6 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken –Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Cansin Köktürk, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Grundrechte verwirklichen – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
6 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken –Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Cansin Köktürk, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Grundrechte verwirklichen – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (15)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem bisher kurzen Jahr bereits einige heftige Stürme erlebt, nicht nur den Wintereinbruch. Die Turbulenzen in der Weltpolitik der vergangenen 15 Tage sind früher in 15 Jahren nicht passiert. Klar ist schon jetzt: Wir werden auch 2026 in unruhigen Zeiten leben. Umso wichtiger ist, dass wir unser eigenes Haus wetterfest machen als freie Demokratie und soziale Marktwirtschaft. Sichere Arbeitsplätze, wirtschaftlicher Aufschwung und ein effizienter sowie verlässlicher Sozialstaat haben für mich als Arbeits- und Sozialministerin oberste Priorität. Wir müssen erstens gute Arbeitsplätze in Deutschland halten, indem wir Industriestandorte sichern und auf die richtigen Innovationen setzen, insbesondere bei künstlicher Intelligenz. Zum Zweiten müssen wir aber auch den arbeitsuchenden Menschen wieder mehr Chancen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt bieten. Das ist wichtig für unsere Wirtschaft in Zeiten des Fachkräftemangels, und das ist wichtig für unsere Demokratie; denn das hält eine Gesellschaft zusammen. Wir investieren daher zusätzlich 4 Milliarden Euro in die Qualifizierung, und wir betreuen junge Menschen in der Arbeitsförderung künftig intensiver und ganzheitlicher. Dafür übertragen wir bewährte Ansätze aus der Grundsicherung und stärken die Jugendberufsagenturen weiter. Neue Chancen schaffen, das ist das zentrale Ziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neue Chancen, darum geht es bei der neuen Grundsicherung. Hier setzen wir künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung. Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten. Das gilt ausdrücklich für Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können. Diese Menschen brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Das ist und bleibt zentral. Solidarität und Unterstützung gehören zur Identität unseres Landes und geben den Menschen Sicherheit, insbesondere in unruhigen Zeiten. Aber klar muss auch sein: Wer mitwirken kann, der muss das auch tun und darf sich dieser Unterstützung nicht verweigern. Dazu gehört, dass Termine eingehalten und Pflichten erfüllt werden. Wer ohne wichtigen Grund Termine wiederholt versäumt, einen zumutbaren Job ablehnt oder eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht, muss schneller und deutlicher mit Konsequenzen rechnen. Wir setzen mit der Umgestaltung der Grundsicherung auch ein Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch. Das betrifft nur ganz wenige Menschen; das will ich hier betonen. Aber Leistungsmissbrauch ist eben auch keine Lappalie. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, der darf bei Sozialleistungsmissbrauch nicht wegschauen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vorrang für Arbeit, wo immer es geht, das steht ebenfalls im Mittelpunkt der Umgestaltung der Grundsicherung. Deshalb stärken wir auch den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer, kurz gesagt: Beschäftigung fördern statt Leistungsbezug. Wichtig ist mir auch die nachhaltige Integration in Arbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gilt übrigens auch mit Blick auf die Geflüchteten aus der Ukraine, die seit April 2025 aufgenommen wurden. Wir integrieren diese Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz, Stichwort „Rechtskreiswechsel“. Dabei wird dieser Übergang von der Grundsicherung zum Asylbewerberleistungsgesetz so gestaltet, dass niemand unverhältnismäßig belastet wird, weder die betroffenen Menschen noch die Kommunen noch die Jobcenter. Klar bleibt auch: Wer arbeiten kann, muss sich umgehend um eine Arbeit bemühen. Dabei können die Arbeitsagenturen selbstverständlich unterstützen und beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im vergangenen Jahr bereits viel bewegt für die Wirtschaft, zum Beispiel mit dem historischen Investitionspaket von 500 Milliarden Euro, mit dem Industriestrompreis, mit dem konsequenten Bürokratieabbau. Das wollen wir 2026 auch konsequent fortsetzen: mit der Umgestaltung der Grundsicherung, mit der Alterssicherungskommission, die gestartet ist, und mit der Kommission zur Sozialstaatsreform, die ihre Empfehlungen noch in diesem Monat vorlegen wird. In diesem Sinne wünsche ich gute Beratungen im parlamentarischen Verfahren und bitte Sie um die Unterstützung für dieses Gesetz. Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Abgeordnete Gerrit Huy das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hieß einst Hartz IV, dann Bürgergeld und jetzt Grundsicherungsgeld. Der Gesetzentwurf enthält einige vernünftige Neuerungen, von denen viele schon seit Jahren in der aktivierenden Grundsicherung der AfD gefordert werden, wie zum Beispiel die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang oder auch verschärfte Sanktionen. Neu hinzugekommen ist die Verkürzung der Elternbetreuungszeit im Bürgergeld von drei Jahren auf ein Jahr. Auf diese Idee sind wir nicht gekommen, weil wir Kinder gern länger bei ihren Eltern sehen. Positiv ist jedoch die Abschaffung der absurden jobcenterinternen Schlichtungsverfahren. Das wird die Abläufe dort etwas beschleunigen. Der Regierungsentwurf enthält auch einige Regelungen gegen Sozialbetrug, was gut ist, aber eben nicht gut genug, um Missbrauch bzw. Schwarzarbeit halbwegs zuverlässig zu verhindern. Was er gar nicht enthält – damit ähnelt er wieder dem Ampelbürgergeld –, ist ein entschlossenes Signal, dass der Staat sich nicht länger ausnehmen lässt und dass er Menschen, die arbeiten können, auch tatsächlich in Arbeit bringt. Das setzt allerdings voraus, dass nicht nur die Regelsätze hier und da verloren gehen, sondern es muss auch möglich sein, die komplette Grundsicherung für Arbeitssaboteure zu streichen, wenn sie sich als unbelehrbar erweisen. Das sollte aus unserer Sicht auch für alle gelten, von denen die Jobcenter seit drei Monaten nichts mehr gehört haben, zu denen sie keinen Kontakt haben, von denen sie meistens nicht einmal wissen, wo sie wohnen, sondern nur noch die Kontonummer kennen. Und das reicht bei uns in Zigtausend Fällen aus, um Leistungen zu beziehen. Sie haben also einige unserer Ideen aus der aktivierenden Grundsicherung übernommen, so auch den zweiten Teil des Namens. Den ersten Teil haben Sie vergessen und damit auch das wichtige Element, nämlich die Aktivierung der Arbeitslosen. Es reicht nicht, nette Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; das wird nichts ändern. Sie müssen die Leute tatsächlich in Arbeit bringen. Bei uns fängt die Aktivierung an, wenn Bürgergeldempfänger nach einem halben Jahr keinen Job gefunden haben. Dann werden sie verpflichtend zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit herangezogen, wie Sauberkeit in Stadt, Straßen und Parks herzustellen, Graffitis zu entfernen oder Gehbehinderte bei ihren Einkäufen zu unterstützen. Es gibt genug Sinnvolles zu tun. Und dieser Vorschlag strukturiert den Tagesablauf der Arbeitslosen, was ihnen guttut. Er lässt ihnen aber immer noch genug Zeit, einen richtigen Job zu finden. Sie wissen doch: Je länger Menschen ohne Arbeit sind, desto schwerer wird der Wiedereinstieg. Hätten Sie doch nur unsere Vorschläge in Gänze übernommen, dann wäre auch etwas Vernünftiges daraus geworden. Aber vielleicht gewinnen Sie in der Anhörung noch ein paar vertiefte Erkenntnisse. Geradezu lachhaft nehmen sich die mickrigen Einsparungen aus, die Sie jetzt im Bürgergeld bzw. im Grundsicherungsgeld erzielen wollen, nämlich 850 Millionen Euro. Das sind gerade mal gut 1 Prozent der totalen Bürgergeldkosten inklusive Krankenversicherung. Die machen nämlich 80 Milliarden Euro aus. Also mit 1 Prozent haben Sie da nicht viel geschafft. Aber selbst wenn Sie sich kein gutes oder sparsameres Gesetz für die Grundsicherung zutrauen: Es gibt neben diesem Gesetz noch Möglichkeiten, die Kosten der Grundsicherung drastisch zu senken. Ad eins. Stufen Sie die Ukrainer wieder in die Asylbewerberleistungen ein, und zwar nicht nur die, die neu kommen – das sind auch viele –, sondern alle! Das macht bei 700 000 Ukrainern in der Grundsicherung fast 3 Milliarden Euro aus, die man spart. Ad zwei. Führen Sie die Syrer wieder zurück in ihr inzwischen islamisch regiertes Land! Dafür haben viele von ihnen gekämpft. Damit ist der Schutzgrund für sie auch nicht mehr da. Wir haben hingegen gute Gründe, einige von ihnen wieder loszuwerden; denn sie stehen ganz oben in der Kriminalstatistik bei uns. Führen Sie auch die Iraker, die ebenfalls die Spitze der Kriminalstatistik zieren, zurück in ihr Heimatland! Auch dort gibt es keinen Krieg mehr. Wir sind nicht verpflichtet, die Menschen hier zu halten. Ad drei. Machen Sie das Gleiche mit den vielen Afghanen, denen Sie keine Zusagen gegeben haben und die nicht politisch verfolgt werden! Das ist nämlich die Mehrheit der Afghanen. Wenn Sie aus diesen drei Gruppen nur 50 Prozent der Bürgergeldempfänger zurückführen – ich rede ausdrücklich nur von Bürgergeldempfängern –, dann sparen Sie mit der Zurückstufung der Ukrainer insgesamt fast 12,5 Milliarden Euro. Das ist eine Menge Geld, das sinnvoll für die eigenen Bürger eingesetzt werden kann, zum Beispiel zur Verbesserung unserer Renten, was dringend nötig ist. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun. Außer den Steuerzahlern würden sich auch die Kommunen über reduzierte Bürgergeldkosten freuen; denn sie werden immer noch in erheblichem Umfang an den Unterbringungskosten beteiligt, und sie zahlen sämtliche Sozialkosten drumherum aus eigener Kasse, wie die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und ihren weit überproportionalen Anteil an Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Selbst im Pflegebereich machen sie inzwischen einen erheblichen Anteil aus. Diese Aufgaben sind sogenannte Pflichtaufgaben, zu denen Bund und Länder die Kommunen verdonnern. In den letzten 25 Jahren hat sich der Anteil der Pflichtaufgaben um 50 Prozent erhöht. Es gibt gar nicht mehr viele Kommunen, die wirklich noch freiwillige Leistungen in größerem Umfang erbringen können. Stattdessen sind etwa 20 Prozent aller Kommunen unter Zwangsverwaltung. Das heißt, sie können ausschließlich Pflichtaufgaben erfüllen und müssen sich selbst für diese Pflichtaufgaben zusätzlich verschulden. Sie können keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr abschließen. Die ganz genauen Zahlen kennt man allerdings nicht, weil die Bundesregierung keine Statistik über die Notlage ihrer Kommunen führt. Das wäre mal eine sinnvolle Statistik; denn das würde Ihnen vor Augen führen, was Sie mit Ihrer Politik in den Kommunen eigentlich anrichten. Es ist leider eine Tatsache, dass dort dringend erforderliche Instandhaltungen und Investitionen über Jahre zurückgestellt worden sind, um den Ansprüchen der Bundesgesetze, zum Beispiel an die Unterbringung der Flüchtlinge, Genüge zu leisten. Von wegen: Keinem wird etwas weggenommen! Auch unsere Bürger werden das allmählich mitbekommen. Sie werden feststellen, dass sie in vielen Kommunen durch Wahlen praktisch nichts mehr verändern können; denn da, wo es nur noch Pflichtaufgaben gibt, sind Wahlen überflüssig. In Ländern und Bund ist das allerdings noch anders. Und die Bürger werden uns in diesem Jahr zeigen, dass sie das bereits verstanden haben. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Dr. Carsten Linnemann das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Wir gehen heute einen wichtigen Schritt, um den Sozialstaat gerechter und zielgerichteter aufzustellen, indem wir notwendige Reformen angehen. Wir werden das Bürgergeldsystem durch die neue Grundsicherung ersetzen. Im Kern wird dieser Gesetzentwurf meines Erachtens dafür sorgen, dass wir ein gerechtes System bekommen – Gerechtigkeit für all jene, die mit ihren Steuern den Sozialstaat finanzieren und überhaupt erst möglich machen, Gerechtigkeit für all die, die alles tun, um wieder in Beschäftigung zu kommen, und vor allem auch Zielgerechtigkeit, indem wir alles für diejenigen tun, die dringend Hilfe benötigen und dafür unsere volle Unterstützung verdienen. Zentral sind meines Erachtens drei Punkte. Erstens. Wir kehren zum System des Förderns und Forderns zurück. Wir machen es denen schwer, die nicht mitwirken wollen. Wer arbeiten kann, aber Termine partout verstreichen lässt oder zumutbare Arbeit wiederholt nicht annimmt, der erhält zukünftig auch keine Leistungen mehr. Damit stellen wir sicher, dass jeder das Seine zu unserer Solidargemeinschaft beiträgt. Zweitens. Mit der Rückkehr zum Vermittlungsvorrang wollen wir Arbeitsuchende so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zurückbringen. Dadurch stärken wir Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und verhindern, dass Menschen in irgendwelchen Maßnahmen feststecken. Es ist aber genauso wichtig, dass wir zielgerichtet fördern. Bei jungen Menschen etwa ist es richtig, den Fokus auf Ausbildung oder Qualifizierung zu legen. Drittens. Wir machen unser Sozialsystem resilienter und gehen gegen Missbrauch vor. Das ist heute der erste Schritt zum Thema Missbrauch; weitere Gesetze werden folgen. Vor allem Schwarzarbeit ist zu einem der größten Einfallstore beim Missbrauch von Sozialleistungen geworden. Wir reden hier de facto über Organisierte Kriminalität, über Machenschaften, die unser Sozialsystem systematisch missbrauchen. Dafür verantwortlich sind nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten. Wir müssen auch die in den Blick nehmen, die Schwarzarbeit ermöglichen. Auch das ist richtig. Deswegen werden wir in diesem Gesetz festschreiben, dass, wer in Zukunft als Arbeitgeber Personen illegal beschäftigt, auch in vollem Umfang für Leistungen haftet, die der illegal Beschäftigte zu Unrecht erhalten hat. Oder einfacher: Wer betrügt, muss zahlen. Auch das ist gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Lesung. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur über dieses Gesetz diskutieren und reden, sondern auch über weitere wichtige Reformen, um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen. Das verlangt uns Mut ab, und zwar viel. Ich möchte mich bedanken, dass wir in diesem Jahr diesen mutigen Schritt gehen. Danke an die Bundesregierung, aber auch danke an die Regierungsfraktionen, dass wir jetzt gemeinsam diesen Weg gehen und die neue Grundsicherung einführen. 70 Prozent der Menschen wollen Veränderungen zum Guten. Sie wollen, dass wir Reformen machen, damit auch die Kinder und Kindeskinder in Deutschland ein sicheres Sozialsystem haben. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Timon Dzienus das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Monatelang haben wir eine zutiefst schäbige Kampagne der Union gegen das Bürgergeld erlebt. Was haben wir nicht alles für einen Unsinn ertragen müssen: angeblich massenhafter Sozialbetrug ohne Belege, das Märchen unzähliger Totalverweigerer, was einfach nicht stimmt, und vor allem ganz große Ankündigungen zu Einsparungen – 6 Milliarden Euro von Friedrich Merz, 15 Milliarden Euro von Carsten Linnemann, und Thorsten Frei hat sogar 30 Milliarden Euro an Einsparungen in Aussicht gestellt. Wenn das alles nur Unwissenheit war: schlimm genug. Aber das war Absicht, ganz bewusst. Das waren Strategie und Kalkül, ganz bewusst. Sie haben gelogen. Monatelang haben Sie gelogen, Herr Merz, Herr Linnemann. Menschen, die auf jeden Euro angewiesen sind, kann man keine Milliarden wegnehmen. Also hören Sie auf mit diesem Unsinn! Ihre neue Grundsicherung ist katastrophal für die betroffenen Menschen und spart noch nicht mal Geld ein. Ihre neue Grundsicherung macht das Land nicht fairer, sondern ungerechter. Konkret, Herr Linnemann: Über die Kinder haben Sie gesprochen. Reden wir doch mal über die 1,8 Millionen Kinder! Jede dritte Sanktion trifft Familien mit Kindern, und jede dritte Person bei der Essensausgabe der Tafel ist ein Kind. Und Sie wollen diese Sanktionen jetzt noch weiter verschärfen. Aber das sind die Menschen, die Sie mit Ihren Sanktionen treffen werden. Es braucht nicht mehr Sanktionen, sondern es braucht mehr Chancen. Aber mit Ihrer neuen Grundsicherung erreichen Sie genau das Gegenteil. Ihre Grundsicherung ist ein sozialpolitischer Tabubruch. Die Androhung von Obdachlosigkeit hat nichts, wirklich gar nichts mit Arbeitsvermittlung oder Wirtschaftswachstum zu tun. Das ist einfach nur unsozialer Mist. Vollständiger Leistungsentzug, Wohnungslosigkeit – Sie haben es mit Ihren Sanktionen einfach maßlos übertrieben. Verschonen Sie doch zumindest die Familien mit Kindern von Ihren unmenschlichen Sanktionen! Ihre neue Grundsicherung lebt aber von der Methode Merz: Angst verbreiten. Sie werden damit Existenzängste noch weiter verschärfen. Aber mit Angst und Sanktionen werden Sie nicht eine Person mehr – nicht eine – in Arbeit bringen. Ihre neue Grundsicherung ist das alte unsoziale Hartz IV. Es geht hier aber um mehr als die Menschen im Bürgergeld. Mit der neuen Grundsicherung wird noch mehr Druck auf die Beschäftigten ausgeübt, jeden noch so schlechten Job anzunehmen. Aber kein Beschäftigter hat auch nur einen Euro mehr, wenn Sie diesen verfassungswidrigen Murks so beschließen. Also lassen Sie es einfach! Mit unserem Antrag zeigen wir, dass es anders geht. Wir wollen faire Chancen für jedes Kind. Sie wollen sanktionieren. Wir wollen Menschen in Arbeit bringen. Sie wollen sanktionieren. Wir wollen ein würdiges Leben für alle. Und Sie? Sie wollen einfach nur sanktionieren. Mehr ist Ihnen nicht eingefallen. Mehr steht hier nicht drin, als alle Menschen mit Sanktionen zu überziehen. Ihr Sanktionsfetischismus ist wirklich unerträglich. Was Sie hier machen, ist keine gute Arbeitsmarktpolitik. Das ist auch keine gute Sozialpolitik, und das ist auch keine gute Wirtschaftspolitik. Das ist vor allem eines: unsozial, kalt und verfassungswidrig. Also lassen Sie diesen Unsinn einfach sein! Wir setzen auf Mut statt Angst, auf Qualifizierung statt Sanktionen. Was es braucht, sind eine echte Qualifizierungsoffensive, mehr Aus- und Weiterbildung, mehr individuelle Unterstützung in den Jobcentern, nachhaltige Vermittlung, armutsfeste Regelsätze, faire Löhne. Aber dazu fällt Ihnen eigentlich gar nichts ein. Das ist wirklich peinlich. Wenn Sie wirklich etwas einsparen wollen, dann hätte ich zwei Vorschläge für Sie: Erstens. Sanktionieren Sie nicht die Menschen in den Wohnungen, sondern die Abzocke bei der Miete! Das Problem sind nicht die kleinen Leute im Bürgergeld. Das Problem ist der große Betrug bei den Mieten. Von bezahlbaren Mieten profitieren am Ende alle: Menschen im Bürgergeld, Mieter und der Staatshaushalt. Also sorgen Sie endlich für bezahlbare Mieten! Zweitens. Wenn Sie wirklich Milliarden einsparen wollen, dann müssen Sie woanders ansetzen, und zwar nicht bei den kleinen Leuten im Bürgergeld, sondern bei den großen Tricksereien: bei der Steuerhinterziehung, bei den Tricks bei der Erbschaftsteuer. Das ist der wahre Sozialbetrug in diesem Land. Da können Sie Milliarden holen, aber nicht durch unwirksame, unsoziale und verfassungswidrige Sanktionen bei den kleinen Leuten, die eh nichts bringen. Dagegen werden wir mit aller Entschlossenheit kämpfen; das verspreche ich Ihnen. Es wird Widerstand gegen Ihren verfassungswidrigen Sozialabbau und gegen diese unmenschlichen Sanktionen geben. Das werden Sie von uns hier im Bundestag erleben. Danke sehr. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Heidi Reichinnek das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierung hat hier ja schon eine ganze Menge Schäbigkeiten durchgeboxt. Aber das ist wirklich ein Offenbarungseid. Was Sie hier vorlegen, ist der Startschuss für den größten Angriff, den dieser Sozialstaat jemals erlebt hat. Aber eines sage ich Ihnen ganz deutlich: Das passiert nicht ohne entschiedenen Widerstand. Sie sehen ihn gerade draußen vor dem Bundestag, wo Sozialverbände und Gewerkschaften ihre Stimme erheben, und Sie erleben ihn hier im Parlament von der einzigen Fraktion, die wirklich für soziale Gerechtigkeit kämpft: von der Linksfraktion. Heute haben Sie ja ganz nette Worte gefunden. Aber was ist denn die letzten Monate so los gewesen? Ich sage es Ihnen mal: Erstens. Sie lügen, und zwar immer wieder. Vorbereitet haben Sie diese sogenannte Reform mit einer faktenfreien Hetzkampagne, die wirklich ihresgleichen sucht. Und herzlichen Glückwunsch: Die Menschen glauben Ihnen. Die Mehrheit empfindet das Bürgergeld als ungerecht. Aber warum ist das so? Vielleicht weil Politiker in jedes Mikro und in jede Kamera immer wieder die gleichen Lügen erzählen: 5 Milliarden Euro können wir sparen, 10 Milliarden Euro, 30 Milliarden Euro. – Wer bietet mehr bei der Union? Was ist die Wahrheit? Dieser Gesetzentwurf kostet uns Geld, Dutzende Millionen an Verwaltungskosten und Bürokratie. Ganz großes Tennis! Richtig toll haben Sie das gemacht. Und was höre ich von Ihnen noch die ganze Zeit? Wer Bürgergeld kriegt, der darf nicht mehr haben als jemand, der arbeitet. – Ja, das ist ja auch nicht so, egal wie oft Sie das behaupten. Das ist dutzendfach widerlegt. Aber das passt Ihnen ja so gut in Ihre Erzählung. Das passt Ihnen gut in den Kram. Ja, immer mehr Menschen können sich immer weniger leisten und sind deswegen auch zu Recht frustriert. Aber niemand – und jetzt hören Sie mal genau zu! – hat auch nur einen Cent mehr im Portemonnaie, wenn Sie den Menschen, die schon so wenig haben, auch noch das Essen und das Dach über dem Kopf wegnehmen. Sorgen Sie doch mal für einen armutsfesten Mindestlohn, gegen den Sie hier die ganze Zeit agitieren, und senken Sie die Steuern für die Mehrheit, statt immer nur Ihren reichen Kumpels eine Milliarde nach der nächsten zuzuschieben! Übrigens – weil Sie das ja auch so gerne erzählen –: Die Sanktionen bringen nichts. Die Sanktionen führen nicht dazu, dass Menschen in Jobs kommen, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Im Gegenteil: schnell in schlechten Jobs, schnell wieder beim Jobcenter. Das ist ein Drehtüreffekt. Es bringt exakt nichts. Was wir brauchen, ist Aus- und Weiterbildung. Aber dafür wollen Sie das Geld nicht in die Hand nehmen. Das brauchen wir aber, um diesen Teufelskreis endlich zu durchbrechen. Daran haben Sie aber kein Interesse. Zweitens. Sie treten nach unten, und zwar brutal. Es gibt fast 2 Millionen Kinder und Jugendliche im Bürgergeld, Hunderttausende Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, über 800 000 Aufstockerinnen und Aufstocker, die jetzt schon arbeiten und nicht genug Geld vom Arbeitgeber bekommen – hören Sie sich das mal an! –, und eine halbe Million Alleinerziehende. Diese Menschen sind es, die Sie mit Ihrer Einschüchterung, mit den ganzen Strafen und Sanktionen, die Sie ins Gesetz gegossen haben, besonders hart treffen. Aber über diese wollen Sie ja gar nicht reden. Die eignen sich auch gar nicht so gut als Feindbild wie die Totalverweigerer. Von denen reden Sie ja ziemlich oft. Laut seriösen Quellen betrifft das übrigens 16 000 Personen. Das ist wirklich lächerlich wenig. Aber damit kann man ja wunderbar davon ablenken, dass wir in einem Land leben, das so ungerecht ist, dass die zwei reichsten Familien mehr Geld haben als die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Sie wollen Gerechtigkeit? Fangen Sie doch da mal an! Drittens. Sie fahren hier einen Angriff auf alle Beschäftigten. Das müssen sich alle immer wieder ins Gedächtnis rufen. Dieser Gesetzentwurf ist eine klare Kampfansage: Bleibt in euren schlecht bezahlten Jobs mit den miesen Arbeitsbedingungen, beschwert euch nicht, macht euch kaputt, sonst wird es noch viel, viel schlimmer! Vor dieser Drohkulisse schleifen Sie hier nebenbei noch das Arbeitsrecht, zerschlagen die gesetzliche Rente und entkernen das Gesundheitssystem. Ihre Zeit ist abgelaufen. Ich komme zum Schluss. Frau Abgeordnete, Sie haben schon überzogen. Ich verspreche Ihnen eines: Wir lassen die Menschen nicht im Stich. Wir organisieren die Hoffnung. Frau Abgeordnete Reichinnek, ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns darauf geeinigt haben, uns nicht gegenseitig als Lügner herabzuwürdigen. – Nein, auch Abgeordnete Ihrer Fraktion beschweren sich regelmäßig, wenn sie als Lügner bezeichnet werden. Das gilt also für alle. Und ich bitte Sie, dass Sie sich daran halten, da wir uns darauf geeinigt haben. Man kann anderer Meinung sein, muss aber nicht persönlich herabwürdigen. Nun hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Annika Klose das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Diese Rede zu schreiben, fiel mir doch schwer. Warum? Ich ertrage diese Debatte einfach nicht mehr. Ich ertrage es nicht mehr, dass immer wieder jenseits aller Fakten auf dem Bürgergeld und – noch viel schlimmer – auf den Bürgergeldbeziehenden herumgehackt wird. Ich weiß genau, dass ich es Ihnen immer wieder sagen kann: Alle Studien belegen, dass die Menschen mitmachen und die allermeisten arbeiten wollen. Die allermeisten Bürgergeldbeziehenden machen mit und wollen arbeiten. Über 60 Prozent haben gesundheitliche Probleme, zwei Drittel keinen Abschluss. Über 500 000 sind Alleinerziehende. Es sind fast 2 Millionen Kinder. Trotzdem werden die Fakten ignoriert. Ich kann diese Debatte nicht mehr ertragen – nicht weil Kritik grundsätzlich falsch wäre, sondern weil diese ständige faktenfreie Erzählung von angeblichem Betrug und Missbrauch bewusst an der Realität vorbeigeht. Missbrauchsfälle gibt es, aber es sind absolute Einzelfälle. Den deutlich größeren Schaden verursachen Steuerhinterzieher, über die leider fast keiner redet. Diese Art der Debatte ist bewusste politische Stimmungsmache. Sie spaltet unsere Gesellschaft, zerstört Vertrauen und macht unsere Gesellschaft kälter. Dabei ist das genau das Gegenteil von dem, was unserer Gesellschaft guttut und was sie braucht: Empathie und Zusammenhalt, gemeinsam Krisen bewältigen. Gerade in Zeiten schwächelnder Wirtschaft und in einer schwierigen außenpolitischen Lage, die uns alle besorgt, ist Zusammenhalt doch wichtiger denn je. Ich möchte, dass wir den Menschen in unserem Land mit unserer Politik Mut machen, dass wir Hilfe und Unterstützung organisieren, wenn sie gebraucht wird. Ich glaube, es geht niemandem besser, wenn wir Menschen, die wenig haben, noch mehr wegnehmen. Ich glaube, dass es uns allen besser geht, wenn Menschen in eine Arbeit kommen, die zu ihnen und ihren Fähigkeiten passt. Das ist schwerer, als populistische Härte um sich zu werfen, aber genau deswegen war das Bürgergeld-Gesetz ein richtiges, ein gutes und ein notwendiges Gesetz. Das Bürgergeld hat Weiterbildung gestärkt, Brücken zur sozialen Teilhabe gebaut und jeder arbeitslosen Person einen individuellen Plan zurück in Arbeit organisiert. Deshalb schaffen wir das Bürgergeld auch nicht ab, sondern wir entwickeln es weiter. – Ja, mit schmerzhaften Rückschlägen. – Die Vollsanktionen und Leistungseinstellungen halte ich persönlich für ziemlich populistischen Bullshit und für potenziell verfassungswidrig. Umso dankbarer bin ich der Ministerin, dass sie noch Schlimmeres abgewendet hat. Wir werden uns diese Regelung im Parlament auch noch mal ganz genau anschauen. Gleichzeitig konnten wir vieles Errungenes verteidigen: Coaching, aufsuchende Arbeit, den Kooperationsplan und das Weiterbildungsgeld. Das sind individuelle Ansätze, die auf passgenaue Lösungen setzen. Wir werden mit der neuen Grundsicherung Gesundheitsprävention stärken, den sozialen Arbeitsmarkt ausweiten und dafür sorgen, dass niemand auf dem Abstellgleis landet, sondern echte Chancen auf Entwicklung und Teilhabe bekommt. Denn wer wirklich will, dass mehr Menschen arbeiten, der muss ihnen Chancen geben und darf ihnen nicht mit Vorurteilen begegnen. Wer Verantwortung trägt, darf sich nicht mit populistischer Härte begnügen, sondern muss bessere Lösungen schaffen. Daran werden wir jetzt im parlamentarischen Verfahren arbeiten. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Jan Feser das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wenn ein Gesetzentwurf so dermaßen lächerlich und schwachsinnig ist, dass selbst der Karnevalsverein oben auf der Tribüne sagt: „Diesen Schwachsinn wollen wir uns nicht entgehen lassen“, dann ist eigentlich schon alles gesagt. Schön, dass ihr da seid. Helau! Meine Damen und Herren, wer das regierungsinterne Fiasko um die Bürgergeldreform verfolgt hat, den wird es kaum wundern, dass im betreffenden Reformgesetz Folgendes zu lesen ist: „Voraussetzung – auch für die Wirkung dieses Gesetzentwurfes – ist und bleibt […] eine konjunkturelle Belebung, die die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes erhöht und die Beschäftigungschancen von Leistungsbeziehenden spürbar verbessert.“ Zitat Ende. Soll heißen: Bleibt die konjunkturelle Belebung aus, ist das Gesetz für die Katz. Also kurzum: Das Gesetz ist seinem eigenen Wortlaut zufolge für die Katz. Denn, Frau Ministerin Bas, wollen Sie uns hier tatsächlich weismachen, dass – entgegen allen Wirtschaftsprognosen – infolge der von dieser Bundesregierung verschuldeten exorbitant hohen Energiepreise mit dem Verlust von bis zu 15 000 Industriearbeitsplätzen pro Monat und dem Zusammenbruch ganzer Industriezweige die konjunkturelle Belebung eintreten wird, von der Sie hier fabulieren? Ich sage Ihnen: Die Ihrem Gesetz beigemessene Zielsetzung kann Ihrer eigenen desaströsen Wirtschaftspolitik zufolge nicht eintreten. Es freut mich sehr, dass wir endlich mal einen Gesetzentwurf in der Hand halten, in dessen Wortlaut selbst nachzulesen ist, dass das betreffende Gesetz nichts anderes ist als der berühmte Schuss in den Ofen. Danke für diese Aufrichtigkeit. Das hätte ich mir in den letzten Monaten mal gewünscht. Aber wo sich ein Gesetzentwurf in puncto Zwecktauglichkeit schon in seiner Begründung de facto selbst als schwachsinnig bezeichnet, was soll da für den Gesetzesinhalt selbst anderes gelten? Da sollen Leistungsempfänger bei Verstoß gegen ihre Mitwirkungspflicht durch eine Verschärfung der Sanktionen per Verwaltungsakt zur Einhaltung veranlasst werden, und im selben Atemzug zeigt nicht irgendwer, nein, der Urheber des Gesetzes selbst auf, dass die Sanktionen nicht verhängt werden sollen, wenn der Betroffene psychisch beeinträchtigt ist oder – ich zitiere wörtlich – „sich anstrengt und mitwirkt“. Wonach diese Anstrengung und Mitwirkung bemessen werden sollen, steht irgendwo in den Sternen, aber nirgends im Gesetz. Kurzum: Man simuliere mal kurz den Reumütigen, den Bemühten oder den psychisch Kranken, und ruckzuck ist die Sanktion wieder vom Tisch. Was für eine gesetzgeberische Meisterleistung! Wie viele Schlupflöcher die internen Weisungen der Jobcenter noch aufweisen werden, darauf dürfen wir alle mal gespannt sein; denn auch hierzu findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf kein Wort. Darüber hinaus sollen Leistungsempfänger verpflichtet sein, die Kosten der Unterkunft zu begrenzen oder den Vermieter im Falle überzogener Mietpreise zu rügen – als ob sie das so ohne Weiteres könnten und täten. Welche Sanktionen im Fall der Zuwiderhandlung drohen, beantwortet das Gesetz ebenfalls nicht, vielleicht weil es die Sanktionen gar nicht geben soll. Des Weiteren soll die Karenzzeit beim Schonvermögen in ihrer bisherigen Form gestrichen werden, und anstatt es an halbwegs konturenhafte Tatbestände zu knüpfen, wird das Schonvermögen nach Alterskohorten gestaffelt, ohne dass irgendein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist. Zudem sollen Mitarbeiter der Jobcenter angehalten sein, Anhaltspunkte für vorsätzliche Schwarzarbeit an die zuständigen Behörden zu melden – als ob es diese Pflicht nicht schon seit 2025 gäbe. Wenn schon – Stand heute – ein Jobcentermitarbeiter 300 Bedarfsgemeinschaften betreuen darf, deren Angehörige er bisweilen seit über fünf Jahren nicht mehr gesehen hat, dann überlasse ich es mal Ihrer Fantasie, von welchem Erfolg dieses Unterfangen getragen sein wird. Im Übrigen erschöpft sich das Gesetz in nichts anderem als Absichtsbekundungen und Worthülsen ohne greifbare Regelungssubstanz und Kann- oder Sollbestimmungen, wo eine gebundene Entscheidung längst erforderlich wäre. Aber damit leider nicht genug. Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf zu den eigentlichen Gründen der Kostenexplosion, die Sie doch angeblich beseitigen möchten? Was sagt dieser Gesetzentwurf dazu, dass derzeit 2,5 Millionen Ausländer 47,7 Prozent – also fast die Hälfte – aller Bürgergeldempfänger stellen, während die Zahl der ALG II beziehenden Ausländer im Jahr 2018 noch bei 1,1 Millionen Personen lag, also weniger als der Hälfte des heutigen Standes? Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf dazu, dass aktuell über 52 Prozent der Syrer und über 46 Prozent der Afghanen – insgesamt mehr als 700 000 Personen – Bürgergeld beziehen, obwohl für sie längst kein Asylgrund mehr besteht? Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf dazu, dass diese Umstände maßgeblich dazu beigetragen haben, dass im Jahr 2026 55 Milliarden Euro – also fast ein Zehntel des gesamten Bundeshaushalts – für das Bürgergeld draufgehen, wo das ALG II im Jahr 2014 noch 32 Milliarden Euro kostete? Schlicht und ergreifend nichts, kein einziges Wort! Wo Sie die Eindämmung der Kostenexplosion vollmundig zum Ziel dieses Gesetzes erklärt haben, aber dabei den rosa Elefanten im Raum nicht einmal ansatzweise benennen, da glauben Sie tatsächlich, dem Problem durch das Eröffnen von Nebenkriegsschauplätzen begegnen zu können, beispielsweise indem Sie Mütter von einjährigen Kindern zur Arbeit heranziehen wollen. Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist ein Possenspielchen, der untaugliche Versuch der CDU, gegenüber der eigenen Wählerklientel eine Reform vorzutäuschen, die es bei näherer Betrachtung des Gesetzes überhaupt nicht gibt, weil die SPD sie gar nicht will. Dass ein solcher regelungstechnischer Rohrkrepierer abzulehnen ist, versteht sich ja wohl von selbst. Wo Ihr Gesetzentwurf nichts anderes ist als ein zahnloser Papiertiger, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht, da setzen wir mit einem Reformkonzept an, welches diese Bezeichnung auch tatsächlich verdient. Erstens. Wo innerhalb Ihres Gesetzentwurfes eine vermeintliche Verschärfung der Sanktionen lediglich simuliert, aber in der Praxis keineswegs durchgesetzt wird, werden durch die aktivierende Grundsicherung Leistungsempfänger zur Aufnahme einer gemeinnützigen Bürgerarbeit tatsächlich und nicht nur vorgeblich verpflichtet. Zweitens. Da, wo die eigentliche Kernproblematik – nämlich die nach wie vor ungezügelte Massenmigration, die die deutschen Sozialsysteme belastet – innerhalb Ihres Gesetzentwurfs nicht einmal ansatzweise angesprochen, geschweige denn gelöst wird, formulieren wir klare, einschränkende Zugangskriterien für ausländische Staatsbürger: fünf bzw. zehn Jahre existenzsichernde Erwerbstätigkeit auf Basis eines legalen Aufenthalts und eine Deckelung der maximalen Bezugsdauer auf fünf Jahre. Drittens. Da, wo die als erwerbsfähig geltenden Leistungsempfänger im SGB II falsch verortet sind, weil sie de facto nicht erwerbsfähig sind, werden sie ins SGB XII übergeleitet. Ich sage es Ihnen gerne: Lehnen Sie unseren Antrag ab! Der Wähler in diesem Land sieht es und quittiert es, sobald er den Wahlzettel vor sich sieht. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Bärbel Bas! Unser Sozialstaat ist stark. Wir sind stolz auf unseren Sozialstaat. Aber das Bürgergeld ist gescheitert. Unsere sozialen Sicherungssysteme stehen unter Druck. Wir wollen sie erhalten, aber dafür müssen wir sie reformieren. Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft ist genau das Prinzip, dass wir den Menschen helfen, die Hilfe brauchen. Dafür steht diese Koalition. Wer aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften leisten kann, der muss dies auch tun. Wer finanziert diesen Sozialstaat? Nicht die Bundesregierung, nicht der Bundeshaushalt, nicht hier der Bundestag, sondern alle Menschen, die in diesem Land hart arbeiten und Steuern zahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Ja, liebe Linke, Solidarität ist keine Einbahnstraße in diesem Land. Dafür steht diese Koalition. Was treibt uns an bei diesen Reformen, die wir heute hier beraten? Wir wollen mehr Anstrengung und Erfolge bei der Integration in Arbeit. Ziel muss es sein, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Deshalb wird die neue Grundsicherung ein Sicherheitsnetz für diejenigen sein, die Hilfe brauchen. Aber diese Menschen müssen auch mitwirken. Das ist Teil dieser Reform, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein verbindliches Beratungsgespräch, wo Wege in Arbeit aufgezeigt werden, wo Qualifizierung und Weiterbildung angeboten werden, dafür steht diese Reform. Freie und offene Arbeitsangebote werden aufgezeigt; sie werden aber auch verpflichtend, weil wir den Vorrang für Arbeit wieder einführen. Wir wollen ein Sprungbrett für Arbeit sein, zurück in Teilhabe und zurück in Selbstbestimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fairness gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die jeden Tag arbeiten, das ist unser Ziel. Das Bürgergeld war zu unverbindlich. Die neue Grundsicherung kehrt wieder zum Prinzip „Fordern und Fördern“ zurück. Mitwirkung ist wieder Pflicht. Wer nicht arbeiten will, muss damit rechnen, dass auch alle Geldleistungen gestrichen werden können. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist gerecht und fair in diesem Land. Meine Damen und Herren, diese Reform zur neuen Grundsicherung ist notwendig, weil wir Akzeptanz für einen starken Sozialstaat brauchen. Der Sozialstaat muss finanzierbar bleiben, und wir wollen Menschen schnell in Arbeit bringen. Die Koalition von SPD, CDU und CSU kann Reformen. Wir fangen jetzt damit an: für die Menschen in Deutschland, in Verantwortung für unser Land. Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Sylvia Rietenberg das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer heute ernsthaft darüber sprechen will, wie Menschen aus dem Grundsicherungsbezug wieder in Arbeit kommen, der sollte vor allen Dingen mit dem Mythos aufräumen, dass es diesen Menschen an Motivation fehlt. Es fehlt an passenden Chancen. Schauen Sie doch mal in die Statistiken! Nur für rund ein Viertel aller offenen Stellen braucht man keinen Berufsabschluss. Und selbst wenn Sie diese Stellen alle sofort besetzen, was wollen Sie dann den restlichen 900 000 Menschen ohne Abschluss anbieten? – Sanktionen? Druck? Ernsthaft? Wir sollten doch alle aus der Hartz-IV-Zeit Folgendes gelernt haben: Kurzsichtige Vermittlung um jeden Preis führt häufig in befristete, schlecht bezahlte Beschäftigung und bald wieder zurück ins Jobcenter. Langfristig aus dem Leistungsbezug kommt, wer einen Berufsabschluss nachholt, wer gesundheitlich stabilisiert wird, wer passgenau begleitet wird. Was hilft also wirklich? Zum Beispiel Qualifizierung und Vermittlungsarbeit auf Augenhöhe, und genau deshalb war das Bürgergeld ein richtiger Schritt: mehr Zeit für Beratung, mehr Zeit für Weiterbildung. Die Bundesregierung geht aber nun den entgegengesetzten Weg. Sie schwächt Qualifizierung, verschärft Sanktionen und setzt wieder – wir haben es gerade gehört – auf den Vermittlungsvorrang. Wir Grüne sagen klar: Diese Rolle rückwärts machen wir nicht mit. Sie ist arbeitsmarktpolitisch kurzsichtig und sozialpolitisch falsch. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick in unsere Anträge. Wir brauchen ausreichend Mittel für Weiterbildung, Coaching, den sozialen Arbeitsmarkt. Wir brauchen Unterstützung für Menschen mit psychischen Belastungen, für Alleinerziehende, für Menschen ohne Berufsabschluss. Und wir brauchen eine Arbeitsvermittlung, die nicht auf Angst setzt, sondern auf Zutrauen. Wir stehen zum Grundsatz: Menschen brauchen Förderung und keine Bestrafung. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Cansin Köktürk das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Abgeordnete! Was Sie hier verlogen als Reform verkaufen, ist in Wahrheit ein autoritäres Verwaltungssystem. Es entmenschlicht Menschen und organisiert soziale Ausgrenzung. Zehn Jahre soziale Arbeit, zehn Jahre im direkten Kontakt mit den Betroffenen: Ich habe gesehen, wie dieses brutale System der Kontrolle gnadenlos Menschen bricht. Sie handeln mit dieser Reform bewusst böswillig. Sie lassen gezielt Kinder hungern und treiben Kranke in den sozialen Abgrund. Sanktionen treiben Menschen nicht in Arbeit, sie treiben sie in Existenzangst – fachlich belegt, empirisch bewiesen und unbestreitbar. Und trotzdem verkaufen sie nur billige, realitätsferne Konzepte, leere Versprechen, falsche Zahlen, die Sie nach Belieben verschieben. Sprechen Sie doch mal mit denen, die Sie „Verdachtsfälle“ nennen, nicht für einen Pressetermin, sondern wirklich! Trauen Sie sich mal, einen obdachlosen Menschen anzusprechen! Aber so viel Mumm haben Sie gar nicht. Sanktionen lösen kein strukturelles Problem des Arbeitsmarktes. Sie lösen nicht die sozialen Fragen unserer Zeit. Mit unserem Antrag übernehmen wir Verantwortung, legen konkrete Vorschläge vor, wie eine Arbeitsvermittlung langfristig aussehen kann, die Menschen stärkt, statt sie zu brechen, fundiert auf Praxiserfahrungen aus der sozialen Arbeit und aus der Betroffenenperspektive. Und an die SPD gerichtet: Ihre Entscheidungen werden Geschichte schreiben. Geschichte fragt nicht nach, wie kompliziert Koalitionen waren, sondern danach, wer Haltung gezeigt hat, als es unbequem wurde. Es gibt eine rote Linie. Diese rote Linie ist das Existenzminimum. Wer Sanktionen bis unter das Existenzminimum beschließt, trägt Verantwortung dafür, dass Kinder nicht ausreichend versorgt sind und Krankheiten sich verschärfen, weil Hilfe entzogen wird. Wenn Sie dieses Thema aber zu einem Machtkampf machen wollen, dann bitte: Dann führen wir ihn auch so! Aber Sie werden ihn verlieren – nicht weil eine Partei stärker ist, nicht weil eine Bewegung lauter ist, sondern weil Menschenwürde der unverrückbare Grundpfeiler unserer Verfassung ist. Sie können weiter versuchen, Menschenwürde rhetorisch zu relativieren, aber man kann sie nicht abschaffen. Das ist eine verfassungsrechtliche, historische und zutiefst menschliche Gewissheit. Daher verspreche ich Ihnen: Früher oder später werden Sie diesen Machtkampf verlieren. Seit Jahrhunderten erzählen Sie uns, Armut sei unveränderlich. Regierungen kommen und gehen, doch die Verhältnisse bleiben, weil die Mächtigen nie gelernt haben, die Armen zu achten und vor allem zu respektieren. Sie sagen völlig absurd, Solidarität sei keine Einbahnstraße. Solidarität muss nicht immer wechselseitig sein. Das zeigt, dass Sie nichts kapiert haben. Wer den Schwächsten dieses Landes systematisch schadet, wird auf unseren Widerstand stoßen, so lange, bis diese Verhältnisse Geschichte sind und Menschenwürde stärker ist als Macht. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Daniela Rump das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über das Bürgergeld sprechen, dann sprechen wir nicht über abstrakte Zahlen, sondern über Menschen. Denn die weit überwiegende Mehrheit der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger sind Kinder, Aufstockende, Alleinerziehende, Erkrankte und Menschen, die dringend Arbeit suchen. In den aktuellen Debatten um das Bürgergeld muss es deshalb um die Frage gehen, wie wir Menschen in schwierigen Lebenslagen Sicherheit geben und ihnen gleichzeitig echte Chancen auf gute Arbeit, auf Qualifizierung und auf Weiterbildung ermöglichen können. Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest: Ein starker Sozialstaat ist kein Luxus. Er ist eine der größten Errungenschaften unserer Demokratie. Deshalb muss das Bürgergeld genau dort ankommen, wo es gebraucht wird. Wer arbeiten kann, muss konkrete Unterstützung und Chancen auf Weiterbildung bekommen. Damit das gelingt, brauchen unsere Jobcenter eine gute Ausstattung. Deshalb stellen wir ihnen mit dem Haushalt 2026 zusätzlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bärbel Bas hat einen der wichtigsten Leitgedanken des Bürgergeldes verteidigt: den Kooperationsplan, ein Instrument, das gemeinsam zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten auf Augenhöhe vereinbart wird. Dieser Kooperationsplan ist wichtig. Er schafft Perspektiven, und er hilft vor allem dabei, Menschen Schritt für Schritt wieder in Arbeit zu bringen. Denn Arbeit bedeutet weit mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Teilhabe. Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Sorgen und Ängste der Menschen nicht ignorieren. Sie sind in den letzten Monaten durch aufgeheizte Debatten ganz bewusst geschürt worden. Deshalb müssen wir die Diskussion wieder versachlichen. Denn klar ist: Menschen verlieren ihren Job nicht freiwillig. Sie geraten nicht vorsätzlich in Notlagen. Unser Sozialstaat basiert aber auch auf Gegenseitigkeit. Unterstützung und Mitwirkung gehören zusammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes vierte Kind in Deutschland ist auf Sozialleistungen angewiesen. Für uns ist klar: Sanktionen dürfen niemals diejenigen treffen, die keine Verantwortung für ihre Situation tragen. Dafür werden wir uns im parlamentarischen Verfahren ganz besonders einsetzen. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Frau Abgeordnete Dr. Hülya Düber das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich gerne bei der Ministerin für diesen Gesetzentwurf bedanken. Vielen herzlichen Dank dafür! An den Anfang meiner Rede möchte ich eine grundsätzliche Feststellung stellen, weil es mir persönlich wichtig ist: Unser Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften unseres Landes. Er sichert ein hohes Niveau sozialer Absicherung und ist im internationalen Vergleich auch alles andere als selbstverständlich. Damit dieser Sozialstaat aber auch in Zukunft tragfähig bleibt, braucht es Reformen, braucht es Verlässlichkeit, und es braucht Regeln. Der Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung folgt daher einem klaren Prinzip: Hilfe, wo sie notwendig ist, und Mitwirkung, wo sie möglich ist. Solidarität lebt vom Miteinander. Unterstützung kann daher nicht losgelöst von Eigenverantwortung gedacht werden. Wer dies vollständig ausblendet, gefährdet die Akzeptanz unseres Systems, und wer den Sozialstaat und notwendige Reformen pauschal schlechtredet, wird dem ebenfalls nicht gerecht. Meine Damen und Herren, Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Das ist keine politische Behauptung, sondern eine zentrale Erkenntnis – auch des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung. Erwerbsarbeit bedeutet Einkommen, soziale Absicherung, Teilhabe und Perspektive. Der Gesetzentwurf stellt daher klar: Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft in zumutbarem Umfang einzusetzen, und der Sozialstaat unterstützt sie dabei. Diese Unterstützung ist verlässlich, aber sie ist nicht bedingungslos. Wer sich der Mitwirkung entzieht oder Pflichten verletzt, muss mit Folgen rechnen. In der Debatte wird dafür oft der Begriff „Sanktionen“ verwendet. Tatsächlich geht es um Konsequenzen. Konsequenzen begegnen uns in allen Lebensbereichen und sind Voraussetzung dafür, dass Regeln wirken. Die eigentliche Frage lautet daher: Warum sollte ausgerechnet die Grundsicherung ein Bereich sein, wo dieser Grundsatz nicht gilt? Warum sollte ein solidarisch finanziertes System ohne glaubwürdige Konsequenzen funktionieren? Darum schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf klare und verbindliche Regeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche heute mit der Erfahrung aus über zehn Jahren Verantwortung als kommunale Sozialdezernentin und damit auch für ein Jobcenter. Ich habe die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vor Ort begleitet – im Austausch mit Leistungsbeziehenden, Integrationsfachkräften und Jobcenterleitungen. Ich weiß, dass es zahlreiche Leistungsberechtigte gibt, die mitwirken, Termine einhalten und den Leistungsbezug beenden wollen. Gleichzeitig habe ich aber auch im Laufe dieser Zeit erlebt, dass die Termintreue abgenommen hat, Absprachen häufiger nicht eingehalten wurden und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit geschwächt wurde. Das ist kein Vorwurf, das ist schlichtweg eine nüchterne Erfahrung aus der Praxis. Daher erachte ich diese Reform sowohl als Sozialpolitikerin als auch aus fachlicher Sicht für richtig und notwendig. Meine Damen und Herren, ein starker Sozialstaat verwaltet keine Perspektivlosigkeit. Er eröffnet Wege in Arbeit. Genau das erreichen wir mit dem Gesetzentwurf. Denn eines bleibt richtig – international und national –: Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Dr. Armin Grau das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die geplanten Verschärfungen der Sanktionen – und „Sanktionen“ ist hier das richtige Wort und nicht „Konsequenzen“ – bei Terminversäumnissen sind der traurige Endpunkt einer populistischen Debatte, geführt von der Union ohne Solidarität und Empathie, ohne Gespür für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land und mit ziemlich wenig Sachverstand. Erst sollten Milliarden, nun nur noch Millionen eingespart werden, wahrscheinlich sind aber Mehrkosten. Sie werden sich im nächsten Jahr rechtfertigen müssen, wenn die bittere Bilanz Ihrer Reform ist, dass Sie mehr Menschen in die Obdachlosigkeit getrieben haben. Denn Terminversäumnisse sollen ganz schnell zu empfindlichen Leistungskürzungen führen – bis zum kompletten Wegfall aller Leistungen. Davon werden insbesondere vulnerable Gruppen betroffen sein, etwa psychisch Kranke. Mehr als ein Drittel aller Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende kämpft mit psychischen Problemen. Es handelt sich also nicht um eine vernachlässigbare Gruppe. Und diese Erkrankungen sind nicht immer diagnostiziert und im Jobcenter dokumentiert. Bei drohenden Leistungskürzungen will die Bundesregierung Betroffenen lediglich eine Gelegenheit zur Anhörung einräumen. Das wird nicht reichen, um sicherzustellen, dass niemand unverschuldet durch das soziale Netz fällt, weil sie oder er aufgrund einer psychischen Erkrankung akut handlungsunfähig ist. Mit diesem systematischen Fehler spricht viel dafür, dass Ihre Reform verfassungswidrig ist. Menschen in Krisen brauchen aufsuchende Sozialarbeit, ganzheitliche Betreuung und psychosoziales Coaching. Hier verbessern Sie aber nichts. Wir Grünen fordern Clearingstellen in den Jobcentern zur Klärung der psychosozialen Betreuungs- und Unterstützungsbedarfe. Und wir Grünen sagen klar: Reformen ja, aber Sozialabbau nein. Sanktionen dürfen das Existenzminimum nicht unterschreiten. Und bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern darf es gar keine Sanktionen geben. Ihre Maßnahmen sind komplett unverhältnismäßig. Sie eröffnen auch keine neuen Chancen. Ihre Redezeit ist abgelaufen. Das ist Sozialabbau und soziale Kälte pur. Ich fordere Sie auf: Ändern Sie dieses Gesetz! Vielen Dank. Für die Fraktion CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Kai Whittaker das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns alle eint, dass wir Menschen in Arbeit bringen wollen. Wir fördern sie und fordern sie. Wir tun alles dafür, sie so gut wie möglich zu vermitteln. Und wir erwarten gleichzeitig, dass sie alles dafür tun, ihre Arbeitslosigkeit zu überwinden. Beides gehört für uns zusammen. Deshalb machen wir mit diesem Gesetz eigentlich nur eine einzige Sache: Wir stärken die Verbindlichkeit zwischen Jobcentern und arbeitslosen Menschen. Wir können uns alle Maßnahmen, Menschen in Arbeit zu bringen, schenken, wenn es diese Verbindlichkeit nicht gibt. Denn was soll denn ein Jobcentermitarbeiter machen, wenn der Arbeitslose nicht zum Termin erscheint? Wie soll denn ein Kooperationsplan entstehen, wenn man nicht miteinander spricht? Wie soll denn jemand in Arbeit vermittelt werden, wenn er sich dauerhaft entzieht? Die Antwort ist ganz einfach: Es geht so nicht. Deshalb sind Regeln und das Durchsetzen von Regeln keine Schikane oder Gängelung, sondern gelebte Alltagsrealität. Jeder von uns kennt das doch: Wer unentschuldigt zur Arbeit nicht erscheint, der riskiert eine Abmahnung. Wer als Schüler nicht in der Schule erscheint ohne Entschuldigung, der kriegt einen Eintrag ins Klassenbuch. Und selbst wir alle hier im Bundestag kriegen Abzüge, wenn wir nicht an den Abstimmungen teilnehmen; darauf hat die Präsidentin ein Auge – zu Recht, liebe Freundinnen und Freunde, meine Damen und Herren. Deshalb sage ich Ihnen ganz offen, dass Regeln und die Durchsetzung von Regeln elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates sind. Wir werden mit diesem Gesetz dem Rechtsempfinden der Menschen wieder Rechnung tragen. Denn wenn geltendes Recht und das gesellschaftliche Gerechtigkeitsempfinden zu lange auseinanderklaffen, dann gefährdet das die Legitimität und die Akzeptanz des Rechtsstaates und ist Wasser auf die Mühlen der Extremen in diesem Land. Das müssen wir verhindern! Wenn wir das Rechtsempfinden wieder gestärkt haben, dann müssen wir daran arbeiten, dass der Sozialstaat wieder wirksamer wird. Das heißt, wir müssen an die Transferentzugsraten ran. Konkret heißt das: Habe ich am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche, wenn ich mehr arbeite? Heute heißt die Antwort: leider nicht. Das muss sich ändern. Wir müssen an die Arbeitsvermittlung rangehen, also: Hat der Jobcentermitarbeiter die Freiheit und die Zeit, sich ausreichend um Arbeitsvermittlung zu kümmern? Die Antwort heute lautet: leider nicht ausreichend. Das muss besser werden. Und wir müssen an die Regelvereinfachungen ran, also: Können wir mit Pauschalierungen unnötige Bürokratie abbauen? Das tun wir heute nicht. Es wäre machbar, also lasst es uns machen! Ich bin dankbar, dass wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben und das als zweiter Schritt kommt, wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben. Wenn wir das Rechtsempfinden in diesem Land gestärkt und den Sozialstaat wieder wirksamer gemacht haben, dann machen wir wieder eine Sozialpolitik, auf die die Menschen setzen können. Die vorliegende Reform bedeutet keinen Sozialstaatskahlschlag, sondern sie bewegt sich im Rahmen des Verfassungsrechts. Und es gibt hier auch keinen bei uns, der behauptet hat, dass wir eine Einsparorgie auf dem Rücken der Ärmsten machen. Wir werden keine Milliarden einsparen, indem wir nur sanktionieren. Aber wir sparen Milliarden ein, wenn wir Menschen in Arbeit bringen. Wenn wir 100 000 Menschen in Arbeit bringen, dann hat der Staat unterm Strich 3 Milliarden Euro mehr, und das muss unsere Anstrengung wert sein. Unser Anspruch ist nicht, die Menschen im Sozialstaat zu verwalten, sondern sie wieder zu befähigen, auf eigenen Beinen zu stehen. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz. Herzlichen Dank. Abschließend hat in dieser Debatte das Wort von der CDU/CSU-Fraktion Herr Abgeordneter Lutz Brinkmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es heute nicht nur um die erste Beratung der neuen Grundsicherung, sondern auch um den Rechtskreiswechsel der Ukrainer von der Grundsicherung ins Asylbewerberleistungsgesetz. Seit dem russischen Angriffskrieg haben in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz gefunden. Viele arbeiten, zahlen ein, lernen Deutsch, sind Teil unserer Gesellschaft geworden. Das verdient Anerkennung. Es ist auch ein Erfolg der Kommunen, der Ehrenamtlichen und der Unternehmen. Gleichzeitig gilt: Ein solidarischer Staat braucht nachvollziehbare Regeln, die tragfähig sind – auch für die Akzeptanz vor Ort. Mit diesem Rechtskreiswechsel setzen wir eine Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages um und stellen für neu einreisende Schutzberechtigte die Gleichbehandlung mit anderen Schutzsuchenden wieder her. Wer nach dem 1. April 2025 zu uns gekommen ist, erhält bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei sind für mich drei Dinge wichtig: Erstens. Es bleibt beim sofortigen Arbeitsmarktzugang, und der Anspruch auf Gesundheitsversorgung wird angepasst. Zugleich ist klar, dass sich mit dem Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz der Leistungsrahmen verändert und die begonnenen Verfahren sauber in Übergangsregeln abgesichert werden müssen. Neu ist, dass sich arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte unverzüglich um Arbeit bemühen müssen. Wer das nicht tut, soll zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Wenn fehlende Sprachkenntnisse die Vermittlung verhindern, soll die Verpflichtung zum Integrationskurs erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klares Signal: Schutz ja, aber auch Mitwirkung, und zwar ab dem ersten Tag. Zweitens. Der Stichtag muss im Vollzug rechtssicher funktionieren. Der Gesetzentwurf knüpft deshalb nicht an eine Einreise an, sondern an die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder bei Beantragung an die erstmalige Ausstellung der entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Das ist juristisch sauber und praxistauglich. Und drittens. Wir müssen die Umsetzung für Länder und Kommunen beherrschbar machen, gerade im ländlichen Raum wie bei mir im Osnabrücker Land mit eher niedrigen Fallzahlen. Der Entwurf sieht Übergangsregeln vor, damit laufende Bewilligungen nicht massenhaft aufgehoben werden müssen und damit keine Leistungslücken entstehen. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten ist ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung vorgesehen. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen und ehrlich sein: Es gibt Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen, sowohl finanziell als auch administrativ. Der Gesetzentwurf beziffert die Mehrausgaben für Länder und Kommunen und benennt den zusätzlich laufenden Erfüllungsaufwand. Gleichzeitig entstehen im System der Grundsicherung Minderausgaben. Daraus folgt ein klarer Auftrag: Die zugesagte Entlastung muss so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich auch bei den Kommunen ankommt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befürworten diesen Entwurf, weil er Ordnung schafft, Integration einfordert und wir zur Regelanwendung zurückkehren. Für neu einreisende Schutzberechtigte endet damit der Sonderweg, der 2022 als Ausnahmeregelung eingeführt wurde. In den Beratungen werden wir darauf dringen, dass die Schnittstellen zur Arbeitsvermittlung reibungsarm laufen und dass Bund, Länder und Kommunen bei den Kosten fair miteinander umgehen. Packen wir es an!
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