1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union

19. Dezember 2025·Sitzung 51··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (10)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute jährt sich zum neunten Mal der furchtbare Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz – ich glaube, wir erinnern uns noch sehr gut –, und morgen wird in Magdeburg an den schrecklichen Anschlag auf den dortigen Weihnachtsmarkt erinnert. Diese Taten haben uns schmerzhaft vor Augen geführt: Um unsere offene Gesellschaft zu schützen, müssen wir entschlossen handeln. Deshalb spreche ich heute über zwei Gesetzentwürfe. Beide machen unser Land sicherer, und beide passen das Strafrecht an neue Bedrohungslagen an. Der erste Entwurf setzt die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung um. Er ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, künftig früher einzugreifen. In Zukunft wird schon die Androhung eines Anschlags bestraft. Der Entwurf erfasst auch Vorbereitungshandlungen, etwa die Einreise nach Deutschland, um einen Anschlag zu begehen, oder die versuchte Vorbereitung eines Anschlags. Berlin, Magdeburg und Solingen zeigen die Bedrohungslage: Täter nutzen oft Alltagsgegenstände wie Messer oder Autos. Wer eine so perfide Tat plant, kann künftig auch schon dafür bestraft werden. Und wir gehen gegen die vor, die Terrorismus finanzieren. Sie werden in Zukunft schneller verfolgt. Diese Verschärfungen setzen bewusst früh an: schon bevor ein Anschlag geschieht, weil bereits hier die Gefahr einsetzt. Das ist der richtige Zeitpunkt. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat wartet nicht. Er schützt seine Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig, und er schützt sie umfassend. Unser zweiter Entwurf setzt das E-Evidence-Paket der EU um. Er stärkt den modernen Rechtsstaat in der digitalen Zeit. Terrorismus, Drogenhandel oder Kinderpornografie kennen eben keine Landesgrenzen. Täter nutzen digitale Dienste, etwa Messenger oder Cloud-Speicher. Die Daten sind flüchtig und keinem klaren Gebiet auf der Landkarte zuzuordnen. Darauf reagieren wir mit neuen Strafverfolgungsinstrumenten. Zukünftig können Ermittlungsbehörden Anordnungen direkt an Diensteanbieter im EU-Ausland richten. Deutsche Staatsanwaltschaften werden zum Beispiel E-Mails direkt von französischen Mailanbietern herausverlangen können. Das hört sich selbstverständlich an, ist strafrechtlich aber eine absolute Neuheit. Es wird schneller gehen, und es wird unkomplizierter gehen. Dabei schützen wir auch die Grundrechte. Sensible Daten, etwa von Ärztinnen oder Anwälten, sind besonders geschützt. Das war mir wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen kurz vor Weihnachten. Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten. Ich wünsche Ihnen schöne Besuche auf Weihnachtsmärkten. Wir alle hoffen, dass es dieses Jahr friedlich bleibt. Es ist gut, dass wir viel dafür tun. Danke. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit sprechen wir nicht nur über Paragrafen. Wir sprechen über Angst. Wir sprechen über die Narben in unserer Gesellschaft, die Anschläge wie in Solingen, Magdeburg oder Mannheim hinterlassen haben. Wir sprechen über unschuldige Menschen, deren Leben abrupt beendet oder für immer verändert wurde – nicht durch eine komplexe Bombe, sondern durch Alltagsgegenstände wie ein Fahrzeug oder ein Messer, die zu Waffen des Hasses wurden. Über Jahre hinweg hat die Regierung die Umsetzung der EU-Terrorismusbekämpfungsrichtlinie verschlafen. Nun liegt ein Entwurf vor – endlich! Dabei geht es in diesem Entwurf vor allem um eine Vorverlagerung der Strafbarkeit als logische Konsequenz, um der perfiden Strategie von Terroristen zu begegnen. Denn wir können, nein, wir wollen nicht warten, bis Blut geflossen ist. Wir müssen handeln, wenn die Planung von Terrorakten beginnt. Die im Entwurf vorgesehene Strafbarkeit schon der bloßen Androhung terroristischer Straftaten ist daher ein richtiges Signal der Wehrhaftigkeit des Staates. Aber jeder Schritt in Richtung mehr Sicherheit muss mit der Wahrung unserer Grundwerte, konkret: der Grundrechte, einhergehen. Hier begibt sich der Entwurf auf eine schwierige Gratwanderung. Wann wird aus einem gewöhnlichen Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“? Unschärfen bergen hier die Gefahr der Überdehnung des Strafrechts. Das gilt auch im Hinblick auf die Kriminalisierung bloßer Gedanken oder Absichten. Dies führt uns zum Kern der Debatte. Der Entwurf verlangt, dass in Zukunft die Generalbundesanwaltschaft innere Beweggründe von Tätern zu beweisen hat, die sich nicht objektiv manifestiert haben. Wir sehen darin die Gefahr, den Boden des Tatstrafrechts zu verlassen und sich einem Gesinnungsstrafrecht zu nähern. Sicherheit darf niemals die Freiheit kosten, für die wir einstehen. Die Einreise einer Person, wenn diese in Absicht einer späteren Terrorstraftat erfolgt, soll bestraft werden. Aber, Frau Ministerin, wenn wir wissen, dass ein potenzieller Täter einreisen will: Ist dann seine Bestrafung nach der Einreise die Lösung, oder sollten wir nicht unsere Grenzen effektiv schützen, um die Einreise von Terroristen zu verhindern? Das alles sind Fragen, die geklärt werden müssen. Der Arbeit im Ausschuss sehe ich daher gerne entgegen. Jetzt wünsche ich allen Kollegen hier und allen Landleuten draußen, auch denen, die mit Jesus Christus, unserem Herrn, nichts anfangen können, ein schönes Weihnachtsfest. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Susanne Hierl für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe, die ein gemeinsames Ziel haben: Sie sollen die Menschen in unserem Land besser schützen: vor terroristischen Anschlägen, vor schweren Straftaten und vor der Bedrohung durch die Nutzung digitaler Medien bei Straftaten. Der erste Gesetzentwurf setzt beim Strafgesetzbuch an. Das deutsche Terrorismusstrafrecht gibt es seit fast fünf Jahrzehnten. Es hat sich bewährt; aber ständig ändern sich die Gefährdungslagen, und darauf muss der deutsche Rechtsstaat reagieren. Mit dem Entwurf schließen wir gezielt Lücken und reagieren auf die Bedenken der EU-Kommission. Konkret schärfen wir die Tatbestände der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung, insbesondere mit Blick auf terroristische Einzeltäter. Wir führen eine einheitliche Definition terroristischer Straftaten ein und sorgen so für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. In den vergangenen Jahren haben wir einen deutlichen Anstieg von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Messern und Fahrzeugen erlebt; Ministerin Hubig hat auf die Anschläge hingewiesen. Hier setzen wir an, und wir erweitern die Strafbarkeit auf die Vorbereitung terroristischer Straftaten mit gefährlichen Werkzeugen. Das ist eine notwendige Antwort auf eine reale Bedrohung. Hinzu kommt ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt: ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Deutschland. Hier sieht der Gesetzentwurf deshalb eine Anhebung des Strafrahmens vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Gesetzentwurf betrifft die digitale Dimension von Kriminalität. Messengerdienste, Cloud-Speicher, Onlineplattformen: Das sind längst wichtige Tatmittel, über die Straftaten geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakts schaffen wir ein neues Stammgesetz, das unseren Ermittlungsbehörden den Zugriff auf elektronische Beweismittel innerhalb der EU deutlich erleichtert. Künftig können wir Daten wie IP-Adressen oder Standortinformationen direkt bei den Dienstanbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern oder sichern, ohne den Umweg über die klassische Rechtshilfe. Es ist gut, dass dieses rechtspolitische Vorhaben auch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt flankiert wird, der die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Polizei ebenfalls auf den neuesten Stand bringt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Initiativen sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Wir reagieren auf die sich ständig wandelnden Bedrohungen, schließen Schutzlücken, schärfen Ermittlungsinstrumente und stärken so die Sicherheit der Bevölkerung. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Bevor ich zu den Gesetzentwürfen rede, möchte ich an die Opfer des Terroranschlags in Sydney erinnern. Niemals darf ein Angriff auf Jüdinnen und Juden unwidersprochen und ungestraft bleiben. Dieser unfassbare, antisemitische Angriff in Australien ist auch ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Werte, auf die Freiheit, auf die Demokratie und auf die Menschenwürde. Den Opfern und ihren Angehörigen gelten in dieser schweren Zeit unsere Gedanken. Auch in Europa besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Angriffe, die wir wirksam und entschieden bekämpfen müssen. Sie können jetzt wirksame Maßnahmen beschließen oder an wirkungslosen Paragrafen herumdoktern. Wie ich sehe, hat sich die Koalition für Letzteres entschieden. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung ist tatsächlich dringend nötig und auch wünschenswert; aber Sie wissen nicht, was Sie eigentlich wollen. Statt das reformbedürftige Terrorismusstrafrecht insgesamt zu ändern, will die Bundesregierung nur das deutsche Strafrecht kleinteilig an die europäischen Vorgaben anpassen. Besonders kritisch wird es aber mal wieder da, wo die Koalition eigene Ideen einbringt und über die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie hinausgeht. Der Anwendungsbereich des neuen § 80a StGB, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wird uferlos ausgeweitet. Terrorstraftaten mit Alltagsgegenständen, etwa Autos oder Messern, sollen wirksam bekämpft werden. Es soll jetzt zukünftig bereits der Kauf solcher Alltagsgegenstände strafbar sein, und zwar dann, wenn beim Kauf die Vorstellung besteht, irgendwann damit mal einen Terrorangriff durchzuführen. Das ist doch keine sinnvolle Terrorismusbekämpfung! Wollen Sie etwa den Menschen beim Kauf eines Küchenmessers in den Kopf schauen? Das ist ja wohl rechtspolitische Kaffeesatzleserei. Und hier sitzt doch so viel juristischer Sachverstand. Sie wissen doch genau: Solche Vorverlagerungen der Strafbarkeit sind weder verfassungsgemäß noch praktikabel handhabbar. Ein Staat, der beginnt, Gedanken statt Taten zu bewerten, begibt sich bewusst auf rechtsstaatlich sehr wackeligen Boden. Bei der Bekämpfung des Terrorismus können Sie sich doch nicht nur mit Strafandrohung begnügen und dann sagen: Na, jetzt wird wohl niemand mehr eine Tat begehen. – Der internationale Terrorismus muss endlich ganzheitlich bekämpft werden. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Bereich der Terrorismusbekämpfung, damit die Verhinderung von Anschlägen nicht an langsamer Bürokratie scheitert. Wir brauchen bessere Prävention und Gefahrenabwehr statt verfassungswidriger Regelungen im Strafrecht. Wir brauchen mehr soziale Arbeit für Jugendliche und auch für Erwachsene. Wir brauchen Extremismusprävention in Schulen und im Internet. Und wir brauchen gute Deradikalisierungsprogramme wie etwa die Beratungsarbeit des Vereins Grüner Vogel. Wir brauchen effektive Maßnahmen gegen den Finanzfluss zugunsten terroristischer Organisationen aus kriminellen Quellen. Deutschland ist immer noch das Geldwäscheparadies Europas. Und da sind Sie doch in der Verantwortung, in internationaler Zusammenarbeit voranzugehen und endlich für ein Versiegen der Einnahmequellen des Terrorismus zu sorgen. Damit könnten Sie sich im Bereich der Terrorismusbekämpfung tatsächlich auszeichnen. Wir debattieren hier aber heute auch noch den Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des sogenannten E-Evidence-Paktes der EU. Auch dabei gilt: Die Bundesregierung nutzt nicht die Chance, die Ermittlungsbefugnisse für elektronische Beweismittel vollumfänglich auf die Höhe der Zeit zu bringen. Stattdessen entwirft sie auch hier bloß eine Minimallösung. Es sollte doch wirklich nicht so sein, dass Ermittlungsbehörden aus anderen EU-Staaten in Deutschland mehr Ermittlungsbefugnisse haben als deutsche Staatsanwaltschaften! Außerdem muss der Schutz von Berufsgeheimnisträgern unbedingt garantiert werden. Beide Entwürfe zur EU-Umsetzung zeigen einmal mehr die Unwilligkeit der Koalition für größere Reformen. Ein untrügliches Zeichen: Der Herbst der Reformen ist vorbei, der Winter ist da. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Fraktion Die Linke Jan Köstering.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie. Wenn man Handlungen, die für sich genommen niemanden verletzen, unter Strafe stellt, muss man dabei zwei Dinge betrachten: Es muss erstens Verhalten erfasst werden, das zwangsläufig zu konkreten Schäden führt, und es muss zweitens klar bestimmt werden, welches Verhalten eigentlich unter Strafe steht. Beides tut der Entwurf nicht. Zum Beispiel soll nach § 91 Strafgesetzbuch fortan bestraft werden, wer versucht, einen Inhalt zugänglich zu machen, der geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Tat zu dienen. Natürlich will niemand, dass solche Anleitungen verbreitet werden. Aber was hier unter Strafe gestellt werden soll, ist der Versuch der Vorbereitung der Vorbereitung der Straftat. Damit es hier zu einer Verletzung von Rechten anderer Personen kommt, muss noch eine Vielzahl von Zwischenschritten erfolgen. Die dann genannte terroristische Tat muss zwar bestimmt sein, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, was aber hiermit gemeint ist, ist nicht ohne Weiteres klar. Schon der bisher verwendete Begriff der „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ hat zu Problemen bei der Rechtsanwendung geführt. Dieses Gesetz wird Menschen betreffen, die sehr weit von tatsächlichen Rechtsverletzungen entfernt agieren oder solche sogar nicht bezwecken. Verpflichtet ist die Bundesrepublik zur Schaffung einer solch weiten Strafbarkeit nicht; denn die EU-Richtlinie, die hier umgesetzt werden soll, verlangt dies gar nicht. Dem Staat stehen genug andere polizeiliche Maßnahmen zur Verfügung, um so was zu verhindern. Und nun zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie. Dass die Herausgabe von Kommunikationsdaten an Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU geregelt wird, ist an sich – und da sind wir uns, glaube ich, einig – nichts, wogegen man unbedingt was hat. Aber bei der Umsetzung machen Sie da Abstriche, wo es um die Rechte der Beschuldigten oder zufällig beteiligter Dritter geht. Wenn ein Mitgliedstaat sich weigert, die Anordnung eines anderen umzusetzen, weil etwa in die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten eingegriffen wird, sollen diesen nach dem Entwurf keine Rechtsmittel mehr zustehen. Damit wird nicht mehr kontrolliert, ob deutsche Behörden sich für die Wahrung der Rechte dieser Personen und damit für die Patientinnen und Patienten oder Mandantinnen und Mandanten eingesetzt haben. Zudem fordert die Richtlinie ein eigenes Beweisantragsrecht der Beschuldigten, und dies haben Sie gar nicht erst umgesetzt. Strafrechtliche Regelungen sollten sich an Taten, nicht an Einstellungen orientieren und die Rechte Dritter und der Beschuldigten achten. Dem werden diese Entwürfe nicht gerecht. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vor wenigen Tagen haben wir die Nachrichten von dem schrecklichen Anschlag in Australien gesehen, bei dem 16 Menschen brutal ermordet wurden. Diese Attacke auf ein fröhliches jüdisches Fest schockiert uns alle noch heute, und wir sind in Gedanken bei den Familien und Angehörigen. Auch in Deutschland und Europa haben wir eine Gefährdungslage. Und deshalb müssen wir alles dafür tun, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor solchen brutalen Terrorattacken zu schützen, und genau das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wo es erforderlich ist, verschärfen wir das Strafgesetzbuch, um gegen Terrorismus vorzugehen. Das Justizministerium hat hier gute Arbeit geleistet und einen Entwurf mit präzisen Begrifflichkeiten vorgelegt. So werden wir zum Beispiel zukünftig auch die Einreise zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen; die Ausreise ist bereits strafbewehrt. Somit können wir noch besser gegen sogenannte Hit-Teams und Schläferzellen vorgehen, die in unser Land einreisen wollen. Wir werden ebenso die Vorbereitung einer terroristischen Straftat auch dann unter Strafe stellen, wenn die Vorbereitung der Gewalttat mit einem Fahrzeug oder mit einem Messer begangen wird. Denn Autos und Messer, das sind Tatmittel, die auch gefährlich sind, die mörderische Wirkung haben können. Es macht keinen Unterschied, ob ein Terroranschlag mit einem Messer oder mit einer Pistole begangen wird. Das müssen wir klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir werden das klarstellen. Wir werden auch schärfer gegen Terrorismusfinanzierung vorgehen. Zukünftig wird auch die Bereitstellung von Vermögenswerten, die dazu dienen sollen, öffentlich zu einer terroristischen Straftat aufzurufen oder eine Anleitung einer terroristischen Straftat zu verbreiten, unter Strafe gestellt, und wir normieren hier auch ausdrücklich eine Versuchsstrafbarkeit. Das ist eine wichtige Verschärfung, weil wir schon in frühen Stadien dafür sorgen wollen, dass wir die terroristischen Planungen stoppen können, liebe Kolleginnen und Kollegen; eine wichtige Verbesserung. Wir erleben täglich, dass unser Land ausspioniert wird; die russischen Drohnenflüge sind dafür nur ein Beispiel. Das können wir nicht hinnehmen, und deswegen werden wir den Strafrahmen bei der Strafbarkeit der geheimdienstlichen Agententätigkeit von sechs Monaten Mindeststrafe bis hin zu zehn Jahren auch deutlich verschärfen. Das ist gerechtfertigt, weil wir für unsere Sicherheit sorgen müssen. Dazu gehört es auch, strafrechtlich viel schärfer gegen Spionage vorzugehen. Dadurch können wir dann beim Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit weitere Aufklärungsmaßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung oder akustische Wohnraumüberwachung, herbeiführen; auch das ein ganz wichtiger Schritt für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren hier auch die Umsetzung der sogenannten E-Evidenz-Richtlinie der Europäischen Union. Damit wird der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel aus einem anderen EU-Staat deutlich erleichtert; denn die Verbrechen machen an den Grenzen nicht halt. Daher sollten unsere Strafverfolgungsbehörden auch in der Lage sein, EU-weit effektiv ihrer Arbeit nachzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind wichtige Gesetze für mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Stimmen wir denen zu! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.

AfD

Hohes Präsidium! Wir beraten heute über ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, das die digitale Souveränität unseres Landes berührt und das so tief in unsere Grundrechte eingreift, dass man sich ernsthaft fragen muss: Wie kommt man auf so etwas? Es steht außer Frage, dass Europa handlungsfähig bleiben muss, gerade beim Kampf gegen die Kriminalität. Aber europäische Zusammenarbeit darf niemals bedeuten, dass wir unsere rechtsstaatlichen Schutzmechanismen opfern. Artikel 23 Grundgesetz verpflichtet uns, die europäische Integration mitzugestalten, das Grundrechtsniveau des Grundgesetzes zu sichern und die Identität der Verfassungsordnung zu schützen. Elektronische Beweismittel sind nicht irgendein Datensatz. Sie sind das digitale Abbild eines Menschen: seine Kommunikation, seine Bewegungen, seine beruflichen Geheimnisse, seine intimsten Lebensbereiche. Ein EU-Zugriff greift in die Grundrechte nach Artikel 10 und Artikel 13 Grundgesetz und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Wenn ein anderer EU-Staat diese Daten anfordert, ohne dass deutsches Recht zwingend angewendet wird, dann ist das ein Eingriff in Grundrechte, der nicht ausreichend kontrolliert wird, und das ist verfassungswidrig. Jetzt kommt es also zur Nagelprobe der sich selbst ernannten demokratischen Parteien: Schweizer löchriger Grundgesetzkäse? Oder unser nationales deutsches Grundgesetz schützen? Wer diesem Gesetz in seiner jetzigen Form zustimmt, stimmt einer Absenkung des deutschen Grundrechtsschutzes zu. Sind Sie wirklich bereit, Eingriffe in Artikel 10 und Artikel 13 Grundgesetz künftig ohne Kontrolle durch deutsche Richter zuzulassen, nur weil der Antrag aus dem Ausland kommt? Wenn Ihre Antwort Ja lautet, dann haben Sie verfassungsrechtliche Mängel aufzuweisen; lautet sie Nein, können Sie diesem Vorhaben nicht zustimmen. Die Sicherungsanordnungen sind der Punkt, den viele hier am liebsten überblättern würden: kein Richtervorbehalt trotz klarer Grundrechtseingriffe, keine zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaften als Herrin des Ermittlungsverfahrens nach dem deutschen Strafprozessrecht. Das Kabinett sollte nicht nur auf das Grundgesetz schwören, sondern es zuvor auch einmal gelesen und verstanden haben. Herr Wiegelmann, da wir bei § 188 StGB schon so im Gleichklang sind: Wenn sich Ihnen als junger Strafverteidiger bei diesem Gesetz auch die Fußnägel aufrollen, dann lassen Sie uns reden. Im Übrigen beziehe ich mich auf Artikel 46 Absatz 1 Grundgesetz. Frau Präsidentin, ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Axel Müller.