2./3. Lesung

Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Deutsche profitieren besonders stark vom europäischen Binnenmarkt. Wir leben in der Mitte Europas, und damit ist unser Land eine Drehscheibe für den Austausch von Waren und Dienstleistungen und für die Mobilität in der gesamten Europäischen Union. Das machen sich natürlich gelegentlich auch Kriminelle zunutze. Deswegen ist unsere klare Botschaft: Der Binnenmarkt ist kein Freifahrtschein für Straftäter, für Organisierte Kriminalität oder für internationalen Terrorismus. Meine Damen und Herren, wir setzen der grenzüberschreitenden Kriminalität die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer Strafverfolgungsbehörden entgegen. Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden in Europa dient dem gemeinsamen Ziel, unsere Freiheiten zu schützen, unsere Sicherheit zu gewährleisten und unser Recht zu wahren. Das ist der Hintergrund für das Gesetz, mit dem wir die Richtlinie der Europäischen Union über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie setzt den Rechtsrahmen, damit wir die grenzüberschreitende Kriminalität in Europa effektiv und erfolgreich bekämpfen können. Wir setzen die Vorgaben der Richtlinie vollständig um. Wir schaffen damit klare Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten, die sich dem Schengenraum angeschlossen haben. Das sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Nationale Erkenntnisse können künftig schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt werden oder von anderen Staaten bezogen werden. Zu diesem Zweck richten wir eine zentrale Kontaktstelle für den Informationsaustausch ein. Diese Aufgabe übernimmt bei uns das Bundeskriminalamt. In den Austausch von Informationen und Daten können auch weitere Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden, und sie können Informationsersuchen unmittelbar an die zentralen Kontaktstellen anderer Staaten richten. Außerdem befähigen wir unsere nationalen Behörden, im sogenannten Direktverkehr – also ohne Zwischenschaltung der zentralen Kontaktstelle – den eigenständigen Informationsaustausch mit ihren ausländischen Partnern zu pflegen. Und schließlich ermöglichen wir auch sogenannte Spontanübermittlungen. Das ist der Transfer von Informationen aus eigener Initiative, wenn sie von erheblicher Bedeutung für die Strafverfolgung in anderen Staaten sind. Diese Regelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaffen klare Wege für Polizei, für Zoll- und Finanzbehörden. Sie sind praktikabel und flexibel nutzbar. Sie werden Ermittlungen und Strafverfolgung erheblich erleichtern und dazu beitragen, Straftaten zu verhüten. Dieses Gesetz macht einen echten Unterschied. Wir sorgen dafür, dass die Strafverfolgung in Europa auch über Grenzen hinweg funktioniert. Den Kriminellen geht es an den Kragen. Sie müssen bitte zum Ende kommen. Das ist eine gute Nachricht für alle rechtschaffenen Bürger. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Sascha Lensing für die Fraktion der AfD.

AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU sprechen, dann klingt das zunächst technisch, fast bürokratisch. Doch in Wahrheit geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: Es geht um Macht, es geht um Kontrolle, und es geht um die Freiheit unserer Bürger. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag schaffen einen europäischen Datenraum, in dem personenbezogene Informationen in kürzesten Fristen durch Europa fließen, teils sogar aus eigener Initiative der Behörden. Das Bundeskriminalamt wird zur zentralen Drehscheibe, und nun soll auch die Bundespolizei in dieses System voll eingebunden werden. Direktverkehr, Spontanübermittlungen, Kopien an zentrale Stellen – ein permanenter Datenstrom, rund um die Uhr, grenzüberschreitend. Als jemand, der selbst über Jahrzehnte Polizeidienst geleistet hat, sage ich: Ja, Sicherheit braucht verlässliche Informationen. Aber Sicherheit braucht vor allem eins: rechtsstaatliche Grenzen. Und genau diese Grenzen werden hier verschoben. Erstens. Wir erleben einen Paradigmenwechsel: weg vom anlassbezogenen, richterlich kontrollierten Datenaustausch hin zu einem präventiven Dauerstrom von Verdachtsdaten – oft ohne konkreten Tatverdacht, oft ohne vorherige richterliche Entscheidung. Das ist nicht mehr punktuelle Zusammenarbeit, das ist der Aufbau eines europäischen Sicherheitsdatenraums. Zweitens. Statt klarer Löschpflichten führen Sie Prüffristen ein. Daten werden überprüft, aber nicht mehr konsequent gelöscht. Das bedeutet: Daten bleiben, der Verdacht bleibt, und der Makel bleibt. Und jeder Polizist weiß: Akten leben länger als Menschen. Drittens. Die rechtsstaatlichen Sicherungen reichen nicht aus. Zweckbindung, Genehmigungsvorbehalte – ja, das steht auf dem Papier; doch in der Praxis werden durch Direktübermittlungen, Spontanmeldungen und Weiterverwendungen ganze Ketten der Datenverarbeitung über mehrere Staaten hinweg eröffnet. Verantwortung zerfließt, Kontrolle wird diffus, der Bürger wird gläsern, der Staat aber immer undurchsichtiger. Und der vierte Punkt. Es geht um unsere Souveränität. Nationale Datenschutzstandards und der Richtervorbehalt werden auf europäische Mindestvorgaben reduziert. Europa darf aber niemals die Ausrede sein, um unsere Grundrechte zu schleifen. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ja, aber nicht auf Kosten des Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, Sicherheit ohne Freiheit ist keine Sicherheit, sie ist Kontrolle. Und Kontrolle ohne klare Grenzen ist der erste Schritt in den Überwachungsstaat. Darum sind Gesetzentwurf und Änderungsantrag für uns nicht zustimmungsfähig. Und ich will auch genau erklären, warum: weil sie einen präventiven Datenverbund schaffen, der den Bürger unter Generalverdacht stellt, weil richterliche Kontrolle und echte Löschpflichten aufgeweicht werden und weil nationale Schutzstandards abgesenkt werden. Wir stehen für eine starke innere Sicherheit. Wir stehen für den kompromisslosen Kampf gegen Terror und Organisierte Kriminalität. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen ebenso und gerade deshalb für Freiheit, Rechtsstaat und Verhältnismäßigkeit. Darum sagen wir Ja zur internationalen Zusammenarbeit, Ja zu effektiver Strafverfolgung, aber ein klares Nein zu einem europäischen Datenkoloss, der unsere Bürger unter Dauerbeobachtung stellt und den Rechtsstaat schleichend aushöhlt. Meine Damen und Herren, am Ende dieser Debatte steht eine einfache, aber entscheidende Frage: Wollen wir ein Europa, in dem der Bürger frei ist, oder ein Europa, in dem der Bürger nur noch verwaltet, gespeichert und kontrolliert wird? Wollen wir einen Staat, der seine Macht begrenzt, oder einen Staat, der immer mehr weiß, immer mehr sammelt, immer mehr behält? Freiheit, meine Damen und Herren, stirbt nicht in einer Nacht. Freiheit stirbt in kleinen Schritten, in technischen Gesetzen, in gutgemeinten Richtlinien und teilweise auch in der Bequemlichkeit, Sicherheit über alles zu stellen. Genau da liegt das Problem. Und deshalb stehen wir heute hier – nicht um Europa zu schwächen, nicht um Sicherheit zu sabotieren, sondern um den Rechtsstaat zu verteidigen, bevor er leise ausgehöhlt wird. Wir sagen: Der Bürger ist kein Datensatz, der Bürger ist kein Risikoobjekt, der Bürger ist kein Verdachtsfall auf Vorrat, der Bürger ist der Souverän. Und ein Staat, der seinen Souverän unter Generalverdacht stellt, verliert am Ende das, was ihn starkmacht: Vertrauen, Freiheit, Legitimität. Darum sagen wir heute mit aller Klarheit: Sicherheit ja, Zusammenarbeit ja, Europa ja, aber niemals – niemals! – um den Preis der Freiheit. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Sebastian Fiedler von der sozialdemokratischen Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer heute diesen Gesetzentwurf ablehnt, der lehnt nicht Europa ab, der lehnt einfach moderne Polizeiarbeit ab. Und das ist der Kern des Problems mit der AfD und das Problem mit meinem Vorredner, Sascha Lensing. Herr Lensing ist nämlich ausgebildeter Kriminalbeamter, genau genommen sogar Finanzermittler, in Nordrhein-Westfalen. Das ist nämlich umso gravierender, weil er hier Dinge wiederholt, die er schon im Innenausschuss erzählt hat. Er sagt nämlich sinngemäß: Die Polizei sollte lieber internationale Kriminalität national bekämpfen. – Und ich sage Ihnen ganz klar: Das ist fachlicher Unsinn, und zwar aus der täglichen Ermittlungspraxis heraus. Meine Damen und Herren, keine ernstzunehmende Ermittlerin und kein ernstzunehmender Ermittler arbeitet heute noch so. Beispiel aus der Praxis – auch aus seinem Themenbereich –: Ein Geldwäscheverfahren, Tatverdächtiger sitzt in Nordrhein-Westfalen, Konten in Litauen, Briefkastenfirma in Zypern, Server in den Niederlanden, Kryptobörse außerhalb der Europäischen Union. So. Und wer jetzt sagt: „Das machen wir mal national“, der hat entweder niemals ernsthaft ermittelt oder täuscht dieses Haus. Der Punkt ist, Herr Lensing hat ernsthaft ermittelt. Warum weiß ich das? Weil ich für die Ausbildung der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten in Nordrhein-Westfalen Verantwortung trug und genau weiß, welche Lehrgänge er schon gemacht hat. Das heißt, er redet hier bewusst wider besseres Wissen. Und das wissen alle Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen sehr, sehr genau. Was brauchen Ermittlerinnen und Ermittler in solchen Verfahren? Sie brauchen schnellen Datenzugriff, klare Zuständigkeiten, verlässliche Ansprechpartner und rechtssicheren Informationsaustausch. Und genau das regelt dieser Gesetzentwurf. Er sorgt dafür, dass Informationen nicht wochenlang irgendwo liegen bleiben oder in nationalen Silos bleiben und dass sie vor Gericht verwertbar sind. Das ist kein Bürokratieprojekt, sondern Ermittlungsbeschleunigung und tägliche Arbeit, übrigens auch die von Europol. Aber die AfD lehnt ja auch alles ab, was mit Europol zu tun hat. Folgte man der AfD, würde das nämlich mehr Arbeit, mehr Blindflug und mehr Ermittlungsabbrüche bedeuten. Aber jetzt wird es noch ein bisschen unerquicklicher, meine Damen und Herren – ich kann Ihnen das nicht ersparen –: Wenn ein Abgeordneter wie Herr Lensing mit dem Brustton der Überzeugung hier von Polizeiarbeit spricht, während gegen ihn ein Disziplinarverfahren – ich präzisiere: eine Disziplinarklage – anhängig ist, eingeleitet durch sein eigenes Polizeipräsidium, dann ist einiges festzuhalten. Eine Disziplinarklage wird nur dann erhoben, wenn es sich um ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen handelt, mit dem Ziel der Degradierung oder der Entfernung aus dem Dienst. Und wenn hierzu öffentlich diskutiert wird, ob jemand charakterlich geeignet ist, weiterhin Kriminalbeamter zu sein, aber er hier im Haus dann solche Dinge vorträgt, dann müssen wir schon mal genau hinschauen, wer sich hier äußert. Eine Person, die sich in ihren öffentlichen Äußerungen erkennbar an die Fersen von Björn Höcke heftet, die einer Ideologie folgt, die internationale Zusammenarbeit ablehnt, die Rechtsstaatlichkeit selektiv betrachtet und Sicherheitsbehörden politisieren und diskreditieren will, steht für das Gegenteil dessen, was die Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat braucht. Dieser Gesetzentwurf steht für etwas anderes. Er steht für professionelle Polizeiarbeit, nüchterne und vernetzte Polizeiarbeit. Wir stärken nämlich hier die Ermittlerinnen und Ermittler und nicht etwa irgendwie Brüssel oder irgendeine Institution, sondern diejenigen, die Ermittlungsverfahren führen, Haftbefehle beantragen und Beweise sichern. Wer diesen Gesetzentwurf also mit einer solchen fadenscheinigen und fachlich falschen Begründung ablehnt, stellt sich gegen die Realität der Verbrechensbekämpfung – jeden Tag in allen Dienststellen dieses Landes. Wir tun das nicht. Sie müssen zum Ende kommen. Stimmen Sie aus Überzeugung und Verantwortung diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Marcel Emmerich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Europas Sicherheit wird bekanntlich von innen und außen massiv angegriffen. Hochprofessionelle kriminelle Netzwerke unterwandern rechtsstaatliche Strukturen, sie handeln mit Waffen, Menschen und Drogen, waschen Geld über internationale Strukturen und kommunizieren über verschlüsselte Kanäle. Sie sind schneller, vernetzter und oft besser organisiert als unsere nationalen Zuständigkeiten. Und sie wissen auch genau, wo unsere Schwächen liegen: bei langsamen Verfahren, kompliziertem Informationsaustausch und zersplitterten Kompetenzen. Für diese Banden sind Grenzen eben keine Hindernisse, sondern sie sind Chancen. Und deswegen müssen wir dagegen angehen. Jede Verzögerung wird bei den Banden einkalkuliert. Und deshalb ist klar: Wer Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, der muss europäisch denken und europäisch handeln. Gleichzeitig verschärft sich auch die Lage außerhalb unseres Landes. Mit Donald Trump sind die USA kein verlässlicher Sicherheitsverbündeter mehr, und auch die neue US-Sicherheitsstrategie zeigt, dass europäische Demokratien ins Visier genommen werden. So stehen zum Beispiel Vertreterinnen von HateAid, die sich gegen Hass, Hetze und digitale Gewalt einsetzen, auf einer Sanktionsliste der USA. Und das zeigt doch sehr deutlich: Wir brauchen ein starkes und handlungsfähiges Europa, das auch dem etwas entgegensetzt. Dazu gehört eine europäische Sicherheitsstruktur, die auf Rechtsstaatlichkeit, Souveränität und Vertrauen beruht. Eine Zusammenarbeit gehört dazu, die dann auch Informationen teilt, statt sie in nationalen Silos verschwinden zu lassen. Deswegen muss man auch noch mal darauf eingehen, was die AfD unter anderem im Ausschuss dazu sehr präzise gesagt hat. Die Vertreter der AfD haben da nämlich gesagt – man kann es in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auch öffentlich nachlesen –: Nationale Souveränität werde „in der Strafverfolgung […] ausgehöhlt“. Aber das zeigt doch wieder nur, dass es bei der AfD vor allem Stimmungsmache gibt und wenig Substanz. Sie wollen internationale Terroristen und Organisierte Kriminalität mit Kleinstaaterei bekämpfen. Sie sind wirklich so weit weg von der sicherheitspolitischen Realität, dass Sie glauben, dass sich organisierte Kriminelle irgendwie für Grenzen interessieren würden und sich davon abhalten lassen würden. Das zeigt einfach, dass Sie von Sicherheitspolitik überhaupt keine Ahnung haben. Deswegen setzt die EU-Richtlinie hier auch an. Sie stärkt die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden, sie schafft klare Verfahren, ermöglicht schnelle Kommunikation und wahrt zugleich rechtsstaatliche Standards und Verhältnismäßigkeit. Und genau deswegen ist es eine gute Sache. Sicherheit ist heute eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Und sie gelingt nur, wenn wir einander vertrauen, wenn wir gemeinsam handeln und unsere Daten grundrechtskonform austauschen. Und das ist der Fall. Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Deswegen unterstützen wir es. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Jan Köstering für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns als Linke ja daran gewöhnt, dass unsere Anmerkungen, sagen wir mal: nicht priorisiert berücksichtigt werden. Sie wissen, dass wir die Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Und wir alle wissen, dass Sie jetzt auf eine sehr plumpe Art und Weise versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung light einzuführen. Das vorliegende Gesetz soll ermöglichen, dass Daten an EU-Staaten übermittelt werden, die für den Empfängerstaat „relevant sein könnten“. Das hat uns stutzig gemacht, weil es so unkonkret ist und nicht zu den personenbezogenen Daten passt, die die Polizei gewöhnlich sammelt. Denn Verwendungs- und Einsatzzwecke sind sehr konkret vorgegeben, geregelt und unterliegen einer strengen Kontrolle. Sie legen heute ernsthaft ein Gesetz vor, bei dem künftig Mutmaßungen allein ausreichen, um Daten weiterzugeben. Diese Daten sollen dann auch noch bis zu einem halben Jahr für den Informationsaustausch gespeichert bleiben. Und als sei das nicht problematisch genug, soll dann auch noch regelmäßig geprüft werden, ob die Speicherung nicht auch weiterhin fortbestehen kann. Meine Damen und Herren, personenbezogene Daten auf Basis einer Mutmaßung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag abzulegen und auch noch weiterzuleiten, ist ein weiterer Angriff auf Bürgerrechte und den Datenschutz. Mit diesen Plänen zur Ausweitung der Massenüberwachung untergraben Sie einmal mehr die Grundrechte, gefährden die Meinungsfreiheit und damit die zentralen Grundlagen der Demokratie. Trotzdem hat Ihre Gesetzesinitiative durchaus Potenzial. Wir schlagen an dieser Stelle vor: Leiten Sie den Entwurf einmal an juristische Fakultäten. Und wir freuen uns schon jetzt über viele Hausarbeiten zu diesem Thema, wenn Ihnen auch angehende Juristinnen und Juristen versichern können, dass dieser Gesetzentwurf vor allem eines ist: für die Tonne! Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Christoph de Vries.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die europäische Informationsaustauschrichtlinie um, und damit stärken wir die europäische Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr und bei der Strafverfolgung. Es ist kein Geheimnis: Die Kriminalität im 21. Jahrhundert macht nicht an Ländergrenzen halt. Deswegen müssen unsere Polizei und Strafverfolgungsbehörden eben eng, effizient, aber auch nach klaren Regeln mit den europäischen Partnern zusammenarbeiten, und das ist unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf. Die europäische Zusammenarbeit ist für die Polizeiarbeit schon heute von ganz zentraler Bedeutung. Wir tauschen jährlich circa 250 000 Nachrichten mit unseren Partnern in Europa aus; Tendenz steigend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie entstehen nun verbindliche Mindeststandards. Wir stellen sicher, dass Informationen zeitnah und über sichere Kanäle bereitgestellt werden. Dabei ist die Benennung nationaler Kontaktstellen ein ganz zentrales Element. Diese sind rund um die Uhr erreichbar. Sie sollen Informationsersuchen innerhalb von sieben Tagen erledigen, in dringenden Fällen sogar innerhalb von wenigen Stunden. Für Deutschland wird diese Aufgabe das Bundeskriminalamt übernehmen. Zudem werden Informationspflichten eingeführt. Informationen müssen künftig initiativ bereitgestellt werden, wenn sie für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Bedeutung und relevant sind. Das betrifft schwere Straftaten – um es klar zu sagen – im Bereich des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität oder des Drogenhandels. Das ist ein wichtiger Baustein für eine leistungsfähige, funktionierende europäische Sicherheitsarchitektur. Außerdem schreiben wir den Einsatz des sicheren Kommunikationskanals SIENA als Standard fest. Das schafft Effizienz, klare Kommunikationswege und einen verbindlichen Sicherheitsstandard beim Datenaustausch. Diesen Kommunikationskanal haben wir schon; der hat sich in der Praxis bewährt. Allein im Bereich der Geldautomatensprengungen tauschen wir mehrere Tausend Einzelnachrichten im Jahr mit unseren europäischen Partnern aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD – Herr Fiedler hat es angesprochen –, ich frage mich: Wie kann man nur gegen bessere Informationspflichten, gegen klare Zuständigkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und zur Bekämpfung terroristischer Gefahren in Deutschland stimmen? Erklären Sie das mal bitte den Bürgern, die zu schützen ja unsere gemeinsame Aufgabe hier im Parlament ist. Herr Lensing, Sie sind Polizist; Herr Fiedler hat es angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Jeder Kriminalbeamte in Deutschland wird über Ihre heutigen Ausführungen mit dem Kopf schütteln. Was die AfD hier macht, hat nichts mit sicherheitspolitischer Kompetenz zu tun, und das sollen die Menschen auch wissen, wenn wir heute über dieses Gesetz debattieren. Herr Staatssekretär, Sie müssen zum Ende kommen. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Bedauerlich ist, dass das Gesetz in der letzten Legislaturperiode durch das Ampel-Aus nicht beschlossen werden konnte; deshalb sollten wir es jetzt erfolgreich zum Abschluss führen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion