat auch strafrechtlich verurteilt wurden. Das Bundesverfassungsgericht ist nun zu der Erkenntnis gelangt, dass diese Regelung im Widerspruch zu den höherrangigen Vorgaben des Grundgesetzes steht. Somit hat das Gericht entschieden, dass personenbezogene Grunddaten und Daten zu einem bestimmten strafrechtlich relevanten Verhalten von Beschuldigten nur gespeichert werden dürfen, wenn diese Datenspeicherung gesetzlichen Speicherschwellen und einer gesetzlich bestimmten Speicherdauer unterliegt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Personenbezogene Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen sollen demnach nur gespeichert werden, wenn aufgrund der Tat oder der Person des Beschuldigten darauf zu schließen ist, dass der Beschuldigte künftig Straftaten begehen wird und die Speicherung zur Verhütung oder Verfolgung dieser Taten beitragen kann. Die Vorgabe einer gesetzlichen Speicherschwelle ist hierdurch erfüllt. Und ich finde es richtig, dass den ermittelnden Polizeibeamten durch diesen abstrakten Tatbestand ein recht weiter Ermessensspielraum zugebilligt wird; denn die kriminalistische Erfahrung eines versierten Polizeibeamten und nicht die Gesellschaftsfantasie von Bürokraten ist am besten geeignet, um zu entscheiden, ob eine beschuldigte Person in Zukunft Straftaten begehen wird oder nicht. Die Speicherdauer für vorsorgend gespeicherte Daten im polizeilichen Informationsverbund wird für Erwachsene auf fünf Jahre bei schweren Straftaten und auf drei Jahre bei sonstigen Straftaten festgelegt. Damit wird der erforderlich gewordenen gesetzlichen Speicherdauer Rechnung getragen. Für uns als AfD sind dabei drei Punkte wichtig: Erstens. Als Rechtsstaatspartei steht für uns außer Frage, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundestag entsprochen werden muss. – Aber, Herr Fiedler, wer ist denn nun in einer Rechtsstaatspartei? Das muss ich mich bei Ihnen langsam fragen. – Schon deshalb ist es wichtig, hier keine gesetzliche Regelungslücke durch Untätigkeit entstehen zu lassen. Zweitens. Unser AfD-Grundsatzprogramm besagt: Das Recht der Bürger auf Sicherheit ist höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung. – Ziel muss es sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu verbessern. Und darum unterstützen wir die Möglichkeit der Datenspeicherung zu Beschuldigten, die nicht strafrechtlich verurteilt wurden. Und drittens. Vernunft statt Ideologie! Von Anfang an haben wir gesagt, dass wir bereit sind, alle sinnvollen Gesetzesvorgaben zu unterstützen, egal von wem sie kommen. Und so ist es auch hier. Die AfD wird aus diesem Grund dem Gesetzesvorhaben der Koalition entsprechend zustimmen. Danke. Für die SPD-Fraktion darf ich das Wort erteilen dem Kollegen Sebastian Fiedler.

SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und Organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat über spezifische Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Es hat festgestellt – die Botschaft ist vom Kollegen Bouffier gerade schon richtig formuliert worden –, dass das Gesetz in weiten Teilen verfassungskonform gewesen ist. Es hat mit seiner Entscheidung aber erstmals ganz spezifische Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA jetzt rechtssicher auszugestalten sind. Diese Befugnisse wollten wir, ehrlich gesagt, in der alten Regierung schon zeitnah umsetzen, und wenn es nicht zum Bruch gekommen wäre, wäre das schon passiert. Aber umso zügiger – das sieht man jetzt – wird die neue Regierung das jetzt entsprechend umsetzen, so schlank und so schnell wie möglich. Weil der Kollege Bouffier eben schon sehr gut und umfangreich dargestellt hat, worum es geht, kürze ich diesen Teil meiner Rede etwas ab und erwähne nur noch einmal verdeutlichend, dass es sich unter anderem um die heimliche Überwachung von Personen, die in Kontakt mit Terrorverdächtigen stehen, geht. Hier werden wir als Gesetzgeber sicherstellen, dass solche Personen, die nur flüchtig oder zufällig mit terrorverdächtigen Personen in Kontakt stehen, von der Maßnahme nicht erfasst werden. Zum anderen geht es um Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit personenbezogene Daten eines Beschuldigten gespeichert werden können. Es ist gerade schon richtig gesagt worden: Das ist für die Polizeien von Bund und Ländern von übergeordneter und herausragender Bedeutung. Ich habe gerade schon das Wort „schlank“ verwendet. Schlank bedeutet: Das ist jetzt etwas, was wir dringend ganz schnell machen müssen. Deswegen machen wir das auch in einem solchen schnellen parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet aber nicht, dass wir damit fertig sind. Vielmehr werden wir das Bundeskriminalamt insgesamt, so wie es das Vorhaben dieser Koalition ist, mit bestmöglichen Befugnissen ausstatten, die vor allen Dingen zeitgemäß sind. Dazu gehören viele Dinge, die geregelt werden müssen. Ich greife nur einen Teil heraus, sozusagen als Teaser: Es geht unter anderem um die cyberspezifische Bedrohungslage, der wir in Deutschland und Europa ausgesetzt sind. Da geht es um Gefahren des internationalen Terrorismus, die abgewehrt werden müssen; ich erinnere an staatlich motivierte Cyberangriffe. Da muss das BKA entsprechende Befugnisse bekommen – dazu werden wir noch viele Debatten führen müssen –; hier müssen wir das Bundeskriminalamt auf die Höhe der Zeit bringen. Das hat zu tun mit der Rolle, die das Bundeskriminalamt in der Sicherheitsarchitektur einnimmt. Deswegen will ich sagen: Das darf kein statischer Prozess sein. Wir müssen uns weiterhin darüber verständigen, welche Rolle das BKA im Gefüge von Bund und Ländern übernehmen soll und was die Länder tatsächlich zu leisten in der Lage sind. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat dazu einen guten Begriff geprägt. Während es in der Kriminologie schon länger den Begriff „Crime-as-a-Service“ gibt – damit sind zum Beispiel professionelle Geldwäscheringe gemeint, die für andere arbeiten –, ist unser Konzept – da schließe ich mich dem Vokabular des Präsidenten des BKA, Holger Münch, an –: „Crimefighting-as-a-Service“. Das ist die Idee des Bundeskriminalamts. Damit ist gemeint: Das BKA muss weiterhin herausragende Kompetenzen entwickeln und vorhalten, die die Länder aufgrund ihrer Größe teilweise gar nicht vorhalten können. Und das hat zu tun mit Ausstattung, mit Technik, aber auch mit Befugnissen, die wir als Koalition dem BKA auf jeden Fall geben werden; dafür steht diese Koalition. Das ist auch deswegen wichtig – ich will das in Erinnerung rufen –, weil die Lage eben so ist, wie sie ist – einige Stichworte sind schon genannt worden –: Wir haben es ja nicht nur mit den schon genannten Bedrohungen durch Terrorismus zu tun. Damit meine ich sowohl den, der von rechts kommt, also sozusagen das Gedankengut in extremo, dessen Ideengebung von der rechten Seite dieses Hauses favorisiert wird und zu dem es entsprechende Beziehungen gibt. – Ich vergesse gar nichts. Aber ich nenne Sie zuerst, weil Sie die größte Bedrohung in unserem demokratischen Rechtsstaat sind. Man muss die Prioritäten immer richtig setzen. Außerdem sind wir natürlich weiterhin einer Gefahr durch den islamistischen Terrorismus ausgesetzt. Wir haben es mit anderen staatlichen Akteuren zu tun – jetzt komme ich komischerweise schon wieder zu Ihnen, weil Sie so enge Verbindungen zu Russland haben –, im Bereich Cyberkriminalität, aber auch in anderen Bereichen; das wissen Sie. Wir haben es mit einer ernstzunehmenden Lage im Bereich der Organisierten Kriminalität zu tun. Wir haben es auch mit einer organisierten Rauschgiftkriminalität zu tun. Das BKA muss weiterhin so gut wie bisher in der Lage sein, im europäischen und internationalen Bereich herausragende Arbeit zu leisten. Wer dem BKA auf Whatsapp und in anderen sozialen Medien folgt, sieht: Immer dann, wenn wir europäisch und international zusammenarbeiten, haben wir herausragende Ermittlungserfolge. Das ist sozusagen die Idee dieser Koalition. Wir werden alles tun, was wir rechtsstaatlich ermöglichen können, um das BKA weiterhin mit sehr guten Befugnissen auszustatten. Darauf können sich die Kolleginnen und Kollegen dort verlassen. Wir danken ihnen herzlich für ihre herausragende Arbeit. Vielen herzlichen Dank. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Lukas Benner das Wort erteilen. – Sie haben das Wort.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es im Kapitel zur Innenpolitik – ich zitiere –: „Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss […] neu austariert werden.“ Wer die Großen Koalitionen aufmerksam verfolgt hat, der weiß, dass sich hinter diesem Satz ein Frontalangriff auf Grundrechte verbirgt. Ich übersetze das einmal ganz deutlich: Was Sie immer mit „datenschutzrechtlichen Vorgaben“ umschreiben, ist das von der Verfassung verbriefte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Deswegen ist es unsere Pflicht, sehr genau hinzuschauen, was Sie in den nächsten Jahren tun und was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorhaben. Ihr Entwurf bleibt hinter dem, was möglich gewesen wäre, leider deutlich zurück; denn das Bundesverfassungsgericht hat doch gesagt, dass man sich die Frage der Datenerhebung und Datenverarbeitung im BKA-Gesetz grundsätzlich anschauen muss. Das betrifft auch die Frage der Rechtsprechung zum Schutz der Intimsphäre bei V-Leuten und verdeckten Ermittlern – um ein weiteres Beispiel zu nennen. Deswegen bleibt der vorliegende Entwurf hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Des Weiteren muss man die Frage stellen, ob die Gleichstellung von Tatverdächtigen und Beschuldigten verfassungsrechtlich geboten und haltbar ist. An die Union gerichtet: Es wäre einfach gewesen, einen Entwurf vorzulegen, der sowohl dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch die Rechtsprechung der vorherigen Jahre umsetzt. Die Ampel hatte bereits im Dezember einen Entwurf vorgelegt, der nicht nur diesen Punkt, sondern auch viele weitere Anpassungen des BKA-Gesetzes beinhaltet hat, und Frau Faeser hatte Ihnen die Hand ausgestreckt, diesen Entwurf hier gemeinsam durchs Parlament zu bringen. Ja, wir haben es schon mehrfach gehört: Eile ist geboten; die Befugnisse laufen am 31. Juli 2025 aus. Aber Ziel muss es doch sein, ein gut austariertes BKA-Gesetz, das Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, das evidenzbasiert und grundrechtskonform ist, auf den Weg zu bringen. Deswegen ist es so schade, dass Sie ausgeschlagen haben, mit uns gemeinsam eine größere Reform zu machen, dass Sie Fundamentalopposition gespielt haben und jetzt hier nur so eine Minimalumsetzung vorlegen, anstatt sich grundsätzlich den Befugnissen und der Datenverarbeitung im BKA-Gesetz zu widmen. Wenn wir auf die Innenpolitik der Koalition in den ersten Wochen gucken, dann sehen wir: Verschärfung hier, Symbolpolitik da, Grundrechte egal. Wir nehmen uns an diesem Agieren kein Beispiel; denn wir wollen es anders machen als Sie. Wir wollen nicht wie Sie bei den Grenzkontrollen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten irgendwelche Spielchen spielen. Es ist wichtig, dass die Befugnisse an dieser Stelle schnellstmöglich gewährt werden. Ich sage Ihnen zu, dass wir Ihrem Verfahren an keiner Stelle im Weg stehen. Ich bitte Sie dennoch, sich in der Kürze der Zeit noch einmal die Frage zu stellen, ob die Gleichstellung von Beschuldigtem und Tatverdächtigem an dieser Stelle geboten ist. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke Jan Köstering das Wort geben.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist längst überfällig, dass das BKA-Gesetz nachgebessert wird. An dieser Stelle sollte noch einmal betont werden, wieso wir heute überhaupt darüber reden, nämlich nicht, weil die vergangene oder die aktuelle Regierung das Thema für wichtig befunden hätten. Vielmehr sprechen wir heute darüber, weil die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, und das nicht erst vor Kurzem, sondern bereits 2019. Nicht völlig überraschend haben sie vor dem Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten recht bekommen. Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von personenbezogenen Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Der heimlichen Überwachung von bloßen Kontaktpersonen durch das BKA wurde ein Ende gesetzt. Beides versuchen Sie nun nachzubessern. Und wieder folgt Ihr Vorschlag dem alten Muster, immer so weit zu gehen, wie es das Bundesverfassungsgericht gerade so zulässt. Es ist immer das gleiche Spiel, meine Damen und Herren, sei es beim Thema Vorratsdatenspeicherung, sei es beim BND-Gesetz, sei es beim Bundesverfassungsschutzgesetz, bei denen ebenfalls Verfassungsbeschwerden gegen übermäßige Befugnisse zur Datenverarbeitung erfolgreich waren. Immer wieder sehen wir, dass offensichtlich verfassungswidrige Regelungen verabschiedet werden. Diese gelten dann eine Zeit lang, bis Bürgerrechtsorganisationen und NGOs gegen sie vorgehen und Karlsruhe letztendlich Nachbesserungen fordert. Wir können froh sein – wir können wirklich froh sein –, dass die Wahrung grundlegender Bürger/-innenrechte vor Gerichten immer wieder eingefordert wird. Aber das kann doch nicht Maßstab von Sicherheitspolitik sein, meine Damen und Herren. Ihr Maßstab, also immer wieder Recht zu brechen und die Grenzen der Grundrechte bis aufs Äußerste auszureizen, führt dazu, dass diese letztlich immer weiter verschoben werden. Wir werden bei den aktuellen Anpassungen darüber zu reden haben, ob es überhaupt gelungen ist, den Anforderungen aus Karlsruhe gerecht zu werden. Als Linke werden wir da natürlich ganz genau hinschauen. Das gilt besonders mit Blick auf die Löschfristen und die Prüfung, ob auch 10 oder 15 Jahre nach einer Tat die Daten der Beschuldigten weiter gespeichert werden dürfen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen im Deutschen Bundestag als Regierungsfraktionen heute zwei schmale Gesetzentwürfe zur Novellierung des BKA-Gesetzes vor, die aber alles andere als unwichtig sind. Beide Gesetzentwürfe sind von essenzieller Bedeutung, weil sie dem Bundeskriminalamt im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Oktober letzten Jahres wichtige Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus weiterhin ermöglichen. Es ist ja schon erwähnt worden: Hier besteht eine gewisse Eilbedürftigkeit, weil uns das Bundesverfassungsgericht eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Juli gesetzt hat. Meine Kolleginnen und Kollegen, beide Befugnisse sind von entscheidender Wichtigkeit. Warum? Nach Angabe des Bundeskriminalamtes sind allein zwischen 2017 und 2023 23 geplante Terroranschläge in Deutschland vermieden worden. Allein im Jahr 2023 waren es 6; das war die höchste Zahl seit 2015. Das zeigt eines sehr unzweifelhaft und sehr eindeutig: Deutschland steht nach wie vor im Fokus des internationalen Terrorismus. Es gilt der Satz – der zwar schon häufig zitiert wurde, aber trotzdem richtig ist –: Jederzeit kann in Deutschland ein Anschlag passieren. – Ich bin der festen Überzeugung: Eine starke, wehrhafte Demokratie darf auf keinem Auge blind sein. Wir müssen alle Gefahren, sowohl von Rechtsextremen als auch von Linksextremen, aber auch im Bereich des Islamismus, ernst nehmen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden dem BKA wichtige Befugnisse weiter ermöglicht. Ich möchte nur einen Fall herausgreifen, den jüngsten Anschlag in Bielefeld. Wenn man sich die Genese ansieht und vor allem auch die Vita des – – – In Bielefeld war ein Anschlag. – Wenn Sie sich erinnern: Das war der Anschlag eines Islamisten, der sich in sehr kurzer Zeit radikalisiert hat. Deswegen ist es mir so wichtig, auf die Befugnisse, um die es heute geht, hinzuweisen. Es gibt gerade bei kurzen, bei schnellen Radikalisierungsprozessen für die Gefahrenabwehrbehörden häufig kaum Möglichkeiten, der potenziellen Täter habhaft zu werden. Deshalb ist es notwendig, auch auf Kontaktpersonen zugreifen zu können, sprich: auch Kontaktpersonen des potenziellen Terroristen entsprechend überwachen zu können. Natürlich sind das keine Personen, mit denen er nur zufällig oder flüchtig zu tun hat. Aber wenn jemand dauerhaft mit der Person in Kontakt steht – beispielsweise ein Nachbar, ein Zimmerkamerad, ein Verwandter –, dann muss es dem BKA natürlich möglich sein, auch diese Kontaktperson zu überwachen. Das wird jetzt konkretisiert und auch präzisiert mit der Novellierung des BKA-Gesetzes. Gleiches gilt für die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten im Polizeilichen Informationsverbund. Wir haben einen föderalen Staat, zum Glück; das bringt sehr viele Vorteile mit sich. Im Bereich der Gefahrenabwehr bringt es bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aber auch gewisse, ich sage mal, Herausforderungen mit sich. Gerade deswegen ist es wichtig, dass Informationen ohne große Brüche von einer Polizeibehörde an die nächste weitergegeben werden können. Deswegen sind auch die Speicherungen wichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, dies noch mal zu präzisieren. Es müssten also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige bzw. der Beschuldigte in absehbarer Zeit eine Straftat oder einen Terroranschlag begeht. Aus meiner Sicht werden wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mit diesen Gesetzentwürfen gerecht. Herr Kollege Benner, Sie haben jetzt gefragt, warum wir keine große Reform des BKA-Gesetzes machen. Wie gesagt – ich habe darauf hingewiesen –, wir stehen unter einer großen Eilbedürftigkeit. Deswegen geht es jetzt um eine sehr schmale Novellierung des BKA-Gesetzes. Aber ich kann Sie beruhigen: Wir werden mit Sicherheit sehr schnell – das Bundesinnenministerium allen voran – eine große Novelle zum BKA-Gesetz vorlegen, weil eines klar ist: Deutschland wird mit der neuen Koalition deutlich sicherer. Leider sind in den letzten Jahren die Zahlen der extremistisch motivierten Straftaten deutlich angestiegen, allein von 2023 auf 2024 auf insgesamt über 84 000. Allein in einem Jahr war dies ein Anstieg von über 40 Prozent, bei den antisemitisch motivierten Straftaten ein Anstieg um 20,2 Prozent, bei den rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ein Anstieg um 17 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar. Unsere Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht, dass Deutschland sicherer wird. Dafür stehen wir als Große Koalition und insbesondere als CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es gibt sehr wohl noch viele andere Maßnahmen, die dringend erforderlich sind, zum Beispiel eine Novellierung von § 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Lieber Herr Mayer, denken Sie an die Redezeit. Auch Sympathiewerbung für terroristische Organisationen muss aus meiner Sicht wieder strafbar werden. Jetzt geht es darum, dass wir diese Gesetzentwürfe schnell parlamentarisch behandeln. Darum bitte ich Sie. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Die Aussprache schließt ab für die AfD-Fraktion Herr Sascha Lensing.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauer auf den Tribünen! Es ist schon viel gesagt worden zu den Inhalten der Gesetzentwürfe. Deshalb kann ich ein bisschen kürzertreten. Die vorliegenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz und zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz wurden notwendig – wir haben es gehört –, weil durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt wurde, dass unter anderem bei der Datenweiterverarbeitung und der Kontaktpersonen-Überwachung einiges zu unbestimmt war, Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre bzw. auf informationelle Selbstbestimmung festgestellt wurden. Aus diesem Grund musste nachgebessert werden. Wir als AfD-Fraktion sehen blindes Datensammeln oder, besser gesagt, die Erschaffung einer Datenkrake überaus kritisch. Aber wir machen unsere Entscheidung für die Zustimmung oder die Ablehnung eines Gesetzentwurfes nicht davon abhängig, welche Fraktion ihn einbringt – wie das offensichtlich vom Rest des Hauses hier gehandhabt wird –, sondern einzig davon, ob das Gesetz für Deutschland und seine Bürger richtig und sinnvoll ist. Aus diesem Grund haben wir eine ausgewogene Betrachtung des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgenommen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung durch Terrorismus zu stärken. Durch die Erweiterung der Befugnisse soll das BKA in der Lage sein, schneller und effektiver auf terroristische Gefahrenlagen zu reagieren. Insbesondere die verbesserten Möglichkeiten zur Datenanalyse und -überwachung können dazu beitragen, terroristische Netzwerke frühzeitig zu erkennen und zu zerschlagen. Zudem wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden gefördert und der Informationsaustausch erleichtert. – Alles positive Punkte. Auf der anderen Seite gibt es berechtigte Bedenken hinsichtlich der möglichen Einschränkung der Grundrechte. Kritiker befürchten, dass die erweiterten Überwachungsbefugnisse zu einer massiven Ausweitung staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre führen könnten. Es besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen zu vage formuliert sind und missbraucht werden könnten, wenn die Person, die überwacht werden soll, zum Beispiel nur – wir haben es gerade schon gehört – ein grober Bekannter eines Terrorverdächtigen ist, man sich nur zufällig getroffen hat. Ergänzend wird argumentiert, dass eine stärkere Überwachung das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gefährden könnte. Es ist wichtig, eine Balance zwischen Sicherheitsinteressen und den Schutzrechten der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Unser Fazit – der Kollege Janich hat es schon vorweggenommen –: Der Gesetzentwurf stärkt die Fähigkeiten des BKA im Kampf gegen terroristische Bedrohungen. Diese Bedrohung sehen und spüren unsere Bürger leider mittlerweile in immer kürzeren Abständen. Es wird dringend Zeit, dem BKA gerade im Bereich der Abwehr terroristischer Bedrohungen das notwendige Werkzeug an die Hand zu geben. Das sehen auch wir als unseren Auftrag, den wir als Alternative für Deutschland ernst nehmen. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die damit verbundenen Risiken sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass Grundrechte gewahrt bleiben. Das ist hier aus unserer Sicht geschehen. Herr Kollege Lensing, denken Sie an die Redezeit. Ich komme zum Schluss, ja. – Die Bürger unseres Landes können sich darauf verlassen, dass wir bei den Gesetzgebungsprozessen weiter genau hinschauen werden. Wir unterstützen unsere Sicherheitskräfte. Deshalb begrüßen wir dieses Gesetz. Vielen Dank.

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