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Terrorismusbekämpfung anbelangt, verfügt Deutschland bereits über einen sehr gut bestückten Werkzeugkasten. Als Folge des linken Terrors der Roten-Armee-Fraktion wurde 1976 der Tatbestand des § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen – geschaffen. Infolge der Anschläge von Al-Qaida 2001 erfolgte eine Erweiterung der Strafbarkeit auf ausländische Terrororganisationen in § 129b Strafgesetzbuch. 2009 kamen dann die Vorschriften der §§ 89a, b und c StGB hinzu, die Vorbereitungshandlungen zur Begehung terroristischer Straftaten umfassen. 2020 wurde der Anwendungsbereich des § 86a StGB, wie schon erwähnt, um den Terrortourismus des IS erweitert. Wir ahnden damit den nationalen wie den internationalen Terror mit harten Sanktionen und schrecken zugleich ab. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf nehmen wir Erweiterungen zur Terrorismusbekämpfung vor, die eine EU-Richtlinie von 2017 vorgibt. Die Ampelkoalition schaffte das in der letzten Wahlperiode nicht mehr. Frau Kollegin Gumnior, Sie haben im Prinzip den eigenen Gesetzentwurf von damals kritisiert. Einmal mehr liefert nun die Koalition aus Union und SPD. Wir schärfen damit das Strafrecht zum Schutze des Staates und stärken so den demokratischen Rechtsstaat. Leider greift der Fanatismus, wie man jüngst wieder leidvoll in Australien erfahren musste – das wurde auch schon erwähnt –, immer weiter um sich. Den Opfern gehört unser Mitgefühl, und den Tätern sagen wir den Kampf an. Unsere Waffe ist und bleibt dabei das scharfe Schwert des Rechts. Per Gesetzentwurf definieren wir die terroristische Straftat. Neu hinzu kommt der Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit der Vorbereitung terroristischer Straftaten. § 89a Absatz 2b StGB stellt nun auch die versuchte Anstiftung zu einer terroristischen Straftat unter Strafe. Eine weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit findet in § 89c StGB statt, wenn es um die Vorbereitung terroristischer Straftaten geht – es wurde bereits erwähnt –, beispielsweise durch die Beschaffung von Alltagsgegenständen oder das Einsammeln von Geldern. Ergänzt wird das Ganze durch den § 99 Absatz 1 StGB, in dem wir eine Strafschärfung für Spionagetaten vornehmen; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Spione sind unter uns. Zum Gesetzentwurf möchte ich kritisch anmerken – wie das mehrere Sachverständige in der Anhörung am 23.09.2024 schon getan haben –, dass die immer weitere Ausdehnung der Strafbarkeit in das an sich nach unserer Vorstellung grundsätzlich straflose Vorbereitungsstadium die Gefahr in sich trägt, das repressive Strafrecht immer mehr zum Mittel des präventiven Polizeirechts zu machen. Hier müssen wir darauf achten, dass wir im Interesse des alles staatliche Handeln durchdringenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Balance halten. Künftig muss beim Zustandekommen solcher Richtlinien, die uns als nationalem Gesetzgeber nur noch einen minimalen Gestaltungsspielraum lassen, mehr darauf geachtet werden, dass solche Geburtsfehler vermieden werden. Wir erleben das gerade wieder einmal mehr bei einer Richtlinie zur Verschärfung des Umweltstrafrechts. Die Definition von Straftaten ist das eine, die Wirksamkeit ihrer Verfolgung und Aufklärung ist das andere. Es wurde bereits gesagt, dass wir den Ermittlungsbehörden hierzu weitere taugliche Instrumente zur Seite stellen. Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass selbstverständlich alle Ersuchen um die Übermittlung von entsprechenden elektronischen Beweismitteln dem richterlichen Vorbehalt unterworfen sind; die Oberlandesgerichte sind hier zentral zuständig. Das schafft grundsätzlich das notwendige Bindeglied zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich wollte Ihnen eigentlich noch Zeit schenken; das geht jetzt nicht mehr. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest. Danke schön. Der abschließende Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eingangs eine Bemerkung, Herr Abgeordneter Galla. Wenn Sie anderen Kollegen hier zurufen, sie hätten mit Jesus Christus nichts zu tun, dann nutzen Sie doch mal die Weihnachtstage, um über die christliche Botschaft nachzudenken. Denn sie steht im Kern für Nächstenliebe, für die Überzeugung, dass jeder Mensch wichtig ist, dass jeder Mensch wertvoll ist, dass jeder Mensch Respekt verdient, und für all das steht die AfD nicht. Sie nehmen den Nächsten nicht an. Sie unterteilen Menschen nach Gut und Böse, nach deutsch und nicht deutsch, nach normal und nicht normal. Und Sie respektieren Menschen, die aus Ihrer Sicht anders sind, nicht, sondern Sie begegnen ihnen mit Verachtung. Das hat nichts mit Jesus Christus und mit christlicher Botschaft zu tun. Ich komme zu den Gesetzentwürfen, die wir heute beraten. Kriminalität digitalisiert sich rasant, und sie hinterlässt im digitalen Raum Spuren: Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Diese Daten liegen aber oft nicht da, wo ermittelt wird, sondern bei Anbietern digitaler Dienste in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Genau hier setzen die Europäische Herausgabe- und die Europäische Sicherungsanordnung an, die wir mit einem der beiden Gesetzentwürfe in nationales Recht umsetzen. Sie ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden, künftig digitale Spuren innerhalb der Europäischen Union direkt bei den jeweiligen Diensteanbietern anzufordern, auch dann, wenn diese ihren Sitz eben in einem anderen Mitgliedstaat haben. Der bisherige umständliche und zeitaufwendige Umweg über die klassische Rechtshilfe entfällt. Zugleich sind die Voraussetzungen für diese neuen Ermittlungsinstrumente klar und rechtsstaatlich ausgestaltet. Die Rechte der Verdächtigen und Beschuldigten werden ebenso gewahrt wie die Vertraulichkeit sensibler Kommunikation. Das gilt insbesondere für Berufsgeheimnisträger. In Summe wird die Strafverfolgung damit schneller, effizienter und schlagkräftiger, in Deutschland genauso wie in ganz Europa. Die Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung machen aber auch deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Erstens beschränken sie sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Rein nationale Sachverhalte bleiben außen vor. Deutsche Ermittlungsbehörden müssen aber gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste im Inland über dieselben Befugnisse verfügen wie bei einem Diensteanbieter im europäischen Ausland. Wo dieser Gleichklang fehlt, müssen wir ihn dringend herstellen. Dazu gehört, dass wir im neuen Jahr endlich die längst überfällige dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern einführen werden. Zweitens erlauben die neuen Ermittlungsinstrumente den Zugriff auf digitale Spuren ausschließlich zur Verfolgung, nicht aber zur Verhütung schwerer Straftaten. Der Bundesrat hat hier Nachbesserung auf europäischer Ebene angemahnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der europäischen Richtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kriminalität im digitalen Raum. Aber es ist nur ein Schritt; weitere müssen folgen. Dafür werden wir uns als Unionsfraktion weiter starkmachen. Auch ich wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten.

AfD

Vielen Dank, dass Sie mir hier eine kurze Erklärungsmöglichkeit geben. – Die Erklärung richtet sich an Herrn Dr. Plum und an alle anderen, die das eventuell falsch verstanden haben. Ich habe allen Menschen ein frohes Weihnachtsfest gewünscht, auch denjenigen, die mit Jesus Christus, unserem Herrn, nichts zu tun haben. Nichts anderes habe ich gesagt. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion